BALANCE-MACHT-SINN
FORDERUNGEN zum BUNDES-FCG-FRAUENKONGRESS - 10. April 2013
BALANCE ZWISCHEN BERUF, FAMILIE UND PRIVAT BALANCE DES WERTES DER ARBEIT UND DER EINKOMMEN
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BALANCE-MACHT-SINN
Balance zwischen Beruf, Familie und Privat Elternorientierte Personalpolitik. Flexibilisierung der Arbeitszeit im Sinne Vereinbarkeit von Beruf, Familie, für Mütter und Väter. Papakarenz für alle und mit finanzieller Abgeltung. Angebot für qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Angleichung der Kindergartenöffnungszeiten bzw. Schaffung von weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen, Wahlfreiheit für Eltern bei Kinderbetreuungseinrichtungen und für ein differenziertes Schulsystem, dieses muss weiterhin gewährleistet bleiben. Angebote mit Wahlfreiheit für ganztägige Schulformen und Ferienbetreuung durch ausgebildete Freizeitpädagoginnen. Erhöhung des Anspruches auf Pflegefreistellung im Umfang von 2 Wochen für jeden „Elternteil“. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um die Begleitung und Pflege eines schwerstkranken bzw. pflegebedürftigen nahen Angehörigen, egal ob im gemeinsamen Haushalt lebend oder nicht, für eine bestimmte Zeit zu ermöglichen (Freistellung). Berufliche oder familiäre „Auszeiten“ dürfen für Arbeitnehmerinnen zu keinen beruflichen Nachteilen führen. Vereinfachung der Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes - Zuverdienstgrenze abschaffen! Verbesserung Mutterschutzgesetz, zB. für Frauen nach einer Fehlgeburt. Verbesserung der sozialen Leistungen für Familien z.B. Steuerfreibetrag erhöhen. Weitere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung für ein gelebtes partnerschaftliches Miteinander im Erwerbsleben. Gendergerechte Sprache, Gender Mainstreaming als Strategie - in allen öffentlichen Einrichtungen sowie Politik und Medien und in allen gewerkschaftlichen Organisationen. Gendergesundheit - Gendermedicin Anerkennung der Tatsache, dass Medikamente und ärztliche Behandlungen bei Männern oft anders wirken als bei Frauen und es auch noch einen großen Wirkungsunterschied der Medikamente bei Kindern bzw. älteren Menschen gibt. Psychische und Physische Präventionsmaßnahmen für alle Arbeitnehmerinnen mit besonderem Augenmerk auf „reifere Arbeitnehmerinnen“, damit diese bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter im Erwerbsleben bleiben können. Weitere Präventionsmaßnahmen gegen jegliche Diskriminierung z.B. Mobbing Konfliktcoaching, Mediation als Lösungsansatz. Einrichtung einer unabhängigen Gutachterkommission für schwierige Mobbing- und Konfliktfälle. Prävention gegen psychische Überlastungen und „Burn Out“.
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Evaluierung von psychischen und physischen Belastungen am Arbeitsplatz. Bedachtnahme auf alternsgerechtes Arbeiten. Ausbau gleitender Übergang in den Ruhestand/Pension. Änderung des Urlaubsgesetzes - weitere Urlaubstage oder eine weitere Urlaubswoche für ArbeitnehmerInnen ab dem 50. Lebensjahr.
Balance des Wertes der Arbeit und der Einkommen Selbstbestimmte aber existenzsichernde Erwerbsarbeit mit Augenmerk auf Frauenförderpläne, besserem Zugang zu Aus-, Fort- und Weiterbildung, damit die gläserne Decke durchbrochen werden kann. Rückkehrrecht von Teilzeit (darf keine Einbahnstraße sein, sondern eine Phase im Leben) in Vollzeit mit Rechtsanspruch. Betriebsvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen sollen getroffen werden können. Verbesserung der Entlohnung für Frühkindpädagoginnen (Kindergärtnerinnen) Schaffung einer bundeseinheitlichen Gesetzgebung. Verbesserungen der dienst-, besoldungs- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für das gesamte Pflegepersonal. Kein Rückbau der öffentlichen Dienste, da die öffentlichen Dienste starke und stabile Arbeitgeber sind. Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestlohnes. Rückbau der atypischen Beschäftigungen. Mehr Steuergerechtigkeit - Mittelstand und Familien mit Kindern steuerlich besser berücksichtigen - Steuererleichterungen sind notwendig! Vereinfachung unseres hochkomplizierten Steuersystems. Diskriminierung der Beamtinnen bei Ruhestandsversetzung im Vergleich zu ASVG Bediensteten beseitigen! Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Korridorpension bzw. bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten (sollen zumindest zum Teil ruhegenussfähig werden!). Erhöhung der Anrechenbarkeit von Kindererziehungszeiten - auf die Pension - von 4 Jahren pro Kind. Informationspflicht des Arbeitgebers an die Arbeitnehmerin über die rechtlichen Auswirkungen von Karenzzeiten bzw. Teilzeiten.
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