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Editorial Die RVM-Gruppe auf Wachstumskurs

THEMEN DIESER AUSGABE

02 | Editorial 03 | Die RVM-Gruppe auf Wachstumskurs 04 | D&O-Versicherung: Private Absicherungen werden wichtiger 06 | Lockdown 1,2,3 ...: Welche Risiken rücken in den Fokus? 08 | Unternehmens-Strafrecht: Das Verbandssanktionengesetz kommt 09 | Car-Policy für E-Fahrzeuge: Wissenswertes zum Versicherungsschutz Betriebliche Altersvorsorge: Jetzt digital!10 | 12 | RVM-Megatrends: Der erste Wasserstoff-Fonds in Deutschland 14 | D&O-Versicherung in Zeiten von Corona und Wirecard Das gewerbliche Mietverhältnis: Aspekte der Sachversicherung16 | 18 | Neue Garantien in der Lebensversicherung: Ein Vorteil für die Kunden? 20 | Cyber-Versicherung 2021: Die Nachfrage steigt! 22 | Unsere Ausbildung während der Corona-Pandemie 24 | RVM: Wir stellen uns vor 25 | Pure Leidenschaft: Faszination Terraristik 26 | RVM-Projekte 2020 27 | RVM: In eigener Sache

Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser, herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe von RVM-Aktuell. Die Corona-Pandemie neigt sich langsam ihrem (hoffentlich nicht nur vorläufigen) Ende zu, und wir alle freuen uns über die ersten Öffnungs- und Lockerungsperspektiven. Die Digitalisierung und Vernetzung von Dienstleistungen hat deutlich zugenommen – Homeoffice, Online-Plattformen, Videokonferenzen usw. Mit dieser Entwicklung gewinnt auch das Thema Cyber-Sicherheit signifikant an Bedeutung. Wir bieten Ihnen mit unserem Cyber-Security-Check eine Möglichkeit, die Informationssicherheit Ihres Unternehmens zu bewerten. Auf Seite 20 finden Sie den Bericht aus unserer Fachabteilung. Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es eine vollständig überarbeitete Portallösung – eine neue digitale Informations- und Verwaltungsplattform für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter. Lesen Sie mehr auf Seite 10. Und da sich am Ende doch nicht alles um Corona dreht, haben wir noch viele weitere wertvolle Hinweise, Informationen und Anregungen für Ihre tägliche Arbeit rund um das Thema Versicherungsschutz und Finanzen. Bleiben Sie zuversichtlich. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen schönen Sommer.

Michael Friebe Erich Burth

PS: 2020 haben wir wieder einige soziale Projekte unterstützt. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite 26.

DIE RVM-GRUPPE AUF WACHSTUMSKURS

Seit über 35 Jahren gehört RVM zu den erfolgreichsten Industrie-Versicherungsmaklern in Deutschland. Mit rund 200 hochmotivierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen betreuen wir ca. 2.500 Unternehmen im gesamten Bundesgebiet aus nahezu allen Branchen. Doch das war erst der Anfang. RVM ist seit 1.1.2021 Teil der MLP-Gruppe und damit weiter auf klarem Wachstumskurs.

Lange schon war MLP auf der Suche nach einem solide aufgestellten Industrie-Versicherungsmakler in einer attraktiven Größenordnung, um das eigene Portfolio zu vervollständigen. Denn die börsennotierte Unternehmensgruppe aus Wiesloch mit einem zuletzt erwirtschafteten Ergebnis vor Zinsen und Steuern von knapp 60 Mio. EUR hat sich in den letzten Jahren stark diversifiziert. Ergänzend zum ursprünglichen Fokus auf die klassische Versicherungs- und Finanzberatung für Akademiker ist man heute als Finanzdienstleister, Vermögensverwalter, Immobilienvermittler sowie führender Anbieter betrieblicher Altersvorsorge und mit dem entsprechenden Zugang zu Unternehmen, Führungskräften und Entscheidungsträgern hervorragend aufgestellt. Mit RVM als Industrie-Versicherungsmakler wurde nun das Leistungsspektrum innerhalb der Unternehmensgruppe nochmals deutlich erweitert.

RVM wird künftig das Kompetenzzentrum und die Plattform für weitere Aktivitäten im Industrie-Versicherungsmakler-Segment in Deutschland abbilden – selbstverständlich unter Beibehaltung der mittelständischen Identität von RVM und ohne die Interessen der Kunden aus den Augen zu verlieren.

Mit dem Zusammenschluss verfolgt man einen wohlüberlegten und langfristigen Ansatz: Das Industrie-Versicherungsmakler-Segment wird mit dem sukzessiven Zukauf weiterer Versicherungsmakler (zuletzt Mitte Mai mit der Firmengruppe Adolph Jahn GmbH & Co. KG in Hamburg, welche über eine große Expertise im Bereich der Transportversicherung verfügt) strategisch ausgebaut und innerhalb der RVM-Gruppe gemeinsam weiterentwickelt. Die Kompetenzen und Aufgabenbereiche sind hierbei klar voneinander abgegrenzt. Der Fokus von RVM liegt weiterhin zu 100 % auf der qualifizierten Betreuung mittelständiger Unternehmen mit dem Fokus auf hochwertigster Beratungs- und Dienstleistungsqualität.

Im Zuge des Zusammenschlusses wurde die RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG in die RVM Versicherungsmakler GmbH umgewandelt.

Wachstum und Kontinuität

Als Teil der MLP-Gruppe – einer der größten Finanzdienstleister in Deutschland – werden wir unsere Größe und Marktposition weiter ausbauen und die Herausforderungen der Zukunft und die Erwartungen unserer Kunden noch besser erfüllen können – dies auch vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an digitale Transformationsprozesse und Spezialisierungen in vielen Bereichen des wirtschaftlichen Handelns. Gleichzeitig werden wir alles beibehalten, was uns als RVM auszeichnet und was unsere Mandanten schätzen.

Absolute Kontinuität: In der Zusammenarbeit ändert sich nichts. Die Marke RVM, das Management mit Erich Burth und Michael Friebe, alle Mitarbeiter und damit die gewohnten RVM-Ansprechpartner im Innen- und Außendienst bleiben unverändert bestehen.

100 % Kundenfokus: Unser Motto „Sicherheit aus Leidenschaft“ werden wir in gewohnter Weise auch weiterhin leben und das Vertrauen unserer Kunden wird für uns weiterhin an erster Stelle stehen!

Marktstärke: Wir werden unsere bestehende Marktstellung als Industrie-Versicherungsmakler durch die konsequente Wachstumsstrategie nachhaltig weiter ausbauen und damit in der Lage sein, künftig noch bessere Ergebnisse für unsere Mandaten zu erzielen.

Haben Sie Fragen zu unserem Zusammenschluss oder anderen Themen, die Sie gerne mit uns besprechen möchten? Bitte sprechen Sie uns an. Wir sind jederzeit für Sie da.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen und freuen uns auf die gemeinsame Zukunft!

Ihr Ansprechpartner: Erich Burth Tel. +49 7121 923-1112 burth@rvm.de

D&O-VERSICHERUNG: PRIVATE ABSICHERUNGEN WERDEN WICHTIGER

Der Markt für D&O-Versicherungen ist herausfordernd und wird es vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und damit einhergehender Insolvenzen voraussichtlich auch bleiben. Prämienerhöhungen, Änderungen der Versicherungsbedingungen und Kapazitätsreduzierungen der Versicherer zwingen dazu, nach Alternativen oder auch Ergänzungen Ausschau zu halten. D&O-Individualversicherungen sind eine mögliche Alternative zur betriebsseitigen Versicherung von Unternehmensorganen und spezifische Rechtsschutzversicherungen bieten für Führungskräfte zusätzlichen Schutz.

Betriebsseitige D&O-Versicherungen

D&O-Versicherungen bieten Versicherungsschutz für Unternehmensorgane, die durch Pflichtverletzungen ihrem Unternehmen oder Dritten einen Schaden zugefügt haben, für den sie persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Üblicherweise werden diese Versicherungen von Unternehmen für ihre Organe abgeschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Versicherungsmarkt sehen allerdings viele Manager die Notwendigkeit, sich zusätzlich privat abzusichern, weil die Anbieter von betriebsseitigen D&O-Versicherungen teilweise Einschränkungen vorgenommen haben oder Versicherungen sogar gekündigt worden sind.

D&O-Individualversicherungen als Alternative

Hier kommen D&O-Individualversicherungen ins Spiel. Zwar ist bei der D&OIndividualversicherung der Versicherungsnehmer auch der Prämienschuldner, was für die betroffenen Organe erst einmal ein Nachteil ist. Doch haben die Individualversicherungen für Unternehmensorgane auch Vorteile gegenüber betriebsseitigen Versicherungen. So steht dem Organ als Versicherungsnehmer die Verfügungsbefugnis über den Versicherungsvertrag zu. Außerdem ist er über alle Vertragsbedingungen informiert – das ist bei betriebsseitigen Versicherungen nicht immer der Fall. Darüber hinaus steht die im Individualvertrag vereinbarte Versicherungssumme auch exklusiv dem darüber versicherten Organ zu. Bei D&O-Unternehmensversicherungen greifen im Schadenfall mehrere versicherte Manager auf die Versicherungssumme zu. Das könnte zur Folge haben, dass diese bereits verbraucht ist und das betroffene Organ ohne Versicherungsschutz dasteht.

Rechtsschutzversicherungen als Ergänzung

D&O-Individualversicherungen können mit Elementen aus Rechtsschutzversicherungen kombiniert werden. So bietet sich für die D&O-Individualversicherung beispielsweise die Ergänzung mit Bausteinen aus einer Strafrechtsschutzversicherung an. In Abgrenzung zu den D&OVersicherern haben auch viele Rechtsschutzversicherer Produkte in ihrem Portfolio, die auf Unternehmensorgane zugeschnitten sind, beispielsweise die Strafrechtsschutzversicherung, die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung und die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung.

ž Strafrechtsschutzversicherung: Sie übernimmt die Kosten für die Strafverteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Unternehmen schließen eine solche Versicherung für sämtliche Beschäftigte – von besonderer Bedeutung für die Führungskräfte – ab. Sind sie aus dem Unternehmen ausgeschieden, genießen diese nach wie vor Versicherungsschutz, wobei insbeson-

D&O-VERSICHERUNG: PRIVATE ABSICHERUNGEN WERDEN WICHTIGER

dere in dieser Konstellation in aller Regel ein Zustimmungserfordernis des versicherten Unternehmens gegeben ist. Da eine einheitliche Verteidigungsstrategie auch im Interesse des Unternehmens liegt, wird von einer Zustimmung in aller Regel auszugehen sein. Aber auch hier bietet der Markt Individuallösungen an, die derartige Deckungslücken schließen.

ž Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung: Diese Versicherung befasst sich im Kern mit den gleichen Szenarien wie die D&O-Versicherung. Sie beschränkt sich allerdings auf die bloße Abwehr von Schadenersatzansprüchen auf Vermögensschäden, während die D&O zusätzlich die Schadensummen nach erfolgloser Abwehr bezahlt. Bei bestehender D&O-Versicherung stellt diese Deckung – die von dem Geschäftsführer oder Vorstand selbst abgeschlossen wird – allenfalls eine Auffanglösung für den

Fall dar, dass die Kapazitäten der D&O erschöpft sein sollten oder dort nur eingeschränkter Versicherungsschutz besteht.

ž Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung: Diese Versicherung gibt Deckung bei Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag von Geschäftsführern und Vorständen eines Unternehmens. Derartige Streitigkeiten unterliegen wegen der sehr hohen Kosten einem Risikoausschluss in den Rechtsschutzbedingungen, können aber über einen separaten Anstellungsvertrags-Rechtsschutz abgesichert werden. Auch diese Versicherung schließt jeder Geschäftsführer für sich selbst ab. Eine D&O-Individualversicherung leistet im Falle von Streitigkeiten aus diesem Dienstverhältnis nicht.

Fazit

Der Abschluss einer D&O-Individualversicherung in Ergänzung zu einer D&OUnternehmensversicherung ist gerade unter den aktuellen Gegebenheiten besonders sinnvoll. Auch sollten Sie prüfen, ob Sie über den Weg einer Rechtsschutzversicherung finanzielle Risiken sinnvoll mindern können, die durch gerichtliche Verfahren auf Sie zukommen können.

Haben Sie Fragen zu diesem komplexen Thema? Rufen Sie uns an!

Ihr Ansprechpartner: Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-1237 danyi@rvm.de

Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de

LOCKDOWN 1,2,3 ...: WELCHE RISIKEN RÜCKEN IN DEN FOKUS?

Corona bringt viele Probleme mit sich. Durch Homeoffice nimmt die Cyberkriminalität zu. Doch vor allem befürchten viele Unternehmen Zahlungsausfälle und schwierige Kreditkonditionen. RVM hat bereits vor über 25 Jahren mit entsprechendem Weitblick einen eigenständigen Geschäftsbereich für dieses spezielle Thema entwickelt: Credit Management. Bei Fragen zu Kredit-Versicherung, Bürgschaften, Betrugsszenarien und Finanzierungsalternativen sind Sie hier genau richtig. Sprechen Sie mit uns über die derzeit vielleicht brennendsten Fragen unter Lieferanten: Wie steht es um die Zahlungsmoral meiner Kunden? Bei wem bahnen sich Probleme an? Oder mache ich bereits heute schon Geschäfte mit „Zombie-Unternehmen“?

Insolvenzwelle – ja, nein, vielleicht?

Vor rund einem Jahr waren sich alle Experten einig: Die Wirtschaft wird von einem Insolvenztsunami überrollt werden. Mit Aufspannen des Rettungsschirms für die Lieferketten im April 2020, zeitlicher Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, Staatshilfen für die Unternehmen, Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen und der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (CovInsAG) ist aus dem Insolvenztsunami erst einmal eine Insolvenzwelle geworden – und auch die ist noch nicht so richtig angekommen. 2020 war eines der Jahre mit den niedrigsten Insolvenzzahlen überhaupt: 16.000, ein Minus von 16,3 % zum Vorjahr. Kein Wunder, die Regierung hat Rahmenbedingungen geschaffen, die den Überschuldungstatbestand oder eine Zahlungsunfähigkeit nicht in eine Insolvenz münden ließen. Doch der Blick sollte bei Beurteilung der Insolvenzsituation vor allem auch auf die Qualität gerichtet werden: Welche Schäden haben die Insolvenzen verursacht? Und hier ergibt sich ein ganz anderes Bild. Die Summe der Insolvenzschäden hat sich von 2019 auf 2020 von 22 Mrd. EUR auf 42 Mrd. EUR erhöht. Der ausgefallene Betrag pro Insolvenz ist also merklich höher geworden, denn es sind wesentlich größere Firmen pleitegegangen als in der Vergangenheit. Hätte der Staat nicht eingegriffen, könnte die Reihe der namhaften Unternehmen in der Insolvenz fortgesetzt werden mit Größen wie Lufthansa, TUI und vielen anderen. Doch nicht nur die Großen bleiben künstlich am Leben. Eine Vielzahl von Unternehmen ist zwar aktuell noch am Markt, aber auf Dauer nicht überlebensfähig. Die Verschuldung dieser „Zombies“ erhöhte sich in kürzester Zeit von 0,35 auf 1,3 Billionen USDollar. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vieler Unternehmen hat sich in kürzester Zeit enorm verschlechtert. Welcher Ihrer Geschäftspartner gehört dazu? Die Identifizierung von Risiken und die Absicherung der Forderungen gegen Zahlungsausfall ist wichtiger denn je. Ob Einzel-, Ausschnitts- oder Rahmenverträge – wir begleiten Sie in diesem anspruchsvollen Prozess, Ihre Geschäfte künftig sicherer zu machen.

Liquiditätsreserven heben

Die Folgen der Pandemie werden bald auch schwarz auf weiß sichtbar sein: in den Bilanzen vieler Unternehmen. Mit Prüfung und Erneuerung des Ratings bei der Hausbank ist zu erwarten, dass die Kreditkonditionen steigen. Prüfen Sie mit uns die Diversifizierungsmöglichkeiten in der Unternehmensfinanzierung. Zum Beispiel mit Factoring: Im Rahmen des Forderungsverkaufs wird umsatzkon-

LOCKDOWN 1,2,3 ...: WELCHE RISIKEN RÜCKEN IN DEN FOKUS?

kongruent finanziert, ein 100prozentiger Ausfallschutz ist vorhanden und auf Wunsch erfolgt eine Entlastung der Buchhaltung durch Übernahme des Mahnwesens. Auch das „Sale-andLease-back“ kann eine Maßnahme sein, zusätzliche Liquidität zu schaffen. Neben den klassischen Leasinginstituten gibt es Spezialanbieter, welche die tatsächliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes als Grundlage heranziehen. Das ist insbesondere bei einem Maschinenpark mit längerer Lebensdauer ein entscheidender Vorteil.

Die Prüfung lohnt sich auch im Bereich der Avalkredite. Der Versicherungsmarkt ist hier seit Jahren verlässlicher Partner bei der Bereitstellung von Bürgschaften. Von A wie Anzahlungsbürgschaft bis Z wie Zollaval hält der Markt eine breite Auswahl bereit. Nennen Sie uns Ihren Bedarf!

Boomzeiten für Kriminelle

Die Pandemie hat der Geschäftswelt Rückenwind bei der Digitalisierung verliehen. Das persönliche Treffen zur handschriftlichen Vertragsunterzeichnung weicht dem elektronischen Versand von Dokumenten mit gescannten Unterschriften. Die Besprechung mit Kollegen findet überwiegend virtuell statt. Die Aufgabenverteilung erfolgt per E-Mail oder Telefon. Doch funktioniert das immer und überall und vor allem reibungslos? Gibt es neue, an die ungewohnte Situation angepasste Richtlinien und wer kontrolliert deren Einhaltung? Wer ist eigentlich in Ihrem Büro, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten? Und wie war das noch mal mit dem Vier-Augen-Prinzip? Auch wenn in Ihrem eigenen Unternehmen alles in Ordnung ist, wer garantiert Ihnen, dass auch bei Ihren Geschäftspartnern alles fehlerfrei funktioniert? Die Risiken durch die neue Arbeitssituation sind vielfältig und variieren ständig:

ž Fake President: Die Täter geben sich als Organe des Unternehmens aus und instrumentalisieren Mitarbeiter, dringende Überweisungen auszuführen. Die Erfolgsformel lautet:

Wertschätzung des Mitarbeiters und

Verpflichtung zum Stillschweigen, da es sich hier um eine höchst vertrauliche Angelegenheit handele.

ž Payment Diversion: Die Betrüger geben sich als Geschäftspartner oder

Lieferanten aus und veranlassen durch gefälschte Mitteilungen, z. B.

Änderung der Bankverbindung, dass die Bezahlung für gelieferte Waren auf abweichende oder neue Konten erfolgen.

ž Fake Identity Fraud: Betrüger, die sich als Kunde ausgeben, bestellen mit plausibler Erklärung Waren zu einer abweichenden Lieferadresse oder zur

Selbstabholung. Oft fällt der Betrug erst auf, wenn der Kunde, der scheinbar bestellt hat, wegen Zahlungsverzug angemahnt wird.

Kein schönes Thema, aber Realität: Angestellte, die Schäden mit purer Absicht verursachen. Gelegenheit macht bekanntlich Diebe, und das Arbeiten im Homeoffice eröffnet viele Möglichkeiten, sensible Unternehmensdaten zu nutzen. schäden ist ein wichtiges Instrument im eigenen Risikomanagement, am besten in Kombination mit einer Cyber-Deckung. Auch unter Compliance-Gesichtspunkten sind diese Fälle sehr heikel: Vorstände und Geschäftsführer haben eine gesetzlich verankerte Sorgfaltspflicht und tragen ein Haftungsrisiko. Vertrauensschäden bringen also nicht nur Gefahren für die Firma, sondern auch für jeden einzelnen Entscheider persönlich.

Sprechen Sie mit einem bewährten Expertenteam und vertrauen Sie auf unsere ausgeprägte Betreuungsphilosophie:

· Björn Krasovc, Teamleitung · Rudi Brunner, Kundenbetreuung · Bernd Hammelehle, Vertriebsleitung · Madeleine Köber, Back-Office

Ihr Ansprechpartner: Björn Krasovc Tel. +49 7121 923-1255 krasovc@rvm.de

UNTERNEHMENS-STRAFRECHT: DAS VERBANDSSANKTIONENGESETZ KOMMT

Das neue Unternehmens-Strafrecht wirft seine Schatten voraus. Es wird neue Regelungen beinhalten, welche die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen verschärfen, und es wird die Anforderungen an ein funktionierendes Compliance-Management-System in den Unternehmen weiter erhöhen. Allerdings wird es wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr in Kraft treten.

Bisherige Rechtslage für Unternehmen

Wir kennen bisher nur die Strafbarkeit von natürlichen Personen. Im Unternehmen sind dies die Geschäftsleitung sowie alle Mitarbeiter, die beschuldigt sein könnten, Beteiligte beispielsweise von Wirtschafts- und Umweltdelikten zu sein.

Das Verbandssanktionengesetz

Über die bereits bestehende Regelung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz hinaus belastet das „Verbandssanktionengesetz“ die Unternehmen zusätzlich, indem ž die Verfolgungsbehörden dazu verpflichtet sein werden, auch gegen die

Unternehmen als juristische Person zu ermitteln, wenn es dort zu Straftaten einzelner Mitarbeiter gekommen ist und ž die Sanktionen – insbesondere gegen

Großunternehmen – verschärft werden.

Diese können bis zu 10 % des Jahresumsatzes betragen. Auf der anderen Seite sieht der Gesetzesentwurf für das Unternehmen aber auch Anreize vor, die zu einer Sanktionsmilderung führen können, beispielsweise ž wenn das Unternehmen einen wesentlichen Aufklärungsbeitrag über die internen Verhältnisse („internal inves-

tigations“) sowie eine umfassende und ununterbrochene Kooperation mit den Ermittlungsbehörden leistet und ž zum anderen ein funktionierendes

Compliance-Management-System installiert hat.

Versicherungslösung

Das passende Produkt ist die Unternehmens-Strafrechtsschutz-Versicherung, die sowohl für die beschuldigten Mitarbeiter, aber auch für das Unternehmen selbst die Kosten einer effizienten Strafverteidigung übernimmt. Es sollte ein besonderes Augenmerk auf die Risiken des Compliance-Beauftragten gelegt werden. Hierzu gehört beispielsweise dessen Unterstützung bei erkannten strafrechtlich bedeutsamen Vorkommnissen im Unternehmen. Im Falle eines Strafverfahrens sollten auch Dienstleistungen zur internen Aufklärung und Prävention von Straftaten enthalten sein, wozu auch die Beratung zur Einführung von Compliance-Programmen gehört.

Fazit

Der Gesetzesentwurf wird wohl erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten. Er hat Diskussionen ausgelöst. Von den Unternehmen wird befürchtet, dass eine proaktive Kooperation mit den Ermittlungsbehörden eher zu Straferweiterungen führen wird und die möglichen Strafmilderungen demgegenüber weniger ins Gewicht fallen werden. Zudem wird der Justiz unterstellt, personell nicht in der Lage zu sein, die zusätzliche Flut von zwingenden Ermittlungsverfahren überhaupt zu bewältigen. Dennoch: Das Gesetz wird kommen.

Damit verbunden wird die Bedeutung der Strafrechtsschutz-Versicherung für Unternehmen in jedem Falle zunehmen, ebenso aber auch die der D&O-Versicherung und der Cyber-Versicherung. Denn die Qualität des geforderten Compliance-Management-Systems hat auch Auswirkungen auf die dort versicherten Risiken.

RVM stellt selbstverständlich in allen genannten Bereichen Konzeptionen mit Top-Leistungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de

CAR-POLICY FÜR E-FAHRZEUGE: WISSENSWERTES ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ

Die Anschaffung und Nutzung von E-Fahrzeugen wird vom Staat vermehrt subventioniert. Beim Erwerb von E-Fahrzeugen durch Firmen und bei der Nutzung durch Dienstwagenfahrer gilt es jedoch, manches zu beachten – unter anderem auch den Versicherungsschutz.

Die steuerlichen Vorteile

Die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2021 auf 6.000 EUR verdoppelt. Weiterhin gibt es steuerliche Vergünstigungen für E-Autos als Dienstwagen bei einem Kaufpreis von bis zu 60.000 EUR. Bei Fahrzeuganschaffungen ab dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 beträgt die Pauschalversteuerung nur noch 0,5 % des Bruttolistenpreises einschließlich Sonderausstattung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge. Bereits im Jahr 2020 nutzten viele Firmen diese Vorteile, es wird ein Anstieg auf 150.000 bis 200.000 Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeuge erwartet.

Überlassung der Elektrofahrzeuge als Dienstwagen

Im Rahmen einer Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung ist festzuhalten, ob bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen Gefährdungen vorhanden sind, die sich von denen bei der Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor unterscheiden. Es gilt § 5 Arbeitsschutzgesetz. Überlässt der Arbeitgeber erstmals einem Mitarbeiter ein Elektrofahrzeug, so darf er sich nicht auf dessen Erfahrungswerte verlassen, die dieser beim Führen eines Verbrenners erworben hat. „Der Arbeitgeber hat bei erstmaliger Fahrzeugüberlassung in die Technik und deren Gefahren sowie besondere Verhaltenserfordernisse für eine Ein- und Unterweisung zu sorgen. Die Unterweisung muss regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr erfolgen“ (Quelle: BFP Fuhrpark Forum).

Wenn ein Arbeitgeber in einem Fuhrpark Elektrofahrzeuge als reguläre Dienstwagen oder im Rahmen einer Gehaltsumwandlung einführt, muss er die CarPolicy überprüfen und anpassen. Die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Versteuerung und des Strombezugs lassen sich dabei integrieren. Wichtig ist darüber hinaus auch ein Haftungsausschluss des Unternehmens gegenüber dem Dienstwagenfahrer. So kann zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anwendung beim Tankvorgang an der heimischen Ladestation durch Kurzschluss ein Brand entstehen.

Ladestationen

Wird eine Ladestation betrieben, geht von ihr als elektrischer Einrichtung dauerhaft eine erhöhte Brandgefahr aus. Es könnte demnach eine Gefahrerhöhung vorliegen, die der Sachversicherung anzuzeigen ist – im Privatbereich der Wohngebäude- und der Hausratversicherung und im gewerblichen bzw. industriellen Bereich der gewerblichen Gebäude- oder Inhaltsversicherung bzw. der industriellen Sachversicherung. Die Versicherungsbedingungen enthalten bis dato keine besonderen Sicherheitsvorschriften für Ladestationen von E-Fahrzeugen. Gesetzliche und behördliche Vorschriften sind zu beachten. Die Ladestationen sind von einem zugelassenen Fachbetrieb nach den Vorschriften des Elektrohandwerks zu installieren, zu warten und wiederkehrend zu prüfen. Im gewerblichen und industriellen Bereich ist zusätzlich die Betriebssicherheit auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften sicherzustellen (Prüfung nach DGUV Vorschrift 3). Hinzukommen kann die Verpflichtung zur Prüfung im Rahmen der Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen nach VdS.

Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hackenberg Tel. +49 7121 923-1135 hackenberg@rvm.de

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE: JETZT DIGITAL!

Die Digitalisierung wirkt sich auf alle Bereiche der Versicherungsbranche aus. Und auch die betriebliche Altersvorsorge punktet nicht nur mit ihren zeitgemäßen Versorgungskonzepten, sondern auch durch digitale Informations- und Verwaltungsplattformen sowohl für den Arbeitgeber als auch die Mitarbeiter.

Das Arbeitgeberportal

Gerade in Zeiten, in denen sich viele Arbeitsplätze ins Homeoffice verlagert haben, wird das papierlose Büro immer wichtiger. Das Arbeitgeberportal ermöglicht durch verschiedene Funktionen eine digitale Ablage und Kommunikation. Es dient damit den Personalabteilungen als wichtige Verwaltungsunterstützung rund um das komplexe Thema „betriebliche Altersvorsorge“.

Die Vorteile unseres kostenfreien Service sind: ž Über den Arbeitgeberzugang steuern Sie die Zugriffsberechtigungen auf Firmen,

Mitarbeiter, Verträge und Dokumente. ž Über den Vertragsordner sehen Sie aktuelle Vertragsdaten ein. ž Sowohl über den Mitarbeiterordner als auch über den Vertragsordner ist eine Dokumentenablage möglich. So können Sie jederzeit digital auf z. B. Dokumente,

Nachträge und Vereinbarungen zugreifen. ž Die Anwendung von Geschäftsvorfällen ermöglicht die Erstellung von vorbefüllten Formularen, arbeitsrechtlichen Vereinbarungen sowie die automatische Meldung an uns oder den Versicherer, z. B. bei Ausscheiden des Mitarbeiters oder

Wegfall der Lohnfortzahlung. ž Umfangreiche Informationen und Merkblätter zur betrieblichen Altersvorsorge können jederzeit abgerufen werden. ž Anhand von Erklärvideos können Sie die

Funktionen zum Arbeitgeberportal jederzeit einsehen und alternativ Termine für

Schulungs-Webinare buchen. ž Unser Service bietet Tools zur Vorbereitung einer Vertragsprüfung.

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE: JETZT DIGITAL!

Das Mitarbeiter-Informations-Portal

Ob am Arbeitsplatz oder zu Hause – Ihre Mitarbeiter können sich zu jeder Zeit über die betriebliche Altersvorsorge informieren. Während Informationsmaterial in Papierform schnell veraltet und meist kostenintensiv aktualisiert werden muss, sind die Portale immer auf dem neusten Stand. Damit profitieren Ihre Mitarbeiter von einer zeitgemäßen und nachhaltigen Informationsplattform.

ž Als Arbeitgeber kommen Sie mit dem

Mitarbeiter-Informations-Portal Ihren gesetzlichen Informationspflichten nach. ž Das Informationsportal kann auf

Wunsch ohne zusätzliche Identifizierung direkt aus Ihrem Intranet angesteuert werden. ž Ihre Mitarbeiter erhalten Informationen zu den gesetzlichen Leistungen bei Rente, Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit sowie Hinterbliebenenabsicherung. Vor allem wird aber auch Ihr firmenindividuelles Versorgungskonzept inklusive geltender

Zuschussregelungen und der vereinbarten Produkte vorgestellt. ž Zusätzlich haben die Mitarbeiter auf

Wunsch die Möglichkeit, über einen

Online-Kalender Termine für Beratungsgespräche zu buchen und über

Kontaktformulare mit uns in Verbindung zu treten. ž Diverse Rechentools ermöglichen individuelle Informationen.

Die beiden Screenshots oben zeigen einen Blick in das Mitarbeiter-Informations-Portal.

Interesse geweckt?

Wird Ihre betriebliche Altersvorsorge bereits von uns betreut? Wenn ja, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrem Kundenbetreuer auf. Gerne besprechen wir Ihre individuelle Portallösung mit Ihnen.

Noch keine Betreuung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge durch RVM? Informieren Sie uns unter 07121 923-1156 oder portale@rvm.de – wir freuen uns darauf, Sie vollumfänglich hinsichtlich Ihres firmenindividuellen Versorgungskonzeptes sowie der Portallösungen zu beraten. Digital – einfach – transparent!

Ihr Ansprechpartner: Kim Frank Ristau Tel. +49 7121 923-1657 ristau@rvm.de

Ihre Ansprechpartnerin: Katrin Prietz Tel. +49 7121 923-1141 prietz@rvm.de

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