RVM-AKTUELL > I/2021
TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:
D&O-VERSICHERUNG: PRIVATE ABSICHERUNGEN WERDEN WICHTIGER > S. 04
LOCKDOWN 1,2,3 ...: WELCHE RISIKEN RÜCKEN IN DEN FOKUS?
> S. 06
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am 17. Juni 2021 um 17.00 Uhr
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THEMEN DIESER AUSGABE
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Editorial Die RVM-Gruppe auf Wachstumskurs D&O-Versicherung: Private Absicherungen werden wichtiger Lockdown 1,2,3 ...: Welche Risiken rücken in den Fokus? Unternehmens-Strafrecht: Das Verbandssanktionengesetz kommt Car-Policy für E-Fahrzeuge: Wissenswertes zum Versicherungsschutz Betriebliche Altersvorsorge: Jetzt digital! RVM-Megatrends: Der erste Wasserstoff-Fonds in Deutschland D&O-Versicherung in Zeiten von Corona und Wirecard Das gewerbliche Mietverhältnis: Aspekte der Sachversicherung Neue Garantien in der Lebensversicherung: Ein Vorteil für die Kunden? Cyber-Versicherung 2021: Die Nachfrage steigt! Unsere Ausbildung während der Corona-Pandemie RVM: Wir stellen uns vor Pure Leidenschaft: Faszination Terraristik RVM-Projekte 2020 RVM: In eigener Sache
Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser, herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe von RVM-Aktuell. Die Corona-Pandemie neigt sich langsam ihrem (hoffentlich nicht nur vorläufigen) Ende zu, und wir alle freuen uns über die ersten Öffnungs- und Lockerungsperspektiven. Die Digitalisierung und Vernetzung von Dienstleistungen hat deutlich zugenommen – Homeoffice, Online-Plattformen, Videokonferenzen usw. Mit dieser Entwicklung gewinnt auch das Thema Cyber-Sicherheit signifikant an Bedeutung. Wir bieten Ihnen mit unserem Cyber-Security-Check eine Möglichkeit, die Informationssicherheit Ihres Unternehmens zu bewerten. Auf Seite 20 finden Sie den Bericht aus unserer Fachabteilung. Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es eine vollständig überarbeitete Portallösung – eine neue digitale Informations- und Verwaltungsplattform für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter. Lesen Sie mehr auf Seite 10. Und da sich am Ende doch nicht alles um Corona dreht, haben wir noch viele weitere wertvolle Hinweise, Informationen und Anregungen für Ihre tägliche Arbeit rund um das Thema Versicherungsschutz und Finanzen. Bleiben Sie zuversichtlich. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen schönen Sommer.
Michael Friebe
Erich Burth
PS: 2020 haben wir wieder einige soziale Projekte unterstützt. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite 26.
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DIE RVM-GRUPPE AUF WACHSTUMSKURS
Seit über 35 Jahren gehört RVM zu den erfolgreichsten Industrie-Versicherungsmaklern in Deutschland. Mit rund 200 hochmotivierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen betreuen wir ca. 2.500 Unternehmen im gesamten Bundesgebiet aus nahezu allen Branchen. Doch das war erst der Anfang. RVM ist seit 1.1.2021 Teil der MLP-Gruppe und damit weiter auf klarem Wachstumskurs.
werden wir alles beibehalten, was uns als RVM auszeichnet und was unsere Mandanten schätzen. Absolute Kontinuität: In der Zusammenarbeit ändert sich nichts. Die Marke RVM, das Management mit Erich Burth und Michael Friebe, alle Mitarbeiter und damit die gewohnten RVM-Ansprechpartner im Innen- und Außendienst bleiben unverändert bestehen. Lange schon war MLP auf der Suche nach einem solide aufgestellten Industrie-Versicherungsmakler in einer attraktiven Größenordnung, um das eigene Portfolio zu vervollständigen. Denn die börsennotierte Unternehmensgruppe aus Wiesloch mit einem zuletzt erwirtschafteten Ergebnis vor Zinsen und Steuern von knapp 60 Mio. EUR hat sich in den letzten Jahren stark diversifiziert. Ergänzend zum ursprünglichen Fokus auf die klassische Versicherungs- und Finanzberatung für Akademiker ist man heute als Finanzdienstleister, Vermögensverwalter, Immobilienvermittler sowie führender Anbieter betrieblicher Altersvorsorge und mit dem entsprechenden Zugang zu Unternehmen, Führungskräften und Entscheidungsträgern hervorragend aufgestellt. Mit RVM als Industrie-Versicherungsmakler wurde nun das Leistungsspektrum innerhalb der Unternehmensgruppe nochmals deutlich erweitert. RVM wird künftig das Kompetenzzentrum und die Plattform für weitere Aktivitäten im Industrie-Versicherungsmakler-Segment in Deutschland abbilden – selbstverständlich unter Beibehaltung der mittelständischen Identität von RVM und ohne die Interessen der Kunden aus den Augen zu verlieren. Mit dem Zusammenschluss verfolgt man einen wohlüberlegten und langfristigen
Ansatz: Das Industrie-Versicherungsmakler-Segment wird mit dem sukzessiven Zukauf weiterer Versicherungsmakler (zuletzt Mitte Mai mit der Firmengruppe Adolph Jahn GmbH & Co. KG in Hamburg, welche über eine große Expertise im Bereich der Transportversicherung verfügt) strategisch ausgebaut und innerhalb der RVM-Gruppe gemeinsam weiterentwickelt. Die Kompetenzen und Aufgabenbereiche sind hierbei klar voneinander abgegrenzt. Der Fokus von RVM liegt weiterhin zu 100 % auf der qualifizierten Betreuung mittelständiger Unternehmen mit dem Fokus auf hochwertigster Beratungsund Dienstleistungsqualität. Im Zuge des Zusammenschlusses wurde die RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG in die RVM Versicherungsmakler GmbH umgewandelt. Wachstum und Kontinuität Als Teil der MLP-Gruppe – einer der größten Finanzdienstleister in Deutschland – werden wir unsere Größe und Marktposition weiter ausbauen und die Herausforderungen der Zukunft und die Erwartungen unserer Kunden noch besser erfüllen können – dies auch vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an digitale Transformationsprozesse und Spezialisierungen in vielen Bereichen des wirtschaftlichen Handelns. Gleichzeitig
100 % Kundenfokus: Unser Motto „Sicherheit aus Leidenschaft“ werden wir in gewohnter Weise auch weiterhin leben und das Vertrauen unserer Kunden wird für uns weiterhin an erster Stelle stehen! Marktstärke: Wir werden unsere bestehende Marktstellung als Industrie-Versicherungsmakler durch die konsequente Wachstumsstrategie nachhaltig weiter ausbauen und damit in der Lage sein, künftig noch bessere Ergebnisse für unsere Mandaten zu erzielen. Haben Sie Fragen zu unserem Zusammenschluss oder anderen Themen, die Sie gerne mit uns besprechen möchten? Bitte sprechen Sie uns an. Wir sind jederzeit für Sie da. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen und freuen uns auf die gemeinsame Zukunft!
Ihr Ansprechpartner: Erich Burth Tel. +49 7121 923-1112 burth@rvm.de
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D&O-VERSICHERUNG: PRIVATE ABSICHERUNGEN WERDEN WICHTIGER Der Markt für D&O-Versicherungen ist herausfordernd und wird es vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und damit einhergehender Insolvenzen voraussichtlich auch bleiben. Prämienerhöhungen, Änderungen der Versicherungsbedingungen und Kapazitätsreduzierungen der Versicherer zwingen dazu, nach Alternativen oder auch Ergänzungen Ausschau zu halten. D&O-Individualversicherungen sind eine mögliche Alternative zur betriebsseitigen Versicherung von Unternehmensorganen und spezifische Rechtsschutzversicherungen bieten für Führungskräfte zusätzlichen Schutz.
Betriebsseitige D&O-Versicherungen D&O-Versicherungen bieten Versicherungsschutz für Unternehmensorgane, die durch Pflichtverletzungen ihrem Unternehmen oder Dritten einen Schaden zugefügt haben, für den sie persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Üblicherweise werden diese Versicherungen von Unternehmen für ihre Organe abgeschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Versicherungsmarkt sehen allerdings viele Manager die Notwendigkeit, sich zusätzlich privat abzusichern, weil die Anbieter von betriebsseitigen D&O-Versicherungen teilweise Einschränkungen vorgenommen haben oder Versicherungen sogar gekündigt worden sind. D&O-Individualversicherungen als Alternative Hier kommen D&O-Individualversicherungen ins Spiel. Zwar ist bei der D&OIndividualversicherung der Versicherungsnehmer auch der Prämienschuldner, was für die betroffenen Organe erst einmal ein Nachteil ist. Doch haben die Individualversicherungen für Unternehmensorgane auch Vorteile gegenüber betriebsseitigen Versicherungen. So steht dem Organ als Versicherungsnehmer die Verfügungsbefugnis über den Versicherungsvertrag zu. Außerdem ist er über alle Vertragsbedingungen informiert – das ist bei betriebsseitigen Versicherungen nicht immer der Fall. Darüber hinaus steht die im Individual-
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vertrag vereinbarte Versicherungssumme auch exklusiv dem darüber versicherten Organ zu. Bei D&O-Unternehmensversicherungen greifen im Schadenfall mehrere versicherte Manager auf die Versicherungssumme zu. Das könnte zur Folge haben, dass diese bereits verbraucht ist und das betroffene Organ ohne Versicherungsschutz dasteht. Rechtsschutzversicherungen als Ergänzung D&O-Individualversicherungen können mit Elementen aus Rechtsschutzversicherungen kombiniert werden. So bietet sich für die D&O-Individualversicherung beispielsweise die Ergänzung mit Bausteinen aus einer Strafrechtsschutzversicherung an. In Abgrenzung zu den D&OVersicherern haben auch viele Rechtsschutzversicherer Produkte in ihrem Portfolio, die auf Unternehmensorgane zugeschnitten sind, beispielsweise die Strafrechtsschutzversicherung, die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung und die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung. ž Strafrechtsschutzversicherung: Sie über-
nimmt die Kosten für die Strafverteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Unternehmen schließen eine solche Versicherung für sämtliche Beschäftigte – von besonderer Bedeutung für die Führungskräfte – ab. Sind sie aus dem Unternehmen ausgeschieden, genießen diese nach wie vor Versicherungsschutz, wobei insbeson-
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dere in dieser Konstellation in aller Regel ein Zustimmungserfordernis des versicherten Unternehmens gegeben ist. Da eine einheitliche Verteidigungsstrategie auch im Interesse des Unternehmens liegt, wird von einer Zustimmung in aller Regel auszugehen sein. Aber auch hier bietet der Markt Individuallösungen an, die derartige Deckungslücken schließen. ž Vermögensschaden-Rechtsschutzver-
sicherung: Diese Versicherung befasst sich im Kern mit den gleichen Szenarien wie die D&O-Versicherung. Sie beschränkt sich allerdings auf die bloße Abwehr von Schadenersatzansprüchen auf Vermögensschäden, während die D&O zusätzlich die Schadensummen nach erfolgloser Abwehr bezahlt. Bei bestehender D&O-Versicherung stellt diese Deckung – die von dem Geschäftsführer oder Vorstand selbst abgeschlossen wird – allenfalls eine Auffanglösung für den Fall dar, dass die Kapazitäten der D&O erschöpft sein sollten oder dort nur eingeschränkter Versicherungsschutz besteht. ž Anstellungsvertrags-Rechtsschutzver-
sicherung: Diese Versicherung gibt Deckung bei Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag von Geschäftsführern und Vorständen eines Unternehmens. Derartige Streitigkeiten unterliegen wegen der sehr hohen Kosten einem Risikoausschluss in den Rechtsschutzbedingungen, können
aber über einen separaten Anstellungsvertrags-Rechtsschutz abgesichert werden. Auch diese Versicherung schließt jeder Geschäftsführer für sich selbst ab. Eine D&O-Individualversicherung leistet im Falle von Streitigkeiten aus diesem Dienstverhältnis nicht. Fazit Der Abschluss einer D&O-Individualversicherung in Ergänzung zu einer D&OUnternehmensversicherung ist gerade unter den aktuellen Gegebenheiten besonders sinnvoll. Auch sollten Sie prüfen, ob Sie über den Weg einer Rechtsschutzversicherung finanzielle Risiken sinnvoll mindern können, die durch gerichtliche Verfahren auf Sie zukommen können. Haben Sie Fragen zu diesem komplexen Thema? Rufen Sie uns an!
Ihr Ansprechpartner: Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-1237 danyi@rvm.de
Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de
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LOCKDOWN 1,2,3 ...: WELCHE RISIKEN RÜCKEN IN DEN FOKUS?
Corona bringt viele Probleme mit sich. Durch Homeoffice nimmt die Cyberkriminalität zu. Doch vor allem befürchten viele Unternehmen Zahlungsausfälle und schwierige Kreditkonditionen. RVM hat bereits vor über 25 Jahren mit entsprechendem Weitblick einen eigenständigen Geschäftsbereich für dieses spezielle Thema entwickelt: Credit Management. Bei Fragen zu Kredit-Versicherung, Bürgschaften, Betrugsszenarien und Finanzierungsalternativen sind Sie hier genau richtig. Sprechen Sie mit uns über die derzeit vielleicht brennendsten Fragen unter Lieferanten: Wie steht es um die Zahlungsmoral meiner Kunden? Bei wem bahnen sich Probleme an? Oder mache ich bereits heute schon Geschäfte mit „Zombie-Unternehmen“?
Insolvenzwelle – ja, nein, vielleicht? Vor rund einem Jahr waren sich alle Experten einig: Die Wirtschaft wird von einem Insolvenztsunami überrollt werden. Mit Aufspannen des Rettungsschirms für die Lieferketten im April 2020, zeitlicher Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, Staatshilfen für die Unternehmen, Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen und der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (CovInsAG) ist aus dem Insolvenztsunami erst einmal eine Insolvenzwelle geworden – und auch die ist noch nicht so richtig angekommen. 2020 war eines der Jahre mit den niedrigsten Insolvenzzahlen überhaupt: 16.000, ein Minus von 16,3 % zum Vorjahr. Kein Wunder, die Regierung hat Rahmenbedingungen geschaffen, die den Überschuldungstatbestand oder eine Zahlungsunfähigkeit nicht in eine Insolvenz münden ließen. Doch der Blick
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sollte bei Beurteilung der Insolvenzsituation vor allem auch auf die Qualität gerichtet werden: Welche Schäden haben die Insolvenzen verursacht? Und hier ergibt sich ein ganz anderes Bild. Die Summe der Insolvenzschäden hat sich von 2019 auf 2020 von 22 Mrd. EUR auf 42 Mrd. EUR erhöht. Der ausgefallene Betrag pro Insolvenz ist also merklich höher geworden, denn es sind wesentlich größere Firmen pleitegegangen als in der Vergangenheit. Hätte der Staat nicht eingegriffen, könnte die Reihe der namhaften Unternehmen in der Insolvenz fortgesetzt werden mit Größen wie Lufthansa, TUI und vielen anderen. Doch nicht nur die Großen bleiben künstlich am Leben. Eine Vielzahl von Unternehmen ist zwar aktuell noch am Markt, aber auf Dauer nicht überlebensfähig. Die Verschuldung dieser „Zombies“ erhöhte sich in kürzester Zeit von 0,35 auf 1,3 Billionen US-
Dollar. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vieler Unternehmen hat sich in kürzester Zeit enorm verschlechtert. Welcher Ihrer Geschäftspartner gehört dazu? Die Identifizierung von Risiken und die Absicherung der Forderungen gegen Zahlungsausfall ist wichtiger denn je. Ob Einzel-, Ausschnitts- oder Rahmenverträge – wir begleiten Sie in diesem anspruchsvollen Prozess, Ihre Geschäfte künftig sicherer zu machen. Liquiditätsreserven heben Die Folgen der Pandemie werden bald auch schwarz auf weiß sichtbar sein: in den Bilanzen vieler Unternehmen. Mit Prüfung und Erneuerung des Ratings bei der Hausbank ist zu erwarten, dass die Kreditkonditionen steigen. Prüfen Sie mit uns die Diversifizierungsmöglichkeiten in der Unternehmensfinanzierung. Zum Beispiel mit Factoring: Im Rahmen des Forderungsverkaufs wird umsatzkon-
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kongruent finanziert, ein 100prozentiger Ausfallschutz ist vorhanden und auf Wunsch erfolgt eine Entlastung der Buchhaltung durch Übernahme des Mahnwesens. Auch das „Sale-andLease-back“ kann eine Maßnahme sein, zusätzliche Liquidität zu schaffen. Neben den klassischen Leasinginstituten gibt es Spezialanbieter, welche die tatsächliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes als Grundlage heranziehen. Das ist insbesondere bei einem Maschinenpark mit längerer Lebensdauer ein entscheidender Vorteil. Die Prüfung lohnt sich auch im Bereich der Avalkredite. Der Versicherungsmarkt ist hier seit Jahren verlässlicher Partner bei der Bereitstellung von Bürgschaften. Von A wie Anzahlungsbürgschaft bis Z wie Zollaval hält der Markt eine breite Auswahl bereit. Nennen Sie uns Ihren Bedarf! Boomzeiten für Kriminelle Die Pandemie hat der Geschäftswelt Rückenwind bei der Digitalisierung verliehen. Das persönliche Treffen zur handschriftlichen Vertragsunterzeichnung weicht dem elektronischen Versand von Dokumenten mit gescannten Unterschriften. Die Besprechung mit Kollegen findet überwiegend virtuell statt. Die Aufgabenverteilung erfolgt per E-Mail oder Telefon. Doch funktioniert das immer und überall und vor allem reibungslos? Gibt es neue, an die ungewohnte Situation angepasste Richtlinien und wer kontrolliert deren Einhaltung? Wer ist eigentlich in Ihrem Büro, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten? Und wie war das noch mal mit dem Vier-Augen-Prinzip? Auch wenn in Ihrem eigenen Unterneh-
men alles in Ordnung ist, wer garantiert Ihnen, dass auch bei Ihren Geschäftspartnern alles fehlerfrei funktioniert? Die Risiken durch die neue Arbeitssituation sind vielfältig und variieren ständig: ž Fake President: Die Täter geben sich als Organe des Unternehmens aus und instrumentalisieren Mitarbeiter, dringende Überweisungen auszuführen. Die Erfolgsformel lautet: Wertschätzung des Mitarbeiters und Verpflichtung zum Stillschweigen, da es sich hier um eine höchst vertrauliche Angelegenheit handele. ž Payment Diversion: Die Betrüger geben sich als Geschäftspartner oder Lieferanten aus und veranlassen durch gefälschte Mitteilungen, z. B. Änderung der Bankverbindung, dass die Bezahlung für gelieferte Waren auf abweichende oder neue Konten erfolgen.
schäden ist ein wichtiges Instrument im eigenen Risikomanagement, am besten in Kombination mit einer Cyber-Deckung. Auch unter Compliance-Gesichtspunkten sind diese Fälle sehr heikel: Vorstände und Geschäftsführer haben eine gesetzlich verankerte Sorgfaltspflicht und tragen ein Haftungsrisiko. Vertrauensschäden bringen also nicht nur Gefahren für die Firma, sondern auch für jeden einzelnen Entscheider persönlich. Sprechen Sie mit einem bewährten Expertenteam und vertrauen Sie auf unsere ausgeprägte Betreuungsphilosophie: · Björn Krasovc, Teamleitung · Rudi Brunner, Kundenbetreuung · Bernd Hammelehle, Vertriebsleitung · Madeleine Köber, Back-Office
ž Fake Identity Fraud: Betrüger, die sich als Kunde ausgeben, bestellen mit plausibler Erklärung Waren zu einer abweichenden Lieferadresse oder zur Selbstabholung. Oft fällt der Betrug erst auf, wenn der Kunde, der scheinbar bestellt hat, wegen Zahlungsverzug angemahnt wird. Kein schönes Thema, aber Realität: Angestellte, die Schäden mit purer Absicht verursachen. Gelegenheit macht bekanntlich Diebe, und das Arbeiten im Homeoffice eröffnet viele Möglichkeiten, sensible Unternehmensdaten zu nutzen. Die Absicherung gegen Vertrauens-
Ihr Ansprechpartner: Björn Krasovc Tel. +49 7121 923-1255 krasovc@rvm.de
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UNTERNEHMENS-STRAFRECHT: DAS VERBANDSSANKTIONENGESETZ KOMMT
Das neue Unternehmens-Strafrecht wirft seine Schatten voraus. Es wird neue Regelungen beinhalten, welche die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen verschärfen, und es wird die Anforderungen an ein funktionierendes Compliance-Management-System in den Unternehmen weiter erhöhen. Allerdings wird es wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr in Kraft treten.
Bisherige Rechtslage für Unternehmen Wir kennen bisher nur die Strafbarkeit von natürlichen Personen. Im Unternehmen sind dies die Geschäftsleitung sowie alle Mitarbeiter, die beschuldigt sein könnten, Beteiligte beispielsweise von Wirtschafts- und Umweltdelikten zu sein. Das Verbandssanktionengesetz Über die bereits bestehende Regelung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz hinaus belastet das „Verbandssanktionengesetz“ die Unternehmen zusätzlich, indem ž die Verfolgungsbehörden dazu verpflichtet sein werden, auch gegen die Unternehmen als juristische Person zu ermitteln, wenn es dort zu Straftaten einzelner Mitarbeiter gekommen ist und ž die Sanktionen – insbesondere gegen Großunternehmen – verschärft werden. Diese können bis zu 10 % des Jahresumsatzes betragen. Auf der anderen Seite sieht der Gesetzesentwurf für das Unternehmen aber auch Anreize vor, die zu einer Sanktionsmilderung führen können, beispielsweise ž wenn das Unternehmen einen wesentlichen Aufklärungsbeitrag über die internen Verhältnisse („internal inves-
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tigations“) sowie eine umfassende und ununterbrochene Kooperation mit den Ermittlungsbehörden leistet und ž zum anderen ein funktionierendes Compliance-Management-System installiert hat. Versicherungslösung Das passende Produkt ist die Unternehmens-Strafrechtsschutz-Versicherung, die sowohl für die beschuldigten Mitarbeiter, aber auch für das Unternehmen selbst die Kosten einer effizienten Strafverteidigung übernimmt. Es sollte ein besonderes Augenmerk auf die Risiken des Compliance-Beauftragten gelegt werden. Hierzu gehört beispielsweise dessen Unterstützung bei erkannten strafrechtlich bedeutsamen Vorkommnissen im Unternehmen. Im Falle eines Strafverfahrens sollten auch Dienstleistungen zur internen Aufklärung und Prävention von Straftaten enthalten sein, wozu auch die Beratung zur Einführung von Compliance-Programmen gehört.
Von den Unternehmen wird befürchtet, dass eine proaktive Kooperation mit den Ermittlungsbehörden eher zu Straferweiterungen führen wird und die möglichen Strafmilderungen demgegenüber weniger ins Gewicht fallen werden. Zudem wird der Justiz unterstellt, personell nicht in der Lage zu sein, die zusätzliche Flut von zwingenden Ermittlungsverfahren überhaupt zu bewältigen. Dennoch: Das Gesetz wird kommen. Damit verbunden wird die Bedeutung der Strafrechtsschutz-Versicherung für Unternehmen in jedem Falle zunehmen, ebenso aber auch die der D&O-Versicherung und der Cyber-Versicherung. Denn die Qualität des geforderten Compliance-Management-Systems hat auch Auswirkungen auf die dort versicherten Risiken. RVM stellt selbstverständlich in allen genannten Bereichen Konzeptionen mit Top-Leistungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
Fazit Der Gesetzesentwurf wird wohl erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten. Er hat Diskussionen ausgelöst.
Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de
CAR-POLICY FÜR E-FAHRZEUGE: WISSENSWERTES ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ
Die Anschaffung und Nutzung von E-Fahrzeugen wird vom Staat vermehrt subventioniert. Beim Erwerb von E-Fahrzeugen durch Firmen und bei der Nutzung durch Dienstwagenfahrer gilt es jedoch, manches zu beachten – unter anderem auch den Versicherungsschutz.
sich dabei integrieren. Wichtig ist darüber hinaus auch ein Haftungsausschluss des Unternehmens gegenüber dem Dienstwagenfahrer. So kann zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anwendung beim Tankvorgang an der heimischen Ladestation durch Kurzschluss ein Brand entstehen. Ladestationen
Die steuerlichen Vorteile Die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2021 auf 6.000 EUR verdoppelt. Weiterhin gibt es steuerliche Vergünstigungen für E-Autos als Dienstwagen bei einem Kaufpreis von bis zu 60.000 EUR. Bei Fahrzeuganschaffungen ab dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 beträgt die Pauschalversteuerung nur noch 0,5 % des Bruttolistenpreises einschließlich Sonderausstattung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge. Bereits im Jahr 2020 nutzten viele Firmen diese Vorteile, es wird ein Anstieg auf 150.000 bis 200.000 Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeuge erwartet. Überlassung der Elektrofahrzeuge als Dienstwagen Im Rahmen einer Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung ist festzuhalten, ob bei der Nutzung von Elektrofahr-
zeugen Gefährdungen vorhanden sind, die sich von denen bei der Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor unterscheiden. Es gilt § 5 Arbeitsschutzgesetz. Überlässt der Arbeitgeber erstmals einem Mitarbeiter ein Elektrofahrzeug, so darf er sich nicht auf dessen Erfahrungswerte verlassen, die dieser beim Führen eines Verbrenners erworben hat. „Der Arbeitgeber hat bei erstmaliger Fahrzeugüberlassung in die Technik und deren Gefahren sowie besondere Verhaltenserfordernisse für eine Ein- und Unterweisung zu sorgen. Die Unterweisung muss regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr erfolgen“ (Quelle: BFP Fuhrpark Forum). Wenn ein Arbeitgeber in einem Fuhrpark Elektrofahrzeuge als reguläre Dienstwagen oder im Rahmen einer Gehaltsumwandlung einführt, muss er die CarPolicy überprüfen und anpassen. Die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Versteuerung und des Strombezugs lassen
Wird eine Ladestation betrieben, geht von ihr als elektrischer Einrichtung dauerhaft eine erhöhte Brandgefahr aus. Es könnte demnach eine Gefahrerhöhung vorliegen, die der Sachversicherung anzuzeigen ist – im Privatbereich der Wohngebäude- und der Hausratversicherung und im gewerblichen bzw. industriellen Bereich der gewerblichen Gebäude- oder Inhaltsversicherung bzw. der industriellen Sachversicherung. Die Versicherungsbedingungen enthalten bis dato keine besonderen Sicherheitsvorschriften für Ladestationen von E-Fahrzeugen. Gesetzliche und behördliche Vorschriften sind zu beachten. Die Ladestationen sind von einem zugelassenen Fachbetrieb nach den Vorschriften des Elektrohandwerks zu installieren, zu warten und wiederkehrend zu prüfen. Im gewerblichen und industriellen Bereich ist zusätzlich die Betriebssicherheit auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften sicherzustellen (Prüfung nach DGUV Vorschrift 3). Hinzukommen kann die Verpflichtung zur Prüfung im Rahmen der Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen nach VdS.
Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hackenberg Tel. +49 7121 923-1135 hackenberg@rvm.de
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE: JETZT DIGITAL!
Die Digitalisierung wirkt sich auf alle Bereiche der Versicherungsbranche aus. Und auch die betriebliche Altersvorsorge punktet nicht nur mit ihren zeitgemäßen Versorgungskonzepten, sondern auch durch digitale Informations- und Verwaltungsplattformen sowohl für den Arbeitgeber als auch die Mitarbeiter.
Das Arbeitgeberportal Gerade in Zeiten, in denen sich viele Arbeitsplätze ins Homeoffice verlagert haben, wird das papierlose Büro immer wichtiger. Das Arbeitgeberportal ermöglicht durch verschiedene Funktionen eine digitale Ablage und Kommunikation. Es dient damit den Personalabteilungen als wichtige Verwaltungsunterstützung rund um das komplexe Thema „betriebliche Altersvorsorge“. Die Vorteile unseres kostenfreien Service sind: ž Über den Arbeitgeberzugang steuern Sie die Zugriffsberechtigungen auf Firmen, Mitarbeiter, Verträge und Dokumente. ž Über den Vertragsordner sehen Sie aktuelle Vertragsdaten ein. ž Sowohl über den Mitarbeiterordner als auch über den Vertragsordner ist eine Dokumentenablage möglich. So können Sie jederzeit digital auf z. B. Dokumente, Nachträge und Vereinbarungen zugreifen. ž Die Anwendung von Geschäftsvorfällen ermöglicht die Erstellung von vorbefüllten Formularen, arbeitsrechtlichen Vereinbarungen sowie die automatische Meldung an uns oder den Versicherer, z. B. bei Ausscheiden des Mitarbeiters oder Wegfall der Lohnfortzahlung. ž Umfangreiche Informationen und Merkblätter zur betrieblichen Altersvorsorge können jederzeit abgerufen werden. ž Anhand von Erklärvideos können Sie die Funktionen zum Arbeitgeberportal jederzeit einsehen und alternativ Termine für Schulungs-Webinare buchen. ž Unser Service bietet Tools zur Vorbereitung einer Vertragsprüfung.
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE: JETZT DIGITAL!
Das Mitarbeiter-Informations-Portal Ob am Arbeitsplatz oder zu Hause – Ihre Mitarbeiter können sich zu jeder Zeit über die betriebliche Altersvorsorge informieren. Während Informationsmaterial in Papierform schnell veraltet und meist kostenintensiv aktualisiert werden muss, sind die Portale immer auf dem neusten Stand. Damit profitieren Ihre Mitarbeiter von einer zeitgemäßen und nachhaltigen Informationsplattform. ž Als Arbeitgeber kommen Sie mit dem Mitarbeiter-Informations-Portal Ihren gesetzlichen Informationspflichten nach. ž Das Informationsportal kann auf Wunsch ohne zusätzliche Identifizierung direkt aus Ihrem Intranet angesteuert werden. ž Ihre Mitarbeiter erhalten Informationen zu den gesetzlichen Leistungen bei Rente, Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit sowie Hinterbliebenenabsicherung. Vor allem wird aber auch Ihr firmenindividuelles Ver-
sorgungskonzept inklusive geltender Zuschussregelungen und der vereinbarten Produkte vorgestellt. ž Zusätzlich haben die Mitarbeiter auf Wunsch die Möglichkeit, über einen Online-Kalender Termine für Beratungsgespräche zu buchen und über Kontaktformulare mit uns in Verbindung zu treten. ž Diverse Rechentools ermöglichen individuelle Informationen.
mieren Sie uns unter 07121 923-1156 oder portale@rvm.de – wir freuen uns darauf, Sie vollumfänglich hinsichtlich Ihres firmenindividuellen Versorgungskonzeptes sowie der Portallösungen zu beraten. Digital – einfach – transparent!
Die beiden Screenshots oben zeigen einen Blick in das Mitarbeiter-Informations-Portal.
Interesse geweckt? Wird Ihre betriebliche Altersvorsorge bereits von uns betreut? Wenn ja, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrem Kundenbetreuer auf. Gerne besprechen wir Ihre individuelle Portallösung mit Ihnen. Noch keine Betreuung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge durch RVM? Infor-
Ihr Ansprechpartner: Kim Frank Ristau Tel. +49 7121 923-1657 ristau@rvm.de
Ihre Ansprechpartnerin: Katrin Prietz Tel. +49 7121 923-1141 prietz@rvm.de
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RVM-MEGATRENDS: DER ERSTE WASSERSTOFF-FONDS IN DEUTSCHLAND
Die „Grünes Geld Vermögensmanagement GmbH“ hat gemeinsam mit der „Service-KVG HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH“ den Fonds „GG Wasserstoff“ initiiert. Der Fonds investiert in Small und Mid Caps des WasserstoffSektors sowie in etablierte große Unternehmen, die die Transformation zur Wasserstoff-Gesellschaft unterstützen.
„Mit dem GG-Wasserstoff-Fonds sind wir nach unserem Kenntnisstand der erste Initiator weltweit, der eine derartige Fondslösung anbietet“, sagt Gerd Junker, Geschäftsführer der Grünes Geld Vermögensmanagement GmbH und seit 15 Jahren im Cleantech-Sektor tätig. „Die Wasserstoff-Technologie ist die nächste große Chance im Cleantech-Bereich.“ Nach Schätzungen des Hydrogen Council, einer globalen Initiative führender Energie-, Verkehrs- und Industrieunternehmen mit langfristigen Ambitionen für Wasserstoff, wird der Markt bis 2030 bis zu 150 Milliarden US-Dollar Umsatz erreichen. Mit dem WasserstoffFonds soll den Anlegern die Möglichkeit
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gegeben werden, professionell zu investieren und von diesem komplexen technischen Thema zu profitieren. Mit Wasserstoff globale Ziele erreichen Weltweit haben sich 60 Staaten dazu bekannt, klimaneutral zu werden. Alle wirtschaftlich führenden Länder der Erde und die Europäische Union haben Wasserstoff-Strategien vereinbart. Viele Milliarden Fördergelder seitens der Nationen sind fest eingeplant. In Deutschland sind dies 9 Mrd. EUR für die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung. Bereits 2017 hat Japan mit seiner Wasserstoffstrategie „BasicHydrogenStrategy“ das Ziel formuliert, in diesem Bereich Weltmacht zu werden. In China sollen bis
2025 rund 40.000 Fahrzeuge mit Brennstoffzellen betrieben werden und auch Australien möchte in diesem Sektor eine führende Stellung einnehmen. Wasserstoff ist jedoch kein primäres AutomobilThema! Das Potenzial liegt in Märkten, die keine Treibstoff-Alternativen haben. Dass Wasserstoff anderen Automobil-Treibstoffen Konkurrenz machen will, ist das aktuell dominanteste Missverständnis. Die Potenziale liegen in den Großindustrien Stahl, Chemie und in der Ammoniakproduktion. Die Kerntreiber hin zum Wasserstoff in diesen Märkten sind international wachsender politischer Druck, steigende Kosten für Emissionen und die den besonderen Anforderungen geschul-
RVM-MEGATRENDS: DER ERSTE WASSERSTOFF-FONDS IN DEUTSCHLAND
dete Alternativlosigkeit bei der Treibstoffwahl in diesen Industrien. „Klimaneutralität kann in vielen Branchen nur mit grünem Wasserstoff erreicht werden. Dieser ist die einzig nachhaltige Lösung, da er aus gewonnenem Strom erneuerbarer Energien erzeugt wird“, erklärt Junker. Die Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff ist weiter als viele denken. Wasserstoff ist der Schlüssel zur Energiewende. Er ist multifunktional und bei Speicherung, Umwandlung und Transport einsetzbar, ohne Treibhausgase zu erzeugen. Sektoren wie Stahl- oder Düngemittelherstellung sowie der Schwerlastverkehr, Flugzeugbau und die Schiffsindustrie haben nur mit Wasserstoff eine Chance, die Emissionsziele 2050 zu erreichen und CO2-neutral zu werden. Mit einem Investmentfonds die Chancen nutzen Das Fondsmanagement investiert in ein branchenübergreifendes Anlageuniversum unterschiedlicher Industrien. Im Fokus stehen Titel, die sich auf die Nutzung von Wasserstoff konzentrieren oder die Transformation zur WasserstoffGesellschaft unterstützen, aber auch andere Märkte bedienen können. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Gewinner der zukünftig zu erwartenden Entwicklungen im Bereich Wasserstoff zu identifizieren und ein konzentriertes Portfolio mit ausreichend Renditepotenzial zusammenzustellen.
Der GG-Wasserstoff-Fonds ist mehr als nur ein Technologiefonds. Er deckt die komplette Wertschöpfungskette des grünen Wasserstoffs ab. Das hohe Maß an Themen und Technologien führt zu wenig Korrelationen beziehungsweise einer hohen Diversifikation.
Wenn Sie vom Wachstumspotenzial dieser Technologie profitieren möchten, kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne.
EINLADUNG ZUM WEBINAR Erfahren Sie mehr zum Thema grüner Wasserstoff in unserem kostenlosen Webinar
am 17. Juni 2021 um 17.00 Uhr Die beiden Fondsmanager Carmen und Gerd Junker von der Grünes Geld Vermögensmanagement GmbH berichten über die Wasserstoffindustrie und geben Einblick in die aktuellen Marktbewegungen und Ihren Fonds. Weitere Informationen zum Webinar und zur Anmeldung finden Sie hier:
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-1126 wurster@rvm-finanzen.de
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D&O-VERSICHERUNG IN ZEITEN VON CORONA UND WIRECARD
Die D&O-Versicherung (Managerhaftpflicht-Versicherung) ist eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und schützt Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen, also zum Beispiel Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte, wenn gegen sie Schadenersatzansprüche erhoben werden. Dabei ist deren Privatvermögen nicht nur im Falle eines gerechtfertigten Anspruchs gefährdet. Auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen ist aufgrund der notwendigen spezialisierten Rechtsberatung und -verteidigung nicht selten sehr kostspielig.
Managerhaftung rückte 2020 in den Fokus 2020 haben insbesondere der wirtschaftliche Abschwung durch die Corona-Krise sowie der Bilanz-Skandal bei Wirecard dafür gesorgt, dass die D&O-Versicherung zunehmend in den Fokus geriet. Zuvor hatten bereits der Dieselskandal sowie ein erhöhtes Schadenaufkommen im Mittelstand ihre Schatten auf die D&OVersicherung geworfen. Die Wirecard AG ist ein börsennotiertes Zahlungsdienstleistungsunternehmen, das Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr anbietet. Einst wurde Wirecard als deutscher digitaler Champion gefeiert. Nach dem größten Bilanzskandal der deutschen Geschichte ist Wirecard insolvent. Was war passiert? Nachweise über die Existenz von Guthaben bei zwei philippinischen Banken in Höhe von 1,9 Mrd. EUR wurden vermutlich gefälscht. Es stellte sich heraus, dass das Geld nie existierte. Daraufhin brach der Kurs der Aktie ein. Angeblich verfügt Wirecard über eine D&O-Versicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von 125 Mio. EUR. Nun wird geprüft, ob die Versicherung greift, da der Vorwurf einer bewussten Bilanzmanipulation im Raum steht. In 2021 kam die Insolvenz der Bremer Greensill-Bank hinzu. Auch hier ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Bilanzfälschung. Risiken während der Pandemie Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen – wenn auch mit unterschiedlicher Intensität – große
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Teile der deutschen Wirtschaft. Sie üben erheblichen Druck auf Unternehmen und deren Leitungsorgane aus. Das Haftungsrisiko erhöht sich. Auch wenn die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in einem ersten Schritt positiv ist und bis jetzt möglicherweise eine Vielzahl von Insolvenzanträgen verhindert hat, wird zukünftig eine verstärkte Geltendmachung von Insolvenzverschleppungsansprüchen befürchtet. Nach einer Meldung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft erwarten die Versicherer zahlreiche Prozesse gegen Geschäftsleiter, deren Unternehmen in der Corona-Pandemie insolvent wurden. Darüber hinaus müssen Geschäftsleiter während der Pandemie eine Vielzahl kritischer unternehmerischer Entscheidungen treffen, die aufgrund der unsicheren Sachlage zwangsläufig mit höheren Haftungsrisiken verbunden sind. Vor diesem Hintergrund dürfte die Argumentation in Haftungsklagen wohl in die Richtung gehen, dass die Geschäftsleiter die Folgen der Pandemie nicht rechtzeitig oder ausreichend geprüft und/oder unterschätzt haben und nicht schnell genug oder ausreichend reagiert haben. Ein weiterer haftungsrechtlicher Aspekt ist, dass die Pandemie strukturelle Probleme und Versäumnisse im Risikomanagement von Unternehmen offenlegt. Es wird um die Frage gehen, ob und inwieweit es bereits vor der Krise verpasst wurde, einen Notfallplan für eine Pandemie oder vergleichbare Szenarien vorzuhalten.
D&O-VERSICHERUNG IN ZEITEN VON CORONA UND WIRECARD
Auch wenn sich vermutlich ein Großteil der „COVID-19-Klagen“ als unbegründet erweisen sollte, werden auf die D&O-Versicherer Abwehrkosten zukommen. Verhärtung des D&O-Versicherungs-Marktes Das erhöhte Schadenaufkommen sowie die aus der COVID-19-Pandemie resultierenden wirtschaftlichen Unsicherheiten haben bereits in 2020 zu einer spürbaren Verhärtung des D&O-Marktes für großindustrielle und mittelständische Risiken geführt. Die D&O-Versicherer haben die Preise erhöht und ihre Maximalkapazitäten reduziert, um am Markt bestehen und weiterhin D&O-Versicherungen anbieten zu können. Zur Prüfung der Risiken fordern sie von den Unternehmen umfassende aussagekräftige Informationen wie aktuelle Bilanzen/Jahresabschlüsse sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen an. Auch werden vermehrt die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf die jeweiligen Unternehmen abgefragt. Darüber hinaus haben die Versicherer in Einzelfällen Bedingungseinschränkungen vorgenommen und Versicherungssummen reduziert. Bestimmte von der Pandemie besonders betroffene Branchen werden von vielen D&O-Versicherern zurzeit nicht mehr gezeichnet. Manche D&OVersicherer haben zum 1.1.2021 auch gar kein Neugeschäft mehr angenommen. In intensiven Verhandlungen konnten wir die ursprünglichen Forderungen der Versicherer reduzieren und damit weiterhin den besten am Markt erhältlichen Versicherungsschutz für unsere Kunden si-
cherstellen. Für eine verlässliche Prognose im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen im Markt für D&O-Versicherungen ist es noch zu früh. Vieles wird davon abhängen, ob und wie lange die Phase der wirtschaftlichen Unsicherheit andauert, wie viele Insolvenzen es nach dem Ende des Aussetzens der Insolvenzantragspflicht gibt und ob es tatsächlich weiterhin vermehrt zu Schadenersatzansprüchen gegen Unternehmensorgane kommt.
Ihr Ansprechpartner: Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-1237 danyi@rvm.de
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DAS GEWERBLICHE MIETVERHÄLTNIS: ASPEKTE DER SACHVERSICHERUNG
Geht es um den Abschluss oder um Änderungen von gewerblichen Mietverhältnissen, steht die mietrechtliche Machbarkeit im Vordergrund. Doch es gilt, noch einiges mehr zu beachten. Denn wenn bestimmte Pflichten nicht erfüllt werden, kann der Versicherungsschutz beeinträchtigt werden.
Ein mögliches Szenario Ein Vermieter, der auch Eigentümer des Gebäudes ist, vermietet eine Logistikimmobilie an seinen Mieter. Laut Mietvertrag werden im Gebäude Kühlschränke gelagert. Später geht der Mieter jedoch dazu über, für eine Gießerei Rohgussprodukte nachzubearbeiten, und richtet dafür entsprechende Arbeitsplätze ein. Seine Mitarbeiter entgraten und schleifen nun Gussteile für Motoren. Dabei entstehen Funken, Metallspäne und -stäube: Die Brandgefährdung steigt. Der Vermieter weiß von den Veränderungen nichts. Dies ist problematisch, denn Gebäudeeigentümer und Mieter müssen verschiedenen Verpflichtungen nachkommen. Gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften Einen Gebäudeeigentümer treffen je nach der Nutzung seines Gebäudes gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften, so etwa zum Brandschutz. Nutzungsänderungen, auch
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ohne bauliche Veränderung, sind ohne Genehmigung der Baubehörde nicht zulässig. Andernfalls drohen Nutzungsuntersagung und Bußgeld. Der Mieter hat für seine betriebliche Tätigkeit relevante Gesetze, Verordnungen und behördliche Vorschriften zu befolgen. So muss er Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze durchführen und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zur Unfallverhütung beachten. Was bedeutet es für den Versicherungsschutz aus der Gebäudeversicherung des Vermieters, wenn es nun durch veränderte Tätigkeiten des Mieters beispielsweise zu einem größeren Brandschaden am Gebäude kommt? Obliegenheiten aus dem Versicherungsverhältnis Die Gebäudenutzung ist stets Gegenstand des Versicherungsvertrages. Der Versicherer entscheidet auf dieser Grundlage, ob er Versicherungsschutz bereit-
stellt und zu welchen Konditionen. Daran kann er auch zusätzliche Anforderungen knüpfen, etwa zum Brandschutz. Der Gebäudeeigentümer muss deshalb eine Nutzungsänderung seinem Gebäudeversicherer immer mitteilen und besonders dann, wenn damit eine Gefahrerhöhung verbunden ist. Weil diese Verpflichtung im Versicherungsvertragsgesetz geregelt ist, spricht man von einer gesetzlichen Obliegenheit. Ohne Einwilligung des Versicherers darf der Versicherungsnehmer keine Gefahrerhöhung vornehmen oder dies einem Dritten gestatten. Diese Anforderung wird häufig übersehen. Hinzu kommt: Auch die Versicherungsbedingungen sehen Verpflichtungen vor, die sogenannten vertraglichen Obliegenheiten. Eine davon ist, dass alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten sind. Weitere können die Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen nach VdS oder die Installation, Prüfung und Wartung von Brandschutzanlagen betreffen.
DAS GEWERBLICHE MIETVERHÄLTNIS: ASPEKTE DER SACHVERSICHERUNG
schutzanlagen betreffen. Ist eine nicht angezeigte Gefahrerhöhung oder sind nicht eingehaltene gesetzliche oder behördliche Vorschriften (mit) ursächlich für einen Schaden bzw. dessen Ausmaß, kann der Versicherer abhängig vom Verschulden des Versicherungsnehmers seine Leistung ganz oder teilweise verweigern. Außerdem hat er ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsvertrag. Die Obliegenheiten des Vermieters erstrecken sich auf alle im Gebäude befindlichen Einrichtungen, also auch auf solche, auf die er keinen direkten Einfluss hat, weil sie teilweise im Eigentum des Mieters stehen. Beim erwähnten Brandschaden am Gebäude müsste der Eigentümer als Versicherungsnehmer den Vorwurf grob fahrlässigen Verschuldens entkräften. Vorsatz hätte der Versicherer zu beweisen. Klare Regelungen im Mietvertrag Den Vermieter entbindet es nicht von seinen Obliegenheiten, beschränkte Durchsetzungsmöglichkeiten gegenüber dem Mieter anzuführen. Daher sollten zum Mietverhältnis Regelungen getroffen werden, die der Rechtssicherheit dienen. Beispiele: ž Der Mieter darf Veränderungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters vornehmen. Dabei ist der Mieter für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich und hat die Kosten dafür zu tragen. Der Eigentümer muss die Veränderungen dem Gebäudeversicherer anzeigen.
ž Der Vermieter ist nach vorheriger Ankündigung berechtigt, Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und notwendige Bauarbeiten auch ohne Zustimmung des Mieters durchzuführen. Der Mieter hat die betroffenen Räume zugänglich zu machen und darf die Ausführung der Arbeiten nicht behindern oder verzögern. Soweit es sich nicht um die Abwendung drohender Gefahren handelt, wird der Vermieter auf geschäftliche und betriebliche Belange des Mieters Rücksicht nehmen und ihm die Maßnahmen rechtzeitig ankündigen. Soweit der Mieter die Arbeiten dulden muss, ist er zur Kündigung des Mietverhältnisses nicht berechtigt. ž Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter auf seine Kosten die von ihm eingebrachten Einrichtungen aus den Mieträumen zu entfernen, Ein- und Umbauten zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand der Mieträume wieder bezugsfertig herzustellen. Der Vermieter kann verlangen, dass vom Mieter eingebrachte Einrichtungen gegen Ersatz des Zeitwertes in den Mieträumen verbleiben. ž Der Vermieter kann die Mieträume während der Geschäftszeit nach vorheriger Ankündigung zur Prüfung ihres Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen betreten und damit auch andere Personen beauftragen. Klar geregelt sein sollte, wer für die Erfüllung der Obliegenheiten aus den Versicherungsverhältnissen verantwortlich ist, entsprechende Nachweise beizubringen hat und sie der jeweils anderen Partei zur Verfügung stellen muss.
Fazit Bei einem Mietverhältnis kann es im Schadenfall zu Problemen kommen, wenn möglicherweise Obliegenheiten aus dem Versicherungsverhältnis verletzt wurden. Klare Vereinbarungen zu den Verantwortlichkeiten zwischen den Mietparteien sind daher hilfreich. Darüber hinaus sollten die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen vertragliche Verpflichtungen so weit als möglich abmildern, zum Beispiel wie in der Vorschrift zur Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen in der RVMPremiumPolice.
Ihr Ansprechpartner: Axel Fiebig Tel. +49 7121 923-1131 fiebig@rvm.de
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NEUE GARANTIEN IN DER LEBENSVERSICHERUNG: EIN VORTEIL FÜR DIE KUNDEN?
Nicht erst seit der Marktführer Allianz Lebensversicherungs-AG zum Jahreswechsel 2020/2021 die Garantien seiner Produkte für Neuverträge abgesenkt hat, wird dieses Thema in der Fachwelt der Versicherungsbranche diskutiert. Einige Anbieter haben die Zinsentwicklung der letzten Jahre bereits zum Anlass genommen, sich von den bisherigen Garantieprodukten zu lösen.
Risikolebensversicherung oder Rentenversicherung? Nachdem sich der Marktführer zu Garantieabsenkungen durchgerungen hat, liest man verstärkt in den Medien, dass das „Totenglöckchen“ der Lebensversicherer läutet. Aufmerksame Leser erinnern sich sicherlich daran, dass dieses „Glöckchen“ seit nunmehr 20 Jahren bereits läutet. Da stellt sich die Frage: Ist die Lebensversicherung nicht totzukriegen oder stirbt sie nun tatsächlich? Vielleicht muss man sich nochmals den Zweck einer Versicherung in Erinnerung rufen: „Versicherung bedeutet die Übernahme eines Risikos.“ So kennen wir es von z. B. einer Haftpflichtversicherung, dass sie das Risiko übernimmt, wenn der Versicherte von einem Geschädigten in die finanzielle Verpflichtung genommen wird. Wenn wir die Absicherung der finanziellen Folgen eines Todesfalls wünschen, dann ist eine Risiko-Lebensversicherung die geeignete Police. Der Versicherer trägt dann das Risiko, dass er die vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten zahlen muss, selbst wenn bereits nach dem ersten Beitrag der Todesfall eintritt. Wird hingegen die Absicherung einer garantierten Rentenzahlung gewünscht und soll diese lebenslang bezahlt werden, kann dies auch nur ein Versicherer übernehmen. Die Police nennt man dann Rentenversicherung. Hier übernimmt die Versicherung das Langlebigkeitsrisiko. In der Presse wird der Begriff „Lebens-
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versicherung“ oftmals verwischt und man meint eigentlich die Altersversorgung, die eben eine Rentenversicherung ist. Aber in der Tat wurde bis vor der Rentenreform 2005 die Kombination aus Lebens- und Rentenversicherung von den Versicherern angeboten. Der Höchstzinssatz Bleiben wir bei der Altersversorgung – der Rentenversicherung, die eine Rente in der garantierten Höhe lebenslang bezahlt, auch wenn der angesparte Finanztopf bereits aufgezehrt wurde. Der Versicherer muss also eine Lebenserwartung berücksichtigen, die für die Zukunft gesehen von Jahr zu Jahr steigt. Der Finanztopf, der vom Versicherten zu Rentenbeginn bereitgestellt sein muss, wird häufig über viele Jahre über eine monatliche Sparrate finanziert. Je nachdem, wann der Vertragsbeginn war, gilt ein vom Gesetzgeber definierter Höchstzinssatz. Dieser Höchstzinssatz orientiert sich an den langfristigen Bundesanleihen. Nachdem seit nahezu 20 Jahren dieser Zinssatz für festverzinsliche Wertpapiere abnimmt und zwischenzeitlich ins Negative gefallen ist, mussten auch die Versicherer die Garantiezinsen für Neuverträge absenken. Der aktuell vom Gesetzgeber vorgegebene Höchstzinssatz für Altersversorgungsprodukte liegt bei 0,9 %. Nach Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung wird der Zinssatz ab 2022 auf 0,25 % gesenkt werden (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 27.04.2021).
NEUE GARANTIEN IN DER LEBENSVERSICHERUNG: EIN VORTEIL FÜR DIE KUNDEN?
Unabhängig davon haben viele Versicherer für sich entschieden, aufgrund der Negativzinsen die Garantien weiter abzusenken, damit noch Finanzmittel für renditeorientierte Anlagen möglich sind. Die Absenkung der Garantien bedeutet, dass nur noch 60 bis 90 % der eingezahlten Beiträge für die Auszahlung garantiert sind. Sind Garantieabsenkungen ein Nachteil für die Kunden? Garantien kosten Geld und so stehen die Versicherer vor der Wahl, hohe Garantieleistungen zulasten von Rendite oder höhere Rendite zulasten von Garantien in ihren Produkten anzubieten. Die Pflicht des Beraters und des Verkäufers ist es, Transparenz zwischen den Produktmöglichkeiten zu schaffen, sodass der Kunde eine richtige Entscheidung treffen kann. Dazu gehört auch, die unterschiedlichen Garantiesystematiken zu erklären. Muss bei der langfristig angelegten Altersversorgung wirklich zu jedem Zeitpunkt eine 100%ige Garantie existieren oder würde eine Garantie zu Rentenbeginn ausreichen? Vielleicht würde sogar die Garantie im Rentenbezug völlig ausreichen, wenn dadurch das Finanzposter zu Rentenbeginn höher ausfallen würde. Anlagemöglichkeiten wie Unternehmensbeteiligungen, Aktien- oder Fondssparplänen bieten keine Garantien, dafür aber längerfristig wesentlich höhere Renditen als Zinspapiere. Bei den Versicherungsprodukten jedoch wünschen wir uns möglichst hohe Garantieleistungen und ak-
zeptieren nur bedingt, dass die Renditen dabei niedrig ausfallen. Selbst bei Kombinationen von Rentenversicherungen und Fondsanlagen (fondsgebundene Rentenversicherung) erwarten wir eine möglichst hohe Garantie (z. B. mindestens 100 % unserer eingezahlten Beiträge). Für die Rentenbezugszeit werden in den Policen sogenannte garantierte Rentenfaktoren (gRf) ausgewiesen. Ein hoher gRf wird oft als Qualitätsmerkmal betrachtet. Allerdings stellt ein hoher gRf für den Versicherer ein höheres Risiko dar und er muss dies mit negativ rentierlichen Zinspapieren besichern. Für den Kunden ist dieser Vorteil unter Renditegesichtspunkten also schlecht. Betrachtet man in diesem Zusammenhang noch die inflationsbereinigte Rendite, so stellt man fest, dass Produkte mit hohen gRf eine Rendite oft unter der Inflation erzielen. Für den Verbraucher also ein Risiko der Vermögensreduzierung.
cenorientierten Anlagen, die nicht zu jedem Zeitpunkt der Ansparphase hohe Garantien gewähren. Selbst in der Rentenbezugsphase könnten variable Anlagen höhere Renten ausweisen und dienen damit dem eigentlichen Sinne, eine möglichst hohe Zusatzrente zu erhalten. Denken wir also um. Solange es keine hohen bzw. überhaupt positive Zinsen für Sparanlagen gibt, erzielen wir Rendite nur dort, wo es möglich ist – in chancenorientierten Anlagen. Dazu ist eines erforderlich: Seien Sie gut beraten! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Die gRf hängen natürlich auch von der Finanzkraft des Versicherers ab. Muss ein Versicherer hohe Finanzmittel (Erträge aus den Kapitalanlagen der Kundengelder) in der Zinszusatzreserve parken, so stehen diese Mittel nicht mehr für die laufende Zuführung der Gewinnbeteiligung zur Verfügung. Diese Versicherer können nur wenig Erträge aus chancenreichen Kapitalanlagen erzielen. Damit die Altersversorgung ihrem Namen auch gerecht wird, muss der „Finanztopf“ zu Rentenbeginn möglichst groß sein. Dies erreicht man am besten mit chan-
Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-1156 maier@rvm.de
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CYBER-VERSICHERUNG 2021: DIE NACHFRAGE STEIGT!
Inzwischen ist es keine Frage mehr, ob mit einem Cyber-Angriff gegen das eigene Unternehmen zu rechnen ist, sondern wann dies passiert und in welcher Form sich die wirtschaftlichen Folgen daraus bestmöglich absichern lassen. Hier kommt die Cyber-Versicherung ins Spiel, die zwar anfänglich skeptisch betrachtet wurde, nun aber zum echten Rettungsanker für die Unternehmen avanciert.
Die Cyber-Bedrohung nimmt zu Nicht ohne Grund wurde unlängst von RVM der Newsletter zum Thema „Schwachstellen in Exchange-Servern“ versandt. Mit dem unter „Hafnium“ weltweit bekannt gewordenen Hack auf die Microsoft-Exchange-Server sollen nach derzeitigen Schätzungen alleine in Deutschland mehrere Zehntausend Systeme kompromittiert worden sein. Nach Auskunft der Versicherer liegen dazu bereits zahlreiche Schadenmeldungen im Bereich der Cyber-Versicherung vor. Mit diesem topaktuellen Beispiel bestätigt sich die These, dass mit der fortschreitenden Digitalisierung die CyberBedrohung stetig zunimmt. Schätzungen einer gemeinsamen Studie vom Bundesamt für Verfassungsschutz sowie vom Branchenverband Bitkom zufolge verursachte Cyber-Kriminalität der deutschen Wirtschaft ein Schadenaufkommen von jährlich mehr als 20 Mio. EUR. Insofern überrascht auch das Ergebnis des aktuellen Allianz-Risk-Barometers für 2020 nicht, dass Cyber zum weltweit größten Risiko für die Unternehmen aufsteigt – mit Blick auf Deutschland rangiert Cyber hier (noch) auf Platz zwei nach dem Schadensszenario Betriebsunterbrechung. Resultierten Cyber-Schäden bis vor einigen Jahren noch vermehrt aus Datendiebstählen, sind spätestens mit dem Trojaner Emotet Schäden durch Malware-Angriffe in den Mittelpunkt des Geschehens getreten. Mit der Einschleusung einer Schadsoftware und der Verschlüsselung zentraler IT-Systeme verfolgen Cyber-Kriminelle regelmäßig
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das Ziel, die Integrität, die Vertraulichkeit oder die Verfügbarkeit der Unternehmensdaten zu beeinträchtigen. Besonders im Fokus stehen Angriffe auf Basis einer sogenannten Ransomware (ransom = Lösegeld): Verbunden mit der Androhung, Daten nachhaltig zu verschlüsseln oder aber sensible Unternehmensdaten zu veröffentlichen, werden die betroffenen Unternehmen mit der Forderung zur Zahlung eines Lösegeldes erpresst. Ein erhebliches finanzielles Schadenpotenzial entsteht dabei nicht nur durch die Lösegeldzahlung, sondern durch etwaige Wiederherstellungskosten und insbesondere – je nach Grad der unternehmensbezogenen digitalen Wertschöpfung – durch die damit zumeist einhergehende Betriebsunterbrechung. Homeoffice als neue Herausforderung Und wäre diese Entwicklung nicht schon schwierig genug, stellt die seit März 2020 bestehende Corona-Pandemie die Unternehmen mit der Nutzung von Homeoffice-Lösungen vor zusätzliche sicherheitstechnische Herausforderungen. Das Arbeiten im heimischen Büro erleichtert Angriffe aus dem CyberRaum und schafft neue Schwachstellen für den kriminellen Zugang zu Netzwerken und sensiblen Daten. Der Schlüssel zu mehr IT-Sicherheit ist zunächst jede Art der Prävention, eine maßgeschneiderte IT-Sicherheitsstrategie wäre dann der nächste Schritt, der sich permanent verändernden Bedrohungslage zu begegnen. Nur wenn sich die Unternehmen proaktiv mit der CyberBedrohung und den einhergehenden Risiken auseinandersetzen, können die
CYBER-VERSICHERUNG 2021: DIE NACHFRAGE STEIGT!
die operative Leistung, Wirtschaftlichkeit und Reputation des Unternehmens gesichert werden. Cyber-Versicherung Darüber hinaus bietet die Cyber-Versicherung den Unternehmen eine adäquate Absicherung, wenn vorgenannten Maßnahmen nicht ausreichend schützen, der Cyber-Angriff sein Ziel erreicht und in der Folge zu einem betriebswirtschaftlichen Schaden führt. Hierüber besteht dann Versicherungsschutz in folgenden Bereichen: Soforthilfe im Cyber-Notfall – umfangreiche Serviceleistungen Situation: ž Sie haben bemerkt, dass etwas Gravierendes in Ihrem IT-System passiert oder Sie keine Kontrolle mehr darüber haben. ž Ihre Daten wurden verschlüsselt und Sie können nicht mehr weiterarbeiten. Leistungen: Bereits im konkreten Verdachtsfall unterstützt die Cyber-Versicherung über eine 24/7-Krisenhotline als Teil des aktiven Risikomanagements mit externen Spezialisten im Bereich Krisenberatung, IT-Forensik, begleitende PRMaßnahmen sowie Datenschutzrecht. Cyber-Eigenschäden und -Betriebsunterbrechungen Situation: ž Sie werden Opfer eines Cyber-Angriffs und mit einem Erpresserschreiben konfrontiert. ž Infolge eines Hackerangriffs steht die
Produktion still. ž Ein Krimineller übernimmt Ihre Telefonanlage und verursacht hohe Telefonkosten durch Auslandsgespräche und die Nutzung teurer Service-Rufnummern. Leistungen: Im Fall einer Netzwerksicherheitsverletzung (z. B. durch einen Hackerangriff, eine Infektion durch ein Schadprogramm oder einen Denial-of-Service-Angriff), eines Bedienfehlers, einer Datenrechtsverletzung, einer Cyber-Erpressung oder eines Cyber-Diebstahls werden in der Regel ž die Kosten für die Wiederherstellung der Daten und des IT-Systems (inkl. Wiederherstellungskosten für IT-Hardware) übernommen, ž der Ertragsausfall und Mehrkosten bei einem teilweisen oder kompletten Stillstand des Betriebes erstattet, ž die Kosten, die durch einen CyberDiebstahl entstehen, ersetzt.
pressung realisiert haben. Unberechtigte Forderungen werden in Ihrem Sinne abgewehrt. Sie haben bisher noch keine CyberVersicherung? Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein individuell angepasstes Angebot. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherer angesichts des anhaltenden Schadenaufkommens im Bereich der Cyber-Versicherung inzwischen deutlich höhere Anforderungen an die technischen und organisatorischen Mindestvoraussetzungen zu IT-Sicherheit und Datenschutz stellen, als dies bisher der Fall war. Für eine mögliche Angebotsabgabe benötigen wir daher vorab einen Risikofragebogen, den wir Ihnen bei Interesse einfach zusenden. Kommen Sie auf uns zu, wir freuen uns auch bei weiterem Informationsbedarf auf Ihre Anfragen.
Cyber-Haftplicht Situation: ž Bei einem Datentransfer an Kunden übertragen Sie unwissentlich einen Virus oder andere Schadsoftware. Die Systeme Ihres Kunden werden dadurch lahmgelegt. ž Bei einem Hackerangriff auf Ihr System werden sensible Daten Ihrer Kunden entwendet. Leistungen: Der Versicherer unterstützt Sie im Umgang mit berechtigten Schadenersatzforderungen, die sich beispielsweise durch eine Netzwerksicherheitsverletzung, einen Bedienfehler, eine Datenrechtsverletzung oder eine Cyber-Er-
Ihr Ansprechpartner: Thomas Clemens Tel. +49 7121 923-1159 clemens@rvm.de
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UNSERE AUSBILDUNG WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE
Corona spielt eine große Rolle in unserer Arbeits- und Schulwelt. Damit umzugehen, fällt uns Auszubildenden schwer. Wir müssen ständig eine Maske tragen und regelmäßig die Räume lüften. Sich warm anzuziehen, empfiehlt sich daher, denn selbst bei Minusgraden wird gelüftet. Trotzdem sind wir immer froh, wenn wir im Betrieb sein dürfen und nicht zu Hause beim Online-Unterricht versauern. Zum Glück ist unsere Ausbilderin immer für uns erreichbar.
Maske oder Homeoffice? Zu Beginn eines achtstündigen Arbeitsalltages setzen wir unsere FFP2-Masken auf, die wir von RVM zur Verfügung gestellt bekommen haben. Wir desinfizieren unsere Hände und treffen uns im Akademieraum gemäß den Vorschriften. Die Konzentration beim Tragen der Maske beizubehalten, ist eine Herausforderung. Zwischendurch dürfen wir uns immer wieder fünf Minuten an der frischen Luft ohne Maske bewegen. Dadurch tanken wir wieder Energie und Sauerstoff, damit wir mit klarem Kopf weiterarbeiten können. Überhaupt – die Maske: Morgens schon freuen wir uns auf das Mittagessen, dann können wir sie endlich ausziehen und den Freiraum genießen. Das Soziale bleibt somit ein klein wenig bestehen – und deshalb freuen wir uns alle auf die Arbeitstage bei RVM. An manchen Tagen müssen wir die Regeln nicht umsetzen, dann sind wir im Homeoffice. Zum Glück ist unsere Ausbilderin telefonisch für uns dann jederzeit erreichbar. Aber eines ist klar: Uns Auszubildenden fällt es leichter, im Betrieb Fragen zu stellen. Da kann man kurz zu jemandem rüberrufen, und unsere Ausbilderin kann Unklarheiten direkt aufklären, so etwas ist im Homeoffice gar nicht möglich. Online-Unterricht Da die meisten Schulungen mit den Auszubildenden aus dem zweiten Lehrjahr oder anderen Kollegen stattfinden, werden die Schulungen online gehalten. Das bedeutet, dass wir im Homeoffice sind.
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UNSERE AUSBILDUNG WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE
Diese Tage sind immer besonders anstrengend, denn wir hören meistens sieben bis acht Stunden lang nur zu. Manchmal dauern die Online-Schulungen bis zu zwei Tage. An solchen Tagen merken wir ganz stark, wie gerne wir im Büro wären. Es ist nämlich anstrengend, etwas Neues zu lernen, wenn man stundenlang nur in einen Laptop oder ein Tablet schaut. Allerdings geben sich die Referenten mächtig Mühe, uns den Stoff so gut wie möglich beizubringen. Wir machen also viele Übungen, präsentieren uns gegenseitig die einzelnen Themen, schreiben Zusammenfassungen und bereiten uns auf die Lernerfolgskontrollen vor. Die Schule hat für uns auch erstmal die Türen geschlossen. Das bedeutet für uns: Fernunterricht. Der kann manchmal ziemlich ätzend sein. Wir verbringen viel Zeit damit, das Arbeitsmaterial auszudrucken, Lösungen abzugleichen und zudem die Aufgaben ohne weiteren Aus-
tausch zu bearbeiten. Am Anfang war das für uns eine ziemlich große Umstellung. Denn plötzlich haben wir unsere Mitschüler und die Lehrer nur noch über ein Mikro sprechen hören. Da der OnlineUnterricht nur an manchen Tagen stattfindet, sammeln sich unsere Fragen über Wochen an. Die stellen wir dann in unserem Online-Unterricht. Das ist auch nicht immer leicht, denn die Lehrer wollen natürlich auch mit ihrem eigenen Stoff vorankommen. Außerdem müssen sie dafür sorgen, dass alle Mitschüler mitkommen und auf dem gleichen Wissensstand sind. Trotz alldem sind wir froh, dass der Unterricht weiterhin stattfindet und einige Lehrer auch einen gut organisierten Unterricht mit den entsprechenden Aufgaben führen. Bei Fragen können wir jederzeit eine E-Mail schreiben. Allerdings antworten viele Lehrer gar nicht und deswegen bleiben viele Fragen unge-
klärt. Zudem fehlt uns die „reale Schule“ sehr, denn es war eine große Abwechslung zur Arbeit und man hat die Klasse wiedergesehen. Selbst die ewige Parkplatzsuche vermissen wir. Fazit Die Maßnahmen wegen der CoronaPandemie sind schon belastend. Vor allem fehlt uns der normale Arbeitsalltag im Betrieb. Und Online-Unterricht ist einfach nicht so effektiv wie Präsenzunterricht. Trotz allem: Wir versuchen, das Beste aus der Situation zu machen.
Ihre Ansprechpartnerin: Helen Hofmann Tel. +49 7121 923-1107 hofmann@rvm.de
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RVM: WIR STELLEN UNS VOR
In Deutschland sind mehr als 66 Millionen Fahrzeuge zugelassen und auf unseren Straßen unterwegs. Etwa 45.000 davon gehören unseren mehr als 2.500 Firmen- und Privatkunden. Mit inzwischen 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgen wir dafür, dass ihre Fahrzeuge optimal versichert sind und sie im Schadenfall nicht allein bleiben. Bei uns bewegt sich was: Team KFZ 2.0. Ihrer Interessen im Schadenfall und um die reibungslose Schadenbearbeitung. Und wir lassen Sie auch mit Fremdschäden, die Ihnen durch Dritte entstanden sind, nicht allein. Im Rahmen unseres Drittschadenmanagements stehen Ihnen mit uns kooperierende Rechtsanwaltskanzleien zur Seite. Last, but not least: Unser Team Prozesse und Organisation überprüft unsere Arbeitsabläufe, optimiert unsere Prozesse und hält unsere IT-Tools auf dem neuesten Stand. Auch hier konnten wir mit Fedor Kolb unseren Prozess- und Organisationsverantwortlichen aus den eigenen Reihen gewinnen. Bester Service auch in Corona-Zeiten Individuelle Versicherungslösungen Als unabhängiger Versicherungsmakler arbeiten wir mit nahezu allen am deutschen Markt etablierten Versicherern zusammen. Von der klassischen Kfz-Versicherung über die Versicherung für Oldtimer und Exoten bis hin zum Versicherungsschutz für gewerbliche Flotten von 3 bis 5.000 Fahrzeugen reicht die Bandbreite der Versicherungen, die wir für Sie vermitteln. Für jede Fahrzeugflotte analysieren wir die vielfältigen Risiken und stimmen unsere Versicherungslösungen auf Ihre individuellen Bedürfnisse ab. Beispielhaft sei hier unsere neue Flottenpolice RVM Premium erwähnt, die wir im vergangenen Jahr aus der Taufe heben konnten. Die Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen erfolgt im Fachbereich Kfz, den Denis Gommel neben der Gesamtleitung des Teams Kfz verantwortet. Neuordnung des Teams Kfz Gesetze ändern sich, Märkte verändern sich, das Klima ändert sich – unsere Welt
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verändert sich. All das fordert von uns ein hohes Maß an Flexibilität, Knowhow und Einsatzbereitschaft. Damit wir Ihnen auch in Zukunft als kompetenter Dienstleister in Vertragsund Schadenangelegenheiten zur Verfügung stehen, haben wir uns zum Jahresbeginn in fünf fachspezifischen Organisationseinheiten neu aufgestellt. So können wir noch gezielter auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingehen, indem wir die Expertise in den jeweiligen Gruppen konzentrieren und weiter ausbauen. Unsere Spezialisten im Bereich KfzVertrag haben wir in drei Gruppen eingeteilt, die unseren Kunden in Abhängigkeit von den individuellen Anforderungen eine umfassende Betreuung bieten. Wir freuen uns sehr, dass wir mit Jasmin Sickert, Dirk Märtens und Patrick Kopilas die jeweiligen Gruppenleiter-Positionen intern mit leidenschaftlichen RVMlern besetzen konnten. Die Spezialisten unserer Gruppe KfzSchaden kümmern sich mit geballter Fachkompetenz um die Durchsetzung
Wir haben den Anspruch, stets und unter allen Umständen für Sie da zu sein. Auch in der herausfordernden CoronaZeit ist es uns gelungen, unseren Service-Gedanken in die Tat umzusetzen – auch im Homeoffice. Ein bestens organisierter Scandienst kümmert sich um die Berge physischer Post und lässt uns die Dokumente in digitalisierter Form zukommen. Über soziale Medien und in virtuellen Meetings können wir den persönlichen Kontakt und den fachlichen Austausch beibehalten. Ihre Zufriedenheit ist unser Ansporn. Auch in unserer neuen Struktur behält jeder Kunde seinen persönlichen Ansprechpartner, denn der persönliche Austausch mit Ihnen ist uns wichtig. Wir sind gerne für Sie da – verlassen Sie sich darauf!
Ihr Ansprechpartner: Denis Gommel Tel. +49 7121 923-1126 gommel@rvm.de
PURE LEIDENSCHAFT: FASZINATION TERRARISTIK
Unter Terraristik versteht man die Haltung von Terrarientieren wie Reptilien, Amphibien und Wirbellosen (Spinnen und Insekten) in menschlicher Obhut. Erste Berichte über die gezielte Haltung reichen bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts zurück. Mitte des 19. Jahrhunderts begannen erste Händler, die exotischen Tiere aus fernen Ländern zu importieren. Heutzutage sind die in Deutschland verkauften Tiere fast ausschließlich Nachzuchten – so auch aus unserer privaten Hobbyzucht.
Dabei konzentriert sich unsere Zucht auf Kornnattern (Pantherophis guttatus) und Westliche Hakennasennattern (Heterodon nasicus). Beide Arten sind unkompliziert zu halten und sorgen aufgrund ihrer Vielzahl an Farbvarianten für viel Abwechslung im Terrarium.
box ablegt. Diese werden dann für circa 70 Tage im Inkubator bei konstanter Temperatur ausgebrütet. Wenn die kleinen Schlangen bereit sind zu schlüpfen, ritzen sie die Eierschale mit ihrem Eizahn an und bleiben danach noch für ein bis zwei Tage im Ei.
Kornnattern stammen ursprünglich aus Nordamerika und haben eine Lebenserwartung von 15 bis 20 Jahren. Sie zählen zur Gruppe der Würgeschlangen und werden 1 bis 1,2 m lang. Obwohl sie dämmerungs- und nachtaktiv sind, bewegen sie sich oftmals auch tagsüber im Terrarium.
So klein und schon so clever
Hakennasennattern gehören zur Gruppe der Trugnattern und stammen ursprünglich aus Mexiko sowie Nordamerika. Im Terrarium haben sie eine Lebenserwartung von bis zu 15 Jahren und erreichen dabei eine Länge von 80 bis 90 cm. Sie sind tagaktiv. Die Vermehrung Nach der Verpaarung dauert es etwa 40 bis 50 Tage, bis das trächtige Weibchen die Eier in einer vorbereiteten Eiablage-
Um als Baby-Schlange in freier Wildbahn überleben zu können, haben die Kleinen verschiedene Taktiken. Während die Kornnattern sich bei Gefahr in Kobramanier aufstellen und laut fauchen, gehen die Hakennasennattern etwas subtiler vor und verlassen sich auf ihr schauspielerisches Talent. Hierbei legen sie sich auf den Rücken, öffnen das Maul und lassen die Zunge heraushängen. Gleichzeitig scheiden sie eine stinkende Flüssigkeit aus. Profis schaffen es zudem, durch Verletzung kleiner Blutgefäße aus dem Mund zu bluten. Durch dieses Totstellen sollen Raubtiere verwirrt werden, da die Beute einen ungenießbaren Eindruck macht. Im Terrarium legen die Jungtiere dieses Verteidigungsverhalten allerdings schon nach kürzester Zeit ab.
Die Haltung Erforderlich ist ein Terrarium in ausreichender Größe mit entsprechender Technik und Einrichtung. Gefüttert werden einmal pro Woche Nagetiere in geeigneter Größe. Zwar gelten Kornnattern und Hakennasennattern als pflegeleicht, dennoch ist bei der artgerechten Haltung einiges zu beachten. Eine große Zahl an Fachliteratur gibt Interessenten hierzu ausführliche Informationen. Beobachten statt schmusen Da Reptilien keine Kuscheltiere sind, könnte die Terraristik mehr als Hobby denn als klassische Haustierhaltung betrachtet werden. Wer aber Freude an der Beobachtung und Pflege dieser faszinierenden Tiere hat, kann in der Terraristik ein spannendes und vielseitiges Hobby entdecken.
Ihre Ansprechpartnerin: Katrin Prietz Tel. +49 7121 923-1141 prietz@rvm.de
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RVM-PROJEKTE 2020
Mit Leidenschaft widmen wir uns nicht nur Versicherungslösungen, sondern auch sozialen Projekten! Das Projekt „Schulfrucht“ bietet Kindern bereits im Vorschulalter die Möglichkeit, ein gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten zu erlernen. Auch beim Spendenmarathon der European Business School Reutlingen (ESB) geht es darum, Kindern eine bessere Zukunft zu bieten.
Lecker & fit, wir machen mit!
ESB Cycling for Charity Tour
Regelmäßige Mahlzeiten zu festen Zeiten strukturieren den Alltag und tragen dazu bei, dass Kinder über den Tag fit, ausgeglichen und aufmerksam bleiben. Dazu leistet der Kindergarten einen wichtigen Beitrag.
Die European Business School Reutlingen (ESB) veranstaltet die „ESB Cycling for Charity Tour“, einen Spendenmarathon mit dem Fahrrad. Damit wird Geld für gemeinnützige Projekte gesammelt. Unter dem Titel „Kindern eine bessere Zukunft bieten“ kommen die Spenden dabei dem Förderverein für krebskranke Kinder e. V. in Tübingen und dem Verein Integramus e. V., der sich für die Unterstützung von Waisenkindern in Afrika einsetzt, zugute.
Bei dem Projekt „Schulfrucht“ erhalten die Kinder einer Schule bzw. einer Kindertageseinrichtung ein Jahr lang einmal pro Woche eine frische Obst- und Gemüselieferung und lernen dann gemeinsam regionale und gesunde Produkte kennen. So werden die Kinder frühzeitig und kontinuierlich für einen gesunden Lebensstil begeistert. Die Firma FutureSport organisiert die Abwicklung vom Einkauf bis zur Lieferung in den Kindergarten. Das Sortiment umfasst hochwertige und dennoch preisgünstige Produkte, die nicht nur lecker schmecken, sondern auch eine gesunde und ausgewogene Ernährung möglich machen. RVM hat ein Jahr lang Schulfruchtkörbe für drei Kindergärten in Eningen gesponsert. Das Projekt haben wir gerne unterstützt. Informationen hierzu können Sie im Internet unter www.futuresport.de nachlesen. Weitere Infos zum EU-Schulprogramm in Baden-Württemberg finden Sie unter:bbbb www.schulprogramm-mlrbw.de.
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Das Projekt wird seit 15 Jahren von der Studenteninitiative der ESB Business School, einer langen Tradition folgend, organisiert. Neben der eigenständigen Durchführung des Projektes ist es den ESBlern besonders wichtig, möglichst viele Spenden für die beiden Partnervereine zu sammeln. Die Teilnehmer fahren zu jährlich wechselnden Zielen. Die Route, die Spendenaktionen, die Logistik und die Sponsorenakquise werden von den Studierenden geplant und umgesetzt. Jeweils 30 Studenten der ESB Business School fahren diese Tour mit 20 Fahrrädern und fünf Begleitfahrzeugen. Die ESB Cycling for Charity Tour 2020 sollte eigentlich von Reutlingen – über 1200 km – quer durch Eu-
ropa nach Frankreich gehen. Die etwa zweiwöchige Tour hätte mit dem International Business Weekend, das vom 3. bis 5. April 2020 in Frankreich stattfinden sollte, geendet. Aber Corona verhinderte diese Tour. Dennoch wurde im vergangenen Jahr eine stattliche Spendensumme von 33.000 Euro gesammelt. Und über die letzten 15 Jahre waren es mehr als 500.000 Euro. Seit 2017 unterstützen wir das Projekt ESB Cycling for Charity Tour und freuen uns über den Einsatz der Studierenden der ESB. Den ESBlern wünschen wir viel Erfolg – und den Radlern gute Fahrt! Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der European Business School Reutlingen unter: www.esb-cyclingforcharity.com
Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Mutz Tel. +49 7121 923-1670 mutz@rvm.de
RVM – IN EIGENER SACHE
Über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein Anliegen, Ihnen einen Einblick zu geben, was sich bei uns „so tut“. Neue MitarbeiterInnen: Wir haben uns verstärkt durch:
bearbeiterin, Team Clemens ž Jana El Gouhari, Kauffrau für Ver-
sicherungen und Finanzen, Sachbearbeiterin, Team Wörner ž Claudia Giacobbe, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Sachbearbeiter, Team KFZ ž Ajlina Kukavica, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Sachbearbeiterin, Team Kalbacher
ž Enrico Alt,Kundenbetreuer, Team
Clemens, Eintritt 01.01.2021
Vollmachten
U. Brunner, Eintritt 01.01.2021 Industrie, Eintritt 01.01.2021
Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-1200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung
ž Alexa Beck, Sachbearbeiterin, Team ž Axel Fiebig, Fachbereichsleiter Sach-
IMPRESSUM
Wir bedanken uns für die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit und gratulieren zur Übertragung der Prokura:
ž Steven Binar, Sachbearbeiter, Team
U. Brunner, Eintritt 01.03.2021 ž Jan Hailfinger, Werkstudent, Team IT,
Eintritt 18.02.2021
· Ulrike Brunner, Teamleiterin · Thomas Clemens, Teamleiter · Thomas Kalbacher, Teamleiter
ž Felix Bechtle, Werkstudent, Team IT,
Eintritt 01.03.2021
Weiterbildung
ž Damian Hafner, Werkstudent, Team
IT, Eintritt 01.03.2021 ž Domenic Weyhe, Sachbearbeiter,
Ihr Ansprechpartner: Thomas Kalbacher Tel. +49 7121 923-1124 kalbacher@rvm.de
Folgende Weiterbildungen wurden erfolgreich abgeschlossen:
Team Schaden, Eintritt 15.03.2021 ž Corrado Beltrame, Sachbearbeiter,
ž ž ž ž ž
Team Privatkunden, Eintritt 01.04.2021 Vincent Hänning, Sachbearbeiter, Team Clemens, Eintritt 01.04.2021 Jan Voss, Kundenbetreuer, Team Kalbacher, Eintritt 01.04.2021 Joel David Falk, Sachbearbeiter, Team Wörner, Eintritt 01.05.2021, Tim Heide, Werkstudent, Team IT, Eintritt 01.05.2021 Jannik Hintermaier, Sachbearbeiter, Team KFZ, Eintritt 01.05.2021
Herzlich willkommen! Wir wünschen allen neuen Kolleginnen und Kollegen einen guten Start.
ž Mia Binder, Team Kalbacher, Geprüfte
Wirtschaftsfachwirtin (IHK) ž Sophie Boley, Team UBrunner,
Ausbildereignung (IHK) ž Carolina Göggel, Team Kalbacher,
Master für Wirtschaftspsychologie, Leadership und Management ž Georgios Karavasilis, Team KFZ, Technischer Underwriter (DVA) ž Tim Schmitte, Team Wörner, Technischer Underwriter (DVA) ž Jasmin Weller, Team Kalbacher, Master für Wirtschaftspsychologie, Leadership und Management
Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Mutz Tel. +49 7121 923-1670 mutz@rvm.de Layout & Satz Michael Soukop www.arcusmarketing.de Lektorat Dr. Thomas Pohl www.lektorat-pohl.de
Herzlichen Glückwunsch!
Übernahme nach der Ausbildung Im Januar 2021 haben unsere Auszubildenden ihre Abschlussprüfung erfolgreich bestanden – ganz herzlichen Glückwunsch hierzu! ž Selcan Dönmez, Kauffrau für Ver-
sicherungen und Finanzen, Sach-
Ihr Ansprechpartner: Gerrit Janasek Tel. +49 7121 923-1147 janasek@rvm.de
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