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Noch immer werden die Ergebnisse der „Razzia“ in der Seehafenstraße 7 + 9 von den Behörden ausgewertet. FOTO: ZAND-VAKILI
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Seehafenstraße: Noch kein Bußgeld verhängt DIESE WOCHE
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In Hamburg lässt sich selbst die heruntergekommenste Immobilie zu stolzen Preisen zimmerweise vermieten, nicht selten an verzweifelte Menschen aus Osteuropa. Das Jobcenter übernimmt die Miete, beim Hauseigentümer klingelt die Kasse. Die Sozialbehörde möchte dieses lukrative Geschäft mit der Not eindämmen. „Wir wollen Strukturen aufdecken und an die Hinterleute ran“, sagt Behördensprecher Marcel Schweitzer. Allein im Bezirk Harburg sind 113 „verdächtige Adressen“ bekannt. In einem ersten Schritt wurden Ende September zwei Häuser in der Harburger Seehafenstraße 7 und 9 unter die Lupe genommen. Beteiligt waren rund 100 Mitarbeiter von Bezirksamt, Zoll, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Wasserschutzpolizei. Weitere „Razzien“ sind in allen Bezirken geplant. Noch werden die gesammelten Daten der Aktion in der Seehafenstraße ausgewertet, aber fest steht: Im Gebäude Seehafenstraße
9 (rund 650 Quadratmeter Wohnfläche) wohnten 99 Personen, zulässig wären maximal 65 Personen. Warum fällt eine solche Überbelegung dem Einwohneramt nicht auf? „Informationen über die Größe, den Zustand oder die Anzahl von Wohneinheiten einer Immobilie sind dem Mitarbeiter im Kundenzentrum nicht bekannt“, erklärt Bettina Maak, Sprecherin des Bezirksamts Harburg. „Die Registrierung unter einer Anschrift im Melderegister erfolgt unabhängig von bereits bestehenden Anmeldungen.“
Der Vermieter hat Gelegenheit erhalten, bis zum Ende des Monats Stellung zu nehmen Bettina Maak Bezirksamt Harburg
Ungewöhnlich: Das Haus wurde zuletzt im April diesen Jahres vom Bezirksamt in Bezug auf Wohnungsmängel überprüft. Eine Überbelegung scheint nicht aufgefallen zu sein. In der Seehafenstraße 7 waren 65 Personen gemeldet – dabei darf in dem Haus offiziell niemand wohnen. „Es handelt sich nicht um Wohnraum“, bestätigt Bettina Maak. In beiden Gebäuden gab es massiven Schädlingsbefall durch Kakerlaken und Ratten. Das zuständige Hygieneinstitut Hamburg hat inzwischen Maßnahmen eingeleitet. Muss der Hauseigentümer Peter F. jetzt ein Bußgeld zahlen? Bettina Maak: „Der Vermieter hat Gelegenheit erhalten, bis zum Ende des Monats Stellung zu nehmen.“ Wegen der Überbelegung kann pro Wohnraum ein Bußgeld in Höhe von 500 bis 5.000 Euro verhängt werden. In jedem Einzelfall muss dem Vermieter Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Was sagt der Mieterverein?
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