2 minute read

ATLAS-IMPOST Einfuhr von Kleinsendungen aus Drittstaaten

Next Article
Herbst

Herbst

BADEN-WÜRTTEMBERG

Erster Commercial Court in Deutschland

Advertisement

Baden-Württemberg beabsichtigt, zum 1. November 2020 als erstes Land in Deutschland einen Commercial Court mit Standorten in Stuttgart und Mannheim einzurichten. Damit soll erreicht werden, dass große Wirtschaftsstreitigkeiten wieder häufiger vor staatlichen Zivilgerichten ausgetragen werden. Der neue Spruchkörper ist Teil einer seit 2016 verfolgten Gesamtstrategie mit dem Ziel, die Justiz in Baden-Württemberg sichtbarer und attraktiver zu machen. Die Commercial Courts werden auf die Durchführung komplexer Wirtschaftsstreitigkeiten ausgerichtet sein und, vorbehaltlich

ATLAS-IMPOST

Im Rahmen der Umsetzung des neuen Mehrwertsteuerdigitalpakets wird ab dem 1. Juli 2021 die Sonderregelung für Kleinsendungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert von unter 150 Euro gestrichen. Derzeit gilt für

Importe aus Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedstaaten), dass Sendungen im Warenwert unter 22 Euro weder mit einer Einfuhrumsatzsteuer, noch mit einem Zolltarif belastet sind. Warenimporte im Wert zwischen 22 bis 150 Euro sind zollfrei, werden jedoch mit einer Einfuhrumsatzsteuer belastet. Ab 150

Euro liegt keine Kleinsendung mehr vor und es gelten die allgemeinen Regelungen. der richterlichen Unabhängigkeit, eine besonders effiziente Form der Verfahrensführung unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel gewährleisten. Darüber hinaus wird die Möglichkeit bestehen, das Verfahren in weiten Teilen auf Englisch zu führen, sodass auch ein internationaler Sachbezug des Rechtsstreits im Verfahren leichter gehandhabt werden kann. Ziel ist es, Konzerne und Unternehmen dazu zu bringen, große Wirtschaftsstreitigkeiten wieder häufiger vor staatlichen Zivilgerichten auszutragen. Der Commercial Court Stuttgart, der organisatorisch Teil des Landgerichts Stuttgart ist, wird in Diese Regelung ist insbesondere im Bereich E-Commerce von großer Bedeutung, und soll nun insbesondere aus zwei Gründen gestrichen werden: • Importeure können Warensendungen mit einem niedrigeren Wert angeben, um

Abgaben zu umgehen. Dies sorgt für unfaire Wettbewerbsbedingungen. • Die Regelung bevorzugt einseitig Unternehmen aus Drittstaaten, da innergemeinschaftliche Sendungen nicht von der Sonderregel profitieren. neue Räumlichkeiten im sogenannten Campus Fasanenhof ziehen, wo eine verkehrsgünstige Anbindung in unmittelbarer Flughafennähe gewährleistet ist. Justizminister Wolf: „Wir beobachten, dass große Wirtschaftsstreitigkeiten in Deutschland zunehmend seltener vor staatlichen Zivilgerichten ausgetragen werden. Mit dem ersten Commercial Court in Deutschland stellen wir uns zukunfts- und wettbewerbsorientiert auf und präsentieren ein Verfahren, um komplexe wirtschaftsrechtliche Rechtsstreitigkeiten auf fachlich höchstem Niveau schnell

Einfuhr von Kleinsendungen aus Drittstaaten ab 1. Juli 2021

und effizient einer Lösung zuzuführen.“ Zum 1. Juli 2021 müssen alle Sendungen aus Drittstaaten elektronisch angemeldet werden und unterliegen den normalen Zolltarifen und der Einfuhrumsatzsteuer. Für Unternehmen gilt, dass die elektronische Zollanmeldung dann über das eigens geschaffene System ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) erfolgen soll. Privatpersonen sollen ihre Sendungen auf einer Internetplattform anmelden, welche über das Bürger- und Geschäftskundenportal zugänglich ist. Weitere Informationen sind unter www.zoll.de abrufbar.

Sorgen Sie jetzt vor mit zertifizierten Masken von Siegmund

Atemschutzmaske FFP3* 20 Stück für 34,40 €

einzeln verpackt

Medizinischer Mund- und Nasenschutz* 200 Stück für 34,00 €

Typ II R (in 10er Packs)

Atemschutzmaske FFP2* 100 Stück für 71,00 €

einzeln verpackt

Prospekt als Download:

www.siegmund.care/prospekt

Viele weitere Produkte und Mengenrabatte online!

ANZEIGE

This article is from: