Versicherungen exklusiv
Verlagspostamt 1220 Wien, P.b.b. 02Z034543M
Sonderausgabe 01/2012 Kamingespräch: Überregulierung verunsichert Pensionsvorsorge: Zwischen Garantie und Rendite Versicherungen: Märkte, Trends und Merkmale BU, Pflege, Unfall, Rechtsschutz... in Kooperation mit
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Editorial / Versicherungen exklusiv
Herausfordernde Zeiten Finanzberater jeglicher fachlicher Ausrichtung müssen sich derzeit ständig neuen Anforderungen stellen. Die Gründe sind vielfach bekannt, weniger praktikable Lösungen, sie zu meistern. Die Wege dorthin werden vielschichtiger. Dieses VERSICHERUNGEN exklusiv beschreibt wichtige Produkttypen – unabhängig und neutral.
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uf allen Kanälen muss sich die Berater-Branche mit Eingriffen des Gesetzgebers auseinandersetzen: bei Anforderungen zur Berufsausübung, bei Informations- und Dokumentationspflichten ebenso wie bei veränderten produktspezifischen Merkmalen. Nicht wenige rechnen daher mit einem Fortgang des Konsolidierungsprozesses, der ja bereits in vollem Gange ist. In unserem Kamingespräch bestätigten dies drei Branchenkenner, die auf unterschiedlichen Vertriebswegen erfolgreich unterwegs sind. Bei der teils kontroversen Diskussion zeigte sich: Für Berufsstarter wird es zunehmend schwerer und den klassischen „Einzelkämpfer“ wird es künftig nicht mehr geben. Die Vertriebsprofis zeigen Lösungsansätze und Gegenstrategien auf, wie Sie als Versicherungsmakler bzw. Vermögensberater die neuen Anforderungen meistern können. Im Hinblick auf die veränderten Produktwelten finden Sie in dieser Sonderausgabe VERSICHERUNGEN exklusiv zudem Beiträge über die wichtigsten Versicherungsarten, angefangen bei klassischen, wie der Lebensversicherung, über existenzielle, wie Berufsunfähigkeitspolizzen, bis hin zu speziellen, wie britische und Liechtensteiner Polizzen. Dabei stehen nicht die Produktanbieter im Vordergrund. Vielmehr werden die wesentlichen Elemente und Differenzierungsmerkmale der verschiedenen Produktarten beleuchtet – ergänzt um Aktivitäten des Gesetzgebers und aktuelle Marktdaten und -entwicklungen, sofern verfügbar. Die Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Versicherungsarten ist wichtig. Diese Sonderausgabe soll Ihnen hierfür eine Art Kompass in die Hand geben. So können Sie auch kundenspezifisch überprüfen, ob es möglicherweise Optimierungsansätze für Ihren Beratungsalltag gibt. Der Kunde wird ein solches Vorgehen schätzen – vorausgesetzt, er versteht die Kursanpassung und sie wird seinen persönlichen Absicherungs- bzw. Vorsorgebedürfnissen gerecht. In dem Sinne wünschen wir Ihnen eine interessante und nutzbringende Lektüre!
Kay Schelauske, Chefredaktion k.schelauske@fondsverlag.com
Impressum Sonderausgabe exklusiv Medieninhaber und Redaktion: FONDSMAGAZIN Verlagsgesellschaft m.b.H., Donaufelder Straße 247, 1220 Wien Tel: +43 1 713 70 50 Fax: DW 40 E-mail: office@fondsverlag.com Herausgeber: Mag. Gerald Schröter Chefredakteur: Kay Schelauske Verlagsleitung: Michael Görner Anzeigen: Mag. Danja Bauer Chef vom Dienst: Andreas Berger Sekretariat: Michela Oprea Grafik & Produktion: Mario Groschner Druck und Herstellung: Druckerei Berger, Wiener Straße 80, 3580 Horn
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Versicherungen exklusiv / Vorwort
Weder die Demografie noch das Staatsbudget Österreichs werden sich plötzlich derart ändern, dass der Staat alleine die Vorsorge seiner Bürger auf Dauer übernehmen wird können. KommR Wolfgang K. Göltl, WB-Obmann der Finanzdienstleister
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ie private Vorsorge macht schwere Zeiten durch. Nach einigen Jahren der Unterstützung durch Politik und gute Marktverhältnisse scheinen jetzt immer mehr Entscheidungsträger der Eigenvorsorge die Unterstützung zu verwehren oder sich offen gegen sie auszusprechen. Dabei geht es meiner Meinung nach nicht nur um die Kapitalvorsorge, sondern generell auch um die Vorsorge bei Unfällen, Krankheit und Pflegebedarf. Die Stimmung bei weiten Teilen der Bevölkerung spiegelt wider, dass „private Vorsorge sowieso nichts bringt und daher das Geld lieber ausgegeben oder am Konto verbleiben soll“. Insgesamt macht sich ein gewisser Verdruss breit, etwas für die Zukunft und/ oder mögliche persönliche Krisenfälle zu tun. Dies wird dadurch verschärft, dass der Konsumentenschutz in verschiedenen Ausformungen die unterschiedlichsten Vorsorgeprodukte, eines nach dem anderen, als konsumentenfeindlich, finanziell nicht sinnvoll oder ähnlich bezeichnet. Völlig unberücksichtigt bleibt hier jedoch, dass es in den meisten Fällen noch viel
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f ataler ist, keine Vorsorge zu halten, als dass einzelne Bereich der Vorsorge nicht ganz den Erwartungen entsprechen.
vermittler der beste Schutz der Kunden vor sich selbst, indem zur rechten Zeit etwas angespart und Vorsorge getroffen wird.
Im Ergebnis ist dies eine Frage der Abgrenzung zwischen Staat und Privat. Auf der einen Seite steht die Frage, wie viel Eigenverantwortung den Bürgern zuzumuten ist. Andererseits wird hinterfragt, wie viel finanzielle Verantwortung – in Form von Pensionen oder sonstigen Leistungen – der Staat überhaupt tragen kann.
Daher bin ich davon überzeugt, dass in den nächsten Jahren eine besondere Anstrengung aller Betroffenen unentbehrlich sein wird, um Sinn, Bedeutung und Notwendigkeit der privaten Vorsorge in der Öffentlichkeit zu erläutern. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, den vor einigen Jahren eingeschlagenen Kurs für die Eigenverantwortung seiner Bürger weiterzuführen.
Dabei wäre es gerade jetzt sinnvoll und günstig, die niedrigen Marktdaten zu nutzen und in die Eigenvorsorge zu investieren. Aus diesem Grund denke ich, dass die Aufgabe der beratenden Berufe noch wesentlich wichtiger geworden ist. Es geht nicht nur darum, Konsumenten jene Produkte, die sie haben wollen, zu einem möglichst guten Preis-LeistungsVerhältnis zu beschaffen, sondern vielmehr darum, die Risiken zu erkennen und das Verständnis dafür zu bilden. Aus meiner Sicht sind die Gewerblichen Vermögensberater sowie die Versicherungs-
Weder die Demografie noch das Staatsbudget Österreichs werden sich plötzlich derart ändern, dass der Staat alleine die Vorsorge seiner Bürger auf Dauer übernehmen wird können. Daher ist es die Verantwortung jeder Regierung, die Bürger durch geeignete Maßnahmen dazu anzuregen, ausreichend Selbstverantwortung zu übernehmen. Das Ziel muss sein, dass sich die österreichischen Bürger – neben der staatlichen Vorsorge – auch selbst um die Absicherung des eigenen Lebensabends kümmern.
Foto: Niko Formanek
Die Zukunft der privaten Vorsorge
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Versicherungen exklusiv / Lebensversicherung
Mit Sicherheit zur privaten Alterspension Wie ein Fels in der Brandung trotzt die klassische Lebensversicherung den schwierigen Kapitalmärkten. Sie ist ideal für alle Vorsorgesparer, die nicht auf Kapitalgarantien verzichten wollen. Flexible Prämienanpassungen und steuerliche Fragen sollten bei der Produktauswahl berücksichtigt werden.
ntgegen allen Unkenrufen – die klassische Lebensversicherung trotzt den jüngsten Krisen bislang erfolgreich mit nur leichten Blessuren. Bei Herr und Frau Österreicher hat sich die Polizze daher fest etabliert. Denn zur Pensionsvorsorge eröffnet sie einen sicheren Weg, wenngleich mit begrenzten Ertragschancen. Nach Angaben des Branchenverbandes schwankt die Prämienentwicklung seit drei Jahren zwischen 3,8 und 3,9 Milliarden Euro jährlich. Beliebter sind nur der Bausparer und das Sparbuch, wenngleich sich der Abstand zu beiden Sparformen, laut jüngsten Marktforschungen der GfK Austria, in den zurückliegenden Jahren zusehends vergrößert hat. Beides verwundert nicht. Einerseits ist der stets im Fokus stehende Garantiezins seit zehn Jahren auf Talfahrt. Von ehemals vier Prozent hat sich dieser sogenannte Höchstrechnungszins auf inzwischen zwei Prozent halbiert. Andererseits erhält der Versicherungsnehmer eine jährliche Gewinn- bzw. Überschussbeteiligung, die
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zwar nicht garantiert wird, aber immer noch deutlich höher ausfällt. Außerdem gewähren Versicherer Schlussgewinne am Ende der Vertragslaufzeit. Alle drei Komponenten stellen die Gesamtverzinsung dar, die sich mit einem Niveau von über vier Prozent gerade in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen nicht verstecken braucht. Bei der Veranlagung der Beiträge wird die Kapitalsicherheit schon von Gesetzes wegen großgeschrieben. Die Lebensversicherer unterliegen hier den strengen Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und werden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) überwacht. Das Gesamtportfolio der Vermögenswerte im Deckungsstock ist daher sehr anleihenorientiert. Werden entsprechende Fondsinvestments einbezogen, sind nach FMA-Angaben rund zwei Drittel in Rentenpapieren angelegt. Seit 2008 verharrt im Gegenzug nahezu unverändert die Kernaktienquote bei unter vier Prozent. Angesichts des anhaltenden Niedrigzins-
niveaus wird es auch für die Versicherungsgesellschaften schwerer, die Erfüllung ihrer bestehenden und künftigen Leistungsversprechen dauerhaft sicherzustellen. Die jüngste Senkung des Garantiezinses ist ein Ausdruck dessen. Insgesamt haben sich die Lebensversicherer jedoch gut auf die neuen Herausforderungen eingestellt. Nach jüngsten Angaben der internationalen Ratingagentur Fitch Ratings verfügen die Gesellschaften „über eine starke Kapitalausstattung, die ihre Solvenz vor den Schwankungen an den Kapitalmärkten schützt“. Langfristige Kapitalgarantien Das Besondere an diesem Vorsorgeprodukt: Es gibt ein Pensionsversprechen. Deshalb eignet sich die Polizze vor allem für Sparer, die ihren Vermögensaufbau mit langfristigen Kapitalgarantien verbinden wollen. So kann sich der Versicherungsnehmer eine lebenslange, garantierte Leibrente für den Rest seines Lebens sichern, ganz egal, wie alt er wird. Oder der Versicherte lässt sich zum Ver-
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Lebensversicherung / Versicherungen exklusiv
tragsende das erwirtschaftete Pensions vermögen auszahlen. „Kein anderes Vorsorgeprodukt kann mit den oft bis zu 40 Jahren andauernden Garantien der Lebensversicherer mitziehen“, betont Louis Norman-Audenhove, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes VVO, zu Recht. Ergänzend zu einer solchen Erlebens- oder Rentenversicherung lässt sich ein Hinterbliebenenschutz im Rahmen einer Ablebensversicherung einbauen. In diesem Fall wird die vereinbarte Versicherungssumme bei Tod des Versicherten innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die betreffenden Personen ausbezahlt.
Datum abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag grundsätzlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Sonst gilt dies nur unter der Voraussetzung, dass eine Rentenversicherung bzw. eine Kapitalversicherung mit Rentenoptionsklausel gewählt wurde, jeweils abgeschlossen mit lebenslang zahlbarer Rente oder als Risikolebensversicherung. Zweitens, der 1. Jänner 1989. Beiträge zu Kapitalversicherungen, die also lediglich im Erlebensfall des Versicherten leisten, sind nur abzugsfähig, sofern sie vor diesem Datum vereinbart worden sind.
Steuerliche Aspekte beachten Bei der Entscheidung für eine Gestaltungsform sollten auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Die zu zahlenden Prämien unterliegen einer vierprozentigen Versicherungssteuer. Lediglich Einmalerlagspolizzen, die weniger als 15 Jahre laufen, müssen hier mit elf Prozent versteuert werden. Bei der Einkommenssteuerveranlagung sind zwei Daten hervorzuheben. Erstens, der 1. Juni 1996: Beiträge zu Kapital- und Rentenversicherungen, die vor diesem
Schon dieser Abriss zeigt: Berater und Kunde sollten gemeinsam vor Vertragsabschluss sicherstellen, dass die persönlichen Wünsche bei der Vertragsgestaltung weitestgehend steuerlich vorteilhaft miteinander in Einklang gebracht werden. Die späteren Kapitalleistungen sind grundsätzlich einkommenssteuerfrei. Gleiches gilt auch für Rentenleistungen, sofern sie den kapitalisierten Rentenanspruch nicht übersteigen.
Klassische Lebensversicherung: Solide und beständig Prämienentwicklung in Mio. Euro 6000
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Erlebensversicherung (Rente und Kapital), ohne Risiko Quelle: VVO
Prämienanpassungen möglich Den Zeitpunkt der Prämienzahlung können Versicherungsnehmer selbst bestimmen. Auch Prämienanpassungen sind zumeist unter vertraglich definierten Umständen möglich. Bei Bedarf lassen sich in bestimmtem Umfang Prämienpausen vereinbaren, in denen der Versicherungsschutz dann bestehen bleibt. Häufig ist es zudem möglich, im Falle einer Karenz, Krankheit oder eines Unfalls eine Prä mienübernahme durch den Produktanbieter zu vereinbaren. Und wenn die Prämien dauerhaft nicht bezahlt werden können? In diesem Fall empfiehlt es sich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann wird das bislang aufgebaute Pensionsvermögen weiter verzinst und vor allem bleibt der Versicherungsschutz vollends bestehen. Mit dieser Option stehen Versicherte in der Regel besser da als mit einer Vertragskündigung. Denn
Der Garantiezins auf Talfahrt (in %) Prämienentwicklung in Mio. Euro 4,0
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*seit 1. April 2011
Quelle: FMA
der Versicherungsnehmer erhielte dann den sogenannten Rückkaufswert des Versicherungsvertrages ausbezahlt – doch der fällt gerade in den Anfangsjahren der Vertragslaufzeit vergleichsweise gering aus. In der Praxis kann dies dazu führen, dass der Versicherte dann weniger Kapital ausbezahlt bekäme, als er bis dahin einbezahlt hätte. Kurzum, das Ergebnis wäre ein nicht unbedeutender Kapitalverlust. Tipp: Wirtschaftsexperten rechnen mittel- bis langfristig eher mit steigenden Inflationsraten. Für den Vermögensaufbau des Sparers kann diese Entwicklung fatale Konsequenzen haben. Das spätere Rentenkapital besäße dann eine deutlich geringere Kaufkraft. Mit anderen Worten: Der Pensionär müsste z. B. für die gleichen Einkäufe tiefer in die Tasche greifen. Frühzeitig gegensteuern können Versicherungsnehmer durch das Nutzen der „Anpassungsklausel“. Die Versicherungsprämien werden dann jährlich um den vereinbarten Prozentsatz erhöht. Dadurch wäre sichergestellt, dass der Wert des Pensionskapitals Jahrzehnte später zum Vertragsende nicht durch Preissteigerungen aufgezehrt würde. Ein Kaufkraftverlust wird so vermieden bzw. deutlich begrenzt.
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Versicherungen exklusiv / Fondspolizzen
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das Fondsmanagement kann eine mehrjährige erfolgreiche Anlagehistorie vorweisen, • der Fonds überzeugt innerhalb seiner Vergleichsgruppe mit einer überdurchschnittlichen Wertentwicklung zumindest über einen Zeitraum von drei Jahren. Außerdem sollte die Fondsqualität möglichst durch Ratings renommierter Agenturen bestätigt sein. Bei diesem Auswahlprozess sind Berater gefordert, ihre Kunden zu unterstützen. Das ist wichtig, denn die Fonds sind der Veranlagungsmotor. Kommt er ins Stottern, wird das Vorsorgeziel verfehlt. Das haben auch die Versicherer längst erkannt und unterstützen Berater wie Endkunden immer stärker bei diesem Prozess.
Durch eine gezielte Fondsauswahl oder den Einsatz gemanagter Anlagekonzepte lassen sich mit Fondspolizzen höhere Ertragschancen nutzen. Die Veranlagungsrisiken trägt dafür der Sparer, kann diese aber durch Garantien abfedern. Von der Vermögenszuwachssteuer bleibt das Kapital verschont.
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it Investmentfonds lässt sich in nahezu alle Kapitalmärkte dieser Welt investieren – mit unterschiedlichen Ertragschancen und Anlagerisiken. Durch den Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung nutzen Herr und Frau Österreicher diesen Weg seit Jahren in zunehmendem Maße für die eigene Pensionsvorsorge. Erst im Jahr 2008 stoppte dieser Aufwärtstrend im Zuge der Finanzkrise, wie ein Blick auf die Prämienentwicklung zeigt (siehe Grafik). Wenngleich verhaltener, setzte sich dieser Trend aber schon ein Jahr später fort. Durch den indirekten Einstieg in Fonds oder gemanagte Konzepte kann der Versi-
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cherungsnehmer, anders als bei der klassischen Lebensversicherung, gezielt nach seinen Wünschen festlegen, wo und wie das Kapital investiert wird. Im Gegenzug muss er hierfür das Veranlagungsrisiko übernehmen. Das Fondsangebot hat sich in den zurückliegenden Jahren deutlich vergrößert. Da es aber zwischen den Versicherern nennenswerte Unterschiede gibt, bleibt ein ausreichendes Angebot qualitativ guter Fonds ein zentrales Kriterium bei der Produktauswahl. Konkret sollten die Fonds durch folgende Faktoren überzeugen: • die Anlagephilosophie und -strategie und das damit verbundene ChanceRisiko-Profil sind transparent und nachvollziehbar,
Wichtig: Große Palette an unterschiedlichen Qualitätsfonds Wichtig ist auch, dass die bereitgestellte Palette an Qualitätsfonds nicht zu klein ausfällt. Aus zwei Gründen. Gerade mit Blick auf die gewöhnlich langjährige Vertragslaufzeit ändern sich gewöhnlich die Prämissen bei der Geldanlage. Diese Veränderungen muss der Berater durch verfügbare Fondsalternativen umsetzen können. Zweitens lässt sich eine breite Risikostreuung nur dann umsetzen, wenn der Versicherte in unterschiedliche Assetklassen investieren kann, die in einem möglichst geringen Umfang miteinander korrelieren. Nur so lässt sich das Risiko begrenzen, dass z. B. bei einem Kurseinbruch der europäischen und amerikanischen Börsen die Werte des gesamten Vertragsdepots in den Keller rauschen. Neben globalen Aktien- und Anleihefonds sollten Fondspolizzen daher bspw. den Einstieg in Länder- und Branchenfonds, Misch-, Rohstoff- und Corporate BondFonds sowie möglichst auch in nachhaltige und Absolute Return-Fonds eröffnen. Ebenso wichtig ist der Zugriff auf mindestens drei Anlageportfolios mit unterschiedlichen Chance-Risiko-Profilen und sei es, um später von der Einzelanlage in ein gemanagtes Konzept zu wechseln.
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Höhere Ertragschancen zur Vorsorge nutzen
Fondspolizzen / Versicherungen exklusiv
Hier überlässt der Versicherte den Anlageprofis die Einschätzung der Märkte und die damit verbundene Fondsauswahl. Dies hat den Vorteil, dass das Portfolio regelmäßig angepasst wird. Denn der Anbieter muss schließlich das offerierte Chance-Risiko-Profil dauerhaft bereitstellen. Ergo läuft der Versicherungsnehmer im Zeitverlauf nicht Gefahr, dass sich die Struktur seines Anlagestocks immer stärker von seinen Anlagebedürfnissen entfernt. Gerade in Zeiten steigender Börsen kann sich der Aktienanteil schnell erhöhen, ohne dass dem Versicherten die damit verbundene Zunahme von Verlustrisiken bewusst wird. Vorteilhaft ist dann übrigens das teils eingesetzte Rebalancing-Verfahren. Hierbei werden Anlageklassen, deren Wert gestiegen ist, bis zum Erreichen der usprünglichen Gewichtung reduziert, während jene Anlageklassen, deren Wert gesunken ist, entsprechend erhöht werden. Weiterer Effekt: es wird antizyklisch investiert. Denn die Fondsanteile werden zu einem höheren Preis verkauft und neue zu einem günstigeren Preis gekauft. Garantiemodelle prüfen Wer trotz der gewöhnlich langen Ansparphasen nicht auf Kapitalgarantien verzichten will, ist zudem gut beraten, das Angebot von Garantiemodellen in seine Produktentscheidung einzubeziehen. Entscheidend ist auch hier, dass die angebotenen Varianten transparent und nachvollziehbar sind. Denn die Kapitalgarantien unterscheiden sich deutlich in ihrem Ausmaß, den Kosten und ihrer Gestaltung. Manche Versicherungsnehmer mussten jüngst gerade bei der Zukunftsvorsorge hinnehmen, dass sie mit ihrer Polizze nicht mehr an den Entwicklungen der Aktienmärkte teilhaben konnten. Der Gund: Die Verträge wurden ausgestoppt, wie es in Fachkreisen heißt. Im Kern steckt dahinter folgendes Phänomen: Selbst kleine Teile der gezahlten Prämien können nicht mehr chancenorientiert investiert werden, weil sie komplett im Rentenbereich
zur langfristigen Sicherstellung der Kapitalgarantien benötigt werden. Indirekt können die Ertragschancen zudem durch hohe Garantie- und Produktkosten aufgefressen werden. Die Kostenbelastung sollte zwar nicht das primäre Auswahlkriterium sein. Da neben den Polizzen- auch fondsbezogene Kosten und ggf. Garantiekosten anfallen, sollten qualifizierte Berater dennoch genau hinschauen. So gilt es auch im Vorfeld zu prüfen, dass die Versicherungsgesellschaften bei den sogenannten „versteckten“ Produktkosten nicht zu kräftig hinlangen. Denn über lange Sparphasen wirkt es sich erheblich auf den Vermögensaufbau aus, ob von einer monatlichen Sparrate von 100 Euro beispielsweise 93 Euro oder nur 88 Euro tatsächlich investiert werden. Keine Vermögenszuwachssteuer Ganz wichtig: Gewünschte Veränderungen in der Anlagestrategie müssen sich in bestimmten Umfängen kostenlos umsetzen lassen. Das gilt sowohl für den Fondsswitch, also den Produktwechsel für folgende Beitragszahlungen, als auch den Fondsshift. Hiermit beschreiben Experten ebenfalls einen bzw. mehrere Fondswechsel, die sich allerdings auf das bestehende Vertragsvermögen beziehen. Gegen Ende der Laufzeit sollte zudem ein Ablaufmanagement genutzt werden können. Im Kern beinhaltet dies für den Versicherungsnehmer den Vorzug, dass das im Zeitverlauf erzielte Vermögen gegen Ende der Vertragslaufzeit in risikoärmere Fonds umgeschichtet wird. So lässt sich ein massiver Kursverlust wenige Jahre vor Pensionsbeginn vermeiden. Gerade in diesem hohen Maß an Flexibilität punkten Fondspolizzen gegenüber direkten Fondsinvestments. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass das investierte Kapital selbst bei kleinen Sparraten von 50 oder 100 Euro breit auf mehrere Investmentfonds verteilt werden kann. Bei direkten Fondsanlagen lässt sich eine solche Diversifikation erst bei größeren
Sparraten bzw. Anlagesummen umsetzen. Ab April 2012 gesellt sich noch ein weiterer Grund hinzu: die Vermögenszuwachssteuer. Fortan werden Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, z. B. bei Sparbüchern, in Höhe von 25 Prozent besteuert. Gleiches gilt für realisierte Kursgewinne aus dem An- und Verkauf insbesondere von Wertpapieren wie Aktien und eben auch Fondsanteilen. Weder die Behaltedauer noch das Beteiligungsausmaß spielen hierbei eine Rolle. Dieser „Renditeaxt“ können Sparer durch den Abschluss einer Fondspolizze entgehen. Denn das Fondssparen innerhalb eines Versicherungsmantels bleibt von dieser „WertpapierKESt“ verschont. Hiervon abgesehen, unterliegt die Be steuerung von Fondspolizzen, nach Angaben des Branchenverbandes, grundsätzlich den gleichen Vorgaben wie klassische Lebensversicherungen (siehe Beitrag auf Seite 6). Auch hinsichtlich der Prämienzahlungen gewähren gute Fondspolizzen den Versicherten weitreichende Freiräume: Angefangen bei Anpassungen der Beitragshöhe über die Einbezahlung von Einmalerlägen bis hin zur befristeten Gewährung von Beitragspausen.
Fondspolizzen bleiben auf Kurs Prämienentwicklung in Mio. Euro 3500
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Versicherungen exklusiv / Liechtensteiner Polizzen
Vorsorge individuell gestalten Liechtensteiner Polizzen bieten auch österreichischen Kunden eine individuelle Pensionsvorsorge. Weitgehende Anlagefreiheiten, Produktfeatures und rechtliche Besonderheiten eröffnen zahlreiche Vorteile – beim Investment und in der Produktgestaltung.
ie Zeiten haben sich geändert, auch für den Finanzplatz und Versiche rungsstandort Liechtenstein. Steuerhin terziehungen in Millionenhöhe haben das Image des Fürstentums zweifels ohne beschädigt. Ebenso hinterließen die jüngsten Krisen sichtbare Spuren. Zwar konnten die insgesamt 40 Versi cherungsgesellschaften den Einbruch in 2008 deutlich wettmachen und ihre Prä mieneinnahmen seit 2005 unterm Strich mehr als verdoppeln. Die Zuwächse im Jahr 2010 fielen aber bereits deutlich geringer aus. Vergleichbar sind die Ent wicklungen bei den verwalteten Kapital anlagen (siehe Grafiken). Entsprechend erwartet auch der Liechtensteinische Versicherungsverband (LVV) eine Abfla chung des Wachstums, sieht das Poten zial aber noch nicht ausgeschöpft. Nach LVV-Angaben entfielen in 2010 mit 94 Prozent der Großteil der Prämien einnahmen auf Lebensversicherungen. Entsprechend vielseitig ist das Produkt angebot. So finden Interessenten neben Lebens- und Rentenversicherungen Kin
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derpolizzen, Variable Annuities-Polizzen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, ver mögensgebundene und Ablebenspolizzen sowie Taggeld- und Sparversicherungen. Dabei haben Produktfeatures längst die früher stark beworbenen Standortvor teile in den Hintergrund gedrängt. Konkret legen die Gesellschaften dort nach, wo es den heimischen Anbietern von Gesetzes wegen versagt ist. Das fängt bei der garantierten Ablaufleis tung an, die teils oberhalb des österrei chischen Garantiezinses von inzwischen zwei Prozent angeboten wird. Ebenso ist es möglich, sogenannte Individual renten abzuschließen. Diese sofort beginnenden Rentenversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass Ver sicherungsnehmer, die einen schwer wiegenden Gesundheitsvorfall erlitten haben, wie z. B. einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall, bei der Festlegung der Prämienhöhe bzw. von Auszah lungslevels nicht für ihre Erkrankungen bestraft werden. Gleiches gilt für Perso nen, deren Lebensstil sich negativ auf
die Gesundheit auswirken könnte, wie es bei Rauchern, Diabetespatienten und Übergewichtigen gegeben ist. Den größten Anteil machen fondsgebundene Lebensversicherungen aus. Dank der fehlenden gesetzlichen Anla gerestriktionen ebnen viele Fondspoliz zen liechtensteinischer Anbieter ihren Kunden über Fondsanlagen den Einstieg in ganz unterschiedliche Anlageklassen. Einige Beispiele: • Edelmetalle, wie Gold, Silber und Platin, • Metalle und Agrarrohstoffe, • Exchange Traded Funds (ETF). Die börsengehandelten Indexfonds bie ten ein passives, kostengünstiges Investment in Anlagemärkte, • Beteiligungen an geschlossenen Immobilien-, Schiffs- und Flugzeugfonds. Bessere Diversifikation Der Zugang zu diesen Assetklassen hat für Versicherungsnehmer einen dop pelten Vorteil. Angesichts der globalen
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Leben
Versicherungen exklusiv / Liechtensteiner Polizzen
Erhöhung der Geldmenge und daraus re sultierend zunehmender Inflationsängs te bieten Sachwerte seit jeher eine pro bate Gegenstrategie. Zweitens lässt sich durch Investments in ganz unterschied liche Anlageklassen ein höherer Streu ungsgrad der Anlagen im Portfolio errei chen. Begründet liegt dies in der vielfach geringeren Korrelation der Assetklassen zueinander. Dieser geringere Abhängig keitsgrad sorgt optimalerweise dafür, dass z. B. bei einem Börseneinbruch in Amerika nicht alle Depotwerte gleicher maßen in den Keller rauschen. Individuelle Produktgestaltung Hervorgehoben wird zudem die Produkt gestaltung. Gerade vermögende Kunden können Produktlösungen erhalten, die drei Ziele vereinen: eine weitestgehende Reduzierung der steuerlichen Belastung unter Nutzung von Steuervorteilen, ein individuelles Vermögensmanagement entsprechend der jeweiligen Kundenvor gaben sowie eine wunschgemäße Nach lassplanung. Letztere beinhaltet, nach Anbieter-Angaben, bspw. Regelungen entgegen der im Heimatland geltenden Erbfolge zu treffen. Möglich sei dies, da die Leistungen aus einem Versicherungs vertrag nach liechtensteinischem Recht
Steigende Prämieneinnahmen Prämieneinnahmen in Mio. CHF
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nicht zum Nachlass gehören. So könne der Versicherungsnehmer z. B. für den Fall seines Todes statt den Ehepartner oder Familienangehörige bestimmte Freunde oder Gesellschaften vertrag lich benennen, die dann entsprechend der jeweiligen Verteilung ihre Anteile erhielten. Gültigkeit habe nach wie vor auch das sogenannte Konkursprivileg. Nach Aus führungen liechtensteinischer Versiche rer dienen die Ansprüche aus Lebens versicherungen nach dortigem Recht der Familienvorsorge. Deshalb seien die Versicherungsleistungen auch bei Kon kurs oder Zwangsvollstreckung gegen einen Zugriff von Gläubigern geschützt. Würde also bspw. ein Unternehmer den Ehepartner als Begünstigten in seinem Vertrag benennen, könne er im Insol venzfall als Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag auf den Begüns tigten übertragen. Das für die Pen sionsvorsorge benötigte Kapital würde damit der Konkursmasse entzogen und bliebe für den Partner bzw. die Familie des Versicherten gesichert. Auch nicht so vermögende Kunden können diese Vorteile teils durch standardisierte Pro dukte nutzen. Mit dem Ziel einer stär keren Kostentransparenz ist zum Teil der Abschluss sogenannter Nettopoliz zen möglich. Hierbei fließen die Prä mienzahlungen der Versicherten kom plett in die Versicherung, da die extra ausgewiesenen Abschluss- und Einrich tungskosten separat bezahlt werden. Kontrovers diskutiert wird das von vie len Kunden sehr geschätzte Versiche rungs- und Bankgeheimnis. Im Artikel 44 des Versicherungsaufsichtsgesetzes heißt es zwar: „Die Mitglieder der Orga ne von Versicherungsunternehmen und ihre Mitarbeiter sowie sonst für solche Gesellschaften tätigen Personen sind zur Geheimhaltung von nicht öffentlich bekannten Tatsachen verpflichtet, die ihnen aufgrund der Geschäftsverbin dungen mit Kunden anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind. Die
Verwaltete Kapitalanlagen: Auf Konsolidierungskurs Kapitalanlagen in Mio. CHF 30000
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Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich un begrenzt.“ Für Strafgerichte, Aufsichts organe, Aufsichts- und Finanzbehörden gelte dies jedoch nur unter Vorbehalt. Sofern begründete Anliegen vorge bracht werden, würden die liechtenstei nischen Gesellschaften die gewünschten Angaben bereitstellen, wird vonseiten der dortigen Finanzmarktaufsicht be stätigt. Herr und Frau Österreicher dürften aber im Normalfall kaum von solchen Begehrlichkeiten betroffen sein. Hinzu kommt, dass sie – anders als in Deutsch land – anfänglich eine vierprozentige Versicherungssteuer entrichten müs sen, die späteren Kapitalleistungen aber in der Regel steuerfrei lukrieren können. Die liechtensteinischen Lebensversiche rer betonen zudem, dass die angebote nen Polizzen gesetzeskonform sind mit den Regelungen, die im Heimatland des Versicherungsnehmers gelten. Oftmals würden sie diese sogar in ihrer Strenge übertreffen. Und das gelte europaweit, da die Gesellschaften ihre Produkte auch in andere Mitgliedsstaaten der Eu ropäischen Union, analog der jeweiligen Rechtslage, verkaufen.
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Versicherungen exklusiv / Britische Polizzen
Viele Österreicher entscheiden sich für den britischen Weg. Die Lebensversicherer nutzen deutlich stärker die Ertragschancen an den Aktienmärkten. Anders als heimische Anbieter sind sie nicht an gleichbleibende Garantieversprechen gebunden. Die Volatilität an den Börsen soll durch das „Smoothing“ begrenzt werden.
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ritische Lebensversicherer haben sich in Österreich längst etabliert. Mehr noch, die Fangemeinde wächst. Darauf lässt zumindest die Geschäftsentwicklung der am Markt tätigen Anbieter schließen. Dies hat nachvollziehbare Gründe. Die sogenannten „with-profit“-Polizzen lassen sich im Grunde zwischen konservativen Lebensversicherungen auf der einen und ertragsorientierten Fondspolizzen auf der anderen Seite einordnen. Entscheidend ist zweierlei: Der andere Umgang mit Kapitalgarantien und das verstärkte Engagement an den Aktienmärkten. Während der Garantiezins heimischer Lebensversicherer während der Vertragslaufzeit nicht mehr fallen kann, legen die
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britischen Anbieter ihren Bonuszins oder deklarierten Wertzuwachs nur für ein Jahr fest. Nach jährlicher Zuteilung ist dieser zwar garantiert, kann also nicht mehr verloren gehen. Ob der Zinssatz aber im Folgejahr steigt, fällt oder konstant bleibt, hängt dann von den Geschäftsergebnissen der Gesellschaft und den Entwicklungen der Kapitalmärkte ab. In jedem Fall bleibt den Versicherern eine höhere Flexibilität bei der Veranlagung. Am Ende der Laufzeit erhält der Versicherungsnehmer dann einen Schlussbonus, der in normalen Zeiten einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtrendite ausmacht. Auf den ersten Blick scheint dieses Vorgehen für den Versicherten unattraktiver zu
Durchschnittsrendite von 6,9 Prozent Der Verzicht auf einen Garantiezins macht bei gleichzeitig größeren Anlagefreiräumen viel Sinn. Schließlich geht es bei der Pensionsvorsorge um Laufzeiten von 20, 30 und mehr Jahren. Warum sollen in dieser Zeit jährlich gleichbleibende Kapitalgarantien bereitgestellt werden, die den Versicherer mehr als nötig in festverzinsliche Anlagebereiche zwingen? Natürlich kochen auch die Briten nur mit Wasser. Soll heißen: Die hohe Volatilität an den Kapitalmärkten und das anhaltend niedrige Zinsniveau der vergangenen Jahre fordern auch hier ihren Tribut: Noch 2007 betrug die jährliche Durchschnittsrendite bei Sparplänen mit 25-jähriger Veranlagung 9,2 Prozent. Inzwischen ist dieser Wert auf unter sieben Prozent gefallen (siehe Grafik). Gleichwohl kann sich auch dieses Ergebnis immer noch sehen lassen. Bei der Veranlagung der klassischen „withprofit“-Polizzen nutzen die Gesellschaften das sogenannte „smoothing“-Verfahren.
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Britische Polizzen bieten renditestarke Alternative
sein. Denn für den Versicherungsnehmer ist es bei Vertragsabschluss ungewiss, wie sich die Kapitalgarantien in der Zukunft entwickeln werden. Tatsächlich schafft sich der Versicherer auf diese Weise größere Anlagefreiheiten. Offensichtlich wird dies am Börsenengagement. Die österreichischen Gesellschaften dürfen von Gesetzes wegen maximal 30 Prozent der Kundengelder an den Aktienmärkten anlegen. Ihre tatsächlichen Aktivitäten an den Börsen sind jedoch selbst in Boomzeiten viel geringer. Aktuell verharrt die Kernaktienquote bei knapp vier Prozent. Rund das Zehnfache und mehr beträgt sie, je nach Gesellschaft, bei der angelsächsischen Konkurrenz. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich die Gesellschaften im aufsichtsleeren Raum bewegen. Ganz im Gegenteil. Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde Financial Services Authority (FSA) gilt als streng und prüft laufend, ob die Gesellschaften die Kundenansprüche erfüllen können. Nur bei der Wahl des Anlagemixes werden eben mehr Freiheiten gelassen.
Britische Polizzen / Versicherungen exklusiv
Britische Polizzen: Renditen* im Abwärtstrend (in %) 15
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25-jährige Veranlagung 9
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10-jährige Veranlagung 3
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1999 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11
*Jährliche Durchschnittsrenditen britischer Lebensversicherungen jeweils per 1. Februar bei laufenden Prämienzahlungen von 50 britische Pfund pro Monat Quelle: Allgemeiner Versicherungsdienst GmbH
Dabei werden aus den Erträgen in Zeiten steigender Börsenkurse Rücklagen gebildet, die in schwächeren Börsenphasen aufgelöst werden. Diese so geglättete Performance kann demnach höher als auch niedriger ausfallen als eine ungeglättete Performance. Im Ergebnis gleiche dieses Glättungsverfahren die Kursschwankungen aus und ermögliche somit langfristig stetigere Wertzuwächse. Unterm Strich bedeutet dies auch Kapitalsicherheit, die wie beschrieben aber in geringem Umfang garantiert ist. Im Rahmen der Veranlagung können die Versicherungsnehmer bei manchen Anbietern auch auf Fondsalternativen zugreifen. Mit neuen Anlagekonzepten wird hier teils versucht, den großen Wunsch der Sparer nach Werterhalt bei gleichzeitiger Realisierung von attraktiven Ertragschancen in Einklang zu bringen – und dies bislang durchaus mit Erfolg. Vorsicht bei Kündigung Wichtig: Die jährlichen Bonizuweisungen sind zwar garantiert, dies allerdings nur zum Vertragsablauf. Für Versicherungsnehmer, die ihren Sparplan durchhalten,
um ihre Pensionsvorsorge nicht zu gefährden, ist das kein Problem – vorausgesetzt, die Kapitalmärkte spielen mittel- bis langfristig mit. Wer jedoch vorher aussteigen will, verliert nicht nur diesen Garantieanspruch. Bei Kündigungen kann die Gesellschaft außerdem die Zahlung der Schlussboni ganz oder teilweise unterlassen und sogenannte Marktanpassungen vornehmen. Diese Wertminderungen können durchaus im zweistelligen Prozentbereich liegen. Das ist zwar schmerzlich und alles andere als kundenfreundlich. Vielfach dürften die Strafgebühren aber auch ihr Gutes haben, zumindest dann, wenn sie den einen oder anderen Sparer davon abhalten, seine Pensionsvorsorge auf dem Altar kurzfristiger Konsumwünsche zu opfern. In jedem Fall auf der sicheren Seite sind Herr und Frau Österreicher, sollte der Produktanbieter pleitegehen. Auch ein solches Szenario muss heuer berücksichtigt werden, wie uns die jüngste Finanzkrise gelehrt hat. Die Versichertengelder wären dann durch die Einlagensicherung des Financial Services Compensation Scheme“ (FSCS) abgesichert. Das britische Schutzsystem wird durch die Mitgliedsbeiträge der angeschlossenen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister finanziert, die allerdings unterschiedlich behandelt werden. So sind Spareinlagen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro zu hundert Prozent abgesichert. Bei Assekuranzen ist dies anders. Während die Guthaben von Pflichtversicherungen unbegrenzt in voller Höhe geschützt sind, müssen sich Versicherungsnehmer bei freiwillig abgeschlossenen Polizzen etwas bescheiden: Sie genießen nur einen 90-prozentigen Kapitalschutz, dies jedoch ohne definierte Sicherungsgrenze. Vollumfänglichen Service offerieren diese angelsächsischen Varianten auch in den Bereichen Prämienzahlungen und Zusatzversicherungen. Bei der Frage, ob solche Bausteine wie Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz integriert oder
besser separat abgeschlossen werden sollten, gibt es auch in der Beraterschaft gegensätzliche Meinungen. Eines gilt es jedoch zu berücksichtigen: Die Absicherung des Todesfalles ist primär eine Preisfrage. Denn der Versicherungsschutz ist relativ überschaubar und leicht vergleichbar. Beim BU-Schutz müssen jedoch die Bedingungen überzeugen. Sonst ist die Gefahr zu groß, dass man im Leistungsfall im Regen steht. Flexible Prämienzahlungen In Sachen Flexibilität bei Prämienzahlungen stehen gute Produktanbieter den heimischen Lebensversicherern in nichts mehr nach. So lassen sich Beitragspausen und eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbaren, zwischendurch Einmalerläge einzahlen, der Pensionsbeginn verschieben und eine Beitragsdynamik festlegen. Letzteres ist insofern wichtig, damit das Vermögen real steigt und nicht durch die Preissteigerungen aufgezehrt wird. Denn über viele Jahre kann der Kaufkraftverlust erheblich an Vermögenswerten knabbern. Ebenso sollte der Versicherungsnehmer auch zu Rentenbeginn auf weitreichende Wahlmöglichkeiten bauen können. Ganz gleich, ob das Kapital dann auf einen Schlag, teils oder gänzlich verrentet werden soll. Ähnlich wie bei der Veranlagung werden auch hier erst zu Pensionsbeginn wirklich Nägel mit Köpfen gemacht.
Die Funktion des „Smoothings“ In guten Börsenzeiten Überschüsse ansammeln
Marktverlauf
Glättung
In schlechten Börsenzeiten Überschüsse auflösen Quelle: Clerical Medical
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Versicherungen exklusiv / Berufsunfähigkeit
Jeden kann der Verlust der Arbeitskraft treffen – mit gravierenden Folgen für den Lebensalltag. Ohne private Absicherung lassen sich die finanziellen Einschnitte meistens nicht auffangen. Die Qualität des Versicherungsschutzes steht und fällt mit den Bedingungen und einer wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen.
B
ei den Beratern steht das Thema im Fokus. Doch bei den Kunden ist immer noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten: Gemeint ist die finanzielle Absicherung der Arbeitskraft. Zwar zeigt die Prämienentwicklung bei Berufsunfähigkeitspolizzen stetig nach oben. Auch die Zahl der Neuabschlüsse stieg zuletzt auf gut 14.000 Verträge im Jahr 2010. Dennoch: Herr und Frau Österreicher unterschätzen das Lebensrisiko, das sie jederzeit treffen kann und zukünftig – angesichts zu erwartender staatlicher Leistungseinschnitte – noch größer werden dürfte. Da sind sich Experten einig. Folglich tun Berater gut daran, ihren Kunden zunächst einmal aufzuzeigen, wie sich
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eine Berufsunfähigkeit auf den persönlichen Lebensalltag auswirken würde. Im Grunde ist es so, als wenn einem plötzlich der Boden unter den Füßen weggezogen wird. Es fängt damit an, dass die berufliche Tätigkeit, die bisher zwei Drittel des Tages ausgefüllt hat, plötzlich nicht mehr ausgeübt werden kann. Berufliche Aufgaben und Anforderungen fallen ebenso weg wie die Gespräche im Kollegenkreis. Doch während sich eine große inhaltliche Leere breit macht, müssen die Folgen der Krankheit verkraftet werden, und noch eines: Häufig versiegt gleichzeitig die Haupteinnahmequelle des Haushalts. Normale Ausgaben werden plötzlich zum
Problem, weil das Geld fehlt. Nur Rücklagen können die Situation für die erste Zeit entschärfen. Aber was ist, wenn das Kapital aufgebraucht ist oder überhaupt kein Sicherheitspolster besteht? Kunden verweisen spätestens jetzt auf das staatliche Sicherheitsnetz. Zunächst zu Recht. Doch hält es den persönlichen Anforderungen dann wirklich stand? Wunsch und Wirklichkeit klaffen hier häufig deutlich auseinander. Das fängt schon beim Umfang des Versicherungsschutzes an: Nach offiziellen Angaben betrug die Pension im Fall einer geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit im Jahr 2010 bei Männern im Durchschnitt 1.119 Euro, bei Frauen sogar nur 773 Euro, die evtl. ergänzende Zahlung einer Ausgleichszulage nicht berücksichtigt. Zudem ist die Auszahlung einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Im Kern bedeutet dies vor allem: • Innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag muss in mindestens 90 Pflichtversicherungsmonaten eine Berufstätigkeit ausgeübt worden sein. • Die Arbeitsfähigkeit infolge des körperlichen/geistigen Zustandes muss auf weniger als die Hälfte herabgesunken sein gegenüber derjenigen eines entsprechend gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung bzw. gleichwertigen Fähigkeiten in jedem verweisbaren Beruf. • Nur Erwerbstätige, die einen erlernten Beruf ausüben, dürfen im Zuge von Umschulungen ausschließlich auf Berufe innerhalb ihrer Berufsgruppe verwiesen werden. Für Erwerbstätige nicht erlernter Berufe gilt dieser Berufsschutz nicht. • Invalidität/Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich sechs Monate andauern. • Wartezeit muss erfüllt sein. Es muss also eine Mindestanzahl an Versicherungsmonaten erworben werden. • Rehabilitation geht vor Pension, es darf also kein Anspruch auf zweckmäßige bzw. zumutbare Reha-Maßnahmen bestehen.
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Steigendes Lebensrisiko frühzeitig absichern
Berufsunfähigkeit / Versicherungen exklusiv
Schon dieser Überblick zeigt: Je nach persönlichem Lebenslauf erweist sich das Netz als nicht so engmaschig wie allgemein angenommen. Nach offiziellen Zahlen bedeutet dies: Im vergangenen Jahr wurden 76.246 Anträge auf Invaliditätspensionen gestellt, zuerkannt wurden diese lediglich 29.593 Pensionen. Dies entspricht einer Quote von 38,8 Prozent. Psychische Erkrankungen nehmen zu Ähnlich trügerisch ist auch die Annahme, einen selbst werde eine Erkrankung schon nicht aus der beruflichen Bahn werfen. Im Jahr 2010 haben die Pensionsversicherungsträger 209.431 Invaliditätspensio nen ausbezahlt. Besonders ab dem 55. Lebensjahr nimmt die Zahl der Leistungsfälle deutlich zu. Hinzu kommt: Fast ein Drittel der Invaliditätspensionen ist mittlerweile auf psychische Erkrankungen zurückzuführen – Tendenz steigend. Niemand ist dagegen gefeit, auch nicht gegen die anderen Hauptursachen wie Herz- und Arterienkrankheiten sowie Erkrankungen des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes (siehe Grafik). Und so verwundert es nicht, dass die Zahl der Leistungsfälle steigt und steigt. Ein ungeschminkter Blick auf die Faktenlage führt daher in den meisten Fällen zu BU-Polizzen: Stetiger Prämienzuwachs Prämienentwicklung in Mio. Euro 12
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2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Quelle: VVO
einem klaren Ergebnis. Es besteht privater Absicherungsbedarf. Nur ist dieser oftmals alles andere als günstig, was viele von einem Einstieg zurückschrecken lässt. Für den Preis des Versicherungsschutzes spielen drei Faktoren eine entscheidende Rolle. Erstens, das Eintrittsalter. Hier gilt, ähnlich wie bei der Absicherung des Pflegerisikos: Je eher der BU-Schutz abgeschlossen wird, desto niedriger ist die Prämie. Zweitens, die Höhe der vereinbarten BU-Pension. Sie sollte so gewählt werden, dass das Leben für den Erkrankten und die Familie zumindest in finanzieller Hinsicht erstmal in geordneten Bahnen weiterlaufen kann. Folglich müssen die Lebenshaltungskosten und die laufenden Verpflichtungen wie Miete oder Abtrag zur Hausfinanzierung gedeckt sein. Allerdings lassen sich bestehende Rücklagen oder Vermögenswerte, die für derartige Notfälle wirklich eingesetzt werden können, gegenrechnen. Drittens, das tatsächliche Berufsrisiko. An dieser „Beitragsschraube“ lässt sich eigentlich nicht drehen. Die BU-Versicherer haben die Berufe entsprechend ihres Leistungsrisikos kalkuliert. Anders ausgedrückt: Wer einen Beruf ausübt, in dem überpropor tional viele Leistungsfälle zu beklagen sind, muss einen Risikoaufschlag zahlen. Allerdings kommen die Gesellschaften ihren Kunden in Form von Produktgestaltungen entgegen. Risikoadäquate Tarife, die sofortige Verrechnung von Überschüssen mit den Prämienzahlungen und das Auseinanderziehen von Versicherungsund Leistungsdauer sind drei verbreitete Modelle. Hier ist der Berater gefordert zu prüfen, ob das anvisierte Modell zu den Anforderungen seines Kunden passt. Geprüft werden muss auch die Produktqualität, die sich vor allem an den Bedingungswerken der BU-Polizzen festmacht. Absolute „No-goes“ sind zwei Klauseln, die nach Angaben von Experten noch immer nicht gänzlich aus allen Verträgen verschwunden sind: 1. die „Arztanordnungsklausel“, sie verpflichtet den Versicherungsnehmer den geforderten ärztli-
Gründe für Invaliditätspensionen (in Prozent) Sonstige Erkrankungen
27,7
32,0
Psychiatrische Krankheiten
11,3 Herz- und ArterienKrankheiten
29,0 Krankheiten des Skelettes, der Muskeln und des Bindegewebes
Quelle: Österreichische Sozialversicherung
chen Anweisungen zu folgen. Ansonsten können die BU-Leistungen gekürzt oder gänzlich eingestellt werden. 2. der Paragraf 41 Versicherungsvertragsgesetz, der Paragraf ermöglicht dem Versicherer eine Vertragskündigung, wenn der Versicherte seine Pflicht zur Angabe gesundheitlicher Probleme schuldlos verletzt hat. Berater sind gut beraten, ihren Kunden unmissverständlich klar zu machen: Der BUSchutz steht und fällt mit der wahrheitsgetreuen und detaillierten Beantwortung der Gesundheitsfragen. Sonst kann es passieren, dass sich der Kunde möglicherweise in einer Sicherheit wähnt, die aber tatsächlich gar nicht gegeben ist. Gleiches gilt auch im Hinblick auf einen unerlässlichen Verweisungsverzicht. Freiräume sollte es im Bereich der Prämienzahlungen geben – angefangen bei Optionen zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten über Nachversicherungsgarantien bis hin zum befristeten Aus- oder Herabsetzen der Beitragszahlungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes. Übrigens: Deutlich günstiger als der BUSchutz sind die „Erwerbsunfähigkeits-Polizzen“. Der Versicherer leistet aber nur, wenn im Grunde gar nichts mehr geht oder genauer gesagt, der Versicherungsnehmer nur noch weniger als drei Stunden irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Diese Polizzen sind ein Fall von „worst-case-Absicherungen. Hier geht es nur darum, den Extremfall abzusichern.
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Versicherungen exklusiv / Kamingespräch
Überregulierung verunsichert berater Immer neue gesetzliche Vorgaben erschweren das Geschäft und erhöhen die Anforderungen für Berater. Über die Folgen, Gegenstrategien und Trends diskutieren Helmut Egel, Andreas Reinthaler und Thomas Schnöll. von Kay Schelauske
ERSICHERUNGEN exklusiv: Die Finanzdienstleistungsbranche muss sich mit immer neuen Vorgaben der natio nalen und europäischen Gesetzgebung auseinandersetzen. Aktuell steht die Abschaf fung des Finanzdienstleistungsassistenten ab Juli dieses Jahres an. Welche Folgen hat dies für Finanzberater, Herr Schnöll? Thomas Schnöll: Richtig, der Finanzdienstleistungsassistent wird durch den Wertpapiervermittler ersetzt. Die betroffenen Berater sind nun gefordert, innerhalb der nächsten zwei Jahre eine sogenannte Befähigungsprüfung abzulegen, entweder zum Wertpapiervermittler oder zum Vermögensberater. Letztere müssen aufgrund ihrer umfassenden Tätigkeit keine diesbezüglichen Nachweise erbringen.
Drei Vertriebsprofis beziehen Stellung.
Helmut Egel: Dies betrifft das Versicherungsgewerbe aber nur am Rande. Denn die Tätigkeit des Wertpapiervermittlers beinhaltet ausschließlich die Vermittlung von Vermögensanlagen. Schnöll: Ja, unser Geschäftsmodell hat sich stark vom Veranlagungs- zum Versicherungsbereich verschoben. Dort bilden wir unsere Berater verstärkt aus, die dann als Mehrfachagenten auftreten. Andreas Reinthaler: Aufgrund der wirtschaftlichen und regulatorischen Veränderungen erziele ich meinen Geschäftsumsatz inzwischen fast ausschließlich durch die Versicherungsvermittlung und kaum noch durch die Vermögensbera-
tung. Ich nehme aber an den Fachgruppentagungen beider Berufsgruppen teil, genauso wie der Großteil der anderen Tagungsteilnehmer, die dafür eine zweite Kammerumlage bezahlen. Bei der letzten Sitzung stand eine Kollegin auf und fragte zu Recht: Warum arbeiten wir nicht in einem Gewerbe, das beides kann? Hier spielen persönliche Befindlichkeiten der Entscheidungsträger eine große Rolle. Herr Egel, bringt diese Differenzierung für den Endkunden ein Mehr an Bera tungsqualität? Egel: Ja, das wird das Endergebnis sein. Ganz gleich, mit welchem Titel sie am Markt auftreten, werden es insgesamt weniger Berater sein, die sich aber durch eine höhere Qualifikation auszeichnen. Blicken wir auf die zurückliegenden Jahre zurück, hat sich die Zahl der gemeldeten Finanzdienstleister und Vermögensberater seit 2007 um fast ein Viertel auf rund 10.500 verringert. Mit demselben Aderlass ist im Zuge von MiFID II zu rechnen, sofern die Regelungen so umgesetzt werden, wie es jetzt geplant ist. Viele Vermögensberater werden dann ihren Beruf aufgeben. Schnöll: Aufgrund der immer neuen gesetzlichen Auflagen werden sich einzelne Versicherungsvermittler künftig verstärkt, je nach persönlichem Zugang, Unternehmen wie der EFS oder EFM anschließen. Herr Reinthaler, ich weiß nicht, wie groß Ihr Büro ist, aber Sie verfügen
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Fotos: FONDS exklusiv
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Kamingespräch / Versicherungen exklusiv
über ein Back Office und externe Unterstützung. Anders ist dies beim Einzelkämpfer, der den Dokumentations- und Informationspflichten allein nicht mehr gerecht werden kann… Egel: ...der einzelne Berater ist komplett überfordert. Im Übrigen bin ich Ihrer Meinung, Herr Reinthaler, dass die Finanzdienstleister so positioniert werden müssen, dass sie vom Endkunden anerkannt werden. Ich denke, dass einerseits viele Kunden nicht wissen, wer ihnen im Beratungsgespräch wirklich gegenübersitzt. Andererseits wissen viele Berater selbst nicht genau, welche Tätigkeiten sie ausüben dürfen und welche nicht. Dabei ist das schon aus Haftungsgründen von zentraler Bedeutung. Schnöll: So ist es. Wir brauchen drei Gewerbescheine, um unseren Beruf ausüben zu können. Unsere Berater verfügen aber über unterschiedliche Zulassungen, mit der Folge, dass wir sie immer wieder aufklären müssen, welche Tätigkeiten ihr Berufsfeld umfasst. Der Kunde kann dies nicht voneinander trennen. Wir händigen zwar eine Kundenrahmenvereinbarung aus, aber das ist ein dickes Mapperl, das den Kunden überfordert. Folglich erklären wir ihm zwar alles bis hin zu Interessenkonflikten und Widerrufsrechten, aber dadurch wird die Beratung nicht intensiver. Ganz im Gegenteil, sie leidet am Ende eher darunter. Egel: Es ist gut, dass die Zeiten der Produktverkäufer, in denen sich nahezu alles rein provisionsorientiert verkaufen ließ, nun endgültig vorbei sind. Reinthaler: Der Fondsverkauf bei Retailkunden ist Geschichte… Egel: …Für den Fondsverkauf stimme ich Ihnen zu, aber die Beratung für diese Veranlagung wird sicherlich weiter bestehen (Zustimmung Reinthaler), weil diese Anlagen gegenüber bestimmten Versicherungsprodukten Vorzüge bieten. Ganz gleich, in welchem Berufsfeld: Die Beratung der Kunden bleibt auch in
„Viele wollen keine Vorsorgeprodukte mehr verkaufen, sondern nur Sachversicherungen, weil sie die ständigen Eingriffe des Gesetzgebers leid sind.“ Thomas Schnöll, Vorstandsmitglied, EFS
Zukunft wichtig und wird noch an Relevanz gewinnen. Die Frage ist allerdings in der Tat: Bleibt dem qualifizierten Berater noch ausreichend Zeit für das eigentliche Beratungsgespräch? Denn der zeitliche Aufwand, den er betreiben muss, um das Risikoprofil zu erfassen, die Beratungsdokumentation zu erstellen und dem Kunden alles zu erklären, wird immer größer. Herr Egel, Sie sind vom Maklerpool zum Franchisebetrieb gewechselt. Sehen Sie Unterschiede in der Beratungsqualität? Egel: Maklerpools sind Abwicklungsmaschinen. Dort haben Tausende von Menschen täglich die Aufgabe, ein Produkt X zu verkaufen, damit der Pool anschließend eine Overhead-Provision erhält. Der Pool unterstützt in der Beratungsdokumentation, übernimmt als Wertpapierfirma die Haftung, regressiert sich aber dann beim Berater. Bei der EFM ist das anders und ich würde mir wünschen, dass dies in der gesamten Branche so gehandhabt würde. In den ersten beiden Kundengesprächen wird nie ein Produkt angesprochen. Zunächst steht das gegenseitige Kennenlernen im Fokus, bei dem der Berater die komplette Risikosituation erfasst. Das gibt es aber schon länger, Herr Egel… Egel: ...Ja, aber nicht in dem Umfang. Denn mehr passiert in dem ersten Gespräch nicht. Diese Daten erfasst der Berater direkt am iPad und dann in unserer Kundenverwaltung, erarbeitet hieraus einen Vorschlag für ein Deckungskonzept und diskutiert dieses im Folgegespräch mit seinem Kunden. Noch immer wird über
kein Produkt gesprochen, sondern über die identifizierten Risiken und wie sich selbige begrenzen lassen. Erst mit Blick auf die Umsetzung geht es konkret um Produkte als Teil der gefundenen Lösung. Gehen Sie anders vor, Herr Schnöll? Schnöll: Nein, unsere Kundenberatung basiert auch auf den Eckpfeilern Bestandsanalyse, Datenerfassung und -auswertung sowie die Umsetzung von Lösungen durch ein entsprechendes Produktangebot. Reinthaler: Eine qualitative Beratung kann nur in der beschriebenen Weise stattfinden. Für Berater, die neu anfangen, stellt das eine gewisse Hürde dar. Denn es vergeht einige Zeit, bis es zum Produktabschluss kommt und das erste Einkommen erzielt werden kann. Folglich werden nur die erfolgreich sein können, die einen längeren Atem haben. Das aber fällt Beratern in größeren Unternehmen deutlich leichter. Selbst wenn sich als Ergebnis einer Risikoanalyse herausstellt, dass bei einem Produkt ein Anbieterwechsel angezeigt ist, lässt sich dies unter Umständen nicht umsetzen, weil zunächst gesetzliche Fristen einzuhalten sind. Berater können daher meist anfänglich nicht von ihrer Tätigkeit leben, sofern sie ihren Beruf seriös ausüben wollen. Deshalb kann die Beratertätigkeit anfänglich nur ein Anschluss an eine andere berufliche Tätigkeit sein. Egel: Und es ist schwieriger geworden. Während früher seitens des Gesetzgebers kaum eingegriffen wurde, wird jetzt überreguliert. Das Ergebnis ist, dass der Bera-
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Versicherungen exklusiv / Kamingespräch
„Ich sehe es als meine Aufgabe, dem Kunden aktuelle Themen, die ihn bewegen, zu übersetzen. Und die schätzen das sehr.“ Andreas Reinthaler, Inhaber reinthaler finanz und Finanzberater des Jahres 2011
ter vielfach überhaupt nicht mehr weiß, auf welcher rechtlichen Grundlage er tätig ist. Ganz ehrlich, wenn ich heute vor der Wahl stände, ob ich in diesen Beruf einsteigen will, würde ich es nicht mehr tun. Wahrscheinlich würde ich Rechtsanwalt werden, die stark von diesen Entwicklungen profitiert haben. Der Berater als Einzelkämpfer hat also keine Zukunft mehr? Egel: Auf kurz oder lang wird das so sein. In Österreich gibt es drei Gruppen von Versicherungsmaklern: Erstens, das TopSegment an Maklern, die sich, wie der Herr Reinthaler, mit einem eigenen Büro samt Back Office etabliert haben und über einen festen Kundenstamm verfügen. Zweitens sind hier Makler zu nennen, die sich großen Unternehmenseinheiten anschließen, weil sie in ihrer bisherigen Tätigkeitsform nicht mehr weiterkommen. Die dritte Gruppe, der typische Einzelkämpfer, wird verschwinden. Reinthaler: Die Anforderungen sind für einen Einzelkämpfer inzwischen zu hoch. Wie soll er die notwendigen Aufgaben alle schaffen, angefangen bei der Produktprüfung und -auswahl über die Kundenbetreuung und -verwaltung bis hin zur Schadenbearbeitung? Hinzu kommen die erwähnten Informations- und Dokumentationspflichten. Und dann sind da noch die gesetzlichen Änderungen. Herr Reinthaler, sollte der Berater eigentlich Themen wie die Vermö genszuwachssteuer oder Zukunftsvorsor
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ge direkt beim Kunden ansprechen, da sie ihn zumeist unmittelbar betreffen? Reinthaler: Unbedingt. Die Kunden sollten natürlich angesprochen werden, wenn sie Geburtstag haben bzw. bei familiären Anlässen. Das sind gute Gelegenheiten, um einen eventuellen Bedarf beim Kunden zu evaluieren. Solche aktuellen Themen, wie auch die Halbierung der Bausparprämie, bewegen viele Kunden sehr. Hier sehe ich es als meine Aufgabe, ihnen die Sachverhalte zu übersetzen. Und die Kunden schätzen das sehr. So erfahren sie die Zusammenhänge und wir können klären, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Egel: Gehen Sie dabei aktiv auf Ihre Kunden zu? Aderlass bei Finanzdienstleistungsassistenten 10000 Versicherungsagenten 1
8000 Gewerbliche Vermögensberatung
6000
4000
Finanzdienstleistungsassistent
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
nur die aktiven Mitglieder;
1
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
Reinthaler: Ja, das ist für mich ein Aktivposten. Hier muss der Kunde angesprochen werden, ganz gleich, ob telefonisch, per Brief oder E-Mail, und dies mitunter sehr schnell. Es gibt Themen wie das Bausparen oder die Tilgungsträgerproblematik, da kommen viele Kunden aus eigenem Antrieb auf uns zu. Bei letzterem Thema haben die Banken massiv Ängste und Verunsicherung unter den Verbrauchern geschürt. Da muss ein guter Berater schnell und umfassend aufklären. Herr Schnöll, teilen Sie die Notwendig keit, den Kunden in solchen Fällen aktiv anzusprechen? Schnöll: Ja, beim Thema Bausparen und gerade auch bei der Zukunftsvorsorge. Hier fragen wir bei den Gesellschaften nach und informieren dann unsere Kunden. Egel: Stichwort Zukunftsvorsorge: 1,7 Millionen Bürger haben die prämiengeförderte Pensionsvorsorge abgeschlossen. Inzwischen hat sich aber gezeigt, dass das Produkt großteils nicht funktioniert und jetzt will der Staat die Förderung halbieren. Nur die Kunden kommen aus den Verträgen nicht heraus. Das frustriert mich schon. Neben den jüngsten Finanzskandalen und der anhaltenden Staatsschuldenkrise schü ren solche Eingriffe zusätzlich die Verunsi cherung beim Verbraucher. Wie fängt der Berater diese Sorgen am besten auf? Schnöll: Das Problem ist, dass die Verunsicherung auch vor den Beratern nicht Halt macht. Viele wollen inzwischen keine Vorsorgeprodukte mehr verkaufen, sondern ausschließlich Sachversicherungen, eben weil sie die ständigen Eingriffe des Gesetzgebers leid sind. Egel: Die klassischen Fondspolizzen, die in der Vergangenheit verkauft wurden, waren starr sowie kosten- und provisionsorientiert zugunsten der Anbieter strukturiert. Nach einem Vergleich solcher fondsgebundenen Lebensversicherungen, den ich im vergangenen Jahr angestellt hatte, betragen deren Verwaltungs-, Vertrags-, Vertriebs- und Marketingkosten zwischen
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„Die dritte Gruppe, der typische Einzelkämpfer, wird verschwinden.“ Helmut Egel, Expansionsmanager für Vermögensberater, EFM (für Versicherungsmakler ist Ernst Vallant verantwortlich)
16 und 27 Prozent. Der Kunde kennt diese versteckten Produktkosten nicht, spricht aber nach einigen Jahren verärgert seinen Berater an, weil sein Vertragsguthaben geringer ist als die Summe der von ihm eingezahlten Beiträge. Hier ist die Versicherungsbranche gefordert und sie wird handeln müssen, weil der Druck immer größer wird. Herr Schnöll, ist die betriebliche Alters versorgung ein Feld, auf dem Berater zu sätzliche Umsätze generieren können? Schnöll: Wir sind sehr breit im Retailgeschäft aufgestellt. Die bAV ist aber kein Massengeschäft, sondern ein Bereich für vergleichsweise wenige Spezialisten. Anbieterseitig gibt es einige bAV-Kenner, die quasi den Gesamtmarkt mit ihrem Wissen abdecken. Egel: Wir haben in der EFM aktuell 64 Büros mit 80 Maklern, von denen etwa zehn Prozent bAV-affin sind, also über die nötigen Qualifikationen verfügen. Dabei können die Makler innerhalb des Franchise-Verbundes auf das Know-how in den Fachabteilungen zurückgreifen sowie auf einige Spezialisten, die in ihrem jeweiligen Bundesland ihr Knowhow anbieten. Verfügt ein Makler, der ein Unternehmen hier beraten will, noch nicht über die nötige Kompetenzen, kann er neben einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt einen unserer Spezialisten dazuholen. Je nach Art und Umfang der Unterstützung wird die Provision dann aufgeteilt.
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Gilt das nur für den bAV-Bereich? Egel: Nein, als Verbund wollen wir in jedem Bundesland solche Spezialisten bereitstellen, und zwar auch in den beiden anderen Vorsorgebereichen, der privaten Pensions- und Pflegevorsorge. Herr Reinthaler, was kann ein Berater heute tun, um eine dauerhaft tragende Kundenbeziehung aufzubauen, bei der bestenfalls der Kunde auf seinen Berater zukommt, weil sich Veränderungen in sei nen Lebensverhältnissen ergeben haben? Reinthaler: Ich habe mich auf einige Kundengruppen spezialisiert und kann aus Erfahrung sagen, dass für jede Zielgruppe andere Maßnahmen erforderlich sind. Das fängt schon bei der Frage an, wie der Kunde am besten zu Veranstaltungen einzuladen ist. Während die einen hier eine Einladung per Briefpost erwarten, wollen die anderen nur durch eine SMS darüber informiert werden. Berater sollten also ein Gefühl dafür entwickeln, wie der jeweilige Kunde betreut werden möchte. Egel: Ja, aber das reicht nicht. Die EFM hat hier vor einigen Jahren das ,Aktive Versicherungs-Controlling‘ auf den Markt gebracht. Das heißt, dem Kunden wird zu Beginn der Partnerschaft ein Service-Vertrag und ein Pickerl verkauft, das ein Jahr gilt. Es eröffnet dem Makler ein Zusatzhonorar und inkludiert für den Kunden ein jährliches Servicegespräch, sofern sich Veränderungen in den persönlichen Lebensverhältnissen bzw. Zukunftsplänen ergeben haben oder produktseitig Maß-
nahmen angezeigt sind. Zusätzlich steht alle drei Jahre ein großes Servicegespräch auf der Agenda, wo der Kunde im Vorfeld einen Fragebogen zugeschickt bekommt, den er in der Regel auch beantwortet. Zudem hat der Kunde im Schadenfall Zugriff auf einen Klienten-Anwalt. Dies alles stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen beiden und unterstützt das Ziel, eine langfristige Kundenverbindung aufzubauen. Wie stark wird das Service-Pickerl von den Kunden genutzt, Herr Egel? Egel: 92 Prozent unserer Kunden haben einen solchen Service-Vertrag abgeschlossen, einschließlich der Bereiche Gewerbe und Landwirtschaft, die wir auch abdecken. Diese hohe Zustimmung hat mich selbst überrascht, denn ich kannte ein solches Modell von Maklerpools nicht. Für mich schließt sich hier der Kreis: Der Makler wird zum Servicieren der Kunden gezwungen, die sich wohl dabei fühlen, weil sie kontaktiert werden, und beide profitieren davon. Unsere Makler erzielen zehn bis 15 Prozent ihrer Einnahmen aus diesem Servicebereich. Schnöll: Die Frage ist aber, ob man zusätzlichen Service vergüten lässt oder nicht. Egel: Der Berater wird zukünftig schon im Erstgespräch beim Kunden ein Beratungshonorar verlangen müssen, sofern das im Rahmen von MiFID II angestrebte Verbot von Abschlussprovisionen in die Tat umgesetzt wird. Provisionen können dann nur noch laufend oder in Form eines Honorars gezahlt werden. Kunden, die heute schon Geld für einen guten Service bezahlen, werden für solche Veränderungen empfänglicher sein als jene, die die Beratung auf dem Weg der Provision bezahlen. Sie glauben zwar, die Beratung koste ihnen kein Geld. In Wirklichkeit müssen sie womöglich wesentlich mehr dafür bezahlen, als sie es bei einer Honorarberatung hätten tun müssen. Es ist doch unstrittig: Viele Berater haben lieber ein Produkt mit einer Provision von zehn Prozent verkauft, als einen Fonds, der nur drei Prozent abwirft.
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Jeder fünfte Österreicher im Alter ab 60 Jahren ist schon heute pflegebedürftig. Tendenz steigend. Das staatliche Pflegegeld reicht im Pflegefall nicht aus, um die Kosten aufzufangen. Ein privater Versicherungsschutz wird daher immer wichtiger. Die Produktanbieter offerieren unterschiedliche Wege.
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ehr als 440.000 Menschen in Österreich brauchen derzeit ständig Pflege. Damit ist etwa jeder Fünfte im Alter ab 60 Jahren pflegebedürftig. Und es werden quasi täglich mehr. Die Hauptgründe sind weitgehend bekannt: Die Lebenserwartung steigt und steigt, während sich gleichzeitig die medizinische Behandlung im Zuge des technischen Fortschritts stetig verbessert. Was hat das mit mir zu tun, mag der Einzelne jetzt denken. Eine Antwort ergibt sich sehr schnell bei einem Blick auf die finanzielle Lage in der Pflege. Mitte 2011 bzw. Anfang 2012 traten das Pflegegeldreform- und Pflegefondsgesetz in Kraft. Damit wird die Gesetzgebungs-
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und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund übertragen und das Pflegegeld dort konzentriert. Mit dem Pflegefonds wird ein vom Bund geführter Verwaltungsfonds eingerichtet. Der Fonds soll Mittel in Höhe von 685 Millionen Euro an die Länder gewähren. Das Ziel: Sicherung sowie bedarfsgerechter Auf- und Ausbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebots in der Langzeitpflege bis 2014. Das nunmehr ausschließlich vom Bund gewährte Pflegegeld wird je nach Ausmaß des Pflegebedarfs nach sieben Einstufungen ausbezahlt. Entsprechend erhöht sich das Pflegegeld von monatlich 154,20 in Stufe 1 bis auf 1.655,80 Euro
in Stufe 7. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein entsprechender Anspruch geltend gemacht werden kann: • Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen (Sinnes-) Behinderung, die voraussichtlich mind. sechs Monate andauern wird, • ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 60 Stunden, • gewöhnlicher Aufenthalt grundsätzlich in Österreich. Keine Rolle spielt hingegen, wodurch die Pflegebedürftigkeit entstanden ist. Für schwer geistig Behinderte und demen ziell erkrankte Personen werden Erschwerniszuschläge berechnet, die eine bessere Einstufung ermöglichen. Laut Statistik Austria wendet der Staat für das Pflegegeld jährlich knapp zwei Milliarden Euro auf. Gegenüber den Ausgaben von 1999 ist das eine Steigerung von über 40 Prozent. Tendenz steigend. Denn laut der aktuellen Studie „Help Wanted“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) werden die Pflegekosten in den kommenden 40 Jahren von derzeit 1,3 Prozent auf bis zu 2,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen. Die Konsequenz: Die staatliche Finanzierung der Pflege wird zunehmend unter Druck geraten. Das staatliche Pflegegeld reicht nicht Das Problem ist nur: Das staatliche Pflegegeld reicht Betroffenen schon heute nicht aus. Der größte Teil der Pflegegelder wird in den beiden niedrigsten Stufen gezahlt. Entsprechend fällt das durchschnittliche Pflegegeld im Jahr 2010 mit monatlich 435 Euro vergleichsweise gering aus. Zugriff bestünde im Pflegefall außerdem auf eine durchschnittliche Pension in Höhe von 1.277 Euro bei Männern und lediglich von 768 Euro bei Frauen. Demgegenüber stehen die Pflegekosten. Schon vor ein paar Jahren ermittelte das Institut für Sozialpolitik in einem Forschungsbericht Pflegekosten einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegekraft in der Spanne von 22 bis 43 Euro pro Stunde. Ge-
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Steigendes Pflegerisiko rechtzeitig auffangen
Pflegeversicherungen / Versicherungen exklusiv
ringer sind die Kosten im Betreuungsbereich (Heimhilfe) mit einem Stundensatz zwischen 14 und 20 Euro. Das bedeutet: Allein aus dem durchschnittlich gezahlten Pflegegeld könnte sich ein Pflegebedürftiger eine Heimhilfe maximal eine Stunde pro Tag leisten, eine qualifizierte Kraft gar nur vier Stunden pro Woche. Angesichts der Tatsache, dass über 80 Prozent der Pflegebedürftigen derzeit zu Hause gepflegt werden, kann der Ratschlag an den Endkunden nur in eine Richtung gehen: Frühzeitig privat absichern. Dies gilt erst recht, wenn man sich klar macht, welche Kosten im Zuge eines Wechsels in ein Pflegeheim entstehen: Laut Studie ist hier gar ein monatlicher Aufwand zwischen 1000 und 6000 Euro zu veranschlagen. Umfassend vorsorgen oder nur den Ernstfall absichern? Viele heimische Versicherer bieten inzwischen Pflegeversicherungen an – mit unterschiedlichen Ansätzen. Der Versicherungsschutz wird mit Stand-aloneProdukten oder als Zusatzbaustein, insbesondere bei Rentenversicherungen, offeriert, teils mit zusätzlichen Assistance-Leistungen. Einige Differenzierungsmerkmale sind bei der Produktauswahl besonders zu beachten. Bei den Leistungsvoraussetzungen orientieren sich die Anbieter vielfach an den gesetzlichen Pflegestufen. Erhält der Versicherungsnehmer dann staatliches Pflegegeld, hat er auch grundsätzlich grünes Licht für die private Pflegerente. Die Leistungshöhe richtet sich nach dem gewählten Tarif.
Im Sinne einer „worst-case-Absicherung“ lässt sich der Versicherungsschutz ab Stufe 3 oder 4 sicherstellen. Die Kosten für den Versicherten sind dann geringer als bei einer vollumfänglichen Absicherung ab der ersten Stufe. Begründet liegt dies in der geringeren Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts. Denn über 50 Prozent der staatlichen Pflegegelder werden in der Stufe 1 oder 2 gezahlt. Weniger verbreitet ist das alternative ADL-Schema („Activities of Daily Life“). Hier entscheidet ein Punktesystem, ob ein Leistungsfall eintritt. Die Punkte werden danach vergeben, ob „alltägliche Verrichtungen“ wie An- und Ausziehen, Essen und Trinken oder der Gang zur Toilette nicht mehr selbst durchgeführt werden können. Die Einstufung übernimmt ein Sachverständiger, sodass es zu Differenzen mit dem Produktanbieter kommen kann. Die Versicherungsleistungen sollen dann der Finanzierung des Pflegeaufwandes dienen, sind aber in der Regel frei einsetzbar. Wichtig: Mitunter wird ein stationärer Aufenthalt vorausgesetzt, sodass bei ambulanter Pflege keine bzw. nur geringere Leistungen gewährt werden. Neben dem Versicherungsumfang und dem damit verbundenen Preis sollten bei der Pflegevorsorge – ähnlich wie bei Unfallpolizzen – die Assistance-Leistungen betrachtet werden. Denn im Leistungsfall gibt es eine Reihe offener Fragen, die plötzlich auftauchen, z. B. wie finde ich einen guten Betreuungsdienst oder das pas-
sende Pflegeheim? Ebenso werden teils Finanzspritzen als Soforthilfe gewährt, sofern eine schwere Erkrankung diagnostiziert wird. Pflegepolizzen sind zwar Risiko- und keine Lebensversicherungen. Folglich sieht der Versicherungsnehmer sein Geld nie wieder, sofern der Leistungsfall erfreulicherweise nicht eintritt. Inzwischen gibt es am Markt jedoch schon Produktofferte, die diesen Grundsatz aushebeln. Gegen einen Aufpreis und unter Voraussetzungen wie z. B. einer zeitlich festgelegten Schadensfreiheit, erhält der Versicherte die geleisteten Prämien oder Teile davon zurück. Persönlichen „Fahrplan“ erstellen Auch für die Pflegevorsorge gilt: Ein frühzeitiger Einstieg senkt die Versicherungskosten. Als Faustregel gilt, dass ein 60jähriger Mann etwa das Zehnfache dessen investieren muss, was ein 30-Jähriger aufzubringen hat. Aber: Die Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitspolizze im Rahmen der eigenen Pensionsvorsorge sollte grundsätzlich Vorrang haben. Hier sind Berater gefragt, den individuell bestmöglichen „Fahrplan“ für ihre Kunden zu erstellen. Nicht vergessen: Der Einstieg in die Pflegevorsorge ist gewöhnlich nur bis zum 60. oder 70. Lebensjahr möglich. Außerdem sind mit dem Produktabschluss Wartezeiten verbunden, die bis zu drei Jahre betragen können. So sollen Mitnahmeeffekte verhindert werden. Denn erst danach greift der Versicherungsschutz.
So teilen sich die staatlichen Pflegegelder auf* Pflegestufe
Pflegegeld (in Euro)
Pflegebedarf
Pflegegeldbezieher (Anzahl Männer)
Pflegegeldbezieher (Anzahl Frauen)
1
154,20
mehr als 60 Stunden/Monat
22.521
54.331
2
284,30
mehr als 85 Stunden/Monat
41.692
78.754
3
442,90
mehr als 120 Stunden/Monat
20.627
39.320
4
664,30
mehr als 160 Stunden/Monat
18.078
34.050
mehr als 180 Stunden/Monat und außergewöhnlichen Pflegeaufwand
10.720
22.729
5
902,30
6
1.260,00
mehr als 180 Stunden/Monat und dauernde Beaufsichtigung
4.454
8.150
7
1.655,80
mehr als 180 Stunden/Monat und Bewegungsunfähigkeit
2.054
4.511
*Pflegegeldbezieher per Dezember 2010
Quellen: WKO, Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2011
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Versicherungen exklusiv / Unfallversicherungen
Freizeit- und Sportbereich als besonders risikoträchtig. Eine Analyse der Altersgruppen bestätigt dieses Bild: Das höchste Unfallrisiko lässt sich bei den 15- bis 24-jährigen Personen bzw. Kindern ausmachen. Sie sind besonders beim Sport bzw. im Heim- und Freizeitbereich gefährdet. Letzterer Bereich beinhaltet auch für Senioren die größten Gefahren (siehe Grafiken auf der nächsten Seite).
Die meisten Unfälle passieren zu Hause und im Freizeitbereich. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt jedoch nur den Arbeits- bzw. Schulbereich ab. Diese Lücke lässt sich auf privatem Wege schließen. Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und ergänzende AssistanceLeistungen ermöglichen einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz.
D
ie finanzielle Absicherung von Unfallrisiken hat bei den Österreichern nach wie vor hohe Priorität. Mit einem jährlich ansteigenden Prämienvolumen auf zuletzt 773 Millionen Euro wird der Versicherungsbedarf ernster genommen als der Schutz bei den elementaren Lebensrisiken Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit. Beide Bereiche generieren mit aktuell zwölf bzw. drei Millionen Euro nur einen Bruchteil des Prämienaufkommens. Für Berater impliziert dieses Missverhältnis einen wichtigen Beratungsansatz: Denn der individuelle Absicherungsbedarf sollte sich vor allem an den Folgen ausrichten, die der Eintritt
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eines Leistungsfalls für die persönliche Lebenssituation des Versicherten hätte. Die Bewertung, mit welcher Wahrscheinlichkeit solche Risiken eintreten, ist zweifelsohne wichtig, sollte aber erst danach berücksichtigt werden. Gleichwohl zeigt der Blick in die jüngste Unfallstatistik: Das Risiko ist weiterhin hoch. Denn 824.000 Menschen verunglückten im Jahr 2010 bei Unfällen, knapp drei Viertel davon in den Lebensbereichen Heim, Freizeit, Sport. Über 11.000 Unfälle hatten Todesfälle oder eine bleibende Behinderung zur Folge. Fast jeder fünfte Unfall führte zu Verletzungen, die stationär behandelt werden mussten. Auch hier erweist sich der
Staatlicher Schutz reicht nicht Insbesondere die Erstversorgung und Heilbehandlung werden durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Wirtschaftliche Folgen, die sich durch ein Unfallereignis ergeben können, werden nicht aufgefangen. Der Alltag zeigt jedoch, dass einerseits gerade bei schweren Verletzungen oftmals auf einen Schlag erhöhter Kapitalbedarf entsteht, weil z. B. Umbauten im Wohnbereich oder am Fahrzeug aufgrund einer Behinderung erforderlich sind. Andererseits ist oft eine laufende finanzielle Unterstützung unerlässlich, wenn die Arbeitsfähigkeit durch die Unfallfolgen eingeschränkt ist und dadurch die Haupteinnahmequelle ganz oder teilweise versiegt. Längere Spitalaufenthalte und kostenintensive Reha-Behandlungen können zusätz-
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Unfallfolgen durch Finanzspritze mildern
Auf doppelte Weise offenbart sich hier, wie wichtig ein privater Versicherungsschutz ist. Denn die gesetzliche Unfallversicherung sichert weder Senioren noch Ehefrauen und Vorschulkinder ab. Ausschließlich abhängig Beschäftigte, Selbstständige sowie Schüler und Studenten stehen unter dem staatlichen Schutz. Zweitens greift dieser Schutz nur bei Arbeits- bzw. Schulunfällen, einschließlich der Hin- und Rückweg dorthin, und bei Berufskrankheiten und damit genau dort, wo das Unfallrisiko am geringsten ist. Die diesbezüglichen staatlichen Leistungen umfassen die Verhütung, Erste Hilfe, Heilbehandlung und Entschädigung. Ferner gehören dazu: • Rehabilitation von Versehrten, • Auszahlung von Renten, • Zuschüsse für Entgeltfortzahlung.
Unfallversicherungen / Versicherungen exklusiv
Erhöhte Unfallrisiken im Freizeit- und Sportbereich*
Verkehr
Todesfälle
Arbeit/ Schule
Heim/Freizeit/Sport
Gesamt
552
186
1.776
Verletzte mit bleibender Behinderung
1.591
1.105
5.861
2.514 8.557
Verletzte mit stationärer Behandlung
11.951
13.751
137.272
162.974
Verunglückte insgesamt
46.410
171.556
606.300
824.000 *in 2010; Quelle: KfV
liche Lücken im Haushaltsbudget reißen. Rechtzeitig gegensteuern lässt sich durch den Abschluss einer Unfallpolizze. Auf diese Weise können sowohl eine einmalige Kapitalauszahlung als auch eine Unfallrente vereinbart werden. Viele Gestaltungsvarianten Kernstück der privaten Unfallversicherung ist die Kapitalleistung bei dauernder Invalidität innerhalb eines Jahres nach einem Unfall. Deren Höhe ergibt sich aus der „Gliedertaxe“. Sie bewertet den Invaliditätsgrad, basierend auf den durch einen Unfall betroffenen Glied maßen und Sinnesorgane. So könnte beispielsweise der Verlust eines Armes mit einem Wert von 70 Prozent, der Verlust eines Fingers hingegen nur mit zehn Prozent bewertet werden. Schwerwiegendere Unfallverletzungen führen jedenfalls zu entsprechend höheren Leistungen und umgekehrt. Die „Gliedertaxe“ ist wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen jeder Unfallpolizze. Bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes hat der Versicherte viele Möglichkeiten. So lässt sich die Höhe der Kapitalleistung gleichmäßig zum Invaliditätsgrad festlegen oder gerade bei schweren körperlichen Einschränkungen infolge eines Unfalls durch Progressionssätze bezogen auf die vereinbarte Versicherungssumme überproportional nach oben schrauben. Üblicherweise können Erkrankungen wie Kinderlähmung, Wundstarrkrampf, Tollwut, Nahrungsmittelvergiftungen einbezogen werden. Zudem offerieren die Versicherer Zusatzbausteine wie einen HinterbliebenenSchutz im Todesfall oder Unfallkosten, die durch eine Bergung oder eine erfor-
dem Unfalltag, innerhalb von vier Jahren. Zwischen den Unfallversicherungen der Anbieter gibt es jedoch Unterschiede, weshalb die Gestaltungsvarianten vor einem Einstieg verglichen werden sollten.
derliche Rückholung bis zum nächstgelegenen Spital entstanden sind. Ebenso werden Heilkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt, einschließlich der Kosten eines Verletztentransportes und der erstmaligen Anschaffung künstlicher Gliedmaßen. Schließlich lohnt sich ebenfalls ein Blick auf die teils gewährten Assistance-Leistungen. Angefangen bei der Haushaltshilfe über eine Kinderversorgung bis hin zu einem Dolmetscher bei Auslandsaufenthalten. Sinnvoll sind die Absicherungsvarianten Tag- und Spitalsgeld. Der Unterschied ist folgender: • das Taggeld sichert dauernde oder vorübergehende Invalidität bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit ab. • das Spitalsgeld sichert jeden Kalendertag ab, an dem sich der Versicherungsnehmer wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger stationärer Behandlung befindet. Beide Leistungen werden in der Regel für maximal 365 Tage gewährt, gerechnet ab
Die Kosten des Versicherungsschutzes hängen natürlich maßgeblich von den gewählten Leistungen und der Höhe der Versicherungssumme ab. Hier spielt auch der Beruf des Versicherten eine Rolle. Schließlich sind manche Berufe mit einer höheren Unfallwahrscheinlichkeit verbunden, was den Risikoschutz logischerweise verteuert. Für den Versicherungsnehmer hat dies zur Folge, dass er dem Versicherer sofort mitteilen muss, wenn eine andere als die im Vertrag angegebene Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Hieraus könnte sich dann ebenso eine Senkung der Prämienhöhe ergeben. Losgelöst von der beruflichen Tätigkeit werden aufgrund des erhöhten Unfallrisikos „Extremsportarten“ wie Fallschirmspringen oder Paragliding grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gleiches gilt im Übrigen auch bei Unfällen, die durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente verursacht wurden. Übrigens: Nach Angaben des Branchenverbandes können die geleisteten Prämien beim Finanzamt im Zuge der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Junge Menschen am stärksten gefährdet* (in %) 150
Verkehr Arbeit/Schule Sport Heim/Freizeit Gesamt
120
90
60
30
0 Altersgruppe 0-14
Altersgruppe 15-24
Altersgruppe 25-59
*Unfälle je 1.000 Personen, 2010
Altersgruppe 60+ Quelle: KfV
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Versicherungen exklusiv / Rechtsschutzversicherung
Bei Streitfällen stets auf der besseren Seite Ganz gleich, ob es um das Auto, den Arbeitsvertrag oder einen Familienstreit geht. Immer öfter enden Streitfälle vor Gericht. Mit einer Rechtsschutzversicherung lassen sich nicht nur die damit verbundenen Kostenrisiken auffangen. Auch im Gerichtssaal haben Versicherungsnehmer oft die besseren Karten.
eder kennt es zumindest aus seinem persönlichen Umfeld: Recht haben heißt nicht zwangsläufig Recht zu bekommen. Der Lebensalltag zeigt es immer wieder. Drei Beispiele: nach einem Verkehrsunfall wird man mit einem Strafverfahren wegen Nötigung konfrontiert. Oder der Chef spricht unerwartet eine Kündigung aus. Oder der Ex-Ehepartner will einem das Sorgerecht für das Kind streitig machen. Gemein ist allen diesen Fällen, dass sie letzten Endes vor Gericht entschieden werden. Verbraucher mit einer Rechtsschutzversicherung haben dann oftmals die besseren Karten. Der Richter muss sein Urteil natürlich an der jeweiligen Faktenlage ausrichten. Dennoch ist es unbestritten, dass Erfahrungen und Kompetenzen der verhandelnden Rechtsanwälte einen starken Einfluss auf den Fortgang eines Gerichtsprozesses haben können. Anders als Privatpersonen haben gute Rechtsschutzversicherer Zugriff auf ein – bestenfalls auch europaweites – Netz qualifizierter Rechtsanwälte unterschiedlicher Fachrichtungen. Damit einher geht die höhere Sicherheit im persönlichen Alltag. Denn Versicherte wissen,
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dass sie ggf. auf ihren Rechtsschutzversicherer zurückgreifen können, wenn sie ihr Recht vor Gericht durchsetzen wollen. Oftmals reicht sogar nur die Androhung dieses Schrittes, um die Gegenseite zum Einlenken zu bringen. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, übernimmt der Versicherer die Kosten in allen gerichtlichen Instanzen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Einzelnen gehören dazu die Kosten für: • den Rechtsanwalt und Notar, • die Gerichts- und Zeugengebühren • die vom Gericht bestellten Sachverständigen • ggf. die (anteiligen) Prozesskosten der Gegenseite • ggf. einen Vorschuss einer Strafkaution im Ausland. Im Vorfeld der Produktauswahl ist es ratsam, gemeinsam mit dem Berater zu klären, welche Lebensbereiche überhaupt abgesichert werden sollen. Eine Differenzierung nach Themen oder Lebens- bzw. Arbeitsbereichen ist charakteristisch für das Versicherungsangebot. Sonst ergeht es einem wie beim Einkaufen: Weil die Lebensmittelliste zu Hause geblieben ist,
finden sich plötzlich Waren im Einkaufswagen, die man eigentlich nicht haben wollte – und gibt so unnötig Geld aus. Am wichtigsten: Privat-, Kfz- und Berufs-Rechtsschutz Drei Rechtsschutzbereiche sind aus dem gesamten Leistungsangebot hervorzuheben: 1. Privat-Rechtsschutz Kostenübernahme für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und zur Strafverteidigung bei Ereignissen im Privatleben. Beispiele: der eigene Hund beißt einen Fremden, woraufhin dieser ein Strafverfahren einleitet. Oder: ein Autofahrer stößt einen während der Fahrt vom Fahrrad. Jetzt sollen Schadenersatzansprüche gegen den Rüpel geltend gemacht werden. Versichert sind in der Regel der Ehepartner bzw. Lebensgefährte, minderjährige Kinder sowie Enkelkinder, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. 2. Kfz-Rechtsschutz Kostenübernahme für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn das eigene Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt oder Insassen verletzt wurden.
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Rechtsschutzversicherung / Versicherungen exklusiv
Beispiel: ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Entziehung bzw. Wiederausfolgung der Lenkerberechtigung. Versichert sind der Eigentümer des versicherten Fahrzeugs, der Halter, der Zulassungsbesitzer, der Leasingnehmer sowie berechtigte Lenker und Insassen. Mögliche Ergänzung: Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz, z. B. wenn es um Auseinandersetzungen mit einer Werkstatt wegen einer Reparatur oder mit einem Autohändler wegen des Kauf- bzw. Leasingvertrages geht. 3. Berufs-Rechtsschutz Kostenübernahme für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Verteidigung in Strafverfahren. Beispiel: der eigene Arbeitgeber leitet ein Strafverfahren wegen Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen gegen einen ein. Ebenso abgedeckt: Ereignisse auf dem Weg von und zur Arbeit. Viele Zusatzbausteine wählbar Diese Kernbereiche werden auch in Paketlösungen angeboten, die durch weitere Bausteine ergänzt werden können. Zu nennen sind hier u. a.: • Betriebs-Rechtsschutz für Unternehmer
• • • • •
Erb-Rechtsschutz Familien-Rechtsschutz Grundstückseigentums- und MietRechtsschutz Lenker-Rechtsschutz Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Bei der Vertragsgestaltung kann der Versicherungsnehmer durch den Einsatz von Selbstbehalten unmittelbaren Einfluss auf die Versicherungskosten nehmen. Denn so lassen sich „Bagatellschäden“ vom Versicherungsschutz ausklammern und damit die Prämienhöhe drücken. Außerdem kann auch hier durch die Höhe der Versicherungssumme Einfluss auf die Prämienhöhe genommen werden. Mediation einbinden Nicht abgesichert ist generell vorsätzliches Handeln, also wenn der Versicherungsnehmer wissentlich oder gar rechtswidrig einen Versicherungsfall herbeiführt. Zukunftsweisend und daher empfehlenswert ist die Einbindung von Mediationen in die Risikoabsicherung. Dabei handelt es sich um außergerichtliche Verfahren zur Lösung von rechtlichen Auseinandersetzungen. Bei diesen künftig eher zunehmenden Konfliktlösungen steuert ein Mediator als unparteiischer Dritter die Gespräche
zwischen den beiden Kontrahenten, ohne selbst Entscheidungen zu treffen. Dies tun die Beteiligten selbst. Sollte kein Ergebnis gefunden werden, steht es dem Versicherungsnehmer dennoch offen, auf gerichtlichem Weg eine Entscheidung herbeizuführen. Wichtig: Versicherungsschutz besteht generell dann, wenn sich der Leistungsfall während der Vertragslaufzeit ereignet hat. Allerdings sind auch mit dem Abschluss von Rechtsschutzprodukten Wartefristen von in der Regel drei bis sechs Monaten verbunden. Auf diese Weise wollen die Gesellschaften verhindern, dass die Versicherung nicht angesichts eines beim Versicherungsnehmer drohenden bzw. anstehenden Streitfalls abgeschlossen wird. Anders als die Bereiche Haftpflicht, Vorsorge und Berufsunfähigkeit gehört der Rechtsschutz gewöhnlich nicht zu den zwingenden Risikoabsicherungen. Wessen Budget es aber zulässt, der kann sich auf diese Weise den Lebensalltag merklich erleichtern. Nicht nur, um besser gegen Schadenersatzansprüche von Dritten gewappnet zu sein – auch wenn es darum geht, eigene Forderungen eben notfalls gerichtlich durchzusetzen.
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Versicherungen exklusiv / WWK
Trotz drohender Staatspleiten, Börsenturbulenzen und Inflationsängsten konnte sich die WWK erneut Platz 1 für den besten Wert bei der Substanzkraft sichern. Thomas Heß, Organisationsdirektor Partnervertrieb WWK Versicherungen
„Die WWK – der strategische Partner für freie Berater in Österreich “ Durch die Eröffnung einer vierten Vertriebsdirektion, den Aufbau eines Maklerbetreuungsteams und den zusätzlichen Einsatz von Consultants sollen die Betreuungsaktivitäten gestärkt werden. „Mit den Schwerpunkten Fondspolizze und biometrische Tarife wollen wir unser Profil als finanzstarker Lebensversicherer weiter schärfen“, sagt Thomas Heß, Organisationsdirektor und damit Verantwortlicher für den gesamten Partnervertrieb in Deutschland und Österreich bei den WWK Versicherungen.
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ßer österreichischer Vertriebspartner ein. Diese unterstützt kompetent vor Ort und führt Vertriebsschulungen auf hohem Niveau durch. Wie hat sich das Neugeschäft bei Ihren beiden Produkten, der Ablebensversicherung und der Fondsrente, im letzten Jahr entwickelt? T.H.: Mit der Geschäftsentwicklung in Österreich sind wir sehr zufrieden, so stieg die abgerechnete Produktion im vergangenen Jahr um über 21 Prozent. Wir konnten das Ablebensgeschäft auf dem hohen Niveau verteidigen und haben insbesondere im Bereich der Fondspoliz ze einen weiteren deutlichen Zuwachs erreicht. Für 2012 sehen wir in beiden
Bereichen aufgrund des Ausbaus der Ver triebsmannschaft weitere Wachstums potenziale. Wodurch heben sich die beiden Produkte im Wettbewerb besonders ab? T.H.: Wir bieten in Österreich derzeit zwei Produkte an: Die prämien- und pro visionsattraktive Ablebensversicherung WWK Premium Risk ermöglicht Kunden eine äußerst günstige Risikovorsorge zur finanziellen Absicherung der Familie und Hinterbliebenen. Die Fondspolizze WWK Premium FondsRente überzeugt im Marktvergleich neben einer hohen Tarifflexibilität mit einer der höchsten Ablaufleistungen aller Serviceversiche rer in Österreich. Zudem glänzt der Tarif
Fotos: beigestellt
VERSICHERUNGEN exklusiv: Die WWK hat jetzt eine vierte Vertriebsdirektion in Linz eröffnet. Wie ist der Maklervertrieb nunmehr landesweit aufgestellt? Thomas Heß: Die WWK ist in Österreich derzeit mit vier Direktionen in Wien, Graz, Salzburg und Linz vertreten. Die Ver triebsdirektoren sorgen regional für eine zuverlässige und kompetente Betreuung der Geschäftspartner vor Ort. Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung haben wir die bestehenden Betreuungskapazitä ten weiter verstärkt: Neben der vor kur zem eröffneten vierten Vertriebsdirektion in Linz umfasst dies aktuell auch den Auf bau eines Maklerbetreuerteams. Zudem setzen wir analog zu Deutschland unsere Consultantschiene für die Betreuung gro
WWK / Versicherungen exklusiv
durch eine äußerst breite Fondspalette mit vielen Top-Fonds von renommierten Fondsgesellschaften und einem 100%igen Rentengarantiefaktor inklusive Bes serstellungsoption. Unser Profil als fi nanzstarker Lebensversicherer mit den Schwerpunkten Fondspolizze und biome trische Tarife wollen wir in den nächsten Jahren sukzessive schärfen. In Deutschland ist die WWK im Maklergeschäft seit langem etabliert. Was zeichnet Ihr Unternehmen besonders aus? T.H.: Die WWK zählt auf der Produktund Serviceseite qualitativ zu den ersten Adressen für die Themen Vorsorge und Sicherheit am deutschen Markt. Unsere starke Position wurde erst vor kurzem mit der Auszeichnung „Bester Lebensver sicherer Deutschlands“ bestätigt, die von dem Wirtschaftsmagazin Focus Money in Zusammenarbeit mit der renommierten Ratingagentur Franke & Bornberg ver liehen wurde. Auch in Österreich hat die Fachpresse bereits die besondere Quali tät der WWK erkannt. Ein Beleg dafür ist die Auszeichnung „Herausragend“ von FONDS professionell beim Service Award im Bereich Versicherungen. Grundlage für die Beurteilung der Servicequalität war eine umfangreiche Befragung von führen den Marktteilnehmern. Wie hat sich, angesichts der anhaltenden Unsicherheit an den Kapitalmärkten, die Finanzkraft der WWK Gruppe entwickelt? T.H.: Die Fachzeitschrift Focus Money hat im vergangenen Jahr in ihrer Okto ber-Ausgabe wie jedes Jahr die Substanz kraft der 30 größten Lebensversicherer in Deutschland getestet. Das Ergebnis ist eindeutig: Trotz drohender Staatspleiten, Börsenturbulenzen und Inflationsängs ten konnte sich die WWK erneut Platz 1 für den besten Wert bei der Substanzkraft sichern. Die umfangreiche Analyse be rücksichtigt neben dem Eigenkapital, dem freien Teil aus der Rückstellung für Bei tragsrückerstattung und der Deckungs rückstellung, auch die stillen Reserven.
Vermögenszuwachssteuer: Fondspolizzen im Vorteil von Thomas Heß
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ie in Österreich eingeführte Vermö genszuwachssteuer zwingt Anleger seit Beginn des Jahres 2011, auch die Kurs gewinne ihrer Wertpapiere unabhängig von der Haltedauer zu versteuern. Und dies nicht zu knapp: Gewinne werden pauschal mit einem Steuersatz in Höhe von 25 Pro zent besteuert. Die Vermögenszuwachs steuer trifft insbesondere Anleger, die in Aktien oder in Aktienfonds investieren. Fondspolizzen sind die Gewinner der Steuerreform Wer im Rahmen seiner persönlichen Al tersvorsorge auf Aktien setzt, kann seit dem Jahr 2011 durch die Wahl einer fondsgebundenen Versicherung statt ei ner Direktanlage in Fonds seine Steuerbe lastung deutlich verringern. Die Steuerre form verlangt deshalb von Anlegern und Vermittlern ein deutliches Umdenken, denn die neue Steuer gilt nicht für Lebensund Rentenversicherungen (laufende Bei träge und Einmalerlag), vorausgesetzt, bestimmte Fristen werden eingehalten. Die Kapitalerträge sind weiterhin steuer befreit. Es ist lediglich die Versicherungs steuer auf die Beiträge zu entrichten.
Kapital im besten Mantel Die WWK Lebensversicherung a. G. hat sich bereits im Jahr 2010 erfolgreich in Österreich mit der Fondspolizze WWK Premium FondsRente positioniert. Der Tarif überzeugt neben einer hohen Tarif flexibilität und einer im Marktvergleich sehr guten Ablaufleistung insbesondere durch eine äußerst breite Fondspalette mit vielen Top-Fonds von renommierten Fondsgesellschaften. Darüber hinaus bie ten wir seit Jahresbeginn auch die Anlage strategien MorgenMärkte®, MorgenWelt® und MorgenWerte® an. Diese ermöglichen es den Kunden, sehr einfach und diversi fiziert in die prosperierenden Märkte von morgen zu investieren. Für weiterführende Fragen zu unseren Versicherungstarifen bitten wir Sie, sich an eine unserer Vertriebsdirektionen zu wenden.
Kunden und Vermittler können sich den entstehenden Steuervorteil sehr einfach mit einem von den WWK Versicherungen zur Verfügung gestellten Vergleichsrech ner veranschaulichen. Hierbei werden die Fondspolizze der WWK Lebensver sicherung a. G. und Direktanlagen in Aktienfonds individuell und modellhaft verglichen. Der Rechner wurde in Zu sammenarbeit mit der SMARTcompagnie GmbH entwickelt und kann kostenlos im geschlossenen Vermittlerbereich unter www.wwk.at heruntergeladen werden.
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Versicherungen exklusiv / Dialog Lebensversicherung
Hohe Pensionen – niedrige Prämien Dialog bietet überzeugende Lösung für das Problem Berufsunfähigkeit Angesichts unzureichender gesetzlicher Invaliditätspensionen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar. Doch die private Absicherung hat ihren Preis. In Zeiten sinkender Nettolöhne verzichten viele auf eine entsprechende Polizze oder schließen eine zu niedrige Pension ab, die im Ernstfall den sozialen Abstieg nicht verhindert. Die Dialog Lebensversicherung hat nun eine überzeugende Lösung entwickelt, die hohe Pensionen zu niedrigen Beiträgen garantiert.
ine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte in frühen Jahren abgeschlossen werden. Junge Leute verfügen in der Regel über keine größeren finanziellen Reserven, die sie im Ernstfall auffangen würden. Sie haben im Allgemeinen noch keinen Anspruch auf eine staatliche Unterstützung erworben. Und die Gesundheitsprüfung zum Abschluss einer BUVersicherung stellt wegen des zumeist einwandfreien Gesundheitszustands kein Problem dar. Hier setzt die Dialog an, um gerade jungen Leuten den Zugang zu einer guten Absicherung leicht zu machen. Bei dem neu entwickelten Tarif SBU-solution® werden die Prämien altersabhängig und damit immer risikoadäquat kalkuliert. Das bedeutet, dass Berufsanfänger, Existenzgründer oder junge Familien zu einem BU-Schutz gegen Beiträge kommen, die der Markt sonst nicht zu bieten hat. Der Vorteil des Dialog-Produkts liegt auf der Hand: Bei äußerst günstiger Prämie erhält der Versicherungsnehmer von Anfang an einen hochwertigen Schutz, der ihm für sein gesamtes Berufsleben Sicherheit gibt. Entsprechend der altersabhängigen Kalkulation steigen die Beiträge im Laufe der Jahre moderat an. Dies steht aber im Einklang mit der allgemeinen Einkommensentwicklung. Nach gut zwanzig Versicherungsjahren erreicht die Prämie das Niveau derjenigen eines Tarifs mit
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„BU-Schutz für jeden.“ Dialog-Vertriebsdirektor Prok. Helmut Karner, MAS
fest kalkuliertem Beitrag. Während dieser Zeit hat der Versicherungsnehmer aber rund 5.000 Euro eingespart – Geld, das er z.B. für den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge verwenden konnte. So ist es überzeugend, wenn die Konsumentenschutzverbände in Deutschland SBUsolution® als „intelligentes Produkt“ empfehlen, weil es „dem Lebenszyklus der Menschen besser gerecht wird als die starren Normaltarife“. Spitzenbedingungen und Top-Ratings Die führenden Analysehäuser haben die Berufsunfähigkeitsversicherung der
Dialog mit Bestnoten ausgezeichnet. Der Grund liegt u.a. in dem hervorragenden Bedingungswerk, das durch wichtige Alleinstellungsmerkmale gekennzeichnet ist. Hierzu gehört das Lebensphasenmodell, mit dem die Pension bei finanziellen Engpässen, z.B. bei Arbeitslosigkeit oder während der Elternzeit, auf die Mindesthöhe reduziert und innerhalb von 24 resp. 36 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf das Ausgangsniveau angehoben werden kann. Darüber hinaus zeichnet sich der Tarif durch eine hohe Flexibilität aus. Jederzeit und ohne erneute Gesundheitsprüfung ist bei gleichem Leistungsumfang der Umstieg in einen Vertrag mit konstantem Beitrag möglich. Dabei ist die Option „Rentendynamik im Leistungsfall“ einschließbar, die beim Pensionsbezug das Inflationsrisiko absichert.
risikoadäquat kalkulierter Beitrag vs. konstant kalkulierter Beitrag
Fotos: beigestellt
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Wiener Städtische / Versicherungen exklusiv
UFOS PREMIUM – die neue fondsgebundene Lebensversicherung der Wiener Städtischen UFOS Premium, die neue fondsgebundene Lebensversicherung der Wiener Städtischen, kombiniert jetzt noch besser die steuerlichen Vorteile einer Lebensversicherung mit den Ertragschancen einer internationalen, fondsgebundenen Veranlagung.
D
ie Wiener Städtische hat ihre fondsgebundene Lebensversicherung UNITED FUNDS OF SUCCESS weiterentwickelt. UFOS Premium präsentiert sich im neuen Gewand mit einem neuen Dachfonds. Vorsorge und Vermögensaufbau sind damit ganz flexibel. Vermögensveranlagung „Der Kunde bestimmt, wie sein Geld investiert wird“, erläutert Wiener Städtische Vertriebsvorstand Dr. Ralph Müller. „Je nach Risikobereitschaft stehen unseren Kunden über 100 erstklassige Investmentfonds der unterschiedlichsten Anlageklassen zur Auswahl.“ Wer weniger Risiko eingehen will, veranlagt bis zu 90% im klassischen Deckungsstock nach VAG mit garantierter Mindestverzinsung und zusätzlicher Gewinnbeteiligung*, das bedeutet, dass mit UFOS Premium optional auch in die klassische Lebensversicherung veranlagt werden kann. Kursgewinne der Fonds können mittels Lock-In in den klassischen Deckungsstock nach VAG umgeschichtet werden. Der
Prozentsatz für den Lock-In ist ab einer Wertentwicklung des Fonds von 5% frei wählbar. Neuer Dachfonds Der neue Dachfonds „RT Panorama Fonds“ wird von der Ringturm KAG gemanagt und ist exklusiv über die fondsgebundene Lebensversicherung der Wiener Städtischen erhältlich. Er vereint die besten fünf Subfonds, die nach den Kriterien „bewährter und erfolgreicher Managementansatz“ sowie einer herausragenden Entwicklung innerhalb der jeweiligen Fonds-Vergleichsgruppe ausgewählt wurden.** Der Dachfonds hat eine flexible Aktienquote von 15% bis 60%, die je nach Markttrend aktiv angepasst wird. Flexibel Steuerlich begünstigte Teilentnahmeund Zuzahlungsmöglichkeiten tragen zur Flexibilität des Produkts bei. Änderungen in der Prämienhöhe oder bei der Fondsveranlagung sind ebenfalls möglich. So kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung bei Bedarf seinen geänderten Lebensumständen anpassen.
Für alle Lebenslagen – Optionale Zusatzbausteine Frei wählbare Zusatzbausteine von UFOS Premium helfen in vielen Lebenssituationen. Im Falle von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Elternkarenz übernimmt die Wiener Städtische für einen vereinbarten Zeitraum die Prämienzahlung und hilft so über finanzielle Engpässe hinweg. So kann das angestrebte Anlageziel weiter verfolgt werden. Pensionsvorsorge Alle kennen die Diskussion um die Sicherheit der staatlichen Pensionen. UFOS Premium bietet eine fondsgebundene Pensions vorsorge in Ergänzung zum staatlichen Pensionssystem. Ob der Kunde am Ende der Versicherungslaufzeit das angesparte Fondsguthaben auf einmal ausbezahlt haben oder die Rentenoption in Anspruch nehmen will, muss erst bei Ablauf der Versicherung entschieden werden. Im Fall der Verrentung des Kapitals aus UFOS Premium kommt die für den Kunden – in Zeiten steigender Lebenserwartung – günstigere Rententafel AVÖ 2005 zur Anwendung und nicht die dann aktuelle Rententafel.***
* Da die in künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesagt werden können, beruhen Zahlenangaben über die zu erwartende Gewinnbeteiligung (Überschussbeiträge, Gewinnansammlungsguthaben, Prämienrückgewähr usw.) auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Solche Angaben sind daher unverbindlich. Die tatsächlich zur Auszahlung gelangende Gewinnbeteiligung hängt allein von den während der Laufzeit des Vertrags erzielten Überschüssen ab. ** Bitte beachten Sie, dass die Wertentwicklung der Vergangenheit keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zulässt. *** Bitte beachten Sie, dass zukünftige vertragliche Änderungen zu einer Umstellung der vertraglichen Rententafel führen können.
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Versicherungen exklusiv / ARAG
Produktneuerungen bei ARAG Der Rechtsschutzmarkt in Österreich ist in Bewegung. Nur mit der rechtzeitigen Anpassung an neue Marktgegebenheiten und gesellschaftliche Entwicklungen ist es möglich, daraus abzuleitende Trends des täglichen Lebens in Produkten zu erfassen.
D
Im allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz haben wir eine Streitwertuntergrenze von 200,- EUR eingeführt – in vielen Märkten bereits ein Standard. Erfahrungsgemäß übersteigen in dieser Kategorie die Anwaltskosten den Streitwert oft um ein Vielfaches. Aber auch hier lassen wir unseren Versicherten im Problemfall nicht im Stich. Unsere hoch qualifizierten hausinternen Juristen stehen dem Versicherten bei Bedarf mit Problemlösungen jederzeit und gerne zur Seite.
iese Produkte stehen unseren Kunden über Sie, als unserem Vertriebspartner, in Form eines angepassten Leistungsspektrums zur Verfügung. Die ARAG Österreich ist der Spezialist für Rechtsschutz. Wir sind völlig unabhängig, denken „voraus“ und versuchen Ihnen immer mit Speziallösungen zur Verfügung zu stehen. Unsere wesentlichen Neuerungen im Tarif 04/2012 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Ebenso haben wir eine Differenzierung beim Zusatzbaustein Verkehrsbereich zwischen einem Fahrzeug und allen
Dr. Gerhard Kalcik, Bereichsleiter Vertrieb Marketing u. Kommunikation
Fahrzeugen vorgenommen und dadurch weiteren Spielraum zur Preisgestaltung geschaffen. Der modulare Produktaufbau im Privat-RS und die beliebte PrämienAbwahl-Systematik, zum Feinschliff des Offerts, bleibt Ihnen selbstverständlich erhalten.
NEU im Tarif 04/2012 • • • • • • •
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Anti-Stalking-Rechtsschutz Weltdeckung im Lenker-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz Angestellte Ärzte im Privat-RS versicherbar Wahl zwischen einem und mehreren Fahrzeugen, somit erweiterter Preisspielraum Feinschliff der Abwahlprämien-Systematik im Privatkundenprodukt Mindeststreitwertgrenze von EUR 200,– im Vertrags-RS bei Beauftragung eines Anwaltes Ausweitung der Zeichnungsrichtlinien und Flexibilität im Betriebs-RS
Der Rechtsschutzspezialist für: n
Klein- und Mittelbetriebe
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Medizin- und Gesundheitsberufe
individuell und modul ar www.ARAG.at
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Aufnahme neuer Deckungen wie „AntiStalking“ oder einer Erweiterung des Geltungsbereiches bei Personenschäden auf „weltweit“, eine Erhöhung von Streitwerten bei nebenberuflichen Tätigkeiten und von Ihnen immer wieder gewünschte Erleichterungen im Unternehmer- und Ärztebereich.
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