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Hauptversammlungen
Zukunft der Hauptversammlungen –Präsenz oder virtuell?
In der nun schon dritten Saison der virtuellen Hauptversammlungen von börsenotierten AGs wird diskutiert, in welcher Form das jährliche Highlight-Event für Aktionäre künftig stattfinden soll.
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Was haben Arbeiterkammer, Aktienforum, Finanzministerium, Industriellenvereinigung, Richtervereinigung, Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Notariatskammer, Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, Richtervereinigung und Wirtschaftskammer gemeinsam? Vertreter dieser Häuser – und noch weiterer Institutionen – wurden zu einer Arbeitsgruppe zum Thema virtuelle Versammlungen im Gesellschaftsrecht eingeladen. Diese wurde vom Justizministerium einberufen. Was sehr trocken klingt, ist aber durchaus relevant für die Kapitalmarktszene. Denn es geht vor allem um die Frage, wie es mit Hauptversammlungen (HV), insbesondere von börsennotierten Aktiengesellschaften, weitergehen soll. Denn das Gesellschaftsrechtliche Covid19-Gesetz und die dazugehörige Gesellschaftsrechtliche Covid-19-Verordnung, als „Notgesetzgebung“ für die Abhaltung rein virtueller (Haupt-)Versammlungen, läuft Ende Juni 2022 aus. Danach würde automatisch wieder das „normale“ Aktiengesetz mit den Regeln für „normale“ Präsenz-Hauptversammlungen, ergänzt um hybride Ele mente, gelten.
Meinungsspektrum ist geteilt
Nach zwei Jahren praktischer Erfahrung mit der Abhaltung rein virtueller HVs, und jetzt, während der dritten diesbezüglichen Hauptversammlungs-Saison, stellt sich also die Frage: Wie soll es weitergehen, auch in Hinblick auf die postpandemische Zeit? Da gehen die Meinungen noch auseinander. Während vor allem (Privat-)Aktionäre vielfach gerne wieder die gute alte Präsenz-HV zurück hätten, schätzen die AGs inzwischen die Vorzüge der virtuellen Versammlungen, nachdem sich diese aus deren Sicht recht gut bewährt haben. Als Kompromiss wird die hybride HV – und deren Kosten – diskutiert und auch abgehalten (siehe Raiffeisen Bank International), wo also die Anteilseigner entweder physisch oder zugeschaltet teilnehmen und ihre Aktionärsrechte wahrnehmen können.
Mag. Manfred Kainz Es ist Bewegung drin
Bis Ende Juni ist nicht mehr viel Zeit, außerdem haben einige börsenotierte heimische Aktiengesellschaften im Juli und danach ihre ordentliche HV angesetzt. Also rauchen nun die Köpfe zur Formulierung der Rechtslage für die Zeit ab 1. Juli. Das übrigens nicht nur in Österreich. Der Blick etwa auf Deutschland zeigt: Auch dort gibt es pandemiebedingte verlängerte aktienrechtliche Sonderregeln, die übrigens als nicht so aktionärsrechtefreundlich kritisiert wurden wie die unsrigen. Inzwischen gibt es beim großen Nachbarn auch einen Regierungsentwurf für ein neues Gesetz für die hoffentlich pandemiefreie HVZukunft. Auch in der Schweiz soll 2023 ein neues Aktienrecht zur Regelung virtueller und hybrider HVs in Kraft treten. Es bleibt spannend ...
Es wird sich noch weisen, ob virtuelle HVs nach dem 30. Juni angesichts der weitgehenden Öffnungen juristisch überhaupt noch opportun sind.
Interessenverband für Anleger (IVA)
Wir sprechen uns klar für die Übernahme der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung ins Dauerrecht aus.
Aus dem Positionspapier des CIRA (Cercle Investor Relations Austria) zur Zukunft der HV
Zur Person
Mag. Manfred Kainz studierte Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaften an der Uni Wien (Diplomarbeit bei Univ. Prof. Alexander Van der Bellen) und in den USA. Berufliche Stationen: Industriellenvereinigung, Europäische Kommission in Brüssel, Büro des Vizekanzlers Erhard Busek, Bundesministerium für Wirtschaft, Aktienforum - Österreichischer Verband für Aktien-Emittenten und -Investoren, Börsen-Kurier, Börse Express, FinanzMedienVerlag u.a.