Zielsortiment Weinbau 2017

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Pflanzenbehandlungsmittel im Weinbau

Zielsortiment


D I E P F L A N Z E N B A U B E R AT U N G G A N Z I N I H R E R N Ä H E

1 Region Westschweiz

2 Region Mittelland

3 Region Ostschweiz

fenaco Moudon Tel. 058 433 69 02 Fax 058 433 66 11 ppl.moudon@fenaco.com

fenaco Lyssach Tel. 034 448 18 18 Fax 034 448 18 21 pfs.lyssach@fenaco.com

fenaco Winterthur Tel. 058 433 69 60 Fax 058 433 69 70 pfs.winterthur@fenaco.com

Olivier Delay Natel 079 771 59 96 Fax 024 441 00 94 olivier.delay@fenaco.com

Severin Bader Tel. 034 448 18 15 Natel 079 652 05 36 severin.bader@fenaco.com

Martin Gertsch (Gemüsebau) Natel 079 291 05 15 martin.gertsch@fenaco.com

Alain Dorsaz, Valais Natel 079 331 50 97 Fax 027 746 34 93 alain.dorsaz@fenaco.com

Thomas Kämpfer Tel. 034 448 18 16 Natel 079 652 05 68 thomas.kaempfer@fenaco.com

Thomas Kim, Kt. Aargau Natel 079 671 76 06 Fax 086 079 671 76 06 thomas.kim@fenaco.com

Christian Gränicher Natel 079 342 93 11 christian.graenicher@fenaco.com

Harald Reiner Tel. 034 448 13 39 Natel 079 128 60 18 harald.reiner@fenaco.com

Hansjörg Meier, Kt. Zürich Natel 079 244 41 28 Fax 052 338 27 21 hansjoerg.meier@fenaco.com

Aurèle Jobin Natel 079 834 95 73 aurele.jobin@fenaco.com

Michael Spätig Tel. 034 448 18 14 Natel 079 651 42 41 michael.spaetig@fenaco.com

Andreas Rubi, Thurgau Natel 079 423 18 86 Fax 052 770 02 41 andreas.rubi@fenaco.com

Adrian Sutter Tel. 034 448 18 17 Natel 079 652 05 69 adrian.sutter@fenaco.com

Martin Schärer, Kt. Zürich Natel 079 705 60 28 Fax 044 932 63 01 martin.schaerer@fenaco.com

Ueli Steffen (Obstbau) Tel. 034 448 18 38 Natel 079 414 03 80 ueli.steffen@fenaco.com Markus von Gunten (Gemüsebau) Tel. 034 448 18 28 Natel 079 350 55 34 markus.vongunten@fenaco.com

4 Region Zentralschweiz Urs Kaufmann, fenaco Sursee Natel 079 779 27 74 Fax 058 433 65 99 urs.kaufmann@fenaco.com

5 LV St. Gallen Albert Fässler Natel 079 438 11 66 Fax 071 226 77 01 albert.faessler@lvstgallen.ch

6 GVS LANDI AG Felix Ruh Natel 079 672 53 94 Fax 052 631 17 80 f.ruh@gvs.ch


I N H A LT

SEITE

Hinweise / Legenden Abstandsauflagen zu Oberflächengewässer Bestimmen der Pflanzenschutzmittelmenge

2–3 4–5 6–7

Schadschwellen / Toleranzgrenzen Einsatz der verschiedenen Fungizidgruppen Einsatzmöglichkeiten der Fungizide Einsatzperioden für Nährstoffe Fungizide Botrityzide

8 9 10 11 12–19 19

Insektizide und Akarizide

20–23

Herbizide

24–25

Beistoffe Reinigung der Pflanzenschutz-Spritzgeräte Mäusebekämpfung

26–27 26 27


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ZIELSORTIMENT 2017 Pflanzenbehandlungsmittel im Weinbau Die LANDI ist ein Ort, wo man sich informiert und beispielsweise Fragen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stellt. Die Antwort hängt davon ab, wie gut die Situation auf dem Feld beobachtet wird. Voraussetzung für die Bestimmung der Notwendigkeit sind Feldbeobachtungen oder Warndiensthinweise verglichen mit Erfahrungen aus Vorjahren, Schadschwellen, ÖLN- oder Auflagen in der Labelproduktion. Unser Ziel ist es, unseren Mitgliedern und Kunden diejenigen Produkte zu empfehlen, die seinen Bedürfnissen am ehesten entsprechen. Zu diesem Zweck verfügen alle LANDI über das Zielsortiment für Pflanzenbehandlungsmittel. Diese Broschüre über Pflanzenbehandlungsmittel erscheint jährlich. Neben der vorliegenden Ausgabe Weinbau, liegen auch die Ausgaben Acker- und Futterbau, Obstbau, Gemüsebau, Beerenbau und Biolandbau vor. Das Zielsortiment enthält alle für den Pflanzenbau relevanten Herbizide, Fungizide und Insektizide. In übersichtlicher Form sind Kriterien zur Beurteilung der Produkte ersichtlich. Um dem Praktiker die richtige Auswahl zu ermöglichen finden sich in den Produktetabellen unter anderem wichtige Angaben wie • Wirkung • Hinweise für den Anwender: Gefahrenstufen • Hinweise auf die Wirkung in der Umwelt: Gefahrenstufe, Auswaschung, Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern, Verbote für Grundwasserschutzzonen, Bienengiftigkeit, Wirkung auf Wasserorganismen, Nachbaueinschränkungen • Einsatz im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) Die vorhanden Angaben zu den Produkten stammen zum grössten Teil aus der Zulassung durch das BLW und aus Angaben der Firmen (Ratgeber, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter). In Ihrer LANDI erhalten Sie diejenigen Informationen, die Sie als Praktiker für einen gezielten Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln benötigen. An dieser Stelle danken wir allen Personen, die uns bei dieser Arbeit unterstützen, herzlich. Ihre fenaco Genossenschaft © Copyright by fenaco Genossenschaft, 3001 Bern, Erlachstrasse 5

Schutzgebühr Fr. 15.–

GHS – die neue, weltweit einheitliche Gefahrenkennzeichnung Mit GHS (Globally Harmonized System) wurde ein System zur Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien entwickelt, das die Gefahrenkommunikation auf chemischen Produkten weltweit vereinheitlicht. Dazu gehört die Einführung neuer Gefahrensymbole. Mit den Gefahrensymbolen wird auf die Gefahren für den Anwender und die Umwelt hingewiesen. Die Angaben sind ernst zu nehmen und die erforderlichen Massnahmen zu treffen. Diese Hinweise sind ab 2012 gültig. 01 explosiv

02 hochentzündlich

03 brandfördernd

04 Gas unter Druck

05 ätzend

06 hochgiftig

07 Vorsicht gefährlich

08 gesundheitsschädigend

09 gewässergefährdend

Bis 2017 können in Verteilkanälen und an Verkaufspunkten auch noch Produkte mit bisheriger Kennzeichnung – den orangen Gefahrensymbolen – anzutreffen sein. T+: sehr giftig T: giftig

C:

N: umweltgefährdend

F+: hochentzündlich F: leichtentzündlich

ätzend

Xn: gesundheitsschädlich Xi: reizend

O: brandfördernd

Wichtig, vor jeder Anwendung beachten: Packungsaufschriften Die Produktebeschreibungen in dieser Publikation dienen nur einer ersten, allgemeinen Information. Bei der Anwendung der Produkte ist die Gebrauchsanleitung auf der Packung massgebend. Die vorliegende Publikation ersetzt alle vorhergehenden. Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten. Anwenderschutz weitergehende Informationen zum Anwenderschutz sind bei den Produkten im Online Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW zu finden (http://www. psm.admin.ch/psm/produkte/).


HINWEISE / LEGENDEN

Weitere Legenden finden Sie zum Ausklappen auf der letzten Seite.

Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und -geräten in der Landwirtschaft Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist unter allen Umständen die entsprechende Sorgfalt anzuwenden, um Verunreinigungen der ober- und unterirdischen Gewässer, sowie Abdrift auf Nachbarparzellen und ökologische Ausgleichsflächen zu vermeiden. Nachfolgend ein paar wichtige Punkte: – Die Gebinde sind nach dem Ansetzen gründlich mit sauberem Wasser zu waschen und das Spühlwasser in den Spritztank zu leeren. Die leeren Gebinde sind fachgerecht zu entsorgen (SwissGap). – Spritzbrühreste dürfen auf keinen Fall in eine Abwasserleitung eingeleitet werden. Überschüssige Spritzbrühe ist mit Frischwasser zu verdünnen und in der Kultur aufzubrauchen oder mit einer erhöhten Fahrgeschwindigkeit, auf die vorher behandelte Kultur auszubringen. Eine kleine Brühmenge darf im Notfall in eine Jauchegrube oder auf einen Miststock geleert werden. – Die Innenreinigung der Spritze erfolgt in zwei Stufen. 1. Stufe ist obligatorisch: Sofortige Reinigung der leeren Spritze auf dem Feld mit Wasser aus dem Frischwassertank. Das verschmutzte Spühlwasser ist auf die behandelte Kultur auszubringen. 2. Stufe: Sofern eine Nachreinigung erfolgen muss und das Wasser nicht auf der behandelten Fläche verspritzt werden kann, ist diese auf dem Waschplatz durchzuführen (Entwässerung in Kanalisation der Jauchegrube). – Betreffend Personenschutz sind die Hinweise auf dem Etikettentext und dem Sicherheitsdatenblatt zu beachten. Im Grundsatz gilt: Zweckmässige Schutzkleidung tragen. Handschuhe, Brille oder/und Schutzmaske, festes Schuhwerk, Overall oder Schutzanzug. Die Spritzkleider sollte man nur zum Spritzen tragen und verschmutze Kleider umgehend wechseln. Transportvorschriften / Feuerlöscher Die Produkte sind in Klassen eingeteilt und je nach Art des Gefahrstoffes mit Punkten beurteilt. Innerhalb einer Freigrenze von 1000 Punkten ist der Transport erleichtert. Minimale Anforderung, auch unter der 1000 Punkte-Grenze, ist das Mitführen eines Feuerlöschers (2 kg). Auf dem Transport gelten folgende Symbole (Gefahrgutklassen): Klasse 2.1 Entzündbare Gase z.B. Druckgaspackungen

Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe z.B. Benzin, Diesel, Heizöl, Moddus, Targa Super

Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe z.B. Sereno

Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln z. B. Polytanol

Klasse 6.1 Giftige Stoffe z.B. Orkan, Pirimor, Delan

Klasse 8 Ätzende Stoffe z.B. Reglone, Ethephon, Halapur

Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände z.B. Acrobat, Cyrano, Fenikan

Formulierungscode Code Bezeichnung AL Flüssigkeit zur unverdünnten Anwendung AM Ampulle Kapselsuspension CS DC Dispergierbares Konzentrat DP Staub Emulsionskonzentrat EC EW Emulsion, Öl in Wasser Fallen FA Feingranulat FG FT Räuchertablette GB Granulatköder GR Granulat Kombi-Pack flüssig/flüssig KL ME Mikroemulsion OD Öldispersion Paste auf Wasserbasis PA RB Fertigköder Brockenköder SB Suspensionskonzentrat SC SE Suspoemulsion SG Wasserlösliches Granulat Wasserlösliches Konzentrat SL SP Wasserlösliches Pulver TB Tablette TP Streupulver VP Verdampfende Wirkstoffe enthaltendes Produkt WG Wasserdispergierbares Granulat WP Wasserdispergierbares Pulver XE Eier XN Nematodenlarven XS Sporen XX Sonstige ZC Mischformulierung

Mischbarkeit / Formulierungscode Der Formulierungscode weist auf die Form des Produktes hin (flüssig, Granulat, Pulver usw.). Werden Produkte gemischt, gilt in der Regel folgende Reihenfolge: Granulat – Pulver – Suspension – Emulsion. Jedes Produkt muss vollständig aufgelöst sein, bevor ein weiteres folgt (eingeschaltetes Rührwerk). Mischungen können das Risiko für Phytotox in der Kultur erhöhen. Mischungen flüssiger Produkte sind dabei risikoreicher. Grundsätzlich müssen die Angaben auf der Packung befolgt werden. Sicherheitsdatenblätter In den Sicherheitsdatenblättern sind wichtige Informationen enthalten, die über die Anwendungsvorschriften (Angaben auf der Etikette) hinausgehen. Dazu gehören z.B. Angaben zur Toxikologie, Personenschutz, Verhalten in der Umwelt, Lagerung, Verhalten im Brandfall oder bei ungewolltem Freisetzen in die Umwelt. Der Anwender ist verpflichtet die Pflanzenschutzmittel in Eigenverantwortung sachgemäss anzuwenden. Sicherheitsdatenblätter liefern dazu wichtige Zusatzinformationen. Weitere Informationen sind zu finden unter www.landi.ch.

Kontakt bei Unfällen mit Personenschäden Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum Zürich, Notfallnummer 145

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A B S TA N D S A U F L A G E N Z U O B E R F L Ä C H E N G E W Ä S S E R Umsetzung Reduktion der Abstandsauflagen Drift und Abschwemmung im Weinbau Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) müssen die in der Zulassung festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Viele PSM haben eine Abstandsauflage wegen der Gefährdung von Oberflächengewässern oder Biotopen durch Drift oder Abschwemmung. Bezüglich Drift betragen die Abstände je nach Risiko des PSM (SPe 3 – Sätze) 6, 20, 50 oder 100 m. Diese Abstände können mittels driftreduzierenden Massnahmen reduziert werden. Die Abstandsauflage bei Abschwemmung ist ebenfalls mittels SPe 3 -Sätzen definiert. Der Abstand beträgt 6 m und kann nicht reduziert werden. Pufferstreifen entlang von Oberflächengewässern 6 m (DZV SR 910.13, Anhang 1) Entlang von Oberflächengewässern ist für alle Betriebe beim ÖLN ein Pufferstreifen von 6 m zwingend. Auf diesem Streifen dürfen keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Ausnahme sind ab dem vierten Meter für Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen. Risikominderungsmassnahmen betreffend Drift Die auferlegten Gewässerbastände wegen Driftgefahr (definiert mittels SPe 3-Satz) können durch driftreduzierende Massnahmen verringert werden. Für die stufenweise Reduktion der Breite der unbehandelten Pufferzone kommt ein Punktsystem zur Anwendung (siehe Tabell «Punktewertung der Massnahmen»).

Rechtliche Grundlagen • Direktzahlungsverordnung DZV SR 910.13 • Weisung des BLW zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln www.pflanzenbau.ch/links.html

Die in den PSM-Bewilligungen verfügten Abstände (6 m, 20 m, 50 m oder 100 m Breite der Gewässerabstände) können entsprechend der total erreichten Punktezahl reduziert werden. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden: Verfügter Abstand

6m

Notwendige Punktzahl

20 m

50 m

100 m

Reduktion der Breite der unbehandelten Pufferzone auf …

1

3m

6m

20 m

50 m

2

3m

3m

6m

20 m

3

3m

3m

3m

6m

Quelle: Weisung Drift BLW vom 19. April 2016

Der in dieser Tabelle aufgeführte minimale Pufferstreifen von 3 m gilt nur für Betriebe, die kein ÖLN erfüllen müssen und somit nicht der DZV unterstehen. Punktewertung der Massnahmen Zur Erreichung der angestrebten Reduktion der Pufferzonen-Breite und der hierzu benötigten Punktzahl können folgende Massnahmen umgesetzt werden: Punkte

0.5

1

Düsen

Gerätschaften

Antidriftdüsen

Injektordüsen

1.5

2

Parzelle

Durchführung

horizontale Luftstromlenkung mit Höhenbegrenzung oder Tangentialgebläse

geschlossenes Hagelnetz oder Witterungsschutz

Luftmenge maximal 20 000 m3/h oder keine Luftunterstützung gegen aussen in 5 Randreihen oder 5 Randreihen nur gegen innen spritzen

Vegetationsdetek-tor mit horizontaler Luftstromlenkung oder mit Tangentialgebläse

zusammenhängender Vegetationsstreifen von mind. 3 m Breite und mind. so hoch wie die behandelte Kultur oder vertikale Barriere (Be-schattungsmatte oder Driftschutzhecke) mit optischer Deckung von mind. 75%, 1 m höher als die Kultur oder vertikal aufgespanntes Insektenschutznetz (Ma-schenweite max. 0.8 x 0.8 mm), im Anschluss an das aufgespannte Hagelnetz

Luftmenge maximal 20 000 m3/h und keine Luftunterstützung gegen aussen in 5 Randreihen oder Luftmenge maximal 20 000 m3/h und 5 Randreihen nur gegen innen spritzen oder 5 Randreihen mit Schlauchspritze nur gegen innen gerichtet oder 5 Randreihen mit Rückennebelblaser nur gegen innen gerichtet

Herbizid-Bandspritzung

Tunnelrecycling-Sprühgerät

geschlossenes Hagel-netz oder Witterungsschutz und zusammenhängender Vegetationsstreifen von mind. 3 m Breite und mind. so hoch wie die behandelte Kultur oder vertikale Barriere (Be-schattungsmatte oder Driftschutzhecke) mit optischer Deckung von mind. 75% im Anschluss an das aufgespannte Hagelnetz

Quelle: Weisung Drift BLW vom 19. April 2016

Eine Kombination von Massnahmen innerhalb derselben Spalte (z.B. Spalte Düsen) ist nicht möglich. Massnahmen z.B. aus der Spalte Düsen und Parzelle können hingegen kombiniert werden.


5 Umsetzung Auflage Abschwemmung Entlang von Gewässern gilt für Betriebe mit ÖLN ein minimaler Pufferstreifen von 6 m. Somit sind bei PSM mit einer Auflage Abschwemmung von 6 m keine zusätzlichen Massnahmen vorzusehen. Ist zwischen dem Fliessgewässer und dem Ackerland jedoch ein Feldweg, wird dieser nicht als geschlossener Pufferstreifen angerechnet. In diesem Fall muss ohne Anrechnung des Feldweges ein Pufferstreifen von 6 m vorhanden sein. Umsetzung Gewässerraum in der Landwirtschaft bis Ende 2018 Bis Ende 2018 muss der Gewässerraum entlang von Fliessgewässern von den Kantonen festgelegt werden und kommunal umgesetzt werden. In festgelegten Gewässerräumen dürfen keine Pflanzenschutzmittel oder Dünger ausgebracht werden. Solange keine Gewässerräume ausgeschieden sind, gelten die bisherigen Abstandsauflagen und notwendigen Pufferstreifen. Bei breiten Gewässern wird der notwendige Pufferstreifen nach Ausscheidung Gewässerraum deutlich breiter als die bisherigen Bestimmungen ausfallen. Tipps für den Praktiker: 1. Überprüfung, ob das gewählte Produkt eine Auflage Drift oder Abschwemmung hat 2. Die biologische Wirkung des Pflanzenschutzmittels nicht ausser Acht lassen. Wie soll die optimale Tropfengrösse aus Wirkungssicht aussehen? 3. Wie gross ist die ideale Wasseraufwandmenge für die Behandlung? Je nach Kultur-System, Kulturstadium und Produkt kann diese variieren. 4. Nach Möglichkeit Pflanzenschutzmittel verwenden, welche die Abstandsauflage von 50 m nicht überschreiten. 5. Wasseraufwandmenge, Druck, Düsengrösse und Fahrgeschwindigkeit müssen optimal aufeinander abgestimmt werden. 6. Beim Ausbringen von PSM sollte die Windstärke 5.3 m/s (19 km/h) nicht überschreiten. Schlussfolgerung: Vor einem anstehenden Düsenwechsel an der Feldspritze sollten die oben aufgeführten Punkte aufeinander abgestimmt werden Es empfiehlt sich, für die Auswahl der Düsen einen Fachmann beizuziehen.

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WEINBAU

BESTIMMEN DER PFLANZENSCHUTZMITTELMENGE

Methode 1: Brühe- und Präparatemengen in Abhängigkeit von der Applikationstechnik und dem phänologischen Stadium für Drahtrahmenerziehungen und Reihenabstand von 2 m

Phänologische Stadien nach Baggiolini und BBCH-Zahlencode

A Schlauch- und Rückenspritzen, vertikale Balkenspritzen und Basisbrühemengen

B Sprühgeräte (axial, radial, querstrom) und Rückennebelblaser

C Pneumatische Sprühgeräte Einzeilen- und Überzeilengeräte

D Gun, Hochdruckspritze (ca. 40 bar)

Berechnung der Präparatemengen in kg oder l/ha am Beispiel eines Präparats mit der Anwendungskonzentration von 0.1% Austrieb: Schwarzfleckenkrankheit A – C / 00–09

800 l/ha = 0.8 kg/ha

ungeeignet (400 l/ha)

ungeeignet

ungeeignet, hoher Verlust

Rotbrenner E – F / 11–13 (51)

600 l/ha = 0.6 kg/ha

150 l/ha = 0.6 kg/ha

100 l/ha = 0.6 kg/ha

1000 l/ha = 1.0 kg/ha

1. Vorblüte G / 53

800 l/ha = 0.8 kg/ha

200 l/ha = 0.8 kg/ha

100–150 l/ha = 0.8 kg/ha

1200 l/ha = 1.2 kg/ha

2. Vorblüte H / 55

1000 l/ha = 1.0 kg/ha

250 l/ha = 1.0 kg/ha

150–200 l/ha = 1.0 kg/ha

1500 l/ha = 1.5 kg/ha

Blüte I / 61–69

1200 l/ha = 1.2 kg/ha

300 l/ha = 1.2 kg/ha

150–200 l/ha = 1.2 kg/ha

1800 l/ha = 1.8 kg/ha

Nachblüte J – M / 71–81

1600 l/ha = 1.6 kg/ha

400 l/ha = 1.6 kg/ha

200–250 l/ha = 1.6 kg/ha

2000 l/ha = 2.0 kg/ha

Traubenzone, Sauerwurm, Botrytis L – M / 77–81

1200 l/ha = 1.2 kg/ha

300 l/ha = 1.2 kg/ha

150–200 l/ha = 1.2 kg/ha

ungeeignet


WEINBAU

BESTIMMEN DER PFLANZENSCHUTZMITTELMENGE

H = Höhe (m)

Methode 2: Blattflächen- und Laubwandvolumen-bezogene Dosierung von Pflanzenschutzmitteln

B = Breite (m)

R = Reihenabstand (m) H = 1.2 m x B = 0.6 m x 10 000 m2 = 3600 m3/ha B=2m

Interaktives Dosiermodell auf www.agrometeo.ch

Unter www.agrometeo.ch stellt die Forschungsanstalt agroscope ein Programm zur Bestimmung der Pflanzenschutzmittel-Dosierung zur Verfügung (Link: Angepasste Dosierung). Angepasste Dosierung Die angepasste Dosierung ermöglicht die Bestimmung der Produktemenge bezogen auf das Laubwandvolumen am Behandlungstag. Dieses Modell unterstützt den gezielten und wirtschaftlichen Pflanzenschutzmitteleinsatz. Mit dieser Methode können Pflanzenschutzmittel eingespart werden und gleichzeitig der Schutz gegen den Falschen und Echten Mehltau der Reben gewährleisten. Es ist damit ein Teilziel für den Nachhaltigen Weinbau. Für die Umsetzung der Methode müssen folgende Bedingungen erfüllt sein. – Lückenlosen Schutz der Kultur während der ganzen Saison – Einwandfreie Applikationstechnik. Reihe für Reihe, mit Luftunterstützung – Optimale Anwendungsbedingungen. – Richtige Wassermenge für die gezielte Brühe Verteilung. – Richtige Fahrweise – Abstand und gleichmäßige Vegetationen – Bestimmung des Laubwandvolumens vor jeder Behandlung – Anpassung an jede Sorte / Grundstück bis zum 1. Trimmen

Für den Weinbau sind unter www.agrometeo.ch weitere Modelle und Informationen zu folgenden Themen zu finden: – Falscher Rebenmehltau – Echter Mehltau – Traubenwickler – Kräuselmilbe – Phänologie – Kantonale Bulletins – Meteorologie

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WEINBAU Schadenschwellen/Toleranzgrenzen Zeitpunkt

Schädling

Kontrolle

Toleranzgrenze

vor Austrieb

Kräuselmilbe

Zickzack-Wuchs der Jahresruten

Herde von 5 Stöcken und mehr

Thrips

Verkorkungen an den untersten zwei Internodien

keine festgelegt

Rote Spinne

je 2 nebeneinander liegende Augen aus der Mitte von 50 Jahresruten mit Lupe auf Eier absuchen besetzt

über 70% der Augen mit roten Eiern besetzt

Grünpunkt-Stadium (07)

Erdraupen Rhombenspanner

häufige Kontrollen auf angefressene Knospen

bei ersten Schäden (2–3%) befallene und Nachbarstöcke behandeln

Dreiblatt (13)

Kräuselmilbe

Stöcke mit verkümmerten Schossen markieren, für Austriebs spritzung im folgenden Frühjahr vormerken

Herde von 5 Stöcken und mehr

Rote Spinne

Besatz-Ziffer auf 100 Blättern/Parzelle und ha

über 70% der Blätter besetzt

Gemeine Spinne

50–100 Blätter (% mit einer od. mehreren Spinnmilben besetzt)

30–40% der Blätter besetzt

Thrips

10 x 10 Blätter

60–80% befallene Blätter

Springwurm

An jungen Schossen auf 10 x 10 Stöcken

1–2 Raupen pro Stock

Pockenmilbe

Rötliche Pocken auf Blättern

Herde von 20 Stöcken und mehr

Rebwanze

Stöcke mit zerschlitzten, deformierten Blättern markieren und für Austriebsspritzung vorsehen

Herde von 5 Stöcken und mehr

Rote Spinne

Besatz-Ziffer auf 100 Blättern/Parzelle und ha

über 70% der Blätter besetzt

Gemeine Spinne

50–100 Blätter (% mit einer od. mehreren Spinnmilben besetzt)

30–40% der Blätter besetzt

Pockenmilbe

Rötliche Pocken auf Blättern

Herde von 20 Stöcken und mehr

10 Tage vor Blüte (57)

Heuwurm

100 Gescheine

30% befallene Gescheine

Vor/nach der Blüte (57–71)

Grüne Rebzikade (1. Generation)

4 x 25 Blätter pro Parzelle oder ha

3–5 Zikadenlarven pro Blatt

Beim Traubenschluss (75–77)

Grüne Rebzikade (2. Generation)

2 x 25 Blätter pro Parzelle oder ha

3 – 5 Zikadenlarven pro Blatt

Anfang Juli

Sauerwurm

2 Pheromonfallen pro Parzelle oder ha wöchentlicher Ablesung. Prognosen des offiziellen Warndienstes beachten

gem. Gebrauchsanweisung der Hersteller (Andermatt: 15 Falter/Woche)

August – September

Kräuselmilbe

Symptome an Geizen

keine festgelegt

Laubarbeit Juni

Austriebsstadien der Reben

00 = A

05 = B

09 = C

10 = D

12 = E

51 = F

53 = G

55 = H

Winterruhe

Wollstadium

Grünpunktstadium

Austrieb der Blätter

Blätter entfaltet

Gescheine sichtbar

Gescheine wachsen

Einzelblüten trennen sich

65 = I

71 = J

75 = K

77 = L

81 = M

89 = N

91 = O

93 = P

Vollblüte

Beginn der Fruchtentwicklung

Trauben 50% der endgültigen Grösse

Trauben 70% der endgültigen Grösse (Traubenschluss)

Reifebeginn (Beginn Farbumschlag)

Ernte

Triebentwicklung abgeschlossen

Beginn des Blattfalls


FUNGIZIDE Einsatz der verschiedenen Fungizidgruppen

Quelle: agroscope ACW, Flugschrift 124

10 = D

12 = E

51 = F

53 = G

65 = I

77 = L

81 = M

Austrieb

Rotbrenner

1. Vorblüte

2. Vorblüte

Blüte

Traubenschluss

Mitte August

Netzschwefel (M2) 2% = 16 kg/ha Folpet (M3) Ohne Einschränkungen für ÖLN und Zertifikat VITISWISS

Folpet (M3) gegen Falschen Mehltau mit Teilwirkung Botrytis. Netzschwefel (0,2%) (M2) gegen Echten Mehltau vor allem vor der Blüte. Kupfer (M1) gegen Falschen Mehltau mit reduzierter Aufwandmenge. Kalium-Bikarbonat gegen den Echten Mehltau in Mischung mit Schwefel. Laminarin mit Teilwirkung gegen den Echten Mehltau. Kombinierte mit Kupfer (16) und Tankmischungen mit Kupfer und Folpet-haltigen Präparaten: gegen Falschen Mehltau, Teilwirkung Botrytis. Cuprosan U-DG, Perolan super, Kupfer- + Folpetformulierungen, Amaline flow (+22) : max. 3 Behandlungen. Amarel Kupfer. Bacchus: Empfehlung für alle Cymoxanil-haltigen Mittel: max. 4 Behandlungen.

Chlorothalonil (M9) Delan (M9) Mapro (M9) Mancozeb (M3) Metiram (M3) Mit Einschränkungen für ÖLN einsetzbar

Kombiniert Cymoxanil (27) und /oder Al-fosestyl (33), Kaliumphosphonat (33) Amarel Folpet, Cyrano, Mikal gegen Falschen Mehltau, Teilwirkung Botrytis. Empfehlung für alle Cymoxanil-haltigen Mittel: max. 4 Behandlungen. Booster / Quartet Lux / Stamina S Teilwirkung gegen Falschen Mehltau: max 6 Behandlungen, in Kombination mit einem Mischpartner. Acylpicolide (33/43) Max. 2 Behandlungen. Profiler gegen Falschen Mehltau. Strobilurine und ähnliches (11) max. 3 Behandlungen. Quadris Max, Flint (+ Mischpartner): gegen Rotbrenner, Schwarzfäule und Falschen Mehltau, Teilwirkung Botrytis. Verita (+33) in Mischung mit Folpet gegen Falschen Mehltau, Teilwirkung Botrytis. Carbonsäure Amide (40) max. 3 Behandlungen. Ampexio (+22), Melody Combi, Pergado, Vincare, Valis F gegen Falschen Mehltau, Teilwirkung Botrytis. Ocarina, Amarel Disperss ab Blüte gegen Falschen Mehltau. Cyanoimidazole (21) max. 3 Behandlungen, Leimay (empholen mit einem Mischpartner), Mildicut gegen Falschen Mehltau.. Phenylamide (4) max. 3 Behandlungen. Ridomil Vino, Fantic F gegen Falschen Mehltau. SDHI (7) max. 3 Behandlungen. Sercadis, gegen Echten Mehltau. SSH (3) max. 3 Behandlungen. Topas Vino1, Systane Viti1, Slick / Bogard / Sico1, Fezan, gegen den Echten Mehltau. 1in Mischung mit Folpet gegen Rotbrenner. SSH (3 + andere) formulierte Mischungen max 2 oder 3 Behandlungen. Flica (+13), Milord (+5), Moon Experience (+7), Dynali (+U6), Maestro (+8) gegen Echten Mehltau. Olymp Duplo auch gegen den Falschen Mehltau. Amidoximes (U6)

max. 2 Behandlungen. Cyflamid gegen Echten Mehltau.

Azanaphthalene (13) Mehltau. Piperidine (5)

max. 3 Behandlungen. Legend, Talendo gegen Echten

max. 4 Behandlungen. Astor, Prosper gegen Echten Mehltau.

Benzophénones (U8) max. 3 Behandlungen. Vivando gegen Echten Mehltau.

Haupteinsatz

Mögliche Einsatzperiode

(Zahl) Wirkstoffgruppe

9


WEINBAU

Kontakt ohne Kupfer

53 = G

55 = H

65 = I

71 = J

75 = K

77 = L

Chlorothalonil Dithianon Folpet Netzschwefel

x x

Mapro

x x

Mapro

Mancozeb / Metiram

x x x x x x

x x x x x

x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x

Kupfer-Folpet Kupfer Quadris Max Flint + Folpet

Flint + Folpet Flint + Cyrano Flint + Melody combi

x x x x

x x x x

Cyrano Electis Fantic F Ridomil Vino Verita + Folpet Ampexio Leimay + Folpet Mildicut Melody combi Valis F Pergado Amarel-Folpet Mikal/Mikal WG Vincare Booster / Quartet Lux/ Stamina Profiler Astor Milord Prosper Legend Talendo Flica Cyflamid Vivando Bogard/Sico/Slick

Dynali Topas-Vino Fezan Systane-Viti 240 Sercadis Moon Experience Maestro Tiefenwirkung mit Kupfer

Botrytizide

Amarel Kupfer DF Amarel Disperss Bacchus Ocarina Amaline flow Teldor

Prolectus Cantus / Filan Avatar/Switch Scala / Espiro Cercobin

kursiv: Wirkstoffnamen

x

x x

Armicarb Vacciplant

Kontakt mit Kupfer Tiefenwirkung ohne Kupfer

81 = M

Botrytis

51 = F

Falscher Mehltau

12 = E

Echter Mehltau

09 = D

Schwarzflecken

05 = B

E I N S AT Z M Ă– G L I C H K E I T E N D E R F U N G I Z I D E

Rotbrenner

10

x x x x x x x x x x x x x x x x x

x x x x x x x x x x x


11

E I N S AT Z P E R I O D E N F Ü R N Ä H R S T O F F E

Nährstoffe

Austriebstadien

51=F

53=G

55=H

65=I

71=J

75=K

77=L

81=M

89=N

Blüte N (Stickstoff) Mangel N (Stickstoff) indice formol P (Phosphor) K (Kalium) Mg (Magnesium) Fe (Eisen) Ca (Kalcium) B (Bor) Zn (Zink) Mn (Mangan)

Anwendungshinweise Falsche Anwendungen können zu Phytotox führen. Darum grundsätzlich nicht bei hohen Temperaturen anwenden, keine hohen Konzentrationen und nur geprüfte Mischungen verwenden. Temperatur während bzw. nach Blattdüngereinsatz < 20° C Blattdüngung bis zur höchsten Aufwandmenge möglich 20–25° C bedeckt oder nachts, die jeweils geringere Aufwandmenge einsetzen > 25° C keine Blattdüngungsmassnahmen durchführen Luftfeuchtigkeit > 50–60%Blattdüngung auch mit nichtformulierten Düngesalzen möglich 40–50% nur formulierte Blattdünger verwenden < 40% keine Blattdüngungsmassnahmen durchführen!

Mischbarkeit Unter günstigen Einsatzbedingungen ist ein Blattdünger stets mit den üblichen Pflanzenschutzmitteln mischbar. Einzelnährstoffdünger sollten vor dem Einbringen in den Tank in einem Eimer gelöst werden. Bei Verwendung von mehr als einem Blattdünger in einer Tankmischung liegen allerdings auch Einschränkungen vor, die es unbedingt zu berücksichtigen gilt (Packungsbeilage beachten). Nur so können Schäden an Früchten und Bäumen sowie Verstopfungen u. ä. am Sprühgerät vermieden werden. Zusätzliche Informationen zur Mischbarkeit sind unter www.tankmix.com zu finden. Wasseraufwandmenge Die Produktmenge (kg/ha) ist auf die Wassermenge von 250 bis 500 l/ha abgestimmt. Bei tieferen Wassermengen ist die verfügbare Nährstoffmenge wegen der hohen Salzkonzentration im Produkt reduziert. Mit Wassermengen bis 1000 l/ha ist es möglich die Nährstoffmenge zu erhöhen. Beispiele von Produkten siehe Seiten 30/31.


WEINBAU

Rotbrenner E–F (600 l/ha)

Vorblüte G (800 l/ha)

0.3%

21–46.–

! ! 6 6 ! 6

2.4

1.8

!

Dithianon

700 g M9 Atollan (St) Delan WG (Ba, BF, Sy) Legan WG (LG)

WG

k

0.075% a + b

26–42.–

! ! 6 6 ! 6

0.6

0.45

!

Folpet

800 g M4 Folpet 80 WDG (Ba, LG, Sy) Phaltan WDG (Om) Solofol (Om)

WG

k

0.125% 0.15% a + c

45–54.–

! 2 6 6 ! 2

1.2

!

1.0

Schwefel

800 g M2 Celos (LG) Elosal Supra (Om) Kumulus WG (BF) Microthiol Spezial Disperss (fe) Solfovit WG (Ba) Sufralo (St) Thiovit Jet (Sy)

WG WP WG WP

k

0.2–0.4%

10–30.–

!

1.2–2.4

1.6–3.2

2%

50–75.–

Heliosoufre S (Om)

SC

k

700 g

Echter Mehltau

k

Falscher Mehltau

SC

Schwarzflecken

500 g M5 Bravo 500 (Sy) Cargo (LG) Chlorothalonil (Om) Daconil 500 (St) Daco 500 (St) Miros FL (Ba) Chlorothalonil (div.)

Botrytis

Schwarzflecken C–D (800 l/ha)

Präparatemengen für Sprühgeràäe(kg oder l/ha)

Rotbrenner

a= Schwarzflecken b= Rotbrenner c= Weissfäule

Preis ca. Wirkung gegen (Bewilligte Indikation) Fr./ha Krankheiten (nach jeweils höchster empfohlener Präparatemenge für Sprühgeräte)

ChlorothaIonil

Resistenzgruppen

Kontaktfungizide; ohne Kupfer

Aufwandmenge % kontakt (k), teilsystemisch (t), systemisch (s)

Präparatename (Firma)

Formulierung

Wirkstoffe/Wirkstoffgehalt in g pro kg oder l

Black-rot

12

! ! ! ! 6 ! ! ! 6* ! ! !

16.0

!

!

WG WG WG 0.2–0.4% 2%

59.– 148.–

Zoxamid; Mancozeb

160 g 22 Electis (Om) 350 g M3

WG

t, k

0.18%

67.–

! ! ! 6 ! !

!

1.1

1.45

Schwefelsaure Tonerde; Schachtelhalmextrakt

650 g M2 Myco-Sin (AB)

WP

k

0.5%

75.–

! ! ! 2 2 2

!

3.0

4.0

Sublimierter Schwefel

990 g M2 Fluidosoufre (fe)

DP

k

25 kg

76 .–

! ! ! ! 6 !

!

!

!

Fluazinam

500 g 29 Mapro (Sy)

SC

k

0.1%

93.–

! 4 6 6 6 6

0.8

0.6

0.8

Mancozeb

750 g M3 Policar 75 WG (Om) 800 g Trimanoc DG (fe)

WG WG

k

0.3% a + b

29–33.–

! ! 6 ! ! 6

2.4

1.8

!

Metiram

800 g M3 Polyram DF (BF)

WG

k

0.3% a + b

33–41.–

! ! 6 ! ! 6

2.4

1.8

!

2g

Kalium-Bikarbonat 850 g

Armicarb (St)

SP

k

0.2%

61 .–

! ! ! ! 2 !

1.6

1.2

1.6

Laminarin

Vacciplant (St)

SL

t

0.125%

90.–

! ! ! ! 2 !

1.2

0.8

1.0

45 g

Einschränkungen der Fungizide im ÖLN Beim Einsatz von Fungiziden, die mitteltoxisch sind für Raubmilben, müssen folgende Punkte beachtet werden: 1. Tankmischungen von 2 oder mehreren Präparaten mit der Raubmilbenklassierung mitteltoxisch sind nicht zugelassen.

2. Höchstens 2 Behandlungen oder Behandlungsfolgen pro Jahr mit Präparaten der Raubmilbenklassierung mitteltoxisch. 3. Nach einer Behandlung oder Behandlungsfolge mit Präparaten der Raubmilbenklassierung mitteltoxisch sind 1 bis 2 Behandlungen mit neutralen Präparaten vorzunehmen.


FUNGIZIDE

!

!

# #

1.25

1.5

2.0

1.5

2.0–4.0

2.4–4.8

3.2–6.4

2.4–4.8

!

!

!

!

# # 0 # 0

07,09 05,06,08,09 07,09 07,08,09

&

D: 20 A: 6

%

frei frei frei Xi

&

D: 6 A: 6

%

Zulassung ÖLN/Vitiswiss

!

%

Maximale Anzahl Behandlungen

!

07,08,09 Xn, N 07,08,09 07,08,09 Xn, N Xn, N 05,07,08,09

Bemerkungen

Abstand zu Oberflächengewässer in m D = Drift; A = Abschwemmung

# #

Wartefrist in Wochen

Raubmilben

!

Bienengift

Traubenzone (1200 l/ha)

!

Gefährdung von Wasserorganismen

Nachblüte J–M (1600 l/ha)

!

Hinweise/Einschränkungen

Gefahrenstufe/GHS-Stufe

Blüte I (1200 l/ha)

!

diversen Nützlingen

Vorblüte H (1000 l/ha)

Schädigung von

13

&

D: 6 A: 6

&

3

b

Bei diesen Produkten besteht die Gefahr von Resistenzbildung. Deshalb zuerst Kontaktfungizide einsetzen. Sofern Produkte mit Tiefenwirkung erforderlich, abwechslungsweise Produkte verschiedener Wirkstoffgruppen einsetzen. Maximal erlaubte Anzahl Behandlungen beachten. Insbesondere gegen Schwarzflecken sind Kontaktfungizide ohne SSH-Zusatz einzusetzen.

Nur bis zur Blüte einsetzen. Kann Hautreizungen verursachen; Schutzmassnahmen beachten. In Mischung mit Schwefel gegen Echten Mehltau.

Kann Hautreizungen verursachen; Schutzmassnahmen beachten. Nicht mit ölhaltigen Produkten mischen. Letzter Einsatz spätestens Mitte August. Nicht in Tafeltrauben. Max. 8 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Gegen Weissfäule (innerhalb von 18 bis 24 Stunden nach Hagelschlag): 0.15%. Nicht mit ölhaltigen Produkten mischen. Letzter Einsatz spätestens Mitte August. Bei starkem Infektionsdruck 0.3 bis 0.4% (toxisch für Raubmilben). Anwendung gegen Milben siehe «Insektizide und Akarizide». Letzter Einsatz spätestens Mitte August. *) Wirkung bei Behandlung im Stadium 07 (mit 2%).

frei 02 02 05 1.9 5.0

!

!

!

6.0

8.0

6.0

0 # " 0

Xi, N

3

%

3

& &

05,07

b

!

25.0

25.0

!

0 0

1.0

1.2

!

!

# 0

!

!

!

!

!

!

!

!

2.0

2.4

3.2

2.4

1.25

1.5

2.0

1.5

*

# 0

# 0 # # *

# #

&

07 07,08,09

%

07,08,09

%

Xi, N frei

%

&

D: 50 A: 6

2

& �

3

&

Nur in Tankmischung mit 0.3% Netzschwefel einsetzen. Bis spätestens Mitte August. Wegen tiefem pH nicht mit anderen Produkten mischen. Stäubemittel. Schutzmassnahmen beachten. Abdrift vermeiden. Vor- oder Nachblüte bis spätestens Mitte August. Bis spätestens beim Abblühen einsetzen. Spritzabstände max. 10 Tage. Kann Hautreizungen verursachen. Schutzmassnahmen beachten. Wirkt auch gegen Kräusel- und Spinnmilben (bei Behandlungen ab Stadium 13–15 bis 57). Nicht mit Astor mischen. Mischbar mit Schwefel. Tafeltrauben nicht behandeln. Max. 2 Behandlungen pro Jahr. Nur vor der Blüte einsetzen. Die Dosierungen beziehen sich auf Rotbrenner und Schwarzflecken. *) Schädigung der Raubmilben: 0 Bei 1 und 2 Behandlungen " Bei über 2 Behandlungen

& b

frei

Nur vor der Blüte einsetzen.

& b

Behandlung ab BBCH 69 bis BBCH 85 alle 8–12 Tage. Mischung mit 0.2% Sufralo wird empfohlen (Nur nach der Blüte). Mindestwassermenge von 400 l/ha einhalten. Nicht mit kupferhaltigen Fungiziden mischen. Bei hoher Luftfeuchtigkeit einsetzen. Letzter Einsatz Mitte August.


WEINBAU

0.3%

144.–

Kontaktfungizide; mit Kupfer

Kupferoxychlorid

WP

k

1

500 g M1 Cuprofix (Sy)

) 0.1%

29.–

) 0.3% ) 0.125%

65.– 35.–

) 0.4% ) 0.125%

78–84.– 27.–

) 0.4%

62–65.–

2

380 g 350 g Kupferhydroxid

Cuprofix fluid (Sy) Flowbrix (LG)

SC

Oxykupfer 35 (St) Vitigran 35 (Om)

WP

300 g M1 Kocide Opti (Ba)

k

1 2 1 2

WG

k

) 0.0625%

1

Funguran flow (Om)

300 g

SC

k

) 0.2%

77.– 62.–

) 0.45%

140.–

) 0.125%

50.–

1 2

Kocide 2000 (St)

350 g

WG

k

1

) 0.4%

120.–

) 0.25%

48.–

2

Kupferoxysulfat

190 g M1 Cuproxat flüssig (LG)

SC

k

1

) 0.75%

108.–

) 0.25%

35–37.–

) 0.75%

78–84.–

Tiefenwirkung; ohne Kupfer

2

Kupferkalkbrühe

200 g M1 Bordeaux-Brühe (fe) Bordeaux S (St)

WG WG

k

Azoxystrobin; Folpet

94 g 11 Quadris Max (St, Sy) 500 g M4

SC

t, k

Trifloxystrobin + Schwefel + Folpet oder Iprovalicarb; Folpet

500 g 11 Flint (Ba) + 800 g M2 Solfovit WG (Ba) + 800 g M4 Folpet 80 WDG (Ba) oder 90 g 40 Melody Combi (Ba) 563 g M4

WG WG WG

t k k

WG

Trifloxystrobin + Iprovalicarb; Folpet oder Cymoxanil; Aluminiumfosetyl; Folpet

500 g 90 g 562 g 40 g 500 g 250 g

Flint (Ba) + Melody Combi (Ba) oder Cyrano (Ba)

Cymoxanil; Aluminiumfosethyl; Folpet Metalaxyl-M; Folpet

40 g 27 500 g 33 250 g M4

Benalaxyl-M; Folpet

32.–

) 0.15%

2

1 2

! 2 ! 6 2 2

Vorblüte G (800 l/ha)

k

Rotbrenner E–F (600 l/ha)

WG

! 2 ! 6 ! 2

Präparatemengen für Sprühgeräte (kg oder l/ha)

Schwarzflecken C–D (800 l/ha)

Perolan Super (Om)

150 g 300 g

Rotbrenner

118.–

Echter Mehltau

0.25%

Falscher Mehltau

k

Schwarzflecken

WG

Wirkung gegen (Bewilligte Indikation) Krankheiten

Botrytis

180 g M1 Cuprosan U-DG (Sy) 360 g M4

Resistenzgruppen

Kupferoxychlorid Folpet

Aufwandmenge Preis ca. Fr./ha % (nach jeweils höchster a= Schwarzempfohlener flecken Präparateb= Rotbrenner c= Weissfäule menge für Sprühgeräte)

kontakt (k), teilsystemisch (t), systemisch (s)

Präparatename (Firma)

Formulierung

Wirkstoffe/Wirkstoffgehalt in g pro kg oder l

Black-rot

14

!

!

!

!

!

!

0.6

0.8

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

!

!

0.8

1.0

!

!

0.8

1.0

!

!

0.4

0.5

!

!

0.9

1.2

!

!

0.8

1.0

!

!

1.6

2.0

!

!

1.6

2.0

!

!

102–108.–

6 2 6 6 ! 6

!

1.2

1.6

0.015% + 0.2% + 0.125%

133.–

6 2 6 6 6 6

! ! !

0.09 1.2 0.75

0.12 1.6 1.0

t, k

0.15%

157.–

!

!

1.2

WG

t t, k

0.025% + 0.15%

201.–

! !

! !

! !

WG

t, k ,s

0.2%

201.–

!

!

!

Cyrano (Ba, Sy)

WG

t, k

0.2%

92–94.–

2 2 ! 6 2 2

!

!

1.6

50 g 4 400 g M4

Ridomil Vino (Sy)

WG

s, k

0.225%

104.–

! 4 ! 6 ! 2

!

!

1.8

38 g 4 480 g M4

Fantic F (St)

WG

s, k

0.2%

95.–

! 2 ! 6 ! 2

!

!

1.6

Verita (Om) + Phaltan WDG (Om)

WG

t s k

0.18% + 0.1%

166.–

! 2 ! 6 ! 2

!

!

1.44

11 40 M4 27 33 M4

Fenamidon; 44 g 11 Aluminiumfosetyl + 667 g 33 Folpet 800 g M4

0.2%

6 6 6 6 ! 6

0.8


FUNGIZIDE

1.0

1.2

1.6

!

!

!

!

1.3

1.5

2.0

! !

!

!

!

1.3

1.5

2.0

!

!

!

0.6

0.8

1.0

!

!

!

1.5

1.8

2.4

3.6

2.0

!

!

!

!

4.8

2.5

3.0

4.0 4.0

b

Letzter Einsatz spätestens Mitte August. Nicht mit flüssigen Insektiziden mischen. 1) Tankmischungen, als Zusatz zu organischen Fungiziden. 2) Als «Abschlussbehandlung Laubwand» (1200 l/ha). Nur in der Westschweiz empfohlen. Letzter Einsatz spätestens Ende August.

frei

Der Einsatz von Kupfer ist mit reduzierter Auwandmenge vor der Blüte möglich. Max. 3 kg Kupfer-Metall pro ha und Jahr.

07,09 05,07,09

!

!

&

D: 6 A: 6

2.4

1.5

3.0

Letzter Einsatz spätestens Mitte August.

N

!

!

!

%

&

4.8

1.3

2.5

Xn, N

D: 20 A: 6

Kupferpräparate nur zurückhaltend einsetzen, da sie nicht abgebaut werden Ausbringung von max. 6 kg Reinkupfer je Hektare und Jahr, innert 5 aufeinanderfolgenden Jahre max. 20 kg Reinkupfer je Hektare erlaubt. Kupferhaltige Mittel mit Vorteil nur zur Behandlung der Traubenzone einsetzen. Zur Vermeidung einer Resistenz gegen Schorf sind die Produkte auf der Basis von SSH (3), Strobilurin (11) und Anilino-Pyrimidin (9) immer in Mischung mit einem Kontaktmittel zu verwenden. Max. 3 Behandlungen mit Produkten aus der Resistenzgruppe 11.

4.8

!

!

# # 0

D: 6 A: 6

Zulassung ÖLN/Vitiswiss

3.6

Maximale Anzahl Behandlungen

4.8

%

Abstand zu Oberflächengewässer in m D = Drift; A = Abschwemmung

!

Xn, N

Bemerkungen

Wartefrist in Wochen

!

# # 0

Bienengift

3.0

Gefährdung von Wasserorganismen

Traubenzone (1200 l/ha)

4.0

Hinweise/Einschränkungen Gefahrenstufe/GHS-Stufe

Nachblüte J–M (1600 l/ha)

!

diversen Nützlingen

Blüte I (1200 l/ha)

!

Raubmilben

Vorblüte H (1000 l/ha)

Schädigung von

15

5.4

05,07,09

!

09

9.0

!

!

!

!

2.0

2.4

3.2

2.4

0.15 2.0 1.25

0.18 2.4 1.5

0.24 3.2 2.0

0.18 2.4 1.5

1.5

1.8

2.4

1.8

! !

0.3 1.8

0.4 2.4

!

!

2.4

3.2

2.4

2.0

2.4

3.2

2.4

2.3

2.7

3.6

2.0

2.4

1.8 1.0

Xi, N 09

9.0

# 0 # 0

07,08,09 07,09 frei 07,08,09

%

D: 20 A: 6

%

3

&

3

&

3

&

%

D/A: 6

05,07,08,09

%

D/A: 6

07,09 05,07,08,09

% %

07,08,09

%

D/A: 6

# # 0

07,08,09

%

D/A: 6

!

# # 0

07,08,09

%

D/A: 6

3

&

3.2

!

%

D/A: 6

3

&

2.16

2.88

2.16

# # 05,07,08,09 0 09 # #

%

D: 20

3

&

1.2

1.6

1.2

0.3

# 0

0

07,08,09

D/A: 6

&

Strobilurin. Ab 3-Blatt-Stadium. Wirken auch gegen Black-Rot (Schwarzfäule). In der Grundwasserschutzzone S2 verboten. Strobilurin. Anwendung ab 3-Blatt-Stadium bis spätestens Mitte August. Wirken auch gegen Black-Rot (Schwarzfäule). Max. 2 aufeinanderfolgende Behandlungen.

Strobilurin. Beim Traubenschluss zusätzliche Wirkung gegen Botrytis. Bis spätestens Mitte August.

Letzter Einsatz spätestens Mitte August. Nebenwirkung gegen Black-Rot. Nicht mischen mit Harnstoff, ölhaltigen Produkten und nur mit der reduzierten Kupfermenge. Bis spätestens Ende Juli. Die systemische Wirkung (3–4 Tage abstoppend) beschränkt sich auf den Falschen Mehltau. Auswaschgefahr. Bis spätestens Ende Juli. Fenamidon ist Imidazolinon. Bis spätestens Mitte August.


WEINBAU

WG

t, k

0.15%

92.–

! 2 ! 6 ! 2

!

!

1.2

Mandipropamid; Folpet

50 g 40 400 g M4

Pergado (Sy)

WG

t, k

0.2%

92.–

! 2 ! 6 ! 2

!

!

1.6

Benthiavalicarb; Folpet

18 g 40 500 g M4

Vincare (St)

WG

t, k

0.2%

93.–

! 2 ! 6 ! 2

!

!

1.6

Cymoxanil; Folpet;

80 g 27 535 g M4

Amarel-Folpet DF (St)

WG

t, k

0.15%

84.–

! 2 ! 6 ! 2

!

!

1.2

Mikal WG (Om) Mikal (Ba)

WG

t, k, s

0.2%

73.–

! 2 ! 6 2 !

!

!

1.6

102.–

Aluminiumfosethyl; 500 g 33 250 g M4 Folpet

Black-rot

Echter Mehltau

Melody Combi (Ba)

Falscher Mehltau

90 g 40 563 g M4

Schwarzflecken

Iprovalicarb; Folpet

a= Schwarzflecken b= Rotbrenner c= Weissfäule

Botrytis

Vorblüte G (800 l/ha)

Präparatemengen für Sprühgeräte (kg oder l/ha)

Rotbrenner E–F (600 l/ha)

Wirkung gegen (Bewilligte Indikation) Krankheiten

Schwarzflecken C–D (800 l/ha)

Preis ca. Fr./ha (nach jeweils höchster empfohlener Präparatemenge für Sprühgeräte)

Rotbrenner

Aufwandmenge % kontakt (k), teilsystemisch (t), systemisch (s)

Präparatename (Firma)

Formulierung

Wirkstoffe/Wirkstoffgehalt in g pro kg oder l

Resistenzgruppen

16

Cyazofamid

25 g 21

Mildicut (Ba, LG)

SC

k

0.25%

Amisulbrom

200 g 21

Leimay (St)

SC

k

0.0225%

49.–

! 2 ! 6 ! ! ! ! ! 6 ! !

! !

! !

0.18

Mandipropamid; Zoxamid Valifenalate; Folpet Aluminiumfosethyl; Fluopicolide

250 g 240 g 60 g 480 g 667 g 44 g

Ampexio (Sy)

WG

t, k

0.0375%

91.–

! ! ! 6 ! !

!

!

0.3

Valis F (LG)

WG

t, k

0.125%

88.–

! ! ! 6 ! !

!

!

1.0

Profiler (Ba)

WG

t, s

0.1875%

102.–

! ! ! 6 ! !

!

!

1.5

Kaliumphosphonat

755 g 33

Booster (LG) Quartet Lux (Sy) Stamina S (St)

SL

s

0.2%

56.–

! ! ! 2 ! !

!

!

1.6

Tebuconazole

250 g 3

Fezan (St)

EC

t

0.025%

23.–

! ! ! ! 6 !

!

0.15

0.2

Tebuconazol; Spiroxamine Tebuconazol; Bupirimate Fenpropidin

100 g 400 g 47 g 116 g 750 g

Milord (Ba)

EC

t

0.05%

43.–

! ! ! ! 6 !

!

!

0.4

Maestro (LG)

EC

t

0.11%

46.–

! ! ! ! 6 !

!

!

0.88

Astor (Sy)

EC

t

0.025%

38.–

! ! ! ! 6 !

!

!

!

Spiroxamine

500 g 5

Prosper (Ba, LG)

EC

t

0.05%

41.–

! ! ! ! 6 !

!

!

0.4

Quinoxyfen

250 g 13

Legend (Om)

SC

t

0.02%

45.–

Proquinazid

200 g 13

Talendo (St)

EC

t

0.025%

50.–

! ! ! ! 6 ! ! ! ! ! 6 !

! !

! !

Cyflufenamid

51 g U6

Cyflamid (St)

EW

t

0.03%

66.–

! ! ! ! 6 !

!

!

0.24

Metrafenone

500 g U8

Vivando (BF, LG, Sy)

SC

t

0.02%

41–46.–

! ! ! ! 6 !

!

!

0.16

Myclobutanil Quinoxyfen Myclobutanil

45 g 3 45 g 13 240 g 3

Flica (Om)

SC

t

0.1%

76.–

6 ! ! ! 6 !

!

!

0.8

Systhane Viti 240 (Om)

EC

t

0.01%

28.–

0.015%

27.–

! ! !

! ! !

40 22 40 M4 33 43

3 5 3 8 5

2.0

0.16 0.2

Tebuconazol; Fluopyram Fluxapyroxad

200 g 3 200 g 7 300 g 7

Moon Experience (Ba)

SC

t

0.025%

46.–

! ! ! ! 6 ! 1 6 ! ! ! ! ! 6 ! ! ! 6 !

Sercadis (BF)

SC

t

0.0095%

25.–

� ! ! ! 6 !

!

!

0.076

Difenoconazol

250 g 3

EC

t

0.0125%

26–29.–

6 ! ! ! 6 61

!

0.075

0.1

Penconazol

100 g 3

Bogard (LG) Sico (Ba) Slick (St, Sy) Topas Vino (Sy)

EC

t

0.025%

39.–

1 1 6 ! ! ! 6 6

!

0.15

0.2

Dynali (Sy)

DC

t

0.05%

53.–

6 ! ! ! 6 61

!

0.3

0.4

Difenoconazol; Cyflufenamid

60 g 3 30 g U6

0.08 0.12 0.2


FUNGIZIDE

3.2

2.4

#

2.0

2.4

3.2

2.4

#

1.5

1.8

2.4

1.8

#

2.0

2.4

3.2

2.4

#

2.5

3.0

4.0

3.0

0.23

0.27

0.36

0.27

# #

0.375

0.45

0.6

0.45

#

#

1.3

1.5

2.0

1.5

#

1.875

2.25

3.0

2.25

#

#

2.0

2.4

3.2

2.4

#

#

Zulassung ÖLN/Vitiswiss

2.4

Maximale Anzahl Behandlungen

2.0

# 05,07,08,09 % 0 Xn, N # % 0 # 07,08,09 % 0 # 07,08,09 % 0 Xn, N # % 0 07,08,09 09 # % 08,09 # %

Abstand zu Oberflächengewässer in m D = Drift; A = Abschwemmung

#

Bemerkungen

Wartefrist in Wochen

Raubmilben

1.8

Bienengift

Traubenzone (1200 l/ha)

2.4

Gefährdung von Wasserorganismen

Nachblüte J–M (1600 l/ha)

1.8

Hinweise/Einschränkungen

Gefahrenstufe/GHS-Stufe

Blüte I (1200 l/ha)

1.5

diversen Nützlingen

Vorblüte H (1000 l/ha)

Schädigung von

D/A: 6

3

&

D/A: 6

3

&

D/A: 6

3

&

A: 6

&

D/A: 6

&

D: 20

3

& &

3

&

# 05,07,08,09 %

D: 20 A: 6 D: 20

07,09

%

D: 6

2

&

frei

%

6

&

07,09

3

4

%

%

0.25

0.3

0.4

0.3

#

05,07,08,09

0.5

0.6

0.8

0.6

#

# 05,07,08,09 %

1.1

1.32

1.75

!

#

#

!

!

0.4

0.3

#

0.5

0.6

0.8

0.6

#

05,08,09

%

06,08,09

%

#

05,07,09

%

&

D: 20

3

&

D: 50 A:6 D: 20

3

&

3

&

D: 100 A: 6

4

&

D: 50 A:6

4

&

D: 20 A: 6

3

& &

2

&

3

&

3

&

3

&

D: 20

3

&

0.2

0.24

0.32

0.24

0.25

0.3

0.4

0.3

# #

# #

05,08,09

% %

0.3

0.36

0.48

0.36

#

#

07,09

%

0.2

0.24

0.32

0.24

#

09

%

1.0

1.2

1.6

!

#

# 0 #

07,08,09

%

0.1

0.12

0.16

0.12

#

02,07,08,09

%

0.25

0.3

0.4

!

#

#

07,08,09

%

0.095

0.114

0.15

!

#

#

08,09

%

D: 20

3

&

0.125

0.15

0.2

0.15

#

# 0

N

%

D: 20

3

&

0.25

0.3

0.4

0.3

#

#

Xi, N

%

3

&

0.5

0.6

0.8

0.6

#

#

09

%

2

&

0.15

07,09

17

3

4

4

D: 6

Bei diesen Produkten besteht die Gefahr von Resistenzbildung. Deshalb zuerst Kontaktfungizide einsetzen. Sofern Produkte mit Tiefenwirkung erforderlich, abwechslungsweise Produkte verschiedener Wirkstoffgruppen einsetzen. Maximal erlaubte Anzahl Behandlungen beachten. Insbesondere gegen Schwarzflecken sind Kontaktfungizide ohne SSH-Zusatz einzusetzen. Zur Vermeidung einer Resistenzbildung sind die Produkte auf der Basis von SSH (3), Strobilurin (11) und Anilino-Pyrimidin (9) immer in Mischung mit einem Kontaktmittel zu verwenden. Produkte, die Wirkstoffe der Gruppen 13, 22, 40 enthalten, dürfen nicht mehr als 3 Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden, wovon höchstens 2 aufeinanderfolgende Behandlungen erlaubt sind.

Carbonsäureamid. Bis spätestens Mitte August. In Mischung mit 1.2 kg Solfovit. Carbonsäureamide. Bis spätestens Mitte August. Carbonsäureamid. Bis Mitte August erlaubt. Bis spätestens Mitte August. Nicht mit Kupfer und Phosphonaten mischen. Behandlung Vor- und Nachblüte. Bis Mitte August. Enthält Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe QiI. Behandlungen Vor- und Nachblüte bis spätestens Mitte August. Nur in Mischung mit folpethaltigen Produkten einsetzen. Carbonsäureamid und Benzamid. Bis spätestens Mitte August. Carbonsäureamid . Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. Nicht in Tafeltrauben. Nicht in Gewässerschutzzone S2 einsetzen. Nicht mit Harnstoff, öligen Produkten, sowie nur mit reduzierter Kupfermenge mischen! Immer in Mischung mit Kontaktfungizid anwenden. Ab Austrieb bis Mitte August. Nicht unter 12 °C anwenden. Nicht mischen mit Fo-

sethyl-Al, Spiroxamin, Fenpropidinhaltige Fungizide und N-haltigen Blattdüngern.

SSH. Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. Nicht in Tafeltrauben. Spiroketalamin und Triazol. Bis spätestens Mitte August. Max. 2 Luftapplikationen pro Jahr. Nicht in Tafeltrauben. SSH und Pyrimidine. Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. Nicht in Tafeltrauben. Piperidin. Nach der Blüte bis Mitte August einsetzen. Bei Sylvaner erst nach Traubenschluss anwenden. Keine Behandlung von Tafeltrauben und Trauben für die Traubensaftproduktion. Spiroketalamin. Nicht in Tafeltrauben. Quinazolinon. Einsatz ab Vorblüte bis Farbumschlag möglich. Chinolin. Bis spätestens Mitte August. Bis spätestens Mitte August erlaubt. Vorbeugend und abstoppend auf keimende Sporen.. Ab 6-Blatt-Stadium. Quinazoline und SSH. Bis spätestens Mitte August. nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet oder folpethaltigen Fungiziden einsetzen.

1)

SDHI und SSH. Nicht in Tafeltrauben. SDHI. Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. Nur in Tankmischung mit 0.03% Delan WG oder 0.1% Captan. SSH-Fungizide. Bis spätestens Mitte August. 1) nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet oder folpethaltigen Fungiziden einsetzen. nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet oder folpethaltigen Fungiziden einsetzen. In der Grundwasserschutzzone S2 verboten. 1) nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet oder folpethaltigen Fungiziden einsetzen. 1)


WEINBAU

Rotbrenner E–F (600 l/ha)

Vorblüte G (800 l/ha)

! 2 ! 6 2 2

!

!

!

Cymoxanil; Kupfer; Folpet

48 g 27 180 g M1 360 g M4

Amarel-Kupfer DF (St) WG

t, k

0.25%

133.–

! 2 ! 6 ! 2

!

!

!

Zoxamid; Kupfer

40 g 22 267 g M1

Amaline flow (Sy)

SC

k

0.175%

87.–

! ! ! 6 ! !

!

!

!

Cymoxanil; Kupfer

35 g 27 190 g M1

Bacchus (LG)

SC

t, k

0.3%

134.–

! ! ! 6 ! !

!

!

!

Iprovalicarb; Kupfer

84 g 40 406 g M1

Ocarina (Ba)

WG

t, k

0.125%

98.–

! ! ! 6 ! !

!

!

!

s

0.17%

Boscalid

510 g

7

Cantus (BF, LG) Filan (Sy)

WG

t

Pyrimethanil

400 g

SC

t

WG

Fenpyrazamine

500 g 11 Flint (Ba) + Mischpartner 500 g 17 Prolectus (Om)

Fenhexamid

510 g 17 Teldor (Ba)

Cyprodinil; Fludioxonil Trifloxystrobin

Espiro (Om) Scala (Om) 375 g 9 Avatar (St) 250 g 12 Switch (Sy) 9

Abstand zu Oberflächengewässer in m D = Drift; A = Abschwemmung

SC

Hinweise/Einschränkungen Gefährdung von Wasserorganismen

Cercobin (St)

Schädigung von

Gefahrenstufe/GHS-Stufe

1

Präparatemengen für Sprühgeräte (kg oder l/ha)

diversen Nützlingen

500 g

Wirkung gegen

07,08,09

%

D: 20

09

%

Traubenzone (1200 l/ha)

Thiophanatemethyl

Resistenzgruppen

kontakt (k), teilsystemisch (t), systemisch (s)

a= Schwarzflecken b= Rotbrenner c= Weissfäule

Preis ca. Fr./ha (nach jeweils höchster empfohlener Präparatemenge für Sprühgeräte)

systemisch (s)

Aufwandmenge %

Formulierung

Präparatename (Firma)

Echter Mehltau

68.–

Falscher Mehltau

0.125%

Schwarzflecken

t, k

Botrytis

WG

Black-rot

Schwarzflecken C–D (800 l/ha)

Präparatemengen für Sprühgeräte (kg oder l/ha)

Rotbrenner

Wirkung gegen (Bewilligte Indikation) Krankheiten

Amarel Disperss (St)

Resistenzgruppen

Tiefenwirkung mit Kupfer

a= Schwarzflecken b= Rotbrenner c= Weissfäule

Preis ca. Fr./ha (nach jeweils höchster empfohlener Präparatemenge für Sprühgeräte)

Benthiavalicarb; 175 g 40 375 g M1 Kupfer

Wirkstoffe/Wirkstoffgehalt in g pro kg oder l

Spezifische Botrytizide

Aufwandmenge % kontakt (k), teilsystemisch (t), systemisch (s)

Präparatename (Firma)

Formulierung

Wirkstoffe/Wirkstoffgehalt in g pro kg oder l

Botrytis

18

114.–

6

2.0

0.1%

152–187.–

6

1.2

203–254.–

6

2.4–3

#

t

0.2 – 0.25% 0.2% 0.1%

231–238.–

6

1.2

#

09 frei 07,09

WG

t

0.025%

149–177.–

6

0.4

#

07,09

%

WG

t

0.1%

195.–

6

1.2

#

09

%

WG

t

0.125%

190.–

6

1.5

#

09

%

# # 0 #

% %

D: 20 D: 20 A: 6 D/A: 6


FUNGIZIDE

%

1.5

#

07,09

%

4.0

3.0

!

!

2.8

2.1

!

!

4.8

!

!

2.0

# # 0

Zulassung ÖLN/Vitiswiss

07,09

!

Maximale Anzahl Behandlungen

#

!

Abstand zu Oberflächengewässer in m D = Drift; A = Abschwemmung

3.6

1.5

Bemerkungen

Wartefrist in Wochen

%

2.0

Bienengift

07,09

!

diversen Nützlingen

# #

!

Raubmilben

%

Traubenzone (1200 l/ha)

07,08,09

Nachblüte J–M (1600 l/ha)

%

Blüte I (1200 l/ha)

Xn, N

Vorblüte H (1000 l/ha)

Gefährdung von Wasserorganismen

Hinweise/Einschränkungen

Gefahrenstufe/GHS-Stufe

Schädigung von

4

D: 6

3

&

D/A: 6

D: 20 A: 6

3

3

Kupferhaltige Mittel nur zurückhaltend einsetzen, da Kupfer nicht abgebaut wird. Ausbringung von max. 6 kg Reinkupfer pro Jahr erlaubt. Innert 5 aufeinanderfolgender Jahre max. 20 kg Reinkupfer je ha.

Mitte Juli bis Mitte August. Zwischen Traubenschluss und Abschluss.

&

Nur nach der Blüte bis spätestens Mitte August einsetzen.

&

Nur nach der Blüte bis spätestens Mitte August einsetzen.

&

Nur nach der Blüte bis spätestens Mitte August einsetzen.

&

Bis spätestens Mitte August einsetzen.

Maximale Anzahl Behandlungen

Zulassung ÖLN/Vitiswiss

Bemerkungen

1

&

Botrytis-Antiresistenzstrategie: Alternierender Einsatz der Botrytizidgruppe sowohl im gleichen Jahr wie auch über mehrere Jahre. Erste Behandlung bei Traubenschluss. Nur Traubenzone behandeln. In fäulnisgefährdeten Lagen oder bei anfälligen Sorten/Klonen evtl. zweite Behandlung bei Farbumschlag mit Produkt aus anderer Botrytizidgruppe durchführen. Anwendung spätestens Mitte August. Max. 1 Behandlung pro Produkt und Jahr erlaubt.

Das neue Fungizid gegen Falschen Mehltau im Weinbau > Ausgezeichnete Wirkung > Hohe Regenfestigkeit beider Wirkstoffe > Niedrige Aufwandmenge > Mischung von zwei modernen Wirkstoffen – praktisch und nachhaltig

Benzimidazol; systemische Wirkung.

1

&

1

&

Anilino-Pyrimidine.

1

&

Anilino-Pyrimidine und Phenylpyrrole.

1

&

1

&

1

&

19

SDHI. Teilsystemische Wirkung. Vorzugsweise beim Traubenschluss einsetzen.

Strobilurin. Nur in Mischung mit Folpet oder Melodie Combi oder Cyrano.. SBI-III. Max. 1 Behandlung pro Jahr mit Teldor oder Prolectus. SBI-III. Max. 1 Behandlung pro Jahr mit Teldor oder Prolectus.

Mehr Informationen unter www.syngenta.ch Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Bitte beachten Sie die Warnhinweise auf der Packungsaufschrift.


Vegetationsbeginn

Schwefel

Heliosoufre (Om)

WG 2% WP WG WP

55–75.–

Spinnmilben

Kräusel­, Pockenmilben

Thrips

Springwurm

Reblaus

Grüne Rebwanze

Einbindiger Traubenwickler (2.)

Bekreuzter Traubenwickler (1.)

Einbindiger Traubenwickler (1.)

Schildläuse

Preis ca. Wirkung gegen (Bewilligte Indikation) Fr./ha Hauptschädlinge (nach jeweils höchster empfoh­ lener Präpa­ ratemenge für Sprüh­ geräte)

Formulierung

800 g M2 Celos (LG) Elosal supra (Om) Kumulus WG (BF) Microthiol Spécial Disperss (fe) Sufralo (St) Solfovit (Ba) Thiovit Jet (Sy) 700 g

Aufwand­ menge %

Grüne Rebzikade

Präparatename (Firma)

Resistenzgruppen

Wirkstoffe/Wirk­ stoffgehalt in g pro kg oder l

Bekreuzter Traubenwickler (2.)

WEINBAU

Erdraupen, Rhombenspanner

20

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 6 !

WG WG WG SC

148.–

EC 0.5%

110–115.–

! ! 6 ! ! ! ! ! 6 6 6 6 !

Zofal D (St)

EC 1–2%

85.–

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 4 6

Tebufenozide 240 g 18 Mimic (Om)

SC 0.05%

69.–

0.06%

124.–

6 ! ! ! ! ! ! ! ! 6 ! ! ! ! ! ! 6 6 6 6 ! ! ! ! ! !

SC 0.04%

98.–

6 ! ! 6 6 6 6 ! ! 6 ! ! !

WP 0.06%

137.–

! 6 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

EC 0.1%

319.–

! 6 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

75.–

6 6 ! 6 6 ! ! ! ! 6 ! ! !

Chlorpyrifos- 96 g 1B Oleodan (LG) ethyl; Oleofos (Ba) 701 g Pflanzenöl Oleorel (Om) Paraffinöl

830 g

Methoxyfen- 240 g 18 Prodigy (Ba) oxid

Buprofezin Pyrethrin Indoxacarb

250 g 16 Applaud (Om) 48 g 3A Sepal (Sy) 300 g 22A Steward (St)

WG 0.0125%

! 2 ! ! ! 6 6 ! ! ! ! ! ! Spinosad

480 g

5

Audienz (Om)

Chlorpyrifos- 400 g 1B Reldan 40 (Om) methyl 225 g

Reldan 22 (Om)

SC 0.015%

104.–

EC 0.12%

104.–

6 ! ! ! !

! ! ! ! 6

! ! ! ! !

! ! 6 ! !

! ! 6 ! !

! ! ! 6 6

! ! ! 6 6

! ! ! ! !

! ! ! ! !

! 6 ! ! !

! 2 ! ! !

! ! ! ! !

! ! ! ! !

! 6 ! ! ! 6 6 ! ! ! ! ! !

0.2%

Chlorpyrifos- 250 g 1B Pyrinex (Ba, LG, St, Sy) ethyl

CS 0.15%

54–62.–

! ! ! ! ! ! ! 6 ! 6 6 ! !

Bacillus 30 g 11 Delfin (AB) thuringiensis 32 000 Dipel DF (Om) ui/mg kurstaki

WG 0.05%

53–56.–

! ! ! ! ! 6 6 ! ! ! ! ! !

Bazillus 540 g 11 Xentari (LG) thuringiensis aizawai

WG 0.1%

122.–

! ! ! ! ! 6 6 ! ! ! ! ! !


INSEKTIZIDE UND AKARAZIDE

! # # 0

frei frei frei Xi

Bemerkungen Um Raubmilben und andere Nützlinge anzusiedeln, braucht es eine gezielte Spritz­ folge mit nützlingsschonenden Fungiziden, Insektiziden und Akariziden. Schädigung von Raubmilben: Die Angaben beziehen sich auf sensible Raubmilben.

Zulassung ÖLN/Vitiswiss

Abstand zu Oberflächen­ gewässer in m D = Drift; A = Abschwemmung

Wartefrist in Wochen

!

Bienengift

!

Gefährdung von Wasserorganismen

71–81 = J–M (1600 l/ha)

!

Hinweise/Einschränkungen

Gefahrenstufe/GHS­Stufe

53–59 = G–H (1000 l/ha)

!

diversen Nützlingen

51–52 = F (800 l/ha)

16.0

Raubmilben

11–15 = E–F (600 l/ha)

!

Traubenzonenbeh. (1200 l/ha)

09–10 = CD (800 l/ha)

Schädi­ gung von

01–07 = B–C (800 l/ha)

Präparatemengen für Sprühgeräte (kg oder l/ha)

21

&

3

b

Netzschwefel. Gegen Kräusel- und Pockenmilben sehr hohe Konzentration notwendig, wenig Nützlinge exponiert. Beim Schwellen der Knospen bis zum Grünpunktstadium. Wirkt gleichzeitig gegen Schwarzflecken.

02 frei 02

!

4.0

!

!

!

!

! # 0 0 "

!

16

6

!

!

!

! # 0

!

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0.6

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2.4

Xi, N

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Xn, N

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Beim Schwellen der Knospen bis zum Grünpunktstadium. Bei warmem Wetter (min. 10 °C) einsetzen. Max. 1 Behandlung. Beim Schwellen der Knospen bis zum Grünpunktstadium. Tiefe Dosierung bis zum Entfalten der ersten Blätter. Häutungsbeschleuniger. Bei Einsatz gegen Traubenwickler: 1. Behandlung 5 Tage nach dem Flugmaximum bzw. nach dem ersten starken Falterflug. Bei lang anhaltendem Flug nach 15 Tagen 2. Behandlung durchführen. Auch gegen Springwurm und Rhombenspanner. Häutungsbeschleuniger. Max. 2 Behandlungen pro Jahr. Einsatz gegen Traubenwickler: Heuwurm: Behandlung bei Befallsbeginn unmittelbar vor der Blüte. Sauerwurm: Behandlung beim Schlupf der ersten Larven und der Beobachtung der ersten Einborstellen. Auch gegen Springwurm und Rhombenspanner. Wachstumsregulator. Wirkt nur auf Larvenstadien. Vektorenbekämpfung des Goldgelben Vergilbungs-Virus. Pyrethrum gegen Scaphoideus titanus. Max. 3 Behandlungen im Abstand von 10–14 Tagen. Oxadiaxin. Kontakt- und Frassgift. Schnelle Wirkung. Kurze Wirkungsdauer. Max. 3 Behandlungen pro Saison. Wirkung auch gegen Springwurm (Wallis). Nebenwirkung auf Rebwanzen mit 2. Behandlung gegen Rebzikaden nur bei Laubwandbehandlung. Gegen Erdraupen und Rhombenspanner spätestens beim Auftreten der ersten Symtome einsetzen. Gegen Sauerwurm 1. Behandlung vor dem Schlupf der ersten Larven, 2. Behandlung folgt 10–14 Tage später. Wirkung auch gegen Springwurm im Wallis. Unterwuchs unmittelbar vor der Behandlung ganzflächig mulchen. Max. 4 Behandlungen pro Saison. Phosphorsäureester. Kontakt- und Frassgift, kurze Wirkungsdauer. Kann bei Vorblütenanwendung zu Phytotox führen. Nicht mit Eclair mischen. Gegen Rezikaden 1–2 Beh. im Abstand von 15–20 Tagen.

6 3

D: 50 A: 6

& �

& b

3

& b

Phosphorsäureester. Kontakt- und Frassgift. Mikroinkapsuliert, Mischbrühen sofort ausbringen. Bis spätestens DC 55 einsetzen. Bakterien-Präparate. Schlechtwetterperioden reduzieren die Wirkung. 6 – 8 Tage nach beginnendem Falterflug, beim Schlüpfen der ersten Larven (vor dem Schliessen der Trauben) applizieren. Nur Traubenzone behandeln. Bei langanhaltendem Flug evtl. 2. Behandlung nach 10 – 14 Tagen. Zur Erhöhung der Wirksamkeit mit 1% Zucker mischen. Nicht bei kaltem Wetter einsetzen. Gegen die 2. Generation des Traubenwicklers. Zusatz von 1% Zucker. Behandlung der Traubenzone.


WEINBAU

VP

220 ml/ Dispenser

Preis auf Anfrage

Isonet L (AB)

VP

172 ml/ Dispenser

Preis auf Anfrage

RAK 1+2 M (BF, LG)

VP

480 ml/ Dispenser

273.–

Isonet LE (AB)

VP

182 + 182 ml/ Dispenser

Pheromonfallen

Lockstoff

Essigfliegenfalle (div.)

FA

Vertimec (Sy) Vertimec Gold (Sy)

EC SC

Hexythiazox

6

FA

31.–/Stk. 42.–/Stk. 26.–/Stk. 86.–/Set

Spinnmilben

Kräusel­, Pockenmilben

Thrips

Springwurm

Reblaus

Grüne Rebwanze

Bekreuzter Traubenwickler (2.)

Einbindiger Traubenwickler (2.)

Bekreuzter Traubenwickler (1.)

! ! ! 6 ! 6 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 6 ! 6 ! ! ! ! ! ! ! ! ! 6 6 6 6 ! ! ! ! ! ! ! ! ! 6 6 6 6 ! ! ! ! ! !

! ! ! 6 6 6 6 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 6 !

0.05%

48 – 39 –

100 g 10A Matacar (LG) Trevi (St)

WP 0.05%

157.–

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 6

Credo (LG) Nissostar (St)

WP 0,02%

88.–

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 6

250 g

110 g 10B Arabella (Om)

Etoxazol

(AB) (Om) (USN)

Preis auf Anfrage

Hauptschädlinge Einbindiger Traubenwickler (1.)

Formulierung

Resistenzgruppen

Verwirrungstechnik Fallen

Isonet E (AB)

Lockstofffallen

18 g

Wirkung gegen (Bewilligte Indikation)

(nach jeweils höchster empfohlener Präparate­ menge für Sprühgeräte)

Pheromon

Abamectin

Während der Vegetation

Aufwandmenge Preis ca. % Fr./ha

Schildläuse

Präparatename (Firma)

Grüne Rebzikade

Wirkstoffe/Wirkstoff­ gehalt in g pro kg oder l

Erdraupen, Rhombenspanner

22

Fenpyroximate

53 g 21A Kiron (Om)

Tebufenpyrad

200 g 21A Zenar (Sy)

Spirodiclofen

240 g

23

Envidor (Ba)

SC

0.063%

186.–

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 6 !

SC

0.1%

178.–

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 6 6

WP 0.02%

204.–

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 6

SC

189.–

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 6 6

0.04%

Springwurm (Bild agroscope ACW)

Reblaus (Bild agroscope ACW)


INSEKTIZIDE UND AKARIZIDE Schädi­ Hinweise/Einschränkungen gung von

diversen Nützlingen

Gefahrenstufe/GHS­Stufe

Gefährdung von Wasserorganismen

07

e

500 Disp./ha

!

!

!

! # #

07

e

!

500 Disp./ha

!

!

!

! # #

07

e

!

500 Disp./ha

!

!

!

! # #

07

e

!

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! # #

frei

!

!

!

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frei

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0.3

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0.4

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0.5

!

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!

0,16

!

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0,2

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!

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0.38

0.5

!

!

!

!

0.6

1.0

1.6

! 0 # 0 ! 0 0

!

!

0.12

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0.32

0.24

!

0.8 0.16 0.32

0.2

!

0.32 0.64

& b

! # # 0 0

Verwirrungstechnik. Nur in grösseren, geschlossenen Anlagen anwenden. Die Behandlung hat unmittelbar vor oder bei Flugbeginn zu erfolgen (Gebrauchsanweisung genau beachten). Lange Wirkungsdauer. Andermatt-Produkte: Bei Flächen unter 5 ha, wird empfohlen die Dispenserzahl um 10% zu erhöhen.

&

Zur Prognose und Bekämpfung.

&

Zur Prognose und Bekämpfung der Essigfliege.

&

Max. 1 Behandlung pro Jahr. 20 m Abstand zu Biotopen.

b

b

Xn, N 07,09 N

% $ %

D: 20 R: 6 3

09

! 0 # "

Zulassung ÖLN/Vitiswiss

Traubenzonenbeh. (1200 l/ha)

! # #

Antiresistenzstrategie: Pro Saison ist nur ein Produkt aus der gleichen Resistenz­ gruppe anzuwenden.

Abstand zu Oberflächen­ gewässer in m D = Drift; A = Abschwemmung

71–81 = J–M (1600 l/ha)

!

Bemerkungen

Wartefrist in Wochen

53–59 = G–H (1000 l/ha)

!

Raubmilben

51–52 = F (800 l/ha)

!

!

09–10 = CD (800 l/ha)

500 Disp./ha

01–07 = B–C (800 l/ha)

11–15 = E–F (600 l/ha)

für Sprühgeräte (kg oder l/ha)

Bienengift

Präparatemengen

09 07,09 07,08,09

D: 20 A: 6

%

D: 20

& &

Kontakt- und Frasswirkung. Höchstens eine Behandlung pro Saison mit Trevi oder Matacar wegen Resistenzgefahr. Spätestens Ende Juni einsetzen. Wirkung gegen Eier und Junglarven (Wintereier im Stadium 07).

Vorblüte einsetzen (11–51). Max. 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.

%

3

%

6

07,08,09

j

D:20/50

A: 6 D: 20

& �

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$

6

D: 20

& �

Kontakt-, Frass- und Atemwirkung. Ab Vorblüte (13–53) einsetzen. Wirkung gegen Larven, Nymphen und Adulte. Pro Saison ist nur eine Behandlung mit einem der Produkte Zenar oder Kiron empfohlen. 6 m Abstand zu Biotopen. Kontakt- und Frasswirkung. Ab Vorblüte (15–53) einsetzen. Wirkung gegen Sommereier, Larven, Nymphen und Adulte. Pro Saison ist nur eine Behandlung mit einem der Produkte Zenar oder Kiron empfohlen. Kontaktwirkung. Max. 1 Behandlung pro Saison. Behandlung, wenn 50% der Roten Spinne geschlüpft sind oder Nachblüte im Sommer bei Befallsbeginn. Wirkung gegen Eier, Larven, Nymphen und teilweise Adulte.

weInbau herbIzIde

Pledge

23

®

Macht das unkraut weg Längste Dauerwirkung Sehr breites Wirkungsspektrum Anwendung 3 Wochen vor Austrieb

Mehr schutz für Ihre reben

Weitere Produkte auf: www.omya-agro.ch 062 789 23 36


WEINBAU

Glyphosate

480 g

G

Herbizide mit kurzer Wirkungsdauer

450 g 360 g

Fluazifop-Pbutyl

125 g

Haloxyfop(R)-methyl

108 g

Cycloxydim

100 g

A

SL

Roundup Turbo (LG)

SL

Glyfos Best (Ba) Glifonex (LG) Touchdown systeme 4 (Sy) Toxer Total (Om) Glyphosate (div.)

SL

Fusilade Max (Sy)

EC

1.5–3 l

A

Gallant 535 (Om) Focus Ultra (BF)

EC EC

240 g

A

Select (St)

EC

Glufosinate

200 g

H

Basta (Om, Ba)

SL

160.–

2–4 l

40–80.–

7.5 l

131.–

3–5 l

21–74.–

10 l

61–147.–

1–1.5 l

Basta 150 (Ba)

70.– 82.–

1.5 l

244.–

3l

77.–

6l

154.–

0.5 l

49.– 90.–

3–3.75 l

122–153.–

4–5 l

113–142.–

23.–/100 l Brühe

27 g

E

Firebird (Om) + Fireoil (Om)

EC

0.2% + 0.4%

Terbuthylazin; Diuron; Glyphosate

238 g 213 g 150 g

C1 C2 G

Alce (St)

SC

6l

Diuron; Glyphosat

220 g 220 g

C2 G

Oscar (LG)

SC

8–9 l

Flazasulfuron

260 g

C1

Chikara 25 WG (St, Sy) WG 0.08 - 0.2 kg + Etalfix (Sy) oder Gondor (St)

35–53.–

0.5 l

1l 150 g

34–70.–

7.5 l

2l A

Wirkung gegen

Gundelrebe

Blacke

Acker­Kratzdistel

Rebberglauch

Berufkraut­Arten

Ehrenpreis­Arten

Einjähriges Kreuzkraut

Knöterich­Arten

Vogelmiere

Mehrjährige Unkräuter Storchenschnabel­Arten

Kletten­Labkraut

Einjährige Unkräuter

Gänsefuss­Arten

Formulierung

Roundup PowerMax (St) Roundup Profi (LG)

Clethodim

Pyraflufenethyl + Paraffinöl

Herbizide mit anhaltender Wirkung (Bodenherbizide)

Aufwandmenge Preis ca. Fr./ha % Liter/ha kg/ha

Präparatename (Firma)

Resistenzgruppen

Wirkstoffe/Wirk­ stoffgehalt in g pro kg oder l

Amarant­Arten

24

6 6 6 2 6 2 2 4 4 ! 2 4 2 6 6 6 6 6

6 6 6 6 6

6 6 6 6 6

6 2 6 2 6

6 6 6 6 6

6 2 6 2 6

6 2 6 2 6

6 4 6 4 6

6 4 6 4 6

2 ! 2 ! 2

4 2 4 2 4

6 4 6 4 6

6 2 6 2 6

! ! ! ! ! ! ! ! 6

! ! ! ! ! ! ! ! 6

! ! ! ! ! ! ! ! 6

! ! ! ! ! ! ! ! 6

! ! ! ! ! ! ! ! 6

! ! ! ! ! ! ! ! 6

! ! ! ! ! ! ! ! 6

! ! ! ! ! ! ! ! 6

! ! ! ! ! ! ! ! 6

! ! ! ! ! ! ! ! 2

! ! ! ! ! ! ! ! 3

! ! ! ! ! ! ! ! 3

! ! ! ! ! ! ! ! 6

225.–

6 6 6 6 6 6 6 6 6 2 4 4 6

199–224.–

6 6 6 6 6 6 6 6 6 2 4 4 6

120 .–

6 4 6 6 6 6 4 2 6 4 4 6 6

+ 0.2 l oder 0.5 l

281.–

6 4 6 6 6 6 4 2 6 4 4 6 6

283–353.–

6 6 ! 6 6 4 6 6 4 2 2 2 2

457.–

6 4 2 4 6 6 4 2 4 2 2 2 2

352–422.–

6 6 6 6 6 6 6 6 6 2 4 4 6

Flumioxazin

500 g

E

Pledge (Om)

WP 0.8–1 kg

Oryzalin

480 g

K1

Surflan (Sy)

SC

Linuron; Diuron

300 g 320 g

C2 C2

Valor 2 (Om)

WP 5–6 kg

6l


HERBIZIDE

! ! ! ! ! ! ! ! 3

6 4 6 4 6

! ! ! ! ! ! ! ! 2

6 2 6 2 6

! ! ! ! ! ! ! ! 3

4 ! 4 ! 4

! ! ! ! ! ! ! ! 3

2 ! 2 ! 2

! ! ! ! ! ! ! ! 3

4 2 4 2 4

! ! ! ! ! ! ! ! 3

6 2 6 2 6

! 6 ! 6 ! 6 2 6 3

6 6 6 6 6

6 6 6 6 6 6 6 6 6

6 6 6 6 6

6 6 6 6 6 6 6 6 6

6 6 6 6 6

! 2 2 5 ! 2 2 5 6

6 6 6 6 6

6 6 6 6 6 6 6 6 6

frei 09 05 09

Zulassung ÖLN/Vitiswiss

Bemerkungen Abstand zu Oberflächen­ gewässer in m D = Drift; A = Abschwemmung

Verbot in Grundwasserschutzzone

Auswaschung

Einjähriges Rispengras

Hühnerhirse

Fingerhirse­Arten

Quecken

Klee­Arten

Schachtelhalm­Arten

Fünffingerkraut

Löwenzahn

Gefahrenstufe/GHS­Stufe

! ! ! ! ! ! ! ! 3

6 2 6 2 6

Pfeilkresse

Borstenhirse

4 ! 4 ! 4

Brennnessel

frei

Winden­Arten

! 2 4 2 ! ! 2 2 6 6 6 6

Gefährdung von Wasserorganismen

Hinweise/Einschränkungen Gräser

& %

Xn, N

&

07,09

%

&

Xn

%

&

Xi

%

S3

07, 08

D: 6

3 2 2 4 4 2 2 4 6 6 6 6

05,07,08,09

4 3 3 4 4 2 3 4 6 6 6 6

Xn, N

4 ! ! 6 6 4 6 6 ! 6 2 4

09

%

D: 6

% +

S2

% +

& j &

S2

05,06,08

Xn, N

D: 20 A: 6

D: 20

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j �

% +

&

%

&

4 ! ! 6 6 6 6 6 ! 6 2 4

4 2 2 2 2 2 2 ! 4 4 4 4

08,09

2 2 2 2 2 2 2 2 6 6 6 2

Xi, N

2 2 2 2 2 2 2 2 4 6 6 6

T, N

Einschränkungen der Herbizide im ÖLN Gemäss Grundanforderung ÖLN und VITISWISS werden bei der chemischen Unkrautbekämpfung keine Herbizide auf der gesamten Fläche ausgebracht. Ausnahme sind Pflanzungen mit Pflanzabstand kleiner als 1.50 Meter, Bracheflächen mit starker Verunkrautung sowie in Extremfällen wie Trockenheit, Wasserstress oder nicht mechanisierbare Rebflächen.

Aufnahme über Blatt, systemische Wirkung. Antrocknungszeit: möglichst 6 Stunden. Stockausschläge vorher entfernen! Kontakt mit Rebblättern vermeiden! Nur in Ertragsanlagen; Gobelet und niedrige Erziehungsformen nicht behandeln. Letzter Einsatz spätestens Ende Juli.

% % % % %

N 07,09

25

%

S2

+

D: 6 A: 6

D: 20 A: 6

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j �

Aufnahme über Blatt. Max. 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr. Aufnahme über Blatt. Bis zum 6-Blatt-Stadium der Ungräser einsetzen. Aufnahme über Blatt. Aufnahme über Blatt. Bei ungünstigen Bedingungen verbessert der Zusatz von 0.5 l Gondor oder 1 l Zofal R die Wirkung. Kontaktherbizid (Blattaufnahme), teilweise systemisch. Nur zur Reihenbehandlung. Präparat muss mindestens 6 Stunden antrocknen. Bei Wurzelkräutern nur Abbrennwirkung. Ab 2. Standjahr der Reben. 1–1.25% zum Abbrennen von Stockausschlägen. Max. 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Nicht in Grundwasserschutzzone S2 einsetzen. Abstand zu Biotopen 20 m.

Ab 3. Standjahr. Zum Abbrennen von Stockausschlägen. Max. 2 Behandlungen pro Jahr. Kombiniertes Boden- und Blattherbizid. Ab 4. Standjahr. Erst auf gut aufgelaufene Unkräuter einsetzen (Glyphosate). Benetzung grüner Rebenteile vermeiden (Achtung: Abdrift!). In durchlässigen Böden Risiko von Phytotox, nur untere Aufwandmenge einsetzen. Nicht in Spezialsorten des Wallis anwenden. In Karstgebieten verboten. Nicht mehr

als 1 Mal alle drei Jahre auf derselben Parzelle anwenden.

Kombiniertes Boden- und Blattherbizid. Ab 4. Standjahr. Erst auf gut aufgelaufene Unkräuter einsetzen (Glyphosate). Benetzung grüner Rebenteile vermeiden (Achtung: Abdrift!). In durchlässigen Böden Risiko von Phytotox, nur untere Aufwandmenge einsetzen. Nicht in Spezialsorten des Wallis anwenden. Die beiden Wirkstoffe sind auch als Oscar Pack erhältlich. Aufnahme über Wurzel und Blatt. Einsatz ab 4. Standjahr. Behandlungen ab Anfang April bis Mitte Mai auf 10 bis 20 cm hohe Unkräuter und Gräser. Zur Wirkungsverbesserung Glyphosate-Produkt beimischen. Nicht bei grosser Hitze oder Trockenheit anwenden. Stickelreben (Gobelets) nur vor dem Austrieb behandeln. Nach einer Behandlung vor einer Neupflanzung ein Jahr Wartezeit. Keimhemmer; sehr lange Wirkungsdauer. Einsatz ab 4. Standjahr. Anwendung mind. 3 Wochen vor dem Austrieb der Reben. Bei späteren Anwendungen dürfen keine grünen Pflanzenteile der Reben getroffen werden. Keimhemmer. Vor dem Keimen der Unkräuter einsetzen. Ab 2. Standjahr. Wirkt gegen triazinresistente Unkräuter/Gräser. Lange Wirkungsdauer. Hohe Bodenfeuchte erforderlich. Mischung mit Touchdown System 4 möglich. Nur als Reihenbehandlung. Aufnahme vorwiegend über Wurzel. Nur im Frühjahr kurz vor dem Knospenaustrieb anwenden. Ab 4. Standjahr.


WEINBAU Preis ca. Wirkung Fr./ha

� 05,07,09

Zusätze zu Pflanzenschutzmitteln haben verschiedene Effekte: • Verbessert die Benetzung • Verbessern die Aufnahme ins Blatt • Verringern die Abdrift • Verbessern die Haftung

Zulassung im ÖLN

Bemerkungen

Gefährdung von Wasserorganismen

Gefahrenstufe/GHS-Stufe

Benetzung

% &

0.2 l

10.–

Xn

Heptamethyltrisiloxane

Silwet L-77 (LG)

EC 0.1 l

9.–

Xn, N

Netzmittel

Netzmittel (LG)

SL 0.5 l

8.– �

frei

14.– �

Xi

% : % &

frei

&

TerpenalkoholDerivate

Heliosol (Om)

EC 0.2%

Rapsöl

Codacide (LG)

EC 1–2.5 l

Rapsölmethylester

Genol Plant (Sy)

0.5–2 l

Telmion (Om)

1–2 l

Zofal R (St)

0.5–2 l

Mero (Ba)

0.5–2 l

Synthetischer Latex Sticker (St)

9–24.– � 5–21.– �

frei

10–20.– 6–23.–

5–10.– � 10.– �

EW 0.15 l

18.– �

Sojalecithin

Gondor (St)

EC 0.5 l

Ammoniumsulfat; Ammoniumpropionat; Zitronensäure

X-Change (St)

SL 0.15–0.2 l pro 100 l Wasser

Ammoniumsulfat

Landor Ammonsulfat GR 2 kg pro 100 l Wasser

Phosporsäure; mehrwertige Alkohole

Checkpoint (Om)

Phosporsäure

pH-Korrekt (div)

� �

3–4.–

1.–

SL 0.04–0.22 l pro 100 l Wasser

07 Xi

&

N

% &

Xi

% &

frei �

1–4.–

Xi

&

Vorsicht: Reduzierte Aufwandmengen erhöhen das Risiko für Resistenz. Unbedingt Mischbarkeit beachten!

Verbessert die Verteilung und Benetzung auf dem Blatt. Bessere Aufnahme von Systemischen Mitteln in die Pflanze. Gut geeignet für Sulfonylharnstoffe. Nicht mit Flüssigdüngern, Ölen und sonstigen Zusatzstoffen mischen. Break-Thru max. 50 ml/100 l. Allzweck-Netzmittel. Verbessert die Benetzbarkeit und das Haftvermögen der Spritzbrühe. Empfehlenswert ist ein Zusatz vor allem bei stark entwickeltem Unkraut oder bei schwer benetzbaren Gräsern und Unkräutern. Bei Temparaturen über 25 °C kein Öl zusetzen.

Zusätzlich Verdunstungshemmer. 0.1 l pro 100 l Wasser Durch die vermehrte Anzahl von grossen Tropfen wird der Abdrift deutlich vermindert. Nicht mit Carfentrazonhaltigen Herbiziden mischen. Senkt den pH-Wert und reduziert die Wasserhärte der Spritzbrühe. Einsatz, vor allem bei Glyphosat-Produkten, in Gebieten mit hoher Wasserhärte. Vor PSM in den Tank geben und 2 Min. warten. Landor-Ammonsulfat-Dünger vorgängig auflösen und durch Filter einspühlen.

Bindet Kationen im Wasser und Senkt den pH. Enthält einen Farbindikator. Einfüllen bevor andere Produkte hineingegeben werden. Dosierung abhängig von der Wasserhärte. Nicht mit Kupferpräparaten und Sulfonylharnstoffen mit SX Formulierung anwenden.

Wirkstoffe/Wirkstoffgehalt in g pro kg oder l

Präparatename (Firma)

Zulassung im ÖLN

REINIGUNG DER PFLANZENSCHUTZ-SPRITZGERÄTE

Gefahrenstufe/ GHS-Stufe

Netz-, Haftmittel und Öle

Etalfix pro (Sy)

Wasserenthärter, pH-Senker

8–15.– �

SL 0.1–0.2 l

Insektizid

Break-Thru (Om)

Fungizid

Trisiloxane

Kombination mit Hinweise

Herbizid

Aufwandmenge pro ha

Verbessert die Haftung

Präparatename (Firma)

Formulierung

Wirkstoffe/Wirkstoffgehalt in g pro kg oder l

Abdriftverminderung

26

Dosierung

Preis Fr./100 l Spülwasser

NatriumTripolyphosphat

Agroclean (Om)

0.1%

9.–

frei

&

Emulgatoren Tenside

All Clear Extra (St)

0.5%

8.–

07

&

Tenside

Power Clean (LG)

2%

30.–

07

&

Bemerkungen Hinweise/ Einschränkungen

Sichere Wirkung nur bei richtiger Anwendung (Gebrauchsanweisung beachten)

Detergentien zur Beseitigung von Pflanzenschutzmittel-Rückstände, einschliesslich Sulfonylharnstoffe, neutralisierende Wirkung, Korrosionsschutz. Zur Einwinterung Aufwandmenge auf 0.2% erhöhen. Reiniger für Pflanzenschutz-Spritzgeräte. Entfernt Pflanzenschutzmittel-Rückstände, einschliesslich Sulfonylharnstoffe. Reiniger für Pflanzenschutz-Spritzgeräte. Entfernt Pflanzenschutzmittel-Rückstände, einschliesslich Sulfonylharnstoffe.


BEISTOFFE, REINIGUNG UND MÄUSEBEKÄMPFUNG

27

Wühlmaus (Bild agroscope ACW)

Feldmaus (Bild agroscope ACW)

Mäusebekämpfung

Kaliumnitrat + Schwefel –> SO2

Räucherpatronen (div.)

1–5 Gaspatronen in die Gänge legen

Bromadiolon

Arvicolon 200 CT (St)

an 5–7 Stellen je 10 Körner in die Gänge

Brodifacum

Klerat (Sy)

an 5–7 Stellen je 10 Körner in die Gänge

Aluminium-phosphid –> PH3

Mauskiller U2 (div.)

an 3–7 Punkten 1–3 Tabletten in die Gänge legen

Calziumphosphid –> PH3

Polytanol (Om)

an 3–7 Punkten 3–5 Tabletten

Hinweise/ Bemerkungen Einschränkungen Zulassung ÖLN/SAIO/Vitiswiss

Wirkung gegen

Gefahrenstufe/GHS-Stufe

Aufwandmenge pro Kolonie

Maulwurf

Präparatename (Firma)

6 6

frei

&

6 !

07

&

6 !

Xn, N

&

6 6

T+, F

&

6 6

T+, F

Grosse Wühlmaus

Wirkstoffe

Wirkungsvolle und einfache Vorbeugung: • Graswuchs in ganzer Anlage (inkl. Zäune und Böschungen) tief halten. • Sitzstangen für Raubvögel. • Vorsicht vor Vergiftungen von Mensch, Haus- und Wildtieren. • Vor der Vergasung oder Errichtung von Köderstationen alle Löcher mit Erde verschliessen. Nur aktive Mäuselöcher behandeln.

Räucherpatronen für isolierte Gangsysteme. Gänge nach der Anwendung gut verschliessen. Keine Rückstände in Nahrungskette. Granulatköder. Nicht im Hausgarten anwenden. Für Behandlungen isolierter Gangsysteme. Auslegestellen gut verschliessen. Keine Köder offen auf dem Boden liegen lassen. Granulatköder. Gänge verschliessen. Keine Köder offen auf dem Boden liegen lassen. Langsamer Abbau. Räuchertabletten. Nicht im Hausgarten anwenden. Bildet giftige Gase, Vorsicht bei Lagerung und Applikation. Gänge nach der Anwendung gut verschliessen. Keine Rückstände in Nahrungskette. Auswaschgefahr.


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NOTIZEN


NOTIZEN

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NOTIZEN


I H R E f e n a c o - L A N D I PA R T N E R I M P F L A N Z E N B A U

FELDSAMENK ATALOG 2017

Titelseiten_FSK_2017.indd 1

UFA-Samen

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Im UFA Feldsamenkatalog finden Sie alle Spitzenzüchtungen von Kulturpflanzen die in der Schweizer Landwirtschaft eingesetzt werden dürfen. Nebst den Sorten der Kulturpflanzen finden Sie auch alle Futterbau- und Begrünungsmischungen sowie alle Anbau- und Nutzungsratschläge. Weitere Sämereien wie: Blumensaatgut, Gemüsesaatgut, Wildblumensaatgut, Rasensaatgut und Golfplatzsaatgut kann bei UFA Samen bezogen werden. www.ufasamen.ch

Pflanzkartoffeln Die Beschaffung von Pflanzgut im In- und Ausland ist die Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Kartoffelproduktion. Der Geschäftsbereich Pflanzkartoffeln der fenaco nimmt als Marktleader bei der Planung und Vermarktung der inländischen Produktion, sowie auch beim Import von Vermehrungs- und Gebrauchspflanzgut eine Schlüsselfunktion war. Zusammen setzen LANDI und fenaco alles daran, die Schweizer Kartoffelproduzenten fristgerecht mit einwandfreiem Pflanzgut zu versorgen. www.pflanzenbau.ch

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Pflanzennahrung / LANDOR Die Landor wurde vor über 30 Jahren von den genossenschaftlichen Organisationen gegründet. Als einzige Firma bietet die Landor ein komplettes Düngersortiment für alle Produktionsarten an. Mit einem eigenen Beraterteam unterstützen wir die Landwirte (Beratung, Düngerplanung, Nährstoffbilanzen, Boden-, und Blattanalytik u.s.w.) mit dem Ziel, in der Schweiz gesunde Nahrungs- und Futtermittel produzieren zu können.

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Benutzen Sie unsere Zielsortimente Acker- und Futterbau, Obstbau, Weinbau, Gemüsebau, Biologischer Landbau sowie Beerenbau, für die Auswahl und den gezielten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Unsere Pflanzenbauspezialisten beraten Sie gerne und kompetent! LANDI und fenaco bieten Ihnen einen guten Lieferservice mit einem Vollsortiment von Qualitätsprodukten.

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Ein Besuch lohnt sich. www.landi.ch ist eine der meist besuchten Website in der Schweiz. Hunderte von Usern nutzen den Niederschlagsrader auf der LANDI-Website. Die Prognosen sind an Genauigkeit kaum mehr zu überbieten. Im Bereich Agro finden die Bauern zudem ein breites Angebot an Hilfsmitteln für ihre landwirtschaftliche Produktion. Kurzweilig auch immer der Newsticker, welcher täglich mehrmals aktualisiert wird. Das Beste aus der Redaktion der UFA-Revue ist zudem als Download erhältlich. Ein Besuch auf www.landi.ch lohnt sich, man wird nicht verregnet, spart Geld und ist über das Neueste im Agrarbereich informiert. Einfach ein Mausklick und Sie sind dabei! Quellen: Die Grundlagen für das Zielsortiment stammen von allgemein anerkannten Instanzen. Insbesondere von: • • • • • • • • • • • • • •

Eidg. Forschungsanstalten (agroscope ACW, ART) ETH Zürich Schweiz. Hochschule für Landwirtschaft SHL, Zollikofen: Diverse Publikationen Empfehlungen kantonaler Beratungsstellen SGP/SSP Schweiz. Gesellschaft für Phytomedizin / Société Suisse de Phytiatrie: Bundesamt für Landwirtschaft: Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Deutschland: Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis British Crop Protection Council: The Pesticide Manual National Pesticide Information Center, Oregon State University: GUS Produkteinformationen der Pflanzenschutzmittelfabrikanten. agridea Lindau: Schadenschwellen Resistance Action Committes: FRAC, HRAC, IRAC Euro Blight Informationen aus internationaler Fachpresse


LEGENDEN

Weitere Hinweise auf Seite 3

Fungizide, Insektizide, Akarizide 64 = bewilligte Hauptwirkung 2 = bewilligte Teilwirkung 642 = bewilligte Nebenwirkung (Wirkung, die zum Zeitpunkt der Applikation gegen Hauptorganismen (Hauptwirkung) auf aufgeführte Schädlinge und Krankheiten zu erwarten ist. Bei genügender Wirkung ist in diesem Fall kein zusätzliches Produkt nötig.) Herbizide 6 = Sehr gute Wirkung 4 = Gute Wirkung bei guten Bedingungen

2 = Teilwirkung ! = keine Wirkung

Schädigung von Raubmilben und weiterer Nützlinge # = harmlos bis wenig (neutral) k = stark (toxisch) 0 = mittel (mittel-toxisch) Preise Ungefähre Produktekosten pro Hektare. Berechnungsbasis ist der Preis der Einzelpackung jener Packungsgrösse, welche der Behandlung von 3 Hektaren am ehesten entspricht. Abkürzungen von Firmenbezeichnungen AB = Andermatt Biocontrol; Ba = Bayer; BF= BASF; fe = fenaco; LG = Leu + Gygax; MP= Maag Profi; Om = Omya; St = Stähler; Sy = Syngenta; USN = UFA Samen Nützlinge; div. = diverse Firmen Gefahrenkennzeichnung Siehe Erklärung Seite 2. Auswaschgefahr = + Produkte, die ein erhöhtes Risiko für Auswaschung ins Grundwasser aufweisen sind mit dem Symbol + gekennzeichnet. Die Beurteilung resultiert aus der Fähigkeit der Wirkstoffe sich an Bodenteilchen anzubinden (Sorbtionskoeffizient) und dem Abbau (DT50) im Boden. Nachbau = * Produkte, die sich im Boden nur langsam abbauen und der Hersteller dazu Nachbaueinschränkungen angibt, sind mit dem Symbol * gekennzeichnet. In diesen Fällen sind Packungsaufschriften sowie Hinweise zum Nachbau unter Bemerkungen der betroffenen Produkte besonders zu beachten. Verbot in Gewässerschutzzonen S1 – S3 Grundsätzlich dürfen in der Gewässerschutzzone S1 keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Die Angaben in den Tabellenspalten bedeuten: S2 = Diese Produkte dürfen in den Schutzzonen S1 und S2 nicht eingesetzt werden. S3 = Diese Produkte dürfen in den Schutzzonen S1 bis S3 nicht eingesetzt werden. Hinweise auf Verbote in Karstgebieten sind in den Bemerkungen der jeweiligen Produkte ersichtlich. Gefährdung von Wasserorganismen = % Produkte, die Wasserorganismen (wie Fische, Algen, Kleintiere) gefährden sind mit dem Symbol % gekennzeichnet. Es sind Produkte mit den R-Sätzen (R 50, R 51, R 52 = Sehr giftig, giftig, schädlich für Wasserorganismen; sowie R 53 = Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben). Für genaue Angaben siehe Packungsaufschrift. Bienengift = $ Produkte mit dem Symbol $ sind giftig für Bienen. Produkte ausserhalb des Bienenfluges oder nicht einsetzen. Produkte dürfen nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen). Wartefrist in Wochen Bis zur Ernte der Kultur muss die angegebene Frist eingehalten werden. Zulassung im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) & = ohne Einschränkungen im ÖLN einsetzbar = im ÖLN mit Einschränkungen oder mit Sonderbewilligung einsetzbar & (offizielle Richtlinien berücksichtigen) & = im ÖLN verboten ✪ ✪ ✪ = Bedeutung gemäss Farben oben. Zusätzlich existiert für diese Produkte eine Verwendungsfrist (Rückzug der Bewilligung). � = es existieren Einschränkungen und Verbote von VITISWISS b = Produkt ist im Biolandbau zugelassen. Aufwandmenge beachten. Die ÖLN-Richtlinien der Kant. Stellen (offizielle Richtlinien) sind für die Umsetzung massgebend und müssen auf jeden Fall berücksichtigt werden. Für den Labelanbau gelten weitergehende Bestimmungen, die im Zielsortiment nicht integriert sind. Es sind die bei der Drucklegung des Zielsortimentes aktuell gültigen Richtlinien berücksichtigt. Änderungen bis zum Erscheinen des nächsten Zielsortimentes bleiben vorbehalten. Grundsätzlich muss vor dem Einsatz eines Pflanzenschutzmittels die Notwendigkeit (Feldbeobachtungen verglichen mit Schadschwellen) abgeklärt werden. Behandlungsverbot: Zwischen dem 1. November und 15. Februar dürfen weder Pflanzenbehandlungsmittel noch Schneckenkörner ohne Sonderbewilligung ausgebracht werden.



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