Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2011

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RECHT, STEUERN, WIRTSCHAFT

MIT FACHBEITRÄGEN VON SPEZIALISTEN AUS DER REGION

Rechtsanwälte Steuerberater

Wirtschaftsprüfer Expertenbeiträge


Liebe Leserin, lieber Leser, steht die ungeliebte Steuererklärung an oder der Jahresabschluss ins Haus, soll ein Vertrag juristisch abgeklopft werden oder ein Rechtsstreit scheint nicht mehr abwendbar zu sein, dann sind Profis gefragt. Ein Laie ist im Dschungel deutscher Paragrafen schlicht überfordert. Gut, wenn man dann den richtigen Experten kennt. Um für den Fall der Fälle den entsprechenden Fachmann sofort parat zu haben, geben wir Ihnen unser neues Magazin »Meine Experten – Recht, Steuern, Wirtschaft« an die Hand. Wir führen Sie zu kompetenten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Fachleuten dieser Bereiche. Ob in rechtlichen oder in steuerlichen Fragen, beim Durchblättern wird die Vielfalt der Fachgebiete klar, auf die sich unsere Experten aus der Region Neckar-Alb spezialisiert haben. Da finden Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer ebenso Rat wie Otto-Normal-Bürger, die rechtliche Hilfe benötigen oder wenigstens einen Teil ihres redlich verdienten Geldes über die Steuererklärung zurückhaben möchten. Nicht zuletzt erfordern rechtliche und steuerliche Angelegenheiten zumeist auch viel Zeit, um diese im eigenen Sinne zu regeln. Da erleichtert es doch ungemein, wenn der gesamte Vorgang in die Hände eines Experten gelegt werden kann. Blättern Sie durch die einzelnen Kapitel und finden Sie genau den Spezialisten, den Sie gerade brauchen. Darüber hinaus haben wir Ihnen aktuelle Fachbeiträge zu den Themen Recht, Steuern und Wirtschaft zusammengestellt. Damit Sie mit diesem Magazin für alle Eventualitäten gewappnet sind. Viel Spaß beim Lesen und viele interessante Einblicke wünscht Ihnen Ihr

Stephan Körting Geschäftsführer GEA Publishing und Media Services GmbH & Co. KG

PS: Haben Sie Anregungen oder Fragen zu unseren Expertenseiten? Ich freue mich über Ihre E-Mail unter info@geapublishing.de

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Recht, Steuern, Wirtschaft

Ausgabe Dezember 2011 Inhaltsverzeichnis 02 Editorial 03 Inhaltsverzeichnis 04

Was erkennt der Fiskus an? Prozesskosten und andere außergewöhnliche Belastungen

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SLP Anwaltskanzlei Dr. Seier & Lehmkühler GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft/Fachanwälte für Arbeitsrecht

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Steuerfalle Praktikum – Vergütung kann Kindergeld gefährden

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Danner IT-Systemhaus GmbH

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Bettina Duge Steuerberaterin

10 Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte/Notar

26 HW&P Homolka, Winter-Kienle & Partner Steuerberater

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RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH

27 Kanzlei Dr. E. Degner & Kollegen Rechtsanwälte

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Reisekosten: Der Fiskus fährt mit

14 Reinhardt + Partner GbR Steuerberater/Rechtsanwalt 15

Schlüter + Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

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Kurz Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei

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Schenken oder vererben? – Diese Entscheidung will gut überlegt sein

Dr Braitinger & Grupp Rechtsanwälte

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Steuerberaterin Dipl. oec. Ruth Mezger

Das Ende einer Ehe – Welche finanziellen Folgen eine Scheidung hat

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Dreis & Lambeck Rechtsanwälte

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Bürgerstiftung Reutlingen

32

Dr. Roller & Wörn Rechtsanwälte

33 Susanne Hammann Anwaltskanzlei/Verkehrsrecht

20 HWS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft 22

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Wespennest Erbengemeinschaft – Durchdachtes Testament vermeidet Konflikte

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Dr. Elsässer – Maier – Partner Steuerberater

36 Dipl-Ing. Agr. Dietmar Nagel Steuerberater

23 Bammert – Lang – Herrmann Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwälte

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Wer zahlt nach Unfall? Die bisherige Abwicklung der Reparaturen zählt

38 Impressum 39

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Zirngibl Langwieser


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Recht, Steuern, Wirtschaft

Was erkennt der Fiskus an? Über Prozesskosten und andere Grundsätzlich liefert Paragraf 33 des wetterschäden oder Prozesskosten anfalaußergewöhnliche Belastungen Einkommensteuergesetzes die Definition len, können dazu gehören. In letzter Zeit haben Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) für Aufmerksamkeit gesorgt, die sich mit dem besonderen Sachverhalt so genannter außergewöhnlicher Belastungen beschäftigten. Normalerweise wirken sich private Ausgaben steuerlich nicht aus. Es gibt aber Ausnahmen bei bestimmten Kosten, die im persönlichen und familiären Bereich entstehen können, zum Beispiel für Pflege, Behinderung oder Krankheit, für den Unterhalt bedürftiger Angehöriger oder im Zusammenhang mit Scheidungen. Diese werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Wer sich damit auskennt, kann erheblich Steuern sparen. Das gilt insbesondere für eine Reihe jüngster Urteile, die sich auf sehr spezielle Einzelfälle beziehen, von denen aber unter Umständen zahlreiche Steuerbürger profitieren könnten.

der »außergewöhnlichen Belastungen«. Demnach sind – vereinfacht gesagt – solche Aufwendungen abzugsfähig, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die andere vergleichbar Steuerpflichtige nicht zu tragen haben.

Bei den grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung anzusetzenden Kosten ist zu beachten, dass der Steuerpflichtige einen Teil der entstehenden Kosten selber tragen muss, also diese nicht in voller Höhe absetzbar sind. Wie hoch dieser Teil ist, hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte, von der Was darunter zu verstehen ist Steuerklasse und vom Familienstand ab; er In diesem Sinne außergewöhnlich sind nach beträgt zwischen einem und sieben Proder Einschätzung des Bundesfinanzhofes zent dieses Gesamtbetrags. Kosten unter anderem auch dann, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Kosten für Zivilprozess Art und dem Grunde nach außerhalb des In Abänderung der bisherigen Praxis Üblichen liegen. hat der BFH in einem aktuellen Urteil So stellen etwa Krankheitskosten regel- vom 12. Mai 2011 (VI R 42/10) entmäßig eine außergewöhnliche Belastung schieden, dass Kosten für einen Zivildar. Aber auch andere Ausgaben, die zum prozess – und zwar unabhängig von Beispiel durch eine Heim- oder spezielle dessen Gegenstand – bei der EinSchulunterbringung, einen Todesfall, Un- kommensteuer als außergewöhnliche 00 05


Schulbesuch von Hochbegabten

Die von den Eltern als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Schul- und Zu den weiteren Entscheidungen des BFH Internatskosten wurden zunächst abgegehört das ebenfalls am 12. Mai 2011 (VI R lehnt. Nach Ansicht des BFH können sie 37/10) getroffene Urteil, in dem entschie- jedoch anerkennungsfähig sein, wenn der den wurde, dass Aufwendungen für den Besuch der schottischen Schule mediziSchulbesuch eines hochbegabten Kindes nisch angezeigt war. In einem solchen Fall abziehbar sein können. Voraussetzung können die geltend gemachten Kosten undafür ist unter anderem, dass der Schul- mittelbar Krankheitskosten sein und damit als außergewöhnliche Belastung absetzbar. besuch medizinisch angezeigt ist. Im Streitfall ging es im Wesentlichen darum, dass der Sohn der Klägerin, der mit einem Intelligenzquotienten von 133 als hochbegabt eingestuft wurde, im normalen Schulbetrieb Verhaltensauffälligkeiten zeigte. Sowohl der allgemeine Sozialdienst als auch die Hausärztin des Kindes empfahlen daraufhin den Besuch einer Hochbegabtenschule in Schottland, weil eine vergleichbare Schule zum entsprechenden Zeitpunkt in Deutschland nicht verfügbar war und weil die Unterbringung als therapeutisch notwendig angesehen wurde, um eine Fehlentwicklung des Kindes und bleibende seelische Schäden zu verhindern.

Fotos: fotolia

Belastung berücksichtigt werden können. Hatten derartige Aufwendungen bisher nur eine Chance, steuermindernd anerkannt zu werden, wenn sie existentielle Bedeutung hatten, so ist diese Barriere damit entfallen. Gewisse Bedingungen müssen allerdings erfüllt sein, um den Prüfkriterien des Fiskus gerecht zu werden: So muss die Prozessführung hinreichend Aussicht auf Erfolg bringen, das heißt, es sollte zumindest eine 50-prozentige Wahrscheinlichkeit für einen Prozessgewinn sprechen. Im fraglichen Fall ging es – sehr verkürzt dargestellt – um eine Klägerin, der nach längerer Krankheit und daraus resultierender Berufsunfähigkeit von ihrer Versicherung das Krankentagegeld gestrichen wurde. Dagegen klagte sie erfolglos und verlor den Zivilprozess, der letztlich mit etwa 10 000 Euro zu Buche schlug. Diese Kosten machte sie in ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Entgegen der abschlägigen Bescheide von Finanzamt und Finanzgericht hob der BFH das Urteil auf und verwies es zwecks Prüfung der Erfolgsaussicht zum Zeitpunkt der Klage an das Finanzgericht zurück.

Krankheitsbedingte Heimunterbringung Mit einem anderen Urteil vom 13. Oktober 2010 (VI R 38/09) hat der BFH eine für viele ältere Menschen beachtenswerte Entscheidung getroffen. Demnach sind Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet werden. Damit rückte der BFH von den bis dato geltenden strengen Grundsätzen ab, wonach ein Abzug entweder zusätzliche Kosten für Pflegeleistungen oder die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen »H« oder »Bl« voraussetzte. Im vorliegenden Fall war die 74-jährige Klägerin nach einer stationären Behandlung auf ärztliche Empfehlung in ein Seniorenheim gezogen. Ihre Wohnung behielt sie währenddessen bei. Ausschlaggebend für die steuermindernde Anerkennung der Unterbringungskosten war letztlich allein die Tatsache, dass der Heimaufenthalt durch Krankheit und nicht etwa altersbedingt oder wegen Pflegebedürftigkeit veranlasst war. Folglich wurde ein Teil der geltend gemachten Mietkosten einschließlich Verpflegungskosten nach Abzug des zumutbaren Eigenanteils dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung akzeptiert. Die wenigen Beispiele zeigen, dass die Materie kompliziert ist und mit hohen Kosten verbunden sein kann. Häufig entscheiden sehr individuelle Konstellationen über deren steuermindernde Anerkennung als außergewöhnlicher Belastung. Da macht es Sinn, sich professionellen Rat zu holen. stbk-stuttgart.de

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Recht, Steuern, Wirtschaft Fotos: Trinkhaus

Dr. Ralf Seier Rechtsanwalt* Torsten Lehmkühler Rechtsanwalt* Dr. Gerhard Janasik Rechtsanwalt* Dr. Rüdiger Gaenslen Rechtsanwalt* Dr. Ralf Kittelberger Rechtsanwalt* Harald Kreitlein Rechtsanwalt* Dr. Katrin Stoye Rechtsanwältin* Tina Heilemann Rechtsanwältin André Friedl Rechtsanwalt Dr. Matthias Leukert Rechtsanwalt Prof. Dr. Joachim Gschwinder of Counsel** * zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht ** nicht als Rechtsanwalt zugelassen Obere Wässere 4 72764 Reutlingen Tel.: 07121-383610 Fax: 07121-3836199 E-Mail: rt@slp-anwaltskanzlei.de www.slp-anwaltskanzlei.de

SLP – Service Leistung Partnerschaft Dienstleistungsorientierung, Fachkompetenz und Identifikation mit den unternehmerischen Zielen ihrer Mandanten sind die prägenden Elemente der Kanzleiphilosophie von »SLP – Service Leistung Partnerschaft«. Als Spezialisten mit klarer Positionierung ist SLP auf den Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Handelsvertreter- und Vertriebsrechts tätig. Dabei vertritt die Kanzlei ausschließlich Unternehmen der Privatwirtschaft, öffentliche Dienstgeber, Geschäftsführer/Vorstände, Führungskräfte und Handelsvertreter.

Lösungen mit klaren Empfehlungen zeichnen die Arbeitsweise der Reutlinger Rechtsanwaltskanzlei SLP aus. Durch eine enge Zusammenarbeit hat der Mandant das erforderliche Fachwissen abrufbereit im Betrieb.

Die Kanzlei gestaltet und prüft arbeitsrechtliche Verträge, unterstützt die Personalabteilung ihres Mandanten im Tagesgeschäft, begleitet Unternehmen bei Restrukturierungen und übernimmt die Vertretung in behördlichen Zustimmungsverfahren, bei Verhandlungen mit dem Betriebs- oder Zuverlässigkeit in der Beratung, Schnellig- Personalrat, in der Auseinandersetzung mit keit in der Bearbeitung und praxisorientierte Gewerkschaften und vor Gericht. 07

SLP unterstützt Führungskräfte bei Vertragsverhandlungen, aufkommenden Fragen während der Dauer des Vertrags, bei dessen Kündigung, nachvertraglichen Problemen oder auch bei drohenden Haftungsansprüchen. Mit Inhouse-Schulungen zu betriebsspezifischen Themen fördert SLP die Unternehmensentwicklung der Mandanten und informiert sie mit Quartalsbriefen über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung. Veröffentlichungen sowie regelmäßige Vorträge runden das Beratungsprofil der Kanzlei ab. Ergänzend steht den Mandanten die SLP Personalberatung zur Seite.


Application Service Providing (asp)

dass die Auslagerung dieser Daten nur in ein sicheres Rechenzentrum erfolgt. Unsere Kunden sind zu einem großen Teil Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte die besonders sensible Daten verarbeiten. Das war für uns ein wesentlicher Aspekt, dass nur ein sehr sicheres deutsches Rechenzentrum für unsere dannerasp - Lösung in Frage kommen konnte. Die Entscheidung fiel ganz klar auf das DATEV Rechenzentrum in Nürnberg. Im Rahmen des IT-Sourcing bietet DATEV ausgewählten Systempartnern diese Möglichkeit der Nutzung an. DATEV erfüllt mit ihrem Rechenzentrum höchste Sicherheitsstandards. Für die DATEV ist die Nutzung einer Public-Cloud zur Datenspeicherung undenkbar. Diese Sicherheit ist für unsere Kunden mit geschäftskritischen Daten entscheidend.

Ein IT-Thema nicht nur für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

Die Leistungskonkretisierung erfolgt in Service Level Agreements (SLA) Nicht alle Anwendungen eigenen sich für asp

Klaus Steinemann

Die SLAs geben Auskunft darüber was der Der IT-Markt unterliegt, wie kaum ein ande- Kunde vom asp – Anbieter erwarten kann rer, einem stetigen Wandel. Wenn wir bis- und vor allem worauf er Anspruch hat. Der her als Systemhaus ausschließlich klassische Umstieg auf eine asp-Lösung bedeutet nicht Dienstleistungen wie Beratung, Beschaffung, immer nur eine Auslagerung der Technik und Installation und Betreuung von Servern, IT- der Daten. Zusätzlich gewünscht ist vor allem Sicherheits-, Virtualisierungs- und Datensi- auch eine höhere Verfügbarkeit der Plattcherungskonzepte im B2B angeboten haben, form. Verwendet der Anbieter im Rechenwerden diese in Zukunft nur noch einen Teil zentrum virtualisierte Systeme, lässt sich dieunseres Geschäftsmodelles ausmachen. se im Allgemeinen besser realisieren als mit dedizierten Servern.

Cloud Computing wird ein weiterer Bestandteil sein.

setzen wir bei dannerasp für unsere Kunden auch in diesem Fall auf ein Produkt aus dem Hause DATEV (DATEV Datensicherung online). Die Datenbestände werden unabhängig von unseren Systemen in einen separaten Bereich des DATEV-Rechenzentrums gesichert.

Einhaltung von Datenschutzbestimmungen Durch die im Zusammenhang mit asp durchgeführte »Datenverarbeitung im Auftrag« ist die Einhaltung der berufsrechtlichen Datenschutzbestimmungen, gerade bei Berufsgruppen die personenbezogene Daten verarbeiten, eine Grundvoraussetzung. Das muss vom asp-Anbieter, seinen Mitarbeitern und auch von eventuellen Subunternehmern gewährleistet werden.

Bevor eine Entscheidung für eine asp-Lösung getroffen wird, muss geprüft werden, ob sich die benötigten IT-Anwendungen in einem asp-Geschäftsmodell einsetzen lassen. Es gibt durchaus Software die im asp-Umfeld lizenzrechtlich nicht zulässig oder technisch nicht einsetzbar ist. Über einen hybriden Ansatz aus asp- und inhouse-Lösung könnte dann nachgedacht werden.

Die richtige Anbindung

Arbeitszeiten am Wochenende oder auch nachts sind bei vielen Unternehmen durchaus Wir gehen davon aus, dass Kunden zuneh- keine Seltenheit mehr. Daher ist es wichtig, mend unsere Application Service Providing – dass die Systeme rund um die Uhr mittels Lösung (dannerasp) in Anspruch nehmen wer- Managed Services überwacht werden und im den. Dabei geht es um die Auslagerung von Problemfall zeitnah durch den Anbieter einAnwendungen, Rechenvorgängen und Daten griffen werden kann. Nur so können die zugeins Rechenzentrum. Konkret um Infrastruc- sagten Verfügbarkeiten eingehalten werden. ture as a Service (IaaS) mit einem erweiterten Dienstleistungskonzept.Dieses »Cloud Com- Nicht unbedeutend ist auch die Erreichbarkeit puting« mit all seinen weiteren Varianten ist von Servicemitarbeitern. Optimal ist es, wenn ein Wachstumsmarkt. Kaum ein IT-Entscheider der Anbieter einen 7x24x365 Service vorhält. der nicht darüber nachdenkt und dieses The- Wartungsarbeiten sind auch im Rechenzentma in seine strategischen Entscheidungen mit rum erforderlich. Wichtig ist, dass der Kunde einbezieht. klar und rechtzeitig darüber informiert wird, wann Wartungsfenster geplant sind und für An das Rechenzentrum werden ihn die Plattform nicht erreichbar ist.

Ohne eine zuverlässige Anbindung des Unternehmensstandorts ins Internet z.B. mit Festverbindungen oder DSL scheitert das Projekt. Hier sind Telekommunikationsanbieter und deren Beratungsleistung gefragt. Leider gibt es immer noch Standorte die aufgrund der schlechten Infrastruktur nicht angebunden werden können.

Konzentration auf das Kerngeschäft Ob asp die richtige Lösung für Ihr Unternehmen ist, hängt u. U. von weiteren Faktoren ab. Sie ist auf jeden Fall eine Alternative zur klassischen inhouse-Lösung.

hohe Anforderungen gestellt Datensicherung Kunden wünschen sich eine Konzentration Unternehmensdaten nicht mehr in den eigenen auf ihr Kerngeschäft, Kostentransparenz Räumen zu haben, ist für viele Unternehmer Datensicherungskonzepte erfordern eine und Risikominimierung. Das alles kann eine nur schwer vorstellbar. Umso wichtiger ist es, hohe Professionalität. Aus diesem Grund asp-Lösung bieten. Klaus Steinemann 08


Fotos: Trinkhaus

Rubrik Kunde Thema

Maßgeschneiderte Software für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte bietet die DATEV eine speziell auf diese Berufsgruppen zugeschnittene Software. Diese umfasst das komplette Dienstleistungsangebot mit Steuer-, Rechnungswesen- und Lohnprogrammen. Die DATEV stellt auch Produkte rund um die IT-Sicherheit zur Verfügung. Für den Vertrieb, die Installation und die Betreuung des Netzwerks bietet sich das Reutlinger Danner IT-Systemhaus an. Mit Übernahme der seit 1930 bestehenden Firma Danner im Mai 2001 durch Stephan Allgöwer vollzog sich die endgültige Umwandlung zum modernen IT-Dienstleister. Dem 18-köpfigen Team liegt die persönliche Betreuung der Kunden am Herzen. Ob kleine Firma, Kanzlei oder großes Unternehmen: Das Systemhaus entwickelt Lösungen, die speziell auf die Anforderungen der Kunden zugeschnitten sind. »Die Danner IT-Systemhaus GmbH versteht sich als Lösungs- und Systempartner«, sagt der Vertriebsbeauftragte Klaus Steinemann.

Datensicherheit und größtmögliche Kundenzufriedenheit sind oberstes Gebot. Die Leistungspalette reicht von der einfachen Hardwarebeschaffung, der optimalen Planung bei Neuinvestitionen über die Systembetreuung durch Netzwerktechniker bis hin zu Speziallösungen wie Dokumentenarchivierung über Content-ManagementSysteme und individuelle Schulungen. Neu ist das »Application Service Providing« (siehe linke Seite).

»Die Danner IT-Systemhaus GmbH versteht sich als Lösungs- und Systempartner« Neben der permanenten Überwachung der EDV-Systeme des Kunden bietet die Danner IT-Systemhaus GmbH einen 7/24-Service für registrierte Service-Kunden. Derzeit betreut das Systemhaus die Netzwerke von knapp 200 Unternehmen in der Region Neckar-Alb. Die Firma ist auch Vertriebspartner von HP, Kyocera und Microsoft. 09

Stephan Allgöwer

Kontakt: Danner IT-Systemhaus GmbH Emil-Adolf-Straße 1 72760 Reutlingen Tel.: 07121-56780 Fax: 07121-567888 www.danner-it.de


Reutlingen

Stuttgart

Tübingen

Balingen

Rechtsanwälte seit Generationen »Wir denken nicht nur von Fall zu Fall, sondern in Generationen.« Diesen stolzen Satz kann sich die Kanzlei Dr. Kroll & Partner leisten, die im Jahr 2003 ihr 50-jähriges Bestehen feierte. Seitdem hat sie bemerkenswert expandiert: An den vier Standorten Reutlingen, Tübingen, Stuttgart und Balingen setzen sich heute 35 Rechtsanwälte für ihre Mandanten ein.

Diese Stärke basiert zum einen darauf, dass viele Anwälte einen Fachanwaltstitel führen dürfen – sei es im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Mietund Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht oder im Verwaltungsrecht. Rechtsanwalt Friedrich Reisser wurde überZu den Mandanten zählen neben größe- dies 2003 zum Notar bestellt und ist heuren und kleineren mittelständischen Un- te einer von zwei Rechtsanwaltsnotaren in ternehmen, Banken und Versicherungen Reutlingen mit acht Mitarbeitern. Wer sich auch zahlreiche Kommunen, Stiftungen über die einzelnen Rechtsanwälte der Kanzund selbstverständlich Privatpersonen. Von lei informieren möchte, findet deren berufliihren Mandanten als »ausgelagerte Rechts- che Vita im Internet unter www.kp-recht.de abteilung« tituliert zu werden, empfindet die Kanzlei Dr. Kroll & Partner als höchst Zum zweiten resultiert die Stärke der Kanzschmeichelhaft – unterstreicht dieser Begriff lei aus ihrem Team-Denken. Denn in hoch doch, dass mit Qualität, Kompetenz und spezialisierten Anwaltsteams oder fachüberEngagement eine Rundumbetreuung von greifend mit Steuerberatern, WirtschaftsUnternehmen gelingt. prüfern und Unternehmensberatern wird die optimale Lösung für jeden Mandanten Privatpersonen wissen zu schätzen, dass gesucht. Und das erfolgreich, denn weit sie sich einen starken Partner an ihre Seite über 90 Prozent der Neu-Mandanten komgeholt haben. men auf Empfehlung. 00 10

Büro Reutlingen Eberhardstraße 1 72764 Reutlingen Tel. 07121-324100

Büro Tübingen Konrad-Adenauer-Straße 11 72072 Tübingen Tel. 07071-94356700

Büro Suttgart Löffelstraße 44 70597 Stuttgart Tel. 0711-16177500

Büro Balingen Wilhelmstraße 47 72336 Balingen Tel. 07433-90160

www.kp-recht.de


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Recht, Steuern, Wirtschaft

Die RWT-Gruppe – Berater des Mittelstands in der Region Die RWT-Gruppe ist eine über Jahrzehnte gewachsene Unternehmensgruppe mit mehr als 200 Mitarbeitern. Die RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH mit ihren vier Tochterunternehmen und einer eng verbundenen Anwaltskanzlei hat sich als RWT-Gruppe neben der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung auch auf Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Personalberatung spezialisiert. Die größten Mandanten beschäftigen mehrere tausend Mitarbeiter weltweit. Die Mandantschaft spiegelt die gesamte Branchenstruktur der Region wider: Maschinenbau, elektronische und chemische Industrie, Speditionen, Baugewerbe aller Art, IT und Textil – quer durch die verarbeitende Industrie, das Handwerk und den Dienstleistungssektor.

oder den RWT-Kompetenzzentren hinzugezogen. Die Teams betreuen ihre Mandanten über viele Jahre, nicht selten Jahrzehnte hinweg. Das kombiniert die Leistungsfähigkeit einer großen Organisation mit der individuellen Verbundenheit. Diese Verbundenheit steht auf der Werteskala ganz oben. Hier liegt der Grund für den Erfolg der RWT-Gruppe in den nunmehr 64 Jahren ihres Bestehens: Ganzheitliche Sicht und aktive Beratung auf dem festen Fundament des Vertrauens.

Die RWT-Gruppe ist Mitglied bei Crowe Horwath International, einer weltweiten Vereinigung mittelständisch orientierter unabhängiger Wirtschaftsprüferkanzleien mit jeweils mehrsprachigen Beratern. Crowe Horwath International umfasst mehr als 140 Jeder Mandant wird von einem festen Team unabhängige Prüfungs- und Beratungsunbetreut, dem ein Wirtschaftsprüfer oder ternehmen, 640 Büros in mehr als 100 LänSteuerberater vorsteht. Bei Bedarf werden dern rund um die Welt und gehört weltweit die Spezialisten aus den RWT-Bereichen zu den führenden Vereinigungen dieser Art. 11

Kontakt: RWT-Gruppe Charlottenstraße 45 – 51 72764 Reutlingen Tel.: 07121-489201 Fax: 07121-489331 rwt-rt@rwt-gruppe.de www.rwt-gruppe.de

Gründung: 1947 Mitarbeiter: mehr als 200 Geschäftsfelder: Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung Standorte: Reutlingen, Stuttgart, Albstadt


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Recht, Steuern, Wirtschaft

Reisekosten: Der Fiskus fährt mit Grundsätzlich regelt das lohnsteuerliche Reisekostenrecht die Frage, welche Kosten der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten außerhalb seiner Firma als Werbungskosten ansetzen beziehungsweise welche Aufwendungen der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann. Mit der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Neufassung der Lohnsteuerrichtlinien wurde auch das Reisekostenrecht modifiziert. Seitdem gilt ein einheitlicher Reisekostenbegriff. Danach gehören zu den Reisekosten sowohl die Fahrtkosten, die Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Als Auswärtstätigkeit in diesem Sinne ist jede vorübergehende Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte anzusehen.

Fahrtkosten Liegen grundsätzlich die Voraussetzungen zur Anerkennung beruflich bedingter Fahrtkosten vor, so können diese bei Auswärtstätigkeit in tatsächlicher Höhe als Reisekosten abgerechnet werden. Bei der Benutzung des eigenen Fahrzeuges geschieht das durch Einzelnachweise. Die früher geltende Drei-

der dem Anteil der zu berücksichtigenden Fahrten an der Jahresfahrleistung entspricht. Zu den Gesamtkosten zählen beispielsweise die Betriebsstoffkosten, die Wartungs- und Reparaturkosten oder die Miete für die Des Weiteren ist bei Auswärtstätigkeit an Garage, um hier nur einige zu nennen. Auf ständig wechselnden Einsatzorten die 30-Ki- jeden Fall erfordert die Zusammenstellung lometer-Zone gestrichen worden. So können aller in Frage kommenden Ausgaben einen prinzipiell auch Einsatzfahrten mit geringerer bestimmten Aufwand, der sich aber – und Entfernung steuerlich geltend gemacht wer- das ist zu prüfen – von Fall zu Fall lohnen den. Wer eine Pauschalierung bevorzugt, kann. kann die dafür vorgesehenen Pauschalen pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Für die Pau- Auch außergewöhnliche Kosten können unschalierung gelten je nach Art des genutz- ter bestimmten Umständen geltend gemacht ten Fortbewegungsmittels unterschiedliche werden. Dies gilt beispielsweise für nicht voKilometersätze: Das sind beim Kraftwagen raussehbare Reparaturen, die nicht auf Ver0,30 Euro, beim Motorrad oder Motorroller schleiß beruhen, oder für außergewöhnliche 0,13 Euro, für ein Mofa oder Moped schla- Aufwendungen im Zusammenhang mit einem gen 0,08 Euro zu Buche und mit 0,05 Euro Schaden, der durch Diebstahl entstanden ist. kann die Fahrradnutzung in Ansatz gebracht werden. Bei Mitnahme von Personen, die Verpflegungsmehraufwendungen an einer Geschäfts- oder Dienstreise teilnehmen, erhöhen sich die Kilometersätze je Bei diesem Sachverhalt wird steuerlich unmitgenommener Person um 0,02 Euro bei terschieden, ob es sich um eine AuswärtstäKraftwagen beziehungsweise um 0,01 Euro tigkeit im Inland oder Ausland handelt, die jeweils anderen Bewertungskriterien unterbei Motorrädern oder Motorrollern. liegen. Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland Die Abrechnung auf Einzelnachweis ist kom- werden Aufwendungen generell mit Pauplizierter. Hier ist der Teilbetrag der jährlichen schalsätzen abgerechnet und zwar für jeden Gesamtkosten eines Fahrzeuges anzusetzen, Kalendertag der Abwesenheit von Wohnung Monats-Frist ist für Fahrtkosten entfallen. Das heißt, auch eine länger dauernde Auswärtstätigkeit kann entsprechend steuerlich berücksichtigt werden.

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und Arbeitsstätte. Anders als bei den Fahrtkosten gilt für den Verpflegungsmehraufwand die Drei-Monats-Frist. Das heißt, der Ansatz der Pauschalen ist nur für die ersten drei Monate der Auswärtstätigkeit möglich. Bei der Bewertung spielen jedoch auch weitere Kriterien eine Rolle, so dass jeder Einzelfall individuell zu prüfen ist. Grundsätzlich aber betragen die Pauschalen bei mindestens acht Stunden bis zu 14 Stunden sechs Euro, bei mindestens 14 bis 24 Stunden zwölf Euro und von 24 Stunden an aufwärts dann 24 Euro. Bei Auswärtstätigkeiten im Ausland wird der Verpflegungsmehraufwand durch Auslandstagegelder berücksichtigt, die sich je nach Land unterscheiden. Diese Pauschbeträge werden vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht.

Foto: Niethammer

Zu den weiteren Kosten, die berücksichtigungsfähig sind, gehören sowohl Übernachtungskosten als auch Reisenebenkosten. Während für die ersteren getrennte Regelungen für das In- und Ausland gelten, werden

die zweiten normalerweise in der tatsächlich hältnis der beruflichen und privaten Zeitanentstandenen und nachgewiesenen Höhe teile vorgenommen werden. anerkannt. Liegen allerdings die beruflichen und priSonderfall Auslandssprachkurs vaten Veranlassungsbeiträge nicht zeitlich nacheinander, sondern verlaufen sozusagen Mit Urteil vom 24. Februar 2011 (VI R 12/10) parallel, so wird – vereinfacht dargestellt – hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschie- davon ausgegangen, dass ein Sprachkurs im den, dass in aller Regel für die Kosten eines Ausland immer auch privat mitveranlasst ist. Sprachkurses im Ausland nur eine anteilige Im fraglichen Streitfall wurde dem Kläger, steuerliche Berücksichtigung infrage kommt. der als Zugführeroffizier bei der Bundeswehr Dabei kommt es nicht darauf an, welchen tätig war und an einem Englischsprachkurs zeitlichen Anteil der Sprachunterricht an der in Südafrika teilgenommen hatte, der WerDauer des gesamten Auslandsaufenhaltes bekostenabzug vom Finanzamt und dem Fihat. nanzgericht (FG) in Gänze verwehrt. Der BFH hingegen hob diese Entscheidung auf und Entscheidend dafür, dass Reisekosten aner- verwies den Rechtsstreit an das FG zurück. kannt werden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Fortbildung stehen, ist Die steuerrelevanten Aspekte im Reisekosvielmehr im Wesentlichen, dass die Reise tenrecht sind allerdings wesentlich diffeausschließlich oder nahezu ausschließlich renzierter und zum Teil auch komplizierder beruflichen Sphäre zugeordnet werden ter, als das hier dargestellt werden kann. kann. Bestehen Zweifel, ob die Reise auch Deshalb empfiehlt sich für die Betroffenen privat mitveranlasst sein könnte, so kann die Hinzuziehung eines Steuerexperten. eine glaubhafte Aufteilung nach dem Ver- bstbk

Kontakt: Reinhardt + Partner GbR Föhrstraße 1 72760 Reutlingen

Spezialisten für einen Grenzbereich »Wir decken den Grenzbereich zwischen Steuerberatung und Rechtsberatung ab«, sagt Werner Reinhardt, selbst Steuerberater und Rechtsanwalt. Der Kanzlei Reinhardt + Partner GbR gehören die Steuerberaterinnen Sieglinde Reinhardt und Sandra Finkbeiner-Mack sowie sieben Mitarbeiter an. Im Fokus des erfahrenen Teams stehen Ärzte, Zahnärzte, Handwerker sowie Groß- und Einzelhandelsunternehmen. Sie erhalten alle klassischen Leistungen eines Steuerberaters und Rechtsberatungen.

Damit sich der Mandant auf sein eigentliches Tagesgeschäft konzentrieren kann, nimmt ihm die Kanzlei die Finanzbuchhaltung mit Lohnabrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärung ab. Betriebswirtschaftliche Beratung, Vertretung bei Steuerbehörden, steuerliche und rechtliche Gestaltungsberatung gemäß dem Zivil- und Steuerrecht zählen ebenso zum Portfolio wie Mietnebenkostenabrechnungen und Nachlassverwaltung.

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Tel.: 07121-939933 Fax: 07121-939932 www.steuerberater-reinhardt.de

Team: Werner Reinhardt Steuerberater und Rechtsanwalt Sieglinde Reinhardt Steuerberaterin Sandra Finkbeiner-Mack Steuerberaterin


Foto: privat

Recht, Steuern, Wirtschaft

Das Team von Schlüter + Kollegen ist immer auf der Suche nach der besten Lösung für den Mandanten – selbst auf dem Betriebsausflug.

Das Plus an Vertrauen und Flexibilität Schlüter + Kollegen bieten als Steuerberatungsgesellschaft eine umfassende Beratung, eingebunden in starke Partnerschaften mit hochqualifizierten Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuer- und Unternehmensberatern. Die flache Struktur der Kanzlei ermöglicht ein hohes Maß an Flexibilität. Für jeden Mandanten ist ein Team zuständig, das aus einem Steuerberater und mindestens einem weiteren Mitarbeiter besteht, damit der Mandant jederzeit einen vertrauten Ansprechpartner zur Seite hat.

Für jeden Mandanten ein Team In der früheren Sigel-Villa in der Pfullinger Schloßgartenstraße 2 wird derzeit die Archivierung von Altakten ausgelagert, um dem Raumbedarf der expandierenden Kanzlei gerecht zu werden. Steuerberater Heinz Schlüter hatte die Kanzlei 1993 übernommen; seit 1998 nahm der diplomierte Wirtschaftsjurist entsprechend qualifizierte leitende Mitarbeiter in die Geschäftsführung auf und beteiligte sie am Unternehmen. Inzwischen arbeitet er

bei einem gut 30-köpfigen Team mit fünf Geschäftsführenden Gesellschaftern zusammen: den Steuerberatern und vereidigten Buchprüfern Andreas Hudjetz und Hans Adolf Neu sowie den Steuerberatern Frank Hain, Diana Müllerschön und Stefan Schlüter. Gemeinsam decken sie eine breite Leistungspalette ab: Neben der Erstellung von Jahresabschlüssen und steuerberatenden Tätigkeiten wie Steuererklärungen, Betriebsprüfungen und Prozessführung bei Finanzgerichten zählen Wirtschafts- und Unternehmensberatung mit betriebswirtschaftlichen Unternehmensanalysen und Controlling zum Portfolio. Ein Vollservice für die Finanz- und Lohnbuchhaltung der Mandanten, Leistungen im Treuhandwesen sowie steuerrechtliche Gestaltungsberatungen im Erbfall und bei Unternehmensnachfolgen oder die Übernahme von Testamentsvollstreckungen sind weitere Beispiele. Die Kanzlei ist für Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen mit dem Fokus auf dem Mittelstand ebenso tätig wie für Privatleute. 15

Kontakt: Schlüter + Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft Schloßgartenstr. 2 72793 Pfullingen Tel.: 07121-97610 Fax: 07121-976199 info@schlueter-kollegen.de www.schlueter-kollegen.de

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So sorgen Unternehmer für eine tragfähige Nachfolge Wer sein Unternehmen an die nächste Generation übergibt, macht das in aller Regel zum ersten Mal. Umso wichtiger sind erfahrene Berater, die den Unternehmer bei dieser komplexen Aufgabe unterstützen. Die Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei Kurz in Eningen bietet Unternehmern und ihren Familien eine Nachfolgeberatung, die alle Aspekte einer Nachfolge berücksichtigt. Bevor die Kanzlei Kurz eine Nachfolgeregelung rechtlich und steuerlich im Detail ausgestaltet, klärt sie mit dem Unternehmer Kanzleichefin Silke Kurz über die Gefahren den persönlichen Hintergrund der Nachfoldes Steuerdschungels für Unternehmer und ge. Es geht um die Ziele des Unternehmers, die Vorteile der integrierten Steuer-, Rechts- seine Familie und familiäre Beziehungen. und Unternehmensberatung. Die Nachfolgeberatung der Kanzlei Kurz führt zu einer rechtlich und steuerlich optiFrau Kurz, das Thema Steuern ist mierten Nachfolgeregelung, die sich in der komplex. Wie finden sich Unternehmer Unternehmerfamilie als tragfähig erweist. zurecht? Unternehmensnachfolgen tangieren das Das ist wie in jedem Dschungel. Wer sich Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuernicht auskennt, ist verloren. Die Gefahren recht. Mitunter sind internationale Normen werden oft unterschätzt. Unternehmer zu berücksichtigen. Das interdisziplinäre denken vor allem an Märkte, Produkte, Kompetenzteam der Kanzlei Kurz verfügt Kunden. Was der Staat verlangt, kommt da schnell zu kurz. Die Folge: Wer den Fiskus unterschätzt, geht Risiken ein: Hohe Steuernachforderungen belasten die Liquidität, mitunter steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum, das kostet im Extremfall die Existenz. Ärzte mit eigener Praxis sind nicht nur Wie können Unternehmen und Freiberuf- Mediziner, sondern auch Unternehmer. ler die Risiken vermeiden? Dabei kosten die Verwaltungsaufgaben wertvolle Zeit. Die Steuerberater- und Sie müssen sich den Gefahren frühzeitig Rechtsanwaltskanzlei Kurz hilft niedergestellen. Wo der Unternehmer kein Fach- lassenen Ärzten, sich auf ihr Kerngeschäft mann ist, sollte er sich erfahrene Experten zu konzentrieren. Die Kanzlei Kurz bietet suchen. Bei uns finden kleine und mittel- professionellen Rat in allen betriebswirtgroße Unternehmen oder Freiberufler die schaftlichen, rechtlichen und steuerlichen persönliche Betreuung die sie brauchen; Fragen. Hinzu kommen ein aktives Persounsere Mandanten sind »keine Nummern«. nalmanagement und die enge Beziehung Für uns stehen die persönliche Beziehung zwischen Arzt und Berater. und eine gute Kommunikation im Vordergrund – nicht nur zwischen Mandant und Ihr Nutzen: Die ganzheitliche Beratung der Sachbearbeiter, sondern gerade zwischen Kanzlei Kurz zahlt sich für Ärzte aus. Die Unternehmer und Berater. Wir unterstützen Steuerlast sinkt, die Einnahmen steigen, auUnternehmer als Expertenteam, das über ßerdem bekommen sie ihre Praxis betriebsden Tellerrand schaut: als Steuerberater, wirtschaftlich und rechtlich in den sicheren Rechtsberater und als Unternehmensbera- Griff. Praxisberatung für Ärzte hat bei der ter. Alles aus einer Hand! Kanzlei Kurz Methode.

Interview

über fundierte Kenntnisse der komplexen Rechts- und Steuermaterie sowie über Praxis in der Nachfolgeberatung.

Ihre Nachfolge aktiv gestalten! Eine optimale Nachfolgeregelung sichert die Versorgung des Unternehmers und seiner Familie, dient dem Erhalt des Unternehmens und sichert Arbeitsplätze. In der Kanzlei Kurz entwickeln Steuerberater, Betriebswirtschaftler und Rechtsanwälte Übertragungsmodelle, die auf die individuelle Situation der Unternehmerfamilien zugeschnitten und solide kalkuliert sind. Jede Firmenübergabe ist Chance und Risiko. Um die Chancen richtig zu nutzen, sollten Unternehmer die Nachfolge nicht dem Erbfall überlassen. Besser sie setzen sich zu Lebzeiten für eine einvernehmliche Übergaberegelung ein. Mit einer vorweggenommenen Erbfolge können sie den Prozess der Nachfolge aktiv gestalten.

So bekommen Ärzte ihre Praxis betriebswirtschaftlich in den Griff

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Die Bestandsanalyse: Die Kanzlei Kurz prüft alle relevanten Praxisdaten und ermittelt anschließend den Betreuungsbedarf. Die Strategie: Die Kanzlei verhindert oder löst Zielkonflikte, so dass Mitarbeiter und Partner des Mandanten seine Ziele als Arzt und Unternehmer mittragen. Die Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei Kurz unterstützt Ärzte mit Verbesserungen im Praxismanagement und bei der Gewinnoptimierung. Das interdisziplinäre Team steht niedergelassenen Ärzten bei Einzelfallproblemen fachkundig zur Seite. Der Privatbereich: Die Absicherung des Arztes für den Ruhestand hat existentielle Bedeutung. Das Kompetenzteam hilft bei der Wahl des optimalen Vorsorgemodells und berät bei der privaten Steuerplanung.


Recht, Steuern, Wirtschaft

Kontakt: Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei Kurz Arbachtalstraße 6 72800 Eningen unter Achalm Tel.: 07121-98990 Fax: 07121-989925 info@kanzlei-kurz.info www.kanzlei-kurz.info

Mandanten:

Das Team (v.l.) die Steuerberater Rudolf Kernke, Renate Lutz und Eberhard Rockstroh sowie die Rechtsanwältin Silke Kurz. Ihre Leistungen: Steuerberatung, Rechtsberatung, Nachfolgeberatung und betriebswirtschaftliche Optimierung. Zur Rechtsberatung gehören: Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Testamentsvollstreckung und Familienrecht (zum Beispiel Eheverträge). Fotos: privat

Kleine und Mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, niedergelassene Ärzte, Freiberufler, Unternehmer.

Unternehmen: Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung und Rechtsrat aus einem Guss Wenn es um Steuern, Finanzen und Recht geht, sind Unternehmen bei der Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei Kurz an der richtigen Adresse. Die Kanzlei aus Eningen unter Achalm bietet Mittelständlern, Handwerkern und Freiberuflern seit mehr als dreißig Jahren Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung und Rechtsberatung aus einem Guss. Der Vorteil: »Wir arbeiten im interdisziplinären Team. Wir sind also keine Experten mit Tunnelblick, sondern schauen über den Tellerrand«, erklärt Rechtsanwältin Silke Kurz den mandantenorientierten Beratungsansatz.

lungsführung hilft Ärger mit Finanzbehörden wertungen auf dem Laufenden halten. In zu vermeiden«, sagt Kanzleichefin Kurz. der Lohnbuchhaltung kommt es ebenfalls auf rechtliches und steuerliches Wissen an. Ob Steuererklärung, Jahresabschlüsse, Die Kanzlei Kurz kümmert sich zum Beispiel steuerliche Sonderthemen oder Betreuung um die monatliche Lohn- und Gehaltsabbei Betriebsprüfungen, die Steuerbera- rechnung – auch im Baugewerbe – erledigt ter aus Eningen beherrschen das gesamte das gesamte Bescheinigungswesen und unLeistungsspektrum. Dazu gehört auch die terstützt Unternehmen bei SozialversicheBeratung beim außergerichtlichen Einspruch rungs- und Lohnsteuerprüfungen. gegen Steuerbescheide oder die Vertretung von Mandanten vor dem Finanzgericht. Unternehmen in Schieflage Ein besonderer Schwerpunkt ist das Steuererhalten ein tragfähiges strafrecht.

Sanierungskonzept

Für die Finanzbuchhaltung von Unternehmen setzen sich in Eningen zehn Mitarbeiter »Wir verstehen ihre Denkweise« der Kanzlei ein. Sie führen Konten, prüfen und erfassen Belege, kümmern sich um die Zum Expertenteam gehören neben Silke Kurz Umsatzsteuervoranmeldung von Unternehals Fachanwältin für Steuerrecht drei Steu- men und erstellen Jahresabschlüsse. Das erberater: Renate Lutz, Rudolf Kernke und Ziel: »Die Finanzbuchhaltung muss valide Eberhard Rockstroh. Dass Rockstroh früher Kennziffern liefern. Das ist für Unternehin einem Finanzamt Leiter der Außenprüfung mer ein wichtiges Führungsinstrument«, war, ist für die Betreuung von Mandanten ein erklärt Kurz. Auch Chefs kleinerer UnterVorteil. »Wir verstehen genau, wie Finanz- nehmen sollten sich mit vierteljährigen bis beamte denken. Eine verständige Verhand- monatlichen betriebswirtschaftlichen Aus17

Zum Beratungsangebot der Kanzlei Kurz gehören weitere Leistungen für die Unternehmensführung, etwa Strategieberatung, Branchenbetriebsvergleiche, die Erarbeitung von Geschäftsplänen. Unternehmen in Schieflage erhalten ein tragfähiges Sanierungskonzept. Auch bei der Investitionsplanung oder bei Verhandlungen mit Banken ist die Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei Kurz in Eningen für Unternehmer ein kompetenter Partner.


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Recht, Steuern, Wirtschaft

Schenken oder vererben? Diese Entscheidung will gut überlegt sein Auf den ersten Blick klingt es vernünftig: Das Eigenheim bekommt einmal der Sohn. Dann kann ihm die Immobilie auch schon zu Lebzeiten vermacht werden. Doch eine solche Schenkung will gut überlegt sein. Sie lässt sich – anders als ein Testament – nur in sehr engen Grenzen rückgängig machen.

Die vorzeitige Schenkung kann auch eine Methode sein, um etwa unliebsame Kinder zu enterben. Normalerweise haben sie einen Pflichtteilsanspruch. Wird nun ein Vermögen vorzeitig an andere verschenkt, haben die leer ausgehenden Erben Anspruch auf einen entsprechenden Pflichtteilsausgleich. Allerdings verringert sich dieser Anspruch jedes Jahr nach der Schenkung um zehn Prozent, wie Bittler erklärt: »Nach zehn Jahren ist der Anspruch weg«.

Wenn das Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen wird, sprechen Juristen von der vorgezogenen Vermögensübertragung. Die kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Ein Vorzug sei etwa, dass man die Dankbarkeit der Kinder noch erlebe, erklärt Klaus Mi- Nicht unter Druck setzen lassen chael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht in München: »Der Volksmund spricht auch vom Geben aus warmer Hand«. Abgesehen von solchen speziellen Fällen Es kann aber auch viel profanere Gründe raten viele Experten aber grundsätzlich von haben, sein Geld oder sein Haus vorab zu der vorgezogenen Vermögensübertragung verschenken. Dann nämlich, wenn das Ver- ab. Von einem »Zeitalter des Übertragungsmögen den Freibetrag überschreitet. »Wenn wahns« spricht gar Erbrechtsexperte Groll: ich ein Vermögen über 400.000 Euro habe, »Viele Eltern werden heute von ihren Kinist es sinnvoll, das vorab zu verschenken«, dern unter Druck gesetzt, das Erbe schon zu erklärt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deut- Lebzeiten zu vermachen. Ich kann nur davor schen Vereinigung für Erbrecht und Ver- warnen, leichtfertig sein Vermögen zu vermögensnachfolge (DVEV) in Angelbachtal schenken«. (Baden-Württemberg). Das gilt insbesondere für die Übertragung Die Steuerbegünstigung durch die vorge- von Wohnungen und Häusern, wie Chriszogene Schenkung lohnt sich nach Anga- tian Rupp, Geschäftsführer des Deutschen ben von Groll aber nicht nur für besonders Notarvereins in Berlin, erklärt: »Wenn übervermögende Menschen. Wenn nicht die haupt keine Not besteht, die Immobilie zu Kinder oder Ehepartner als Erben einge- übertragen, sollte man das auch nicht tun«. setzt werden sollen, sondern etwa Neffen Das gilt besonders bei selbst genutzten und Geschwister, könne ein Vorziehen des Immobilien. Entschließt man sich hier zur Erbes sinnvoll sein: »Hier sind die Freibeträ- vorzeitigen Übertragung, sollte man sich die ge bei der Erbschaftsteuer nämlich deutlich Rechte zur Nutzung der Immobilie auf jeden niedriger«. Fall sichern. 19

Dabei wird zwischen dem Wohnrecht und dem Nießbrauchsrecht unterschieden, wie Rupp erklärt: »Kraft des Nießbrauchs kann er die Wohnung bewohnen oder auch vermieten. Verkaufen oder belasten darf hingegen nur der neue Eigentümer«. Das reine Wohnrecht berechtigt dagegen nicht dazu, die Immobilie wirtschaftlich zu verwerten. »Nach Möglichkeit sollte man sich für den Nießbrauch entscheiden«, rät Groll. »Denn dann hat man noch den wirtschaftlichen Nutzen, auch wenn die Immobilie bereits auf die Kinder übertragen wurde«. Manche Eltern übertragen auch deshalb ihre Immobilien auf die Kinder, um das Eigentum im Falle eines längeren Heimaufenthalts vor dem Zugriff des Sozialamts zu schützen. Doch diese Rechnung muss nicht aufgehen. Im Fall eines Nießbrauchsrechts würde der Staat Ansprüche auf die Erträge aus der Wohnung stellen, wie Bittler erläutert. Grundsätzlich beachten sollten Erblasser, dass Schenkungen einer großen Geldsumme, eines Häuschens oder einer Eigentumswohnung ein endgültiger Schritt sind. »Hier muss den Beteiligten klar sein: geschenkt ist geschenkt«, erklärt Rupp. Allerdings gibt es Möglichkeiten, im Schenkungsvertrag Hintertürchen einzubauen. Diese Hintertürchen heißen im Juristendeutsch Rückfallklauseln, wie Groll erklärt: »Dadurch kann man verfügen, dass die Schenkung etwa im Fall des Vorversterbens oder der Insolvenz des Kindes rückgängig gemacht wird. Ebenso sollte man eine entsprechende Klausel für den Fall der Scheidung aufnehmen, wenn man sein Vermögen an seinen Ehepartner überträgt«. dpa/tmn


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Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben:

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Ihr Vertrauen ist bei uns in den besten Händen. Unsere Führungskräfte und über hundert Mitarbeiter arbeiten täglich daran, in Ihrem Sinne zu denken und Probleme mit Ihnen gemeinsam zu lösen. In fast einem Jahrhundert hat sich bei uns ein breites MandantenSpektrum herausgebildet. So betreuen wir nicht nur Unternehmen der verschiedensten Größen und Branchen, auch Selbstständige, Freiberufler, Existenzgründer, Privatpersonen und Künstler vertrauen auf unsere Leistungen. Unabhängig davon, ob Sie im Inland und/oder Ausland tätig sind. Unsere Mandanten sind nicht irgendwer. Deswegen beraten wir Sie auch nicht irgendwie. Als unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sind wir frei von fremden Interessen und können uns so auf die Lösung Ihrer Aufgaben und das Erreichen Ihrer Ziele konzentrieren. In Zweierteams arbeiten unsere Experten eng mit Ihnen zusammen und garantieren dafür, dass Sie sich unbelastet mit Ihren eigentlichen, unternehmerischen Aufgaben befassen können. Aus gutem Grund betreuen wir manche unserer Mandanten bereits in der vierten Generation. So Speziell wie möglich – So umfaSSend wie gewünScht: unSer leiStungSSpektrum Das Spektrum unserer Leistungen ist so vielfältig wie unsere Mandanten. Es reicht von der Steuerberatung im nationalen wie im internationalen Bereich über die klassische Wirtschaftsprüfung bis hin zur Beriebswirtschaftlichen Beratung. > Steuerberatung national und international Unsere Dienstleistungen zum Jahresabschluss sowie zu betrieblichen Steuererklärungen umfassen

grundsätzlich den gesetzlichen Umfang, der von Art und Größe des Unternehmens abhängt. Im internationalen Steuerrecht unterstützen wir Sie bei Doppelbesteuerung und Außensteuerrecht sowie bei der Einrichtung von Holdinggesellschaften oder der Gründung von Auslandsgesellschaften. > Wirtschaftsprüfung Wir prüfen Jahresabschlüsse auf gesetzlicher oder freiwilliger Grundlage für Gesellschaften aller Rechtsformen, führen gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen durch und begleiten Sie beim Aufbau interner Kontrollsysteme und Datenverarbeitungsorganisationen. Wir betreuen Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige wie Banken, Finanzdienstleister, Makler, Bauträger und Non-ProfitOrganisationen, führen Prospektprüfungen durch sowie Sonderbilanzen anlässlich von Gründungen, Umwandlungen, Auseinandersetzungen und Liquidationen. Wir erstellen für Sie betriebswirtschaftliche Gutachten, Due Diligence, Bewertungsgutachten für den Kauf oder Verkauf von Unternehmen sowie Unternehmensverträge. Selbstverständlich gehört die Übernahme von Arbeiten im Rahmen der Lohn- und Finanzbuchhaltung ebenso zu unseren Aufgaben wie die Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen des internen und externen Rechnungswesens sowie der Aufbau- und Ablauforganisation. > Betriebswirtschaftliche Beratung Unsere Leistungen rund um die betriebswirtschaftliche Beratung richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften verschiedener Branchen. Wir unterstützen Sie bei der Existenzgründung und Jahresabschlussanalyse, bei Bankgesprä-

chen und Unternehmensbeurteilungen sowie bei Ratings und speziellen Themengebieten wie z. B. der privaten Vermögensplanung. in 94 ländern Sprechen wir genau eine Sprache: die deS mandanten Unser internationaler Partner RSM International zählt zu den weltweit zehn bedeutendsten Netzwerken für Steuer-, Unternehmens- und Managementberatung. 177 unabhängige Mitgliedsunternehmen in 94 Ländern und über 30.000 Mitarbeiter in 732 Kanzleien werden Ihre Interessen weltweit bestens vertreten, denn sie gehören zu den Besten ihrer lokalen Märkte. unSere tochtergeSellSchaften vor ort: fischer/collegen Die qualifizierte Beratung mit einer starken Muttergesellschaft im Hintergrund sowie die vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten sind die Grundlagen unserer Arbeit. fischer/collegen Steuerberatungsgesellschaft mbH besitzt Niederlassungen in Bietigheim-Bissingen, Esslingen am Neckar, Fellbach, Leinfelden-Echterdingen, Magstadt und Reutlingen – ganz persönlich bei Ihnen vor Ort. Ausgerichtet ist unsere Reutlinger Kanzlei hauptsächlich auf mittelständische Unternehmen, doch auch Selbstständige und Privatpersonen werden kompetent beraten. Die Verantwortung liegt in den Händen von Geschäftsführer Manfred Maier. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kennt er sein Tätigkeitsfeld von Grund auf. Maier Heiss Fischer & Collegen GmbH & Co. KG reutlingen@fischercollegen.de

verläSSlichkeit und konStanz – daS verSprechen wir ihnen.

H/W/S GMBH & CO. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft Gewerbestraße 17 / 70565 Stuttgart Telefon: +49 (0) 711 7 88 92-0 / Telefax +49 (0) 711 7 88 92-159 E-Mail: info@hws-partner.de / Internet: www.hws-partner.de


Regional und überregional erfolgreich Die Reutlinger Kanzlei Dr. Braitinger & Grupp ist auf umfassende Beratung und Vertretung ihrer Mandanten in allen praxisrelevanten Rechtsgebieten ausgerichtet. Der Einsatz der großen juristischen Datenbanken gewährleistet sorgfältige und stets aktuelle Recherche. Die Kanzlei ist regional und überregional sowohl außergerichtlich als auch im prozessualen Bereich erfolgreich tätig. Zu den Mandanten gehören mittelständische Unternehmen jeder Rechtsform, Größe und Branche, Banken und Versicherungen ebenso wie private Auftraggeber und Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbstständige sowie Verbände und Vereine, die seit Jahren auf das Know-how und die Erfahrung der Kanzlei vertrauen. Prägend für die Kanzlei ist der persönliche Kontakt zu den Mandanten, mit denen eine meist langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit besteht. Die Anwälte der Kanzlei zeichnen sich durch hohe Spezialisierung und Qualifikation in

ihren Tätigkeitsbereichen aus. Ständige Fortbildung ist für sie und ihre Mitarbeiter selbstverständlich. Die Kanzlei legt großen Wert auf hohen Qualitätsstandard. Das Qualitätsmanagement der Kanzlei ist seit 2008 nach DIN ISO 9001 zertifiziert. Die Anwälte und ihre Fachgebiete im Einzelnen: Dr. Albrecht Braitinger: Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Wirtschaftsrecht, Bank- und Gesellschaftsrecht. Werner Heinz Grupp: Immobilien-, Bankund Kapitalanlagenrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht. Peter Jäcksch: Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Privates und Öffentliches Baurecht, Verkehrsrecht. Dr. Ronald in der Stroth: Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Medienrecht. Dr. Susanne Heinrich: Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Handelsrecht. Thomas Lenz: Fachanwalt für Arbeitsrecht, Handels- und Handelsvertreterrecht, Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht. Dr. Petra Daniela Kirsch:

Das Team (von links): Petra Herrmann, Christine Himming, Ruth Mezger, Doris Armbruster und Sandra Buck. Foto: Niethammer

Leistungspalette so bunt wie das Leben Als eine »Palette, so bunt wie das Leben« beschreibt die Steuerberaterin und Vereidigte Buchprüferin Ruth Mezger ihr Leistungsspektrum. Neben klassischen Steuerberatungstätigkeiten bietet sie betriebswirtschaftliche Beratungen, Businesspläne für Existenzgründer oder Hilfe bei Nachfolge-Regelungen. Auch wenn es um die passende Rechtsform geht, ist sie eine geeignete Ansprechpartnerin. Vorrangig sind ihr der persönliche Kontakt und ein Vertrauensverhältnis zum Man-

danten wichtig; zeitliche und fachliche Flexibilität der Anspruch. Der Mandant soll durch die Beratung sichere Entscheidungen treffen können. Als vBP übernimmt sie gesetzliche Pflichtprüfungen und erarbeitet Gutachten. Die Kanzlei ist auch Landwirtschaftliche Buchstelle. Dieses »persönliche Steckenpferd« von Ruth Mezger umfasst BMELVAbschlüsse ebenso wie die Beratung bei Umstrukturierungen.

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Bau- und Immobilienrecht, Miet- und WEGRecht, Versicherungsrecht. Weitere Informationen zu den Anwälten, ihren Spezialisierungen und Qualifikationen sowie über aktuelle Rechtsthemen gibt es im Internet unter www.braitinger-grupp.de

Kontakt: Dr. Braitinger & Grupp Rechtsanwälte Kaiserstraße 50 72764 Reutlingen Tel.: 07121-93290 Fax: 07121-932929 www.braitinger-grupp.de

Kontakt: Dipl. oec. Ruth Mezger Vereid. Buchprüferin Steuerberaterin Landw. Buchstelle Raiffeisenstraße 2 72820 Sonnenbühl Tel.: 07128-928190 Fax: 07128-928191 R.Mezger@kanzlei-mezger.de


Recht, Steuern, Wirtschaft

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Gemeinsam stark – Im Mittelpunkt dieses Teamworks steht der Mandant Der starke Partner

Kanzlei Reutlingen:

Die Sozietät Bammert, Lang, Herrmann wurde 1996 als interdisziplinäre Kanzlei gegründet. Neben den Partnern Karl Bammert, Hermann Lang und Bernhard Herrmann sind rund 55 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in erster Linie Hauptansprechpartner der Mandanten in allen Bereichen der steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Beratung. Dieses starke Team fügt gezielt Kompetenzen aus Wirtschaft und Recht zusammen, um wirtschaftliche Potenziale in ganzem Umfang auszuschöpfen.

Baden-Württemberg, um die Interessen der Mandanten souverän und erfolgreich auf allen Fachebenen zu vertreten. Diese Leistungen basieren auf langjähriger Erfahrung und umfassender Beratungspraxis. Unternehmen und Privatpersonen profitieren dabei auf allen Ebenen ihrer Zukunftsplanung: Von gewachsenem Know-how, strategischem Weitblick und konsequent unabhängiger Beratung.

Der professionelle Umgang mit Kammern, Verbänden, Banken und Behörden ist für die Sozietät seit vielen Jahren ein wichtiger Teil ihrer täglichen Arbeit – ein Vorteil, der für die Durchsetzung der Ziele entscheidende Bedeutung haben kann.

Das Leistungsspektrum der Steuerberatung beschränkt sich nicht nur auf die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, vielmehr ist die Durchsetzung der Interessen ihrer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung und die optimale Steuergestaltung für die Kanzlei ein Selbstverständnis. Wirtschaftsprüfungstätigkeiten sowie wirtschaftsrechtliche Beratungen und Gestaltungen runden das umfassende Leistungsangebot von Bammert, Lang, Herrmann ab.

Der regionale Partner Bammert, Lang, Herrmann verfügt über sehr gute, nachhaltig gepflegte Kontakte sowie eine starke Präsenz in der Region

Der interdisziplinäre Partner

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Obere Wässere 4 72764 Reutlingen Tel.: 07121-34840 Fax: 07121-348484 blh.rt@kanzlei-blh.de

Kanzlei Herrenberg: Johannes-Kepler-Straße 10 71083 Herrenberg Tel.: 07032-93660 Fax: 07032-936693 blh.hbg@kanzlei-blh.de

www.kanzlei-blh.de


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Recht, Steuern, Wirtschaft

Steuerfalle Praktikum – Vergütung kann Kindergeld gefährden Mit der Zahlung von Kindergeld bzw. der Gewährung von Kinderfreibeträgen untermauert die Politik ihr erklärtes Ziel, Familien mit Kindern steuerlich zu entlasten. Mit der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante für die Anspruchsberechtigten günstiger ist. Als Steuervergütung ist das Kindergeld eine staatliche Leistung, auf die bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht. Das hört sich gut an, ist in der Praxis jedoch häufig kompliziert, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes, BFH, zeigt (Az. III R 28/09 vom 9. 6. 2011). Hier ging es um die Anrechnung einer Praktikumsvergütung und anderer Einkünfte des Kindes, die nach Meinung des BFH der Anspruchsberechtigung entgegenstanden.

Unter verschiedenen Voraussetzungen kann auch eine über das vollendete 21. Lebensjahr hinaus gehende Gewährung des Kindergeldes in Betracht kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegt. Auch eine zeitlich auf maximal vier Monate beschränkte Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und beispielsweise einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer wirkt sich neben weiteren Ausnahmeregelungen auf die Gewährung des Kindergeldes nicht nachteilig aus.

Einkunfts- und Bezugsgrenzen

Welches Geld für welches Alter?

Ganz vereinfacht gesagt gilt, dass nach Vollendung des 18. Lebensjahres KinderGanz problemlos ist die Handhabung des geld nur dann bezogen werden kann, Kindergeldes bis zur Vollendung des 18. wenn die Einkünfte und Bezüge des KinLebensjahrs. Bis zu diesem Zeitpunkt haben des 8.004 Euro im Kalenderjahr 2011 nicht Eltern einen Anspruch auf 184 Euro für das überschreiten. Beiträge zur gesetzlichen erste und zweite Kind. Für das dritte Kind Sozialversicherung, eventuell auch für gibt es 190 Euro und ab dem vierten Kind eine private Krankenversicherung sowie jeweils 215 Euro pro Monat. Für Familien beispielsweise Ausgaben für Bücher oder mit geringem Einkommen kann es unter andere Arbeitsmittel und für Studiengebestimmten Voraussetzungen noch eine bühren sind von diesem JahresgrenzbeErgänzungsleistung, den so genannten Kin- trag abziehbar. Auch Mehraufwendungen derzuschlag geben, wobei der höchstmög- für Miete oder Verpflegung können unter liche Betrag 140 Euro pro Kind und Monat bestimmten Umständen einkommensminbeträgt. Beantragt werden muss das Kinder- dernd geltend gemacht werden. geld in aller Regel von einer bezugsberechtigten Person bei der zuständigen Familien- Praktikumsvergütung kann kasse der Bundesagentur für Arbeit. So kann Anspruch gefährden beispielsweise auch Kindergeld gewährt werden, wenn das Kind das 18. Lebensjahr, Wie das eingangs erwähnte Urteil zeigt, aber noch nicht das 21. vollendet hat, nicht kann die Vergütung für ein Praktikum wähin einem Beschäftigungsverhältnis steht rend des Studiums schädlich sein für den und bei der Agentur für Arbeit im Inland als Bezug von Kindergeld. Im Streitfall ging es arbeitsuchend gemeldet ist. Eine geringfü- darum, dass ein Kind, das seinen Lebensmitgige Beschäftigung mit einem durchschnitt- telpunkt unverändert im Hause der Eltern lichen Monatsgehalt von nicht mehr als beibehalten hatte, sein Studium im Inland 400 Euro steht dem nicht entgegen. unterbrach und seine Wohnung am Studi25

enort aufgab, um in den USA ein berufsbezogenes Praktikum zu absolvieren. Durch die Aufgabe des Wohnsitzes am Studienort war es steuerlich nicht mehr möglich, Mietoder Verpflegungsmehraufwand unter dem Gesichtspunkt einer doppelten Haushaltsführung bei der Ermittlung der Auslandseinkünfte in Abzug zu bringen. Das führte letztlich zu einer Einkommenshöhe, die den Jahresgrenzbetrag für die Kindergeldberechtigung überstieg. Gemäß BFH scheiterte auch der Abzug der fraglichen Kosten nach Reisekostengrundsätzen daran, dass die (unterbrochene) Ausbildung an der regelmäßigen inländischen Ausbildungsstätte keiner Einkunftsart zuzurechnen sei. Grundsätzlich seien die Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung durch den Jahresgrenzbetrag für eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes mit 7.680 Euro (im Streitjahr 2005) abgegolten.

Neuregelung in Aussicht Gemäß dem vom Bundesrat im September 2011 beschlossenen Steuervereinfachungsgesetz wird ab kommendem Jahr, also ab 1. Januar 2012, die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge ganz entfallen. Das spart den Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung die Sammlung von Nachweisen und sie bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient, egal wie viel. Für den Laien ist es mitunter schwierig, steuerliche Handlungsalternativen zu erkennen und gegeneinander abzuwägen. Da bietet sich die Beratung von Steuerprofis an, die eine optimale Lösung für Eltern und Kinder finden helfen. stbk-stuttgart.de


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Kontakt: Bettina Duge Steuerberaterin Gartenstraße 46 – 48 72764 Reutlingen Tel.: 07121-381935 Fax: 07121-381936

Ganzheitliche Mandantenbetreuung »Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so

und Lohnbuchhaltungen, Jahresabschlüsse,

zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu

Einkommen- und betriebliche Steuererklä-

bewirtschaften, dass dem Staat hohe Steuern

rungen,

zufließen.« Mit dieser Überzeugung enga-

und Begleitung von Existenzgründungen ist

giert sich die Reutlinger Steuerberaterin Bet-

es Bettina Duge wichtig, jeden Mandanten

tina Duge für ihre Mandanten. Sie bietet eine

umfassend und vorausschauend zu beraten.

persönliche, maßgeschneiderte Beratung mit

»Unabhängig von der wirtschaftlichen Grö-

regelmäßigem Kontakt und nimmt sich Zeit.

ße eines Mandanten setzen wir uns für ihn

Flexible und kurzfristige Termine, konstante

ein«, betont die Steuerberaterin. Und: »Ihre

Betreuung und prompte Erledigung durch

Liquidität, Ertragskraft und Existenzsicherung

ihr kompetentes Team gehören dazu. Neben

haben wir stets im Blick und Sie werden dazu

den klassischen Tätigkeitsfeldern wie Finanz-

umfassend informiert.«

betriebswirtschaftliche

Beratung

bettina-duge@steuerberaterin-duge.de www.steuerberaterin-duge.de

Sprechzeiten: Mo. – Do. 8.00 – 17.00 Uhr Fr. 8.00 – 16.00 Uhr Gerne können auch individuelle Termine außerhalb der obigen Zeiten vereinbart werden.

Kontakt: Homolka, Winter-Kienle & Partner Borsigstraße 6 72760 Reutlingen Foto: privat

Vorausschauend handeln. In jedem Detail Fachkundige Steuerberatung ist gut. Steuerberatung, die über den Tellerrand schaut, ist besser. Davon ist die Reutlinger Kanzlei Homolka, Winter-Kienle & Partner überzeugt. Und: »Ihre wirtschaftliche Zukunft ist es wert, beste Beratung in Steuerfragen und dazu in Betriebswirtschaftsund Vermögensfragen zu bekommen.« Damit will die Kanzlei ihren Mandanten die Sicherheit geben, ihre gesamte Finanzplanung auf soliden und entwicklungsfähigen Füßen zu wissen.

Die Kanzlei mit ihren 20 Mitarbeitern unterstützt ihre Mandanten mit allen gängigen Services – und einer Menge Leistungen mehr. Erwartet werden dürfen konstruktive Impulse und findige Zukunftsstrategien. Mandanten können sich auf eine erprobte Verhandlungsstärke und nachhaltiges Detailwissen verlassen. Die Kanzlei versteht sich als Partner, der mit jedem Mandanten individuelle Wege zu seinen Zielen entwickelt. Der zuverlässig navigiert und sich ganz persönlich für ihn engagiert. 26

Tel.: 07121-92230 Fax: 07121-922399 info@hwp-berater.de www.hwp-berater.de

Kompetenzen: • Steuerberatung • Finanz- und Lohnbuchhaltung • Vermögensberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Treuhandwesen • Rechtsberatung


Recht, Steuern, Wirtschaft

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Vertragskanzlei von Creditreform Die Reutlinger Kanzlei Dr. Degner und Kollegen wurde bereits 1983 von Dr. Egbert Degner gegründet. Seit vielen Jahren ist sie Vertragskanzlei von Creditreform. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt, das Zivil- und Wirtschaftsrecht, wurde durch diesen Umstand wesentlich gefördert. Dr. Degner und Kollegen vertreten viele mittelständische Unternehmen und private Mandanten.

Rechtswelt angepasst wird. Ein hoher Beratungsstandard bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Mandanten ist zielführend bei der Arbeit von Dr. Degner und Kollegen.

Herausragende Erfahrung und große Effizienz bietet die Kanzlei im Forderungseinzug und in der Zwangsvollstreckung. Zur qualifizierten Erledigung dieser Mandate sind Dr. Degner und Kollegen mit sämtlichen Mahngerichten Deutschlands online verbunden und nutzen modernste IT-Technologie. Die enge Zusammenarbeit mit Creditreform, und damit der schnelle Zugang zu Schuldnerdaten, gewährleistet eine hohe Erfolgsquote bei Beitreibungsmaßnahmen.

Rechtsanwalt Heinz Georg Kern ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sein Tipp für Handwerker- und Baufirmen lautet: Die Mangelbeseitigung nicht auf die lange Bank schieben! Mit der förmlichen Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Kommt es innerhalb dieser Frist zu einem Mangel, hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Der Auftraggeber muss den Mangel innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen und dessen Beseitigung verlangen.

Daneben bietet die Kanzlei ihren Mandanten qualifizierte Beratung und Vertretung. Dabei wird besonderen Wert auf persönliche Betreuung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gelegt. Jeder Anwalt verfügt über spezielles Fachwissen, das durch den regelmäßigen Besuch von Fachveranstaltungen der sich ständig verändernden

Fachanwaltstipp: Mangelbeseitigung nicht schleifen lassen

Lässt der Handwerker oder Bauunternehmer die Frist allerdings verstreichen, hat der Auftraggeber das Recht, ein anderes Unternehmen mit der Mangelbeseitigung zu beauftragen. Die ursprüngliche Firma muss dann die Kosten der Mangelbeseitigung tragen. Das führt allerdings häufig zu 27

Auseinandersetzungen. Im eigenen Interesse sollten Bau- und Handwerksfirmen diese vermeiden und Mangelrügen möglichst umgehend bearbeiten. Kommt es doch zu Problemen, hilft Rechtsanwalt Heinz Georg Kern als Spezialist für das private Baurecht gerne weiter.

Kontakt: Kanzlei Dr. E. Degner & Kollegen Auwiesenstraße 30 72770 Reutlingen Tel.: 07121-950950 Fax: 07121-950970 degner@dr-degner.de www.dr-degner.de

Team: Dr. Egbert Degner Dr. Frank Appelt Heinz Georg Kern Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht


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Recht, Steuern, Wirtschaft

Das Ende einer Ehe – Welche finanziellen Folgen eine Scheidung hat In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden. Dabei kann eine Scheidung manche einst Verliebten auch schon mal in den finanziellen Ruin treiben. »Sobald ich mich vor Gericht um irgendwas streiten muss, wird es schwierig, weil es auch teuer ist«, sagt Sybille Schultebraucks, Beraterin bei Frauen-Finanzen in Erkrath (NordrheinWestfalen). Auf die ehemaligen Partner kommen bei einer Trennung der Zugewinnausgleich, der Unterhaltsanspruch, der Versorgungsausgleich sowie die eigentlichen Kosten der Scheidung zu. Trennt sich ein Ehepaar, geht es zunächst einmal um das Vermögen. Haben die Partner notariell nicht etwas anderes vereinbart, leben sie per Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. »Die Zugewinngemeinschaft führt nicht dazu, dass die Eheleute nur noch gemeinsames Vermögen haben«, erklärt Martin Wahlers, Fachanwalt für Familienrecht und Ratgeberautor aus Bickenbach (Hessen). Das bedeutet: Jeder Partner behält sein vor und während der Ehe erworbenes Vermögen. Zudem haftet jeder für seine Schulden. Wenn sich die Eheleute aber scheiden lassen, wird eine Bilanz gezogen. »Wer in der Ehe mehr Plus gemacht hat als

der Partner, muss einen Teil seines Gewinns abgeben«, sagt Wahlers. Das ist per Gesetz die Hälfte der Differenz zwischen Anfangsvermögen bei der Eheschließung und Endvermögen bei der Scheidung. Damit Frauen bei einem Streit wissen, um wie viel Geld es überhaupt geht, empfiehlt ihnen die Finanzberaterin Schultebraucks, sich über das vorhandene Vermögen und den Verdienst des Mannes zu informieren. Besitzt der Mann etwa eine eigene Firma, sollten sie sich außerdem erklären lassen, welche Vermögenswerte in dem Unternehmen stecken.

buch, wem es gehört. Der Besitzer muss seinem Partner nur dann die Hälfte des Grundstückswertes auszahlen, wenn das Haus zu 100 Prozent in der Ehe gekauft worden ist und sonst weder bei Eheschließung noch bei Ende der Ehe Schulden oder Vermögen da waren.

Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?

Alternativ zur gesetzlichen Zugewinngemeinschaft können sich Eheleute auch vertraglich für eine Gütertrennung oder eine Problematisch kann es beim Hausrat werden. Gütergemeinschaft entscheiden. Bei einer In der Regel steht im Kaufvertrag, wem etwa Gütertrennung behält jeder Partner sein Verder Fernseher gehört. Doch wenn beispiels- mögen und muss einen Zugewinn auch nicht weise die Frau den Kaufvertrag unterzeich- ausgleichen. Bei der Gütergemeinschaft wird net hat, den Fernseher aber vom Geld des das bisherige Alleinvermögen mit dem des Mannes bezahlt hat, werde es schwierig, Partners zusammengelegt. Falls die Partner sagt Wahlers. Hier müssen dann unter Um- dann nichts anderes vereinbaren, wird dieständen andere Indizien den Ausschlag dafür ses Gesamtvermögen bei einer Scheidung geben, wem das Gerät gehört. Wurde damit halbiert. ein Vorgängerfernseher ersetzt, den vielleicht der Mann in die Ehe einbrachte, kann Auch können Unterhaltszahlungen auf die das neue Gerät ihm zugesprochen werden. ehemaligen Partner zukommen. In erster Bei einem Haus ergibt sich aus dem Grund- Linie geht es dabei um Geld für gemeinsame 29


Daneben hat jeder Ehepartner nach der Scheidung generell für seinen Unterhalt selbst aufzukommen. Wenn aber ein Partner nach der Scheidung nicht über das gleiche Vermögen verfügt wie während der Ehe, hat er eventuell noch Anspruch auf eine Unterhaltszahlung für sich selbst. Dabei gelten jedoch bestimmte Ausnahmen. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht einem ehemaligen Partner nur dann Unterhalt zu, wenn er wegen der Betreuung eines Kindes bis drei Jahren nicht arbeiten kann. Auch wenn der frühere Partner schwer erkrankt ist, etwa Krebs hat, hat er Anspruch auf Unterhalt.

Beim Unterhalt ist es übrigens nicht mehr wichtig, wer für das Scheitern der Ehe ver- Scheidungsfolgen in Zahlen antwortlich ist. Früher bekam die Frau nur dann Unterhalt zugesprochen, wenn der Mann Schuld hatte. Laut Gender-Datenreport des Bundesfamilienministeriums (Stand 2005) sind in Heute hat ein Partner nur dann seinen An- Deutschland 76 Prozent der Frauen in der spruch auf Unterhalt teilweise oder sogar Trennungszeit für sich und 95 Prozent für ganz verwirkt, wenn er aus einer intak- ihre Kinder unterhaltsberechtigt. Männer ten Beziehung ausgebrochen ist, erklärt dagegen sind nur zu 13 Prozent für sich Wahlers. Problematisch ist hierbei jedoch selbst sowie 23 Prozent für Kinder unterin der Regel die Definition einer intakten haltsberechtigt. Beziehung. Einen Einkommensverlust erleiden beide Finanzberaterin Schultebraucks rät Frauen Seiten. Allerdings haben Frauen deutlich zu einem Ehevertrag. Darin sollten sie eine stärkere Einbußen als Männer. Nach einer Ausgleichszahlung oder Unterhaltszahlung Trennung muss die Hälfte der Frauen beim vereinbaren. Schließlich verzichten heutzu- Pro-Kopf-Einkommen einen Verlust von 27 tage meist immer noch Frauen für Kinder Prozent und mehr hinnehmen. Männer auf ihre Karriere. verlieren nur 4 Prozent. dpa

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Kinder. Der eine Partner erfüllt seine Unterhaltspflicht meist durch die Betreuung, wenn das Kind bei ihm lebt. Der andere Partner zahlt einen nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegten Betrag.

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Dreis & Lambeck Anwaltskanzlei

Kontakt: Anwaltskanzlei Dreis & Lambeck Gartenstr. 7 72764 Reutlingen Tel.: 07121-334191 Fax: 07121-340045 www.rae-gartenstrasse-7.de

Thomas Lambeck Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht

Alexander Birmili

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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sascha Pfingsttag Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie Medizin- und Strafrecht

Arbeitsrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Sozialrecht Sie nehmen den Begriff »Dienstleistung« wörtlich: Die drei Anwälte der Reutlinger Rechtsanwaltskanzlei Dreis & Lambeck arbeiten nach der Maxime »Dienen und Leisten« im Sinne ihrer Mandanten. Thomas Lambeck, Alexander Birmili und Sascha Pfingsttag fühlen sich sowohl dem Recht verpflichtet und dem Interesse eines Mandanten als auch ihrem Grundsatz, den Menschen in den Vordergrund zu stellen, mit seinem Anliegen ernst zu nehmen und sich mit innerem Engagement voll für ihn einzusetzen. Zur Firmenphilosophie gehört, juristischem »Abenteurertum« eine klare Absage zu erteilen und nur dort, wo eine echte juristische Chance besteht, zu versuchen, diese in wirtschaftlich vernünftigem Rahmen durchzusetzen.

licher Betreuung stets die Lösung herauszuarbeiten, die für den Mandanten bei Bewältigung auch der emotionalen Problematik optimal ist. Für Thomas Lambeck bedeutet dies »immer die Suche nach Streitvermeidung und Konfliktbereinigung und nur selten das Ausfechten der juristischen Position um jeden Preis«. Im Arbeitsrecht stehen für den Fachanwalt bei Mandaten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (betriebs-) wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Schulungen für Personalverantwortliche und für Betriebsräte zählen seit mehr als 15 Jahren zu den gerne angenommenen Tätigkeiten des Rechtsanwalts.

Ihr Grundsatz: »Dienen und Leisten«

mentationsweisen beider Seiten und kann sie im aktuellen Fall eines Mandanten optimal anwenden. Im Wohnungseigentumsrecht vertritt Alexander Birmili Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen. Zu seinen Gebieten gehört auch das Makler-, Immobilien- und das Nachbarrecht. Rechtsanwalt Sascha Pfingsttag hat sich mit großem Engagement dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht verschrieben, daneben ist er im Medizinrecht und im Strafrecht für seine Mandanten tätig. Seit einigen Jahren gibt er sein Wissen und seine Erfahrung als Dozent im Fach Sozialversicherungsrecht an der Dualen Hochschule Villingen-Schwenningen weiter.

Alle Anwälte sind Mitglieder im Deutschen Die drei Anwälte decken schwerpunktmä- Alexander Birmili ist als Fachanwalt für Miet- Anwaltverein. Thomas Lambeck zudem im ßig vier Fachgebiete ab. Während sich der und Wohnungseigentumsrecht schwer- punkt- Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte Kanzleigründer und Namensgeber Gerd mäßig mit entsprechenden Rechtsverfahren e.V. und in der Arbeitsgemeinschaft FamiDreis als Seniorpartner nach 50 Berufsjah- beschäftigt, aber auch Ansprechpartner, wenn lienrecht im DAV, Alexander Birmili in der ren in den Ruhestand verabschiedet hat, es um Fälle des EDV- und Internet-Rechts, Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungsist Thomas Lambeck als Fachanwalt für Straßenverkehrsrechts oder des allgemeinen eigentumsrecht im DAV und Sascha PfingstArbeitsrecht und Fachanwalt für Familien- Zivilrechts geht. Er betreut laufend sowohl tag ist Vertrauensmann der anerkannt recht tätig. Insbesondere im Familienrecht Vermieter als auch Mieter von Wohn- und mildtätigen Gemeinschaft zur praktischen legt er Wert darauf, bei intensiver persön- Geschäftsräumen. Dadurch kennt er die Argu- Lebenshilfe NADA e.V. 31


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Kontakt: Bürgerstiftung Reutlingen Geschäftsstelle Marktplatz 1 72764 Reutlingen

Für die Bürgerstiftung Reutlingen engagiert (von links): Karl-Heinz Walter (Vorstandsvorsitzender), Susanne Hammann (Geschäftsstelle), Ursula Wendler (Vorstandsmitglied), Dr. Hans Hammann (Vorstandsmitglied).

Im Interesse der ganzen Stadt Die Bürgerstiftung Reutlingen wurde am 16. Juli 2002 frei von religiösen und politischen Einflüssen oder Bezuschussungen gegründet. Durch Geld-, Ideen- und Zeitspenden werden die an die Stiftung heran getragenen Projektideen oft erst ermöglicht. So bekommt ehrenamtliches Engagement Wertschätzung und Förderung. Durch die ehrenamtliche Arbeit der Mitglieder von Vorstand und Rat sowie Patenschaften für die laufenden Kosten der Geschäftsstelle ist

info@buergerstiftung-reutlingen.de www.buergerstiftung-reutlingen.de

es möglich, die Fördermittel direkt an die Förderprojekte weiterzugeben. Die Bürgerstiftung Reutlingen und die von ihr mitverwalteten Unterstiftungen engagieren sich entsprechend ihrem bewusst breit angelegten Stiftungszweck im sozialen und kulturellen Bereich, von der Förderung der Jugend- und Seniorenarbeit bis hin zu Brauchtum, Heimatpflege und Denkmalschutz. Im Interesse der Bürger der Stadt Reutlingen.

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Sprechzeiten: Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstag 14.30 Uhr – 16.30 Uhr

Spendenkonten: Volksbank Reutlingen Kto. 12 6828 008, BLZ 640 901 00 Kreissparkasse Reutlingen Kto. 37073, BLZ 640 500 00

Dank der Überschaubarkeit der Kanzlei profitieren sie von kurzen Wegen, direkten Ansprechpartnern und einer persönlichen Note.

Gemeinsam stark auf vielen juristischen Gebieten Die Vorteile einer gemeinsamen Kanzlei sehen die Metzinger Rechtsanwälte Dr. Horst Roller und Christine Wörn nach mehr als zehn Jahren »Team-Arbeit« im fachlichen Austausch, in der Ergänzung, Spezialisierung und der Nutzung großzügiger Kanzleiräume in der Schönbeinstraße 16. Christine Wörn ist Fachanwältin für Mietund WEG-Recht sowie für Familienrecht. Weitere Schwerpunkte liegen im Erbrecht und Vertragsrecht.

Tel.: 07121-9437553 Fax: 07121-820748

Kontakt:

Dr. Horst Roller ist im Arbeits-, Bau- und Vertragsrecht tätig und übernimmt Verkehrsunfallregulierungen. Als Staatlich geprüfter Übersetzer für Englisch verfügt er über verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Französisch spricht er fließend. Zu den Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende unterschiedlicher Größen. Erfahrung und regelmäßige Fortbildung sind die Basis einer erfolgreichen Tätigkeit für die Mandanten. 32

Dr. Roller & Wörn Rechtsanwälte Schönbeinstraße 16 72555 Metzingen Tel.: 07123-16950 Fax: 07123-61062 kanzlei@roller-woern.de www.roller-woern.de


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Kontakt: Anwaltskanzlei Susanne Hammann Marktplatz 1 72764 Reutlingen Tel.: 07121-820757 Fax: 07121-820748 info@auto-mobil-recht.de www.auto-mobil-recht.de

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Sprechzeiten: Termine nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der üblichen Bürozeiten (Rand-, Mittagstermine, Wochenenden)

Juristische Dienstleistungen im Verkehrsrecht Die Kanzlei Susanne Hammann bearbeitet seit ihrer Gründung im Herbst 2007 ausschließlich Mandate aus den Bereichen Verkehrszivil-, Versicherungs- und Verkehrsstrafrecht.

lung. Aber auch bei der Unfallschadensabwicklung gilt es, Vorteile und Rechte zu wahren, etwa durch die Nutzung der Kaskoversicherung bei eigenem Verschulden. Kürzungs- und Hinhaltetaktiken verschiedener Versicherer können so von vornherein Zum Verkehrszivilrecht gehören Sach- und verhindert werden. Personenschäden nach Verkehrsunfällen, die kompetent, schnell und vor allem »Ihr gutes Recht in guten Händen!« persönlich abgewickelt werden. Aber auch rund um den Kauf eines Neuwagens oder Oldtimers, bei Reparaturen sowie bei Die Vertretung im Verkehrsstrafrecht Leasingverträgen ergeben sich oft Prob- schließlich reicht von der Überprüfung der leme, bei denen ein Rechtsanwalt kost- rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Suspielige Überraschungen von vorne herein che nach dem am besten gangbaren Weg vermeiden kann. in Abstimmung mit den Behörden und Gerichten, etwa bei Bußgeldbescheiden, dem Ebenso steht dem Mandanten bei versi- drohenden Entzug des Führerscheins sowie cherungsrechtlichen Fragen nach Verkehrs- allgemein Fragen rund um den Führerschein unfällen ein kompetenter Ansprechpartner und das Punktekonto. zur Seite. Abgewendet werden zum Beispiel unzulässige Rückforderungsansprüche von Neben Privatpersonen berät die Kanzlei SuKfz-Versicherungen auf Grund angeblicher sanne Hammann Autohäuser, ReparaturbeObliegenheitsverletzungen. Oft erübrigt triebe, Sachverständige und Firmenflotten, sich dann bereits im Vorfeld eine Rückzah- die durch eine professionelle Entlastung 33

und durch die Vermittlung einer unabhängigen, kompetenten Rechtsberatung von einer höheren Kundenzufriedenheit profitieren können. Zum Leistungsangebot gehören zudem Schulungen, zum Beispiel für Mitarbeiter von Autohäusern oder für Fahrschulen. Oft führt eine gütliche Einigung zu einer schnellen und effektiven Lösung. Zeigt sich aber, dass dieser Weg nicht möglich ist, werden die individuellen Rechte zügig vor Gericht vertreten. Modernste Kommunikationsmittel wie etwa die internetgestützte Web-Akte erlauben, Mandate auch überörtlich schnell und effektiv zu führen und – wenn gewünscht – rund um die Uhr über den aktuellsten Aktenstand informiert werden zu können. Telefonisch, per Mail oder direkt über den Web-Aktenlink (www.auto-mobil-recht.de) können Ratsuchende jederzeit unverbindlich und kostenlos ihr Problem darstellen. Dies alles nach dem Motto: »Ihr gutes Recht in guten Händen!«


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Wespennest Erbengemeinschaft Durchdachtes Testament kann Konflikte verhindern »Versteht Ihr euch in der Familie oder habt Ihr schon zusammen geerbt?« Diese Frage verrät Lebenserfahrung. Denn laut einer Studie der Postbank wird in 16 Prozent der Erbfälle gestritten.

gehören allen Miterben alle Nachlassgegenstände zusammen – es gibt also keine gegenständliche Zuordnung einzelner Sachen. Zweitens kann jeder Miterbe mitreden und mitentscheiden, damit aber auch die anderen schikanieren und blockieren, beispielsweise im Rahmen der Verwaltung einer Immobilie. Zum dritten kann jeder Miterbe den Nachlass sprengen, das heißt, die Veräußerung einzelner Nachlassgegenstände oder des Nachlasses insgesamt erzwingen, auch gegen den Willen der Miterben.

seiner Erbquote entsprechenden Wert bekommt, ist das die sogenannte Teilungsanordnung. Soll es bei der konkreten Verteilung bleiben und kein Wertausgleich erfolgen, verfügt man Vorausvermächtnisse.

Besonderheiten einer Erbengemeinschaft

Wer jemandem etwas von Todes wegen zukommen lassen möchte, ohne ihn zum Erben zu machen, wählt den Weg des normalen Vermächtnisses. So könnte man zum Beispiel seine beiden Söhne zu Erben einsetzen und zugunsten einer Betreuungsperson ein Barvermächtnis verfügen. Diese BetreuungsperProfessor Groll bringt es auf den Punkt: »So son bekommt dann den für sie bestimmten könnte ein Sohn, der zusammen mit seiner Geldbetrag, kann aber, da sie außerhalb des Mutter seinen Vater beerbt hat, die zum Nachlasses steht, nicht in die ErbengemeinNachlass gehörende Immobilie versteigern schaft hineinregieren. lassen, in der seine eigene Mutter seit Jahrzehnten lebt. Und das könnte die Mutter Maßgeschneidert vom Spezialisten letztlich nicht verhindern.« Zahlreiche weitere Modelle stehen zur VerfüKluges Testament verhindert Streit gung. Professor Groll rät, sich vom Spezialisten beraten zu lassen, denn auf viele GestaltungsViele Streitereien ließen sich jedoch durch ein möglichkeiten kann der Laie nicht kommen. kluges Testament verhindern. Das Erbrecht »Ein durchdachtes Testament ist Pflicht und enthält ein vielfältiges Instrumentarium. So ein Akt von Kultur«, meint Professor Groll. Nur könnte man zum Beispiel die wichtigsten Ge- so werde man seiner Verantwortung gegengenstände bestimmten Personen zuweisen. über den Nächsten gerecht. pr

Viele Konflikte wurzeln in den drei Besonderheiten einer Erbengemeinschaft. Zum einen

Möchte man zum Beispiel zwischen den Erben einen Wertausgleich, damit jeder einen

»Diese Quote halte ich nach meinen praktischen Erfahrungen für zu niedrig«, kommentiert Professor Dr. Klaus Michael Groll, Gründungspräsident des Deutschen Forums für Erbrecht und Fachanwalt für Erbrecht, schränkt aber gleich ein: »Streit muss ja nicht bedeuten, dass man zu Gericht geht. Reibereien bei der Aufteilung, vor allem auch bei der Verwaltung des Nachlasses, sind an der Tagesordnung. Geht es um Pflichtteilsansprüche, wird sogar in der Mehrzahl der Erbfälle gerungen. Denn selten ist man sich über den Umfang und Wert des Nachlasses einig, und wo nicht offen gestritten wird, da bleiben oft Enttäuschung und Verbitterung über das Verhalten der anderen Beteiligten zurück«.

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Kontakt:

»Wir kümmern uns« beiten, Vertrauenskapital bilden und dabei solide und authentisch bleiben können. Profitieren können Mandanten von der Erfahrung der Kanzlei in der Unternehmensnachfolge. Sie ist erstmals 1998 mit dieser Thematik in Berührung gekommen. In den vergangenen Jahren konnte das Team mit viel Fingerspitzengefühl spannende Nachfolgeprojekte mit Übergeber und Übernehmer durchführen. Fazit: »Wir begleiten Sie gerne professionell durch das ‚Abenteuer Unternehmensnachfolge’.«

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Büro Reutlingen/Tübingen Dr.Elsäßer-Maier-Partner Steuerberater Raiffeisenstraße 9 72127 Kusterdingen Tel.: 07071-939630 Fax: 07071-939666 martin.maier@emp-steuerberater.de www.emp-steuerberater.de

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An ihren Standorten Kusterdingen und Nagold bietet Dr. Elsäßer-Maier-Partner qualifizierte Beratung in Sachen Steuern und Betriebswirtschaft. Mit ihren circa 30 qualifizierten Mitarbeitern ist die Kanzlei Partner für mittelständische Unternehmen aller Branchen, wobei sie Wert auf Nachhaltigkeit legt. Das Team unterstützt in der Region verwurzelte mittelständische Familienunternehmen, damit sie innovative Wege gehen, Kundenprobleme lösen, Marktnischen bear-

Martin Maier Dipl.-Betriebswirt (FH) Steuerberater

Kontakt: Dietmar Nagel Steuerberater

Individuelle und flexible Steuerberatung Vom Raum Reutlingen über Hechingen bis Rottenburg steht Steuerberater Dietmar Nagel für eine persönliche und individuelle Betreuung von Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen. Mit seinem fünfköpfigen Team am Sitz der Kanzlei in Hechingen berät und unterstützt er seine Mandanten in allen Steuerfragen und darüber hinaus. Dietmar Nagel arbeitet mit der Anwaltskanzlei Dr. Grob – Hirsch – Hermann – Bona in der Reutlinger Kaiserstraße 77 zusammen.

Seine Kanzlei in Hechingen hat er 1996 übernommen und fünf Jahre später mit einer Anlaufstelle in Reutlingen ergänzt. Zu seinem Mandantenkreis zählen Privatpersonen, Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften. Als Diplom-Agraringenieur berät er gerne auch landwirtschaftliche Betriebe. Zu seinen Leistungen zählen insbesondere: betriebswirtschaftliche Beratung, Jahresabschluss, Steuererklärung, Finanzund Lohnbuchhaltung, Gründungsberatung. 36

Stutenhofstraße 18 72379 Hechingen Tel.: 07471-93440 Fax: 07471-934424 Kaiserstraße 77 72764 Reutlingen Tel.: 07121-478957 Fax: 07121-478958 info@steuerberater-nagel.de www.steuerberater-nagel.de


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Wer zahlt nach Unfall? Die bisherige Abwicklung von Reparaturen ist maßgeblich, wenn es um die Kostenübernahme durch die Versicherung geht. Wurde ein verunfalltes, vier Jahre altes Fahrzeug ständig in einer fabrikatsgebundenen Werkstatt gewartet, ist eine Verweisung auf eine Freie Werkstatt unzumutbar. So entschied das Amtsgericht (AG) Kirchhain/ Hessen 8.8.2011 (AZ: 7 C 166/11). Der Opel Tigra des Geschädigten war vorliegend zwar bereits vier Jahre alt, jedoch nachweislich stets in einer fabrikatsgebundenen Werkstatt gewartet und repariert worden. Die eintrittspflichtige Kfz-Versicherung wollte den Geschädigten auf eine Freie Werkstatt verweisen

und legte der Abrechnung die entsprechend niedrigeren Stundensätze zugrunde. Das Amtsgericht führte hierzu aus, dass die Verweisung auf eine kostengünstigere Reparatur für den Geschädigten zumutbar sein muss. Maßgeblich für die Zumutbarkeit sind das Fahrzeugalter sowie die bisherige Abwicklung von Reparaturen und Inspektionen. Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben ist bei Fahrzeugen mit einem Alter bis zu drei Jahren von einer grundsätzlichen Unzumutbarkeit auszugehen. Im Fall eines älteren Fahrzeugs ist maß-geblich darauf abzustellen, ob der Geschädigte ein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur belegen kann. Dies ist dann der Fall, wenn das Fahrzeug zuvor stets in einer 37

fabrikatsgebundenen Werkstatt repariert und inspiziert wurde.Vorliegend war der erforderliche Wiederherstellungsaufwand nicht nur auf Bauteile im Außenbereich des Fahrzeugs beschränkt, sondern erstreckte sich mit dem Längsträger und dem Kofferbzw. Laderaumboden auch auf Bauteile im Fahrzeuginneren. Weiter berücksichtigte das Amtsgericht, dass das Fahrzeug mit 47.000 Kilometern noch eine relativ geringe Laufleistung aufwies. Der Kläger konnte daher die höheren Stundenverrechnungssätze beanspruchen. Zum erforderlichen Wiederherstellungsaufwand wurde in diesem Zusammenhang daher auch der sogenannte UPE-Aufschlag gerechnet. autorechtaktuell.de


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Impressum Die Angaben in diesem Buch sind von den Autoren sorgfältig recherchiert und geprüft, dennoch kann eine Garantie nicht übernommen werden. Eine Haftung der Autoren bzw. des Verlages und seiner Beauftragten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Sämtliche Teile des Werkes sind urheberrechtlich geschützt. Jeder Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne die schriftliche Zustimmung des Verlages und der Autoren unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. © GEA Publishing und Media Services GmbH & Co. KG – 2011. Persönlich haftender Gesellschafter: GEA Publishing und Media Services Verwaltungs GmbH, Burgplatz 5, 72764 Reutlingen Geschäftsführer: Michael Eyckeler, Stephan Körting Redaktion: Iris Kreppenhofer (Ltg.), Vera Hiller, Christine Knauer (Reutlinger General-Anzeiger) Anzeigen: Stephan Körting (verantw.), Sabrina Glück, Stephan Schweikert Layout, Satz und Gestaltung: Mark Reich (Reutlinger General-Anzeiger) Druck: Bechtle Druck & Service, Esslingen Fotos: Markus Niethammer, Gerlinde Trinkhaus, Christine Knauer, fotolia, istock, (Titelfoto: istock) Für den Inhalt der Anzeigen zeichnen die Auftraggeber verantwortlich. Auflage 10.000 Exemplare. Printed in Germany. Falls Sie Interesse an einer Anzeigenschaltung haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Sabrina Glück, Tel. 07121-302 539, Stephan Schweikert, Tel. 07121-302 538, E-Mail: info@geapublishing.de.

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