MALERillu
NEWSLETTER DER MALER- UND LACKIERER-INNUNG DÜSSELDORF
Ausgabe: NOVEMBER 2011
AUF EIN WORT Eurokrise, Finanzkrise, Bankenkrise, erweiterter EU-Rettungsschirm ... Krisen, nichts als Krisen. Global-Player und Zocker verunsichern Märkte und Bürger. Wir erleben Skandale, Zusammenbrüche von Banken, Finanzprobleme im Gesundheitswesen. Was ist nur los in Deutschland und Europa? Banken haben jahrelang mit hochriskanten Papieren gezockt. Alle Finanzpolizisten sahen tatenlos zu. Deutschlands Chefaufseher, der Präsident der Finanzaufsicht BaFin, Jochen Sanio, sagt „ein riesiger Fehler“, reicht den schwarzen Peter allerdings gleich weiter. Die gesetzlichen Regeln seien unzureichend gewesen. „In der jetzigen Finanzkrise hat sich in dramatischer Weise gezeigt, welche gefährlichen Lücken und Unzulänglichkeiten das Regulierungssystem aufweist. Jahrelang hatten weltweit Banken ihre Bilanzen mit komplexen Finanzprodukten aufgebläht, die satte Gewinne brachten. Und mittendrin DAS HANDWERK. Die tragende Säule des deutschen Wirtschaftslebens, der Ausbilder der Nation, die Stütze des Sozialsystems und des Steueraufkommens, wird nach wie vor von der Politik stiefmütterlich behandelt und ihr werden mehr Bürokratie und Belastungen aufgebürdet. Also Ärmel aufkrempeln, zeigen wir`s der Politik, den Global-Playern und Wirtschaftsbossen, denn wir sind: DAS HANDWERK – DIE WIRTSCHAFTSMACHT VON NEBENAN.
diese ausgabe: Große Roadshow 2012
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MALERillu jetzt im Netz
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PUFAMUR LS8
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Neue Lohnsteuerkarte
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Und viele weitere praktische Informationen für Betriebe des Malerund Lackierer-Handwerks.
INNUNG MOBIL: die GROSSE ROADSHOW 2012
Innung Mobil: Das Roadshow-Mobil 2012 der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf (Fahrzeugwerbung wird noch platziert) „Wer jetzt nicht dämmt, ist selber schuld“: Unter diesem Motto informierte die Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf vom 14. bis zum 16. Juli interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Thema Energiesparen. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg. Vor den Düsseldorf Arcaden am S-Bahnhof in Düsseldorf-Bilk flatterten Fahnen und machten auf das Zelt, in dem die Veranstaltung stattfand, aufmerksam.
Es wurden über 200 intensive Einzelgespräche geführt, in denen es ausschließlich um die Vorteile der Wärmeund Dachdämmung ging. Bei richtiger Dämmung können erfahrungsgemäß erhebliche Kosten für die Erzeugung der richtigen Wohnraumtemperatur im Jahresverlauf eingespart werden. Die Interessenten können in drei große Kategorien eingeteilt werden: Hausbe-
sitzer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Fragen zu Innenund Außendämmung beantworteten Malermeister und Fachberater. Dachund Kellerdeckendämmungen waren andere große Themen, die immer wieder zur Sprache kamen. Produktinformationen zu neuen, noch effektiveren Dämmplatten rundeten die Informationen ab. Fortsetzung auf Seite 2:
mit der Innungsversammlung ‚auf zu neuen Ufern‘ Die nächste Innungsversammlung am 14. November 2011 wird noch einmal im Restaurant Pumpernickel im Düsseldorfer Norden abgehalten. Für fünf Mitgliedsbetriebe der Innung wird dieser Tag zu einer wirklich großen vorweihnachtlichen Bescherung, denn wie bereits in der letzten Ausgabe der MALERillu berichtet, werden im Rahmen der innungseigenen Aktivitäten zur Imagekampagne unter allen bei der Innungsversammlung anwesenden Betrieben wertvolle Prämien zur Bewerbung des eigenen Unternehmens verlost. Ab 2012 findet die Innungsversammlung an einer neuen Location in der Düsseldorfer Altstadt statt. Fortsetzung auf Seite 2
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Newsletter der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf
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Top-ThemEN Innung Mobil: Die Roadshow - Energie und Fassade
Dämmen mit Gewinn - Die Spezialisten der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf gehen auf Tour und informieren Hausbesitzer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen über die Vorteile von WDVS. Denn: „Ein nasser Pullover wärmt nicht“! Fortsetzung von Seite 1: Viele Besucher nahmen mit Erstaunen zur Kenntnis, dass die Fassadendämmung in der Hand des Maler- und Lackiererhandwerks liegt - dies war offensichtlich weitgehend unbekannt. Immerhin liegt der Marktanteil des Malerhandwerks bei der Ausführung von Wärmedämm- Verbundsystemen auf Fassadenflächen bei über 70%. Einige Fragen der Interessenten zielten auch auf das Thema Fenstererneuerung. Auch die für die Aktion gewonnene PSD-Bank Rhein-Ruhr, die selbst gerade ihre Fassade komplett erneuert und dabei auf moderne Wärmedämmverfahren gesetzt hat, war im Beratungszelt vertreten. Die Genossenschaftsbank mit Sitz in Düsseldorf (Ecke Karl-/Bismarckstraße) hat sich auf Baufinanzierungen spezialisiert und informierte über die Finanzierung von Maßnahmen zur nachhaltigen Energieeinsparung. INNUNG MOBIL ROADSHOW Die Aktion vor den Düsseldorf Arcaden war der Testballon für eine für Frühjahr
Foto: Die Kundenlounge für Besprechungen im Roadshow Bus 2012 geplante Roadshow. Unter dem Motto „Innung Mobil“ wird ein Team der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf und des Berufsbildungs- und Technologiezentrums der Innung mit Unterstützung von Systemherstellern in einem eigens für diese Promotion Tour angemieteten Oldtimer-Doppeldeckerbus im Großraum Düsseldorf umfassend über das Thema Wärmedämmung informieren. Der Aktionszeitraum ist mit ca. vier Wochen ein-
geplant. Eigens für diese Aktionstage ist eine Broschüre aufgelegt worden, in der die wichtigsten Informationen verständlich aufbereitet und kompakt zusammengefasst sind. Die Broschüre kann bei der Innung für werbliche Zwecke angefordert werden. Auf 24 illustrierten Seiten werden die vielfältigen ökonomischen und ökologischen Vorteile einer fachmännisch durchgeführten Fassadendämmung durch Wärmedämmverbundsysteme für jedermann
verständlich erklärt. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung verdeutlicht die schnelle Amortisationszeit der Sanierungsmaßnahmen. Begleitend zur Aktion vor den Arcaden und der geplanten Roadshow wurde außerdem ein neues, innungseigenes InternetPortal ins Netz gestellt, auf dem interessierte Hausbesitzer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen aktuelle Informationen und Hintergrundberichte zum Thema Fassadendämmung abrufen können. In diesem Portal sind alle Mitgliedsbetriebe der Innung aufgelistet und spezielle Verarbeiter von Fassadendämmungen aus dem Innungsbereich, auf Wunsch auch durch eine besondere Anzeige, an das eigene Internet-Portal angebunden. Ebenso verhält es sich für den Handel und die Systemhersteller sowie Finanzierungsinstitute. www.energie-und-fassade.de ist bereits so stark bei google & Co. gelistet, dass sie bei dem Suchwort „Energiefassade“ oder „Energie und Fassade“ bundesweit, also sogar ohne einen Zusatz wie ‚Düsseldorf‘, auf Platz 1 landet. ■
Fortsetzung von Seite 1: Alle Mitglieder der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf, die zur nächsten Innungsversammlung kommen, nehmen an einer vorweihnachtlichen Verlosung von fünf attraktiven Marketing-Prämien teil. Dieses Mal sind es zwei Anzeigen in einem Top Magazin der Region in verschiedenen Größen, eine Imagebroschüre mit eigenem Firmeneindruck zur Bewerbung des eigenen Unternehmens sowie zwei kostenlose Firmeneinträge für ein ganzes Jahr in einem der innungseigenen Internet-Portale: www.malerdüsseldorf.de oder www.energie-und-fassade.de Die Tagesordnung erhalten Sie gewohnt in separater Post zugesandt. Natürlich wird wie auch in all den Jahren zuvor für das leibliche Wohl gesorgt sein.
Foto: Susanne Kamp
Innungsversammlung 2012 Wieder in der Altstadt Ab 2012 werden wir mit der Innungsversammlung den Versammlungsort wechseln und wieder in die Altstadt ziehen. Zukünftig wollen wir die Versammlungen im Klosterhof des Maxhauses an der Schulstraße 11 in der Altstadt durchführen. Das Maxhaus (Katholisches Stadthaus) befindet sich direkt neben der Maxkirche, in den Mauern des 1651 gegründeten Franziskanerklosters. Der von einer Stahl-Glas-Konstruktion überdachte Klosterhof und die Seminarräume bieten einen idealen Raum für unsere Veranstaltung. Der besondere Charme des Gebäudes liegt im Zusammenspiel von historischer Substanz und moderner Architektur. Die bei den Bauarbeiten zu Tage getretenen historischen Funde wurden freigelegt und in kleinen Museumsinseln im Kellergeschoß den Besuchern zugänglich gemacht (Bild oben). Im Klos-
Großes Foto: Historische Ausstellung; Kleines Foto: Kosterhof mit Bistro terhof, dem überdachten Innenhof des alten Kreuzganges und dem architektonischen Highlight des Hauses, be-
findet sich auch das Klosterhof-Bistro, dass uns bei den nächsten Versammlungen kulinarisch versorgt. ■
www.malerdüsseldorf.de Die Maler-Fachbetriebe für Düsseldorf
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Marketing „Simon die linke Hand des Handwerks“ Seit März 2011 tritt der aus der TVSerie „Comedy Street“ bekannte deutsche Comedian und Moderator Simon Gosejohann als Gesicht der Imagekampagne des deutschen Handwerks auf. In insgesamt zehn filmischen Episoden besucht „Simon – die linke Hand des Handwerks“ ausgewählte Handwerksbetriebe und gewährt Einblicke in den modernen Berufsalltag der Handwerker. Drehort für die Episode über den Beruf des Fahrzeuglackierers waren die Betriebsstätten der Firma Gebr. Heymann GmbH in Geisig und Nastätten. Die Inhaber der Firma Gebr. Heymann hatten, zusammen mit vier weiteren Fahrzeuglackierbetrieben, auf Anfrage des BV Farbe im Kreis der Innungsfachbetriebe spontan ihre Mitarbeit angeboten. Die Premiere vor Fachpublikum erfolgte beim Deutschen Lackierertag 2011 am 23. und 24. September in Grevenbroich. Den Film können Sie sich auf www.malerillu.de unter der Rubrik „Videos“ ansehen.
Die malerillu jetzt auch im Netz!
Neues Online-Portal der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf. Branchenrelevante Informationen topp aktuell auf www.malerillu.de
Wir haben in der letzten Printausgabe der MALERillu über die zwei neuen Online-Portale „Energie & Fassade“ sowie „Maler Düsseldorf“ berichtet.
oder anderer Handwerksverbände sehen Sie auf www.malerillu.de. Natürlich finden Sie direkt auf der Startseite auch einen Link zur aktuellen Printausgabe der MALERillu und können diese
lich auch die älteren Ausgaben im Archiv zu finden sein. Mit der Zeit ensteht so ein mächtiges Informationsarchiv, in dem man auch gezielt über Stichworteingabe nach der benötigten Informa-
Beide Portale erfreuen sich guter Zugriffszahlen und werden bei Google & Co. exzellent gefunden. Die Bedeutung einer optimalen Internetpräsenz ist mittlerweise sicher jedem klar geworden und wir als Innung sind ganz vorne mit dabei. Um unsere Mitgliedsbetriebe neben dem bisherigen Informationsangebot „Innungs-Info“ und der vorliegenden „MALERillu“ noch zeitnaher mit branchenrelevanten Informationen zu versorgen, haben wir die MALERillu nun auch als eigenes weiteres Internet-Portal „online“ gestellt. Informativ, übersichtlich und topp aktuell finden Sie auf www.malerillu.de nützliche und interessante Informationen für Ihren Malerbetrieb. Auch Videos der Innung
Foto: Die Startseite des neuen Internet-Portals www.malerillu.de „online“ am Bildschirm durchblättern. Für den Fall, dass Sie die Zeitung verlegt haben. Künftig werden dort natür-
tion suchen kann. Wir wollen, dass Sie zu jeder Zeit bestens informiert sind. Ein Service für unsere Mitglieder. ■
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Presse & Öffentlichkeitsarbeit Titelstory beim Wirtschaftsspiegel Detlef Fleischer im Gespräch mit Obermeister Heiner Pistorius über Qualität und Zuverlässigkeit der Innungsfachbetriebe Mit einer Doppelseite und Titelblatt berichtete die Tüffers Auskunftei und Wirtschaftsverlag GmbH im WIRTSCHAFTSSPIELGEL über die Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf. In dem umfangreichen Interview äußerte sich Obermeister Heiner Pistorius im Gespräch mit Detlef Fleischer (Redaktion Wirtschaftsspiegel) über das hohe Niveau von Qualität und Zuverlässigkeit der Innungsfachbetriebe. Besonders kritisch äußerte sich Pistorius über die unfaire Konkurrenz von gewerbsmäßig tätigen Schwarzarbeitern und die ruinöse Preispolitik von bstimmten Internet-Plattformen. Gleichzeitig lobte Pistorius die Begeisterungsfähigkeit des Nachwuchses im Maler- und Lackierer-Handwerk. ■
Andrang am Tag Des Handwerks
Handschlag 2011 - Werkertag
Bester Laune am gut besuchten Stand präsentiert die Maler- und Lackierer-Innung ihr Handwerk.
Die Maler- und Lackiererinnung zeigte interessierten Schülern alles über das Maler- und Lackiererhandwerk.
Foto: Stand der Maler- und Lackierer-Innung
Unter dem Motto: „Düsseldorf ist handgemacht“ fand vor dem Düsseldorfer Rathaus auf dem Marktplatz eine Präsentation des Düsseldorfer Handwerks statt. Den Besuchern wurden viele Attraktionen beim Handwerkstag geboten. An der Aktion waren die Handwerkskammer Düsseldorf, die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf und über 20 Handwerksinnungen beteiligt, darunter natürlich auch die Maler- und LackiererInnung Düsseldorf.
Mit mehr als 4,8 Millionen Beschäftigten in über 130 Ausbildungsberufen und einem Jahresumsatz in dreistelliger Milliardenhöhe ist das Handwerk ein Schwergewicht der deutschen Wirtschaft.
Am sehr gut besuchten Stand konnten interessierte Besucher, darunter viele Jugendliche, auch selbst Hand anlegen, zum Beispiel mit einer Airbrush-Spritzpistole oder an einer Malwand.
Es gibt heute kaum einen Lebensbereich, in dem man auf die Fertigkeiten und das Know-how von Handwerkerinnen und Handwerkern verzichten könnte. Und genau davon handelt unsere Kampagne. In Anzeigen, Plakaten und einem TV-Spot gehen wir der Frage nach: Was wäre das Leben ohne das Handwerk?
Weitere Informationen zu Handwerksthemen finden Sie auch unter www.malerillu.de, dem neuen Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf. ■
Die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf präsentierte mit der Veranstaltung ”HandSchlag 2011 am 23. September 2011 nun schon zum zweiten Mal ein umfangreiches Informationsprogramm über das Handwerk in Düsseldorf und die interessanten beruflichen Perspektiven für Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen des WerkerTags informierten
werk von A wie Augenoptiker bis Z wie Zimmerer. Auch die Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf war dabei, zeigte den interessierten Schülern alles über das Berufsbild des Malerund Lackiererhandwerks. Eigens für die Veranstaltung produzierte Videos informierten über die Arbeitsgebiete dieses farbigen Berufs.
Foto: Jugendliche einer 10. Klasse am Informationsstand der Innung ca. 30 Innungen der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf über die einzelnen Berufsbilder. Insgesamt ca. 2.000 Schülerinnen und Schüler der 8., 9. und 10. Klassen folgten dem Aufruf des Düsseldorfer Handwerks in die Tonhalle. Das Informationsangebot für die Schülerinnen und Schüler umfasste die gesamte Palette im Hand-
Mit einer Airbrush-Spritzpistole konnten die Jugendlichen das Motto der Veranstaltung gestalten und das selbst erzeugte Werk auch mitnehmen. Bei der feierlichen Begrüßungsgala am Abend bekamen die diesjährigen Ausbildungsanfänger schließlich ihre Lehrverträge überreicht. ■
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Produkte IM FOKUS Pufamur leichtspachtel ls8 Leicht auftragen, leicht abglätten, leicht schleifen Mit einem gebrauchsfertigen Leichtspachtel vervollständigte der Malerbedarfsspezialist PUFAS sein umfangreiches Programm von Spachtelmassen für Maler und Trockenbauer. Ziel dieser Produktentwicklung war es, die Marktposition der Malermarke PUFAS im Profibereich weiter zu festigen und auszubauen. Ein anspruchsvolles Vorhaben, bei dem die Messlatte bewusst sehr hoch gelegt wurde, denn die neue Fertigspachtelqualität musste sich nahtlos in die pufamur-Familie einfügen. Bekanntester Vertreter dieser Familie ist der pufamur Super Haftspachtel SH 45, dessen Premiumqualität in Fachkreisen unbestrittene ist und der ganz sicher auch den guten Ruf mitbegründet hat, den PUFAS im Handwerk genießt. Hochwertige Qualität sowie Materialund Lohnersparnis spielen beim Handwerker eine wichtige Rolle, wenn es um die Materialauswahl geht. Wichtig für die komfortable Verarbeitung einer Spachtelmasse ist deren Konsistenz. Eine geschmeidige Qualität lässt sich angenehm leicht aufziehen und einfach abglätten. Das führt zu einem besseren Arbeitsergebnis und minimiert den Aufwand für Nacharbeiten.
diese Aufgaben ist die hervorragende Schleifbarkeit einer Spachtelmasse obligatorisch. Bedingt durch das geringe spezifische Gewicht bringt es der Leichtspachtel LS 8 auf eine beachtliche Reichweite: Mit einem 15-kg-Gebinde lassen sich bei einer Auftragsstärke von 1mm rund 11,5 m² Fläche glätten. Ist die zu glättende Struktur eher fein, genügt in vielen Fällen ein Arbeitsgang – ein zweiter Spachtelauftrag ist infolge der geringen Schrumpfneigung häufig nicht mehr erforderlich. Produkteigenschaften: Zudem erfordert eine geschmeidige Spachtelmasse weniger Kraftaufwand, wodurch ein zügiger Arbeitsfortschritt und damit Lohnkostenersparnis erreicht werden können. Ein zeitsparender Faktor, insbesondere bei großen Flächen im Objektbereich, ist die Spritzbarkeit einer Spachtelmasse mit handelsüblichen, für Spachtelmassen geeigneten Airless-Geräten. Hier gibt es feine Unterschiede, die einen gleichmäßigen Auftrag und das einfache Abglätten erleichtern oder erschweren können. Bei optimal geeigneten Spachtel-
massen sind Arbeitsunterbrechungen durch verstopfte Düsen oder andere technische Probleme weitaus seltener zu erwarten, als bei einfacheren Qualitäten. Erwartungsgemäß hat PUFAS der Maschinengängigkeit seines Leichtspachtels besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
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Konzipiert wurde der pufamur Leichtspachtel LS8 für das großflächige Glätten rauer Untergründe, zur Sanierung von Strukturputzen, Latexplastik oder Glasfasergewebe und für die Verspachtelung von Gipsplatten in den Oberflächengüten Q2 bis Q4. Für
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leicht und geschmeidig aufzuziehen und abzuglätten optimale Haftung auch auf nicht saugenden Dispersionsuntergründen für Hand- und Maschinenauftrag (Airless-Spritzen) lösungsmittel- und weichmacherfrei auf Null ausziehbar für ansatzfreie Spachtelarbeiten sehr geringe Schrumpfneigung, rissfreies Aushärten besonders standfest und sehr gut schleifbar ■
Arbeiten mit zeitersparnis JANSEN - Metallon DS schützt optimal vor Korrosion
großgeschrieben. Seit über 130 Jahren produzieren wir hochwertige Maler-Spezialprodukte. Es ist uns ein Anliegen, unsere Produkte handwerksgerecht auf den Maler abzustimmen“, erläutert Karl Großgart, Laborleiter bei Jansen. „Im Bereich der Spezialbeschichtungen haben wir mit dem Korrosionsschutz Metallon DS einen echten Problemlöser für die Branche entwickelt.“ Streichen ohne Grundierung
Gute Ergebnisse fordern gute Produkte. Das weiß vor allem der Maler. Daher gilt es, diese auf die Bedürfnisse der Anwender abzustimmen. Mit Metallon DS hat der Hersteller für MalerSpezialprodukte aus Ahrweiler ein speziell für die Beschichtung von Metalloberflächen im Innen- und Außenbereich entwickeltes Produkt auf den
Markt gebracht. Die Metallschutzfarbe schützt Eisen gegen Korrosion. Ebenso ist Metallon DS für die Beschichtung von NE-Metallen sowie feuerverzinkten Stahlteilen geeignet. Durch die optimalen Verarbeitungseigenschaften sorgt das Produkt für Zeitersparnis auf der Baustelle. „Bei uns wird Entwicklungsleistung
Um dem Anwender die Arbeit zu erleichtern, vereint Metallon DS Grund-, Zwischen- und Endbeschichtung in einem Produkt. Da das Produkt somit keine Rostschutzgrundierung benötigt, entfällt ein Beschichtungsvorgang. Dies spart auf der Baustelle Zeit und Geld. Darüber hinaus zeichnet sich Metallon DS durch eine einfache Verarbeitung und gute Haftung aus. Metallon DS ist in den gängigsten DB-Farbtönen Altkupfer, RAL 9006 Weißaluminium, RAL 9007 Graualumi-
nium und ohne Eisenglimmer in Weiß, RAL 9005 Schwarz und RAL 6005 Grün erhältlich. Die dickschichtige Metallschutzfarbe des Herstellers schützt Metalloberflächen mit speziellen Pigmenten und Füllstoffen gleich doppelt vor Rost. Die plättchenförmige Beschaffenheit der Füllstoffe im Anstrichfilm verhindert eine schnelle Diffusion und bildet einen perfekten Barriereschutz. Auch die Optik kommt nicht zu kurz. Schon beim ersten Anstrich erhält das Metall eine dekorative Oberfläche. Dank der Geruchsneutralität ist die Spezialbeschichtung sowohl im Innen- als auch Außenbereich einsetzbar. Die Trocknungszeit garantiert einen kompletten Beschichtungsvorgang in kurzer Zeit: Bereits nach 30 Minuten ist die Oberfläche staubtrocken und nach fünf bis sechs Stunden überstreichbar. Zudem ist Metallon DS thixotrop, also tropfgehemmt, eingestellt und lässt sich so auch an Kanten oder senkrechten Flächen denkbar einfach verarbeiten. ■
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Branchen-News Regelungen für den Umgang mit Gutscheinen für Malerarbeiten
Grundlagen der Preisberechnung aktualisiert
Immer mehr Maler- und Lackierbetriebe nutzen Gutscheine als Werbung oder zur Kundenbindung. Dabei ersetzt der Gutschein überwiegend das Geld als Zahlungsmittel. Doch hierbei muss vieles beachtet
Ein Werk wie die Grundlagen der Preisberechnung im Maler- und Lackiererhandwerk bedarf wegen der vielen Daten zur Kostenrechnung und Kalkulation und der vielen Verknüpfungen mit den technischen Regelwerken und der Normung einer ständigen Anpassung. Der große Umfang bringt es darüber hinaus mit sich, dass immer wieder Unvollständigkeiten oder auch kleinere Fehler entdeckt werden. Die Autoren sind bemüht, diese Schritt für Schritt zu beseitigen.
werden, da exakte gesetzliche Vorgaben fehlen. Im Alltag muss vor allem zwischen Geschenk- und Umtauschgutscheinen unterschieden werden. (Geschenk-)Gutscheine für Kunden Die Namensnennung hat bei Geschenkgutscheinen nach der Rechtsprechung nur den Zweck, die persönliche Beziehung zwischen dem Beschenkten und dem Schenkenden zu dokumentieren, ohne dass daraus zu schließen wäre, allein der Beschenkte dürfe den Gutschein einlösen (AG Northeim, Urteil vom 26.08.1988, Az.: 3 C 460/88). Die meisten Gutscheine werden daher ohne Prüfung des Anspruchs an denjenigen eingelöst, der den Schein vorlegt. Der Beschenkte kann ihn also problemlos an einen Dritten weitergeben. Das bedeutet übrigens auch: Der berechtigte Inhaber kann die Leistung ohne den Gutschein nicht einfordern. Derjenige, der den Gutschein zur Einlösung vorlegt, kann das verlangen, was auf dem Gutschein versprochen wird. Probleme ergeben sich dabei meist nur, wenn auf dem Gutschein kein Betrag, sondern eine bestimmte Ware oder Dienstleistung genannt wurde und die Preise des Malerbetriebes seit der Gutscheinausstellung gestiegen sind. Das Risiko hierfür trägt jedoch der Gutscheinaussteller. Immer wieder kommt es zudem vor, dass der Einlösende eine Barauszahlung des Gutscheins verlangt. Dazu ist der Maler jedoch nicht verpflichtet. Einzige Ausnahme: die versprochene
Ware oder Leistung wird nicht mehr angeboten. Dann muss dem Einlösenden der Wert des Gutscheins, also der Betrag, den der Erwerber dafür gezahlt hat, in bar ausgezahlt werden. Die Gültigkeit eines Gutscheins
Wird beim Ausstellen des Gutscheins keine Vereinbarung hinsichtlich der Geltungsdauer getroffen, gilt die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Die ertragsteuerliche Behandlung von Gutscheinen Für Wertgutscheine, also Gutscheine mit einem festen Geldbetrag, gilt: Da der Erwerber den Gutschein bezahlt, wird eine Einnahme erzielt, über die eine Rechnung/Quittung ausgestellt wird. Diese Betriebseinnahme muss als „Erlös aus der Ausgabe eines Wertgutscheins“ versteuert werden. Wird der Gutschein später eingelöst, wird auch das mit einer Rechnung/Quittung dokumentiert. Darin werden die Art der Ware/Leistung sowie der Preis aufgeführt und zusätzlich der Hinweis „Die Bezahlung erfolgte per Einlösung des Gutscheins Nr. [X] vom [Datum]“ vermerkt. Auf diese Weise muss keine zusätzliche Einnahme versteuert werden. Bei Gutscheinen über bestimmte Waren/Dienstleistungen gilt: Der Käufer des Gutscheins zahlt genau für diese Ware bzw. Leistung. Ihm ist eine Rechnung/Quittung auszustellen, in der die Ware/Leistung mit ihrem Preis aufgeführt ist. Diese Betriebseinnahme wird ganz normal als Umsatzerlös versteuert. Wird der Gutschein später eingelöst, wird darüber keine erneute Rechnung/
Quittung ausgestellt, sondern der Gutschein wird einbehalten und zu den Buchführungsunterlagen genommen. Die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen Umsatzsteuerlich stellt sich stets die Frage, ob eine umsatzsteuerpflichtige Leistung bei Ausgabe des Gutscheins oder erst bei seiner Einlösung vorliegt. Klarheit schafft eine Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe (Verfügung vom 29. 2. 2008, Az. S 7270 Karte 3). Danach sind diese beiden Fälle zu unterscheiden: 1. Allgemeiner Gutschein Werden Gutscheine ausgegeben, die nicht zum Bezug von hinreichend bezeichneten Leistungen berechtigen, handelt es sich lediglich um den Umtausch eines Zahlungsmittels (z. B. Bargeld) in ein anderes Zahlungsmittel (Gutschein). Die Übergabe des Gutscheins selbst stellt keine Lieferung dar. Eine Anzahlung (§ 13 Abs. 1 Satz 1 UStG) liegt ebenfalls nicht vor, da die Leistung nicht hinreichend konkretisiert ist. Die Herausgabe des Gutscheins an sich ist also noch keine Warenlieferung oder Dienstleistung. Daher wird daraus keine Umsatzsteuer abgeführt. Im Gegenzug darf der Gutscheinkäufer, sollte es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer handeln, auch keine Vorsteuer abziehen. Erst bei der Einlösung des Gutscheins unterliegt die Leistung der Umsatzsteuer. Daher darf in der Rechnung über den Verkauf des Gutscheins auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. 2. Konkreter Gutschein Werden dagegen Gutscheine über bestimmte, konkret bezeichnete Leistungen ausgestellt, unterliegt der gezahlte Betrag als Anzahlung der Umsatzbesteuerung. Die Umsatzsteuer ist direkt in der Rechnung über den Gutscheinverkauf auszuweisen und die Steuer an das Finanzamt abzuführen. Übersteigt später der Verkaufspreis den Wert des Gutscheins, muss dann auch noch der Differenzbetrag der Umsatzsteuer unterworfen werden. Wird ein Gutschein endgültig nicht oder nur zu einem geänderten Betrag eingelöst, wird die Umsatzsteuer gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG berichtigt.
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Somit hat die aktuelle Ausgabe 2011 folgende Änderungen/Ergänzungen erfahren: • Die verzeichneten Normen und Richtlinien wurden wieder auf einen aktuellen Stand gebracht. • In den Leistungsbeschreibungen sind einzelne Ergänzungen und Präzisierungen vorgenommen worden. • Die Tabellensammlung zur Ermittlung der Oberflächen verschiedener Raumheizkörper wurde der geltenden Normung angepasst. • In den Darstellungen der Formeln zur Berechnung von Flächen und Körpern wurden Verbesserungen vorgenommen. • Einzelne Korrekturen in den Beispielen für Preisberechnungen wurden eingefügt. Das Buch “Grundlagen der Preisberechnung im Maler- und Lackiererhandwerk“, Hrsg. Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, ISBN Nr. 978-3-421-03607-0, ist zum Preis von 49,99 Euro im Buchhandel erhältlich.
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Freistellungsbescheinigung: Wer muss Diese nach § 48b EStG vorlegen? Wer muss eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen? Seit 1. Januar 2002 müssen Unternehmer, die Bauleistungen vergeben, gemäß § 48 Einkommensteuergesetz bei Erhalt der Rechnung 15 Prozent des Rechnungsbetrages einbehalten und an das Finanzamt abführen. Liegt eine Freistellungsbescheinigung vor, muss der Steuerabzug nicht vorgenommen werden. Das heißt, zu ertragsteuerlichen Zwecken muss der Bauunternehmer seinem Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung vorliegen. Die Bauunternehmer haben regelmäßig eine Freistellungsbescheinigung bei dem zuständigen Finanzamt beantragt. Diese Freistellungsbescheinigungen - soweit diese nicht für einen einzelnen Auftrag erteilt worden sind - haben eine Gültigkeit über einen Zeitraum von drei Jahren. Eine Vielzahl der Freistellungsbescheinigungen sind daher zum Ende des Jahres 2010 ausgelaufen. Betroffene Unternehmer
sollten ihre Freistellungsbescheinigungen überprüfen und - sofern noch nicht geschehen - eine neue Freistellungsbescheinigung beantragen. Wurde der Antrag bereits innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der bisherigen Bescheinigung gestellt, knüpft deren Geltungsdauer an die Geltungsdauer der
bereits erteilten Bescheinigung an. Seit 1. April 2004 gilt für Bauleistungen außerdem die Steuerschuldumkehr, demnach kommt es für Bauleistungen, die zwischen bauleistenden Unternehmen erbracht werden, zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Als Nachweis für einen
bauleistenden Leistungsempfänger gilt die Freistellungsbescheinigung. Somit muss zu umsatzsteuerlichen Zwecken der Auftraggeber dem leistenden Bauunternehmer eine Freistellungsbescheinigung vorlegen. Wichtig ist, dass die Freistellungsbescheinigung auch tatsächlich zu umsatzsteuerlichen Zwecken vorgelegt wurde, also vom Leistungsempfänger im Zusammenhang mit der Bauleistung. Wurde die Bescheinigung zu einem früheren Zeitpunkt schon zu ertragsteuerlichen Zwecken vorgelegt (der jetzige Leistungsempfänger war Auftragnehmer – „Bauabzugssteuer“), gilt dies nicht als Nachweis dafür, dass die Steuerschuldnerschaft gegenwärtig beim Leistungsempfänger angesiedelt ist. Bauabzugsteuer und Umkehr der Steuerschuldnerschaft dürfen daher nicht verwechselt werden. Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft tritt unabhängig davon ein, ob ein Freistellungsbescheid vorgelegt wird, oder nicht. ■ Quelle:
ZDH
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Branchen-News DGB-Ausbildungsreport:
Maler und Lackierer nun im Mittelfeld Im diesjährigen DGB Ausbildungsreport findet sich das Maler- und Lackiererhandwerk auf Platz 13 von 25 untersuchten Berufen wieder. Nach der fragwürdigen Positionierung im Jahre 2008, als man zum Schlusslicht erklärt wurde, zeigt die aktuelle DGBUmfrage nun ein realitätsnäheres Bild zur Ausbildungsleistung der Betriebe im Maler- und Lackiererhandwerk.
und Lackierer nun den zwölften Platz (im Vorjahr nur Platz 20). Zur Bewertung der Ausbildungsinhalte gingen die Antworten zum Vorhandensein und Einhaltung des Ausbildungsplanes mit ein. Hierbei gaben 89 % aller Befragten „immer” und „häufig” an, 2008 waren es nur 77 %. Auch die häufige Verrichtung ausbildungsfremder Tätigkeiten verringerte sich von 41 % auf 36 %.
regelmäSSiges Brainstorming steigerT Leistung
größte Teil aller Auszubildenden macht 1 bis 5 Überstunden pro Woche, diese werden - wie auch im Vorjahr - meist mit Freizeit ausgeglichen. Im Gesamtergebnis größter Sprung nach vorne Der Maler und Lackierer findet sich bei der Gesamtauswertung in einer guten Position im Mittelfeld wieder. Gegenüber dem Vorjahr haben die Maler
Eingespielte Teams, die Ziele und Aufgaben ohne größere Konflikte lösen und die Spielregeln des Betriebes beherzigen, sind der Traum jeder Führungskraft. Daher sollte man Mitarbeiter ruhig auch selbst über Verbesserungen nachdenken lassen; das fördert die Leistungsbereitschaft. Bei einer Teambesprechung kann man beispielsweise folgende Fragen ins Spiel bringen:
Zwischen Herbst 2008 und Frühjahr 2009 wurden erneut Auszubildende in Oberstufenzentren und Berufsschulen schriftlich zur Qualität ihrer Ausbildung befragt. Die Auswertung der Fragebögen von 6.920 Auszubildenden (insgesamt) aus den laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 25 meist frequentierten Ausbildungsberufen ist in die Studie eingegangen. Bei Ausbildungsinhalten Platz 12 Bei der Zufriedenheit mit der betrieblichen Ausbildung erreichte der Maler-
Platz 7 bei fachlicher Anleitung Bei den entscheidenden Kriterien zur Bewertung ihrer Ausbildung haben die Malerlehrlinge noch bessere Noten abgegeben. Als am besten beurteilen sie die fachliche Anleitung in der Ausbildung durch den Betrieb: Mit Platz 7 sind die Maler- und Lackierer dort unter allen vertretenen Handwerken am höchsten platziert (Vorjahr: Platz 24). Im Ranking „Ausbildungszeiten und Überstunden” erreicht der Maler und Lackierer unverändert Platz 13. Der
und Lackierer unter allen Berufen den größten Sprung nach vorne gemacht. In dem hier vorgenommenen „Ranking” wurden Berufe verschiedener Branchen miteinander verglichen. Bei den zum Teil völlig unterschiedlichen Situationen in den jeweiligen Branchen (z. B. andere Strukturen zum Zugang junger Menschen in den Ausbildungsberuf) stellt sich ein direkter Vergleich innerhalb einer solchen Zufriedenheitsumfrage freilich als schwierig dar. ■
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Welche Leistung könnte das Team erreichen, wenn alle Bedingungen optimal wären?
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Wieviel Prozent dieser Leistung kann das Team im Moment abrufen?
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Was ist nötig, um die Lücke zwischen dem Ist-Zustand und dem Optimum zu erreichen?
Mitarbeiter sollten ausreichend Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren, wobei die Führungskraft auch für kritische Anmerkungen offen sein sollte. Die Ergebnisse des Brainstormings sollten auf einem Flip-Chart festgehalten werden. Danach wird darüber diskutiert, welche Ziele das Team bis zu welchem Zeitpunkt erreichen möchte. Solche Brainstormings sind auch „Pflicht“, wenn sich die Zusammensetzung des Team ändert, neue Aufgaben anstehen oder Projekte negativ endeten. ■
BGH-Urteil stärkt die Rechte des Vermieters bei Modernisierung Vermieter müssen eine Modernisierung nicht frühzeitig ankündigen: Der Bundesgerichtshof hat bei der Modernisierung von Wohnungen die Rechte der Vermieter gestärkt. Es reiche aus, wenn der Hausbesitzer den Mietern seine Pläne ankündigt und sie informiert, mit welcher Mieterhöhung sie danach rechnen müssten, entschieden die obersten Richter in Karlsruhe. Wir erläutern Ihnen das Urteil: Die
Mieter hätten kein Recht auf eine detaillierte Bauplanung und müssten die Einschränkungen dulden, befand der BGH (Az.: VIII ZR 242/10). Der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) begrüßte das Urteil. „Hier sind in der Vergangenheit durch die Instanzgerichte teilweise praxisferne, überhöhte Anforderungen gestellt worden“, erklärte Präsident Axel Gedaschko. Der Deutsche Mieterbund (DMB)
bedauerte dagegen die Entscheidung. „Es ist problematisch, dass die Vereinfachung der Rechtslage auf Kosten der Mieter geschieht. Sie können nicht mehr frühzeitig detaillierte Informationen verlangen, wann, wo und wie in ihrer Wohnung modernisiert wird“, sagte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. Mieter kassiert Schlappe vor Gericht: Der BGH gab mit seinem Urteil den Eigentümern eines Mehrfamilienhau-
ses in München Recht. Sie wollten an dem Haus Balkone anbringen. Dafür mussten Heizungsrohre und Elektroleitungen in den Wohnungen verlegt werden. Ein Mieter fühlte sich nicht ausreichend informiert und verweigerte den Zugang zur Wohnung. Mit dieser Haltung war er bereits in den Vorinstanzen unterlegen. ■ Quelle: dpa-AFX
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Neue Lohnsteuerkarte
Achtung: Ab 2012 gibt es die Lohnsteuerkarte nur noch in elektronischer Form
HOTLINE: MAler Direkt 0800-32 72 333 Die Landesinnungsverbände Nordrhein, Westfalen und Rheinland Pfalz sowie der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz haben bereits vor längerer Zeit eine Service-Hotline eingerichtet, bei welcher Mitglieder der Innungen schnell informiert werden können. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 32 72 333 werden zu geschäftsüblichen Zeiten Fragen zu Anwendungstechnik und Werkstoffen, Aufmass und Abrechung, VOB und Bauvertragsrecht, Umwelt und Arbeitssicherheit sowie zum UK / ZVK Kassenverfahren beantwortet.
Ab 2012 gibt es die Lohnsteuerkarte nur noch in elektronischer Form. Die Finanzämter sind im Netzzeitalter angekommen und stellen 2012 auf die elektronische Lohnsteuerkarte um.: Um die Bürger darauf vorzubereiten und um wichtige Daten abzugleichen, verschicken sie zur Zeit an Millionen Arbeitnehmer Post. In dem Schreiben würden sie über ihre persönliche „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM) informiert, teilte die Bremer Finanzsenatsverwaltung mit. Doch was bedeutet dieser Brief und wann müssen Steuerpflichtige handeln? Wir geben die wichtigsten Antworten, damit Sie 2012 nicht in die Steuerfalle tappen. Finanzamt per Internet kontaktieren Eines voran: Die bisherige Lohnsteuerkarte aus Papier gilt im kommenden Jahr nicht mehr. Die Steuerdaten werden ab dem 1. Januar 2012 ausschließlich elektronisch verwaltet. Damit wird die Kommunikation zwischen Bürger und Finanzamt künftig weitgehend papierlos ablaufen. Dazu hat das
Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eine Datenbank aufgebaut. Die Arbeitgeber müssen die für die Ermittlung der Lohnsteuer erforderlichen Informationen wie die Steuerklasse oder die Religionszugehörigkeit von 2012 an aus dieser Datenbank abrufen. Angaben unbedingt prüfen Steuerpflichtige sollten die Angaben in den Schreiben sorgfältig überprüfen, denn sie sind entscheidend für den künftigen Lohnsteuerabzug. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die gespeicherte Lohnsteuerklasse. Aber auch die Informationen über die Anzahl der Kinderfreibeträge, sonstiger Freibeträge und der Religionszugehörigkeit sind wichtig. Wenn diese von der bisherigen abweicht, müssen Betroffene dies ändern lassen. Alle Korrekturen können beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Im Gegensatz zum Jahreswechsel 2010/2011 werden vorhandene Freibeträge diesmal nicht automatisch berücksichtigt. Freibeträge, beispiels-
weise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sollten daher bis zum 31. Dezember neu beantragt werden, damit sie ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden können. Denn wenn die Daten nicht stimmen, drohen etwa Nachzahlungen wegen einer schlechteren Steuerklasse. Steuerliche Änderungen bei Jobwechsel, Umzug, Heirat oder Geburt von Nachwuchs müssen Bürger selbst melden. Steuererklärung nicht betroffen Auf die Steuererklärung hat die Abschaffung der Lohnsteuerkarte laut Finanzministerium keine Auswirkungen. Wie bislang schon bekommt der Arbeitnehmer in der Regel vom Chef einen Ausdruck seiner Lohnsteuer-Daten, die er seiner Einkommensteuer-Erklärung beifügen muss. Diese Belege sollte er ebenso gut aufheben wie andere steuerrelevante Meldungen, die etwa die Rentenversicherung oder die Banken inzwischen elektronisch übermitteln. ■
Der Anruf läuft zunächst beim Bundesverband auf, der nach Prüfung der Innungsmitgliedschaft zu einer Innung das Gespräch an die geeignete Auskunftsstelle weiterleitet. Nehmen Sie die Leistungen der Fachorganisation „Innung“ in Anspruch
Imprint Herausgeber: Maler- und LackiererInnung Düsseldorf Klosterstr. 73-75 40211 Düsseldorf Redaktion: Heiner Pistorius Konzept, Design, Layout: dusmedia | Carlos Ribet Unter den Eichen 101 40625 Düsseldorf www.dusmedia.de Druck: Köller und Nowak, DUS Fotos: Fotolia, Hersteller, Partner
Keine Pflicht zur Benennung eines „Verkehrsleiters“ im Handwerk Am 04.12.2011 treten zwei neue EUVerordnungen in Kraft, die bei einem Fuhrpark in einem Unternehmen die Benennung eines „Verkehrsleiters“ erforderlich machen. Dies gilt jedoch nicht für das Handwerk. Die Verordnung (EG) 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und die Verord-
nung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs tritt am 04.12.2011 in Kraft. Nach Artikel 4 der Verordnung (EG) 1071/2009 hat ein Unternehmen, das den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausübt, mindestens eine natürliche Person, den „Verkehrsleiter“, zu benennen, der gewisse Qualifikationen erfüllen muss. Für Handwerks-
betriebe - auch solche mit einem größeren Fuhrpark - besteht die Pflicht zur Bestellung eines „Verkehrsleiters“ nicht, soweit sie nicht mit den Fahrzeugen zusätzlich Transporte für Dritte übernehmen. Nach der Legaldefinition ist der Verkehrsleiter eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeit dieses Unternehmens leitet. Falls Handwerksbetriebe zur besseren Auslastung ihres Fuhrparks
zusätzlich Transporte für Dritte übernehmen, sind sie allerdings verpflichtet, einen Verkehrsleiter zu bestimmen. Da eine Einbeziehung von Fremdbeförderungen im Maler- und Lackiererhandwerk nur selten vorkommt, dürfte für den Großteil der Malerbetriebe keine Verpflichtung bestehen. Nach Informationen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) versuchen jedoch gewerbliche Anbieter von Schulungskursen für Verkehrsleiter, diesen Anschein zu erwecken. ■
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Branchen-News Exklusiv für Innungsmitglieder: Was der Zoll prüft Erst vor kurzem wurde ein neues Bündnis gegen Schwarzarbeit im Maler- und Lackiererhandwerk vom Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, der IG BAU und dem Bundesfinanzministerium vereinbart. Nur wenige Tage vor der Bündniserklä-
entsprechende Vorkehrungen treffen: 1. Mindestlohn Die tarifvertraglichen Mindestlohnbedingungen sind zwingend einzuhalten. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise
und 23,50 Euro netto pro Stunde, ein Leiharbeitnehmer ohne Gesellenqualifikation zwischen 18,50 und 20,00 Euro netto pro Stunde kosten. Werden diese Richtwerte unterschritten, besteht Anlass zu der Vermutung, dass die Verleihfirma die Mindestlohnbedin-
Es steht dem Unternehmer frei, den Nachweis um weitere Angaben zu ergänzen, um mit diesem Formular möglichst viele Anforderungen zu erfüllen (z. B. sinnvolle zusätzliche Information für Kalkulation und Buchhaltung). 3. Sofortmeldung von Mitarbeitern und Ausweismitführung
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Seit dem 1. Januar 2009 sind für Malerbetriebe zwei Regelungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und im Sozialgesetzbuch von besonderer Bedeutung: • Ständige Mitführungspflicht des Personalausweises • Hinweispflicht des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer zur Mitführungspflicht des Personalausweises auf der Baustelle • Sofortmeldung von neuen Mitarbeitern zur Sozialversicherung, spätestens bei Beschäftigungsaufnahme.
rung erfolgten bundesweite Schwerpunktprüfungen der Zollverwaltung im Maler- und Lackiererhandwerk. Im Bereich der Bundesfinanzdirektion West wurden beispielsweise 1.266 Betriebe geprüft, wobei es sich hierbei nicht ausschließlich um Malerbetriebe handelte. Dabei ergaben sich: •
• • •
des der Innungs-Info beigefügten Merkblatts aus der Reihe „Exklusiv für Innungsmitglieder“.
gungen für das Malerhandwerk nicht einhält. 2. Arbeitszeitnachweise
Die Mindestlöhne des Maler- und Lackiererhandwerks sind auch von eventuell eingesetzten Subunternehmen oder Verleihfirmen (Arbeitnehmerüberlassung) zu entrichten. Lassen
Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind für jeden Mitarbeiter tägliche Arbeitszeitnachweise zu führen und 2 Jahre aufzubewahren. Diese Ver-
57 Hinweise auf Leistungsbetrug (Beschäftigung gegen Entgelt bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen) 167 Hinweise auf Scheinselbständigkeit 69 Hinweise auf Meldepflichtverstoß 33 Hinweise auf Mindestlohnunregelmäßigkeiten
4. Scheinselbständigkeit Vergewissern Sie sich, dass es sich bei von Ihnen eingesetzten Subunternehmern nicht um Scheinselbständige handelt. Das gilt natürlich auch, wenn es sich bei dem Subunternehmer um einen Familienangehörigen handelt oder um einen ehemaligen Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Der Verdacht auf eine Scheinselbständigkeit kann sich u. a. aus dem Umstand ergeben, dass ein Werkvertrag geschlossen wurde, der ausschließlich auf Arbeiten im Stundenlohn abstellt.
Strafverfahren wurden eingeleitet gegen 8 Arbeitnehmer, 3 Arbeitgeber. 90 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet gegen Arbeitnehmer, 51 gegen Arbeitgeber. Zudem erfolgten 3 Festnahmen. Was prüft der Zoll? Zu den Prüfpflichten des Zolls und den rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen vermittelt das Merkblatt der FKS einen ersten Überblick. Vorbeugend sollten die Innungsbetriebe folgende Hinweise beachten und gegebenenfalls
Hinweis: Die Sofortmeldepflicht ist auch zu beachten bei Wiedereinstellung der Mitarbeiter nach einer Schlechtwetterkündigung! Siehe hierzu auch beigefügtes Merkblatt „Schwarzarbeitsbekämpfung“ aus der Reihe „Exklusiv für Innungsmitglieder“.
Sie sich deshalb von den Mitarbeitern Ihres Subunternehmers oder der Verleihfirma eine Bestätigung nach beigefügtem Muster vorlegen. Ein Leiharbeitnehmer mit Gesellenqualifikation müsste zwischen 22,00
pflichtung gilt auch für die Leiharbeitskräfte im Unternehmen. Aus diesen Nachweisen müssen sich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit je Mitarbeiter ergeben (siehe beigefügte Muster für Arbeitszeitnachweise).
Sofern beim folgenden Fragebogen drei oder mehr Fragen mit NEIN beantwortet werden müssen, ist die baldige Abklärung des Status‘ des Subunternehmers dringend zu empfehlen, da dann bereits einige Merkmale für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung vorliegen. Mehr dazu in der Innungs-Ino. ■
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RegelmäSSig die Führerscheine überrüfen
Neue GEZ-Gebühr kommt 2013!
Prüfen Sie regelmäßig die Führerscheine. Unternehmer dürfen nicht darauf vertrauen, dass der Fahrer eines ihrer Fahrzeuge einen Führerschein besitzt. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, wenn Unternehmer oder Fuhrparkleiter als Halter des Kfz anordnen oder zulassen, dass jemand fährt, der gar keine Fahrerlaubnis hat oder dem das Fahren wegen eines Fahrverbots verboten ist. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, sich regelmäßig davon zu überzeugen, dass ihre Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen. Wer sich wenigstens zweimal im Jahr das Führerschein-Original vorlegen lässt, dürfte dieser Pflicht nachgekommen sein. Die Überprüfung sollte mit Datum protokolliert und in der Personalakte abgelegt werden. ■
Ab 2013 wird pro Haushalt eine Pauschale für alle Geräte fällig und kein Bundesbürger kann sich mehr um die GEZ-Gebühr winden. Wir erklären Ihnen, was sich für Sie durch die Umstellung ändert. Aktuell ist es so: Wer einen Fernseher besitzt, bekommt monatlich von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 17,98 Euro in Rechnung gestellt. Wer nur ein Radio braucht, zahlt derzeit lediglich 5,76 Euro. Wer angibt, dass er weder Radio, noch TV, Internet oder Handy besitzt, musste bislang nichts zahlen. Das soll sich in zwei Jahren ändern. Dann wird pro Haushalt eine Grundpauschale für alle Geräte erfolgen. Positiv ist dabei, dass die bisherige Gebühr von 17,98 Euro nicht überschritten werden soll. Allerdings können sich Schwarzseher durch die Umstellung nicht mehr vor der GEZGebühr drücken. Welche Einkommensgrenze Bundesbürger von der GEZ befreit und wie teuer die neue Grundpauschale wird, ist nach Angaben von Spiegel-Online noch nicht bekannt.
Zahlungsfristen bei Skontovereinbarung Immer wieder kommt es zum Streit, bis zu welchem Zeitpunkt eine Rechnung skontiert werden darf. Bei der Angabe „zahlbar mit 3 Prozent Skonto binnen acht Tagen“ beginnt die Skontofrist erst mit Zugang der Rechnung beim Rechnungsempfänger. Anderenfalls hätte es der Rechungsaussteller in der Hand, die Rechnung so spät zu verschicken, dass eine Skontierung nicht mehr möglich ist. Ob die vereinbarte Skontofrist eingehalten wurde, richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Zahlungsempfänger, sondern danach, wann der Zahlende die Zahlungsverhandlung vornimmt. Ausreichend ist hierbei bereits die rechtzeitige Absendung des Verrechnungsschecks. Bei Zahlung durch Überweisung muss der Überweisende dafür sorgen, dass • sein Überweisungsauftrag vor Fristablauf bei seiner Bank eingeht, • dass sein Konto ausreichend gedeckt ist und • dass seine Bank auch keine sonstigen Gründe hat, um dem Überweisungsauftrag zu widersprechen. Im Übrigen ist es auch erforderlich, dass der skontierte Betrag schon vor Fristablauf vom Schuldnerkonto abgebucht ist. Quelle: Holzbaureport 09/2009 ■
Bald muss jeder Haushalt eine neue GEZ-Gebühr als Abgabe zahlen. Bis dahin wird noch pro Kopf und Gerät abgerechnet. Das ändert sich ab 2013.
Die neue Gebühr und ihre Vorteile: Familien mit mehreren Rundfunkempfangsgeräten können aufatmen. Bislang mussten erwachsene Kinder und Großeltern, die zusammen in einem
Haushalt leben, ihr eigenes Fernsehgerät voll bezahlen. 2013 wird eine Abgabe für den gesamten Haushalt fällig. Auch Wohngemeinschaften profitieren von der neuen Abgabe. Unabhängig von der Personenzahl bleibt es bei 17,98 Euro. Damit sind auch die Überraschungsbesuche der GEZ-Kontrolleure bald Geschichte.
Auch Unternehmen profitieren von der neuen Regelung. Statt der Angabe jedes einzelnen Geräts, richtet sich die Höhe der neuen Abgabe nach der Zahl der Angestellten und der Zahl der Standorte. Jürgen Doetz, Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), wagt auf der Webseite der Fernsehzeitschrift „TV Today“ einen Blick in die Zukunft: „Es wird nur noch eine deutlich abgespeckte Verwaltung geben. Damit würde der Berufsstand der GEZ-Sheriffs aussterben. Die sind künftig überflüssig, die Bespitzelung
würde aufhören, und das wäre ein großer Vorteil.“ Nachteile der neuen Abgabe: Jeder muss zahlen. Sogar diejenigen, die weder Fernseher noch Radio besitzen. Außerdem kennt die neue GEZ-Gebühr kaum mehr Befreiungen für einen Haushalt. Laut pcwelt.de darf die GEZ mit Mehreinnahmen rechnen. Bisher bekam sie im Schnitt rund sieben Milliarden Euro pro Jahr, etwa 164 Millionen Euro davon kostete der Betrieb selbst. Durch die Personaleinsparungen der wegfallenden Prüfer kommt nochmals mehr Geld in die Kasse. Es ist nicht wahrscheinlich, dass die Einsparungen an die Zahlenden weitergegeben werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zeigt sich erfreut über die Entwicklung. Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust findet die neue GEZ-Gebühr „einfach gerecht“, während ZDFIntendant Markus Schächter betont, dass der Rundfunkbeitrag einfacher und effektiver sei und so für mehr Beitragsgerechtigkeit sorge. Dem „Spiegel“ zufolge bedurfte die Entwicklung der Medien in der digitalen Welt dringend einer Reform. Radio und Fernsehen werden nicht mehr nur mit traditionellen Geräten empfangen, sondern auch auf dem PC oder mobil über Smartphones und Laptops.
Verpflichtungen zur Funktionskontrolle von Grundstücksentwässerungsanlagen Bundesweit ist nach § 18 b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986-30 eine Erstprüfung sämtlicher Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte bis spätestens 31.12.2015 durchzuführen. Falls keine anderen gesetzlichen Regelungen ausdrücklich greifen, müssen geprüft werden: Grundleitungen, in denen häusliches und gewerbliches/ industrielles Abwasser abgeleitet wird (auch Mischwasser), Schächte, Inspektionsöffnungen, Pumpenschächte, Abwassersammelgruben, Kleinkläranlagen und Abläufe. Für Leitungen und Schächte, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, sind nach der Norm die Inspektionsfristen
bereits abgelaufen, wenn nicht andere kommunale Vorschriften gelten. Sonderregelungen der Erstprüfung in NRW: Seit Anfang 2008 gilt der § 61a des Landeswassergesetzes, der eine Dichtheitsprüfung bis Ende 2015 fordert, aber die Möglichkeit vorzeitiger Prüfungen vorsieht bzw. diese in Wasserschutzgebieten sogar vorschreibt, falls Grundstücksentwässerungen ein bestimmtes Alter überschreiten (älter als 1965 bei häuslichem Abwasser, älter als 1990 bei gewerblichem Abwasser). Die Gemeinden sind ausdrücklich zu Information und Beratung der Grundstückseigentümer verpflichtet! Diese Frist kann durch Städte und Gemeinden verändert werden in Zu-
sammenhang mit einem kommunalen Abwasserbeseitigungskonzept, einem Kanalsanierungskonzept oder einem kommunalen Fremdwasserkonzept. In jedem Fall ist bei einer Friständerung der Erlass einer kommunalen Satzung notwendig. Nach der Norm müssen in regelmäßigen Abständen auch Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden. DIN 1986-30 sieht im Normalfall die Prüfung durch Kamerainspektion im 20-Jahres-Turnus für rein häusliches Abwasser und in 5- bzw. 15-jährigem Turnus für gewerbliche Abwassersysteme vor. Hier ist jeweils eine Druckprüfung erforderlich. Mehr dazu in der Innungs-Info. ■
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Branchen-News Meldungen an die Sozialversicherung: Neuer Tätigkeitsschlüssel Fotos: Fotolia
die Arbeitgeber bzw. ihre Dienstleister (Lohn/-Steuerbüros) mit sich. Die BA begründet den neuen Schlüssel u.a. in der fehlenden Aktualität des alten Schlüssels, den Besonderheiten des deutschen Arbeitsmarkts und Anpassungen an internationale Berufsklassifikationen. Neuer Schlüssel im Einzelnen:
Der neue Schlüssel gliedert sich im Einzelnen in die abgefragten Informationen: • ausgeübte Tätigkeit im Betrieb (1-5) • höchster allgemeiner Schulabschluss (6) • höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (7) • Arbeitnehmerüberlassung (8) • Befristung und Arbeitszeit (9)
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, monatlich für ihre beschäftigten Arbeitnehmer Meldungen zur Sozialversicherung zu übermitteln. Diese sind mit einem Tätigkeitsschlüssel, bisher eine 5-stellige Nummer, versehen. Die Nummer dient der Bundesagentur für Arbeit (BA) für statistische Zwecke, sie will daraus Erkenntnisse zur Beschäftigung nach Berufen und Wirtschaftszweigen gewinnen. Der derzeitig noch gültige 5-stellige Schlüssel enthält 3 tätigkeits- und 2 personenbezogene Stellen. Zum 01. Dezember 2011 wird nun auf einen neuen, nunmehr 9-stelligen Schlüssel umgestellt mit 5 tätigkeits-
und 4 personenbezogene Stellen. Der neue Schlüssel gilt im Sozialversicherungsmeldeverfahren für: • Anmeldungen mit einem Meldezeitraum ab 1. Dezember 2011 • Meldungen mit Beschäftigungszeiträumen, die nach dem 30. November 2011 enden • die Jahresmeldungen 2011 Kritik am Umstellungsaufwand Arbeitgeberseitig wurden im Vorfeld deutlich Bedenken gegen die Notwendigkeit dieser Umstellung und ihr Kosten-/Nutzenverhältnis erhoben. Das Umstellen bringt einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand für
Die ausgeübte Tätigkeit entspricht dabei in vielen Berufen, so auch im Maler- und Lackiererhandwerk, nicht der bisherigen Nummernsystematik. So ist z.B. die Tätigkeit als Maler (Geselle wie Helfer) zur Zeit noch mit 511 geschlüsselt. Der neue Tätigkeitsschlüssel lautet dagegen für Maler (Gesellen) auf 33212 und für Malerhelfer 33211 in den ersten 5 Stellen. Zur Ermittlung gibt es ein „Schlüsselverzeichnis zur Tätigkeit“ (Stellen 1 bis 5) , das ein alphabetisches Verzeichnis von Berufen und Tätigkeiten enthält. Ebenfalls stellt die Bundesagentur die Möglichkeit der Online-Recherche mit dem „Tätigkeitsschlüssel-Online“ zur Verfügung. Alle Informationen und Arbeitshilfen zu dem neuen Tätigkeitsschlüssel ab 01. Dezember 2011 sind im Internet abrufbar unter: www.arbeitsagentur.de ■
Sterne des Handwerks Mit der besten Fahrzeugbeschriftung einen Mercedes-Benz Vito gewinnen: In diesem Jahr findet der Wettbewerb „Sterne des Handwerks“ erneut statt. Die originellste und aufmerksamkeitsstärkste Fahrzeugbeschriftung wird dabei gesucht. Handwerksbetriebe sind aufgerufen, Fotos oder Gestaltungsentwürfe ihrer Firmenfahrzeuge ins Rennen zu schicken und damit einen fabrikneuen Mercedes-Benz Vito im eigenen Corporate Design zu ge-
winnen. Der siegreiche Designer der Beschriftung erhält einen Geldpreis in Höhe von 2.500 Euro. Die Handwerkerfahrzeuge prägen das Straßenbild der Städte und beeinflussen nachhaltig das Image des Handwerks in der Öffentlichkeit. Kriterien für eine gelungene Fahrzeugbeschriftung sind Gestaltung, technische Umsetzung und die Originalität des Konzepts, das einen klaren Bezug zum Angebot haben sollte. Daneben sind eine hohe Funktionalität und ein großer Erinnerungsfaktor Merkmale einer gelungenen Fahrzeugbeklebung.
Foto: Siegerfahrzeug im Vorjahr Bis zum 30. November können die Beiträge eingereicht werden. Eine Expertenjury aus Marketing, Handwerk und Design unter der Leitung von Hochschulprofessor Christoph M. Scheller wird diese sichten, aus- und bewerten. Schirmherr des Wettbewerbs ist die Aktion Modernes Handwerk (AMH), unterstützt wird „Sterne des Handwerks“ vom Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland. Die Übergabe des Siegerfahrzeugs erfolgt im März 2012 im Rahmen der Internationalen Handwerks Messe (IHM) in München. Weitere Informationen und Teilnahme: www.sterne-des-handwerks.de ■
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Hausdämmung: Neue Vorschriften beachten!
Energiesparen wird ein immer größeres Thema und damit auch das Dämmen. Der Staat hat Vorschriften zur Hausdämmung erlassen, welche beachtet werden müssen. Hier ein kurzer Überblick. Energiesparen wird ein immer größeres Thema und damit auch das Dämmen. Der Staat hat Vorschriften zur Hausdämmung erlassen, welche beachtet werden müssen. Die Regeln dafür sind in der jeweils aktuellen Fassung der EnEV (Energieeinsparverordnung) nachzulesen. Wir geben Ihnen einen Überblick über relevante Fakten und Tipps, worauf Sie bei der Hausdämmung achten sollten.
Vorschriften bei der Hausdämmung: Was bedeutet EnEV? Es gibt bestimmte Verordnungen, die bei der Dämmung von Gebäuden, beim Umbau oder bei der Sanierung beachtet werden müssen. Die aktuellste Fassung der sogenannten Energiesparverordnung (EnEV) trat am 1. Oktober 2009 in Kraft. Im Jahr 2012 soll eine überarbeitete Fassung vom Bundesrat verabschiedet werden. Sie basiert auf den EU-Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden, Bürogebäuden und gewissen Betriebsgebäuden.
Hausdämmung: EnEV gilt für Hausbesitzer. Seit dem 1. Juli 2008 ist es für jeden Hausbesitzer Pflicht, einen Energiepass zu besitzen. In ihm werden sämtliche Daten der Energieeffizienz des Hauses festgehalten. Anhand dieser Daten prüft ein Fachmann, wo Ihr Haus eine gute Isolierung aufweist und wo Energieverluste bestehen. Anschließend werden Ihnen, nach den Vorschriften der Energiesparverordnung, Lösungsvorschläge angeboten, um den Energiebedarf zu senken.
Hausbau: Das gilt es zu beachten: Ermittlung des Energiebedarfs. Dazu wird ein Primärenergiebedarf ermittelt und mit Norm-Tabellen abgeglichen, um dem Hausbesitzer Sanierungsvorschläge zu unterbreiten,
die die Energieeffizienz des Hauses erhöhen. Die Berechnung setzt sich zusammen aus dem Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser und den Energieverlusten, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle über dessen Aufbereitung und den Transport zum Gebäude anfallen. Aber auch die Energieaufwendungen für Verteilung und Speicherung im Gebäude fließen in die Rechnung mit ein. Das Ergebnis, der Primärbedarf, gibt dann die Umweltverträglichkeit der Energienutzung des Gebäudes an. Allerdings kann dies laut Deutscher Energie-Agentur (DENA) irreführend sein, wenn umweltverträgliche Energieträger wie zum Beispiel Holz in unsanierten, alten Gebäuden eingesetzt werden. In diesem Fall geht eine relativ gute Umweltverträglichkeit mit eventuell hohen Kosten einher.
Dämmen hilft, Energie zu sparen. Alte Heizungen, einfachverglaste Fenster oder eine schlechte Isolierung der Hauswände verursachen einen großen Wärmeverlust. Dadurch geht viel Energie verloren. Alte Dächer und Fenster sind ebenfalls die Stellen, an denen der Wärmeverlust extrem ist. Der Energiepass hilft Hausbesitzern hierbei, Problemzonen zu entdecken und auszubessern. Außerdem finden sich in ihm Informationen, wie Sie Ihre Heizung, das Dach und die Fenster dämmen können, ebenso wie die Hauswände selber. Wenn Sie die Vorschriften der EnEV beachten, können Sie einen Großteil des Wärmeverlusts mindern. Steuerliche Vorteile sowie günstige Kredite helfen Ihnen hierbei, die Sanierung zu finanzieren.
Ausnahmen beachten. Natürlich gibt es auch Ausnahmen,. Nicht alle Gebäude müssen Sie dämmen. Es gibt hier Sonderregelungen, die Sie beachten können. Gebäude unter 50m² fallen hier ebenso darunter wie denkmalgeschützte Gebäude. Die Sonderregelung greift auch bei unterirdischen Gebäuden, Tier- und Pflanzengebäuden, die der betrieblichen Nutzung dienen. Auch Gebäude, die nur zur kurzfristigen Nutzung errichtet wurden, müssen Sie nicht dämmen. Diese Sonderregelungen sind separat zu erfragen. Weitere praktische Informationen zum Thema Wärmedämmung finden Sie auf unserem Internet-Portal: www.energie-und-fassade.de ■
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Arbeitsschutz HANDLUNGSANLEITUNG für den umgang mit arbeits- und Schutzgerüsten Foto: Pixelio - Rainer Sturm
Diese Handlungsanleitung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die Arbeits- und Schutzgerüste erstellen und/oder benutzen. Sie gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die beim Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
unserer Sicherheitsfachkräfte sind die nachfolgenden Auszüge aus der BGI 663 gewählt worden.
Die Änderungen in der BGI 663 von Juni 2011 gegenüber der Ausgabe von Juli 2010 sind auf Seite 1 der neuen Ausgabe dargestellt.
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Im Hauptteil der BGI 663 werden Aufgaben, Hinweise und Pflichten der Unternehmer und der Beschäftigten beschrieben, die Gerüste erstellen bzw. benutzen. Im Abschnitt 4 werden Maßnahmen und Rangfolge der Absturzsicherung bei Gerüstmontage, Vertikaltransport und Horizontaltransport aufgezeigt. Anhang 1 beinhaltet die sicherheitstechnischen Anforderungen an Arbeitsund Schutzgerüste. Mit den Anhängen 2 bis 8 werden Musterdokumente für Betriebsanweisungen, Montageanweisungen, Prüf- und Verankerungsprotokolle sowie Warnhinweise als Praxishilfen angeboten. Ausgehend von zahlreichen Baustellenbegehungen
Pflichten des Unternehmers, der ein Gerüst fertig erstellt hat: •
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Gerüst auf ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion durch eine befähigte Person prüfen lassen Ergebnisse der Prüfung in Form eines Prüfprotokolls dokumentieren Kennzeichnung der Freigabe an gut sichtbarer Stelle des Gerüstes anbringen, z.B. an Leiter- oder Treppenaufgang Übergabe des Gerüstes am besten gemeinsam mit dem Nutzer und durch Prüfprotokoll dokumentieren.
Die Prüfung auf sichere Funktion umfasst: • •
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Prüfung auf Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck als Arbeits- oder Schutzgerüst Prüfung der Last-, Breiten- und Höhenklasse für die vorgesehenen Arbeiten, siehe hierzu auch Anhang 1 Prüfung auf augenfällige Mängel, z. B. der Aufstellfläche, der Aufstiege, der Beläge, der Eckausbildung, der Verankerung, des Seitenschutzes und des Abstands zum Gebäude
Der dreiteilige Seitenschutz (Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett siehe Abb.) muss in den benutzten Gerüstebenen jederzeit funktionsfähig sein.
Verantwortung des Unternehmers, der das Gerüst benutzen lässt Jeder Unternehmer, der Gerüste oder Teilbereiche benutzen lässt, trägt Verantwortung dafür, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Jeder Unternehmer sollte das Gerüst vor der ersten Benutzung auf dessen sichere Funktion überprüfen. Die Prüfung darf nur durch eine hierzu befähigte Person durchgeführt werden, z.B. durch den Aufsichtführenden des Gerüstbenutzers.
Anforderungen an den Seitenschutz Belagflächen müssen im gebrauchsfertigen Zustand mit einem Seitenschutz umwehrt sein. Der Seitenschutz muss gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein. Auf den Seitenschutz an der Gerüstinnenseite darf verzichtet werden, wenn der Abstand zwischen der Kante der Belagfläche und dem Bauwerk nicht mehr als 0,30 m beträgt. Auf den Geländer- und Zwischenholm darf verzichtet werden, wenn zum Gerüstsystem gehörende Seitenschutzgitter bzw. Schutzwände verwendet werden. Auf das Bordbrett darf verzichtet werden: • auf der zum Gebäude liegenden Seite, wenn Arbeiten an der Fassade ausgeführt werden • wenn das Gerüst als Tragkonstruktion für die Absturzsicherung an der Absturzkante benutzt wird (siehe Bild 23 im Anhang 1 der BGI 663) • an Treppenläufen Für Fragen und Informationen steht Ihnen das Team von www.basik-net.de gerne zur Verfügung.
Bild: Abmessungen des Seitenschutzes (Quelle BG BAU)
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (FH) Fred Graumann f.graumann@uve.de Tel: 07522-97.29.90 Mobil: 0178-55.22.441 ■
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