NEUERUNGEN2014 AK-Vizepräsident Feilmair
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Der ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB informiert
Neuerungen 2014
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18.03.-31.03.2014
Der ÖAAB Oberösterreich hat die wichtigsten, bereits beschlossenen gesetzlichen Neuerungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Jahr 2014 zusammengefasst.
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Neue Verordnung für Pendler
Neuer Pendlerrechner des Finanzministeriums
Auf der Homepage des Finanzministeriums www.bmf.gv.at wird ein Pendlerrechner voraussichtlich Anfang des Jahres 2014 onWelche Pendlerpauschale je- line gestellt. Damit lässt sich die mand bekommt, hängt davon ab, genaue Entfernung des Arbeitsob öffentliche Verkehrsmittel am weges, die möglichen öffentliArbeitsweg zumutbar sind oder chen Verkehrsverbindungen und nicht, bzw. bestimmte Wegzei- zumutbaren Wegzeiten sowie der ten überschritten werden. Diese daraus resultierende Anspruch zumutbaren Wegzeiten werden der Pendlerpauschale eruieren. ab 2014 dank ÖAAB um eine hal- Die Abfrage ist für alle bindend be Stunde verkürzt, womit man und ersetzt das L34 Antragsleichter die große Pendlerpau- formular zur Pendlerpauschale. schale mit den höheren Richtsät- Vorteil: weniger Verwaltungsaufzen erhält. wand und weniger Streitigkeiten bei der Auslegung der Ansprüche. Das bedeutet für viele Pendler mehr Geld - bei Arbeitswegen Die Pendlerverordnung tritt erst über 60 km sogar bis zu 800 Euro in Kraft, sobald der Pendlerrechnetto im Jahr. Von den neuen ner auf der Homepage des BMF Richtlinien profitieren v.a. Pend- online ist - dann aber rückwirler jener Gemeinden, die eine kend zum 1. Jänner 2014. schlechte öffentliche Verkehrsanbindung zu den ArbeitsstätVerpflichtender ten haben. Kürzere Zumutbarkeitsbestimmungen:
ÖAAB-Servicereferent Mag. Max Oberleitner und AK-Vizepräsident Helmut Feilmair.
Verbesserungen für Bauarbeiter Überbrückungsgeld für Bauarbeiter
Bauarbeiter, die nicht bis zur ASVG-Pension in Beschäftigung bleiben können, erhalten ab 1.1.2015 als Überbrückung bis zu ihrem Pensionsantritt ein Überbrückungsgeld. Zur Finanzierung müssen Betriebe bereits Einkommensbericht ab 1.1.2014 für ihre MitarbeiWann sind Öffis ab 2014 zumutfür Betriebe ter Zuschläge bezahlen. Für die bar? Dauer des Überbrückungsgel• 1 Stunde Wegzeit ist generell zumutbar (bisher 90 Minuten Ab 2014 muss jeder Betrieb über des ist man in der Kranken- und teilver• Je Kilometer Arbeitsweg ver- 150 Mitarbeiter einen jährlichen Pensionsversicherung Einkommensbericht erstellen. sichert. Die Voraussetzungen längert sich die Zumutbarkeit um eine Minute, z.B. bei 10km Darin muss angegeben sein, wie fürs Überbrückungsgeld sind: Arbeitsweg 60 + 10 Minuten, viele Frauen und Männer in einer Vollendung des 58. Lebensjahoder bei 20km 60 + 20 Minu- kollektivvertraglichen Verwen- res; 520 Beschäftigungswochen dungsgruppe eingestuft sind und in Betrieben, die dem Bauarbeiten • Über 2 Stunden sind Öffis ge- wie hoch das arbeitszeitberei- ter-Urlaubs- und Abfertigungsnerell unzumutbar (bisher 2,5 nigte Durchschnittseinkommen gesetz unterliegen nach dem 40. von Frauen und Männern in der Lebensjahr; sowie 20 solche BeStunden) jeweiligen Gruppe ist. Dem zu- schäftigungswochen in den letzAls Wegzeit gilt die gesamte Zeit ständigen Betriebsrat oder in ten zwei Jahren vom Verlassen der Wohnung bis betriebsratlosen Betrieben den zum Eintreffen am Arbeitsplatz einzelnen Mitarbeitern, steht ein Neuregelung des Verbrauchs (bei Gleitzeit) bzw. bis zum Be- Informationsrecht zu. Über den und Verfalls von Urlaubsansprüginn der bezahlten Arbeitszeit Inhalt besteht Verschwiegen- chen (bei fixen Dienstzeiten), inklusi- heitspflicht. Die Erstellung und ver aller Wartezeiten und Fußwe- Übermittlung des Einkommens- Bisher konnten Bauarbeiter ihre berichts kann innerhalb von drei Urlaubstage unbegrenzt ansamge. Jahren gerichtlich geltend ge- meln, ohne dass es zu einem macht werden. Verfall kam. Dadurch bestanden teilweise sehr hohe Urlaubsöaab oberösterreich | service-hotline: 0732/66 28 51 - 35
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ansprüche. Ab 1. November 2014 gilt, dass der Urlaub grundsätzlich mit dem 31. März des drittfolgenden Jahres verfällt, nach jenem Kalenderjahr, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist. Anspruch auf Abfertigung ALT der Hinterbliebenen des verstorbenen Arbeitnehmers Verstirbt ein Arbeitnehmer, dann haben die Hinterbliebenen (Ehegatte oder Gattin bzw. eingetragenen Partner) und die Kinder zu gleichen Teilen Anspruch auf Abfertigung ALT. Die/der Verstorbene muss nicht unterhaltspflichtig gewesen sein. Bei Kindern ist der Bezug von Kinderbeihilfe keine Voraussetzung für den Anspruch. Meldepflicht für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigen Ab 1.1.2014 sind Betriebe verpflichtet, von ihren Teilzeitkräften, das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit samt aller Änderungen zu melden. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer nur Teilzeit angemeldet werden, tatsächlich aber darüber hinaus beschäftigt werden.
Dienstverhinderung für Arbeiter im Katastrophenfall
triebspension gleichgestellt Überlassene Arbeitskräfte werden mit 1.1.2014 bei der betrieblichen Altersvorsorge mit den Stammarbeitskräften des Beschäftigerbetriebes gleichgestellt. Zahlt ein Betrieb seiner Stammbelegschaft eine Betriebspension, so haben Leasingarbeiter nach 4 Jahren Leiharbeit ab Beginn des fünften „Überlassungsjahres“ ebenfalls Anspruch auf eine Beitragsleistung oder Prämienleistung in die Pensionskasse bzw. einer betrieblichen Kollektivversicherung.
Aufführungen mit Kindern erleichtert Im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 (KJBG) erfolgt 2014 eine Änderung, indem die Mitwirkung und Beschäftigung von Kindern bei öffentlichen Musikaufführungen, Theatervorstellungen und sonstigen Aufführungen erleichtert wird.
Erweiterung des ordentlichen Berufsschulzugangs
Ab dem Schuljahr 2013/2014 können auch Personen in überbetrieblicher Lehrausbildung im Ab 1. Jänner 2014 werden ArAuftrag des AMS als ordentliche beiter im Falle einer DienstverSchüler eine Berufsschule besuhinderung im Katastrophenfalle chen. den Angestellten gleichgestellt. Die Ausbildungsdauer von drei Diesbezügliche Abänderungen Jahren wurde auf ein Jahr verim Kollektivvertrag sind künfkürzt. Das Mindestalter für den tig nicht mehr erlaubt. D.h. auch Eintritt in eine solche verkürzArbeiter sind in ihrem Job bei te Ausbildung ist das vollendete Entgeltfortzahlung entschuldigt, 20. Lebensjahr. Durch diese verwenn sie z.B. selbst vom Hochkürzte Ausbildung soll ein Auswasser betroffen sind. bildungsweg insbesondere zum Nachholen eines LehrabschlusLeiharbeiter bei Beses im Erwachsenenalter zur öaab oberösterreich | service-hotline: 0732/66 28 51 - 35
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Verfügung stehen.
Neuerungen beim Kinderbetreuungsgeld Höhere Zuverdienstgrenzen Die Zuverdienstgrenzen werden 2014 beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld von derzeit 6.100 auf 6.400 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Dies ist weder ein Brutto- noch ein Nettobetrag, sondern wird eigens mit Einrechnung des 13./14. Gehalts ermittelt). Damit wird weiterhin gewährleistet, dass unselbständig erwerbstätige Eltern bis zur ASVG-Geringfügigkeitsgrenze (jährlich valorisiert) dazuverdienen dürfen. Umstieg beim Kinderbetreuungsgeld erleichtert Derzeit kann man die auf dem Antragsformular gewählte Kinderbetreuungsgeld-Variante nicht mehr ändern. Künftig haben Eltern die Möglichkeit, ihre Entscheidung binnen 14 Tage nach der Antragstellung beim Krankenversicherungsträger schriftlich zu revidieren und eine andere Kinderbetreuungsgeld-Variante festzulegen Beantragt ein Elternteil das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (KBG) und erfüllt alle allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen, jedoch nicht das Erwerbstätigkeitserfordernis, so besteht die Möglichkeit, auf die Pauschalvariante 12 + 2 umzusteigen oder Klage bei Gericht zu erheben. Während bisher für die Dauer des Gerichtsverfahrens kein KBG ausbezahlt wurde, kann künftig der klagende Elternteil bei seinem Krankenversicherungsträger die Auszah-
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lung des KBG beantragen. Dieses „vorläufig“ ausbezahlte KBG wird in der Pauschalvariante 12 + 2 ausbezahlt. Verliert der klagende Elternteil das Verfahren, ist ein rückwirkender Umstieg auf die Pauschalvariante 12 + 2 möglich.
Änderungen bei der Familienbeihilfe
Arbeitnehmer/innen können mit ihrem Arbeitgeber ein bis drei Monate Pflegekarenz vereinbaren, wenn nahe Angehörige bzw. Kinder schwer erkranken und Pflege benötigen, oder um eine pflegende Person für eine bestimmte Zeit zu entlasten.
Die Pflegekarenz darf pro Pflegefall nur einmal beansprucht werden. Verschlechtert sich der Die Familienbeihilfe soll ab Juli Gesundheitszustand des/der 2014 erhöht werden. Doch bei Pflegebedürftigen und wird das der Zuverdienstgrenze gibt es Pflegegeld für eine nächst höheschon jetzt mehr Toleranz. Wer re Stufe zuerkannt, so kann man bisher die erlaubte Obergren- die Pflegekarenz für weitere 3 ze von 10.000 Euro überschritt, Monate verlängern. Als Einkommusste die gesamte Beihilfe zu- mensersatz gibt es analog dem rückzahlen, nun nur mehr jenen Arbeitslosengeld bis zu 1.400 Betrag, der über 10.000 Euro Euro Pflegekarenzgeld im Monat. liegt. Die Einschleifregelung gilt Gleichzeitig ist man krankensogar rückwirkend mit 1.1.2013. und pensionsversichert nach Seit 1. September 2013 können dem ASVG. Die Beiträge werden volljährige Jugendliche mit Zu- zur Gänze von der öffentlichen stimmung der Eltern die Direkt- Hand getragen. auszahlung der Familienbeihilfe beim Finanzamt beantragen. Voraussetzungen Eine Sonderlösung gibt es auch für 17-jährige Lehrlinge. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens drei Monate durchgehend bestehen und es bedarf Änderungen bei der der Zustimmung des ArbeitgeSchülerbeihilfe bers, sowie einer schriftlichen Vereinbarung. Die Pflegeperson Ab dem Schuljahr 2013/2014 muss bei Antritt der Pflegekawurde die Altersgrenze für den renz mindestens Pflegegeld der Bezug der Schülerbeihilfe von Stufe 3 erhalten. Für die Pflege 30 Jahre auf 35 Jahre bzw. von von demenziell erkrankten oder höchstens 35 Jahre auf höchs- minderjährigen nahen Angehöritens 40 Jahre hinaufgesetzt. gen genügt die Zuerkennung von Die Voraussetzung des Noten- Pflegegeldstufe 1. durchschnitts für den günstigen Schulerfolg fiel ebenso weg wie Arbeitslose haben auch Anjene, dass die Schulstufe nicht spruch wiederholt worden sein darf. Die Waisenpension wird nun zur Be- Arbeitslose dürfen sich auch der urteilung der Bedürftigkeit bei Pflege naher Angehöriger widder besonderen Schulbeihilfe men. Sie müssen sich aber vom berücksichtigt. Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe abmelden, da sie während der Plegetätigkeit dem Arbeitsmarkt nicht Pflegekarenz zur Verfügung stehen. Sie erhalten statt dem Arbeitslosengeld
Pflegekarenzgeld. Einbeziehung der Familienhospiz Wer zur Sterbebegleitung naher Angehöriger oder Betreuung schwerst erkrankter Kinder in Familienhospizkarenz geht, erhält ab 2014 ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld. Das ist eine wesentliche Besserstellung gegenüber bisher, wo es eine geringe finanzielle Unterstützung nur bei sozialer Bedürftigkeit gab. Vorsicht Wochengeldbezieher/ innen Bei Bezug eines Pflegekarenzgeldes ruht der Anspruch auf Kranken- und Wochengeld. Die Zeiten einer Pflegekarenz sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für das Wochengeld jedoch nicht zu berücksichtigen.
Pflegeteilzeit Jene Personen, die wegen der Pflege eines nahen Angehörigen ihre Arbeitszeit nur vorübergehend reduzieren wollen, haben als weitere Alternative die Pflegeteilzeit. Die Bestimmungen bzw. Voraussetzungen dafür orientieren sich im Wesentlichen an der Pflegekarenz. Einzige Abweichung: Die herabgesetzte wöchentliche Normalarbeitszeit darf nicht unter zehn Stunden liegen. Die Einkommenseinbuße wird mit einem Zuschuss (ähnlich des Bildungsteilzeitgeldes) abgefedert, der niedriger als das Pflegekarenzgeld ist.
Ab 2014 gilt nur mehr das Pensionskonto
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Ab 1.1.2014 gilt bei der Pensionsberechnung nur mehr das Pensionskonto. Die Parallelrechnung mit der Altpensionsregelung wird mit Jahreswechsel abgeschafft. Diese Änderung gilt für alle ab 1.1.1955 geboren ASVG-Versicherten, Selbständigen und Bauern. Altes Pensionsrecht unüberschaubar Nach bisheriger Rechtslage wurden die Pensionsansprüche aller ab 1.1.1955 geborenen Personen mittels Parallelrechnung zwischen Altrecht (Rechtslage zum 31.12.2004) und dem Pensionskontorecht ab 1.1.2005 ermittelt. Da für das Altrecht eine Verlustdeckelung gilt, um die Verluste der Pensionsreform im Vergleich zur alten Rechtslage zum 31.12.2003 zu begrenzen, war zusätzlich eine Vergleichsberechnung zwischen beiden Altpensionen nötig.
sprünglichen Ersatzzeiten). Dieser Wert wird mit dem Anspruch auf Grund der Parallelrechnung per Ende 2013 verglichen. Die Abweichung darf dabei nur plus/minus 1,5 bis 3,5 Prozent betragen. Der konkrete Gewinnund Verlustdeckel ist abhängig vom Geburtsjahrgang. Der Gewinn- und Verlustdeckel nach Geburtsjahrgängen: 1955: 1,5 % 1957: 1,9 % 1959: 2,3 % 1961: 2,7 % 1963: 3,1 % 1965: 3,5 %
1956: 1,7 % 1958: 2,1 % 1960: 2,5 % 1962: 2,9 % 1964: 3,3 %
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Euro (Wert 2013). Notstandshilfe und erweiterte Überbrückungshilfe: sie zählen (selbst bei Nichtbezug dieser Leistungen wegen Anrechnung des Partnereinkommens) mit 92 % der Bewertungsgrundlage des Arbeitslosengeldes Krankengeld und Rehabilitationsgeld (ab 1.2014) zählen mit dem 30fachen der täglichen Bemessungsgrundlage des Krankengeldes aufs Pensionskonto, das Wochengeld mit dem 30fachen des täglichen Wochengeldes.
Teilgutschrift Dafür werden zunächst sämtSo funktioniert das Pensionsliche Beitragsgrundlagen eines konto Kalenderjahrs zusammengezählt. 1,78 % (Kontoprozentsatz Im Pensionskonto sind den Ver- ab dem Jahr 2005) dieser Beisicherungszeiten genaue Bei- tragsgrundlagensumme werden tragsgrundlagen zugeordnet, zB dem Pensionskonto gutgeschrieBeitragszeiten aufgrund einer ben, jedoch nur bis zur jeweiligen Erwerbstätigkeit, freiwilligen Höchstbeitragsgrundlage. Bei2014 werden Altansprüche Versicherung oder Teilversiche- träge über der Höchstbeitragsübertragen rung (Zeiten der Arbeitslosigkeit, grundlage werden bei Anfall der mit Krankengeldbezug, Präsenz- Pension (bzw. auf Antrag schon Alle bisher nach altem und neu- und Zivildienst). vorher) rückerstattet. en Recht erworbenen Pensi onsansprüche werden mit Ende Aufwertung der KindererzieGesamtgutschrift 2013 abgerechnet, zur Gänze in hungszeiten Relation zu den Berufsjahren im In einem zweiten Schritt wird Neurecht gesetzt und durch die Diese wurden im Pensionskonto die Summe der Gutschriften der Kontoerstgutschrift auf das Pen- 2005 mit 1.350 Euro monatlich Vorjahre entsprechend der Lohsionskonto übertragen. bewertet, 2014 zählen sie rund nentwicklung aufgewertet und 1.650 Euro monatlich. Kinder- mit der Teilgutschrift des jeweils Wie wird die Kontoerstgutschrift erziehungszeiten wirken bis zu letzten Kalenderjahres zusamberechnet? 4 Jahre (5 Jahre bei Mehrlings- mengezählt. geburten) pensionsbegründend Die Durchrechnung erfolgt auf und pensionssteigernd. Ein Zu- Ermittlung der Pensionshöhe Basis der besten 28 Berufsjahre, verdienst während dieser Zeit er- aus dem Pensionskonto wobei erhöhte Aufwertungsfak- höht zusätzlich die Pension. toren zur Anwendung kommen. Die Gesamtgutschrift im KalenFür jedes Versicherungsjahr er- Arbeitslosengeld, Überbrüderjahr des Pensionsantritts hält man 1,78% des Durchrech- ckungshilfe, Übergangsgeld und entspricht der Höhe der jährlinungsergebnisses seiner so- Weiterbildungsgeld werden mit chen Bruttopension (inklusive zialversicherungspflichtigen 70% der Bemessungsgrundlage Sonderzahlungen). Die GesamtBruttobezüge bzw. der entspre- des Arbeitslosengeld-Bezuges gutschrift geteilt durch 14 ergibt chenden Beitragsgrundlagen bei gewertet, das Umschulungsgeld die monatliche Bruttoleistung Teilpflichtversicherung (den ur- ab Jänner 2014 mit täglich 65,39 zum Regelpensionsalter. öaab oberösterreich | service-hotline: 0732/66 28 51 - 35
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Bei früherem Pensionsantritt gibt es als Ausgleich für den längeren Lebenspensionsbezug Abschläge von der Pension. Bei späterem Antritt als mit 65 gibt es eine Erhöhung. Eine eigene Berechnung erfolgt bei Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (Invaliditäts- Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitespensionen).
Ab 2014 werden nur mehr Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit, sowie bis zu 60 Monate Kindererziehung und bis zu 30 Monate Präsenz- oder Zivildienst berücksichtigt. Ersatzzeiten (z.B. Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld) werden nicht mehr angerechnet. Auch der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten führt zu keinem früheren Pensionsantritt mehr Wann darf man beim Pensions- (dieser wirkt sich nur mehr penkonto in Pension gehen? sionserhöhend aus). Gleichzeitig Durch das Pensionskonto ändert gibt es 4,2% Abschlag pro Jahr sich nur der Berechnungsmodus. bis zur vorzeitigen AlterspensiWann jemand in Pension gehen on (Dieses liegt 2014 über 59/64 darf, hängt auch künftig weiter Jahren). von den jeweiligen Altersgrenzen und Anspruchsvoraussetzungen Für ab 1. Jänner 1954 geborene (u.a. Versicherungszeiten) ab. Männer wurde das Antrittsalter D.h. die Regelungen für Langzeit- auf 62 Jahre erhöht. Es gelten jeversicherte (Hacklerregelung), doch weiterhin 540 BeitragsmoSchwerarbeiter, Korridorpensio- nate als Voraussetzung. nen etc. gelten auch beim Pensionskonto. Für Frauen wird das Antrittsalter und die erforderliche Zahl der Beitragsmonate angehoben: Änderungen bei der • Geboren 1959: PensionsanKorridorpension tritt mit 57. Lebensjahr bei 504 Beitragsmonaten 2014 können Männer und Frau- • Geboren 1960: Pensionsanen ab dem 62. Lebensjahr in die tritt mit 58. Lebensjahr bei Korridorpension gehen, wenn sie 516 Beitragsmonaten mindestens 38,5 Versicherungs- • Geboren 1961: Pensionsanjahre oder 36 Beitragsjahre ertritt mit 59. Lebensjahr bei worben haben (seit 2013 erfolgt 528 Beitragsmonaten jährlich eine stufenweise Anhe- • Geboren 1962: Pensionsanbung dieser Zeiten um ein halbes tritt mit 60. Lebensjahr bei Jahr). 540 Beitragsmonaten Neu ist, dass mit dem neuen Pensionskonto der doppelte Korridorabschlag entfällt. Die Abschläge liegen 2014 bei 5,1 Prozent pro Jahr (max. 15,3 Prozent Abschlag).
Änderungen bei der Hackler-Regelung
wird seit 2013 schrittweise alle 2 Jahre um 1 Jahr angehoben. Der Tätigkeitsschutz greift 2015 – 2016 ab dem 59. und ab 2017 mit dem 60. Lebensjahr.
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension Neu Für Personen, die am 01.01.2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zugang in eine befristete Invaliditätsoder Berufsunfähigkeits-Pension nicht mehr möglich. Diese Personen erhalten entweder vom zuständigen Krankenversicherungsträger das Rehabilitations-Geld, oder (wenn eine berufliche Rehabilitation zweckmäßig und zumutbar ist) vom AMS das neu geschaffene Umschulungsgeld. Diese Entscheidung trifft der Pensionsversicherungs-Träger per Bescheid. Das AMS weist das Umschulungsgeld an und veranlasst die berufliche REHA. Voraussetzung ist natürlich, dass die betroffene Person mitwirkt. Übergangsbestimmungen
Für Personen, die am 1. Jänner 2014 das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, gilt weiterhin die alte Rechtslage aufgrund besonderer Übergangsbestimmungen. Personen, die bereits am 31. Anhebung des Dezember 2013 eine befristete Antrittsalters für Invaliditäts- bzw. BerufsunfäTätigkeitsschutz higkeitspension beziehen und das 50. Lebensjahr am 1. Jänner Personen können aufgrund des 2014 noch nicht vollendet haben, Tätigkeitsschutzes mit dem 58. haben ebenfalls die Möglichkeit, Lebensjahr in Pension gehen, dass sie ihre befristete Pension wenn jene berufliche Tätigkeit, bis zum Auslaufen der aktuellen die sie in den letzten 15 Jahren Befristung unter den bisherigen mindestens zehn Jahre ausge- Bedingungen weiter beziehen übt haben, nicht mehr verrichten können. werden kann. Dieses Antrittsalter öaab oberösterreich | service-hotline: 0732/66 28 51 - 35
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Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation Maßnahmen zur Rehabilitation werden gewährt, wenn die Pensionsversicherungsanstalt per Bescheid feststellt, dass Erwerbstätige mindestens sechs Monate vorübergehend invalid bzw. berufsunfähig sind. Rehabilitationsgeld: • Während der medizinischen Reha gebührt das Rehabilitationsgeld im Ausmaß des Krankengeldes und ab dem 43. Tag im Ausmaß des erhöhten Krankengeldes. • Verweigert die zu rehabilitierende Person die Mitwirkung an zumutbaren medizinischen Reha-Maßnahmen, so wird das Rehabilitationsgeld in dieser Zeit entzogen. • Wer ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze und parallel dazu Anspruch auf Rehabilitationsgeld hat, erhält nur ein Teilrehabilitationsgeld. • Bei Zusammentreffen eines Rehabilitationsgeldanspruches mit einem Anspruch auf Krankengeld ruht das Krankengeld in der Höhe des Rehabilitationsgeldes. • Bezieher/innen von Rehabilitationsgeld unterliegen sowohl der Teilversicherung in der Krankenversicherung als auch der Teilversicherung in der Pensionsversicherung. Berufliche Maßnahmen der Rehabilitation Die beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation dienen dazu, die Dauer der Invalidität oder Berufsunfähigkeit bestmöglich zu beseitigen bzw. zu vermeiden und eine Person mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft
in den Arbeitsmarkt eingliedern zu können. • Umschulungsgeld Wer zur Teilnahme an beruflichen Raha-Maßnahmen bereit ist, erhält Umschulungsgeld als Existenzsicherung mit Qualifikationsschutz. Die Höhe richtet sich nach dem zustehenden Arbeitslosengeldanspruch plus 22 Prozent und beträgt für 2014 jedoch mindestens monatlich 1.000 Euro (=Freibetrag nach der Exekutionsordnung). • Qualifikationsschutz Berufliche Reha-Maßnahmen sind Versicherten nur dann zumutbar, wenn sie unter Berücksichtigung ihrer physischen und psychischen Eignung, ihrer bisherigen Tätigkeit und Ausbildung (Qualifikationsniveau) sowie ihres Alters, ihres Gesundheitszustandes und der Dauer eines Pensionsbezuges festgesetzt und durchgeführt werden. • Qualifizierungsmaßnahmen bei denen die angestrebte Berufstätigkeit das bisherige Qualifikationsniveau wesentlich unterschreitet, dürfen nur mit Zustimmung der versicherten Person durchgeführt werden. Hat z.B. jemand einen Lehrabschluss, ist eine Rehabilitation auf Tätigkeiten, die keine gleichwertige Ausbildung vorsehen, unzulässig. • B e r u f s k u n d l i c h e s Gutachten künftig wird bei Ansuchen um einen Pensionsbescheid auch die Frage der Zumutbarkeit von beruflichen Reha-Maßnahmen durch ein berufskundliches Gutachten verpflichtend geklärt. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss wie bei der ärztlichen Untersuchung dabei persönlich mitwirken.
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• Feststellungen im Ablehnungsbescheid der Pe n s i o n s v e rs i c h e ru n g s anstalt Der Pensionsversicherungsträger muss in einem Ablehnungsbescheid auch feststellen, um welche Art von Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit es sich handelt (mit oder ohne „Berufsschutz“), ob die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird bzw. für welches Berufsfeld die Versicherte/der Versicherte durch berufliche Maßnahmen der Rehabilitation qualifiziert werden kann. • P f l i c h t v e r s i c h e r u n g in der Pensionsversicherung Personen, die berufliche Reha-Maßnahmen absolvieren, sind in der Pensionsversicherung anhand einer fixen Beitragsgrundlage pflichtversichert. Das gilt auch für Bezieherinnen/Bezieher von Umschulungsgeld. Die Beitragsgrundlage wird jährlich mit der Aufwertungszahl erhöht und beträgt derzeit 65,39 Euro pro Tag (Wert 2013). Übergangsgeld Dieses wird während einer medizinischen Reha-Maßnahme oder einer beruflichen Ausbildung nur mehr dann geleistet, wenn kein Rehabilitations- oder Umschulungsgeld gebührt. Feststellungsantrag Zur Prüfung der Durchführbarkeit von Rehabilitationsmaßnahmen wird die Möglichkeit eines Feststellungsantrages der Versicherten/des Versicherten zur Klärung der Frage geschaffen,
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ob Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft vorliegt. 18-Monate-Frist bei neuerlichem Pensionsantrag Wer seine Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit erneut feststellen möchte, muss nun eine 18-Monate-Frist beachten (bisher 1 Jahr) - sonst wird der Antrag zurückgewiesen. Allerdings wird diese Frist in jenen Fällen aufgehoben, in denen durch den Krankenversicherungsträger die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit festgestellt wurde, sodass sich nunmehr die Frage ergibt, ob die Durchführung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation zweckmäßig und zumutbar ist. Die 18-Monate-Frist gilt aber auch dann nicht, wenn das Arbeitsmarktservice festgestellt hat, dass die Realisierbarkeit beruflicher Maßnahmen nicht (mehr) gegeben ist. Berechnung der I-Pension Wird künftig die I-Pension zugesprochen, dann werden bei Ansuchen vor dem 60. Geburtstag die fehlenden Berufsjahre fiktiv hinzugerechnet, wie wenn man bis 60 gearbeitet hätte. Die Abschläge betragen maximal 13,8 Prozent (2012).
Freibetragsanhebung bei der Notstandshilfe Die Notstandshilfe gebührt nur bei sozialer Bedürftigkeit. Zur Beurteilung einer Notlage wird auch das Partnereinkommen herangezogen. Die Notstandshilfe wird nach Abzug eines Freibetrages berechnet. Dieser Freibetrag wird ab Juli 2013 von 529 Euro um 80 Euro auf 609 Euro angehoben.
Darüber hinaus wird ab dem Jahr 2014 der Freibetrag analog zum Pensionsanpassungsfaktor erhöht. Von dieser Änderung profitierten 38.500 Personen - davon überwiegend Frauen.
renter durchführt. Neu geregelt wurde dabei auch das humantitäre Bleiberecht. Dieses kann künftig dann gewährt werden, wenn sich eine Person fünf Jahre lang im Land aufgehalten hat, davon mindestens drei Jahre leDie Letztentscheidung trifft Bürger-Beschwerden gal. das neue Bundesamt und damit erleichtert nicht mehr wie bisher die Länder. Jeder Antragsteller hat nur mehr Bürger, die sich über eine Be- eine Ansprechperson, die für das hörden-Entscheidung ärgern, gesamte Verfahren zuständig ist. können ab 1. Jänner 2014 die neuen Verwaltungsgerichte konArbeiten ohne Aufentsultieren. Sie lösen die über 120 Berufungssenate und Sonderbe- haltsgenehmigung hörden ab, die bisher für Rechtsmittel zuständig waren. Wer zum Arbeiten ohne Papiere, aber nicht Beispiel gegen einen Arbeitslo- ohne Rechte. Für Arbeitskräfte, sen- oder Steuerbescheid beru- die ohne Aufenthaltsgenehmifen will, muss sich nicht mehr an gung in Österreich arbeiten, entdie nächste Verwaltungsinstanz steht im Frühjahr in Wien eine wenden, sondern kann gleich vor Anlaufstelle. Viele Menschen ein unabhängiges Verwaltungs- aus Nicht-EU-Staaten decken gericht ziehen und das ohne An- den Bedarf an Reinigungskräfwaltszwang. ten oder Pflegern. Ohne Aufenthaltstitel können Betroffene von Alle Verfahren, die zu Jahresen- Arbeitgebern leicht unter Druck de offen sind, werden auf einen gesetzt werden. Schlag an die neuen Gerichte übertragen. So wird das BundesArbeitsmarktöffnung verwaltungsgericht über eine Berufung gegen Nicht-Zuerkennung Mit 1. Jänner 2014 erhalten auch von Notstandshilfe entscheiden, Rumänien und Bulgarien freiauch wenn sie im Dezember noch en Zugang zum Arbeitsmarkt in bei der AMS-Stelle eingebracht Österreich. Für Polen, Ungarn, wurde. Die 2012 beschlossene Tschechen, Slowaken, Slowenen Reform der Verwaltungsgerichtsund Bürger der drei baltischen barkeit gilt als größter Umbau Republiken gilt die sogenannte des Rechtsschutzes seit 1920. Arbeitnehmerfreizügigkeit schon Den Bürgern soll sie raschere seit 1. Mai 2011. und transparentere Verfahren bringen.
Neues Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Aus mehr als 190 Behörden wurde eine einzige, die alle asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren künftig schneller und transpa-
Redaktion/Rückfragehinweis: LS-Stv. Mag. Max Oberleitner Tel. 0732/66 28 51 - 35 Mail oberleitner@ooe-oeaab.at ÖAAB Oberösterreich, Humboldtstraße 24, 4013 Linz, Tel. 0732/662851, Mail oeaab@ooe-oeaab.at, Web www.ooe-oeaab.at
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Sozialversicherungswerte 2014
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Sozialversicherungs-Werte 2014 2013
2014
Geringfügigkeitsgrenze sowie bei fallweiser Beschäftigung
mtl. tägl.
€ 386,80 € 29,70
€ 395,31 € 30,35
Dienstleistungsscheck Wertgrenze
tägl.
€ 529,86
€ 541,57
Selbstversicherung § 19a ASVG
mtl.
€ 54,59
€ 55,79
Höchstbeitragsgrundlage ASVG
mtl.
€ 4.440
€ 4.530,00
Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten (Altrecht)
mtl.
€ 1.005,16
€ 1.046,43
Bemessungsgrundlage im (APG) für Kindererziehungszeiten, Hospiz
mtl.
€ 1.614,32
1.649,84
Ausgleichszulage (Singles)
mtl.
€ 837,63
€ 857,73
Ausgleichszulage (Ehepaare) - Kinderzuschuss pro Kind
mtl. mtl.
€ 1.255,89 € 129,24
€ 1.286,03 € 132,34
Einkauf pro Schul/Studienmonat - je nach Alter bis zu
mtl. mtl.
€ 1.012,32 € 2.368,83
€ 1.032,84 € 2.416,85
Höchstsatz Arbeitslosengeld
tägl.
€ 47,19
€ 48,02
Familienzuschuss AMS
tägl.
€ 0,97
€ 0,97
Pensionsvorschuss - bei Ansuchen um Alterspension
tägl. tägl.
€ 34,93 € 38,50
€ 35,30 € 39,53
Höchstbemessungsgrundlage ASVG, GSVG, BSVG (der “besten“ 25 bzw.26 Jahre)
mtl.
€ 3.792,70
€ 3.919,93
Waisenpensionsansprüche - bis zum 24.Lj (ein Elternteil verstorben) - bis zum 24.Lj (beide Elternteile verstorben) - nach dem 24.Lj (ein Elternteil verstorben) - nach dem 24.Lj (beide Elternteile verstorben)
mtl. mtl. mtl. mtl.
€ 308,09 € 462,60 € 547,47 € 837,63
€ 315,48 € 473,70 € 560,61 € 857,73
Arbeitslosenversicherungsbeitrag (Grenze) 0% Beitragsleistung Arbeitnehmer 1% Beitragsleistung Arbeitnehmer 2% Beitragsleistung Arbeitnehmer 3% Beitragsleistung Arbeitnehmer
mtl. mtl. mtl. mtl.
bis € 1.219,-> 1.219,-> 1.330,-> 1.497,--
bis € 1.246,-> € 1.246,-> € 1.359,-> € 1.530,--
€ 5,30
€ 5,40
€ 8,45
€ 8,65
Rezeptgebühr Wochengeld
tägl.
Anpassungsfaktor für das Jahr 2014.
ÖAAB Oberösterreich
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