RVM-AKTUELL 01/2021

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NEUE GARANTIEN IN DER LEBENSVERSICHERUNG: EIN VORTEIL FÜR DIE KUNDEN?

Nicht erst seit der Marktführer Allianz Lebensversicherungs-AG zum Jahreswechsel 2020/2021 die Garantien seiner Produkte für Neuverträge abgesenkt hat, wird dieses Thema in der Fachwelt der Versicherungsbranche diskutiert. Einige Anbieter haben die Zinsentwicklung der letzten Jahre bereits zum Anlass genommen, sich von den bisherigen Garantieprodukten zu lösen.

Risikolebensversicherung oder Rentenversicherung? Nachdem sich der Marktführer zu Garantieabsenkungen durchgerungen hat, liest man verstärkt in den Medien, dass das „Totenglöckchen“ der Lebensversicherer läutet. Aufmerksame Leser erinnern sich sicherlich daran, dass dieses „Glöckchen“ seit nunmehr 20 Jahren bereits läutet. Da stellt sich die Frage: Ist die Lebensversicherung nicht totzukriegen oder stirbt sie nun tatsächlich? Vielleicht muss man sich nochmals den Zweck einer Versicherung in Erinnerung rufen: „Versicherung bedeutet die Übernahme eines Risikos.“ So kennen wir es von z. B. einer Haftpflichtversicherung, dass sie das Risiko übernimmt, wenn der Versicherte von einem Geschädigten in die finanzielle Verpflichtung genommen wird. Wenn wir die Absicherung der finanziellen Folgen eines Todesfalls wünschen, dann ist eine Risiko-Lebensversicherung die geeignete Police. Der Versicherer trägt dann das Risiko, dass er die vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten zahlen muss, selbst wenn bereits nach dem ersten Beitrag der Todesfall eintritt. Wird hingegen die Absicherung einer garantierten Rentenzahlung gewünscht und soll diese lebenslang bezahlt werden, kann dies auch nur ein Versicherer übernehmen. Die Police nennt man dann Rentenversicherung. Hier übernimmt die Versicherung das Langlebigkeitsrisiko. In der Presse wird der Begriff „Lebens-

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versicherung“ oftmals verwischt und man meint eigentlich die Altersversorgung, die eben eine Rentenversicherung ist. Aber in der Tat wurde bis vor der Rentenreform 2005 die Kombination aus Lebens- und Rentenversicherung von den Versicherern angeboten. Der Höchstzinssatz Bleiben wir bei der Altersversorgung – der Rentenversicherung, die eine Rente in der garantierten Höhe lebenslang bezahlt, auch wenn der angesparte Finanztopf bereits aufgezehrt wurde. Der Versicherer muss also eine Lebenserwartung berücksichtigen, die für die Zukunft gesehen von Jahr zu Jahr steigt. Der Finanztopf, der vom Versicherten zu Rentenbeginn bereitgestellt sein muss, wird häufig über viele Jahre über eine monatliche Sparrate finanziert. Je nachdem, wann der Vertragsbeginn war, gilt ein vom Gesetzgeber definierter Höchstzinssatz. Dieser Höchstzinssatz orientiert sich an den langfristigen Bundesanleihen. Nachdem seit nahezu 20 Jahren dieser Zinssatz für festverzinsliche Wertpapiere abnimmt und zwischenzeitlich ins Negative gefallen ist, mussten auch die Versicherer die Garantiezinsen für Neuverträge absenken. Der aktuell vom Gesetzgeber vorgegebene Höchstzinssatz für Altersversorgungsprodukte liegt bei 0,9 %. Nach Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung wird der Zinssatz ab 2022 auf 0,25 % gesenkt werden (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 27.04.2021).


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