2 minute read
maßnahme
ONLINE-SEMINAR
Haftungsrisiken für Organe pandemiegeschädigter Unternehmen und CoronaSchutzschirm als Rettungsanker
Advertisement
Das Coronavirus stellt eine Belastung für das Wirtschaftsleben dar. Um die Folgen der
Corona-Pandemie für Unternehmen abzumildern, ist die Frist zur Aussetzung eines
Insolvenzantrages bei Corona bedingter
Überschuldungen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Hierüber und über die vielfältigen und zum Teil noch nicht erkannten
Haftungsrisiken von Geschäftsführern und
Vorständen im Rahmen der Aussetzung der ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die Voraussetzungen zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen geschaffen. Öffentliche Aufträge können künftig schneller und einfacher vergeben werden mit dem Ziel, die Konjunkturbelebung zu unterstützen. Zudem sollen kleine und mittelständische Unternehmen und Start-ups gestärkt und Innovationen gefördert werden. Die Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge ist am 30. September 2020 in Kraft getreten und gilt bis 21. Dezember 2021. Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte Vergabestellen der Landesverwaltung können befristet bis Dezember 2021 Bauleistungen bis zu Insolvenzantragspflicht wollen wir mit unserer Veranstaltung umfassend informieren und die richtigen Verhaltensweisen aufzeigen.
Referent Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
Termin Mittwoch, 16. Dezember 2020, 16:00 Uhr 100.000 Euro freihändig vergeben und bis zu einer Million Euro beschränkt ausschreiben. Für Lieferund Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ist eine Verhandlungsvergabe möglich, bis zu 214.000 Euro eine beschränkte Ausschreibung. Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 5.000 auf 10.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Den kommunalen Auftraggebern hat das Land empfohlen, ebenso zu verfahren. Ort IHK Ostwürttemberg, Ludwig-Erhard-Str. 1, 89520 Heidenheim
Anmeldung bis 11. Dezember 2020 unter Tel. 07321 324-122, Fax 07321 324-169,
Vorübergehende Investitionsförderungsmaßnahme
kronthaler@ostwuerttemberg.ihk.de
Ausschreibungen oberhalb der EUSchwellenwerte im nichtoffenen Verfahren
VERLAGSSPECIAL • V E RLAGSSPECIAL • VERLAGS S P E CIAL • Informationen zum Verlagsspecial im Februar 2021 Anzeigenschluss: 13. Januar 2021 Erscheinungstermin: 10. Februar 2021 Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (5.350.000 Euro für Bauleistungen, 214.000 Euro für Liefer-und Dienstleistungen) weist die Landesregierung die Vergabestellen darauf hin, dass sie nach Mitteilung der Europäischen Kommission wegen der aktuellen Wirtschaftskrise berechtigt sind, die Fristen für Teilnahmeanträge und für die Einreichung von Angeboten soweit zu verkürzen, dass die Gesamtdauer von Ausschreibungen im nichtoffenen Verfahren bis auf 30 Tage reduziert werden kann. Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.
Weitere Info „Auftragswesen Aktuell, Oktober 2020“, unter www.ostwuerttemberg.ihk.de, Seiten-Nr. 4914452