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ONKOLOGIE LANDESKRANKENHAUS BOZEN
„Weniger elegant aber in jedem Fall effizient...“ Dr. Elisabetta Cretella: die Onkologie des Landes-Krankenhauses Bozen während des Lockdowns
„Die Covid-19-Pandemie hat mich meinen Patienten nähergebracht. Jetzt kann ich wirklich nachfühlen, was es heißt, mit Angst als ständigem Begleiter, Dauerzustand eines Krebspatienten, zu leben!“ Dr. Elisabetta Cretella ist Oberärztin in der Onkologie des Krankenhauses Bozen. Ihre Abteilung hat streng die Richtlinien der AIOM, Italienische Vereinigung für medizinische Onkologie, befolgt, um die Patienten angemessen zu behandeln, ohne das Infektionsrisiko zu erhöhen.
S
chwierige Zeiten, geprägt von großem Druck und Stress. Zur Verminderung des Risikos wurde das medizinische und pflegerische Personal in zwei Gruppen aufgeteilt, die unabhängig voneinander in Wochenschichten arbeiteten. „Insgesamt“, so Dr. Cretella, „blieben wir drei Wochen zuhause, oder aber wir versahen unsere Arbeit isoliert von der Abteilung in unserem Büro, z.B. die Patiententelefonate.“ Gleich zu Beginn der Pandemie waren auch Mitarbeiter der Onkologie an Covid erkrankt.
Onkologie-Patienten entsprechen grundsätzlich drei Kategorien: Patienten in aktiver (Chemo-)Therapie, frisch diagnostizierte Patienten, die vor Behandlungsbeginn stehen und „geheilte“ Patienten im Follow-Up. Die Organisation der Abteilung erfordert, dass es für jeden Patiententyp spezifische Zeitfenster und unterschiedliche Warteräume gibt. Zu Beginn der Pandemie wurden die Vorsorgeuntersuchungen sofort ausge-
setzt, um ein erhöhtes Infektionsrisiko zu verhindern. Die Patienten wurden von ihren behandelnden Onkologen telefonisch kontaktiert, und wenn die Ergebnisse der letzten Untersuchungen keinen Anlass zur Besorgnis gaben, wurden sie in Stand-By gesetzt. „Als klar wurde, dass der Lockdown länger dauern würde, vergaben wir Termine im Abstand von zwei bis drei Monaten. Patienten dieser Kategorie, die sich aufgrund einer Unverträglichkeit der Behandlung oder des Auftretens verdächtiger Symp-
AUGUST 2020 | NR. 2
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