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Kurzmeldungen
Auf vier Pfoten: Erben und vererbt werden
„Ich vermache ...“ Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert über ein Tabuthema: Was passiert mit dem Haustier nach dem Tod des Halters? In Österreich können Tiere vererbt werden. Nicht möglich ist jedoch, dass Tiere als Erbe eingesetzt werden. Enthält das Testament keine bestimmte Regelung, wer das Tier erhalten soll, gehört es ganz normal zum Nachlass des Verstorbenen. „Das Tier wird von den Erben neben den anderen Nachlassgegenständen mitgeerbt und geht in das Eigentum der Erben über. Es steht dann im Belieben der Erben, was mit dem Tier geschieht. Daher ist es ratsam, geeignete Vorsorge zu treffen“, so Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstandes. Wer die Grundlage dafür schaffen möchte, seinem Tier nach dem Tod ein angemessenes Dasein zu ermöglichen, hat die Möglichkeit eine letztwillige Verfügung zu verfassen. In Österreich können aber nur natürliche und juristische Personen erben. Da Tiere keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können diese nicht testamentarisch als Erben eingesetzt werden. Im Testament niedergeschriebene Formulierungen wie „mein Hund erbt mein Vermögen“ oder „ich vermache alles den Tieren“ sind ungültig.
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DIE ZAHL DES MONATS
59,8 %
Nachteil für Frauen. Neue Daten der Experten von „Investing Reviews“ zeigen, welche Länder die höchsten und niedrigsten Renteneinkommen haben. Im Rahmen der Untersuchung wurde festgestellt, dass der durchschnittliche Betrag, der in der Pension im Vergleich zum Vorruhestand weltweit verdient wird, beträchtliche 59,8 Prozent beträgt. Kommen wir zur Bewertung ausgesuchter Länder: Mit nur 23,6 Prozent des Vorruhestandseinkommens bietet Mexiko die schlechtesten Aussichten für Rentner. An vorletzter Stelle bietet Südafrika seinen Arbeitnehmern nur 27,9 Prozent des Einkommens im Vergleich zum aktiven Berufsleben. Vielleicht überraschend: Großbritannien folgt laut dieser Studie lediglich auf dem drittletzten Platz. Im Zusammenhang sind folgende Daten der Statistik Austria interessant: In Österreich betrugen im Dezember des Vorjahres die Pensionen durchschnittlich gesehen bei den Männern brutto 2104 Euro pro Monat. Frauen mussten sich hingegen mit 1219 Euro zufrieden geben, was bekanntlich auf die im internationalen Vergleich niedrige Frauenerwerbsquote bzw. Teilzeitbeschäftigung in Österreich zurückzuführen ist. Frauen und Männer zusammengerechnet erhielten durchschnittlich 1582 Euro monatlich. Werfen wir noch einen Blick auf den Medianwert: Die Hälfte der Bruttopensionen liegt bei Frauen unter 1072 Euro. Somit ist die Gefahr der Altersarmut in der Alpenrepublik leider ein durchaus weibliches Phänomen.
PENSIONSSYSTEM Under pressure
Missverhältnis. Das österreichische Rentensystem gerät immer weiter unter Druck: Einem Pensionisten stehen derzeit drei Beitragszahler gegenüber; in den 1950er Jahren waren es noch fünf Beitragszahler. Laut Prognosen könnten es bis 2040 sogar nur noch zwei aktiv Beschäftigte pro Pensionsempfänger sein. Um trotzdem einen sorglosen Ruhestand genießen zu können, wird mehr private Vorsorge nötig. Das wird in Österreich nur zum Teil verstanden: Laut einer Studie von J.P. Morgan Asset Management haben 44 Prozent der Befragten die Lebens-/Rentenversicherung auf den ersten Platz als am besten geeignetes Finanzprodukt für die Altersvorsorge gewählt. Gefolgt vom Sparbuch (33 %) und Aktien (30 %).
VKI: Klage gegen Merkur
Vor dem Kadi. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Merkur Versicherung geklagt. Es geht hierbei um eine Klausel des Versicherers, nach der die Prämien für mitversicherte Kinder mit deren 18. Geburtstag auf einen vorab nicht festgelegten Betrag umgestellt werden. Die jungen Erwachsenen können mitunter erst nach 15 Monaten diesen Vertrag auflösen und müssen in dieser Zeit die erhöhten Prämien zahlen. Laut Oberlandesgericht Wien ist die Klausel intransparent sowie gröblich benachteiligend, weil nicht klar ist, wie hoch die zu zahlende Prämie mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist und welche Rahmenbedingungen dann zur Anwendung kommen. „Den Versicherungsnehmern wurde hierdurch eine Preiserhöhung aufoktroyiert, gegen die sie sich bis zur nächsten regulären Kündigungsmöglichkeit nicht wehren konnten. Wir begrüßen daher das Urteil des Oberlandesgerichts Wien“, erklärt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI