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Österreich Steiermark/Kärnten/Tirol/Salzburg Wien, am 21.01.2021, 312x/Jahr, Seite: 10 Druckauflage: 9 592, Größe: 100%, easyAPQ: _ Auftr.: 8420, Clip: 13343311, SB: Ischgl
Quarantäne Verstieß gegen Verfassung.
VfGH kippt IschglQuarantäne Erst ab 5. April Isolierung rechtens Die Quarantäne in Tirol nach der Ischgl-Corona-Affäre war rechtswidrig. Wien. Die im vergangenen Frühjahr vom Land Tirol verordnete CoronaVollquarantäne bzw. die ausgerufene „Selbstisolation“ waren rechtswidrig – das beschloss der VfGH laut Tiroler Tageszeitung schon im Dezember. Platter rief Isolation aus. Tirol hatte zu Beginn der Corona-Welle schärfere Maßnahmen als der Bund
erlassen. Zunächst traf die Vollquarantäne ab 20. März die Gemeinden im Paznauntal wie Ischgl, St. Anton am Arlberg und Sölden, später rief Platter die „Selbstisolation“ aller Tiroler Gemeinden aus. Ab dem 5. April seien die Bestimmungen jedoch durch das Epidemiegesetz gedeckt gewesen, so das Höchstgericht. Gekippt worden ist zudem das Verbot über das Verlassen des eigenen Wohnsitzes.
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