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3.3.1 Gefährdungspotenzial Düngung

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5.4 Förderung

5.4 Förderung

Ein vorsorgender Bodenschutz als Beitrag zum nachhaltigen Grundwasserschutz ist umzusetzen: Belastungen der Böden durch Schadstoffeinträge sind zu minimieren, um den Boden als natürliche Ressource und in seiner Funktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen zu erhalten. Neuversiegelungen sind zu vermeiden und der Anteil unversiegelter Bereiche ist nach Möglichkeit zu erhöhen. Auf eine Verminderung der Erosionen ist durch geeignete Maßnahmen hinzuwirken.

Die Rückführung von geeigneten Sedimenten aus Gewässern auf landwirtschaftlich genutzte Flächen ist unter Berücksichtigung der abfall- und bodenschutzrechtlichen Anforderungen zu optimieren.

Forstwirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Maßnahmen/Entscheidungen müssen mit dem Ziel eines effektiven Ressourcenschutzes aufeinander abgestimmt werden. Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Einträgen aus der Forstwirtschaft sind zu etablieren und weiter zu entwickeln. In Wasserschutzgebietsverordnungen sind konkrete forstwirtschaftliche Nutzungsbeschränkungen im Hinblick auf die aktuellen Anforderungen zu überprüfen. Gefährdungen in Wasserschutzgebieten durch Stoffeinträge aus Verkehrsinfrastrukturen sind zu bewerten und nach Möglichkeit zu minimieren.

Die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Sicherung und Überwachung von Wassergewinnungsgebieten durch die Aufgabenträger gemäß § 45 SächsWG wie auch eine regelmäßige behördliche Gewässer- und Abwassereinleitungsüberwachung sind unentbehrlich und daher konsequent umzusetzen. Bekannte aber auch neue Spurenstoffe, Mikroorganismen und sonstige qualitative Veränderungen sind zu untersuchen. Wo erforderlich, sind unterstützende Vollzugs- und Handlungshilfen zu erlassen.

Die kontinuierliche als auch ereignisbezogene Überwachung der Rohwasserqualität aus Trinkwassertalsperren sowie deren Einzugsgebiete wird in umfangreichen Überwachungsprogrammen durch die Landestalsperrenverwaltung sichergestellt. Grundlage bilden vertragliche Regelungen mit den Wasserversorgungsunternehmen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren. Hinzu kommt die Überwachung gemäß § 9 OGewV.

IST-Zustand – Status quo

Die Produktivität der deutschen Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm gesteigert. Unter anderem trug der Einsatz von organischen und anorganischen Düngemitteln dazu bei. Landwirtschaftliche Nutzungen sind eine wesentliche Quelle anthropogener Nährstoffeinträge in Rohwasserressourcen, insbesondere hinsichtlich des Eintrages von Nitrat und Phosphor. Die zusammenfassende Bewertung des bundesweiten Nitratberichtes 202089 zeigt, dass nahezu gleichbleibende Nitratkonzentrationen im Grundwasser überwiegen und keine Verschlechterung der Nitratsituation im Grundwasser zu beobachten ist. Allerdings sind auch Verbesserungen bisher nur in sehr geringem Umfang eingetreten. Während in den Jahren 1996 – 2004 die Nitratkonzentrationen im Grundwasser nahezu kontinuierlich abgenommen haben, ist seitdem eine im Mittel gleichbleibende Tendenz zu verzeichnen. Die Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland ist insgesamt als hoch einzustufen.

Der schlechte chemische Zustand von GWK wird sowohl in Sachsen (vgl. Kapitel 3.1.1) als auch bundesweit häufig durch die Überschreitung des Schwellenwertes für Nitrat verursacht.

Der Eintrag von Stickstoff und Phosphor in Oberflächengewässer trägt zu deren Eutrophierung bei, wodurch das Wachstum von Algen und Bakterien befördert wird. Die Rohwasserentnahme aus Oberflächengewässern erfordert dahingehend erhöhte Aufwendungen bei der Aufbereitung.

89 BMEL & BMU. (2020)

In Fließ- und Oberflächenstandgewässern sind allerdings sinkende Konzentrationen bzw. stagnierende Werte mit saisonalen Einzelwertspitzen nachweisbar. Insbesondere in den sächsischen Talsperren, die aus Oberflächenwasser gespeist werden, ist die Nitratbelastung seit Beginn der 1990-er Jahre deutlich rückläufig. Das zeigt eine Auswertung der Rohwasserdaten der sächsischen Trinkwassertalsperren seit 1970 (Pressemitteilung der LTV vom 30. Dezember 201990). Demnach besteht aktuell bezüglich der Nitratproblematik keine Betroffenheit dieser, für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzten Oberflächenwasserressourcen.

Eine gesonderte Auswertung der Nitratbelastungssituation für die sächsischen Einzugsgebiete von aktuellen und zukünftigen Trinkwassergewinnungsanlagen (Rohwasserressourcen) liegt derzeit nicht vor. Allerdings zeigen einzelne Daten aus Grundwasserfassungen, dass zumindest örtlich teilweise die Umweltqualitätsnorm für Nitrat in den Einzugsgebieten der Rohwasserressourcen überschritten wird. Daneben dokumentieren die Ergebnisse der Status quo-Abfrage, dass qualitative Auffälligkeiten hinsichtlich Nitrat im Rohwasser am häufigsten benannt wurden und dass an zahlreichen Wasserfassungen und -gewinnungsanlagen steigende Trends der Nitratgehalte in den Rohwasserressourcen und dem geförderten Rohwasser zu beobachten sind. Auffälligkeiten bezüglich erhöhter Nitratgehalte im Rohwasser werden vor allem für Gewinnungsanlagen aus den Gebieten Mittelsachsen/Freiberg, Döbeln/Oschatz und Vogtland/Westerzgebirge berichtet.

Grundwasser weist unterschiedliche und zum Teil lange Verweil- und Fließzeiten im Grundwasserleiter auf. Das kann dazu führen, dass Stickstoffeinträge erst nach einer längeren Zeit in den Vorfeldmessstellen und Rohwasserentnahmepunkten nachgewiesen werden. Im Umkehrschluss wiederum sind entsprechende Zeitspannen erforderlich, bis wirksame Maßnahmen eine Verbesserung der Rohwasserressource (an Messstellen) anzeigen. Altersbestimmungen des LfULG zeigen jedoch ebenso auf, dass im GW nicht nur Nitratbelastungen aus der Vergangenheit (DDR-Zeiten) zu verzeichnen sind. Zusätzlich ist auf das endliche Nitratabbauvermögen im Grundwasserleiter hinzuweisen.91 Grundsätzlich wird aufgrund des zukünftig steigenden Temperaturtrends mit einem Anstieg der Mobilisierung von organischem Stickstoff aus der Bodenmatrix gerechnet. Diesem intensiveren Umsatz sollte in der landwirtschaftlichen Praxis durch Anpassung, d. h. Verringerung der Düngemengen begegnet werden. Zudem können auch die klimawandelbedingten Dargebotsrückgänge von Grundwasser und Oberflächenwasser einen Anstieg der N-Konzentrationen bewirken.92

Generell sollten gute fachliche Praxis gemäß Düngeverordnung (DüV), ordnungsgemäße Landbewirtschaftung und beste verfügbare Umweltpraxis im Fokus stehen.

Mit dem Ziel der Minderung landwirtschaftlicher Stickstoffausträge wurde 2017 und 2020 die DüV umfassend novelliert. Damit sollen vor allem die Zielvorgaben der EG-Nitratrichtlinie im Hinblick auf den Gewässerschutz erreicht werden. Die Verschärfungen der DüV betreffen insbesondere längere Verbotszeiträume für die Düngemittelausbringung nach der Ernte der Vorfrüchte, höhere Anforderungen an die Düngebedarfsermittlung einschließlich Nachweispflichten und eine Absenkung des zulässigen betrieblichen Stickstoffüberschusses. Der Freistaat Sachsen wird eine konsequente Umsetzung der DüV vor allem durch Information der Landwirte, Empfehlungen und Hilfsmittelangebote (z. B. Düngeberatungs- und Bilanzierungsprogramm BESyD) sowie Fachrechtskontrollen sicherstellen.

In nach § 13a DüV mit Nitrat belasteten („Nitratgebiete“) und eutrophierten Gebieten gelten gegenüber den generellen Vorgaben der DüV abweichende bzw. ergänzende Anforderungen bundesweit (§ 13a Abs. 2 DüV) und länderspezifisch (§ 13a Abs. 3 DüV, umgesetzt in der SächsDüReVO).

Darüber hinaus – unabhängig von ihrer Lage innerhalb oder außerhalb von Trinkwassereinzugsgebieten – wurden vom LfULG in den mit Nitrat belasteten Gebieten landwirtschaftliche Arbeitskreise eingerichtet, die dem Wissens- und Erfahrungsaustausch dienen.

90 LTV Presse. (2020) 91 Untersuchungen dazu werden vom LfULG nach und nach angestrengt (N2-/Ar-Methode). 92 Sächisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. (2017). Abrufbar unter: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/28010

Hier werden einzelbetriebliche Beratungen angeboten, wirksame und innovative Verfahren zur Stoffaustragsminderung demonstriert und von Landwirten erprobt mit dem Ziel einer möglichst breiten Einführung in die betriebliche Praxis. Arbeitskreisschwerpunkte sind z. B. die sensorgesteuerte teilschlagspezifische Stickstoffdüngung, effizientere Verfahren des Wirtschaftsdüngereinsatzes (z. B. im Frühjahr zu Getreide mit Schlitztechnik und Nitrifikationshemmern) oder die biomasseabhängige Stickstoffdüngung zu Winterraps, mit der im Mittel 30 Kilogramm Stickstoffdünger je Hektar eingespart werden können.

Mit den entsprechenden landwirtschaftlichen Fachgesetzen, insbesondere der DüV, werden zum Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen die Anforderungen an die „gute fachliche Praxis“ geregelt. Mitunter reicht die gute fachliche Praxis aber nicht aus, um Nitratprobleme im Grundwasser zu verhindern bzw. kann diese den unterschiedlichen Standort- und Anbauverhältnissen nicht gerecht werden. In den Wasserschutzgebietsverordnungen können dann, um Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, bestimmte Handlungen verboten oder nur eingeschränkt für zulässig erklärt werden. Zur Ergänzung der Anforderungen nach den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen empfiehlt sich im Übrigen die Bildung von freiwilligen, privatrechtlichen Kooperationen zwischen dem Träger der öffentlichen Wasserversorgung und den im Trinkwassereinzugsgebiet agierenden Landwirten, um eine an die Standortverhältnisse angepasste grundwasserschonende Landbewirtschaftung abzustimmen. Die Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Wasserversorgern erfolgt in Sachsen aktuell nicht in allen Trinkwasserschutzgebieten.

Die Aufbereitung von nitratbelasteten Rohwässern ist technisch aufwendig und kostenintensiv. Diese Kosten sind variabel in Abhängigkeit der regional spezifischen Bedingungen.

Im Ergebnis eines Gutachtens des BDEW93 werden die Kosten für den Wasserversorger mit 0,40 -1,0 Euro/m3 beziffert. So lange ein Verschneiden von unterschiedlich belasteten Rohwässern möglich ist, um den Grenzwert nach TrinkwV zu erreichen, liegen sie eher im unteren Bereich (hier müssen ggf. Maßnahmen wie z. B. Brunnenstandortverlagerung, Brunnenvertiefung kalkulatorisch berücksichtigt werden). Eine erhebliche Steigerung würde mit Anschaffung von Denitrifikationsanlagen (z. B. mit Umkehrosmosesystemen, Aktivkohle-Adsorption, Ozonierung, Ionenaustausch, Nanofiltration) einhergehen die dann erforderlich wäre, wenn die Nitratkonzentration aller verfügbaren örtlichen Dargebote so steigt, dass keine Mischung und/oder keine Zulieferung von Fernwasser möglich ist.

In einer Studie des UBA94 werden auch die gesellschaftlichen Langzeitfolgekosten eruiert. Die Studie resümiert, dass die tatsächlichen Kosten der Trinkwasseraufbereitung stark von den Randbedingungen abhängen. Unter Berücksichtigung der in dieser Studie definierten Randbedingungen95 werden für die Trinkwasseraufbereitung folgende Kosten geschätzt: Für vier untersuchte Modell-Wasserwerke liegen die Gesamt-Aufbereitungskosten (Betriebs- und Investitionskosten) in der Basisvariante zwischen 0,55 und 0,76 Euro/m³ Trinkwasser. Die Kosten der Variante „Maximale Kosten“ mit einem deutlichen Anstieg von Nitrat- und PSM-Belastungen in den Modell-Rohwässern liegen zwischen 0,76 und 1,11 Euro/m³ Trinkwasser. Die Variante „Minimale Kosten“ (definierte Randbedingungen: siehe oben) weist Kosten von 0,21 bis 0,25 Euro/m³ Trinkwasser auf – gleichzeitig ist zu betonen, dass es sich hierbei um ein eher unwahrscheinliches Szenario handelt.

Rechtsgrundlage – Handlungsrahmen

Die in der EU-Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG für Grundwasser europaweit einheitlich festgelegte Qualitätsnorm von 50 mg Nitrat je Liter wurde in Deutschland in der Grundwasserverordnung (GrwV) als Schwellenwert in derselben Höhe (50 mg Nitrat je Liter) verankert. Die Rechtsfolgen sind trotz der unterschiedlichen Begrifflichkeiten identisch: Wenn der Wert im Grundwasser überschritten wird, sind Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge einzuleiten. Außerdem sind bei festgestellten signifikant steigenden Schadstofftrends grundsätzlich bereits bei Erreichen von drei Vierteln des Schwellenwertes (also bei 37,5 mg Nitrat pro Liter) Gegenmaßnahmen (mit dem Ziel einer Trendumkehr) einzuleiten96 .

93 BDEW. (2017) 94 Umweltbundesamt. (2020). Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung 95 Randbedingungen „Basisvariante“: jährliche Abgabemenge von 1 Mio. m³, Rohwasserbeschaffenheit gemäß der Modell-Rohwässer, Nitrat-Zielwert von 25 mg/l und kostenfreie Direkteinleitung des Abwassers in ein Gewässer; Randbedingungen der Variante „Minimale Kosten“: Abgabemenge des Wasserwerks 25 Mio. m³ pro Jahr, Nitrat-Zielwert 37,5 mg/l; Randbedingungen der „Maximale Kosten“: Nitrat-Zielwert 10 mg/l, ein deutlicher Nitrat- und

PSM-Anstieg wird angenommen (+20 % im Vergleich zu den Modell-Rohwässern), gebührenpflichtige Einleitung des Abwassers in die Kanalisation 96 Umweltbundesamt. (2018). Fakten zur Nitratbelastung in Grund- und Trinkwasser

Die EU-Trinkwasserrichtlinie sieht einen Qualitätsstandard (Parameterwert) von ebenfalls 50 mg Nitrat je Liter vor. Diesen Wert hat die deutsche TrinkwV als Grenzwert in die Liste der chemischen Parameter übernommen (§ 6 i. V. m. Anlage 2 TrinkwV).

Mitte 2020 wurde in das WHG der neue § 38a eingefügt. Er bezieht sich auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an Gewässer angrenzen und innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungskante eine Hangneigung zum Gewässer von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen. Im Hinblick auf diese Flächen ist eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke innerhalb eines Abstandes von fünf Metern landseits zur Böschungsoberkante des Gewässers zu erhalten oder anzulegen, um den Eintrag von Nährstoffen wie Phosphor oder Nitrat zu verhindern. Das SächsWG sieht in § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in einer Breite von fünf Metern ein Düngeverbot im Gewässerrandstreifen vor.

Die DüV regelt bundeseinheitlich die Anwendung von Düngemitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und ist zugleich das Aktionsprogramm gemäß Artikel 5 EG-Nitrat-Richtlinie in Deutschland. Insbesondere im Interesse des Gewässerschutzes sind in der 2020 novellierten DüV neue und erhöhte Anforderungen für die Anwendung von Düngemitteln enthalten.

Mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) wurden Vorgaben zur einheitlichen Ausweisung entsprechender Gebiete geschaffen. Infolgedessen hat der Freistaat Sachsen diese Gebiete ausgewiesen und in der SächsDüReVO bekanntgegeben.

Handlungsbedarf - Ausführungshinweise

Die behördliche Gewässerüberwachung ist fortlaufend an neue Erkenntnisse anzupassen. Die Einhaltung der Regelungen der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen ist durch die zuständigen Wasserbehörden konsequent zu überprüfen (u. a. gezielte Kontrollen an vermuteten Eintragsquellen) bzw. durchzusetzen.

In Gebieten mit signifikanten Einträgen sind Schutzgebietsverordnungen mit strengeren Schutzbestimmungen auszuweisen. Das LfULG hat hierfür „Empfehlungen und fachliche Hinweise für vollzugstaugliche landwirtschaftliche Schutzbestimmungen im

97 Login Seite: http://viewer.stoffbilanz.de/login/ Bereich der Landwirtschaft“ in Wasserschutzgebieten erarbeitet (vgl. Kapitel 4.1.1). Die Empfehlungen enthalten jeweils einen Katalog der Verbote und Nutzungsbeschränkungen für Grundwasser- sowie Talsperrenschutzgebiete. Die Auswertung von Schlagbilanzen bei bereits bestehenden landwirtschaftlichen Restriktionen bedarf fundierter Fachkenntnis. Entsprechende fachspezifische Weiterbildungen der Wasserbehörden sind anzustreben.

Freiwillige Vereinbarungen (Kooperationen) zwischen Landwirten und Wasserversorgern können dazu beitragen, das Verständnis für die jeweiligen Belange zu verbessern und durch abgestimmte landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen und regelmäßige gegenseitige Information eine dauerhafte Verringerung der Stoffeinträge zu erreichen. Im Rahmen von Fachtagungen sollen Optionen und Perspektiven kooperativer Vereinbarungen vorgestellt werden. Der fachliche Austausch zwischen allen Akteuren hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Belange ist generell zu verbessern, alle bestehenden Möglichkeiten sind auszuschöpfen. Über das LfULG (Standort Nossen) ist zu prüfen, inwieweit bestehende Plattformen dafür genutzt werden können.

Zur Entwicklung der Nitratgehalte in den Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen sowie für die systematische Auswertung der Entwicklung der Nitratgehalte im Rohwasser wird vom LfULG eine Auswertemethodik erstellt, die Kennziffern wie Mittelwertbildung, Trendermittlung und Trendanalyse, Klassifizierung der Ergebnisse beinhaltet und sowohl Wasserversorgern als auch Wasserbehörden zur Verfügung stehen wird.

Die Identifizierung der am Nährstoffeintrag in die Gewässer beteiligten Eintragspfade kann zweifelsohne durch fortwährende Arbeiten im Rahmen des Dauerprojektes „Ermittlung und Bilanzierung von Nährstoffeinträgen in sächsische Gewässer“ und an dem Modellkonzept „STOFFBILANZ-SN“97 verbessert werden.

Modellierungen zur Entwicklung der Nitratgehalte im Grund- und Oberflächenwasser auf Basis von Klimaprojektionen sind in die Projektplanung aufzunehmen. Im Weiteren kann auch die konsequente Umsetzung der Maßnahmenprogramme des 3. Bewirtschaftungszeitraum nach WRRL einen Beitrag zur Verbesserung der Nitratgehalte in Gewässern leisten.

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