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Mythen der Ausbildung

3 Ausbildungsmythen für die Tonne!

Wusstest du, dass das sogar gesetzlich eigentlich unmöglich ist? Nach dem Berufsbildungsgesetz § 14 Abs. 2 dürfen dir als Azubi lediglich Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen. Natürlich kann es mal vorkommen, dass du Kaffeekochen oder andere einfache Tätigkeiten machen musst, wenn sie zum Arbeitsalltag gehören. Das kann zum Beispiel im Rahmen der Kundenbetreuung vorkommen. Allerdings ist die langfristige Richtschnur, nach der sich die Arbeiten richten, das, was im Ausbildungsplan oder der Ausbildungsordnung vorgegeben ist und was du letztlich benötigst, um deine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Hier solltest du beachten, dass es auch in einer Ausbildung eine Probezeit gibt. Diese kann in ihrer Länge je nach Betrieb variieren, aber während dieser Zeit gibt es keine Kündigungsfrist – für beide Seiten. Wichtig ist nur, dass das Arbeitsverhältnis schriftlich gekündigt werden muss. Nach dieser Probezeit gilt für Azubis hingegen ein besonderer Kündigungsschutz. Dann muss ein triftiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegen. Das kann beispielsweise sein, wenn du häufig unentschuldigt fehlst oder Arbeitsanweisungen missachtest. In den meisten Fällen wirst du zuerst abgemahnt. Darauf ankommen lassen sollte man es nicht.

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1. Azubis kochen nur Kaffee 2. Azubis können fristlos gekündigt werden Das stimmt so nicht. Grundsätzlich ist nämlich dein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, dir alles zur Verfügung zu stellen, was du für die Ausbildung brauchst. Darüber hinaus kann es sein, dass dir dein Betrieb aber weitere Materialien freiwillig bereitstellt. Es gibt auch die Möglichkeit, zusätzliche Materialien, die du für die Arbeit benötigst, steuerlich abzusetzen.

3. Kosten für Werkzeuge und Arbeitsmaterial müssen Azubis selbst tragen

Elevator-Pitch mit ...

... FEHRLE STAUDEN GMBH

Was zeichnet Ihr Unternehmen aus? Wir sind eine modern eingerichtete, gut organisierte Gärtnerei. Wir bieten Pflanzen, mit denen unsere Kunden über Jahre Freude haben und ihren Garten schön gestalten können. Ein tolles Betriebsklima und abwechslungsreiche Arbeiten lässt uns gerne unseren Beruf ausführen.

Wie werden die Azubis betreut? Mit Markus Hirschler gibt es einen festen Ansprechpartner für alle Fragen. Unsere Azubis werden durch Azubis anderer Jahrgänge, Gesellen oder Meister in praxisnahen Schritten eingelernt. Unterstützt werden sie durch einen eigenen, betrieblichen Lehrlingsunterricht.

Welche Highlights erleben Ihre Auszubildenden? Was bisher keine andere Branche anbieten kann: unsere Azubi-Reise. Zusammen mit Azubis anderer Gärtnereien erlebt ihr in drei Tagen eine Reise mit abwechslungsreichem Programm. Außerdem: Betriebsausflüge, Weihnachtsfeier, gemeinsames Grillen, und vieles mehr.

Wer sind die Ansprechpartner für die Azubis? Je nach Bereich gibt es unterschiedliche Ansprechpartner. Dazu gehören: Christoph Hokema, Geschäftsführer, Markus Hirschler, Hauptansprechpartner während der Ausbildung, Jochem Turba, Angelika Leischner und Felix Martens.

Welche Karrieremöglichkeiten haben Ihre Auszubildenden generell und in Ihrem Unternehmen? Nach dem Abschluss der Ausbildung kannst du in der Gärtnerei weiterarbeiten – bei der Abschlussnote 2,5 oder besser garantieren wir die Übernahme! Du kannst die Meisterschule besuchen und Führungskraft in unserem Unternehmen werden.

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