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GEDRÄNGE
Gedränge am Bahnsteig, volle Bahnen und den Atem der Mitreisenden im Nacken MASKENPFLICHT IN ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN
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›› rmv.de
Wir tragen Maske, vor allem in Läden und Bahnen. Nicht nur weil wir es müssen, sondern vor allem, weil wir die Notwenigkeit einsehen. Doch das sieht nicht jede*r so. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht an Haltstellen und im Öffentlichen Nahverkehr soll ab sofort mit einer empfindlichen Strafe geahndet werden.
›› Interview: Heidi Zehentner
Die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung (MNB) wurde vom Land Hessen beschlossen und ist Teil der Hessischen CoronaVerordnung. Die Verordnung regelt dabei auch, wo die MNB überall getragen werden muss. Darin heißt es: „In Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie in Bahnhofs- und Flughafengebäuden sowie in anderen Einrichtungen, die passiert werden müssen, um das Transportmittel besteigen zu können (z. B. Bushaltestellen, U-Bahn-Stationen, Bahnsteige und Schiffsterminals).“ Für die Kontrollen der Verordnung zur Mund-Nasen-Bedeckung sind die Ordnungsbehörden zuständig. Diese alleine können das Bußgeld in Höhe von 50 Euro verhängen, welches seit Mitte August nach Beschluss des Landes bereits beim ersten Verstoß fällig wird. Übrigens, die Maskenpflicht ist nicht nur bindend in öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern verpflichtet bereits auf Bus- und Bahnsteigen sowie mit dem Betreten des S- und U-Bahnbereichs. Wie soll die Verordnung durchgesetzt werden? War aus Ihrer Sicht diese empfindliche Vorgehensweise notwendig? Selbstverständlich hat es auch für den RMV und seine Partner höchste Priorität, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr flächendeckend eingehalten wird. Deshalb tun der Verbund und die Verkehrsunternehmen, was in ihrer Macht steht, um die Einhaltung der Pflicht zu unterstützen: Es gibt Durchsagen und Aushänge in den Fahrzeugen und an allen Verkehrsstationen, in den Bahnhöfen macht die Deutsche Bahn (bzw. in den Frankfurter U-Bahnhöfen die VGF) darüber hinaus mit großen Bannern und Groundpostern auf dem Boden auf die Pflicht aufmerksam und auch über die Social-Media-Kanäle und die Pressearbeit wird umfangreich über die Maskenpflicht informiert. In den Vertriebsstellen des RMV gibt es zu jeder Fahrkarte kostenlos eine Maske dazu und der RMV hat zudem mehr als 500.000 Masken kostenlos an den Stationen im Verbundgebiet an seine Fahrgäste verteilt.
Welche Erfahrungen haben Mitarbeiter*innen des Verkehrsbundes machen müssen? Ist dennoch ein Fahrgast ohne Mund-Nase-Bedeckung unterwegs, sprechen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen ihn an und fordern ihn auf, eine MNB zu tragen. Für den Fall, dass jemand seine Bedeckung einfach nur vergessen hat, stellt der RMV den Verkehrsunternehmen Masken zur Verfügung, die vom Personal ausgegeben werden können. Seit Mitte August schickt der RMV auch Präventionsteams in die Fahrzeuge, die ebenfalls Fahrgäste ohne Mund-Nase-Bede
Auslastungsprognose
Es wird kühler, immer mehr Menschen steigen auf Busse und U-/S-Bahnen um. Eine Mehrauslastung der Öffentlichen bringt aber nicht nur unangenehmes Gedränge mit sich, sondern erhöht auch das Risiko, sich mit dem Virus anzustekken. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund RMV versucht mit einer sogenannten „Auslastungsprognose“ etwas dagegen zu tun. Fahrgäste können sich bereits vor Fahrtantritt über das geschätzte Fahrgastaufkommen in den Verkehrsmitteln ihrer Route informieren. Die prognostizierte Fahrzeugbelegung wird als Piktogramm in der Verbindungsauskunft auf der für Smartphones angepassten mobilen RMV-Website (m.rmv.de) angezeigt. Ist das zu erwartende Fahrgastaufkommen auf der gewünschten Verbindung hoch, werden alternative Routen mit geringerem Aufkommen vorgeschlagen.
ckung proaktiv ansprechen und bei Bedarf eine Maske ausgeben. Innerhalb der ersten zwei Wochen der Maßnahme haben die Kolleginnen und Kollegen knapp 150.000 Fahrgäste in der S-Bahn angetroffen und mit ihren Beobachtungen den bisherigen Trend bestätigt: Der allergrößte Teil der Fahrgäste hält sich an die Pflicht und trägt die Mund-Nase-Bedeckung. Von den 150.000 angetroffenen Fahrgästen waren lediglich ein Prozent ganz ohne Maske unterwegs. Von dieser Minderheit hat sich der Großteil bei der Ansprache auch sofort einsichtig gezeigt. Das zeigt, dass wir mit Appellen und Kommunikation die allermeisten Menschen erreichen können. Nichtsdestotrotz ist der Verstoß gegen die Maskenpflicht aber etwas anderes als eine fehlende Fahrkarte, weshalb eine Geldstrafe aus Sicht des RMV nur von geschultem Sicherheitspersonal verhängt werden sollte. Insbesondere die mittelständischen Verkehrsunternehmen verfügen aber gar nicht über eigenes Sicherheitspersonal und das Prüf- und Servicepersonal ist nicht für möglicherweise entstehende Konfliktsituationen ausgebildet. Der RMV setzt sich daher nach wie vor für weitere gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit den Ordnungsbehörden ein, welche in den vergangenen Wochen bereits gute Resultate erbracht haben.