Österr. Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund Landesgruppe Oberösterreich www.ooe-oeaab.at
BILDUNGSFÖRDERUNGEN GRATIS LEHRLINGS-COACHING Wer im Job, in der Berufsschule, beim Lehrabschluss oder mit den Eltern Probleme hat, kann sich kostenlos von professionellen Coaches helfen lassen. Nähere Infos dazu bei der Wirtschaftskammer OÖ, Tel.: 05 90 909-2010 oder E-Mail: lehre.foerdern@wkooe.at
Förder tipps für
AUSLANDSPRAKTIKAS Lehrlinge erhalten dafür eine wöchentliche Pauschale, die länderabhängig ist. Sprachkurse, im Zusammenhang mit dem Praktikum, werden zusätzlich gefördert. In den meisten Fällen deckt die Förderung nicht die Gesamtkosten des Praktikums ab. Bei einem drei- bis fünfwöchigen Aufenthalt ist mit einem Selbstbehalt zwischen 200 bis 650 Euro zu rechnen. Nähere Infos beim IFA -Internationaler Fachkräfteaustausch, Tel.: 01 5451671-32 oder E-Mail: info@ifa.or.at
Lehr linge
VORBEREITUNGSKURS AUF LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG Wer sich ab 1. September 2013 mit speziellen Fachkursen auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet, erhält vom Bund 100 Prozent der Kurskosten (max. 250 Euro) ersetzt. Der Förderantrag inklusive Beilagen muss spätestens 3 Monate nach Kursende beim Förderreferat der WKOÖ einlangen. E-Mail: lehre.foerdern@wkooe.at
♦ für Pendler
KOSTENFREIER WIEDERHOLTER ANTRITT ZUR LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG Lehrlinge, die ab 1. September ein zweites oder drittes Mal zur Lehrabschlussprüfung antreten müssen brauchen diese Wiederholungsprüfungen (derzeit 94 Euro pro Prüfung zuzüglich Materialkosten) nichts mehr bezahlen. Die Zahlungsbefreiung gilt vorläufig bis 31. Dezember 2015. BILDUNGSKONTO – LAND OÖ. Lehrlinge, die in OÖ. wohnen und neben ihrer Lehre noch weitere berufsbezogene Kurse absolvieren z.B. WIFI, BFI, VHS – erhalten vom Land OÖ. 50 Prozent der Kurskosten ersetzt, d.h. bei allgemeinen Kursen bis zu 900 Euro, bei speziellen Abschlüssen bis zu 1.800 Euro. Anträge sind binnen 6 Monate nach Kursende beim Land OÖ., Direktion Bildung und Gesellschaft Bahnhofplatz 1, 4021 Linz zu stellen.Nähere Info, Tel.0732/7720-14900 oder E-Mail:bildungskonto@ooe.gv.at LEHRE MIT MATURA Dieses kostenlose Fördermodell kann von allen Lehrlingen genutzt werden. Mindestens eine der vier Teilprüfungen ist währen der Lehrzeit, die letzte Teilprüfung frühestens mit dem 19. Lebensjahr und spätestens 5 Jahre nach Lehrabschluss abzulegen. Alle Infos dazu auf www.ooe-lehre-mit-matura.at Die Zusammenfassung zu diesem Thema wurde ohne Anspruch auf Vollständigkeit erstellt. Der ÖAAB übernimmt keinerlei rechtliche Haftung für die Inhalte.
WERTVOLLE INFOS: ♦ für Berufsschüler ♦ AMS-Beihilfen ♦ Bildungsförderungen UNSERE FORDERUNGEN: ♦ Lehre attraktivieren ♦ 500 Euro Mindestlohn - im 1.Lehrjahr ♦ Übernahme Internatskosten durch Betriebe ♦ Automatisches Wahlrecht für Junge - in Betrieben - bei AK-Wahl
AK-VPräs. Helmut Feilmair und JVP-Chefin Helena Kirchmayr.
Leider verschenken tausende Lehrlinge jedes Jahr aus Unwissenheit hunderte Euro an Förderungen. Da sich viele im Förder-Dschungel nicht zu Recht finden, möchte der ÖAAB den Jugendlichen dabei helfen und einen Überblick über das Förderangebot für Lehrlinge geben. Trotz des neuen Jugendtickets und der Freifahrt auf allen Linien verlieren Pendler und Berufsschüler keine Förderansprüche.
ÖAAB Oberösterreich, 4013 Linz, Humboldtstraße 24, Rückfragehinweis: Mag. Max Oberleitner, Tel: (0732) 662851-35; E-Mail: oberleitner@ooe-oeaab.at Stand: 10/2013
TIPPS FÜR PENDLER FREIFAHRT – OÖVV Jugendticket-Netz Um 19,60 Euro können Lehrlinge gratis zur Arbeit fahren – sogar in andere Bundesländer oder zur Schule, wenn sie am gleichen Standort wie die Lehrstätte ist. Für 40,40 Euro Aufpreis ist die Freifahrt seit 1. September 2013 ein Jahr lang jeder Zeit (auch an Wochenenden und in den Ferien) auf allen Linien des OÖVV in Oberösterreich möglich. Trotz Jugendticket-Netz gehen andere Förderansprüche (Fernpendler-, Heim-, Fahrtenfahrtbeihilfe) nicht verloren.Nähere Info: www.ooevv.at FAHRTENBEIHILFE – Finanzamt Wer nicht mit Öffis zur Arbeit fahren kann oder über 2km zur nächsten Einstiegshaltestelle hat, erhält 5,10 Euro pro Monat (für Wegstrecken unter 10 km) bzw. 7,30 Euro bei über 10 km. Antragsformulare (Beih 94) sind beim Finanzamt erhältlich. Die Antragsfrist fürs Arbeitsjahr 2012 endet am 31.12.2013. PENDLERZUSCHUSS - Arbeitnehmerveranlagung Bei der Arbeitnehmerveranlagung erhalten Lehrlinge vom Finanzamt bis zu 110 Euro Steuer-guthaben und als Pendler zusätzlich bis zu 141 bzw. 290 Euro (ab 2013). Die Antragstellung ist 5 Jahre rückwirkend möglich, entweder online www.bmf.gv.at oder mittels L1-Formular. Für den Pendlerzuschuss muss man die Kriterien der Pendlerpauschale erfüllen. Wenn man keine Lohnsteuer zahlt, kriegt man nur Teile der Pendlerpauschale vergütet. Am L1 Formular sind dabei unter Punkt 718 folgende Beträge auszufüllen: Verkehren auf mehr als die Hälfte des Arbeits-weges keine Öffis, dann gebühren ab 2 km Arbeitsweg 31 Euro/Monat oder bei über 20km 123 Euro/Monat. Sind Öffis zumutbar, dann stehen erst ab 20km Arbeitsweg 58 Euro/Monat Pendlerpauschale zu. FERNPENDLERBEIHILFE – Land OÖ Wer weiter als 25km zur Arbeit oder Berufsschule pendelt, erhält als Tages- oder Wochenpendler vom Land OÖ. eine Fernpendlerbeihilfe. Diese beträgt ab 25km Ausbildungsweg 160 Euro, ab 50km 225 Euro und ab 75 km 309 Euro pro Jahr. Mit dem Jugendticket-Netz gibt es keinen ÖKO-Bonus. Für einzelne Monate sind die jeweiligen Beträge durch 12 zu dividieren. Für 2012 endet die Antragsfrist mit 31.12.2013. Nähere Info: www.land-oberoesterreich.gv.at
TIPPS
FÜR
BERUFSSCHÜLER
INTERNATSZUSCHUSS - Arbeitgeber Die Kosten fürs Internat sind vom Lehrling zu tragen. Ist die Lehrlingsentschädigung während der Berufsschulzeit niedriger als die Internats-kosten, muss der Betrieb die Differenz ersetzen. Manche Kollektivverträge sehen sogar die gänzliche Übernahme der Internatskosten durch den Betrieb vor.
HEIMFAHRTBEIHILFE - Finanzamt Wer als Lehrling für die Ausbildung ein Internat oder einen Zweitwohnsitz benötigt, kann beim Finanzamt mit dem Beih 94 Formular eine Beihilfe beantragen. Diese beträgt unter 50 km 18 Euro/Monat; bis 100km 32 Euro/Monat; bis 300 km 42 Euro/Monat, darüber 50 Euro/Monat FERNPENDLERBEIHILFE – Land OÖ Die Förderung beginnt ab 25km Ausbildungsweg (siehe dazu Tipps für Pendler). BERUFSSCHULE STEUERLICH ABSETZBAR Wenn Lehrlinge in einem Internat wohnen, oder bei täglicher Heimkehr mit Öffis über eine Stunde zur Berufsschule (von Zentrum zu Zentrum) fahren, können die Eltern die auswärtige Berufs-ausbildung ihrer Kinder mit 110 Euro Pauschale pro Monat als außergewöhnliche Belastung bei der Arbeitnehmerveranlagung (L1kFormular beim Finanzamt) steuerlich absetzen.
AMS-BEIHILFEN Das AMS gewährt Jugendlichen eine Beihilfe, wenn sie keinen Lehrplatz finden und als jobsuchend gemeldet sind. Voraussetzung ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch beim AMS. ENTFERNUNGSBEIHILFE Jobsuchende, die eine entfernte Lehrstelle annehmen, erhalten für die gesamte Lehrzeit bis zu 264 Euro pro Monat. Gefördert werden Fahrt- und/oder Unterkunftskosten abzüglich eines monatlichen Selbstbehaltes von 67 Euro. ÜBERSIEDLUNGSBEIHILFE Lehrlinge, die auf keinen nahegelegenen Lehrplatz vermittelt werden können, erhalten vom AMS bis zu 4.632 Euro Übersiedlungs-Beihilfe. Eine bereits ausbezahlte Entfernungsbeihilfe wird davon abgezogen. ÜBERBETRIEBLICHE LEHRAUSBILDUNG Wer trotz aller Bemühungen keine Lehrstelle in einem Betrieb findet, kann mit Hilfe des AMS eine überbetriebliche Lehrausbildung beginnen. Im ersten und zweiten Lehrjahr erhält man dabei eine Ausbildungsbeihilfe von 270 Euro netto und ab dem 3. Lehrjahr 600 Euro netto im Monat. Die restlichen Kosten werden vom AMS getragen. Für benachteiligte Jugendliche gibt es die Sonderform der „Integrativen Berufsausbildung“, im Rahmen derer Sie entweder durch Verlängerung der Ausbildungszeit zum Lehrabschluss gelangen oder in der kürzeren Variante nur Teilqualifikationen aus einem Lehrberuf erwerben.