Uster_April_2019

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Dienstag, 9. April 2019 | 2. Jahrgang Nr. 2 | Grossauflage 19 000 Exemplare

Offizielle Gewerbezeitung des Gewerbeverbandes Uster

Verdichtet bauen in Uster

Recht auf Informationen

Bring Your Own Device

Marktschwärmer Uster

Architekt Remo Gasche über Usters ­Potenzial und warum Einfamilien­haus­ quartiere die Grundpfeiler der Zersiedelung sind.

Alle Menschen haben dasselbe Recht auf Informationen, logisch. Leider sieht die Realität anders aus.

Mit den eigenen mobilen Geräten in der Firma zu arbeiten, birgt ein hohes Sicherheitsrisiko.

Frische lokale Lebensmittel direkt vom Produzenten: Das Konzept Marktschwärmer feiert einjähriges Bestehen.

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Nur 15 von 60 Millionen Franken bleiben in Uster Die Stadt Uster vergibt jährlich Aufträge von rund 60 Millionen Franken – allerdings nur einen Viertel davon an das Gewerbe in der Stadt.

Wenn eine Schweizer Familie zum Einkaufen über die Grenze nach Kon­ stanz fährt, um Geld zu sparen, geht ein Aufschrei durchs Land. Wer so handle, gefährde die Schweizer Wirt­ schaft, den Detailhandel, das ­Gewerbe, die KMU. Denn schliesslich: Wer bildet Lehrlinge aus, wer schafft Arbeitsplätze, wer bezahlt Steuern im Land? Das alles werde gefährdet, wenn die Kauf kraft ins Ausland ­abfliesse. So gesehen müsste man im kleineren Massstab auch darauf ­pochen, dass die Stadt Uster die 60 Millionen Franken an das einheimi­ sche Gewerbe vergibt. Denn schliess­ lich: Wer bildet Lehrlinge aus, wer schafft Arbeitsplätze, wer bezahlt Steuern in Uster? «Um die öffent­ lichen Mittel sparsam einzusetzen, soll in einem Vergabeprozess das wirtschaftlich günstigste Angebot des bestqualifizierten Bewerbers die ­Zusage erhalten», ist das offizielle ­Statement der Stadt Uster dazu. Unter 25 000 Franken entscheidet die Abteilung Interessant für das Gewerbe und für KMU ist die freihändige Vergabe. Für Aufträge bis 25 000 Franken kann die Abteilung im Stadthaus je nach ­Kredit, über den sie verfügen darf, frei entscheiden. «Die Abteilungen sind auch beim freihändigen Verfah­ ren nicht ganz autonom», sagte Cla Famos in der letzten Ausgabe dieser Zeitung. Bei Vergabe-Entscheiden für höhere Kredite rede auch der Stadtrat mit oder die zuständigen Organe. ­Zudem wende die Stadt Uster auch das Rotationsprinzip an. Falls bei­ spielsweise Maler A, Malerin B und Malerin C für die Ausführung eines Auftrags geeignet seien, sollen diese beim Rotationsprinzip im Verlauf der Zeit von der Stadt abwechslungsweise Aufträge erhalten. Das werde auch regelmässig überprüft. Das gelte auch für Kleinaufträge wie Mineralwasser, Catering für einen Apéro und ­Kopierpapier. Nur: Kontrollierbar ist

diese Aussage nicht – unter anderem auch, weil es der Datenschutz nicht zulässt. Neue Einkaufsempfehlungen In den Einkaufsempfehlungen der Stadt Uster, die sich an die für den Einkauf verantwortlichen Mitarbei­ tenden richtet, wird als Grundsatz festgehalten, dass, soweit rechtlich zulässig, lokale und regionale Pro­ dukte zu beschaffen und lokale und regionale Anbietende zu berücksich­ tigen sind. Und zudem seien An­ zubietende zu berücksichtigen, die Lehrstellen «in einem für die Branche und die Betriebsgrösse angemessenen Umfang anbieten». Das gelte vor ­allem für die freihändigen Vergaben und für das Einladungsverfahren ­(siehe Box «Verfahrensarten»). Im Rahmen der Veranstaltung «Stadt und Wirtschaft im Gespräch» am 29. März 2019 wurden diese Emp­ fehlungen nun detailliert vorgestellt. Im Vordergrund der Empfehlungen stehen ökonomische, ökologische und sozialen Kriterien – an diesem Abend dominierte aber vor allem das Thema «Nachhaltigkeit». Ein Grund dafür ist sicher, dass diese Empfeh­ lungen von der Abteilung Abfall und Umwelt gesteuert werden und von dieser auch vorgestellt wurden. Nachhaltigkeit hat viele Facetten «Nachhaltigkeit» ist auch beim ­Gewerbe schon längst angekommen. Man kann davon ausgehen, dass die Firmen nachhaltig produzieren und auch nachhaltig einkaufen, nicht zu­ letzt, weil der Markt – also nicht nur die Stadt Uster – es so diktiert. Nach­ haltigkeit hat aber viele Facetten, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind und bei der Wahl des Lieferanten mitberücksichtigt werden müssen. Letztlich muss die Schlussbilanz stim­ men. Wer in der Stadt vor der Haus­ tür einkauft, spart sicher schon ein­ mal lange Transportwege. Wer eine Schreinerei berücksichtigt, die bei­ spielsweise kein tropisches Holz ver­ wendet, deren sieben Mitarbeiter aber

Abgemacht ist abgemacht: Zuverlässigkeit und Vertrauen sind wichtige Einkaufskriterien

alle im Grünen wohnen und tagtäg­ lich mit dem SUV oder alten Dieselau­ tos zur Arbeit fahren, handelt nicht nachhaltig. Und letztlich muss auch bei jedem Produkt betrachtet werden, wo die relevante Umweltbelastung innerhalb des Lebenszyklus ent­ steht – bei der Herstellung, bei der Nutzung oder erst ganz am Schluss bei der Entsorgung – und bereits beim Einkauf mitberücksichtigt wer­ den. Lehrlingsausbildung mitberücksichtigen Das Gewerbe schafft Arbeitsplätze und sorgt mit Ausbildungsbetrieben für den Nachwuchs, für die Fachleute

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Der Amtsschimmel wiehert Eigentlich geht es ja um etwas ganz Einfaches, das jeden Tag tausend Mal passiert: Eine Firma erteilt einen Auf­ trag und handelt dafür den Preis und die Konditionen aus. Ist allerdings der Käufer, die Käuferin eine staatliche Institution, wird es kompliziert – und

ein Dschungel von Reglementen sorgt oft dafür, dass sogar der Käufer, die Käuferin nicht mehr so ganz genau weiss, was nun erlaubt ist oder nicht. Über allem thront das Bundesgesetz für das Beschaffungswesen und kan­ tonal hat der Regierungsrat Richt­ linien für den Beschaffungsprozess festgelegt. Dann gilt es, die Submissi­ onsrichtlinien des Kantons Zürich zu berücksichtigen und dazu diejenigen der Stadt Uster. Und jetzt kommen noch ergänzend die Einkaufsempfeh­ lungen der Stadt Uster dazu. Manch­ mal wünscht man sich einfach den gesunden Menschen­verstand zurück, der nicht von Para­grafen und Regle­ menten erstickt und gegängelt wird.

SO KANN DIE STADT AUFTRÄGE VERGEBEN Offenes Verfahren Öffentliche Ausschreibung, alle ­Anbieter können ein Angebot ­einreichen. Selektives Verfahren Alle Anbieter können nach einer ­öffentlichen Ausschreibung einen Antrag auf Teilnahme einreichen. In

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der Zukunft. Bei der freihändigen Vergabe fordert der Gewerbeverband, dass dieses Kriterium bei der Stadt Uster die höchste Priorität hat. Auch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) schreibt vor, dass bei gleichen Angeboten die Firmen, die Lehrlinge ausbilden, be­ vorzugt werden sollen.

Foto: Pixabay

­ inem ersten Verfahrensschritt wer­ e den nach Eignungsprüfung mindes­ tens drei Anbieter definiert, die im zweiten Verfahrensschritt ein kon­ kretes A ­ ngebot einreichen können. Einladungsverfahren Die ausschreibende Stelle bestimmt, welche Anbieter ohne Ausschreibung

direkt ein Angebot unterbreiten ­können. Sofern möglich, müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden. Freihändiges Verfahren Die für den Einkauf verantwortlichen Mitarbeitenden vergeben Aufträge direkt ohne Ausschreibung.

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Diego Alaimo, Versicherungs- und Vorsorgeberater T 044 905 91 25, diego.alaimo@mobiliar.ch Generalagentur Uster Gabriela Battaglia mobiliar.ch/uster

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Text: Gerold Brütsch-Prévôt


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