Das Fachmagazin für Sicherheitsfachkräfte
Januar 2010
In dieser Ausgabe: Arbeitsschutzorganisation
Betriebssicherheit
Betriebssicherheit
Wenn Beschäftigte gegen das Arbeits schutzrecht verstoßen
Gabelstapler – so vermeiden Sie Unfälle
Heben und Tragen – so beugen Sie Beschwerden vor
TITELTHEMA Brandschutz
Feuerlöscher: Grundlagen und richtige Auswahl
Editorial
Januar 2010
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, dass das Leben an sich lebensgefährlich ist, wussten die Meisten von uns schon lange. Nun hat uns das Statistische Bundesamt noch ein-
INHALT
mal bestätigt, dass auch Erwerbsarbeit mit einem ernst zu nehmenden Gesundheitsrisiko behaftet ist.
Arbeitsschutzorganisation
6,3 % der Erwerbstätigen, das sind etwa 2,4 Millionen Personen, leiden an erwerbsbedingten Gesundheitsbeschwerden, so teilt uns
Wenn Beschäftigte gegen das Arbeits schutzrecht verstoßen: Das können Sie tun
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die Behörde mit. Die Daten basieren auf einer Zusatzerhebung zur EU-harmonisierten Arbeitskräftestichprobe aus dem Jahr 2007, bei der rund 80.000 Personen zu Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsbeschwerden sowie psychisch und physisch belastenden
Brandschutz
Feuerlöscher: Grundlagen und richtige Auswahl
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Faktoren der Arbeit befragt wurden. Beschwerden des Bewegungsapparates sind besonders häufig, wobei Rückenleiden mit knapp einer Million betroffener Erwerbstätiger (2,6 %) im Vordergrund stehen. Psychische Belastungen wurden von
Gabelstapler – so vermeiden Sie Unfälle
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News + Meldungen
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Betriebssicherheit
0,6 % der Erwerbstätigen genannt. Außerdem treten arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme mit zunehmendem Alter verstärkt auf. Wer es noch genauer wissen will, schaut unter www.destatis.de, Menü: Publikationen–>STATmagazin nach. Praktikable Anregungen, wie man den betrieblichen Arbeitsschutz tatsächlich verbessern kann, finden Sie wie immer in diesem Heft. Einen guten Start ins Jahr 2010 wünscht Ihnen
Betriebssicherheit
Heben und Tragen – so beugen Sie Beschwerden vor
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Boris Karger Redaktion sifa-news
impressum
Forum Verlag Herkert GmbH, Redaktion sifa-news, Mandichostraße 18, 86504 Merching, Tel.: 082 33 / 381-0, Fax: 082 33 / 381-222 www.forum-verlag.com, service@forum-verlag.com Geschäftsführung: Ronald Herkert, Kerstin Küffer Herausgeberin: Sabine Kurz, (V.i.S.d.P.), Satz: Kley & Kollegen, Augsburg Erscheinungsweise: monatlich Titelfoto: © Claudia Otte/fotolia.com Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Einwilligung des Verlags. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt ermittelt und überprüft. Sie basieren jedoch auf der Richtigkeit uns erteilter Auskünfte und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht übernommen werden, auch nicht für telefonisch erteilte Auskünfte.
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Arbeitsschutzorganisation
Wenn Beschäftigte gegen das Arbeitsschutzrecht verstoßen: Das können Sie tun „Ernste“ Gespräche, Betriebsbußen, Abmahnungen und sogar die Kündigung – wenn Mitarbeiter hartnäckig gegen Sicherheitsregeln verstoßen, muss der Vorgesetzte alle Sanktionsmöglichkeiten kennen. Genauso wichtig ist es aber, alle Rechtsmittel korrekt einzusetzen.
In vielen Betrieben gehören Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften leider zum Alltag. Zeigt ein Beschäftigter sich wiederholt uneinsichtig gegen Mahnungen, muss gehandelt werden. Doch auf welcher Basis kann ein Unternehmen täti g werden? Neben den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten (Arbeitsleistung gegen Vergütung) ergeben sich aus einem Arbeitsverhältnis auch sogenannte Nebenpflichten. Arbeitgeber etwa haben nach § 3 ArbSchG u. a. eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten und müssen u. a. deren Gesundheit am Arbeitsplatz schützen. Beschäftigte sind im Gegenzug verpflichtet, sich selbst oder Kollegen nicht unnötig zu gefährden. Dies wird in § 15 ArbSchG verlangt. Deshalb verletzt ein Arbeitnehmer seine vertragli chen Pflichten, wenn er gegen Vorschriften zu Ge sundheitsschutz und Arbeitssicherheit verstößt. Grundsätzlich erlaubt das deutsche Arbeitsrecht dem Arbeitgeber als Konsequenz sogar eine fristlose Kündigung. Diese wird allerdings nur der Unternehmer vor Gericht durchsetzen können, der selbst ein klares ArDauer des Arbeits verhältnisses
Kündigungsfrist nach § 622 BGB
in der Probezeit
2 Wochen
unter 2 Jahre
4 Wochen, zum 15. oder zum Monatsende
über 2 Jahre
1 Monat zum Monatsende
über 5 Jahre
2 Monate zum Monatsende
über 8 Jahre
3 Monate zum Monatsende
über 10 Jahre
4 Monate zum Monatsende
über 12 Jahre
5 Monate zum Monatsende
über 15 Jahre
6 Monate zum Monatsende
über 20 Jahre
7 Monate zum Monatsende
beitsschutzkonzept vorweisen kann. Bei unklaren Sicherheitsvorschriften, fehlenden Unterweisungen, der stillschweigenden Duldung von Verstößen und fehlenden Sanktionen in vergleichbaren Fällen wird es eng. Übrigens kann es, falls ein Beschäftigter den Arbeitgeber oder Kollegen durch sein fahrlässiges Verhalten schädigt, durchaus zu Schadenersatzansprüchen kommen.
4 Mustervorlage für ein Kündigungsschreiben
4 Betriebsanweisung: Pflichten der Arbeitnehmer nach BGV A1
leitfaden Wichtig: Wenn es zum Rechtsstreit kommt, sollten Sie den zugrunde liegenden Sachverhalt möglichst lückenlos dokumentieren können, eventuell auch durch Zeugenaussagen.
1. Klärendes Gespräch mit dem Beschäftigten Bei kleinen Verstößen sollte der Beschäftigte in einem Gespräch, am besten mit Zeugen, darüber aufgeklärt werden, dass sein Verhalten nicht gebilligt wird. Denken Sie daran, dies umfassend zu dokumentieren.
2. Abmahnung
sifanews 01/2010
webtipps
Verstößt der Beschäftigte weiterhin gegen Vorschriften, ist eine Abmahnung sinnvoll. Diese muss immer schriftlich erfolgen. Außerdem müssen Sie nachweisen können, dass der Beschäftigte das Dokument erhalten hat. Eine Abmahnung ist auch ohne Zustimmung des Betriebsrates wirksam.
Eine Abmahnung besteht aus diesen drei Teilen: 4 Beanstandung: Als Arbeitgeber müssen Sie das Fehlverhalten genau benennen und dem Beschäftigten klarmachen, dass er gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen verstößt. 4 Hinweis: Sie müssen deutlich darauf hinweisen, dass Sie das Fehlverhalten künftig nicht mehr dulden. 4 Ankündigung: Sie müssen die arbeitsrechtlichen Maßnahmen benennen, die Sie im Wiederholungsfall treffen werden.
3. Kündigung Leider gibt es sie gar nicht so selten, uneinsichtige Beschäftigte, die ihr Verhalten auch bei wiederholter Belehrung nicht ändern. Wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Pflichten (Haupt- oder Nebenleistungspflichten) verletzt hat, kann der Arbeitgeber kündigen. Alkoholgenuss des Arbeitnehmers während der Arbeit etwa kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Liegt also ein Kündigungsgrund vor, kann der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen. Diese muss schriftlich und fristgerecht erfolgen und mit der eigenhändigen Unterschrift versehen sein. Mündliche Kündigungen sind unwirksam! Eine falsche Kündigungsfrist dagegen macht die Kündigung nicht unwirksam. Bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen handelt es sich um eine verhaltensbedingte Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung, im Volksmund „fristlose Kündigung“ genannt, kommt nur bei wiederholten, schweren Verstößen in Betracht. Der Gekündigte kann innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Juristen wissen: Je länger das Arbeitsverhältnis vor dem Fehlverhalten störungsfrei bestanden hat, umso strenger sieht das Gericht meist die Anforderungen an eine verhaltensbedingte Kündigung.
4. Fristen beachtet? Bei einer Kündigung gelten Fristen. Welche Frist bei einer Kündigung einzuhalten ist, kann sich aus Ar beitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz (§ 622 BGB) ergeben.
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Sicherheitsbeurteilung
Feuerlöscher: Grundlagen und richtige Auswahl Jährlich werden 260.000 Brände in Deutschland mit Feuerlöschern gelöscht, davon 250.000 in gewerblichen Bereichen und davon 82 % vor Eintreffen der Feuerwehr. Bei Feuerlöschern mit chemischer Druckerzeu gung entsteht das Treibmittel aufgrund einer chem. Reaktion. In der Praxis sind diese Löscher extrem selten zu finden.
Sollen für den Betrieb Feuerlöscher beschafft werden, so steht an erster Stelle die Frage, welche Arten von Löscher für den geforderten Einsatzbereich sinnvoll sind. Zunächst lassen sich Feuerlöscher nach Funktionsprinzipien einteilen. Hier werden 8 Dauerdrucklöscher, 8 Aufladelöscher, 8 Gaslöscher und 8 Löscher mit chem. Druckerzeugung unterschieden.
Auswahl des Löschmittels Als weiteres Entscheidungskriterium dient die Einteilung nach Löschmitteln. In der Regel bietet der Markt 8 Wasserlöscher 8 Schaumlöscher 8 Pulverlöscher 8 Kohlendioxidlöscher 8 sonst. Feuerlöscher
Dauerdrucklöscher sind Feuerlöscher, bei denen das Lösch- und Treibmittel im gleichen Behälter sind. Diese sind in der Beschaffung preiswert, haben jedoch höhere Prüf- und Wartungskosten als beispielsweise Aufladelöscher. Typische Anwendungsbereiche für diesen Löschertyp sind vor allem der Außenbereich, auf Lkws oder in korrosiver Umgebung, d.h. überall da, wo Einflüsse vorliegen, welche den Löscher schnell zerstören.
Generell ist der Einsatzbereich für die Auswahl des Löschmittels entscheidend. Das Löschmittel ist anhand des zu löschenden Gutes zu wählen. So werden z.B. innerhalb von elektrischen Anlagen am besten nicht-leitende rückstandsfreie Löschmittel eingesetzt. An erster Stelle sind hier Kohlendioxidlöscher zu nennen. Während früher in der Praxis ABC-Pulverfeuerlöscher bzw. BC-Pulverfeuerlöscher weit verbreitet waren, gehen heute die Empfehlungen von Experten zu Schaumfeuerlöschern, da hierbei eine geringere Gefahr der Verschmutzung besteht. Wichtig neben der Art des Löschmittels sind auch die Löschmittelmenge und damit die zu erwartende Funktionsdauer. In Abhängigkeit von der Füllmenge müssen Feuerlöscher die in Abbildung 1 angegebenen Funktionsdauern erfüllen. In der Praxis kann diese Dauer aber auch überschritten werden.
Bei Aufladelöschern befinden sich Lösch- und Treibmittel in verschiedenen Behältern. Diese sind teuer in der Beschaffung, über die lange Betriebszeit amortisieren sich diese Kosten aber in den deutlich geringeren Prüf- und Wartungskosten. Aufladelöscher sind die Feuerlöscher, welche in der Industrie am häufigsten anzutreffen sind. Bei Gaslöschern ist das Löschmittel zugleich das Treibmittel. Typisch sind hier die CO2-Feuerlöscher zu nennen.
Schnittzeichnung GLORIA Schaumlöscher mit Kolbenkartusche
Löscher nach neuer Norm Nach neuer Norm werden Feuerlöscher nach ihrem Löschvermögen bewertet. Das Löschvermögen ist die Fähigkeit eines Feuerlöschers, ein genormtes Brandobjekt mit dem gespeicherten Löschmittel zu löschen. Die Angabe erfolgt durch die Zahlen-Buchstabenkombination, z. B. 54 A 233 B, C. Die Zahl bezeichnet das Brandobjekt, der Buchstabe die Brandklasse. Bei der Brandklasse A wird ein Holzstapel von vorgegebener Höhe und Breite genutzt, die Länge ist Maß für das Löschvermögen. So bedeutet beispielsweise „27 A“, dass ein Holzstapel bis zu einer Länge von 2,70 m gelöscht werden kann. Bei der Brandklasse B wird eine runde Stahlwanne mit einem vorgeschriebenen brennbaren Gemisch zum Löschen vorgegeben. Die Zahl entspricht der Menge der Flüssigkeit in Litern, welche gelöscht wurden: „233 B“ entspricht also 233 Liter. Hierbei sind in der Wanne 1/3 Wasser und 2/3
Füllmenge
Funktionsdauer
Bis 3 kg bzw. 3 l
6 sec.
Unter 6 kg bzw. 6 l
9 sec.
Unter 10 kg bzw. 10 l
12 sec.
Über 10 kg bzw. 10 l
15 sec.
Abb. 1: Funktionsdauer von Feuerlöschern nach Füllmenge
Schnittzeichnung GLORIA Pulverlöscher
Funktion:
Funktion:
Abzuglasche entfernen. Gerät ist entsichert.
Drehventil betätigen. Das CO2 strömt über das Blasrohr in den Löschmittelbehälter.
Schlagknopf Durch Betätigen des Schlagknopfes wird die Treibmittelflasche geöffnet. Das CO2 gelangt über das Blasrohr in die Kolbenkartusche, drückt mit dem Kolben das Schaummittelkonzentrat aus der Kartusche und sorgt gleichzeitig für eine 100 %ige Vermischung und den Druckaufbau des Löschers. Steigrohr Das Schaumwassergemisch strömt durch das Steigrohr zur Schlauchleitung.
Signalautomatik. Nach Druckaufbau erscheint der rote Signalstift. Steigrohr Das Pulver strömt durch das Steigrohr zur Schlauchleitung. Löschpistole Durch die abstellbare Löschpistole ist ein dosierter Einsatz möglich.
Löschpistole Durch die abstellbare Löschpistole ist ein dosierter Einsatz möglich. Schichtaufbau
Polyesterharzbeschichtung Grundierung Phosphatierung
außen
Haftvermittler Phosphatierung
Stahl
Schnittzeichnung Schaumlöscher mit Kolbenkartusche
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Funktion der Signalautomatik
-Schaumfeuerlöscher
PE-DickschichtInnenbeschichtung
in Ruhestellung
innen
Quelle: www.gloria.de
Schnittzeichnung Pulver-Aufladelöscher
in Arbeitsstellung
Quelle: www.gloria.de
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Sicherheitsbeurteilung des Volumens Brennstoff vorhanden. Für die Brandklasse C gibt es keine Kennziffer. Löscher mit weniger als 3 kg Füllmenge müssen das vorgeschriebene Objekt einmal löschen, größere Löscher mindestens zweimal. Für die Brandklasse D gibt es keine Kennziffern, hier ist die Löschmittelmenge maßgeblich. Das nach der neuen Norm eingeführte Bewertungssystem erlaubt eine bessere Rückverfolgung über das Löschvermögen eines Feuerlöschers. Folglich kann der Käufer nicht alleine die Löschmittelmenge als Kriterium heranziehen, sondern das Löschvermögen, welches Auskunft gibt, was ein Feuerlöscher zu leisten imstande ist.
Prüfen Sie die Kennzeichnung Feuerlöscher sind zu kennzeichnen. Auf jedem Feuerlöscher muss ein Beschriftungsfeld vorhanden sein, welches die folgenden Angaben enthält:
8 Schriftfeld 1: u. a. Typ und Füllmenge sowie Angaben zur Leistungsklasse 8 Schriftfeld 2: Bedienungshinweise (Piktogramme), zugelassene Brandklassen 8 Schriftfeld 3: Gefahrenhinweise 8 Schriftfeld 4: versch. Angaben
Berechnungen zur Verteilung im Betrieb Nachdem eine Entscheidung über die Arten der Feuerlöscher bzw. Löschgeräte im Betrieb getroffen wurde, muss die Verteilung im Betrieb festgelegt werden. Im ersten Schritt erfolgt die Bestimmung der Brandgefährdung. Es gibt
8 Geringe Brandgefährdung z. B.: Lager mit nicht brennbaren Baustoffen (z. B. Fliesen), Verkaufsräume mit nicht brennbaren Stoffen, Herstellungsbetriebe für Glas, Konserven, Maschinenbaubetriebe, Gärtnereien
8 Mittlere Brandgefährdung z. B.: Schlossereien, Bäckereien und Brotfabriken, Hotels und Pensionen, Büroräume mit Aktenlagerung, Reifenlager, Textilverarbeitungsbetriebe
8 Große Brandgefährdung z. B.: Lager brennbarer Flüssigkeiten, Lager für Kunststoffe, Kinos und Diskotheken, Theaterbühnen, Verarbeitungsbetriebe für Holz, Lacke, Fette sowie Kfz-Werkstätten Im zweiten Schritt müssen anhand der Fläche die erforderlichen Löschmitteleinheiten berechnet werden (vgl. Abbildung 2). Als Drittes wird die Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher bestimmt. Die nachfolgende Tabelle (vgl. Abbildung 3) gibt Auskunft, wie viel Löscheinheiten (LE) ein Feuerlöscher besitzt. Ein Löscher mit dem Löschvermögen 13 A, 70 B besitzt somit vier Löscheinheiten. Nun werden die erforderlichen Löschmitteleinheiten mit den vorhandenen verglichen, und es ergibt sich die Anzahl der fehlenden Löschmitteleinheiten bzw. Feuerlöscher.
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Wandhydranten können Feuerlöscher zum Teil ersetzen, dies ist nur zulässig bei Gebäuden oder Geschossen mit einer Grundfläche über 400 m². Hier gelten folgende Regeln, welche einzuhalten sind:
In der nächsten Ausgabe beschreiben wir, wie Feuerlöscher im Betrieb aufzustellen sind, wie diese, aber auch Löschdecken und Wandhydranten im Brandfall eingesetzt werden sollen. Quellen: BGR 133, VdS 2001, ASR 13
8 1/3 der erforderlichen Löschmitteleinheiten dürfen ersetzt werden.
8 Ein Wandhydrant entspricht 18 LE (Löschmitteleinheiten)
8 Andere Mittel zur Brandbekämpfung können ein-
info
gesetzt werden, sind aber nicht „bewertbar“.
Löscher nach alter Norm Grundfläche bis [m²]
Brandgefährdung gering
mittel
groß
50
6
12
18
100
9
18
27
200
12
24
36
300
15
30
45
400
18
36
54
500
21
42
63
600
24
48
72
700
27
54
81
800
30
60
90
900
33
66
99
1000
36
72
108
je weitere 250
6
12
18
Abb. 2: Erforderliche Löschmitteleinheiten anhand der Betriebsgröße
LE
Brandklasse
Vielfach finden sich im Betrieb noch Löscher nach alter Norm. Diese sind anders beschriftet, können aber weiterhin für die Brandbekämpfung eingesetzt werden, wenn sie entsprechend überprüft wurden. Typische Beispiele sind hier:
8 PG 12 H: Löschpulver für die Brandklassen A, B, C mit 12 kg Löschpulver, Aufladelöscher
8 P 12 H: Löschpulver für die Brandklassen A, B mit 12 kg Löschpulver, Aufladelöscher
8 PG 12 L: Löschpulver für die Brandklassen A, B, C mit 12 kg Löschpulver, Dauerdruckfeuerlöscher
8 W 10 H: Wasserlöscher mit 10 Liter Wasser, Aufladelöscher
8 S 10 H: Schaumlöscher mit 10 Liter WasserSchaumgemisch, Aufladelöscher
8 Beispiel K 9 L: CO2-Feuerlöscher mit 9 kg Löschmittel, Dauerdruckfeuerlöscher
Für Löscher nach alter Norm gilt hinsichtlich der Brandklassen und der zu installierenden Löscheinheiten folgende Tabelle (Abb. 4):
LE
A
B
1
5A
21 B
1
2
8A
34 B
2
55 B
3
70 B
4
89 B
5
3 4
13 A
5 6
21 A
113 B
6
9
27 A
144 B
9
10
34 A
12
43 A
15
55 A
Brandklasse A
A und B
K2 PG 2, W 6
P2
PG 2
K 6, S 10
S 10
P6
PG 6
W 10, S 10
PG 6
10
PG 10
183 B
12
PG 12
233 B
15
Abb. 3: Löscheinheiten in Abhängigkeit von der Brandklasse
B
PG 10 P 12
PG 12
Abbildung 4: Löscheinheiten in Abhängigkeit von der Brandklasse
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Arbeitsstättensicherheit
Gabelstapler – so vermeiden Sie Unfälle In vielen Branchen sind Gabelstapler unverzichtbar. Weil sie sehr stabil sind, gelten die wendigen Helfer zu Recht als zuverlässig. Doch beim Staplereinsatz gibt es auch Schwachstellen, denn wenn ein Förderzeug kippt, können die Unfallfolgen gravierend sein und von Knochenbrüchen oder Amputationen bis hin zu tödlichen Verletzungen reichen. Fahrende Gabelstapler, aber auch Gabelhubwagen, Elektrokarren, Kräne und fahrerlose Flurförderzeuge können leicht zur tödlichen Gefahr werden, wenn sie in Bewegung sind. Leichtsinn, organisatorische Män gel im Betrieb und das Fehlverhalten von Fahrern sind häufige Unfallursachen. Sind keine Schutzsysteme vorhanden, die Verletzungen des Fahrers beim Kippen des Fahrzeugs verhindern können, sind die Unfallfolgen meist besonders dramatisch. Der Ge setzgeber schreibt deshalb seit dem Inkrafttre ten der Betriebssicherheitsverordnung spezielle Schutzsysteme vor.
So verhindern Sie Staplerunfälle Kennzeichnung von innerbetrieblichen Verkehrswegen Sichere und gut gekennzeichnete innerbetriebliche Wege sind ein wichtiger Baustein der Unfallprävention. Sind Wege schmal oder unübersichtlich, ist der Boden glatt, uneben oder abschüssig, steigt das Risiko. Auch versperrte Wege sind gefährlich. Deshalb ist es sinnvoll, Verkehrswege mit breiten farbigen Streifen auf dem Boden zu markieren. An beson ders unübersichtlichen Stellen schaffen Verkehrs spiegel oder Blinkanlagen mit Ultraschallsensoren Durchblick. Flucht- und Rettungswege gewährleisten, dass der Arbeitsplatz bei Gefahr schnell und sicher verlassen werden kann. Wie die Notausgänge müssen sie deshalb immer freigehalten werden.
Sichere Stapler beschaffen Bei der Auswahl der Gabelstaplerausstattung sollten vibrationsarme Modelle mit optimalen Schutzeinrichtungen bevorzugt werden. Bei den Fahrerrückhal teeinrichtungen sind Varianten empfehlenswert, die zwangsweise wirken, sich also nicht einfach umgehen lassen. Dazu zählen geschlossene Fahrerkabinen oder Bügeltürsysteme. Bei Staplern mit kostengünstigen Fahrerrückhalteeinrichtungen wie Beckengurten ist die konsequente Unterweisung der Fahrer besonders wichtig. Bei Arbeiten, die ein häufiges Auf- und Absteigen erfordern, wird der Beckengurt nämlich erfahrungsgemäß häufig nicht angelegt. Deshalb sind für solche Arbeiten Stapler mit einer Fahrerrückhalteeinrichtung vorzuziehen.
Fahrerrückhalteeinrichtungen einsetzen Seit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung sind Schutzsysteme für Gabelstapler und andere Försifanews 01/2010
derzeuge vorgeschrieben. Man unterscheidet: 8Fahrerkabinen 8 Einrichtungen am Fahrzeug, die ein Kippen erschweren 8 Einrichtungen, die gewährleisten, dass beim Kippen Raum zwischen dem Fahrer und dem Grund bzw. dem Fahrzeug verbleibt 8 Fahrerrückhalteeinrichtungen, die den Fahrer auf dem Fahrersitz halten, sodass er vom umstürzenden Gabelstapler nicht erfasst werden kann Wichtig: Alle Fahrer sind verpflichtet, die vorhan denen Fahrerrückhalteeinrichtungen auch zu be nutzen, also 8die Fahrerkabine zu schließen 8 die Bügeltüren zu schließen 8 die Fahrersitzbügel in Schutzstellung zu bringen 8 die Fahrersitzgurte anzulegen Leider ignorieren viele Staplerfahrer die Sicherheitsgurte trotz Betriebsanweisung, Schulung und Unterweisung. Dulden Vorgesetzte dieses sicherheitswidrige Verhalten, kann das schwere Folgen haben. Denn nach Unfällen können sie zur Verantwortung und Haftung herangezogen werden. Deshalb empfehlen sich Sanktionen gegen Gurtmuffel. Experten bemängeln einen weiteren typischen Schwachpunkt: Oft berücksichtigt die Gefährdungsbeurteilung Sondertransporte nicht oder nicht detailliert genug. Häufig aber sind selten durchgeführten Transportarbeiten riskanter als Routinefahrten.
Klare Betriebsanweisungen Alle Betriebsanweisungen für Gabelstapler sollten verbindliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nicht nur für den Fahrbetrieb, sondern auch für stehende Fahrzeuge enthalten. So gilt beim Abstellen, dass die Verkehrswege frei bleiben müssen, die Gabel abgesenkt, die Handbremse angezogen und der Schlüssel abgezogen wird.
Unterweisungen zu Staplergefahren Im Normalbetrieb auf planen, geeigneten Böden sind Stapler sichere und belastbare Arbeitsmittel. Beim Fahren mit ungünstig verteilten Lasten oder auf unebenen oder abschüssigen Strecken aber droht Gefahr. Grundsätzlich wirkt nicht nur die Ladung als Kraft auf den Stapler, es werden auch andere Kräfte wie die Fliehkraft wirksam. Fahrzeuge aber sind prinzipiell bestrebt, sich immer in einer Geraden zu bewegen. Lenkt man sie z. B. in Kurven, wirken seitliche Kräfte, um das Fahrzeug wieder auf die Gerade zu bringen.
Die dabei wirkenden Kräfte nennt man Fliehkraft. Sie wird umso höher, je schneller man z. B. in eine Kurve fährt. Bei verdoppelter Geschwindigkeit erhöht sich die Fliehkraft um das Vierfache. Obwohl Fliehkräf te die häufigste Ursache für Kippunfälle mit dem Gabelstapler sind, werden sie von Fahrern oft un terschätzt. Bei Lastschwerpunkten außerhalb der Achsenmitte – wenn also eine Gabel mehr Last aufnehmen muss als die andere – treten häufig Seitenkräfte auf. Wird z. B. eine Last nicht mittig angehoben, löst sie sich beim Fahren, oder wird sie angehoben transportiert, droht Gefahr. Auch der Transport von Maschinen oder Kurvenfahrten mit Behältern für Schüttgüter und Flüssigkeiten birgt Risiken. Fahrten auf einer schiefen Ebene, z. B. auf Rampen oder Brücken, können ebenfalls gefährlich sein. Wird die Last nicht, wie vorgeschrieben, bergseitig geführt, ist die Kippgefahr hoch. Das gilt auch, wenn man mit dem Stapler längs der Rampe fährt. Auf unebenem Grund kann ein Stapler ins Wanken geraten. Deshalb sollten innerbetriebliche Verkehrswege frei von Fahrbahnschäden wie Spurrillen oder Dehnfugen im Asphalt sein.
Unberechtigte Staplernutzung verhindern Fast 20 % aller tödlichen Staplerunfälle werden durch die Fahrfehler unbefugter Benutzer verursacht. Deshalb müssen alle Staplerfahrer sicherstellen, dass Fahrzeuge nicht unbefugt benutzt werden.
webtipps 4 Vorlage: Beauftragung zum/r Staplerfahrer/in (gem. § 7 BGV D27)
4 Betriebsanweisung: Betrieb von Gabelstaplern
4 Leitfaden für den Umgang mit Gabelstaplern
4 Betriebsanweisung: Innerbetriebliche Verkehrswege
4 Prüfkontrolle: Verkehrswege 4 Neue Normen für Stapler – ISO 3691 6
News und Meldungen Betriebssicherheit
Urteil: Auch der Weg zum Mittagessen steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung Das hat das Landgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 10.08.2009 beschlossen. Der Fall: Der Kläger war zum Unfallzeitpunkt im April 2005 als Steinmetzgehilfe bei einer Firma beschäftigt, auf deren Betriebsgelände befand sich auch seine Wohnung. Eine Kantine befindet sich nicht auf dem Betriebsgelände. Während seiner 30-minütigen Mittagspause fuhr er nun mit seinem Motorrad zu seiner damaligen Freundin, um bei ihr zu Mittag zu essen, verunglückte und verletzte sich erheblich. 4mehr… Gefahrstoffe/Chemikalien
Arbeits- und umweltschutzgerechter Umgang mit Kühlschmierstoffen (KSS) – Stoffliste KSS nach DIN 51385 überarbeitet Gemeinsam mit dem VKIS und dem VSI wirkt die IG Metall an der „Stoffliste Kühlschmierstoffe nach DIN 51385 für die Metallverarbeitung“ mit. Diese wurde nun zum 9. Mal überarbeitet und neu aufgelegt. 4mehr… Arbeitsschutzorganisation
Fachkräftesicherung für KMU Die Suche nach geeigneten Fach- und Führungskräften ist nicht immer einfach, die Konkurrenz mitunter groß. Die Toolbox „Fachkräftesicherung“ ist ein kostenloses Online-Angebot des RKW Kompetenzzentrums speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). 4mehr… Arbeitsschutzorganisation
Arbeitsschutz rechtssystematisch managen Die Unfallkasse Post und Telekom (UK PT) hat unter dem Titel „Arbeitsschutz rechtssystematisch managen“ im Dezember 2009 eine neue Themenreihe gestartet, die Führungskräften dabei unterstützt die Arbeitsschutzorganisation in Ihrem Verantwortungsbereich rechtssystematisch umzusetzen. 4mehr…
Gesundheitsschutz
Urteil: Wirbelsäulenerkrankung eines Mechanikers wird nicht als Berufskrankheit anerkannt Eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule ist als Berufskrankheit (BK) anzuerkennen, wenn der Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen wird. Das ist bei einem besonderen Gefährdungspotenzial durch hohe Belastungsspitzen der Fall. Mechaniker seien diesen jedoch – anders als Pflegepersonal – nicht ausgesetzt. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. 4mehr… Gesundheitsschutz
Neue Schulungs- und Informations-DVD für die sichere Beförderung von Menschen mit Behinde rungen in Kraftfahrzeugen „Kommt gut an!“ Unter diesem Titel zeigt eine neue DVD, wie Menschen mit Behinderungen möglichst sicher in Kraftfahrzeugen befördert werden können – und wie die Beteiligten dabei gesund arbeiten können. Die DVD, bestehend aus verschiedenen Filmen und einem umfangreichen Informationsteil, wurde für alle diejenigen produziert, denen die Beförderung von Menschen mit Behinderungen am Herzen liegt. Herausgeber sind die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. 4mehr…
Gesundheitsschutz
5 Tipps von Betriebsärzten: So schützen Sie sich erfolgreich vor Burnout Zu viel arbeiten, immer mehr Aufgaben in immer kürzerer Zeit bewältigen oder Druck von oben: Die Gründe für einen Burnout sind vielfältig. Wer nicht aufpasst, riskiert schnell krank zu werden. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) bietet kostenlos ein PDF mit Tipps gegen den Burnout zum Download an. 4mehr…
Gefahrstoffe/Chemikalien
Gefahrstoffe immer stärker verbreitet „In der Bauwirtschaft gibt es besondere gesundheitliche Risiken. So beenden viele Beschäftigte krankheitsbedingt das Arbeitsleben, bevor sie die Rentenzeit erreicht haben“, so Jutta Vestring, Vizepräsidentin der Sektion Bau der Internationalen Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS) und Mitglied der Geschäftsführung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft bei einem Symposium der IVSS kürzlich in Brüssel. 4mehr…
Betriebssicherheit
Piercings können bei der Arbeit gefährlich sein Wenn Piercings zu einer Gefährdung bei der Arbeit führen oder die Wirkung von Schutzausrüstungen beeinträchtigen, dürfen sie nicht getragen werden. Darauf weist der Landesverband Bayern und Sachsen der Berufsgenossenschaften hin. 4mehr… Betriebssicherheit
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ändert sich zum Jahreswechsel Zwei Jahre nach dem Fall des Prüfmonopols für überwachungsbedürftige Anlagen steht zum Jahreswechsel eine weitere Änderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an. Die ab 29.12.2009 geltenden Neuerungen verlagern die Verantwortung für die erstmalige und die wiederkehrenden Prüfungen noch stärker auf den Betreiber. 4mehr… sifanews 01/2010
Betriebssicherheit
Handlungsanleitung zur Prüfung von Flüssiggasanlagen Hängt die Sicherheit von Flüssiggasanlagen von den Montagebedingungen ab, müssen Sie diese nach jeder Montage an einem neuen Standort prüfen. Eine Handlungshilfe der BGN zur Prüfung und Einhaltung der Vorschriften gibt Ihnen hierfür eine praktische Hilfestellung. 4mehr… Arbeitsschutzorganisation
Fusion zur BG RCI
Am 01. Januar 2010 haben sich die Berufsgenossenschaften Bergbau, chemische Industrie, Papiermacher, Lederindustrie, Steinbruch und Zucker zur BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) vereinigt. 4mehr…
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Gesundheitsschutz
Heben und Tragen – so beugen Sie Beschwerden vor Schwere, oft einseitig belastende körperliche Arbeit hat – allem technischem Fortschritt zum Trotz – nicht gänzlich ausgedient. Vor allem regelmäßiges Heben und Tragen ist in vielen Berufen an der Tagesordnung und belastet nicht nur das Herz-Kreislauf-System und die Atmung, sondern auch den Stütz- und Bewegungsapparat der Beschäftigten. Muskel- und Skeletterkrankungen gehören zu den häufigsten arbeits bedingten Gesundheitsproblemen in der Europäischen Union. So klagen 25 % der Arbeitnehmer über Rücken schmerzen und 23 % über Muskelschmerzen. 62 % der Beschäftigten müssen über ein Viertel der Arbeitszeit oder länger Hand- und Armbewegungen ausführen, die sich ständig wiederholen, 46 % sind gezwungen, schmerzhafte oder ermüdende Körperhaltungen einzunehmen, und insgesamt 35 % der Arbeitnehmer in der EU tragen oder bewegen an ihrem Arbeitsplatz schwere Lasten. Muskel- und Skeletterkrankungen sind nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für die Solidargemeinschaft teuer (Krankenkasse, Lohnfortzahlung, Arzt- und Verwaltungskosten). Zusätzlich senken sie die Produktivität.
Gefahr für den Rücken Arbeitsbedingte Erkrankungen des Rückens sind vielfältig. Neben Bandscheibenproblemen treten Hernien (Brüche) sowie Muskel- und Gewebeverletzungen auf. Unumstritten ist, dass beim Heben von Lasten, beim Drehen und Beugen des Rückens sowie bei ungünstigen oder starren Körperhaltungen Gesundheitsprobleme entstehen. Trotzdem gelten 95 % der Probleme des unteren Rückens als „unspezifisch“.
Auch wenn häufig unter Zeitdruck gearbeitet wird, wenn Lasten regelmäßig gezogen oder geschoben werden müssen und wenn Schweres über eine längere Entfernung getragen wird, ist Vorsorge nötig.
fungen und Verspannungen reagiert, wird die Druckbelastung verstärkt. Zudem wird der Druck auf die Bandscheiben beim Heben ungleich verteilt. Im vorderen Bereich werden sie stärker belastet und dadurch keilförmig verformt, während der Bandscheibenkern nach hinten geschoben wird und auf Nerven im Rückenmarkskanal drückt.
Wann sind Lasten zu schwer?
Arbeitsmediziner sind überzeugt, dass bei vielen Beschwerden psychosoziale Faktoren wie geringe Arbeitszufriedenheit eine Rolle spielen, obwohl die physischen Belastungen so offensichtlich sind.
Die individuelle Beanspruchung der Wirbelsäule hängt von vielen Faktoren ab – von Alter, Fitness, allgemeinem Gesundheitszustand und vom Körperbau. Deshalb lässt sich nicht eindeutig sagen, wer welche Lastgewichte tragen darf. Um die Belastung ab zuschätzen, ist neben dem Lastgewicht und der Körperhaltung wichtig zu bestimmen, wie häufig pro Arbeitsschicht Lasten gehoben und getragen werden müssen.
Schweres Heben und Tragen belastet neben dem Herz-Kreislauf-System und der Muskulatur vor allem die Wirbelsäule. Diese ist zugleich fest und beweglich, weil Knochen und bewegliche Bandscheiben abwechselnd angeordnet sind. Die Bandscheiben bestehen aus einem Faserring und einem Knorpelkern und liegen zwischen den Wirbelkörpern. Sie werden nicht über Blutgefäße mit Nährstoffen versorgt. Erst durch eine Belastung der Wirbelsäule – etwa durch Bewegung – entsteht eine Art Pumpvorgang, der Nährstoffe in die Bandscheiben transportiert.
Bei kleinen Lastgewichten von ein bis zwei Kilogramm und optimalen Arbeitsbedingungen können einige hundert Hebevorgänge pro Schicht unkritisch sein. Werden dagegen Lasten über 25 kg bewegt, muss man von einer hohen Belastung ausgehen. Die Berufsgenossenschaften und einige arbeitswissenschaftliche Institute bieten Praxishilfen, um die Belastung besser abzuschätzen (siehe Webtipps). Unabhängig von der momentanen Belastung sollte es in jedem Betrieb zur Routine gehören, den Transport schwerer Las ten gut vorzubereiten.
Hebt man mit rundem Rücken ein 50-kg-Gewicht, lasten auf den Bandscheiben der Lendenwirbel säule etwa 700 kg – für eine gesunde Bandscheibe kein Problem. Erst bei gealterter oder vorgeschädigter Bandscheibe entstehen Beschwerden. Weil auch die Rumpfmuskulatur auf hohe Belastung mit Verkramp-
Müssen Beschäftigte häufig Lasten von Hand heben und tragen und müssen die Arbeitnehmer häufig Lasten mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm heben, tragen und wieder absetzen? Dann ist ein betriebliches Präventionsprogramm sinnvoll. Sport, vor allem gezieltes Muskeltraining, ist sinnvoll.
sifanews 01/2010
Arbeiten in ungünstigen Körperpo sitionen (weit nach vorne und/oder zur Seite gebeugt) sind generell kri tisch. Noch belastender wird es, wenn zusätzlich Lasten bewegt werden müssen. Schärfen Sie den Kollegen unbedingt ein, dass sie die Körperposition beim Bewegen von Lasten möglichst nicht verändern sollen – also entweder tragen oder drehen. Arbeiten über Schulterhöhe sind ebenso riskant wie das Tragen mit vorgestreckten Armen oder mit Werkzeugen und/oder Handschuhen.
webtipps 4 Der „Heben und Tragen“-Rechner der BAuA
4 Informationen zu Belastungen durch
Heben und Tragen der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung
4 Informationen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu Muskel- und Skeletterkrankungen.
4 Europäische Rechtsvorschriften mit
Bezug auf arbeitsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen.
4 Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten
4 Wissenslinkliste Quellen: Informationen des DGUV, des Aser-Instituts der Bergischen Universität Wuppertal, der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
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