Betrieb und Praxis
ONLINE-SEMINAR
Haftungsrisiken für Organe pandemiegeschädigter Unternehmen und Corona-Schutzschirm als Rettungsanker Das Coronavirus stellt eine Belastung für das Wirtschaftsleben dar. Um die Folgen der Corona-Pandemie für Unternehmen abzumildern, ist die Frist zur Aussetzung eines Insolvenzantrages bei Corona bedingter Überschuldungen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Hierüber und über die vielfältigen und zum Teil noch nicht erkannten Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Vorständen im Rahmen der Aussetzung der
Insolvenzantragspflicht wollen wir mit unserer Veranstaltung umfassend informieren und die richtigen Verhaltensweisen aufzeigen.
Ort IHK Ostwürttemberg, Ludwig-Erhard-Str. 1, 89520 Heidenheim
Referent Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
Anmeldung bis 11. Dezember 2020 unter Tel. 07321 324-122, Fax 07321 324-169, kronthaler@ostwuerttemberg.ihk.de
Termin Mittwoch, 16. Dezember 2020, 16:00 Uhr
ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE
Vorübergehende Investitionsförderungsmaßnahme Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die Voraussetzungen zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen geschaffen. Öffentliche Aufträge können künftig schneller und einfacher vergeben werden mit dem Ziel, die Konjunkturbelebung zu unterstützen. Zudem sollen kleine und mittelständische Unternehmen und Start-ups gestärkt und Innovationen gefördert werden. Die Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge ist am 30. September 2020 in Kraft getreten und gilt bis 21. Dezember 2021.
P SS
Ausschreibungen oberhalb der EUSchwellenwerte im nichtoffenen Verfahren
Weitere Info „Auftragswesen Aktuell, Oktober 2020“, unter www.ostwuerttemberg.ihk.de, Seiten-Nr. 4914452
ECIAL • VE R GSSPECIAL
IA
•
Verlagsspecial im Februar 2021
VE
RLAGSSPE
C
Anzeigenschluss: 13. Januar 2021 Erscheinungstermin: 10. Februar 2021
Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (5.350.000 Euro für Bauleistungen, 214.000 Euro für Liefer-und Dienstleistungen) weist die Landesregierung die Vergabestellen darauf hin, dass sie nach Mitteilung der Europäischen Kommission wegen der aktuellen Wirtschaftskrise berechtigt sind, die Fristen für Teilnahmeanträge und für die Einreichung von Angeboten soweit zu verkürzen, dass die Gesamtdauer von Ausschreibungen im nichtoffenen Verfahren bis auf 30 Tage reduziert werden kann. Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.
LA
Informationen zum
L • VERLAG
Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte Vergabestellen der Landesverwaltung können befristet bis Dezember 2021 Bauleistungen bis zu
100.000 Euro freihändig vergeben und bis zu einer Million Euro beschränkt ausschreiben. Für Lieferund Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ist eine Verhandlungsvergabe möglich, bis zu 214.000 Euro eine beschränkte Ausschreibung. Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 5.000 auf 10.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Den kommunalen Auftraggebern hat das Land empfohlen, ebenso zu verfahren.
12 / 2020 & 01 / 2021 · Wirtschaft in Ostwürttemberg
· Seite 43