eco.nova SPEZIAL Recht 2015/2016

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P.b.b. Verlagspostamt 6020 Innsbruck, ZNr. GZ 02Z030672 M, Euro 3.00

Recht so! Recht haben und Recht bekommen

WAS DARF DER CHEF?

Die häufigsten Fragen im Arbeitsverhältnis

SICH TRAUEN OHNE SCHEIN Ehe vs. Lebensgemeinschaft

IMMOBILIEN

Der Staat sammelt Geld

INKLUSIVE TIROLER RECHTSANWALTSVERZEICHNIS 

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Recht haben ... ... und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Sie kennen den Spruch. Und wie es sich mit Sprichwörtern eben so verhält: Manchmal stimmen sie auch.

M

it Rechtsanwälten verhält es sich ähnlich wie mit Orthopäden: Jeder scheint sie im Laufe seines Lebens irgendwann einmal zu brauchen. Mit dem Unterschied, dass man zum Orthopäden meist dann geht, wenn’s irgendwo weh tut. Das muss beim Anwalt nicht zwangsläufig so sein. Die meisten Menschen haben nur eine vage Vorstellung vom tatsächlichen Leistungsspektrum eines Rechtsanwaltes. Je-

der weiß, dass er als Vertreter vor Gericht oder Behörden agiert. Aus dieser Tätigkeit vor dem Richtertisch haben Rechtsanwälte unter allen Rechtsberufen die größte Streiterfahrung. Und wissen daher auch, wie sich Streit vermeiden lässt. Ob Mietvertrag, Arbeitsrecht, Unternehmensgründung, Ehe- und Familienrecht, Grundverkehr, Patientenverfügung, Haftungsfragen oder Testament, das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes ist aber eben nicht nur bei strafrechtlichen Verfehlungen oder dem Gang vor Gericht sinnvoll. Kompetente Beratung ist ob der teils sehr komplexen Rechtslage heute generell wichtiger denn je. Wo immer im Leben es darum geht, das eigene Recht durchzusetzen, braucht es – meist in Ermangelung eigenen Wissens – fachkundige Partner, auf deren Urteil man sich verlassen kann. Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt nach wie vor. Sei es, weil sie denken, das Recht sowieso auf ihrer Seite zu haben, oder auch, weil sie Konflikten generell lieber aus dem Weg gehen. Oder einfach nur, um Kosten zu sparen. Doch Recht zu haben, heißt noch lange nicht, auch Recht zu bekommen. Und wie auch sonst im Leben gilt: Vorbeugen ist besser als heilen! Und günstiger. Wer Erbangelegenheiten rechtzeitig regelt, beugt in den meisten Fällen Streitigkeiten unter Angehörigen vor. Wer die Umstände einer Scheidung noch vor der Eheschließung bedenkt, kann unschöne Szenen vermeiden. Wer Haftungsfragen bei einer Unternehmensgründung vorab klärt, kann das eigene Risiko wirksam begrenzen. In dieser Spezialausgabe geben wir Ihnen wieder einen Überblick über rechtliche Situationen im Berufs- wie Privatleben und bedanken uns auf diesem Weg für die kompetente Unterstützung der Autoren. Wenn Sie Recht haben, sollten Sie auch Recht bekommen!

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Inhalt UNTERNEHMENSRECHT

IMMOBILIENRECHT

08 Gesellschaftsrecht

32 Immobilienbesteuerung

Die Wahl der optimalen Gesellschaftsform. Ein Überblick

Die Anfang 2016 in Kraft tretende Immobilienbesteuerung ist

// Weiskopf/Kappacher Rechtsanwälte

Teil der neuen Steuerreform. Was sich im Einzelnen ändert

10 Betriebsübergabe Maßgeschneiderte Lösungen berücksichtigen die

// Claudia Lantos, König-Ermarcora-Lässer & Partner

36 Gemeindeentwicklung

Bedürfnisse jedes Einzelnen

Herangehensweisen bei der Entwicklung von

// Silvia Moser, Barbara Egger-Russe,

Lebens- und Arbeitsräumen in Gemeinden

Greiter Pegger Kofler & Partner

// Herbert Schöpf

12 Geschäftsführerhaftung Die straf-, zivil- und gesellschaftliche Verantwortlichkeit

38 Grundverkehr Liegenschaftsverträge sind in Tirol durch das

von Geschäftsführern: Business Judgement Rule

Grundverkehrsgesetz stark reglementiert

// Ivo Rungg, Binder Grösswang Rechtsanwälte

// Simon Pöschl, AWZ Rechtsanwälte

12 Gesellschaftsrecht

40 Freizeitwohnsitze

Die Wahl der optimalen Gesellschaftsform. Ein Überblick

Freizeitwohnsitze in Hotelbetrieben

// Weiskopf/Kappacher Rechtsanwälte

// Axel Fuith

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ARBEITSRECHT

VERWALTUNGSRECHT

14 Arbeitszeitregelungen

42 Raumordnung

Flexible Arbeitszeiten, Schichtarbeit, Gleitzeit etc.

Grundeigentum und Raumordnung, der schmale

Was es zu beachten gilt

Grat zwischen Freud und Leid

// Thomas Mildner

// Stefan Gamsjäger, Gamsjäger|Wiesflecker

16 Kündigung & Entlassung Auf welche Art Arbeitsverhältnisse beendet werden können // Mathias Demetz, König-Ermarcora-Lässer & Partner

18 Was darf der Chef? Die häufigsten Fragen in einem Arbeitsverhältnis // Thomas Krapf

22 Altersdiskriminierung Ungleichbehandlung betrifft auch junge Menschen // Sabine Picout

WIRTSCHAFTSRECHT 24 Compliance Wie sich ein Unternehmern organisieren sollte // Johannes Barbist, Binder Grösswang Rechtsanwälte

26 Öffentliches Vergaberecht Best- statt Billigstbieter // Herbert Schöpf

28 Patent Das Europäische Patent und das neue Einheitspatent // Paul Torggler

30 Ideenmanagement Ideen und Innovationen der Mitarbeiter fördern // Stefan Warbek

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FAMILIEN- & ERBRECHT 44 Erbrechtsänderungsgesetz Ein Gesetz wird modernisiert // Alexandra Eder, Greiter Pegger Kofler & Partner

46 Ehe & Lebensgemeinschaft Sich trauen ohne Schein // Barbara Lässer, König-Ermacora-Lässer & Partner

48 Patientenverfügung Selbstbestimmt leben – selbstbestimmt sterben // Michael Gumpoltsberger

50 Haftungen im Wintersport Sturz ins Ungewisse?! // Markus Skarics

VERZEICHNIS 56 Verzeichnis der Tiroler Rechtsanwälte

IMPRESSUM Herausgeber & Medieninhaber: eco.nova Verlags GmbH, Hunoldstraße 20, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/290088, redaktion@econova.at, www.econova.at Jahresabo: EUR 25,00 (17 Ausgaben) Geschäftsleitung: Christoph Loreck, Mag. Sandra Nardin Assistenz: Martin Weissenbrunner // Chefredaktion: Marina Kremser Anzeigenverkauf: Ing. Christian Senn, Bruno König, Tanja Ischia, Hannelore Weissbacher, Hannah Oderich Grafik: Sophie Frenzel // Druck: Radin-Berger-Print GmbH Unternehmensgegenstand: Die Herstellung, der Verlag und der Vertrieb von Drucksorten aller Art, insbesondere der Zeitschrift eco.nova. // Grundlegende Richtung: Unabhängiges österreichweites Magazin, das sich mit der Berichterstattung über Trends in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Architektur, Gesundheit & Wellness, Steuern, Recht, Kulinarium und Lifestyle beschäftigt. Der Nachdruck, auch auszugsweise, sowie anderwertige Vervielfältigung sind nur mit vorheriger Zustimmung des Herausgebers gestattet. Für die Rücksendung von unverlangt eingesandten Manuskripten und Bildmaterial wird keine Gewähr übernommen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar.

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Die Wahl der optimalen Gesellschaftsform Der Gesetzgeber stellt Unternehmensgründern eine Reihe von verschiedenen Gesellschaftsformen zur Verfügung. Die Auswahl der optimalen Gesellschaftsform hängt jedoch von zahlreichen Faktoren (z. B. Unternehmenszweck, Risiko, Größe, zu erwartendes Wachstum etc.) ab und erfordert daher umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung. Ein Überblick. // TEXT: WEISKOPF/KAPPACHER RECHTSANWÄLTE, LANDECK

W

enn sich

sellschaftsformen betrieben werden dürfen

mehrere

(z. B. ist der Betrieb von Versicherungsge-

Personen

schäften nur in Form einer Aktiengesellschaft

zusam-

zulässig), haben die Unternehmensgründer

men-

grundsätzlich die freie Auswahl unter den

schlie-

vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten

ßen, um ein Unternehmen zu gründen, stellt

Gesellschaftsformen. Neben den klassischen

sich zunächst die Frage, in welcher Gesell-

österreichischen Gesellschaftsformen wie

schaftsform das Unternehmen betrieben

GesbR, OG oder GmbH werden zunehmend

werden soll. Mit Ausnahme weniger Unter-

auch ausländische Gesellschaftsformen ge-

nehmenszwecke, die nur in bestimmten Ge-

wählt, zum Beispiel die britische Limited.

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Die Auswahl der optimalen Gesellschaftsform hängt von zahlreichen Faktoren ab. Eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung kann Unternehmensgründern bereits im Vorfeld dazu verhelfen, sich von Beginn an für die optimale Gesellschaftsform zu entscheiden, wodurch bereits spätere Umgründungen hintangehalten werden können.


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Im Regelfall verhält es sich so, dass es die eine „richtige“ Gesellschaftsform für den jeweiligen Unternehmenszweck nicht gibt, sondern – abhängig von verschiedenen Faktoren – sämtliche Vor- und Nachteile im Einzelfall abgewogen werden müssen, um die für den jeweiligen Unternehmenszweck „optimale“ Gesellschaftsform zu finden. Im Folgenden werden die am häufigsten verwendeten Gesellschaftsformen mit ihren wesentlichen Charakteristiken dargestellt.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GesbR Die GesbR ist eine durch Vertrag begründete Gesellschaft zu einem gemeinschaftlichen Erwerb, bei der zwei oder mehrere Personen ihre Mühe und/oder ihre Sachen zum gemeinschaftlichen Nutzen vereinigen. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) kann eine GesbR aber auch zur Verwirklichung ideeller Zwecke gegründet werden. Das wesentliche Charakteristikum der GesbR ist, dass diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, also keine juristische Person ist. Sämtliche Rechte und Pflichten werden

RA MAG. STEFAN WEISKOPF, RAA DIPL.-ING. MMAG. DR. MICHAEL KÖSSLER UND RA DR. RAINER KAPPACHER, MBL Weiskopf/Kappacher Rechtsanwälte Malserstraße 34, 6500 Landeck www.ra-tirol.at

nicht der GesbR als solcher, sondern vielmehr den einzelnen Gesellschaftern zugeordnet. Die GesbR kann daher mangels Rechtspersönlichkeit nicht selbst ein Unternehmen

mit ihrem (Privat-)Vermögen für Gesell-

vermögen wird von den Vermögenseinla-

betreiben, sondern die Unternehmereigen-

schaftsverbindlichkeiten. Obwohl die OG in

gen („Stammeinlagen“) der Gesellschafter

schaft kommt allenfalls den Gesellschaf-

vielen Bereichen wie eine juristische Person

gebildet, wobei das Gesellschaftsvermögen

tern zu. Überschreitet eine unternehmerisch

behandelt wird, ist die OG nach herrschen-

vom Vermögen der jeweiligen Gesellschafter

tätige GesbR gewisse Umsatzerlöse, sind die

der Meinung und Rechtsprechung keine ju-

getrennt ist. Die Gesellschafter haften da-

Gesellschafter verpflichtet, sie als Offene Ge-

ristische Person.

her – mit Ausnahme einiger weniger Durch-

sellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft

Eine OG entsteht – wie die GmbH – erst mit

brechungen (z. B. bei qualifizierter Unter-

(KG) ins Firmenbuch einzutragen.

Eintragung im Firmenbuch. Im Gegensatz

kapitalisierung) – grundsätzlich nicht für

Während ein Vorteil der GesbR darin be-

zur GmbH ist die OG aber kein Unterneh-

die Verbindlichkeiten der GmbH. Die GmbH

steht, dass die Gesellschafter nicht verpflich-

men kraft Rechtsform, sondern die Frage,

entsteht wie die OG erst mit Eintragung im

tet sind, „Startkapital“ zur Verfügung zu stel-

ob eine OG Unternehmer ist, richtet sich da-

Firmenbuch. Im Gegensatz zur OG ist die

len, besteht ein wesentlicher Nachteil darin,

nach, ob sie ein Unternehmen betreibt. Auch

GmbH – unabhängig von einer tatsächlichen

dass die Gesellschafter für Gesellschafts-

bei der OG ist kein Mindestkapital vorge-

unternehmerischen Tätigkeit – Unterneh-

verbindlichkeiten nach Ausschöpfung des

schrieben.

mer kraft Rechtsform.

Gesellschaftsvermögens unbeschränkt mit

Das Stammkapital einer GmbH, das der Min-

ihrem gesamten (Privat-)Vermögen haften.

Kommanditgesellschaft – KG

Jeder Gesellschafter kann dabei für die ge-

Die KG ist eine Sonderform der OG, bei der

tens 35.000 Euro betragen. Hiervon müssen

samte Schuld in Anspruch genommen wer-

zumindest ein Gesellschafter gegenüber

mindestens 17.500 Euro eingezahlt werden.

den, jedoch können sich die Gesellschafter

den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt

Seit 2014 gibt es zudem die Möglichkeit der

im Innenverhältnis bei den anderen Gesell-

(„Komplementär“) und zumindest ein Gesell-

sogenannten „Gründungsprivilegierung“, die

schaftern regressieren.

schafter beschränkt („Kommanditist“) haftet.

es zukünftigen Gesellschaftern ermöglicht,

Die Haftung des/der Kommanditisten ist da-

eine GmbH mit einer „gründungsprivilegier-

bei auf einen bestimmten Betrag („Haftsum-

ten Stammeinlage“ von 10.000 Euro zu grün-

me“) beschränkt.

den, wobei wiederum die Hälfte hiervon, also

Offene Gesellschaft – OG Die OG ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, der mindestens zwei Gesell-

desthaftsumme entspricht, muss mindes-

5000 Euro, eingezahlt werden müssen. Wäh-

zur GesbR ist die OG ein eigenes Rechtssub-

Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH

jekt, weshalb sie Rechte erwerben und Ver-

Die GmbH ist eine Körperschaft mit eigener

beschränkt. Die Gründungsprivilegierung

bindlichkeiten eingehen kann. Sie tritt daher

Rechtspersönlichkeit. Als juristische Per-

kann jederzeit beendet werden und endet

selbst im Rechtsverkehr auf. Dennoch haf-

son ist die GmbH daher selbst Trägerin von

spätestens nach zehn Jahren ab Eintragung

ten die Gesellschafter der OG unbeschränkt

Rechten und Pflichten. Das Gesellschafts-

der Gesellschaft im Firmenbuch.

schafter angehören müssen. Im Gegensatz

rend aufrechter Gründungsprivilegierung ist die Haftsumme der GmbH auf 10.000 Euro

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eco.recht

Maßgeschneiderte Unternehmensübergabe Die Anzahl von Unternehmensübergaben ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Dabei halten sich Unternehmensübergaben inner- und außerhalb des Familienkreises etwa die Waage. Im Lebenszyklus eines Unternehmens kann ein Übergabeprozess durchaus eine kritische Phase darstellen. Bei der Übergabe des „Lebenswerkes“ ist es daher von zentraler Bedeutung, auf die Bedürfnisse eines jeden Einzelfalles Bedacht zu nehmen und eine maßgeschneiderte Lösung anzustreben. // TEXT: SILVIA MOSER, BARBARA EGGER-RUSSE Rechtsform und Gegenstand Abhängig davon, in welcher Rechtsform der Übergeber das Unternehmen betreibt, wird eine Übergabe oft zum Anlass genommen, gleichzeitig eine Optimierung der Unternehmensstruktur durchzuführen. In der Praxis werden daher häufig auch abgabenbegünstigte Umgründungsmaßnahmen im Zuge von Unternehmensübergaben gesetzt, etwa die Umwandlung (Einbringung) eines Einzelunternehmens in eine GmbH. Weiters ist der konkrete Gegenstand bei Unternehmensübergaben (Betrieb, Teilbetrieb, Gesellschaftsanteile etc.) im Detail zu hinterfragen.

Vertragsgestaltung im Familienkreis Unternehmensübergaben im Familienkreis erfolgen meistens in Form einer Schenkung. Bei der Vertragsgestaltung ist daher auch darauf Bedacht zu nehmen, dass und allen-

A

falls wie die Interessen und Rechte anderer pflichtteilsberechtigter Familienmitglieder ausgeglichen werden und wie sonstige familiäre Verpflichtungen zu regeln sind. us rechtlicher

„familienexternen Unternehmensüberga-

Für den Übergeber steht hier in der Regel

Sicht ist zwischen

be“. Diese Unterscheidung hat naturgemäß

nicht die Erzielung eines möglichst hohen

einer Übergabe

großen Einfluss auf die Entgeltlichkeit von

Kaufpreises im Vordergrund. Um sich finan-

zu Lebzeiten (Ver-

Unternehmensübergaben, da sie im Famili-

ziell trotzdem abzusichern, kann dem Über-

kauf, Schenkung,

enkreis überwiegend unentgeltlich – etwa in

geber ein Fruchtgenussrecht vorbehalten

Verpachtung etc.)

Form einer Schenkung – und außerhalb des

oder sonstige Versorgungsleistungen gere-

und einer Übergabe von Todes wegen (Schen-

Familienkreises meistens entgeltlich (Verkauf,

gelt werden. Bei einer Schenkung ist im Üb-

kung auf den Todesfall, Testament etc.) zu

Verpachtung etc.) erfolgen. Häufig erfolgt eine

rigen abzuwägen, ob sich der Übergeber die

unterscheiden. In der Praxis erfolgt eine

Unternehmensübergabe in mehreren Schrit-

Möglichkeit eines Schenkungswiderrufes

Übergabe zu Lebzeiten wesentlich häufiger

ten, insbesondere dann, wenn der Übergeber

vorbehalten möchte.

als eine Übergabe von Todes wegen.

noch im Unternehmen (beratend) tätig sein

Ein weiteres wichtiges Unterscheidungs-

will („sukzessiver Unternehmensübergang“).

merkmal stellt die Person des Nachfolgers

Diesem Zweck dienen der Rückbehalt einer

Vertragsgestaltung außerhalb des Familienkreises

dar: Handelt es sich um ein Familienmitglied,

Minderheitsbeteiligung des Übergebers, die

Außerhalb des Familienkreises erfolgen

spricht man von einer „familieninternen Un-

Einräumung von Optionsrechten, die Über-

Unternehmensübergaben in der Regel ent-

ternehmensübergabe“; handelt es sich um

nahme von beratenden Funktionen (z. B. im

geltlich in Form eines „Asset Deals“ oder ei-

einen familienfremden Dritten (Mitarbeiter,

Aufsichts- oder Beirat) oder die Einräumung

nes „Share Deals“: Bei einem „Asset Deal“

sonstige Dritte etc.) spricht man von einer

eines Unternehmensfortführungsprivilegs.

werden sämtliche Rechte und Verbindlich-

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keiten sowie Vermögensgegenstände des Unternehmens im Wege der sogenannten Einzelrechtsnachfolge an den Nachfolger übertragen. Von Nachteil ist dabei, dass Vertragspartner der Übernahme von bestehenden Verträgen grundsätzlich widersprechen können, sodass unter Umständen wichtige Vertragsbeziehungen vom Nachfolger nicht oder nur zu ungünstigeren Bedingungen übernommen werden können. Der Nachfolger haftet bei einem „Asset Deal“ für sämtliche zum Unternehmen gehörige Verbindlichkeiten, welche er bei der Übergabe kannte oder kennen musste (§ 1409 ABGB). Diese Haftung ist mit der Höhe des Kaufpreises bzw. dem Wert des übernommenen Vermögens begrenzt. Abweichende vertragliche Vereinbarungen sind Dritten gegenüber nicht rechtswirksam. Bei der Vertragsgestaltung gibt es jedoch Möglichkeiten, dieses Haftungsrisiko zu verringern, etwa indem ein Teil des Kaufpreises nicht an den Übergeber fließt, sondern zur Abdeckung von

MMMAG. BARBARA EGGER-RUSSE UND DR. SILVIA MOSER, M.A. Greiter Pegger Kofler & Partner Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, office@lawfirm.at

Unternehmensverbindlichkeiten verwendet wird. Eine weitere Haftung des Nachfolgers gemäß § 38 UGB kann durch die Eintragung

Unternehmensbewertung der Kaufpreis ba-

Garantieerklärungen möglichst noch vom

eines „Haftungsausschlusses“ im Firmen-

siert (zukünftige Cash-Flows, Umsatz-Mul-

Übergeber getragen werden.

buch ausgeschlossen werden.

tiples etc.) und ob eine nachträgliche Kauf-

Aus Sicht des Übergebers ist es hingegen we-

Bei einem Share Deal werden nicht die

preisanpassung möglich sein soll, wenn das

sentlich, dass er nur jene Garantien abgibt,

Rechte und Verpflichtungen sowie Vermö-

Unternehmen beispielsweise künftig eine

die er „guten Gewissens“ übernehmen kann.

gensgegenstände des Unternehmens erwor-

bestimmte Performance verfehlt (z. B. Um-

Der Kaufpreis soll nicht durch „spätere Ga-

ben, sondern die Anteile an der betroffenen

satzrückgänge eintreten). Wichtig ist eine

rantiefälle“, die in der Praxis mangels hinrei-

Gesellschaft. Der Wechsel findet also nur

Regelung, wann und wie die Auszahlung des

chend genauer Regelung häufig zu einem

auf der Gesellschafterebene statt, indem der

Kaufpreises erfolgen soll (z. B. Leistung in ei-

Rechtsstreit führen, geschmälert werden.

Nachfolger in die Rechtsposition des Über-

ner Einmal- oder in Ratenzahlungen).

Bei „größeren“ Unternehmensübergaben

gebers eintritt. Die Rechtspersönlichkeit

Für den Fall, dass der Kaufpreis – oder ein

wird der Garantiekatalog in der Regel auf

der Gesellschaft ändert sich dadurch nicht.

Teil davon – erst zu einem späteren Zeit-

Basis der Ergebnisse einer „Due Diligence“

Daher gibt es auch kein Widerspruchsrecht

punkt zur Zahlung fällig wird, sind die Mo-

erstellt. Durch diese Analyse des Unterneh-

der Vertragspartner, es sei denn, in Verträ-

dalitäten einer Sicherstellung des Kauf-

mens – insbesondere aus rechtlicher, steu-

gen zwischen dem Unternehmen und seinen

preises vertraglich zu regeln. Hier gibt es

erlicher und finanzieller Sicht – wird vom

Vertragspartnern finden sich sogenann-

unterschiedlichste Varianten (z. B. treuhän-

Nachfolger vorab geprüft, welche „Gefahren“

te „Change-of-Control-Klauseln“. Derartige

dige Auszahlungen, Bankgarantien, Bür-

im Unternehmen lauern und bei der Ver-

Klauseln räumen dem Vertragspartner das

gen-und-Zahler-Haftungen). Zu einer sol-

tragsgestaltung ihren Niederschlag finden

Recht ein, die Verträge aufzulösen, wenn „we-

chen späteren Fälligkeit kommt es meistens

müssen.

sentliche Änderungen“ auf Gesellschafter-

dann, wenn ein Teil des Kaufpreises für

ebene stattfinden. Für die Verbindlichkeiten

allfällige Gewährleistungs- oder Garantie-

der Gesellschaft selbst haftet der Nachfol-

ansprüche zurückbehalten wird.

ger bei einem Share Deal an sich nicht, es sei

Aus Sicht des Nachfolgers ist es wichtig, dass

denn, er übernimmt die Stellung eines unbe-

allfällige Risiken und wirtschaftliche Nach-

schränkt haftenden Gesellschafters bei einer

teile, die mit dem Unternehmen verbunden

Personengesellschaft.

sind, noch vom Übergeber getragen werden

Kaufpreisgestaltung und Garantiekatalog

und dies durch entsprechende Garantieerklärungen („Garantiekatalog“) abgesichert wird (z. B. unbeschränktes Eigentum an Ver-

Bei entgeltlichen Unternehmensüberga-

mögenswerten, Richtigkeit von Jahresab-

ben steht häufig die Erzielung eines mög-

schlüssen und Steuererklärungen etc). Dem

lichst hohen Kaufpreises im Vordergrund.

Nachfolger unbekannte Forderungen von

Die Vertragsgestaltung von Kaufpreisklau-

Dritten, die vor der Unternehmensüberga-

seln bietet verschiedenste Möglichkeiten: Je

be begründet wurden und erst später schla-

nach Einzelfall ist abzustimmen, auf welcher

gend werden, sollen durch die Abgabe von

FAZIT

Eine mangelhafte Vorbereitung kann Ursache für das Scheitern von Unternehmensübergaben sein. Ein einheitliches Erfolgsrezept gibt es nicht. Im Gegenteil: Bei Unternehmensübergaben ist stets eine maßgeschneiderte Lösung für die Beteiligten anzustreben. Aufgrund der beschriebenen Risiken und des Umstandes, dass bei Unternehmensübergaben zahlreiche gesetzliche Sonderbestimmungen zur Anwendung gelangen, sollten Übergabeprozesse jedenfalls rechtlich begleitet werden und ein ausreichender Zeitrahmen eingeplant werden.

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eco.recht

Business Judgement Rule

„Mit einem Fuß im Knast“, lautet eine Antwort, die viele Geschäftsführer, Vorstände oder sonstige leitende Angestellte geben, wenn sie zu den mit ihrer Position verknüpften Risiken befragt werden. Dies umso mehr, als die Zeitungen in den letzten Monaten mit Berichten über Manager, deren Entscheidungen in strafrechtlichen Verurteilungen geendet haben, voll sind. Dabei spielt nicht bloß die strafrechtliche, sondern auch die zivil- und gesellschaftsrechtliche Verantwortlichkeit eine Rolle. Viele fürchten nun, mit einer im täglichen Betrieb des Unternehmens getroffenen Entscheidung einen Fehler begangen zu haben, der zur Schädigung des eigenen Unternehmens und in weiterer Folge zu rechtlichen Konsequenzen und enormen Geldforderungen ihnen gegenüber führt. // TEXT: IVO RUNGG

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eco.recht

R

echtlich werden

getroffene Entscheidung richtig erschien,

die Entscheidun-

auch wenn sie sich im Nachhinein als falsch

gen an der „Sorgfalt

herausstellt. Nach dem US-amerikanischen

eines ordentlichen

Vorbild müsste der Unternehmensleiter

Geschäftsmannes“

dann nicht haften, wenn er (i) auf Basis an-

gemessen. Dieser

gemessener Informationen, (ii) frei von Inte-

fiktive Maßstab entscheidet oft darüber,

ressenskonflikten, (iii) in begründeter Weise

ob eine Fehlentscheidung ohne oder mit

annehmen durfte, dass eine bestimmte Ent-

rechtlichen Konsequenzen verbunden ist.

scheidung (iv) im besten Interesse des Un-

Dabei schweigt das Gesetz bisher dazu, was

ternehmens sein werde. Konsequenterweise

darunter zu verstehen ist. Nur bedingt hilf-

könnte eine durch die gesetzte Maßnahme

reich in der Paxis ist der Hinweis, dass der

des Unternehmensleiters geschädigte Gesell-

Geschäftsführer zur nach Größe und Ge-

schaft auf diesen nur dann persönlich zugrei-

schäftszweig zu erwartenden ordentlichen,

fen, wenn er beweist, dass die vorgenannten

gewissenhaften und fachlich einwandfreien

vier Voraussetzungen nicht vorlagen.

Leitung des Unternehmens verpflichtet ist.

Die österreichische Umsetzung dieser Busi-

Vor dem Hintergrund einer praktisch nicht

ness Judgement Rule sieht nun vor, dass der

ist seit jeher unstrittig, dass das Unterneh-

überblickbaren Anzahl an nationalen und

Geschäftsführer der GmbH jedenfalls dann

merrisiko – also das Risiko, ob ein bestimm-

internationalen Reglementierungen in Form

„im Einklang mit der Sorgfalt eines ordent-

ter (gewünschter) Erfolg eintritt oder nicht

von Gesetzen, Verordnungen, Durchfüh-

lichen Geschäftsmannes (handelt), wenn er

– die Gesellschaft und nicht der jeweili-

rungsverordnungen, Bescheiden, Erlässen,

sich bei einer unternehmerischen Entschei-

ge Unternehmensleiter trägt. Vor diesem

Entscheidungen, Richtlinien und sonstigen

dung nicht von sachfremden Interessen lei-

Hintergrund hat der OGH dem Unterneh-

geschriebenen oder ungeschriebenen Vor-

ten lässt und auf der Grundlage angemesse-

mensleiter bei seinen unternehmerischen

schriften, die der fiktive „ordentliche Ge-

ner Information annehmen darf, zum Wohle

Entscheidungen immer schon ein weites Be-

schäftsmann“ alle kennt, wird die Unterneh-

der Gesellschaft zu handeln“ (fast wortgleich

urteilungs- und Entscheidungsermessen zu-

mensleitung schon mal zu einem Minenfeld.

auch die korrespondierende Bestimmung im

gestanden. In diesem Zusammenhang darf

AktG).

nach ständiger Rechtsprechung auch ein ge-

Auf den ersten Blick erscheint diese neue Be-

schäftliches Risiko eingegangen werden, so-

Mit der ab 1.1.2016 in Kraft tretenden

stimmung als ein klarstellender Gewinn für

lange nicht die Risikobeurteilung selbst als

StGB-Novelle und der damit verbunde-

die Geschäftsführungspraxis und tatsäch-

sorgfaltswidrig zu qualifizieren ist. Die neue

nen Novellierung des strafrechtlichen Un-

lich lassen sich aus dieser Gesetzesbestim-

Bestimmung würde diesen Aspekt wohl da-

treue-Tatbestandes soll nun auch eine Prä-

mung Anhaltspunkte gewinnen. Im Detail

mit umschreiben, dass Entscheidungen nur

zisierung des im § 25 GmbHG und im § 84

betrachtet wird jedoch schnell klar, dass der

„auf der Grundlage angemessener Informati-

AktG enthaltenen Sorgfaltsmaßstabes erfol-

unbestimmte Sorgfaltsbegriff des ordentli-

onen“ getroffen werden dürfen.

gen. Diese Ergänzung der entsprechend ein-

chen Geschäftsmannes lediglich durch meh-

Insgesamt bleibt es also abzuwarten, ob

schlägigen Bestimmungen wurde unter dem

rere ebenso unbestimmte Begriffe ergänzt

beziehungsweise inwiefern der OGH seine

Schlagwort der sogenannten „Business Jud-

wurde. Unklar könnte beispielsweise sein,

Rechtsprechung betreffend die Haftung der

gement Rule“ (also die „Regel für unterneh-

was unter „angemessene“ Informationen zu

Geschäftsführer und Vorstände anlässlich der

merische Entscheidungen“) vorgenommen.

verstehen ist. Auch könnten sich in Einzel-

novellierten Haftungsbestimmung ändern

Die ursprünglich aus dem anglo-amerika-

fällen die Geister scheiden, was das „Wohl“

oder präzisieren wird. Fraglich ist auch, ob die-

nischen Recht stammende Beweislastre-

der Gesellschaft ist.

ser Auslegungsmaßstab analog auch auf die

gel fußt auf der Erkenntnis, dass ein Un-

Demgemäß vertritt die österreichische Leh-

Genossenschaft oder die Privatstiftung ange-

ternehmensleiter nicht immer die richtige

re praktisch einhellig, dass diese Präzisie-

wandt werden wird. In den entsprechenden

Entscheidung treffen kann. Insbesondere

rung keine wirkliche Neuerung mit sich

Gesetzen wurden interessanterweise zwar

soll er dann nicht dafür einstehen müssen,

bringt. Tatsächlich entspricht die Regelung

Änderungen im Zuge der Novelle vorgenom-

wenn aufgrund der zum Zeitpunkt der Ent-

im Wesentlichen der bisherigen Judika-

men, eine entsprechende Bestimmung wurde

scheidung vorliegenden Informationen die

tur des Obersten Gerichtshofes (OGH). So

jedoch nicht eingefügt.

Sorgfaltspflicht

DR. IVO RUNGG

BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH Kaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck www.bindergroesswang.at

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eco.recht

Arbeitsrecht als Wirtschaftsfaktor

Arbeitsrecht wird von vielen Unternehmern als lästiges Korsett betrachtet. Insbesondere dann, wenn es um das Thema Arbeitszeit geht. Wenn man jedoch ein paar Grundregeln beachtet, bietet das Arbeitszeitrecht einige Flexibilität, die es im jeweiligen Unternehmen maßgeschneidert umzusetzen gilt. // TEXT: THOMAS MILDNER del zu nennen. Darüber hinaus ist die Flexibilisierung der Arbeitszeit in verschiedenen Konstellationen auf Ebene des Kollektivvertrages, der Betriebsvereinbarung und sogar des Einzelvertrages zulässig. Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet zwischen einer Verteilung der Normalarbeitszeit, einer gleitenden Arbeitszeit, Schichtarbeit, Dekadenarbeit, der Verlängerung der Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft, der Verlängerung der Normalarbeitszeit bei besonderen Erholungsmöglichkeiten und der Verlängerung der Arbeitszeit bei Vorliegen eines höheren Arbeitsbedarfes. Als zu planende Variante der flexiblen Arbeitszeitgestaltung dürfen die Verteilung der Normalarbeitszeit im Sinne einer Durchrechnungsvereinbarung und die gleitende Arbeitszeit herausgegriffen werden.

Durchrechnungszeitraum Das Arbeitszeitgesetz lässt eine andere Verteilung der Normalarbeitszeit als acht Stun-

B

den täglich und 40 in der Woche zu. Dies in der Form, als der Kollektivvertrag zulassen kann, dass die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden angehoben wird. Da es sich evor man sich die Fle-

Die österreichische Rechtstradition, dass

eben um Normalarbeitszeit, das heißt maxi-

xibilisierungsmöglich-

im Rahmen der arbeitsrechtlichen Gesetze

mal 40 Stunden pro Woche, handelt, ändert

keiten ansehen kann,

Spielraum für die Sozialpartner, also die Ar-

sich in diesem Schritt an der wöchentlichen

muss man das Grund-

beitgebervertreter und die Arbeitnehmer-

Arbeitszeit von 40 Stunden nichts.

konzept des österrei-

vertreter, verbleibt, um branchenspezifische

Der „klassische Durchrechnungszeitraum“

chischen Arbeits-

Lösungen zu erarbeiten, schlägt sich in den

geht jedoch weit über diese Verteilung der

zeitrechtes betrachten. Die Regelungen des

Kollektivverträgen nieder. Das arbeitsrecht-

täglichen Arbeitszeit innerhalb der Woche

Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhege-

liche Günstigkeitsgebot bringt es mit sich,

hinaus. Hier gibt es eine Regelung für den

setzes sorgen für einen Rahmen der Gestalt,

dass gesetzliche Regelungen auf Ebene des

Handel und eine weitere Regelung für al-

dass acht Stunden täglich und 40 Stunden

Kollektivvertrages sowie des Einzelvertrages

le anderen Branchen. Für den Handel gilt

wöchentlich als Normalarbeitszeit gelten.

nur zugunsten der Mitarbeiter im Rahmen

zusammengefasst schon aufgrund des Ge-

Konsequenterweise sind darüber hinausge-

der Zulassung durch das Gesetz abgeändert

setzes, dass in den einzelnen Wochen eines

hende Arbeitszeiten im Gesetz – von den Fle-

werden können. Um auf das Recht der Ar-

Durchrechnungszeitraumes von vier Wo-

xibilisierungsmöglichkeiten abgesehen – als

beitszeit zurückzukommen, ist hier insbe-

chen die wöchentliche Normalarbeitszeit

Überstunden definiert. Solche Überstunden

sondere die kollektivvertragliche Verkürzung

von 40 auf 44 Stunden ausgedehnt werden

sind ex lege mit 50 Prozent Zuschlag zum

der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stun-

kann, wenn innerhalb dieses Zeitraumes von

Stundengrundlohn zu vergüten.

den auf beispielsweise 38,5 Stunden im Han-

vier Wochen die durchschnittliche wöchent-

14

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eco.recht

liche Normalarbeitszeit 40 Stunden bzw. die

kann. Dies in der Gestalt, dass in Betrieben,

durch Kollektivvertrag festgelegte Norma-

in denen ein Betriebsrat errichtet ist, eine

larbeitszeit (im Handel 38,5 Stunden) nicht

solche Vereinbarung als Betriebsvereinba-

überschreitet. Hier kann der Kollektivver-

rung abzuschließen ist. In jenen Betrieben,

trag eine Verlängerung des Durchrechnungs-

in denen es keinen Betriebsrat gibt, ist hier

zeitraumes zulassen, wobei selbst dann die

eine schriftliche Gleitzeitvereinbarung zwi-

tägliche Normalarbeitszeit neun Stunden

schen dem Arbeitgeber und dem Arbeitneh-

nicht überschreiten darf.

mer zu vereinbaren. Wichtig ist hier in der

Für Arbeitnehmer außerhalb des Handels

Praxis, die Schriftlichkeit zu beachten.

kann der jeweilige branchenspezifische Kol-

Eine solche Gleitzeitvereinbarung hat die

lektivvertrag zulassen, dass in einzelnen

Dauer der Gleitzeitperiode, den Gleitzeitrah-

Wochen eines Durchrechnungszeitraumes

men, das Höchstausmaß allfälliger Übertra-

von bis zu einem Jahr die Normalarbeitszeit

gungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und

auf höchstens 50 Stunden ausgedehnt wird,

Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode

wenn der Durchrechnungszeitraum mit ma-

und die Dauer und Lage der fiktiven Nor-

ximal acht Wochen festgelegt wird. Wird der

malarbeitszeit zu enthalten. Die Dauer und

Durchrechnungszeitraum mit acht Wochen

Lage der fiktiven Normalarbeitszeit ist ins-

oder mehr festgelegt, darf die wöchentliche

besondere deshalb von Bedeutung, da Fehl-

Normalarbeitszeit 48 Stunden nicht über-

zeiten entsprechend „verbucht“ werden müs-

schreiten. Neben diesen Obergrenzen muss

sen. Für alle Zeiten, für die der Arbeitnehmer

im Durchschnitt des Durchrechnungszeitrau-

berechtigterweise unter Fortzahlung seines

mes das Ausmaß der Wochenarbeitszeit wie-

Entgeltes frei bekommt (beispielsweise Arzt-

der 40 Stunden bzw. die durch Kollektivver-

besuche) benötigt man als Anhaltspunkt die

trag festgelegte Normalarbeitszeit erreichen.

fiktive Normalarbeitszeit. Im Einzelnen ist

Gleitzeit

MMAG. DR. THOMAS MILDNER Schöpfstraße 4, 6020 Innsbruck www.kanzlei-mildner.at

daher immer eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Flexibilisie-

Das Arbeitszeitgesetz sieht auch vor, dass

rung für das Unternehmen maßzuschnei-

trifft, damit es technisch bei Normalstunden

zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ei-

dern. In der Praxis zu beachten ist, dass man

bleibt, und keine zuschlagspflichtigen Über-

ne gleitende Arbeitszeit vereinbart werden

die Regelung im Vorhinein und schriftlich

stunden entstehen.

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Getrennte Wege Verschiedenste Gründe und Motive können ausschlaggebend für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sein. Diese entscheiden zumeist auch darüber, auf welche Art das Arbeitsverhältnis enden soll. // TEXT: MATHIAS DEMETZ

E

inen Mitarbeiter zu

deren Voraussetzungen und Folgen Bescheid

einbart, wann das Arbeitsverhältnis enden

kündigen, ist zumeist

zu wissen. Bei bestimmten Arbeitnehmern

soll. Das Arbeitsverhältnis endet bei Ablauf

keine leichte Entschei-

gilt es zudem, besondere Beschränkungen

der vereinbarten Dauer automatisch, ohne

dung. Nicht selten

einzuhalten.

dass eine Kündigung ausgesprochen werden

hat die Kündigung sogar ein gerichtliches

Befristung

muss.

Nachspiel. Für jeden Arbeitgeber ist es daher

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet

Kündigung

wichtig, über die verschiedenen Arten der

durch Zeitablauf. In diesen Fällen wird be-

Die Kündigung ist die einseitige Erklärung,

Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie

reits bei Abschluss des Arbeitsvertrages ver-

das unbefristete Arbeitsverhältnis unter Ein-

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haltung einer Frist zu einem bestimmten

vorige Einholung einer Rechtsauskunft ist

Termin zu beenden. Der Kündigungstermin

dem Arbeitgeber aber jedenfalls möglich.

ist jener Tag, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll, während die Kündigungsfrist je-

Einvernehmliche Auflösung

ner Zeitraum ist, der zwischen dem Erhalt

Bei der einvernehmlichen Auflösung einigen

der Kündigung und dem Kündigungstermin

sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf,

mindestens zu verstreichen hat. Dabei gelten

das Arbeitsverhältnis zu einem bestimm-

unterschiedliche gesetzliche Vorgaben für

ten Zeitpunkt zu beenden. Dabei müssen

Angestellte und Arbeiter.

weder Fristen noch Termine oder eine ver-

Angestellte können vom Arbeitgeber in den

einbarte Befristung eingehalten werden.

ersten beiden Dienstjahren unter Einhal-

Auch hier gibt es grundsätzlich keine beson-

tung einer sechswöchigen Kündigungsfrist

deren Formvorschriften (Ausnahme: Mut-

zum Quartalsende gekündigt werden. Die

terschutz), wiederum empfiehlt sich aus

Kündigungsfrist erhöht sich bis auf fünf Mo-

Beweisgründen aber eine schriftliche Verein-

nate, je länger das Dienstverhältnis dauert.

barung.

Sie kann vertraglich nicht zum Nachteil des Angestellten verkürzt werden, jedoch ist es

Kündigungsentschädigung

möglich, den 15. und den Monatsletzten als

Wird der Arbeitnehmer frist- oder termin-

weitere Kündigungstermine zu vereinbaren.

widrig gekündigt oder ohne Vorliegen eines

Bei Arbeitern ist grundsätzlich eine 14-tägi-

wichtigen Grundes entlassen, ist die Kün-

ge Kündigungsfrist einzuhalten, wenn der

digung/Entlassung dennoch gültig. Dem

Kollektiv- oder Arbeitsvertrag nichts anderes

Arbeitnehmer steht aber eine Kündigungs-

vorsieht.

entschädigung zu. Es handelt sich dabei

Auch wenn die Kündigung keinen beson-

um jenes Entgelt, das der Arbeitnehmer bei

deren Formvorschriften unterliegt, wird zu

ordnungsgemäßer Kündigung erhalten hät-

Beweiszwecken jedenfalls eine schriftliche

te. Wird z. B. die Kündigung zum 30.4. ausge-

Kündigung empfohlen. Für die Kündigung

sprochen, obwohl sie erst zum 30.6. zulässig

braucht es keinen Grund. Dieses freie Kün-

wäre, endet das Arbeitsverhältnis dennoch

digungsrecht ist allerdings in Betrieben

am 30.4. Der Arbeitgeber muss aber das volle

mit mindestens fünf Mitarbeitern einge-

Entgelt bis 30.6. zahlen.

schränkt: Vor jeder Kündigung ist der Be-

© U. AICHNER

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MMAG. MATHIAS DEMETZ, BSC Rechtsanwalt König–Ermacora–Lässer & Partner Erlerstraße 4 / 3.OG, 6020 Innsbruck www.advokatur.at

werden. Bei Inanspruchnahme einer Karenz oder einer Teilzeitbeschäftigung endet der

darf nicht aus einem verpönten Motiv (z. B.

Ansprüche bei Beendigung des Dienstverhältnisses

wegen Beitritts zur Gewerkschaft) erfolgen

Neben einem Dienstzeugnis hat der Arbeit-

testens jedoch mit Ablauf des vierten Le-

oder sozial ungerechtfertigt sein.

nehmer Anspruch auf Auszahlung des noch

bensjahres des Kindes.

nicht verbrauchten Urlaubs. Diese Urlaubs-

Der Ablauf eines befristeten Arbeitsverhält-

ersatzleistung ist anteilig zu berechnen,

nisses wird von der Meldung der Schwan-

wenn das Arbeitsverhältnis während des

gerschaft bis zum Beginn des Beschäf-

Sowohl befristete als auch unbefristete Ar-

Arbeitsjahres endet. Bei Arbeitsverhältnis-

tigungsverbotes (acht Wochen vor der

beitsverhältnisse können bei Vorliegen eines

sen, die vor 2003 begonnen haben, gebührt

voraussichtlichen Entbindung) grundsätz-

wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhal-

dem Arbeitnehmer eine Abfertigung, deren

lich gehemmt. Dies bedeutet, dass das Ar-

tung einer Kündigungsfrist mit sofortiger

Höhe von der Dauer des Arbeitsverhältnis-

beitsverhältnis trotz Befristung noch bis

Wirkung beendet werden. Diese fristlose Be-

ses abhängt. Diese „Abfertigung alt“ steht

acht Wochen vor dem Geburtstermin fort-

endigung durch den Arbeitgeber nennt man

allerdings nicht zu, wenn der Arbeitnehmer

dauert. Zu beachten ist weiters, dass die ein-

Entlassung. Geht sie vom Arbeitnehmer aus,

selbst gekündigt hat oder entlassen wurde.

vernehmliche Auflösung nur gültig ist, wenn

spricht man von einem vorzeitigen Austritt.

Bei der „Abfertigung neu“ geht der Abferti-

sie schriftlich vereinbart wurde.

Einen wichtigen Grund, der den Arbeitgeber

gungsanspruch auch bei Kündigung durch

zur Entlassung berechtigt, stellt insbesonde-

den Arbeitnehmer oder bei Entlassung nicht

re ein grobes Fehlverhalten (z. B. Diebstahl,

verloren. Dieser Anspruch richtet sich aber

Beleidigung von Mitarbeitern) des Arbeit-

nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen

nehmers dar oder wenn dieser nicht mehr

die betriebliche Vorsorgekasse, in die die Bei-

fähig ist, seine Arbeit auszuführen (z. B. Füh-

träge einbezahlt wurden.

triebsrat zu verständigen und die Kündigung

Entlassung, vorzeitiger Austritt

rerscheinentzug bei Kraftfahrern). Für eine Entlassung gilt der Unverzüglich-

Mutterschutz

keitsgrundsatz: Sie muss unverzüglich, nach-

Besonderen Schutz genießen u. a. (werdende)

dem der Entlassungsgrund dem Arbeitgeber

Mütter. Diese können während der Schwan-

bekannt wurde, vorgenommen werden, an-

gerschaft und bis zum Ablauf von vier Mo-

dernfalls erlischt das Entlassungsrecht. Die

naten nach der Entbindung nicht gekündigt

Kündigungsschutz vier Wochen nach Ende der Karenz oder Teilzeitbeschäftigung, spä-

TIPP

Um ein gerichtliches Nachspiel zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtlichen Rat einzuholen, damit alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Kündigung nicht zur Kostenfalle wird.

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Was darf der Chef? Frau und Mann verbringen in der Arbeit oft mehr Zeit als zu Hause. Geregelte Strukturen und klare Verhältnisse, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber treffen, sind daher unabdingbar, um das Arbeitsleben möglichst konstruktiv, spannungsfrei und angenehm zu gestalten. Davon profitieren beide Seiten, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. // TEXT: THOMAS KRAPF, FOTO: MAGDALENA POSSERT PHOTOGRAPHY

D

er Gesetzgeber hat zur Regelung des Arbeitsverhältnisses sowie zum Schutz der Arbeitnehmer zahlreiche

Gesetze und Vorschriften erlassen. Abhängig davon, unter welche Arbeitnehmergruppe – Angestellte, Arbeiter oder Beamte – Frau oder Mann fällt, gelten unterschiedliche arbeitsrechtliche Bestimmungen. Dieser Beitrag widmet sich den häufigsten Fragen, die sich in einem Arbeitsverhältnis regelmäßig stellen.

Bewerbungsgespräch Das Bewerbungsgespräch steht im Spannungsverhältnis zwischen dem einerseits

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Tag nicht mehr als zehn Stunden gearbeitet

Überwachung von Internet und E-Mail

werden. Im Fall von Schichtarbeit, Arbeits-

Vorauszuschicken ist, dass der Dienstneh-

bereitschaft oder einer Vier-Tage-Woche

mer kein Recht auf private Nutzung von

kann die tägliche Höchstarbeitszeit inklusive

Internet und E-Mail hat. Im Fall eines aus-

Überstunden auf zwölf Stunden ausgedehnt

drücklichen Verbotes der privaten Nutzung

werden.

gelten daher sämtliche im IT-System des Be-

48 Stunden möglich. Grundsätzlich darf pro

Überstunden

DR. THOMAS KRAPF Rechtsanwalt Andreas-Hofer-Straße 13 6020 Innsbruck www.mader-krapf.at

triebes gespeicherten Daten als Geschäftsdaten, worauf der Arbeitgeber uneingeschränkt

Überstundenarbeit liegt vor, wenn täglich

Zugriff hat. Ist hingegen die private Verwen-

mehr als acht Stunden oder wöchentlich

dung von Internet und E-Mail erlaubt, muss

mehr als 40 Stunden gearbeitet wird. Über-

der Schutz der Privatsphäre, insbesonde-

stunden dürfen nur angeordnet werden,

re durch Wahrung des Briefgeheimnisses

wenn der Arbeitnehmer dazu vertraglich

und Einhaltung des Datenschutzgesetzes,

verpflichtet ist, die tägliche Höchstarbeits-

sichergestellt werden. So sieht etwa das Ar-

zeit nicht überschritten wird und berück-

beitsverfassungsgesetz vor, dass der Einsatz

sichtigungswürdige Interessen des Dienst-

von Kontrollmaßnahmen und technischen

nehmers nicht entgegenstehen. Sofern keine

Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer,

vertragliche Verpflichtung zur Erbringung

die die Menschenwürde berühren, zu ihrer

von Überstunden besteht, ist der Arbeitneh-

Rechtswirksamkeit der Zustimmung des

mer nur im Fall eines betrieblichen Notstan-

Betriebsrates oder des jeweils betroffenen

des zur Leistung von Überstunden verpflich-

Arbeitnehmers bedarf. Eine detaillierte Re-

tet. Für Überstunden gebührt ein Zuschlag

gelung über die Zugriffsberechtigung des

von mindestens 50 Prozent oder eine Abgel-

Arbeitgebers wird daher regelmäßig erfor-

tung durch Zeitausgleich im Verhältnis von

derlich sein.

wenigstens 1:1,5.

berechtigten und verständlichen Interes-

Urlaub und Freizeit

Auflösung des Arbeitsvertrages

se eines potenziellen Arbeitgebers, sich ein

Jedem Arbeitnehmer gebührt pro Arbeits-

Ein Arbeitsverhältnis kann etwa durch Zeit-

möglichst genaues Bild eines Bewerbers zu

jahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub

ablauf enden oder im beiderseitigen Einver-

verschaffen, um sein wirtschaftliches Risi-

im Ausmaß von fünf Wochen. Regelmäßig

nehmen, durch Kündigung, Entlassung oder

ko so gering wie möglich zu halten, und an-

stellt sich die Frage, ob Dienstnehmer ihren

vorzeitigen Austritt aufgelöst werden. Im

dererseits der Wahrung der Persönlichkeits-

Urlaub selbst bestimmen können. Die Ant-

Fall einer Kündigung gilt es, sowohl Kündi-

rechte und der Intimsphäre des Bewerbers.

wort lautet klar: „Nein“. Urlaub muss immer

gungstermin als auch Kündigungsfrist zu

Zulässig sind daher grundsätzlich nur Fragen

zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

beachten. Liegen Gründe für eine vorzeiti-

in Bezug auf die angestrebte Tätigkeit sowie

vereinbart werden. Ein einseitiger Urlaubs-

ge Auflösung des Dienstverhältnisses vor,

die Eignung des Bewerbers, wie Fragen nach

antritt oder eine einseitige Urlaubsverlänge-

sind diese – abgesehen von einer kurzen Be-

der Ausbildung, den bisher ausgeübten Funk-

rung durch den Dienstnehmer wäre ein Ent-

denkzeit – unverzüglich aufzugreifen und

tionen und nach speziellen, fachspezifischen

lassungsgrund. Umgekehrt heißt das aber

die Entlassung oder der Austritt auszuspre-

Kenntnissen. Fragen zu Themen, die in kei-

auch, dass der Arbeitgeber seine Angestell-

chen, andernfalls wird das Recht auf sofor-

nem direkten Zusammenhang mit der ange-

ten bei schlechter Auftragslage nicht einfach

tige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

botenen Stelle stehen, sind unzulässig – etwa

auf Urlaub schicken kann. Ist der Urlaub

verwirkt. Eine unwirksame Kündigung oder

Schwangerschaft und Kinderwunsch, Partei-

einmal bewilligt, kann er grundsätzlich – so-

eine zu Unrecht ausgesprochene Entlassung

zugehörigkeit, Religionsbekenntnis, Gesund-

fern nicht außergewöhnliche wirtschaftliche

kann unangenehme Folgen wie einen langen

heitszustand oder Vorstrafen. Die Rechtspre-

Umstände vorliegen (etwa ein Betriebsnot-

Rechtsstreit nach sich ziehen.

chung hat unter gewissen Umständen sogar

stand) – einseitig auch nicht mehr gestrichen

ein „Recht auf Lügen“ eingeräumt.

werden.

Arbeitszeit

Müssen Arbeitnehmer im Urlaub oder in ihrer Freizeit erreichbar sein? Urlaub und

Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die Nor-

Freizeit dienen der Erholung. Daher darf das

malarbeitszeit acht Stunden am Tag und 40

Diensthandy während des Urlaubes ausge-

Stunden in der Woche. Durch Kollektivver-

schaltet bleiben, sofern keine vertraglichen

trag oder Betriebsvereinbarung kann die

Sondervereinbarungen bestehen. In der

Normalarbeitszeit aber auch verkürzt oder

Regel ist der Dienstnehmer auch nicht ver-

ausgedehnt werden. Im Handel beträgt die

pflichtet, in seiner Freizeit für seinen Chef

Wochenarbeitszeit zum Beispiel 38,5 Stun-

erreichbar zu sein oder E-Mails zu lesen. An-

den, im Hotel- und Gastgewerbe ist eine

deres gilt nur, wenn eine sogenannte Rufbe-

Ausdehnung der Wochenarbeitszeit bis auf

reitschaft vereinbart ist.

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FAZIT

Dieser kurze Streifzug durch die wichtigsten Themen eines Arbeitslebens zeigt die Vielfältigkeit arbeitsrechtlicher Aspekte, mit denen Unternehmer täglich konfrontiert sind. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen ist daher für Arbeitgeber unerlässlich, um unerwünschte Folgen bereits von vornherein zu vermeiden.


VERTRAUEN VERPFLICHTET Unsere im Herzen Innsbrucks in den altehrwürdigen Räumlichkeiten des Palais Sarnthein gelegene Kanzlei wird aus RA Dr. Thomas KERLE, RA Dr. Stefan AIGNER, RA Mag. Gerd PICHLER und RAA Mag. Herbert PRAXMARER sowie RA Mag. Dr. Hansjörg PICHLER gebildet. Unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte und die Spezialisierung in verschiedenen Rechtsgebieten ermöglichen es uns, nahezu alle Rechtsgebiete abzudecken. „Unsere Philosophie ist einfach“, betont RA Dr. Thomas KERLE. „Wir wollen nicht nur einmalige Klienten gewinnen, sondern in einer dauerhaften Partnerschaft mit ihnen zusammenarbeiten. Wir können und wollen unsere Mandanten in den zahlreichen und unterschiedlichsten juristischen Angelegenheiten ihres Berufs- und Privatlebens tatkräftig und erfolgreich beraten, unterstützen und vertreten.“

Schwerpunkte: • Verträge aller Art samt Treuhandschaft und Abwicklung (Kauf-, Miet-, Arbeits- und Gesellschaftsverträge) • Bauträgervertragsrecht und Abwicklung von Bauträgerprojekten • Bankenrecht, Forderungsbetreibungen • Baurecht, Baumängel • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Arbeits- und Sozialrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht • Verkehrs- und Sportunfälle • Glücksspielrecht Vertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten und vor Verwaltungsbehörden.

RA Dr. Stefan AIGNER ergänzt: „Die Auswahl des richtigen Rechtsanwalts ist primär Vertrauenssache und Vertrauen ist die Grundlage für eine fruchtbare Zusammenarbeit und langfristigen Erfolg. Dieses in uns gesetzte Vertrauen verpflichtet uns zu Höchstleistungen.“ Der wirtschaftlich anhaltende Erfolg unseres jungen Teams über die letzten Jahre ist eine Bestätigung unserer Arbeit und zusätzliche Motivation für die Zukunft. Insbesondere konnten wir auch durch medial im In- und Ausland viel beachtete Rechtsfälle auf uns aufmerksam machen.

T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 office@ra-kap.at, www.ra-kap.at


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Zu jung oder zu alt?

Altersdiskriminierung geht uns alle an! Das Verbot der Altersdiskriminierung schützt nicht nur ältere Menschen, sondern jeden, der im Berufsleben und auf dem Arbeitsmarkt aufgrund seines Alters Ungleichbehandlung erfährt, somit auch junge Menschen. // TEXT: SABINE PICOUT

D 22

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as Verbot der Alt-

Grundrechtecharta niedergelegt, die für al-

Eine Diskriminierung aufgrund des Alters

ersdiskriminierung

le Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich ist. Sie

liegt vor, wenn eine Person wegen ihres Alters

ist ein unionsrecht-

steht im ranghöchsten Recht der Union, im

eine weniger günstige Behandlung als eine

liches Grundrecht

sogenannten Primärrecht, das Vorrang vor al-

andere Person in einer vergleichbaren Situati-

und als solches in

len anderen Rechtsquellen, einschließlich der

on erfährt und wenn für die Ungleichbehand-

der Europäischen

Verfassungen aller Mitgliedsstaaten, hat.

lung keine sachliche Rechtfertigung besteht.


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Mittelbar oder unmittelbar?

Beispiele für potenzielle mittelbare Diskrimi-

Bei Diskriminierungen wird zwischen einer

nierung liegen vor,

unmittelbaren und einer mittelbaren Diskri-

• wenn keine Mitarbeiter eingestellt wer-

minierung unterschieden.

den, die Entgelte aus einer Pensionskas-

Von einer unmittelbaren Diskriminierung

se beziehen. In diesem Fallbeispiel ist der

wird gesprochen, wenn direkt am Alter ange-

Anknüpfungspunkt das Entgelt aus einer

knüpft wird.

Pensionskasse, jedoch erhalten im Nor-

Eine potenzielle unmittelbare Diskriminie-

malfall solche Personen Bezüge aus der

rung liegt vor, wenn

Pensionskasse, die die Pension aufgrund

• ein altersmäßig jüngerer Versicherungsnehmer bei einer KFZ-Versicherung eine höhere Prämie bezahlen muss oder ein älterer Versicherungsnehmer bei steigen-

ihres Alters angetreten haben. • bei Regelungen, die auf die Betriebszugehörigkeit abstellen, wie – die Entgeltfortzahlung im Krankenstand,

dem Alter eine höhere Prämie bezahlen

die ab Beginn des Arbeitsverhältnisses

muss und somit die Prämienhöhe vom

sechs Wochen, ab 25 Jahren zwölf Wo-

Alter abhängig gemacht wird. • Vordienstzeiten, die vor Vollendung des

chen beträgt; – die Kündigungsfrist nach dem Angestell-

18. Lebensjahres zurückgelegt worden

tengesetz, das eine gestaffelte Kündi-

sind, aufgrund einer gesetzlichen Rege-

gungsfrist von sechs Wochen ab Beginn

lung nicht berücksichtigt werden.

des Arbeitsverhältnisses bis fünf Monate

• Bewerber bei der Stellenbewerbung aufgrund des Alters nicht mitberücksichtigt werden (z. B. für die Bewerbung zur Ausbildung als Pilot wird eine Altersgrenze von 27, für die Bewerbung zur Berufsfeuerwehr eine Altersgrenze von 30 Jahren festgelegt). • eine Regelung besagt, dass ein jüngerer

nach 25 Dienstjahren vorsieht; – beim Urlaubsausmaß, das sich nach 25

MMAG. DR. SABINE PICOUT, LL.M., MBL Akademisch geprüfte Europarechtsexpertin Andreas-Hofer-Straße 7 6020 Innsbruck www.picout.net

Dienstjahren von fünf auf sechs Wochen erhöht; – bei Treuezulagen für langjährige Mitarbeiter sowie – die automatischen Vorrückungen (Biennien) in Verwendungsgruppen.

und die Personenrettung mit zunehmendem Alter die notwendige körperliche Eignung für eine solche Tätigkeit nachgewiesenerwei-

Arbeitnehmer bei gleicher Qualifikation

Hier wird nicht unmittelbar an ein bestimm-

se abnehme.

dem älteren Arbeitnehmer bei einer Be-

tes Alter angeknüpft. Potenziell werden aber

Die Richtlinie 2000/78/EG legt den sekundär-

förderung oder Weiterbildung vorgezo-

mittelbar jüngere Arbeitnehmer diskriminiert,

rechtlichen Rahmen für die Verwirklichung

gen wird und der Grund dieser Auswahl

die die geforderten längeren Zeiten der Be-

der Gleichbehandlung in Beschäftigung und

nur das Alter ist. Gleiches gilt, wenn vor-

triebszugehörigkeit nicht bzw. in einem we-

Beruf fest. Sie schreibt jedoch für den Fall

gesehen wird, dass kein Mitarbeiter, der

sentlich geringeren Ausmaß erfüllen können.

eines Verstoßes gegen das Altersdiskriminie-

jünger als 30 Jahre alt ist, befördert wer-

rungsverbot keine Sanktionen vor, sondern

den darf, und zwar unabhängig von sei-

Nicht immer verboten

ner fachlichen Eignung.

Verboten sind Altersdiskriminierungen je-

Mitgliedsstaates wirksam, verhältnismäßig

doch nur, wenn sie nicht sachlich gerecht-

und abschreckend sein muss.

chung einer Altersgrenze endet, wie dies

fertigt, sie nicht durch ein legitimes Ziel

Umgesetzt wurde diese Richtlinie in Ös-

beispielsweise bei Kassenverträgen von

gerechtfertigt sind und die Mittel zur Errei-

terreich im zweiten Teil des Gleichbehand-

Zahnärzten in Deutschland der Fall war.

chung dieses Zieles nicht angemessen und

lungsgesetzes. Dort wurden für den Verstoß

erforderlich sind. Das Vorliegen einer sachli-

gegen das Verbot der Altersdiskriminierung

unter 18) bzw. Urlaubsregelungen vorge-

chen Rechtfertigung ist auf Grundlage eines

Sanktionen sowie diverse Schadenersatzan-

sehen sind, die auf das Alter abstellen.

jeden Einzelfalls gesondert zu prüfen.

sprüche niedergelegt.

Der EuGH hat zum Beispiel befunden, dass

Wurde beispielsweise ein jüngerer Arbeit-

Bei der mittelbaren Diskriminierung besteht

aufgrund der Art der Beschäftigung und der

nehmer einem älteren bei gleicher Qualifika-

der Anschein von neutralen Vorschriften,

damit verbundenen speziellen psychischen

tion aufgrund des Alters bei der Beförderung

Kriterien oder Verfahren. Hier ist der An-

oder physischen Anforderung des Berufes des

vorgezogen, so kann der unberücksichtigt

knüpfungspunkt also nicht das Alter an sich,

Berufsfeuerwehrmannes ausnahmsweise

gebliebene Arbeitnehmer den Ersatz des Ver-

aber das Merkmal, auf das abgestellt wird,

ein Höchstalter für die Einstellung festgelegt

mögensschadens sowie eine Entschädigung

hat dieselbe Wirkung wie die unmittelbare

werden darf. Begründet wurde dies damit,

für die erlittene persönliche Beeinträchti-

Anknüpfung am Alter.

dass insbesondere für die Brandbekämpfung

gung begehren.

• der Arbeitsvertrag automatisch bei Errei-

• altersabhängige Lohnstufen (z. B. über/

bestimmt lediglich, dass die Maßnahme des

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23


eco.recht

Unternehmen haben es nicht leicht. Tagtäglich sollen sie eine Vielzahl von Gesetzen einhalten. Die Anforderungen steigen dabei, je komplexer oder gefahrengeneigter das eigene „Business“ ist. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Genau diesen Überblick (und weit mehr) verlangt aber der Gesetzgeber; andernfalls drohen Verwaltungsstrafen und sonstige Nachteile – z. B. Schadenersatzansprüche, Ausschluss aus öffentlichen Vergabeverfahren, Entzug einer Gewerbeberechtigung oder Stilllegung des Betriebes. // TEXT: JOHANNES BARBIST

Wie sich ein Unternehmen organisieren sollte

D

er Maßstab des Ge-

// Ein Beispiel: In einem Industriebetrieb er-

Unternehmensvertreter nicht leicht, müssen

setzgebers an eine

eignet sich ein schwerer Arbeitsunfall. Die

sie doch ihr fehlendes Verschulden nachwei-

sorgfältige Unter-

Behörde untersucht den Vorfall auf die Ein-

sen. Dies wird nur dann gelingen, wenn sie –

nehmensführung

haltung der Arbeitnehmerschutzvorschrif-

O-Ton Verwaltungsgerichtshof – Maßnahmen

ist hoch. Proaktives

ten. Dabei stellt sich auch die Frage, inwieweit

gesetzt haben, die „unter den vorhersehbaren

Management ist

die Verantwortlichen eine Verwaltungsüber-

Verhältnissen mit Grund die Einhaltung der

auch im Rechtsbereich unumgänglich, was

tretung begangen und folglich eine Verwal-

gesetzlichen Vorschriften erwarten ließen“,

Im Folgenden am Beispiel des Gewerbe- und

tungsstrafe zu entrichten haben (das gericht-

und nachvollziehbar erklären können, „wie es

Umweltrechts diskutiert werden soll.

liche Strafrecht soll einmal unberücksichtigt

trotz dieses Kontrollsystems zur Verwaltungs-

Die Frage der Rechtskonformität wird oft

bleiben).

übertretung kommen konnte“. Der bloße Hin-

erst dann virulent, wenn – was ja immer wieder vorkommen soll – Verwaltungsüber-

Nachweis der Unschuld

tretungen begangen werden.

In Fällen wie diesen haben es die beschuldigten

24

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weis, dass es bislang im Unternehmen keine vergleichbaren Verstöße gegeben hat (und das bestehende Kontrollsystem daher ohne-


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Versicherungsprämien zu rechtskonformem Verhalten. So richtig spannend wird das Thema aber erst, wenn unternehmensinternes Risikomanagement, Compliance-Management und internes Kontrollsystem nach einheitlichen Parametern und ganzheitlich umgesetzt werden. Im hier interessanten juristischen Kontext geht es insbesondere um die Kontrolle von Rechtsrisiken. Dies erfordert zuallererst: • die Ermittlung und Dokumentation der für den konkreten Betrieb relevanten und aktualisierten Rechtsvorschriften (sogenannte Rechtsregister) • die Ermittlung und Dokumentation der für den konkreten Betrieb relevanten Pflichten aus Genehmigungsbescheiden (sogenannte Bescheidregister) • fortlaufende Maßnahmen zur rechtsund bescheidkonformen Unternehmensführung wie Zuweisung von Verantwortlichkeiten, interne Schulungen, Kontrollen, Notfallkonzepte etc. Gut gemanagte Unternehmen werden wesentliche Eckpunkte eines derartigen Management-Systems ohnehin bereits um-

DR. JOHANNES BARBIST, M.A (LIMERICK)

BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH Kaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck www.bindergroesswang.at

setzen. Manchmal lohnt sich allerdings ein Blick von außen, um etablierte Prozesse auf

tungsvolle Unternehmensführung wird sich

den Prüfstand zu stellen, interne Zuständig-

von derlei vordergründigen Argumenten

keiten und Verantwortlichkeiten gegenüber

nicht beeindrucken lassen. Ihr wird es ohne-

Behörden zu hinterfragen und die Unterneh-

hin um eine nachhaltige Unternehmensent-

hin reibungslos funktioniert), der nunmehri-

mensrealität mit dem Soll-Zustand in Ein-

wicklung bei möglichster Minimierung der

ge Verstoß also ein außergewöhnlicher und

klang zu bringen oder den Genehmigungs-

Geschäftsrisiken gehen. Risiko- und Compli-

unvermeidbarer Zwischenfall ist, wird von der

konsens entsprechend nachzuziehen.

ance-Management verlangt aber auch eine

Rechtsprechung nicht akzeptiert.

Können Sie dadurch zu 100 Prozent ge-

Klassifizierung der wesentlichen Rechtsri-

Der Gesetzgeber verlangt also von den Un-

währleisten, dass Ihr Betrieb zu jeder Zeit

siken. Eine daraus resultierende Risikoma-

ternehmen ein proaktives, vorbeugendes

rechtskonform agiert? Sicherlich nicht. Sie

trix schärft den Blick für jene Unterneh-

Verhalten und bei Eintritt unmittelbarer

könnten auch einwenden, dass selbst Welt-

mensprozesse, die im rechtlichen Umfeld am

Gefahren oder im Schadensfall eine rasche

konzerne – trotz massiver Anstrengungen

Ehesten „verwundbar“ und/oder mit einer

Reaktion, Aufklärung und gegebenenfalls

in CMS – schwerwiegende Rechtsverstöße

gewissen Wahrscheinlichkeit das Unterneh-

Sanktionierung. Mit anderen Worten: ein ef-

und daraus resultierende Milliardenschäden

men schwer schädigen können (finanziell,

fektives Compliance-Management-System

nicht verhindern konnten. Eine verantwor-

kommerziell, reputationsmäßig).

(CMS).

(Umwelt-)Management-Systeme Gerade im Umweltrecht haben sich über die Jahre entsprechende Umwelt-Management-Systeme etabliert. Darauf abgestimmte Zertifikate (z. B. EMAS, ISO 14001) wurden eingeführt – auch sie verlangen allerdings Rechtstreue. Selbst Betriebshaftpflichtversicherer haben diesen Gedanken schon aufgegriffen und verlangen Compliance-Maßnahmen oder „verführen“ mit Rabatten auf

BUCHTIPP

Lassen Sie sich ein auf die Welt von Compliance und nehmen Sie das Schicksal Ihrer Organisation auch im Hinblick auf rechtliche Anforderungen in die eigene Hand. Wer darüber mehr erfahren will, dem sei das brandaktuelle Buch „Compliance in der Unternehmenspraxis“ empfohlen. Herausgeber: Barbist Johannes, Ahammer Michael, Fabian Tibor, Löffler Helge Verlag: LexisNexis, 412 Seiten, ISBN: 978-3-7007-6233-1

eco.nova

25


eco.recht

Das öffentliche Auftragswesen Die Vergaberechtsnovelle besteht aus insgesamt drei EU-Vergaberichtlinien, die bis 18. April 2016 in nationales Recht umzusetzen sind. Dabei handelt es sich um die Richtlinie über die klassische öffentliche Auftragsvergabe und damit die Modernisierung der Richtlinie 2004/18/EG, die Richtlinie über die Sektorenauftragsvergabe und somit die Modernisierung der Richtlinie 2004/17/EG und – gänzlich neu – eine eigenständige Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen. // TEXT: HERBERT SCHÖPF

D DR. HERBERT SCHÖPF, LL.M.

Maria-Theresien-Straße 34/Arkadenhof 6020 Innsbruck www.advokatur-schoepf.at

26

eco.nova

ie neuen EU-Ver-

sen. Die gänzlich neue Konzessionsrichtlinie

gaberichtlini-

dient dem Ziel, Wettbewerben aus anderen

en basieren auf

EU-Mitgliedstaaten einen besseren Zugang

der Präferenz des

zu den sogenannten „Konzessionsmärkten“

„Bestbieterprin-

zu ermöglichen. Somit sind Konzessionen

zips“. Die Auswahl

künftig – unabhängig vom Dienstleistungs-

des wirtschaftlich und technisch besten

oder Baubereich – ab einem Schwellenwert

Bieters erfolgt somit nicht nur aufgrund des

von fünf Millionen Euro EU-weit ausschrei-

Preiskriteriums, sondern es fließen auch Qua-

bungspflichtig. Allerdings wurde die Was-

litätskriterien sowie Umwelt- und Sozialas-

serversorgung vom Anwendungsbereich der

pekte und schließlich auch Lebenszykluskos-

Konzessionsrichtlinie letztlich ausgenommen,

ten in die Bewertung ein. In der derzeitigen

da die Umsetzung jener Richtlinie in diesem

Praxis finden die Auftragsvergaben meist

besonders sensiblen Bereich, insbesondere in

nach dem „Billigstbieterprinzip“ statt. Um

Deutschland und Österreich, Schwierigkeiten

dem entgegenzuwirken, werden im BVergG

mit sich gebracht hätte.

Novelle 2015 Kategorien von Vergabeverfah-

Ebenso wurde die Verwaltungsautonomie

ren aufgelistet, die ausschließlich nach dem

der nationalen, regionalen und lokalen Ge-

Bestbieterprinzip zu verfahren haben.

bietskörperschaften ausdrücklich anerkannt

Best- statt Billigstbieter

und festgelegt, unter welchen Voraussetzungen öffentlich-öffentliche Koopera-

Durch die Novellierung soll das Bestbieter-

tionen (Verwaltungskooperationen) und

prinzip durch die grundsätzliche Verpflich-

„In-House“-Vergaben zulässig sind.

tung zur Bekanntgabe aller Subunternehmer im Angebot gestärkt und dadurch dem Auf-

Elektronische Vergabe

traggeber ein Einblick in die Ausführungs-

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Vergabe-

struktur des potenziellen Auftragnehmers

rechtsnovelle 2016 ist die Pflicht zur elektroni-

ermöglicht werden. Des Weiteren soll im Zu-

schen Vergabe (e-Vergabe). Darunter wird die

ge der Vertragsausführung ein Wechsel be-

gänzliche elektronische Durchführung von

ziehungsweise eine Neuerung der Kette der

Vergabeverfahren verstanden. Auftraggeber

ausführenden Unternehmen (Subunterneh-

und Bieter bedienen sich hierbei einer elekt-

men) durch folgende zwei Voraussetzungen

ronischen Vergabeplattform. Dadurch sollen

beschränkt werden: Zum einen bedarf es der

Vergabeverfahren transparenter, einfacher

ausdrücklichen Zustimmung des Auftragge-

und effizienter werden. Bislang war die e-Ver-

bers und zum anderen muss eine Änderung

gabe zwar möglich, jedoch nicht verpflichtend.

in der Kette der ausführenden Unternehmen

Dieser nunmehr verpflichtenden e-Vergabe

auch aus sachlichen Gründen zulässig sein.

wird eine Umsetzungsfrist von 30 Monaten,

Schließlich kann der Auftraggeber – sofern

nach Ablauf der allgemeinen Umsetzungsfrist

dies gewünscht – festlegen, dass für bestimm-

(18. April 2016), gewährt. Es wird sich zeigen,

te Vertragstypen kritische Bestandteile des

wie sich die jeweiligen Novellierungen in der

Auftrages ausschließlich vom Auftragneh-

Praxis bewähren, und es darf jedenfalls ge-

mer bzw. einem Mitglied der Arbeits- oder

hofft werden, dass die jeweiligen Umsetzun-

Bietergemeinschaft ausgeführt werden müs-

gen der Richtlinien fristgerecht erfolgen.



eco.recht

Das Europäische Patent und das neue Einheitspatent Das Europäische Patent bewährt sich schon seit dem Ende der 1970er Jahre. Zusätzlich soll es nun bald ein Einheitspatent (EU-Patent) samt Einheitspatentgericht geben. Welche Vor- und Nachteile bringt das?// TEXT: PAUL TORGGLER

V

or Schaffung des

schließend erteilt wurden. Mit dem Inkraft-

Europäischen Pa-

treten des Europäischen Patentübereinkom-

Nachteile des bisherigen Europäischen Patentes

tentes war es für

mens (EPÜ) Ende der 1970er Jahre wurde

Durch die Notwendigkeit der Validierung

einen Patent-

ein Europäisches Patent mit einem zentra-

(Übersetzungen) in den einzelnen Ländern

schutz in mehre-

len Prüfungsverfahren vor dem Europäi-

treten je nach Länderauswahl beträchtliche

ren europäischen

schen Patentamt in München (Zweigstellen

Kosten auf. Auch die Notwendigkeit, Jahres-

Ländern nötig, jeweils nationale Patentan-

in Den Haag und Berlin) geschaffen. Dieses

gebühren an jedes Land abzuführen, kann in

meldungen einzureichen, die dann von den

Europäische Patentsystem hat sich massiv

Summe eine hohe finanzielle Belastung für

einzelnen Patentämtern geprüft und an-

bewährt. Es ist damit möglich, Patentschutz

den Patentinhaber darstellen. Die Notwen-

in derzeit 38 Mitgliedstaaten und drei As-

digkeit gesonderter Rechtsdurchsetzung im

soziierungsstaaten (alle farbigen Staaten

jeweiligen Land und Verteidigung gegen Nich-

in der Europakarte) zu erhalten. Während

tigkeitsklagen bzw. – vom Patentverletzer aus

bis zur Erteilung, also im Wesentlichen das

gesehen – gesonderte Angriffe auf die Rechts-

Prüfungsverfahren auf Neuheit und erfin-

beständigkeit mittels Nichtigkeitsklagen im je-

derische Tätigkeit, alles zentral abgewickelt

weiligen Land ist mit hohem finanziellem und

wird, „zerfällt“ das Europäische Patent nach

administrativem Aufwand verbunden.

der Erteilung in „Teilschutzrechte“ in den ein-

Mit dem Ziel, die Kosten für den Patentinha-

zelnen Ländern. Deshalb wird das bisherige

ber zu verringern und die Rechtsdurchset-

Europäische Patent auch Europäisches „Bün-

zung gegen Verletzungen sowie die Klärung

delpatent“ genannt.

der Rechtsbeständigkeit zu erleichtern, ist

Im Einzelnen ist es beim bisherigen Europäi-

nun das neue Einheitspatent geschaffen

schen Patent nötig, in den Ländern, in denen

worden.

die Sprache von der zentralen Prüfungsspradem Europäischen Patentamt in München

Das neue Einheitspatent – EU-Patent

verschieden ist, Übersetzungen einzurei-

An sich ist die Bezeichnung „EU-Patent“ inkor-

chen (Validierung). Das im Jahr 2008 verab-

rekt, da die in der Europakarte rot markierten

schiedete Londoner Übereinkommen sieht

Staaten Spanien, Polen und Kroatien (noch)

zwar erleichterte Übersetzungserfordernis-

nicht (voll) am Einheitspatent teilnehmen.

se vor, allerdings sind nicht alle Staaten des

Auch in jenen Mitgliedstaaten des EPÜ, die

EPÜ beigetreten und die Erleichterung geht

nicht der EU angehören (blau markierte Staa-

in vielen Staaten nicht so weit, dass nichts

ten), kann das EU-Patent keine Wirkung ent-

mehr zu übersetzen ist, sondern zumindest

falten, da prinzipiell nur EU-Staaten (grün und

immer noch ein Teil der Patentschrift, näm-

rot) am Einheitspatent teilnehmen können.

lich die Patentansprüche. Außerdem sind

Trotz des Wissens, dass Spanien, Polen und

beim bisherigen Europäischen Patentsystem

Kroatien (noch) nicht teilnehmen, kann man

die Jahresgebühren in den einzelnen Län-

aber abgekürzt zum neuen Einheitspatent

dern, die man validiert hat, an die einzelnen

auch EU-Patent sagen, zumal einem späteren

nationalen Ämter zu zahlen. Stellt ein Paten-

Beitritt dieser Länder nichts im Wege steht.

tinhaber eine Patentverletzung fest, so muss

Das Prüfungs- und Erteilungsverfahren des

er zur Durchsetzung seiner Rechte in jedem

neuen EU-Patentes wird nach wie vor wie

betroffenen Land gesondert auf Patentver-

beim bisherigen Europäischen „Bündelpa-

letzung klagen. Umgekehrt muss er sich auf

tent“ (EPÜ) vom Europäischen Patentamt in

Angriffe gegen die Rechtsbeständigkeit des

München/Den Haag durchgeführt. Auch das

Patentes (Nichtigkeitsklagen) in jedem Land

anschließende Einspruchsverfahren bleibt

gesondert verteidigen.

wie bisher.

che (Deutsch, Englisch oder Französisch) vor

DR. PAUL TORGGLER

Österreichische und Europäische Patentanwälte Torggler & Hofinger Wilhelm-Greil-Straße 16, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/58 34 02 patent@tirol.com www.patentattorney.at

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eco.recht

wenn es in einem anderen Land für nichtig erklärt worden ist. Bildlich gesprochen hat man bisher ländermäßig mit „Schrotkugeln“ schießen können und sich auch einzeln verteidigen können. Jetzt ist es mehr eine „Hopp-oder-Tropp-Kanonenkugel“. Entweder man gewinnt alles oder verliert alles. Das kann ein Nachteil sein. Was die Kostenreduktion bei den Übersetzungen und bei den Patentjahresgebühren betrifft, so ist diese grundsätzlich begrüßenswert. Zuvor kann man einwenden, dass schon bisher kaum Anmelder (auch nicht Weltkonzerne) in allen 28 EU-Staaten validiert haben und mit einer selektiven Länderauswahl man also schon bisher die Validierungs- und Jahresgebührenkosten in Schranken halten konnte. Vor diesem Hintergrund ist derzeit geplant, die Jahresgebühren für das Einheitspatent im Bereich der Summe der Jahresgebühren der vier patentmäßig größten Länder (True Top 4 Level) anzusiedeln. Angesichts des geografischen Schutzumfangs für ein EU-Patent wäre diese Gebührenhöhe sehr inhaberfreundlich. Neu ist, dass man nach der Erteilung anstel-

der Tatsache, dass einige EU-Länder (Spani-

le der bisherigen Validierung in einzelnen

en, Polen, Kroatien) nicht (voll) teilnehmen,

Staaten jetzt eine „zentrale Validierung“ vor-

gibt es auch Nicht-EU-Staaten, die prinzipiell

Inkrafttreten des neuen Einheitspatentes

nimmt, indem man das neue Einheitspatent

nicht dem Einheitspatent beitreten können.

Für das Inkrafttreten des neuen Einheits-

als Ganzes „ankreuzt“ und damit gesamtheit-

Das bedeutet, dass das Europäische „Bün-

patentes müssen 13 Staaten ratifizieren, da-

lich in allen (grünen) Staaten einen Schutz

delpatent“ für diese Staaten samt den damit

runter zwingend Frankreich, Großbritanni-

erzielt. Bei den nicht teilnehmenden (roten)

verbundenen Nachteilen der Kosten und der

en und Deutschland. Großbritannien und

Staaten Spanien, Polen und Kroatien und

Rechtsdurchsetzung bzw. Verteidigung in

Deutschland haben jedenfalls noch nicht

den (blauen) Nicht-EU-Staaten muss man

den einzelnen Ländern jedenfalls bestehen

ratifiziert. Nach Meinung des Autors wird es

nach wie vor gesonderte Validierungen vor-

bleibt. Das EU-Patent löst also nicht alle Pro-

wohl noch bis 2017 dauern, bis das EU-Patent

nehmen. Für diese Staaten bleibt das bisherige

bleme für Europa im geografischen Sinn.

in Kraft tritt.

Europäische Patent bestehen.

Das neue Einheitspatentgericht

Aber auch für jene Staaten, die dem Einheitspatent beigetreten sind, bietet das System nicht nur Vorteile: Das Einheitspatentge-

Das neue Einheitspatent funktioniert nur dann,

richt hat seine Zentralkammer unter ande-

wenn auch ein neues Einheitspatentgericht

rem auch in Paris und London, was für ös-

institutionalisiert wird. Das Einheitspatentge-

terreichische Anmelder schon ziemlich weit

richt, dessen Zentralkammer in Paris, London

entfernt ist. Auch ist die Tatsache, dass eine

und München sitzt und das verschiedene Lo-

Verletzung von Patenten nur zentral ver-

kalkammern (z. B. für Österreich in Wien) und

folgt werden kann und das Patent nur zen-

auch Regionalkammern umfasst, soll für das

tral verteidigt werden kann, nicht nur von

neue EU-Patent das einzige Gericht sein, das für

Vorteil. Sowohl in materiellrechtlicher als

Rechtsdurchsetzung und Nichtigkeitsklagen

auch in kostenmäßiger Hinsicht hat man

von und gegen EU-Patente zuständig ist. Das

bisher taktisch das oder die Länder ausge-

Einheitspatentgericht entscheidet zentral für

wählt, in dem oder denen geklagt wird („Fo-

alle (grünen) EU-Staaten gemeinsam.

rum Shopping“). Oft hat es gereicht, wenn

Was bringt das neue Einheitspatent und Einheitspatentgericht? Jedenfalls nicht nur Vorteile: Abgesehen von

man in einem Land gewonnen hat, um einen Gegner in die Knie zu zwingen. Wenn das Patent angegriffen wurde, hat man die Chance gehabt, das Patent in dem einen oder anderen Land zu verteidigen, auch

FAZIT

Die Einführung des Einheitspatentes und Einheitspatentgerichtes ist grundsätzlich begrüßenswert. Das neue System bringt nicht nur Vorteile, weshalb es auf eine kluge Beratung durch einen Patentanwalt (oder durch einen anderen nach § 77 PatG zugelassenen Parteienvertreter) ankommt. Der Autor und andere österreichische Patentanwälte sind nicht nur österreichische, sondern auch Europäische Patentanwälte, die schon bisher für Europäische Patente (EPÜ) vor dem Europäischen Patentamt in München und jetzt neu auch beim Einheitspatent vertretungsbefugt sind. Es besteht also – entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben – keine Notwendigkeit, für Europäische Patente (ob alt oder neu) ausländische Patentanwälte zu nehmen.

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29


eco.recht

Ideenmanagement Die große Mehrheit aller technischen Erfindungen wird heute von Arbeitnehmern gemacht. Dies kommt nicht von ungefähr: Immer mehr Unternehmen implementieren ein sogenanntes „Betriebliches Vorschlagswesen“ zur organisierten Meldung, Bewertung und Belohnung von Verbesserungsvorschlägen ihrer Arbeitnehmer. Sein Zweck liegt darin, die Ideen und Innovationen der Mitarbeiter zu fördern, bestehende Arbeitsabläufe zu verbessern und bereits umgesetzte Neuerungen weiterzuentwickeln. Letzten Endes dient es dem Ziel, die Leistungen des Unternehmens ständig zu verbessern, indem möglichst viele Mitarbeiter mitdenken und Ideen äußern. // TEXT: STEFAN WARBEK

V 30

eco.nova

erbesserungsvor-

Aufgabenbereich hinausgehen. Der Arbeitge-

Arbeitgeber genutzten Erfindungen von Ar-

schläge sind an

ber sollte daher einen Anreiz für die Mitarbei-

beitnehmern ist dies sogar zwingend.

sich freiwillige

ter schaffen, am „Betrieblichen Vorschlags-

Mitarbeiterleistun-

wesen“ aktiv teilzunehmen. Die Teilnahme

Motivation zur Kreativität

gen, die über deren

der Belegschaft sollte daher im Erfolgsfall ho-

Durch das Diensterfindungsrecht erhält der

arbeitsrechtlichen

noriert werden. Im Zusammenhang mit vom

Arbeitgeber die rechtliche Möglichkeit, von


eco.recht

seinem Arbeitnehmer erfundene Technolo-

kommen der Erfindung muss durch die Be-

gien und Entwicklungen zu nutzen, wohin-

nützung der Erfahrungen oder Hilfsmittel

gegen der Arbeitnehmer durch finanzielle

des Unternehmers wesentlich erleichtert

Anreize zu Erfindungsleistungen motiviert

worden sein. Grundvoraussetzung ist somit,

wird. Mit diesem Ausgleich sollen Arbeitneh-

dass die Erfindung dem Arbeitsgebiet des Ar-

mer zu kreativem Arbeiten motiviert werden

beitgebers zuzuordnen ist.

und Arbeitgeber durch neue Technologien und Entwicklungen ihre wirtschaftliche Po-

Erfindungen melden

sition festigen und stärken können.

Hat ein Arbeitnehmer eine Erfindung ge-

Das Diensterfindungsrecht ist vor allem im

macht, so muss er diese dem Arbeitgeber

Patentgesetz geregelt. Dieses sieht vor, dass

melden. Selbstverständlich ist nicht immer

Erfindungen grundsätzlich dem Arbeitneh-

von vornherein klar, ob es sich bei einem

mer zustehen, der sie gemacht hat! Der Ar-

„zündenden Gedanken“ gleich um eine pa-

beitgeber kann jedoch bereits im Vorfeld,

tentierbare technische Innovation handelt

zum Beispiel im Rahmen des Dienstvertrags,

oder um einen nicht schützbaren Verbesse-

vereinbaren, dass eventuelle Erfindungen

rungsvorschlag. Dem Arbeitgeber ist daher

nicht dem Arbeitnehmer, sondern ihm gehö-

die Erfindung so ausführlich und detailliert

ren sollen. Eine solche Vereinbarung muss

zu beschreiben, dass er sich über den „tech-

unbedingt schriftlich erfolgen und aus-

nischen Clou“ und dessen Patentierbarkeit

drücklich das Recht des Arbeitgebers zum

ein Bild machen kann. Mit seiner Reaktion

Ausdruck bringen, derartige Erfindungen

auf diese Meldung darf sich der Arbeitgeber

für sich zu beanspruchen („aufzugreifen“).

jedoch nicht allzu lange Zeit lassen, denn er

Bloße Geheimhaltungsverpflichtungsverein-

muss seinem Arbeitnehmer binnen vier Mo-

barungen oder dergleichen genügen nicht.

naten (fallweise auf Grund mancher Kollek-

Doch selbst wenn der Arbeitgeber ein sol-

tivverträge oder bei Erfindungen an Univer-

ches „Erfindungsaufgriffsrecht“ mit seinen

sitäten sogar innerhalb von drei Monaten)

Arbeitnehmern vereinbart, bedeutet dies

mitteilen, ob er die ihm gemeldete Erfindung

hängt unter anderem auch davon ab, welche

nicht, dass er blindlings alle Erfindungen für

für sich beanspruchen möchte. Versäumt er

wirtschaftliche Bedeutung die Erfindung

sich vereinnahmen darf, die seine Arbeit-

diese Frist, verbleiben sämtliche Rechte an

für sein Unternehmen hat, ob eine Verwer-

nehmer machen. Aufgreifen darf er nämlich

der Erfindung beim Arbeitnehmer, der diese

tung erfolgt und welchen Anteil Anregun-

nur „Diensterfindungen“: Wichtigste Vor-

dann – unter Beachtung arbeitsrechtlicher

gen, Erfahrungen, Vorarbeiten oder Hilfsmit-

aussetzung einer Diensterfindung ist, dass

Beschränkungen, wie zB des Konkurrenzver-

tel des Unternehmens oder gar dienstliche

sie während des aufrechten Dienstverhält-

bots – sogar einem Mitbewerber seines Ar-

Weisungen am Zustandekommen der Erfin-

nisses gemacht wurde. Dabei zählt nur, ob

beitgebers anbieten könnte!

dung haben. Gelangen Arbeitgeber und Ar-

das Dienstverhältnis zwischen Erfinder und

DR. STEFAN WARBEK

Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck www.warbek.at

beitnehmer zu keiner Einigung, so ist diese

Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Erfindung

Diensterfindungsvergütung

formal aufrecht war – keine Rolle spielt

Nimmt der Arbeitgeber die Diensterfindung

steuerlich begünstigte – Diensterfindungs-

hingegen, ob der Arbeitnehmer zum Erfin-

für sich in Anspruch, so ist er grundsätz-

vergütung gerichtlich festzusetzen.

dungszeitpunkt tatsächlich im Betrieb oder

lich (d. h. außer bei angestellten „Berufser-

Unternehmen, die kreativ und innovativ

etwa auf Urlaub war. Das Diensterfindungs-

findern“) verpflichtet, seinem Arbeitnehmer

tätig sind, sollten unbedingt mit ihren Mit-

recht gilt nur für Arbeitnehmer im arbeits-

ein besonderes Entgelt – die sogenannte

arbeitern regeln, wer in welcher Weise von

rechtlichen Sinn (das sind Angestellte und

Diensterfindungsvergütung – zu bezahlen.

deren kreativen und innovativen Leistungen

Arbeiter jeder Art); bei anderen Arbeitsver-

Die vom Arbeitgeber zu zahlende Vergütung

profitiert.

– gegenüber dem normalen Lohn übrigens

hältnissen empfiehlt es sich, exakte Vereinbarungen zu treffen. Aber auch nicht jede Erfindung, die während eines aufrechten Dienstverhältnisses gemacht wurde, ist eine Diensterfindung: Sie muss nämlich zudem in das Arbeitsgebiet des Arbeitgebers fallen und die Tätigkeit, die zur Erfindung geführt hat, muss entweder zu den dienstlichen Obliegenheiten des Arbeitnehmers zählen oder der Arbeitnehmer muss die Anregung zur Erfindung durch seine Tätigkeit im Unternehmen des Arbeitgebers erhalten haben oder das Zustande-

5 GRUNDSATZFRAGEN ZUM BETRIEBLICHEN VORSCHLAGSWESEN 1. 2.

3. 4. 5.

Wie können Mitarbeiter für dieses Thema persönlich sensibilisiert werden? Wie kann beim Ideenmanagement die Eigenverantwortung der Mitarbeiter am besten sichergestellt werden? Welche Vorgangsweise soll bei der Meldung von Verbesserungsvorschlägen und Erfindungen durch den Mitarbeiter gewählt werden? Wie sollen Verbesserungsvorschläge und Erfindungen des Mitarbeiters evaluiert werden? Wie sollen Verbesserungsvorschläge und Erfindungen des Mitarbeiters belohnt werden?

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Umschichtung statt Einsparung Die Anfang 2016 in Kraft tretende Immobilienbesteuerung ist Teil der neuen Steuerreform – sie soll unter anderem die Entlastung bei der Einkommensteuer finanzieren und entsprechend Geld in die Kasse spülen. Ein Überblick. // TEXT: CLAUDIA LANTOS

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N

eco.recht

achdem der Unmut in der Bevölkerung über die kalte Progression zu groß geworden ist, wird im Jänner 2016 eine Steuerreform in Kraft treten. Leider bedeutet eine solche in den seltensten Fällen eine tatsächliche Erleichterung für den Steuerzahler, wird die als Reform bezeichnete Gesetzesänderung doch in den meisten Fällen nicht etwa durch (echte) Ausgabeneinsparungen oder Reformen finanziert, sondern durch Umschichtungen. Unter dieser Prämisse ist

auch die mit 1.1.2016 in Kraft tretende Immobilienbesteuerung zu betrachten, die zusammen mit anderen Maßnahmen die (vorübergehende, weil nicht durch einen Inflationsautomatismus abgesicherte) Entlas-

tung bei der Einkommensteuer finanziert.

Was ändert sich nun im Einzelnen? 1.

Laufende Besteuerung bei bereits vermieteten oder für betriebliche Zwecke angeschafften Immobilien: Bei privat vermieteten Immobilien beträgt ab 1.1.2016 gemäß der gesetzlichen Grundanteilsfiktion der Grundanteil grundsätzlich 40 Prozent. Dieser ist bei der Berechnung der Gebäudeabnutzung herauszurechnen. Der Abschreibungsprozentsatz der so auf 60 Prozent verminderten Anschaffungskosten beträgt grundsätzlich 1,5 Prozent bei Gebäuden ohne Nachweis über die Nutzungsdauer und zwei Prozent bei vor 1915 errichteten Gebäuden. Bei betrieblichen Vermietungen verringert sich die AfA auf 1,5 Prozent für zu Wohnzwecken überlassene Betriebsgebäude und auf 2,5 Prozent für alle übrigen Betriebsgebäude. Auch der Verteilungszeitraum für Instandsetzungsarbeiten wird von derzeit zehn Jahren auf 15 Jahre verlängert. Diese Maßnahmen gelten auch für vor dem 1.1.2016 angeschafftes Immobilienvermögen und für vor dem 1.1.2016 getätigte Ausgaben. Der Staat scheut sohin nicht davor zurück, auch rückwirkend in die Renditevorstellungen seiner Steuerzahler bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und betrieblichen Immobilien einzugreifen.

2.

Änderungen bei der Immobilienertragssteuer Zum einen wird der Steuersatz von derzeit 25 auf 30 Prozent erhöht, zum anderen – und das kann nur als Chuzpe bezeichnet werden – wird gleichzeitig der Inflationsabschlag abgeschafft, der eigentlich eingeführt wurde, um die Besteuerung von Scheingewinnen zu vermeiden. Weshalb dies ab 1. Jänner 2016 nicht mehr gilt, möge bitte der Finanzminister gefragt werden. Immerhin ist es aber möglich, hinkünftig sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einer Liegenschaftsveräußerung in Abzug zu bringen, sofern man in die Regelbesteuerung optiert. Auch die Verlustverrechnungsmöglichkeit wurde erweitert, sodass Verluste aus der Immobilienversteuerung bis höchstens 50 Prozent mit Gewinnen aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden können. Im selben Steuerjahr erzielte Gewinne und Verluste aus Immobilienveräußerungen sind miteinander zu saldieren. Ein allenfalls verbliebener Verlustüberhang kann ebenfalls (bis zur Hälfte) mit Gewinnen aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden. Die Erhöhung des Steuersatzes auf 30 Prozent bedeutet konkret, dass bei sogenanntem Altvermögen (d. h. letzter entgeltlicher Erwerb vor dem 1.4.2002) 4,2 Prozent, bei Umwidmungen 18 Prozent des Veräußerungserlöses und bei Neuvermögen (letzter entgeltlicher Erwerb erfolgte nach 31.3.2002) grundsätzlich 30 Prozent aus der Differenz zwischen den seinerzeitigen Anschaffungskosten und dem Verkaufserlös als Immo-ESt abzuführen sind.

3.

Änderungen bei der Grunderwerbssteuer Wie bisher ist der Wert der Gegenleistung als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer heranzuziehen. Wenn es allerdings keine Gegenleistung gibt, etwa bei einer Schenkung, einer Anteilsübertragung, Anteilsvereinigung oder bei Vorgängen, die dem Umgründungssteuergesetz unterliegen, ist der Grundstückswert zu ermitteln. Gemäß dem nun vorliegenden (und sich möglicherweise noch ändernden) Verordnungsentwurf des Finanzministeriums kann der Grundstückswert durch nachstehend dargestellte Berechnung ermittelt werden: Er besteht in der Addition des dreifachen Bodenwertes multipliziert mit dem für die Gemeinde gültigen Hochrechnungsfaktor zuzüglich des (anteiligen) Gebäudewerts. Dieser errechnet sich durch Multiplikation der (anteiligen) Nutzfläche (wenn diese nicht bekannt ist, der um 30% gekürzten (anteiligen) Bruttogrundfläche) mit dem jeweiligen Baukostenfaktor (Tirol: € 1.460,00/m²). Der Baukostenfaktor ist grundsätzlich mit 100 Prozent anzusetzen, bei Gebäuden, die der gewerblichen Beherbergung dienen, sowie bei Lagerhäusern mit 71,25 Prozent, bei Fabrikgebäuden, Werkstättengebäuden und Lagerhäusern mit 60 Prozent und bei einfachsten oder behelfsmäßigen Bauten (z. B. Glashäuser, Ställe, etc.) mit 40 Prozent.

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© U. AICHNER

eco.recht

MAG. CLAUDIA LANTOS, LL.M. (INTERN. TAX) Rechtsanwältin König–Ermacora–Lässer & Partner Erlerstraße 4 / 3.OG, 6020 Innsbruck www.advokatur.at

Eine weitere Möglichkeit, den Grundstücks-

Ähnliches erfolgt oder wenn der Liegen-

wert zu ermitteln, ist das Heranziehen des

schaftserwerb innerhalb des begünstigten

Immobilienpreisspiegels, wobei im Jahr 2016

Personenkreises erfolgt.

jener der Wirtschaftskammer Österreich zu

Ein teilentgeltlicher Erwerb liegt vor, wenn

verwenden ist und für Erwerbsvorgänge ab

der Wert der Gegenleistung zwischen 30 und

dem 1.1.2017 der Immobilienpreisspiegel der

maximal 70 Prozent des Grundstückswertes

Statistik Österreich. Der Immobilienpreis-

beträgt.

spiegel darf nur angewendet werden, wenn

Als entgeltlich gilt ein Erwerb, wenn die Ge-

das Grundstück die dem Immobilienpreis-

genleistung über 70 Prozent des Grund-

spiegel für die Bewertung eines gleichartigen

stückswertes beträgt.

Grundstückes zugrunde liegenden Annah-

Kann der Wert der Gegenleistung nicht er-

men erfüllt. Der Grundstückswert beträgt

mittelt werden, wird dieser mit 50 Prozent

in diesem Fall 71,25 Prozent des ermittelten

angenommen.

Wertes.

Der Steuersatz beträgt bei unentgeltlichen

Die dritte Möglichkeit besteht schließlich in

Erwerben für die ersten 250.000 Euro des er-

der Vorlage eines Immobilienwertgutach-

mittelten Grundstückswertes 0,5 Prozent,

tens, das nachweist, dass der Grundstücks-

für die nächsten 150.000 Euro zwei Prozent

wert tatsächlich niedriger ist als durch die

und für alle Beträge über 400.000 Euro 3,5

zwei oben beschriebenen Ermittlungsme-

Prozent. Bei Betriebsübergaben, gewissen

thoden.

Übertragungen bei Personen- und Kapit-

Es bleibt kompliziert

algesellschaften und Vorgängen nach dem Umgründungssteuergesetz beträgt der Steu-

Was den anzuwendenden Steuersatz betrifft,

ersatz grundsätzlich 0,5 Prozent vom gesam-

bleibt es – wenig überraschend – gleich-

ten Grundstückswert.

falls kompliziert. Zunächst gilt es, zwischen

Bei teilentgeltlichen Erwerben ist für den

entgeltlichen, teilentgeltlichen und unent-

Teil ohne Gegenleistung die Steuer nach

Der so errechnete Betrag ist sodann wie folgt

geltlichen Liegenschaftserwerben zu un-

dem ausgeführten Stufenmodell zu berech-

im Grundstückswert zu berücksichtigen:

terscheiden. Zudem ist zu beachten, ob die

nen, für den entgeltlichen Teil kommt der

Übertragung im begünstigten Personen-

allgemeine Steuersatz von 3,5 Prozent zum

kreis gemäß § 26a GGG (in Kraft bereits seit

Ansatz. Bei Übertragungen von land- und

100 %: Sanierung oder Fertigstellung in-

1.7.2015!) erfolgt.

forstwirtschaftlichen Grundstücken beträgt

nerhalb der letzten zwanzig Jahre vor

Begünstigte Erwerbsvorgänge im Sinne

die Steuer zwei Prozent vom (einfachen) Ein-

dem Erwerbszeitpunkt

des Gesetzes sind Übertragungen an Ehe-

heitswert. In allen übrigen Fällen beträgt die

65 %: Fertigstellung innerhalb der letz-

gatten oder eingetragene Partner während

Steuer wie bisher 3,5 Prozent.

ten vierzig bis zwanzig Jahre vor dem Er-

aufrechter Ehe/Partnerschaft oder im Zu-

Wenn Sie ohnehin schon lange überlegen,

werbszeitpunkt

sammenhang mit der Auflösung der Ehe/

Immobilienvermögen im begünstigten Per-

30 %: Fertigstellung vor mehr als vierzig

Partnerschaft; an den Lebensgefährten, so-

sonenkreis zu übertragen, lassen Sie sich

Jahren vor dem Erwerbszeitpunkt

fern die Lebensgefährten einen gemeinsa-

vom Anwalt Ihres Vertrauens beraten, ob es

men Hauptwohnsitz haben oder hatten; an

sinnvoll ist, dies noch im Jahr 2015 zumin-

einen Verwandten oder Verschwägerten in

dest vertraglich durchzuführen (für die Steu-

100 %: Fertigstellung innerhalb der letzten

gerader Linie; an ein Stief-, Wahl- oder Pfle-

erberechnung gilt der Tag des Vertrags-

zehn Jahre vor dem Erwerbszeitpunkt

gekind oder deren Kinder, Ehegatten oder

abschlusses!) oder ob es aufgrund des Stu-

65 %: Fertigstellung innerhalb der

eingetragene Partner oder an Geschwister,

fenmodells günstiger ist, bis 2016 damit zu

letzten zwanzig bis zehn Jahre vor dem

Nichten oder Neffen des Überträgers. Eben-

warten.

Erwerbszeitpunkt

so zu behandeln sind Übertragungen einer

30 %: Fertigstellung vor mehr als zwanzig

Liegenschaft aufgrund einer Verschmelzung,

Jahren vor dem Erwerbszeitpunkt

Umwandlung, Einbringung, Realteilung,

• Gebäude:

• Einfachste Bauten:

Spaltung oder eines Zusammenschlusses Eine Sanierung im Sinne der Verordnung

von Gesellschaften, aufgrund eines Erwerbs-

liegt vor, wenn zumindest zwei der vier fol-

vorgangs zwischen einer Gesellschaft und

genden Maßnahmen umgesetzt wurden:

ihrem Gesellschafter oder aufgrund der Ver-

• der Austausch von Dach oder Dachstuhl

einigung aller Anteile einer Personengesell-

• die Erneuerung des Außenputzes samt

schaft.

Wärmedämmung • der erstmalige Einbau oder der Austausch von Heizungs-/Feuerungsanlagen • der Austausch von Elektro-, Gas-, Wasserund Heizungsinstallationen

34

eco.nova

Ein unentgeltlicher Liegenschaftserwerb liegt ab 1.1.2016 vor, wenn der Wert der Gegenleistung maximal 30 Prozent des ermittelten Grundstückswertes beträgt oder wenn er durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder

HINWEIS

Das Wort „grundsätzlich“ deutet immer an, dass es auch Ausnahmen gibt, auf die hier aber aus Platzgründen nicht eingegangen werden kann. Wenn Sie glauben, nicht unter die allgemeine Regel zu fallen, wenden Sie sich bitte an den Anwalt Ihres Vertrauens, er berät Sie gerne!


Mehr als Recht.

KÖNIG ERMACORA LÄSSER & PARTNER Rechtsanwälte Verteidiger in Strafsachen Mediation

Rechtsanwälte DR. ANDREAS KÖNIG Akademischer Europarechtsexperte DR. ANDREAS ERMACORA Sachverständiger für Kostenrecht DR. BARBARA LÄSSER Mediatorin DR. CHRISTIAN KLOTZ MAG. CLAUDIA LANTOS, LLM. MMAG. MATHIAS DEMETZ, BSc Rechtsanwaltsanwärter Erlerstraße 4 / 3.Stock · 6020 Innsbruck t +43 (0)512-58 54 33 · f +43 (0)512-58 54 33 - 33 · office@advokatur.at · www.advokatur.at

MMAG. MyRIAM LINDENTHALER DR. SIMON GLEIRSCHER


eco.recht

Gemeindeentwicklung in Kooperation Gemeinden stehen unter großem Druck, den immer steigenden Anforderungen der Gesellschaft Stand zu halten. Veränderte Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Bürger fordern neue Herangehensweisen bei der Entwicklung von Lebens- und Arbeitsräumen in Gemeinden. // TEXT: HERBERT SCHÖPF

DR. HERBERT SCHÖPF, LL.M.

Maria-Theresien-Straße 34/Arkadenhof 6020 Innsbruck www.advokatur-schoepf.at

getischer Potenziale, um eine Qualitätssteigerung in den Daseinsgrundfunktionen zu erreichen. Ziel ist eine nachhaltige Raumordnung zu erhalten und dadurch allfällige Defizite der Infrastruktur bei Daseinsgrundfunktionen auszugleichen, damit die Lebensqualität in der Gemeinde und der Region verbessert wird. Ein weiteres Ziel der Gemeinde ist die möglichst geringe finanzielle Belastung des Haushaltsplanes der Gemeinde beziehungsweise ein tunlichst geringes Risiko für die Gemeinde durch allfällige Maßnahmen für

A

die Zielerreichung. Die Gemeindeentwicklung beginnt mit der Tätigkeit der Faktenaufnahme: Wohnsituation, Alterspyramiden, Bevölkerungswachsls Bürgermeis-

wohlwollende, aber ehrliche Auseinander-

tum – gemeinsam mit der Österreichischen

ter und Gemein-

setzung nicht scheuen. Jede Gemeinde hat

Akademie der Wissenschaften werden Daten

derat genügt es

ihre Stärken und ihre schwachen Punkte.

und Fakten über die Gemeinde zusammen-

heute nicht mehr,

Den komplexen Prozess der Entwicklung

getragen und der Bevölkerung präsentiert.

den Ist-Zustand

einer Gemeinde qualitätsvoll zu begleiten,

Um einen umfangreichen Überblick über die

in den Gemein-

kann nur heißen, die Vielfalt der Lebensbe-

Gemeinde zu bekommen, werden Primär-

den zu verwalten. Es ist ihre Aufgabe, die

reiche genau anzuschauen, alle Probleme

und Sekundärdaten erhoben sowie die Sicht

Zukunft aktiv zu gestalten. Das ist eine sehr

präzise zu analysieren, alle Chancen und

von außen (der Internetauftritt der Gemein-

komplexe Herausforderung, da Wissen in

Potenziale für die Zukunft aufzuzeigen. Für

de) beleuchtet. All diese Informationen lie-

unzähligen Bereichen notwendig ist.

die Entwicklung dieser Liegenschaft müs-

fern wichtige Erkenntnisse über den Ist- und

In der Wirtschaft ist es wie im Leben. Eine

sen Nutzungen bestimmt werden, die posi-

Soll-Zustand und ergeben dadurch ein facet-

Partnerschaft, die diesen Namen verdient,

tive Auswirkungen auf die Lebensbereiche

tenreiches Bild über die Gemeinde und leis-

funktioniert nur, wenn die Beteiligten ein-

der Gemeinde haben. Ebenfalls im gemein-

ten einen wichtigen Beitrag für die erfolgrei-

ander auf Augenhöhe begegnen und eine

samen Interesse liegt die Nutzung syner-

che Gemeindeentwicklung.

36

eco.nova


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„Gründliche“ Verkehrsregeln Egal ob man vor der Steuerreform noch schnell die Liegenschaften auf die Kinder übertragen will, eine bestimmte Liegenschaft im Auge hat, ein Wohnrecht erwirbt oder auch nur einen lange befristeten Miet- oder Pachtvertrag abschließen möchte: Liegenschaftsverträge sind in Tirol durch das Grundverkehrsgesetz (TGVG) stark reglementiert. // TEXT: SIMON PÖSCHL, FOTO: BERNHARD AICHNER

N 38

eco.nova

icht nur der Er-

Grundstück in Tirol unterliegen dem TG-

oder sonstigen Grundstücken gibt es einige

werb von Eigen-

VG. Besonders streng reglementiert ist ein

wichtige Punkte zu beachten.

tum, sondern

Rechtserwerb an einem land- und forstwirt-

auch viele an-

schaftlichen Grundstück („grüner“ Grund-

Grundverkehr und Ausländer

dere Rechtser-

verkehr); aber auch für Rechtserwerbe an

Ausländer ist grundsätzlich jede natür-

werbe an einem

Baugrundstücken („grauer“ Grundverkehr)

liche Person, die nicht Österreicher oder


eco.recht

„Grüner“ Grundverkehr Im „grünen“ Grundverkehr hat die Behörde auf die Erhaltung und Stärkung der Agrarstruktur und die flächendeckende Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Gründen zu achten. Diese können daher grundsätzlich nur von Landwirten erworben werden. Alle anderen müssen durch das sogenannte „Interessentenmodell“, das heißt, dass der Rechtserwerb von der Gemeinde kundgemacht wird und jeder Landwirt, der Interesse an dem betreffenden Grundstück hat, dieses zum ortsüblichen

RA MAG. SIMON PÖSCHL AWZ Rechtsanwälte GmbH Fallmerayerstraße 8/DG 6020 Innsbruck www.ra-awz.at

Preis erwerben kann. Der Verkäufer kann sich dann nur noch entscheiden, das Grundstück dem „Interessenten“ zu verkaufen oder

ge, allerdings wurden diese Ausnahmen mit

zu behalten.

einer der letzten Novellen eingeschränkt.

Wesentliche Ausnahmen davon bestehen im

Bei jedem Grunderwerb (auch im „grünen“

Rahmen der Familie. So müssen Rechtser-

Grundverkehr) muss der Erwerber erklä-

werbe von nahen Familienmitgliedern (bis

ren, „keinen Freizeitwohnsitz zu schaffen“,

zum dritten Grad der Seitenlinie, also Onkel/

selbst wenn man nur eine Garage kauft.

Tante, Nichte/Neffe) nicht durchs Interes-

Wer dieses Verbot missachtet, kann streng

sentenmodell, allerdings müssen die sons-

(bis 40.000 Euro) bestraft werden, zudem

tigen Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn

droht im schlimmsten Fall sogar die gericht-

jemand alle seine landwirtschaftlichen

liche Versteigerung der betroffenen Liegen-

Gründe an einen einzigen nahen Angehö-

schaft. Dazu kommt eine Beweisschwierig-

rigen verschenkt oder man solche Gründe

keit: Wenn auf einer Liegenschaft/Wohnung

erbt, liegt jedoch eine echte Ausnahme vor.

kein Hauptwohnsitz gemeldet ist, muss der

Bebauungspflichten und Freizeitwohnsitzverbote

Eigentümer sogar selbst beweisen, dass kein Freizeitwohnsitz vorliegt. Auch hier bestehen Ausnahmen für nahe

Im „grauen“ Grundverkehr gilt es vor allem,

Angehörige, doch Achtung: Freizeitwohn-

EWR-Bürger ist, und jede juristische Person,

die Bebauungspflicht und das Verbot von

sitze zu schaffen ist auch nach dem Raum-

die ihren Sitz im Ausland hat oder deren Ge-

Freizeitwohnsitzen zu beachten.

ordnungsgesetz (TROG) verboten, das keine

sellschaftskapital oder Anteile am Vermögen

Wenn man ein unbebautes Baugrundstück

Ausnahmen kennt und duldet und ebenfalls

(wie Namens- oder Stammaktien, Stammein-

erwirbt, muss man es grundsätzlich inner-

strenge Strafen vorsieht. Allerdings kennt

lagen und ähnliche Rechte) mindestens zur

halb von fünf Jahren bebauen. Ausnahmen

das TROG keine Versteigerung und keine

Hälfte Ausländern gehören.

gelten auch hier wieder für nahe Angehöri-

„Beweislastumkehr“.

Ausländer dürfen nach dem TGVG nur in Ausnahmefällen Rechte an Grundstücken erwerben, nämlich dann, wenn „der Rechtserwerb staatspolitischen Interessen nicht widerspricht und ein öffentliches Interesse am Rechtserwerb durch den Ausländer, insbesondere in wirtschaftlicher, kultureller oder sozialer Hinsicht, besteht“. Diese Voraussetzungen werden höchst selten erfüllt, weshalb ein Rechtserwerb durch Ausländer de facto kaum möglich ist.

ZUSAMMENFASSUNG

Keine Regel ohne Ausnahme Ausländer können in Tirol de facto kaum Liegenschaften erwerben. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke können grundsätzlich nur von Bauern erworben werden. Baugrundstücke sind nach Erwerb relativ rasch zu bebauen und es dürfen grundsätzlich keine Freizeitwohnsitze in Tirol geschaffen werden. Doch wie überall gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahme. Mit dem notwendigen Know-how kann für viele Probleme eine gangbare Lösung gefunden werden.

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eco.recht

40

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eco.recht

Freizeitwohnsitze in Hotelbetrieben Das Tiroler Raumordnungsgesetz bietet die Möglichkeit, neue Freizeitwohnsitze auch auf bisherigen Sonderflächen für Gastgewerbebetriebe zur Beherbergung von Gästen zu schaffen. Voraussetzung ist, dass in der betreffenden Gemeinde der Freizeitwohnsitzanteil acht Prozent noch nicht übersteigt. // TEXT: AXEL FUITH, FOTO: JULIA TÜRTSCHER

DR. AXEL FUITH

V

Tschurtschenthalerstraße 4a, 6020 Innsbruck www.fuith.eu

or allem touris-

nach § 13 Abs 1 lit a des Tiroler Raumord-

der Ansicht, dass man als Eigentümer einer

tisch schwäche-

nungsgesetzes zu beachten. Danach sind

derartigen Wohnung in einem Hotel jeweils

ren Gemeinden

Gastgewerbebetriebe zur Beherbergung

nur irgendeine andere Einheit im Rahmen

bietet sich durch

von Gästen, sofern Gemeinschaftsräu-

des Gastgewerbebetriebes nutzen könne,

das Tiroler Raum-

me vorhanden sind und gewerbetypische

nicht aber die eigene. Diese Argumentation

ordnungsgesetz

Dienstleistungen, insbesondere regelmäßi-

erscheint rechtlich nicht schlüssig, weil der

die Möglichkeit, auch auf Sonderflächen, auf

ge Raumreinigung und Wechseln der Wä-

Sinn einer derartigen Bestimmung darin zu

denen Gastgewerbebetriebe bestehen, die

sche, erbracht werden und überdies seitens

erblicken ist, dass einem Gastgewerbebetrieb

in der bisherigen Betriebsform nicht überle-

des Betriebes die ständige Erreichbarkeit

entsprechende Einnahmen durch die Beher-

bensfähig sind, einen touristischen Impuls

einer Ansprechperson gewährleistet ist,

bergung von Gästen verschafft werden sol-

durch die Zulassung neuer Freizeitwohnsit-

nicht als Freizeitwohnsitz anzusehen. Es ist

len. Hier ist meines Erachtens grundsätzlich

ze in derartigen Gebäuden zu ermöglichen.

somit durchaus zulässig, dass an solchen

zu trachten, dass eine Eigennutzung, wenn

Dadurch wird verhindert, dass Hotelruinen

Einheiten Wohnungseigentum begründet

man sie als zulässig erachten würde, jeden-

entstehen.

und abverkauft wird. Jedenfalls ist es not-

falls nicht in Konkurrenz zum Hotelbetrieb

wendig, dass der Betrieb und somit die Nut-

treten darf. Dies bedeutet, dass die Eigen-

Verschiedene Modelle

zung dieser Einheiten im Rahmen des Gast-

nutzung zu einer Zeit, zu der das Hotel ohne-

Bewährt hat sich die Widmung einiger Frei-

gewerbebetriebes zur Beherbergung von

dies voll mit Gästen ausgelastet wäre, zu

zeitwohnsitze in derartigen Hotelanlagen,

Gästen mit den genannten Erfordernissen

hinterfragen ist. Ob es sinnvoll erscheint, ein

um durch deren Abverkauf die Renovierung

durchgeführt wird.

Verbot der Eigennutzung so zu sehen, dass

oder den Neubau des Gebäudes zu ermög-

auch in Zeiten, in denen die einzelne Einheit

lichen, wobei der Hotelbetrieb dann wieder

Anspruch auf Eigennutzung?

aufgenommen werden kann und auch die Ei-

Es erhebt sich immer wieder die Frage, in-

nicht selbst genützt werden dürfte, und zwar

gentümer derartiger Freizeitwohnsitze gerne

wiefern der Eigentümer einer Einheit selbst

unter Bezahlung eines entsprechenden Be-

die Leistungen des Hotels in Anspruch neh-

eine Nutzung vornehmen darf. Eine klare

herbergungsentgeltes an den Hotelbetrieb,

men. Durch diesen Abverkauf wird nötiges

Regelung, inwieweit und in welchem zeit-

ist meines Erachtens zu hinterfragen. Meiner

Kapital zugeführt.

lichen Ausmaß eine Eigennutzung zuläs-

Ansicht nach kann das Argument, dass man

Von dieser Gestaltung, bei der ein Teil der

sig wäre, findet sich in den Bestimmungen

sich nicht selbst seine Wohnung vermieten

Wohnungen als Freizeitwohnsitze durch

des Tiroler Raumordnungsgesetzes nicht.

kann, hier nicht überzeugen.

die Gemeinden neu gewidmet wird, ist der

Hier haben die Landesgesetzgeber anderer

Nach dem Zweck des Gesetzes kann es wohl

Hotelbetrieb von Häusern zu unterschei-

Bundesländer Klarheit geschaffen, wonach

nicht sein, dass man derartige Appartements

den, in denen der Flächenwidmungsplan

zum Beispiel eine Eigennutzung in der Grö-

leerstehen lassen muss, wenn zum Beispiel

keine Freizeitwohnsitze zulässt. Hier ist

ßenordnung von sechs Wochen pro Jahr als

in der Zwischen-, Vor- oder Nachsaison kein

die Beschränkung für Freizeitwohnsitze

zulässig erscheint. Manche Stimmen sind

Bedarf des Hotelbetriebes besteht.

im Rahmen des Hotelbetriebes leer stünde,

eco.nova

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eco.recht

Grundeigentum und Raumordnung – der schmale Grat zwischen Freud und Leid

Die Bestimmungen der in Österreich bestehenden Raumordnungsgesetze sind für den Laien gewöhnlich so spannend wie ein umgefallenes Fahrrad in China. Anders ist das für Unternehmen oder Personen, die ein Bauvorhaben realisieren oder eine Liegenschaft kaufen oder verkaufen wollen. Für sie sind raumordnungsrechtliche Bestimmungen von immenser wirtschaftlicher Bedeutung. Von der Geschäftsimmobilie über den Freizeitwohnsitz bis zur landwirtschaftlichen Fläche – es handelt sich um eine sehr komplexe Materie, deren Wichtigkeit in unserem immer dichter bewohnten und bewirtschafteten Lebensraum stetig zunimmt. // TEXT: STEFAN GAMSJÄGER

E

inleitend dazu zwei

haltig organisiert werden. Das betrifft etwa

den Lage, überörtliche Planung, Gelände, Kli-

Beispiele aus der Pra-

Umwelt-, Katastrophen- und Wasserschutz,

ma und Naturbestand, aber auch Bevölkerung,

xis: 1. Ein Unternehmen

aber auch Regelungen für den Tourismus

Siedlungsstruktur, Wirtschaft und Verkehr.

wächst seit Jahren und

oder für die Weiterentwicklung von Sied-

Auf Basis dieser Daten werden Ziele for-

hat endlich eine opti-

lungsgebieten.

muliert, welche Gebiete in Zukunft welcher

male Liegenschaft für

Entwicklung zugeführt werden sollen. Das

triebsstätte gefunden. Im Baubewilligungs-

Raumordnung auf Gemeindeebene

verfahren stellt sich jedoch heraus, dass das

Für die örtliche Raumordnung sind die ein-

dernden Verhältnisse, wie Bevölkerungs- und

Projekt in der geplanten Ausführung nicht

zelnen Gemeinden selbst im eigenen Wir-

Verkehrsentwicklung, adäquat zu berück-

umsetzbar ist, weil raumordnungsrechtliche

kungsbereich zuständig. Sie erlassen das

sichtigen. Darüber hinaus kann auch eine

Voraussetzungen fehlen und Nachbarn das

Raumordnungskonzept, den Flächenwid-

Weichenstellung für die Zukunft vorgenom-

Projekt erfolgreich bekämpfen. 2. Ein Grund-

mungsplan und Bebauungspläne. Dabei hat

men werden. So kann eine Gemeinde vorse-

eigentümer will als Anlageobjekt eine Wohn-

sich die Gemeinde innerhalb der Grenzen der

hen, dass Wohnraum nur mehr in geringer

anlage errichten und sieht sich mit Wider-

überörtlichen Raumordnung zu bewegen.

Dichte, das heißt mit wenigen Wohnein-

stand der Behörde konfrontiert, weil diese

Das Gesetz beinhaltet eine Reihe von Zielvor-

heiten pro Quadratmeter, geschaffen wer-

das eigentlich zulässige Projekt wegen politi-

gaben, die dem Zweck dienen, den zur Verfü-

den soll. Das kann etwa für den Tourismus

scher Querelen nicht unterstützt.

gung stehenden Raum nach Interessen und

oder für die Sicherung von Erholungsräu-

In beiden Fällen kann eine Rechtsvertretung

Nutzungsmöglichkeiten zu ordnen und Nut-

men sinnvoll sein. Gemeinden in der Nähe

durch erfahrene Experten große Ersparnisse

zungskonflikte zu vermeiden. Die Gemeinde

von Ballungszentren haben mit dem ÖROK

an Zeit und Geld bringen.

kann auch mithilfe der Vertragsraumord-

zum Beispiel die Möglichkeit, eigenständiges

nung, das sind zivilrechtliche Vereinbarungen

Wachstum zu fördern und der Entwicklung

mit einzelnen Grundeigentümern, Anreize

von Schlafstädten entgegenzuwirken.

schaffen, um eine gewünschte Nutzung be-

Das Verfahren zur Erlassung des ÖROK be-

stimmter Grundflächen herzustellen.

steht aus textlichen Festlegungen und Plänen

die notwendige Errichtung einer neuen Be-

Raumordnung auf Landesebene Ziel der überörtlichen Raumordnung ist eine geordnete räumliche Entwicklung,

ÖROK ist als Verordnung zu erlassen und alle zehn Jahre zu erneuern, um die sich verän-

und sieht eine Beteiligung der betroffenen

welt- und der Sozialverträglichkeit be-

Örtliches Raumordnungskonzept (ÖROK)

rücksichtigt. Der zur Verfügung stehen-

Dieses steht auf der ersten Stufe der Raumord-

zum Entwurf des ÖROK vor. Eine Parteistel-

de Lebensraum soll unter sparsamer und

nung auf Gemeindeebene. Es beinhaltet eine

lung, verbunden mit verfahrensförmig durch-

zweckmäßiger Nutzung des Bodens nach-

Bestandsaufnahme der Gemeinde. Erfasst wer-

setzbaren Rechten, besteht nicht. Dennoch

die die Interessen der Wirtschaft, der Um-

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eco.nova

Einwohner, Grundeigentümer und Betriebsbesitzer mittels schriftlicher Stellungnahme


eco.recht Anzeige econova_ LE_80x260 v06 - pfade.ai 1 26.11.2015 16:10:46

sollte in dem Fall, dass Bedenken gegen das Konzept bestehen, die Möglichkeit zur Stellungnahme genutzt werden. Dies eröffnet einen Austausch mit der Gemeinde und kann helfen, inkriminierte Festlegungen einer weiteren Prüfung oder auch Änderung zuzuführen. Hierzu ist zu bedenken, dass der Entwurf inklusive Stellungnahmen der zuständigen Abteilung des Landes als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen ist. Mit einer fundierten Stellungnahme kann die Aufsichtsbehörde für bestimmte Fragestellungen sensibilisiert und die Gemeinde allfällig bewogen werden, angestrebte oder auch unerwünschte Festlegungen einer genauen Prüfung zu unterziehen.

Flächenwidmungsplan Ausgehend von den Zielvorgaben der örtlichen Raumordnung sind die darin getroffenen Festlegungen von der Gemeinde mittels Flächenwidmungsplan weiter zu konkretisieren. Das Gesetz sieht dafür die Widmungskategorien Bauland, Freiland, Sonderflächen und Vorbehaltsflächen vor. Das Bauland wird im Flächenwidmungsplan weiter unterteilt in Wohngebiet, Gewerbeund Industriegebiet und Mischgebiet. Gerade diese Widmungen bergen erfahrungsgemäß hohes Konfliktpotenzial, wenn zum Beispiel Gewerbegebiete mit entsprechenden Immissionen an Wohngebiete heranrücken oder umgekehrt. Freiland sind alle Flächen, die als solches gewidmet sind oder keine der anderen Widmungskategorien aufweisen. Sonderflächen eröffnen der Gemeinde die Möglichkeit, diese für einen bestimmten Zweck zu widmen, etwa einen Reitstall, eine Fläche für landwirtschaftliche Intensivtierhaltung oder auch ein Hotel mit mehr als 150 Betten. Für öffentliche Zwecke können Vorbehaltsflächen vorgesehen werden. Dazu zählen unter anderem die Errichtung von Schulen, Amtsgebäuden, Krankenhäusern, aber auch Flächen für den geförderten Wohnbau. Wie auch bei Erlassung des ÖROK, kann in einem Verfahren zur Erlassung des Flächenwidmungsplanes jeder, der einen Hauptwohnsitz, Grundeigentum oder einen Betrieb in der Gemeinde hat, eine Stellungnahme im Verfahren abgeben. Eine förmliche Parteistellung im Verfahren ist auch hier nicht gegeben. Der Flächenwidmungsplan ist ebenfalls dem Land als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Ein Versagungsgrund für das ÖROK ist zum Beispiel die Überschreitung der höchstzulässigen Anzahl an Freizeitwohnsitzen in der Gemeinde. Auch hier gilt, dass die Einbringung einer Stellungnahme für das eigene Anliegen förderlich sein kann. Gerade im Entwurfsstadium besteht noch die Möglichkeit, mit einer schlüssig und fundiert ausgearbeiteten Stellungnahme die Gemeinde als zuständigen Gesetzgeber zu einer Änderung einer geplanten Maßnahme zu veranlassen.

Bebauungsplanung Die dritte und letzte Stufe der örtlichen Raumordnung ist der Bebauungsplan, mit dem für die einzelne Grundparzelle die verkehrsmäßige Erschließung und die Art der Bebauung festgelegt wird. Zwingende Festlegungen darin sind die Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinien, die Bauweisen, die Mindestbaudichten und die Bauhöhen. Zusätzlich können weitere Festlegungen und ein ergänzender Bebauungsplan erlassen werden. Die Festlegungen des Bebauungsplanes bilden die Vorgabe, was und vor allem in welcher Dichte etwas errichtet werden darf. Die Bebauungsplanung ist dabei von besonderer Brisanz, weil im Baubewilligungsverfahren die Nachbarn ein Recht auf die Einhaltung bestimmter Vorgaben des Bebauungsplanes haben. Eine aufsichtsbehördliche Kontrolle von Bebauungsplänen schreibt das Gesetz nicht vor. Wie im Verfahren zur Erlassung des ÖROK und im Flächenwidmungsverfahren kann eine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben werden. Auch hier gilt: Wenn eigene Interessen auf dem Spiel stehen, nach Möglichkeit Sorge dafür zu tragen, dass ein inhaltlicher und rechtlich fun-

GLOBAL

dierter Austausch mit der Gemeinde stattfindet, der dazu beitragen kann, Optimierungspotenzial zu nutzen.

eco.nova

43


eco.recht

Ein Gesetz wird modernisiert Am 30.7.2015 wurde das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Das Gesetz setzt nicht nur eine dringend notwendige sprachliche Neufassung der erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB um, sondern bringt eine tiefgreifende Reform des materiellen Erbrechtes mit sich. Die geänderten Rahmenbedingungen eröffnen neue Möglichkeiten für die Gestaltung von Testamenten und sollten Anlass zur Prüfung für bestehende Nachfolgeregelungen geben. // TEXT: ALEXANDRA EDER

M

it dem Erb-

umgesetzt als auch die über 200 Jahre alten

rechtsände-

österreichischen Erbrechtsbestimmungen

Grenzüberschreitende Todesfälle

rungsgesetz

des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches

Die EU-ErbVO enthält Bestimmungen für

2015 wur-

(ABGB) modernisiert. Die in Umsetzung der

Todesfälle mit internationalem Bezug. Seit

den sowohl

EU-ErbVO ergangenen Bestimmungen sind

Inkrafttreten mit 17.8.2015 richtet sich das

die EU-Erb-

bereits wirksam, die übrigen Änderungen tre-

anzuwendende Recht bei grenzüberschrei-

ten hingegen erst am 1.1.2017 in Kraft.

tenden Sachverhalten nicht mehr wie bisher

rechtsverordnung (EU-ErbVO) innerstaatlich

44

eco.nova


eco.recht

nen, sondern nach seinem letzten gewöhn-

Änderungen im Pflichtteilsrecht

lichen Aufenthalt. Die EU-ErbVO gewährt

Auch im Pflichtteilsrecht hat sich etwas ge-

hierbei jedoch eine eingeschränkte Rechts-

tan. Pflichtteilsberechtigt sind nunmehr

wahlmöglichkeit. Danach kann der Verstor-

ausschließlich Nachkommen, Ehegatten und

bene sein Heimatrecht, also das Recht des

eingetragene Partner. Zudem werden die

Staates, dem er zum Zeitpunkt seines Todes

Möglichkeiten, den Pflichtteil der Nachkom-

oder zum Zeitpunkt der Rechtswahl ange-

men auf die Hälfte zu mindern, erweitert.

hört, wählen. Eingeführt wird weiters das

Für eine Herabsetzung genügt nach der Neu-

„europäische Nachlasszeugnis“, das einen

regelung der fehlende Kontakt über einen

unionsweit einheitlichen und gültigen Erb-

längeren Zeitraum (nach den Erläuterungen

nachweis darstellt.

von etwa zehn Jahren) vor dem Tod des Ver-

nach der Staatsbürgerschaft des Verstorbe-

Innerstaatliche Neuregelung

fügenden. Damit müssen vor allem Kinder, zu denen der Verstorbene keinen Kontakt

Innerstaatlich haben sich die Regelungen

hatte, nicht mehr von den übrigen Erbbe-

des ABGB aus dem Jahr 1811 zwar bewährt,

rechtigten mit oftmals größeren Summen

sind jedoch „in die Jahre gekommen“. Viele

abgefunden werden.

Paragrafen des ABGB gelten seit über 200

Eine andere in der Praxis relevante Ände-

Jahren sprachlich unverändert. Eines der

rung betrifft die Fälligkeit der Pflichtteils-

Ziele des Erbrechtsänderungsgesetzes war es

ansprüche. Ein Geldpflichtteil kann vom

daher, die erbrechtlichen Bestimmungen an

Pflichtteilsberechtigten erst ein Jahr nach

die moderne Sprache anzupassen. Aus den

dem Tod des Verstorbenen gefordert werden.

Noterben werden so die Pflichtteilsberech-

Durch letztwillige Verfügung oder auch ge-

tigten, aus dem Erblasser wird der Verstorbe-

richtliche Anordnung kann diese Frist sogar

ne, aus der fideikommissarischen Substitu-

auf fünf Jahre bis zehn Jahre ausgedehnt

tion die Nacherbschaft und aus dem Legatar

werden. Diese Regelungen sind vor allem bei

der Vermächtnisnehmer. Diese Änderungen

der Hinterlassung von Unternehmen oder

sind im Sinne der Lesbarkeit und Allgemein-

Grundstücken relevant, da es den Erben da-

zu drei Jahre vor dem Tod erbracht werden,

verständlichkeit durchaus zu begrüßen.

durch erleichtert wird, den Abfindungsbe-

erfasst sind. Es gebührt neben dem Pflicht-

Darüber hinaus wollte der Gesetzgeber die

trag ohne Verkauf des Unternehmens oder

teil und kann nur bei Vorliegen eines Enter-

Fortentwicklung des Erbrechtes durch eine

Grundstücks zu leisten.

bungsgrundes entzogen werden.

mehr als 200-jährige Rechtsprechungspraxis

Eine weitere Entlastung schafft hier die neu

nachvollziehen und das Gesetz den heutigen

eingeführte Möglichkeit, auch nicht verwert-

Der letzte Wille

Gegebenheiten anpassen. Davon betroffen

bare Vermögensgegenstände auf den Pflicht-

Wohl nicht zuletzt aufgrund der Affäre um

sind vor allem das gesetzliche Erbrecht, das

teil anzurechnen. Daher können nunmehr

Testamentsfälschungen in Vorarlberg war

Pflichtteilsrecht und die Formvorschriften für

etwa vinkulierte Unternehmensanteile zur

der Gesetzgeber um eine Erhöhung der „Fäl-

die Gültigkeit fremdhändiger Testamente.

Pflichtteilsdeckung herangezogen werden,

schungssicherheit“ von Testamenten be-

Ehegatten und eingetragene Partner wer-

was bisher ohne Zustimmung des Pflicht-

müht. Fremdhändige Testamente müssen

den gegenüber den Eltern und den Großel-

teilsberechtigten nicht möglich war.

daher künftig mit einem handschriftlichen

tern des Verstorbenen gestärkt. Bisher stand

Das Selbstbestimmungsrecht des Erblas-

Zusatz des Testators versehen werden, aus

den Eltern ein Pflichtteilsanspruch und den

sers wird durch eine maßvolle Erweiterung

dem hervorgeht, dass das Testament seinen

Großeltern ein gesetzliches Erbrecht zu,

der Enterbungsgründe gestärkt: Sowohl

letzten Willen enthält. Wie bisher muss es

wenn der Verstorbene keine Nachkommen,

Straftaten gegen nahe Angehörige als auch

von drei Zeugen unterfertigt sein, die jedoch

sondern eben „nur“ einen (Ehe-)Partner hin-

grobe Verletzungen der Pflichten aus dem

abweichend von der bisherigen Regelung

terließ. Ab 1.1.2017 können (Ehe-)Partner vom

Eltern-Kind-Verhältnis stellen ab 1.1.2017

gleichzeitig mit dem Testator bei Unterferti-

kinderlos Verstorbenen mit dem gesamten

neue Enterbungsgründe dar.

gung des Testamentes anwesend sein müs-

Vermögen bedacht werden. Das gesetzliche

Den Bedürfnissen der Praxis entsprechend

sen. Ausdrücklich ausgeschlossen als Zeugen

Erbrecht der Großeltern neben dem Ehe-

wird ein gesetzliches Pflegevermächtnis für

sind Personen, zu denen ein Abhängigkeits-

gatten bzw. eingetragenen Partner entfällt.

pflegende Angehörige und Lebensgefähr-

verhältnis auch nur bestehen könnte. Vor-

Außerdem treten Geschwister des Verstor-

ten eingeführt. Das Pflegevermächtnis ist

und Familienname und Geburtsdatum der

benen nicht mehr in die gesetzlichen An-

abhängig von Art, Dauer und Umfang der

Testamentszeugen sind in der letztwilligen

sprüche eines vorverstorbenen gemeinsa-

Leistungen, wobei Pflegeleistungen, die bis

Verfügung anzuführen.

DR. ALEXANDRA EDER

Greiter Pegger Kofler & Partner Maria-Theresien-Straße 24 6020 Innsbruck www.greiter.lawfirm.at

men Elternteils ein, da auch dieser Anteil an den (Ehe-)Partner fällt. Unter bestimmten Umständen wird auch Lebensgefährten ein außerordentliches Erbrecht eingeräumt, das jenem von Vermächtnisnehmern und dem sogenannten Heimfallsrecht des Bundes bei erbloser Verlassenschaft vorgehen wird.

FAZIT

Der kurze Abriss zeigt, dass das österreichische Erbrecht in Teilbereichen grundlegend reformiert wurde. Die Reformen erweitern den Handlungsspielraum des Erblassers und bieten neue Möglichkeiten, insbesondere bei der Vererbung von Unternehmen und Grundstücken. Sowohl bei der Neufassung als auch der Anpassung bestehender Testamente warten sie darauf, genutzt zu werden.

eco.nova

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eco.recht

Sich trauen ohne Schein Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Zusammenleben in Lebensgemeinschaft ohne Trauschein. // TEXT: BARBARA LÄSSER

TIPP

Rechnungen aufbewahren und schriftliche Vereinbarungen treffen Eine konsequente Dokumentation aller größeren gemeinsamen Vermögenswerte und Anschaffungen einschließlich des Geldflusses und der rechtzeitige Abschluss eines Partnerschaftsvertrages einschließlich einer Trennungsvereinbarung helfen Schwierigkeiten sowohl während aufrechter Lebensgemeinschaft als auch bei einer Trennung hintanzuhalten. Sinnvoller Inhalt sind vorab getroffene Regelungen zu wohnrechtlichen Fragen, zur Abgeltung des Miterwerbs im Betrieb des anderen, Regelungen zum Miteigentum und dessen Aufteilung im Trennungsfall einschließlich gemeinsamer Investitionen und Schulden, wechselseitige Vollmachten und gegebenenfalls familienrechtliche Regelungen zu Unterhalt und Obsorge. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht oder Testament helfen, dass der Lebenspartner am Ende des Lebens nicht ausgeschlossen ist. Die vorherige Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt ist zu empfehlen.

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eco.nova


D

ie Rechte und

was in ihrem Eigentum steht, also ihr gehört.

Pflichten in der

Bei gemeinsamen Vermögen kommen man-

Ehe ebenso wie

gels analoger Anwendungsmöglichkeit der

bei der Auflösung

Regelungen zur nachehelichen Aufteilung

derselben sind im

die Regeln des Miteigentums zur Anwen-

Gesetz genau ge-

dung. Nur unter bestimmten Umständen

regelt. Im Gegensatz dazu fehlt dem öster-

kann gestützt auf bestimmte Rechtsgrund-

reichischen Recht sogar eine Definition des

lagen versucht werden, in das Vermögen des

Begriffs der nichtehelichen Lebensgemein-

Ex-Partners investierte Mittel zurückzuer-

schaft. Laut Rechtsprechung handelt es sich

halten.

um eine eheähnliche auf eine gewisse Dauer angelegte Wohn-, Wirtschafts- und Ge-

Vermögensaufteilung

schlechtsgemeinschaft. Eine Partnerschaft

Gefälligkeitsleistungen und Schenkung

ohne Trauschein ist rechtlich unverbindlich

bleiben grundsätzlich aufrecht, wobei die

und jederzeit einseitig und formfrei auflös-

Beweislast für die Schenkung im Streitfall

bar, ohne dass daraus per se Ansprüche re-

beim Beschenkten liegt. Ein Schenkungswi-

sultieren. Aus rechtlicher Sicht stehen sich

derruf kommt nur bei grobem Undank des

als Lebensgefährten im Grunde zwei „Frem-

Beschenkten in Frage oder im Falle eines

de“ gegenüber.

Motivirrtums. Wenn keine Schenkung vor-

Fehlen gesetzlicher Regelungen

© U. AICHNER

eco.recht

liegt, kann eine Beteiligung am Vermögenszuwachs des anderen oder für die Abgeltung erbrachter Leistungen unter Umständen in

DR. BARBARA LÄSSER

Rechtsanwältin & Mediatorin König–Ermacora–Lässer & Partner Erlerstraße 4 / 3.OG, 6020 Innsbruck www.advokatur.at

Neben einigen wenigen Regelungen im So-

der Annahme einer Gesellschaft bürgerli-

zialhilfe- und Sozialversicherungsrecht, im

chen Rechts (GesbR) oder eines bereiche-

Steuerrecht, im Straf- und Verfahrensrecht,

rungsrechtlichen Anspruchs bestehen.

im Miet- und Wohnrecht sowie im Obsorge-

Eine bloße Vermögensansammlung stellt

und Adoptionsrecht und im Fortpflanzungs-

jedoch noch keine GesbR dar. Eine solche

medizingesetz fehlen explizite gesetzliche

liegt vor, wenn beide Partner beispielswei-

Regelungen zur Ausgestaltung der Lebens-

se beim Betrieb eines Unternehmens ei-

gemeinschaft oder Trennung. Während auf-

nen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck

rechter Lebenspartnerschaft mag dies viele

verfolgten und jedem Partner gewisse Mit-

te, dass die Leistung aus reiner Gefälligkeit

nicht stören, soll es doch jedem selbst über-

wirkungs- und Einwirkungsrechte bei der

erbracht wurde, bei der Errichtung des ge-

lassen bleiben, welche Vereinbarungen zwi-

Organisation zustanden. Interessant kann

meinsamen Eigenheims z. B. ohne Erwar-

schen Lebensgefährten getroffen werden.

dies gegebenenfalls auch bei der gemeinsa-

tung selbiges auch bewohnen zu können.

Die wichtigen Fragen treten aber meist dann

men Errichtung eines Eigenheims sein, denn

Beiträge, die bloß der Aufrechterhaltung der

auf, wenn es zur Trennung kommt oder

bei einer GesbR kann die grundbücherliche

Lebensgemeinschaften dienen, wie laufen-

nach langer Lebensgemeinschaft ein Partner

Einverleibung aufgrund des Gesellschafts-

de Lebenshaltungskosten, können hingegen

stirbt. Neben den familienrechtlichen The-

vertrages begehrt werden. Eine Trennung

nicht zurückgefordert werden.

men wie Unterhalt und Obsorge für gemein-

bedeutet nur dann die Auflösung der Gesell-

same Kinder geht es auch um das gemein-

schaft und somit die Aufteilung des gesam-

Ablebens eines Partners

sam erwirtschaftete Vermögen und allenfalls

ten Gesellschaftsvermögens (Gewinn und

Ein Lebensgefährte zählt nicht zum Kreis

gegenseitig erbrachte Dienstleistungen und

Verlust), wenn einer der Partner dies ver-

der gesetzlichen Erben oder Pflichtteilsbe-

Unterstützungen.

langt. Die Sach-, Geld- und Arbeitsleistungen

rechtigten, auch nicht nach der bevorstehen-

müssen konkret ermittelt und zueinander in

den Erbrechtsnovelle. Hat der Verstorbene

Beziehung gesetzt werden. Auch der Wertzu-

nicht testamentarisch vorgesorgt, geht der

wachs ist zu berücksichtigen. Ist eine außer-

überlebende Partner leer aus, wenn es ande-

An den Rechten und Pflichten als Eltern

gerichtliche Einigung nicht möglich, bleibt

re Verwandte als gesetzliche Erben gibt.

ändert eine Trennung ebenso wenig wie

die Aufhebungs- und die Teilungsklage, über

Lautete der Mietvertrag nur auf den Verstor-

bei verheirateten Eltern. Bestand keine ge-

die der Richter zu entscheiden hat.

benen, hat der hinterbliebene Partner nach

meinsame Obsorge, so kann diese beantragt

Liegt weder eine GesbR noch eine Schen-

dem Mietrechtsgesetz unter bestimmten Vo-

werden. Eine bereits gemeinsame Obsorge

kung vor, wurde die Leistung aber in erkenn-

raussetzungen aber ein Eintrittsrecht in den

erlischt nicht, da für diese Frage nur das Kin-

barer Erwartung einer bestimmten Gegen-

Mietvertrag. Auch beim gemeinsamen Woh-

deswohl maßgebend ist. Kindesunterhalt ist

leistung erbracht, kommt bei der Trennung

nungseigentum gibt es eine Sonderregelung,

in der gesetzlichen Höhe zu zahlen.

und dem damit einhergehenden Nichtein-

wonach der Überlebende von Gesetzes we-

Anders verhält es sich hingegen zwischen

tritt des erwarteten Erfolges eine Rückfor-

gen Eigentum an der Hälfte des Verstorbe-

den ehemaligen Lebensgefährten. Ein Un-

derung der eigenen Sach-, Geld- und Ar-

nen erwirbt. Um für den Ablebensfall vorzu-

terhaltsanspruch besteht nicht, unabhängig

beitsleistungen nach Bereicherungsrecht in

sorgen und den Lebenspartner abzusichern,

von den Gründen für die Trennung. Bei der

Frage. Maßgebend ist, dass der empfangende

ist jedoch die Errichtung eines Testaments

Aufteilung des Vermögens behält jede Seite,

Lebenspartner nicht darauf vertrauen konn-

erforderlich.

Auflösung der Lebensgemeinschaft

eco.nova

47


eco.recht

Selbstbestimmt leben – selbstbestimmt sterben Leben und Sterben ist der natürliche Kreislauf der Dinge. Nur wenigen Menschen ist es vergönnt, im Kreise ihrer Liebsten daheim zu entschlafen. Viele fürchten sich davor, von der Apparate- bzw. Intensivmedizin über einen längeren Zeitraum, ohne Bewusstsein, am Leben erhalten zu werden und nicht sterben zu „dürfen“. Viele Menschen machen sich daher Gedanken, wie sie ihren Abschied planen und ihre letzten Stunden selbst bestimmen können. // TEXT: MICHAEL GUMPOLTSBERGER

E

ine eigenverantwort-

Rechtsgrundsätze sind der „rote Faden“ der

Behandlung verlangt, so führt dies zu einer

liche Möglichkeit der

sich durch die Patientenverfügung zieht,

beachtlichen Patientenverfügung. Eine be-

Vorsorge am Lebensen-

und gleichzeitig rote Linien, die nicht über-

achtliche Patientenverfügung kann aber

de ist die Patienten-

schritten werden dürfen. Sterbehilfe ist und

auch gänzlich missachtet werden.

verfügung. Darin trifft

bleibt in Österreich verboten.

Die vielen im Internet zu findenden, pau-

eine Person Entschei-

schal vorformulierten Patientenverfügun-

(z. B. künstliche Beatmung und Ernährung)

Fachkundige Beratung vor Abschluss

für den Fall, dass sie solche im Ernstfall nicht

Die Patientenverfügung ist dann, wenn sie

achtet. Wenn Sie sich auf Internetformula-

mehr selbst treffen kann.

gebraucht wird, eine Urkunde, die über „Le-

re, die sich womöglich nicht einmal auf ös-

Bei Schaffung dieser Vorsorgemöglichkeit

ben oder Tod“ entscheidet. Zum Schutz des

terreichisches Recht beziehen, beschränken

war auf die besondere Situation unheil-

Lebens ist eine Patientenverfügung daher

und einzelne Kästchen „anhaken“, kann das

bar kranker und sterbender Menschen, de-

nur dann wirksam, wenn einem ihre Bedeu-

im Ernstfall etwas anderes bedeuten als

ren Menschenwürde und dem elementars-

tung und Tragweite beim Abschluss bewusst

erwartet. Deshalb ist es wichtig, sich ärzt-

ten Grundsatz unserer Rechtsordnung, dem

ist. Dies erfordert zunächst die Fähigkeit,

liche Beratung einzuholen, Ankreuzformu-

Recht auf Leben, besonders zu achten. Diese

seinen freien Willen für andere verständlich

lare zu meiden und die Patientenverfügung

auszudrücken und eine persönliche Verstan-

von Ihrem Rechtsanwalt ausformulieren zu

desreife (im Vollbesitz der geistigen Kräfte),

lassen.

dungen über medizinische Behandlungen

die es einem ermöglicht, die Tragweite einer

Wann wird die Patientenverfügung wirksam?

tualität abschätzen kann, ist es darüber hi-

Eine Patientenverfügung gilt nur für den

naus notwendig, sich im Vorhinein ärztlich

Fall, dass ein Patient sich selbst über einen

und anwaltlich beraten zu lassen. Der Haus-

längeren Zeitraum nicht äußern kann, dass

arzt und ein Vertrauensanwalt sind hierfür

das Sterben mit hoher Wahrscheinlichkeit zu

erste Ansprechpartner.

erwarten ist und eine Rückkehr der Kommu-

Verbindliche und beachtliche Patientenverfügung

Bahnhofstraße 25, 6300 Wörgl www.gumpoltsberger.com

48

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Entscheidungen selten akzeptiert und be-

von uns in die Zukunft sehen und jede Even-

Entscheidung zu überblicken. Da niemand

DR. MICHAEL GUMPOLTSBERGER

gen werden bei derart schwerwiegenden

nikationsmöglichkeit sehr unwahrscheinlich ist. Eine Patientenverfügung gilt sicher nicht bei einem plötzlichen Unfall. Ein Notarzt

Das Patientenverfügungsgesetz (PatVG) un-

muss Leben retten und sofort handeln! Die

terscheidet verbindliche Patientenverfügun-

ersten Minuten entscheiden über Leben und

gen, an die sich der Arzt halten muss, und

Tod. Ein Rettungsteam kann daher nicht erst

beachtliche, die als Richtschnur für den Arzt

eine Patientenverfügung lesen und damit

dienen. Verbindlich ist die Patientenverfü-

gegebenenfalls den Tod eines Menschen in

gung nur, wenn sie für bestimmte medizi-

Kauf nehmen.

nische Situationen eine sehr konkrete Be-

Damit im Fall des Falles nicht erst lange

handlungsablehnung enthält. Irreversible

nach der Patientenverfügung gesucht wer-

Bewusstlosigkeit oder ein Schädel-Hirn-

den muss, registriert Ihr Vertrauensanwalt

Trauma sind solche Situationen, bei denen

diese für Sie im Patientenverfügungsregister.

eine Beatmung oder eine Magensonde abgelehnt werden können. Das Gesetz sieht nur

Formvorschriften

vor, dass eine medizinische Behandlung ab-

Eine Patientenverfügung bedarf einer

gelehnt wird. Wird dagegen eine bestimmte

gründlichen Vorbereitung und sollte wohl


eco.recht

überlegt sein. Durch die Einhaltung von

vertreten lassen. Die Patientenverfügung

Selbstverständlich kann eine Patientenver-

Formvorschriften und dem damit verbunde-

muss schriftlich, mit Datumsangabe, vor

fügung insgesamt oder in einzelnen Teilen

nen Prozedere soll vor unüberlegten, voreili-

einem fachkundigen Juristen verfasst wer-

jederzeit und ohne Einhaltung von Formvor-

gen Handlungen geschützt werden. Ebenso

den. Um Fehler in der Formulierung oder Er-

schriften widerrufen werden.

sollen Arzt, Pflegepersonal und Angehöri-

stellung zu vermeiden, gehen Sie zu Ihrem

ge, an die sich die Patientenverfügung rich-

Rechtsanwalt.

tet, nicht erst überlegen müssen, was genau gemeint ist. Fragen oder Unsicherheiten

„Verfallsdatum“ und Widerruf

dürfen in solch ernsten Situationen nicht

Der medizinische Fortschritt, geänderte Le-

entstehen. Eine verbindliche Patientenver-

benssituationen etc. können zu einem Mei-

fügung bindet den Arzt in gleicher Weise,

nungswechsel führen und mit fortgeschrit-

wie wenn der Patient direkt mit ihm spricht

tenem Alter sieht man die Dinge häufig

und eine Behandlungsanweisung erteilt.

klarer, die eigene Endlichkeit ist präsenter.

Ebenso wie bei der Eheschließung kann

Das Gesetz sieht daher vor, eine Patienten-

man sich daher nicht mit einer Vollmacht

verfügung alle fünf Jahre zu aktualisieren.

TIPP

Aus anwaltlicher Vorsicht rate ich, die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht abzurunden. Auch diese entfaltet ihre Wirkung mit Verlust der eigenen Einsichts- und Urteilsfähigkeit und regelt, wer im Fall des Falles die eigenen wirtschaftlichen Angelegenheiten erledigt. Lassen Sie sich daher auch dazu von Ihrem Rechtsanwalt beraten.

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eco.recht

Sturz ins Ungewisse?!

50

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eco.recht

Ein Sturz auf der Skipiste kann oft schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Beteiligten nach sich ziehen. Den Wintersportlern und dem Pistenhalter drohen aber auch verschiedene rechtliche Konsequenzen. Der vorliegende Beitrag soll die haftungsrechtlichen Aspekte eines Sturzes auf der Skipiste erläutern. // TEXT: MARKUS SKARICS

E

s ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Dieses allseits bekannte Sprichwort gilt auch und insbesondere im Wintersport. Es kann

wohl keine Skifahrerin und kein Skifahrer von sich behaupten, noch nie gestürzt zu sein. Dasselbe gilt auch für Snowboarder. Auch geübte Wintersportler kommen immer wieder zu Sturz. Je nach Geschehensablauf können aus ei-

nem Sturz verschiedene Schadenersatzansprüche bzw. -pflichten für die Beteiligten resultieren. Dieser zivilrechtlichen Haftungsproblematik ist dieser Beitrag gewidmet. Außer Betracht bleiben sollen hier Kollisionen von Wintersportlern, die in der Regel auf einen Verstoß des oder der Beteiligten gegen die Pistenregeln zurückzuführen sind.

Schadenersatzanspruch des Stürzenden Entsteht dem Wintersportler bei einem Sturz auf der Skipiste ein Schaden, so werden häufig Schadenersatzansprüche gegenüber dem Pistenhalter (in der Regel der Seilbahnbetreiber) geltend gemacht. Als haftungsbegründendes Fehlverhalten wird insbesondere eine Verletzung der sogenannten Pistensicherungspflicht vorgebracht. Eine derartige Verletzung der Pistensicherungspflicht liegt vor, wenn der Pistenhalter es (obwohl es ihm zumutbar wäre) unterlässt, sogenannte atypische Gefahren auf der Skipiste abzusichern. Hindernisse und Gefahrenquellen im Pistenbereich müssen

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51


© Melitta Abber

eco.recht

abgesichert werden, wenn diese für einen verantwortungsbewussten Skifahrer unerwartet oder schwer abwendbar sind. Die Beurteilung, ob und gegebenenfalls inwieweit eine Gefahrenquelle abgesichert werden muss, hat immer anhand des konkreten Einzelfalles zu erfolgen. Als sicherungsbedürftig wurden beispielsweise eine verschneite Seilschlinge oder eine Liftstütze auf der Skipiste eingestuft. Nicht zu sichern sind hingegen harte und eisige Stellen oder Mulden auf einer stark kupierten Piste. Wird dem Wintersportler eine (abzusichernde) atypische Gefahrenquelle zum Verhängnis und kommt es dadurch zu einem Sturz mit Schädigungsfolge, so kann dieser grundsätzlich Schadenersatzansprüche geltend machen.

Mitverschulden des Stürzenden Kommt ein Wintersportler zu Sturz, so besteht die Gefahr, dass er im Zuge der unkontrollierten Rutschphase – eventuell auch über den Pistenrand hinaus – zum Beispiel im freien Gelände abstürzt oder auf Hindernisse wie Bäume, Beschneiungsanlagen etc.

RA Dr. Markus Skarics, RAA Mag. Alexandra Skarics und Univ.-Ass. Mag. Florian Skarics (Juristischer Mitarbeiter)

prallt. In diesem Fall stellt sich erstens die Frage, ob der Pistenhalter im Rahmen der

Mitverschulden an seiner Schädigung trifft.

des anderen Wintersportlers konfrontiert

Pistensicherungspflicht auch hier zur Absi-

In diesem Zusammenhang gilt aber, dass

sehen. Auch hier gilt das Gesagte: Das Stür-

cherung dieser Gefahrenstellen verpflichtet

der Sturz beim Skifahren an sich noch nicht

zen an sich ist dem Wintersportler nicht

ist. Zweitens könnte eine etwaige Schaden-

rechtlich vorwerfbar ist. Wie bereits einlei-

vorwerfbar. Nur wenn ein ihm vorwerfbares

ersatzpflicht des Pistenhalters geschmälert

tend angeführt, gehört das Stürzen gewis-

Fehlverhalten zum Sturz geführt hat, haf-

werden, weil den Stürzenden selbst ein Mit-

sermaßen zum Skisport. Trotzdem ist dem

tet er für die Schäden des anderen Winter-

verschulden (§ 1304 ABGB) trifft.

Wintersportler aber dann ein Mitverschul-

sportlers. Dabei gilt es aber zu berücksichti-

Nach der (in der Lehre nicht unumstritte-

den anzulasten, wenn dem Sturz ein eigenes

gen, dass ein Wintersportler beim Überholen

nen) Rechtsprechung muss der Pistenhalter

vorwerfbares Fehlverhalten vorangegangen

oder Passieren anderer Pistennutzer die

jederzeit damit rechnen, dass ein Skifahrer

ist. In diesem Sinne könnten die Schadener-

Möglichkeit eines Sturzes berücksichtigen

bei einem Sturz über den Pistenrand hin-

satzansprüche des Stürzenden insbesondere

und deshalb einen ausreichend großen Si-

ausgeraten kann. Dementsprechend ist der

dann geschmälert sein, wenn dieser aufgrund

cherheitsabstand einhalten muss. Dies führt

Pistenhalter auch zur Sicherung von atypi-

zu schneller oder unkontrollierter Fahrweise

dazu, dass bei einer durch einen Sturz ausge-

schen Gefahrenquellen verpflichtet, die sich

zu Sturz gekommen ist. Auch ein Verkanten

lösten Kollision in der Regel zumindest eine

außerhalb (aber eben noch im Nahebereich)

ist nach der Rechtsprechung in der Regel auf

Mithaftung des Stürzenden besteht. Nur im

des Pistenrandes befinden, wenn der Ein-

ein vermeidbares Fehlverhalten des Skifahrers

Ausnahmefall, wenn dem Stürzenden kein

tritt eines Schadens wahrscheinlich ist. Als

zurückzuführen. Kommt der Wintersportler

Fehlverhalten vorgeworfen werden kann,

atypische Gefahren zu sichern sind nach der

hingegen etwa aufgrund eines technischen

stehen dem geschädigten Wintersportler kei-

Rechtsprechung etwa Kanteisen, die sich

Gebrechens (zum Beispiel Fehlauslösung der

ne Schadenersatzansprüche zu. Auf dieses

rund einen halben Meter neben der Piste be-

Bindung) unverschuldet zu Sturz, so hat dies

Restrisiko hat sich der Wintersportler einge-

finden oder cirka zwei Meter neben der Piste

keinen Anspruchsverlust zur Folge.

lassen und er möchte ja auch bei einem eige-

befindliche Gletscherspalten. Unter UmstänBeispiel durch ein Fangnetz) abgesichert

Schadenersatzpflicht des Stürzenden

werden. Grundsätzlich nicht zu sichern sind

Insbesondere bei Stürzen mit hoher Ge-

hingegen beispielweise Liftstützen fünf Me-

schwindigkeit kommt es immer wieder vor,

ter neben der Piste.

dass durch den Sturz auch andere Winter-

Etwaige Schadenersatzansprüche des Pisten-

sportler geschädigt werden, etwa weil der

nutzers sind aber eingeschränkt, wenn die-

Stürzende in einen anderen Pistenteilneh-

sem selbst ein Fehlverhalten vorgeworfen

mer rutscht. In diesem Fall kann sich der

werden kann und ihn dementsprechend ein

Stürzende mit Schadenersatzansprüchen

den muss auch der Pistenrand selbst (zum

52

eco.nova

nen (unverschuldeten) Sturz nicht zur Haftung herangezogen werden.

RECHTSANWALT DR. MARKUS SKARICS

Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße 14 6460 Imst Tel.: 05412/64 60 00 www.skarics.at


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Rechtsberatung für Unternehmer Wenn Rechtsfragen im Geschäftsalltag auftreten, ist die Wirtschaftskammer Tirol kompetenter Ansprechpartner – im Arbeits- & Sozialrecht ebenso wie in Wirtschafts-, Steuerrecht und Umweltfragen.

W

er als Unternehmer tätig ist, wird täglich mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Die

Serviceabteilungen „Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Umwelt“ sowie „Arbeits- und Sozialrecht“ stehen Unternehmern dabei auf verschiedenste Arten zur Seite. Bei komplexeren Fragestellungen können auch mehrere Experten hinzugezogen werden. Die Abteilung Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Umwelt führt jährlich rund 5200 Beratungsgespräche mit Mitgliedern. „Der Großteil der Beratungen trifft dabei das klassische Unternehmensrecht“, sagt Abteilungsleiterin Mag. Catharina Jahn. Sie und ihre Mitarbeiterinnen helfen, den unternehmerischen Alltag auf rechtlich grundsolide Beine zu stellen. Leider kommt es im beruflichen Alltag auch immer wieder zu Konflikten zwischen Arbeitnehmern und -gebern. Die Abteilung Arbeits- und Sozialrecht konnte im vergangenen Jahr bei rund 10.000 Fällen unterstützend eingreifen. Abteilungsleiter Mag. Bernhard Achatz hat einen Tipp: „Wichtig ist, sich rechtzeitig bei uns zu melden. Oft hätte sich ein bereits gerichtsanhängiger Konflikt im Vorfeld wesentlich leichter beilegen lassen.“ Nutzen Sie im Streitfall das arbeitsgerichtliche Vertretungsmodell der Wirtschaftskammer Tirol.

ABTEILUNG WIRTSCHAFTSRECHT, STEUERRECHT UND UMWELT Leiterin: Mag. Catharina Jahn Tel.: 05 90 905-1270 rechtsabteilung@wktirol.at www.wko.at/tirol/wu

• Steuerrecht: Einkommens-, Kommunal-, Lohn- und Umsatzsteuer • Wirtschaftsrecht: AGB, Firmen-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Gewährleistung/Garantie, Gewerbe- und Kartellrecht, Mietund Pachtrecht, Vergabe-, Vertragsund Wettbewerbsrecht • Umweltrecht: Naturschutz-, Abfallund Wasserrecht

ABTEILUNG ARBEITS- UND SOZIALRECHT Leiter: Mag. Bernhard Achatz Tel.: 05 90 905-1111 arbeitsrecht@wktirol.at www.wko.at/tirol/arbeitsrecht

In Kooperation mit zwei spezialisierten Tiroler Vertragsanwälten vertritt Sie die Wirtschaftskammer in Beweisprozessen insbesondere zu folgenden Themen: • Auszahlung von Überstunden • Krankenstand • Auflösung von Dienstverhältnissen • strafbare Handlungen (z. B. Veruntreuung) • beharrliche Pflichtverletzung

RECHT KANN GANZ SCHÖN KOMPLIZIERT SEIN. NICHT MIT UNS. Wenn es um Regelungen, Auflagen, Paragraphen und Gesetze geht, wird das Unternehmersein immer mehr zur Herausforderung. Deshalb sind wir für Dich da. Deine Servicecenter in den Tiroler Bezirken.

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ri n Dejo hristia C d n u r Eccher er vicecente Luise Maria- xper ten im S r Tirol e me Re c h t s s c h a f t s k a m t ir e W ic v r r e d /se t/tirol wko.a

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Fahrrad oder Flugzeug? Mehr als 20 Jahre nach dem Erlass des Privatstiftungsgesetzes blickt die österreichische Privatstiftung auf eine wechselvolle Geschichte zurück.

E

ine Privatstiftung kann

dergrund bei Stiftungsgründungen steht“,

ein Fahrrad oder ein

erinnert sich Stiftungsexperte Kraus, der im

Flugzeug sein. Gerne zi-

Jahr 1997 den VÖP gründete. Dieser etablier-

tiert Christoph Kraus,

te sich seit jener Zeit als einzige Interessens-

Generalsekretär des Ver-

vertretung der derzeit rund 3200 Privatstif-

bandes Österreichischer

tungen in Österreich – neue Mitglieder sind

Privatstiftungen (VÖP), diesen Satz und trifft

beim VÖP jederzeit willkommen.

damit den Nagel auf den Kopf: Der Gesetzgeber

Der wirtschaftspolitische Weitblick der da-

hat im Jahr 1993 mit dem Privatstiftungsgesetz

maligen Koalitionsregierung hielt jedoch den

(PSG) ein überaus flexibles Instrument geschaf-

ökonomischen Höhen und Tiefen der letzten

fen, das im Rahmen der Stiftungsurkunde un-

zwei Dekaden nicht stand: Zwischenzeitlich

terschiedlichste Gestaltungvarianten bietet, um

wurden die gesetzlichen Rahmenbedingun-

Vermögen auf lange Sicht für Generationen zu

gen 14 Mal geändert. „Dies hat Stifter nicht nur

bewahren und zusammenzuhalten.

verunsichert, sondern auch zu einem massi-

Insbesondere Unternehmer nützen die Mög-

ven Vertrauensverlust gegenüber dem öster-

but gefordert: Seit dem Jahr 2012 zeigt die

lichkeit, ihr unternehmerisches Vermögen

reichischen Gesetzgeber geführt“, resümiert

Statistik mit weniger Stiftungsgründun-

in Stiftungen einzubringen und so vor fami-

Kraus. Zusätzliche Verdrossenheit löste die

gen als -löschungen eine zwar nicht deut-

liären oder erbrechtlichen Streitigkeiten zu

unklare Rechtslage nach mehreren OGH-Ur-

liche, doch sichtbar negative Bilanz (siehe

schützen. „Es ist damals nicht nur gelungen,

teilen seit dem Jahr 2009 aus: Diese schmälern

Grafik). Der unermüdliche Einsatz des VÖP,

Vermögen zu schützen und es in Österreich

über die Besetzung des Stiftungsbeirates die

der mittels effizienter Öffentlichkeitsarbeit

zu halten, sondern auch große Vermögen zu

Einflussmöglichkeiten der Begünstigten und

und politischen Hintergrundgesprächen

repatriieren und sogar attraktiv für auslän-

beschneiden die Autonomie des Stifterwillens.

vor den unvermeidlichen Folgen dieser Ten-

disches Vermögen zu werden. Freilich gab es

Was im krassen Gegensatz zur Absicht des Ge-

denz – wie dem drohenden Kapitalabfluss,

auch eine attraktive steuerliche Komponen-

setzgebers steht, lautet unisono der Kommen-

dem schwindenden Einfluss auf volkswirt-

te, die zur Verunglimpfung der Privatstiftung

tar ausgewiesener Stiftungsrechtsexperten.

schaftlich unverzichtbare Unternehmen so-

als ‚Steuersparmodell‘ führte, die jedoch aus

Die legistischen Eingriffe, gegen die der

wie der anhaltenden Rufschädigung für den

meiner Erfahrung in der Regel nicht im Vor-

VÖP regelmäßig kämpft, haben ihren Tri-

Wirtschaftsstandort Österreich – warnt, hat

VÖP-Generalsekretär Christoph Kraus kämpft für die Anliegen von Privatstiftungen.

jedoch regelmäßig Schlimmeres verhindert.

ANZAHL ZUWACHS AN PRIVATSTIFTUNGEN PRO JAHR IN ÖSTERREICH

So gelang es, durch Überzeugungsarbeit und eine konzertierte Presseinitiative die von der linken Reichshälfte geforderten neuerlichen Verschlechterungen im Rahmen der jüngsten Steuerreform zu verhindern. Ob sich dieser Erfolg bei weiteren aktuellen Initiativen des VÖP wiederholen wird, bleibt abzuwarten: Zum seit Oktober 2015 vorliegenden Entwurf eines neuen Gemeinnützigkeitsgesetzes, das auch viele Stiftungen betrifft, hat der VÖP eine 15-seitige, von VÖP-Vorstandsmitglied RA Maximilian Eiselsberg verfasste Stellungnahme eingebracht. Eiselsberg ist gemeinsam mit Susanne Kalss, Universitätsprofessorin am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien, auch Urheber eines Vorschlages für die Reparatur des PSG, um die unklare Rechtslage nach den OGH-Urteilen zu beseitigen. „Die fertigen Vorschläge liegen längst auf den Tischen der zuständigen Ministeri-

Seit der Schaffung der Privatstiftungen 1993 wurden rund 3600 Privatstiftungen gegründet. Nach einem stetigen Anstieg der Anzahl der Neugründungen mit einem Spitzenwert im Jahr 2000, ging die Zahl der Neugründungen von Privatstiftungen in Österreich zuletzt aufgrund der Verunsicherung in der politischen Diskussion deutlich zurück. 2012 wurden in Österreich erstmals mehr Privatstiftungen gelöscht als neu gegründet.

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eco.nova

en. Doch anders als bei ausgeklügelten Ideen zu neuen Steuern für Stiftungen mahlen die Mühlen der Gesetze diesmal sehr langsam,“ so VÖP-Generalsekretär Kraus.


promotion

Die Stiftung als Gestaltungsinstrument Die Tiroler Sparkasse bündelt Kompetenzen in neuem Stiftungsoffice mit Rundumbetreuung.

Tirol und deren gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung. Dabei gibt es gute

Dipl.-Bankbetriebswirt (BA) Harald Schett, Leitung Stiftungsoffice – Mitglied im Verband Österreichischer Privatstiftungen

Gründe, warum das Stiftungsoffice im Kommerzkundenbereich angesiedelt ist: Gerade für Unternehmen können Stiftungen eine vorteilhafte Form der Vermögenssicherung sein. In der Erb- und Nachfolgeregelung ist die Privatstiftung ein beliebtes Instrument für Unternehmen. Außerdem können Stiftungen zum Beispiel den Zweck erfüllen, als Holding für Unternehmensbeteiligungen zu fungieren. Eine kompetente Rundumbetrachtung ist der Schlüs-

S

sel, um richtige Entscheidungen zu treffen und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die Tiroler Sparkasse bündelt im Stiftungsoffice die Kompetenzen und unterstützt Stifter icherheit, Vermögenser-

Stifter und Stiftungsvorstände müssen

und Stiftungsvorstände als regionale Part-

halt und eine langfris-

dabei verschiedene Aspekte beachten:

nerbank mit einer qualitativen Rundumbe-

tige Nachfolgeplanung

Haftungs- und Steuerfragen, gesetzliche

treuung. Die Beratung erfolgt exklusiv im

sind wichtige Anliegen

Rahmenbedingungen und Finanzierungs-

neu gegründeten Stiftungsoffice unter der

im persönlichen Geldle-

möglichkeiten. Die Tiroler Sparkasse ist mit

Leitung von Harald Schett. Er vereint 36-jäh-

ben und Privatstiftun-

einem 360-Grad-Blick auf die Thematik ein

rige Branchenerfahrung und Fachwissen

gen sind ein interessantes Instrument dafür.

kompetenter Partner für Stifter und Stif-

über die Eigenheiten von Stiftungen mit ei-

Abhängig vom definierten Stiftungszweck,

tungsvorstände.

nem weitreichenden Netzwerk zu Rechtsan-

ob eigennützig oder gemeinnützig, können Generation sichern, eine Aufsplittung nach

Kompetenz gegen Unsicherheiten

dem Ableben verhindern, die Versorgung

Rund 3230 Privatstiftungen gibt es derzeit

von Familienangehörigen gewährleisten,

in Österreich, knapp 150 davon in Tirol. Bun-

aber auch gemeinnütziges Engagement von

desweit halten diese Stiftungen rund 70 Mil-

Philanthropen unterstützen.

liarden Euro.

sie die Vermögenssubstanz für die nächste

Steuerliche und gesetzliche Veränderungen „Ein für Stifter und Stiftungsvorstände zunehmend wichtiger werdender Faktor ist die Wahl der richtigen Bank. Mit dem neuen Stiftungsoffice unter der Leitung von Harald Schett unterstreichen wir die Bedeutung dieses Geschäftsfeldes. Ein kompetentes Stiftungsoffice, ein vor Ort angesiedeltes Private Banking, ein ganzheitlicher Betreuungsansatz und die Möglichkeit, die internationale Expertise der Erste Bank zu nutzen – damit bieten wir die besten Rahmenbedingungen als Ihr Partner für Stifter und Stiftungsvorstände.“ Bereichsleiter Kommerz Mag. Ulrich Reisenbauer

sorgen für Unsicherheit und Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare sind in ihren jeweiligen Fachbereichen als Experten gefragt. Die Kompetenz von Banken kommt normalerweise bei Fragen der Veranlagung und Finanzierung zum Tragen. Für Stifter und Stiftungsvorstände bedeutet das, dass sie im Regelfall für jedes Anliegen eine andere Anlaufstelle haben.

Alles aus einer Hand Seit September verstärkt das Stiftungsoffice das Kommerzkundenangebot der Tiroler Sparkasse, garantiert Expertise aus einer Hand. Die Tiroler Sparkasse unterstreicht damit den Stellenwert von Stiftungen in

wälten, Notaren und Steuerberatern. Als Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Stiftungen wirft Harald Schett mit seinem Team einen Blick auf das große Ganze.

STIFTUNGSOFFICE

Das Stiftungsoffice kennt die regionalen Bedürfnisse in Tirol und hat mit externen und internen Partnern das nötige Know-how für eine kompetente Beratung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zum Erstgespräch unter 05 0100-70380. Das bietet Ihnen das Stiftungsoffice • Beratung vor und während der Stiftungsgründung • Expertennetzwerk • Individuelle Analyse der Vermögensstruktur • Finanzierungsunterstützung • Ausführliches Reporting • Absicherungsberatung • Entwicklung eines individuellen Veranlagungskonzepts • Fachveranstaltungen

eco.nova

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verzeichnis

Tiroler Rechtsanwaltsverzeichnis Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Liste aller Tiroler Rechtsanwälte samt ihren Spezialgebieten, nach Bezirken und alphabetisch nach Namen geordnet, sowie einen Serviceteil mit nützlichen Adressen und Telefonnummern. // QUELLE: WWW.TIROLERRAK.AT, ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR INNSBRUCK Abwerzger, Mag. Markus Wilhelm-Greil-Straße 21/VI., 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581708, Fax: 0512/581708-17, E-Mail: office@rechtsanwaltinnsbruck.at, www.rechtsanwaltinnsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Abwerzger, Kathrein

leistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Girardi, Auer Bacher, Dr. Roman Meranerstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588686, Fax: 0512/588686-20, E-Mail: kanzlei@ jus-tirol.at, www.jus-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Banken- und Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch //Kanzleigemeinschaft: Wallnöfer, Bacher Bachlechner, Dr. Markus Maria-Theresien-Straße 34, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582090, Fax: 0512/582090-20, E-Mail: bachlechner@b2-law.at, www.b2-law.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsvertreterrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Europarecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bachmann & Bachlechner Rechtsanwälte GmbH

RA Dr. Stefan Aigner Maria-Theresien-Str. 57, A-6020 Innsbruck T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 dr.aigner@ra-kap.at, www.ra-kap.at Aigner, Dr. Stefan Maria-Theresien-Straße 57, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582483, Fax: 0512/58248385, E-Mail: office@ra-kap.at, www.ra-kap.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Miet- und Wohnrecht, Scheidungs- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzlei-gemeinschaft: Kerle Aigner Pichler Rechtsanwälte Aigner, Mag. Johannes Leopoldstr. 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/564056, Fax: 0512/564055, E-Mail: law@woergetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Konsumentenschutz, Versicherungsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gewerberecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Wörgetter, Huber

Bachmann, Dr. Manfred Maria-Theresien-Straße 34, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582090, Fax: 0512/582090-20, E-Mail: bachmann@b2-law.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Handelsvertreterrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bachmann & Bachlechner Rechtsanwälte GmbH Bakay, Dr. Bernd Anichstraße 29, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/570550, Fax: 0512/570550-50, E-Mail: ra.bakay@utanet. at, www.bakay.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Baldauf, Dr. Markus Meinhardstraße 7, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580017, Fax: 0512/572772-72, E-Mail: office@ baldauf-lawfirm.li // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Stiftungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ortner, Baldauf Baldauf, Dr. Martin Fallmerayerstraße 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589153, Fax: 0512/589153-20, E-Mail: office@ anwaltteam.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht // Kanzleigemeinschaft: Waldmüller, Baldauf

Altenweisl, Dr. Markus Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, Fax: 0512/566000-17, E-Mail: kanzlei@ra-awz.at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Scheidungs- und Familienrecht, Baurecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht, Allgemeine Wirtschaftspraxis // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH Amoser, Dr. Mag. Gernot Wilhelm-Greil-Straße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: +43 (0)512 580321, Fax: +43 (0)512 58032222, E-Mail: amoser@law-danler.at, www.amoser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, außergerichtliche Streitbeilegung // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Danler, Amoser, Platzgummer Anker, Mag. Thomas Südtirolerplatz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/343632, Fax: 0512/343632-30, E-Mail: office@ gratlanker.at, www.gratlanker.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Insolvenzrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Gratl & Anker Rechtsanwaltspartnerschaft, Katzlinger

Johannes Barbist

Dr. iur., M.A. (Limerick) Partner T +43 (512) 57 99 73 - 520 barbist@bindergroesswang.at A-6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 1 bindergroesswang.at

Barbist, Dr. M.A. Johannes Arnold, Mag. Christoph Kaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/579973, Fax: 0512/579973-8, E-Mail: barbist@ Stafflerstraße 2/EG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562456, Fax: 0512/562456-10, E-Mail: office@ BG Business bindergroesswang.at, www.bindergroesswang.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): WirtschaftsCard IBK_econova2015.indd 2 18.11.15 11:07 ra-arnold.at, www.ra-arnold.info // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, recht, Umweltrecht, Europarecht, Gewerberecht, Kartellrecht, Handelsrecht, UnternehLiegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Jagdrecht, Verwaltungsmensrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: recht/Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // KanzleigemeinBinder Grösswang Rechtsanwälte schaft: Arnold & Arnold Rechtsanwälte Bauer, Dr. Heinz Arnold, Mag. Fiona Kathrin Bozner Platz 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585848, Fax: 0512/585848-17, E-Mail: office@advokatStafflerstraße 2/EG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562456, Fax: 0512/562456-10, E-Mail: office@ratirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Versicherungsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht // arnold.at, www.ra-arnold.info // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Ehe- und Familien-recht, Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Jöstl, Wolf Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Bauer, Dr. Paul Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Arnold & Arnold Rechtsanwälte Anichstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575875, Fax: 0512/575875-15, E-Mail: kanzlei@anwalttirol. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verkehrsrecht, Unfallschäden, VersicherungsAttlmayr, LL.M. Dr. Martin recht, Vertragsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, GesellschaftsgrünMüllerstraße 27, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512-583451, Fax: 0512-583455, E-Mail: office@attlmayr.at dungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Triendl, Braun Auer, Dipl.-Ing. (FH) Mag. Bernd Stainerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/574095, Fax: 0512/574097, E-Mail: info@girardiauer.com, www.girardi-auer.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewähr-

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Baumann, Mag. Marius Maximilianstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588936, Fax: 0512/585690, E-Mail: office@ kanzlei-baumann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familien-


Warum ein Kolibri? Der Kolibri hat den schnellsten Herzschlag der Welt. Er ist mutig, hochspezialisiert und äuĂ&#x;erst wendig. Technisch perfekt ausgestattet und durch Erfahrung extrem geschickt. Er ist ein Erfolgsmodell, weil er das tut, was er am besten kann. Herzklopfen inklusive.

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verzeichnis recht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Rumänisch // Kanzleigemeinschaft: Baumann Bayr, Dr. Kurt Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572720, Fax: 0512/577591, E-Mail: kanzlei@ anwalt-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Strafrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bayr, Rovagnati Benda, Ing. MMag. Dr. Gerhard Museumstraße 17 b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586486, Fax: 0512/586016, E-Mail: office@ ra-benda.at, www.ra-benda.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauvertragsrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Benko, Mag. Dieter Andreas-Hofer-Strasse 43, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/360104, Fax: 0512/36010415, E-Mail: office@rabenko.at, www.rabenko.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch Berger, Mag. Alexandra Anichstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581958, Fax: 0512/58195819, E-Mail: office@heispaulweber.at

Danler, Dr. Josef M. Wilhelm-Greil-Straße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580321, Fax: 0512/58032222, E-Mail: mail@ law-danler.at, www.law-danler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Danler, Amoser, Platzgummer Danler-Brunner, Dr. Sabine Wilhelm-Greil-Straße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580321, Fax: 0512/580322-22, E-Mail: s.danler@law-danler.at, www.law-danler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Danler, Danler-Brunner Delazer, Dr. Paul Maximilianstraße 2/1. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583070-0, Fax: 0512/583070-30, E-Mail: paul.delazer@utanet.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Medienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Verwaltungsrecht Dellasega, Dr. Martin Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585322, 560808, Fax: 0512/585322-13, E-Mail: office@dellasega.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Fremden- und Asylrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dellasega, Kapferer, Gökdemir

Brandstätter, Dr. Dieter Schöpfstraße 19a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583594, Fax: 0512/576216, E-Mail: dr.dieter.brandstaetter@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht Brandstätter, Mag. Gerhard Fallmerayerstraße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572322, Fax: 0512/572322-18, E-Mail: hoffmannbrandstaetter@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bank- und Devisenrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Europarecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hoffmann & Brandstätter Rechtsanwälte KG, Moser

MMag. Mathias Demetz, BSc Rechtsanwalt

Braun, Mag. Clemens Anichstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575875, Fax: 0512/57587515, E-Mail: braun@anwalttirol.at // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Triendl, Braun

Erlerstraße 4 / 3. Stock i 6020 Innsbruck T +43 (0)512 58 54 33 F +43 (0)512 58 54 33 - 33

Brugger, Dr. Andreas Salurner Straße 16/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561628, Fax: 0512/561628-4, E-Mail: office@ ra-brugger.at, ra-brugger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Verwaltungsrecht, Zivilrecht // Kanzleigemeinschaft: Brugger, Rossmann, Gloyer

www.advokatur.at

Demetz, MMag. Mathias Erlerstraße 4 / 3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585433, Fax: 0512/58543333, E-Mail: office@ advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Baurecht und Raumordnung, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Hellmut Buchroithner

Dierigl, Dr. Anton Maria-Theresien-Straße 49, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/260909, Fax: 0512/260909-26, E-Mail: office@rechtsanwalt-dierigl.at, www.rechtsanwalt-dierigl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Mediation, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Verträge aller Art

T +43 (512) 57 99 73 - 530 buchroithner@bindergroesswang.at A-6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 1

Dimai, Mag. Martin Maximilianstraße 13/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/556262, Fax: 0512/556262-55, E-Mail: kanzlei@ dimai.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Vertragsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch

Dr. iur., LL.M. (Tulane) Rechtsanwalt

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Buchroithner, Dr. LL.M. Hellmut Kaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/579973, Fax: 0512/579973-8, E-Mail: buchroithBG Business Card IBK_econova2015.indd 3 ner@bindergroesswang.at, www.bindergroesswang.at // Bevorzugte Tätigkeit(en):18.11.15 Gewerbl. 11:08 Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Marken-, Muster- und Patentrecht, Internetrecht, Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Mergers & Acquisitions // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Binder Grösswang Rechtsanwälte Celigoj, Dipl.-Ing. Mag. Fedor Templstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582489, Fax: 0512/582489-88, E-Mail: celigoj@ fcanwalt.at, www.fcanwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Umweltrecht, Wasserrecht, Baurecht und Raumordnung, Agrarrecht, Forstrecht, Internetrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Kanzleigemeinschaft: Celigoj, Klee Corazza, Dr. Martin Wilhelm-Greil-Straße 15/3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582900, Fax: 0512/582900-33, E-Mail: corazza@ckl-advoc.at, www.ckl-advoc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Strafrecht, Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Corazza - Kocholl - Laimer Rechtsanwälte OG Czernich, Hon.-Prof. MMag. Dr. Dietmar Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, Fax: 0512/567373-15, E-Mail: daniela.held@chg. at, www.chg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Internationales Recht, Vertragsrecht, Rechtsbez. m. d. anglo-amerikanischen Raum, Schiedsgerichtsbarkeit (Schiedsverfahren), Bank- und Kapitalmarktrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: CHG Czernich, Haidlen, Guggenberger und Partner Rechtsanwälte

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Mag. Alexander Doerge A-6020 Innsbruck • Schmerlingstraße 4/II Telefon +43 512 580381 • Fax 580381-22 E-Mail: office@ra-dwp.at • www.ra-dwp.at Doerge, Mag. Alexander Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580381, Fax: 0512/580381-22, E-Mail: office@ ra-dwp.at, www.ra-dwp.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Doerge, Winkler, Pfurtscheller Donath, Dr. Guido Schmerlingstraße 6/T3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/3585850, Fax: 0512/35858585, E-Mail: office@ donath-law.at, www.donath-law.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, EDV- und Softwarerecht, Domainrecht, Internetrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch


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verzeichnis Dorner, MMag. Dr. Stefan Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582760, Fax: 0512/582760-6, E-Mail: office@ullmann-geiler.at, www.ullmann-geiler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltskanzlei Ullmann Geiler und Partner

Erlacher-Philadelphy, Dr. Renate Marktgraben 12, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/573626, Fax: 0512/573626-7, E-Mail: info@erlacher. ws, Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Mediation, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Apothekenrecht, Arzneimittelrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Erlacher, Erlacher-Philadelphy

Eberhard, Mag. Gregor Meinhardstrasse 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571157, Fax: 0512/567355, E-Mail: mag.gregor. eberhard@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Zivilrecht // Kanzleigemeinschaft: Schmidinger, Lederer, Prantner Ebner, Dr. Gerhard Anichstraße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585054, Fax: 0512/585048, E-Mail: office@ewranwaelte.at, www.ewr-anwaelte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Mietund Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht // Fremdsprache(n): Englisch Ebner, Mag. Lorenz (Avvocato) Wilhelm-Greil-Straße 15/3, 6020 Innsbruck,Tel.: 0512/5829000, Fax: 0512/58290033, E-Mail: office@ckl-advoc.at // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Bozen // Bevorzugte Tätigkeit(en): Italienisches Recht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Transportrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch

Greiter Pegger Kofler

Rechtsanwälte

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.greiter.lawfirm.at · greiter@lawfirm.at Eder, Dr. Alexandra Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, Fax: 0512/584925, E-Mail: greiter@lawfirm.at, www.greiter.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Bauträgerrecht, Grundverkehr und Raumordnung, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Egger, Dr. Günther Kaiserjägerstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581206, Fax: 0512/581206-20, E-Mail: egger. heiss@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht // Kanzleigemeinschaft: Egger, Heiss

Rechtsanwälte

Rechtsanwältin

Mag. iur. Barbara Egger-Russe MMag. rer. soc. oec.

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.greiter.lawfirm.at · greiter@lawfirm.at Egger-Russe, MMMag. Barbara Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, Fax: 0512/584925, E-Mail: greiter@lawfirm.at, www.greiter.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Gewerberecht, Vereinsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Mergers & Acquisitions // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Erlacher, Dr. Ekkehard Marktgraben 12, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/573626, Fax: 0512/573626-7, E-Mail: info@erlacher. ws, Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Miet- und Wohnrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Kanzleigemeinschaft: Erlacher, ErlacherPhiladelphy

eco.nova

www.advokatur.at

Exner, Dr. Armin Meinhardstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581211, Fax: 0512/581211-9 // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Exner, Sparer

Rechtsanwältin

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Erlerstraße 4 / 3. Stock i 6020 Innsbruck T +43 (0)512 58 54 33 F +43 (0)512 58 54 33 - 33

Ermacora, Dr. Andreas Erlerstraße 4 / 3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/58 54 33, Fax: 0512/585433-33, E-Mail: office@ advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immo’€‘¡ ∑≠∑¨ª≤µøƨª≤¡ËήÎΡ‹€¡±µ¨ÔÌ¡Œ∆Ú∑≤ºº Ô ÓÓÚÔÚÔÌ ÁÊÎÓ bilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Sportrecht – Skirecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Wirtschaftsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: König Ermacora Lässer & Partner

Dr. Alexandra Eder

Greiter Pegger Kofler

Dr. Andreas Ermacora

Rechtsanwalt, Sachverständiger f. Kostenrecht

Feix, Dr. Hanspeter Anichstraße 17 / III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 214444, Fax: 0512 / 214444-44, E-Mail: office@anwaltplus.at, www.anwaltplus.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, EDV- und Softwarerecht, Baurecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Feix, Palma Fink, Univ.-Doz. Dr. Herbert Kaiser-Josef-Straße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589580, Fax: 0512/589580-40, E-Mail: kanzlei@rafink.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Konsumentenschutz, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Arbeits- und Sozialrecht, Bankrecht, Reiserecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Fischer-Lode, Dr. Christine Innstraße 59, Stöckelgebäude, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586996, Fax: 0512/586996-15, E-Mail: fischer-lode@law-for-you.at, www.law-for-you.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Eheund Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Reiserecht, Miet- und Wohnrecht, Schmerzensgeld // Fremdsprache(n): Englisch Foradori, Dr. Carlo Claudiaplatz 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/570666, Fax: 0512/570666-20, E-Mail: carlo.foradori@chello.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Foradori, Szabo Forcher-Mayr, Dr. Hanns Colingasse 8/I, 6010 Innsbruck, Tel.: 0512/571092, Fax: 0512/571092-15, E-Mail: office@forchermayr-kantner.at, www.forcher-mayr-kantner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Forcher-Mayr, Kantner Frank, Mag. Albert Museumstraße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561045, Fax: 0512/561045-14, E-Mail: frank@tinzlfrank.at, www.tinzlfrank.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Tinzl & Frank

Greiter Pegger Kofler

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt

Dr. Herwig Frei

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.greiter.lawfirm.at · greiter@lawfirm.at


verzeichnis Frei, Dr. Herwig Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, Fax: 0512/584925, E-Mail: greiter@lawfirm.at, www.greiter.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Gewerberecht, Krankenanstaltenrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht/ Verwaltungsstrafrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, GasslerTischlinger, Egger-Russe, Moser Fritz, Dr. Alexander Maria-Theresien-Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580390, Fax: 0512/580390-20, E-Mail: office@rafritz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Sportrecht – Skirecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Insolvenz-, Anfechtungsrecht, Unternehmenssanierg. Fuchs, Dr. Christian Sillhöfe 7, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/363277, Fax: 0512/363277-4, E-Mail: fuchs@rechtskanzlei. at, www.rechtskanzlei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Ehe- und Familienrecht, Verwaltungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Christian Fuchs Rechtsanwalt GmbH Fuchs, Dr. Herwig Maximilianstraße 19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/563464, Fax: 0512/563464-3, E-Mail: herwig. fuchs@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Lebensmittelrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Fuchs, Mag. Christian Dr. Glatz-Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/209209, Fax: 0512/209209-99, E-Mail: anwalt@ christianfuchs.at, www.christianfuchs.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Sportrecht – Skirecht, Baurecht, Internetrecht, Vergaberecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Prader, Ortner, Fuchs, Wenzel Fuchshuber, Dr. LL.M. Christian Adamgasse 9a/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585323, Fax: 0512/585323-13, E-Mail: office@ fuchshuber.co.at, www.fuchshuber.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Europarecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch

office@ra-ganner.at, www.ganner.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch Ganzer, Mag. Markus Anichstraße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/584900, Fax: 0512/584910, E-Mail: kanzlei@raganzer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Leys, Ganzer

Greiter Pegger Kofler

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Mag. iur. Melanie Gassler-Tischlinger LL.M. Management Center Innsbruck Frankfurt School of Finance & Management

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.greiter.lawfirm.at · greiter@lawfirm.at Gassler-Tischlinger, Mag. LL.M. Melanie Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, Fax: 0512/584925, E-Mail: office@lawfirm.at, www.greiter.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Europarecht, Internationales Recht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Produkthaftung // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Gast, Dr. LL.M. Günther Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, Fax: 0512/567373-15, E-Mail: gast@chg.at, www.chg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vergaberecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Bauvertragsrecht, Verträge aller Art, Wirtschaftsrecht, Mergers & Acquisitions // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: CHG Czernich, Haidlen, Guggenberger und Partner Rechtsanwälte Gaulin, Mag. Patrick Andreas-Hofer-Straße 2-4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581943, Fax: 0512/570520, E-Mail: office@ ra-gaulin.at, www.ra-gaulin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht, Vertragsrecht, Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch Geat, Dr. Cesare (Avvocato) Wilhelm-Greil-Strasse 9, 6020 Innsbruck, Tel.: +43/(0)512/580322, Fax: +43/(0)512/580322-22, E-Mail: c.geat@law-danler.at // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Trient // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Handelsvertreterrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch, Spanisch

Fuith, Dr. Axel Tschurtschenthalerstraße 4a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581616, Fax: 0512/58161617, E-Mail: axel@fuith.eu, www.fuith.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Grundverkehr und Raumordnung, Liegenschaftsund experts_econova_SG Immobilienrecht, Baurecht und Raumordnung, VerfassungsVisitenkarte v04-pfade.ai 1 19.11.2015 14:36:02 recht, Grundrechtsschutz, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch

Geiler, Dr. Stefan Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582760, Fax: 0512/582760-6, E-Mail: geiler@ullmann-geiler.at, www.ullmann-geiler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Mergers & Acquisitions, Wirtschaftsrecht, Stiftungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Geiler, Seeber Geser, Dr. Thomas Stafflerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582704, Fax: 0512/58270450, E-Mail: geser@ ra-geser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Arbeitsrecht, Bankvertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Portugiesisch // Kanzleigemeinschaft: Kolar, Janovsky, Geser Geymayer, Dr. Ralf Maria-Theresien Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/251307, Fax: 0512/251307-20, E-Mail: geymayer@bgtnet.at, www.bgtnet.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Handelsvertreterrecht und Vertriebsverträge, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vereinsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: BGT Rechtsanwälte Girardi, Dr. LL.M. Christian Maximilianstraße 29/P, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/ 579900, Fax: 0512/579900-1, E-Mail: girardi@gss.at, www.gss.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Umweltrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Girardi, Schwärzler, Pichler

Gamsjäger, Mag. Stefan Burggraben 6, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/586586, Fax: 0512/586586-50, E-Mail: office@lawexperts.at, www.law-experts.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht und Raumordnung, Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Miet- und Wohnrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Wiesflecker Ganner, Dr. Georg Wilhelm-Greil-Straße 14/2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583820, Fax: 0512/583820-11, E-Mail:

Girardi, Dr. Thomas Stainerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/574095, Fax: 0512/574097, E-Mail: info@ra-girardi. com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht, Universitätsrecht, Vergaberecht, Umweltrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Girardi, Auer Gloyer, Dr. Stefan Salurner Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561628, Fax: 0512/561628-4, E-Mail: rechtsanwalt@gloyer.at, www.gloyer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Versicherungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Erb-

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verzeichnis recht und Verlassenschaftsabhandlungen, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Brugger, Gloyer Gökdas-Seyhan, Mag. Filiz Kaiser-Josef-Straße 3, 1. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 069917282003, E-Mail: office@ra-fgs.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Bau- und Bauträgervertragsrecht, Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Türkisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Gökdemir, Dr. Vedat Schmerlingstraße 2/2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585322, Fax: 0512/585322-13, E-Mail: goekdemir@hotmail.com, www.rechtsanwalt-gv.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Türkisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dellasega, Kapferer, Gökdemir Goller, Dr. Michael Edith-Stein-Weg 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562123, Fax: 0512/584698-21, E-Mail: kanzlei@ragoller.at, www.ra-goller.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Scheidungs- und Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Verträge aller Art, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Goller, Goller, Goller Goller, Mag. Claudia Edith-Stein-Weg 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562123, Fax: 0512/584698-21, E-Mail: kanzlei@ ra-goller.at // Kanzleigemeinschaft: Goller, Goller, Goller Götsch, Mag. Johannes Liebeneggstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/584080, Fax: 0512/584080-40, E-Mail: ra@kanzlei-goetsch.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht und Raumordnung, Scheidungsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch Grabenweger, Mag. Dr. Andreas Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, Fax: 0512/567373-15, E-Mail: grabenweger@ chg.at, innsbruck.chg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Strafrecht, Bank- und Wertpapierrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: CHG Czernich, Haidlen, Guggenberger und Partner Rechtsanwälte Gratl, DI Mag. Nikolaus Südtirolerplatz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/343632, Fax: 0512/343632-30, E-Mail: office@gratlanker.at, www.gratlanker.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauvertragsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Vergaberecht, Baurecht, Bauträgerrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Gratl & Anker Rechtsanwaltspartnerschaft, Katzlinger Greil, Mag. Peter Adolf-Pichler-Platz 10, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580 500, Fax: 0512/572 595, E-Mail: info@ anwalt-greil.at, www.anwalt-greil.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Betriebsanlagenrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Vertragsrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Schobesberger, Greil

Greiter Pegger Kofler

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Dr. Ivo Greiter Wirtschaftsmediator

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.greiter.lawfirm.at · greiter@lawfirm.at Greiter, Dr. Ivo Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, Fax: 0512/584925, E-Mail: greiter@lawfirm.at, www.greiter.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Prozeßvermeidung durch Verhandlungen, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadenersatz bei schweren Personenschäden, Schmerzensgeld, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Grossmann, Dr. Paul Heiliggeiststraße 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580012, Fax: 0512/58001214, E-Mail: ra.dr. grossmann-ibk@chello.at Gruber, Dr. Andreas (Avvocato) Südtirolerplatz 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587481, Fax: 0512/580897, E-Mail: office.innsbruck@pg-law.it // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Bozen Grubert, Dr. LL.M. (NYU) Edwin, Attorney at Law (New York) Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, Fax: 0512/584925, E-Mail: greiter@lawfirm.at, www.greiter.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Aktienrecht, Umgründungsrecht, Persönliche Haftung bei Verein und GmbH, Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser

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Greiter Pegger Kofler

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Dr. Edwin Grubert LL.M. New York University Attorney at Law, New York

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.greiter.lawfirm.at · greiter@lawfirm.at Guggenberger, Dr. Bernd Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, Fax: 0512/567373-15, E-Mail: guggenberger@ chg.at, www.chg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, EDV- und Softwarerecht, Marken-, Muster-, Patent- und Urheberrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: CHG Czernich, Haidlen, Guggenberger und Partner Rechtsanwälte Hagele, Dr. Matthias Paul Fallmerayerstraße 12/3.Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/584490, Fax: 0512/570428, E-Mail: info@ra-hagele.at, www.ra-hagele.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Haid, Dr. Bernhard Universitätsstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583258, Fax: 0512/583258-15, E-Mail: kanzlei@ haid-advocat.at, www.haid-advocat.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Transportrecht, Eheund Familienrecht, Erbrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Haid Haidlen, Dr. Christoph Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, Fax: 0512/567373-15, E-Mail: haidlen@chg.at, www.chg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Europarecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Grundverkehr und Raumordnung, Sportrecht – Skirecht, Alpinrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: CHG Czernich, Haidlen, Guggenberger und Partner Rechtsanwälte Hämmerle, Dr. Bernhard Andreas-Hofer-Straße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560585, Fax: 0512/560595, E-Mail: office@ rah.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Bergrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht // Kanzleigemeinschaft: Hämmerle & Hübner Rechtsanwälte GmbH

Dr. Andrea Haniger-Limburg Rechtsanwältin

Maria-Theresienstrasse 49 6020 Innsbruck T.: 0512 260909 Fax 0512 26090909 office@haniger.at www.haniger.at Haniger-Limburg, Dr. Andrea Maria-Theresienstrasse 49, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/260909, Fax: 0512/260909-09, E-Mail: office@haniger.at, www.haniger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Mediation, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Harthaller, Dr. Josef Anichstraße 13/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588260, Fax: 0512/573329, E-Mail: dr.harthaller@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Allgemeinpraxis, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Hechenberger, Mag. Paul Bozner Platz 7, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 562993-0, Fax: 0512 / 562993-20, E-Mail: office@ innsbruck-anwalt.at, www.dr-mandl-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Scheidungs- und Familienrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hechenberger Heel, Dr. Walter Schöpfstraße 6b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588866, Fax: 0512/588866-15, E-Mail: ra.heel@


verzeichnis aon.at, www.ra-heel.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Heel, Heel Heel, Mag. Christof Schöpfstraße 6b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588866, Fax: 0512/588866-15, E-Mail: ra.heel@aon. at, www.ra-heel.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Heel, Heel HEIGL, MMag. Gerald Fallmerayerstraße 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 589153, Fax: 0512 / 58915320, E-Mail: office@ anwaltteam.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Baldauf / Waldmüller Rechtsanwälte Heis, Dr. Markus Anichstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581958, Fax: 0512/581958-19, E-Mail: office@heispaulweber.at, www.heis-paulweber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragsrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Heis, Paulweber Heiss, Dr. Albert Burggraben 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582840, Fax: 0512/570423, E-Mail: office@heisslaw.com, www.heiss-law.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Heiss, Heiss, Hohenauer Heiss, Dr. Karl Kaiserjägerstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581206, Fax: 0512/581206-20, E-Mail: egger. heiss@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Strafrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Kanzleigemeinschaft: Egger, Heiss Heiss, Mag. Vanessa Burggraben 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582840, Fax: 0512/570423, E-Mail: office@heisslaw.com, www.heiss-law.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Heiss, Heiss Heitzmann, Dr. LL.M. Robert Müllerstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583060, Fax: 0512/570518, E-Mail: office@heitzmann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Betriebsanlagenrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Gewerberecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch Hepperger, Dr. Karl Müllerstraße 27/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/578530, Fax: 0512/572242, E-Mail: office@hepperger.at, www.hepperger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Europarecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsstrafrecht, Zivilrecht, Treuhandschaften // Fremdsprache(n): Englisch Herke, Dr. Klaus Anichstraße 33, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588912, Fax: 0512/588912-33, E-Mail: rechtsanwalt@ herke.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Medienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Mediation Hiehs, Mag. Dominik Anichstraße 33, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588 912, Fax: 0512/588 912 33, E-Mail: kanzlei@ ra-hiehs.com, www.ra-hiehs.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Deutsches Recht // Fremdsprache(n): Englisch Hildebrand, Dr. Claus Brixner Straße 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575626, Fax: 0512/575627, E-Mail: c.hildebrand@ chello.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Vertragserrichtungen aller Art, Insolvenz-, Anfechtungsrecht, Unternehmenssanierg // Fremdsprache(n): Englisch Hirsch, Mag. Angela Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, Fax: 0512/567373-15, E-Mail: innsbruck@ chg.at, www.chg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Vertragsrecht, Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Hofstädter, Mag. Dr. Gernot Maria Theresien Straße 34/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/934417, Fax: 0512/219921-6066, E-Mail: office@hofstaedter.co, www.hofstaedter.co // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wirtschaftsrecht, Elektrizitäts- und Energiewirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch Hohenauer, Dr. Michael Burggraben 4/2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582840, Fax: 0512/570423, E-Mail: m.hohenauer@heisslaw.com, www.heiss-law.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wettbewerbsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Heiss, Hohenauer Hohenauer, Mag. Friedrich Templstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581177, Fax: 0512/581177-17, E-Mail: office@tirolanwalt.at, www.tirol-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Hohenauer, Hohenauer, Wöll

Holzmann, Dr. Hermann Bürgerstraße 17, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572518, Fax: 0512/572518-76, E-Mail: office@ra-holzmann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Holzmann Rechtsanwalts GmbH Horwath, DDr. Jörg Christian Anichstraße 6/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586811, 583947, Fax: 0512/570412, E-Mail: j.horwath@ra-horwath.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch Höss, Dr. Fabian Sillgasse 12/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583074, Fax: 0512/583074-18, E-Mail: office@kanzleitirol.at, www.kanzlei-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Internetrecht, Energierecht, Konsumentenschutz, Internationales Recht, Reiserecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Knoflach – Kroker – Tonini & Partner Rechtsanwälte GesbR

Greiter Pegger Kofler

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Rechtsanwalt

Dr. Georg Huber LL.M. University of Chicago Attorney at Law, New York Akad. Europarechtsexperte

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.greiter.lawfirm.at · greiter@lawfirm.at Huber, Dr. LL.M. (Univ. of Chicago) Georg Attorney-at-Law (N.Y.), Akad. gepr. Europarechtsexperte Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck,Tel.: 0512/571811, Fax: 0512/584925, E-Mail: office@ lawfirm.at, www.greiter.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vergaberecht, EDV- und Softwarerecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Kartellrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Huber, Mag. Albin Maria-Theresien-Straße 5/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582120, Fax: 0512/562120-17, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-huber.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Huber, Kometer, Rossi Huber, Mag. Norbert Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/564056, Fax: 0512/564055, E-Mail: law@woergetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht inkl. Betriebsverfassung, Zivilrecht, Tourismus- und Reiserecht, Internetrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Wörgetter, Aigner Hübner, Dr. Christian Andreas Hofer Straße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560585, Fax: 0512/560595, E-Mail: christian.huebner@rah.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hämmerle & Hübner Rechtsanwälte GmbH Janovsky, Dr. Karl Ulrich Stafflerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582704, Fax: 0512/582704-50, E-Mail: office@ kolar-janovsky.at, www.kolar-janovsky.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Kolar-Janovsky, Geser Jenewein, Dr. Ewald Brixner Straße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575100, Fax: 0512/575100-17, E-Mail: kanzlei@rajenewein.at, www.rechtsanwalt-jenewein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Agrarrecht, Forstrecht, Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Jagd- und Fischereirecht, Zivilrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch Jöstl, Dr. Michael Bozner Platz 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585848, Fax: 0512/585848-17, E-Mail: office@advokattirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Versicherungsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Jöstl, Wolf

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verzeichnis

RECHTSANWALTSKANZLEI

DR.THOMAS JUEN

Juen, Dr. Thomas Maximilianstraße 2/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581828, Fax: 0512/581828-38, E-Mail: office@juen.at, www.juen.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Krankenanstaltenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Versicherungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht inkl. Betriebsverfassung, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle // Fremdsprache(n): Englisch Kalchschmid, Mag. Ferdinand Andreas-Hofer-Str. 2-4/3 Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/3418791, Fax: 0512/3418792, E-Mail: kanzlei@kalchschmid.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Versicherungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Kalchschmid, TorgersenGebetsroither Kantner, Dr. Josef Colingasse 8/I, 6010 Innsbruck, Tel.: 0512/571092, Fax: 0512/571092-15, E-Mail: office@forchermayr-kantner.at, www.forcher-mayr-kantner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsund Immobilienrecht, Bank- und Devisenrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Forcher-Mayr, Kantner

Kathrein, Dr. Rudolf Maximilianstr. 2/1 (Hauptpostgebäude), 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583070-0, Fax: 0512/583070-30, E-Mail: rudolf.kathrein@utanet.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Medienrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kathrein, Mag. Michael Wilhelm-Greil-Straße 21/VI, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581708, Fax: 0512/58170817, EMail: office@rechtsanwaltinnsbruck.at, www.rechtsanwaltinnsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Abwerzger, Kathrein Kathrein, MMag. Eva Wilhelm-Greil-Straße 21/VI., 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581708, Fax: 0512/58170817, E-Mail: office@rechtsanwaltinnsbruck.at, www.rechtsanwaltinnsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Strafrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Abwerzger, Kathrein Katzlinger, Dr. Dan Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/343632, Fax: 0512/343632-30, E-Mail: office@ gratlanker.at, www.gratlanker.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht/ Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Gratl, Anker, Katzlinger Keber, Dr. Erich Kaufmannstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/342929, Fax: 0512/342939, E-Mail: office@ advokat-keber.com, www.advokat-keber.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Konsumentenschutz, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch

Kantner, Mag. Manfred Maximilianstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585510, Fax: 0512/560111, E-Mail: office@ kanzlei-kantner.at, www.kanzlei-kantner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Arbeitsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Domainrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Seeger Kapferer, Dr. Max Schmerlingstraße 2/2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585322, Fax: 0512/585322-13, E-Mail: kapferer@dellasega.com // Kanzleigemeinschaft: Dellasega, Kapferer, Gökdemir

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Kapferer, Mag. Mathias Burggraben 4/4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581959, Fax: 0512/581959-19, E-Mail: office@tkanwaelte.at, www.tk-anwaelte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe-, Familien- und Erbrecht, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht, Vereinsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Tschütscher, Kapferer Kaser, MMag. Dr. Peter Salurnerstraße 12, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581375, Fax: 0512/5813754, E-Mail: info@gutundrecht.at, www.gutundrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Arbeits- und Sozialrecht inkl. Betriebsverfassung // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Wuelz, Opperer G.

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rechtsanwälte kg KASSEROLER & PARTNER

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Kasseroler, Dr. Stephan Lieberstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571331, Fax: 0512/571331-99, E-Mail: office@kasseroler.at, www.kasseroler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kasseroler & Partner Rechtsanwälte KG Kasseroler, Dr. Wolfgang Bürgerstraße 26/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581500, Fax: 0512/581500-40, E-Mail: info@ ra-kasseroler.com, www.ra-kasseroler.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträgerrecht, Eheund Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch

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RA Dr. Thomas Kerle Maria-Theresien-Str. 57, A-6020 Innsbruck T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 dr.t.kerle@ra-kap.at, www.ra-kap.at Kerle, Dr. Thomas Maria-Theresien-Straße 57, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/58 24 83, Fax: 0512/58 24 83-85, E-Mail: office@ra-kap.at, www.ra-kap.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Vertragserrichtungen aller Art, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Sportrecht – Skirecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Kerle Aigner Pichler Rechtsanwälte Klaunzer, Dr. Alfons Anichstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585005, Fax: 0512/585005-2, E-Mail: kanzlei@ klaunzer.tirol, www.klaunzer.tirol // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Handelsvertreterrecht, Verwaltungsrecht, Gewerberecht // Kanzleigemeinschaft: Klaunzer, Klaunzer, Klaunzer, Klausner Klaunzer, Dr. Josef Anichstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585 005, Fax: 0512/585 005-20, E-Mail: kanzlei@klaunzer.eu, www.klaunzer.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Erbrecht, Vereinsrecht // Kanzleigemeinschaft: Klaunzer, Klaunzer, Klaunzer, Klausner Klaunzer, Dr. Peter Anichstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585005, Fax: 0512/585005-20, E-Mail: kanzlei@ klaunzer.eu, www.klaunzer.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Beamtendienst- und Disziplinarrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Klaunzer, Klaunzer, Klaunzer, Klausner Klausner, Dr. Johannes Anichstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585005, Fax: 0512/585005-2, E-Mail: hannes.klausner@klaunzer.at, www.klaunzer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Agrarrecht, Forstrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Bäuerliches Übergabsrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Kanzleigemeinschaft: Klaunzer, Klaunzer, Klaunzer, Klausner Klee, Dr. Terence Templstraße 6/2. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582489, Fax: 0512/58248988, E-Mail: office@ kleelaw.at // Kanzleigemeinschaft: Klee, Celigoj Klotz, Dr. Christian Erlerstraße 4/3.OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585433, Fax: 0512/585433-33, E-Mail: office@ advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: König Ermacora Lässer & Partner


verzeichnis König, Dr. Andreas Erlerstraße 4/3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/58 54 33, Fax: 0512/585433-33, E-Mail: office@ advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Europarecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: König Ermacora Lässer & Partner König, Dr. Matthias Museumstraße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577972, Fax: 0512/577972-24, E-Mail: office@ koenig-law.at, www.koenig-law.at // Kanzleigemeinschaft: Weben, König

Dr. Christian Klotz

Rechtsanwalt

Konzett, Dr. Julia Gänsbacherstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0676/4079120, Fax: 0512/219921 8400, E-Mail: julia. konzett@gmx.at, www.anwalt-konzett.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- Familien- und Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch

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Knoll, Dr. Markus Maria-Theresien-Straße 29/4.Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/343435, mobil: 0664/4541029, Krall, Ing. Dr. Stefan Fax: 0512/909009-99, E-Mail: office@ra-knoll.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): GesellschaftsAnton-Melzer-Straße 9/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582237, Fax: 0512/582841, E-Mail: ku.k@ recht, Gesellschaftsgründungen, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Strafrecht // ’€‘¡ ∑≠∑¨ª≤µøƨª≤¡ËήÎΡ‹€¡±µ¨ÔÌ¡Œ∆Ú∑≤ºº Ï ÓÓÚÔÚÔÌ ÁÊÎÓ aon.at, Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Konsumentenschutz, Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kühnl, Krall Kocholl, Univ.-Ass. Dr. Dominik Wilhelm-Greil-Straße 15/3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/5829000, Fax: 0512/58290033, E-Mail: Krapf, Dr. Thomas kocholl@ckl-advoc.at, www.ckl-advoc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Sportrecht – Skirecht, Andreas-Hofer-Straße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571857, Fax: 0512/570591, E-Mail: kanzZivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, lei@mader-krapf.at, www.mader-krapf.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Abgaben- und SteuInternationales Recht, Ärzte- und Krankenanstaltenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, errecht, Finanzstrafrecht, Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht, Sportrecht – Skirecht, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Corazza - Kocholl - Laimer Rechtsanwälte OG Vertragsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Greiter Pegger Kofler

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt

Dr. Stefan Kofler

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.greiter.lawfirm.at · greiter@lawfirm.at Kofler, Dr. Stefan Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, Fax: 0512/584925, E-Mail: office@ lawfirm.at, www.greiter.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Transportrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Kolar, Dr. Andreas Stafflerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582704, Fax: 0512/582704-50, E-Mail: office@kolarjanovsky.at, www.kolar-janovsky.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht // Kanzleigemeinschaft: Kolar-Janovsky, Geser Köll, Dr. Erwin Maria-Theresien-Straße 38, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583866, Fax: 0512/572761, E-Mail: e.koell@solicitors.at, www.solicitors.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Verwaltungsrecht, Umweltrecht, Tourismus- und Reiserecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Riess, Köll, Schneider Kometer, Dr. Roland Maria-Theresien-Straße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582120, Fax: 0512/582120-17, E-Mail: ra@kometer. net // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch

Kroker, Dr. LL.M. Erik Sillgasse 12/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583074, Fax: 0512/583074-18, E-Mail: kroker@ kanzlei-tirol.at, www.kanzlei-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Medienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, EDV- und Softwarerecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Knoflach – Kroker – Tonini & Partner Rechtsanwälte GesbR Kühnl, Dr. Oliver Anton-Melzer-Straße 9/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582237, Fax: 0512/582841, E-Mail: ku.k@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Strafrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Krall, Kühnl Küng, Dr. Julia Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560650, Fax: 0512/56065050, E-Mail: office@ warbek.at, www.warbek.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Domainrecht, Medienrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Internetrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Kanzlei Dr. Stefan Warbek Kunzenmann, Mag. Josef Salurner Straße 14, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/563400, Fax: 0512/563400-4, E-Mail: recht. kunzenmann@aon.at, www.kunzenmann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Scheidungs- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kurz, Dr. Christian Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, Fax: 0512/571274, E-Mail: christian. kurz@ra-kanzlei.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht // Kanzleigemeinschaft: Kurz, Mair Lackner, MMag. Dr. Erich Heiliggeiststraße 11, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/584403-0; 0699/17991700, Fax: 0512/584403-13, E-Mail: erich.lackner@rechtsratgeber.at, www.rechtsratgeber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch Lajlar, Mag. Harald Sillgasse 12/IV. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583074-0, Fax: 0512/583074-18, E-Mail: lajlar@kanzlei-tirol.at, www.kanzlei-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsund Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Medien- und Urheberrecht, Europarecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Knoflach, Kroker, Tonini, Höss Lang, Mag. Julia Stiftgasse 23/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/279239, Fax: 0512/279239-39, E-Mail: office@ kanzlei-lang.co.at, www.kanzlei-lang.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Vertragserrichtungen aller Art, Strafrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch

Dr. Andreas König

Rechtsanwalt, akad. Europarechtsexperte Erlerstraße 4 / 3. Stock i 6020 Innsbruck T +43 (0)512 58 54 33 F +43 (0)512 58 54 33 - 33

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verzeichnis Lindpaintner, Dr. Jörg Templstraße 5b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581010, Fax: 0512/5810105, E-Mail: lindpaintner@ linpan.at, www.linpan.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Italienisches Recht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch

Mag. Claudia Lantos, LL.M. Rechtsanwältin

Erlerstraße 4 / 3. Stock i 6020 Innsbruck T +43 (0)512 58 54 33 F +43 (0)512 58 54 33 - 33 www.advokatur.at

Lorenz, Dr. Lucas Adamgasse 9a/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585323, Fax: 0512/585323-13, E-Mail: office@ lorenz-strobl.at, www.lorenz-strobl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Medienrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Lorenz & Strobl Rechtsanwälte Lüth, Dr. Matthias, Akademischer Europarechtsexperte Herzog-Friedrich-Straße 39, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/565020, Fax: 0512/582378, E-Mail: kanzlei. lueth-mikuz@aon.at, www.kanzlei-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Mietund Wohnrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauvertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Mikuz, Lüth

Lutz, Dr. Johann Bozner Platz 1/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589947, Fax: 0512/589947, E-Mail: ra.dr.lutz@aon. at, www.ra-dr-lutz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Liegenschafts- und ImmobiLantos, Mag. Claudia lienrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, SchaErlerstraße 4/3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585433-0, Fax: 0512/585433-33, E-Mail: office@ denersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, LieEnglisch genschafts- und Immobilienrecht, Handelsvertreterrecht, Schadenersatz- und Gewähr’€‘¡ ∑≠∑¨ª≤µøƨª≤¡ËήÎΡ‹€¡±µ¨ÔÌ¡Œ∆Ú∑≤ºº Î ÓÓÚÔÚÔÌ ÁÊÎÓ leistungsrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Mader, Dr. Hansjörg Französisch // Kanzleigemeinschaft: König Ermacora Lässer & Partner Andreas-Hofer-Straße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571857, Fax: 0512/570591, E-Mail: rae. mader@chello.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Lantscherat, Dr. Cornelia Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht Schmerlingstraße 2/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, Fax: 0512/571274, E-Mail: lantscherat@ra-kanzlei.co.at // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Spanisch Mair, Dr. Nikolaus Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, Fax: 0512/571274, E-Mail: exnunc@ Lass, Dr. Hans Christian gmx.net, rechtsanwalt-mair.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht und LiegenMuseumstraße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585965, Fax: 0512/585965-20, E-Mail: lasslaw@ schaftsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Internatioaon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, nales Recht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Gesellschaftsrecht, GesellMiet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: sprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Lass, Lass Kurz, Mair Lass, Dr. Lisbeth Museumstraße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585965, Fax: 0512/585965-20, E-Mail: lasslaw@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Lass, Lass

Dr. Barbara Lässer

Rechtsanwältin & Mediatorin

Erlerstraße 4 / 3. Stock i 6020 Innsbruck T +43 (0)512 58 54 33 F +43 (0)512 58 54 33 - 33 www.advokatur.at

Mair, Dr. Othmar Wilhelm-Greil-Straße 14, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583820, Fax: 0512/583820-11, E-Mail: RA.Mair@chello.at, Bevorzugte Tätigkeit(en): Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Mair, Mag. Christian Salurner Straße 16/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582716, Fax: 0512/571467, E-Mail: law@ hauska-matzunski.at, www.hauska-matzunski.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Bauvertragsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Miet- und Wohnrecht, Wettbewerbsrecht, Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Matzunski, Mair Malaun, Dr. Rüdiger Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560650, Fax: 0512/560650-50 // Kanzleigemeinschaft: Warbek, Malaun Markl, Dr. Erwin Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, Fax: 0512/571274, E-Mail: erwin. markl@ra-kanzlei.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Bank- und Devisenrecht, Zivilrecht Markl, Mag. Anneliese Neuhauserstraße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575505, Fax: 0512/575506, E-Mail: anmarkl@ aon.at, www.ra-markl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht

Lässer, Dr. Barbara Erlerstraße 4/3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585433, Fax: 0512/585433-33, E-Mail: office@ advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en):, Ehe- und Familienrecht, MietMatzunski, Dr. Herbert und Wohnrecht, Baurecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Liegenschaftsund ’€‘¡ ∑≠∑¨ª≤µøƨª≤¡ËήÎΡ‹€¡±µ¨ÔÌ¡Œ∆Ú∑≤ºº Ì ÓÓÚÔÚÔÌ ÁÊÎÓ Salurner Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582716, Fax: 0512/571467, E-Mail: law@hauskaImmobilienrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: König matzunski.at, www.hauska-matzunski.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ermacora Lässer & Partner Inkassowesen, Exekutionsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Lechner, Dr. Peter Französisch // Kanzleigemeinschaft: Matzunski, Mair Bürgerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/565556, Fax: 0512/572357, E-Mail: office@dierechtsanwaelte.com, www.dierechtsanwaelte.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Miet- und Mertens, MMag. Christian Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, SportTemplstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577171, Fax: 0512/577171-57, E-Mail: office@sprungrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch mertens.at, www.sprung-mertens.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): agd- und Fischereirecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Lederer, Dr. Hannes Verkehrsrecht, Unfallschäden, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch // KanzleigemeinMeinhardstrasse 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571157, Fax: 0512/567355, E-Mail: h.lederer@ schaft: Sprung, Mertens ksl.co.at, www.ksl.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vergaberecht, Zivilrecht, Mikuz, Mag. Michael Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // KanzleigeHerzog-Friedrich-Straße 39, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/565020, Fax: 0512/582378, E-Mail: kanzmeinschaft: Schmidinger, Lederer, Prantner lei.lueth-mikuz@aon.at, www.kanzlei-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Miet- und Wohnrecht, Erbrecht und VerlassenschaftsabhandlunLegit, Dr. Florian gen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Wilhelm-Greil-Straße 14/2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583820, Fax: 0512/583820-11, E-Mail: Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Mikuz, Lüth rechtsanwalt@legit.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Transportrecht, Zollrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Mildner, Dr. Mag. Thomas Immobilienrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Spanisch // Schöpfstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/551477, Fax: 0512/551477-99, E-Mail: post@kanzleiKanzleigemeinschaft: Ganner, Legit mildner.at, www.kanzlei-mildner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht inkl. Betriebsverfassung, Bäuerliches Übergabsrecht, Grundverkehrs- und GrundbuchsLeistner, Dr. Alexandra inkl. Vertragsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Gesellschaftsrecht, -gründungen, BeSchöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560650, Fax: 0512/560650-50, E-Mail: office@wartriebsnachfolge, Wettbewerbsrecht gew. Rechtsschutz u. Imm. Güter // Fremdsprache(n): bek.at // www.warbek.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Englisch, Spanisch Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Kanzlei Dr. Stefan Warbek

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verzeichnis Mitterhuber, Mag. Birgit Stafflerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582704, Fax: 0512/582704-50, E-Mail: office@rechtsanwaeltin.or.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/ Baumängel, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Verträge aller Art // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Kolar

Greiter Pegger Kofler

Offer, Dr. Wolfgang Museumstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582833, Fax: 0512/570484, E-Mail: office@ kanzlei-offer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wohnungseigentumsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Offer und Partner Offer, Mag. Dr. Stefan Museumstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582833, Fax: 0512/570484, E-Mail: office@kanzlei-offer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Vertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Offer und Partner

Rechtsanwälte

Rechtsanwältin

Dr. Silvia Moser, M.A.

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.greiter.lawfirm.at · greiter@lawfirm.at Moser, Dr. Silvia Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, Fax: 0512/584925, E-Mail: office@ lawfirm.at, www.greiter.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Kartellrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Moser, Mag. Martin J. Fallmerayerstraße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572322, Fax: 0512/57232218, E-Mail: office-moser@speed.at, www.moser-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Brandstätter, Moser Müller, Isabell Bilgeristraße 18, 6080 Innsbruck-Igls // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: RAK München Mungenast, Mag. Michael Maximilianstraße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583126, Fax: 0512/583121, E-Mail: office@rmanwaelte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Opperer, Dr. Gabriele Salurner Straße 12/EG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581375, Fax: 0512/5813754, E-Mail: info@gutundrecht.at, www.gutundrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Scheidungs- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Orgler, Dr. Markus Adolf Pichler Platz 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587532, 0512/580333, Fax: 0512/579727, E-Mail: orgler-pfurtscheller@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Krankenanstaltenrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: pfurtscheller orgler huber rechtsanwälte Ortner, Dr. Christian Meinhardstraße 7, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572772, Fax: 0512/572772-72, E-Mail: ortner. rechtsanwalt@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Luftfahrtrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Ortner, Baldauf Ortner, Mag. Ulrich Dr.-Glatz-Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/209209, Fax: 0512/209209-99, E-Mail: ortner@ wohnrecht.at, www.prader-ortner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Prader, Ortner, Fuchs, Wenzel Palma, Dr. Renate Anichstraße 17/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/214444, Fax: 0512/214444-44, E-Mail: office@ anwaltplus.at, www.anwaltplus.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gewerberecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Feix, Palma Pancheri, Mag. Martin Templstraße 16/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571212, Fax: 0512/571212-1, E-Mail: office@rapancheri.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Nagele, Dr. Gunther Südtiroler Platz 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587481, Fax: 0512/580897, E-Mail: office@nagelepesl.at, www.nagele-pesl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Nagele, Pesl, Nagele, Schmidhammer

Partl, Dr. Herbert Innstraße 59 (Stöcklgebäude), 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586996, Fax: 0512/586996-15, EMail: office@law-for-you.at, www.law-for-you.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe-, Familien- und Erbrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Streitvermeidung durch Verhandlungen, Ärzte- und Krankenanstaltenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Partl

Nagele, Dr. Johannes Südtiroler Platz 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587481, Fax: 0512/580897, E-Mail: office@nagelepesl.at, www.nagele-pesl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Bankrecht, Insolvenzrecht, Sportrecht – Skirecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Allgemeinpraxis // Kanzleigemeinschaft: Nagele, Pesl, Nagele, Schmidhammer

Paulweber, Dr. Hannes Anichstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581958, Fax: 0512/581958-19 // E-Mail: h.paulweber@ heis-paulweber.at, www.heis-paulweber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Ehe- und Familienrecht // Kanzleigemeinschaft: Heis, Paulweber

Neuberger, Dr. Helga Liebeneggstraße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/563388, Fax: 0512/560499, E-Mail: neuberger@ tirol.com, www.members.aon.at/neuberger // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Fremden- und Asylrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Allgemeinpraxis, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch Niedermühlbichler, Dr. Hannes Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, Fax: 0512/571274, E-Mail: h.niedermuehlbichler@ra-kanzlei.co.at // Kanzleigemeinschaft: Markl Niedrist, MMag. BSc. Nicolaus Bürgerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/56 55 56, Fax: 0512/57 23 57, E-Mail: office@ dierechtsanwaelte.com, www.dierechtsanwaelte.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Baurecht und Raumordnung, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Lechner, Niedrist Nuener, Dr. Klaus Anichstraße 40, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572472, Fax: 0512/573809, E-Mail: ra.nuener@aon. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Privatstiftungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Nuener, Zelinka Oberhofer, Dr. Wolfgang Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, Fax: 0512/571274, E-Mail: wolfgang. oberhofer@ra-kanzlei.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wettbewerbsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Oberhofer, Univ.-Doz. Dr. Bernd A. Schöpfstraße 6b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566262, Fax: 0512/566799, E-Mail: innsbruck@ oberhofer-partner.at, www.oberhofer-partner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Oberhofer - Walzel v. Wiesentreu

Greiter Pegger Kofler

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt

Dr. Franz Pegger Mag. rer. soc. oec. Universitätsprofessor

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.greiter.lawfirm.at · greiter@lawfirm.at Pegger, Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, Fax: 0512/584925, E-Mail: office@lawfirm.at, www.greiter.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht und Umgründungen, Mergers & Acquisitions, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Kartellrecht, Jagdrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Peisser, Mag. Robert Templstrasse 5b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566 944, Fax: 0512/566 944-44, E-Mail: office@ peisser.at, www.peisser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Baurecht, Miet- und

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verzeichnis Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch Penz, Dr. Helfried Anichstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588347, Fax: 0512/572290, E-Mail: info@kanzleivpr.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht, Bank- und Devisenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rupp, Vill, Penz Perktold, Dr. Klaus Museumstraße 1/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581515, Fax: 0512/585151, E-Mail: kanzlei@ rechtsanwalt.cc, www.rechtsanwalt.cc // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Vertragserrichtungen aller Art // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Perktold, Rainer Pernfuss, Dr. LL.M. Ursula Schöpfstraße 6b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566262, Fax: 0512/566799, E-Mail: pernfuss@ oberhofer-partner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verteidigung in Strafsachen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Europarecht, Wohnungseigentumsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Vertragserrichtungen aller Art // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Oberhofer - Walzel v. Wiesentreu Pesl, Mag. Christian Südtiroler Platz 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587481, Fax: 0512/580897, E-Mail: office@ nagele-pesl.at, www.nagele-pesl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Nagele, Pesl, Nagele, Schmidhammer

RA Mag. Gerd Pichler Maria-Theresien-Str. 57, A-6020 Innsbruck T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 gerd.pichler@ra-kap.at, www.ra-kap.at Pichler, Mag. Gerd Maria-Theresien-Str. 57, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582483, Fax: 0512/582483-85, E-Mail: office@ra-kap.at, www.ra-kap.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gemeinderecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kerle Aigner Pichler Rechtsanwälte

Pfurtscheller, Dr. LL.M. Josef Adolf-Pichler-Platz 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587532, 0512/58033, Fax: 0512/579727, E-Mail: orgler-pfurtscheller@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht, Vergaberecht, Europarecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: pfurtscheller orgler huber rechtsanwälte

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PFURTSCHELLER

Mag. Dr. Hermann Pfurtscheller, LL.M. A-6020 Innsbruck • Schmerlingstraße 4/II Telefon +43 512 580381 • Fax 580381-22 E-Mail: office@ra-dwp.at • www.ra-dwp.at Pfurtscheller, Mag. Dr. MAS Hermann Schmerlingstr. 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580381, Fax: 0512/580381-22, E-Mail: office@ ra-dwp.at, www.ra-dwp.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Ehe- und Familienrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Doerge, Winkler, Pfurtscheller

Picout, MMag. LL.M., MBL Dr. Sabine Monika Andreas-Hofer-Str. 7, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/890436, Fax: 0512/890436 15, E-Mail: office@picout.net, www.picout.net // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vergaberecht, Europarecht, Kartellrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Spanisch

Pichler, Mag. Daniel Maximilianstraße 29/P, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/579900, Fax: 0512/579900-1, E-Mail: office@ daniel-pichler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bau- und Bauträgervertragsrecht, Baurecht, Baurecht und Raumordnung, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Girardi, Schwärzler

Markus Pinggera

Mag. iur., LL.M. (LSE) Rechtsanwalt T +43 (512) 57 99 73 - 540 pinggera@bindergroesswang.at A-6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 1 bindergroesswang.at

RA Mag. Dr. Hansjörg Pichler Maria-Theresien-Str. 57, A-6020 Innsbruck T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 dr.pichler@ra-kap.at, www.ra-kap.at

Pinggera, Mag. LL.M. Markus Kaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/579973, Fax: 0512/577973-8, E-Mail: pinggera@ BG Business Card IBK_econova2015.indd 5 18.11.15 11:08 bindergroesswang.at, www.bindegroesswang.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaft srecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch// Kanzleigemeinschaft: Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte

Pichler, Mag. Dr. Hansjörg Maria-Theresien-Straße 57, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582483, Fax: 0512/582483-85, E-Mail: office@ra-kap.at, www.ra-kap.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge

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Plattner, Dr. Wilfried Fallmerayerstraße 10, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575343, 575326, Fax: 0512/561737, E-Mail: ra-dr.w.plattner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Vertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verteidigung in Strafsachen // Kanzleigemeinschaft: Plattner, Zajic Platzgummer, Dr. Adolph Wilhelm-Greil-Str. 9/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580321, 0512/580322, Fax: 0512/580322-22, E-Mail: platzgummer@law-danler.at, www.law-platzgummer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Danler, Amoser, Platzgummer


verzeichnis Platzgummer, Dr. Walter Speckbacherstraße 25, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560685, Fax: 0512/560685-5 // www.resp.at // Kanzleigemeinschaft: Sellemond, Platzgummer, Sellemond Posch, Dr. Eva Maria Salurner Straße 15/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588045, Fax: 0512/588045-6, E-Mail: office@ ra-posch.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gemeinderecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht Pöschl , Mag. Simon Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, Fax: 0512/56000-17, E-Mail: s.poeschl@ra-awz.at, www.ra-awz.at/team/ra-mag-simon-poeschl/ // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Miet- und Wohnrecht, Vertragsrecht, Medien- und Urheberrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl, Wallnöfer, Watschinger, Zimmermann Prader, Dr. Christian Dr.-Glatz-Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/209209, Fax: 0512/209209-99, E-Mail: prader@ wohnrecht.at, www.wohnrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Prader, Ortner, Fuchs, Wenzel

Laetizia Riedel-Röthlisberger Mag. iur. Rechtsanwältin

T +43 (512) 57 99 73 - 550 riedel@bindergroesswang.at A-6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 1 bindergroesswang.at

Riedel-Röthlisberger, Mag. Laetizia Prantner, Dr. Sabine Kaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/579973, Fax: 0512/579973-8, E-Mail: riedel@ Meinhardstrasse 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571157, Fax: 0512/567355, E-Mail: s.prantner@ BG Business Card IBK_econova2015.indd 18.11.15 11:08 bgnet.at, www.bgnet.at // Bevorzugte4Tätigkeit(en): Stiftungsrecht, Gesellschaftsrecht, ksl.co.at, www.ksl.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärzte-, Kranken- und KrankenanstalGesellschaftsgründungen, Mergers & Acquisitions, Vertragsrecht, Handelsrecht, Untenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Ehe-, Familien- und ternehmensrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kanzlei Binder Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht/VerwaltungsGrösswang Rechtsanwälte strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Schmidinger, Lederer, Prantner

Praxmarer, Dr. Thomas Bürgerstraße 19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588911, 0664/4209472, Fax: 0512/588911-41, E-Mail: praxmarer@inode.at, www.rechtsanwalt-praxmarer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsund Sozialrecht, Beamtendienst- und Disziplinarrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch Praxmarer, Mag. Ines Bürgerstraße 19/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588911, Fax: 0512/58891141, E-Mail: praxmarer@ inode.at, www.ra-praxmarer.at, Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeitsund Sozialrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Prochaska, Dr. Andrea Anichstraße 24/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/578576, Fax: 0512/578576-14, E-Mail: office@aptirol.at, www.ap-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Europarecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Sportrecht - Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Proxauf, Mag. Florian Etrichgasse 14, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/359059, Fax: 0512/359060, E-Mail: kanzlei@rechtsatelier.at, www.rechtsatelier.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Marken-, Muster- und Patentrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Handelsvertreterrecht und Vertriebsverträge, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Purner, Mag. Astrid (Abogado) Bienerstraße 2A, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583312; 0664/73012125, Fax: 0512/562668, E-Mail: mail@abogadoaustria.at // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Malaga // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Spanisches Recht, Europarecht // Fremdsprache(n): Spanisch, Englisch Purtscher, Dr. Lukas Maria-Theresien-Straße 42a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582971, Fax: 0512/582971-4, E-Mail: office@purtscher.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Purtscher, Purtscher, Purtscher Purtscher, Dr. Markus Maria-Theresien-Straße 42a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582971, Fax: 0512/582971-4, E-Mail: office@purtscher.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Purtscher, Purtscher, Purtscher Rainer, Dr. Stephan Templstraße 32/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581380, Fax: 0512/570521, E-Mail: kanzlei@ rainer-ruetz.at, www.rainer-ruetz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Handelsvertreterrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Rainer, Rainer, Ruetz Rainer, Mag. Johannes Museumstraße 1/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581515, Fax: 0512/585151, E-Mail: office@rarainer.at // www.ra-rainer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Medienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Perktold, Rainer Rasner, Mag. Christoph Sillgasse 12, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/209072-0, Fax: 0512/209072-10, E-Mail: kanzlei@rasner. co.at, www.rasner.co.at // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Stock, Rasner Richter, Dr. Maria Fallmerayerstraße 10, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575343, 575326, Fax: 0512/561737, E-Mail: ra-dr.w.plattner@aon.at

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Rieder, Dr. Hermann Stiftgasse 23, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588084, Fax: 0512/588084-44, E-Mail: rieder@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Dienstrecht Polizei, Zoll, Militär, Beamtendienst- und Disziplinarrecht // Fremdsprache(n): Englisch Riedmüller, Dr. Klaus Maximilianstraße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583126, Fax: 0512/583121, E-Mail: klaus@ riedmueller.eu // Fremdsprache(n): Englisch Riess, Dr. Mag. Günther Maria-Theresien-Straße 38, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583866, Fax: 0512/572761, E-Mail: office@solicitors.at, www.solicitors.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Europarecht, Bank- und Devisenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Riess - Schneider - Köll

Greiter Pegger Kofler

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt

Dr. Norbert Rinderer

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.greiter.lawfirm.at · greiter@lawfirm.at Rinderer, Dr. Norbert Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, Fax: 0512/584925, E-Mail: office@lawfirm.at, www.greiter.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Enteignungsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Rinner, Dr. Nikolaus Anichstraße 29, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583730 und 0512/583838, Fax: 0512/572908, E-Mail: klaus@ra-rinner.at, www.ra-rinner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Rinner, Rittler Rittler, Dr. Harald Anichstraße 42, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585874, Fax: 0512/585874-74, E-Mail: dr.harald@ rittler.at, www.rittler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Niederländisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Franckenstein, Rittler Rittler, Mag. Margarete Anichstraße 29/3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 583730; 0512 / 583838, Fax: 0512 / 572908, EMail: margarete@ra-rittler.com, www.ra-rittler.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): EDV- und Softwarerecht, Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Universitätsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rinner, Rittler Roilo, Dr. Johannes Müllerstraße 27, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583451, Fax: 0512/583455, E-Mail: office@law-roilo.at

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verzeichnis // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch

aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch

Rossi, Mag. Harald Maria-Theresien-Straße 5/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582120, Fax: 0512/582120-17, E-Mail: kanzlei@anwalt-rossi.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Transportrecht, Strafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Schäfer, Dr. Thaddäus Andreas-Hofer-Straße 11, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562700, Fax: 0512/562700-2, E-Mail: schaefer.office@chello.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Bank- und Devisenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Russisch

Rossmann, Mag. Harald Salurner Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561628, Fax: 0512/561628-4, E-Mail: info@ ra-rossmann.at, www.ra-rossmann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Zivilrecht // Kanzleigemeinschaft: Brugger, Rossmann Rovagnati, Dr. Marco Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572720, Fax: 0512/577591, E-Mail: kanzlei@ anwalt-innsbruck.at, www.anwalt-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en):, Zivilrecht, Strafrecht, Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bayr, Rovagnati Ruckensteiner, Mag. Sebastian Pradler Straße 36, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/361094, Fax: 0512/361094, E-Mail: ruckensteiner@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Rudel, Mag. Annamaria Maximilianstraße 2/2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585510, Fax: 0512/56 01 11, E-Mail: office@ kanzlei-rudel.at, www.kanzlei-rudel.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Seeger Ruetz, Dr. Andreas Templstraße 32/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581380, Fax: 0512/570521, E-Mail: kanzlei@rainer-ruetz.at, www.rainer-ruetz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Gemeinderecht, Agrarrecht, Forstrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rainer, Ruetz Rungaldier, Mag. LL.M. Martin Höhenstraße 27, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/20 90 90, Fax: 0512/20 90 90-9, E-Mail: office@ rungaldier.eu, www.rungaldier.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Schafferer, MMag. Dr. Simon Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582760, Fax: 0512/582760-6, E-Mail: office@ullmann-geiler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Zivilrecht, Mergers & Acquisitions, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltskanzlei Ullmann Geiler und Partner Schmidhammer, Dr. Bernd Südtiroler Platz 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587481, Fax: 0512/580897, E-Mail: office@ schmidhammer.at, www.schmidhammer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Versicherungsrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Nagele, Pesl, Nagele, Schmidhammer Schmidinger, Dr. Bernd Meinhardstrasse 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571157, Fax: 0512/567355, E-Mail: b.schmidinger@ksl.co.at, www.ksl.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträgerrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Schmidinger, Lederer, Prantner Schneider, Mag. Christine Maria-Theresien-Straße 38, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583866, Fax: 0512/572761, E-Mail: office@solicitors.at, www.solicitors.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Sportrecht – Skirecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Vertragserrichtungen aller Art // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Riess - Köll - Schneider Schobesberger, MMag. Dr. Roman Adolf-Pichler-Platz 10, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589011, Fax: 0512/572595, E-Mail: kanzlei@ ra-innsbruck.at, www.ra-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Schobesberger, Greil Schön, Dr. Bernhard Anichstraße 13/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588260, Fax: 0512/573329, E-Mail: dr.schoen@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bank- und Devisenrecht, Bauträgerund Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden Schönlechner, Mag. Michael Museumstraße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561045, Fax: 0512/561045-14, E-Mail: schoenlechner@tft-law.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, advokatur-vis6-HS-M.pdf 1 16.09.2015 16:17:21 Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht // Fremdsprache(n): Englisch

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Rechtsanwalt-GmbH Schrott, Dr. Odo Andechsstraße 65, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/938200, Fax: 0512/938200-15, E-Mail: dr@ odoschrott.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsvertreterrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Ehe- und Familienrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch Schulte, Dr. Peter Grabenweg 68, 6020 Innsbruck, Tel.: 0043512214984, Fax: 004351221498415, E-Mail: innsbruck@schulte-kanzlei.at, www.schulte-kanzlei.at // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer München // Bevorzugte Tätigkeit(en): Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Erbrecht, Deutsches Recht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Hubertus Kaiserjägerstraße 18, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/564024, Fax: 0512/564024-6, E-Mail: office@ schumacher-law.at, Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Schiedsgerichtsbarkeit (Schiedsverfahren), Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Stiftungsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Schwärzler, Ing. Dr. Stefan Maximilianstraße 29, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/579900, Fax: 0512/579900-1, E-Mail: schwaerzler@gss.at, www.gss.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Vergaberecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Girardi, Schwärzler, Pichler Seeber, Mag. Priska Maria-Theresien-Str. 17-19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582760, Fax: 0512/582760-6, E-Mail: seeber@ullmann-geiler.at, www.ullmann-geiler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Strafrecht, Ehe- und Familienrecht, Medienrecht, Reiserecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Geiler, Seeber Seeger, Mag. Roland Maximilianstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585510, Fax: 0512/560111, E-Mail: office@kanzlei-seeger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Zivilrecht, Verwaltungsrecht/ Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rudel, Kantner Sellemond, Dr. Peter Speckbacherstraße 25, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560685, Fax: 0512/560685-5, E-Mail: rechtsanwaelte@resp.at, www.resp.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Sellemond, Platzgummer, Sellemond Sellemond, Mag. Robert Speckbacherstraße 25, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560685, Fax: 0512/560685-5, E-Mail: rechtsanwaelte@resp.at, www.resp.at // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Sellemond, Platzgummer, Sellemond Seyr, Dr. Burghard Maximilianstr. 23, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588003, 0676/3039920, Fax: 0512/588003-3, E-Mail: office@advocataustria.com, www.advocataustria.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch Söllner, Dr. Eckart Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/908390, Fax: 0512/908390-18, E-Mail: soellner@ law-office.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Stiftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Wasserrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Sparer, Dr. Peter Meinhardstraße 6/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581211-0, Fax: 0512/581211-9, E-Mail: office. sparer@pravo.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch, Russisch // Kanzleigemeinschaft: Exner, Sparer Sporrer, Dr. LL.M. Tanja Templstraße 22, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581164, Fax: 0512/581165, E-Mail: office@ra-sporrer. at, www.ra-sporrer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch

Staudinger, Dr. Veronika Anichstraße 24/Stöckelgebäude, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582473, Fax: 0512/582473-33, E-Mail: veronika.staudinger@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht, Italienisches Recht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch Steinlechner, Mag. Martin Bürgerstraße 17, 6020 Innsbruck, Tel.: 0664/3222624, Fax: 0512/572518-76, E-Mail: ra.steinlechner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch Ster, Mag. Reinhard Maria-Theresien-Straße 29/4. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/909009, Fax: 0512/909009-99, E-Mail: office@omnia-rechtsanwaelte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Internationales Recht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ster, Tröthan Stock, Ing. Dr. Joachim Sillgasse 12, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580859, Fax: 0512/580859-30, E-Mail: kanzlei@ra-stock. eu, www.ra-stock.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Umweltrecht, Gewerberecht, Betriebsanlagenrecht, Medienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Stock, Rasner Stöger, Mag. Egon Bürgerstraße 20, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586066, Fax: 0512/586066-60, E-Mail: kanzlei@kanzleistoeger.at, www.kanzleistoeger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärzterecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Scheidungs- und Familienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Versicherungsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Streif, Dr. Birgit Maria-Theresien-Straße 27/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577214, Fax: 0512/577214-14, E-Mail: office@ra-streif.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Streif Strobl, Mag. Sebastian Adamgasse 9a/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585323, Fax: 0512/585323-13, E-Mail: office@ lorenz-strobl.at, www.lorenz-strobl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Medien- und Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Lorenz & Strobl Rechtsanwälte Sunar, Mag. Salih Salurner Straße 14/1. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562284, Fax: 0512/562284-20, E-Mail: office@sunar.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Miet- und Wohnrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Türkisch Szabo, Mag. Laszlo Claudiaplatz 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/570666, 0699/10570666, Fax: 0512/570666-20, E-Mail: laszlo.szabo@chello.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Fremden- und Asylrecht, Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Ungarisch, Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Foradori, Szabo

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verzeichnis Tonini, Dr. Simon Sillgasse 12/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583074, Fax: 0512/583074-18, E-Mail: tonini@kanzleitirol.at, www.kanzlei-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Telekommunikationsrecht, Arbeitsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Medienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Knoflach - Kroker - Tonini & Partner Rechtsanwälte GesbR Torgersen-Gebetsroither, Dr. Eva Andreas-Hofer-Str. 2-4/3.St., 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/341879-12, Fax: 0512/341879-2, E-Mail: kanzlei@torgersen.at, www.torgersen.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht, Allgemeinpraxis, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kalchschmid, TorgersenGebetsroither Tramposch, Dr. Hubert Franz-Fischer-Straße 17a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571757, E-Mail: office-innsbruck@ tramposch-partner.com, www.tramposch-partner.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Arbeitsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Tramposch & Partner Triendl, Dr. Anton Anichstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575875, Fax: 0512/575875-15, E-Mail: kanzlei@anwalttirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Triendl, Braun Tröthan, Dr. Nikola Maria-Theresien-Straße 29/4.OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0676/9660962, Fax: 0512/2199217082, E-Mail: office@troethan.at, www.troethan.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht und Umgründungen, Mergers & Acquisitions, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ster, Tröthan Tschütscher, Dr. Joachim Burggraben 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581959, Fax: 0512/581959-19, E-Mail: office@tkanwaelte.at, www.tk-anwaelte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht // Kanzleigemeinschaft: Tschütscher, Kapferer Vergörer, DDr. Patrick Museumstr. 28, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582758, Fax: 0512/582758-27, E-Mail: office@ ra-vergoerer.at, www.ra-vergoerer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Banken- und Versicherungsrecht, Wirtschaftsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch

Waldmüller, Mag. Matthias Fallmerayerstraße 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589153, Fax: 0512/589153-20, E-Mail: office@anwaltteam.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Vertragsrecht, Lebensmittelrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Waldmüller, Baldauf Wallnöfer, Dr. Eduard Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, Fax: 0512/566000-17, E-Mail: e.wallnoefer@ra-awz.at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Energierecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Raumordnung, Umweltrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH Wallnöfer, Dr. LL.M. Peter Meraner Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588686, Fax: 0512/588686-20, E-Mail: kanzlei@ jus-tirol.at, www.jus-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Europarecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Arbeitsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Wallnöfer, Bacher Walzel von Wiesentreu, Univ.-Doz. Dr. Thomas E. Schöpfstraße 6b/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566262, Fax: 0512/566799, E-Mail: innsbruck@ oberhofer-partner.at // Kanzleigemeinschaft: Oberhofer - Walzel v. Wiesentreu

Schöpfstraße 15 A - 6020 Innsbruck Tel: (+43 512) 512/560650 Fax: (+43 512) 512/560650-50 E-Mail: office@warbek.at www.warbek.at

Vill, Dr. Harald Anichstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588347, 0664/1634199, Fax: 0512/572290, E-Mail: info@kanzlei-vpr.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht - Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rupp, Vill, Penz Völk, Dr. MJur. Christoph Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, Fax: 0512/566000-17, E-Mail: c.voelk@ra-awz.at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht, Kartellrecht, Europarecht, Tourismus- und Reiserecht, Lebensmittelrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl, Wallnöfer, Watschinger, Zimmermann Wachter, Dr. Marlene Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, Fax: 0512/567373-15, E-Mail: wachter@chg. at, www.chg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: CHG Czernich, Haidlen, Guggenberger und Partner Rechtsanwälte Waizer, Dr. Peter Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588800, Fax: 0512/580989, E-Mail: office@ waizer-ibk.at, www.waizer-waizer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht, Liegenschaftsverträge sam, Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch Waizer, Dr. Walter Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588800, Fax: 0512/580989, E-Mail: office@ waizer-ibk.at, www.waizer-waizer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Transportrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch Walch, Dr. Waltraut Grabenweg 68, SOHO 2.0 - 2. OG NORD - 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/584441, Fax: 0512/585791, E-Mail: rechtsanwaltskanzlei@waltrautwalch.at, www.waltrautwalch.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Ärzterecht, Sportrecht – Skirecht, Strafrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Walch Waldhart, MMag. Dr. Christian Museumstraße 29, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/365000-0, Fax: 0512/365000-90, E-Mail: kanzlei@waldhart.eu, www.waldhart.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Inkassowesen, Exekutionsrecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Internetrecht // Fremdsprache(n): Englisch Waldhof, Dr. Bernhard Defreggerstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/342106, Fax: 0512/342106-5, E-Mail: kanzlei@ ra-waldhof.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Portugiesisch, Spanisch, Französisch, Englisch

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Warbek, Dr. Stefan Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560650, Fax: 0512/560650-50, E-Mail: office@ warbek.at, www.warbek.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Internetrecht, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Watschinger, DDr. Franz Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, Fax: 0512/566000-17, E-Mail: f.watschinger@ra-awz.at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH Weben, Mag. Hubertus P. Museumstraße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577972, Fax: 0512/577972-24, E-Mail: office@ weben.at, www.weben.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Medien- und Urheberrecht, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Weirather, Dr. Brigitte Museumstraße 29, 6020 Innsbruck,Tel.: 0512/574921, Fax: 0512/574921-22, E-Mail: kanzlei@ ra-weirather.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Medien- und Urheberrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Deutsches Recht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Weiskopf, Mag. Caroline Burggraben 6/Hörtnaglpassage, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561813, Fax: 0512/561813-50, E-Mail: office@kanzlei-weiskopf.at, www.kanzlei-weiskopf.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und


verzeichnis Familienrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch Wenzel, Dr. Ralf Dr.-Glatz-Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/209209, Fax: 0512/209209-99, E-Mail: office@ pofw.at, www.pofw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Visitenkarte experts_econova_HW 1 19.11.2015Prader, 14:34:07 Enteignungsrecht // Fremdsprache(n): Englischv04-pfade.ai // Kanzleigemeinschaft: Ortner, Fuchs, Wenzel

Wöll, Dr. Martin Templstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581177, Fax: 0512/581177-17, E-Mail: office@ tirol-anwalt.at, www.tirol-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hohenauer, Hohenauer, Wöll Wörgetter, Dr. MAS LL.M. Nikolaus Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/564056, Fax: 0512/564055, E-Mail: law@woergetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Vergaberecht, Baurecht, Agrarrecht, Forstrecht, Europarecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Wörgetter, Aigner, Huber Wuelz, Dr. Martin Salurner Straße 12/ EG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581375, Fax: 0512/581375-4, E-Mail: info@ gutundrecht.at, www.gutundrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Arbeits- und Sozialrecht // Fremdsprache(n): Englisch Zajic, MMag. Stefan Fallmerayerstraße 10, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575343, Fax: 0512/561737, E-Mail: office@ rechtsanwalt-tirol.com, www.rechtsanwalt-tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Plattner, Zajic Zangerle, Dr. Christian Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, Fax: 0512/584925, E-Mail: greiter@lawfirm.at, www.greiter.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Wiesflecker, Dr. Hannes Burggraben 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586586, Fax: 0512/586586-50, E-Mail: office@lawexperts.at, www.law-experts.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Handelsvertreterrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Gamsjäger Wille, Dr. Harald Glasmalereistraße 1/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/573737, Fax: 0512/561457, E-Mail: ra-wille@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Winder, Dr. Christian J. Anichstraße 1/II, Zelgerhaus, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/576369, Fax: 0512/566082, E-Mail: kanzlei@winder-zelger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Winder, Zelger

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Zanon, Dr. Martin Maria-Theresien-Straße 34/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560008, Fax: 0512/560008-13, E-Mail: office@ra-zanon.at, www.ra-zanon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Eheund Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Jagd- und Fischereirecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Zelger, Dr. Klemens Stefan Anichstraße 1/II, Zelgerhaus, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/576369, Fax: 0512/566082, E-Mail: kanzlei@winder-zelger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Jagd- und Fischereirecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Winder, Zelger Zelinka, Dr. Armin Anichstraße 40, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572472, 0512/572473, Fax: 0512/573809, E-Mail: office@anwalt-zelinka.at, www.anwalt-zelinka.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Wirtschaftsrecht, Ehe- und Familienrecht, Baurecht und Raumordnung // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Nuener, Zelinka Zimmermann-Haid, Dr. Elisabeth Bürgerstraße 21/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, Fax: 0512/566000-17, E-Mail: e.zimmermann@ra-awz.at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Bank- und Devisenrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH

Mag. Dr. Norbert Winkler

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A-6020 Innsbruck • Schmerlingstraße 4/II Telefon +43 512 580381 • Fax 580381-22 E-Mail: office@ra-dwp.at • www.ra-dwp.at

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Winkler, Dr. Norbert Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580381, Fax: 0512/580381 22, E-Mail: office@radwp.at, www.ra-dwp.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vertragsrecht, Raumordnung, Ehe-, Familien- und Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Doerge, Winkler, Pfurtscheller Witzlsteiner, Mag. Alfred Maria-Theresien-Straße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582859, Fax: 0512/582859-75, E-Mail: office@ra-witzlsteiner.at, www.ra-witzlsteiner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Strafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Heissl, Witzlsteiner Wolf, Dr. Norbert Bozner Platz 1/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585848, Fax: 0512/585848-17, E-Mail: office@ advokat-tirol.at, www.ra-wolf.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vereinsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Jöstl, Wolf Wolf, Mag. Martin Heiliggeiststraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560075, Fax: 0512/560075-20, E-Mail: office@ rechtsanwalt-innsbruck.at, www.rechtsanwalt-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch

Hohenbühel, Dr. Johannes Dörferstraße 11, 6067 Absam, Tel.: 05223/56787, Fax: 05223/56787-14, E-Mail: office@hohenbuehel.com, www.hohenbuehel.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Luftfahrtrecht, Stiftungsrecht, Wirtschaftsrecht, Treuhandschaften // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch FULPMES Hörtnagl, Mag. Dr. Ruth Christine Michel-Pfurtscheller-Weg 19, 6166 Fulpmes, Tel.: 05225/65217, 0676/3365217, Fax: 05225/65217, E-Mail: hoertnagl@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Allgemeinpraxis, Erbrecht, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch HALL IN TIROL Ammann, Dr. Iris-Claudia Stadtgraben 25, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/57103, Fax: 05223/57103-29, E-Mail: kanzlei@ ra-ammann.at, www.ra-ammann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Mietund Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Allgemeinpraxis // Kanzleigemeinschaft: Dr. Klaus Gürtler - Dr. Iris-Claudia Ammann Hasibeder, MMag. Dr. Martin Pfarrplatz 1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/5899, Fax: 05223/5899-77, E-Mail: RA.Hasibeder@ margreiter.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Margreiter, Margreiter, Hasibeder

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verzeichnis Haslwanter, Dr. Mag. Christina Stadtgraben 15/1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/56900, Fax: 05223/5690011, E-Mail: hm.law@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Haslwanter, Mascher Komarek, Dr. Markus Sparkassengasse 1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/57266, Fax: 05223/57266-76, E-Mail: ra.komarek@speed.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Margreiter, Dr. Christian Pfarrplatz 1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/5899, Fax: DW 77, E-Mail: office@margreiter.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Gemeinderecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Margreiter, Margreiter, Hasibeder Margreiter, Dr. Johannes Pfarrplatz 1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/5899, Fax: 05223/5899-77, E-Mail: office@margreiter. co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Gemeinderecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Margreiter, Margreiter, Hasibeder Mascher, Dr. Christine Stadtgraben 15/1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/56900, Fax: 05223/5690011, E-Mail: hm.law@ tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Allgemeinpraxis, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Verwaltungsrecht, Privatkonkurse // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Haslwanter, Mascher Obholzer, Dr. Thomas Stolzstr. 15, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/56276, Fax: 05223/52042, E-Mail: dr.obholzer@aon.at, www.ra-obholzer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Medienrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Posch, Mag. Urban Saline 20/5 - Medienturm, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/22433, Fax: 05223/22455, E-Mail: rechtsanwalt.posch@cnh.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch Waizer, Mag. Hansjörg Pfarrplatz 4, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/54464, Fax: 05223/54464-15, E-Mail: office@waizerhall.at, www.waizer-waizer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht, Transportrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Sportrecht - Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Waizer, Waizer LEUTASCH Lenga Dr., Gerd Emil Kirchplatzl 142, 6105 Leutasch, Tel.: 0049/1715311028, E-Mail: gerd.lenga@web.de // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Stuttgart RUM Müller, Dr. Reinhold Feldkreuzstraße 3, 6063 Rum bei Innsbruck, Tel.: 0512/204220, Fax: 0512/204220-25, E-Mail: anwalt.mueller@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Vergaberecht, Wirtschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Stiftungsrecht, Ehe- und Familienrecht SEEFELD Doyle, LL.B. (Solicitor) Ruth Mary Geigenhühel Straße 875, 6150 Seefeld, Tel.: 05212/52560, E-Mail: ruthdoylellb@gmail.com // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Law Society of Engalnd and Wales STEINACH AM BRENNER

Arbeits- und Sozialrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Baurecht // Fremdsprache(n): Bulgarisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Steiner, Leitner Messner, Mag. Peter Josef-Schöpf-Straße 3, 6410 Telfs, Tel.: 05262/63405, Fax: 05262/63405-4, E-Mail: anwaltpm@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Kanzleigemeinschaft: Plochberger, Messner Opperer, Dr. Stephan Eduard-Wallnöfer-Platz 1, 6410 Telfs, Tel.: 05262/62450, Fax: 05262/62450-6, E-Mail: office@ opperer.eu, www.opperer.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht, Gemeinderecht, Grundverkehr und Raumordnung, Baurecht, Vertragsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Schartner, Opperer, Opperer Pfanzelt, Dr. Erich Griesgasse 5/III, 6410 Telfs, Tel.: 05262/67606, Fax: 05262/6760667, E-Mail: kanzlei@pfanzelt. co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Plochberger, Dr. Hermann Josef-Schöpf-Straße 3, 6410 Telfs, Tel.: 05262/63405, Fax: 05262/634054, E-Mail: anwaltpm@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Plochberger, Messner Reiter, Dr. Friedrich Anton-Auer-Straße 7a, 6410 Telfs, Tel.: 05262/66471, Fax: 05262/66472, E-Mail: office@rechtsanwalt-reiter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Erbrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden Schartner, Dr. Gerhard Untermarktstraße 4a, 6410 Telfs, Tel.: 05262/20720, Fax: 05262/20720-50, E-Mail: office@ ra-schartner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Jagd- und Fischereirecht, Medienrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Opperer, Opperer, Schartner Steiner, Mag. Ruben Giessenweg 4, 6410 Telfs, Tel.: 05262/62553, Fax: 05262/62553-53, E-Mail: kanzlei@rechtsanwaelte-telfs.at, www.rechtsanwaelte-telfs.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bank- und Devisenrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Steiner, Leitner Tanzer, Mag. Norbert Obermarkt 2, 6410 Telfs, Tel.: 05262/61917, Fax: 05262/61917-17, E-Mail: tanzer@my-anwalt.at, www.my-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch Webhofer, Mag. Wolfgang Saglstraße 20, 6410 Telfs, Tel.: 05262/20770, Fax: 05262/2077011, E-Mail: info@anwalt-webhofer.at, www.anwalt-webhofer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch VÖLS Kornberger, Dr. Stefan Gießenweg 1, 6176 Völs, Tel.: 0512/302288, Fax: 0512/302288-99, E-Mail: office@advokatur-tirol. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Konsumentenschutz, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel // Fremdsprache(n): Englisch WATTENS

Rauch-Kleinlercher, Mag. Dr. Ursula Zirmweg 85, 6150 Steinach am Brenner, Tel.: 05272/6501, Fax: 05272/6501-515, E-Mail: office@ ra-rauch.at, www.ra-rauch.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Mahdi, Dr. Nader Karl Bahnhofstraße 21, 6112 Wattens, Tel.:05224/51700, Fax: 05224/51700-15, E-Mail: office@mahdi. at, www.mahdi.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch

TELFS

ZIRL

Bergt, Dr. Peter Obermarkt 2, 6410 Telfs, Tel.: 05262/64249, Fax: 05262/68950, E-Mail: office@rechtsanwaltbergt.at, www.rechtsanwalt-bergt.at // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch

Ausserlechner-Walter, Dr. Bianca Äueleweg 12e, 6170 Zirl, Tel.: 0676/4312404, Fax: 05238/53852, E-Mail: rechtsanwaltaw@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Wohnungseigentumsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Zivilrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Haslwanter, Dr. Hugo Josef-Schöpf-Straße 1/I, 6410 Telfs, Tel.: 05262/64404, Fax: 05262/64404-75, E-Mail: Dr.H.Haslwanter@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Scheidungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kramer, Dr. Michael Pfarrer-Gritsch-Straße 10, 6410 Telfs, Tel.: 05262/21246, Fax: 05262/21246, E-Mail: ra.kramer@ telfs.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Medienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Leitner, Dr. Richard Giessenweg 4, 6410 Telfs, Tel.: 05262/62553, Fax: 05262/62553-53, E-Mail: kanzlei@rechtsanwaelte-telfs.at, www.rechtsanwaelte-telfs.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht,

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eco.nova

BEZIRK SCHWAZ ACHENKIRCH Entner, Dr. Daniela Achenkirch 118g, 6215 Achenkirch, Tel.: 0650/7767899, E-Mail: entner@dierechtsanwaltskanzlei.at, www.dierechtsanwaltskanzlei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verträge aller Art, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch


verzeichnis BUCH IN TIROL Föger-Edlinger, Dr. Marion Maurach 341, 6220 Buch in Tirol, Tel.: 0650/5805885, Fax: 05244/61853, E-Mail: ra-foeger@drei. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gewerberecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch FÜGEN Foidl, Dr. Uwe Hochfügener Straße 22, 6263 Fügen, Tel.: 05288/64264, Fax: 05288/64264-40, E-Mail: info@ ra-foidl.at, www.ra-foidl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht Lindner, Dr. Christina Karl-Mauracher-Weg 38/II, 6263 Fügen, Tel.: 05288/62868, Fax: 05288/62868-28, E-Mail: office@ lindner-rechtsanwalt.at, www.lindner-rechtsanwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Mauracher, Dipl.-Jur. Martin Dorfplatz 4, 6263 Fügen, Tel.: 05288/62612, Fax: 05288/62676, E-Mail: kanzlei@ra-mauracher.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Strafrecht, Deutsches Recht // Fremdsprache(n): Englisch Presl, Mag. Bettina Franziskusweg 10, 6363 Fügen, Tel.: 05288/64030, Fax: 05288/64030-30, E-Mail: ra.presl@aon. at, www.rechtsanwalt-presl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Zivilrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Presl, Schiestl Schiestl, Mag. Andreas Franziskusweg 10, 6263 Fügen, Tel.: 05288/64030, Fax: 05288/64030 30, E-Mail: office@raschiestl.at, www.ra-schiestl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Presl, Schiestl JENBACH Schallhart, Mag. Martin Schalserstraße 12, 6200 Jenbach, Tel.: 05244/61717, Fax: 05244/61717-6, E-Mail: office@raschallhart.at, Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Medienrecht, Sportrecht – Skirecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch Wassermann, Dr. Matthias Schalserstraße 12, 6200 Jenbach, Tel.: 05244/61717, Fax: 05244/61717-6, E-Mail: ra-wassermann@aon.at, www.ra-wassermann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch MAYRHOFEN Kunczicky, Mag. Amelie Laubichl 121/2, 6290 Mayrhofen, Tel.: +43 5285 64 223, Fax: +43 5285 64 223 33, E-Mail: office@ kunczicky.at, www.kunczicky.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gewerberecht, Internetrecht, Wirtschaftsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: KUNCZICKY Rechtsanwälte (GebR) Kunczicky, Mag. Marco Laubichl121/2, 6290 Mayrhofen, Tel.: 05285/64223, Fax: 05285/64223-33, E-Mail: office@kunczicky.at, www.kunczicky.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Krankenanstaltenrecht, Raumordnung, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: KUNCZICKY Rechtsanwälte (GebR) Luchner, Mag. Heinrich Waldbadstraße 537, 6290 Mayrhofen, Tel.: 05285/62482, Fax: 05285/62482-79, E-Mail: info@ rechtsanwalt-lw.at, www.rechtsanwalt-lw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Luchner, Wechselberger, Wechselberger Wechselberger, Dr. Rainer Waldbadstraße 537, 6292 Mayrhofen, Tel.: 05285/62482, Fax: 05285/62482-79, E-Mail: info@ rechtsanwalt-lw.at, www.rechtsanwalt-lw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Luchner, Wechselberger, Wechselberger Wechselberger, MMag. Johannes Waldbadstraße 537, 6290 Mayrhofen, Tel.: 05285/62482, Fax: 05285/62482-79, E-Mail: info@ rechtsanwalt-lw.at, www.rechtsanwalt-lw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht/ Verwaltungsstrafrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Luchner, Wechselberger, Wechselberger SCHWAZ Brandacher, Dr. Stefan Andreas-Hofer-Straße 3, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/67776-0, Fax: 05242/67776-20, E-Mail: ra.brandacher@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht,

Bauträger- und Bauvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Brandacher, Singer Grauss, Mag. Georg Lahnbachgasse 3, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/98232, Fax: 05242/98232-19, E-Mail: kanzlei@georggrauss.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Fremden- und Asylrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Janovsky, Ing. Dr. Erich Burggasse 8, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/64366, Fax: 05242/71083, E-Mail: office@rechtsanwaltschwaz.at, www.rechtsanwalt-schwaz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Ehe- und Familienrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Janovsky, Janovsky, Stecher Janovsky, MMag. Dr. Georg Burggasse 8, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/64366, Fax: 05242/71083, E-Mail: georg.janovsky@rechtsanwalt-schwaz.at, www.rechtsanwalt-schwaz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Janovsky, Janovsky, Stecher Kellerer, Mag. Dominik Ludwig-Penz-Straße 2, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/62331, Fax: 05242/62331-1, E-Mail: d.kellerer@ rechtsberater.at // Kanzleigemeinschaft: Moser, Kellerer Köll - Kirchmeyr, Dr. Beate Kohlgasse 2a, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/73680, Fax: 05242/73881, E-Mail: kanzlei@koell-kirchmeyr.at, www.ekoe.at/anwalt // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, EDV- und Softwarerecht // Fremdsprache(n): Englisch Ludwig, Mag. Daniel Burggasse 12, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/98212, Fax: 05242/98212-30, E-Mail: office@kanzlei-ludwig.at, www.kanzlei-ludwig.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht und Raumordnung, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Moser, Dr. Gernot Ludwig-Penz-Straße 2, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/62331, Fax: 05242/62331-1, E-Mail: gm@ rechtsberater.at, www.rechtsberater.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Moser, Kellerer Moser, Mag. Philipp Ludwig-Penz-Straße 2, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/62331, Fax: 05242/62331-1, E-Mail: gm@rechtsberater.at, www.rechtsberater.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Allgemeinpraxis, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Moser, Kellerer Ortner, Mag. Eva Lahnbachgasse 3, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/98232, Fax: DW -19, E-Mail: kanzlei@evaortner. at, www.evaortner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Vertragserrichtungen aller Art, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Singer, Mag. MAS Martin Andreas-Hofer-Straße 3 / II, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/67776, Fax: 05242/67776-20, E-Mail: ra.singer@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Europarecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Singer, Brandacher Stecher, Mag. Dr. Paula Burggasse 8, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/64366 oder 05242/62900, Fax: 05242/71083, E-Mail: office@rechtsanwalt-schwaz.at, www.rechtsanwalt-schwaz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Janovsky, Janovsky, Stecher Waizer, Mag. Ekkehard Münchner Straße 11/II, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/63336, Fax: 05242/63336-20, E-Mail: office@ waizer-schwaz.at, www.waizer-waizer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Waizer, Waizer ZELL AM ZILLER Dengg, Dr. Klaus Talstraße 4a, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/4144, Fax: 05282/4144-13, E-Mail: info@dengg-geisler-gredler.at, www.dengg-geisler-gredler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dengg, Geisler, Gredler, Lamprecht Fankhauser, Mag. Maximilian Gerlosstraße 9, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/22040, Fax: 05282/22040-6, E-Mail: office@advocates.at, www.advocates.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Agrarrecht, Forstrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Huber, Fankhauser Geisler, Mag. Stefan Talstraße 4a, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/4144, Fax: 05282/4144-13, E-Mail: info@dengg-

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verzeichnis geisler-gredler.at, www.dengg-geisler-gredler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Agrarrecht, Forstrecht, Allgemeinpraxis, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Jagd- und Fischereirecht // Kanzleigemeinschaft: Dengg, Geisler, Gredler, Lamprecht Gredler, Mag. Markus Talstraße 4a, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/4144, Fax: 05282/4144-13, E-Mail: info@dengg-geisler-gredler.at, www.dengg-geisler-gredler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Luftfahrtrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dengg, Geisler, Gredler, Lamprecht Huber, Mag. Wilfried Gerlosstraße 9, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/22040, Fax: 05282/22040-6, E-Mail: office@ advocates.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Baurecht und Raumordnung // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Huber, Fankhauser Lamprecht, Mag. Petra Talstraße 4a, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/4144, Fax: 05282/4144-13, E-Mail: info@dengggeisler-gredler.at, www.dengg-geisler-gredler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dengg, Geisler, Gredler, Lamprecht

BEZIRK KUFSTEIN BAD HÄRING Bosin, Mag. Oliver Dorfpassage 1, 6323 Bad Häring, Tel.: 05332/77088, Fax: 05332/77088-66, E-Mail: ra-frischmann@ra-bosin.at, www.ra-bosin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Mag. Oliver Bosin, Mag. Thomas Frischmann, Rechtsanwälte Frischmann, Mag. Thomas Dorfpassage 1, 6323 Bad Häring, Tel.: 05332/77088, Fax: 05332/77088-66, E-Mail: ra-frischmann@ra-bosin.at, www.ra-bosin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Umgründungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Mag. Oliver Bosin, Mag. Thomas Frischmann, Rechtsanwälte BRIXLEGG Margreiter, Mag. Dr. Inge Herrnhausplatz 9, 6230 Brixlegg, Tel.: 05337/66090, Fax: 05337/66090-31, E-Mail: office@ anwaeltinnen.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Margreiter, Markl Markl, Mag. Margit Herrnhausplatz 9, 6230 Brixlegg, Tel.: 05337/66090, Fax: 05337/66090-31, E-Mail: office@ anwaeltinnen.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Markl, Margreiter KIRCHBICHL Landmann, Dr. Eveline Oberndorferstraße 1, 6322 Kirchbichl, Tel.: 05332/81474, Fax: 05332/81778, E-Mail: kanzlei@ dr-landmann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Langmayr, Mag. Norbert Rofanstraße 6, 6322 Kirchbichl, Tel.: 05332/22127, Fax: 05332/22061, E-Mail: ra.langmayr@ chello.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Transportrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Thaler, Mag. Dr. Gerhard Lärchenweg 14, 6322 Kirchbichl, Tel.: 05332/77625, Fax: 0810/9554248-641, E-Mail: gerhard@rathaler.at, www.ra-thaler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Vertragsrecht, Beamtendienst- und Disziplinarrecht // Fremdsprache(n): Englisch KUFSTEIN Atzl, Dr. Helmut Maderspergerstraße 8, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/63567, Fax: 05372/63908, E-Mail: office@ dillatzl.at, www.dillatzl.a // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragserrichtungen aller Art, Mergers & Acquisitions // Kanzleigemeinschaft: Atzl & Dillersberger & Bronauer Rechtsanwaltsgemeinschaft Bodner, Mag. Johannes Unterer Stadtplatz 24, 6332 Kufstein, Tel.: 05372/64553, Fax: 05372/64553 18, E-Mail: kanzlei@ zpm.at, www.anwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Baurecht, Konsumentenschutz, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Marschitz - Petzer - Bodner

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Bronauer, Dr. Karin Maderspergerstraße 8/I, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/63567, Fax: 05372/63908, E-Mail: office@ dillatzl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Atzl & Dillersberger & Bronauer Rechtsanwaltsgemeinschaft Buchauer, Mag. Dr. Bernhard Josef Egger Straße 5, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/610700, Fax: 05372/610704, E-Mail: office@ ratb.at, www.ratb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Transportrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Treichl, Buchauer Dallago, Dr. Manfred Oberer Stadtplatz 5a, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61813, Fax: 05372/61813-4, E-Mail: dallago@ ad-voc.at, www.ad-voc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wirtschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: HERMANN & KRAFT & DALLAGO Rechtsanwälte Dillersberger, Mag. Christian Maderspergerstraße 8, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/63567, Fax: 05372/63908, E-Mail: office@ dillatzl.at, www.dillatzl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Jagd- und Fischereirecht, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Atzl & Dillersberger & Bronauer Rechtsanwaltsgemeinschaft Draschl, Mag. Werner Maderspergerstraße 8/I, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/63567, Fax: 05372/63908, E-Mail: office@ dillatzl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Atzl & Dillersberger & Bronauer Ellinger, Dr. Maximilian Pirmoserstraße 15, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62261, Fax: 05372/63588, E-Mail: dr.ell@tirol.com, www.rechtsanwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verträge aller Art, Baurecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ellinger, Ellmerer Ellmerer, Dr. Günter Pirmoserstraße 15, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62262, Fax: 05372/63588, E-Mail: dr.ell@tirol.com, www.rechtsanwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ellinger, Ellmerer Frischmann, Dr. Gerhard Georg-Pirmoser-Str. 2, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62893, Fax: 05372/62893-14, E-Mail: ra-frischmann@kufnet.at, www.ra-frischmann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Prozeßvermeidung durch Verhandlungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht Gruber, MMag. Dr. Katharina Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, Fax: 05372/6214412, E-Mail: ra.kanzlei@ advocat-tirol.at, www.advocat-tirol.at // Kanzleigemeinschaft: Waldbauer - Paumgarten Naschberger und Partner Hermann-Kraft, Mag. Birgit Oberer Stadtplatz 5a, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61813, Fax: 05372/618134, E-Mail: office@advoc.at, www.ad-voc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: HERMANN & KRAFT & DALLAGO, Rechtsanwälte Huber, Dr. Georg Josef-Egger-Straße 8, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64543, Fax: 05372/65490, E-Mail: ra.dr.huber@ kufnet.at, www.rechtsanwalt-huber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht/ Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden Huber, Mag. Christoph Josef-Egger-Straße 8, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64543, Fax: 05372/65490, E-Mail: ra.mag. huber@kufnet.at, www.rechtsanwalt-huber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht, Miet- und Wohnrecht, Zivilrecht // Kanzleigemeinschaft: Huber Koidl, Dr. Monika Kaiserbergstraße 8/2.Stock, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62451, Fax: 05372/62451-4, E-Mail: info@ ra-zelger.at, www.ra-zelger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Vertragsrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Zelger, Koidl Kollar, Dr. Christina Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, Fax: 05372/62144-12, E-Mail: ra.kanzlei@ advocat-tirol.at // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwälte Waldbauer - Paumgarten - Naschberger und Partner Kraft, Dr. Thomas Oberer Stadtplatz 5a, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61813, Fax: 05372/61813-4, E-Mail: office@advoc.at, www.ad-voc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Ärzte-, Kranken- und Krankenanstaltenrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: HERMANN & KRAFT & DALLAGO, Rechtsanwälte


verzeichnis Krall, Dr. Friedrich Georg-Pirmoser-Straße 5, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/65465, Fax: 05372/65465-26, E-Mail: rakrall@aon.at, www.kufstein-rechtsanwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Krumschnabel, Mag. Martin Josef-Egger-Straße 5, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/22170, Fax: 05372/22171, E-Mail: rechtsanwalt@ krumschnabel.at, www.krumschnabel.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Krumschnabel Marschitz, Dr. Herbert Unterer Stadtplatz 24, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64553, Fax: 05372/64553-18, E-Mail: kanzlei@ zpm.at, www.anwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Raumordnung, Vergaberecht // Kanzleigemeinschaft: Marschitz - Petzer - Bodner Naschberger, Mag. MBL Helmut Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144-0, Fax: 05372/62144-12, E-Mail: ra.kanzlei@advocat-tirol.at, www.advocat-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträgerund Bauvertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht, Enteignungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwälte Waldbauer. Paumgarten. Naschberger und Partner Paumgarten, Dr. Roland Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, Fax: 05372/62144-12, E-Mail: ra.kanzlei@ advocat-tirol.at, www.advocat-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Arbeitsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwälte Waldbauer. Paumgarten. Naschberger und Partner Paumgarten, Mag. Philip Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, Fax: 05372/52144-12, E-Mail: ra.kanzlei@ advocat-tirol.at, www.advocat-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenz-, Anfechtungsrecht, Unternehmenssanierg., Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Umgründungsrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Petzer, Dr. Peter Unterer Stadtplatz 24, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64553, Fax: 05372/64553-18, E-Mail: kanzlei@ zpm.at, www.anwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Marschitz - Petzer - Bodner Rosenwirth, Mag. Claudia Pirmoserstraße 15, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62261, Fax: 05372/63588, E-Mail: dr.ell@tirol.com, www.rechtsanwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/ Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ellinger, Ellmerer Salcher, Dr. Martin Kreuzgasse 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61991, Fax: 05372/61981, E-Mail: office.ras@aon.at, www.rechtsanwaltkufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Vereinsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltsgemeinschaft Salcher + Salzburger Salzburger, Mag. Richard Kreuzgasse 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61991, Fax: 05372/61981, E-Mail: office.ras@aon.at, www.rechtsanwaltkufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Europarecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltsgemeinschaft Salcher + Salzburger Telser, Dr. Clemens Unterer Stadtplatz 24, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64553, Fax: 05372/6455318, E-Mail: kanzlei@ anwalt-kufstein.at, www.anwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Marschitz, Petzer, Bodner Treichl, Dr. Thomas Josef-Egger-Straße 5, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61070, Fax: 05372/61070-4, E-Mail: office@ratb. at, www.ratb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht // Kanzleigemeinschaft: Treichl, Buchauer Tuncer, Mag. Mustafa Südtiroler Platz 12, 6330 Kufstein, Tel.: 05356/62682, Fax: 05356/63376, E-Mail: tuncer@wendling.at, www.ramt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Bank- und Wertpapierrecht, Banken- und Versicherungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Türkisch, Englisch Waldbauer, Mag. Michael Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, Fax: 05372/62144-12, E-Mail: ra.kanzlei@ advocat-tirol.at, www.advocat-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwälte Waldbauer. Paumgarten. Naschberger und Partner Zanier, Mag. Friedrich Unterer Stadtplatz 10, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62221, Fax: 05372/62221-13, E-Mail: f.zanier@ gmx.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Liegenschafts- und

Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Reiserecht // Fremdsprache(n): Englisch Zelger, Dr. Thomas Kaiserbergstraße 8/2.Stock, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62451, Fax: 05372/62451-4, E-Mail: info@ ra-zelger.at, www.ra-zelger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Zelger, Koidl KUNDL Margreiter, Mag. Thomas Dr.-Bachmann-Straße 27, 6250 Kundl, Tel.: 05338/20202, Fax: 05338/20219, E-Mail: rechtsanwalt@kundl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht, Zivilrecht Rappold, Mag. Martin Dr.-Franz-Stumpf-Straße 3, 6250 Kundl, Tel.: 05338/21470, Fax: 05338/21471, E-Mail: ra.rappold@kundl.at, www.ra-rappold.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht MÜNSTER Lechner, Mag. Egon Entgasse 320, 6232 Münster, Tel.: 05337/20050, Fax: 05337/20061, E-Mail: ra_egon.lechner@ aon.at, Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht RATTENBERG Knödl, Dr. Othmar Hassauerstraße 75, 6240 Rattenberg, Tel.: 05337/63168, Fax: 05337/64887, E-Mail: kanzlei.sks@ rechtsanwaelte-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Sportrecht – Skirecht // Kanzleigemeinschaft: Knödl, Soder Schneider, Dr. Alois Hassauerstraße 71, 6240 Rattenberg, Tel.: 05337/64515, Fax: 05337/64515-14, E-Mail: ra.schneider@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Sportrecht – Skirecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Soder, Mag. Manfred Hassauerstraße 75, 6240 Rattenberg, Tel.: 05337/63168, Fax: 05337/64887, E-Mail: kanzlei. sks@rechtsanwaelte-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Knödl, Soder Zimmermann, Dr. Martin Hassauerstraße 75, 6240 Rattenberg, Tel.: 05337/63168, Fax: 05337/64887, E-Mail: kanzlei.sks@ rechtsanwaelte-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Miet- und Wohnrecht, Verwaltungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch VORDERTHIERSEE Maly, Elisabeth Vorderthiersee 69b, 6335 Vorderthiersee // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München WÖRGL Atzl, Mag. Alexander Peter Stöckl-Straße 8, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/23177, Fax: 05332/23177-4, E-Mail: jus@atzl-pertl. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Pertl, Atzl Böhler, Dr. Theresa Bahnhofplatz 6, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/70271, Fax: 05332/70271-4, E-Mail: kanzlei@ad.voc. at, ad.voc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Arbeits- und Sozialrecht // Fremdsprache(n): Englisch Föger, Dr. Peter R. Josef-Speckbacher-Straße 8, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/23100, Fax: 05332/23003, E-Mail: office@ fps.co.at, www.foeger-pall.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Allgemeinpraxis, Gemeinderecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltspartnerschaft Föger & Pall Gumpoltsberger, Dr. Michael Bahnhofstraße 25, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/23923, Fax: 05332/23923, E-Mail: kanzlei@gumpoltsberger.com, www.gumpoltsberger.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Wasserrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen Hausberger, Dr. Walter Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, Fax: 05332/74618, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Bäuerliches Übergabsrecht // Kanzleigemeinschaft: Hausberger, Moritz, Schmidt Hochstaffl-Salcher, Dr. Ingrid Bahnhofstraße 38, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/71800, Fax: 05332/71800-7, E-Mail: mail@hochstafflrupprechter.com, www.hochstaffl-rupprechter.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Transport-

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verzeichnis recht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hochstaffl, Rupprechter, Rass Kappelmeier, Dr. Eva Innsbrucker Straße 2, 6300 Wörgl,Tel.: 05332/2082810, Fax: 05332/2882820, E-Mail: eva_kappelmeier@hotmail.com // Kanzleigemeinschaft: Loinger, Kappelmeier Loinger, Mag. Gerold Innsbrucker Straße 2, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/20828, E-Mail: recht@ra-loinger.com, www. ra-loinger.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Sportrecht – Skirecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht Moritz, Dr. Katharina Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, Fax: 05332/74618, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Griechisch // Kanzleigemeinschaft: Hausberger, Moritz, Schmidt Pertl, Dr. Herbert Peter-Stöckl-Straße 8, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/23177, Fax: 05332/23177-4, E-Mail: jus@atzl-pertl. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Pertl, Atzl Rass, Mag. Ing. Stefan Bahnhofstraße 38, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/71800, Fax: 05332/71800-7, E-Mail: mail@hochstafflrupprechter.com, www.hochstaffl-rupprechter.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Reiserecht, Sportrecht – Skirecht, Vergaberecht, Vertragsrecht, Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hochstaffl, Rupprechter, Rass Rupprechter, Mag. Walter Bahnhofstraße 38, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/71800, Fax: 05332/71800-7, E-Mail: mail@hochstafflrupprechter.com, www.hochstaffl-rupprechter.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hochstaffl, Rupprechter, Rass Schmidt, Dr. Alfred Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, Fax: 05332/74618, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht und Raumordnung, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Hausberger, Moritz, Schmidt

Lechleitner, Dr. Christian Lendstraße 16, 6365 Kirchberg, Tel.: 05357/3414, Fax: 05357/2944, E-Mail: office@rechtsanwaltkirchberg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Arbeits- und Sozialrecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Monitzer, Lechleitner Monitzer, Dr. Manfred Lendstraße 16, 6365 Kirchberg, Tel.: 05357/3414, Fax: 05357/2944, E-Mail: office@rechtsanwaltkirchberg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Miet- und Wohnrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschaftsund Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Lechleitner, Monitzer KITZBÜHEL Brüggl, Dr. Simon Rathausplatz 2, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/6902, Fax: 05356/71688, E-Mail: brueggl-harasser@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht, Grundverkehrsrecht, Sportrecht – Skirecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Harasser, Brüggl Brunner, Dr. Horst Jochberger Straße 98, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72728 oder 05356/72729, Fax: 05356/72730, E-Mail: office@kitzlaw.at, www.kitzlaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Brunner, Stock, Endstrasser Dwyer, Mag. Katharina St. Johanner Str. 49a/15, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/20922, Fax: 05356/2092222, E-Mail: office@ kanzlei-del.at, www.kanzlei-del.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträgerrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dwyer, Embacher, Lechner Embacher, Mag. Helga St.Johanner Straße 49a, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/20922, Fax: 05356/20922-22, E-Mail: office@kanzlei-del.at, www.kanzlei-del.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht und Raumordnung, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Betriebsanlagenrecht, Wasserrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Französisch // Kanzleigemeinschaft: Dwyer, Embacher, Lechner

Schmidt-Winkler, Mag. Sigrid Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, Fax: 05332/74618, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at

Endstrasser, Mag. Gerhard Jochberg Straße 98, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72728; 05356/72729, Fax: 05356/72730, E-Mail: office@kitzlaw.at, www.kitzlaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Sportrecht – Skirecht, Ehe- und Familienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Brunner, Stock, Endstrasser

Steinbacher, Mag. Markus Salzburger Straße 18a, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/71575, Fax: 05332/71575-19, E-Mail: ra.steinbacher@aon.at, www.ra-steinbacher.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Miet- und Wohnrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Feichtner, Dr. Bernhard Josef-Pirchl-Straße 9, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/64600, Fax: 05356/64600-46, E-Mail: office@ feichtner-partner.at, www.feichtner-partner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsund Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Feichtner, Lindorfer

Widschwenter, Dr. Andreas Salzburger Straße 1, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/72350, Fax: 05332/72350-22, E-Mail: office@ra-widschwenter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Hagsteiner, Dr. Sebastian Franz-Erler-Straße 3, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66400, Fax: 05356/71997, E-Mail: office1. hagsteiner@kitz.net, www.dr-hagsteiner.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hagsteiner, Katholnig

BEZIRK KITZBÜHEL HOPFGARTEN IM BRIXENTAL Mettler, M.A. Mag. Martin Brixentaler Straße 3, 6361 Hopfgarten im Brixental, Tel.: 05335/215416, Fax: 05335/215450, E-Mail: mettler@pletzer.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch KÖSSEN Hechenbichler, Dr. Apollonia Bichlach 65a, 6345 Kössen, Tel.: 05375/6680, Fax: 05375/29099, E-Mail: ra.hechenbichler@aon. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht KIRCHBERG Hainbuchner, Dr. Katrin Hauptstraße 11, 6365 Kirchberg, Tel.: 05357/4200, Fax: 05357/4200-4, E-Mail: kanzlei@ hainbuchner-kaiser.at, www.hainbuchner-kaiser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Verwaltungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kaiser, Hainbuchner Kaiser, Dr. Katja Hauptstraße 11, 6365 Kirchberg, Tel.: 05357/4200, Fax: 05357/4200-4, E-Mail: kanzlei@hainbuchner-kaiser.at, www.hainbuchner-kaiser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsund Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Mediation, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hainbuchner, Kaiser

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Harasser, Dr. Günter Rathausplatz 2, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/6902, Fax: 05356/71688, E-Mail: brueggl-harasser@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Harasser, Brüggl Hirnsberger, Dr. Roberto Bichlstraße 22, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/63927-0, Fax: 05356/63927-27, E-Mail: office@hirnsberger.at, www.hirnsberger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Hufnagel, Maximilian Bichlstraße 22, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/63927-0, Fax: 05356/63927-27, E-Mail: info@kanzleihufnagel.de // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer München // Kanzleigemeinschaft: Hirnsberger, Hufnagel Katholnig MBL, Dr. Alexander Franz-Erler-Straße 3, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66400, Fax: 05356/71997, E-Mail: kanzlei@ ra-katholnig.at, www.ra-katholnig.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Vertragsrecht, Europarecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hagsteiner, Katholnig Keuschnigg, Dr. Anton Klostergasse 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66883, Fax: 05356/668844, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-keuschnigg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Planer, Planer, Keuschnigg Klamert, Markus Wagnerstraße 12, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/75548, Fax: 05356/75548, E-Mail: raklamert@ yahoo.at // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: RAK München


verzeichnis Kneissl, Mag. Johannes Obere Gänsbachgasse 7, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/62682, Fax: 05356/63376, E-Mail: office@ wendling.at, www.wendling.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bau- und Bauträgervertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Allgemeines Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Lechner, Mag. Martin St. Johanner Straße 49a/15, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/20922, Fax: 05356/20922-22, E-Mail: office@kanzlei-del.at, www.kanzlei-del.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Sportrecht – Skirecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Lindorfer, Dr. Anneliese Josef-Pirchl-Straße 9, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/64600, Fax: 05356/64600-46, E-Mail: office@ feichtner-partner.at, www.feichtner-partner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Lindorfer, Feichtner Planer, Dr. Peter Klostergasse 1, Villa Margit, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66883, Fax: 05356/668844, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-planer.at, www.rechtsanwalt-planer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Planer, PlanerBeranek, Santagata Planer-Beranek, Dr. LL.M. Barbara Klostergasse 1, Villa Margit, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66883, 0664/2006486, Fax: 05356/668844, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-planer.at, www.rechtsanwalt-planer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Europarecht, Miet- und Wohnrecht, Reiserecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Planer, Planer-Beranek, Santagata Reisch, Dr. Anke Franz-Reisch-Straße 4, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/67667, Fax: 05356/67667-40, E-Mail: office@ dr-anke-reisch.at, www.dr-anke-reisch.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Ehe- und Familienrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Medienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Reisch, Mag. Roland Franz-Reisch-Straße 11a, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/6915, Fax: 05356/6915-15, E-Mail: ra.reisch@kitz.net // Kanzleigemeinschaft: Mag. Roland Reisch GnbR Rohracher, Mag. Hubertus Achenweg 16, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72930, Fax: 05356/72930-30, E-Mail: kanzlei@rohwin. at, www.rohwin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Baurecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rohracher, Winkler

Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rohracher, Winkler Winkler, Mag. Beatrix Achenweg 16, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72930, Fax: 05356/72930-30, E-Mail: kanzlei@rohwin. at, www.rohwin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch OBERNDORF Sammer-Resch, Dr. Elisabeth Josef-Hager-Straße 21, 6372 Oberndorf, Tel.: 05352/61739, E-Mail: sammer.resch@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragserrichtungen aller Art, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Scheidungs- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch REITH BEI KITZBÜHEL Mümmler, Dr. Werner Brunnfeld 19, 6370 Reith bei Kitzbühel, Tel.: 05356-64091 // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Nürnberg // Bevorzugte Tätigkeit(en): Deutsches Recht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch ST. JAKOB I. H. Gruber, Mag. Helmut Moosbach 11, 6392 St. Jakob i. H., Tel.: 05354/52299, Fax: 05354/52299-11, E-Mail: ra.gruber@ utanet.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Bauträgerrecht // Fremdsprache(n): Englisch ST. JOHANN IN TIROL Miller, Dr. Werner Wegscheidgasse 7, 6380 St. Johann i. T., Tel.: 05352/64100, 0676/9192609, Fax: 05352/64100-5, EMail: ra-miller@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch Trenker, Dr. Josef Speckbacherstraße 13, 6380 St. Johann i. T., Tel.: 05352/62475, Fax: 05352/62475-75, E-Mail: ra.trenker.josef@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Wörgötter, Dr. Bernhard Mag.-Eduard-Angerer-Weg 14, 6380 St. Johann i. T., Tel.: 05352/67267, Fax: 05352/67267-7, E-Mail: office@woergoetter.at, www.woergoetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch

Santagata, Mag. Stefano Klostergasse 1 – Villa Margit, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66883, Fax: 05356/668844, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-planer.at, www.rechtsanwalt-planer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Europarecht, Italienisches Recht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Planer, Santagata

Wörgötter, Mag. Michaela Mag.-Eduard-Angerer-Weg 14, 6380 St. Johann i. T., Tel.: 05352/67267, Fax: 05352/67267-7, EMail: office@woergoetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Privatkonkurse, Vertragserrichtungen aller Art // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Wörgötter, Wörgötter

Schmiedt, Dr. Heinrich Sterzinger Platz 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/62874, Fax: 05356/62874-21, E-Mail: info@ ra-schmiedt.at, www.ra-schmiedt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch

WESTENDORF

Stock, Dr. Emilio Jochberger Straße 98, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72728 oder 05356/72729, Fax: 05356/72730, EMail: office@kitzlaw.at, www.kitzlaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Transportrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Brunner, Stock, Endstrasser Trentinaglia, Dr. Manfred Kirchgasse 5, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/65650, Fax: 05356/65650-75, E-Mail: info@trentinaglia.at, www.rechtsanwalt-kitzbuehel.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Waldstätten, Mag. Martina Hornweg 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/20506, Fax: 05356/20506-10, E-Mail: info@ra-kitz.at, www.ra-kitz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Raumordnung, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Wendling, Dr. Horst Kirchplatz 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/62682, Fax: 05356/63376, E-Mail: office@wendling. at, www.wendling.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verträge aller Art, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht, Gemeinderecht, Raumordnung, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wendling GmbH Winischhofer Dr. Michael Am Steinbichl 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 0664/3406892, Fax: 05356/72714, E-Mail: winischhofer@ falke.at Winkler, Dr. Clemens Achenweg 16, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72930, Fax: 05356/72930-30, E-Mail: kanzlei@rohwin. at, www.rohwin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht,

Pall, Mag. Hanno Dorfstraße 22, 6363 Westendorf, Tel.: 05334/20020, Fax: 05334/20020-4, E-Mail: office@fps.co.at, www.foeger-pall.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltspartnerschaft Föger & Pall

BEZIRK REUTTE Mader, Mag. Gerhard Claudiastraße 8, 6600 Reutte, Tel.: 05672/63002, Fax: 05672/63002-77, E-Mail: kanzlei@ rechtsanwalt-tirol.at, www.rechtsanwalt-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Mader - Steskal Rechtsanwälte Partnerschaft Pichler, Dr. Christian Untermarkt 16, 6600 Reutte, Tel.: 05672/63694, Fax: 05672/63236-15, E-Mail: rechtsanwalt@ pichler-reutte.at, www.rechtsanwalt-reutte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragserrichtungen aller Art, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch Steskal, Dr. Michael Claudiastraße 8, 6600 Reutte, Tel.: 05672/63002, Fax: 05672/63002-77, E-Mail: m.steskal@ rechtsanwalt-tirol.at, www.rechtsanwalt-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Zivilrecht // Kanzleigemeinschaft: Mader - Steskal Rechtsanwälte Partnerschaft Tschiderer, Dr. LL.M. Christian Mühler Straße 12 / 3, 6600 Reutte, Tel.: 05672/72090, Fax: 05672/72090-77, E-Mail: kanzlei@ ra-tschiderer.eu, www.ra-tschiderer.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Europarecht, Internationales Recht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch

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verzeichnis Unterlercher, Dr. Maria Zeiller Platz 1, 6600 Reutte, Tel.: 05672/72447, Fax: 05672/72448, E-Mail: ra.unterlercher. reutte@aon.at, Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Vertragserrichtungen aller Art

BEZIRK IMST

dr. markus skarics

IMST

rechtsanwalt

Falkner, Mag. Antonius Barwies 329/5, 6414 Mieming, Tel.: 05264/43440, Fax: 05264/43440-4, E-Mail: falkner@ rechtsanwalt-falkner.com, www.rechtsanwalt-falkner.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Fink, Dr. Andreas Sirapuit 7, 6460 Imst, Tel.: 05412/64640, Fax: 05412/64640-15, E-Mail: info@fink-kolb.at, www. fink-kolb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Fink, Kolb Fink, Dr. Christopher Sirapuit 7, 6460 Imst, Tel.: 05412/64640, Fax: 05412/64640-15, E-Mail: info@fink-kolb.at, www. fink-kolb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Zivilrecht, Strafrecht // Kanzleigemeinschaft: Fink, Kolb Gstrein, Dr. Ulrich Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße 12 Top 5, 6460 Imst, Tel.: 05412/63512, Fax: 05412/63512-22, EMail: info@kanzleigstrein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Gstrein

a-6460 imst | dr. pfeiffenbergerstraße 14 tel.: +43 54 12 - 64 60 00 | fax: +43 54 12 - 64 60 04 mobil: +43 664 - 34 12 564 | e-mail: ra@skarics.at | www.skarics.at

Skarics, Dr. Markus Akademisch geprüfter Europarechtsexperte Dr.-Pfeiffenberger-Straße 14, 6460 Imst, Tel.: 05412/64600-0, Fax: 05412/64600-4, E-Mail: ra@ skarics.at, www.skarics.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden Wijnkamp, Dr. Stephan Sirapuit 7, 6460 Imst, Tel.: 05412/64640, Fax: 05412/64640-15, E-Mail: office@wijnkamp-advocatuur.com, www.bergsportrecht.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Alpinrecht, Internationales Recht, Sportrecht – Skirecht, Ausländisches Recht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht // Fremdsprache(n): Niederländisch, Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Wijnkamp Advocatuur/ Advokatur GmbH SILZ

Kolb, Dr. Peter Sirapuit 7, 6460 Imst, Tel.: 05412/64640, Fax: 05412/64640-15, E-Mail: info@fink-kolb.at, www.fink-kolb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Fink, Kolb

Brugger, Dr. Manfred Tiroler Straße 78, 6424 Silz, Tel.: 05263/6240, Fax: 05263/6240-44, E-Mail: ra-brugger@aon. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Vertragsrecht

Leys, Dr. Martin Auweg 10, 6460 Imst, Tel.: 05412/66667, Fax: 05412/66680, E-Mail: ra.leys@cni.at, www.rechtsanwalt-leys.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Leys, Ganzer

Kurz, Dr. Josef Widumgasse 3, 6424 Silz, Tel.: 05263/6950, Fax: 05263/6950-75, E-Mail: kanzlei-kurz@dweb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht

Linser, Mag. LL.M. Christian Stadtplatz 3, 6460 Imst, Tel.: 05412/63322, Fax: 05412/63322-4, E-Mail: office@rechtsanwaltlinser.at, www.rechtsanwalt-linser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Internetrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Linser, Linser Linser, Mag. Peter Stadtplatz 3, 6460 Imst, Tel.: 05412/63322, Fax: 05412/63322-4, E-Mail: office@rechtsanwaltlinser.at, www.rechtsanwalt-linser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Vertragsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Linser, Linser Moser, Dr. Markus Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße 12/7, 6460 Imst, Tel.: 05412/20650, Fax: 05412/2065030, E-Mail: ra.moser@evonet.at, www.rechtsanwalt-moser.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch Pechtl-Schatz, Dr. Esther Rathausstraße 1/II, 6460 Imst, Tel.: 05412/63030, Fax: 05412/63030-35, E-Mail: imst@anwaelte. cc, www.anwaelte.cc // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Schöffthaler, Dr. Christian Ing.-Baller-Straße 1, 6460 Imst, Tel.: 05412/62814, Fax: 05412/62889, E-Mail: recht@schoeffthaler.com, www.schoeffthaler.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Ehe- und Familienrecht, Verwaltungsrecht/ Verwaltungsstrafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch

Zobl, Mag. Günter Tiroler Straße 82, 6424 Silz, Tel.: 05263/20008, Fax: 05263/20008-18, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-zobl.at, www.rechtsanwalt-zobl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Verteidigung in Strafsachen // Fremdsprache(n): Englisch

BEZIRK LANDECK LANDECK Eiter, Dr. Robert Malserstraße 13, 6500 Landeck, Tel.: 05442/62435, Fax: 05442/62435-10, E-Mail: dr.eiter@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Gemeinderecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch Fuchs, Dr. Werner Malserstraße 36a, 6500 Landeck, Tel.: 05442/64640, Fax: 05442/64640-64,E-Mail: office@ rafuchs.at, www.rafuchs.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, SchadenWK_Visits_2c.qxd:Layout 1 – Skirecht, 26.01.2009 Uhr ersatzund Gewährleistungsrecht, Sportrecht Verkehrsrecht,9:22 Unfallschäden, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch

WEISKOPF KAPPACHER Rechtsanwälte

Dr. Rainer Kappacher, MBL Dr. Rainer Kappacher Rechtsanwalt und Mediator

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6500 Landeck, Malser Straße 34 Tel.: +43/(0)5442/66121, Fax: 66131 Mobil: +43/(0)664/3201322 wuk@ra-tirol.at www.ra-tirol.at

Kappacher, Dr. Rainer Michael Malserstraße 34, 6500 Landeck, Tel.: 05442/66121, 0664/3201322, Fax: 05442/66131, E-Mail: wuk@ra-tirol.at, www.ra-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewähr-

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verzeichnis leistungsrecht, Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht und Umgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Weiskopf, Kappacher Kilic, Mag. Hüseyin Innstraße 28, 6500 Landeck, Tel.: 05442/62271, Fax: 05442/62271 15, E-Mail: advokatur-kilic@ speed.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verteidigung in Strafsachen, Fremdsprache(n): Türkisch, Englisch Kofler, Dr. Herbert Innstraße 1, 6500 Landeck, Tel.: 05442/62390, Fax: 05442/62390-77, E-Mail: kanzlei@tirolrechtsanwalt.at, www.tirol-rechtsanwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht, Agrarrecht, Forstrecht // Fremdsprache(n): Englisch Lenfeld, Dr. Walter Malser Straße 49a, 6500 Landeck, Tel.: 05442/63029, 0664/1009141, Fax: 05442/6501814, E-Mail: ra-ll@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Walter Lenfeld - Dr. Wilfried Leys Rechtsanwälte Lethmüller, Dr. Franz Josef Malser Straße 11, 6500 Landeck, Tel.: 05442/64280, Fax: 05442/64280-4, E-Mail: ra.lethmueller@ aon.at, www.ra-lethmueller.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Englisch Leys, Dr. Wilfried Malserstraße 49a, 6500 Landeck, Tel.: 05442/63029, 0664/4324812, Fax: 05442/6501814, E-Mail: office@anwalt-tirol.at, www.anwalt-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Walter Lenfeld - Dr. Wilfried Leys Rechtsanwälte Pinzger, Dr. Edgar Citypassage, Malserstraße 19, 6500 Landeck, Tel.: 05442/65050, Fax: 05442/65050-50, E-Mail: recht@pinzger-anwalt.at, www.pinzger-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht

Gruber-Mariacher, Dr. Kristina Rosengasse 13, 9900 Lienz, Tel.: 04852/62216, Fax: 04852/62216-14, E-Mail: gruber-pedevilla@ tirol.com, www.gruber-pedevilla.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Sportrecht – Skirecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Pedevilla, Gruber-Mariacher Hibler, Dr. Johannes Tiroler Straße 30, 9900 Lienz, Tel.: 04852/65166, Fax: 04852/65166-9, E-Mail: ra@hibler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kerschbaumer, Dr. Robert Burghard-Breitner-Straße 4, 9900 Lienz, Tel.: 04852/62562-0, Fax: 04852/62562-16, E-Mail: kerschbaumer@inode.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Verträge aller Art Kraler, Dr. Reinhard Johannesplatz 4, 9900 Lienz, Tel.: 04852/67466, Fax: 04852/67466-11, E-Mail: kanzlei.ra@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Reinhard Kraler Rechtsanwalt GmbH Obernosterer, Dr. Edda Egger-Lienz-Platz 1, 9900 Lienz, Tel.: 04852/65716, Fax: 04852/65716-16, E-Mail: kanzlei@ ra-obernosterer.at, www.ra-obernosterer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeitsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Polnisch, Englisch, Französisch Pedevilla, Dr. Bruno Rosengasse 13, 9900 Lienz, Tel.: 04852/62216, 62217, Fax: 04852/62216-14, E-Mail: gruberpedevilla@tirol.com, www.gruber-pedevilla.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Gruber-Mariacher, Pedevilla Rastner, MMag. Dr. Verena Johannesplatz 9, 9900 Lienz, Tel.: 04852/68968, 0676/9585707, Fax: 04852/68968-5, E-Mail: kanzlei@ra-rastner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Versicherungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch

Schimana, Dr. Otmar Urichstraße 6, 6500 Landeck, Tel.: 05442/93000, Fax: 05442/93000-93, E-Mail: office@kanzleivertragsrecht.at, www.kanzlei-vertragsrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, GrundverkehrsROCHELT, Mag. Benjamin WK_Visits_2c.qxd:Layout 1 Wohnrecht, 26.01.2009 Uhr Seite 1 und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht, Miet- und Zollrecht //9:22 Fremdsprache(n): Beda-Weber-Gasse 40, 9900 Lienz, Tel.: 04852/67187, Fax: 04852/67187-13, E-Mail: office@benjaItalienisch, Englisch minrochelt.at, www.benjaminrochelt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Strafrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch

WEISKOPF KAPPACHER Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf Rechtsanwalt

6500 Landeck, Malser Straße 34 Tel.: +43/(0)5442/66121, Fax: 66131 wuk@ra-tirol.at www.ra-tirol.at

Weiskopf, Mag. Stefan Malserstraße 34, 6500 Landeck, Tel.: 05442/66121, Fax: 05442/66131, E-Mail: wuk@ra-tirol. at, www.ra-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Weiskopf, Kappacher ST. ANTON AM ARLBERG Caspar, Dr. LL.M. Bruno Dorfstraße 84, 6580 St. Anton am Arlberg, Tel.: 05446/3994, Fax: 05446/3994, E-Mail: kanzlei@ racaspar.de, www.dr-caspar.de // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Stuttgart // Bevorzugte Tätigkeit(en): Deutsches Recht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Mergers & Acquisitions, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch

BEZIRK LIENZ

Schneeberger, Dr. Sonja Beda-Weber-Gasse 1, 9900 Lienz, Tel.: 04852/63563-0, Fax: 04852/63563-5, E-Mail: gasserschnee@utanet.at, members.aon.at/radrgasser // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Sportrecht – Skirecht, Vertragserrichtungen aller Art, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Kanzleigemeinschaft: Gasser, Schneeberger Seirer, Dr. Gerhard Tiroler Straße 30, 9900 Lienz, Tel.: 04852/64564, Fax: 04852/68880, E-Mail: rechtsanwalt@ sw-kanzlei.at, www.sw-kanzlei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Inkassowesen, Exekutionsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Reiserecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Seirer, Weichselbraun Türk, Dr. Ingrid Südtiroler Platz 9a, 9900 Lienz, Tel.: 04852/69068, Fax: 04852/69068-15, E-Mail: office@ tuk-lienz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Scheidungs- und Familienrecht, Mediation, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Verträge aller Art, Privatkonkurse // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Unterweger, Dr. Reinhold Rosengasse 8, 9900 Lienz, Tel.: 04852/65644, Fax: 04852/65644-4, E-Mail: kanzlei@ra-unterweger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Weichselbraun, Mag. Herbert Tiroler Straße 30, 9900 Lienz, Tel.: 04852/64564, Fax: 04852/68880, E-Mail: rechtsanwalt@ sw-kanzlei.at, www.sw-kanzlei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Seirer, Weichselbraun MATREI IN OSTTIROL Wibmer, Dr. Erwin Obersamergasse 2, 9971 Matrei in Osttirol, Tel.: 04875/20150, mobil: 0676/5367273, Fax: 04875/20155, E-Mail: anwalt.wibmer@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Scheidungs- und Familienrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch

LIENZ Gasser, Dr. Gernot Beda-Weber-Gasse 1, 9900 Lienz, Tel.: 04852/63563, 0664/1608498, Fax: 04852/63563-5, E-Mail: gasser-schnee@utanet.at, members.aon.at/radrgasser // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verträge aller Art, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Gemeinderecht, Raumordnung, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Gasser, Schneeberger

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