Landschaft planen

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88

3 Elemente

3.3

Fahrbahnbreite Hauptverkehrsstraße

Fahrbahnbreite Erschliessungsstraße

Regelfall (mit Radfahrern auf der Fahrbahn)

Anwendungsbereich

4,25 m (bei eingeschränkter Flächenver fügbarkeit 3,00 m)

3,50 m (bei eingeschränkter Flächenver fügbarkeit 3,00 m)1)

Radverkehr auf Fahrbahn in gegenläufiger Richtung

Nicht anwendbar

3,50 m (3,00 m mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten)

Fahrbahn mit Schutzstreifen

Einstreifige Richtungsfahrbahn/Einbahnstraße

3,75 m (2,25 + 1,50 m) bei geringem Lkw-Verkehr

Kommt in der Regel nicht vor

Regelfall

6,50 m 2)

4,50–5,50 m

Mit Linienbusverkehr

6,50 m 2)

6,50

Geringer Linienbusverkehr mit geringem Nutzungsanspruch3)

6,00 m

6,00 m

Geringe Begegnungshäufigkeit Lkw-Verkehr

5,50 m (bei verminderter Geschwindigkeit)

Große Begegnungshäufigkeit Bus- und Lkw-Verkehr

7,00 m

Zweistreifige Fahrbahn

Tab. 3.3.14 Anwendungsbereiche von Bordhöhen

Wege und Straßen

89

Bauform

Höhe

Funktion

Anwendungsbereiche

Hohe Borde

10–14 cm (max. 20 cm)

Trennung Fahrbahn/Gehweg (Radweg im Seitenraum)

Anbaufreie Hauptverkehrsstraßen, angebaute vier- und mehrstreifige Hauptverkehrsstraßen

8–12 cm

Trennung Fahrbahn/Gehweg bzw. Parkstreifen/ Gehweg (Radweg im Seitenraum)

Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen, Erschließungsstraßen

Halbhohe Borde

4–8 cm

Trennung Fahrbahn/Gehweg (Radweg im Seitenraum) bzw. Fahrbahn/Parkstreifen

Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen, Erschließungsstraßen

Niedrige Borde

< 4–0 cm

Trennung Fahrbahn/Gehweg (Radweg im Seitenraum) bzw. Fahrbahn/Parkstreifen

Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen mit geringen Verkehrsstärken, Erschließungsstraßen, Bordabsenkung an Querungsstellen für Fußgänger, Rollstuhlfahrer (≤ 3 cm), Radfahrer*

* Für Radfahrer stellt die Nullabsenkung die optimale Variante dar; nur in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Im Bereich von eigenständigen Radwegen ist immer eine Nullabsenkung vorzusehen.

Nutzergruppe

Art der Randeinfassung < 3 cm Bordhöhe (über gesamte Querungsbreite)

Rampe (über gesamte Querungsbreite)

≥ 3 cm Bordhöhe (über gesamte Querungsbreite)

Rollbord (= Nullabsenkung des Bordsteins) + 6 cm Bordhöhe (getrennte Querung)

Schmale Rampe mit mittiger Querung (mit längsseitiger Bordverziehung)

Schmale Rampe mit mittiger Querung (Bordverziehung zum Gehweg)

Für Fußgänger geeignet

Schutzstreifen für Radfahrer

7,50 m mit beidseitig 1,50 m Schutzstreifen 7,00 m mit beidseitig 1,25 m Schutzstreifen4) bei beengten Verhältnissen

Zweistreifige Richtungsfahrbahn

Fahrbahnbreite

Regelfall

6,50 m

Geringe Häufigkeit Bus- oder Lkw-Verkehr

6,00 m (5,50 m bei geringer Flächenverfügbarkeit)

Bus- oder Lkw-Verkehr dominierend

7,00 m (nur in Fällen, in denen das permanente Nebeneinanderfahren gewährleistet werden soll)

Für Fußgänger bedingt geeignet

Für Rollstuhlfahrer geeignet

Anliegerfahrbahn und Anliegergassen Tab. 3.3.13 Auslegung von einund zweistreifigen Fahrbahnen sowie von Richtungsfahrbahnen, Anliegerstraßen und Anliegergassen nach RASt 06

1) 3)

Anliegerfahrbahn (Trennungsprinzip)

4,75 m (Lieferverkehr auf der Fahrbahn möglich)

Anliegerfahrgasse (Mischungsprinzip)

3,00 m (Lieferverkehr und Parken auf danebenliegenden Flächen)

Für Rollstuhlfahrer bedingt geeignet

Die Erfordernisse des Winterdienstes sind im Einzelfall zu prüfen. 2) Bei diesem Maß sind in der Regel benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen vorzusehen. Z. B. bei ausschließlicher Erschließungsfunktion. 4) Nicht neben Parkstreifen mit häufigen Parkwechseln.

Für Personen mit Gehbehinderung geeignet

Für Personen mit Gehbehinderung bedingt geeignet

Bordsteine und Randeinfassungen Die Trennung der Fahrbahn von den Seitenräumen erfolgt innerorts in der Regel durch einen deutlich erkennbaren Bordstein. Dafür stehen hohe, halbhohe und niedrige Borde zur Verfügung. Gemäß RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) ergeben sich für diese Bauformen unterschiedliche Anwendungsbereiche entsprechend der jeweiligen Straßennutzung. ➞ Tab. 3.3.15 Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit im Bereich von Zufahrten und Fahrradübergängen sind die Bordsteine entsprechend abzusenken. Im Bereich von Radwegen und für Rollstuhlfahrer ist eine Absenkung auf Nullniveau anzustreben. Für die Barrierefreiheit im Sinne einer taktil erfahrbar gestalteten Umwelt gilt eine Bordhöhe von 6 cm als optimal, da sie für Sehbehinderte und Blinde mit Gehstock sicher ertastbar ist. Sinkt die Bordhöhe unter 3 cm, ist sie für blinde und sehbehinderte Menschen durch ein Sperrfeld abzusichern. ➞ Abb. 3.3.18–Abb. 3.3.20

Abb. 3.3.20 Gehweg mit rollstuhlgerechter Absenkung von 3 cm auf 0 cm sowie Auffindestreifen und Richtungsfeld an einer gemeinsamen Querungsstelle für Rollstuhlfahrer, Blinde und Sehbehinderte

190

Für Blinde und Sehbehinderte geeignet

Für Blinde und Sehbehinderte nicht geeignet

Gewährleistung der Sicherheit

Barrierefrei im Sinne des „Design für alle“

Tab. 3.3.15 Eignungskriterien von Randeinfassungen für verschiedene Nutzertypen im Gehwegbereich – die Variante der getrennten Querung mittels Rollbord neben einer Bordhöhe von 6 cm stellt die optimale Querungslösung im Sinne von „Design für alle“ dar.

3 Elemente

3.10 Gehölze

Einzelstand

Alleebäume

Einzelstand 30

Acer platanoides

25 20

20

15

15

10

10

5

5 25

25

50

75

100 Jahre

50 Jahre

25

30

Aesculus hippocastanum

25

20

20

15

15

10

100 Jahre

50 Jahre

50

75

100 Jahre

50 Jahre

5 25

25

75

10

5

30

50

Carpinus betulus

50

75

100 Jahre

50 Jahre

25

30

Corylus colurna

25

20

20

15

15

10

10

5

Crataegus laevigata

1,0 m

30

Alleebäume

Acer pseudoplatanus

Zuwachsstreifen

B

D

D

M

D

F

D

B

D

F

D

D

F

D

B

D

B

D

M

D

D

M

D

B

D

F

D

F

D

B

D

5 25

50

75

100 Jahre

50 Jahre

25

50

100 Jahre

75

50 Jahre

D

Zuwachsstreifen

Abb. 3.10.10 Typische Entwicklung verschiedener Baumarten im Einzelstand von der Jugendform zur Altersform und als Allee

2,0 m

25

Formschnitthecken Formschnitthecken werden durch regelmäßige und wiederkehrende Schnittmaßnahmen in Form gebracht; entsprechend schnittverträglich müssen die verwendeten Gehölze sein. Diese Hecken sind aufwendiger in der Pflege als frei wachsende Hecken. Da das Wachstum bei vielen Gehölzen im oberen Teil am stärksten ist, kann der untere Teil einer Hecke schnell verkahlen. Ein sich nach oben hin verjüngender Schnitt ist daher zu empfehlen. Bei immergrünen Gehölzen können die Kanten steiler sein als bei laubwerfenden Gehölzen. Durch den Schnitt, der 1–2 Mal jährlich erfolgt, blühen die meisten Gehölze nicht oder nur eingeschränkt. Einzelne Sorten, wie Buxus sempervirens ‚Blauer Heinz‘, werden nur 0,4 m hoch sowie breit. Diese Gehölze sind gut für niedrige Einfassungen geeignet, ein Rückschnitt ist nicht erforderlich.

1,0 m

30

191

Frei wachsende Hecken Frei wachsende Hecken dienen der dekorativen oder funktionalen Einfriedung eines Grundstücks oder strukturieren als lineare Elemente einen Freiraum. Sie können als Blütenhecke, als immergrüne Hecke, als Mischpflanzung oder als homogene Hecke angelegt werden. Je nach Artenauswahl dienen sie auch als Nähr- oder Nistgehölz für Vögel, Bienen und andere Tiere. Da diese Hecken nur bei Bedarf einen Pflegeschnitt erhalten, entspricht ihr Wuchs mehr oder weniger den natürlichen Bedingungen, womit der Platzbedarf relativ groß sein kann. Als Mindestgröße sollten 2 m zuzüglich beidseitig je 1 m Zuwachsstreifen berechnet werden. ➞ Abb. 3.10.12 Allerdings können auch kleinwüchsige Arten zum Einsatz kommen, die ohne Schnitt weniger als 1 m breit werden. Diese Arten werden dann aber auch nicht höher als 0,5–1 m.

2-reihige Gehölzpflanzung mit Untersaat im Pflanzraster 1 × 1 m

Baumschicht

1,0 m

F führende Gehölze M Mantelgehölze B begleitende Gehölze D Stauden, Kräuster und dienende Gehölze

Zuwachsstreifen Strauchschicht

Saum

Kernzone

Feldhecke

D

D

M

D

B

D

D

D

B

D

M

D

D

D

B

F

D

D

D

B

M

D

F

D

D

B

D

F

D

D

B

D

D

D

F

D

D

D

D

B

D

D

D

D

M

D

D

D

M

D

B

D

M

Krone

Kern Mantelzone

D D

D

F

D

D

D

D

D

D

M

1,0–1,5 m 2,5–3,0 m

Erschwerte Bearbeitungsmöglichkeiten an Höhensprüngen lassen die Entwicklung eines doppelten Waldsaums zu. Wallhecken ohne/mit Graben

Steinriegelhecke

Zuwachsstreifen

(typisch in vielen Regionen Süddeutschlands) besonders in Nachbarschaft der großen Flusstäler / bei Vorkommen von Lesesteinen

1,0 m

Krautschicht

bis 1,5 m

Mantel Soden

4,0 m

Feld

4-reihige Gehölzpflanzung mit Untersaat im Pflanzraster 1 × 1 m

(typisch in vielen Regionen Norddeutschlands) Gehölze werden (traditionell) alle 7–10 Jahre auf den Stock gesetzt; Wallform begrenzt die Ausbreitung des Wurzelsystems.

Abb. 3.10.11 Verschiedene Arten naturnaher Hecken

Abb. 3.10.12

Pflanzprinzip für frei wachsende Hecken

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216

3 Elemente

3.11 Begrünung unterbauter Flächen

≥ 10 cm

≥ 75 cm

20 cm

30 cm

0,50 m

0,50 m 0,50 m

217

Kies

Laubfangkorb

Vegetationsfläche

Abstandsstreifen zum Dachrand

Plattenbelag

vegetationsfreier Abstandsstreifen um einen Dachablauf

Kiesstreifen

20 cm

0,25 m 0,50 m 1,00 m

3,00 m

50 cm

ca. 100 cm

10 cm

≥ 15 cm

0,50 m 0,50 m

Laubfangkorb

Schutzstreifen an aufgehendem Mauerwerk

Dachablauf

≤ 40 m

≥ 0,3 m Abb. 3.11.3 Maßnahmen zur Sicherung der Eckbereiche

DIN 4102-A

≥ 0,3 m

≤ 40 m

Brandwand

Brandschutz durch aufgehende Wände im Abstand von ≤ 40 m gem. DIN 4102-A

>1m

>1m

Kies

Betonplatten

oder im Abstand von ≤ 40 m ein Streifen aus Kies oder Betonplatten

45,0°

≥ 50 cm

≥ 50 cm

< 80 cm

≥ 50 cm

≥ 80 cm

> 30° Begrünung nur in Außnahmefällen

> 20° Einbau zusätzlicher Schubschwellen > 15° Einbau von Erosionsschutzgewebe > 10° wurzelfeste Dichtung, stabile Traufe Streifen aus Kies oder Betonplatten um Dachöffnungen (z. B. Lichtkuppeln)

Abb. 3.11.4 Sicherungsmaßnahmen bei zunehmender Dachneigung

Abb. 3.11.5

236

Streifen aus Kies oder Betonplatten vor aufgehenden Wänden mit Brüstungshöhe der Fenster < 80 cm.

Mindestabstände zu aufgehenden Bauteilen und Randabschlüssen

4 Typologien

4.1

Gärten

237

Räumliche Struktur von Kleingartenanlagen

Obst- und Gemüsebeete

Stauden/ Rosenbeete

(Obst-)Hecke

Kleingärten oder Schrebergärten dienen in erster Linie der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung sowie der Erholung. Entsprechend wird auch in vielen Kleingartengesetzen und -ordnungen eine Begrenzung anderer Nutzungen sowie des Versiegelungsgrades o. ä. vorgeschrieben. Kleingärten gehören immer zu einer Kleingartenanlage mit gemeinsamer Erschließung sowie Gemeinschaftsfreiräumen und ggf. einem Vereinsheim. Eine öffentliche Durchwegung ist nicht immer vorhanden, sollte aber vorgesehen werden. Insbesondere bei größeren Anlagen können dadurch Barrierewirkungen vermieden und die Kleingärten besser in den städtischen Raum integriert werden. Kleingärten erfüllen wichtige soziale, aber auch klimatische und ökologische Funktionen. In innerstädtischen Lagen dienen sie in besonderem Maße der Verbesserung

Gemeinschaftsgrün

(Beeren-)Sträucher

Erschließung

Aufenthalt

Laube Geräte

der kleinklimatischen Verhältnisse, wirken positiv auf den Wasserhaushalt, sind Lebensraum für Flora und Fauna und tragen zum Luftaustausch sowie zur Vernetzung von Lebensräumen bei. Bei der Anlage einer Kleingartenanlage sollten folgende Gemeinschaftseinrichtungen berücksichtigt werden: • • • • • •

Erschließungswege Vereinsheim Müllplatz Lagerhütte und/oder -platz Fahrradstellplätze Parkplätze, je nach Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln • ggf. Spielbereich für Kinder • ggf. Rahmenpflanzung • öffentliche Durchwegung/kleiner Grünzug

Terrasse

Sträucher Kompost

(Obst-)Hochstamm Obstspindel

Erschließung Gemeinschaftsgrün (Obst-)Hecke

Stauden/Rosenbeete

Stauden/Rosenbeete Blütensträucher Obst- und Gemüsebeete

Stauden / Rosenbeete

Aufenthalt

Laube Geräte

Terrasse

Rasen

N

Anordnung der Laube zentral Obst- und Gemüsebeete

Kompost

Anordnung der Laube in Nord-Ost-Richtung

Obstspindel

(Obst-)Hochstamm

mögliche Platzierung Geräteraum

N

Stauden/ Rosenbeete (Obst-)Hecke

optimale Lage für Freisitz Abb. 4.1.1 Grundriss von Kleingartenparzellen und Lauben (max. 24 m² Grundfläche), beispielhaft

Abb. 4.1.2 Lage von Laube und Freisitz auf der Parzelle

Eingang

Nachmittags-/Abendsonne

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