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DJI Mavic Air 2: Kompakt-König der Lüfte
BEREIT ZUM ABFLUG Unsere technikverrückte Redaktion war bereits im privaten Besitz einer Mavic Mini. Neu sind uns DJI-Geräte zwar nicht, überrascht wurden wir dennoch. WEITSICHT Der bewährte Gimbal neigt (-135° bis +45°), rollt (-45° bis +45°) und schwenkt (-100° bis +100°) tadellos.
KOMPAKTKÖNIG KOMPAKTKÖNIG
DER LÜFTE
Fotos: Francesco Ferro
Drohnen gibt es mittlerweile in sämtlichen Formen und Farben. Mit der Mavic Air 2 liefert DJI eine kompakte Hightech-Drohne, mit der aktuell wohl jeder Hobby- oder Kunstfl ieger liebäugelt. Wir haben sie getestet.
S
Die Bedienung
DROHNENSCHWARM Ausstattungstechnisch hält die Mavic Mini der ersten Generation nicht mit. Anders als die Air 2 wiegt sie unter 250 Gramm, weshalb der kleine Führerschein nicht nötig ist. Registrierungspfl icht gilt für beide.
GEHOBENES MITTELFELD Preislich ist das Gerät dem gehobenen Mittelfeld zuzuordnen, was es nicht daran hindert, Oberklasse-Bilder zu schießen.
HILFREICHE ASSISTENZ Neben den Pro-Assistenten freuen wir uns über die direkte Zeitlupe, die den Pilot:innen ein nachträgliches Bearbeiten erspart. 4K-Breitbild und 4K-Zoom machen die Air 2 zum Pionier.
Smarte Assistenten
Fazit
(fer)
Das müssen Drohnen-Piloten wissen
Natürlich gibt es für Drohnenfl ieger Regelungen, die beachtet werden müssen. So hat die Europäische Kommission ein neues Regelwerk erlassen, das seit dem 31. Dezember 2020 gültig ist. Hier sind drei Betriebskategorien zu unterscheiden, wovon uns hier nur die „offene“ Kategorie interessiert: Diese berücksichtigt nämlich Drohnen unterhalb eines Gewichts von 25 Kilogramm.
Registrierungspfl ichtig…
... sind für die jeweiligen Betreiber Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, aber auch unter 250 Gramm, wenn diese mit Kameras oder anderen Sensoren ausgestattet sind. Der Grund: Die Fluggeräte können personenbezogene Daten erfassen und sollen deshalb nachverfolgbar sein. Handelt es sich beim Gerät gemäß der Spielzeugrichtlinie um ein Spielzeug, ist keine Registrierung notwendig.
Für Fernpiloten…
... ist nun ein Kompetenznachweis ab einem Startgewicht von 250 Gramm verpfl ichtend. Früher war dies erst ab einem Gewicht von zwei Kilogramm der Fall. Der theoretische Online-Test, bestehend aus 40 Fragen zu Flugsicherheit, Luftrecht und Datenschutz, ist auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes abzurufen (gilt für die Unterkategorien A1 und A3). Danach kann der „große Drohnenführerschein“ A2 angegangen werden, der schwereres Gerät miteinschließt. Hier wird ein praktisches Selbststudium vorausgesetzt.
Grundsätzlich erlaubt und genehmigt…
... ist der Betrieb von Drohnen in der Betriebskategorie „offen“. Die Drohne muss dabei weniger als 25 Kilogramm wiegen und der Pilot muss während des gesamten Flugs Sichtkontakt zur Drohne haben. Die erlaubte maximale Flughöhe ist von 100 auf 120 Meter korrigiert worden.
Allerdings verboten…
... ist der Drohnenbetrieb über Wohnungsgrundstücken, Krankenhäusern, Militäranlagen, Gefängnissen, Kraftwerken und um Flughäfen. Um Letztere existieren sogenannte Kontrollzonen, die von Flughafen zu Flughafen variieren können. Hier gilt absolutes Flugverbot, wenn man nicht nach § 21 der Luftverkehrs-Verordnung über eine Kontrollfreigabe verfügt. Es gilt ein Mindestabstand zur Flugplatzbegrenzung von 1,5 Kilometern, sowie ständiger Sichtkontakt zur Drohne und eine Maximalfl ughöhe von 50 Metern.
Plakettenfl icht…
... gilt seit diesem Jahr für jeden Drohnenpiloten. Dazu muss jede Drohne des Piloten beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registriert und mit seiner eID beschriftet werden. Achtung: Bis zum 30. April 2021 gilt ein Übergangszeitraum, in dem eine alternative Plakette mit Namen und Anschrift des Piloten genügt. Im Falle eines Brandes könnte die Plakette bei der Bergung unleserlich sein, deshalb muss sie feuerfest sein.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Bussgeldkatalog.org, FAZ