ZENTRALAUSSCHUSS
Dietmar Stütz Vorsitzender des Zentralausschusses für APS
Schule – ein Dienstleistungsunternehmen?
I
n der Dienstleistungsbetriebe-Verordnung sind in der Rubrik „Dienstleistungen im Bereich des Unterrichts, Vortragstätigkeit“ folgende Tätigkeiten aufgelistet: Unterricht (außerhalb Schulen und Kindergärten) und Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht. In den letzten Jahren wurde immer wieder verstärkt darauf hingewiesen, dass sich die Schule zu einem Dienstleistungsbetrieb entwickeln muss. Selbstverständlich wird gerne eine Unterstützung im Rahmen der Schulpartnerschaft geleistet, aber man muss sich schon auf die Kernaufgaben der Schule konzentrieren. Im § 2 des Schulorganisationsgesetzes ist unter anderem festgehalten: „Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. …“ In diesem Kontext ist es besonders bemerkenswert, welche politische „Errungenschaft“ Herr LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner derzeit verkündet. Mit einer Selbstverständlichkeit will das Familienreferat die Schule zur Umsetzung einer durchaus fragwürdigen (Mir fallen noch ganz andere Attribute dazu ein!) Aktion zwangsverpflichten. Die Förderhöhe für eine zusätzliche außerschulische Förderung beträgt 150 Euro pro Schülerin bzw. Schüler und Semester in Form eines Gutscheines. Die Schulleitungen und Lehrkräfte sollen für die Erziehungs berechtigten Anträge auf diese finanzielle Unterstützung stellen.
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JUNI 2022 | DAS SCHULBLATT
Darf‘s ein bisschen mehr sein? Sämtliche Anträge für die Bevölkerung könnten ab jetzt von der Schule gestellt werden? Wie stellt man sich die „Dienstleistung“ der Schule in Zukunft vor? Soll die Schule vielleicht auch um Familienbeihilfe, sonstige Sozialleistungen und Arbeitnehmerveranlagungen im Namen der Erziehungsberechtigten ansuchen? Sämtliche Anträge für die Bevölkerung könnten ab jetzt von der Schule gestellt werden. Das ist dann Dienstleistung in reinster Form!
»Was ist Aufgabe der österreichischen Schule? « Die Spitze der „Sinnbefreitheit“ jedoch ist, dass die Schulleitung bzw. die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer in dem Antrag um außerschulische Förderung bestätigen sollen, dass die Notwendigkeit eines zusätzlichen Nachhilfebedarfs besteht. Ich wurde diesbezüglich schon gefragt, ob hier ein angebliches Versagen der innerschulischen Fördermaßnahmen bestätigt werden soll. Einerseits werden die Förderstunden des Bundes auf Null zurückgefahren, andererseits soll hier seitens der Behörde ein dringlicher außerschulischer Förderbedarf festgestellt werden.
Förderung außerschulischer Einrichtungen – Aufgabe der Schule? Glaubt Herr Haimbuchner wirklich, dass es Aufgabe der Bildungsbehörde ist, außerschulische Lerninstitute zu fördern?
Besser wäre es, wenn er das Geld für Fördermaßnahmen den Schulen direkt zur Verfügung stellen würde! Ist Herrn LH-Stv. Heimbuchner bewusst, … • dass Schulen sich für die Bearbeitung der Anträge eigene Lehrer-Accounts beim OÖ Familienreferat anlegen müssen? dass Daten für jede Schülerin und • jeden Schüler einzeln eingegeben werden müssen? • dass zahlreiche Schulen in OÖ derzeit, neben den alltäglich schon hohen Anforderungen im Schulalltag, mit der Planung bzw. Durchführung von Externistenprüfungen zusätzlich ressourcenmäßig gebunden sind? Hier ein kurzes Zitat aus Haimbuchners Presseaussendung vom 9. Juni 2022: „Die Lerndefizite, welche in den letzten beiden Jahren entstanden sind, müssen also bestmöglich ausgeglichen werden. Dazu ist aber in vielen Fällen eine fundierte, außerschulische Nachhilfe notwendig.“ Ist Herrn Haimbuchner bewusst, wie viel individuelle Förderung tagtäglich an der Schule stattfindet? Hat er sich schon einmal überlegt, ob vielleicht die Schulauswahl für einzelne Kinder durch die Erziehungsberechtigten zu ambitioniert ist? Ich nehme seinen überschaubaren Einblick in die täglichen Herausforderungen im Schulalltag gerne zur Kenntnis. Wir brauchen aber keine zusätzlichen Anweisungen von nicht befugten Stellen! Die Leiterinnen und Leiter sowie die Pädagoginnen und Pädagogen haben in diesem Schuljahr ohnedies weitaus mehr für die Bildung in Oberösterreich getan, als es der gesetzliche Auftrag gewesen wäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein herzliches Dankeschön für diese großartige Leistung! Gehen Sie in die verdienten Ferien und schaffen Sie sich eine Zeit der ■ Erholung und Entspannung!