Zweierlei Aufgaben erfüllen die drei hier gezeigten Kugeln aus Terrakotta mit Punkterelief. Zum einen verschönern sie das ganze Jahr über im Garten und auf der Terrasse Beete und Kübel. Zum anderen können in der kühleren Jahreszeit durch ein paar Strohstiele am Kugel-Eingang Käfer ins eigene Hotel einziehen und überwintern. Die hübschen Accessoires gibt es mit 10 und 14,5 Zentimeter Durchmesser, der Stab aus Pinienholz misst 100 Zentimeter. Design: Frütel.
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Ist bei Zauntoren eine Lösung gefragt, die in Sachen Optik, Langlebigkeit und Qualität gleichermaßen punktet, empfehlen sich Modelle aus Metall. Insbesondere feuerverzinkte Varianten überzeugen durch ihre hohe Witterungsresistenz: Das geschmolzene Zink, in das die Zaunelemente eingetaucht werden, umhüllt sie mit einer schützenden Schicht, gegen die Sonne, Regen und Frost machtlos sind.
Den Zauntor-Klassiker bilden elektronisch gesteuerte ein- und zweiflügelige Drehflügeltore. Kommen diese aus Platz- oder Geschmacksgründen nicht in Frage, sind Schiebetore eine Alternative. Wer auf Zaunsysteme mit dem RAL-Gütesiegel „Metallzauntechnik“ vertraut, erhält die Gewissheit, dass die Tore den sicherheitstechnischen Anforderungen der geltenden Normen und Regeln entsprechen.
Leitlinien zur Asbestsanierung
Haben Sie Heizscham?
Obwohl Asbest seit 1993 in Deutschland verboten ist, können Hausbesitzer, Handwerker und private Heimwerker in älteren Gebäuden immer noch auf asbesthaltige Produkte stoßen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) nun die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ veröffentlicht. Diese Leitlinie hilft dabei, Baumaßnahmen in Gebäuden, die mit Asbest belastet sein könnten, zu planen beziehungsweise durchzuführen. Vielen Heimwerkern, Mietern oder privaten Auftraggebern ist heute zwar bekannt, dass Asbest in Dach- und Fassadenplatten oder Brandschutzisolierungen verwendet wurde. Weniger bekannt ist dagegen, dass Asbest ebenso in Bodenbelägen und den darunter befindlichen Klebern sowie in Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und bauchemischen Produkten verbaut wurde. Die Leitlinie gibt allgemeinverständlich Empfehlungen für den Fall, dass Asbest in Gebäuden vermutet wird, beziehungsweise dass Bauteile bearbeitet oder entfernt werden, die Asbest enthalten könnten. Die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ gibt es als PDF im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8836860. Weitere Informationen zum Thema Asbest befinden sich im Informationsangebot der BAuA unter www.baua.de/asbest.
sup.- Seit einigen Jahren taucht in der Diskussion um Klimawandel und Schadstoffemissionen ein neuer Begriff auf: „Flugscham“ bezeichnet das schlechte Gewissen, das Reisende bei der Wahl des Verkehrsmittels Flugzeug zunehmend befällt. Um die Umweltbelastungen trotzdem zu verringern, gibt es mittlerweile beim Fliegen die Möglichkeit der CO2-Kompensation. „Dabei zahlt der Reisende einen zusätzlichen Betrag zum Flugticket und unterstützt damit konkrete Klimaschutzprojekte“, erläutert das Umweltbundesamt (UBA). Mit anderen Worten: Die Treibhausgasmissionen des Fluges werden an anderer Stelle in gleicher Höhe wieder eingespart. Das UBA rät aus Klimaschutzgründen eindringlich zu dieser Form einer Anti-Flugscham-Strategie. Allerdings prägen bei den meisten Bundesbürgern ohnehin nicht die oft kritisierten Fernflüge zu den Malediven die Umweltbilanz, sondern etwas viel Alltäglicheres: der Energieaufwand für die Heizung und das warme Wasser im Haushalt. Der Durchschnittsverbraucher verursacht durch die private Wärmeerzeugung wesentlich mehr Emissionen als durchs Fliegen, sogar mehr als durch die ständige Mobilität mit seinem Auto. Muss also nach der Flugscham jetzt die Heizscham einsetzen? Gilt der skeptische Blick auf die Heizkostenabrechnung nicht mehr den Ausgaben, sondern vor allem dem CO2-Ausstoß? Bevor sich das Gewissen nur noch durch Temperaturdrosselung, doppelte Pullover-Schichten und eiskalte Duschbäder beruhigen lässt, sollte auch hier zum Mittel der CO2-Kompensation gegriffen werden. Das ist heute problemlos möglich, wenn bei der Wahl des Brennstoffhändlers auf das „RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte“ geachtet wird. Der Kunde hat dann die Sicherheit, dass die Emissionen seiner Wärmeenergie bereits im Vorfeld vom Händler durch den Erwerb so genannter Minderungszertifikate ausgeglichen wurden. Dieses Verfahren ermöglicht eine exakte 1:1-Verrechnung von CO2-Entstehung und CO2-Neutralisation durch anerkannte Klimaschutzprojekte.
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Foto: epr/RAL Gütegemeinschaft Metallzauntechnik/Gust. Alberts GmbH & Co. KG
Metalltore mit Gütesiegel
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