finanzwelt Special – Pflege 05 / 2015

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Oktober 2015

PFLEGE Offensiv beraten In Kooperation mit BCA AG, DFV AG, Bundesverband Initiative 50plus, Bundesverband demografischer Wandel, Caritas, ERGO, Swiss Life


uns auf Besuchen Sie alle 3B, der DKM: in H Stand D08.

Christian Spangler, ERGO Vertriebsdirektor aus München

„Kunden vertrauen bei dem Thema Pflege der DKV.“ Jeder Mensch möchte auch im Alter selbstbestimmt und finanziell unabhängig leben. Auch wenn Unterstützung notwendig wird. Deswegen hat die DKV, der Marktführer bei privaten Pflegezusatzversicherungen, ein neuartiges Produkt entwickelt. Eine Pflegezusatzversicherung, die Ihren Kunden auch bei Pflegebedürftigkeit noch die finanzielle Unabhängigkeit bewahren kann. Der DKV Pflege Zuschuss 100 verdoppelt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und passt diese automatisch an, wenn sich die Pflegepflichtversicherung verändert. Viele weitere Argumente, die für uns und unsere starken Marken sprechen, finden Sie auf makler.ergo.de

ERGO Maklervertrieb – starke Marken unter einem Dach.


EDITORIAL | finanzwelt Special Pflege | 3

Liebe Leserinnen, liebe Leser, zwei Jahrzehnte sind eine sehr lange Zeit – auch in der Versicherungswirtschaft, die immer schnelllebiger geworden ist. Wenn aber über 20 Jahre hinweg – inklusive staatlich geförderter Policen – gerade einmal drei Millionen Verträge zu einem existenziellen biometrischen Risiko abgeschlossen werden konnten, stellen sich unweigerlich Fragen: Schätzen die Versicherer dieses Risiko vielleicht anders ein als die möglichen Kunden selbst? Bieten sie falsch konstruierte Produkte? Schafft es der Vertrieb nicht, die Menschen mit den passenden Argumenten anzusprechen? Es wäre vermessen, an dieser Stelle eine unwiderlegbare Antwort finden zu wollen. Fakt ist: Es muss sich dringend etwas ändern. 2013 waren bereits über 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Und diese Zahl wird seriösen Schätzungen zufolge dramatisch nach oben schnellen. Im Jahr 2030 sollen danach 3,5 Millionen Bundesbürger in ihrem Alltag auf Hilfe angewiesen sein, 20 Jahre darauf sogar 4,7 Millionen Menschen. Fast drei Viertel aller Pflegebedürftigen lebten 2013 noch zuhause, weil sich Familienangehörige oder ambulante Dienste um sie kümmerten.

Entsprechend hat die Bundesregierung ihr Pflegestärkungsgesetz 2 auf die häusliche Pflege fokussiert. Doch wie lange kann und wird das noch gut gehen? Schließlich setzt sich die Erosion der Familienverbände unaufhaltsam fort und die Zahl der Singlehaushalte nimmt zu. Es mangelt in Deutschland auch an Nachwuchs. Ganz abgesehen davon, dass uns über kurz oder lang auch die Pflegekräfte ausgehen könnten. Wenn die Bundesregierung sich nun für ihr neues Gesetz selbst auf die Schultern klopft, ist das vor allem brandgefährlich. Die Bundesbürger könnten dem Trugschluss erliegen, endlich gerate alles zum Besten. Folglich brauchten sie auch keinen privaten Versicherungsschutz mehr. Dabei beseitigt das Vorhaben aus Berlin lediglich einige Schwachstellen in einem an sich völlig unzulänglichen System. Darüber sollten Makler in den kommenden Monaten verstärkt aufklären.

Ihr Hans-Werner Thieltges

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege


4 | finanzwelt Special Pflege | INHALT

06 Pflegeversicherung – Zum Stand der Dinge

Titelfoto: © JenkoAtaman – Fotolia.com

12 Pflegestärkungsgesetz 2 – Sand in die Augen streuen

16 Pflegeunterhalt – Kinderhaftung: Vor Gefahr schützen

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege


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20 Bausteine und Optionen – Stein auf Stein – oder Hand in Hand 29 Pflege-Bahr – Unverzichtbar trotz Kritik

30 Pflegeimmobilien – Entspannt wohnen und entspannt anlegen

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Pflegeversicherung – Zum Stand der Dinge

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Expertengespräch Pflegestärkungsgesetz –

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Swiss Life – Sicher und flexibel auch im Pflegefall

Der große Wurf, oder doch nicht?

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Pflegestärkungsgesetz 2 – Sand in die Augen streuen

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Pflege-Bahr – Unverzichtbar trotz Kritik

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DKV Deutsche Krankenversicherung –

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Pflegeimmobilien – Entspannt wohnen und

Mehr Selbstbestimmung bei Pflegebedürftigkeit 16

Pflegeunterhalt – Kinderhaftung: Vor Gefahr schützen

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Bloß keine Angst – Interview mit Stephan Schinnenburg, Vorstand der ERGO Beratung und Vertrieb AG

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Bausteine und Optionen – Stein auf Stein – oder Hand in Hand

entspannt anlegen

RUBRIKEN 03 Editorial 09 Impressum 34 Schlusswort

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege


6 | finanzwelt Special Pflege | Pflegeversicherung

Zum Stand der Dinge Die private ergänzende Pflegeversicherung hat in der Bevölkerung dringenden Aufholbedarf. Während der Pflege-Bahr zu einer – kleinen – Erfolgsstory geworden ist, krankt der Umsatz der wesentlich leistungsstärkeren Policen. Möglicherweise liegt das auch an den Tarifen. Das Pflegestärkungsgesetz 2 bietet nun die Chance zu einer grundlegenden Überarbeitung.

Zwei Fakten sind gesichert: Die Deutschen leben immer länger, ein großer Teil von ihnen wird deshalb aber auch hundertprozentig zum Pflegefall. Zumindest gegen die finanziellen Begleitumstände einer Pflegebedürftigkeit ließe sich vorsorgen. Doch der Vertrieb sol-

cher Policen erweist sich bisher als einigermaßen erfolglos. Das ist Fakt Nummer zwei. Vor zwei Jahrzehnten wurde die soziale Pflegeversicherung obligatorisch für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingeführt – mit überaus überschaubaren Leistungen im Ernstfall.

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Das war eigentlich eine Steilvorlage für die privaten Kranken- und Lebensversicherer, mit ergänzenden privaten Angeboten ins Rampenlicht zu treten. Doch selbst nach dieser vergleichsweise langen Zeitspanne weist die Statistik gerade einmal rund drei Millionen Verträge


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Thema ist den Bundesbürgern wohlbekannt, und in allen diesbezüglichen Umfragen zeigt sich auch eine tief verwurzelte Furcht vor der Hilflosigkeit zumeist im fortgeschrittenen Alter.

Doch in den Umsatzzahlen des Vertriebes schlägt sich die Furcht vor Pflegebedürftigkeit kaum nieder.

Christoph Lampe Abteilungsleiter Produktmanagement Komposit, Kranken und Pflege Swiss Life Deutschland Vertriebsservice GmbH

Die Gründe hierfür seien mannigfaltig, ist auf Nachfrage in den Vorstandsetagen der Versicherungskonzerne stets zu hören. Viele am Markt angebotene Pro-

dukte seien schlichtweg zu teuer, zumal den Menschen seit Jahren unmissverständlich klar gemacht werde, sie müssten dringend fürs Alter vorsorgen und

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Foto: © Sergey Nivens – Fotolia.com

aus, davon entfällt rund ein Drittel auf den staatlich geförderten Pflege-Bahr. Dennoch feiert sich die Assekuranz, sobald der Anlass danach ist. So etwa Dr. Volker Leienbach, Direktor des PKVVerbandes, beim Festakt „20 Jahre Pflegeversicherung“ zum Jahresbeginn: „20 Jahre nach Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung endgültig mitten in unserer Gesellschaft angekommen: Neben den rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen selbst sind davon auch fast 30 Millionen Menschen aus dem engen persönlichen Umfeld betroffen.“ Dabei hat er nicht mal so ganz Unrecht. Das


8 | finanzwelt Special Pflege | Pflegeversicherung

rungsbedingungen bedürften dringend einer gründlichen Politur.

Bringt das neue Pflegestärkungsgesetz bessere Zeiten? Pflegevorsorge als reine Risikoversicherung ohne eventuellen Geldrückfluss hätte in der heutigen Zeit mögli-

Foto: © Sergey Nivens – Fotolia.com

obendrein auch noch das große Risiko Arbeitskraft absichern. Ein dann auch noch emotional eher bedrückendes Thema wie der Abschluss einer Pflegeversicherung zusätzlich zu „verkaufen“, überfordere viele Bundesbürger und damit auch den Vertrieb. Aber auch die in den Policen offerierten Leistungen sowie die damit verbundenen Versiche-

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cherweise schlechte Karten. Doch das könnte sich bald ändern – zu Gunsten der Versicherten. Ursache ist das Pflegestärkungsgesetz 2, das derzeit durch die parlamentarische Pipeline fließt und zum 1. Januar 2017 wirksam werden soll. Es bringt eine völlige Umorientierung beim Pflegebegriff. Doch nicht nur das.


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Dr. Volker Leienbach Direktor Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Spannend wird es werden, wie sich das Gesetz auf bestehende ergänzende Pflegeversicherungstarife auswirken wird. Christoph Lampe, Abteilungsleiter Produktmanagement Komposit, Kranken und Pflege bei der Swiss Life Deutschland Vertriebsservice GmbH, hat hier eine positive Nachricht: „Die Herausforderung ist, die Leistungen von heute an die neue Gesetzeslage anzupassen. Dazu haben die Überlegungen begonnen, sind aber noch nicht abgeschlossen. Viele Kunden haben aber auch das Recht auf Umstellung in einen etwaigen Neutarif ohne erneute Gesundheitsprüfung.“ Dr. Stefan M. Knoll, Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG, geht noch einen Schritt weiter: „Wir geben den Kunden eine ‚Pflegetarifanpassungs-Garantie‘.“ Mit Abschluss einer DFV-Pflegezusatzversicherung garantiere sein Unternehmen, dass

Dr. Stefan M. Knoll Vorstand DFV Deutsche Familienversicherung AG

der Versicherungsschutz nach der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten, aber unter Anrechnung der aufgebauten Alterungsrückstellungen an die Veränderungen aus dem Pflegestärkungsgesetz angepasst werden könne.“ Eine Herausforderung sieht Sybille Schneider, Sprecherin ERGO Versicherungen: „Nach jetzigem Stand wird es wohl so sein, dass wir Pflegetarife, in denen auf das alte System mit den Pflegestufen Bezug genommen wird, entsprechend an die neuen Pflegegrade anpassen dürfen. Wir prüfen derzeit, welche Tarife wir hier überarbeiten können.“ Es sei eine der großen Herausforderungen, Tarife so zu entwickeln, dass sie auch bei den zahlreichen Pflegereformen ihren Wert erhalten könnten. Daher habe man beim neuen Tarif versucht, Immunität zu erreichen und sei einen konsequenten Weg gegangen.

Sybille Schneider Sprecherin ERGO Versicherungen

Schneider: „In unserem neuen PflegeVerdoppler ist eine automatische Anpassung an Veränderungen in der Pflegepflichtversicherung eingebaut.“

Wonach sich die Pflegebedürftigkeit künftig richtet Nach dem Pflegestärkungsgesetz 2 werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad. Die sechs Bereiche sind: Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Probleme, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte. (hwt)

Special Pflege REDAKTION Hans-Werner Thieltges (hwt) thieltges@finanzwelt.de

LESERSERVICE Munja Beilmann beilmann@finanzwelt.de

ART DIRECTOR wirkungswerk Werbeagentur Jan Risch risch@wirkungswerk.com Jonas Reggelin reggelin@wirkungswerk.com

DRUCK Silber Druck oHG Am Waldstrauch 1 34266 Niestetal

VERLAGSLEITUNG / ANZEIGENLEITUNG Maria Roberto maria.roberto@finanzwelt.de

IMPRESSUM Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses Magazins darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm, die Aufnahme in elektronische Datenbanken oder andere Verfahren – vervielfältigt oder verbreitet werden.

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10 | finanzwelt Special Pflege | Portrait

Swiss Life

Sicher und flexibel auch im Pflegefall Interview mit Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Versicherungsproduktion bei Swiss Life Deutschland, zum Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz.

» Mit dem Thema Pflegevorsorge wollen sich nur die wenigsten beschäftigen. Woran liegt das? Banerjee: Um ehrlich zu sein, liegt es doch in unserer Natur, unangenehmen Themen möglichst aus dem Weg zu gehen, und da ist das Thema Pflegebedürftigkeit keine Ausnahme. Besonders interessant sind in diesem Kontext die Ergebnisse einer forsa-Umfrage von Swiss Life Deutschland: Lediglich 35 % der Deutschen beabsichtigen, eine Pflegeversicherung abzuschließen oder

haben dies bereits getan, obwohl inzwischen bereits mehr als jeder dritte Bundesbürger (40 %) einen Pflegefall in der Familie hat oder hatte. Das zeigt uns ganz klar, wie präsent das Thema Pflege heute ist und dass in der Bevölkerung tendenziell noch großer Aufklärungsbedarf herrscht. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Menschen von den Vorteilen einer frühzeitigen privaten Absicherung für den Pflegefall zu überzeugen. Nur dann kann man dem Alter gelassen entgegensehen.

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege

» Warum ist es so wichtig, sich mit dem Thema Pflege früh genug auseinanderzusetzen? Banerjee: Im Jahr 2030 wird gut ein Drittel der Deutschen über 60 Jahre alt sein. Damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Gleichzeitig ist die Versorgung im Pflegefall aber sehr teuer, egal ob diese in den eigenen vier Wänden oder im Pflegeheim geschieht. Wie allseits bekannt ist, reicht die gesetzliche Pflegeversicherung dafür nicht aus – schnell kommen bis zu 2.000 Euro


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im Monat zusammen, welche die Betroffenen oder deren Angehörige aus eigener Tasche bezahlen müssen. Eine gute Absicherung ist heute also so wichtig wie nie! » Was macht eine gute Pflegeversicherung aus? Banerjee: Nicht nur die finanzielle Absicherung des Versicherten ist im Ernstfall wichtig, sondern auch, dass er stets flexibel bleibt. Neben der frei verfügbaren Rente bedeutet das vor allem, dass der Betroffene die Entscheidungsfreiheit behält, wo er gepflegt werden möchte. Es ist einfach beruhigend zu wissen, dass die Pflege nach den eigenen Regeln abläuft – sei es durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte, im Heim oder zu Hause oder in einer komplett anderen Form, etwa in einer Alters-WG. Die private Pflegeversicherung sollte zudem auch gegen Demenz absichern, da von staatlicher Seite hier nur sehr geringe Leistungen zu erwarten sind. Aber gerade bei Demenzkranken ist der Betreuungsaufwand besonders hoch, weil oft eine ständige Beaufsichtigung notwendig ist. » Auf dem Markt gibt es einige Möglichkeiten, für den Pflegefall vorzusorgen. Besonders das Pflegetagegeld wird viel beworben. Wo liegen die Unterschiede von Pflegerentenversicherung und Pflegetagegeld? Banerjee: Zunächst sollte klar sein, dass beide Konzepte durchaus sinnvoll sind. Auf welches die Wahl fällt, ist immer abhängig von Situation, Zielen und Wünschen des Kunden. Wichtiger für uns ist aber, das Bewusstsein zu schaffen, dass private Pflegevorsorge notwendig ist, und dann den Bedarf zu klären. Grundsätzlich empfehlen wir die Pflegerente, da sie meist den qualitativ höheren Versicherungsschutz bietet und garantierte Leistungen enthält. Der Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz bietet beispielsweise zusätzlich noch flexible Anpassungsoptionen und ist rückkaufsfähig. Das Pflegetagegeld hingegen legt den Fokus auf eine möglichst kostengünstige Absicherung des Pflege-

fallrisikos. Dabei muss der Versicherte aber qualitative Abstriche wie Beitragsanpassungsklauseln und eingeschränkte Flexibilität in Kauf nehmen. » Viele Verbraucher sind skeptisch und investieren ihr Geld ungern in Versicherungen, von denen sie nicht sicher wissen, ob sie diese jemals benötigen. Wie argumentieren Sie in diesem Fall? Banerjee: Wir entgegnen den Kunden hier mit unserem Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz, denn damit ist der eingezahlte Beitrag in keinem Fall verloren. Durch die Entnahme-Option hat der Versicherte beispielsweise jederzeit Zugriff auf sein Vermögen, solange er noch nicht pflegebedürftig geworden ist. Eine solche Flexibilität bietet keine Krankenversicherung. Selbst wenn die versicherte Person stirbt, bevor der Pflegefall eingetreten ist: Das Geld ist dank unserer garantierten Teilrückzahlung nicht verloren. Die Erben erhalten einen vereinbarten Prozentsatz von 75 % bzw. 90 % der eingezahlten Beiträge zuzüglich der Überschüsse als Todesfallleistung zurück. Sollte der Verstorbene bereits Leistungen aus der Pflegerente bezogen haben, verringert sich die Rückzahlung entsprechend um die bereits ausbezahlten Renten- bzw. um die vereinbarte Einmalleistung. » Für wen ist der Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz geeignet? Banerjee: Es ist nie zu früh, sich mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen: Deswegen kann der Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz bereits ab dem 18. Lebensjahr abgeschlossen werden. Grundsätzlich haben wir das Produkt in zwei Varianten entwickelt: Zum einen bietet der umfassende „Sofortschutz“ für Kunden zwischen 18 und 75 Jahren einen sofortigen und lebenslangen Versicherungsschutz ohne Warte- bzw. Karenzzeiten. Dadurch haben die Versicherten im Leistungsfall Anspruch auf bis zu 42.000 Euro garantierte Pflegerente in Pflegestufe III – hier sind Gesundheitsfragen erforderlich. Zum anderen steht der „Aufbauplan“ Men-

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schen vom 40. bis zum 70. Lebensjahr offen und punktet durch vereinfachte Gesundheitsfragen. Die Leistung gibt es nach einer zehnjährigen leistungsfreien Zeit, der sogenannten „Aufbauphase“. » Mit welchen Argumenten können Sie Verbraucher und Vermittler noch vom Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz überzeugen? Banerjee: Wir bieten dem Kunden mehrere flexible Anpassungsmöglichkeiten: Sie können wählen, wie hoch die Beiträge sein sollen und ob sie laufend, mit einer Einmalzahlung oder einer Kombination aus beiden Optionen zum Versicherungsbeginn entrichtet werden. Mit der Tarifoption „Individualschutz“ lässt sich die Höhe der Leistungen im Pflegefall selbst bestimmen. Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigen wir sowohl die Kriterien des Sozialgesetzbuches (SGB) nach § 15 SGB XI und die daraus abgeleiteten Pflegestufen als auch das ADLPunktesystem (Activities of Daily Living) mit ein. Anhand dieser Grundlage beurteilen Ärzte, inwieweit pflegebedürftige Personen bestimmte Tätigkeiten noch selbstständig ausführen können – dazu gehören zum Beispiel Anziehen und Waschen. Hier handeln wir stets nach dem Best-of-Prinzip: Wir entscheiden immer zugunsten des Versicherten und legen die höchste festgestellte Pflegestufe für die Rentenzahlung zugrunde.

Kontakt Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland Zeppelinstraße 1 85748 Garching b. München Tel. 089 / 38 109 - 0 Fax 089 / 38 109 - 41 80 info@swisslife.de www.swisslife.de

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12 | finanzwelt Special Pflege | Pflegestärkungsgesetz 2

Sand in die Augen streuen

Zum Jahresanfang ist das Pflegestärkungsgesetz 1 in Kraft getreten und hatte einige Leistungsverbesserungen in der häuslichen Pflege und für Demenzkranke gebracht. Zudem wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Nun steht das Pflegestärkungsgesetz 2

ins Haus. Damit soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten, jedoch erst ab Januar 2017 wirksam werden. Diese Zeit-

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege

spanne ist erforderlich, um beispielsweise ein neues Begutachtungsverfahren einzuführen. Zudem müssen die Gutachter in die Fortbildung. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken soll wegfallen. Im

Foto: © Kitigan – Fotolia.com

In gut einem Jahr soll die zweite Stufe der Pflegestärkung durch den Bund zünden. Sie wird für viele Pflegebedürftige und ihre betreuenden Angehörigen ein Mehr an Leistungen bringen, könnte den Bundesbürgern aber auch Sand in die Augen streuen. Denn keinesfalls wird die private Pflegevorsorge dadurch unwichtiger. Erforderlich wäre dafür ein grundsätzliches Umdenken. Das aber wird es kaum geben.


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Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen.

Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. Statt der bisherigen drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben. In Pflegegrad 1 könnten laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe schon mittelfristig 500.000 Bundesbürger erstmals unterstützende Leistungen erhalten. Auch dieses Gesetz verteuert den gesetzlich vorgegebenen Versicherungsschutz weiter. Es kommen noch einmal 0,2 Prozentpunkte obendrauf. Laut Bundesministerium für Gesundheit steht damit unter dem Strich ein erfreuliches Ergebnis für die Deutschen: „Dadurch stehen 5 Mrd. Euro mehr pro Jahr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. 1,2 Mrd. Euro fließen in einen Pflegevorsorgefonds. Insgesamt können die Leistungen aus der Pflegeversicherung um 20 % erhöht werden.“ Tatsächlich gibt es einiges Erfreuliches über die bessere Berücksichtigung der Lebenssituation hinaus in diesem Gesetz. So zahlen die Pflegekassen betreuenden Angehörigen, die deswegen aus ihrem Beruf aussteigen, künftig dauerhaft die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung – und nicht nur wie bisher sechs Monate lang. Pflegt ein Familienangehöriger mindestens an zwei Tagen in der Woche insgesamt zehn Stunden lang, werden auch seine Beiträge zur Rentenversicherung übernommen. Zudem soll der Eigenanteil von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen gedeckelt werden und nicht mehr mit zunehmender Pflegestufe steigen. Beim Pflegestärkungsgesetz 2 soll es jedoch nicht bleiben, Schon ist die Nummer 3 angedacht, hinter vorgehaltener Hand munkelt man in Berlin sogar schon von den Nummern 4 und 5. Robert Zimmerer, Geschäftsführer der IME Inititative MarktErfolg UG, hält noch anderes für notwendig: „Richtig mutig wäre es, dass der Gesetzgeber ein klares und offenes Bekenntnis für private Zusatzversorgung macht und

Robert Zimmerer Geschäftsführer IME Initiative MarktErfolg UG

diese gegebenenfalls auch in ähnlicher Weise wie in der Altersrente fördert. Und außerdem eine betriebliche PflegeVorsorge.“

Für den Vertrieb bedeutet das Pflegestärkungsgesetz eine echte Herausforderung. Zusammen mit den zu erwartenden Anpassungen rückt nämlich die Kundenoption auf einen Wechsel in einen neuen Tarif des Versicherers und damit die leistungsmäßige Gestaltung neuer Tarife in den Vordergrund. Klar ist, dass sich im Bestand für Kunden, die sich nicht von Bewährtem trennen wollen, nichts ändert. Wer allerdings wechseln will, stößt bei den Versicherern auf unterschiedlichen Service: Gibt es das Recht auf Umstellung vielleicht nur im Top-Tarif? Fällt mit der Umstellung eine erneute Gesundheitsprüfung an? Sieht das Optionsrecht überhaupt den Begriff „eingeschränkte Alltagskompetenz“ vor, wie ihn das neue Gesetz definiert? Und gilt dies für alle psychischen Erkrankungen und nicht nur für Demenz? Was ist mit denjenigen Kunden, die bereits Pflegeleistungen erhalten? …

… eine Menge Fragen, mit denen sich Makler rechtzeitig auseinandersetzen sollten. Es könnte sich aber auch noch eine ganz andere Frage eröffnen: Besteht nicht die Gefahr, dass der Vertrieb unter dem Pflegestärkungsgesetz 2 leiden wird, weil sich mit dessen Inkrafttreten 2017 noch mehr Menschen nur auf die verpflichtende soziale Pflegeversicherung verlassen werden? Christoph Lampe, Abteilungsleiter Pro-

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege

Hermann Gröhe Bundesminister für Gesundheit

duktmanagement Komposit, Kranken und Pflege Swiss Life Deutschland Vertriebsservice GmbH, sieht das anders: „Ich glaube, das Gegenteil wird der Fall sein. Das Thema wird in aller Munde sein. Es liegt an uns, auf die immer noch bestehenden deutlichen Lücken hinzuweisen.“ Auch Sybille Schneider, Sprecherin der ERGO Versicherungen, ist eher optimistisch: „Wir glauben nicht, dass die Menschen in diesem Maße allein auf die soziale Pflegeversicherung vertrauen. Drei Viertel der Menschen halten es für wichtig, neben der gesetzlichen Pflegeversicherung auch privat vorzusorgen. Das hat unsere DKV-Pflegestudie ergeben. Ich glaube nicht, dass sich dieses klare Meinungsbild durch das Pflegestärkungsgesetz 2 stark ändern wird.“ Ganz anders hingegen Dr. Stefan M. Knoll, Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG: „Das ist schon jetzt der Fall, und diese Zurückhaltung dürfte sich vorerst fortsetzen.“ Dabei streue die Politik mit der aktuellen Werbekampagne zum neuen Gesetz den Menschen wieder nur Sand in die Augen. Und rolle sich selbst den roten Teppich aus. Mit immer neuen Leistungsversprechen erwecke sie den Eindruck, sie habe alles im Griff und die Menschen brauchten selbst nichts mehr zu tun. Sie verschweige weiterhin, dass die gesetzliche Pflegeversicherung auch künftig immer nur eine „Teilkaskoversicherung“ sei. Und dass die Menschen im Pflegefall auf hohen Kosten sitzenblieben, wenn sie sich nur auf deren Leistungen verließen. Dr. Knoll: „Sie untergräbt mit ihren fahrlässigen Versprechen nur die wachsende Bereitschaft der Menschen, sich mit dem Thema Pflegebedürftigkeit auseinanderzusetzen und selbst dafür vorzusorgen.“ (hwt)


14 | finanzwelt Special Pflege | Portrait

DKV Deutsche Krankenversicherung

Mehr Selbstbestimmung bei Pflegebedürftigkeit Jeder wünscht es sich: Ein selbstbestimmtes Leben führen bis ins hohe Alter. Mit steigendem Alter wächst aber die Wahrscheinlichkeit, dabei Hilfe oder Pflege zu benötigen. In dieser Situation ist es dann umso wichtiger, weiterhin selbst entscheiden zu können: Wie will ich leben? Wo will ich wohnen? Wer soll mir helfen oder mich pflegen? Um hier weiterhin frei zu sein und sein Leben nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können, braucht man finanzielle Unabhängigkeit.

Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine „Teilkasko“-Versicherung ist, sollte sich jeder schon in jungen Jahren die Frage stellen, was Hilfe und Pflege kosten sollen und woher im Falle einer Pflegebedürftigkeit das nötige Geld kommen soll.

Foto: © drubig-photo – Fotolia.com

Pflege kostet mehr, als man denkt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass für eine stationäre Versorgung je nach Region zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat anfallen. Die Pflegepflichtversicherung zahlt jedoch nur bis zu 1.612 Euro (Pflegestufe III), in Härtefällen 1.995 Euro. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, wurden Leistungsbeträge angehoben, Betreuungsleistungen ausgeweitet sowie die Zahl der Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Aber das genügt längst nicht, die Kosten der Pflege komplett zu finanzieren.

DKV mit neuem Pflege-Verdoppler. Mit den Pflegezusatzversicherungen der DKV sind Kunden auf der sicheren Seite. Die DKV ist mit weitem Abstand Marktführer in der privaten Pflegezusatzversicherung. Ihre Produkte werden bei Verbrauchertests immer wieder unter den Top-Produkten genannt.

Mit dem neuen Tarif „Pflege Zuschuss 100“ betritt die DKV Neuland: Der Tarif verdoppelt ganz einfach alle staatlichen Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Das Konzept des am Markt einzigartigen Produkts ist denkbar einfach: Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Pflegepflichtversicherung, auch wenn sich deren Leistungen verändern sollten. Damit passt sich der Versicherungsschutz automatisch an die aktuellen Entwicklungen der Pflege an. Dazu kommt: Es gibt keine Deckelung auf den Rechnungsbetrag. Das

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege

heißt, die DKV zahlt den Zuschuss in gleicher Höhe wie die Pflegepflichtversicherung, selbst wenn dadurch der Rechnungsbetrag überschritten wird.

Modernes Pflegetagegeld bis 160 Euro pro Tag. Der zweite neue Tarif ist das „Pflege Tagegeld PTG“. Bei Pflegebedürftigkeit erhält der Kunde für jeden Tag das vereinbarte Pflegetagegeld – unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Die Höhe kann der Versicherte von nun 5 bis 160 Euro selbst festlegen. Dazu bestimmt er, in welchem Umfang und wo er Betreuung oder Pflege in Anspruch nimmt. Vor allem für die Versorgung in den eigenen vier Wänden leistet der neue Tarif „PTG“ mehr – und folgt damit dem Wunsch der meisten Menschen, möglichst lange im eigenen Umfeld selbstbestimmt handeln und leben zu können. Die maximale Tagegeldhöhe von 160 Euro entspricht monatlich 4.800 Euro in der Pflegestufe III zu Hause und in allen Pflegestufen im Pflegeheim;


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Interview

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Interview mit Benno Schmeing, Leiter des Produktmanagements Gesundheit der ERGO.

» Inwieweit müssen Ihre Tarife im Hinblick auf das Pflegestärkungsgesetz 2 überarbeitet werden? Schmeing: Nach jetzigem Stand wird es wohl so sein, dass wir Pflegetarife, in denen auf das alte System mit den Pflegestufen Bezug genommen wird, entsprechend an die neuen Pflegegrade anpassen dürfen. Wir prüfen derzeit, welche Tarife wir hier überarbeiten können. Es ist eine der großen Herausforderungen, Tarife so zu entwickeln, dass sie auch bei den zahlreichen Pflegereformen ihren Wert erhalten. Daher haben wir bei unserem neuen Tarif versucht, hier Immunität zu erreichen und sind den konsequenten Weg gegangen: In unserem neuen Pflege-Verdoppler ist eine automatische Anpassung an Veränderungen in der Pflegepflichtversicherung eingebaut.

in Härtefällen sogar bis 7.200 Euro monatlich. Das Tagegeld erhöht die DKV alle drei Jahre automatisch – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Darüber hinaus haben Kunden natürlich die Möglichkeit, bei bestimmten Anlässen auf Antrag den Versicherungsschutz an ihre Lebenssituation anzupassen. Hinsichtlich der Pflegestufen sind die Leistungen des Tarifs PTG wie folgt aufgeschlüsselt: Ambulant Pflegestufe 0: Pflegestufe I: Pflegestufe II: Pflegestufe III: Härtefälle: Stationär Pflegestufe 0: Pflegestufe I:

30 % 40 % 70 % 100 % 150 %

100 % 100 %

» Geht die von der Bundesregierung gewollte Stärkung der familiären Pflege nicht an der soziodemografischen Entwicklung vorbei? Schmeing: Auf keinen Fall! Auch wenn sicherlich die Zahl der Angehörigen, die für die Pflege zur Verfügung stehen, im Laufe der Jahrzehnte sinkt, so ist doch die Pflege zuhause die bevorzugte Lebensform, wenn man auf Hilfe angewiesen ist. Das stärkste Wachstum an versorgten Menschen weisen übrigens die ambulanten Pflegedienste aus, nicht die stationären Einrichtungen. Und viele neue Wohnformen, z. B. Demenz-WGs, sind eigenorganisiert und somit ebenfalls ein Teil der häuslichen Pflege. » Wie stabil sind Ihre Tarife angesichts des Niedrigzinses und der Herausforderungen durch die demografische Entwicklung kalkuliert?

Pflegestufe II: Pflegestufe III: Härtefälle:

100 % 100 % 150 %

(Die Prozentangaben beziehen sich auf das vereinbarte Tagegeld.)

Stationäre Leistung bei ambulanter Einstufung. Zahlt die Pflegepflichtversicherung nur die Kosten für die Pflege zu Hause, obwohl der Kunde lieber im Pflegeheim untergebracht sein möchte, leistet die DKV für die stationäre Unterbringung in den Pflegestufen 0-III zu 100 %, in Härtefällen zu 150 %. Auch das verstärkt die Möglichkeiten, selbstbestimmt über die Pflegesituation zu entscheiden.

Schmeing: Die Unisex-Tarife im Bereich Pflege, die wir im Neugeschäft anbieten, sind alle nicht mehr mit dem hohen Rechnungszins von 3,5 % kalkuliert. Insofern mögen die Beiträge etwas höher sein als bei einigen Wettbewerbern, die Stabilität unserer Tarife ist uns hier aber wichtiger.

Deutschen Finanz-Service Institut (DSFI) die Leistungsqualität von Pflegezusatzversicherungen getestet. Die Testergebnisse sind in der August-Ausgabe von Focus Money abgedruckt. Dabei hat die DKV mit dem neuen Pflege Tagegeldtarif „PTG“ eine Top-Platzierung erreicht.

DKV Deutsche Krankenversicherung AG Der Gesundheitsversicherer der ERGO

Top-Auszeichnung für das neue Pflegetagegeld der DKV. Das Wirtschaftsmagazin Focus Money hat in einem Test zusammen mit dem

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege

Aachener Straße 300 50933 Köln Tel.: 0800 / 3 74 64 44 Fax: 0221 / 57 86 00 0 service@dkv.com www.dkv.com


16 | finanzwelt Special Pflege | Pflegeunterhalt

Kinderhaftung: Vor Gefahr sch端tzen finanzwelt Special 05/2015 | Pflege


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Kinder haften finanziell, wenn ein pflegebedürftiges Elternteil nicht alleine für seine Pflege aufkommen kann. Allerdings sind dabei nicht nur Freibeträge zu beachten. Unabhängige Experten wie auch Versicherer raten dem Vertrieb deshalb hinsichtlich des Policenabschlusses zu einer umfassenden Familienberatung, damit vorhandenes Vermögen nicht in Gefahr gerät.

Steht keine ergänzende private Pflegeversicherung zur Verfügung, muss die Differenz aus den Mitteln der direkt Betroffenen gedeckt werden. Und wenn dies nicht reicht, werden die Kinder herangezogen. Es gilt der Grundsatz: Kinder haften für ihre Eltern. Das ist die offizielle Lesart, doch ...

... werden in der Beratung zur Pflegeversicherung eigentlich auch die zahlreichen Freibeträge von Kindern ausreichend berücksichtigt? Christoph Lampe, Abteilungsleiter Produktmanagement Komposit, Kranken und Pflege Swiss Life Deutschland Vertriebsservice GmbH, hat einen differenzierteren Blick auf die rechtliche Lage: „Fakt ist in der Tat, dass aus dem Gehalt nur einigermaßen gut verdienende Singles oder gut verdienende Familien herangezogen werden. Beim Vermögen jedoch kann es schnell eng werden. Dort sind die Freibeträge keinesfalls üppig.“ Aber er schränkt gleichzeitig ein: „Selbst wenn hier keine Gefahr droht, sollten sich die Eltern nicht auf das Sozialamt verlassen.“

Die juristische Situation ist jedenfalls eindeutig, es ist längst nicht alles pfändbar. Da wären zunächst einmal die Unterhaltsansprüche des Ehepartners und der eigenen Kinder. Sie kommen natürlich vor den Ansprüchen der Eltern. Hinzu gesellen sich unterschiedliche Freigrenzen, die Selbstbehalte. Zur Zeit liegt ein Selbstbehalt pro Person bei mindestens 1.800 Euro im Monat. Die Hälfte davon kommt noch einmal obendrauf, bei Partnerschaften ohne Trauring werden fünf Prozentpunkte abgezogen. Und es muss auch keine einschneidende Senkung des sozialen Rangs oder Lebensstandards hingenommen werden. Einem berufstätigen Ehepartner steht darüber hinaus ein eigener Selbstbehalt von mindestens 1.440 Euro zu. Ist er selbst nicht berufstätig, hat er gegenüber seinem Ehepartner ersatzweise einen Taschengeldanspruch zwischen 5 und 7 % des Nettoeinkommens. Allerdings hat der BGH entschieden (AZ: XII ZR 67/00, d. Red.), dass für den Ehegatten des auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen nicht ein bestimmter Mindestbetrag maßgeblich ist, sondern der nach Maßgabe der ehelichen Verhältnisse bemessene höhere Unterhalt. Da er den Schwiegereltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist, muss er keine Rücksicht auf deren nachrangige Unterhaltsansprüche nehmen. Ausgerechnet der DoppelverdienerHaushalt hat beste Chancen, im Ernstfall völlig ungeschoren davonzukommen. Hingegen werden Singles und Familien mit einem Einkommen notfalls kräftig zur Kasse gebeten.

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Vor diesem Hintergrund der Vermögenssicherung ist Maklern dringend eine Beratung der Gesamtfamilie anzuraten. So sagt Gerhard Schuhmacher von Caritas: „Vermögenssicherung als Vertriebsansatz erfahre ich bei Präsentationen in Banken und Investmentgesellschaften, weniger beim Versicherungsvertrieb. Das Thema ist auch insgesamt bei Vermögensverwaltern mit einem entsprechenden familiären Hintergrund aktuell.“ Im Vertrieb von Versicherungen hapert es da jedoch, findet Uwe-Matthias Müller, Sprecher BVI 50Plus e.V.: „Ich glaube nicht, dass die Berater den Mandanten ausreichend klarmachen können, was auf einen Pflegebedürftigen und dessen Angehörige wirklich zukommen kann. Da gibt es aus Sicht unseres Verbandes noch sehr viel Nachholbedarf.“ Dass eine Betrachtung über die ganze Familie hinweg geradezu eine Steilvorlage für den Vertrieb sein kann, ergibt sich von selbst. Im Einzelfall mag es zwar nicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung kommen, vielfach ist es dafür auch bei den Kunden altersbedingt zu spät. Doch erstens positioniert sich ein Makler, der offen, für ihn selbst möglicherweise eher hinderliche Dinge, anspricht, als wahrer Sachwalter der Kundeninteressen. Zweitens vergrößert er automatisch sein Kundenpotenzial in erheblichem Maß. Und er trifft dabei – mit den Kindern in der Familie – automatisch auf mögliche Interessenten an Pflegepolicen. Die Zauberformel für die Zukunft lautet zweifelsohne Konzeptberatung. (hwt)

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Wer pflegebedürftig wird, verarmt. Und nicht nur das. Auch die Kinder werden unter der finanziellen Last mitunter bis zur Schmerzgrenze zu leiden haben. Das gilt zumindest, wenn eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim vonnöten ist. Denn die dort entstehenden Kosten werden nur zum Teil von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt.


18 | finanzwelt Special Pflege | Interview

Bloß keine Angst Auf die Frage, warum so viele Menschen von einer eigenen Pflegevorsorge nichts wissen wollen, obwohl sie im privaten Alltag immer häufiger mit dem Pflegethema konfrontiert werden, gibt es viele Antworten. Im Gespräch mit der finanzwelt erläutert Stephan Schinnenburg, Vorstand der ERGO Beratung und Vertrieb AG und dort verantwortlich für den Makler-, Banken- und Kooperationsvertrieb, warum sich die Produktentwicklung stets an den Bedürfnissen der Menschen ausrichten muss.

finanzwelt: Warum läuft das Geschäft mit der Pflegeversicherung nach wie vor schleppend – trotz des erkannten Bedarfs? Schinnenburg » Von rund 81 Millionen Pflegepflichtversicherten in Deutschland hatten laut PKV-Verband im Jahr 2013 nur 2,3 Millionen eine Pflegezusatzversicherung. Anders als die Krankenversicherung war die Pflegepflichtversicherung immer nur als Teilkaskoversicherung gedacht. Und dennoch schließen so wenige Menschen diese Lücke. Auch wir wollten wissen, warum das so ist, und haben in einer repräsentativen Untersuchung Menschen befragt. Die zentralen Ergebnisse: Die Sorge, dass ein naher Angehöriger pflegebedürftig werden könnte, teilen zwei Drittel der Männer und sogar drei Viertel der Frauen. Damit ist die Befürchtung, einen Pflegefall in der engeren Familie zu bekommen, größer als etwa die Angst vor Armut im Alter oder die Angst vor eigener schwerer Krankheit. Die Untersuchung zeigt, dass viele Menschen zum einen Angst vor der Pflegebedürftigkeit haben und das Thema verdrängen. Zum anderen haben viele das Gefühl, wenig über die Pflege zu wissen. Die Menschen wissen, dass sie für die Pflege vorsorgen müssen, wollen sich aber nicht mit dem Thema beschäftigen. finanzwelt: Was können Makler hiergegen tun und mit welchen Argumenten könnten sie beim Kunden „punkten“? Schinnenburg » Je älter die Menschen

werden, umso mehr machen sie Erfahrungen mit Krankheit und Pflege im persönlichen Umkreis. In der Folge nehmen sie das Thema Pflegebedürftigkeit eher an und setzen sich mit möglichen Konsequenzen auseinander. Allerdings: Im Alter verschlechtert sich der Gesundheitszustand häufig, und die Einstiegsbeiträge für die Pflegeversicherung sind im Alter höher als in jungen Jahren. Makler sollten ihre Kunden daher frühzeitig für das Thema sensibilisieren. Dabei schauen wir besonders auf die 30- bis 45-Jährigen. Wir wollen Wege finden, die Pflege aus der Verdrängung ins Bewusstsein zu holen. Ganz wichtig ist es, den Menschen nicht noch mehr Angst zu machen. Im Gegenteil: Im Alter auf Hilfe angewiesen zu sein, ist die normalste Sache der Welt. Die Frage ist nur: Wie will ich diese Lebensphase gestalten? Wie will ich leben? Und wie stelle ich sicher, dass das Geld dafür reicht? Das ist der Gesprächsansatz, den wir bevorzugen. finanzwelt: Und was sollten die Versicherer Ihrer Meinung tun, um die Maklerschaft bei ihrer Beratung zum Thema „Pflege“ zu unterstützen? Schinnenburg » Die entscheidende Frage ist: Wie gehen Menschen mit dem Thema Pflege um? Das müssen sich Versicherer in der Produktentwicklung bewusst machen: Wenn wir als Versicherer Produkte auf den Markt bringen wollen, die den Bedürfnissen der Menschen entsprechen, müssen wir diese Bedürfnisse erst einmal verstehen. Die

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Menschen wissen wenig über Pflege, daher sind einfache Produkte wichtig. Ein Beispiel dafür ist der neue PflegeVerdoppler der DKV. Mit diesem Tarif kann der Versicherte die Leistungen der


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Pflegepflichtversicherung verdoppeln – ohne Begrenzung auf den Rechnungsbetrag. Und die Leistungen passen sich immer an die Leistungen der Pflegepflichtversicherung an. Damit ist gut für die Pflegebedürftigkeit vorgesorgt und man muss sich im Laufe seines Lebens kaum noch damit beschäftigen. Ein weiterer Aspekt ist der Antrag: Im neuen Antragskonzept unterstützen wir die Makler dabei, direkt im Verkaufsgespräch die Versicherbarkeit des Kunden zu ermitteln. Unsere Gesundheitsfragen benennen konkret alle risikorelevanten Krankheitskomplexe. Damit erfährt der Kunde schon im Verkaufsgespräch, ob er sich bei uns versichern kann.

finanzwelt: Was glauben Sie sind die schwersten Hürden für die Makler? Schinnenburg » Aus meiner Sicht ist die größte Herausforderung für Makler und andere Vertriebspartner, den Interessenten von der Notwendigkeit einer Pflegeversicherung zu überzeugen. Erschwert wird dies zum einen dadurch, dass das Ereignis, das versichert werden soll, nämlich die Pflegebedürftigkeit, gerade bei jüngeren Menschen in der Regel noch in weiter Ferne liegt. Zum anderen kommt auch hier das Problem zutage, dass – wie schon erwähnt – viele Menschen das Thema Pflege verdrängen. Hier sehen wir Parallelen zur Arbeitskraftabsicherung, dieses Risiko

wird ebenfalls oft verkannt. Ein weiterer Aspekt: Die Bedarfsanalyse ist sehr umfangreich, beispielsweise die Berechnung des Tagegelds pro Pflegestufe. finanzwelt: Und nun kommen wir mal zum Positiven einer Pflegeversicherung. Denn schließlich geht es hier um die Absicherung nicht nur des Menschen, sondern auch seines Vermögens im Alter sowie den Erhalt seines Vermögens. Welche Leistungen muss eine Pflegeversicherung in jedem Falle beinhalten, um dies zu gewährleisten? Schinnenburg » Es kommt weniger auf einzelne Leistungen an. Die entscheidende Frage ist vielmehr: Reichen die Leistungen aus der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung insgesamt aus, um im Pflegefall alle Kosten zu decken? Kunden sind gut beraten, wenn sie sich diese Frage frühzeitig stellen. Sie sollten beispielsweise mit ihrem Makler die erwarteten Einkünfte im Alter den möglichen Ausgaben für die Pflege gegenüberstellen. Auf Basis dieser Analyse lässt sich die private Absicherung planen; Kunden können dann beispielsweise ein ausreichend hohes Pflegetagegeld vereinbaren. finanzwelt: Könnten denn Pflegetarife nach Art der Sachversicherung eine Lösung sein? Schinnenburg » Eine Teillösung, würde ich sagen. Tarife nach Art der Sachversicherung haben ja immer einen großen Preisvorteil in jungen Jahren. Junge Menschen schließen so vielleicht früher und mit einem guten Gesundheitszustand eine Pflegeversicherung ab. Das wäre eine gute Sache. Andererseits: Eine echte Vorsorge fürs Alter bekommt man nur mit einer Versicherung nach Art der Lebensversicherung. Sie müssen also jede Versicherung nach Art der Schaden irgendwann in eine nach Art der Leben überführen, mit einem Beitragsanstieg und viel Erklärungsbedarf beim Kunden. Das ist der Haken an der Sache. (hwt)

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20 | finanzwelt Special Pflege | Bausteine und Optionen

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Stein auf Stein – oder Hand in Hand

Die private Pflegezusatzversicherung von der Stange gehört heute am Markt weitestgehend der Vergangenheit an. Der Trend geht stattdessen eindeutig in Richtung Baukasten mit unterschiedlichen und je nach Kundenwunsch zusammenstellbaren Leistungen. So sagt Christoph Lampe, Abteilungsleiter Produktmanagement Komposit, Kranken und Pflege Swiss Life Deutschland Vertriebsservice GmbH: „Es gehört heute zum Standard, dass jede Pflegestufe separat abgesichert werden kann.“

Bausteine für jede Pflegestufe. Den Kunden stehen die vielfältigsten Optionen zur Verfügung. Nicht nur dass sie beispielsweise in der Tagegeldversicherung der PKV-Anbieter in flexiblen Tarifen für jede Pflegestufe die Höhe des Tagegeldes individuell festlegen können, es lassen sich auch Bausteine für einzelne Pflegestufen miteinander kombinieren. Man kann vielfach wählen, ob im Ernstfall die Pflege ausschließlich vollstationär in einem Pflegeheim oder aber zusätzlich auch ambulant versichert sein soll. Beitragsbefreiungen bei Pflegebedürftigkeit, Einmalleistungen bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit, Anpassungsgarantien während der Vertragslaufzeit oder ein zusätzlicher Todesfallschutz – es geht nahezu alles.

Nicht nur Makler müssen den Überblick behalten, es stellt sich noch die Frage: Verstehen die Verbraucher eigentlich Pflegetarife nach dem Baustein-Prinzip? Uwe-Matthias Müller, Sprecher des Bundesverbandes Initiative 50Plus, hat daran keine Zweifel: „Eigentlich sollten sie, so schwierig ist das ja nicht. Die Frage, warum sich Pflegeversicherungen so schleppend verkaufen, liegt mit Sicherheit am fehlenden Verständnis für die Zielgruppe und am fehlenden Zugang zur Zielgruppe. Da der Bundesverband Initiative 50Plus das Thema Pflege sehr fokussiert, wollen wir qualifizierten Beratern in diesen Fragen helfen.“

Ob moderne Baukastensysteme die Bundesbürger zu mehr Pflege anregen, ist ohnehin nicht klar. So sagt Dr. Stefan M. Knoll, Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG: „Eine gute Frage, denn Flexibilität ist augenscheinlich nicht das Maß der Dinge, das Kunden zur Vorsorge animiert.“ Das zunehmende Individualisieren von Tarifen verkompliziere vielmehr das, was auch einfach sein könne. Individuelle, flexible Policen würden viel zu oft als Vorteil verkauft, seien für den Kunden aber eher unverständlich und würden nur zu mehr Un-

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übersichtlichkeit führen. Dr. Knoll ergänzt: „Warum soll man denn etwas individuell berechnen, was im Hinblick auf die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht bekannt ist? Was aber bekannt ist, ist die Leistung der staatlichen Pflegeversicherung. Was liegt also näher, als diese Leistung als Referenzpunkt zu nehmen und sie in irgendeiner Form zu erhöhen? Insofern sind wir der Überzeugung, dass weniger flexible Tarife für die breite Masse der Menschen umso wichtiger sind. Einfache, leicht verstehbare Versicherungslösungen sind das Gebot der Stunde, um die Absicherungsbereitschaft der Menschen kräftig nach oben zu bringen.“ Die Deutsche Familienversicherung habe mit ihrem neuen Konzept, der „DFV-DeutschlandPflege im Postkartenformat“ dafür gerade eine Pflegevorsorge für alle entwickelt, die hierfür einen starken Impuls geben soll. Mit diesem Tarif könne die im Pflegefall beim Kunden entstehende Finanzierungslücke durch Verdopplung oder Verdreifachung des staatlichen Pflegegeldes auf einfache Weise reduziert oder ganz geschlossen werden. Dr. Knoll ergänzt: „Und zwar sowohl bei der Pflege zu Hause wie bei der Unterbringung im Heim. Einfacher geht’s nicht.“ Auch Lampe spricht sich für leicht verständliche Tarife aus: „Mein Gefühl sagt mir, dass wir eher einfache Produkte benötigen, um auf hohe

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Immer mehr Versicherer setzen in Sachen Pflege auf Baukastensysteme, mit denen Makler und Kunden eine ganz individuelle Absicherung zusammenstellen können. Oder auf Optionen zu völlig anders gelagerten Hauptversicherungen. Doch was neu ist, muss nicht unbedingt auch zielgerichtet sein. Sagen etliche Experten und fordern eine Vereinfachung der Angebote.


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Stückzahlen zu kommen.“ Wichtiger als maximale Flexibilität sei eine hohe Bedingungsgüte. Wie wichtig es ist, in der Bevölkerung eine höhere Durchdringung mit Pflegepolicen zu erreichen, zeigt das bisherige Absatzergebnis. Gerhard Schuhmacher, Mitbegründer und 1. Vorsitzender Caritas St. Johannes e. V., erkennt in der Bevölkerung sogar ein gewisses Desinteresse an Hightech-

Produkten: „Die Verbraucher sind sich der Problematik Pflegefall mit über 90 % bewusst. Tatsache ist jedoch, dass ein verstärktes Interesse entsteht, wenn es im Freundeskreis plötzlich Pflegefälle gibt, die das Familienumfeld entsprechend belasten. Dem Verbraucher ist es egal, wie der Tarif selbst gestaltet ist. Wesentlich ist die Ausrichtung auf die entsprechenden finanziellen Verhältnisse.“

Damit die Menschen überhaupt zur Pflegeversicherung finden und Makler es in ihrer Beratung einfacher haben, springen immer mehr Versicherer auf den Trend Cross-Over auf. Cross-Over heißt das Schlagwort – die Absicherung des Pflegerisikos kommt quasi durch die Hintertür über Optionen zu Berufsunfähigkeits- und privaten Rentenversicherungen, zu Rürup- oder auch zu Riester-Policen. Oder es wird zur leistungsstarken Pflegezusatzversicherung als Beipack zum Pflege-Bahr gegriffen. Sogar in der betrieblichen Altersversorgung bietet der Markt mittlerweile Pflegeoptionen. Nicht immer sind solche Modelle aber frei von Problemen. Beispiel bAV: Der Gesetzgeber hat klipp und klar festgelegt, dass über solche Verträge auch biometrische Absicherungen darstellbar sind. Doch dabei handelt es sich nach Lage der Dinge um die Risiken Alter, Tod und Invalidität – und eben nicht um die Pflegebedürftigkeit. Eine Betriebsprüfung könnte deshalb zur Folge haben, dass die entsprechenden Steuer- und Sozialabgabenvorteile für den Pflegepart zurückerstattet werden müssen. Der Arbeitgeber wird hiervon für die gesamte Vertragslaufzeit betroffen, der Arbeitnehmer zumindest für die letzten drei Monate. Verbraucherschützer kritisieren ohnehin, dass bei so genannten „verbundenen“ Policen ein Teilkündigungsrecht fehle, da es hier ein gemeinsames Bedingungswerk gebe. Makler sollten deshalb dreimal hinschauen, zu welchem Produkt sie den Kunden raten. Es könnte ansonsten – Beispiel bAV – rasch die Haftungsfrage virulent werden.

Die Frage ist, ob sich mit Pflegeoptionen zu Renten- oder BUVersicherungen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option überhaupt ausreichende Leistungen zu einem bezahlbaren Preis darstellen lassen. Christoph Lampe reagiert darauf mit einem „klaren Nein“: Aus heutiger

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Uwe-Matthias Müller Sprecher Bundesverband Initiative 50Plus e.V.

späteren Lebensjahren eine Pflegeversicherung hinzuzukaufen. Geworben wird mit dem Erlass einer erneuten Gesundheitsprüfung. Häufig fällt jedoch unter den Tisch, dass der Pflegebeitrag stets altersbedingt kalkuliert wird. Für die betreffenden Kunden könnte es dann also ein böses Erwachen geben. Nicht ohne Grund raten alle Fachleute, Pflegepolicen wegen des Preises möglichst frühzeitig abzuschließen.

Dennoch lassen sich Pflegeoptionen zu Renten- oder BU-Versicherungen leichter an die Kunden bringen als eigenständige Pflegezusatzpolicen. Für Robert Zimmerer, Geschäftsführer der IME Initiative MarktErfolg UG, ist das nicht ganz unverständlich: „Option hört sich in den Ohren des Kunden und mit seinem meist laienhaften Sachverstand eher positiv an. Unterstellt der Begriff

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Gerhard Schuhmacher Mitbegründer und 1. Vorsitzender Caritas St. Johannes e. V.

Option doch ein für ihn mögliches, flexibles Handeln.“ Optionen, die der Kunde ziehen könne, gefielen ihm und würden damit vielleicht leichter verkauft. Zimmerer: „Es stellt sich nur die Frage, ob die dahinter stehenden Systematiken im jeweiligen Produkt und die damit gegebenenfalls verbundenen und für den Kunden vielleicht negativen PreisLeistungs-Modalitäten auch noch so positiv wirken, wenn sie der Kunde kennt. Leichter verkaufen ist nicht unbedingt bedarfsgerecht und optimal in Preis und Leistung.“ Etwas anders beurteilt das allerdings Gerhard Schuhmacher: „Das ist aus meiner Sicht das Thema Glaskugel lesen. Kein Mensch weiß, wie sich Thema Pflege in der Zukunft entwickeln wird. Es macht natürlich Sinn, wenn ich den Gesundheitszustand in jungen Jahren nutzen kann, um zum Beispiel mit 65 Jahren eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen zu können.“(hwt)

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Sicht bräuchte man zur Schließung der Lücke mindestens 1.800 Euro Pflegerente. Die kostet derzeit für gesunde 67-Jährige locker 500 Euro monatlich.“ Die Optierer-Tarife seien jedoch noch gar nicht kalkuliert. Die Rechnungsgrundlagen würden nicht besser und die Versicherer benötigten zudem einen erheblichen Antiselektionszuschlag, da vermutlich überwiegend Vorerkrankte die Optionen ziehen würden. Lampe: „Wir empfehlen daher immer einen möglichst frühen Abschluss. Wem das zu teuer ist, dem sei zumindest ein kleines Pflegetagegeld mit hoher Dynamik empfohlen.“ Zunächst mögen die Angebote in der Tat verlockend sein. Wer beispielsweise zu seiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine Pflegeoption abschließt, ist dreifach abgesichert: Er erhält eine monatliche Rente, wenn er berufsunfähig wird. Diese Rente verdoppelt sich beim Eintritt einer Pflegebedürftigkeit. Und wenn es so vereinbart war, gibt es bei Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Pflegerente. Oder ein anderes Beispiel: Es wird eine private Rentenversicherung abgeschlossen, aus der im Pflegefall sofort die Altersrente fällig wird – und zwar in doppelter Höhe. Und das Ganze ohne erneute Risikoprüfung. Kritisch wird es allerdings, wenn die Option nur darin besteht, in


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Der große Wurf – oder doch nicht? Das Pflegestärkungsgesetz 2 wird Anfang 2017 in Kraft treten. Statt der bisher üblichen drei Pflegestufen wird es dann fünf Pflegegrade geben und damit deutlich mehr Orientierung an der Lebenswirklichkeit als bisher. Jedoch stellt sich die Frage, ob dies im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung wirklich der seit vielen Jahren erwartete Befreiungsschlag ist. Vieles – so ein Ergebnis dieses Expertengesprächs – gründet sich auch künftig auf dem Prinzip Hoffnung. Das gilt allerdings ebenso für die private ergänzende Pflegeversicherung. Bringt das Jahr 2016 einen Umschwung im Vertriebserfolg? Nutzen die Versicherer den durch das neue Gesetz vorgegebenen Änderungszwang bei bestehenden Tarifen für die Neuentwicklung innovativer Produkte?

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Die Experten zu Besuch bei der finanzwelt: Christoph Lampe, Abteilungsleiter Produktmanagement Komposit, Kranken und Pflege bei Swiss Life Deutschland Gerhard Schuhmacher, Mitbegründer und 1. Vorsitzender Caritas St. Johannes e. V.

finanzwelt: Das Pflegestärkungsgesetz 2 befindet sich in der parlamentarischen Pipeline und soll 2017 in Kraft treten. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, die häusliche Pflege zu stärken. Ist dies angesichts der demografischen Entwicklung mit immer mehr Alleinstehenden und Ein-Personen-Haushalten wirklich der richtige Weg? Schuhmacher » Ich denke nicht, dass die Bundesregierung hier auf das falsche Pferd setzt. Erstens ist die stationäre Pflege in den vergangenen Jahren zu kostspielig geworden, zweitens stärkt das neue Gesetz die niederschwellige Pflege, also beispielsweise Blumen gießen, Zeitung vorlesen oder gemeinsames Spazierengehen. Hierfür könnten 50 % der ALG II-Empfänger mobilisiert werden. Der Staat spart also kräftig an den Sozialleistungen. Lampe» Wenn es das Ziel ist, 50 % der ALG-Empfänger sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, frage ich mich allerdings, wie das aus den 125 Euro pro Monat finanziert werden soll, die für derartige Leistungen bereitgestellt werden sollen. Schuhmacher » Es wird sich für die Betroffenen lohnen. Statt ALG II kommen sie im Monat auf 1.500 bis 1.600 Euro. Die Differenz gilt es zu stemmen. finanzwelt: Lassen sie uns vielleicht stärker auf den demografischen Faktor eingehen. Schuhmacher » Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass die Zahl der seniorengerechten Wohnungen laufend zunimmt. Und viele pflegebedürftige Menschen beherrschen zugleich den Umgang mit technischen Geräten wie etwa Mobiltelefonen. Ihnen fällt es

deswegen auch nicht schwer, mobile Notruftelefone zu sozialen Diensten zu benutzen. Lampe» Grundsätzlich möchte sicher jeder daheim gepflegt werden. Wenn dies dann auch noch zumindest teilweise durch Angehörige gewährleistet werden kann, ist das für die Pflegepflichtversicherung deutlich günstiger. Deshalb setzt der Staat auf ambulante Pflege. Inwieweit Alleinstehende, die vielleicht zusätzlich häufiger innerhalb Deutschlands umgezogen sind, später an der eigenen Wohnung hängen, bleibt fraglich. Und es mag ja durchaus auch Menschen geben, die mit Hilfe technischer Geräte in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können. Aber ich stelle mir schon die Frage, inwieweit dies auf Demenzkranke zutrifft, deren Zahl bekanntlich stark zunimmt. Schuhmacher » Dem kann ich nicht widersprechen. finanzwelt: Herr Schuhmacher, Sie berichten von Ihren Erfahrungen mit seniorengerechten Wohnungen. Aber gilt dies auch für Gesamtdeutschland? Sind wir hier wirklich schon so gut aufgestellt, dass die Umsetzung des Gesetzes funktionieren kann? Schuhmacher » Bislang handelt es sich nur um eine Option. Um ein Ziel, das es zu erreichen gilt. Lampe» Mit Verlaub, ich sehe die Baukräne nicht für die vielen Wohnungen, die wir in 20 oder 30 Jahren in Summe haben müssten. Immobilien sind langfristige Investitionen. Wir brauchen gute Konzepte, die auch dann noch funktionieren, wenn die Zahl der Pflegebedürftigen nach dem zu erwartenden Boom wieder abnimmt. Für die

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geburtenstarken Jahrgänge wurden früher schon Kindergärten und Schulen gebaut, die anschließend erst einmal nicht mehr gebraucht wurden. Schuhmacher » Immerhin lässt sich sagen, dass die Zahl der Demenzkranken statistisch durch eine veränderte medizinische Bewertung des Demenzbegriffs abnehmen wird. Ganz spannend wird es werden, wenn in diesem Jahr der 7. Altenbericht der Bundesregierung erscheinen wird. Zurzeit wird daran gearbeitet, im Dezember soll es so weit sein. Allerdings muss man konzedieren, dass es der öffentlichen Hand an Geld für den Wohnungsbau fehlt. Zumal niemand präzise vorhersagen kann, wie sich die aktuelle Flüchtlingsproblematik entwickeln wird. Vieles bleibt also eine Frage der Kassenlage. Lampe» Es bleibt meines Erachtens festzuhalten, dass finanzielle Lasten auch weiterhin auf die nachfolgenden Generationen verschoben werden. Und es stellt sich nach wie vor die Frage, wie bestandsfest das gesetzliche Umlagesystem eigentlich ist. Reicht etwa der Fonds, der ab 2035 entspart werden soll, um zusätzliche Kosten durch die demografisch bedingt steigende Zahl der Pflegebedürftigen auffangen zu können? finanzwelt: Eine weitere Frage dürfte sicher sein, woher wir all die Pflegekräfte für eine gestärkte ambulante Betreuung nehmen? Hier herrscht doch heute schon Notstand. Schuhmacher » Das ist in der Tat ein Riesenproblem. Weibliche Kräfte aus Polen kosten heute schon 2.000 Euro im Monat. Die Zeit der niedrigen Löhne ist vorbei. Um das ausgleichen zu können, gab es Versuche mit Frauen


26 | finanzwelt Special Pflege | Expertengespräch Pflegeversicherung

Christoph Lampe

aus Litauen. Aber die kamen mit dem Leben und den Standards in Deutschland nicht klar. Lampe» Ich denke, die Probleme sind noch viel größer. Pflegekräfte haben zum Beispiel aufgrund ihrer Berufsgruppeneinstufung keinen Zugang zu günstigen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Das ist ein gesellschaftliches Problem und sollte daher nicht auf die Betroffenen oder die Versicherer abgewälzt werden. Zuschüsse könnten hier Anreize schaffen und langfristig sogar die Sozialkassen entlasten, da ein Absturz auf Hartz IV vermieden würde. Schuhmacher » Und das wäre dringend erforderlich, das durchschnittliche Arbeitsleben einer Pflegekraft liegt bei sieben Jahren. Lampe» Es muss uns gelingen, den Beruf des Altenpflegers attraktiv zu machen und angemessen zu entlohnen. Schuhmacher » Zurzeit wird zumindest überprüft, ob man einen bundesweit einheitlichen Tariflohn hinbekommen kann. Endlich. Wichtig wären aber auch einheitliche Ausbildungsrichtlinien. Hier liegt vieles im Argen. Zumal das Ausbildungsniveau wegen der steigenden Zahl der Migranten in diesem Beruf ohnehin schon abgesenkt wurde.

Lampe» Das System hakt aber nicht nur in den Fragen von Ausbildung, Nachwuchs oder Wohnraum. Es ist doch unübersehbar, dass auch die Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigen werden. Wie wenig das Umlageverfahren für diese gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe geeignet ist, lässt sich ganz einfach an nüchternen Zahlen ablesen. In der sozialen Pflegepflichtversicherung mit ihrem Umlageverfahren hat sich der effektive Durchschnittsbeitrag seit 1995 fast verdoppelt, in der privaten Pflegepflichtversicherung mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren ist er im selben Zeitraum nur um 2 % angestiegen. Für mich zeigt dies die Überlegenheit eines kapitalgedeckten Systems. Angesichts der Kassenlage in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist zudem damit zu rechnen, dass auf Dauer Leistungen reduziert werden müssen, um die finanzielle Belastung der gesetzlich Versicherten halbwegs erträglich zu halten. Wir kennen das ja zur Genüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn aber die Leistungen in der Zukunft reduziert werden, ist es für einen kostengünstigen Abschluss einer privaten ergänzenden Pflegeversicherung oft zu spät.

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finanzwelt: Das sind Dinge, die der Gesetzgeber schon bei der Einführung der Pflegepflichtversicherung leicht hätte erkennen können. War der Beschluss zum Umlageverfahren letztlich ein ideologisch geprägter? Schuhmacher » Ein klares Nein. Die Einführung der Pflegeversicherung war ja schon 1992 angedacht worden, und zwar nach Art der Kapitaldeckung. Da lag aber die Wiedervereinigung Deutschlands gerade mal drei Jahre zurück. Und die ohnehin vorhandene Ablehnung des eingeführten Solidaritätszuschlags wollte man nicht mit der zusätzlichen Belastung durch die Pflegeversicherung noch vergrößern. Lampe» Für mich hat da eine ganze Menge Ideologie mitgespielt. Natürlich scheute man sich vor einem zu hohen Beitrag, um die Abwehr in Grenzen zu halten. Allerdings stellt sich mir die Frage, was aus einem eventuellen Kapitalstock mittlerweile geworden wäre. Denkbar zumindest, dass irgendeine Regierung ihn längst für andere Zwecke verbraucht hätte. Auch beim Pflege-Bahr ist der große Wurf ja nicht gelungen. Hier wäre möglicherweise eine Verpflichtung aller Bürger zum Vertragsabschluss der bessere Weg gewesen. Stattdessen ist ein Produkt herausgekommen, bei dem keiner die Auswirkungen einer möglichen Antiselektion exakt abschätzen kann. Die Versicherungswirtschaft muss damit nun vor dem Hintergrund des Annahmezwangs klarkommen. Schuhmacher » Ein für alle Bürger verpflichtender Versicherungsabschluss ist seinerzeit am GDV gescheitert. Die Verantwortlichen dort haben das Thema nicht rechtzeitig erkannt. finanzwelt: Wenn wir schon bei der Fehlersuche sind – warum ist denn bislang aus der privaten ergänzenden Pflegeversicherung auch zwei Jahrzehnte nach Einführung der ersten Tarife kein Renner geworden? Die bisher abgeschlossenen rund drei Millionen Policen sind doch eher ein Zeichen oder Ohnmacht als des Erfolgs. Zumal


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hiervon ein Drittel auch noch PflegeBahr ist. Schuhmacher » Nun, in den Jahren 1994 und 1995 hatten wir ganz klar das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung auf dem Schirm, und damit waren die Makler dann auch erst einmal ein Jahrzehnt lang beschäftigt. Jetzt ist das Thema Pflegeversicherung nach vorne gekommen. Es handelt sich hierbei allerdings um eine hochkomplexe Materie, zu der vielen Maklern die erforderlichen Kenntnisse fehlen. Also brauchen wir auch jetzt wieder einige Zeit. Lampe» Ich glaube, wir sind hier gedanklich schon einen Schritt zu weit. Vertrieb ist zu einem erheblichen Teil Fachlichkeit, ein anderer ganz großer Teil ist Emotion und Ansprache. Die Frage lautet doch: Habe ich zum Pflegethema eine Story? Und da muss ich leider feststellen, dass diese Story häufig fehlt. Unsere Aufgabe ist es, den Menschen glaubhaft darzulegen, weshalb es sich für sie lohnt, in eine private Pflegevorsorge zu investieren. Das Thema Einkommenssicherung erzeugt dabei eine größere Motivation, als die Skizzierung eines realen Pflegeszenarios. finanzwelt: Also ist Düsternis bei diesem Thema fehl am Platz? Lampe» Ja, es geht um Positives, nämlich den Schutz des Einkommens, des Vermögens, der Familie und natürlich der eigenen Würde. Selbst die Verwirklichung von Träumen ist weiterhin möglich, wenn das angesparte Geld nicht für die Pflegekosten eingesetzt werden muss. Immer mehr Reiseveranstalter bieten Reisen für Pflegebedürftige an. Auch beim Thema Elternunterhalt sollten wir auf Angstmacherei verzichten. Ein Einfamilienhaus bleibt beispielsweise zu Lebzeiten des Pflegebedürftigen nahezu immer unangetastet, allerdings sichert sich das Sozialamt ggfs. mit einer Zwangshypothek ab. Insofern ist eine Pflegezusatzversicherung immer auch ein Erbenschutzprogramm.

finanzwelt: Bis zu welchem Alter lohnt sich denn die Pflegeversicherung, wann muss der Makler seinem Kunden sagen, es ist bei vernünftiger finanzieller Betrachtung zu spät dafür? Lampe» Das ist eine Frage der persönlichen Situation. Ein Tagegeld ist prinzipiell auch für 60-Jährige noch erschwinglich. Aber wenn ein ZweiPersonen-Haushalt monatlich zweimal 100 Euro, also insgesamt 200 Euro, aus dem verfügbaren Einkommen aufbringen soll und das bei sinkendem Rentenniveau, dann kann das schon zum Problem werden. Grundsätzlich gilt die Faustregel: Je mehr man zu verlieren hat, desto mehr sollte man bereit sein, zu investieren. Schuhmacher » 2016 könnte aber für den Vertrieb ein absolut spannendes Jahr werden. Dann laufen schließlich all jene Lebensversicherungen aus, die nach dem 5+7-Modell noch kurz vor dem Ende des Steuervorteils abgeschlossen worden waren. Da wartet ein Riesengeschäft für die Wiederanlage.

der Mischfinanzierung, also Einmalbeitrag plus niedriger, laufender Beitrag. Aber was mir dabei Probleme bereitet, ist etwas ganz anderes. Wir brauchen für Vertrieb und Kunden dringend innovativere und attraktivere Produkte. Längst nicht alle Gesellschaften bieten beispielsweise eine Kündigungsmöglichkeit mit Rückkaufwert an. Und bei der Frage, ob es bei Tod vor Eintritt eines Pflegefalls eine Leistung gibt, wird der Markt noch übersichtlicher. Ganz dünn wird es dann, wenn der Tod nach einer kurzen Pflegedauer eintritt. Am Markt gewährleistet aber nur die „Geld-zurück-Garantie“ von Swiss Life eine wirklich weitgehende Absicherung der eingezahlten Beiträge in Form einer Todesfallleistung vor und nach Eintritt des Pflegefalls. Schuhmacher » Ich persönlich bin ja auch Gesellschafter bei den „Alten Hasen“. Wir entwickeln derzeit gemeinsam mit den Maltesern einen Demenzschutzbrief. Das dürfte Beratungsgespräche auch zur Pflegeversicherung erleichtern.

finanzwelt: Nun ja, die Wiederanlagequote bei abgelaufenen LV-Policen ist ja schon heute kein Ruhmesblatt für Versicherer und Vertrieb. Und wohl vornehmlich aus logistischen Gründen. Warum sollte sich das ausgerechnet jetzt ändern? Lampe» Die entscheidende Frage wird sein: Wer betreut den Kunden dabei, der Versicherer selbst oder der Makler? Ich bin aber überzeugt davon, dass wir das Thema 2016 in die Vertriebsköpfe hineinbekommen werden.

finanzwelt: Könnte denn eine Pflegefallvorsorge nach Art der Schadenversicherung den Vertriebserfolg stärken? Lampe» Vor allem junge Menschen sind die richtige Zielgruppe für derlei Produkte. Sie kommen in den ersten Vertragsjahren sehr kostengünstig an einen hochwertigen Versicherungsschutz. Allerdings würden wir solche Produkte für unsere Endkundenvertriebe nur freigeben, wenn spätestens ab Mitte vierzig der vollständige Aufbau von Alterungsrückstellungen erfolgt. Ansonsten wird der Versicherungsschutz unbezahlbar, wenn man ihn am dringendsten braucht. Schuhmacher » Darstellbar wäre im gerade angesprochenen Kontext auch eine Finanzierung von Sachleistungen. Das diskutieren wir gerade mit dem Deutschen Städtetag. Die dort Verantwortlichen müssten sich dann allerdings noch die Versicherer für solche Produkte suchen.

finanzwelt: Mit einem Einmalbeitrag für den Pflegefall vorsorgen, geht bekanntlich nur über Rententarife. Wieviel muss der Kunde denn „locker“ machen, um hier auf ein vernünftiges Level zu kommen? Schuhmacher » Sicherlich 60.000 Euro. Lampe» In dem Alter reicht vermutlich nur ein sechsstelliger Betrag, wenn das Thema komplett ausfinanziert sein soll. Es gibt aber auch die Möglichkeit

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28 | finanzwelt Special Pflege | Expertengespräch Pflegeversicherung

finanzwelt: Ein ganz entscheidender Punkt ist aber auch, wie sich das Pflegestärkungsgesetz 2 auf bestehende Pflegezusatzversicherungen auswirken wird. Schuhmacher » Was ich derzeit feststelle, ist zumindest nach außen hin eine große Gelassenheit. Auf Versichererseite lehnt man sich offenbar zurück und wartet die endgültige Verabschiedung ab. Im Hintergrund laufen aber sicherlich Gespräche zwischen Erst- und Rückversicherern. Lampe» Rechtssicherheit ist unabdingbar für die Tarifkalkulation. Hinzu kommt das Thema Innovation. Viele heutige Tarife bieten eine Umstellungsoption. Kunden mit Bisex-Tarifen sollten an ihren Verträgen festhalten und Mehrbedarf gegebenenfalls durch neue Produkte decken. Ergänzende Bausteine wären hilfreich, um Altkunden den Zugang zu Innovationen zu ermöglichen, ohne den günstigen Tarif aufzugeben. finanzwelt: Gibt es beim Zeitplan denn einen Unterschied zwischen Krankenund Lebensversicherern? Lampe» Die PKV wird rechtzeitig zur Einführung des Gesetzes am 1. Januar 2017 mit neuen Tarifen präsent sein, die Lebensversicherer könnten

Gerhard Schuhmacher

gegebenenfalls etwas später dran sein. Für den Verkaufserfolg entscheidend dürfte bei Letzteren sein, ob mindestens der Mehrbeitrag gegenüber dem Pflegetagegeld definitiv an den Kunden zurückfließt, falls er nicht pflegebedürftig wird oder nach kurzer Pflegedauer verstirbt. Meiner Ansicht nach wäre es in der Tarifentwicklung an manchen Stellen hilfreich, Impulse aus dem Vertrieb aufzunehmen. Ein nachträgliches Eingreifen in neu ge-

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege

schaffene Tarife funktioniert so gut wie nie. Fazit: Das Pflegestärkungsgesetz 2 wird von der Regierung als ein großer Wurf gefeiert. Jedoch stellen sich unweigerlich Fragen, da hiermit – neben der Neufassung des Pflegebegriffs – vor allem die häusliche und ambulante Pflege gefördert werden soll. Sowohl im Hinblick auf betreutes Wohnen wie in Bezug auf die erforderlichen Pflegekräfte geht die Rechnung nur auf, wenn alle Prämissen hundertprozentig erfüllt werden. Daran darf gezweifelt werden. Wie auch immer – Makler müssen ihren Kunden in den kommenden Monaten verstärkt erklären, dass das neue Gesetz die Notwendigkeit des privaten Versicherungsschutzes auch künftig nicht aushebelt, im Gegenteil. Ihre Ansprache sollte sich mehr an die jüngere Generation richten, aber auch an diejenigen, die über Geld zur Wiederanlage verfügen und einen Einmalbeitrag für die Pflegeversicherung schultern können. 2016 bietet mit dem Auslaufen eines großen Portfolios an 5+7-Verträgen in der Lebensversicherung hierfür beste Chancen. Die Versicherer selbst könnten und sollten die Anstrengungen des Vertriebs mit innovativen Produkten stützen. (hwt)


Pflege-Bahr | finanzwelt Special Pflege | 29

Unverzichtbar trotz Kritik

Im Frühjahr hat die Stiftung Warentest Pflegetarife getestet, der Pflege-Bahr konnte dabei keine Lorbeeren ernten. Das im Jahr 2013 eingeführte staatlich geförderte Modell sieht nicht nur unzureichende Leistungen im Ernstfall vor. Was bei einem Eigenanteil der Versicherten von 10 Euro monatlich und 5 Euro vom Staat obendrauf schon vom Volumen her kaum verwunderlich ist. Verbraucherschützer üben stattdessen immer wieder Kritik an der Bauart der Policen. Da es für die Anbieter einen Kontrahierungszwang ohne Gesundheitsprüfung gibt und Kunden nur abgelehnt werden können, wenn sie bereits pflegebedürftig sind, würden die Tarife auch entsprechend kalkuliert. Und weil sich besonders Kranke für die geförderte Variante der Pflegeversicherung entschieden, müssten die Beiträge für den Versicherungsschutz logischerweise überproportional steigen. Außerdem gebe es im Pflegefall keine Beitragsfreiheit, auch Pflegebedürftige müssten also weiter zahlen. Eine Kritik, die so allerdings nicht zutrifft. Denn eine staat-

liche Förderung gibt es nur für solche Verträge, die den Kunden die Möglichkeit einräumen, ihren Vertrag rückwirkend zum Eintritt des Pflegefalls zu kündigen oder ruhig stellen zu lassen. Was immer wieder übersehen wird, ist die mit der Einführung des PflegeBahr gestiegene Sensibilität der Deutschen für das Thema Pflege. Dass dieses Modell den Blick der Verbraucher auf einen erforderlichen umfangreicheren Schutz verstellt, sehen Versicherungsexperten auf breiter Front nicht. So sagt Christoph Lampe, Abteilungsleiter Produktmanagement Komposit, Kranken und Pflege Swiss Life Deutschland Vertriebsservice GmbH: „Ich empfinde den Pflege-Bahr als hervorragendes Backup. Kein Vertriebler muss mehr Angst vor der Ansprache einer Pflegezusatzversicherung haben, da er selbst erheblich vorerkrankten Kunden eine Lösung bieten kann.“ Auch Sybille Schneider, Sprecherin ERGO Versicherungen, kann dies nicht erken-

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege

nen: „Wir freuen uns über jeden Kunden, der sich für den Pflege-Bahr interessiert. Denn dieser Kunde möchte das finanzielle Risiko der Pflege absichern, und das ist wichtig.“ Ob am Ende der Beratung der Pflege-Bahr für seine Bedürfnisse ausreiche, müsse sich dann zeigen.“ Äußerst dezidiert und mit deutlicher Kritik an der Politik sagt Dr. Stefan M. Knoll, Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG: „Immerhin haben seit Einführung mehr als eine halbe Million Menschen einen solchen Vertrag abgeschlossen, der nach wie vor gerade für jüngere Menschen Vorteile bietet. Viel entscheidender ist aber, dass der Staat derzeit nichts unternimmt, um den Menschen klar zu machen, dass private Vorsorge im Grundsatz wichtig ist.“ Mit ihren vollmundigen Leistungsversprechen im Zuge der anstehenden Pflegereform zerrede die Politik vielmehr jede Bereitschaft und Initiative der Menschen, für den Pflegefall zusätzlich privat vorzusorgen. (hwt)

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Längst ist der frühere Bundesgesundheitsminister von der großen Politbühne in Berlin abgestiegen. Doch die unter seinem Namen bekannte geförderte Pflegezusatzversicherung erfreut sich großer Beliebtheit – laut PKV-Verband besonders bei jungen Menschen. Dabei erfüllt sie ganz nebenbei einen Zweck, der weit über Tarifkalkulationen hinausreicht.


30 | finanzwelt Special Pflege | Pflegeimmobilien

Entspannt wohnen ... und entspannt anlegen Aufteiler (realgeteilter Immobilienbesitz, d. h. Apartments) gegen Beteiligungen – wie partizipieren alle Kunden objektgerecht und anlegergerecht an der profitablen Assetklasse? Wer bietet in welcher Kategorie welche Assets an? Wie lässt sich die Plausibilität prüfen?

Blasenbildung am Wohnungsmarkt hin oder her, die Aussicht auf steigende Zinsen zumindest in den USA macht Immobilieninvestoren nervös – in Metropolen wie München werden Neubauwohnungen vom Plan weg gekauft, doch die kräftig steigenden Preise lassen Renditeträume wie Butter an der Sonne dahinschmelzen. In einer alternden Gesellschaft ist das klassische Einfamilienhaus am Stadtrand im Grünen oder gar auf dem Dorf vermutlich nicht die ideale Geldanlage – bei einer Pflegeimmobilie (dazu zählen Alters- und Pflegeheime sowie Seniorenresidenzen) sieht das anders aus.

Pflegeimmobilien bei Anlegern sehr beliebt. Immer seltener kann die Pflege von Angehörigen so wie früher in den Familien geleistet werden, immer mehr über 80-Jährige werden wegen Demenz und/oder anderen Altersgebrechen

pflegebedürftig. Deshalb ist dieses Immobiliensegment, zu dem Alters- und Pflegeheime sowie Seniorenresidenzen zählen, bei Anlegern so beliebt. Die Nachfrage wird über die nächsten Jahrzehnte mindestens stabil bleiben. Doch das ist nicht alles: Regelmäßig sind Investoren in Sozialimmobilien sowohl vor der Zahlungsunfähigkeit eines Bewohners als auch vor dem Vermietungsrisiko geschützt. Denn sie schließen die Mietverträge nicht direkt mit den Bewohnern ab, sondern mit dem Betreiber, also etwa der Caritas, dem Roten Kreuz oder einem privaten Unternehmen, so dass eventueller Leerstand zu Lasten des Betreibers geht. Ausnützen sollte man diese Position jedoch nicht. Thomas Roth, Vorstand des auf Pflegeimmobilien spezialisierten Initiators IMMAC, gibt zu bedenken: „Jeder vernünftige Verpächter von Pflegeheimen weiß, dass eine günstige Pacht den Betreiber stärkt, eine überhöhte Pacht ihn hingegen aushöhlt, was nicht im Sinne

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege

einer nachhaltigen, langfristigen Partnerschaft sein kann.“ Denn ebendiese langfristige Partnerschaft ist geradezu ein Charakteristikum einer Investition in Pflegeimmobilien, egal, ob es sich um realgeteilte Objekte oder eine Fondslösung handelt: Die Pachtverträge laufen in aller Regel sehr lang, 25- bis 30jährige Laufzeiten sind keine Seltenheit und bieten durch Indexierung langfristige Einnahmesicherheit und Inflationsschutz – die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betreibers immer vorausgesetzt. Diese steht und fällt mit der Qualität der jeweiligen Pflegeimmobilie.

Wie sehen Top-Objekte aus? Einer Analyse des Immobilienspezialisten CBRE zufolge sollten sie höchstens zehn Jahre alt sein, mindestens 100 Einheiten pro Objekt mit einem Einzelzimmeranteil von über 80 % aufweisen und weitere Ausbaureserven haben. Deshalb legen die Experten Wert auf groß-


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flexibler Raumgröße und -zuschnitt durch Skelettbauweise – das erhöht die Anpassungsfähigkeit an geänderte

gesetzliche und/oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Die Auslastungsquote sollte bei 90 % oder darüber liegen – erleichtert wird die Erreichung dieses Ziels laut CBRE, wenn die Sozialimmobilien in Regionalzentren mit hohem Anteil an Beamten und Unternehmern und in relativer Nähe zu Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen liegen, so dass Patienten unkompliziert dahin überwiesen werden können. Ermöglicht wird dies durch eine aktive Kooperation mit Krankenhäusern, Pflegediensten und niedergelassenen Ärzten im Einzugsbereich. Je höher Pflegesatz-, Unterkunfts- und Verpflegungspauschalen sind, desto mehr finanziellen Spielraum hat der Betreiber, Reserven für den Unterhalt der Immobilie aufzubauen, was ebenfalls die Nachhaltigkeit des Investments fördert. In der Realität werden Investitionschancen auch wahrgenommen, wenn nicht alle dieser Kriterien zu 100 % erfüllt werden können. Einen Anhalts-

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege

Foto: © redhorst – Fotolia.com

zügige Zimmer mit mindestens 18 m² Wohnfläche für Einzel- und mindestens 25 m² für Doppelzimmer bei möglichst


32 | finanzwelt Special Pflege | Pflegeimmobilien Pflegebedürftige in Deutschland 2005 bis 2030 nach Altersgruppen

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik (ab 2015 Status-quo-Modell)

punkt für Kompromisse in der Praxis kann etwa das Anforderungsprofil der Hamburger INP Holding AG liefern, die seit 2005 bereits 22 Fonds mit 27 Pflegeheimen aufgelegt hat: Sie sucht vollstationäre Pflegeeinrichtungen in erster Linie in den alten Bundesländern in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern mit positiver Standort- und Bedarfslage und quartiersnaher Versorgung. Projektierungen werden ausschließlich schlüsselfertig übernommen, eine frühere Übernahme ist ausgeschlossen. Bei den Betreibern legt INP Wert auf gute Bonität, nachweisbare Managementerfahrung und sehr gute Reputation. Die

Verträge sollen Double- oder Triple-Net abgeschlossen werden, so dass der Betreiber die Nebenkosten trägt und darüber hinaus für die Instandhaltung und gegebenenfalls sogar für die Instandsetzung des Objekts verantwortlich ist – eine Vertragsgestaltung, die hierzulande außer im Pflegesektor ausgesprochen selten ist. Die grundsätzliche Entscheidung für eine Investition in Pflegeimmobilien ist also nicht schwer zu fällen – die Klärung der Frage wie und mit wem ist da schon die größere Herausforderung. Selbstverständlich sollte sein, dass eine solche Investition nur mit Profis, die belegbare Erfahrungen vor-

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege

weisen können, erfolgen darf. Schließlich kommen die viel beworbenen Sicherheitsvorteile dieses Immobiliensegments nur dann zum Tragen, wenn der Betreiber „hält“. Das gilt sowohl für Anleger, die eine Fondslösung bevorzugen als auch für solche, die direkt in realgeteilte Pflegeimmobilien investieren wollen. Für beide Gruppen gibt es einige Auswahl: Aktuell bietet die Hamburger INP Holding AG ihren 22. Fonds an – eine Portfoliobeteiligung mit nahezu optimaler Risikodiversifizierung durch die Investition in vier Pflegeheime in unterschiedlichen Bundesländern und mit verschiedenen Betreibern und eine Kindertagesstätte. Da der AIF risikogemischt ist, können Anleger sich bereits ab 10.000 Euro beteiligen. Über langjährige Expertise mit Pflegeimmobilien im In- und Ausland verfügt die IMMAC, die gerade ihren 80. Renditefonds platziert. Der Fonds investiert in zwei Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen, bietet deshalb weniger Diversifizierung und steht Anlegern ab 20.000 Euro offen.

Die Direktinvestition in eine Pflegeimmobilie bietet Vorteile gegenüber einer Eigentumswohnung.


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Pflegequoten nach Alter und Geschlecht Mietverträge verlangen eine langfristige Ausrichtung und Planung. Unzählige weitere Angebote finden Interessierte bei spezialisierten Maklern und Vermittlern – hier gilt es, die Qualität der Projekte selbst anhand der vorgestellten Kriterien zu überprüfen und zu vergleichen. Für eine gleichwertige Risikostreuung wie in einer Fondslösung ist im Direktinvestment wesentlich mehr Kapital notwendig – im Gegenzug wird der Direktinvestor ins Grundbuch eingetragen und erwirbt häufig eine bevorrechtigte Anwartschaft auf einen Pflegeplatz in seiner oder einer anderen Immobilie des jeweiligen Betreibers. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2010). Anm.: Pflegequote als Anteil der Pflegebedürftigen an allen Personen in der Altersgruppe. IVG Research

Mietersuche und Mietvertragsverhandlungen entfallen, da auch realgeteilte Pflegeimmobilien an Betreiber verpachtet werden. Auch in diesem Segment bietet sich dem Investor eine breite Auswahl: Erfahrene Anbieter wie die WI-IMMOGroup sind auf Pflegeimmobilien spezialisiert und entwickeln kontinuierliche Pflegeimmobilienprojekte aus einer Hand. Aktuell sind Heime in Berlin, Randstadt (Hessen), Völklingen und Schmitten im Angebot. Die Beteiligungen an Heimen unter anderem in Bad Staffelstein, Fürth, Berlin und Ranstadt bietet Alexander Sobczak unter

Pflegeimmobilien-Kapitalanlagen.de an. Wer realgeteilte Pflegeimmobilien erwirbt, kann eigene regionale Schwerpunkte setzen und mit eigener Marktkenntnis punkten – wo wohnen ältere Menschen gern, welche Standorte sind beliebt und gut zu erreichen? Denn niedrigere Grundstücks- und Baukosten auf dem „platten Land“ dürfen nicht dazu verführen, auf unattraktive Standorte auszuweichen. Der „Anschluss ans Leben“, wie CBRE in den Investitionskriterien formuliert, ist für die nachhaltige Auslastung von elementarer Bedeutung. Langlaufende

finanzwelt Special 05/2015 | Pflege

Auf jeden Fall ist die Beschäftigung mit der Materie nicht nur unter Investmentgesichtspunkten sinnvoll – wer weiß, worauf es ankommt, kann, falls erforderlich, die Entscheidung über die eigene Wohnsituation im Alter deutlich kompetenter und valider treffen als derjenige, der die Augen vor der Zukunft verschließt und sich nicht informiert. (sk)


34 | finanzwelt Special Pflege | Schlusswort

Deutschland verändert sich. Die medizinische Versorgung verbessert sich dank des technologischen Fortschritts im Galopp. Veränderte Arbeits- und Produktionsbedingungen und die zunehmende Bedeutung des Lebensmodells Work-Life-Balance für die Menschen im Land sorgen für ein stressfreieres Leben. In conclusio: Die Bundesbürger werden immer älter. Ob sie daran aber in der großen Mehrzahl auch ihre helle Freude haben, darf angezweifelt werden. Denn die Frage ist für viele nicht ob, sondern wann der Pflegefall eintritt. Doch wer zahlt dann die Rechnung? Der Staat für seinen Bürger? Mitnichten – ein Gesetz hier, eine Reform dort können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesetzliche Pflegepflichtversicherung selbst schon seit ihrer Geburt vor zwei Jahrzehnten am Tropf hängt. Dass sie ein Pflegefall ist. Jetzt kommt wieder eine solche Reform daher, doch sie verbessert im Grunde nichts, sondern passt das Modell an eine Lebenswirklichkeit an, die es zwischen Eckernförde und dem Bodensee schon längst gibt. Deshalb gilt es für Makler, doppelt aufzuhorchen. Es könnte nämlich sein, dass sich die Bundesbürger erneut hinters Licht führen lassen. Wie schon bei der Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 90er Jahre, die eher zum Wohl der Sozialkassen denn zur umfassenden Absicherung der Bevölkerung konstruiert wurde. Mehr denn je zuvor ist es jetzt an der Zeit, den Deutschen reinen Wein einzuschenken. Die ergänzende private Vorsorge ist durch nichts zu ersetzen – durch keine „Reform“ und auch nicht durch die Selbstbelobigung des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe. Beraten, überzeugen, Verträge schließen heißt das Gebot der Stunde. Vor diesem Hintergrund führt die finanzwelt zum zweiten Mal nach 2014 mit der „finanzwelt Convention Pflege“ eine Maklerveranstaltung durch. Das vorliegende Sonderheft „Pflege“ ist eine die Veranstaltung ergänzende Verlagsleistung. Gleichwohl wäre es – wie auch die „Convention Pflege“ – nicht ohne die Unterstützung der Experten möglich gewesen.

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