Mut zur Praxis
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Wir beraten ausschließlich Ärztinnen und Ärzteund das seit 40 Jahren. Das schafft Vorsprung durch Wissen - und das zu Ihrem Vorteil!
Unser ressourcenreiches Team steht für bestes Service und maximalen Klientennutzen.
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TEAM JÜNGER STEUERBERATER OG
Kaiserjägerstraße 24 · 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 59 8 59-0 · Fax: DW-25 info@aerztekanzlei.at www.aerztekanzlei.at
Die Ärztespezialisten
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GESCHÄTZTE TIROLER ÄRZTESCHAFT,
die medizinische Versorgung in Tirol lebt von Ihrem Engagement, Ihrer Fachkompetenz und Ihrer Leidenschaft für das Wohl der Menschen. Gerade in einer Zeit, in der unser Gesundheitssystem vor vielfältigen Herausforderungen steht, sind Sie als tragende Säule der Versorgung unersetzlich. Die Niederlassung als Ärztin oder Arzt bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, Ihre Patienten individuell zu betreuen, sondern auch, Ihre berufliche Zukunft eigenverantwortlich zu gestalten. Ob Sie sich für eine Praxisneugründung, die Übernahme einer bestehenden Praxis oder den Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis entscheiden – jede dieser Optionen bietet Ihnen vielfältige Vorteile. Mit diesem Magazin möchten wir Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Neben praktischen Tipps zur Praxisgründung oder -übernahme soll es Ihnen auch als Wegweiser und Nachschlagewerk dienen, das nicht nur den Einstieg erleichtert, sondern auch bereits etablierten Ärztinnen und Ärzten wertvolle Anregungen bietet.
Ich möchte Sie ermutigen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Tirol bietet Ihnen dafür hervorragende Rahmenbedingungen – von einer starken Gesundheitsinfrastruktur bis hin zu Förderprogrammen und Netzwerken, die Sie begleiten und stärken. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und gestalten Sie die Zukunft der medizinischen Versorgung aktiv mit.
Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die durch ihr Wissen und ihre Erfahrungen zu diesem Magazin beigetragen haben. Ihre Unterstützung ist ein wichtiger Beitrag, um den ärztlichen Nachwuchs zu fördern und die bestmögliche Versorgung der Tiroler Bevölkerung sicherzustellen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg auf Ihrem Weg – sei es als Neueinsteigerin oder Neueinsteiger in die Selbstständigkeit oder als erfahrene Praxisinhaberin oder -inhaber. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die medizinische Versorgung in Tirol auch künftig auf höchstem Niveau zu sichern.
MMag. Dr. Cornelia Hagele
Landesrätin für Gesundheit, Pflege, Bildung, Wissenschaft und Forschung
Nur Mut
Unser Gesundheitssystem braucht definitiv beides – den klinischen Bereich ebenso wie die niedergelassene Ärzteschaft. Gemeinsam mit den privaten Krankenanstalten bilden sie die tragenden Säulen der medizinischen Versorgung. Wer sich für die Selbständigkeit entscheidet, dem stellen sich viele Fragen – nicht nur zu Beginn. Mit diesem Magazin möchten wir Ihnen einen Leitfaden an die Hand geben, der Sie durch die Praxis begleitet.
Ob man den Weg in die Selbständigkeit geht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab –persönlichen, beruflichen oder familiären – und ist vielfach Typsache. Selbständig zu sein bedeutet, nicht nur in seinem Fachgebiet, sondern gleichzeitig unternehmerisch tätig zu sein. Das gilt auch für Mediziner. Sich mit seiner eigenen Praxis niederzulassen, gibt einem viele Freiheiten und stellt zugleich vor neue Aufgaben. „Die Entscheidung ist nicht leicht“, sagt Dr. David Wanner, der kürzlich den Schritt in die Selbständigkeit gewagt hat und sich im Zuge dessen selbst mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sah. Und er ist damit nicht allein. In den zahlreichen Gesprächen, die wir für dieses Magazin geführt haben, hat sich ein entscheidender Punkt herauskristallisiert: das wirtschaftliche Risiko. Seine eigene Praxis zu gründen, heißt oft, sich aus einem sicheren Angestelltenverhältnis zu lösen und die (finanzielle) Verantwortung zu tragen – für sich selbst und seine Mitarbeiter. Spricht man mit Banken oder Ärzten aus dem niedergelassenen Bereich, scheint sich dieses Risiko allerdings zu relativieren, denn es gibt derzeit kaum aussichtsreichere Unternehmungen als jene im medizinischen Bereich. Ob als Kassen- oder Wahlarzt:
Der Weg in die Selbständigkeit verändert ein Ärzteleben –kann jedoch lohnend sein.
Der Bedarf ist allein auf Grund der überlasteten Ambulanzen mehr als vorhanden. Der Weg in die Selbstständigkeit ist zuvorderst mit der persönlichen Entscheidungsfindung verbunden: Welche Auswirkungen wird dieser Schritt auf meine berufliche und private Zukunft haben? Welche Risiken gehe ich ein und wie kann ich diese minimieren? Ist der emotionale Entschluss zur Praxisgründung gefasst, stellen sich weitere durchaus rationale Fragen: Von Wahlarzt- oder Kassenpraxis über Finanzierung, steuerliche und rechtliche Belange sowie Genehmigungsverfahren bis hin zur passenden Immobilie. In diesem Magazin versuchen Experten aus den verschiedensten Bereichen, Antworten zu geben – auch auf Fragen, die Sie sich selbst vielleicht noch gar nicht gestellt haben.
Zu Beginn zeigen wir Ihnen anhand von fünf Porträts, die stellvertretend für all die mutigen Praxisgründer in unserem Land stehen, wie der Weg in Selbständigkeit erfolgreich funktionieren kann. Sie sind den Weg bereits gegangen, der ihr Leben definitiv verändert hat. Unsere Gespräche haben dabei noch etwas gezeigt: nämlich, dass diejenigen, die den Schritt in die eigene Praxisgründung gewagt haben, ihn nicht bereuen.
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Ein Leitfaden durch die
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LASS DICH NIEDER
Die Niederlassung ist ein Meilenstein in der beruflichen Laufbahn, der neue Chancen und Herausforderungen mit sich bringt.
Im Porträt
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DER UNTERNEHMER
David Wanner hat Anfang 2024 das Allergieambulatorium Hall übernommen.
18 PRAXISÜBERNAHME
Im April 2024 hat Raffaela Falkner mit der Übernahme einer Zahnarztpraxis den Weg in die Selbstständigkeit gewagt.
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PRAXISGRÜNDUNG LIGHT
David Trost ist Mitte 2024 als Drittelpartner in eine internistische Gemeinschaftspraxis eingestiegen.
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VON NULL AUF PRAXIS
Manuela Zlamy hat 2023 ihre Kinderarztpraxis eröffnet und dafür eine eigene Immobilie gekauft.
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FAMILIÄRE PRAXISÜBERGABE
Cornelius Dzien startet seine eigene Wahlarztpraxis und möchte auch die Kassenstelle seines Vaters übernehmen.
Praxis-Leitfaden
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WAHLARZT ODER KASSENORDINATION?
Auch in dieser Frage gilt: Keine Praxisgründung gleicht der anderen.
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FINANZIERUNGSPLANUNG
In der Gründungphase ist eine gewissenhafte Budgetierung unumgänglich.
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ZUSAMMEN ARBEITEN
Ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der ärztlichen Zusammenarbeit.
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DIE ÄRZTE GMBH
Gruppenpraxen ermöglichen die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Die Besonderheiten der Ärzte GmbH aus unternehmensrechtlicher und steuerlicher Sicht.
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ZUR KASSE BITTE
Die Honorarabrechnung in der Praxis im Kassenund Wahlarztsystem.
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IMMOBILIENSUCHE
Sowohl beim Kauf einer Immobilie als auch bei der Miete sind grundlegende Dinge zu beachten.
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FAKTOR MENSCH
Tipps und Infos zur Einstellung von Mitarbeitern. Plus: Das kosten Dienstnehmer wirklich.
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DER WERT DER PRAXIS
Bei der Kaufpreisfindung einer Arztordination spielt neben dem materiellen auch der ideelle Wert eine Rolle.
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RISIKOBEWERTUNG
Im Zuge einer Due-Diligence-Prüfung werden sämtliche bestehenden Rechte und Pflichten eines Unternehmens sichtbar gemacht und Risiken bewertet. Bei so genannten „Red Flags“ ist Vorsicht geboten.
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HAFTUNGSFRAGEN
Die Ärztehaftung ist eine klassische Verschuldenshaftung. Was in der Praxis zu beachten ist.
INFO: Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den Fachtexten das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.
Autoren der Ausgabe
MAG. DR. VERENA MARIA ERIAN
ist Steuerberaterin und Ärztespezialistin mit Schwerpunkt Praxisgründungen und Planung. Sie hat an der Fakultät für Statistik und Volkswirtschaft der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck promoviert und ist seit 2009 Gesellschaftergeschäftsführerin der Steuerberatungskanzlei Team Jünger – die Ärztespezialisten. Die Kanzlei feierte 2024 ihr 50-jähriges Jubiläum. Verena Maria Erian ist verheiratet und hat zwei Kinder. Hobbys: Essen, ausgedehnte Spaziergänge und Joggen, Golfen und Skifahren bei Schönwetter, Kältekammer.
DR. LUKAS KÖNIG
ist Notar in Innsbruck mit dem Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht. Als dreifacher Familienvater ist er täglich sowohl privat als auch beruflich mit der Herausforderung konfrontiert, unterschiedlichste Interessen und Standpunkte auf einen Nenner zu bringen und zu einem für alle Beteiligten vorteilhaften Ganzen zusammenzufügen. Streit vermeiden dadurch, dass man vor der Unterschrift an alles Wesentliche denkt.
MAG. HARALD ROSSI
wurde nach seiner Ausbildung zum Rechtsanwalt in Innsbruck und Wien Regiepartner der Innsbrucker Kanzlei Kometer Huber Rossi, wo er eine breite rechtliche Palette wie Schadenersatz-, Vertrags- und Verkehrsrecht abdeckt. Seine Interessen im Bereich des Haftungs- und Vertragsrechts ermöglichen es ihm, auch im medizinischen Bereich bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen, bei Ärztehaftungsangelegenheiten oder bei Praxisgründungen ein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Neben seinem Ziel, eine hochwertige, maßgeschneiderte juristische Leistung zu erbringen, legt Rossi viel Wert auf eine angenehme und unkomplizierte Kommunikation mit seinen Mandanten. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er ehrenamtlich im Disziplinarrat der Tiroler Rechtsanwaltskammer tätig.
DR. DAVID WANNER ist in Inzing aufgewachsen und hat an der Handelsakademie in Telfs maturiert. Danach war er für drei Jahre als Buchhalter in einem Kleinunternehmen tätig. Es folgte das Medizinstudium an der Medizinischen Universität Innsbruck sowie die Facharztausbildung für Innere Medizin und Pneumologie. Im Rahmen der Facharztausbildung entschloss sich Wanner zur Selbstständigkeit. Nach reiflicher Vorbereitung und Aneignung von entsprechendem Know-how erfolgte die Übernahme des Allergieambulatoriums Hall in Tirol. Außerdem ist er Geschäftsführer der CuraPeak GmbH (Beratung und Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich Selbstständigkeit, Praxisgründung, Übernahme etc.). Hobbys: Reisen, Lesen und diverse Sportarten.
ING. DR. MARTIN WEISS, LL.M ist Rechtsanwalt bei Kometer Huber Rossi in Innsbruck. Der aus Innsbruck stammende und mittlerweile im Ötztal lebende Martin Weiss publiziert neben seiner anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig im Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht. Seine Expertise ermöglicht es ihm, rechtliche Fragestellungen im medizinischen Bereich zu beleuchten. Weiss hat sich durch präzise Analysen und praxisnahe Publikationen einen Namen gemacht, besonders in Bereichen, die vielschichtige rechtliche Rahmenbedingungen umfassen. Durch sein großes Wissensspektrum und seine hohen Ansprüche bei der Lösung von rechtlichen Problemstellungen wird er bei der Begleitung von Unternehmensübergaben und Unternehmenskäufen von seinen Klienten ganz besonders geschätzt.
Immer an deiner Seite.
Brauchst auch du Unterstützung bei der Pflege?
■ Du bist pflegende/r Angehörige/r und schaffst das nicht alleine?
■ Du brauchst selbst Pflege und weißt nicht, wohin du dich wenden sollst?
■ Du möchtest eine Ausbildung in der Pflege oder in der Sozialbetreuung machen?
■ Du arbeitest bereits in der Pflege und möchtest dich weiterbilden?
Antworten auf diese und weitere Fragen findest du auf: www.tirol.gv.at/pflege
LASS DICH
NIEDER
Die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich ist eine zentrale Säule des Gesundheitssystems und spielt eine entscheidende Rolle für das Wohl und die Gesundheit der Bevölkerung.
DIE NIEDERLASSUNG IST EIN GROSSER UND BEDEUTSAMER SCHRITT – EIN MEILENSTEIN IN DER BERUFLICHEN LAUFBAHN, DER NEUE CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN
MIT SICH BRINGT.
• Zusammenarbeitsformen (z. B. Einzelordination, Gruppenpraxis, Primärversorgungseinheiten etc.)
• Ärzterechtliche Vorgaben
• Standortwahl (inkl. Beratungen hinsichtlich Barrierefreiheit und Hygienevorschriften)
llgemeinmediziner und Fachärzte betreuen ihre Patienten täglich in Einzelordinationen oder Gemeinschaftspraxen. Aktuell sind in Tirol insgesamt 4.775 Ärzte tätig, davon 1.524 im niedergelassenen Bereich. 565 Kollegen haben einen ÖGK-Vertrag und sind somit Kassenärzte, weitere 959 sind ohne Kassenvertrag, also als Wahlärzte tätig.
Der Schritt, eine eigene Praxis zu eröffnen, markiert für viele Ärzte einen bedeutenden Meilenstein in ihrer beruflichen Laufbahn. Unabhängig davon, welches Modell der Niederlassung angestrebt wird, ist es wichtig, frühzeitig die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit zu stellen und so unnötige Kosten und Komplikationen zu vermeiden.
Die Niederlassung sowohl als Kassen- als auch als Wahlarzt bedeutet, dass man als Unternehmer selbständig tätig ist, und bietet dadurch eine Vielzahl von fachlichen und organisatorischen Freiheiten. Nichtsdestotrotz unterliegen die Planung und der Betrieb der eigenen Ordination auch vielen rechtlichen Vorgaben und es bedarf für die Ordinationsgründung einiges an Know-how und Erfahrung. Seit vielen Jahren bietet die Ärztekammer für Tirol ihren Mitgliedern durch das Gründerservice wertvolle Unterstützung bei diesem Übergang. Dank langjähriger Erfahrung und umfassendem Fachwissen ermöglicht sie eine individuelle und maßgeschneiderte Beratung auf dem Weg in die eigene Praxis.
Chancen und Herausforderungen
Ein Blick in die Historie zeigt, dass vor der Jahrtausendwende noch mehr Kassen- als Wahlärzte in Tirol niedergelassen waren. Seitdem gibt es jedoch einen stetigen Anstieg der Wahlärzte und eine Stagnation der Kassenärzte. Eine Änderung dieser Tendenz ist auch in den kommenden Jahren nicht zu erwarten. Die Gründe hierfür sind vielfältig und der Entscheidung über die Niederlassung als Kassen- oder Wahlarzt liegen viele persönliche Interessen und Überlegungen zugrunde.
Speziell zu Beginn der Ordinationsgründung gibt es zahlreiche Fragen, Möglichkeiten und auch Unsicherheiten, die es im Zuge der Niederlassung zu berücksichtigen gilt. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
• Eintragung in die Ärzteliste
• Datenschutz und EDV-Ausstattung
• Fragen rund ums Personal
• Wohlfahrtsfonds
• Versicherungen (Berufshaftpflichtversicherung, Krankenversicherung)
• Werbevorgaben
• Honorare (Kassentarife und privatärztliche Honorare)
Besonders zu erwähnen sind hybride Modelle der Niederlassung. Eine Niederlassung bedeutet nicht zwingend, nicht auch weiterhin als angestellter Arzt tätig zu sein.
Diese Modelle stellen durch den steten Austausch an Wissen eine weitere Bereicherung für den extramuralen Bereich dar. Zudem bieten diese Modelle vor allem am Anfang eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit. Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten der ärztlichen Tätigkeit, als Beispiele bieten sich je nach Qualifikation Tätigkeiten als Not-, Amts- oder Betriebsarzt an. Der Weg in die Selbstständigkeit eröffnet die Möglichkeit, eine eigene Praxis zu gestalten und Patienten umfassend und eigenverantwortlich zu betreuen. Gleichzeitig gibt es viele Aspekte zu bedenken, von der Standortwahl über die Finanzplanung bis hin zu rechtlichen und organisatorischen Fragen. Eine erfolgreiche Niederlassung erfordert sorgfältige Planung und fundierte Entscheidungen, um langfristig eine gut funktionierende Praxis aufzubauen. Doch mit der richtigen Unterstützung – insbesondere durch das Gründerservice der Ärztekammer für Tirol – lässt sich dieser Schritt erfolgreich meistern. •
GRÜNDERSERVICE DER
ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL
Wenn Sie Interesse haben, Ihre eigene Ordination zu gründen oder sich vielleicht sogar schon in der konkreten Planungsphase befinden, können Sie sich vom Gründerservice der Ärztekammer für Tirol gerne kostenfrei beraten lassen. Neben telefonischen und persönlichen Terminen werden auch gerne Onlineberatungen via Videokonferenz angeboten. Für eine optimale Beratung ersuchen wir Sie um VorabTerminvereinbarung unter gruenderservice@ aektirol.at oder telefonisch unter 0512/52058.
Dr. Julia Cordin
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WENN DER VINTERDRÖM
AUTO DER AUSGABE
WINTERTRAUM WIRD
Fast das komplette Jahr 2024 stand bei Volvo nur ein Modell im Rampenlicht: der EX30. Das subkompakte SUV basiert auf einer neuen Plattform und besticht durch seine vollelektrische Ausrichtung sowie umweltschonende Herstellung. Wir haben den kleinsten Volvo getestet.
DER
NEUE
VOLVO IST SO SICHER WIE EH UND JE.
Volvo will schützen, was wichtig ist. Sicherheitstradition – darauf ist Volvo stolz. Die Zukunft indes ist auch elektrisch. Und sportlich. Die Topversion des EX30, bestückt mit zwei Elektromotoren, die zusammen 428 PS leisten, stürmt in 3,6 Sekunden von null auf 100 km/h. Die beiden Aggregate, die den EX30 zum Allradler machen, stemmen im Verbund 543 Newtonmeter Drehmoment. Der EX30 kann allerdings auch gemächlicher – mit einem Elektromotor, der die Hinterräder bedient. Dann stehen 272 PS Leistung und 345 Nm Drehmoment parat, um den kleinen Volvo in 5,3 bis 5,7 Sekunden von null auf 100 km/h zu beschleunigen.
Das alles geht derart lautlos über die Bühne, dass die Insassen sich voll und ganz auf die Klangentfaltung der Soundbar konzentrieren können, die sich unterhalb der Windschutzscheibe hinter dem Armaturenbrett befindet. Die platzsparende Bauweise hat für Volvo den Vorteil, auf die Installation von Lautsprechern in den Innentüren getrost verzichten zu können. Das spart Material und Kosten – für die Schweden ein Beleg von Nachhaltigkeit. Dieser kommen sie auch in anderen Belangen nach, etwa bei der Verwendung von Recyclingmaterialien im Innenraum. Entsprechend wirbt Volvo damit, dass es sich beim EX30 um ein Modell handelt, das markenintern den kleinsten ökologischen Fußabdruck hinterlässt.
Technische Highlights
Das kombinierte 12,3-Zoll-Zentraldisplay, auf dem alle wesentlichen Fahrerinformationen angezeigt werden, besticht vor allem durch seine Auflösung. Zudem werden durch laufende OTA-Software-Aktualisierungen neueste Features eingespielt und der EX30 damit stets am neuesten Stand gehalten. Auch wenn es einer leichten Umgewöhnung bedarf, ist das Zentraldisplay State of the Art. Außerdem können Sie sich durch Google-Apps und andere Dienste ganz unkompliziert mit dem Fahrzeug verbinden und ein neues digitales Erlebnis erfahren. Hinzu kommen zahlreiche weitere technologische Highlights wie die Volvo EX30 App, ein Park-Pilot-Assist, eine Parkkamera mit
360-Grad-Surround-View oder ein DoorOpening- sowie Driver-Alert-System.
Und auch in Sachen Ladetechnik ist Volvo ganz weit vorne. So verfügt der EX30 über eine Batterievorkonditionierung für schnelleres Laden, die das Aufladen von zehn auf 80 Prozent in 26 Minuten (!) ermöglicht. Mit bis zu 153 kW DC-Schnellladung sind die Pausen unterwegs manchmal kürzer als man denkt. Selbst zuhause ist der EX30 bei der 11-kW-Wallbox in sechs (51 kWh) bzw. acht (69 kWh) Stunden voll. Also nie mehr Tankstelle suchen – denn die ist daheim.
Für den Volvo EX30 werden die drei Grundpakete CORE, PLUS und ULTRA angeboten, wobei bereits die erste Variante reichlich ausgestattet ist. So verfügt „CORE“ über das Driver-Awareness-System, eine Einparkhilfe hinten, Key-Card, 18-Zoll-Bereifung, einen Regen- und Lichtsensor, Safety Assistance mit Adaptivem Tempomat, Driver Alert, Fußgänger- und Radfahrererkennung, Spurhalteassistent und Verkehrszeichenerkennung, einen 11-kW-Onboard-Charger, ein quadratisches Sportlenkrad, Rücksitze 40/60 umlegbar, eine Wärmepumpe ab Extended Range, das Android-Infotainmentsystem, High-Performance-Sound und
kabellose Apple-CarPlay-Integration. Wer eine 19-Zoll-Bereifung, 1040-Watt-Sound by Harman Kardon, eine erweiterte Innenraumbeleuchtung, Heckklappenautomatik, ein Luftreinigungssystem, einen 22-kW-Onboard-Charger sowie ein Panoramadach oder elektrische Sitze haben möchte, greift zum PLUS oder ULTRA.
Fazit
Der neue Volvo EX30 ist ein Premium-E-Fahrzeug, an dem trotz Vorzugspreis nirgends gespart wurde – Sicherheit, Komfort, Technologie und Reichweite sind Benchmark. Dazu ist das Sondermodell „Vinterdröm“ (Deutsch: Wintertraum) exklusiv im Autopark erhältlich. Insgesamt 66 Stück davon wurden eingekauft. Das Sondermodell ist ab 36.790 Euro (brutto) erhältlich und kommt mit 18-Zoll-Winterkompletträdern, Servicepaket (4 Jahre / 60.000 km) sowie Finanz(3,99 % fix auf 48 Monate) und Versicherungsaktion (99 Euro im Monat). Zudem ist das neue Sondermodell „Vinterdröm“ perfekt für alle Schnellentscheider – denn alle Autos sind lagernd und abholbereit. Weitere Infos zum Sondermodell „Vinterdröm“ auf www.autopark.at
SINGLE-MOTOR: 272 PS / 337 km Reichweite
SINGLE-MOTOR EXTENDED RANGE: 272 PS / 450 km Reichweite
TWIN-MOTOR PERFORMANCE: 428 PS / 475 km Reichweite
PREIS: Basismodell ab 36.150 Euro
Arzt und Unternehmer
Auf dem zweiten Bildungsweg hat es David Wanner nicht nur in die Medizin verschlagen, sondern mit der Übernahme des Allergieambulatoriums Hall auch ins Unternehmertum.
David Wanner hat durch seinen ausbildungstechnischen Umweg das, was den meisten Medizinern fehlt, nämlich eine wirtschaftliche Grundbildung. Als HAK-Absolvent arbeitete er drei Jahre lang als Buchhalter in der Autowerkstätte seines Vaters in Inzing, bevor ihn seine Vorliebe, mit Menschen zu arbeiten, auf die Medizin brachte. Mit 23 Jahren begann er sein Medizinstudium, mit 29 Jahren startete seine internistische Ausbildung an der Hämato-Onkologie der Klinik Innsbruck. Diese ergänzte er mit einer nachfolgenden Spezialisierung auf Lungenheilkunde am Landeskrankenhaus Natters. Noch während seiner Ausbildungszeit bemerkte er für sich, dass ihm die praxisbezogene Medizin mehr liegt. Bereits während seiner Zeit in Natters spielte er mit dem Gedanken, selbstständig zu werden – am besten gemeinsam mit seinem Bruder Felix Wanner, der ebenso die medizinische Laufbahn eingeschlagen hat und in einer Praxis für ästhetische Medizin in München tätig ist. Wie durch Zufall traf er während seiner Suche auf Reinhard Kofler, den Cousin von Heinz Kofler, der auf der Suche nach einem Nachfolger für sein Allergieambulatorium in Hall war. Was mit ersten Gesprächen im Dezember 2022 begann, endete mit der Übernahme des Ambulatoriums mit Jänner 2024. Gemeinsam mit Juristin Daniela Anrather, seinem Bruder und zwei weiteren Beteiligten hat David Wanner eine Projektfirma für die Übernahme gegründet, denn für Ambulatorien gelten andere Auflagen und Regeln als für Arztpraxen. „Durch die Bündelung un-
„Wer Interesse an der Selbstständigkeit hat, sollte sich mit Kollegen austauschen, die diesen Schritt bereits gewagt haben.“
terschiedlicher Kompetenzen werden alle Bereiche professionell abgedeckt“, erklärt der neue Geschäftsführer David Wanner das Unternehmenskonstrukt. Mit insgesamt elf Beschäftigten und dem Labor entsteht im alltäglichen Geschehen doch ein erheblicher Aufwand an medizinischen wie administrativen Tätigkeiten. Während Daniela Anrather als Verwaltungsleiterin für die administrativen Abläufe verantwortlich zeichnet, ist David Wanner für den medizinischen Bereich zuständig. „Ich habe einen Vorgänger, der mir zeigt, wie der Hase läuft, und mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung sowohl in medizinischen wie auch sonstigen Angelegenheiten von unschätzbarem Wert ist. Ich habe ein fachlich und menschlich perfekt eingespieltes Team übernommen“, schätzt er die Mitarbeit seines Vorgängers Dr. Heinz Kofler nach wie vor im Betrieb.
DAVID WANNER
„Für mich war es die mit Abstand beste berufliche Entscheidung in meinem Leben“, freut sich David Wanner über die gelungene Übernahme des Allergieambulatoriums, welches ein wichtiges Zentrum der allergologischen Diagnostik und Therapie in Westösterreich darstellt. „Neben der wissenschaftlichen Arbeit an der Klinik braucht es auch jene Mediziner, die in den niedergelassenen Bereich gehen und somit auch die Ambulanzen entlasten. Wer Interesse an der Selbstständigkeit hat, sollte sich mit Kollegen austauschen, die diesen Schritt bereits gewagt haben. Denn Informationen sind über alle Maßen wichtig. Dann braucht es nur mehr einen mutigen Schritt in die Umsetzung“, möchte der vielseitig interessierte Mediziner anderen Kollegen Mut machen. dh•
DIE RICHTIGE ENTSCHEIDUNG TREFFEN
Die Entscheidung, eine Praxis zu gründen, ist keine leichte. Die gute Nachricht ist: Es gibt Hilfe dabei, eine ganzheitliche Entscheidungsfindung für oder gegen eine Praxisgründung zu treffen, und zwar aus medizinischer wie aus unternehmerischer Sicht.
Ärzte sind Meister ihres Faches. In ihrer jahrelangen, intensiven Ausbildungszeit eignen sie sich eine profunde medizinische Expertise an, wirtschaftliche Themen stehen dabei jedoch nicht auf der Agenda. Genau aus diesem Grund fällt Medizinern auch der Schritt in die Selbstständigkeit nicht so leicht. Viele spielen zwar mit dem Gedanken und verwerfen ihn wieder oder schieben ihn im stressigen Medizineralltag auf die lange Bank. „Genau hier möchten wir Kolleginnen und Kollegen gerne abholen“, betont Dr. Manuela Zlamy, die sich 2023 mit ihrer Wahlarztpraxis für Kinderheilkunde in Götzens selbstständig gemacht hat. Gemeinsam mit Unternehmensberater DI Gerald Brunner, MBA, möchte sie ihre Erfahrungen und ihr Wissen weitergeben, um Kollegen Mut zu machen für ihre Praxisgründung. „Wir gehen gemeinsam alle Fragen und Unsicherheiten in der Entscheidungsfindung durch und evaluieren anhand individuell anpassbarer Komponenten, welcher Weg für die jeweilige Person der richtige ist“, erklärt Gerald Brunner. Dank seiner außerordentlichen Expertise als Unternehmensberater im medizinischen Bereich ist er tief drin im Thema und integriert fachliche, systemisch orientierte Beratungsansätze, um die Herausforderungen der Praxisgründung aus mehreren Blickwinkeln betrachten zu können und so eine schnelle und effektive Entscheidungsfindung zu ermöglichen. „Unsere Beratung ist genau auf die Bedürfnisse von Ärztinnen und Ärzten zugeschnitten, die sich in einer entscheidenden Phase ihrer beruflichen Laufbahn befinden“, betonen die zwei Kooperationspartner.
Ein weiteres Steckenpferd der beiden ist das KI-geförderte Prozessmanagement. Ein KI-Bot, der Eltern bei der Eingabe von Symptomen des Kindes unterstützt und bei Bedarf direkt mit der Terminvergabe reagiert oder im Notfall die Kontaktdaten der Rettungsstelle ausgibt, ist beispielsweise ein solches Tool, das derzeit auch sehr hohe Fördermöglichkei-
Begleiten Mediziner in ihrer Entscheidungsfindung für oder gegen eine Praxisgründung: Dr. Manuela Zlamy und DI Gerald Brunner, MBA
ten verspricht. Als KMU.DIGITAL und KMU. DIGITAL GREEN zertifizierter Förderberater kann Brunner auch in diesem Bereich allen Ärzten und Ärztinnen beratend zur Seite stehen. „Im Zuge einer Praxisgründung können wir gemeinsam eine entsprechende Förderung finden, die Sinn macht“, erläutert der versierte Unternehmensberater.
Mit einem klar strukturierten Fahrplan und einem profunden Netzwerk an Partnern stehen die zwei Experten ihres Faches jedenfalls bereit, Klarheit über die berufliche Zukunft von Ärztinnen und Ärzten zu schaffen. Als Ärztin, Wissenschaftlerin und Unternehmerin bietet Zlamy ihre Kenntnisse für Vereinbarkeit von Beruf und Familie an. „Daraus können durchaus überraschende Entscheidungen resultieren“, weiß Brunner über so manches Ergebnis, das vorher gar nicht so im Fokus stand. „Wir kennen die Herausforderungen und Chancen sehr gut und wissen, worauf es vor und während der Gründungsphase ankommt“, fasst Brunner die Expertise der Kooperation DocInBusiness.at zusammen, „Wir sind die besten Mutmacher“, ergänzt die leidenschaftliche Kinderärztin als Ansporn für das Projekt „Dein Weg in die eigene Praxis“. PR•
KONTAKT
Dr. Manuela Zlamy Tel.: 05234/65471 ordi@drzlamy.at www.drzlamy.at LinkedIn: linkedin.com/in/ manuelazlamy
DI Gerald Brunner, MBA Tel.: 0664/9965 9657
gb@ihrunternehmensberater.at www.ihrunternehmensberater.at LinkedIn: linkedin.com/in/ geraldbrunner
Kirchstraße 10 6091 Götzens
Mit stoischer Zuversicht
„Wird schon gutgehen“ lautet das Lebensmotto von Dr. Raffaela Falkner. Mit einer großen Portion Gelassenheit hat sie im April 2024 mit der Übernahme einer Zahnarztpraxis den Weg in die Selbstständigkeit gewagt.
ZEILER
© JOHANNES
Zwar wollte Raffaela Falkner immer schon Medizin studieren, hatte aber auch eine ebenso große Vorliebe für Handwerkliches. Die perfekte Mischung fand sie nach einem kleinen Umweg in der Zahnmedizin. Mit großen Ambitionen begann Falkner im Alter von 23 Jahren mit dem Medizinstudium und sammelte mit sommerlichen Praktiken gleich jede Menge Erfahrung. Dass sie – egal in welchem Beruf – selbstständig sein will, stand für Raffaela Falkner fest. „Das ist einfach auch Typsache. Für mich hat es persönlich einen sehr hohen Stellenwert, meinen eigenen Behandlungsweg zu wählen und auf die Patienten und ihre Wünsche eingehen zu können“, erläutert die vielseitige und unkonventionelle Zahnärztin, die kurz vor ihrer Praxiseröffnung zudem eine vierwöchige Yogalehrer-Ausbildung in Bali absolviert hat.
Als Vertretungsärztin waren ihr die Anläufe einer Praxis im Wesentlichen bereits geläufig und so stand für Raffaela Falkner schnell fest, dass sie als niedergelassene Zahnärztin tätig sein will. So nahm sie kuzerhand ein paar Zahnarztpraxen, die zur Übernahme standen, genauer unter die Lupe und entschied sich für die Praxisübernahme von Dr. Peter Scharrer in Innsbruck. „Mir war es wichtig, klein an-
zufangen und bestehende Räumlichkeiten samt Inventar zu übernehmen. Mein Fokus liegt nun darauf, in neueste Geräte zu investieren. Die gemieteten Räumlichkeiten habe ich vorerst mit einem Facelift etwas aufgefrischt. Besonders stolz und dankbar bin ich für mein Team von Assistentinnen, denn ohne zuverlässige Teamarbeit wird eine Praxis nicht laufen. Gute Mitarbeiterinnen sind ein wesentlicher Bestandteil im niedergelassenen ärztlichen Bereich “, ist Raffaela Falkner überzeugt.
Am 2. April 2024 hat sie ihre Praxis eröffnet und kann sich vom ersten Tag an über gutes Geschäft freuen. Ihr Tipp an Kollegen: In den nächsten fünf Jahren werden einige Zahnärzte in Pension gehen und eine Nachfolge suchen. Wichtig bei einer Übernahme ist aus ihrer Sicht ein Vergleich mehrerer Praxen, mit Kollegen zu sprechen und sich vor allem klar zu werden, was man für sich selbst will. „In einer eigenen Praxis arbeitet man zwar selbst und ständig, kann sich seine Ordinationszeiten jedoch frei einteilen und seine eigenen Behandlungswege gehen. Für mich ist es jedenfalls der richtige Weg“, so die Zahnärztin. Vielleicht kommen ihr dabei auch ihre professionellen Yogakenntnisse zu Gute, um auch in herausfordernden Zeiten immer in ihrer Mitte zu bleiben. dh•
„Ohne zuverlässige Teamarbeit wird eine Praxis nicht laufen.“
RAFFAELA FALKNER
ZUR RUHE KOMMEN
Im oft hektischen Alltag ist es wichtig, genügend Zeit für sich selbst einzuplanen. Der eigene Pool ist dabei perfekt für Entspannungsphasen. Egal ob in- oder outdoor: Wo Wasser ist, ist Kraft.
Natürlich kann man für eine kurze Auszeit in ein Wellnesshotel fahren, man kann sich seine Wohlfühlzone aber auch zuhause schaffen. Die Living Pools von Biotop sind perfekt dafür, denn sie kommen durch ihre innovative Technologie ganz ohne Chlor und giftige Chemikalien aus und bieten das ganze Jahr hinweg die Wasserqualität eines kristallklaren Bergsees – und das, obwohl das Wasser dauerhaft im Becken bleiben kann. Eine spezielle Filtertechnik hält es dort stets klar und lebendig. Jeder Pool ist ein Einzelstück und in der Ausführung dadurch maximal flexibel. So passt er sich jeder Umgebung an und kann durch verschiedene Optionen wie Beleuchtungen, integrierte Treppe, Whirlfunktion oder Gegenstromanlage speziell gestaltet werden. Wer mag, schützt seinen Living Pool mit einer Rollabdeckung, die bei Bedarf auch eine angenehme Wärme im Pool hält und die Freiluftsaison verlängert. Mittels Living-Pool-Converter-System können sogar bestehende Chlorpools ohne großen Aufwand auf
biologischen Betrieb umgestellt werden. Über die Jahre hinweg hat Garten Wammes als einer von 80 Lizenzpartnern von Biotop bereits vielfältige und zahlreiche Projekte verwirklicht und in den unterschiedlichsten Gärten mit individuellen Living Pools Akzente gesetzt, die bis heute nachhaltig funktionieren. Auch die ersten Indoor-LivingPools konnten schon erfolgreich umgesetzt werden und sorgen für Begeisterung bei den Nutzern. Weil sie komplett geruchlos sind, können Living Pools auf Wunsch auch problemlos in Wohnräume oder Wellnesslandschaften integriert werden. PR•
GARTEN WAMMES
Johannes Wammes Schlierenzau 37, 6425 Haiming Tel.: 05266/87 173 info@gartenwammes.at www.gartenwammes.at
Praxisgründung light
David Trost hatte bereits zu Beginn seines Studiums im Sinn, sich niederzulassen. Mit dem Einstieg in eine internistische Gemeinschaftspraxis in Götzens hat er sein Vorhaben im Oktober 2024 realisiert.
Mit der Praxisgründung light ist David Trost ein glatter Start in den niedergelassenen Bereich gelungen. Schon während seines Studiums in Innsbruck hat er Assistenztätigkeiten übernommen und somit Einblicke in die Abläufe einer Praxis bekommen, was ihn in seinem Streben nach einer eigenen Ordination bestärkte. Mit dem Ausscheiden seines Vorgängers stieg er in der internistischen Gemeinschaftspraxis Dr. Markus Krall und Dr. Tobias Örley als dritter und gleichberechtigter Partner in die Gemeinschaftspraxis mit ein. Somit übernimmt er ein Drittel aller anfallenden Kosten wie Personalkosten, Aufwand medizinischer Geräte und Mietaufwendungen. Ein Drittel des fiktiven Werts der Ordination wurde dem scheidenden Partner ausbezahlt. Die Finanzierung dafür hat David Trost der Einfachheit halber mit der Bank seiner Partner aufgenommen. Dank der Unterstützung der Ärztekammer gelang auch der organisatorische Aufwand wie E-Rezepturbewilligung und Beitrags- sowie Befreiungsmöglichkeiten reibungslos. Als Herausforderungen stellten sich indes die sichere Datenleitung heraus, die für medizinische Datennetze geeignet ist, sowie die Installation einer Registrierkassa und eines Bankomat-Terminals, die man für die automatische Einreichung direkt an den Dachverband der Kassen benötigt. „Ein Einstieg in eine bestehende Gemeinschaftspraxis hat sicher Vorteile. Das eingespielte Team, runde Abläufe und erfahrene Kollegen, die einem mit Rat und Tat zur Seite stehen, haben mir in den ersten Wochen sehr geholfen. Eine ziemliche Umstellung war für mich, in der Peripherie zu sein, sprich nicht sofort jemanden aus einer anderen Disziplin bei der Hand zu haben. Zu wem können meine Patienten zur weiteren Abklärung? Wer ist zuständig? Eine Zuweisung an die Klinik ist noch schwieriger, da auch dort die Ressourcen erschöpft zu sein scheinen“, so der Medizi-
ner über derzeitige generelle Themen und Schwachstellen in der Medizin.
Hilfreich war eine kurze Vorankündigung beziehungsweise Vorstellung bei Kollegen und Kolleginnen in der Region, insbesondere bei Allgemeinmedizinern, da es sich leichter miteinander spricht, wenn man ein Gesicht zum Namen hat und auf diesem Weg auch potenzielle Zuweiser lukriert. „Auch wenn die Anfangszeit eine Umstellung bedeutet und durchaus in organisatorischen Belangen herausfordernd ist, so freue ich mich jeden Tag aufs Neue, meine eigenen Behandlungswege gehen zu können. Dass großer Bedarf an niedergelassenen Wahl-Fachärzten besteht, bestätigt allein die Tatsache, dass mein Terminkalender bereits vor Beginn meiner Tätigkeit über sechs Monate hinaus gut gefüllt war“, zieht David Trost eine positive Bilanz seines Schrittes in die Selbstständigkeit, der auch mehr Gestaltungsfreiraum in zeitlicher Hinsicht zulässt. dh•
„Dass großer Bedarf an niedergelassenen WahlFachärzten besteht, bestätigt allein die Tatsache, dass mein Terminkalender bereits vor Beginn meiner Tätigkeit gut gefüllt war.“
DAVID TROST
FUNDIERTE KOMPETENZ
FÜR HEALTH PROFESSIONALS
Die Master-Studien für das Gesundheitswesen der Universität UMIT TIROL schaffen neue Perspektiven.
Der medizinische und technische Fortschritt, veränderte Anforderungen an die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit, Erwartungshaltungen von Patient:innen und deren Angehörigen sowie die demografische Entwicklung stellen das gesamte Gesundheitswesen vor neue Herausforderungen. Mit speziell entwickelten Master-Studien will die Tiroler Privatuniversität UMIT TIROL Health-Professionals aus allen Bereichen des Gesundheitswesens beim Auf- und Ausbau ihrer wissenschaftlichen und beruflichen Kompetenz, mit der sie diesen Herausforderungen begegnen können, unterstützen und damit auch eine individuelle berufliche Weiterentwicklung ermöglichen. Inhaltlich spannt sich der Bogen dabei von den Bereichen Public Health und Health Care Management über spezielle pflegewissenschaftliche Ausbildungen bis hin zur medizinischen Informatik.
Die hochwertigen viersemestrigen Master-Studien sind speziell auf Personen, die bereits im Gesundheitswesen arbeiten oder die ihre berufliche Zukunft im Gesundheitswesen sehen, zugeschnitten. Das durchdachte didaktische Konzept der Studien mit modularem Aufbau mit geblockten Vorlesungsblöcken, Online-Einheiten und Selbststudiensequenzen unterstützt die Vereinbarkeit von Studium und Beruf. Alle Master-Studien sind durch die für die Qualitätssicherung an österreichischen Hochschulen zuständige AQ Austria akkreditiert, die Studienabschlüsse international anerkannt.
Privatuniversität UMIT TIROL
In enger Kooperation mit den Tiroler Hochschulen sowie nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen bietet die Privatuniversität UMIT TIROL in den Bereichen Health Technology, Health Sciences und Sportmedizin und Prävention Forschung und Lehre auf höchstem Niveau. Im Gesamten sind hier rund 250 Mitarbeiter:innen (Lehre, Forschung, Projekte, Verwaltung) beschäftigt, aktuell studieren am modernen Universitätscampus zirka 1.300 Studierende. Seit der Gründung im Jahr 2001 haben 5.800 Studierende ihr Studium an der Tiroler Privatuniversität abgeschlossen. Insgesamt bietet die UMIT TIROL 29 Bachelor-, Master- und Doktorat-Studien sowie Universitätslehrgänge. Ergänzt wird das qualitativ hochwertige universitäre Ausbildungsangebot durch zahlreiche Weiterbildungsangebote seitens der UMIT TIROL Academy. Insgesamt werden von den Wissenschaftler:innen der Tiroler Privatuniversität UMIT TIROL derzeit 110 nationale und internationale Forschungsprojekte mit einem mehrjährigen Gesamtprojektvolumen von rund zehn Millionen Euro bearbeitet. Infos zu den Master-Studien der Universität UMIT TIROL im Gesundheitsbereich finden Sie online. www.umit-tirol.at/master-gesundheit PR•
Mit großem Mut
Dass sie Ärztin werden will, wusste Manuela Zlamy bereits als Kind. Aus einfachen Verhältnissen kommend, verfolgte sie stets zielstrebig ihr Ziel und fand 2023 auch den Mut, sich mit ihrer eigenen Kinderarztpraxis niederzulassen.
Es war der persönliche Lebensweg von Manuela Zlamy, der ihre Leidenschaft für das Helfen und Heilen weckte. Ihr besondere Gabe und Freude, mit Kindern zu arbeiten, kam bereits in Schulzeiten zum Vorschein. Auf ihrem Weg zur wissenschaftlichen Karriere in der Klinik Innsbruck kristallisierte sich Plan B heraus – die Gründung einer eigenen Ordination. „In vielen Gesprächen mit niedergelassenen Freundinnen anderer Fachgebiete nahm meine Entscheidung für die eigene Praxis immer mehr Gestalt an. Während meiner Vertretungsdienste in Kassenpraxen erkannte ich, dass eine Wahlarztpraxis meinem Verständnis für Behandlungen weit mehr entspricht als eine Kassenpraxis“, so die Kinderärztin. Sich Zeit nehmen und mit Achtsamkeit und Einfühlungsvermögen den kleinen Patienten zu nähern, ist Manuela Zlamys Steckenpferd: „Kinderarzt wird man nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern weil man seine Patienten liebt.“ Aus einfachen Verhältnissen kommend hat sich Manuela Zlamy das Studium selbst finanziert und so war auch die Entscheidung für die eigene Praxis ein großer Schritt, der ihr zahlreiche schlaflose Nächte bereitete. Doch ihr Vertrauen, dass alles gut gehen wird, und die Unterstützung ihres Mannes ermutigten die junge Mutter dazu, ihren Kindheitstraum Realität werden zu lassen.
„Kinderarzt wird man nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern weil man seine Patienten liebt.“
MANUELA ZLAMY
Nach der Erstellung eines Businessplans und Bankgesprächen entschied sich Manuela Zlamy für den Kauf einer Liegenschaft für ihre Praxisräumlichkeiten und begab sich auf Immobiliensuche. Fündig wurde sie schließlich in einem neu errichteten Areal in Götzens, wo seit 13. November 2023 kleine und größere Patienten ihre Gesundheit vertrauensvoll in ihre Hände legen. Über anfängliche Leerzeiten war sie sogar dankbar und nutzte diese für Teambuilding oder dazu, die Abläufe in der Praxis zu verfeinern. Die Räumlichkeiten von 163 Quadratmetern sind so ausgerichtet, dass ein zweiter Arzt in die Praxis einsteigen kann. Die Suche gestaltet sich allerdings schwierig, da viele Kollegen den Mut für den Schritt in die Selbstständigkeit nicht wagen wollen. Darum ist es der Ärztin ein großes Anliegen, Kollegen bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, weswegen sie auch gemeinsam mit einem Unternehmensberater Angebote ausgearbeitet hat, die Klarheit über die eigenen persönlichen Ziele und Licht in die verschiedenen Möglichkeiten der Niederlassung bringen sollen. Ihren mutigen Schritt würde sie jederzeit wieder machen, auch wenn sie damit ein großes finanzielles Risiko eingegangen ist. Mit dem Kauf einer Immobilie schafft sie einen beständigen Wert und hat jeden Tag die Freiheit, sich Zeit für ihre Patienten und deren Behandlungen zu nehmen. dh•
WISSEN FÜR IHRE ZUKUNFT IM GESUNDHEITSWESEN
Das BFI Tirol setzt neue Maßstäbe in der Weiterbildung für medizinisches Fachpersonal und bietet umfassende Fortbildungsmöglichkeiten für Ärzt:innen, Pflegepersonal, Ordinationsassistent:innen und weitere Gesundheitsberufe.
In einer Zeit stetigen medizinischen Fortschritts und wachsender Herausforderungen im Gesundheitswesen ist kontinuierliche Weiterbildung der Schlüssel zu Qualität und Erfolg. Folgende Fortbildungsschwerpunkte stehen aktuell am BFI Tirol zur Auswahl.
Pflege
• Die Praxisanleitung: Ausbildung zum/zur Lehrlingsausbilder:in
• Diabetes mellitus: Prävention diabetesbezogener Komplikationen und Folgeerkrankungen
• Dehydrations- und Obstipationsprophylaxe in der Pflege
• Reanimation und Training im beruflichen Alltag: Notfalltraining in der Arztpraxis (in Kooperation mit unserem Bildungspartner „Simulation Tirol“)
• Hands on Dementia: Aktivierende Pflege zur Erhaltung der Alltagskompetenz von Menschen mit Demenz
Medizinisches Personal
• Reanimation und Training im beruflichen Alltag: Notfalltraining in der Arztpraxis (in Kooperation mit unserem Bildungspartner „Simulation Tirol“)
• Erfolgreich in die Selbstständigkeit als Arzt
• Krisenintervention für Mediziner:innen
Neues Format: Erfolgreich in die Selbstständigkeit als Arzt
Erstmals bietet das BFI Tirol ein innovatives Format speziell für Ärzt:innen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Dieses praxisnahe Seminar behandelt zentrale Themen wie:
• Praxisgründung: von der Finanzierung bis zur Standortwahl
• Rechtliche und steuerliche Grundlagen: Vertragsgestaltung, Haftung und Abrechnung
• Personalmanagement und Patientenbindung: Mitarbeiterführung und effektive Kommunikation
• Marketing und Positionierung: Aufbau eines erfolgreichen Praxisimages
Mit diesem Angebot begleitet das BFI Tirol Ärzt:innen auf ihrem Weg in die Unabhängigkeit mit wertvollen Tools und Wissen für eine erfolgreiche Praxisführung. Alle Angebote sind besonders für Inhouse-Schulungen geeignet. PR•
KONTAKT UND ANMELDUNG:
BFI Tirol
Ing.-Etzel-Straße 7, 6020 Innsbruck Tel.: 050 9660 650 wirtschaft@bfi-tirol.at www.bfi.tirol
Familiäre Fußstapfen
Wenn die Leidenschaft für die Heilkunst eine familiäre Praxisübergabe ermöglicht.
Früh übt sich, wer ein Meister werden will. Internist Dr. Cornelius Dzien ist das Arztgen im wahrsten Sinne des Wortes in die Wiege gelegt worden. Schon als Baby im Maxicosi war er bei Hausbesuchen seiner Mutter dabei, schnippelte im Kleinkindalter Tupfer in der Gemeinschaftspraxis seiner Eltern oder sortierte den Medikamentenschrank. Während seines Medizinstudiums lernte er als Ordinationsassistent die Abläufe einer Praxis bereits gut kennen, während seiner Facharztausbildung fungierte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der internistischen Praxis seines Vaters.
Wahlarztpraxisgründung als Übernahme Mit großem Enthusiasmus sitzt er nun in den Startlöchern seiner eigenen Wahlarztpraxis und unternimmt alles, um die Kassenstelle seines Vaters zu übernehmen und die Kontinuität der Patientenversorgung zu gewährleisten.
Auch wenn sich Cornelius Dzien quasi ins gemachte Nest setzen kann, so startet er doch mit einer neuen Wahlarztpraxis und ist mit Herausforderungen und Neuerungen wie der Errichtung einer neuen Telefonanlage, der Installation einer neuen Computeranlage, der Gestaltung einer Website, der Ausstattung mit neuen Diagnosegeräten und Instrumentarien, der Entwicklung eines Logos und noch vielem mehr konfrontiert. „Als Mediziner muss man sich in wirtschaftliche Abläufe erst einarbeiten. Ich persönlich finde das sehr spannend und ich freue mich jeden Tag aufs Neue auf diesen selbstständigen Weg. Dennoch bin ich auch sehr dankbar, dass ich zumindest bestehende Praxisräumlich-
„Als Mediziner muss man sich in wirtschaftliche Abläufe erst einarbeiten.“
CORNELIUS DZIEN
keiten samt der dahinterliegenden Infrastruktur übernehmen und nun peu à peu die Neuerungen angehen kann. Von neuen Böden und Türen bis hin zu völlig neuen EDV-Anlagen werden wir nun Schritt für Schritt frischen Wind in die Räumlichkeiten einwehen lassen“, so der Mediziner. Mit „wir“ ist sein künftiger Partner in der Praxisgemeinschaft miteinbezogen, der die Praxis für Allgemeinmedizin von Dr. Christine Dzien-Bischinger übernehmen wird.
Die Euphorie des frischgebackenen Facharztes für innere Medizin ist jedenfalls groß und er ist für sich selbst überzeugt, mit dem Weg in die eigene Praxis den richtigen Weg eingeschlagen zu haben. „Ich kann mir meine Arbeitszeiten frei wählen und mir Zeit für meine Patienten nehmen. Das ist mir vor allem in der Anfangszeit sehr wichtig, damit ich sie besser kennenlernen kann. Die Lebensumstände können für manche Krankheitsbilder von großer Bedeutung sein. Zudem gefällt mir die Vielfältigkeit, das Betätigungsfeld ist insgesamt viel abwechslungsreicher und geht über die medizinische Expertise hinaus bis hin zu wirtschaftlicher Führung eines kleinen Betriebes samt Mitarbeitern“, erläutert Dzien seine persönlichen Gründe für den niedergelassenen Bereich. dh•
UNABHÄNGIGE BERATUNG UND BEGLEITUNG
Ob Praxisgründung oder -übernahme mit gleichzeitiger Praxisabgabe: Ein starker Partner und ein verlässliches Netzwerk sind entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung. Mit über 30 Jahren Erfahrung und einer breiten Kooperation mit Steuerberatern, Banken, Versicherungen, Rechtsanwälten und Planungsbüros bietet Pharmador Solutions umfassende Unterstützung – unabhängig und maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen.
Unser Fokus liegt auf der transparenten und professionellen Beratung bei der Praxisübergabe und -übernahme. Unser einzigartiges Bonus-Malus-Modell analysiert und bewertet den Wert Ihrer Praxis umfassend: von materiellen Investitionsgütern bis hin zu immateriellen Werten wie Goodwill. Mit dieser Methode schaffen wir die notwendige Transparenz und bauen Vertrauen für Käufer und Verkäufer auf. Ein individuelles Bewertungsdossier bildet eine belastbare Grundlage für Ihre Verhandlungen und stärkt Ihre Position.
Unsere Leistungen bei der Praxisbewertung:
• Evaluierung und Bestandsaufnahme
• Fotodokumentation und Inventarliste
• Bewertung von Goodwill und bestehenden Verträgen
• Beratung zur Übernahme von Mitarbeitern und Neuinvestitionen
Praxisneugründung –alles aus einer Hand Eine Praxisgründung ist ein vielschichtiger Prozess, der eine präzise Planung und tiefes Fachwissen erfordert. Wir unterstützen Sie von der Standortanalyse bis zur schlüsselfertigen Praxis, die Ihren Vorstellungen entspricht. Dabei begleiten wir Sie in jedem Schritt, von der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten und der Vertragsgestaltung über die Grundrissplanung und die Auswahl der Einrichtung bis hin zur Praxismanagement-Planung.
Unsere Leistungen bei der Neugründung:
• Strategieentwicklung und Basiskonzept
• Unterstützung bei Mietvertragsverhandlungen und Behördengängen
• Angebotsprüfung von Investitionsgütern und Sicherstellung der Bankfinanzierung
„WIR UNTERSTÜTZEN ÄRZTE IN ALLEN BELANGEN RUND UM IHREN INDIVIDUELLEN PRAXIS(T)RAUM. BERATUNG UND
KONZEPTION ERFOLGEN BEI UNS MIT DER ZUVERLÄSSIGKEIT JAHRZEHNTELANGER ERFAHRUNG IN DER PRAXISGRÜNDUNG.“
Peter Schernthaner
• Grundrissplanung und Visualisierung der Praxisräume
• Personalplanung und Praxismanagement
Schritt für Schritt zum Erfolg Ein fundierter Businessplan bildet das Herzstück jeder Praxisgründung und -übernahme. Mithilfe unserer Expertise in betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und Erfahrungswerten unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines detaillierten Businessplans, der als solide Grundlage für Finanzierungen und Verhandlungen mit Banken und Versicherern dient.
Persönliche Beratung und Kommunikation
Die Grundlage jedes Projekts ist für uns ein ausführliches und ehrliches Kennenlernen.
Bei einem ersten Gespräch – vor Ort oder online – lernen wir Ihre Wünsche und Anforderungen kennen und präsentieren Ihnen unser umfassendes Leistungsportfolio. Gemeinsam entwickeln wir die Bedarfsanalyse und legen den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. PR• Seit über 30 Jahren begleitet Peter Schernthaner Praxisgründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit und unterstützt diese mit viel Know-how, Objektivität und höchster Professionalität.
PHARMADOR SOLUTIONS Ihre unabhängige Beratungsund Begleitungsdienstleistung für eine erfolgreiche Zukunft im Gesundheitswesen.
Peter Schernthaner Eugenstraße 4, 6060 Hall Tel.: 0676/950 1470 peter@schernthaner.info www.pharmador.at
Ärzte am Brandgut, Dr. David Vill & Dr. Denise Heider, Lindenstraße 1, 6112 Wattens. www.aerzteambrandgut.at
Planung: donauknabel architektur, Innsbruck www.dokraum.at
Kardiologie Claudiaplatz
Dr. Tim Karhausen, Elisabethstraße 11, 6020 Innsbruck. www.kardiologie-claudiaplatz.at
Für den Verkauf zuständig: Daniel Falgschlunger
Tischlerhandwerk aus Leidenschaft
Der Name Falgschlunger wird seit 1929 mit Qualität, Kreativität, Vertrauen und Zuverlässigkeit verbunden. Die Brüder Mario und Daniel Falgschlunger führen das Familienunternehmen aus Patsch in nunmehr vierter Generation mit viel Herzblut, sauberem Handwerk und durchdachten und zeitgemäßen Lösungen. In der Praxisgemeinschaft „Ärzte am Brandgut“ in Wattens von Dr. David Vill und Dr. Denise Heider sowie in der Praxis von Tim Karhausen in Innsbruck lässt sich die Leidenschaft fürs Tischlerhandwerk bis ins Detail sehen und fühlen. „Wir bekommen häufig und durchwegs positive Rückmeldungen. Die Ordinationsräumlichkeiten werden als sehr freundlich, hell, einladend und ästhetisch empfunden“, beschreibt Dr. David Vill.
Handschlagqualität und Präzision zählen seit jeher zum Erfolgsrezept von Falgschlunger. Über die Jahre hat sich die Tischlerei dabei immer mehr vom Bautischler in Richtung Gesamtausstatter entwickelt und sorgt mit ihren maßgeschneiderten Einrichtungen für Wohlfühlmomente bei Privat- wie Gewerbekunden.
„Die Zusammenarbeit mit der Tischlerei Falgschlunger haben wir als äußerst angenehm empfunden“, so Dr. David Vill. „Sämtliche Mitarbeiter waren über die Maßen bemüht, umsichtig und engagiert, sehr zuvor- und entgegenkommend. Der bauliche Zeitplan konnte unter anderem nur wegen ihrem überdurchschnittlichenEngagement eingehalten werden.“
Wahlarzt oder Kassenordination?
Das ist eine umfassende Frage, die in Wahrheit jeder nur selbst für sich beantworten kann. Es ist zuallererst eine ganzheitliche ideologische Frage. Und selbst wenn man sich, so wie in diesem Beitrag, nur auf die wirtschaftlichen Aspekte beschränkt, so gibt es kein klares Ja oder Nein für oder gegen die eine oder die andere Variante. Vielmehr gilt: „Es kommt darauf an …“
TEXT: VERENA ERIAN
Eine Kassenordination funktioniert im derzeitigen Gesamtumfeld Österreichs in der Regel immer und überall. Selbiges gilt auch für die Übernahme einer bereits bestehenden Wahlarztordination, wenn:
• die Zahlen des Vorgängers gut sind,
• der Nachfolger das Leistungsangebot des Vorgängers abdecken kann und
• ein nahtloser Übergang mit durchgängiger Terminvergabe gegeben ist.
In einer solchen Konstellation kann eine Wahlarztordination bei entsprechender Ertragslage des Vorgängers sogar zu deutlich besseren wirtschaftlichen Ergebnissen führen als eine Kassenpraxis. Zudem kann hier vom ersten Tag an mit Einnahmen gerechnet werden, wohingegen ein Kassenvertrag eine schwerfällige Abrechnung im Nachhinein vorsieht, was bedeutet, dass die Kosten der Anfangsmonate vorfinanziert werden müssen. Weitere Nachteile ber-
gen die aktuellen Kassenarzttarife in sich. Diese liegen nicht nur unter den üblichen Preisen für Privat- oder Wahlarztleistungen, sondern sind zudem zum Beispiel auch mengenmäßig gedeckelt, sodass ab einem bestimmten Leistungsvolumen mitunter eine wesentlich niedrigere bis gar keine Vergütung mehr erfolgt. Dem steht der Vorteil eines sehr geringen Unternehmerrisikos in Hinblick auf die notwendige Auslastung gegenüber. Dies sollte bei der Neugründung einer Wahlarztordination nicht unterschätzt werden und hängt sehr stark von der Fachrichtung und vom Standort ab.
Das Fach
Es gibt Fächer, die sowohl als Kassenordination als auch als Wahlarztpraxis gleichermaßen gut funktionieren, solange das Einzugsgebiet noch nicht gesättigt ist. Dies gilt etwa für die Fächer Gynäkologie, Dermatologie, Augenheilkunde und Zahnmedizin. Umsatzsteigernd wirkt sich hier vor
allem im Wahlarztbereich eine operative Tätigkeit mit eigenem Eingriffsraum oder mit Belegbetten in einer privaten Krankenanstalt (Sanatorium) aus.
In der Zahnmedizin zeigt sich hier bei Neugründungen von Wahlarztordinationen im Durchschnitt ein erkennbar längerer Anlaufzeitraum als bei Kassenordinationen. Da zahnärztliche Leistungen ohnehin zu einem großen Teil nicht von den Kassen getragen werden und als Privatleistungen abgerechnet werden können, wirkt sich in diesem Bereich der Kassentarif auch weniger nachteilig aus als bei anderen Fächern. Daher ist für einen Allgemeinzahnarzt im Fall einer Neugründung ein Kassenvertrag tendenziell wirtschaftlich vorteilhafter. Bei anderen Fächern gibt es keine klare Tendenz. Allgemeinmediziner benötigen ohne Kassenvertrag einen sehr langen Atem, bis sie ins Verdienen kommen. Das gilt mitunter selbst dann, wenn ein sehr spezialisiertes Angebot (ganzheitliche Medizin, Alterna-
Auch in der Frage Wahlarzt oder Kassenordination gilt: Keine Praxisgründung gleicht der anderen.
tivmedizin) vorliegt. Wenn man in diesem Bereich Fuß fassen möchte, empfiehlt es sich für die Anlaufjahre ein weiteres Standbein (z. B. Vertretungstätigkeit, Dienstverhältnis etc.) vorzusehen.
Der Standort
Hier spielen vor allem die Größe des Einzugsgebietes, die dort gegebene Kaufkraft und die bereits bestehende Versorgung bzw. Konkurrenzsituation eine Rolle. Bei Neugründung einer Wahlarztordination empfehlen wir im Zweifel eine Standortanalyse in Auftrag zu geben.
Die Persönlichkeit/Beziehungen Kommunikative Persönlichkeiten, die zudem bereits Patientenbeziehungen in ihrem
Resümee
Die Entscheidung in der Frage Wahlarzt oder Kassenordination ist letztendlich eine sehr persönliche. Zur wirtschaftlichen Untermauerung und Absicherung empfiehlt es sich, die skizzierten Faktoren mit ins Kalkül zu ziehen und rechtzeitig einen Steuerberater mit einschlägiger Branchenspezialisierung zu konsultieren.
bisherigen beruflichen Umfeld aufgebaut haben, können auf eine gewisse Sogwirkung zurückgreifen, die auch Patientenströme in Gang setzen kann. In solchen Fällen kann oft auch im Wahlarztbereich mit einer sehr kurzen Anlaufzeit und einer raschen Entwicklung der Umsatzzahlen gerechnet werden.
Das wirtschaftliche Gesamtumfeld
Und last, but not least ist es auch nicht ganz egal, wie es um die Lage der Nation steht. Indiziert das Marktumfeld insgesamt eine sinkende Konsumquote bzw. eine steigende Sparquote, führt dies zu vermehrter Vorsicht und Zurückhaltung auch bei Ausgaben für die Bereiche Vorsorge und Medizin. •
3D Body Atlas
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PLANUNG SCHAFFT SICHERHEIT
Der Arztberuf eignet sich sehr gut für eine selbständige Berufsausübung. Der Schritt in die eigene Niederlassung birgt das Potential zur Realisierung eines risikoarmen und florierenden Geschäftsmodelles. Ein niedergelassener Arzt kann von einer dauerhaft stabilen guten bis sehr guten Wirtschaftslage seines Unternehmens ausgehen. In der Gründungsphase ist eine Budgetierung dennoch meist unumgänglich und jedenfalls zu empfehlen.
TEXT: VERENA ERIAN
Einer der allerwichtigsten Partner bei Ihrer Praxisgründung ist die finanzierende Bank. Eine Finanzierung ist nicht zuletzt Vertrauenssache von beiden Seiten. Das Vertrauen der Bank können Sie gewinnen bzw. steigern, indem Sie dokumentieren, dass Sie Ihre Praxisgründung auch in finanzieller Hinsicht gut geplant haben. Dazu gehört die Erstellung eines Investitionsplans, eines Finanzplans, eines Erfolgsplanes und eines Geldplans.
Vor allem bei hohem Finanzierungsbedarf hat sich die Erstellung einer Prognoserechnung (Businessplan) in Form eines Mehrjahresbudgets sehr bewährt – zum Beispiel bei hohen Investitionskosten und gleichzeitigem Kauf der Praxisräumlichkeiten. Einen solchen Praxisgründungsplan (Budget/Businessplan) erhalten Sie vom branchenkundigen Steuerberater. Dieser Praxisgründungsplan wird aber in erster Linie nicht „für die Bank“ erstellt, sondern für Sie selbst! Es müssen daher alle für die Praxisgründung relevanten Informationen zusammengetragen werden. So wird der Praxisgründungsplan Ihnen auch alle wichtigen wirtschaftlichen Fragen im Zuge der Praxisgründung beantworten.
Fragen und Antworten
Die optimale Gliederung des Praxisgründungsplanes (Budget) und die Fragen, die er Ihnen beantworten sollte.
Investitionsplan
Besonders wichtig ist, dass alle Investitionskosten – von der Adaptierung der Räumlichkeiten bis zur EDV-Ausstattung – vorweg möglichst exakt erhoben werden. Der Ansatz erfolgt zu Bruttowerten, also inklusive der vom Lieferanten in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer.
Finanzplan
Hier geht es darum, den Gesamtfinanzierungsbedarf zur Gründung einer Praxis zu ermitteln sowie die vertraglichen Laufzeiten zur Bedienung des Fremdkapitals festzulegen.
Wie hoch ist die benötigte Geldmenge?
Wie soll ich meine Praxis finanzieren?
• Darstellung der Gesamtfinanzierungskosten (kurz-, mittel-, langfristig)
CHECKLISTE „PRAXISGRÜNDUNGSPLAN“
BESCHREIBUNG
Investitionsplan
Exakte Ermittlung der gesamten Investitionskosten zu Bruttowerten
Exakte Ermittlung aller Ausgabenpositionen zu Bruttowerten
Prognoserechnung Einnahmen
Einnahmenkalkulation anhand von Praxiskennzahlen
Exakte Ermittlung gesamter Lebenshaltungskosten
(Wohnung, Versicherung, Lebenshaltung, private Kredite, Alimentationszahlungen etc.)
Finanzierungsplanung
Erfolgsplanung
Liquiditätsplanung
ERLEDIGT AM
DIE INFORMATIONEN
AUS DEM PRAXISGRÜNDUNGSPLAN SOLLTEN
SO GESTALTET SEIN, DASS
EINE DIFFERENZIERTE
AUSSAGE EINERSEITS ZUM PRAXISGRÜNDUNGSJAHR
UND ANDERERSEITS ZU DEN FOLGENDEN JAHREN MÖGLICH IST.
• Darstellung der für das erste halbe Jahr notwendigen Geldmittel für die laufende Betriebsführung und die Lebenshaltungskosten
• Darstellung der Rückzahlungsbelastungen
TIPP : Achten Sie wirklich auf eine exakte Wertermittlung nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip. Ungenaue Schätzungen summieren sich und führen zur Unterfinanzierung. In der Folge ergeben sich bereits nach einigen Monaten Liquiditätsprobleme. Zur optimalen Finanzierung ist es notwendig, den Finanzierungsbedarf in langfristig, mittelfristig und kurzfristig zu unterteilen. So lässt sich eine maßgeschneiderte Finanzierung erreichen.
Erfolgsplan
Der Erfolgsplan gibt Antworten unter anderem auf die folgenden Fragen:
• Mit welchen Einnahmen kann ich rechnen?
• Welche Ausgaben fallen an?
• Welchen Gewinn/Verlust kann ich im Gründungsjahr und in einem „Normaljahr“ erwarten?
Geldplan (Liquiditätsplanung)
Darstellung der für den privaten Bereich zur Verfügung stehenden Mittel:
• Wann kommt die Steuerlawine und welche Rücklagen sind dafür zu bilden?
• Was bleibt nach der Steuer (Einkommensteuer) wirklich übrig (Nettoverdienst)?
• Was müsste übrig bleiben, damit ich angemessen leben kann, bzw. welche Reserven bleiben für Ansparungspläne?
Die Informationen aus dem Praxisgründungsplan sollten so gestaltet sein, dass eine differenzierte Aussage einerseits zum Praxisgründungsjahr (= Ausnahmesituation) und andererseits zu den folgenden „gewöhnlichen“ Praxisjahren möglich ist. So wird anschaulich, wie sich Ihre Entscheidungen am Beginn Ihres Unternehmerlebens auf die weitere Zukunft auswirken. Darüber hinaus bildet ein gewissenhaft erstellter Praxisgründungsplan die beste Verhandlungsunterlage bei Ihren Finanzierungsgesprächen mit den Banken.
HYPO TIROL
VERTRAUENSSACHE
Vertrauen ist die Basis. Für das Arzt-Patienten-Verhältnis ebenso wie für eine stabile Finanzpartnerschaft vom Studium über die Praxisgründung bis hin zur Übergabe.
INTERVIEW: DORIS HELWEG
Der Weg in die Niederlassung ist ein vielfältiger. Insbesondere wagen Medizinerinnen und Mediziner damit ja auch den Schritt ins Unternehmertum und getrauen sich damit in Gefilde vor, die während der Ausbildungszeit kaum bis gar nicht behandelt wurden. Umso essentieller ist es für angehende Niedergelassene, auf verlässliche Partner vertrauen zu können, die ihnen in wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten zur Seite stehen. In diesem Setting allumfassende Betreuung bieten zu können, ist für die Tiroler Landesbank Anspruch und Verantwortung zugleich. Mit dem Kompetenzzentrum für Freie Berufe bündelt die Hypo Tirol ihre profunde Fachkompetenz und bietet mit dem Netzwerk „Die Praxismacher“ und der Marke „Hypokrates – Verein zur Förderung von Ärzteversicherungen“ Alles-aus-einer-Hand-Lösungen für freiberufliche Ärztinnen und Ärzte an. Input über die Themen, die angestellte wie niedergelassene Mediziner beschäftigen, gewinnt die Hypo Tirol dabei mittels einer Kundenbefragung, bei der Ärzte anonym über ihre Belange reflektieren. Wir haben mit dem Leiter des Kompetenzzentrums Freie Berufe bei der Hypo Tirol, Markus Müller, über vielerlei Fragen gesprochen, die sich im Zuge einer Praxiseröffnung ergeben.
Wo sehen Sie die Chancen und wo die größten Herausforderungen für Praxisgründungen?
MARKUS MÜLLER: Als Tiroler Landesbank ist es unter anderem unser Auftrag, eine ordentliche medizinische Versorgung im Land zu unterstützen. Tatsächlich ist die größte Sorge bei der Gründung einer Praxis das finanzielle Risiko, was eine von uns kürzlich durchgeführte Kundenbefragung unter mehr als 300 angestellten wie niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zeigt. Wir sehen für Mediziner im niedergelassenen Bereich große Chancen, da sie einen wertvollen Beitrag für die medizinische Versorgung im Land leisten und das wirtschaftliche Risiko als relativ gering einzustufen ist. Nichtsdestotrotz ist es von großer Bedeutung, dass
eine Praxisgründung gut vorbereitet ist und insbesondere die Finanzpartnerschaft auf soliden Beinen steht. In dieser Phase gilt es auch, ein umfassendes Gesamtbild von den abzusichernden Risiken zu bekommen. Die Hypo Tirol Versicherungsmaklerei deckt mit ihren umfassenden Versicherungsbausteinen alle wesentlichen Gefahren bestmöglich ab. Ebenso gilt es herauszufinden, mit welchen Vorstellungen jemand in den niedergelassenen Bereich gehen will, welche Form der Praxisgründung überhaupt in Frage kommt und mit welchem Aufwand sich diese realisieren lässt.
Wie ist Ihre große Kompetenz im Bereich der Ärztinnen und Ärzte gewachsen?
Diese ist einerseits historisch durch die Nähe zur Universitätsklinik gewachsen, andererseits beruht diese auf gegenseitigem Vertrauen. So wie das Arzt-Patienten-Verhältnis ist auch unser Geschäft auf Vertrauen aufgebaut. Viele Ärzte möchten ihren Fokus auf medizinische Belange legen und sich weniger tiefgreifend mit wirtschaftlichen Themen auseinandersetzen. Umso wertvoller ist eine vertrauensvolle und verlässliche Partnerschaft, die sozusagen mit einem Rundum-sorglos-Paket alles aus einer Hand bieten kann. In einem kostenlosen Erstberatungsgespräch klären wir Fragen der individuellen Situation und könnten auf Wunsch weitere Expertinnen und Experten aus unserem Netzwerk hinzuziehen. Als Mitglied im kompetenten Netzwerk „Die Praxismacher“ sowie der Marke „Hypokrates – Verein zur Förderung von Ärzteversicherungen“ sind wir hier mit allen relevanten Professionen einer Praxisgründung wie Steuerberatung, Versicherungsberatung oder Immobilienmanagement bestens vernetzt und können so jeden Bereich kompetent abdecken. Das beginnt bei der Evaluierung des wirtschaftlichen Risikos und finanziellen Erstaufwands, der Unterstützung und Beratung in sämtlichen wirtschaftlichen Belangen und endet bei der professionellen Veranlagung der erwirtschafteten Gewinne. Diese hochsensiblen Themen beruhen natürlich auf einer beiderseitigen Vertrauensbasis. So wie wir als Bank
DAS INDIVIDUELLE BUSINESS VERSTEHEN UND AUCH IM WANDEL DER ZEIT IMMER EINE LÖSUNG AUS EINER HAND BIETEN ZU KÖNNEN, ZEICHNET
DIE ERFOLGREICHEN PARTNERSCHAFTEN DER HYPO
TIROL MIT ÄRZTINNEN UND ÄRZTEN AUS.
„Wir sehen für Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich große Chancen, da sie einen wertvollen Beitrag für die medizinische Versorgung im Land leisten und das wirtschaftliche Risiko als relativ gering einzustufen ist.“
Markus Müller, Leiter des Kompetenzzentrums Freie Berufe der Hypo Tirol
unseren Praxisgründern Vertrauen schenken und ihnen mit Fremdkapital Finanzierungen ermöglichen, so vertrauen diese in unsere Kompetenzen als Finanzdienstleister – und das vom Studium bis zur Niederlegung.
Ihr Angebot beinhaltet demnach weit mehr als reine Kontoführung und Finanzierung. Wie begleiten Sie als Bank Mediziner durch ihre gesamte Laufbahn?
Das beginnt grundsätzlich schon bei unseren Einstiegsangeboten für Studentenkonten, die ideal auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten sind. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung und unsere guten Kundenbeziehungen sowie durch unsere jährliche Befragung sind wir sehr tief in der Materie und wissen, worauf es bei Ärzten während ihrer gesamten Laufbahn ankommt. Und das ist mitunter sehr individuell. Deshalb ist es für uns auch oberste Prämisse, dass unsere Kundenbetreuerinnen und -betreuer weit über die finanztechnischen Angelegenheiten hinaus das Business von Ärzten verstehen und diese insbesondere in der Gründungsphase und natürlich auch in weiterer Folge in wirtschaftlichen Belangen beratend zu Seite stehen können. Während in der Gründungsphase die Finanzierung sowie die finanziellen Abläufe der Geschäftskonten und die Absicherung existenzieller Risiken im Mittelpunkt stehen, so wandelt sich dies in den meisten Fällen im Laufe der Jahre zu Themen der Vermögensanlage. Unsere große Bandbreite an Möglichkeiten für Unternehmensgründerinnen und -gründer generell und unsere 123-jährige Erfahrung mit
der Ärzteschaft machen uns zu einem wertvollen und vertrauenswürdigen Partner auf Augenhöhe. Das bestätigt sich in unserer Befragung, bei der mehr als 80 Prozent unserer Kundinnen und Kunden sehr zufrieden sind.
Vertrauen und Flexibilität sind also in Zeiten des Wandels auch in Ihren Kundenbeziehungen ein prägender Faktor? Auf jeden Fall. Wir müssen alle mit der Zeit gehen und unsere Dienstleistungen an die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden stetig anpassen. Der Trend zu mehr WorkLife-Balance ist auch bei den Medizinern angekommen. Regiegemeinschaften und Gemeinschaftspraxen unter dem Aspekt der Kostenteilung sind immer mehr im Kommen. Ein weiterer Trend, den wir beobachten, ist, dass die Medizin zunehmend weiblicher wird, was wiederum bedeutet, dass Arbeitszeitmodelle eine immer größere Rolle spielen. All diese Themen im Wandel gilt es gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden miteinzubeziehen. Gerade beim hochsensiblen Thema Finanzen ist eine Vertrauensbeziehung und eine individuelle Betreuung, die auch die stetig wandelnden Anforderungen begleitet, unumgänglich. Proaktiv gehen wir diese Themen auch immer wieder mit Veranstaltungen an, zu denen wir unsere Kunden regelmäßig einladen und über aktuelle Trends informieren. Im Speziellen setzen wir uns mit jedem unserer Kunden in persönlichen Gesprächen ehrlich und authentisch auseinander, um die jeweils individuelle Situation zu verstehen und somit auch maßgeschneiderte Pakete schnüren zu können. PR•
Zusammen arbeiten
Um dem gesellschaftlichen Strukturwandel sowie den wachsenden Anforderungen im Gesundheitssystem gerecht zu werden, wird es immer wichtiger, der Ärzteschaft verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu ermöglichen. Ein Überblick über die verschiedenen Modelle.
Für jede Gruppenpraxis ist grundsätzlich ein Zulassungsverfahren vor dem Landeshauptmann vorgesehen. In diesem Verfahren wird geprüft, ob es durch die Gründung einer Gruppenpraxis zu einer wesentlichen Verbesserung des Versorgungsangebots kommt.
Befristete erweiterte
Stellvertretung
Diese Form der Zusammenarbeit ermöglicht eine Vertretungsbefugnis über einen längeren Zeitraum, insbesondere wenn Umstände vorliegen, die es dem Inhaber des Einzelvertrages erschweren, die vertraglich vereinbarten Ordinationszeiten im vollen Umfang einzuhalten. Sie baut auf dem bestehenden Kassenvertrag auf, das heißt, der namentlich bekanntgegebene Vertreter steht in keinem eigenen Vertragsverhältnis zur Kasse – es handelt sich also um ein Vertretungsverhältnis. Die befristete erweiterte Stellvertretung bedingt keine Vermehrung der Anzahl der Planstellen; ebenso wenig soll dadurch eine Erweiterung der Versorgungskapazitäten bewirkt werden.
Gemeinsame Vertragserfüllung
Ähnlich wie die befristete erweiterte Stellvertretung hat die gemeinsame Vertragserfüllung sowohl die bestmögliche Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung der Bevölkerung als auch die Steigerung der Attraktivität der Niederlassung zum Ziel. Es erfolgt dadurch keine Vermehrung der Planstellen. Der mit einem Kassenvertrag verbundene Versorgungsauftrag wird von zwei Ärzten gemeinsam erfüllt. Der hinzukommende Partner steht in keinem eigenen Vertragsverhältnis zur Kasse – es handelt sich um ein Vertretungsverhältnis. Die Ordinationszeiten der Partner sollen grundsätzlich unterschiedlich sein, es sein denn, eine aus organisatorischen Gründen im Ordinationsablauf zeitlich begrenzte und überlappende Tätigkeit ist zwingend erforderlich.
Anstellung von Ärzten in den Ordinationen Voraussetzungen für eine Anstellung sind, dass der Ordinationsinhaber und der angestellte Arzt überwiegend gleichzeitig in der Ordinationsstätte ärztlich tätig sind, dass die Anstellung nur im Fachgebiet des Praxisinhabers erfolgen darf und dass dieser trotz Anstellung eines Arztes weiterhin maßgeblich zur persönlichen Berufsausübung verpflichtet ist. Für Wahlärzte sind dies die einzigen Voraussetzungen, die bei einer Anstellung zu berücksichtigen sind. Kassenvertragsärzte müssen hingegen mittels Antragsformular um eine Genehmigung ansuchen. Zur Auswahl stehen drei Varianten, wobei zur Abdeckung eines zusätzlichen Mehrbedarfs eine Ausdehnung der Kassenstelle möglich ist.
Die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen gegenüber dem Versicherungsträger erfolgt ausschließlich durch den Vertragsarzt selbst. Der angestellte Arzt erhält das vereinbarte Entgelt.
Teilung von Vertragsarztstellen (Jobsharing)
Mit dem Jobsharing ist es möglich, eine Kassenstelle mit einem zweiten Arzt des gleichen Fachgebiets zu teilen und somit die Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Hierbei soll jedoch keine Erweiterung der Versorgungskapazitäten bewirkt werden. Die Ordinationszeiten der beiden Teil-Vertragsärzte dürfen sich nicht decken.
Sehr unkompliziert ist die vorübergehende Vertragsteilung (maximal acht Jahre), die dem Inhaber eines Einzelvertrages die Befugnis einräumt, über einen befristeten
Voraussetzungen für eine Anstellung eines Arztes sind, dass der Ordinationsinhaber und der angestellte Arzt überwiegend gleichzeitig
in der Ordinationsstätte ärztlich tätig sind und dass die Anstellung nur im Fachgebiet des Praxisinhabers erfolgen darf.
Zeitraum einen Arzt desselben Fachgebietes zur Erfüllung der sich aus dem Einzelvertrag ergebenden Verpflichtung zur vertragsärztlichen Leistungserbringung heranzuziehen. Bei Wunsch nach einer dauerhaften Teilung wird die Teilstelle öffentlich ausgeschrieben und es erfolgt die Auswahl der Bewerber nach den Reihungsrichtlinien.
Übergabepraxis
Mit der Entscheidung für eine Übergabepraxis ist die Vorwegnahme der Ausschreibung und Vergabe einer Vertragsarztstelle verbunden. Sie dient dem Ziel, durch einen nahtlosen Übergang zwischen Kassenstelleninhaber und Kassenstellennachfolger die vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung bestmöglich sicherzustellen. Als Voraussetzung gilt, dass das Ansuchen um Ausschreibung als „Übergabepraxis“ frühestens vier Jahre vor dem Termin, zu dem der Vertragsarzt seinen Einzelvertrag kündigt bzw. spätestens ein Jahr vor diesem Termin, gestellt werden kann. Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß den geltenden Reihungsrichtlinien.
Der Übergeber bleibt weiterhin Einzelvertrags-Inhaber. Das Innenverhältnis (Gestaltung der Zusammenarbeit, Praxisübergabe etc.) zwischen Übergeber und Nachfolger wird in einer privatrechtlichen schriftlichen Vereinbarung geregelt. Der Übergabepartner erhält nach Eintritt des Kündigungstermins des Übergebers dessen frei gewordene Kassenplanstelle aufgrund der vorweggenommenen Ausschreibung als „Übergabepraxis“ zugesprochen.
Ordinations- bzw.
Apparategemeinschaft
Wenn freiberuflich tätige Ärzte gemeinsam die Ordinationsräumlichkeiten nutzen, han-
delt es sich um eine Ordinationsgemeinschaft. Werden medizinisch-technische Geräte gemeinsam benutzt, liegt eine Apparategemeinschaft vor. Die Rahmenbedingungen hinsichtlich Kostenteilung etc. vereinbaren die betreffenden Ärzte unter sich.
Zusammenschluss von Ärzten in einer Gesellschaft (Gruppenpraxen) Gruppenpraxen können entweder als Offene Gesellschaft gemäß Unternehmensgesetzbuch oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem GmbH-Gesetz geführt werden und sind in das Firmenbuch sowie in die Ärzteliste einzutragen. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Gruppenpraxis mit oder ohne Kassenverträge handelt. Für jede Gruppenpraxis ist grundsätzlich ein Zulassungsverfahren vor dem Landeshauptmann vorgesehen. In diesem Verfahren wird geprüft, ob es durch die Gründung einer Gruppenpraxis zu einer wesentlichen Verbesserung des Versorgungsangebots (unter Einbezug des Regionales Strukturplans Gesundheit auf Landesebene) kommt. Dieses entfällt, wenn jeder an der Gruppenpraxis teilnehmende Arzt über einen Kassen-Einzelvertrag verfügt oder die zu gründende Gruppenpraxis bereits im Stellenplan vorgesehen ist.
Vertragsgruppenpraxen können als Gesellschafter nur Ärzte von Fachgruppen angehören, die vom Geltungsbereich des Gesamtvertrages für Einzelpraxen umfasst sind bzw. deren Leistungen in der jeweiligen Honorarordnung geregelt sind. Die Zahl der Vertragsgruppenpraxen sowie ihre örtliche Verteilung werden im Einvernehmen zwischen Kammer und Kasse im Rahmen der allgemeinen Stellenplanung festgelegt.
Primärversorgungseinheiten
In einer Primärversorgungseinheit arbeiten mindestens zwei Ärzte für Allgemeinmedizin verbindlich und strukturiert mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen eng zusammen. Darüber hinaus können auch Primärversorgungseinheiten sowohl unter Beiziehung von Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde bzw. ausschließlich von Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde als auch mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen in Form von multiprofessionellen Gruppenpraxen nach dem Ärztegesetz gegründet werden. Ebenso können Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe optional in die Primärversorgungseinheit einbezogen werden.
Eine Primärversorgungseinheit kann als Primärversorgungszentrum je nach örtlichen Verhältnissen an einem Standort oder als Primärversorgungsnetzwerk an mehreren Standorten ausgestaltet sein. Die Aufgaben reichen von der Akutversorgung bis hin zur Versorgung chronisch Kranker sowie von psychosozialer Betreuung bis zu gesundheitsfördernden Maßnahmen und Prävention.
Primärversorgungseinheiten werden grundsätzlich aus bestehenden Strukturen (Einzel-/Gruppenpraxen) entwickelt, um Doppelstrukturen zu vermeiden, und öffentlich ausgeschrieben. Zur Sicherstellung der vorgeschriebenen Anforderungen und des Leistungsumfangs der Primärversorgungseinheit ist die Ausarbeitung und Vorlage eines Versorgungskonzeptes zwingend erforderlich. Für eine ausführliche Beratung über die diversen Zusammenarbeitsformen in der Niederlassung steht Ihnen der Gründerservice und die Abteilung Kurie der Niedergelassenen Ärzte der Ärztekammer für Tirol gerne zur Verfügung.
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IMMOBILIENMANAGEMENT VOM MEDIZINSTUDENTEN BIS ZUM MEDICUS EMERITUS
Von der Gründung einer Praxis bis zur Deckung des privaten Wohnbedarfs: Immobilienmanagement Jenewein begleitet Mediziner durch alle Lebenslagen.
Ob durch die generationenübergreifende Tradition einer Medizinerfamilie oder eine neu entstandene Affinität zur Medizin: Die Immobilienfrage stellt sich für diese Berufsgruppe bereits relativ früh oder – wie man so schön sagt – fast ein Leben lang. Viele Studierende hegen bereits früh den Wunsch nach Unabhängigkeit, was wohlhabende Eltern oft dazu bewegt, eine Immobilie in Uni- bzw. Kliniknähe zu erwerben. Ob als kleine Single-Einheit oder WG-geeignet, nach erfolgreichem Abschluss kann eine Studentenwohnung durchaus als adaptierter Wohnraum für eine junge Arztfamilie fungieren oder durch Vermietung zusätzliche Einnahmen lukrieren. Die Nähe
zum Arbeitsplatz sowie vielen städtischen Einrichtungen punktet für den Eigenbedarf gleichermaßen wie für die Vermietung oder einen etwaigen Wiederverkauf.
Entwickelt sich die berufliche Laufbahn der Mediziner in Richtung Praxisgründung, kommt abermals die Immobilienfrage ins Spiel. „Aus unserer Sicht ist für die Immobiliensuche für eine Praxis eine intensive Zusammenarbeit mit einem Immobilienprofi unerlässlich. Hier braucht es fundiertes wirtschaftliches Hintergrundwissen ebenso wie gute Kontakte innerhalb der Branche“, betonen Peter Jenewein und Tochter Anna Jenewein. Die Frage der Lage, der Standortanalyse sowie der steuerlichen Erleichterun-
gen gelten als wesentliche wirtschaftliche Erfolgskriterien einer Praxis.
Vielfach schaffen sich Mediziner im Laufe ihrer Karriere auch privat ein schönes Eigenheim. Im späteren Lebensabschnitt ergibt sich dabei oft die Situation, dass die vormals mit der Familie bewohnte Immobilie zu groß und zu bewirtschaftungsintensiv geworden ist und ein Verkauf dieses Objekts sinnvoll wird, um in einen kleineren, barrierefreien und komfortablen Alterswohnsitz zu wechseln. Die Immobilienfrage kann Mediziner also durchaus ein Leben lang beschäftigen. Immobilienmanagement Jenewein begleitet Mediziner dabei als kompetenter Partner. PR•
Gemeinsam statt einsam
Gruppenpraxen ermöglichen die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Die Besonderheiten der Ärzte GmbH aus unternehmensrechtlicher Sicht.
TEXT: LUKAS KÖNIG
Auf dem Weg in die Selbstständigkeit gibt es für Ärzte die Möglichkeit, sich mit anderen Ärzten in einer Gesellschaft zu einer Gruppenpraxis nach § 52a Ärztegesetz zusammenzuschließen. Sofern eine Partnerschaft mehrerer Ärzte entstehen soll, kann zwischen mehreren Gesellschaftsformen gewählt werden – nach dem Ärztegesetz (ÄrzteG) steht die Rechtsform der Personengesellschaft nur in Form der OG offen, die Rechtsform der Kapitalgesellschaft nur in Form der GmbH. Ob hier auch die attraktive neue Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) zugelassen wird, wird die Zeit erst zeigen müssen.
Mit der Ärzte-Gesellschaft wird die Möglichkeit geschaffen, sowohl fachgleich als auch fächerübergreifend gemeinsam in Form einer Gruppenpraxis ärztliche Leistungen zu erbringen. Dies führt zu neuen Formen ambulanter Versorgung in größe-
Die GmbH bietet Vorteile für jenen, der sie zu nutzen weiß.
ren Strukturen. Gesetzliche Grundlage ist das GmbHG. Das ÄrzteG normiert spezifische Rahmenbedingungen, darunter auch sondergesellschaftsrechtliche Vorschriften, die neben dem GmbH-Gesetz beachtet werden müssen.
Die „Verfassung“ der GmbH ist der Gesellschaftsvertrag, der in Notariatsaktsform abgeschlossen werden muss. Der gesetzliche Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrages besteht aus Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals und der von jedem Gesellschafter zu leistenden Stammeinlage. Das ÄrzteG verlangt darüber hinaus die Aufnahme weiterer Bestimmungen in den Gesellschaftsvertrag, beispielsweise über Firma, Geschäftsführung und Vertretung, Verpflichtung zur persönlichen Berufsausübung, Regelungen für die Gesellschafter zur Einhaltung der Bestimmungen des ÄrzteG und die Möglichkeit der Schaffung mehrerer Standorte.
Zulassungsverfahren
bei Kammer und Kassen
Zudem ist für die Gründung einer Gruppenpraxis ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren beziehungsweise ein Krankenkassen-Gesamtvertrag notwendig. Besonders dieser Punkt soll in der Planung einer Gruppenpraxis bereits frühzeitig Beachtung finden und mit entsprechender rechtlicher Beratung angestrebt werden. Die Gesellschaft muss jedenfalls vor Aufnahme der Tätigkeit der Gruppenpraxis zeitgerecht im Firmenbuch eingetragen und von der Ärztekammer bzw. der Krankenkasse bewilligt sein. Falls bereits aktive Ärzte sich zu einer Gruppenpraxis zusammenschließen, sind auch die Bestimmungen des Umgründungssteuerrechtes zu beachten, um nicht schwerwiegende steuerliche Folgen auszulösen (siehe nachfolgender Beitrag).
Hinsichtlich des Unternehmensgegenstandes einer Ärzte-GmbH sieht das Ärz-
Für die Gründung einer Gruppenpraxis ist ein öffentlichrechtliches Zulassungsverfahren beziehungsweise ein Krankenkassen-Gesamtvertrag notwendig.
teG eine enge Beschränkung vor. Die Tätigkeit der Gruppenpraxis muss demnach auf die Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen der Berufsbefugnis der Gruppenpraxis einschließlich Hilfstätigkeiten und mit der Berufsbefugnis der Gruppenpraxis im direkten Zusammenhang stehende Tätig-
keiten von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe sowie auf die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens beschränkt werden. Die Ärzte GmbH muss mindestens zwei Gesellschafter haben. Eine Ein-Mann-GmbH ist in diesem Zusammenhang sohin ausgeschlossen.
Mit der Ärzte-Gesellschaft wird die Möglichkeit geschaffen, sowohl fachgleich als auch fächerübergreifend gemeinsam in Form einer Gruppenpraxis ärztliche Leistungen zu erbringen. Dies führt zu neuen
Formen ambulanter Versorgung in größeren Strukturen.
Wer darf Gesellschafter sein?
Der Gruppenpraxis dürfen als Gesellschafter nur zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Ärzte angehören, weshalb Familienangehörige (als nicht Berufsberechtigte) oder Investoren nicht als Gesellschafter zugelassen sind. Auch dieser Umstand ist dem ÄrzteG geschuldet, wonach jeder Gesellschafter maßgeblich zur persönlichen Berufsausübung in der Ärzte GmbH verpflichtet ist. Demnach scheidet auch eine reine Kapitalbeteiligung im Sinn eines bloßen Investments eines berufsberechtigten Arztes aus. Jeder Gesellschafter muss den Schwerpunkt seiner ärztlichen Berufsausübung in der Gruppenpraxis entfalten. Auch ist die gleichzeitige Beteiligung eines Arztes als Gesellschafter an zwei oder mehreren Gruppenpraxen unzulässig.
Die „beschränkte Haftung“ bei Ärzte-GmbHs
Mit der GmbH ist grundsätzlich eine beschränkte Haftung verbunden. Das Gesellschaftsvermögen ist von jenem der Gesellschafter getrennt; die Gesellschafter haften den Gesellschaftsgläubigern für Gesellschaftsverbindlichkeiten grundsätzlich nicht. Umgekehrt haftet die GmbH im Grundsatz nicht für das Verhalten der Gesellschafter. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur für die Aufbringung des im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Stammkapitals. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass für die Ärzte-GmbH eine zwingende Berufshaftpflichtversicherung bestehen muss. Besteht die Versicherung nicht oder nicht im vorgeschriebenen Umfang, haften die Gesellschafter verschuldensunabhängig in Höhe des fehlenden Versicherungsschut-
Fazit
Insgesamt ist die GmbH eine interessante Rechtsform auch für die Ausübung des ärztlichen Berufes. Inwieweit steuerliche Thesaurierungseffekte hier aufgrund hoher Gewinne eine Rolle spielen, Haftungsprivilegien im Fokus stehen oder die generelle Möglichkeit, sich in der Folge noch mit weiteren Ärzten in mehreren Etappen zu einer großen Gruppenpraxis zusammenzuschließen, bedarf einer individuellen Abwägung und Betrachtung in jedem Einzelfall, natürlich auch unter Beachtung der – im Vergleich zur Personengesellschaft –etwas höheren Kosten der GmbH. Jedenfalls aber muss der Prozess des Entstehens einer Gruppenpraxis unabhängig von der Rechtsform möglichst frühzeitig begonnen und sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht von Experten begleitet werden.
zes. Die Rechtsform der GmbH ändert aber nichts an der der so genannten Arzthaftung (deliktische Haftung gegenüber Patienten infolge einer Fehlbehandlung). Der geschädigte Patient kann sowohl die Gruppenpraxis als auch den behandelnden Arzt persönlich schadenersatzrechtlich in Anspruch nehmen. Das Haftungsprivileg der GmbH kann also im Wesentlichen nur vor wirtschaftlichen Risiken in gewissem Umfang Schutz bieten, nicht vor den Risiken aus den Behandlungsverträgen mit Patienten.
Gewinnverteilung und Ausscheiden
Regelt der Gesellschaftsvertrag nichts über die Quoten der Gewinnverteilung, so partizipieren alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer übernommenen Stammeinlagen am Bilanzgewinn. Nachdem nicht nur die Tätigkeiten der jeweiligen Ärzte sehr verschieden ausfallen können, sondern auch das Tätigkeitsgebiet der Ärzte unterschiedlich sein kann, ist in solchen Fällen eine besondere Regelung im Gesellschaftsvertrag empfehlenswert. Nur so ist es möglich, individuellen Abrechnungsmodalitäten und individuellem Arbeitsaufwand Rechnung zu tragen.
Die Ärzte-GmbH als personalistische GmbH verpflichtet ihre Gesellschafter zur persönlichen Mitarbeit. Tod, Kündigung, Pension oder Arbeitsunfähigkeit eines Gesellschafters sind in der Ärzte-GmbH unter Umständen mit fatalen Folgen für das Bestehen der GmbH verbunden, weshalb Regelungen im Gesellschaftsvertag unerlässlich sind. •
Lesen Sie über die steuerrechtlichen Auswirkungen einer Ärzte-GmbH auf der nächsten Seite weiter.
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Was bringt die Ärzte-GmbH steuerlich?
TEXT: VERENA ERIAN
Die Gemeinschaftspraxis-GmbH besticht steuerlich vordergründig deshalb, da vom Gewinn der Gesellschaft zunächst nur 23 Prozent Körperschaftsteuer abzuführen sind. Demgegenüber bezahlt der Arzt als Einzelunternehmer je nach Höhe seines Gewinnes bis zu 50 Prozent Einkommensteuer, in Extremfällen sogar bis zu
55 Prozent. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Werden die Gewinne nämlich an die beteiligten Ärztinnen und Ärzte weitergegeben, so sind von diesen Ausschüttungsbeträgen weitere 27 Prozent Kapitalertragsteuer von der Gesellschaft einzubehalten und binnen sieben Tagen an das Finanzamt abzuführen. Soll der gesamte ausschüttbare Gewinn also schlussendlich den
VORDERGRÜNDIG HAT DIE
GEMEINSCHAFTSPRAXIS-GMBH
STEUERLICHE VORTEILE. DIE HABEN
ALLERDINGS IHRE TÜCKEN.
Beteiligten zur Verfügung stehen, so kommt es zu einer Steuerbelastung von insgesamt 44,175 Prozent (zuerst 23 Prozent von 100 und von den verbleibenden 77 dann nochmals 27,5 Prozent – ergibt in Summe 44,175 Prozent von 100).
Damit ergibt sich bei Vollausschüttung des gesamten Gewinnes am Ende des Tages kein nennenswerter Steuervorteil. Ganz im Gegenteil: Eine herkömmliche Einzelpraxis kann bei Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages derzeit bis zu rund 18 Prozent der Gewinne völlig steuerfrei lukrieren und kommt so unterm Strich auf einen maximalen Grenzsteuersatz von 43,5 Prozent und damit selbst bei erklecklichen Gewinnen auf eine effektive Durchschnittssteuerbelastung von um die 40 Prozent oder weniger. Die Gewinne einer GmbH hingegen werden bei Vollausschüttung mit 44,175 Prozent besteuert. Damit sind Gewinne in einer GmbH derzeit nur insoweit steuerlich begünstigt, als sie in der Gesellschaft thesauriert werden und den Gesellschaftern nicht zur privaten Verfügung stehen.
Kostennachteil
Zudem erfordert eine GmbH die Erstellung einer Bilanz, was kosten- und zeitaufwändiger ist als eine sonst zulässige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Neben erhöhten Verwaltungskosten führen die Gewinnermittlungsvorschriften bei der Bilanzierung vor allem auch dazu, dass eine Gewinnplanung durch Hinausschieben von Einnahmen in das nächste Jahr bzw. Vorziehen von Ausgaben in das laufende Jahr kaum mehr möglich ist. Damit geht erhebliches Gestaltungspotential zur Gewinn- und Steuerplanung verloren.
Zahlt die GmbH für die Arbeitsleistung der Ärzte Entgelte aus, dann können zwar die unteren Progressionsstufen genutzt werden, andererseits fallen aber auch Lohnabgaben an.
Besondere Vorsicht ist gegeben, wenn die Gründung einer GmbH mit der Einbringung bereits bestehender Einzelpraxen einhergeht. Fehler in der Konzeption und Umsetzung einer solchen Einbringung können gravierende steuerliche Folgen haben.
Steuerlicher Supergau –fehlgeschlagene Umgründung
Zum steuerlichen Supergau kommt es dann, wenn die Finanz bei diesen Vorgängen eine Betriebsveräußerung ortet. In einem WorstCase-Szenario kann es in solchen Fällen dazu kommen, dass stille Reserven aufgedeckt und unnötig versteuert werden müssen. Letztere liegen insbesondere dann in hohem Maße vor, wenn bereits ein ansehnlicher Patientenstock aufgebaut wurde.
Dieser Supergau kann dank des so genannten Umgründungssteuergesetzes vermieden werden. Der Umgang mit diesem sehr komplexen Regelwerk erfordert allerdings ein sehr spezielles Know-how und eine fundierte Vorbereitung der einzelnen Schritte. Zudem sind bestimmte Fristen einzuhalten. Eine Nichteinhaltung kann extrem teuer kommen. Außerdem gilt es die vielfältigen berufsrechtlichen Sonderbestimmungen für Ärztinnen und Ärzte sowie die Zulassungsvoraussetzungen für eine Ärzte-GmbH mit ins Kalkül zu ziehen. Daher empfehlen wir in allen Fällen die frühzeitige Konsultation eines erfahrenen Ärztesteuerberaters. •
WISSEN UND KOMPETENZ
Biogena wurde im Jahr 2006 gegründet, im hochwertigen Mikronährstoff-Sortiment finden sich aktuell mehr als 260 Qualitätsprodukte, die über ein Partnernetzwerk von mehr als 23.000 Ärzt:innen und Therapeut:innen vertrieben werden. Geschäftsführer Stefan Klinglmair im Kurzinterview.
Biogena bietet Mikronährstoffe auf höchstem Niveau. Der Nutzen der orthomolekularen Medizin ist jedoch in der allgemeine Ärzteausbildung nicht zwingend verankert. Wie können Ärzte hier Wissen erwerben?
STEFAN KLINGLMAIR: Biogena hat sich neben der Forschung und Entwicklung von hochwertigen Produkten, die in Österreich in eigenständiger Produktion hergestellt werden, auch dem Thema Wissensvermittlung verschrieben. Wir bieten dabei zahlreiche Aus- und Weiterbildungsformate für Fachpublikum an – sowohl zu spezifischen Themen wie Darmgesundheit, Frauengesundheit oder Longevity als auch Formate, die Basiswissen vermitteln. Hierbei steht unsere viertägige Mikronährstoff-Ausbildung im Vordergrund, die sowohl als Präsenzkurs
als auch in digitaler Form auf unserer Biogena-Academy-Plattform angeboten wird. Wissensvermittlung und Know-how-Transfer haben für uns hohe Priorität.
Ärzte sowie Therapeuten mit medizinischer Ausbildung können BiogenaPartner werden. Welche Voraussetzungen sind dafür nötig? Grundvoraussetzung für eine Partnerschaft ist der Nachweis der relevanten Kompetenz, damit eine hohe Beratungsqualität für Patienten/Kunden sichergestellt werden kann. Biogena-Partner erhalten ein umfassendes Onboarding und bekommen Zugang zu breitem Wissen. Es erfolgt in der Regel eine persönliche Betreuung über unsere Experten vor Ort, die Produktschulungen und Hilfestellungen geben können und in allen Supportfragen unterstützen. Zu allen unseren Produkten gibt es Therapeuteninformationen, Nachschlagewerke und Produktschulungen, sodass gemeinschaftlich kontinuierlich Wissen und Kompetenz aufgebaut werden kann. PR•
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VIELFÄLTIGE ZUSAMMENARBEIT
Die Sportkliniken der medalp zählen dank eines äußerst motivierten und routinierten Teams zu den besten im gesamten Alpenraum. Mediziner können hier an fünf Standorten je nach Fachrichtung und Einsatzgebiet unterschiedliche Arbeitsmodelle und Karrieremöglichkeiten wählen.
Rasche Diagnose, optimale Behandlung und Rehabilitation aus einer Hand – unter diesem Motto sind die Sportkliniken der medalp kompetenter Ansprechpartner bei Sportverletzungen und Beschwerden des Bewegungsapparates. Bis zu 300 Patienten am Tag werden hier nach neuesten medizinischen Standards zeitnah versorgt. Denn die medalp-Philosophie lautet, dass Patienten bei Verlassen der Krankenanstalt nach einem ambulanten oder stationären Aufenthalt einen fixfertigen Therapieplan mitbekommen.
Möglich macht dies ein hochmotiviertes Team aus angestellten und selbstständigen Ärzten sowie medizinischen Fachkräften, das an einem Strang zieht. Der Arbeitstag endet erst dann, wenn der letzte Patient gut versorgt ist, und das kann zu Stoßzeiten durchaus mal ein bisschen länger dauern. Während Operationen aktuell nur von den selbstständigen Belegärzten durchgeführt werden, sorgen angestellte Allgemeinmediziner und Fachärzte als Stationsärzte für alle sonstigen medizinischen Belange wie Erstuntersuchung und Nachbetreuung. Sämtliche Anästhesisten kommen wiederum aus dem selbstständigen Bereich. Je nach Fachbereich und Aufgabengebiet arbeiten und kooperieren in den medalp-Kliniken sowohl angestellte als auch selbstständige Ärzte, die vom jeweiligen ärztlichen Leiter koordiniert werden. Mit mehr als 3.300 Operationen im Jahr also genug zu tun für die ambitionierten Teams an den insgesamt fünf Standorten.
Erfahrene Teams
So agiert beispielsweise Dr. Fabian Gerber als ärztlicher Direktor und Belegarzt in der medalp Sportclinic Zillertal und ist zudem gemeinsam mit Dr. Alois Schranz in der Kassenordination für Unfallchirurgie am Standort medalp Sportclinic Imst tätig. „Eine auf die Bedürfnisse unserer Patientinnen und Patienten ausgerichtete Patientenversorgung ist unser größtes Ziel und Motivation für stetige Verbesserungsprozesse. Egal ob in der Privatklinik in Mayrhofen oder in der Kassenordination für Unfallchirurgie in Imst“, so der selbstständige Facharzt für Unfallchirurgie und Orthopädie. „Dank modernster Diagnostik mit MRT, CT und Röntgen sowie topausgebildeter Kollegen können wir in den meisten Fällen schnelle und kompetente Betreuung noch am selben Tag gewährleisten. Dass dabei alle an einem Strang ziehen und die Abläufe auch in Spitzenzeiten perfekt funktionieren, bedarf natürlich jeder Menge Koordination und Organisation.“
Dazu gehört auch ein erfahrenes Team von Anästhesisten, die Operationen im Bereich der Allgemein-, Regional- und Kombinationsanästhesie begleiten. Auf Grund des hohen Patientenaufkommens verfügt die bettenführende Krankenanstalt über modernste Anästhesie- und Überwachungsgeräte. „Als Anästhesist arbeite ich seit Jahren regelmäßig für die medalp-Einrichtungen. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen sorgen wir nicht nur für eine sichere Narkose im OP, sondern sind von der Aufklärung bis zur Entlassung
Fabian Gerber: „Dank modernster Diagnostik sowie topausgebildeter Teams können wir in den meisten Fällen eine Betreuung noch am selben Tag gewährleisten.“
Ulrike Butz: „Gemeinsam mit unseren Patienten suchen wir stets die individuell beste Versorgungsmöglichkeit.“
auf der Station für unsere Patienten als Ansprechpartner verfügbar“, berichtet Belegarzt Dr. Lukas Rolcik, Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin.
Dr. Ulrike Butz indes ist angestellte Fachärztin am Standort in Imst und übernimmt als erfahrene Notärztin Erstuntersuchungen in der Akutambulanz, ihren Schwerpunkt hat sie jedoch in der Orthoclinic. „Meine Tätigkeiten umfassen die Betreuung und Behandlung vieler Patientinnen und Patienten der medalp, für die keine Operation notwendig oder ratsam ist. Gemeinsam mit unseren Patienten suchen wir stets die individuell beste Versorgungsmöglichkeit und begleiten insbesondere auch Patienten mit degenerativen Erkrankungen“, so Dr. Ulrike Butz.
Als angestellter leitender Stationsarzt ist Dr. Kenneth Helle für die postoperative Nachbetreuung sehr nah am Patienten und Ansprechpartner für sämtliche Patientenangelegenheiten. „Besonders in den Wintermonaten ist die Tätigkeit auf der Station der medalp Sportclinic Imst eine spannende und vielseitige Aufgabe. Die laufende Abstimmung mit den Belegärzten und Operateuren sowie Kolleginnen und Kollegen der Pflege ist für den Behandlungserfolg unserer Patienten wesentlich“, so der Allgemeinmediziner.
Runde Sache
In einer perfekt abgestimmten Versorgungskette vom Unfallort über die medizinische Behandlung bis zur Rehabilitation ist die medalp somit Ansprechpartner für Einheimische und Gäste bei Verletzungen. Aber auch Abnützungserscheinungen am Bewegungsapparat oder Unfallfolgen werden von einem Spezialistenteam aus Ärzten und therapeutischen Fachdisziplinen professionell behandelt. Dass dieses Rad aus selbstständigen Belegärzten und angestellten Medizinern so gut funktioniert, liegt neben
Kenneth Helle: „Die laufende Abstimmung mit den Belegärzten und Operateuren sowie Kollegen der Pflege ist für den Behandlungserfolg der Patienten wesentlich.“
erfahrener Koordination vielfach auch daran, dass alle Mitarbeiter und Kooperationspartner mit großem persönlichen Einsatz und Freude ihren Beruf ausüben und sich gemeinsam zum Wohl der Patienten in den Einrichtungen der medalp einbringen.
Nach der Erstversorgung in der Kassenordination erfolgt die Überweisung an einen Belegarzt. Modernste Ausstattung und ein ansprechendes Ambiente machen nicht nur den Patienten den Aufenthalt angenehmer, sondern gestalten auch den Arbeitsalltag des gesamten Teams erquicklicher. PR•
MEDALP SPORTCLINICEN
An insgesamt fünf Standorten in Imst, Sölden, Mayrhofen und Zell am Ziller kommt das Erfolgsmodell aus selbstständigen Belegärzten und angestellten Medizinern zum Einsatz.
• Größte Erfahrung durch 3.300 OPs im Jahr
• Modernste Technologie und topausgebildetes Personal
• Schnelle und kompetente Betreuung noch am selben Tag
• Modernste Diagnostik – MRT, CT, Röntgen Leistungen:
• Versorgung und Behandlung aller frischen Verletzungen
• Behandlung frischer und alter Sportverletzungen
• Rekonstruktive Chirurgie aller Verletzungen des Bewegungsapparates
• Arthroskopische Chirurgie von Schulter, Ellbogen, Kniegelenk, Hand- und Sprunggelenk
• Orthopädie www.medalp.com
Zur Kasse bitte
Die Honorarabrechnung in der Praxis im Kassen- und Wahlarztsystem.
TEXT: VERENA ERIAN
Die Unterscheidung Kassenarzt auf der einen und Wahlarzt auf der anderen Seite fußt auf dem Vorliegen eines Vertrages mit den heimischen Krankenkassen. Ein so genannter Kassenarzt hat auf Grund der vorgesehenen Reihungskriterien einen Kassenvertrag erhalten, der ihn berechtigt und verpflichtet, seine erbrachten ärztlichen Leistungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abzurechnen. Ob jemand einen Kassenvertrag erhalten kann oder nicht, hängt vom Zulassungssystem (Festlegung der Zahl und örtliche Verteilung von Planstellen) und eventuellen Mitbewerbern ab. Bei mehreren Bewerbern erfolgt eine Reihung nach verschiedenen Kriterien in Form eines Punktesystems. Ein Privat-oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem solchen Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seiner Patienten
Ob jemand einen
Kassenvertrag erhalten kann oder nicht, hängt vom Zulassungssystem und eventuellen Mitbewerbern ab.
steht. Die Bezeichnung „Wahlarzt“ leitet sich von dem in Österreich geltenden Recht der freien Arztwahl ab. Um als Wahlarzt tätig sein zu können, ist – abgesehen von den vorgesehenen Befähigungsnachweisen und einer entsprechenden Meldung bei der Ärztekammer sowie dem Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung – keine besondere Zulassung notwendig. Sobald sich ein Arzt niederlässt und eine Ordination eröffnet, ist er Wahlarzt. Ein Arzt, der nicht mit allen Krankenversicherungsträgern Verträge hat, ist hinsichtlich jener Patienten, mit deren Versicherung er keinen Vertrag hat, Wahlarzt. Sein Leistungsspektrum muss die Leistungen der sozialen Krankenversicherung sowie darüber hinaus ebenso alle Leistungen, die im Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherungsträger nicht vorgesehen sind, umfassen.
Leistungen von Wahlärzten sowie nicht vom vertragstariflichen Leistungskatalog umfasste Behandlungen eines Kassenarztes (Privatleistungen) muss der Patient selbst bezahlen. Der Wahlarzt ist in seiner Honorargestaltung frei. Für einige Leistungen gibt es einen Empfehlungstarif.
Die Kassenabrechnung
Ein Arzt mit Kassenvertrag ist verpflichtet, die im Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherungsträger vorgesehenen Leistungen zu den ebenso vorgesehenen vertragsärztlichen Tarifen abzurechnen. Dies erfolgt mittels einer speziellen Software. Jeder, der den Zuschlag für einen Kassenvertrag bekommt, erhält von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auch eine Einschulung in das Abrechnungssystem. Mit der ÖGK wird dabei quartalsmäßig abgerechnet, wobei die Endauszahlung für ein Quartal immer zum Ende des folgenden Quartals erfolgt. Für die dazwischenliegenden Monate werden Akontierungen in Abhängigkeit der letztverarbeiteten Quartalsabrechnung geleistet.
BEISPIEL: Jemand, der zum 1. Jänner 2025 einen Kassenvertrag erhalten hat, rechnet die Monate Jänner bis März 2025 erst nach dem 31. März 2025 ab und erhält das Honorar für diesen Zeitraum erst mit 30. Juni 2025, also ein halbes Jahr später. Ab dem Monat April 2025 erhält er Akontoleistungen auf Basis der Abrechnung für das erste Quartal. In den ersten drei Monaten erhält er von der ÖGK gar keine Zahlungen. Daher ist es wichtig, anlässlich der Praxisgründung auch die Finanzierung der laufenden Kosten der ersten Monate mit einzukalkulieren. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang eine Anlauffinanzierung für sechs Monate sicherzustellen. Mit den kleinen Kassen wird monatlich abgerechnet.
Besonderheiten bei einer PVE
Bei der Führung als Gruppenpraxis kommt es zu einer einheitlichen Abrechnung auf einer Vertragsnummer.
Bei Netzwerken, die nicht als dislozierte Gruppenpraxis geführt werden, kann alternativ jeder Arzt seine Leistungen separat auf Basis eines Primärversorgungs-Einzelvertrags verrechnen.
Neben einer kontaktabhängigen Fallpauschale nach Alterskohorten (30 bis 51 Punkte pro Patient pro Quartal) und Vergütungen für taxativ aufgezählte Einzelleistungen (Bereitschaftsdienst, Visiten, Notfallleistungen, EKG, Röntgen, Sonografie, Lungenfunktionsprüfung, 24-h-Blutdruckmonitoring, OP-Gruppen etc.) gibt es noch eine Grundpauschale in Höhe von 10.000 Euro pro Quartal und Gesellschafter im Vollzeitäquivalent. Damit sollen PVE-spezifische Personal- und Sachmehrkosten abgegolten werden. Dem Honorierungssystem liegt ein um 20 Prozent erhöhter Fallwert zugrunde. Sollte ein PVE-Arzt wider Erwarten nicht mehr verdienen als zuvor, ist eine Kompensationslösung vorgesehen.
Abrechnung von Privatleistungen Leistungen von Wahlärzten sowie nicht vom vertragstariflichen Leistungskatalog umfasste Behandlungen eines Kassenarztes (Privatleistungen) muss der Patient selbst bezahlen. Dazu ist eine Honorarnote auszustellen und dem Patienten zu übergeben. Der Wahlarzt ist in seiner Honorargestaltung frei. Für einige Leistungen gibt es einen Empfehlungstarif, der in der privatärztlichen Honorarordnung von der Kurie der niedergelassenen Ärzte der Ärztekammer für Tirol herausgegeben wird (§ 84 Abs. 4 Ziff. 5 ÄrzteG). Für jene ärztlichen Leistungen eines Wahlarztes, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, kann sich der Patient den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes zurücker-
Ab 5 Jahren
a Für Kinder ab 12 Jahren und bei einem FEV1 ≥ 80.1
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Halbe Stunde. Volle Dosis.
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Depigoid® Bäume, Depigoid® Gräser, Depigoid® Kräuter, Depigoid® Milben; Zusammensetzung: Depigoid® Bäume: Depigment., m. Glutaraldehyd polymerisierte Allergenextrakte aus: Birkenpollen; Birken-, Hasel- u. Erlenpollen in gleichen Stärkeanteilen; Olivenbaumpollen; Platanenpollen. 1 ml Depigoid enth. 100 DPP* (nur b. Birke u. Bäume-Mix) od. 1000 DPP*. Depigoid® Gräser: Depigment., m. Glutaraldehyd polymerisierte Allergenextrakte aus: Wiesenlieschgraspollen; Wiesenlieschgras-, Gewöhnliches Knäuelgras-, Wiesenschwingel-, Deutsches Weidelgras- u. Wiesenrispengraspollen in gleichen Stärkeanteilen; Wiesenlieschgras-, Gewöhnliches Knäuelgras-, Wiesenschwingel-, Deutsches Weidelgras- u. Wiesenrispengraspollen in gleichen Stärkeanteilen (50%) u. Roggenpollen (50%) od. Birkenpollen (50%). 1 ml Depigoid enth. 100 DPP* od. 1000 DPP*. Depigoid® Kräuter: Depigment., m. Glutaraldehyd polymerisierte Allergenextrakte aus: Beifußpollen; Glaskrautpollen; Spitzwegerichpollen. 1 ml Depigoid enth. 1000 DPP*. Depigoid® Milben: Depigment., m. Glutaraldehyd polymerisierte Allergenextrakte aus: Dermatophagoides pteronyssinus; Dermatophagoides pteronyssinus und Dermatophagoides farinae in gleichen Stärkeanteilen (50%/50%); Dermatophagoides farinae; Acarus siro; Blomia tropicalis; Euroglyphus maynei; Glycyphagus domesticus; Lepidoglyphus destructor; Tyrophagus putrescentiae. 1 ml Depigoid enth. 10 DPP* (nur b. D.pt. u. Milben-Mix) od. 100 DPP*. *DPP = biolog. Einheit (1 DPP entspr. 1 HEPL des nativen Allergenextrakts nach Depigmentierung u. Polymerisierung). Sonstige Bestandteile: Natriumchlorid, Phenol (0,5% in einer physiolog. Kochsalzlösung), Aluminiumhydroxid, hydrat. (0,3 mg/ml für Durchstechflasche 1 bzw. 3 mg/ml für Durchstechflasche 2), Wasser für Injektionszwecke. Anwendungsgebiete: Depigoid ist ein Injektionspräp. zur spezif. Immuntherapie, das zur Behandl. allerg. Erkrankungen vom Sofort-Typ (IgE-vermittelt) angewendet wird, z. B. allerg. Rhinitis, allerg. Konjunktivitis u./od. allerg. Rhinokonjunktivitis, m. od. o. allerg. Asthma bronchiale, die durch allergene Substanzen aus Birkenpollen bzw. Birken- Hasel- u. Erlenpollen, Olivenbaumpollen od. Platanenpollen (Depigoid Bäume) bzw. Wiesenlieschgraspollen bzw. Gräserpollen (Wiesenlieschgras-, Gewöhnliches Knäuelgras, Wiesenschwingel-, Deutsches Weidelgras- u. Wiesenrispengraspollen), Gräserpollen u. Roggenpollen od. Gräserpollen u. Birkenpollen (Depigoid Gräser) bzw. Beifußpollen bzw. Glaskrautpollen od. Spitzwegerichpollen (Depigoid Kräuter) bzw. Hausstaub- bzw. Vorratsmilben (Depigoid Milben) ausgelöst werden. Diagnose einer allerg. Erkr. erfordert sorgfältige allergologisch ausgerichtete Anamnese u. geeignete Diagnostik wie Prick-Tests a. d. Haut u. in-vitro-Analysen, um spez. IgE- u. a. Parameter zu ermitteln. Depigoid Birke, Bäume-Mix, Lieschgras, Gräser-Mix, Gräser-Mix/Roggen 50/50, Gräser-Mix/Birke 50/50, D.pt. od. Milben-Mix: b. Erwachs., Jugendl. u. Kindern ab 5 J. Depigoid Olivenbaum, Platane, Beifuß, Glaskraut, Spitzwegerich, D.f., Acarus siro, Blomia tropicalis, Euroglyphus maynei, Glycyphagus domesticus, Lepidoglyphus destructor od. Tyrophagus putrescentiae: b. Erwachs. u. Jugendl. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen sonst. Bestandt.; akute od. chron. Infektionen od. schwerwieg. Entzündungen, z. B. aktive Tbc, fieberhafte interkurr. Infekte; patholog. Zustände, welche d. Zielorgane beeinfl. (z. B. Emphysem, Bronchiektasien); schweres, unkontroll. Asthma m. dauerhaft verringert. Lungenfunkt. (FEV1) <70 % d. Vorhersagewertes trotz optimaler pharmakolog. Behandl. u./o. steroidpfl. Asthma; klin. rel. Erkrank. (z. B. Leber, Niere, Nervensystem, Schilddrüse od. rheumat. Erkrank.); maligne Tumorerkrank.; klin. rel. immunolog. Erkrank. wie Autoimmunerkrank., Immuninsuff. (auch durch Immunsuppressiva); schwere Herz-KL-Erkrank.; system./top. Behandl. m. Beta-Blockern (od. ein Medikament, das das Ansprechen auf die Therapie m. Adrenalin verringert); and. Erkrank., b. denen die Anw. v. Adrenalin kontraind. ist (z. B. Hyperthyreose); schwerwieg. emotionale Störungen, welche die Kommunikation m. dem Arzt u. Pat.-Compliance beeinträchtigen können; Begleitmed., die die Adrenalinwirkung verschlechtern (z.B. trizyklische Antidepressiva u. MAO-Hemmer); b. Schwangerschaft keine Immuntherapie einleiten, eine bereits begonnene Therapie nur nach Rückspr. m. dem behandelnden Arzt fortsetzen. Inhaber der Zulassung: LETI Pharma GmbH, Gutenbergstraße 10, 85737 Ismaning, Deutschland, Tel.: +49 89 121 400-0, Fax: +49 89 121 400-299. Vertrieb in Österreich: Sigmapharm Arzneimittel GmbH, Leystraße 129, 1200 Wien, Österreich. Rezeptpflicht/Apothekenpflicht: Rezept- u. Apothekenpflichtig. Pharmakotherapeutische Gruppe: Allergene, Allergen-Extrakte; ATC-Code: V01AA; Weitere Angaben zu Warnhinweisen u. Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen m. and. Arzneimitteln u. sonst. Wechselwirkungen, Schwangerschaft u. Stillzeit, Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichen Fachinformation. Stand der Information: Juni 2023.
Seit 1. Juli 2024 müssen Wahlärztinnen und -ärzte die Kostenerstattung bei der Österreichischen
Gesundheitskasse, BVAEB und SVS über die Softwarelösung WAH-Online
statten lassen. Dies entspricht in etwa 80 Prozent des Kassentarifes.
Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, wie Impfungen, Homöopathie, Eignungsund Tauglichkeitsgutachten (z. B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe etc., erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung. Um einen Rückersatz zu erhalten, müssen neben dem vollständigen Namen, Adresse und Versicherungsnummer des Anspruchsberechtigten bzw. seiner behandelten Angehörigen folgende Nachweise bzw. Informationen vorliegen:
• Zahlungsbestätigung (vom Arzt unterschrieben oder Einzahlungsnachweis im Original)
• Ausstellungsdatum der Honorarnote
• Genaue Angaben über die ärztlichen Leistungen, und zwar
- die Diagnose und Therapie,
- die Zahl der Ordinationen, Visiten, Nachtordinationen, Sonn- und Feiertagsordinationen und bei Sonnund Feiertagsordinationen sowie bei Nachtvisiten und Nachtordinationen auch die entsprechende Begründung,
- die Sonderleistungen
• Datum der Leistungserbringung, bei Nachtvisiten und Nachtordinationen auch die Uhrzeit
• Bei Inanspruchnahme einer Wahl-Gruppenpraxis den Namen und das Fachgebiet des behandelnden Arztes der Gruppenpraxis
Selbst wenn all diese Punkte erfüllt sind, kann es in bestimmten Konstellationen zur Versagung einer Rücker-
stattung kommen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Patient im selben Quartal einen Kassenarzt derselben Fachrichtung aufgesucht hat oder wenn der Wahlarzt keine Ausbildungsnachweise für bestimmte Leistungen (z. B. Sonografie) vorgelegt hat.
Seit 1. Juli 2024 müssen Wahlärztinnen und -ärzte die Kostenerstattung bei der Österreichischen Gesundheitskasse, BVAEB und SVS über die Softwarelösung WAH-Online elektronisch einreichen und nicht die Patientinnen und Patienten selbst. Verfügt der Patient über eine Privatversicherung (Krankenzusatzversicherung), so wird entsprechend dem jeweiligen Versicherungsvertrag der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder auch das gesamte Privathonorar refundiert.
Für Medikamente kann auch der Wahlarzt ein gelbes Wahlarztrezept ausstellen, welches dem Kassenrezept gleichgestellt ist, das heißt, in der Apotheke wird dieses Rezept wie ein Kassenrezept behandelt. Dies wird durch Abgabe einer Erklärung, sich an die Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln (RÖV) zu halten, erreicht. Daraufhin erhält der Wahlarzt von der Kasse ein besonderes Wahlarztrezept (gelb), welches für den grünen Bereich (ÖGK, kleine Kassen) und gelben Bereich RE2 (kleine Kassen) des Erstattungskodex (EKO) dem Kassenrezept gleichgestellt ist. Alternativ bzw. außerhalb dieser Bereiche können Privatrezepte für Medikamente oder Privatverordnungen für Heilbehelfe ausgehändigt werden, die nach Einholung der Bestätigung durch die Kasse ebenso wie Kassenverordnungen gehandhabt werden. •
ZUKUNFT IM GESUNDHEITSMANAGEMENT
MCI | Die Unternehmerische Hochschule® bietet ein umfassendes Programmangebot und eine exzellente Plattform für alle, die sich auf Führungs- und Managementpositionen in Arztpraxen, Primärversorgungszentren und weiteren Gesundheitseinrichtungen vorbereiten möchten.
Führung im Gesundheitswesen erfordert mehr als die bloße Verwaltung von Ressourcen und Prozessen. Sie verlangt ein tiefes Verständnis für die komplexen, interdisziplinären Abläufe, die in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen notwendig sind. Führungskräfte in diesem Bereich müssen nicht nur die medizinische Versorgung sicherstellen, sondern auch ethische, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen wie auch die Bedürfnisse von Mitarbeiter:innen sowie Patient:innen im Blick behalten – ein echter Balanceakt, der viel Fingerspitzengefühl erfordert.
Das erste multidisziplinäre Zentrum für Primärversorgung in Tirol wurde 2024 in Innsbruck eröffnet, weitere werden folgen. Diese Zentren bringen verschiedene Gesundheitsberufe zusammen: Allgemeinmediziner:innen arbeiten Hand in Hand mit Vertreter:innen der Gesundheits- und Krankenpflege. Je nach Bedarf und örtlichen Gegebenheiten werden diese Teams mit weiteren Berufsgruppen ergänzt, etwa aus der Psychologie, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Diätologie oder Sozialarbeit. Die Organisation und Führung solcher interdisziplinären Teams, ob in Zentren oder Netzwerken, stellt eine anspruchsvolle, aber zugleich sinnstiftende Aufgabe für Führungskräfte im Gesundheitsbereich dar.
Das MCI bietet neben einschlägigen Bachelorund Masterstudiengängen in Vollzeit einen berufsbegleitend organisierten 16-wöchigen Lehrgang in Health Management an. Darüber hinaus haben Berufstätige mit dem MBA Health Management eine zusätzliche, flexible Weiterbildungsmöglichkeit. So können Sie sich gezielt auf eine Führungsrolle im Gesundheitswesen vorbereiten und Ihre Karriere vorantreiben. PR•
WHY NOT STUDY HEALTH MANAGEMENT AT THE TOP?
SOZIAL-, GESUNDHEITS- & PUBLIC MANAGEMENT (BA)
BACHELOR of ARTS
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MBA HEALTH MANAGEMENT
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LEHRGANG HEALTH MANAGEMENT
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INVESTMENT UND VORSORGE IN EINEM
Meist dauert es nicht lange, bis niedergelassene Mediziner zu den Bestverdienern im Land zählen. Damit stellt sich auch die Frage nach gewinnbringenden Investments und bestmöglicher Vorsorge. Hier kommt die Immobilie als Kapitalanlage ins Spiel.
TEXT: DORIS HELWEG
Martin Ausserlechner hat sich in seiner 25-jährigen Karriere als gewerblicher Vermögensberater unter anderem auf Veranlagungen für Ärzte spezialisiert. Mit einem starken Konzern im Hintergrund, nämlich Swiss Life Select, ist der erfahrene Betriebswirt tief drin im Thema Veranlagungen für Ärzte. Denn für Mediziner, die meist in der 48er- oder 50er-Steuerprogression liegen, sind Immobilieninvestitionen besonders interessant. „Natürlich muss bei Veranlagungen die Mischung zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Investments immer gut abgestimmt sein“, betont der Berater, der sich im Speziellen auf Investmentstrategie, Vermögensverwaltung, Vorsorgewohnungen, Bauherrenmodelle sowie Immobilienfinanzierung spezialisiert hat. Besonders wichtig ist ihm dabei das Aufzeigen sämtlicher Investmentmöglichkeiten inklusive der Veranlagung in Immobilien. In einem umfassenden Erstgespräch macht der gebürtige Osttiroler eine
exakte Analyse der persönlichen und finanziellen Situation und evaluiert etwaige Wünsche und Ziele seiner Kunden.
Das Bauherrenmodell Neben einer ausgewogenen Veranlagung hat Ausserlechner Bauherrenmodelle mit in seinem Portfolio. Damit kann man mit kleinen oder auch größeren Investitionen Miteigentümer einer wertbeständigen, geförderten und leistbaren Immobilie werden.
Ausgelegt auf 20 bis 25 Jahre zählt das Bauherrenmodell zu den langfristigen Investmentmodellen und ist weniger auf schnellen Gewinn und kurzfristigen Zugriff, sondern vielmehr auf die Umwandlung von Einkommenssteuer in Immobilienvermögen und eine lebenslange Immobilienrente ausgelegt. „Den steuerlichen Totalgewinn erzielt man in diesem Modell in der Regel erst nach 25 Jahren. Vorzeitige Tilgungen sind natürlich möglich, machen in diesem Fall je-
SWISS LIFE SELECT ÖSTERREICH
Bei diesem Bauherrenmodell erwerben oder sanieren Investoren gemeinsam mit anderen eine Wohnimmobilie zur langfristigen Vermietung. Dieser nachgefragte Wohnraum bringt kontinuierliche Mieteinnahmen und eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals, mögliche Steuereffekte und öffentliche Förderungen kommen noch on top.
doch keinen Sinn“, erläutert Ausserlechner. „Vielmehr wird darauf geachtet, dass der Anleger ab seinem 65. Lebensjahr mit Beginn der Rente in den Fruchtgenuss kommt. In unseren Bauherrenmodellen ist nach 20 Jahren eine Mietrendite von sechs Prozent (gemäß Angaben und Berechnungen des Bauträgers) des Investments zu erwarten. Ehrlicherweise muss man erwähnen, dass die Mieteinnahmen die Tilgungsraten des Kredits nicht vollumfänglich decken können und eine gewisse monatliche Zuzahlung während der Investitionsphase zu erwarten ist. Nach Ablauf der Laufzeit profitiert der Kunde folglich von Einnahmen, die als kleines Zubrot zur Rente sicher gerne willkommen sind. Diese müssen dann allerdings regulär versteuert werden“, so Ausserlechner.
Langfristig und erfolgversprechend Wie ein Bauherrenmodell funktioniert, erläutert Ausserlechner anhand eines aktuellen Projektes am Hessenplatz in Steyr: „Bei einem Bauherrenmodell erwirbt und saniert der Anleger gemeinsam mit anderen Investoren eine Wohnimmobilie, um diese langfristig zu vermieten. Es entsteht
„DAS BAUHERRENMODELL STELLT EINE GUTE MÖGLICHKEIT
DAR, EINKOMMENSSTEUER IN IMMOBILIENVERMÖGEN UMZULENKEN. MIT ALL SEINEN MÖGLICHKEITEN IST DAS MODELL DAMIT FÜR MEDIZINER EIN
OPTIMALES INVESTMENT UND EINE IDEALE ALTERSVORSORGE.“
Martin Ausserlechner
nachgefragter Wohnraum, der kontinuierliche Mieteinnahmen und eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals einbringt. Als Bonus profitieren Investoren dabei von öffentlichen Förderungen.“ Kurz gesagt: Das Bauherrenmodell ist eine Anlageform, die nicht nur eine wertbeständige Beteiligung darstellt, sondern auch eine dauerhafte Einnahmequelle. „In jedem Fall empfiehlt es sich, den persönlichen Steuerberater für eine fundierte Beratung hinzuzuziehen“, rät Ausserlechner.
Nachhaltiges Investment
Großen Wert legt Swiss Life Select bei der Wahl der Projekte auf den Umweltschutz und setzt dabei einen klaren Fokus auf die Sanierung bestehender Gebäude. So wird einerseits Flächenfraß entgegengewirkt, andererseits kommen im Zuge von Generalsanierungen auf Neubaustandard auch umweltschonende Technologien wie Fernwärme zum Einsatz. „Der große Vorteil bei diesem Bauherrenmodell ist, dass Swiss Life Select Österreich nur Objekte anbietet, die unseren strengen Prüfprozess durchlaufen haben, der Baubeginn erfolgt auch erst, wenn das Objekt zur Gänze finanziert ist. Dass die jeweiligen Anteile im Firmenbuch eingetragen sind, bietet einen weiteren Sicherheitsaspekt ebenso wie der Mietenpool, bei dem das Risiko eines Mietausfalls auf die gesamten Mieterträge verteilt wird und somit nicht so ins Gewicht fällt“, weiß der erfahrene Berater. Zudem beinhalten die Berechnungen alle Kosten, den Investor erwarten sohin keine zusätzlichen Kosten mehr. PR•
SWISS LIFE SELECT
Mag. Martin Ausserlechner Beratungszentrum Innsbruck Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck Tel.: +43 (0)664 4346 773 martin.ausserlechner@swisslife-select-at
Disclaimer: Investitionen im Zusammenhang mit Bauherrenmodellen sind mit Chancen und Risiken verbunden. Historische Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Zur Abschätzung von steuerlichen Auswirkungen sollte unbedingt ein Steuerberater zu Rate gezogen werden. Bauherrenmodelle können unterschiedlich ausgestaltet sein: Entweder es werden direkte Anteile an Immobilien erworben oder Anteile an Gesellschaften, die wiederum Eigentümer der Immobilie sind.
OPTIMAL BETREUT
UNIQA – von der klassischen Krankenversicherung zur Gesundheitsdienstleisterin.
Mit ihrer Ambition als beste Servicedienstleisterin verfolgt UNIQA mit dem LARA Partnernetzwerk und weiteren Services das Ziel, für UNIQA Kund:innen die Gesundheitsversorgung so einfach wie möglich zu gestalten. Sie sollen durch die österreichische Gesundheitslandschaft begleitet und optimal betreut werden. Seit 2019 wird das LARA Partnernetzwerk an Gesundheitsdienstleister:innen – allen voran Wahlärzt:innen –kontinuierlich ausgebaut und umfasst nun rund 600 Partnerstandorte österreichweit – vorwiegend im Osten, doch in den westlichen Bundesländern wird verstärkt nach neuen LARA Partner:innen gesucht. Mit LARA bietet UNIQA ihren
„MIT
LARA BIETEN WIR UNSEREN KUND:INNEN EINE VÖLLIG NEUE ART DER GESUNDHEITSVERSORGUNG –EINFACH, SCHNELL UND HYBRID.“
Lukas Huber
Kund:innen mit Privatarzt-Versicherung Services wie eine Online-Arztsuche und Online-Terminvereinbarung, mit der sowohl physische Arzttermine als auch telemedizinische Konsultationen bei LARA Partnerärzt:innen gebucht werden können. Eine rasche Terminvergabe und ausreichend Zeit bei der Betreuung und Behandlung der Patient:innen stehen hier im Vordergrund. Ob sich UNIQA Kund:innen für LARA Partnerärzt:innen oder Ärzt:innen außerhalb des LARA Partnernetzwerks entscheiden, ist dabei weiterhin den Kund:innen überlassen – es gilt nach wie vor die freie Arztwahl.
Alles unter einem Dach
Beim Ausbau des LARA Partnernetzwerks setzt UNIQA verstärkt auf die Zusammenarbeit mit Ärztezentren und verbindet so präventive, diagnostische und therapeutische Leistungen unter einem Dach: In den neu geschaffenen UNIQA Medical Partner Centern werden neben ärztlicher Versorgung mit raschen Terminen durch das LARA Partnernetzwerk zum Beispiel umfassende Diagnostik sowie tagesklinische Operationen und schnelle Erstversorgung außerhalb üblicher Ordinationszeiten für UNIQA Kund:innen mit entsprechendem Versicherungsschutz angeboten.
Mit dem VitalCheck, der in den meisten Partnerzentren absolviert werden kann, bietet UNIQA ein anspruchsvolles Vorsorgeprogramm mit zusätzlichen Untersuchungen, die in der staatlichen Vorsorgeuntersuchung nicht enthalten sind. Dazu zählen etwa Ultraschall zum Beispiel von Oberbauch und Nieren und eine genaue Blutanalyse inklusi-
„IM UNIQA
MEDICAL PARTNER CENTER VEREINEN WIR PRÄVENTION, DIAGNOSTIK UND THERAPIE, UM UNSERE KUND:INNEN BESTMÖGLICH ZU UNTERSTÜTZEN.“
Alina Schärmer
ve relevanter Marker zur Früherkennung. Derzeit gibt es UNIQA Medical Partner Center bereits in Wien, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und der Steiermark.
Hybride Gesundheitsversorgung zu Randzeiten
Als Vorreiterin der Telemedizin in Österreich bietet UNIQA ihren Kund:innen einen unkomplizierten Zugang zu moderner, hybrider Gesundheitsversorgung – mit ärztlicher Expertise, die weit über die klassischen Ordinationszeiten hinaus verfügbar ist. Der Telemedizin-Dienst in Kooperation mit Mavie Telemed bietet anspruchsberechtigten
UNIQA Privatarzt-Kund:innen werktags von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 22 Uhr rasche Termine für Online-Konsultationen per Videoanruf, Telefon oder Chat. Während der Beratung erhalten Patient:innen Ratschläge und Behandlungsempfehlungen. Bei Bedarf werden Rezepte digital übermittelt, die in jeder Apotheke eingelöst werden können. PR•
VORTEILE FÜR LARA PARTNER:INNEN Wir suchen in ganz Österreich niedergelassene Wahlärzt:innen sowie Labor- und Röntgeninstitute. Interessiert? Senden Sie einfach ein E-Mail an lara@uniqa.at. Profitieren Sie durch die Listung auf der LARA Partnersuche unter lara.uniqa.at und die laufende Bewerbung über diverse Kanäle.
IMMOBILIEN:
Auf dem Weg zur Gründung einer eigenen Praxis ist die Suche nach geeigneten Behandlungsräumlichkeiten eine der ersten Aufgaben. Dabei stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Räumlichkeiten angemietet werden sollen oder doch ein Kauf die bessere Option darstellt. Sowohl beim Kauf einer Immobilie als auch bei der Miete sind grundlegende Dinge zu beachten.
TEXT: LUKAS KÖNIG
ODER MIETE?
Die Miete einer Immobilie bringt eine gewisse Flexibilität mit sich und mindert den Finanzierungsdruck bei der Praxisgründung erheblich. Auch hat eine Mietpraxis (abhängig vom Verhandlungsgeschick des Arztes) oft den Vorteil, dass etwaige Kosten der Adaptierung der Räume, aber auch Reparaturen und Instandhaltungskosten unter Umständen auf den Eigentümer überwälzt werden können. Der Mieter hat Miete und Betriebskosten zu tragen, die Erhaltung der Substanz ist aber Sache des Vermieters.
Die Flexibilität im Bereich der Vermietung ist allerdings vom rechtlichen Rahmen
MIETE BRINGT FLEXIBILITÄT, BEI DEN DETAILS IST JEDOCH VORSICHT GEBOTEN. DAS VERFASSEN EINES MIETVERTRAGES IST DESHALB EINE SACHE FÜR EXPERTEN.
abhängig, insbesondere ob das gemietete Objekt unter den Vollanwendungsbereich oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fällt oder möglicherweise gar nicht dem Mietrechtsgesetz unterfällt. Von dieser Einordnung abhängig sind etwa die Frage des Kündigungsschutzes, Regeln für die Betriebskostentragung, Wertsicherungsvereinbarungen, allfällige Obergrenzen für den Mietzins und die Anwendbarkeit weiterer strenger Regeln des Mietrechtsgesetzes (MRG). Jedenfalls gilt: Das Verfassen eines Mietvertrages ist eine Sache für Experten, ein Abschluss ohne Beratung bzw. Prüfung eines vorgelegten Vertrages kann schnell teuer werden.
Wenn aus Bewegung Vorsprung wird
Innsbruck Hallerstraße Haller Straße 165, 6020 Innsbruck
Innsbruck Mitterweg Mitterweg 26-27, 6020 Innsbruck
Kufstein
Rosenheimer Straße 11, 6330 Kufstein
St. Johann Birkenstraße 18, 6380 St. Johann in Tirol
VIELFALT DIE BEWEGT. PIA
4x in Tirol porscheinterauto.at
Stromverbrauch (kombiniert): 15,6-20,0 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A. Angaben zu den Stromverbräuchen und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von der gewählten Ausstattung des Fahrzeugs. Symbolbild. Stand 09/2024.
DER KAUF EINER IMMOBILIE UND SOHIN DIE
SCHAFFUNG VON EIGENTUM AN DER EIGENEN PRAXIS
BRINGT DEM ARZT GRÖSSTMÖGLICHE FREIHEIT DER
NUTZUNG. DOCH AUS ALS EIGENTÜMER KANN
Achtung bei Umbauten
Besonderes Augenmerk beim Vertragsabschluss gilt insbesondere den (an sich üblichen) Zustimmungsvorbehalten bei Umbauten und besonders natürlich der Laufzeit des Vertrages, an die sich der Vermieter halten muss. Die bauliche Umgestaltung von Mieträumlichkeiten zu einer modernen Arztpraxis verschlingt oft hohe Summen und daher sollte die Laufzeit des Mietvertrages dieser Investition und dem Bedürfnis des Arztes nach Kontinuität im Interesse seiner Patienten angepasst werden.
Hat ein Mieter Aufwendungen auf das Mietobjekt getätigt, kann er vom Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für seine Investitionen verlangen, wobei hier zwischen dem Vollanwendungsbereich MRG, Teilanwendungsbereich MRG und dem Anwendungsbereich des ABGB zu differenzieren ist. Ersetzt wird gesetzlich jedenfalls nur ein notwendiger oder zumindest (für den Vermieter) nützlicher Aufwand. Daneben können auch vertraglich vereinbarte Investitionsablösevereinbarungen getroffen werden. Einer solchen vertraglichen Vereinbarung ist stets der Vorzug zu geben, denn nur so ist gesichert, dass alle getätigten Investitionen (unabhängig vom Nutzen des Vermieters) rückgefordert werden können.
Eigentum schafft Sicherheit
Der Kauf einer Immobilie und sohin die Schaffung von Eigentum an der eigenen Praxis bringt dem Arzt größtmögliche Freiheit der Nutzung. Man ist nicht an eine bestimmte vereinbarte Laufzeit eines Mietvertrages gebunden. Ebenso unterbleibt eine laufende Erhöhung der Nutzungskosten, wie sie bei Miete im Wege der Wertsicherung des
FÜR UND WIDER
Ob die Anmietung oder der Kauf einer Praxis angestrebt wird, hängt einerseits von den finanziellen Möglichkeiten des Praxisgründers ab, angesichts des nach wie vor angespannten Immobilienmarktes andererseits natürlich von der Verfügbarkeit eines geeigneten Objektes. Und last, but not least von den rechtlichen Rahmenbedingungen und den vertraglichen Regelungen, die erzielbar sind. Bei letzterem Thema kann Ihr Rechtsexperte Ihnen jedenfalls wirkungsvoll zur Seite stehen.
Mietzinses in durchaus erheblichem Umfang eintritt. Umgestaltungen im Inneren des Objektes sind im Eigentum grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings sind auch hier gewisse Maßnahmen von der Zustimmung Dritter abhängig.
Sowohl bei einem gemieteten Objekt als auch bei Eigentum gelten für Wohnungseigentumsobjekte besondere Regelungen. Sofern eine Arztpraxis hier betrieben werden soll, ist zunächst festzustellen, ob vertraglich oder auch konkludent jede Art der Verwendung des Wohnungseigentumsobjektes vereinbart ist oder etwa eine Geschäftstätigkeit gestattet wurde, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt wird, wie dies bei einer Arztpraxis der Fall wäre. Ist dies ausgeschlossen, ist für den Betrieb einer Praxis
eine Widmungsänderung notwendig. Hierfür ist die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer vonnöten. Also gilt auch hier: Die Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen des in Aussicht genommenen Objektes durch einen Rechtsexperten ist unbedingt erforderlich.
Beim Erwerb eines Wohnungseigentumsobjektes besteht außerdem oft der Irrglaube, dass man mit seinem Eigentum ohne Zustimmung der weiteren Wohnungseigentümer baulich tun kann, was man möchte. Gerade hier sind manche Änderungen nicht ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer erlaubt. So dürfen ohne Zustimmung keine Änderungen an oder im eigenen Objekt durchgeführt werden, wenn diese schutzwürdige Interessen der anderen Eigentümer verletzen, eine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses bewirken oder eine Gefährdung der Sicherheit von Personen oder Sachen mit sich bringen. Dies ist insbesondere bei großen Umbauplänen, Einbau von Klimageräten, zusätzlichen Sanitärräumen oder einer Änderung der Fenster zu beachten. Auch eine großzügige Beschilderung der Praxis ist nicht ohne weiteres erlaubt. Zudem ist es ein schönes Gefühl, zu wissen, dass man am Ende seiner beruflichen Laufbahn auf den Wert einer im Eigentum stehenden Immobilie (idealerweise samt erheblicher Wertsteigerung) zugreifen kann, sei es zur Absicherung des Ruhestandes als auch um einem allfälligen ärztlichen Nachfolger das Nutzungsrecht über die etablierten Praxisräumlichkeiten einräumen zu können. Der Steuergesetzgeber hat hier jedenfalls kürzlich die Entnahme der Praxisräumlichkeiten in das Privatvermögen steuerlich stark vereinfacht. •
CHECKLISTE: PRAXISGRÜNDUNG
Haben Sie alles bedacht, um erfolgreich eine Praxis zu gründen? Die BTV steht ihren Kund:innen zur Seite.
Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Praxisgründung, damit sich diese ihrem wichtigen Beitrag für die Gesellschaft widmen können. Die finanzielle Betreuung der BTV auf höchstem Niveau und das tiefgehende Verständnis der Bank für das Geschäftsmodell der Berufsgruppe ermöglichen es Ärztinnen und Ärzten, ihren Fokus voll auf das Kerngeschäft einer Arztpraxis zu richten. Erfahrene BTV Betreuer:innen mit Schwerpunkt auf freiberuflich tätige Unternehmer:innen kennen die Herausforderungen, die vor, während und nach einer Praxisgründung warten. Von der Standortwahl über das Für und Wider von Einzelordination, Gruppen- oder Gemeinschaftspraxis bis hin zu Finanzierungsmöglichkeiten, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Liquiditätsplanung und -steuerung oder der Vorsorge. Dies sind nur einige Aspekte der Praxisgründung, bei denen die BTV mit ihrer unternehmerischen Kompetenz ihre Kund:innen unterstützt. Dabei behalten die Betreuer:innen nicht nur die betriebliche, sondern auch die private Sphäre stets im Blick und sorgen aus einer Hand für das notwendige Gleichgewicht.
Das flexible BTV Team Für eine umfassende Begleitung steht BTV Kund:innen ein/eine Betreuer:in zur Seite, die umfassend berät und bei strategischen Entscheidungen unterstützt. Das Tagesgeschäft haben BTV Co-Betreuer:innen im Blick. Darüber hinaus stehen BTV Expert:innen mit tiefgehendem Knowhow zu Leistungen wie Leasing, Vorsorge, umsichtiger Vermögensverwaltung oder auch Beratungsmandaten zur Verfügung, um mit ihrem Fachwissen für einen optimalen und zukunftsgerichteten Ablauf in einer neu gegründeten Praxis zu sorgen. PR•
Im direkten Dialog steht die BTV ihren Kund*innen mit unternehmerischer Expertise und branchenspezifischem Know-how zur Seite. Für Ärztinnen und Ärzte hat die BTV ihr Wissen in der Checkliste zur Praxisgründung gebündelt.
DAMIT DIE PRAXISGRÜNDUNG GELINGT
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist eine große Herausforderung und eine sorgfältige Planung erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit der Praxisgründung. Für einen ersten Überblick hat die BTV die wichtigsten Fragen übersichtlich zusammengestellt und beantwortet. www.btv.at/praxisgruendung
KONTAKT
Bank für Tirol und Vorarlberg AG Stadtforum 1, 6020 Innsbruck www.btv.at
btv.at/nachhaltigegeldanlage
Unser Geld in unserer Welt
Investieren mit Geist und Haltung bedeutet: Ressourcen schonen, sozial handeln und faire Geschäfte tätigen. Das wirkt und bewirkt!
AUF IMMOBILIENSUCHE
Die Wahl der Immobilie hat großen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung einer Praxis. Auf der Suche nach den richtigen Räumlichkeiten gilt es einiges zu beachten und vielerlei Aspekte miteinzubeziehen.
Hat sich ein Mediziner dazu entschieden, sich niederzulassen, stellt sich unmittelbar die Frage nach den geeigneten Räumlichkeiten. Denn abgesehen von den allgemeinen immobilienspezifischen Aspekten gilt es im Fall einer Praxisgründung jede Menge betriebswirtschaftlicher Überlegungen miteinzubeziehen. Welche das sind und worauf besonders zu achten ist, haben wir bei den Experten Peter und Anna Jenewein von Immobilienmanagement Jenewein nachgefragt.
Bei der Gründung einer Praxis kommt der Immobiliensuche naturgemäß ein großer Stellenwert zu …
PETER JENEWEIN: Praxisentscheidungen sind Immobilienentscheidungen. Die Wahl der Immobilie kann einen großen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung einer
Praxis haben und bedarf gründlicher Überlegungen. Das beginnt bei persönlichen Lebenslagen wie Alter, Lifestyle und Lebensvorstellungen und endet bei der Ausstattung der Praxisräumlichkeiten. Dazwischen liegt eine große Bandbreite an betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten, die es zu berücksichtigen gilt, sowie die gegenwärtige wirtschaftliche Situation wie Inflation, KIM-Verordnung und Zinsniveau.
Beginnen wir mit den Fragen, die sich Praxisgründer auf der Suche nach der richtigen Immobilie stellen müssen.
PETER JENEWEIN: Ganz abgesehen von den persönlichen Parametern unterscheidet sich die Immobiliensuche nach der Art der Praxis. Handelt es sich um eine Wahlarzt- oder Kassenpraxis? Wie gestaltet sich die Patientenstruktur? Wie
„PRAXISENTSCHEIDUNGEN SIND IMMOBILIENENTSCHEIDUNGEN.“
Peter Jenewein
groß ist das Einzugsgebiet und wie gestaltet sich die soziale Struktur der Patienten im Umkreis der Praxis? Wie sieht es mit dem Mitbewerb im Umfeld aus? Soll die Praxis für sich allein stehen oder möglicherweise in der eigenen Wohnimmobilie integriert sein? Will ich eine Praxisgemeinschaft? Ich könnte hier die Fragenliste endlos fortsetzen, entscheidend ist, dass man all diese Überlegungen einerseits mit einem professionellen und wirtschaftlich fundierten Immobilienfachmann anstellt und andererseits in Absprache mit Banken die Finanzierungsmöglichkeiten klärt.
Grundsätzlich gilt es auch zu entscheiden, ob die Immobilie gemietet oder gekauft werden soll. Was raten Sie Ihren Kunden?
ANNA JENEWEIN: Wer sich zu Beginn noch unsicher über die wirtschaftliche oder generell die weitere Entwicklung der Praxis ist und auf der sicheren Seite sein will, wird vorerst eher eine Miete in Erwägung ziehen. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass die gewerbliche Nutzung nicht vom privaten Mietrechtsgesetz geschützt und eine Indexierung des Mietpreises jedenfalls miteinzukalkulieren ist. Wenn ich jedoch allein auf eine Laufzeit von drei Jahren die Mietausgaben gegen Rückzahlungen in den Erwerb eines eigenen Objektes stelle und auch derzeit noch mit einer Rendite von etwa fünf bis sieben Prozent auf eine Immobilie rechnen kann, würde ich in jedem Fall eher zum Kauf tendieren, da der Käufer auch den Zinsaufwand steuerlich geltend machen kann. Zudem zählt aus meiner Sicht des Vermögensberaters der Eigentumserwerb zu den besten und sichersten Veranlagungen. Im Worst Case kann ich eine Immobilie immer noch entweder vermieten oder wieder verkaufen – in den meisten Fällen erfahrungsgemäß sogar mit Gewinn. Insofern sollte man schon zu Beginn mit viel Weitsicht die Frage stellen, ob Erweiterungspotential im Fall einer Praxisvergrößerung oder eine Praxisgemeinschaft in Betracht gezogen werden soll.
Welche Anforderungen müssen Immobilien für die Errichtung einer Arztpraxis erfüllen?
PETER JENEWEIN: In einer genauen Bedarfsanalyse wird gemeinsam mit dem Arzt erörtert, wie groß die Immobilie sein soll, wie viele Mitarbeiter einen Arbeitsplatz brauchen und welche technischen Voraussetzungen erforderlich sind. Insbesondere muss im Vorfeld auch geklärt werden, ob eine gewerberechtliche Nutzungsmöglichkeit der Immobilie vorhanden ist beziehungsweise in einem Wohngebiet eine Betriebsanlagengenehmigung erwirkt werden kann. Abgesehen davon, sind technische Voraussetzungen wie Elektroanschlüsse und Datenleitungen für etwaige Röntgen- oder andere medizinische Geräte zu prüfen.
Welche immobilienspezifischen Aspekte fallen bei der Suche besonders ins Gewicht?
PETER JENEWEIN: Das wichtigste Kriterium für jeden Immobilienkauf ist die Lage. Je nach Positionierung als Arzt, Facharzt oder Wahlarzt und je nach Patientenstruktur spielt dabei die Größe des Einzugsgebiets ebenso eine Rolle wie die soziale Struktur im Umkreis, die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkmöglichkeiten, Barrierefreiheit, das äußere Erscheinungsbild und etwaige Werbemöglichkeiten an der Praxisfassade. Braucht es eine Frequenzlage? Ist eine Eigennutzung durch Nachkommen angedacht? All diese Parameter müssen für die richtige Wahl der Immobilie berücksichtigt werden und können in die Einschätzung der dafür notwendigen Finanzierung in Absprache mit Banken und Vermögensberatern einfließen. In manchen Fällen stellt sich die Frage, ob die Praxis oder die private Wohnung finanziert werden soll oder die Ordination in die Wohnimmobilie integriert werden kann. In diesem Fall bietet dies sogar steuerliche Vorteile, da man die Finanzierungszinsen als Aufwand steuerlich abschreiben kann.
Stellt sich schlussendlich die Frage nach der Ausstattung der Immobilie.
ANNA JENEWEIN: Grundvoraussetzung ist natürlich die Kohärenz mit gesetzlichen Vorgaben wie Betriebsanlagengenehmigung, OIB-Richtlinien und dem Arbeitsinspektorat sowie die Möglichkeit für architektonisch und wirtschaftlich sinnvolle Adaptierungsmöglichkeiten. Grundsätzlich sollte die Innenausstattung auch zum Patientenstatus passen, da eine allgemeine Kassenpraxis oder ein Zahnarzt in der Regel mit einem anderen Ambiente aufwartet als eine Kinderwahlarztpraxis oder ein ästhetischer Chirurg. Zudem sollte auf eine gute und funktionelle Raumaufteilung für Patienten und mitarbeiterfreundliche Einrichtungselemente Wert gelegt werden – wenn möglich in einer zeitlosen und angenehmen Atmosphäre. Der Erwerb einer Immobilie für eine Praxis bedarf einer umfassenden und weitsichtigen Betrachtung und sollte unseres Ermessens nach jedenfalls von einem Immobilienprofi mit fundierten wirtschaftlichen und branchenspezifischen Kenntnissen begleitet werden.
Wie sieht der Markt derzeit für den Erwerb einer Immobilie aus?
ANNA JENEWEIN: Der Immobilienmarkt hat sich gewandelt, von einem Verkäufer- zu einem Käufermarkt. Das bedeutet, dass es grundsätzlich ein guter Zeitpunkt für den Kauf einer Immobilie ist. dh•
„AUS MEINER SICHT DES VERMÖGENSBERATERS ZÄHLT DER EIGENTUMSERWERB ZU DEN BESTEN UND SICHERSTEN VERANLAGUNGEN.“
Anna Jenewein
STILVOLLES AMBIENTE
Einrichten ist immer eine Frage des persönlichen Stils. Bei Spechtenhauser finden Ärzt:innen Gesamtkonzepte der Inneneinrichtung für ihr Eigenheim ebenso wie für Praxisräumlichkeiten.
In einem schönen Ambiente fühlen wir uns definitiv wohler, sei es nun in den eigenen vier Wänden oder eben auch bei einem Arztbesuch. Es sind die kleinen Finessen und das Gespür für die Vorstellungen der Kund:innen, welche die stimmigen Einrichtungskonzepte von Spechtenhauser so individuell und behaglich machen.
Individuell und maßgefertigt Ein Team aus fünf professionellen Planer:innen aus den Bereichen Innenarchitektur und Möbel- und Innenausbau wickelt von der Entwurfs- und Planungsphase über die Kalkulation bis hin zum Um- und Einbau alles aus einer Hand ab. „Wir sehen uns vielmehr als Dienstleister im Innenausbau und in der Innenarchitektur, weniger als klassisches Möbelhaus“, fasst Studioleiter David Seiwald in kurzen Worten die Philosophie des Hauses zusammen. Maßgefertigte Empfangstheken und Garderoben oder passgenaue Sanitäreinrichtungen in Eigenfertigung runden das Gesamtangebot der Einrichtungsprofis ab. „Funktionalität ist insbesondere bei der Einrichtung von Praxisräumlichkeiten ein wichtiger Aspekt. Darum arbeiten wir hier sehr eng mit unserer hauseigenen Möbeltischlerei zusammen, um individuelle Lösungen zu schaffen, die den Arbeitsabläufen einer Ordination entsprechen“, ergänzt Innenarchitekt Maximilian Thurnher-Walch.
Am Puls der Zeit
Das Spechtenhauser-Möbelstudio-Team: Nicole Egger, David Seiwald, Carmen Daum, Manuela Presslaber und Maximilian Thurnher-Walch
EINRICHTEN IST EINE FRAGE DES PERSÖNLICHEN GESCHMACKS UND STETS AUCH GEPRÄGT VON ZEITGEMÄSSEN TRENDS. DIESE PARAMETER IN EIN GESAMTKONZEPT ZU GIESSEN UND BIS INS KLEINSTE DETAIL AUFEINANDER ABZUSTIMMEN, IST DIE BERUFUNG DER VERSIERTEN EINRICHTUNGSPLANER:INNEN VON SPECHTENHAUSER IN INNSBRUCK.
Es ist sowohl das ausgewogene Verhältnis von unterschiedlichen Stilrichtungen, die dennoch eine klare Spechtenhauser-Handschrift tragen, als auch die geschickte Kombination aus Maßfertigung und Möbeln von namenhaften Herstellern, die das Studio zu einem angesagten Einrichtungspartner machen. „On top haben wir den Vorteil, viele Gewerke aus unserem eigenen Unternehmen stellen zu können und in enger Zusammenarbeit mit unseren Unternehmensbereichen Fensterbau, Möbelbau und Glasbau Komplettlösungen anzubieten. In diesem Bereich haben wir in Tirol sicher ein gewisses Alleinstellungsmerkmal“, freut sich Seiwald. PR•
SPECHTENHAUSER
Fensterbau, Möbeltischlerei, Glaserei und Fensterstudio: Scheuchtenstuelgasse 4
Möbelstudio: Fürstenweg 82 6020 Innsbruck Tel.: 0512/22 02 info@spechtenhauser.com www.spechtenhauser.com
Faktor Mensch
Ich möchte Mitarbeiter einstellen – wo fange ich an?
TEXT: MARTIN WEISS
Eine Arztpraxis, in der ausschließlich ein Arzt ohne Mitarbeiter tätig ist, stellt den Ausnahmefall dar. Der Regelfall ist, dass eine Arztpraxis mit weiteren Mitarbeitern betrieben wird. Noch vor der Führung eines Bewerbungsgesprächs ist es notwendig, den Kollektivvertrag für die Angestellten von Ärzten in der jeweils gültigen Fassung durchzulesen, um informiert in das jeweilige Bewer-
Generell können Dienstverträge formfrei abgeschlossen werden. Ein mündlicher Dienstvertrag ist daher gleichermaßen gültig wie ein schriftlicher.
bungsgespräch zu gehen und verlässliche Auskünfte geben zu können. Im Kollektivvertrag werden gewisse Regelungen getroffen, die über die gesetzlichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes hinausgehen. Dieser Kollektivvertrag ist im Internet auf der Homepage der Ärztekammer im Downloadbereich abrufbar. Nach der Führung des Bewerbungsgesprächs wird im Idealfall eine Jobzusage erteilt und mitgeteilt, wann die Praxis eröffnet wird.
Dienstvertrag – mündlich, schriftlich?
Generell können Dienstverträge formfrei abgeschlossen werden. Ein mündlicher Dienstvertrag ist daher gleichermaßen gültig wie ein schriftlicher. Trotz dieses Umstandes, dass auch mündliche Dienstverträge Geltung haben, ist es zu Beweiszwecken ratsam, einen Dienstvertrag stets schriftlich abzuschließen.
Zudem ist der jeweilige Arzt bekanntlich bereits aufgrund des Ärztegesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt auch für die Hilfspersonen des Arztes. Auch Angestellte von Ärzten sind aufgrund des bestehenden Kollektivvertrages zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über diese bestehenden generellen Regelungen hinaus ist es dennoch ratsam, die Verschwiegenheitsverpflichtung in dem jeweiligen Dienstvertrag noch einmal gesondert niederzuschreiben. Klare Regelungen sind sowohl für den Dienstgeber als auch für den Dienstnehmer von Vorteil.
Arbeitnehmerschutz –das gilt es zu beachten Ärzte sind als Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Bestimmungen des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes einzuhalten. Dazu ist es erforderlich, eine Gefährdungsbeurteilung bei der jeweiligen Praxis durchzuführen, um potentielle Risiken in der Praxis zu identifizieren. Potentielle Risiken können zum Beispiel beim Um-
gang mit medizinischen Geräten bestehen. Doch auch darüber hinaus bestehen zahlreiche weitere Risiken für Arbeitnehmer von Ärzten. In Arztpraxen gelten strenge Hygienevorschriften, die es zum Schutz der Patienten, aber auch zum Schutz der Arbeitnehmer einzuhalten gilt. Arbeitnehmer können außerdem mit Nadeln oder teilweise auch mit Chemikalien oder Blut in Berührung kommen, weshalb es zum Beispiel notwendig ist, präventiv entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Nadelstichverletzungen zu treffen.
Etwaige Verstöße gegen zwingende Bestimmungen des Arbeitnehmer*innenschutzgesetzes führen zu Verwaltungsstrafen von 166 bis zu 8.324 Euro. Zudem könnten Arbeitnehmer auch zivilrechtlich mit einer Klage gegen den jeweiligen Arbeitgeber vorgehen, wenn sich der Arbeitgeber durch ein schuldhaftes Verhalten schadenersatzpflichtig macht.
Dienstverhältnisse lösen –wie mache ich das?
Generell gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Einerseits kann die Auflösung eines Dienstverhältnisses einvernehmlich erfolgen. Dazu bedarf es der Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer. Den Endtermin des Dienstverhältnisses können Dienstgeber und Dienstnehmer in diesem Fall vereinbaren.
WAS IST WICHTIG
Daneben besteht die Möglichkeit, den Mitarbeiter zu kündigen. Der Kollektivvertrag für Angestellte von Ärzten sieht hierbei die Notwendigkeit vor, dass eine Kündigung entweder dem Arbeitnehmer persönlich übergeben werden muss und er dies bestätigt oder dass diese schriftlich durch eingeschriebenen Brief versendet werden muss. Beim Ausspruch einer Kündigung endet das Arbeitsverhältnis erst nach dem Ablauf der Kündigungsfrist – diese ist abhängig von der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen – zu einem bestimmten Termin (Monatsende laut Kollektivvertrag für Angestellte bei Ärzten). In den ersten beiden Dienstjahren beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen. Nach dem Ausspruch der Kündigung ist der Dienstnehmer daher im Regelfall noch zwei Monate im Unternehmen.
Schließlich besteht die Möglichkeit, einen Mitarbeiter zu entlassen. Für eine Entlassung bedarf es gewisser besonders schwerwiegender Gründe. Diese sind gesetzlich geregelt. Zu denken ist dabei zum Beispiel an Diebstähle von Medizinprodukten oder Medikamenten. Eine Entlassung ist unverzüglich auszusprechen. Hält man als Arbeitgeber die geforderte Notwendigkeit des unverzüglichen Ausspruchs der Entlassung nicht ein, ist die Entlassung unberechtigt. Das kann dazu führen, dass der jeweilige Arbeitnehmer trotz des Umstandes, dass er faktisch nicht mehr arbeitet, zu bezahlen ist. •
• Im Arbeitsrecht ist mit ganz besonders hoher Sorgfalt vorzugehen, da man als selbstständig werdender Arzt nicht nur Verantwortung für sich und seine Patienten, sondern auch Verantwortung für seine Mitarbeiter trägt.
• Zudem ist es empfehlenswert, Arbeitsverträge schriftlich mit den notwendigsten Regelungspunkten abzuschließen und insbesondere bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht voreilig zu handeln. Gerade im Arbeitsrecht kann voreiliges Handeln sehr teuer werden.
• Wie immer ist daher auch in diesem Bereich die Inanspruchnahme guter rechtlicher Beratung unumgänglich.
DAS KOSTEN MITARBEITER
Personalkosten sind grundsätzlich alle Ausgaben, die mit der Beschäftigung von Dienstnehmern zusammenhängen. Ein Überblick.
DIE WICHTIGSTEN PERSONALKOSTEN
• Löhne und Gehälter
• gesetzlicher Sozialaufwand (Pensionsund Krankenversicherungsbeitrag an die Österreichische Gesundheitskasse)
• Lohnabgaben an das Finanzamt (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag)
• Lohnabgabe an die Gemeinde (Kommunalsteuer)
• freiwilliger Personalaufwand wie Schulungskosten, Berufskleidung, Weihnachtsfeier, Weihnachtsgeschenke etc.
PERSONALKOSTEN IM DETAIL
Ein Beispiel zur Kostenbelastung aus der Anstellung einer Ordinationsgehilfin in Tirol bei einem Allgemeinmediziner mit kleiner Zulage (148 Euro). Stand 01/2024:
Nettogehalt = Auszahlungsbetrag: 1.000 Euro 1.200 Euro
Monatsbelastung gesamt: 1.540,79 Euro 2.022,56 Euro
JAHRESBELASTUNG GESAMT: 21.559,34 Euro 28.020,58 Euro
CHECKLISTE ZU DEN PERSONALKOSTEN
BESCHREIBUNG
Personalkostenberechnung vom Steuerberater anfordern (Gesamtkostenberechnung je Monat und Jahr)
Anmeldung Dienstnehmer vor Dienstantritt
Steuerfreie Zulagen berücksichtigen
Dienstvertrag für jeden Dienstnehmer ausfertigen
Alle nachträglichen Änderungen in Schriftform
TIPPS
• Die ANMELDUNG der Dienstnehmer bei der Krankenkasse muss vor Arbeitsantritt erfolgen (bei verspäteter Meldung kommt es zur Verhängung von Beitragszuschlägen).
• Die Führung eines LOHNKONTOS (von einem Fachmann) ist verpflichtend notwendig, auch für die Reinigungskraft und für geringfügig Beschäftigte.
• Der Abschluss eines SCHRIFTLICHEN DIENSTVERTRAGES ist besonders wichtig. Bitte achten Sie dabei auf die vielen Besonderheiten der Arztordination (kein Standardvertrag).
• BETRIEBLICH ABSETZBAR: Freiwillige soziale Zuwendungen (Weihnachts-, Geburtstagsgeschenke) sind bis zu 186 Euro und für Betriebsveranstaltungen (Betriebsfeier, Weihnachts- und Geburtstagsfeiern etc.) pro Jahr und Dienstnehmer bis 365 Euro betrieblich absetzbar, ohne dass dafür Lohnabgaben anfallen.
• ÜBERSTUNDENAUFZEICHNUNGSPFLICHT beachten: Steuerfreiheit ist nur noch für 18 Überstunden pro Monat gegeben, die Steuerbegünstigung für den Zuschlag wird sonst aberkannt.
Arbeitsrechtliche Vereinbarungen wie Betriebsurlaub, zwischendurch gewährte freie Tage, Prämienzahlungen etc. generell in Schriftform (Drucksorten bei Steuerberater erhältlich)
Ehegattendienstverhältnis – Beratung von Steuerberater einholen
Lohnverrechnung nur vom Steuerberater
Bei allen Problemen (z. B. Kündigung, Entlassung, Nichterscheinen zum Dienst) sofort Steuerberater informieren und dann erst Maßnahmen setzen
ERLEDIGT AM
GESUND IN DIE ZUKUNFT
Das Mount Med Resort in der Wildschönau setzt neue Maßstäbe in Architektur, Interior und Konzept im Gesundheitstourismus.
Mit Dezember 2024 hat das Medical-Flagship Mount Med Resort seine Pforten geöffnet. Aufbauend auf den 850 Jahre alten Mauern eines ehemaligen Zehenthofs ist hier ein architektonisch und konzeptionell einzigartiges Resort mit visionärem Medical Spa entstanden. Zehn Gebäude vereinen sich zu einer Welt in sich, harmonisch eingebettet in die unberührte Natur des Hochtals.
Mylife Changing Resort
Im revolutionären Gesundheitskonzept des Mount Med Resort finden integrative Diagnostik, Präzision und zukunftsweisende, zellverjüngende Methoden sowohl in der Prävention als auch in der Behandlung Anwendung. Achtsamkeit und Balance ebnen darüber hinaus den Weg zu einer Transformation des Bewusstseins und des Lebensstils. Ziel ist es, die körperliche und geistige Gesundheit, Schönheit und Leis-
tungsfähigkeit der Gäste mit maßgeschneiderter Ernährung, Neuro-Biohacking-Technologien und natürlichen Nootropika zu optimieren. Der Mensch wird in seiner Gesamtheit betrachtet, vom Mindset bis zu den schmerzenden Gelenken und allem dazwischen – angefangen in der kleinsten Zelle des Körpers. Das Mount Med Resort bietet sohin weit mehr als nur einen Aufenthalt – es ist ein bewusst gewählter Rückzugsort, der seinen Gästen eine Welt der Regeneration, Kraftschöpfung und Inspiration eröffnet PR•
MOUNT MED RESORT
Kirchen, Oberau 72, 6311 Wildschönau Tel.: 05339/29300 info@mountmedresort.com www.mountmedresort.com
WO TRADITION
AUF INNOVATION TRIFFT
Das Eventschiff als ideale Ort für Ihre Veranstaltung.
Stellen Sie sich vor, Sie halten Ihre Ansprache auf der MS Achensee, während das Eventschiff sanft über das türkisblaue Wasser gleitet und die majestätische Bergkulisse Ihre Worte perfekt untermalt. Dieses außergewöhnliche Ambiente, gepaart mit exzellenter Kulinarik,
macht jede Veranstaltung zu einem besonderen Erlebnis –einzigartig, inspirierend und in Erinnerung bleibend. Die MS Achensee vereint historische Tradition und moderne Technik zu einem außergewöhnlichen Veranstaltungsort. Umgeben von der unberührten Natur Tirols bietet das Event-
schiff mit seinem erstklassigen Service den idealen Rahmen für Tagungen, Seminare und Feierlichkeiten jeder Art. Hier wird Ihre Veranstaltung nicht nur professionell umgesetzt, sondern erhält auch eine unverwechselbare Atmosphäre.
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Der perfekte Raum für Ihre Veranstaltung
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Von der ersten Idee bis zum letzten Applaus kümmern wir uns um jedes Detail. Unser erfahrenes Eventteam sorgt dafür, dass Ihre Veranstaltung nach Ihren Vorstellungen verläuft.
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Der Wert der Praxis
Der Markt in Österreich reflektiert bei der Kaufpreisfindung einer Arztordination einen zweistufigen Prozess. In Stufe eins wird der materielle Wert (Sachwert, Substanzwert) und in Stufe zwei der ideelle Wert (Firmenwert, „Goodwill“) ermittelt. Sollen auch die Räumlichkeiten erworben werden, so ist davon losgelöst der Wert der Immobilie gesondert zu ermitteln, was allerdings nicht Gegenstand dieses Beitrags ist.
TEXT: VERENA ERIAN
Stufe I: Wert der Praxisausstattung
Um hier zu einem Ansatz zu kommen, werden die materiellen Vermögensstände (Sachwerte) der Praxis gelistet und bewertet. Dafür ist das ohnehin vorliegende Anlagenverzeichnis des letzten steuerlichen Jahresabschlusses sehr praktikabel und hilfreich. Dieses Verzeichnis ist auf den Bewertungsstichtag hin zu aktualisieren.
CHECKLISTE ANFORDERUNGSLISTE PRAXISÜBERNAHME/-BEWERTUNG
Da die steuerliche Anlagenabschreibung zu Buchwerten führt, die rein steuerliche Relevanz haben, muss weiters eine Überleitung auf den Zeitwert erfolgen. Die erzielbaren Einzelveräußerungspreise auf dem Gebrauchtwarenmarkt sind dabei allerdings ebenso wenig relevant wie die steuerlichen Buchwerte. Schlussendlich ist der Substanzwert der Ordination als Zusammenhangswert aller Wirtschaftsgüter
BESCHREIBUNG ERLEDIGT AM
Vorlage Jahresabschluss Vorjahre und Saldenliste laufendes Jahr
Vorlage Anlagenverzeichnis letztes Abschlussjahr
Ermittlung/Bereinigung/Ergänzung Anlagenwerte
Ermittlung ideeller Praxiswert (Goodwill)
Erstellung einer Rentabilitätsberechnung
Bedingungen für Übernahme bestehendes Personal
Übernahme Ordinationsräumlichkeiten gesichert?
Überprüfung bestehender Verträge und Rechtsverhältnisse
im betrieblichen Gefüge unter Annahme einer Unternehmensfortführung zu sehen. Somit spielt es für den Wertansatz eine wesentliche Rolle, ob die betreffende Arztpraxis so weitergeführt werden kann, wie sie derzeit liegt und steht, ob in nächster Zukunft wesentliche Investitionen erforderlich sind und ob mit dem bestehenden Inventar zweckmäßig gearbeitet werden kann. Kann die Ordination nicht an der bestehenden Örtlichkeit bestehen bleiben, so begründet dies Abschläge.
Je nach Kapitalintensität des Faches ergibt sich aus diesen Überlegungen für die in der Ordination verbleibenden und weiterhin genutzten Wirtschaftsgüter anlässlich einer Übergabe ein Wertansatz für die Sachgesamtheit. Gibt es Wirtschaftsgüter, die zeitnah angeschafft wurden und betragsmäßig von wesentlicher Höhe sind, so werden diese in der Regel gesondert bewertet.
Stufe II: Wert des ideellen Praxiswertes
Der zweite Kaufpreisbestandteil umfasst die ideellen Werte. Das sind im Wesentlichen der vom Vorgänger aufgebaute Patientenstock sowie weitere immaterielle
Faktoren wie ein eingespieltes Personal, der Standort, die Höhe der Miete etc., die sich auf die Ertragskraft der Ordination auswirken. Diese Werte spiegeln sich im erzielbaren Honorarvolumen der Ordination wider.
Mitunter wird für die Ablöse des Patientenstockes ein zu hoher Wert veranschlagt. Die Bewertung des ideellen Wertes sollte daher Fachleuten (Steuerberater mit Branchenerfahrung) überlassen werden. Nur diese kennen den Markt und haben einen Überblick über die Vielzahl der maßgeblichen Faktoren. Die Faktoren, welche einen niedrigeren oder höheren Ansatz bestimmen, lassen sich anhand folgender Fragen beispielhaft skizzieren:
• Wie hoch ist das bestehende Honorarvolumen und wie setzt es sich zusammen?
• Wird der Patientenstock bestehen bleiben?
• Können/sollen die bisherigen Leistungen im selben Umfang vom Nachfolger erbracht werden?
• Sind die Umsätze konstant und nachhaltig?
• Wie stark ist die Praxis (Rentabilität) im externen Branchenvergleich?
Resümee
Was die Entscheidung für oder gegen die Übernahme einer bestehenden Ordination betrifft, so ist Ersteres, rein finanziell gesehen, immer ein Vorteil, wenn der Preis stimmt. Dazu empfiehlt es sich, eine Expertise zum ideellen Wert (nachhaltige Ertragsstärke) und zum materiellen Wert (Praxisausstattung) der betreffenden Ordination einzuholen. Da keine Praxisübernahme der anderen gleicht und die Klärung der hier skizzierten Vorfragen sehr zeitintensiv sein kann, empfehlen wir, rechtzeitig einen einschlägig branchenerfahrenen Steuerberater mit ins Boot zu holen.
• Kann/soll ein Kassenvertrag vom Übernehmer erlangt werden?
• Erfolgt ein nahtloser Übergang?
• Wie ist der Standort der Ordination zu beurteilen?
• Kann der Übernehmer in den bestehenden Räumlichkeiten verbleiben?
• Wie hoch wird die Miete für den Übernehmer sein?
• Kann der bestehende Mietvertrag übernommen werden bzw. wie wird der künftige Mietvertrag aussehen?
• Besteht ein gut eingeführtes Personal und kann dieses übernommen werden?
• Gibt es Dienstnehmer, die noch aus dem „Abfertigungssystem alt“ Ansprüche haben?
Plausibilisierung
Am Ende jedes Wertermittlungsprozesses sollte das Ergebnis auf seine Plausibilität hin überprüft werden. Hier stellen sich im Wesentlichen zwei Fragen:
1. Was kostet die Neuerrichtung auf der grünen Wiese?
2. Was haben Kollegen für eine Praxisübernahme bezahlt? •
DRUM
PRÜFE ...
Neben der Gründung einer eigenen Praxis besteht die Möglichkeit, eine bestehende Praxis zu übernehmen. Rein rechtlich gesehen ist eine bestehende Praxis ein Unternehmen, das erworben wird. Was bei einer Due-Diligence-Prüfung zu beachten ist.
TEXT: MARTIN WEISS
Beim Erwerb eines Unternehmens kauft man dieses im Regelfall mit allen Rechten und Pflichten. Daraus ergibt sich die logische Frage, wie im jeweils konkreten Fall diese Rechte und Pflichten ausgestaltet sind. Anders als beim Erwerb eines einfachen Gegenstandes wie einem Arztkittel, bei dem man auf den ersten Blick sieht, ob er Beschädigungen hat, ist es bei einem Unternehmen. Um auch die Rechte und Pflichten eines Unternehmens „sichtbar“ zu machen, hat es sich in der Praxis bewährt, eine rechtliche Due-Diligence-Prüfung durchzuführen.
Due Diligence: Was ist das?
Bei einer Due-Diligence-Prüfung werden alle bestehenden Rechte und Pflichten des Unternehmens sichtbar gemacht. Die Basis dafür sind bestehende Unterlagen, öffentliche Bücher (Firmenbuch, Grundbuch) und Auskünfte des Veräußerers. Das Ergebnis einer solchen Prüfung ist ein Due-Diligence-Bericht, der auf konkrete Risiken oder Schwierigkeiten hinweist. Dieser Bericht schafft Klarheit darüber, was gekauft wird. Dies ist für beide Vertragsteile von Vorteil, da hierdurch Rechtssicherheit über den Kaufgegenstand geschaffen wird.
OBWOHL MIT EINER RECHTLICHEN DUE-DILIGENCEPRÜFUNG KOSTEN VERBUNDEN SIND, IST ES IM REGELFALL RATSAM, EINE SOLCHE DURCHZUFÜHREN. MAN KANN SIE AUCH ALS EINE GUTE INVESTITION IN DIE ZUKUNFT BETRACHTEN.
Ob ein selbständiges Ambulatorium oder eine Einzelpraxis oder ein sonstiges Unternehmen übernommen werden, ist für die Notwendigkeit einer rechtlichen Due-Diligence-Prüfung unerheblich, da es immer um die mit dem jeweiligen Unternehmen in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten geht.
Ablauf
Nachdem der Veräußerer und der Erwerber des jeweiligen Unternehmens wechselseitig die unverbindliche Absicht des Kaufs bzw. Verkaufs des Unternehmens mitgeteilt haben, wird häufig im Auftrag des Erwerbers eine rechtliche Due-Diligence-Prüfung durchgeführt. Die Basis einer solchen Prüfung ist eine Anforderungsliste mit unterschiedlichen Positionen, die vom Veräußerer und vom Erwerber gemeinsam durchgegangen wird.
Diese Positionen lassen sich unter anderem in folgende Bereiche untergliedern:
• Unternehmensrecht
• Öffentliches Recht
• Wesentliche Verträge
• Berufsrechtliche Vorschriften
• Arbeitsrecht
• Liegenschaften
• Immaterialgüterrecht
• Datenschutz
• Versicherungen
• Finanzangelegenheiten
• Rechtsstreitigkeiten
Die zu diesen Bereichen bestehenden Unterlagen werden dann von dem Veräußerer an den Erwerber zur weiteren Prüfung übergeben. Je nachdem, um welche Art von Unternehmen (Einzelpraxis, Gruppenpraxis, selbständiges Ambulatorium etc.) es sich handelt, lohnt es sich, gewisse Bereiche intensiver zu prüfen und die Liste entsprechend anzupassen. Bei selbständigen Ambulatorien sind hierbei etwa die bestehenden Betriebsbewilligungen von besonderer Wichtigkeit, da diese für den rechtmäßigen Fortbetrieb essenziell sind. Auch negative Auskünfte, wonach es zu gewissen Dingen keine Unterlagen gibt, können aufschlussreich sein. Aufschlussreich im positiven Sinne kann eine negative Auskunft zum Beispiel sein, wenn der Veräußerer mitteilt, dass in den letzten fünf Jahren keine Zivilprozesse geführt worden sind. Aufschlussreich im negativen Sinne kann eine negative Auskunft zum Beispiel sein, wenn es einen mündlichen
Mietvertrag mit unterschiedlichen Behauptungen von dem Vermieter und dem Mieter gibt.
Da zum Zeitpunkt des Austauschs der Unterlagen wechselseitig noch keine Rechtssicherheit für den Erwerb geschaffen worden ist, ist es ratsam, eine Verschwiegenheitsverpflichtung betreffend alle ausgetauschten Unterlagen und erteilten Auskünfte zu unterzeichnen. Häufig wird eine derartige Verschwiegenheitsverpflichtung in die Absichtserklärung, die das wechselseitige Interesse am Kauf bzw. Verkauf bekundet, mitaufgenommen. Hierdurch sind beide Vertragsteile auch für den Fall abgesichert, dass der Kauf scheitert. Je nach der Höhe des Kaufpreises fällt die Due-DiligencePrüfung umfangreicher oder weniger umfangreich aus.
Zielsetzungen
Das Ziel der rechtlichen Due-Diligence-Prüfung ist es, die nicht oder nur teilweise sichtbaren Teile eines Unternehmens sichtbar zu machen und bestehende Risiken zu beschreiben. Bei der Due-Diligence-Prüfung werden einerseits bestehende, andererseits auch potentielle, sich aus der Übertragung ergebende Risiken dargestellt. Die sich aus einer solchen Prüfung ergebenden Risiken können häufig vor dem rechtskräftigen Verkauf des Unternehmens durch die Zusammenarbeit von Veräußerer und Erwerber minimiert oder sogar eliminiert werden.
Obwohl mit einer rechtlichen Due-Diligence-Prüfung stets Kosten verbunden sind, ist es im Regelfall ratsam, eine solche durchzuführen. Durch das Sichtbarmachen des Kaufgegenstandes wird für beide Parteien Rechtssicherheit und Rechtsfrieden geschaffen. Eine ordnungsgemäße Due-Diligence-Prüfung dient daher auch der Vermeidung von potentiellen Prozessen zwischen Erwerber und Veräußerer. Zudem können durch aktive Handlungen, deren Notwendigkeit sich aus der Due-Diligence Prüfung ergibt, zum Beispiel gegenüber dem Vermieter oder von Behörden weitere rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden, wodurch letztendlich Kosten eingespart werden können. Eine rechtliche Due-Diligence-Prüfung beim Erwerb eines Unternehmens kann man daher auch als eine gute Investition in die Zukunft betrachten.
Beim Erwerb eines bestehenden Unternehmens, sohin unter anderem beim Erwerb von Arztpraxen oder selbständigen Ambulatorien, ist daher die die frühzeitige Inanspruchnahme von rechtlicher Beratung zu empfehlen. •
Risiken und Nebenwirkungen
Der Grundgedanke und die grundlegende Intention bei der Übernahme bzw. dem Erwerb eines bestehenden Unternehmens, sei es in Form einer Einzelpraxis, einer Gruppenpraxis oder zum Beispiel eines selbständigen Ambulatoriums, ist die Fortführung desselben. Das jeweilige Unternehmen hat einen Wert, weshalb für dieses im Regelfall ein Kaufpreis bezahlt wird. Ziel des Erwerbers ist es, dieses Unternehmen nach seinen Vorstellungen fortzuführen. Der Fortbestand des Unternehmens ist daher die Grundvoraussetzung dafür, dass eine Unternehmenstransaktion abgewickelt wird. Um die Rechte und Pflichten eines Unternehmens sichtbar machen zu können, wird eine rechtliche Due-Diligence-Prüfung durchgeführt (siehe Seite 74). Wesentliche Risiken bei dieser Prüfung werden als „Red Flags“ bezeichnet. Dort ist eine genaue Betrachtung notwendig.
Red Flags bei der Übernahme.
TEXT: MARTIN WEISS
Red Flags können sich dabei auf den bestehenden Betrieb eines Unternehmens beziehen. Auf Basis des faktischen Betriebs eines Unternehmens, sohin des Betriebs einer Arztpraxis, ist es notwendig, zu prüfen, ob der faktische Betrieb mit den bestehenden Bewilligungen und Verträgen übereinstimmt. Andererseits beziehen sich Red Flags auf Risiken und Ungewissheiten, die sich aus der Übernahme einer Praxis durch einen neuen Arzt ergeben. Unter Umständen wurden Verträge der Arztpraxis lediglich auf den bisherigen Arzt (persönlich) und unter Ausschluss einer Übertragung auf einen neuen Erwerber abgeschlossen. Zudem ist es auch möglich, dass Dritte der Übertragung einer Arztpraxis zustimmen müssen.
Typische Probleme
Generell ist es die Aufgabe des jeweiligen Rechtsvertreters, Red Flags zu erkennen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu
geben, um den Eintritt von Risiken zu verhindern. Da bei Red Flags rechtliche und steuerliche Themen ineinandergreifen, ist zudem ein enger Austausch von Rechtsanwalt/Notar und Steuerberater ratsam. Nachfolgend werden typischerweise auftretende wesentliche Problempunkte dargestellt:
Eintrittsrecht in bestehende wesentliche Verträge:
Je nachdem, wie (natürliche Personen, juristische Person) das zu übernehmende Unternehmen betrieben wird, stellt sich häufig die Frage, ob der Übernehmer die bestehenden Verträge ohne Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners übernehmen kann oder ob die jeweiligen Verträge ausschließlich mit dem Veräußerer persönlich abgeschlossen worden sind und eine Übertragung daher von der Zustimmung des Vertragspartners abhängig ist. Insbesondere bei Verträgen mit Krankenkassen
oder bei Verträgen mit dem Land kann dies von Bedeutung sein.
Standortbezogene Bewilligung:
Oft sind Bewilligungen für den Betrieb von medizinischen Einrichtungen (z. B. selbständiges Ambulatorium) lediglich für einen bestimmten Standort erteilt. Eine Sicherung des Standorts ebenso wie eine Abklärung, ob bzw. wann dieser verlegt werden kann, ist daher notwendig.
Arbeitsrecht:
Oft haben Unternehmen schon seit vielen Jahren die gleichen Mitarbeiter. Damit verbunden ist – neben der Tatsache, dass man erfahrene Arbeitskräfte hat – der Umstand, dass diese häufig noch im System „Abfertigung alt“ (Einstellung vor 1. Jänner 2003) sind. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist für derartige Mitarbeiter bei ausreichend langer Zugehörigkeit zum Betrieb ein Jahresgehalt fällig. Dies gilt es finanziell zu bedenken.
Patientenakten:
Für Aufklärungs- und Behandlungsfehler bestehen Haftungsrisiken. Zudem ist auch Datenschutz ein neu hinzugekommenes Thema, das es mittlerweile zu beachten gilt. Eine stichprobenartige Prüfung der Patientenakten ist daher bei der Übernah-
Red Flags sind nichts
Ungewöhn-
liches. Lediglich der Umstand, dass welche bestehen, sagt daher nichts darüber aus, ob das jeweilige Unternehmen gekauft werden soll oder nicht.
me zu empfehlen. Gute Dokumentation ist das Um und Auf, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Umgang mit Red Flags
Der Bestand von Red Flags ist nichts Ungewöhnliches. Lediglich der Umstand, dass Red Flags bestehen, sagt daher nichts darüber aus, ob das jeweilige Unternehmen gekauft werden soll oder nicht. Beim Umgang mit Red Flags indes ist zu empfehlen, dass Erwerber und Veräußerer offen darüber sprechen. Teilweise können mit Red Flags in Zusammenhang stehende Risiken noch vor dem Unternehmensverkauf abgeklärt werden. Wenn eine Abklärung vor dem Verkauf nicht möglich ist, diese aber besonders
wichtig wäre, besteht die Möglichkeit, den jeweiligen Unternehmenskaufvertrag von dem Eintritt diverser Bedingungen abhängig zu machen. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der Unternehmenskauf erst dann rechtskräftig über die Bühne gehen soll, wenn wichtige Vertragspartner dem zugestimmt haben, dass die bisherigen Verträge auch für den zukünftigen Erwerber gelten. Zudem können in Verträgen auch gewisse Bestimmungen mitaufgenommen werden, die auch beim Eintritt von Red-Flag-Risiken Sicherheit geben. Zu denken ist dabei an Bankgarantien oder persönliche Haftungszusagen. Wie immer ist auch in diesem Bereich die Inanspruchnahme guter rechtlicher Beratung unumgänglich. •
ABGESICHERT
Mag. Gabriele Zach-Rainer ist selbstständige, staatlich geprüfte Versicherungsmaklerin.
Mediziner tragen eine große menschliche Verantwortung und ein hohes Risiko. Umso wichtiger ist eine entsprechende Risikoabsicherung –spezielle Berufe brauchen eben auch spezielle Versicherungen.
So wie man einem kranken Menschen den Gang zum Arzt empfiehlt, so ist es für Mediziner ratsam, in Versicherungsangelegenheiten den Rat von Experten einzuholen. Gabriele Zach-Rainer hat sich auf Grund ihrer beruflichen Laufbahn auf die Absicherung von Ärzten spezialisiert. Um dabei ungebunden und individuell beraten zu können, hat sie sich 2010 als staatlich geprüfte Versicherungsmaklerin selbstständig gemacht. „Nur so kann ich meine Kunden neutral beraten, denn mein persönlicher Anspruch ist es, für individuelle Bedürfnisse die besten Möglichkeiten aufzuzeigen und dem Kunden eine professionelle Entscheidungsbasis zu geben“, betont Gabriele Zach-Rainer.
Obligatorische Ärztehaftpflichtversicherung „Einige Versicherungen wie eine Berufshaftpflichtversicherung sind für den niedergelassenen Arzt obligatorisch. Wie ein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung nicht zugelassen wird, so ist die verpflichtende Ärztehaftpflichtversicherung für die Zulassung als niedergelassener Arzt vorgeschrieben“, erklärt die Expertin. In Österreich müssen freiberuflich täti-
ge Ärzte sowie Gruppenpraxen eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Das gilt für niedergelassene ebenso wie für Wohnsitzärzte, die beispielsweise auf Werkvertrags- oder Honorarbasis arbeiten. Anzuraten ist eine Berufshaftpflichtversicherung jedoch auch für angestellte Mediziner, da bei der Behandlung eines Patienten im Krankenhaus bei einem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit die Versicherung des Krankenhauses die Schadenersatzforderung regressieren kann. „Die Prämien sind in Österreich derzeit noch vergleichsweise niedrig, obwohl wir uns schon bald amerikanischen Verhältnissen nähern“, weiß Zach-Rainer und ergänzt: „Jedenfalls deckt eine Ärztehaftpflichtversicherung gerechtfertigte Schadenersatzansprüche und wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen ab. Je nach Fachrichtung des Arztes richtet sich die maximale Versicherungssumme, die bei einem Praktiker geringer ausfallen wird als bei einem Chirurgen.“
Betriebsunterbrechungsversicherung Als Sicherheitspolster für den selbstständig tätigen Mediziner ist laut Gabriele Zach-Rainer eine Betriebsunterbrechungs-
„MEIN
ANSPRUCH
IST EINE GUTE BERATUNG, ENTSCHEIDEN MUSS DER KUNDE SELBST.“
Gabriele Zach-Rainer
versicherung zu empfehlen. „Bei Krankheit oder Unfall deckt diese Versicherung die Fixkosten der Praxis nach einer vereinbarten Zeitspanne ab. Ideal ist es, die Versicherungssumme in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater zu errechnen, da dieser genaue Kostenkenntnis haben sollte.“ Als wesentliche Punkte, auf die in einer Betriebsunterbrechungsversicherung geachtet werden sollte, nennt die Spezialistin einen Kündigungsverzicht seitens des Versicherers, den Einschluss psychischer Erkrankungen wie Burn-out sowie Epidemien und eigener sowie behördlich angeordneter Quarantäne: „Seit Corona gibt es hier bei den Anbietern große Unterschiede, nicht alle Produkte decken alle Risiken ab.“
Praxisversicherung
Vergleichbar mit der privaten Haushaltsversicherung macht es zudem Sinn, die Ordinationseinrichtung zu versichern. Wichtig dabei ist, dass auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abgedeckt sind. Nice to have ist eine Technik-Kasko für die elektrischen Geräte in der Ordination, die etwaige Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeiten auch an mobilen Geräten inkludiert.
Rechtsschutz
Eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte übernimmt Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten und beinhaltet die Deckung für Inkassostreitigkeiten, sollten nach einer Behandlung Komplikationen oder Beschwerden einen Rechtsstreit verursachen. Im Paket inkludiert ist dabei meist eine Privatrechtsschutzversicherung inklusive KFZ für den Arzt und seine Familienmitglieder. „Aus meiner Sicht sollte vor allem auf die freie Anwaltswahl ohne Selbstbehalt geachtet werden“, rät Gabriele Zach-Rainer.
Unfall-und Krankenversicherung Neben einer verpflichtenden Unfallversicherung für Ärzte, die für alle unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte gleich hoch ist, besteht für Ärzte keine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung. Grundsätzlich können Ärzte zwischen drei Möglichkeiten der Selbstversicherung wählen: der ASVG-Selbstversicherung der Österreichischen Gesundheitskasse in der Höhe von etwa knapp 500 Euro monatlich,
© MARIAN KRÖLL
der GSVG-Selbstversicherung der Sozialversicherung der Selbstständigen mit einer Beitragshöhe von rund 480 Euro sowie einer privaten Gruppenkrankenversicherung der Merkur-Versicherung mit einem altersabhängigen Tarif für Kammermitglieder. „Die Bausteine für eine Krankenzusatzversicherung sind bei dieser privaten Gruppenversicherung sehr günstig, weshalb auch ein Großteil der Ärzte sich für diese Variante entscheidet“, sagt Zach-Rainer.
Für Ärzte besteht des Weiteren die Möglichkeit, die Deckung in der privaten Unfallversicherung aufzupeppen: Eine Rahmenvereinbarung für die Unfallversicherung beinhaltet eine verbesserte Gliedertaxe, was eine Aufwertung der Invalidität der Hand von normalerweise 20 Prozent auf 100 Prozent beinhaltet, da insbesondere für Chirurgen die Hände bei ihrer Arbeit eine wichtige Rolle spielen.
Risikoabsicherung und Berufsunfähigkeit
Dass man die Finanzierung einer Praxis mit einer Ablebensversicherung abdecken sollte, dazu raten im Allgemeinen auch die Banken. „Selbst wenn man derlei Fälle nicht in Erwägung ziehen mag, kann es bei einer Berufsunfähigkeit um die Existenz gehen, weshalb man dieses Risiko unbedingt durch eine Berufsunfähigkeitsrente absichern sollte“, so Zach-Rainer.
In jedem Fall macht es Sinn, sich von einem neutralen Experten beraten zu lassen, um unabhängig die jeweils richtigen Versicherungsbausteine zu evaluieren und so eine professionelle Entscheidungsbasis für den Kunden zu schaffen. „Aus diesem Grund ist für mich ein persönliches Gespräch im Vorfeld so wichtig, um genau auszuloten, welche Risiken zu beachten sind“, weiß Gabriele Zach-Rainer aus ihrer jahrzehntelangen Erfahrung im gesundheitlichen Versicherungswesen. PR•
KONTAKT
Mag. Gabriele Zach-Rainer staatl. geprüfte Versicherungsmaklerín Michael-Seeber-Str. 2, 6410 Telfs zach-rainer@dieversicherungsmakler.tirol
DIE ÄRZTEHAFTUNG:
Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten: Herausfordernde Berufe mit viel Verantwortung. Dementsprechend wichtig ist es für diese hochspezialisierten Berufsgruppen, sich auch mit den Haftungsfragen ihrer Tätigkeit auseinanderzusetzen und die Grundsätze bei der täglichen Berufsausübung im Auge zu behalten. Die Ärztehaftung stellt dabei sicherlich eines der herausforderndsten Gebiete dieses beruflichen Haftungsrechts dar.
TEXT: HARALD ROSSI
DER PATIENT MUSS VOM ARZT SO AUFGEKLÄRT
WERDEN, DASS ER DAS WESEN UND DIE FOLGEN
DER BEHANDLUNG, ABER AUCH DIE FOLGEN EINER
NICHTBEHANDLUNG VERSTEHT UND DIE VORUND NACHTEILE ABWÄGEN KANN.
Die Haftung von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen ihrer Tätigkeit ist einerseits im Ärztegesetz, andererseits in den allgemeinen Bestimmungen des ABGB geregelt. Demnach ist der Arzt grundsätzlich verpflichtet, seine Patienten gewissenhaft zu betreuen und nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften das Wohl der Kranken und den Schutz der Gesunden zu wahren. Zu den haftungsbegründenden Behandlungsfehlern zählen neben einer fehlerhaften Diagnose insbesondere eine mangelhafte Aufklärung des Patienten und eine fehlerhafte, nicht nach den Regeln der Kunst durchgeführte Heilbehandlung. Die Ärztehaftung ist eine klassische Verschuldenshaftung, die
neben einem rechtswidrigen auch ein schuldhaftes Verhalten des Arztes voraussetzt. Dabei unterliegt der Arzt als Sachverständiger im Sinne des § 1299 ABGB einem verschärften Verschuldensmaßstab. So sind nicht nur durchschnittliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu berücksichtigen, sondern auch seine besonderen berufsbedingten Fähigkeiten und Kenntnisse. Liegt ein Behandlungsfehler vor, ist in der Regel ein Verschulden des Arztes zu vermuten. Die weitere Haftungsvoraussetzung der Rechtswidrigkeit liegt zum Beispiel immer dann vor, wenn aufgrund mangelhafter Aufklärung keine rechtswirksame Einwilligung des Patienten vorliegt oder die Heilbehandlung nicht lege artis erfolgt ist. Bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen kann die Rechtswidrigkeit jedoch ausgeschlossen sein.
LIEGT ZWISCHEN DER AUFKLÄRUNG UND DEM GEPLANTEN EINGRIFF EIN LÄNGERER ZEITRAUM,
SO EMPFIEHLT ES SICH IN JEDEM FALL, DIE
AUFKLÄRUNG VOR DEM EINGRIFF ZU WIEDERHOLEN.
Der in der Praxis wohl wichtigste Rechtfertigungsgrund, der etwa die fehlende Einwilligung des Patienten rechtfertigt, ist die Behandlung bei Gefahr in Verzug. So ist auch eine risikobehaftete Behandlung ohne konkrete Einwilligung gerechtfertigt, wenn aufgrund der Dringlichkeit eine Aufklärung und Einwilligung des Patienten nicht eingeholt werden kann. Ist der Patient hingegen entscheidungsfähig oder liegt eine entsprechende Verfügung vor, ist sein Wille zu berücksichtigen. In diesen Fällen ist der Patient umfassend über die Folgen seiner Entscheidung aufzuklären. Liegt kein Rechtfertigkeitsgrund vor, ist nach der Rechtsprechung selbst ein kunstgerechter medizinischer Eingriff rechtswidrig, wenn der Patient keine wirksame Einwilligung erteilt hat.
Ärztliche Aufklärung: wesentlicher Bestandteil der Behandlung
Die in der Praxis mitunter schwierige Lösung der Frage, in welchem Umfang die Aufklärung – die grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch zu erfolgen hat – stattfinden muss, hängt nach der Rechtsprechung immer vom Einzelfall ab. Einerseits soll die Aufklärung den Patienten nicht von notwendigen Behandlungen abschrecken, andererseits soll dem Patienten ein umfassendes Bild zur Abwägung von Chancen und Risiken vermittelt werden.
Über typische Risiken ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich immer aufzuklären. Verwirklicht sich ein Risiko nur sehr selten, ist der Patient dennoch darüber aufzuklären, wenn dieses Risiko für den Patienten erhebliche nachteilige Folgen haben kann. So hat der Oberste Gerichtshof etwa erkannt, dass der Patient bei einer Darmspiegelung auch über das Risiko einer Darmperforation aufzuklären ist, auch wenn die Wahrscheinlichkeit der Risikoverwirklichung gering ist. Ansonsten gilt für die Aufklärung der allgemeine Grundsatz, dass die Aufklärung umso umfassender sein muss, je weniger dringlich die Behandlung ist. Ziel der Aufklärung ist die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten. Der Patient muss vom Arzt so aufgeklärt werden, dass er das Wesen und
HINREICHENDE DOKUMENTATION
Im Haftpflichtprozess wird in der Regel durch Sachverständige geprüft, ob eine wirksame Einwilligung des Patienten auf der Grundlage einer umfassenden Aufklärung vorlag und ob die Behandlung lege artis erfolgte. Maßgebliches und wohl wichtigstes Beweismittel ist regelmäßig die schriftliche Dokumentation der Beratungen und Behandlungen durch die behandelnden Ärzte. Wurde eine Maßnahme vom Arzt nicht dokumentiert, begründet dies nach der Rechtsprechung die Vermutung, dass diese Maßnahme auch nicht getroffen wurde. Eine unvollständige, lückenhafte oder nicht nachvollziehbare Dokumentation geht daher im Haftungsprozess zu Lasten des Arztes.
Nicht nur im Sinne der Therapiesicherung, sondern auch zu Beweiszwecken im Arzthaftungsprozess empfiehlt es sich daher, einerseits die mündliche Aufklärung schriftlich zu dokumentieren (auch durch Anmerkungen, Hervorhebungen, Notizen oder Zeichnungen auf dem Aufklärungsbogen, der mit dem Patienten durchgegangen wird) und andererseits die sonstige Behandlungsdokumentation sorgfältig und lückenlos zu führen. Neben einer umfassenden Aufklärung und einer Behandlung nach den Regeln der Kunst ist daher auch eine gute Dokumentation das Um und Auf, um Haftungsrisiken zu minimieren.
die Folgen der Behandlung, aber auch die Folgen einer Nichtbehandlung versteht und die Vor- und Nachteile abwägen kann. Diese umfassende Aufklärung hat auch dann zu erfolgen, wenn der Arzt weitere Behandlungen oder Untersuchungen bei anderen Ärzten für erforderlich hält. So hat der Oberste Gerichtshof in einer vielbeachteten Entscheidung die Überweisung einer schwangeren Patientin an die Risikoambulanz mit dem klaren Hinweis „Sie gehen jetzt in die Risikoambulanz“ als nicht ausreichend angesehen. Erkennt der Arzt, dass bestimmte ärztliche Maßnahmen oder Überweisungen erforderlich sind, so ist er nach der Rechtsprechung verpflichtet, den Patienten auf diese Notwendigkeit und die Risiken einer Unterlassung hinzuweisen. Dabei muss der Hinweis umso ausführlicher und eindringlicher sein, je schädlicher die möglichen Folgen der Unterlassung sind.
Zeitpunkt der Aufklärung
Die maßgeblichen Informationen sind dem Patienten rechtzeitig vor der Behandlung zu erteilen, wobei der Zeitpunkt der Aufklärung maßgeblich vom Zweck der Behandlung abhängt. Die maßgeblichen Informationen sind dem Patienten unter Berücksichtigung der Dringlichkeit so rechtzeitig mitzuteilen, dass ihm eine angemessene Bedenkzeit verbleibt. Bei Lebensgefahr ist eine Aufklärung unmittelbar vor dem Eingriff rechtzeitig. Bei risikoreichen Eingriffen, die nicht unmittelbar bevorstehen, muss dem Patienten dagegen eine Bedenkzeit von mindestens einigen Tagen eingeräumt werden. Bei geringfügigen Eingriffen kann die Aufklärung auch weniger als 24 Stunden vor dem Eingriff erfolgen. Liegt zwischen der Aufklärung und dem geplanten Eingriff ein längerer Zeitraum, so empfiehlt es sich in jedem Fall, die Aufklärung vor dem Eingriff zu wiederholen, um dem Patienten die wesentlichen Umstände in Erinnerung zu rufen und eine Haftung wegen Aufklärungsfehlern zu vermeiden. Neben diesen allgemeinen Aufklärungsgrundsätzen sind auch fachspezifische Regelungen (z. B. für ästhetische Eingriffe) zu beachten.
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