DER HAUSBESITZER Juni 2017

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HauseigentĂźmerverband Basel-Stadt www.hev-bs.ch

Nr. 6 Juni 2017

DER HAUSBESITZER


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I N H A LT HEV-JUBILÄUMSMITGLIEDERVERSAMMLUNG

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HOCH HINAUS

24 Professionelle Dienstleistungen für alle Hauseigentümer

Die Jubiläums-Mitgliederversammlung «125 Jahre HEV Basel-Stadt» im Basler Kongresszentrum wurde von einer grossen Zahl von Mitgliedern und ihren Begleitpersonen sowie von Gästen aus Politik und Wirtschaft besucht. Nebst Baschi Dürr, der die Glückwünsche der Basler Regierung überbrachte, sprach unter anderem auch der Präsident des HEV Schweiz, Nationalrat Hans Egloff. Patricia von Falkenstein wurde neu in den Vorstand gewählt.

In die Höhe bauen ist eine Lösung, wenn Baulandreserven immer knapper werden. Die ­Häring Holz- und Systembau AG im aargauischen Eiken hat sich auf Aufstockungen spezialisiert – vorderhand für Mehrfamilienliegenschaften im städtischen Wohnbereich. Möglich ist der Bau zusätzlicher Stockwerke auch für Einfami­ lienhäuser – idealerweise kombiniert mit einer Sanierung von Dach und Gebäudehülle, um die Energieeffizienz zu maximieren.

EDITORIAL 5

ALLGEMEIN

Unternehmen, die Ihr Vertrauen verdienen

AKTUELL 6–11

HEV-Jubiläums-Mitgliederversammlung 125 Jahre im Dienste der Haus- und Wohneigentümer Standesinitiative für Abschaffung des Eigenmietwerts überwiesen

VERKAUF VERMIETUNG SCHÄTZUNG BEWIRTSCHAFTUNG BAUMANAGEMENT

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Drucksachenbestellung 22 Gute Adresssen für Immobilien

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10 BAUEN, SANIEREN

Nationalbank sieht Anreize für mehr Risiko bei Hypothekenvergabe

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Schluss mit steigenden Immobilienpreisen

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Bauen ohne Land

BASEL-STADT 12–17

24–25

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HYPOTHEKEN 27–29

Neues Energiegesetz in Basel

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Sicheres Wohnen im Alter und neue Mietzinspolitik bei Sanierungen

Eine Liegenschaft, viele Investoren

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Grösser, grüner, heller und sicherer: Das neue Nachtigallenwäldeli

Für Hypotheken: Bank, Versicherung oder Pensionskasse? 28

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Am Walkeweg

16 WOHNEN IM ALTER

BASELLAND 18–19

Bericht zur Fluglärmbelastung 2016

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Bauland kostet im Baselbiet erstmals über 1000 Franken

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30–33

Die Wohnsituation überdenken

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Butler James hilft, wo er kann

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FIRMEN UND PRODUKTE

34–46

HEV-SERVICE 21

Landesindex der Konsumentenpreise

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Telefonische Beratung

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BRANCHENREGISTER 44–45

Wohnungsabnahmedienst 21

IMPRESSUM 47

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EDITORIAL

Eigenmietwert im Hamsterrad

Markus R. Bodmer

Redaktor «Der Hausbesitzer»

Der Eigenmietwert ist in aller Munde. Als «Mietwert für selbstgenutzte Liegenschaften» ist er ein Begriff aus dem Steuerrecht. Hier werden Miet- oder Pachteinnahmen angenommen, die erzielt würden, würde die Immobilie vermietet oder verpachtet. Diese fiktiven Einnahmen, deren Höhe von Kanton zu Kanton erheblich variiert, unterliegen der Einkommenssteuer. Mit der Besteuerung des zusätzlichen Einkommens sollte ein Ausgleich zwischen Mietern und selbstnutzenden Wohneigentümern geschaffen werden. So erlaubt es das Steuerrecht, die Hypothekarschulden sowie Kosten für den Gebäudeunterhalt beim Ermitteln des zu versteuernden Einkommens in Abzug zu bringen. Der Eigenmietwert, wie ihn die Schweiz kennt, ist weltweit ein Unikum. Kritiker werfen diesem System vor, dass es die Verschuldung fördere. Es gab schon mehrere Anläufe, das System zu ändern. Zuletzt hat das Stimmvolk eine Initiative des Hauseigentümerverbands abgelehnt, welche die Abschaffung der Steuer für Rentner forderte.

Der Eigenmietwert soll weg, doch was kommt danach? Einen Zwischenspurt hat die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) hingelegt. Anfang dieses Jahres hat sie eine Kommissionsinitiative angenommen mit dem Ziel, den Eigenmietwert abzuschaffen und durch ein neues System zu ersetzen. Dieses soll für den Staat haushaltsneutral sein, die Interessen von Mietern und Wohneigentümern berücksichtigen und das Wohnei-

gentum fördern. Allerdings tat sich der Rat schwer in der Suche nach einer Lösung. Lange Zeit stand die Idee des Systemwechsels mit «Wunschkonzert» im Vordergrund. Dieser sah vor, dass alle Wohneigentümer das Recht haben, sich einmalig dafür zu entscheiden, ob der Eigengebrauch der Liegenschaft weiterhin der Einkommenssteuer unterliegen soll oder nicht. Geblieben ist ein Vorstoss, ohne konkreten Umsetzungsplan. Im Nationalrat andererseits hat sich das Thema festgesetzt, mitunter mit dem Argument, «wo kein Einkommen mehr vorhanden ist, können auch keine Gestehungskosten geltend gemacht werden». Dass in Sachen Eigenmietwert etwas geschehen muss, ist unbestritten. Dies beweisen auch diverse kantonale Vorstösse wie zum Beispiel die im Grossen Rat überwiesene Standesinitiative für eine Abschaffung des Eigenmietwerts. Mit welcher Lösung nun die Ziele des Systemwechsels erreicht werden sollen, ist aber nach wie vor unklar. Der Systemwechsel soll sich auf das Wohneigentum am Hauptwohnsitz beschränken, findet der HEV Schweiz. Der private Schuldzinsabzug in Zusammenhang mit weiterhin steuerbaren Vermögenserträgen müsse erhalten bleiben. Dies betreffe beispielsweise Erträge aus Zweitwohnungen oder Renditeliegenschaften im Privatvermögen. «Wenn ein Ertrag versteuert wird, muss auch der mit der Ertragserzielung verbundene Aufwand abziehbar sein», argumentiert der Verband. Ausserdem müsse der Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung erfüllt werden. Insbesondere für Junge dürfe der Kauf von Wohneigentum nicht zum illusorischen Wunschtraum werden. Unschwer zu erkennen: Der Eigenmietwert bleibt im Hamsterrad gefangen, und keiner weiss, wann sich die Möglichkeit bietet, diesem zu entrinnen. Aus der Optik der Hausund Wohneigentümer, die in dieser Sache gehen Windmühlen kämpfen, ist zu hoffen, dass es nicht noch einmal so lange braucht, bis in der Frage des ungerechten Eigenmietwerts eine Lösung gefunden wurde. 5

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AKTUELL

HEV-Jubiläums-Mitglieder versammlung

125 Jahre im Dienste der Haus- und Wohneigentümer Die Jubiläums-Mitgliederversammlung «125 Jahre HEV Basel-Stadt» im Basler Kongresszentrum wurde von einer grossen Zahl von Mitgliedern und ihren Begleitpersonen sowie von Gästen aus Politik und Wirtschaft besucht. Nebst Baschi Dürr, der die Glückwünsche der Basler Regierung überbrachte, sprach unter anderem auch der Präsident des HEV Schweiz, Nationalrat Hans Egloff. Patricia von Falkenstein wurde neu in den Vorstand gewählt. In der ersten von Helmut Hersbacher geleiteten Mitgliederversammlung gab der Präsident vorab seiner Freude Nachdruck, dass über 300 stimmberechtigte Mitglieder, deren Begleitpersonen sowie Gäste der Einladung zur Jubiläumsversammlung Folge geleistet hatten. Insbesondere aus Politik und Wirtschaft konnte er eine grosse Anzahl von Vertretern willkommen heissen. In seiner Begrüssungsansprache hob Helmut Hersberger eingangs Aufgaben und Ziele des HEV hervor: das Haus- und Wohneigentum schützen; den liberalen Werten in unserer Gesellschaft zum Durchbruch verhelfen; die Eigentumsrechte verteidigen; die Mitglieder vor Behördenwillkür bewahren. Danach nahm er die Teilnehmer mit auf einen virtuellen Hürdenlauf, den angehende Haus- und Wohneigentümer bzw. langjährige Eigentümer im Laufe ihrer Besitzdauer zu bewältigen haben. Angefangen bei den strengen Auflagen der Banken bei der Hypothekarvergabe über die hohe Handänderungsteuer und kartellähnlich

berechneten Notariatskosten bis hin zur Behebung von verstecken Baumängeln. Damit nicht genug. Auch der Fiskus gebärt sich wie ein Wegelagerer, insbesondre wenn es darum geht, Haus- und Wohneigentümer mit dem jüngst erhöhten Eigenmietwert, der Grundstückgewinnsteuer sowie einer allfällig zum Tragen kommenden Vermögenssteuer zu schröpfen. Trotz diesen, dem Verfassungsartikel 108 zuwiderlaufenden Hürden, die vielmehr zur Verhinderung als zur Förderung von Wohnbau und Wohneigentum funktionieren, liess sich Helmut Hersberger die Feststimmung nicht vergällen. Gleiches taten die geladenen Redner, die dem 125-jährigen Jubilar ihre Glückwünsche überbrachten. Zu ihnen zählen der Basler Regierungsrat Baschi Dürr; Landrat Markus Meier, Präsident des HEV Baselland, und Andreas Biedermann, Präsident SVIT beider Basel. Baschi Dürr gratulierte dem HEV BaselStadt in zweierlei Hinsicht: als Politiker, indem er die Expertenmeinung des HEV schwer ge-

Mehr als 300 Mitglieder plus Begleitpersonen und Gäste wohnten der Jubiläums-Mitgliederversammlung im Kongresszentrum bei.

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wichtet; als Privatperson, indem er den seit 125 Jahren aktiven HEV als Speerspitze der Freiheit im Kampf um das Rechtsgut Eigentum würdigt. Markus Meier seinerseits verwies auf den grossen, schweizweiten Zulauf beim HEV, was darauf schliessen lässt, dass die Eigentumsrechte ein Schlüsselthema sind. Des Weiteren kritisierte er die immer grösser werdende Abgabenkaskade. In Anspielung an den Eigenmietwert zitierte er aus einem Artikel in der NZZ: «Es ist schwierig zu verstehen, warum Eigentümer Einkommen versteuern müssen, das sie nie gesehen haben.» Andreas Biedermann schliesslich unterstrich die freundschaftliche Verbundenheit der beiden Organisationen SVIT und HEV.

Jahresbericht der Geschäftsstelle Geschäftsführer Andreas Zappalà ging in seinem Jahresbericht nebst dem neuen Energiegesetz und der Planauflage der Zonenplanrevision vor allem auf den revidierten Eigenmietwert ein: Bei allem Verständnis, diesen den eidgenössischen Vorgaben anzupassen, kritisierte er, dass 15 Jahre seit der letzten Neubewertung gewartet wurde, um zum Teil massive Erhöhungen geltend zu machen. Ein Vorgehen, das etliche, insbesondere ältere Wohn- und Hauseigentümer in eine delikate Situation versetzt. Des Weiteren stellte Andreas Zappalà fest, dass entsprechende von der Steuerverwaltung eingeforderte Aus­künfte oft unbefriedigend erteilt werden. Einmal würde man an die Bodenbewertungsstelle verwiesen, an anderes Mal an die Gebäudeversicherung. So kommt es nicht von ungefähr, dass der HEV über 100 Einsprachen von Mitgliedern bearbeitet hat. Andreas Zappalà gibt zu bedenken, dass in der geneFortsetzung Seite 9


AKTUELL

Regierungsrat Baschi Dürr.

Nationalrat Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz.

Helmut Hersberger, Präsident HEV Basel-Stadt.

Andreas Zappalà, HEV Geschäftsführer.

Prominente Vertretung aus Politik und Wirtschaft.

Patricia von Falkenstein, neu gewähltes Vorstandsmitglied.

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AKTUELL

rellen Diskussion um den Eigenmietwert von der Öffentlichkeit oft nicht wahrgenommen werde, dass Wohn- und Hauseigentümer auch Kosten haben und der Eigenmietwert demzufolge eine willkürliche Steuer ist. Zu guter Letzt macht Andreas Zappalà einen Exkurs auf die Behandlung des Geschäfts im Grossen Rat, wo bekanntlich verschiedene Vorstösse hängig sind. Als Primeur konnte er sodann mit der Information aufwarten, wonach am 7. Juni 2017 eine Standesinitiative zur Abschaffung des Eigenmietwertes eingereicht wurde. (Siehe Seite 10). In Bezug auf die kommerzielle Tätigkeit konnte der Geschäftsführer von einem befriedigenden Ergebnis berichten. Bei einem Betriebsertrag von CHF 1   251   078.– und einem Betriebsaufwand von CHF 1   186   297.– resultiert 2016 ein Betriebsgewinn von CHF 65   781.–. Während die Honorare bei den Schatzungen und den STWE-Honoraren zunahmen, konnten die Beratungen das Ergebnis des Vorjahres nicht erreichen. Erfreulich ist aber die Zunahme bei den Mitgliederbeiträgen. Die Betriebsaufwendungen lagen 2016 im Vergleich zum Vorjahr tiefer. Der Unternehmensgewinn beträgt nach Steuer CHF 11   283.–. Darin enthalten sind eine Auflösung bei den Schwankungsreserven, da sich diese gemäss interner HEV-Richtlinie als zu hoch erwiesen, sowie Rückstellungen für das Jubiläumsjahr 2017.

Statutarische Geschäfte Die übrigen statutarischen Geschäfte gingen schlank über die Bühne. Dem Vorstand wurde erwartungsgemäss Décharge erteilt. Hervorzuheben sind die Wahlen, bei denen der bisherige Vorstand bestätigt wurde. Neu in den Vorstand wurde Grossrätin und LDP-Präsidentin Patricia von Falkenstein gewählt. Als Revi­ sionsstelle wurde die BDO AG bestätigt. Gastreferate Im Anschluss an den offiziellen Teil der Mitgliederversammlung präsentierte Reto Ackermann die IWB «Wärmebox». Dabei handelt es sich um ein umfassendes Komplettpaket, bei dem Planung, Installation, Betrieb und Finanzierung alles aus einer Hand kommen Das Produkt wird in einer der kommenden Ausgaben von «Der Hausbesitzer» im Detail vorgestellt.

HEV-Vorstandsmitglieder Dominik O. Straumann und Martin Dätwyler, Hans Egloff, Regierungsrat Conradin Cramer (v.l.n.r.).

Vorstandsmitglied Philippe Simonius (l.) und alt Vize-Präsidentin Elisabeth Simonius (r.) im Gespräch mit Urs und Barbara Burckhardt.

Den Abschluss der Jubiläums-Mitgliederversammlung machte der Präsident des HEV Schweiz, Nationalrat Hans Egloff. In seiner Ansprache ging er u.  a. auf den Stand der Debatte um den Eigenmietwert im eidgenössischen Parlament ein. Obwohl er sich ursprünglich zum Ziel gesetzt hat, in dieser Sache während seiner Amtszeit als Präsident des HEV Schweiz und Nationalrat eine Lösung zu finden, hat er inzwischen realisiert, dass er sich allenfalls einer Illusion hingegeben hat, zumal die Mühlen in Bern um einiges langsamer mahlen, als das den Wohn- und Hauseigentümer recht ist. Markus R. Bodmer Redaktor «Der Hausbesitzer»

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STATUTEN DES VEREINS «HAUSEIGENTÜMERVERBAND BASEL-STADT»

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9. Juni 2016 wurden die Statuten des HEV BaselStadt in Kraft gesetzt. Anstelle einer Genossenschaft firmiert der HEV Basel-Stadt seither als Verein. Mit der Einladung zur a. o. Mitgliederversammlung vom 30. November 2015 wurde den Mitgliedern zusammen mit dem Umwandlungsbericht der Entwurf der Vereinsstatuten zugestellt. Im Sinne der Transparenz ist es uns ein Anliegen, den Mitgliedern die verabschiedeten Statuten zukommen zu lassen. Diese sind in der aktuellen Ausgabe von «Der Hausbesitzer» beigelegt. Weitere Exemplare sind auf der Geschäftsstelle erhältlich. HEV Basel-Stadt

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AKTUELL

Standesinitiative für Abschaf fung des Eigenmiet werts über wiesen Die Standesinitiative fordert, die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen und dies zu kombinieren mit einem befristeten Schuldzinsabzug beim Ersterwerb von Wohneigentum. Mit diesem Vorschlag soll eine zeitgemässere Besteuerung von Wohneigentum ermöglicht werden. Die Standesinitiative fordert, die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen und dies zu kombinieren mit einem befristeten Schuldzinsabzug beim Ersterwerb von Wohneigentum. Mit diesem Vorschlag soll eine zeitgemässere Besteuerung von Wohneigentum ermöglicht werden. Die FDP als Initiantin ist überzeugt, dass das heute in der Schweiz angewandte Besteuerungssystem bei Wohneigentum nicht mehr zeitgemäss ist. Die Möglichkeit, die Hypothekarzinsen vom steuerbaren Einkommen abzuziehen, schafft An-

reize, Schulden nicht zurückzuzahlen. Die hohe Schuldenlast kann aber bei veränderten Einkommensverhältnissen (z.B. Pensionierung) für die Wohneigentümer zu einer nicht mehr tragbaren finanziellen Belastung führen. Demgegenüber werden Hauseigentümer, die ihre Hypothek auf ihrem Wohneigentum zurückbezahlt haben, bestraft: Bei der Besteuerung des Eigenmietwertes wird ein fiktives Einkommen besteuert. Wie sich bei der kantonalen Neubewertung der Liegenschaften gezeigt hat, kann dies für Hauseigentümer zu schwierigen finanziellen Situationen führen.

Der verfassungsmässige Auftrag zur Förderung des privaten Grundeigentums muss so umgesetzt werden, dass sowohl der Ersterwerb in jungen Jahren wie auch das Halten des Wohneigentums im Alter begünstigt werden. Mit der Standesinitiative soll der Anfang gemacht werden, das Übel bei der Wurzel zu packen und den Eigenmietwert gänzlich abzuschaffen. Die FDP ist zuversichtlich, dass der Grosse Rat nach Stellungnahme des Regierungsrates an seiner Position festhalten und die Standesinitiative definitiv an die Eidgenössischen Räte nach Bern überweisen wird.

Nationalbank sieht Anreize für mehr Risiko bei Hypothekenvergabe Die Schweizerische Nationalbank (SNB) fürchtet, dass Schweizer Banken bei der Immobilienfinanzierung mehr Risiken eingehen könnten. Das würde sie anfälliger machen für starke Zinserhöhungsschocks und Preiskorrekturen im Immobilienmarkt. Der Druck auf Margen und Profitabilität biete starke Anreize, bei der Hypothekenvergabe mehr Risiken einzugehen, schreibt die SNB in ihrem Bericht zur Finanzstabilität 2017, den sie kürzlich veröffentlichte. Der Wettbewerbsdruck von Banken und anderen Playern auf dem heimischen Hypothekarmarkt steige. Bereits 2016 seien die Hypotheken bei den auf das Inland fokussierten Banken mit 4,1 Prozent weiter stark gewachsen, wobei der Anteil

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von neuen Krediten mit einem hohen Volumen im Vergleich zum Einkommen erneut gestiegen sei. Sollten die Zinsen ruckartig steigen, würden insbesondere viele Inlandbanken hohe Verluste einfahren, wie die SNB schreibt. Die meisten Banken sollten demnach zwar fähig sein, diese Verluste aufzufangen, ohne dass ihre Kapitalisierung unter die regulatorischen Vorgaben fällt. Allerdings würden einige Banken mit einem signifikanten gemeinsamen Markt-

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anteil nahe oder unter das regulatorische ­Minimum fallen, heisst es im Bericht. Die Grossbanken sieht die Nationalbank derweil weiter auf Kurs, die schweizerischen und internationalen Vorgaben zu erfüllen. Die Kapitalsituation habe sich weiter verbessert. In Bezug auf die Leverage Ratio – also die ungewichteten Kapitalquoten – müssten beide Banken sich noch verbessern. Die UBS und Credit Suisse wiesen tiefere Leverage Ratios auf als internationale Grossbanken im Durchschnitt. (sda)


AKTUELL

Schluss mit steigenden Immobilienpreisen Ende 2016 sind die Preise für Wohneigentum erstmals unter die Vorjahreswerte gefallen. Gemäss der Credit Suisse zeichnet sich ein neuer Trend ab. Vor einem Jahr hat der Trend gekehrt. Nach 14 Jahren mit kontinuierlich steigenden Preisen wurden Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen erstmals wieder günstiger. Gemäss der Credit Suisse ist aber dieser Sinkflug bereits wieder gestoppt. Die Preise dürften in der nächsten Zeit mehr oder weniger stagnieren.

Immer mehr Haushalte scheitern bei der Finanzierung Gegen stärkere Preiskorrekturen sprechen jedenfalls die nach wie vor sehr tiefen Zinsen sowie die gedrosselte Neubautätigkeit. Ein kräftiger Preisanstieg in den nächsten Quartalen sei aber auch darum sehr unwahrscheinlich, weil immer mehr Haushalte bei der Finanzierung an den erhöhten Anforderungen scheiterten, heisst es im Bericht. Die Banken haben auf Druck der Schweizerischen Nationalbank in den letzten Jahren

die Hürden bei der Vergabe von Hypothekarkrediten leicht erhöht. So muss ein Kreditnehmer zum Beispiel die Hypothek heute schneller amortisieren als früher. Bei der Voraussage der künftigen Preisentwicklung macht die Credit Suisse jedoch Unterschiede zwischen Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen aus. So dürften Einfamilienhäuser beim Preiswachstum gegenüber Eigentumswohnungen die Nase vorn haben, schreibt die Grossbank. Zur Begründung dieser Prognose führt sie vier Argumente an.

tum ausweichen. In den Städten dagegen, in denen die Eigentumswohnungen dominierten, hätten die sehr hohen Preise für ein Nachlassen der Nachfrage gesorgt.

Ausweichen aufs Land So sollen erstens die Preise für Einfamilienhäuser voraussichtlich weiter leicht steigen, weil sich der Nachfragedruck in denjenigen Regionen konzentrieren soll, in denen es fast nur Einfamilienhäuser gibt. Das sind die Randregionen, in die die kaufwilligen Haushalte auf der Suche nach Wohneigen-

Drittens und viertens sorgten auch die erschwerte Einzonung von Bauland und die sinkenden Zinsen für steigende Preise. Beides bewirke nämlich, dass die Preise für Bauland weiter anstiegen. Beim Zins wirke sich dabei der grössere Landwertanteil bei Einfamilienhäuser im Vergleich zu Eigentumswohnungen preissteigernd aus. (fal/sda)

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Zweiter Grund für einen weiteren Preisanstieg bei Einfamilienhäuser sei der Umstand, dass in städtischen Regionen vermehrt Einfamilienhäusern zugunsten Wohnblöcken abgerissen würden. Auch das wirke preistreibend, weil sich damit das Angebot an Einfamilienhäuser verknappe.

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B A S E L - S TA D T

Neues Energiegesetz in Basel Das kantonale Energiegesetz ist das zentrale Steuerungsinstrument für die kantonale Energiepolitik. Welche Bedeutung hat es für Hausbesitzer? zungen mit erneuerbaren Energieträgern ersetzt werden.

Christoph Brutschin

Basel will die Energieeffizienz steigern, die Umstellung auf Erneuerbare beschleunigen und die CO2-Emissionen deutlich reduzieren. Neben diesen allgemeinen Zielformulierungen sind im neuen kantonalen Energiegesetz hauptsächlich Definitionen und Vorschriften festgehalten, die das Bauen betreffen. Deshalb zählen Hausbesitzer, Planer und Architekten zu den Hauptinteressenten des Energiegesetzes. In der energetischen Verbesserung von Gebäuden steckt enormes Effizienzpotenzial. Das gilt für die ganze Schweiz, aber besonders für unseren Stadtkanton mit seiner hohen Bebauungsdichte und alten Gebäudesubstanz.

Was ist neu im revidierten Energiegesetz? Der Grosse Rat hat der Revision des Energiegesetzes im November 2016 zugestimmt. Davor hatten die vorberatenden Kommissionen Interessenvertreter – auch den Hauseigentümerverband – angehört und sämtliche Anpassungen ausführlich diskutiert. Nr. 6-2017

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So konnten Kompromisse ausgehandelt werden, die schliesslich zu einer eindeutigen Zustimmung im Grossen Rat und auch zum Rückzug der Initiative «Basel erneuerbar» führten. Am 1. Oktober 2017 soll das revidierte Energiegesetz in Kraft treten und mit ihm die zugehörige Verordnung. In dieser sind die Details zum Beispiel für die Förderbeiträge geregelt, die Sie als Eigentümer für bestimmte energetische Massnahmen beantragen können. Das zentrale neue Element im Energiegesetz ist das Ziel der Dekarbonisierung. Bis 2050 sollen die CO2-Emissionen auf eine Tonne pro Einwohner und Jahr reduziert sein. Die Massnahmen, die sich daraus für den Gebäudebereich ableiten, betreffen insbesondere die Wärmeerzeugung und die Gebäudehülle. Mehr als 75 Prozent der Energie in Basler Haushalten werden heute zum Heizen von Gebäuden verbraucht. Deshalb sollen in Zukunft Gebäude noch besser isoliert und Öl- sowie Gasheizungen durch Hei12

Sofort handeln? Seit die Revision des Energiegesetzes in Basel diskutiert wird, kursiert das Gerücht, der Kanton stelle allen Liegenschaftsbesitzern mit Öl- oder Gasheizungen sofort nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ihre fossilen Heizquellen ab. Das stimmt so natürlich nicht. Sie als Wohneigentümer entscheiden weiterhin selbst, wann Sie Ihre Heizung ersetzen. Erreicht eine Öl- oder Gasheizung das Ende ihres Lebenszyklus, ist der Zeitpunkt gekommen, sich für einen Ersatz durch ein System mit erneuerbarer Energie zu entscheiden. Mit Förderbeiträgen unterstützen wir diesen Wechsel. Dass dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht immer möglich ist, ist uns bewusst. In diesen Fällen sind Ausnahmen möglich, allerdings mit gewissen Auflagen an die Energieeffizienz im Gebäude. Gut beraten! Der Ersatz einer Heizung oder die Sanierung eines Gebäudes sind für viele Wohneigentümer keine Alltagshandlungen. Sie tun dies ein- oder zweimal im Leben und haben ein vitales Interesse daran, ihr Geld gut zu investieren. Deshalb ist es wichtig, sich bei kompetenter Stelle Rat zu holen. Für eine kostenlose Erstberatung wenden Sie sich am besten an die kantonale Energieberatung im Amt für Umwelt und Energie. Die Energieberater zeigen Ihnen, mit welchen Massnahmen Sie welche Effizienzsteigerung herausholen können und wie Sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Zudem werden Sie über die möglichen Förderbeiträge informiert. Die Erstberatung verschafft Ihnen optimale Entscheidungsgrundlagen: Was sollten Sie jetzt in Angriff nehmen, was kann warten? Welche Vorteile bringt Ihnen ein «GEAK» (Gebäudeenergieausweis


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der Kantone)? Gibt es neben Heizung und Hülle weitere Elemente Ihrer Liegenschaft, die sie mit Blick auf den Energieverbrauch verbessern könnten, zum Beispiel Beleuchtung, Sonnenschutz oder die Haustechnik?

kunden ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Quellen. Wir haben im Vergleich zu anderen Kantonen mit unserer Energiepolitik in Basel schon sehr viel erreicht. Umso mehr hat der neue Schwerpunkt – die Reduktion der CO2-Emissionen – seine Berechtigung. Mit den bisher getroffenen Massnahmen sind wir auf dem richtigen Weg, aber noch nicht am Ziel. Die Folgen des Klimawandels machen sich bemerkbar. Die Revision des kantonalen Energiegesetzes ist damit auch ein Beitrag an die CO2-Reduktionsziele der Schweiz und die Energiestrategie 2050 des Bundes. Letztere will explizit die einheimische Energieproduktion und die Innovation im Bereich der Heizungstechnologie fördern. Auch hierzu werden wir in Basel hoffentlich einen wesentlichen Beitrag leisten können.

Ein Beitrag zur Energiestrategie 2050 Das aktuell in Basel geltende Energiegesetz trat 1998 in Kraft. Seit 1983 kennen wir eine Förderabgabe, seit 1998 eine Lenkungsabgabe auf Strom. Seit 2009 beziehen Basler Strom-

Christoph Brutschin Regierungsrat Kanton Basel-Stadt

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ZEITRAEUMEBASEL.COM Zum Auftakt von ZeitRäume Basel – Biennale für neue Musik und Architektur (16.-24.9.2017) erklingt die Dachterrassenmusik: Das Werk des Komponisten Matthias Heep wird am 16.9.2017 17:00–17:30 Uhr von Blasorchestern aus Basel und der Region zur Uraufführung gebracht. Sind Sie AnwohnerIn der Grossbasler Altstadt? Dann seien Sie dabei und öffnen Sie für dieses einmalige Konzerterlebnis Terrasse, Balkon oder Fenster für 1–4 MusikerInnen! Über Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns und sind für weitere Informationen gern für Sie da.

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Sicheres Wohnen im Alter und neue Mietzinspolitik bei Sanierungen Das Finanzdepartement und die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) gehen neue Wege in der Mietzinspolitik: Sie lancieren gemeinsam über Immobilien Basel-Stadt ein wegweisendes Modell für «Sicheres Wohnen im Alter» und ergänzen die Mietszinspolitik bei Sanierungen.

«Sicheres Wohnen im Alter» Für alle Mieterinnen und Mieter von Immobilien Basel-Stadt, die das Alter von 65 Jahren erreicht haben, gilt ab 1. Juli 2017 folgendes Angebot: Sie können in eine kleinere Wohnung aus dem Liegenschaftsportfolio von Immobilien Basel-Stadt umziehen und ihren Mietzins reduzieren. Dabei profitieren sie von der eingesparten Fläche und vom tiefen Mietzins ihrer jetzigen Wohnung. Das Angebot setzt voraus, dass die neue Wohnung eine mindestens 10 % kleinere Mietfläche gegenüber der bisherigen Wohnung aufweist. Es zeigt sich in der Praxis, dass ältere Personen mit langjährigen Mietverträgen aufgrund des historisch tiefen Referenzzinssatzes von aktuell 1,5 % oft eine sehr günstige monatliche Miete bezahlen. Bei den Liegenschaften im Finanzvermögen des Kantons Basel-Stadt und für die Mietwohnungen der Pensionskasse Basel-Stadt wurden die Referenzzinssatzsenkungen (früher Hypothekarzinssatzsenkungen) seit Jahrzehnten gemäss Mietrecht kontinuierlich an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben. Dies führte in einigen Fällen dazu, dass ältere Personen, die ihre langjährige Mietwohnung verlassen möchten oder müssen z. B. wegen fehlenden Lifts, fehlender Barrierefreiheit, Totalsanierung oder weil sie eine kleinere Wohnung bevorzugen, dies nur schwierig umsetzen können. In der Regel lassen sich im heutigen Marktumfeld wenig vergleichbare Wohnungen finden, die sich in ihrem gewohnten Mietzinsbereich bewegen. Auch kleinere Mietwohnungen sind oft teurer als die aktuellen Mietzinsen, welche ältere Bewohner für ihre langjährige Woh-

nung bezahlen. Immobilien Basel-Stadt setzt mit dem neuen Modell «Sicheres Wohnen im Alter» einen Anreiz, um dieser Situation entgegenzuwirken. Das Angebot ist vorerst auf drei Jahre befristet. Für Mieterinnen und Mieter, die während der drei Jahre vom Angebot Gebrauch machen, sind die Konditionen bei konkreter Inanspruchnahme des Angebots für das neue Mietverhältnis unbefristet gültig. Mit dem Modell «Sicheres Wohnen im Alter» können ältere Mieterinnen und Mieter in eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnung umziehen. Es bietet den zusätzlichen Vorteil, dass die leer werdenden grösseren Wohnungen wieder an Familien vermietet werden können.

• Priorität der Betroffenen bei Bewerbungen auf Wohnungen von Immobilien BaselStadt • Verkürzung der mieterseitigen Kündigungsfrist von 3 Monaten auf 14 Tage zur Ermöglichung eines schnellen Wechsels in eine neue Wohnung.

• Verlängerung der Kündigungsfrist seitens Eigentümer von 3 Monaten auf 18 Monate

Trotz dieser Begleitmassnahmen sind Kündigungen aufgrund von Sanierungen für einen Teil der Mieterinnen und Mieter eine sehr hohe Belastung, und der Wunsch, wieder in die Liegenschaft zurückzukehren, ist bei vielen vorhanden. Deshalb wird Immobilien Basel-Stadt den Mieterinnen und Mietern künftig folgendes Angebot machen: Bei Sanierungen, die aufgrund der Eingriffstiefe unbewohnt durchgeführt werden müssen, wird den Mieterinnen und Mietern angeboten, nach der Sanierung zu denselben Konditionen in die Liegenschaft zurückzukehren, wie wenn die Sanierung bewohnt durchgeführt werden würde. Während der Sanierungsarbeiten müssen die Wohnungen unbewohnt sein, und entsprechend entfällt der Mietzins. Nach dem Neubezug der Wohnung gelten dieselben Mietzinskonditionen wie bei einer Sanierung im bewohnten Zustand (Überwälzung der Sanierungskosten gemäss Mietrecht). Es steht den Mieterinnen und Mietern frei, dieses Angebot anzunehmen oder – wie bis anhin – in eine neue Wohnung zu ziehen.

• Beratung und aktive Unterstützung aller Betroffenen bei der Suche nach neuen Wohnungen

Weitere Informationen unter: www.immobilienbs.ch Telefon 061 267 47 00

Veränderte Mietzinspolitik bei Sanierungen Bei Sanierungen, die aufgrund der Eingriffstiefe nicht bewohnt durchgeführt werden können, wird die Kündigung der Mietverhältnisse notwendig. Kündigungen von Mietverhältnissen aufgrund von Sanierungen werden nur selten ausgesprochen und nur dann, wenn sie unumgänglich sind. Es ist die bewährte Praxis von Immobilien Basel-Stadt, dass sie ihre Mieterinnen und Mieter in dieser meist schwierigen Situation mit Begleitmassnahmen unterstützt, welche deutlich über die üblichen Massnahmen von privaten Eigentümern hinausgehen:

(Siehe auch Seite 30)

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Grösser, grüner, heller und sicherer: Das neue Nachtigallenwäldeli Der neue Park bietet hohe Aufenthalts- und Erholungsqualitäten: Er ist rund ein Viertel grösser, verbindet mit zusätzlichen Stegen über den Birsig die beiden Flussufer, verfügt über 45 neue Bäume und lädt mit vielen Sitzgelegenheiten und einem neuen Beleuchtungskonzept zum Verweilen ein. Während zweier Jahre gestaltete die Stadtgärtnerei Basel das Nachtigallenwäldeli zwischen Zolli und Heuwaage neu. Entstanden ist ein insgesamt 16  000 Quadratmeter gros­ ser Stadtpark. Der frühere Durchgangsort erstrahlt jetzt als vielfältig nutzbare Grünanlage mit hohen Aufenthalts- und Erholungsqualitäten. Zusammengefasst lässt sich das neue Nachtigallenwäldeli als grösser, grüner, heller und sicherer bezeichnen: Während normalerweise Grün für Neubauten weichen muss, konnte die Stadtgärtnerei den Grünstreifen am rechten Ufer des Birsigs sogar um eine Fläche von 6500 Quadratmetern Fläche vergrössern. Ein Gebäude wurde zugunsten des Parks abgerissen, und das Parkdeck bei der Heuwaage wird demnächst entfernt, um den heute eingedolten Birsig offenzulegen. Das erweiterte Wege-

netz nimmt die Wegführung des zoologischen Gartens auf. Die Wege verlaufen neu netzartig – aus der Vogelperspektive sieht die Wegstruktur wie das Fellmuster einer Giraffe aus. Drei neue Stege verbinden die beiden Parkseiten miteinander und stellen so sicher, dass die Grünanlage als Ganzes wahrgenommen wird. Zusätzliche Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen ein. Die Stadtgärtnerei ersetzte dreissig Bäume und pflanzte zusätzlich 15 neue. So frischen 45 Jungbäume den bestehenden Baumbestand auf. Die Bäume sind so angeordnet, dass sie gleichzeitig viel Licht durchlassen und bei den Sitzbänken Schatten spenden. So erhält der Ort wieder den Charakter des «Wäldeli» zurück. Eine durchgehende Beleuchtung

stellt sicher, dass die Grünanlage bei Dunkelheit überschaubar bleibt. Geschickt platzierte Lampen gewähren auch bei Dämmerung und in der Nacht gute Sicht. Die Gesamtkosten für die Umgestaltung, den Abbruch des Heuwaage-Parkdecks sowie die Sanierung des zusätzlichen Areals belaufen sich auf rund 13 Millionen Franken und werden vollumfänglich durch den Mehrwertabgabefonds finanziert. Das Tiefbauamt nutzte die Gelegenheit, den Hochwasserschutz zu verbessern und die Abflusskapazität des Birsig zu erhöhen. Diese Massnahmen wurden mit gebundenen Mitteln des Tiefbauamtes und Bundessubventionen realisiert.

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Am Walkeweg

Ziele «Am Walkeweg» ist der Arbeitstitel einer innerstädtischen Siedlungserweiterung, die der Grosse Rat 2014 im Rahmen der Zonenplanrevision beschlossen hat (im Bild orange und blau). Dabei bekräftigte er die Strategie des Regierungsrats, im Teilperimeter mit Fokus auf Wohnnutzungen eine «Low-Cost-LowEnergy-Siedlung» zu realisieren. Hier beabsichtigt die Einwohnergemeinde Basel-Stadt – vertreten durch Immobilien Basel-Stadt (IBS) – eine massvolle, aber deutliche Verdichtung mit sozialer Durchmischung und ca. 50  000  m2 Bruttogeschossfläche (BGF) zu realisieren; Zudem wurde für den Raum Gundeli-Ost / Dreispitz / Walkeweg ein künftiger Schulraumbedarf für eine Primarschule ausgemacht, den es zu berücksichtigen gilt (Teilperimeter Zone 4 und Nutzungen im öffentlichen Interesse; orange). Zum Gleisfeld der SBB hin sind gewerblich-industrielle Nutzungen vorgesehen (Teilperimeter Zone 7; blau). Das Areal ist ca. 1 km östlich des Bahnhofs SBB gelegen und wird gerahmt von der S-Bahn-Haltestelle Dreispitz, der Entwicklung am künftigen Irène-Zurkinden-Platz (im Bild grau) der Siedlung Duggingerhof, dem in Teilen denkmalgeschützten Wolfgottesacker und Bahnareal. Im Perimeter

Foto: (c) BVD

Dort wo sich heute Familiengärten und die Containersiedlung für Flüchtlinge befinden, soll eine neue Siedlung entstehen. Vorgesehen ist eine «Low-Cast-Low-Energy-Siedlung» mit sozialer Durchmischung. Bei der S-BahnHaltestelle Dreispitz kommt der künftige Irène-Zurkinden-Platz zu stehen.

wurde jüngst eine Unterkunft für Flüchtlinge eingerichtet, die als temporäre Anlage nicht dauerhaft an diesem Standort verbleiben soll.

Vorgehen Für den Perimeter wurde 2009 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb juriert. Die Bei-

träge zeigten eine grosse Spannbreite von Ansätzen für eine qualitätsvolle Wohnüberbauung auf. Darauf aufbauend wurden im Rahmen der Zonenplanrevision von 2014 die ersten planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Areals geschaffen. Städtebaulich ist allerdings noch

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lächelt.

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vertieft abzuklären, wie die Stellung von künftigen Baukörpern, die Lage von Schule, Grün- und Freiräumen, die Erschliessung der Überbauung, der Ansatz zur ökologischen Vernetzung, der Umgang mit Verdichtung und Denkmalbelangen etc. aussehen soll. Darum ist im Bebauungsplan «Am Walkeweg» vorgesehen, den städtebaulichen Ansatz der künftigen Bebauung mit dem Instrument der Testplanung zu ermitteln, bevor er in präzisierten Bebauungsplänen auch rechtlich festgehalten wird. Die Testplanung für den Perimeter der künftigen Wohnüberbauung startet im Juni 2017. Der im Flächeneigentum der SBB befindliche «Teilperimeter Zone 7» wird vorerst weitergenutzt und erst zu einem späteren Zeitpunkt vertieft betrachtet. Die Testplanung setzt sich aus zwei Verfahren zusammen: In einem Selektionsverfahren werden acht die für die Aufgabenstellung besonders geeignete Planungsbüros resp. Planungsteams ausgewählt, die bis September 2017 konzeptionelle Ansätze für den Perimeter entwickeln. An den Ansätzen werden für den Perimeter besonders relevante Fragestellungen ermittelt, die in einer nachfolgenden Arealentwicklungsstudie mit ca. 3 teilnehmenden Büros / Teams vertieft werden. Berücksichtigung von Nachbarinteressen: Bereits im Rahmen der Zonenplanrevision wurden von verschiedenen Stakeholdern –

u. a. den Quartiervereinigungen im Gundeldinger Quartier – Interessen zum Perimeter eingebracht. Diese wurden bei der Formulierung des Programms für den Studienauftrag berücksichtigt. Zudem wurde mit der Quartierkoordination Gundeldingen geklärt, wie Quartiersbelange in den Planungsprozess Eingang finden können. Nach gemeinsamen Verbleib nehmen drei Vertreter – von der Planungsgruppe Gundeldingen, dem Verein «Wohnliches Gundeldingen Ost» und dem Duggingerhof – als Experten am Verfahren teil.

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Projektdauer • 2009: Abschluss Ideenwettbewerb • 2014: Beschluss Zonenplanrevision durch den Grossen Rat • Anstehend: planerische Vertiefung als Grundlage für einen detaillierten Bebauungsplan durch den Regierungsrat. 16WYS720_Ins_HausbesitzerBasel_58x62_CMYK.indd 1 • 2017–2018: Testplanung für die WohnAbwassersysteme sind komplex überbauung: planerische Vertiefung als Ein teurer Haus-Bestandteil Grundlage für einen detaillierten Bebauungsplan durch den Regierungsrat. RohrMax kontrolliert und dokumentiert • 2020: Befristung des Erhalts der FamiliIhre Rohre. Gegen teure Schadensfälle: engärten im Rahmen der Vereinbarung kostenlose Rohr-Kontrolle anfordern zwischen Bau- und Verkehrsdepartement Abwasser + Lüftung info@rohrmax.ch und Familiengartenverein Dreispitz (FGV Dreispitz); im Randbereich zum Wolfgot0848 852 856 Viele Infos auf www.rohrmax.ch tesacker bis 2025.

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BASELLAND

Bericht zur Fluglärmbelastung 2016 Die Verteilung des Fluglärms im Jahr 2016 kann mit den Situationen der Vorjahre verglichen werden. Trotz grösserer Anzahl an Flugbewegungen lag die Fluglärmbelastung am Tag leicht unter dem Niveau des Vorjahres, und auch in den Nachtstunden wurde kein genereller Anstieg der Lärmimmissionen verzeichnet. Die grössere Zahl an Starts Richtung Süden bewirkte in der Zeit zwischen 22.00 und 23.00 Uhr in den Gebieten südlich des Flughafens nahe der Hauptabflugroute höhere Fluglärmwerte als im Vorjahr, die aber überall innerhalb der zulässigen Grenzwerte lagen. In den entfernteren Gebieten im Süden wurden tiefere Werte registriert. Zwischen 23.00 und 24.00 Uhr waren die gemessenen Fluglärmwerte insgesamt höher als im Jahr 2015. Die absolute Zahl an Starts und Landungen in der zweiten Nachtstunde mit knapp 2000 im Jahr ist dabei allerdings weiterhin tief. Die Zahl der Passagiere am EuroAirport war im Jahr 2016 mit 7,3 Mio. Fluggästen um rund 200  000 oder 4 % grösser als im Vorjahr. Ebenfalls grösser geworden ist die Menge der mit Flügen vom und zum EuroAirport beförderten Luftfracht, die Zunahme von rund 49  000 Tonnen auf rund 55  000 Tonnen beträgt 12 %. Die Zahl der Starts und Landungen hat dagegen nur unwesentlich von 94  359 Flugbewegungen im Jahr 2015 auf 95  545 im Berichtsjahr zugenommen (rund 1 %). Positiv fällt auf, dass Verteilung und Ausmass des Fluglärms im Jahr 2016 vergleichbar zur Situation in den Vorjahren war. Ebenso, dass trotz grösserer Anzahl an Flugbewegungen die Fluglärmbelastung am Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) leicht unter dem Niveau des Vorjahres war und es auch in der ersten Nachtstunde (22.00 bis 23.00 Uhr) nicht zu einem allgemeinen Anstieg der Lärmimmissionen gekommen ist. Darüber hinaus wird festgestellt, dass die Lärmschutzbestimmungen am EuroAirport im Jahr 2016 vollumfänglich eingehalten wurden. Insbesondere Nr. 6-2017

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die Regelungen in Bezug auf die Erteilung von Ausnahmebewilligungen, die Nutzung der Direktstartroute sowie die Nutzung des ILS 33 wurden wie vorgesehen angewendet. Allerdings muss festgestellt werden, dass es schwieriger geworden ist, die in den Nachtstunden bevorzugte Ausrichtung der Pistennutzung nach Norden sowohl für Starts als auch für Landungen aufgrund der vermehrten Flugbewegungen betrieblich umzusetzen. Als Folge der vermehrten Starts Richtung Süden v.   a. in der ersten Nachtstunde wurden in der ersten Nachtstunde an den Stationen unter den Hauptabflugrouten im Süden (Hésingue, Allschwil und Buschwiller) höhere Fluglärmwerte registriert. Die Messwerte in Basel-Neubad, Neu-Allschwil und Binningen waren dagegen tiefer als im Vorjahr. Es muss ebenso zur Kenntnis genommen werden, dass es in der zweiten Nachtstunde (23.00 bis 24.00 Uhr) eine Zunahme der Flugbewegungen von rund 10 % gab und die Fluglärmwerte in dieser Zeit höher lagen als im Jahr 2015, wenngleich die absolute Zahl an Starts und Landungen in der zweiten Nachtstunde mit knapp 2000 weiterhin tief war. 18

Wie in den Vorjahren gab es nur wenige Flügen mit Ausnahmebewilligungen. Insbesondere in der Sperrzeit zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr blieb die Zahl der Flugbewegungen mit 279 auf Vorjahresniveau (261). Bei 199 Flugbewegungen handelte es sich um Rettungsflüge, für die restlichen Flüge war vorgängig eine Ausnahmebewilligung erteilt worden. 37 Ausnahmebewilligungen ergingen dabei durch die Präfektur du Haut-Rhin im Rahmen des Endspiels der UEFA Euro-League vom 18. Mai 2016 in Basel. Im Jahr 2016 betrug die Quote der Südlandungen 5,9 % (Vorjahr 8,02 %). Dieser tiefe Wert ist auf die viel seltener aufgetretenen Nordwindlagen im Jahr 2016 zurückzuführen. Die Vereinbarung zur Nutzung der ILS-33-Anflüge wurde problemlos eingehalten. Die Landungen erfolgen aus Süden bei Rückenwindkomponenten aus Norden von über 5 Knoten oder bei speziellen Wettersituationen (Gewitterzellen im Norden des Flughafens, ungenügende Sichtbedingungen). Fluglärmkommission beider Basel


BASELLAND

Bauland kostet im Baselbiet erstmals über 1000 Franken Die Bodenpreise sind im Kanton Baselland 2016 weiter angestiegen. Erstmals wurde beim Wohnbauland die 1000-Franken-Marke geknackt. Wer letztes Jahr im Baselland Land für ein Wohnhaus kaufte, musste dafür im Schnitt 1013 Franken für einen Quadratmeter bezahlen. Das entspricht einem Plus von 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weit über dem kantonalen Durchschnitt liegt der Quadratmeterpreis mit 1524 Franken im Bezirk Arlesheim. Dort wurde innerhalb von zehn Jahren ein Preisanstieg von 75 Prozent registriert. Gegenüber 2015 wurde der Quadratmeter 28 Franken teurer. Binningen verzeichnete 2016 zudem als erste Baselbieter Gemeinde einen Durchschnittspreis von mehr als 2000 Franken pro Quadratmeter.

Zwei Bezirke mit tieferen Preisen Neben Arlesheim wurden letztes Jahr auch in zwei weiteren Bezirken steigende Preise

für Wohnbauland registriert: Im Bezirk Liestal wurde ein Anstieg um 58 Franken auf 822 Franken verzeichnet. Und im Bezirk verteuerte sich der Quadratmeter um 31 Franken auf 500 Franken. Dagegen sank der Quadratmeterpreis im Bezirk Sissach von 502 auf 483 Franken. Am günstigsten war Bauland im Bezirk Waldenburg. Dort mussten 2016 für einen Quadratmeter durchschnittlich 401 Franken bezahlt werden, 8 Franken weniger als im Vorjahr. Verkauft wurden im Kanton Baselland im letzten Jahr 2375 Grundstücke für insgesamt 2,2 Milliarden Franken. Umgesetzt wurde eine Gesamtfläche von 481 Hektaren. Da-

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bei entfallen aber nur 32 Hektaren auf Bauland. Aus 247 Baulandverkäufen resultierten knapp 207 Millionen Franken.

Teurere Einfamilienhäuser Wie aus der Statistik zum Baselbieter Grundstücksmarkt weiter hervorgeht, stieg der Durchschnittspreis für ein Einfamilienhaus von 941  000 auf 970  000 Franken. Den Besitzer wechselten insgesamt 856 Einfamilienhäuser. Bei den Eigentumswohnungen wurden 665 Verkäufe registriert. Am beliebtesten waren dabei Vier-Zimmer-Wohnungen mit einem Anteil von nahezu 50 Prozent. In dieser Kategorie stieg der Preis für ein Logis um 16  000 Franken auf 816  000 Franken. (sda)

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Landesindex der Konsumentenpreise

Wohnungsabnahmedienst

Basis: Dezember 1982 = 100 Jahr

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Basis: Mai 1993 = 100 2012

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Basis: Mai 2000 = 100 2012

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103,2

102,7

103.2

2015

102,3

102,0

102,4

102,2

102,4

102,5

101,8

101,7

101,8

101,9

101,8

101,4

102,0

2016

101,0

101,2

101,5

101,8

102,0

102,1

101,6

101,5

101,6

101,7

101,5

101,4

101,6

2017

101,3

101,8

102,0

102,3

102,4

Basis: Dezember 2010 = 100 2012

98,9

99,1

99,7

99,8

99,8

99,5

99,0

99,0

99,3

99,4

99,1

98,9

99,3

2013

98,6

98,9

99,1

99,1

99,2

99,3

99,0

98,9

99,2

99,1

99,1

98,9

98,6

2014

99,1

98,7

99,1

99,2

99,5

99,4

99,0

99,0

99,1

99,1

99,1

98,6

99.1

2015

98,2

97,9

98,2

98,1

98,3

98,4

97,8

97,6

97,7

97,8

97,7

97,3

97,0

2016

96,9

97,1

97,4

97,7

97,9

98,0

97,6

97,5

97,5

97,6

97,4

97,3

97,5

2017

97,3

97,7

97,9

98,1

98,3

100,7

100,3

100,2

100,2

100,3

100,1

100,0

100,2

Basis: Dezember 2015 = 100 2016

99,6

99,8

100,1

100,4

100,6

2017

100,0

100,4

100,7

100,9

101,0

Alle weiteren Details sowie Indices mit früherer Basis sind im Internet abrufbar unter www.hev-statistik.ch/ (Rubrik «Landesindex der Konsumentenpreise»).

Telefonische Beratung über 061 205 16 29 Der für HEV-Mitglieder kostenlose telefonische Beratungsdienst des Hauseigentümerverbands Basel-Stadt ist täglich erreichbar, und zwar zu folgenden Zeiten: Mo–Fr, jeweils 9.00–12.00 Uhr. Es beraten Sie die HEV-Fachleute Irena Belluoccio, Walter Widmer und Andreas Zappalà. Terminvereinbarungen für persönliche Beratungsgespräche nimmt Beatrice ­Seiler gerne entgegen, Tel. 061 205 16 01, jeweils 10.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr.

21

Der HEV unterhält zusammen mit dem SVIT einen Wohnungsabnahmedienst. Ihm gehören Experten an, welche vom Vermieter oder Mieter zu einer Wohnungsabnahme aufgeboten werden können und anlässlich dieser ein neutrales Protokoll über den aktuellen Wohnungszustand erstellen. Zweck des Wohnungsabnahmedienstes ist die Feststellung des Tatbestandes einer Wohnung zum Zeitpunkt deren Aufgabe vom Mieter, um somit Beweise für allfällige Ansprüche zu sichern bzw. abzuwehren. Untenstehende Experten stehen gegen eine nach Anzahl Zimmern bemessene pauschale Gebühr für eine Wohnungsabnahme zur Verfügung. Die Terminvereinbarung erfolgt mit der entsprechenden Person direkt. Experten: Mario Cengia

061 311 01 36 P 078 794 11 22 M

Beat Jäger

061 406 92 52 G 079 335 39 40 M

Kurt Rüegger

061 711 46 13 P 079 101 95 67 M

Gabrielle Vogel

061 723 28 78 G 078 802 22 23 M

Bitte beachten Sie: Das durch den Experten erstellte Protokoll stellt einen unabhängigen Bericht über den Zustand der Wohnung dar. Es hat nicht die rechtliche Wirkung einer Mängelrüge. Diese muss vom Vermieter mit einem separaten Schreiben an den Mieter innerhalb von drei Tagen seit der Abnahme erfolgen. Nur dann sind die formellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen aus ausserordentlichen Instandstellungskosten erfüllt.

Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Nr. 6-2017


DRUCKSACHENBESTELLUNG Hauseigentümerverband Basel-Stadt, Aeschenvorstadt 71, 4010 Basel, Telefon 061 205 16 16, Telefax 061 205 16 17, www.hev-bs.ch, info@hev-bs.ch

Nr. Artikel

Einzelpreis

Kanton Basel-Stadt

1  7  2  3  4  5  8

Mitglieder

Basler Mietvertrag, inkl. Vertragsbestimmungen zum Basler Mietvertrag und Mietzinsreserve, Ausgabe 2008 (2-fach) Mietzinsreserve Basel-Stadt (2-fach) Vertragsbestimmungen zum Basler Mietvertrag, Ausgabe 2008 (2-fach) Hausordnung und Heimtierordnung Basel-Stadt, Ausgabe 1993 Schlüsselverzeichnis Basel-Stadt Wohnungsabnahme- / Übergabe-Protokoll BS Blatt 1 und 2 (2-fach) General Terms and Conditions for Tenancy Contract of Basle (Allg. Best. / 2-fach)

Kanton Baselland

11 13 14 15

Kantone BS, BL, SO, BE, AG

21 22 23 24 25 26

45 46

Nichtmitglieder

3.– 3.– 3.– 2._ 6.50 2.– Nichtmitglieder

4.20 3.50 3.10 2.50 3.50 3.20 7.– 2.50 7.– 4.50 5.50

5.50 4.50 3.80 3.10 4.– 4.– 8.– 3.– 8.– 6.– 7.50

7.50 2.50

8.50 3.00

39.50 Mitglieder

Buchhaltung für die Liegenschaft in Heftform Buchhaltung für die Liegenschaft in Ringheftform

19.50 18.–

199.– Nichtmitglieder

49.50 Nichtmitglieder

22.50 25.–

Mitglieder Nichtmitglieder

Wohnen und geniessen ab 50 Immobilien – Steuern, Rendite, Nachfolge Der Mietzins Handbuch der Liegenschaftsverwaltung inkl. USB-Stick Handbuch der Liegenschaftsverwaltung Mietrecht heute Wohneigentum und Finanzierung Ratgeber Sicherheit Praxis-Ratgeber zum Hausbau

Hauseigentümerverband Basel-Stadt

1.80 2.60 2.60

Mitglieder

Buchhaltung für die Liegenschaft

Nr. 6-2017

1.20 2.10 2.10

169.–

Broschüren/Bücher

65 67 69 71 72 73 75 76 77

8.50

Mitglieder Nichtmitglieder

Handbuch der Liegenschaftsverwaltung

Buchhaltung

61 62

Nichtmitglieder

7.–

Mitglieder

Mietvertrag SVIT, Ausgabe 2015 Mietvertrag für Fahrzeugplätze, Ausgabe 2001 (2-fach) Mietvertrag Kanton Aargau, Auflage 2012 Mietvertrag Kanton Bern inkl. Hausordnung Mietvertrag Kanton Solothurn inkl. Hausordnung, Ausgabe 2009 Hausordnung SVIT, Ausgabe 2015 Mietvertrag für Geschäftsräume, Ausgabe 1998 (Abgabe im Set/2-fach) Allg. Bestimmungen zum Mietvertrag für Geschäftsräume (2-fach) Mietvertrag für Einfamilienhäuser, Ausgabe 2009 (Abgabe im Set/2-fach) Mietvertrag für Ferienwohnungen, Ausgabe 2010 (2-fach) Mietvertrag für möblierte Zimmer inkl. Allg. Bedingungen zum Mietvertrag für Wohnräume, Ausgabe 2013 (2-fach) Arbeitsvertrag für Hauswartung inkl. Pflichtenheft Abrechnung über Heizkosten, Wasserverbrauch/ARA-Gebühr, Hauswart und Radio/TV

CD-ROM

53

3.– 3.– 3.– 1.50 3.50 4.50

2.50 2.50 2.50 1.50 5.50 1.50

USB-Stick

51

2.50 2.50 2.50 1.– 2.80 3.50

Mitglieder

Nachtrag «Mietzinsanpassung» (2-fach) Nicht ausgeschöpfte Erhöhungsreserve (2-fach) Kündigungsformular (2-fach) Bewerbung für Mietobjekte Protokoll Aargau (4-fach) Zusatzblatt zu Protokoll Aargau (4-fach)

Sonstige Mietverträge

31 32 33 34 35 36 40 41 42 43 44

6.50

Mitglieder

Mietvertrag Baselland, inkl. Allg. Bestimmungen zum Mietvertrag / Hausordnung, Ausgabe 2011 (2-fach) Schlüsselverzeichnis Baselland Zustandsprotokoll bei Mietbeginn Baselland (2-fach) Zustandsprotokoll bei Mietende Baselland (2-fach)

Nichtmitglieder

5.50

29.50 18.50 29.50 209.– 169.– 24.50 24.50 28.50 27.50

22

36.50 21.50 35.50 239.– 199.– 30.50 28.50 33.50 32.50


DRUCKSACHENBESTELLUNG Nr. Artikel  78  81  86  87  90

Einzelpreis

Nebenkosten / Heizkosten Stockwerkeigentum Nachbarrecht Immobilienratgeber Zahlen & Fakten für die Mietrechtspraxis

29.50 47.– 34.50 28.– 15.–

Merkblätter

91  92  93  94  95  96  97  98  99 100 101 102 103 104 106 107 109 110 111 112 113 114

Mitglieder

Lebensdauertabelle Mietzinserhöhungen aufgrund wertvermehrender Investitionen Sicherstellung zum Mietvertrag Zustimmungserklärung zur Auszahlung der Kaution Zustimmung zur Übertragung des Mietverhältnisses Vereinbarung über die Haustierhaltung Bewilligung zur Untervermietung Vereinbarung über die Installation von Haushaltsapparaten Vornahme von baulichen Änderungen Mietzinsreduktion aufgrund einer Renovation/Sanierung Hinweise zur Wohnungsabgabe Landesindex der Konsumentenpreise Vertragsüberschreibung (3-fach) Aufnahme in den Mietvertrag (3-fach) Indexklausel Entlassung aus dem Mietvertrag (3-fach) Merkblatt für Vermieter (Baselland) Merkblatt inkl. Checkliste: Kauf von Liegenschaften Merkblatt inkl. Checkliste: Verkauf von Liegenschaften Checkliste: Beachtenswertes beim Kauf von Stockwerkeigentum Checkliste: Ausschreibung von Verwaltungsmandaten für Stockwerkeigentum Checkliste: Funktion und Aufgaben des Revisors im Stockwerkeigentum

33.50 53.– 39.50 32.50 18.– Nichtmitglieder

6.50 9.– 1.80 1.80 1.80 1.80 1.80 1.80 1.80 1.80 2.10 1.50 2.50 2.50 1.80 2.50 6.10 11.– 9.– 5.50 7.– 5.–

8.50 11.– 2.30 2.30 2.30 2.30 2.30 2.30 2.30 2.30 2.60 2.– 3.10 3.10 2.30 3.10 7.60 13.– 11.– 6.50 9.– 6.50

Die Mitglieder des Hauseigentümerverbands Basel-Stadt und des Hauseigentümerverbands Baselland erhalten bei vollständiger Angabe der Mitgliedernummer bzw. Sektionszugehörigkeit einen Vorzugspreis. Alle Preise verstehen sich inkl. MWSt. Änderungen bleiben vorbehalten. Bei Postversand gilt: • Briefe: Versandkosten (A-Post) inkl. Bearbeitungsgebühr Fr. 7.50 • Pakete: effektive Versandkosten und Fr. 4.– Bearbeitungsgebühr Keine Rückgabe der Bestellung möglich!

Bestellschein (gültig ab 27. Januar 2015) Mietverträge/CD-ROM/Buchhaltung/Broschüren/Bücher/Merkblätter Artikel-Nr. Anzahl

Artikel-Nr. Anzahl

Artikel-Nr. Anzahl

Artikel-Nr. Anzahl

Artikel-Nr. Anzahl

Artikel-Nr. Anzahl

Name: Vorname: Strasse: PLZ/Ort: Telefon:

❏ Mitglied HEV Basel-Stadt

Mitglied-Nr.:

❏ Mitglied HEV Baselland

Sektion:

❏ Nichtmitglied

23

Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Nr. 6-2017


BAUEN, SANIEREN

Bauen ohne Land Was tun, wenn Baulandreserven knapp werden? «In die Höhe bauen», sagt Daniel Hagmann, Projektleiter Attico der Häring Holz- und Systembau AG. Das Unternehmen hat sich mit Attico auf Aufstockungen für bestehende Gebäude spezialisiert.

S a b i n e B o r n , Dejo-Press Solothurn

Wir gehen trotzdem von einem Einfamilienhaus aus, einstöckig, mit einer Grundfläche von 100 Quadratmetern. Was kostet eine Aufstockung? Daniel Hagmann schmunzelt. «So einfach lässt sich die Rechnung natürlich nicht machen. Es kommt auf die gewünschte Raumaufteilung an, auf die individuellen Wünsche. Bei einem Raum mit einer Nasszelle können sich die Kosten um die 300  000 Franken bewegen. Wir haben aber auch schon Aufstockungen mit mehreren Räumen, grossen Schlaf-

Fotos: zVg

«Im Prinzip kann man jedes Gebäude aufstocken», erklärt Daniel Hagmann, Projektleiter Attico der Häring Holz- und Systembau AG. Je massiver die Bausubstanz, desto besser, dann müsse man in Bezug auf Statik und Brandschutz meist nicht nachrüsten, was sich natürlich positiv auf die Kosten auswirke. Das heisst, jedes Einfamilienhaus kann aufgestockt werden. Viel häufiger kommt die Aufstockung aber bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbebauten in grösseren Agglomerationen zum Zug, dort halt, wo Landreserven knapp sind.

Der neu gewonnene Wohnraum kann je nach Bedürfnissen ausgestattet werden – von einfach bis sehr luxuriös.

und Badezimmern für 1,2 Millionen gebaut, dann aber mit entsprechend hohem Ausbaustandard», so Hagmann. Auch mehrstöckige Aufbauten sind möglich. «Im Moment sind wir daran, zwei Vollgeschosse zu realisieren mit zusätzlich zehn Wohnungen», so Hagmann. Komplizierter, vor allem im Hinblick auf die Statik,

Aufstockungen müssen architektonisch perfekt in das bestehende Gebäude integriert werden.

Nr. 6-2017

Hauseigentümerverband Basel-Stadt

24

war eine Aufstockung mit drei Wohnungen auf drei Stockwerken. «Dank der Holz-Elementbauweise, in der wir die Aufstockungen realisieren, ist das aber möglich.» Das geringe Eigengewicht von Holz belaste das Fundament kaum. In den wenigsten Fällen ist eine Verstärkung der bestehenden Bausubstanz nötig. Der positive Nebeneffekt: Holz ist ein erneuerbarer, natürlicher Roh-


BAUEN, SANIEREN

Daniel Hagmann, Projektleiter Beratung Attico, Häring Holz- und Systembau AG.

stoff, der ein sehr gutes Wohnklima schafft und die übliche Nutzungsdauer von Gebäuden sogar übersteigt. «Wie viel zusätzlicher Wohnraum mit einer Aufstockung generiert werden kann, ist aber immer auch abhängig von den örtlichen Gegebenheiten», gibt Daniel Hagmann zu bedenken. «Die Auflagen sind von Gemeinde zu Gemeinde und selbst innerhalb der Gemeinde von Zone zu Zone sehr unterschiedlich.»

Mit Sanierung kombinieren Ins Auge fassen sollte man eine Aufstockung immer dann, wenn ohnehin Sanierungsarbeiten fällig sind, am Dach etwa oder an der Fassade. Dann kann man die Aufstockung in den Gesamtumbau integrieren. «Wir durchleuchten im Vorfeld immer die gesamte Gebäudesubstanz. Denn in den wenigsten Fällen geht es nur um die Neugestaltung des Dachbereichs, sondern in der Regel um die energetische Erneuerung der gesamten Gebäudehülle.»

Lärmbelastung gering halten Die reine Umbauzeit erstreckt sich auf einen relativ kurzen Zeitraum. «Je nach Grösse sind die Wohnungen nach einer Bauzeit von nur drei bis fünf Monaten bezugsbereit.» Planung und Baueingabe nehmen je nach Kanton und Gemeinde ein gutes halbes Jahr in Anspruch. «Wichtig ist uns, das wir vor Ort schnell sind und dadurch die Lärmbelastung für die bestehenden Bewohnerinnen und Bewohner möglichst gering halten können.» Das betroffene Haus bleibt während des Umbaus bewohnbar. Und abgesehen von ein paar umbautechnischen Interventionen, sind die Hausbewohnerinnen und -bewohner vom Umbau kaum betroffen. «Den gesamten Rohbau bereiten wir im Werk vor. Vor Ort brechen wir dann das bestehende Dach in zwei bis drei Tagen ab. Anschliessend verbauen wir die vorbereiteten Fertigbauteile mit bereits eingebauten Fenstern. Das dauert in der Regel ebenfalls ein paar Tage. Die restliche Zeit nimmt der Innenausbau in Anspruch.»

Aus der Not eine Tugend machen Die Idee, bestehende Gebäude aufzustocken, ist in der Tat bestechend, vor allem angesichts der Tatsache, dass Baulandreserven immer knapper werden – insbesondere in urbanen Gebieten. «Das Potenzial ist gross», ist Daniel Hagmann überzeugt, «zumal viele Wohnhäuser aus den 70er- und 80er-Jahren in Stadtgebieten Sanierungen nötig haben, nicht zuletzt im Hinblick auf die vom Bund angestrebten Energieziele.»

Die grosse Herausforderung bei Aufstockungen sei es, das neue Teil in das bestehende Gebäude zu integrieren, sowohl technisch als auch architektonisch, erklärt Daniel Hagmann. «Wir müssen also eine gute Architektur finden, die zum Bestand passt und eine gesamtheitliche Wertsteigerung avisieren, die vom äusseren Erscheinungsbild, dem Innenausbau und den leitungstechnischen Anpassungen abhängt.» 25

KONTAKT Als innovatives Holz- und Systembauunternehmen hat sich die Häring Holz- und Systembau AG mit Sitz in Eiken (AG) mit dem Produkt Attico auf Gebäudeaufstockungen und verdichtetes Bauen spezialisiert. Häring Holz- und Systembau AG Sisslerstrasse 15, 5074 Eiken Tel. 061 826 86 86 info@haring.ch www.haring.ch, www.attico.ch

Intercity-Ratgeber

Reto Brunner Leiter Vermarktung Intercity Basel AG

Die Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum ist ein Schritt, der sorgfältig geplant sein sollte. Vor dem Hintergrund einer stetig steigenden Wohneigentumsquote prüfen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern immer wieder die Option, ihre Mietwohnungen in Stockwerkeigentum umzuwandeln. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist ein Prozess, der normalerweise mehrere Monate oder Jahre benötigt. Ein erstes Prüfkriterium ist der Eignungsgrad eines Mietobjekts für eine Umwandlung. Diese Frage muss in einer Machbarkeitsstudie beantwortet werden, die sowohl quantitative als auch qualitative Faktoren berücksichtigt. In einer Investi­tionsrechnung werden potenzielle Verkaufserträge mit der Summe der zu erwartenden Investitionen für Planung, Umbau, Begründungsdokumente (z. B. Reglement, Aufteilungspläne, Nutzungs- und Verwaltungsordnung, Servitute), Steuern, allfälligen Mieterentschädigungen und Leerständen verglichen. Ist der resultierende Nettoerlös grösser als der Schätzwert der Mietliegenschaft, sind die quantitativen Voraussetzungen erfüllt. Zusätzlich muss das Objekt einer qualitativen Prüfung unterzogen werden. Wie wird die Lage von potenziellen Käufern geschätzt? Eignet sich die vorhandene Bausubstanz bezüglich Qualität, Gebäudestruktur oder Grundrisse für Stockwerkeigentum? Besonders bei älteren Gebäuden fallen Anpassungen für notwendige Schallschutzmassnahmen zwischen den Wohnungen oder Grundrissanpassungen oftmals teuer aus. Für neuere Eigentumswohnungen sind Tiefgarage, Lift oder grosse Balkone selbstverständlich. Nicht alle bestehenden Mietliegenschaften können diesen Rückstand in einem vernünftigem Kostenrahmen aufholen, der eine Umwandlung in Stockwerkeigentum ökonomisch als sinnvoll erscheinen lässt.

Ihr Reto Brunner

Unser Immobilienexperte Reto Brunner beantwortet Ihre Fragen zum Kauf und Verkauf von Liegenschaften. Hauseigentümerverband Basel-Stadt Nr. 6-2017 E-Mail: reto.brunner@intercity.ch Telefon: 061 317 67 82


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HYPOTHEKEN

Eine Liegenschaft, viele Investoren

S a b i n e B o r n , Dejo-Press Solothurn

Das 2015 gegründete Start-up-Unternehmen Crowdhouse verwaltet ein 125 Millionen Franken schweres Immobilienportfolio und bietet auch kleinen Investoren die Möglichkeit, in Immobilien zu investieren. Ab einer Mindestinvestition von 25   000 Franken ist man dabei. Und so funktioniert es: «Wir akquirieren Liegenschaften, prüfen diese auf Herz und Nieren und stellen sie online auf Crowdhouse.ch. Dort kann jeder Interessent Miteigentümer eines Objekts werden, und zwar mit Grundbucheintrag», erklärt Ardian Gjeloshi, Mitgründer von Crowdhouse. Mit dem Erwerb von Stockwerkeigentum ist das Investment indes nicht zu vergleichen, da man bei Crowdhouse einen prozentualen Anteil einer bestehenden und vermieteten Renditeimmobilie kauft. In der Regel handelt es sich um Mehrfamilienhäuser im Wert von fünf bis zehn Millionen Franken. Und mit der Eigentumsbeteiligung partizipiert man nicht nur an der quartalsweise ausgeschütteten Mietzinsrendite, sondern auch an der Wertentwicklung einer Immobilie. «Die Ausschüttungsrendite liegt in der Regel zwischen fünf bis sechs Prozent», so Gjeloshi.

Gute Rendite, kleines Risiko Das Risiko für den Investor ist relativ klein. «Wir erwerben Immobilien nach klar definierten Qualitätskriterien», so Gjeloshi. «Wir kaufen beispielsweise nur neue, voll vermietete Liegenschaften, die über eine Mietgarantie verfügen. Die Immobilien weisen dementsprechend in den nächsten fünf bis zehn Jahren auch keinen akuten Renovationsbedarf auf.» 50 Prozent der Liegenschaft wird mit einer Hypothek finanziert. Die restlichen 50 Pro-

zent steuern die Käufer als Eigenkapital bei. «Dadurch kann eine Liegenschaft alle Kosten decken, selbst wenn lediglich 30 Prozent der Wohnungen vermietet sind. Und das heisst im Umkehrschluss: Selbst wenn 70 Prozent der Wohnungen leer stehen, hält die Investi­ tion dem Stresstest stand. Sollte es trotzdem zu einer Zwangsversteigerung kommen, werden mit dem aus dem Verkauf erlösten Kapital zuerst alle Rechnungen beglichen; das übrige Kapital wird anschliessend gemäss den entsprechenden Anteilen an die Miteigentümer ausbezahlt.»

Online und kompakt informiert Crowdhouse.ch bietet auf der übersichtlichen Webseite alle relevanten Informationen zu den käuflichen Immobilien sowie zum Geschäftsprinzip. Wer will, kann eine Investition also komplett online tätigen. «Selbstverständlich bieten wir jederzeit auch persönliche Beratungen an», so Gjeloshi, «ein Angebot, dass auch gerne angenommen wird.» Es gebe aber durchaus Kunden, die ihre Investition komplett über Mail- und ­Telefonkontakte abwickeln. «Bei der Auswahl einer geeigneten Liegenschaft sollten Interessenten nebst den kalkulatorischen Aspekten auch persönliche Präferenzen berücksichtigen», rät Geschäftsinhaber Gjeloshi. «Das Aussehen und der Standort einer Liegenschaft zum Beispiel sind sehr wichtige, emotionale Komponenten, die bei einer Investition ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.» Schlussendlich sitzt man nach dem Erwerb einer Teilliegenschaft mit maximal 30 Miteigentümern im gleichen Boot. In diesem Eigentümerplenum müssen denn auch viele Entscheidungen getroffen werden. «Die entsprechenden Prozesse und Verantwort27

Foto: zVg

Was bisher Grossinvestoren vorbehalten war, ist auch für den kleinen Investor in Reichweite gelangt: Die Investition in Immobilien. Ab einer Mindesteinlage von 25 000 Franken wird man Miteigentümer einer Liegenschaft. Crowdhouse sei Dank.

Ardian Gjeloshi, Mitinhaber und Verwaltungsratspräsident von Crowdhouse

lichkeiten sind in unseren Nutzungs- und Verwaltungsordnungen klar geregelt.» Der Grossteil an Entscheidungen wird mittels einer Zweitdrittelmehrheit demokratisch gefällt. Nur wenn es um Entscheide geht, die für den Werterhalt oder für die Fortführung der Liegenschaft kritisch sind, könnte die Verwaltung im Zweifelsfall auch ohne Zustimmung der Miteigentümer entscheiden.

Immobilien-Crowdfunding hat Zukunft Mit Crowdfunding in Immobilien investieren hat Zukunft, sind die Geschäftsgründer Robert Plantak und Ardian Gjeloshi überzeugt. «Wir möchten in der Schweiz zum führenden Immobilien-Crowdfunder werden», so Gjeloshi. «Während sich unsere Renditeobjekte derzeit auf Mehrfamilienhäuser beschränken, möchten wir unseren Kundinnen und Kunden in Zukunft alle Immobi­ lienklassen zur Mitfinanzierung anbieten.»

KONTAKT Crowdhouse Tel. 044 377 60 60 info@crowdhouse.ch, www.crowdhouse.ch

Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Nr. 6-2017


HYPOTHEKEN

Für Hypotheken: Bank, Versicherung oder Pensionskasse? Für Hypotheken geht man zur Bank – nicht immer. Auch Versicherungen oder Pensionskassen bieten Hypotheken an. Welches Institut zu welchen Bedingungen? Wir haben zwei Finanzdienstleister, eine Versicherung und eine Pensionskasse mit den gleichen Fragen konfrontiert.

S a b i n e B o r n , Dejo-Press Solothurn

Bank: Valiant

Bank: BKB, Basler Kantonalbank

Thomas Gysin Leiter Valiant Geschäftsstelle Basel

Richard Schlägel Leiter Immobilienkunden

1.  Bei kurzfristigen Immobilienkrediten seien Banken günstiger, langfristige Hypotheken bieten Versicherungen oder Pensionskassen günstiger an – stimmen Sie dem zu?

1. In den meisten Fällen ist dies tatsächlich der Fall.

1. Diese Feststellung machen wir auch; jedoch sind die Angebote je nach Versicherung unterschiedlich und nicht in jedem Fall günstiger. Online-Hypotheken, wie unsere EasyHypo, sind gegenüber einigen Versicherungen günstiger. Grundsätzlich ändern sich die Konditionen laufend und passen sich den Marktgegebenheiten an.

2.  Worin liegen die unterschiedlichen Zinsen von Banken und Versicherungen bzw. Pensionskassen begründet?

Während Banken ihre Hypotheken primär über 2. Kundengelder, Pfandbriefe und den Kapitalmarkt refinanzieren, geschieht dies bei den Versicherungen hauptsächlich über Versicherungsprämien. Für Banken handelt es sich beim Hypothekargeschäft also um ein Zinsdifferenzgeschäft. Versicherer suchen wegen der Tiefstzinsen hingegen langfristige Anlagelösungen für ihre Prämiengelder.

2. Die regulatorischen Rahmenbedingungen von Banken und Versicherungen sind nicht identisch; dies kann je nach Laufzeit und Produkt zu unterschiedlichen Zinssätzen führen.

3.  Wie refinanzieren Sie Ihre Hypotheken?

3. Valiant refinanziert einen Grossteil ihrer Hypotheken über Kundengelder. Weitere wesentliche Refinanzierungsquellen sind die Pfandbriefbank und die direkte Refinanzierung am Geld- und Kapitalmarkt.

3. Die Bank refinanziert sich je nach Laufzeit der Hypothek mit Spargeldern, Kassenobligationen (heute weniger) und am Geld- und Kapitalmarkt.

4.  Welchen Anteil an Ihrem Geschäftsvolumen haben Hypotheken?

4. Hypotheken machen rund 80 % unseres Geschäftsvolumens aus.

4. Der Hypothekenanteil an der gesamten Bilanzsumme beträgt etwa 46  %.

5.  Welche Vorteile zu einer Bank beziehungsweise zu einer Versicherung oder Pensionskasse bieten Sie im Hypothekengeschäft?

5. Das Hypothekargeschäft ist unser Kerngeschäft. Dank der langjährigen Erfahrung und dem grossen Know-how haben wir gegenüber neuen Anbietern deutliche Vorteile. Wir beraten umfassend und berücksichtigen alle Aspekte der Kunden, beispielsweise auch die Vorsorge.

5. Der Kunde wird bei der Bank umfassend in allen klassischen Banksparten (Zahlen, Sparen, Anlegen und Finanzieren) beraten. Dazu können wir unsere Kunden in der Vorsorgeplanung und bei Erbschaften begleiten.

6.  Was kostet bei Ihnen eine 5-jährige Hypothek?

6. 1,20 % (Stand: 23.6.2017)

6. BKB-Festhypothek: 1,08  % BKB-Welcome-Hypothek: 0,88  %* EasyHypo: 0,82  % (Stand: 23.6.2017)

7.  Wie viel kostet eine 10-jährige Hypothek?

7. 1,55 % (Stand: 23.16.2017)

7. BKB-Festhypothek: 1,53  % BKB-Welcome-Hypothek: 1,33  %* EasyHypo: 1,23  % (Stand: 23.6.2017) * (für selbst bewohntes Wohneigentum bei erstmaligem Erwerb resp. Ablösung von einem anderen Institut):

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HYPOTHEKEN

Versicherung: AXA Winterthur

Pensionskasse: BVK

Markus Waller Leiter Hypothekarcenter

Thomas R. Schönbächler Vorsitzender der Geschäftsleitung

1. Für viele Pensionskassen sind Hypotheken ein Ersatz für Obligationen. In der Folge können sie im längerfristigen Bereich klar günstigere Hypotheken anbieten. Ein Zinsvergleich zeigt aber, dass Pensionskassen auch bei kurzfristigen Hypotheken vergleichbar günstig sind.

1. Aktuell stimme ich dieser These ganz klar zu.

2. Das hängt mit den unterschiedlichen Refinanzierungs- und Vertriebsstrukturen von Banken und Versicherungen zusammen sowie mit den unterschiedlichen Vorschriften seitens der FINMA.

3. Wir finanzieren Hypotheken aus den bei uns investierten Kundengeldern gemäss den restriktiven Kriterien der FINMA.

4. Der Anteil Hypotheken an unserer Bilanzsumme beträgt derzeit rund 12  %.

2. Für Pensionskassen sind Hypotheken ein Teil der Anlagestrategie. Zudem benötigen Pensionskassen als Endanleger keine teure Vertriebs­ infrastruktur.

3. Wir verfügen über ein Vermögen von rund 30 Milliarden Franken und diese Vorsorgegelder legen wir im Sinne der Versicherten an. Eine Refinanzierung ist nicht nötig. Und genau deshalb können wir besonders günstige Hypotheken anbieten. 4. Gemäss Anlagestrategie investiert die BVK 4 % der Vorsorgegelder in Hypotheken. Aufgrund des historisch grossen Bestandes an direkt gehaltenen Immobilien verfügt die BVK über ein grosses Immobilienfachwissen. Hypotheken sind für uns auch kein neues Geschäft.

5. Unsere Vorteile liegen in einer effizienten und schlanken Struktur begründet, die rasche Entscheide zulässt. Kundinnen und Kunden sind auch nicht zu weiteren Produktabschlüssen verpflichtet. Das spricht ebenfalls für uns.

5. Als Pensionskasse kennen wir uns sowohl mit Hypotheken wie auch der Vorsorge bestens aus und können deshalb auch Personen kurz vor dem Rentenalter umfassend beraten. Wir gewähren übrigens auch Personen inkl. Rentenbeziehenden, die nicht bei uns versichert sind, Hypotheken.

6. 1,07  % (Stand: 23.6.2017)

6. 0,85% (Stand 23.6.2017) Auch für Nicht-BVKVersicherte und Rentenbeziehende.

7. 1,26  % (Stand: 23.6.2017)

7. 1,19% (Stand 23.6.2017) Auch für Nicht-BVKVersicherte und Rentenbeziehende.

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W O H N E N I M A LT E R

Die Wohnsituation überdenken Sind die Kinder aus dem Haus, ist es Zeit, die Wohnsituation zu überdenken. Auch Alleinstehende haben mit zunehmendem Alter andere Bedürfnisse. Innenarchitektin Monika Käufeler ist oft mit Fragen über das Wohnen im Alter konfrontiert und skizziert Möglichkeiten, wie man sich später im Leben nochmals neu einrichten kann.

S a b i n e B o r n , Dejo-Press Solothurn

Frau Käufeler, weshalb sollte man sich mit zunehmendem Alter Gedanken über die Wohnsituation machen – eigentlich hat man es sich über die Jahre ja meist ganz bequem eingerichtet? Auf den ersten Blick mag das stimmen. Schaut man aber genauer hin, liesse sich einiges verändern und die Wohnsituation damit verbessern. Nehmen wir beispielsweise das Ehepaar im Einfamilienhaus, das für die junge Familie gebaut wurde. Die Kinder sind weg und die Kinderzimmer werden immer mehr zur Abstellkammer, die schönen Erinnerungsstücke einfach zugedeckt. Das ist schade. Oder Singles, eine alleinstehende Person zum Beispiel, die nach dem Verlust des Partners nichts ändern will. Eigentlich ist sie zu selten zu Hause, um die grosse Wohnung zu nutzen. Sie ist lieber unterwegs, trifft Freunde, hat Spass. Auch sie müsste ihre Wohnsituation überdenken. Und das sind nur zwei mögliche Szenarien, wie Wohnsituationen entstehen, die nicht mehr ganz passen. Wie sollte man sich denn auf das Wohnen im Alter vorbereiten? Indem man die eigene Wohnsituation überdenkt. Oft verharren Menschen nur aus Gewohnheit in der vertrauten Umgebung, ohne zu merken, dass sie es viel bequemer haben könnten. Genauso wie man sich fragt: «Was mache ich mit der freien Zeit nach der Pension?», sollte man sich Fragen zur Wohnsituation stellen: «Werden die verwaisten Räume für neue Hobbys oder Aktivitäten gebraucht? Macht es Sinn, die Räume neu zu gestalten und einzurichten, oder halte ich mich lieber wie bisher im

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So könnte der Grundriss einer Jungsenioren-WG mit fünf Wohneinheiten à 35 Quadratmeter aussehen.

Wohnzimmer auf? Lohnt sich der Aufwand für Reinigung und Unterhalt der grossen Wohnfläche, oder nutze ich die Zeit lieber anders? Und wie ist es in ein paar Jahren, wenn ich nicht mehr so gut Treppensteigen und den Garten jäten kann?» Solche Fragen sind wichtig, um sich Klarheit zu verschaffen und die Weichen für die Zukunft neu zu stellen. Wer sich früh genug Gedanken darüber macht, hat die besten Voraussetzungen, die richtige Entscheidung zu treffen. Wie könnte ein erster Schritt in diese Richtung aussehen? Sich auf die eigenen Bedürfnisse und die Zukunft konzentrieren. Dazu gehört auch, sich von Dingen aus früheren Zeiten zu trennen, die keine Bedeutung mehr haben. Oft geht eine physische Entrümpelung, das Entsorgen von nutzlos gewordenen Gegenständen

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also, mit einem psychischen Aufräumen einher. Und so wird nicht nur der Wohnraum entlastet, es wird einem auch leichter ums Herz. Man macht den Weg frei für einen neuen Lebensabschnitt. Sie beschäftigen sich mit Wohnformen im ­Alter – welche Möglichkeiten gibt es? Für das fortgeschrittene Alter gibt es zahlreiche Angebote an barrierefreien und zweckmässig ausgestatteten Alterswohnungen, die im Hinblick auf Krankheitsfälle und Pflegebedürftigkeit an entsprechende Einrichtungen angeschlossen sind. Dies bietet alternden Menschen mit grossem Sicherheitsbedürfnis eine optimale Wohnform. Und wenn man zwar pensioniert, aber noch sehr fit ist, sich also noch keine Gedanken um Alterswohnungen macht?


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Inwiefern hat sich auch die Immobilienwirtschaft an die veränderten Wohnbedürfnisse angepasst? Viele Gemeinden und Bauherrschaften haben die Notwendigkeit erkannt, älteren Menschen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Es entstehen vielerorts Häuser und Siedlungen mit kleinen Eigentumswohnungen und Begegnungszonen und verschiedene Formen von betreutem Wohnen. Diese Wohnformen erfreuen sich grosser Nachfrage, und es zeigt: Wer kann, investiert auch gerne eine relativ hohe Summe in die eigenen vier Wände. Sie haben noch eine weitere Idee im Kopf: Die Alters-WG. Man nutzt gewisse Räumlichkeiten gemeinschaftlich, geniesst aber trotzdem die Intimsphäre der eigenen vier Wände. Wie stellen Sie sich das konkret vor? Ja das stimmt, ich nenne sie JungseniorenWG. Dabei denke ich an Singles, alleine lebende Jungpensionäre, die fit und selbstständig sind. Oft vermissen diese ja nicht die Arbeit, sondern die Alltagskontakte, den mehr oder weniger belanglosen Schwatz mit den Arbeitskollegen … Und wie sieht eine solche Jungsenioren-WG aus? Diese Wohngemeinschaft besteht aus vier bis sechs separaten, abgeschlossenen Wohneinheiten und verfügt über eine gemeinsame grosse Wohnküche. Hier ergeben sich tägliche Kontakte mit den anderen Bewohnern.

Grafiken: Monika Käufeler

Dann gibt es zum Beispiel Internetplattformen, auch von Pro Senectute unterstützt, wo sich Senioren treffen, die eine Wohngemeinschaft suchen. Die einen stellen ihr Haus zur Verfügung, andere suchen Wohnraum. Es geht da meist um Zweier- höchstens Dreier-WGs. Wenn sich hier Leute mit gleichen Interessen finden und der Hausbesitzer sich an den frischen Wind, den neue Bewohner zweifellos mitbringen, gewöhnen kann, ist das für alle eine Bereicherung. Oft entstehen auch Wohngemeinschaften unter Kollegen, Freunden und Bekannten, die sich ein geeignetes Objekt suchen und zusammenziehen.

Separate und komfortable Wohneinheiten mit Wohn-, Schlaf- und Badezimmer für die individuelle Nutzung, kombiniert mit einer grossen Wohnküche, die gemeinschaftlich genutzt wird.

Diese Art von Wohngemeinschaft hat aber nichts zu tun mit der Studenten-WG von damals, mit leerem Kühlschrank, Putzplan und blockierten Badezimmern. In der Jungsenioren-WG versorgt sich jeder aus dem eigenen Kühlschrank, jeder hat eigene Räumlichkeiten mit Dusche/WC und pflegt seinen Wohnbereich nach eigenem Gutdünken. Die gemeinsam genutzten Räumlichkeiten wie Küche, Waschküche, Entreé mit Garderobe und die Verbindungsgänge werden wöchentlich professionell gereinigt. Wenn einem also der Sinn danach steht, trifft man sich in der Wohnküche, wer lieber allein ist, zieht sich zurück? Genau. Schon in früheren Zeiten hatte der Küchentisch die Bedeutung als Ort der Begegnung. Hier wurden Probleme be31

sprochen, Spässe gemacht, diskutiert und gespielt. Mit den heutigen offenen Wohnküchen erhält der Küchentisch diese Bedeutung zurück und wird in der JungseniorenWG zum Treffpunkt der Bewohner. Die Auseinandersetzung mit Ernährung und deren Zubereitung, für sich und für andere kochen oder gemeinsames Kochen sind Themen von allgemeinem Interesse. Und wohl jeder, der ab und zu alleine isst, weiss das Essen in Gesellschaft zu schätzen! KONTAKT Monika Käufeler nika innenarchitektur Römerhof 6, 5416 Kirchdorf Tel. 079 488 66 98 nika-innenarchitektur@bluewin.ch www.nika-innenarchitektur.ch

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Butler James hilft, wo er kann Am iHomeLab in Luzern wird getüftelt und geforscht, zum Beispiel am virtuellen Butler James, der älteren Menschen im Alltag behilflich ist und ihnen ein unabhängigeres Leben ermöglicht.

S a b i n e B o r n , Dejo-Press Solothurn

Die Grafik der demografischen Entwicklung spricht eine deutliche Sprache: In den kommenden Jahrzehnten wird rund ein Drittel aller in der Schweiz lebenden Menschen 65 Jahre alt oder älter sein. Die erforderlichen Fachkräfte zur Pflege betagter Menschen fehlen bereits heute. Am iHomeLab in Luzern forscht ein Team mit rund ­dreissig Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter der Leitung von Dieter von Arx, wie man älteren Menschen ihre Unabhängigkeit möglichst lange erhalten kann.

Butler James hilft Dabei behilflich ist beispielsweise der vir­ tuelle Butler James. Er erinnert an die Einnahme von Medikamenten, hilft bei der Schlüsselsuche, kontrolliert, ob der Kochherd ausgeschaltet ist und schlägt in der Waschküche vor, die Wäsche dann zu waschen, wenn der Strom am billigsten ist. Im Ernstfall alarmiert er auch direkt Angehörige oder Rettungskräfte.

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Konkret könnte diese Hilfeleistung dann so aussehen: Eine ältere Frau – nennen wir sie Anna – stürzt in ihrer Wohnung und bleibt bewusstlos liegen. «Anna, ist alles in Ordnung», fragt der virtuelle Butler James. Erhält er zeitnah keine Antwort, verschickt er eine SMS an Annas Sohn. «Anna ist gestürzt.» Mittels einer Spezial-App, die er nur im Notfall aktivieren kann, schaltet der Sohn die Kamera im Wohnzimmer seiner Mutter an, wo er diese am Boden liegen sieht und sogleich die Ambulanz avisiert. Die Ärzte im Rettungswagen studieren unterwegs Annas Krankenakte, die ihnen zuvor von der Zent­ rale übermittelt wurde, und sind innert kürzester Frist bei ihr. Butler James öffnet den Rettungskräften die Türe ... Was nach Zukunftsvision und Science Fiction tönt, ist heute technisch bereits möglich. Anna ist eine Puppe, und der Sturz im Wohnzimmer wird im iHomeLab in Luzern für Besucherinnen und Besucher inszeniert. Im Fachjargon spricht man von Ambient Assisted Living, kurz AAL, wenn es um Kommunikationsmittel geht, die das Leben von älteren Menschen sicherer und komfor-

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tabler gestalten. Voraussetzung ist ein vernetztes, intelligentes Haus. Die Handhabung soll einfach, intuitiv, universal sein. Das Haus wird sozusagen zum Partner der älteren Menschen.

Mehrfach ausgezeichnet Für seine Forschungsprojekte im Bereich Ambient Assisted Living ist das iHomeLab auf europäischer Ebene bereits mehrmals ausgezeichnet worden, und zwar vom ­Finanzierungsprogramm AAL Joint Programme, das internationale Forschungen in diesem Bereich vorantreibt und jährlich einen renommierten Preis für besonders innovative Projekte vergibt. 2013 gewann das iHomeLab mit dem iWalkActive-Rollator den ersten Preis, der motorbetrieben Steilhänge, Treppen, Wiesen und Waldwege meistert, sich als Einkaufswagen und Buggy für Enkelkinder eignet und dank seniorengerechter Navigation auch bei der Orientierung hilft. 2014 gewann das iHomeLab mit der App «Confidence», die Menschen mit leichter


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Foto: zVg

Intelligentes Wohnen hat Zukunft, gerade im Hinblick des Energieverbrauchs, der mittels vernetzter Unterstützung massiv gedrosselt werden soll – wieso also nicht auch im Bereich Unterstützung für ältere Menschen?

Im luzernischen iHomeLab wird mit der Puppe Anna simuliert, wie smarte Technik ältere Menschen in Zukunft unterstützen könnte.

bis mittlerer Demenz behilflich ist. Verliert eine Person die Orientierung, kann sie ganz einfach mit einer angehörigen Person Kontakt aufnehmen. Bereits vorhandene Sensoren und Ortungsmöglichkeiten am Smartphone sind dabei behilflich. So kann sich die Hilfe leistende Person beispielsweise über die Smartphone-Kamera ein Bild der Umgebung machen und direkt Orientierungshilfe leisten. 2015 überzeugte das iHomeLab die Jury mit dem Projekt «Relaxed Care», einem weissen Kunststoffkubus, so gross wie ein Schuhkarton, mit neun kugelförmigen Einbuchtungen für den Einsatz von golfballähnlichen

Kugeln. Legt eine ältere Person eine Kugel in die Wölbung «fit und munter» leuchtet der Kubus bei den Familienangehörigen grün auf. Bei «Unwohl» leuchtet der Kubus orange, im Notfall rot. Auch die Familienangehörigen können den betagten Eltern via Kubus mitteilen, wie es ihnen geht.

Wo bleibt die Menschlichkeit? Sind diese Produkte technische Spielereien oder im Ernstfall wirklich eine grosse Unterstützung? Richtig vorstellen mag man es sich im Moment vielleicht noch nicht. Ganz so abwegig sind diese Entwicklungen aber natürlich nicht, sondern längst in Gang gesetzt.

Mit den Babyboomern kommt eine Generation ins Rentenalter, die technische Gadgets liebt und kennt. Wer länger zu Hause wohnt, ist ausserdem nicht nur unabhängiger, sondern kostet auch weniger. Kritisiert wird angesichts der technischen Unterstützung betagter Menschen allerdings die fehlende menschliche Anteilnahme, die für die Gesundheit der Menschen genauso wichtig sei wie die virtuelle Unterstützung, die das Leben in vielerlei Weise erleichtert. Aber das eine schliesst das andere ja nicht aus. Butler James hilft, wo er kann, öffnet aber jederzeit auch gerne die Türe von Anna, wenn ihre Kinder und Enkelkinder zu Besuch kommen, wenn Anna Freunde trifft oder einkaufen geht.

IHOMELAB Das iHomeLab der Hochschule Luzern ist das Schweizer Forschungsinstitut für Gebäudeintelligenz. Unter der Leitung von Dieter von Arx forschen rund 30 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in engem Kontakt mit über 200 Partnern aus Wirtschaft und Industrie an Themen wie dem Internet of Things, Ambient Assisted Living, Energieeffizienz und Human Building Interaction. Das iHomeLab kann besucht werden. Infos auf www. ihomelab.ch.

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P U B L I R E P O R TA G E

8 Tipps zum Start Ihrer Badsanierung

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Das Badezimmer zu renovieren ist ein aufregendes und komplexes Projekt. Wir wissen, wie anspruchsvoll es sein kann, den Überblick zu behalten und zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Schritte zu gehen. Deshalb haben wir 8 Tipps zusammengestellt, die Sie beim Einstieg in Ihr Renovations-Projekt begleiten. Damit Sie an alles denken und der Weg zu Ihrem Traumbad reibungslos verläuft. 1. Finden Sie die richtigen Partner. 2. Planen Sie ihr Budget sorgfältig. 3. Finden Sie Ihren Stil und lassen Sie sich inspirieren. 4. Seien Sie sich der Dimensionen Ihres Bads bewusst.

5. Überlegen Sie sich, die Badewanne zugunsten einer barrierefreien Dusche weichen zu lassen. 6. Wählen Sie die richtigen Materialien aus. 7. Unterschätzen Sie die Macht der Beleuchtung nicht. 8. Planen Sie genügend Zeit ein.

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Weitere Ausstellungen in Hochdorf, Adliswil, Dietlikon, Bern und St. Gallen

Der Verein Altershilfe Basel wurde 2015 gegründet und ist im Handelsregister Basel-Stadt eingetragen. Die Altershilfe Basel, mit Sitz in Riehen, unterstützt ältere Menschen in administrativen Angelegenheiten, betreut die Kunden jedoch auch in anderen Belangen.

schen, die mit den administrativen Aufgaben (Zahlungen tätigen, Steuererklärung ausfüllen, Abklärungen bei Ämtern usw.) zusehends überfordert sind. Vielfach leben die Kinder auch im Ausland und können sich nicht um ihre Mutter oder ihren Vater kümmern.

Anita Macchi führte über 13 Jahre den Sozialdienst des Bürgerspitals Basel. Daraus erfolgte der eigenständige Verein Altershilfe Basel. Die damals bestehenden Verträge mit Kunden konnten übernommen werden. Anita Macchi konnte in den dreizehn Jahren viele wichtige Kontakte zu allen Ämtern knüpfen, was die Arbeit sehr erleichtert. Ihr Team ist fast rund um die Uhr erreichbar.

Was sind die Aufgaben Admin. Unterstützung, Sozialberatung, Hilfe für zu Hause, Veränderung der Wohnsituation, Familiäre Veränderung, Unfall oder akuter Krankheitsfall, Persönliches Wohlbefinden.

Wer sind die Kunden Es sind derzeit über 60 Personen, vielfach alleinstehende ältere Men-

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Die Aufgaben sind vielfältig. Wir betreuen unsere Menschen gesamtheitlich, besuchen sie auch im Pflegeheim oder zu Hause und schauen auch dort zum Rechten. Dazu gehört auch der Kauf von Kleidern etc. – es ist also keine reine administrative Tätigkeit. Dies ist uns sehr wichtig, dass

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Foto: Fotolia

Die Altershilfe Basel unterstützt Sie

Die Altershilfe Basel vollbringt vielfältige Aufgaben.

wir den persönlichen Kontakt beibehalten. Und der Tod? Der Tod gehört zum Leben. Auch dann sind wir hier, wenn es gewünscht wird. Wir erledigen alle Abmeldungen, sprechen mit dem Erbschaftsamt, organisieren Beerdi-

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gungen im Auftrag des Verstorbenen, alles was es halt «danach» auch noch braucht.

Altershilfe Basel Im Hirshalm 10, 4125 Riehen Tel. 061 603 23 23

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Ferien-Spitex als Ferien für alle Gönnen Sie sich eine Auszeit von der Routine des P flegealltags und gehen Sie in die Ferien! Ferien sind eine gute und wichtige Erholung für Körper und Geist. Sie sind deshalb eine willkommene Abwechslung gerade auch zum Pflegealltag und wunderbar geeignet, die eigenen Batterien wieder aufzuladen. Daher sollten sich nicht nur die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen eine Auszeit nehmen, um neue Kräfte zu tanken, sondern auch die Pflegebedürftigen selbst, denen durch eine Aus- und Ferienzeit in eine von ihnen gewünschte Gegend in der Schweiz neue Lebenskraft geben kann. Für beide Bedürfnisse bietet curavis jetzt neu die Möglichkeit einer Ferien-Spitex an. Dabei können Angehörige und Pflegebedürftige jeweils alleine in die Ferien fahren oder eben auch gemeinsam. Denn ein Tapetenwechsel sorgt bei allen Beteiligten für neue Energie und Lebensfreude. Neben der Pflegesituation mal wieder etwas Schönes erleben. Das Angebot der Ferien-Spitex von curavis ermöglicht es aber auch den Angehörigen, sich von alltäglichen Aufgaben zu entlasten und ihre Familienmitglieder zuhause für einmal in die sichere Obhut kompetenter Pflegefachpersonen zu geben. Auf Wunsch wird gerne auch eine massgeschneiderte Ferienlösung ge-

«Meine dringend benötigte Auszeit unbeschwert geniessen dank Ferien-Spitex von curavis»

plant und organisiert, die genau auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Curavis bietet eine Ferien-Spitex ab zwei Tagen bis zu maximal zwei Wochen an. Der Ferien-Spitex-Einsatz wird mindestens vier Wochen im Voraus in persönlichen Gesprächen vorbereitet: Dabei erfolgt eine Bedarfsabklärung (Pflegeleistungen, Hilfsmittel usw.) durch curavis, und daran anschliessend wird ein Kennenlernen

mit der passenden Pflegefachperson arrangiert. Das Basispaket am Ferienort (innerhalb der Schweiz) oder zu Hause beinhaltet folgende Leistungen: • Betreuung und Pflege entweder während 24 Std. oder nach Bedarf durch eine qualifizierte Pflegeperson (inkl. KVG-pflichtige Leistungen); • tagsüber punktuelle Betreuung nach Wunsch (Ausflüge, Museumsbesuche etc.).

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FIRMEN UND PRODUKTE

Leben in der Residenz Südpark Die Residenz Südpark, der markante Bau im Quartier Gundeldingen beim Bahnhof SBB in Basel, wurde von Herzog & de Meuron gestaltet. Die Residenz steht für individuelles und komfortables Wohnen im fortgeschrittenen Alter.

die Réception, das gemütliche Foyer sowie das integrierte, öffentliche Residenz Café. Die Bewohner können diverse Concièrge-Services bei Bedarf beanspruchen und an vielfältigen Anlässen und Ausflügen teilnehmen.

Behaglichkeit und zeitgemässes wohnliches Flair zeichnen das Leben im Südpark aus. Dazu stehen über 100 attraktive Wohnungen mit hohem Ausbaustandard zur Verfügung. Das Leben im Südpark bedeutet die Annehmlichkeit, entsprechend den persönlichen Bedürfnissen, Hoteldienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Es heisst ebenfalls, täglich in den Genuss gepflegter Gastronomie zu kommen und – sollte es notwendig sein – auf eine professionelle Pflege und Betreuung zählen zu können.

Gepflegte Gastronomie Kulinarische Gaumenfreuden aus frischen, hochwertigen Zutaten und einer schonenden Verarbeitung erwarten Gäste und Bewohner. Es wird Wert gelegt auf eine ausgewogene, gesunde Ernährung mit saisongerechten Spezialitäten und traditionellen Gerichten.

Charmanter Hotelcharakter Den charmanten Hotelcharakter der Residenz Südpark symbolisieren

Attraktive Wohnungen Die hochstehende Architektur sowie eine ansprechende Ausstattung prägen die Wohnräume. Die Residenz bietet 1-, 2- oder 3-ZimmerWohnungen von unterschiedlichem Grundriss und unterschiedlicher Lage. Die Wohnungen sind unmöb-

Foto: Atlas Stiftung

Eigenständiges Wohnen mit viel Ser vice

Das gemütliche Foyer, die Réception und das öffentliche Residenz Café widerspiegeln einen charmanten Hotelcharakter.

liert und verfügen über Küche, Badezimmer, Balkon oder Loggia. Professionelle Pflege und Betreuung Ein fachkompetentes Pflege- und Betreuungsteam ist rund um die Uhr verfügbar. Es sorgt bei Bedarf sowohl in den Wohnungen wie in der haus-

eigenen Pflegeabteilung für die optimale Betreuung.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Richtige Lösung für energetische Selbstversorger Zurich Schweiz: Versicherungslösungen für die Haustechnik

Immer mehr Hauseigentümer betreiben eine umweltfreundliche Wärme- oder Stromanlage: Energieeffiziente Wärmepumpen – häufig in Kombination mit Erdsonden, Pellets- und Schnitzelheizungen, zum Teil auch mit Unterstützung durch solarthermische Anlagen – verdrängen die traditionellen Ölheizungen. Fotovoltaikanlagen können heute den Stromeigenverbrauch decken, und überschüssiger Strom kann ins Netz eingespeist werden. Überdurchschnittlich stark nehmen die Elektrowärmepumpen zu. Laut dem Bundesamt für Statistik wuchs die Zahl der mit dieser Technik beheizten Gebäude 2014 um 5,8 Prozent auf 225 189. Bei der Stromerzeugung wurde bei netzgekoppelten Foto­ voltaikanlagen ein Wachstum von 25 Prozent auf 39 440 verzeichnet. Teildeckung durch die Gebäudeversicherung Anlagen zur Strom- und Wärmeproduktion sind im Sinne einer «Faustregel» durch die öffentliche Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden geschützt. Dies gilt, sofern die Energieerzeugung überwiegend der eigenen Haustechnik dient oder die Anlagen konstruktiv in die Gebäudehülle integriert sind. In diesem Fall sind Schäden durch Feuer und Blitzschlag oder durch Elementarschäden wie Sturm, Überschwemmung, Hagel oder Schneedruck durch die öffentliche Gebäudeversicherung abgedeckt. Es wird jedoch in jedem Fall empfohlen, die jeweiligen kantonalen Regelungen zu Rate zu ziehen.

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Umweltenergie ist bei den Hausbesitzern im Trend. Die Gebäudeversicherungen decken die Risiken der haustechnischen Anlagen aber nur zu einem Teil ab. Meist sind zusätzliche private Versicherungslösungen nötig.

Ein Marderbiss, eine Fehlbedienung oder einen Vandalenakt können Fotovoltaikmodule ausser Gefecht setzen.

Private Versicherungslösung Besteht durch die öffentliche Gebäudeversicherung keine Deckung für Feuer- und Elementarschäden sowie auch für alle anderen Gefahren, ist eine weitergehende private Versicherungslösung äusserst sinnvoll.

Die private Versicherungslösung gewährt fallweise Deckung für Feuerund Elementarschäden sowie weitergehend für die spezifischen Risiken, denen die nachhaltigen Haustechniken ausgesetzt sind. Dies sind beispielsweise technische Risiken (Konstruktions- oder Materialfehler, Stromschäden, Versagen von Steuerungen), äussere Einwirkungen (Anprallen von Ästen, Tierverbiss) oder menschliche Einflüsse (Bedienungsfehler, Vandalismus). Wenn der Marder zubeisst Marderverbisse, Fehlbedienung oder von Vandalen geworfene Steine können Fotovoltaikmodule ausser Betrieb setzen. Durch technisch be-

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dingte Schäden wird die Strom- oder Wärmeproduktion unterbrochen. Bei Erdsonden besteht ein spezielles Risiko darin, dass Verschiebungen im Erdreich den Durchfluss verringern oder der Erdwärmetauscher gar unbrauchbar wird. Nach einem Schaden braucht es Zeit, bis die Reparaturen erledigt sind. Möglicherweise besteht für die zu ersetzenden Teile sogar eine längere Lieferfrist. Für diese Phase müssen Notsysteme installiert werden. Zudem erleiden die Besitzer von Fotovoltaikanlagen während der Reparaturphase Einnahmeverluste, da ihnen die Einspeisevergütungen des überschüssigen Stroms entgehen. Zum eigentlichen Schaden kommen also oft noch teure Folgekosten hinzu. Die richtige Wahl Mit dem Versicherungsprodukt Zurich greenTech sind praktisch alle Schäden und die damit verbundenen Folgekosten versichert, die an Haustechniken zur Wärme- und Stromerzeugung auftreten können. Foto-

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voltaikmodule sind die ersten zehn Betriebsjahre zum Neuwert versichert, danach zum Zeitwert. Erdsonden versichert Zurich greenTech während der ersten zwanzig Betriebsjahre zum Neuwert. Defekte an allen übrigen Komponenten wie Wechselrichter, Steuerungen, Pumpen, Speicherung oder Verrohrung sind die ersten vier Jahre zum Neuwert versicherbar. Abgedeckt sind auch die Kosten für Folgeschäden an Gebäude und Fahrhaben. Zudem sind Ertragsausfall und Mehrkosten auch dann versichert, wenn Feuer- oder Elementarschäden durch die Gebäudeversicherung gedeckt sind.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Virtual Reality ist bei Element-Küchen Wirklichkeit Vir tuelle Showrooms und 3-D -Visualisierungen sind bei Element-Küchen Realität

Beim virtuellen Spaziergang kann man sich in aller Ruhe umsehen, sich über das Angebot informieren, Interessantes heranzoomen und sich so einen Überblick verschaffen: Eine 360°-Rundschau in aussergewöhnlicher Perspektive. Doch Virtual Reality heisst für Element-Küchen noch weit mehr: Ab sofort ergänzen 3-DVisualisierungen die Planungsinstrumente und zeigen die neue Küche ab Plan realitätsnah wie noch nie. Pläne als 3-D-Visualisierungen Dank Virtual-Reality-Technologie kann sich jeder plastisch vorstellen, wie die neue Küche aussehen wird. Eine gut gemachte 3-D-Visua­ lisierung wird so zu einer wertvollen Entscheidungshilfe und ist die beste Basis für eine seriöse Planung, da sich jeder das Endergebnis realitätsgetreu vorstellen kann. Alle haben das gleiche Bild vor Augen, und dies vereinfacht den Planungsprozess ungemein. Es erspart Missver-

Foto: zVg

Zu Hause im Sessel sitzen und dabei durch die neuste Küchenausstellung spazieren? Bei ElementKüchen ist der virtuelle Showroom bereits schönste Wirklichkeit: Mit einem Klick gelangt man in jede Küchenausstellung der Schweiz für ein erstes Kennenlernen.

Diese Küche lässt sich auch bequem zu Hause als 3-D-Visualisierung betrachten.

ständnisse und Diskussionen und damit Zeit und so manchen Frust. Dank dem Einsatz neuster technischer ­Instrumente begibt man sich vir­tuell in die Küche hinein und hat das Gefühl, mittendrin zu stehen. Das kann keine noch so kunstvoll angelegte Perspektivzeichnung. So funktioniert es Zweidimensionale technische Zeichnungen werden in eine dreidimensionale Visualisierung übersetzt. Für die Präsentation eines Küchenprojekts braucht es lediglich eine Cardboard-Brille von ElementKüchen und ein Smartphone. Fertig ist die Virtual-Reality-Brille. Da alle aktuel­len Smartphones sowohl über eine hohe Displayauflösung verfügen, wie auch über die passen-

den Sensoren, um Bewegungen des Nutzers zu erkennen, steht das nötige Instrumentarium nahezu überall zur Verfügung. Einsteigen in die Zukunft Die Partner von Element-Küchen gelangen über einen Link zum inspirierenden Blick in die geplante Küche. Sie können ihren Kunden am Computer mit einer völlig neuen Präsentation und «Reality Show» überraschen – oder diese bei ihm zu Hause mittels Cardboard-Brille zum ganz persönlichen und unvergesslichen Erlebnis machen.

Schweiz mit Möbeln und Apparaten für zeitgemässe Küchen. Weit über 800 Schreinereien schweizweit bauen und vertrauen auf dieses Konzept und bieten dem Endkunden vor Ort den persönlichen Service sowie Kompetenz und Qualität von A bis Z. Das durchdachte Fachhandelskonzept umfasst das breite Angebot vier unterschiedlicher Küchenmarken, topaktuelle Ausstellungszentren zur freien Benutzung und modernste Planungsinfrastruktur. Die fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Element-Küchen kommen alle aus der Holzbranche, haben mehrheitlich eine kaufmännische Zusatzausbildung. Kompetenz, Zuverlässigkeit, Kundennähe und Respekt machen den Unterschied. Die Element-Küchen AG ist ein Unternehmen der Sanitas Troesch AG und ist in Biel, Crissier, Frauenfeld, Hunzenschwil, Kriens, Köniz, Malans, St. Gallen, Thun und Zürich mit Ausstellungszentren vertreten.

Firma im Porträt Seit gut 50 Jahren beliefert die Element-Küchen AG Schreinereien und Küchenbauer in der ganzen

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Sie haben die freie Wahl. Und wir die passende Lösung.

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Wie gut ist der Zustand der Abwasserleitung? E X TE AM AG Kanalser vices beugt vor und Rohrrenova AG sorgt für dichte Rohre Die Wichtigkeit eines regelmäs­ sigen Unterhalts der Abwasserleitungen darf nicht unterschätzt werden. Kanalisationsleitungen sollen und müssen regelmässig gereinigt und untersucht werden. So entstehen keine Schäden, die aufwändig und teuer saniert werden müssen. Zudem bleibt die Lebensdauer der Abwasserleitungen erhalten. Fotos: zVg

Die Gewässerschutzverordnung schreibt funktionstüchtige Abwasseranlagen vor.

KURZPORTRÄT Rohrrenova AG und EX TEAM AG Kanalservices ergänzen sich ideal. EX TEAM AG ist Spezialist für Kanalunterhalt und die Rohrrenova saniert unter dem Motto «Kanal total» Abwasserleitungen, ohne dass diese ausgegraben werden müssen.

Hier kann noch rechtzeitig eingegriffen werden: Der Kalk am Kanalisationsrohr ist noch nicht ausgehärtet.

Regelmässigkeit macht es aus Bei einer regelmässigen Reinigung kann die Entstehung von harten Ablagerungen, wie beispielsweise Verkalkungen der Kanalisationsleitung, mit normalem Arbeitsaufwand verhindert werden. Später harte Ablagerungen zu entfernen, ist mit einem grossen Mehraufwand verbunden. Dasselbe gilt auch für dicke Wurzel­ einwüchse. Diese müssen mit Spe­ zialwerkzeugen entfernt werden.

Sie können sich nach den vorgeschlagen Reinigungsintervallen der Verbände richten: – Bei Neubauten und Umbau: immer sofort, nach Abschluss der Bauarbeiten; – Sickerleitungen: alle 1 bis 3 Jahre – Schmutzwasser- und alle Grundleitungen: alle 2 bis 5 Jahre – Dachwasser- und Terrassenabläufe: alle 1 bis 3 Jahre

Schutz vor Überraschungen Die regelmässige Reinigung von Kanalisationsleitungen durch die Profis von EX TEAM AG Kanalservices schützt vor Überraschungen.

Sanierung, ohne aufzugraben Sollten doch Schäden an der Kanalisation festgestellt werden, so braucht es die Spezialisten der Rohrrenova AG. Mit speziellen Technologien

Dicke Wurzeleinwüchse müssen mit einem Spezialwerkzeug entfernt werden.

zur grabenlosen Kanalsanierung werden die Leitungen dauerhaft saniert, ohne dass grössere Bauarbeiten erforderlich sind. Modernste ferngesteuerte Robotersysteme und Rohrin- Rohr-Verfahren (Inliner) kommen hier zum Einsatz.

Rohrrenova AG Kanal total Schorenweg 10 4144 Arlesheim Tel. 061 712 11 11 rohrrenova@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

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Es gilt Begeisterung zu wecken, denn Begeisterung ist das, was wir am meisten nötig haben. Pablo Picasso

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Hasler Fenster: Immer ein Lichtblick Volles Programm, vom Renovationsfenster bis zum Stil-Fenster Hasler Fenster gibt es seit über 100 Jahren. In dieser Zeit hat das Unternehmen seine Kompetenz und Qualität stetig ausgebaut. Das Knowhow der über 60 Mitarbeitenden, kombiniert mit der Intelligenz vollautomatischer Anlagen, sorgt dafür, dass Fenster aus Therwil zu den hochwertigsten und sichersten auf dem Markt gehören. Foto: zVg

Hasler Fenster bietet ein Produktprogramm für jede Anforderung. Ob für einen Neubau oder eine Altbausanierung – und für alles, was dazwischen liegt. Hoher Nachfrage erfreut sich zum Beispiel das Renovationsfenster von Hasler Fenster. Eine Lösung, auf die private Sanierer, aber auch Immobilienverwalter und Hauswartungen schon lange gewartet haben. Die Vorteile sind einfach überzeugend. Das Fenster ist nicht nur schnell und sauber montiert, sondern besticht auch durch Preis, Qualität und Optik.

Guter Rat für jeden Wunsch Fenster von Hasler Fenster sind auch Meisterlösungen für ökologische Effizienz, Design, Form und Funktionalität. Die Fachexperten von Hasler Fenster nehmen sich die Zeit, um jeden Kunden persönlich zu beraten. Auch nach dem Einbau oder der Sanierung ist das Unternehmen zuverlässig für seine Kunden da.

Ob für einen Neubau oder eine Altbausanierung – Hasler Fenster sind immer ein Lichtblick.

Das Renovationsfenster aus einer durchdachten Holz/Metall-Kombination wird einfach auf den existierenden Fensterrahmen montiert. Der Rahmen sieht wieder aus wie neu. So saniert man clever, denn auch die Handwerker fallen weg, weil keine Eingriffe am Mauerwerk nötig sind.

Die Sicherheit im Fenstergriff Oft dringen Einbrecher über die Schwachstelle «Fenster» ein. Hasler Fenster bietet Lösungen, mit denen Haus- und Wohnungsbesitzer wirkungsvoll vorbeugen können: z. B. Fenster mit Verbundsicherheitsglas, gesicherten Beschlägen oder abschliessbaren Fenstergriffen.

Ausstellung: Montag  –  Freitag 8  –  12 Uhr und 13.30  –  17 Uhr Samstag auf Voranmeldung 24h-Service für den Fall der Fälle: 0800 88 00 40 (kostenlos)

Hasler Fenster Privatkunden AG Oberwilerstrasse 73 4106 Therwil Tel. 061 726 96 26

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Sicherheit und Pflegeleichtigkeit für «Morgen» Tipps von den Gär tnermeistern beider Basel aber für die Pflege nicht die Knie und den Rücken belasten.

Mit dem höheren Alter eines Hauseigentümers verändern sich auch die Bedürfnisse und Anforderungen an den Garten. Simon Kottmann In jungen Jahren sollte der Garten gestylt und modern sein, später überwiegen andere Ansprüche wie Sicherheit und Pflegeleichtigkeit, aber auch das Bedürfnis nach Blütenpracht und -duft. Einfache Anpassungen Oft treffen Gärtner bei der ersten Gartenbesichtigung einen Garten an, der für ältere Menschen nicht optimal ist. Durch einfache Anpassungen können wir die Nutzung für die Bewohner erleichtern und für ausreichende Sicherheit sorgen. So sollten zum Beispiel Treppen unbedingt mit Handläufen verse-

Hochbeete sind nicht nur schön, sondern erleichtern auch das Gärtnern.

hen und ausreichend beleuchtet sein. Falls möglich können Treppen auch durch Rampen ersetzt werden. Wichtig ist auch, dass allfällige Stolperfallen im alten Belag oder an Schwellen möglichst beseitigt werden. Beleuchtungselemente leuchten Treppen und Wege aus und sorgen so bei Nacht und Dämmerung für Trittsicherheit.

Intensivere Nutzung Regelmässig anfallende Arbeiten wie Rasen mähen kann ein Rasenroboter übernehmen und auch das Wässern kann an eine automatische Bewässerungsanlage «delegiert» werden. Pensionierte Hobbygärtner möchten den eigenen Garten vielleicht intensiver nutzen und eigenes Obst und Schnittblumen vor der Türe ernten,

Hochbeete schaffen Abhilfe Da schaffen Hochbeete oder hochgesetzte Rabatten Abhilfe. Je früher der Garten altersgerecht angelegt wird, desto besser. Denn auch wer noch mitten im Berufsleben steht, profitiert von oben genannten Vorzügen. Der Gärtner vom Verband Gärtnermeister beider Basel zeigt gerne Möglichkeiten auf, um einen Garten altersgerecht zu gestalten.

Gärtnermeister beider Basel Elisabethenstrasse 23 Postfach 332 4010 Basel www.gmbb.ch


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Regionale Preise sind gefestigt Heizölmark t: News vom Juni 2017

Auch die Sonnenscheindauer lag mit 237 Stunden mit 55 Stunden mehr als in der Vergleichsperiode deutlich über der Norm. Somit ist der Mai seinem Namen «Wonnemonat» doch mehrheitlich gerecht geworden. Auch den Juni darf man bis dato als ausgesprochen mild bezeichnen und die tollen Sommerabende geniessen. Verlängerung der Förderkürzung Im Öl-Welthandel hat sich in den letzten Wochen auch einiges getan, so haben sich die OPEC-Mitglieder auf eine Verlängerung der Förderkürzungen für die nächsten neun Monate geeinigt, dies natürlich, um einem Preiszerfall der Rohölpreise entgegenzuwirken. Auch die neuesten Meldungen, dass Saudi-Arabien die Exporte in die USA in den nächs-

ten Monaten drastisch kürzen will – man spricht von über eine Million Barrel im Tag, sollen natürlich zur Stützung der Rohölpreise von mindesten USD 50 pro Barrel beitragen.

Heizölpreis für 3'000-­‐6'000 Liter (pro 100 Liter, franko Tank) CHF 95.00 CHF 90.00 CHF 85.00

Schieferöl im Fokus Ob dieser Wunsch umgesetzt werden kann, ist momentan eher mit Vorsicht zu geniessen, denn die USA steigern mit Vehemenz und kontinuierlich die Schieferöl-Förderung. Die Anzahl der Förderanlagen steigt täglich, und so bleibt die psychologisch wichtige 50-Dollar-Marke weiterhin ein spannendes Thema. Die gute Gewinnsituation und die niedrigen Kosten der Schieferölindustrie sorgen für ein weiteres Wachstum der Branche. Einige Experten glauben bereits, dass im kommenden Jahr ein Boom droht, der das Produktionswachstum und Gesamtmenge der US-Ölförderung aus den Spitzenjahren 2013/2014 übertreffen wird. Interessantes Preisniveau Aktuell zumindest ist die magische 50-Dollar-Marke kein wirkliches Thema, da die Leitsorte Brent bei

CHF 80.00 CHF 75.00 CHF 70.00

t

Basel-Stad

SBESITZ D E R H AU

Feb. 17

Mär z 17

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USD 48 pro Barrel gehandelt wird, doch unvorhersehbare weltpolitische Ereignisse können schnell dazu beitragen, dass dieser Wert im Sinne der OPEC-Förderstaaten wieder erreicht wird. Die regionalen Preise haben sich in den letzten Woche auch «beruhigt», und so bezahlt man momentan für 3000 bis 6000 Liter Ökoheizöl schwefelarm 74.50 Franken je 100 Liter, das sind doch rund fünf Franken weniger als noch vor zwei Monaten. Somit bestätigt sich das weiterhin sehr interessante Preisniveau.

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merver band

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Und einmal mehr nicht zu vergessen: Versorgungsautonomie und Wahl des Lieferanten sind beim Heizöl Pluspunkte. Als Hauseigentümer sollten Sie sich einen möglichen Wechsel auf leitungsgebundene Energie genau überlegen. So bietet auch die Informationsstelle Heizöl eine Beratung. (beratung@heizoel.ch oder Gratisnummer Tel. 0800 84 80 84).

DER HAUSBESITZER

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Hause igentü

Mai 17

Die regionalen Preise für Ökoheizöl haben sich stabilisiert.

Nr. 6 Juni 2015

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Grafik: zVg

Erlauben Sie uns zuerst wieder einen (meteorologischen) Rückblick, denn der Mai war – abgesehen von den ersten zwei Wochen – sehr mild mit viel Sonnenschein. Ende Monat wurden sogar Temperaturen von über 30 ° C gemessen.


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Fest verbunden: Handlauf und Licht Das Nachrüsten von Handläufen schüt zt vor unfreiwilligen Stürzen

Die Unfallstatistik ist das eine, die Kostenfolge das andere. Laut bfu verursachen lediglich die Stürze der Senioren Kosten von 1,6 Milliarden Franken für Heilung und Pflege. Die Folgen für die Volkswirtschaft sind um ein Vielfaches höher. Gravierende Kostenfolgen Viele Unfälle ereignen sich beim Treppengang – ob im Innern eines Gebäudes oder im Freien. Erstaunlicherweise stürzen auch jüngere Menschen. Die Unfallursachen verursachen hingegen gravierend hohe Folgekosten. Häufig verlieren ältere Menschen ihre Selbstständigkeit, müssen ins Altersheim umziehen oder werden bettlägerig. Auch die SUVA hat die Kosten für Stürze analysiert und die Summe von 4 Milliarden Franken für die Folgen von Unfällen für Erwerbstätige errechnet. Dieser happige Betrag kommt jährlich auf den Staat und die Versicherungen zu. Viele der Stürze liessen sich vermeiden, wenn die bekannten gesetzlichen Vorgaben für Treppen und Wege eingehalten würden. Dazu zählen ausreichende helle Beleuchtung, griffige Bodenbeläge und mindestens ein Handlauf. An vielen Gebäudetreppen sind aber beidseitige Handläufe vorgeschrieben. Die Flexo-Lösung: Licht und Handlauf Zwei, die zusammengehören: Handlauf und Licht. Mit einer attraktiven und optisch gefälligen HandlaufLösung mit Licht erhält der Nutzer eine gut ausgeleuchtete Treppe. Das Licht fällt nicht direkt auf die Stufen und blendet dadurch nicht. Ausserdem werden die Gefahrenstellen ge-

nügend ausgeleuchtet. Die Beleuchtungsmethoden richten sich nach den Wünschen des Kunden. Möglich sind kaltes, warmes und gedimmtes Licht. Die Steuerung der Lichtquellen ist mit einer Zeitschaltuhr oder einem Dämmerungsschalter möglich. Die Handläufe sind – ob im Gebäude oder im Freien – aus einem handwarmen Material. Ideal sind mit wetterfestem und pflegeleichtem Laminat ummantelte Alu-Handläufe. In Verbindung mit Licht wird die Treppe ein elegantes Schmuckstück im Garten, vor der Haustüre oder im Haus. Viele Varianten Flexo hat für die Beleuchtung eine Vielzahl von Varianten in den letzten Jahren entwickelt und blickt auf viele Jahre Erfahrung zurück. So haben bereits viele Gemeinden, Städte und Immobilienverwaltungen im Grossraum Zürich Gehwege und Auffahrten mit langlebigen Handläufen mit Licht ausgestattet. Die Bewohner schätzen den sicheren und blendfreien Aufgang, die Kommune die perfekte Montage, die lange Lebensdauer und die günstigen Kosten. Kostengünstige Lösung für Aussengeländer Flexo hat die neueste Generation von Leuchten vor Kurzem auf den Markt gebracht und damit bereits begeisterte Kunden gefunden. Die Gehwege und Treppen sind mit 40 Lux bestens ausgeleuchtet, die Hochleistungsleuchten mit kalt- und wahlweise warmweiss haben eine Lichtausbeute von 145 Lumen/W und die einzelne Leuchte 0,9 Watt. Damit kostet die Beleuchtung an einem Aussenhandlauf mit einer Länge von 10 bis 12 Metern und 10 Hochleistungs-Led bei einer täglichen Brenndauer von 2 Stunden im ganzen Jahr anderthalb Schweizer Franken. Bei einer Lebensdauer von ca. 60  000 Stunden wird das einzeln auswechselbare Handlauf-Modul rund zwanzig Jahre leuchten, wenn

Fotos: Flexo Handlauf

Jedes Jahr stürzen in der Schweiz rund 83  000 Menschen im Alter von 65 und mehr. Die bfu hat dazu Zahlen veröffentlicht. 1390 Personen über 60 Jahre sterben jedes Jahr an den Folgen eines Sturzes. 12  000 erleiden eine Hüftfraktur.

In Verbindung mit Licht wird die Treppe ein elegantes Schmuckstück im Garten ...

... und natürlich auch im Innern eines Hauses.

nachts die Lampen durchgehend, also acht Stunden, leuchten – mit vernachlässigbaren Stromkosten von 60 Rappen im Jahr. Beim Produkt handelt es sich um keine billige Importware, sondern um ein Schweizer Markenprodukt. Innenhandlauf mit Licht Auch für die Treppe im Haus hat Flexo Handläufe mit Licht im Programm. Einmal als durchlaufende oder als punktförmige Beleuchtung. Auch hier sind im Dekor und in der Gestaltung dem Hausherrn, dem Planer oder Architekten kaum Grenzen gesetzt. Wichtig ist vor allem, dass das Licht die Stufen ausleuchtet und der

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Benutzer einen sicheren Halt an der Treppe bekommt. Wenn bei Treppen die Sicherheitsvorkehrungen – ähnlich wie beim Auto – eingehalten werden, wird sich die Zahl der Stürze deutlich verringern, und viel menschliches Leid bleibt erspart. Ältere Menschen können länger und sicher in ihren eigenen vier Wänden wohnen, und die Versicherungen sparen Milliarden bei den Gesundheitskosten.

Flexo-Handlauf Basel Bruggmattweg 11 4452 Itingen Tel. 061 973 25 38

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BRANCHENREGISTER BAUEXPERTISEN Ehrsam & Partner AG

Ingenieure und Planer SIA USIC Gutachten und Beratungen für alle Bauprobleme Oberemattstrasse 35, 4133 Pratteln Tel. 061 826 95 00, Fax 061 826 95 01 mail@ehrsam-partner.ch, www.ehrsam-partner.ch

BAUUNTERNEHMUNGEN Egeler Lutz AG

Umbauten, Sanierungen, Renovationen Kleinhüningerstrasse 162, 4057 Basel Tel. 061 631 08 45, Fax 061 631 30 41 info@egelerlutzag.ch, www.egelerlutzag.ch

Jean Cron AG

Neu- und Umbauten, Kundenmaurer, Fassadenrenovationen Burgunderstr. 46, 4011 Basel Tel. 061 486 86 86, Fax 061 482 02 44 info@jeancron.ch, www.jeancron.ch

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Renovationen, Umbauten, Kaminsanierung, Fassadenrenovation Bottmingerstrasse 27, 4102 Binningen Tel. 061 421 70 11, Fax 061 421 70 16 info@schaefflerag.ch, www.schaefflerag.ch

Schmid-Schwarz AG

Renovation, Sanierung, Umbauten Socinstrasse 7, 4051 Basel Tel. 061 261 91 91, Fax 061 261 91 84 info@schmid-schwarz.ch, www.schmid-schwarz.ch

Straumann-Hipp AG

Umbauten, Renovationen, Sanierungen Kundenmaurer & -gipser, Fassadenrenovationen Hardstrasse 92, 4052 Basel Tel. 061 311 38 60 info@st-h.ch, www.st-h.ch

BODENBELÄGE, FUGENLOSE BELÄGE Ganter Basel AG

Plättli-Reparaturen, Kittfugen Neu-/Umbauten Rotterdamstrasse 21, 4053 Basel Tel. 061 338 86 86, Fax 061 338 86 76 info@ganter.ch, www.ganter.ch

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BODENBELÄGE, TEPPICHE, PARKETT, PVC Bernasconi Boden – Decke – Wände

Malen, Tapezieren, Parkett, Teppich, Platten, Tapetenhandel, Ausstellung. Auf dem Wolf 19, 4052 Basel Tel. 061 261 14 30, Fax 061 261 16 23 basel@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Mössinger AG

Parkett, Teppiche, Vorhänge Mühlemattstrasse 27, 4104 Oberwil Tel. 061 681 38 38, Fax 061 681 38 34 info@moessinger-ag.ch, www.moessinger-ag.ch

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Danzeisen Söhne AG

BRIEFKASTEN Gerber-Vogt AG

Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch, www.aludesign.ch

ELEKTRO-INSTALLATIONEN Marti Elektro-Installationstechnik AG Service-Arbeiten, Stark- und Schwachstrom Bleichestrasse 15, 4058 Basel Tel. 061 690 91 91, Fax 061 690 91 95 mail@elektro-basel.ch, www.elektro-basel.ch

Justin Unternährer AG

Umbauten, Sanierungen und Service-Arbeiten, Ladengeschäft Hegenheimerstrasse 97, 4055 Basel Tel. 061 382 72 72, Fax 061 382 72 78 email@unternaehrer-ag.ch, www.unternaehrer-ag.ch

FASSADENRENOVATIONEN UND AUSSENISOLATIONEN Egeler Lutz AG

Umbauten, Sanierungen, Renovationen Kleinhüningerstrasse 162, 4057 Basel Tel. 061 631 08 45, Fax 061 631 30 41 info@egelerlutzag.ch, www.egelerlutzag.ch Grassi & Co. AG Gipserarbeiten, Fassaden, Decken Auf dem Wolf 23, 4052 Basel Tel. 061 482 04 80, Fax 061 482 04 90 info@grassi-coag.ch, www.grassi-coag.ch Schmid-Schwarz AG Renovation, Sanierung, Umbauten Socinstrasse 7, 4051 Basel Tel. 061 261 91 91, Fax 061 261 91 84 info@schmid-schwarz.ch, www.schmid-schwarz.ch

FENSTERBAU Gerber-Vogt AG

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FENSTERRENOVATIONEN Fenrefo AG

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Flachdachsanierungen, Dachkontrollen und Reparaturen Alemannengasse 56, 4058 Basel Tel. 061 695 87 87, Fax 061 695 87 80 info@danzeisenag.ch, www.danzeisenag.ch

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Heizung, Kälte, Klima Hofackerstrasse 40 B, 4132 Muttenz Tel. 061 639 73 73, Fax 061 639 73 74 rming@alltech.ch, www.alltech.ch Gerber & Güntlisberger AG Heizung, Sanitär, Solar, Pikettdienst Fürfelderstrasse 1, 4125 Riehen Tel. 061 646 80 60 www.g-und-g.ch Hugenschmidt + Weiss AG Beratung, Planung, Ausführung, Service Oberwilerstrasse 24, 4102 Binningen Tel. 061 421 40 63, Fax 061 421 40 36 info@huwe.ch, www.huwe.ch

IMMOBILIENTREUHAND Madiba Immobilien AG

Bewirtschaftung, Stockwerkeigentum, Verkauf, Erstvermietung, möbliertes Wohnen Sternengasse 21, 4010 Basel Tel. 061 295 95 95, Fax 061 295 95 90 madiba@madiba.ch, www.madiba.ch


BRANCHENREGISTER INSEKTENSCHUTZ G & H Insektenschutzgitter GmbH

Insektenschutzgitter für Fenster & Türen nach Mass Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch, www.g-h.ch Rutschmann AG Mückengitter, Rollos, Lichtschachtabdeckungen Uesslingerstrasse 22, 8548 Ellikon a/Thur Tel. 052 369 00 69, Fax 052 369 00 68 info@rr-ag.ch, www.rr-ag.ch

KANALSANIERUNGEN Rohrrenova AG

Kanalsanierung Schorenweg 10, 4144 Arlesheim Tel. 061 712 11 11, Fax 061 712 11 00 rohrrenova@kanaltotal.ch, www.kanaltotal.ch

KUNDENMAURER Straumann-Hipp AG

Umbauten, Renovationen, Sanierungen Kundenmaurer & -gipser, Fassadenrenovationen Hardstrasse 92, 4052 Basel Tel. 061 311 38 60 info@st-h.ch, www.st-h.ch

LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG MGW Immobilien AG

Vermietung, Verwaltung, Verkauf, Expertisen Sissacherstrasse 29/PF, 4020 Basel Tel. 061 377 99 22, Fax 061 377 99 20 info@mgwimmobilien.ch, www.mgwimmobilien.ch

MALERGESCHÄFTE Paul Pfirter & Co. AG

Malerarbeiten, Fassadenrenovationen, Lackierwerk, fugenlose Wand- und Bodenbeläge Im Wannenboden 2, 4133 Pratteln Tel. 061 826 21 21, Fax 061 826 21 00 info@pppmaler.ch, www.pppmaler.ch

MALER-/TAPEZIERGESCHÄFTE Barbey Söhne AG – Dipl. Malermeister/in

Sämtliche Malerarbeiten MAL innen, MAL aussen AIDO fugenlose Beschichtung SPR Schimmelsanierung Allschwilerstrasse 67, 4055 Basel Tel. 061 301 89 07 info@barbeysoehneag.ch, www.barbeysoehneag.ch

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Malen, Tapezieren, Parkett, Teppich, Platten, Tapetenhandel, Ausstellung. Auf dem Wolf 19, 4052 Basel Tel. 061 261 14 30, Fax 061 261 16 23 basel@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Spaltenstein + Co Eidg. Dipl. Malermeister Maler-, Tapezier-, Bodenbelagsarbeiten Spanndecken, AIDO fugenlose Bäder. Feierabendstrasse 28/33, 4051 Basel Tel. 061 2710588, Fax 0612710737 email@spaltenstein.info, www.spaltenstein.info

MALEN/GIPSEN Grassi & Co. AG

Gipserarbeiten, Fassaden, Decken Auf dem Wolf 23, 4052 Basel Tel. 061 482 04 80, Fax 061 482 04 90 info@grassi-coag.ch, www.grassi-coag.ch

Schweizer Söhne Malen Gipsen AG

Walo Isler AG

PARKETTBÖDEN Bernasconi Boden – Decke – Wände

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Ausführung sämtlicher Maler-, Gipserund Tapezierarbeiten Spalenring 14–16, 4055 Basel Tel. 061 381 83 15, Fax 061 381 83 26

Malen, Tapezieren, Parkett, Teppich, Platten, Tapetenhandel, Ausstellung. Auf dem Wolf 19, 4052 Basel Tel. 061 261 14 30, Fax 061 261 16 23 basel@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

ROHRINNENSANIERUNG Naef Group HAT-Tech AG/Näf Tech AG

Rohrsanierung, Fussbodenheizung, Trinkwasserrohr Wolleraustrasse 41a, 8807 Freienbach Tel. 044 786 79 00, Fax 044 786 79 10 info@naef-group.com, www.naef-group.com

SANITÄRE ANLAGEN UND INSTALLATIONEN alltech Installationen AG

Heizung, Kälte, Klima Hofackerstrasse 40 B, 4132 Muttenz Tel. 061 639 73 73, Fax 061 639 73 74 rming@alltech.ch, www.alltech.ch

Danzeisen Söhne AG

Badumbauten, Reparaturen Alemannengasse 56, 4058 Basel Tel. 061 695 87 87, Fax 061 695 87 80 info@danzeisenag.ch, www.danzeisenag.ch

Gerber & Güntlisberger AG

Heizung, Sanitär, Solar, Pikettdienst Fürfelderstrasse 1, 4125 Riehen Tel. 061 646 80 60 www.g-und-g.ch

Walo Isler AG

Spenglerei, Sanitär, Solaranlagen, Reparaturen Claramattweg 9, 4057 Basel Tel. 061 691 11 66, Fax 061 691 11 20 Info@walo-isler.ch, www.walo-isler.ch

SCHREINERARBEITEN Lachenmeier AG

Maulbeerstrasse 24, 4058 Basel Tel. +41 (0) 61 691 26 00 Fax +41 (0) 61 691 11 46 info@lachenmeier.ch, www.lachenmeier.ch

SOLARANLAGEN PLANUNG UND INSTALLATION Buchli GmbH Solarpanorama

Solarthermie, Photovoltaik und Bedachungen Vogesenstrasse 135, 4056 Basel Tel. 061 321 26 42 info@buchli-gmbh.ch, www.buchli-gmbh.ch

Spenglerei, Sanitär, Solaranlagen, Blitzschutz Claramattweg 9, 4057 Basel Tel. 061 691 11 66, Fax 061 691 11 20 Info@walo-isler.ch, www.walo-isler.ch

Storen Fust AG

Beratung, Ausstellung, Reparaturservice Seewenweg 3, im Kägen, 4153 Reinach BL Tel. 061 716 98 98, Fax 061 711 05 22 info@storenfust.ch, www.storenfust.ch

UMBAUTEN Schmid-Schwarz AG

Renovation, Sanierung, Umbauten Socinstrasse 7, 4051 Basel Tel. 061 261 91 91, Fax 061 261 91 84 info@schmid-schwarz.ch, www.schmid-schwarz.ch

UMBAU-TEAM FÜR BAD UND KÜCHE/ ALLG. UMBAUTEN Egeler Lutz AG

Umbauten, Sanierungen, Renovationen Kleinhüningerstrasse 162, 4057 Basel Tel. 061 631 08 45, Fax 061 631 30 41 info@egelerlutzag.ch, www.egelerlutzag.ch

Jean Cron AG

Burgunderstr. 46, 4011 Basel Tel. 061 486 86 86, Fax 061 482 02 44 info@jeancron.ch, www.jeancron.ch

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Renovation, Sanierung, Umbauten Socinstrasse 7, 4051 Basel Tel. 061 261 91 91, Fax 061 261 91 84 info@schmid-schwarz.ch, www.schmid-schwarz.ch

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Umbauten, Renovationen, Sanierungen Kundenmaurer & -gipser, Fassadenrenovationen Hardstrasse 92, 4052 Basel Tel. 061 311 38 60, Fax 061 311 38 40 info@st-h.ch, www.st-h.ch

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Jean Cron AG

Dachstühle, Bauten in Holz, Minergie Dachsanierung, Reparaturen Burgunderstr. 46, 4011 Basel Tel. 061 486 86 86, Fax 061 482 02 44 info@jeancron.ch, www.jeancron.ch

Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Nr. 6-2017


FIRMEN UND PRODUKTE

Omlin hinter fragt:

Wann spricht man von Eigenverbrauch?

Der Wirkungsgrad einer Photo­ voltaikanlage, also das Verhältnis zwischen investierter und resultierender Energie, liegt bei 20 Prozent. Ohne Optimierung und Betriebsmanagement rechnen wir mit rund 15 Prozent Eigenverbrauch. Letztlich macht dies 3 Prozent (15 Prozent von 20 Prozent) der investierten Energie aus. Das bedeutet, dass 85 Prozent des produzierten Stroms als Überschuss ans Netz zurückgegeben werden. Den Eigenverbrauch kann man mit dem Einsatz einer Batterie auf bis 70 Prozent und mehr steigern. So

werden dann nur noch 30 Prozent als Überschuss ins Netz zurückgegeben. Der Eigenverbrauchsmanager und die Batterie sind jedoch nicht ganz günstig, eine Steigerung des Eigenverbrauchsanteil auf bis 100 Prozent ist sehr kostenintensiv und wirtschaftlich kaum mehr begründbar. Das Ganze wird erschwert, wenn Energieversorger wie die EBM Möglichkeiten zur Steigerung des Eigenverbrauches praktisch verhindern. Bei der EBM ist es möglich, dass man auf seinem eigens mit der Photovoltaikanlage produzierten Strom zur Warmwasserbereitung sitzen bleibt, weil der zweite, unterstützende Elektroheizeinsatz mit grauem Strom Vorrang hat. In diesem Bereich sind IWB und EBL deutlich vorbildlicher. Hier besteht die Möglichkeit, dass man zur Maximierung des Eigenverbrauches im Zuge von Warmwasserbereitung immer den Elektroheizeinsatz mit Photovoltaik einsetzen kann und der zweite Elektroheizeinsatz mit grauem Strom still steht. Ist eine Liegenschaft zu 100 Prozent energieautark, heisst dies noch lange

nicht, dass sie auch zu 100 Prozent unabhängig vom Energieversorger ist. Der prozentuale Anteil der Autarkie entspricht nicht dem Anteil des Eigenverbrauches! Deshalb stellen sich bei der Solarenergie folgende Fragen:

Foto: Omlin Energiesysteme AG

Wenn eigener, mit Photovoltaik produzierter Strom zeitgleich an Ort und Stelle konsumiert wird, spricht man von Eigenverbrauch. Je mehr die Photovoltaikanlage leistet, desto grösser müssen die Stromverbraucher sein, um einen hohen Anteil an Eigenverbrauch zu erreichen. Im Privathaushalt tragen Computer, TVGeräte oder Beleuchtungskörper sehr wenig dazu bei: Sie brauchen nicht so viel Strom, und vor allem brauchen sie den Strom dann, wenn die Photovoltaik keinen oder nur wenig liefert.

• Wie hoch ist der gewünschte Anteil des Eigenverbrauchs? • Wie hoch ist der Bedarf an Lagerung? • Macht der lokale Energieversorger überhaupt mit?

Martin Omlin, Omlin Energiesysteme AG

Beim Entscheid für Solarenergie sollte man berücksichtigen, dass wie erwähnt die Photovoltaik (Stromproduktion) einen Wirkungsgrad von nur rund 20 Prozent aufweist. Im Gegensatz zu einer thermischen Solaranlage (Warmwasserproduktion) mit knapp 95 Prozent. Die thermischen Speicher – mit Wasser gefüllte Behälter – werden künftig bei der nachhaltigen und energieeffizienten Lagerung von Sonnenstrom eine ganz wichtige Rolle spielen.

äusserst aufwendigen Unterfangen werden. Umso wichtiger ist es, alle Möglichkeiten zu prüfen, um am Ende nicht auf Billigstrom sitzen zu bleiben, wie es schon bald bei den Energieversorgern der Fall sein wird. Denn eines ist klar: Künftig wird es an vielem mangeln, aber bestimmt nicht an billigem Strom!

Der wirtschaftliche Einsatz von Photovoltaik kann rasch zu einem

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Der Hausbesitzer Nr. 6 | Juli 109. Jahrgang Auflage: 13  000 Ex. Offizielles Organ des Hauseigentümerverbands Basel-Stadt, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar: Fr. 4.20 Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen. HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Basel-Stadt Aeschenvorstadt 71, 4010 Basel Telefon 061 205 16 16, Telefax 061 205 16 17 www.hev-bs.ch andreas.zappala@hev-bs.ch REDAKTIONSKOMMISSION

Vorsitz: Helmut Hersberger Mitglieder: Markus R. Bodmer Andreas Zappalà, Beatrice Seiler, Dominik O. Straumann REDAKTION

Markus R. Bodmer, Telefon 076 326 90 01 markus.bodmer@bluemail.ch PR- und Produkteteil: De-Jo Press, Solothurn Joseph Weibel/Sabine Born ADRESSÄNDERUNGEN

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Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inseratenteil dient lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen. Verantwortung der Themen im Sonderteil: Binkert Buag AG

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Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Nr. 6-2017


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