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BESONDERHEITEN BEIM HOLZBAU IM AUSSENBEREICH

Holzbausysteme – Grundlagen & Planung

2.3 Baurechtliche Grundlagen Wärmedämm-Verbundsysteme Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) müssen bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Deshalb ist ihre Zulässigkeit national über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/ allgemeine Bauartgenehmigungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) geregelt und international über Europäische Technische Bewertungen (ETAs).

Wärmedämm-Verbundsysteme, die eine nationale Zulassung erhalten, werden mit dem Ü-Zeichen ausgezeichnet.

Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG Z - 33.4.1 - 40 Z - 33.43 - 105 Z - 33.43 - 1007 Z - 33.43 - 1580 Z - 33.43 - 1600 Z - 33.44 - 104 Z - 33.47 - 726 Z - 33.47 - 1171 MPA Hannover

Z - 33.49 - 1505 Schon gewusst? Da es sich um Zulassungen für Systeme handelt, dürfen auch nur die in der Zulassung geregelten Komponenten verwendet werden. Die Verwendung systemfremder Komponenten führt zu einem Verfall der Gewährleistungsansprüche.

Aus Sicherheitsgründen sind von Fachhandwerkern bei jedem Projekt Übergabeprotokolle über die sachgerechte Ausführung eines WDVS anzufertigen. Folgende Kriterien sind Teil einer nationalen Zulassung des DIBt: • Beschreibung des WDVS und seines Anwendungs­bereichs • Eigenschaften und Zusammensetzung aller systemrelevanten Komponenten, wie zum Beispiel des Dämmstoffs, der Putzkomponenten, der Anstriche und Zubehörteile • Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung • Übereinstimmungsnachweis • Bestimmungen für Entwurf und Bemessung wie, z. B. Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand- oder Schallschutz • Bestimmungen für die Ausführung • Übergabeprotokoll für die Bestätigung der ordnungs­gemäßen Ausführung

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