OĂ–. Seniorenbund Bezirk Kirchdorf
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FĂśrderratgeber
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Liebe Funktionäre und Mitglieder, liebe Freunde! Unsere große Seniorengemeinschaft ist bekannt für die ausgezeichnete Betreuung unserer Mitglieder. Egal ob in geselligen Runden oder bei Reisen, Sport und Kultur, bei uns ist für jeden etwas dabei. Unsere Mitglieder schätzen aber auch unsere Kompetenz bei den Beratungen, Sprechtagen und Informationen. Diese Informationsbroschüre über die unterschiedlichsten Förderungen und Beihilfen ist ein weiterer Beweis unserer großen Angebotspalette. Ich bedanke mich bei allen, die zur Erstellung dieser Broschüre beigetragen haben und hoffe, dass viele Seniorinnen und Senioren daraus Nutzen ziehen werden. Mit den besten Grüßen
Dr. Josef Ratzenböck Landesobmann OÖ Landeshauptmann von 1977 bis 1995
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Förderratgeber
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Liebe Kollegin, lieber Kollege! Dem Seniorenbund Bezirk Kirchdorf in Oberösterreich ist es ein besonderes Anliegen, neben Geselligkeit, Gemeinschaft, Kultur, Reisen, Bildung und Sport auch Hilfestellung in sozialen Fragen und finanziellen Sorgen anzubieten. Verschiedene Stellen (Sozialhilfe, Pensions-versicherungsanstalten, Seniorenhilfe und viele andere Institutionen) haben Unterstützungsfonds und bieten Beihilfen an. Über die gegebenen Möglichkeiten zu informieren und zu beraten, hat der Bezirk Kirchdorf mit der Landesleitung des Seniorenbundes Oberösterreich unter der Leitung von Konsulent Siegfried Sattlberger, Roswitha Schmidhuber und Gerlinde Reininger einen Leitfaden zusammengestellt. Möge dieser Förderratgeber zum Wohle unserer Seniorenbundmitglieder, aber auch darüber hinaus für alle Pensionistinnen und Pensionisten einen erfolgreichen, unterstützenden Weg weisen. Mit freundlichen Grüßen
Landesobmann-Stv. BR a.D. Konsulent Siegfried Sattlberger Bezirksobmann
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Förderratgeber
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Seniorenhilfe des OÖ. Seniorenbundes » mit Antragsformular » In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen und unter Beachtung der Einkommensverhältnisse des Bewerbers nach Maßgabe der Richtlinien. » Bedingungen: o Wohnsitz im Inland o Mitglied des OÖ. Seniorenbundes o ein Einkommen, das die vorgegebenen Richtlinien nicht überschreitet o Begründung für den Bedarf der Unterstützung ist anzugeben o Ausgaben dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen » beizulegen sind: o Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie über erfolgte Ausgaben und ein Pensionsnachweis » der Antrag ist vom Ortsgruppenobmann (-obfrau) zu unterschreiben
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Förderratgeber
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Pensionsversicherungsanstalt (PVA) » Mit Antragsformular » Die Pension muss von der PVA bezogen werden » Beihilfe für: o Mehrausgaben aufgrund einer Diät (Leber, Niere, Galle, Diabetes) o Ankauf von lebensnotwendigen Gütern o Begräbniskosten (genaue Richtlinien im Antragsformular) o Ausgaben für Brennmaterial (nur für AZ Bezieher Kosten müssen höher als AZ-Richtsätze sein) o festsitzenden Zahnersatz, wenn GKK nichts rückvergütet hat o fallweise fremde Hilfe o in Ausnahmefällen für orthopädische Schuhe » keine Beihilfe für: o monatliche Zahlungen, wie Betriebskosten, hohe Miete, Darlehensrückzahlungen usw. o Kurkosten, Heilbehelfe, Kurzzeitpflege, Möbelkauf, Brillen, Hörgeräte usw. » Rechnungen dürfen nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen (strenge Handhabung) » Einkommensgrenzen sind höher angesetzt als Mindesteinkommen » Kontakt: o Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Bahnhofplatz 8, 4021 Linz Tel.050/303 E-Mail: pva-iso@pva.sozvers.at Internet: www.pensionsversicherungsanstalt.at -5-
Förderratgeber
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Sozialversicherungsanstalt der Bauern » mit Antragsformular » Antragsteller müssen von dieser die Eigenpension beziehen » Ausgaben müssen mindestens eine gewisse Höhe erreichen » Beihilfe für: o Pflegegebühren auf Grund eines Krankenhausaufenthaltes o Heilbehelfe (z.B. Brillen, Hörgeräte, orth. Schuhe), wenn eine Krankenversicherungsleistung gewährt wurde und der Aufzahlungsbetrag über einem gewissen Betrag liegt » Keine Beihilfe für: o Begräbniskosten, Brennmaterial, Einhaltung einer Diät, Badelifter, Waschmaschine, Kühlschrank usw. » Einkommensgrenze » Kontakt: o Sozialversicherungsanstalt der Bauern Blumauerstrasse 47, 4020 Linz Tel. 0732/76330 E-Mail: info@svb.at Internet: www.svb.at
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Förderratgeber
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Bundessozialamt OÖ (Landesinvalidenamt) » Mit Antragsformular » Der Antrag muss unbedingt vor Anschaffung unter Beigabe eines entsprechenden Kostenvoranschlages und Einkommensnachweises gestellt werden. » Ansuchen um Gewährung einer Förderung über den Nationalfonds zur besonderen Hilfe für behinderte Menschen. » Beihilfe für: o Beschaffung eines Treppenliftes o Beschaffung eines Badewannenliftes o Beschaffung eines Behindertenfahrzeuges o Adaptierungen » Keine Beihilfe für Diät, Brennmaterial oder sonstige Anschaffungen » Einkommensgrenzen (ohne Pflegegeld) sind hoch angesetzt » Kontakt: Bundessozialamt OÖ., 4021 Linz, Gruberstrasse 63 Tel. 05/9988, E-Mail: bundessozialamt.ooe@basb.gv.at Internet:www.bundessozialamt.gv.at
Ersatzmöglichkeit für einmalige Unterstützungen: » Kontakt: o Kriegsopferverband, Humboldtstrasse 41, 4021 Linz Tel. 0732/656361, E-Mail: ooekobv@aon.at Internet: www.kobv.at » Es muss der Antrag bei der zuständigen Ortsgruppe, bzw. der Bezirksorganisation des OÖ. Kriegsopferverbandes eingebracht werden. Gilt auch für Nichtmitglieder! -7-
Förderratgeber
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Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft » mit Antragsformular » Antragsteller müssen von der SVA die Eigenpension beziehen. Wird zu der Pension keine Ausgleichszulage bezogen, ist das Beiblatt ebenfalls genau auszufüllen. » Beihilfen für: o o o o o o o o o
Einhaltung einer Diät (mit ärztl. Bestätigung) erhöhter Wärmebedarf (Rheuma) erhöhte Auslagen wegen schwerer Krankheit Instandhaltungsarbeiten Kanalanschlussgebühren Zahnersatz Wasch-, Koch- und Kühlgeräte andere höhere Ausgaben Bestattungskosten (unter Vorlage einer Kopie vom Beschluss über die Verlassenschaftsabhandlung)
» Keine Beihilfe für medizinische Behelfe, laufende Ausgaben wie hohe Miete oder Strom, Hörgerät, Rezeptgebühren, Kostenanteile » Beizulegen sind Originalrechnungen und Originalzahlungsbelege, die nicht länger als 1 Jahr zurückliegen » Einkommensgrenzen (werden streng eingehalten) » Kontakt: o Sozialversicherungsanstalt der Gewerbl. Wirtschaft 4020 Linz, Mozartstrasse 41 Tel. 0732/7720-151 E-mail: direktion.oberoesterreich@sva.sozvers.at -8-
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Wirtschaftskammer zusätzliche Möglichkeiten » Mit Antragsformular » Anträge können nur von Beziehern einer SV-Gewerbepension gestellt werden » Beizulegen sind: o Rechnungskopien über erfolgte Ausgaben (siehe SV der gewerblichen Wirtschaft) » Beihilfe für: o Brillen o Zahnersatz o Hörgeräte o Kostenanteile o Begräbniskosten o Brennmaterial » Einkommensgrenze ist der AZ-Richtsatz » Kontakt: o Wirtschaftskammer OÖ Hessenplatz 3, 4020 Linz Tel. 05/90909 E-Mail: service@wkooe.at Internet: www.wko.at
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Land Oberösterreich – Abteilung Gewerbe Treueprämie – einmalige Zuerkennung » Der Gewerbepensionist kann um eine Treueprämie ansuchen, wenn er das Gewerbe über die Dauer wie nachfolgend angeführt, ausgeübt hat. » Diese Treueprämie wird ab 10 Jahren Gewerbeberechtigung gestaffelt gefördert: o 10 – 14 Jahre o 15 – 24 Jahre o 25 Jahre und mehr
Persönliche Beihilfe » Bedürftige Gewerbepensionisten können einmal jährlich aufgrund besonderer Ausgaben um eine Beihilfe ansuchen. » Rechnungen sind in Kopie beizulegen und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. » Kontakt: o Land OÖ. Abt. Gewerbe 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Tel. 0732/7720-151 E-Mail: wi.post@ooe.gv.at Internet: www.land-oberoesterreich.at
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OÖ. Gebietskrankenkasse » mit Antragsformular » nur für Pensionisten, die bei der Gebietskrankenkasse versichert sind. » Angesucht werden kann mehrmals im Jahr » Beihilfe für: o 10 % der Krankenhauskosten für Mitversicherte o Zahnbehandlungen und für medizinische Heilbehelfe o Hörgeräte – nur bei Bruch oder Verlust o Brille – jedoch nur für Selbstbehalt o sonstige Hilfsmittel bei körperlichen Gebrechen (Badelifter, Bewegungstrainer, wenn eine Krankenkassenleistung erbracht wurde) o Stützstrümpfe, wenn keine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt » Keine Beihilfe für: Brille (wenn Rezeptgebührenbefreiung vorliegt), orth. Schuhe, Taggeld bei den Selbstversicherten, Einhaltung einer Diät, Blutdruckmessgerät, Zuzahlung zu Heilverfahren, Treppenlift » Beizulegen sind Rechnungen und Zahlungsbelege sowie Zahlungsbestätigungen über Miet- und Betriebskosten. » Weiters können Personen, welche von der Bezahlung der Rezeptgebühren nicht befreit sind, um eine einmalige Unterstützung ansuchen, wenn sie monatlich einen Mindestbeitrag an Rezeptgebühren über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten (also chronisch Kranke) bezahlen. Dem Antrag muss ein Nachweis über die bezahlten Rezeptgebühren beigelegt werden (von der Apotheke oder vom Arzt). » Kontakt: o OÖ. Gebietskrankenkasse 4020 Linz/Donau, Gruberstrasse 77 Tel. 05/7807-0, E-Mail: ooegkk.@ooegkk.at - 11 -
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Nach dem Motto "Alles aus einer Hand" sorgt die AUVA für die Unfallverhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Vorsorge für Erste Hilfe, Unfallheilbehandlung, medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation, Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Vorsorge für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch AUVA sicher.
Unfallursache Nr. 1 am Arbeitsplatz, in der Schule und auch zu Hause ist Sturz und Fall. Das Training von Gleichgewicht und Geschicklichkeit hilft Unfallhäufigkeit und Unfallschwere zu verringern.
AUVA Landesstelle Linz Unfallverhütungsdienst Garnisonstraße 5 4017 Linz Tel.: 0732 2333-8405 Internet: www.auva.at
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Land Oberösterreich - Sozialabteilung » mit Antragsformular » einmalige Unterstützung » Beihilfe für: Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung Übersiedlung Kanal- und Wasseranschlussgebühr Wasch-, Koch- und Kühlgeräte (keine Beihilfe bei Wohnrecht) Aufzahlung für Hörgeräte Bestattungskosten, Grabstein – eine Kopie vom Beschluss über die Verlassenschaftsabhandlung ist beizulegen, sofern diese nicht durch den Nachlass gedeckt sind o außergewöhnliche Lebenssituationen o o o o o o
» Beizulegen sind: o Rechnungs- und Zahlungsbelege in Kopie o Nachweise über die laufenden monatlichen Zahlungen zB Miete, Strom, Heizung, Wohnbeihilfe (falls eine bezogen wird) und Einkommensnachweise (auch der im Haushalt lebenden Personen) » Einkommensgrenze höher als Richtsatz » Kontakt: o Land OÖ Sozialabteilung, 4021 Linz a.d.Donau, Bahnhofplatz 1 Tel. 0732/7720-15221 - Fax: 0732/7720-215619 E-Mail: so.post@ooe.gv.at
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Förderung im Rahmen der sozialen Rehabilitation » Eigener Antrag beim Land Oberösterreich (Sozialabteilung) » Förderung bei mindestens 50 % Behinderung (Eintragung Behindertenpass). Die Behinderung darf nicht altersbedingt sein. » Wichtig! Antrag vorher mit Kostenvoranschlag stellen » Einmalige Unterstützung für zB Treppenlift, Neuwagen. » Kontakt: o Land OÖ. Sozialabteilung, 4021 Linz/Donau, Bahnhofplatz 1 Tel. 0732/7720 – 15221 E-mail: so.post@ooe.gv.at
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Weitere Unterstützungen Kur- und Erholungszuschuss Richtsatzpensions- und Ausgleichszulagenbezieher, die an einer Reise von mindestens 5 Tagen teilnehmen, können beim Land Oberösterreich um einen Zuschuss pro Person ansuchen. Mit Antragsformular unbedingt innerhalb von 2 Monaten! Wohnbeihilfe Auskunft erteilt das Gemeindeamt und das Servicereferat der OÖVPLandesparteileitung. (auch für Wohnungsmieter). Tel. 0732/76 20 - 231 E-Mail: service@ooevp.at Gratis-Vorteilscard der ÖBB für Ausgleichszulagenbezieher Einkommensnachweis erforderlich! Mit der Vorteilscard erhält man die Fahrtkosten zum halben Preis!
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Gebührenbefreiungen bzw. Ermäßigungen » Rundfunk, Fernsehen, Telefon und Zuschuss zur Telefongrundgebühr » Rezeptgebühren » Für Besitzer eines Behindertenpasses: o Gratisvignette o Rückvergütung der NOVA o Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer o Befreiung von Parkgebühren gemäß § 29b StVO » Informationen bei: o Bundessozialamt – Landesstelle Oberösterreich o GebührenInfoService – GIS Service-Center Linz o Sozialversicherungsträger Unterstützungen in extremen Lebenslagen Solidaritätsfonds Landeshauptmann a.D. Dr. Josef Ratzenböck (Landesobmann des OÖ. Seniorenbundes) » Kontakt: o 4020 Linz an der Donau, Obere Donaulände 7 Tel. 0732/745311715 E-Mail: karin.schuetz@ooe-seniorenbund.at Solidaritätsfonds Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer » Kontakt: o 4020 Linz an der Donau, Klosterstrasse 7 o Tel. 0732/772011624 o E-mail: lh.puehringer@ooe.gv.at Solidaritätsfonds OÖ. Hilfswerk » Kontakt: o 4020 Linz an der Donau, Dametzstrasse 6 Tel. 01/40442-0; E-Mail: office@ooe.hilfswerk.at
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Allgemeine Hinweise » Anträge sind exakt und vollständig auszufüllen und persönlich zu unterschreiben! » Antragsformulare können bei den jeweiligen Institutionen angefordert werden (siehe Kontakt) » Sämtliche Formulare sind auch erhältlich bei den Funktionären des Seniorenbundes in den Ortsgruppen, sowie im … SOBBIZ - Seniorenzentrum Kalvarienbergstrasse 2 4560 Kirchdorf a.d.Krems Tel. 07582/52182 E-Mail: sobbiz.kdf@aon.at oder muehlbauer@ooevp.at » Sprechtage im SOBBIZ: o jeden 2. und 4. Montag eines Monats von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr.
Wir vertreten - Wir beraten Der Seniorenbund ist eine Standesvertretung im nachberuflichen Lebensabschnitt. Funktionäre des Seniorenbundes vertreten die Interessen der Pensionisten in den verschiedenen Gremien des Sozialbereiches, wie Gebietskrankenkasse, Pensionsversicherungsanstalten, Sozialhilfeverbände u.v.m. Individuelle Beratung in persönlichen Fragen und Anliegen werden durch kompetente Berater bei unseren Sprechtagen bzw. Sprechstunden angeboten.
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