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Neue Garantien in der Lebensversicherung: Ein Vorteil für die Kunden?
NEUE GARANTIEN IN DER LEBENSVERSICHERUNG: EIN VORTEIL FÜR DIE KUNDEN?
Nicht erst seit der Marktführer Allianz Lebensversicherungs-AG zum Jahreswechsel 2020/2021 die Garantien seiner Produkte für Neuverträge abgesenkt hat, wird dieses Thema in der Fachwelt der Versicherungsbranche diskutiert. Einige Anbieter haben die Zinsentwicklung der letzten Jahre bereits zum Anlass genommen, sich von den bisherigen Garantieprodukten zu lösen.
Risikolebensversicherung oder Rentenversicherung?
Nachdem sich der Marktführer zu Garantieabsenkungen durchgerungen hat, liest man verstärkt in den Medien, dass das „Totenglöckchen“ der Lebensversicherer läutet. Aufmerksame Leser erinnern sich sicherlich daran, dass dieses „Glöckchen“ seit nunmehr 20 Jahren bereits läutet. Da stellt sich die Frage: Ist die Lebensversicherung nicht totzukriegen oder stirbt sie nun tatsächlich? Vielleicht muss man sich nochmals den Zweck einer Versicherung in Erinnerung rufen: „Versicherung bedeutet die Übernahme eines Risikos.“ So kennen wir es von z. B. einer Haftpflichtversicherung, dass sie das Risiko übernimmt, wenn der Versicherte von einem Geschädigten in die finanzielle Verpflichtung genommen wird.
Wenn wir die Absicherung der finanziellen Folgen eines Todesfalls wünschen, dann ist eine Risiko-Lebensversicherung die geeignete Police. Der Versicherer trägt dann das Risiko, dass er die vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten zahlen muss, selbst wenn bereits nach dem ersten Beitrag der Todesfall eintritt. Wird hingegen die Absicherung einer garantierten Rentenzahlung gewünscht und soll diese lebenslang bezahlt werden, kann dies auch nur ein Versicherer übernehmen. Die Police nennt man dann Rentenversicherung. Hier übernimmt die Versicherung das Langlebigkeitsrisiko. In der Presse wird der Begriff „Lebensversicherung“ oftmals verwischt und man meint eigentlich die Altersversorgung, die eben eine Rentenversicherung ist. Aber in der Tat wurde bis vor der Rentenreform 2005 die Kombination aus Lebens- und Rentenversicherung von den Versicherern angeboten.
Der Höchstzinssatz
Bleiben wir bei der Altersversorgung – der Rentenversicherung, die eine Rente in der garantierten Höhe lebenslang bezahlt, auch wenn der angesparte Finanztopf bereits aufgezehrt wurde. Der Versicherer muss also eine Lebenserwartung berücksichtigen, die für die Zukunft gesehen von Jahr zu Jahr steigt. Der Finanztopf, der vom Versicherten zu Rentenbeginn bereitgestellt sein muss, wird häufig über viele Jahre über eine monatliche Sparrate finanziert. Je nachdem, wann der Vertragsbeginn war, gilt ein vom Gesetzgeber definierter Höchstzinssatz. Dieser Höchstzinssatz orientiert sich an den langfristigen Bundesanleihen. Nachdem seit nahezu 20 Jahren dieser Zinssatz für festverzinsliche Wertpapiere abnimmt und zwischenzeitlich ins Negative gefallen ist, mussten auch die Versicherer die Garantiezinsen für Neuverträge absenken.
Der aktuell vom Gesetzgeber vorgegebene Höchstzinssatz für Altersversorgungsprodukte liegt bei 0,9 %. Nach Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung wird der Zinssatz ab 2022 auf 0,25 % gesenkt werden (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 27.04.2021).
NEUE GARANTIEN IN DER LEBENSVERSICHERUNG: EIN VORTEIL FÜR DIE KUNDEN?
Unabhängig davon haben viele Versicherer für sich entschieden, aufgrund der Negativzinsen die Garantien weiter abzusenken, damit noch Finanzmittel für renditeorientierte Anlagen möglich sind. Die Absenkung der Garantien bedeutet, dass nur noch 60 bis 90 % der eingezahlten Beiträge für die Auszahlung garantiert sind.
Sind Garantieabsenkungen ein Nachteil für die Kunden?
Garantien kosten Geld und so stehen die Versicherer vor der Wahl, hohe Garantieleistungen zulasten von Rendite oder höhere Rendite zulasten von Garantien in ihren Produkten anzubieten. Die Pflicht des Beraters und des Verkäufers ist es, Transparenz zwischen den Produktmöglichkeiten zu schaffen, sodass der Kunde eine richtige Entscheidung treffen kann. Dazu gehört auch, die unterschiedlichen Garantiesystematiken zu erklären. Muss bei der langfristig angelegten Altersversorgung wirklich zu jedem Zeitpunkt eine 100%ige Garantie existieren oder würde eine Garantie zu Rentenbeginn ausreichen? Vielleicht würde sogar die Garantie im Rentenbezug völlig ausreichen, wenn dadurch das Finanzposter zu Rentenbeginn höher ausfallen würde.
Anlagemöglichkeiten wie Unternehmensbeteiligungen, Aktien- oder Fondssparplänen bieten keine Garantien, dafür aber längerfristig wesentlich höhere Renditen als Zinspapiere. Bei den Versicherungsprodukten jedoch wünschen wir uns möglichst hohe Garantieleistungen und akzeptieren nur bedingt, dass die Renditen dabei niedrig ausfallen. Selbst bei Kombinationen von Rentenversicherungen und Fondsanlagen (fondsgebundene Rentenversicherung) erwarten wir eine möglichst hohe Garantie (z. B. mindestens 100 % unserer eingezahlten Beiträge).
Für die Rentenbezugszeit werden in den Policen sogenannte garantierte Rentenfaktoren (gRf) ausgewiesen. Ein hoher gRf wird oft als Qualitätsmerkmal betrachtet. Allerdings stellt ein hoher gRf für den Versicherer ein höheres Risiko dar und er muss dies mit negativ rentierlichen Zinspapieren besichern. Für den Kunden ist dieser Vorteil unter Renditegesichtspunkten also schlecht. Betrachtet man in diesem Zusammenhang noch die inflationsbereinigte Rendite, so stellt man fest, dass Produkte mit hohen gRf eine Rendite oft unter der Inflation erzielen. Für den Verbraucher also ein Risiko der Vermögensreduzierung.
Die gRf hängen natürlich auch von der Finanzkraft des Versicherers ab. Muss ein Versicherer hohe Finanzmittel (Erträge aus den Kapitalanlagen der Kundengelder) in der Zinszusatzreserve parken, so stehen diese Mittel nicht mehr für die laufende Zuführung der Gewinnbeteiligung zur Verfügung. Diese Versicherer können nur wenig Erträge aus chancenreichen Kapitalanlagen erzielen.
Damit die Altersversorgung ihrem Namen auch gerecht wird, muss der „Finanztopf“ zu Rentenbeginn möglichst groß sein. Dies erreicht man am besten mit chancenorientierten Anlagen, die nicht zu jedem Zeitpunkt der Ansparphase hohe Garantien gewähren. Selbst in der Rentenbezugsphase könnten variable Anlagen höhere Renten ausweisen und dienen damit dem eigentlichen Sinne, eine möglichst hohe Zusatzrente zu erhalten.
Denken wir also um. Solange es keine hohen bzw. überhaupt positive Zinsen für Sparanlagen gibt, erzielen wir Rendite nur dort, wo es möglich ist – in chancenorientierten Anlagen. Dazu ist eines erforderlich: Seien Sie gut beraten! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-1156 maier@rvm.de