„Garantiert mobil!“ Sicherstellung nachhaltiger Mobilität im Odenwaldkreis
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Ausgangssituation Der öffentliche Personennahverkehr in ländlichen Räumen geht schwierigen Zeiten entgegen. Der demografische Wandel und die Finanznöte der öffentlichen Haushalte machen die Gestaltungsspielräume immer schwieriger. Der deutsche Rechtsrahmen der Personenbeförderung und des Gewerbe- und Steuerrechts eröffnen zudem nur begrenzte Handlungsspielräume für eine intermodale Vernetzung von Verkehrsträgern. Neue Formen von Mobilitätsangeboten, wie CarSharing und Mitfahrportale funktionieren in Ballungsräumen mit hoher Nachfrage. Dagegen besteht die Gefahr, dass in ländlichen Landkreisen mit dispersen Siedlungsstrukturen in Zukunft große Teile der Bevölkerung von individueller Mobilität ausgegrenzt werden. Die Novellierungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des Hessischen ÖPNVGesetzes zum 1.1.2013 eröffnen genehmigungsrechtlich neue Gestaltungsmöglichkeiten. Erstmals zählt ein Landes-ÖPNV-Gesetz Fahrgemeinschaften zu den flexiblen Bedienungsformen im ÖPNV, unabhängig davon, ob sie Linienverkehr darstellen (§ 2 Abs. 9 Hess. ÖPNV-G). Diese Möglichkeiten will der Odenwaldkreis nutzen, um mit „Garantiert mobil!“ ein innovatives und nachhaltiges Pilotprojekt zu starten, das wegweisend für ein neues Verständnis von Mobilität im ländlichen Raum sein kann.
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Kernelemente der Konzeption Der Innovationsansatz des Konzepts „Garantiert mobil!“ besteht darin, private und gewerbliche Mitnahmefahrten als Beförderungsleistungen zu integrieren und die in einer Mobilitätsgarantie zusammengefassten Mobilitätsdienstleistungen zu einem einheitlichen Beförderungsentgelt anzubieten. Verkehrsleistungen des traditionellen ÖPNV werden mit Beförderungsleistungen des Individualverkehrs (intermodal) verknüpft. Als Bindeglied gilt ein einheitlicher verkehrsmittelübergreifender Tarif, der auf die Vorzüge des Verbundtarifs aufbaut. Wenn sich auch die genehmigungsrechtlichen Regelungen neuerdings flexibler gestalten, so erfordern doch die konzeptionellen Bedingungen eine besondere rechtliche Ausgestaltung, bei der auch steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind.
Die Kernelemente von „Garantiert mobil!“ sind:
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Mobilitätsgarantie als Geschäftsmodell
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individuelle, garantierte Mobilität ohne Fahrplanzwang jederzeitiges Fahrtenangebot