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Die Presse Unabhängige Tageszeitung für Österreich Wien, am 19.01.2021, 312x/Jahr, Seite: 9 Druckauflage: 54 135, Größe: 100%, easyAPQ: _ Auftr.: 8420, Clip: 13338321, SB: Ischgl
Fall „Ischgl“: Erster Prozess startet im April Angehörige eines Opfers fordern Schadenersatz. Wien/Ischgl. Immer mehr Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich (konkret gegen das von der Finanzprokuratur vertretene Gesundheitsministerium) langen derzeit beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ein. Dahinter steht der Verbraucherschutzverein (VSV). Er unterstützt Opfer, die sich im Februar und im März vorigen Jahres in Ischgl und anderen Tiroler Orten mit dem Coronavirus infiziert haben. Die erste Verhandlung wurde nun für den 9. April ausgeschrieben. Die gegenständliche Klage wird von Hinterbliebenen eines österreichischen Journalisten geführt. Der Mann hatte sich, laut Klage, „offensichtlich bei der chaotischen Abreise im Bus infiziert“. Er starb einige Wochen nach dem Ischgl-Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Witwe und der Sohn des Verstorbenen fordern nun mehr als 100.000 Euro Schadenersatz.
Kampfansage an Regierung Zuletzt hatte VSV-Obmann Peter Kolba erklärt, dass sich mehr als 6000 Geschädigte aus 45 Staaten gemeldet hätten. Kolba: „Diese Regierung und ihre Tiroler Freunde unterschätzen unsere Hartnäckigkeit. Wir sind für jahrelange Verfahren gerüstet, ob die Marke Ischgl jahrelangen Streit aushält, muss Tirol beurteilen.“ Indessen schreibt die beklagte Partei: „Das Klagebegehren besteht dem Grunde und der Höhe nach nicht zu Recht.“ Die Kläger müssten erst einmal beweisen, dass sich der Verstorbene tatsächlich in Ischgl (m. s.) angesteckt habe.
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