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VOR GRÜNDUNG DER ÖRTLICHEN WEHREN

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JUGENDFEUERWEHR

JUGENDFEUERWEHR

GESCHICHTE VOR GRÜNDUNG DER ÖRTLICHEN WEHREN

Löscheinsatz um 1600 – der Holzschnitt zeigt die damals gebräuchlichen Hilfsmittel: Leiter, Löscheimer und Feuerhaken

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Feuer, im klassischen Altertum eines der vier Elemente, ist unentbehrlich und auch gefährlich zugleich – solange die Menschheit besteht. Der Dichter Friedrich von Schiller hat im „Lied von der Glocke“ die Eigenschaften des Feuers vortrefflich interpretiert, und die Obrigkeit hat zu allen Zeiten im Wege von Verordnungen und Aufsicht versucht, Feuersbrünste zu bekämpfen.

Feuerlöschwesen in alter Zeit

Interessant ist in dieser Hinsicht die gemeinsame „Gerichts und Dorfordnung“ für die beiden Gemeinden Unter und Oberwittighausen aus dem Jahre 1690 (erneuert 1774), die in Artikel 33 besagt, dass ein jeder „fleißige Obsicht zu halten hat‘‘, dass kein Feuer ausbricht, und wo dies dann trotzdem geschah, der Eigentümer zu einer Strafe von 5 Gulden (fl.) verfällt, sobald mit den Glocken gestürmt worden ist. Die Strafe wurde auf die Hälfte angesetzt, sobald ohne Glockensturm dem Feuer Einhalt geboten werden konnte. Die sogenannten Vierviertelmeister waren ausersehen, die sogenannte Feuerschau auszuüben und dazu die notwendigen Auflagen zu machen. Auch der Hauseigentümer wurde bestraft, wenn in den bereitzustellenden Gefäßen (Feuertrog und Wasserbutten) kein Löschwasser bereit stand.

So war dies auch unter der Herrschaft der Grafen von Rieneck (1217 1467), der Grafen von Leuchtenberg (14671648) und des Fürstbistums Würzburg (Lehen von 1502) bis zur Säkularisation im Jahre 1803. Unterwittighausen teilte immer das Schicksal mit dem Amt Grünsfeld, welches als Entschädigung dem Fürstentum SalmKrautheimReifferscheidt mit dem Amtssitz in Gerlachsheim zufiel für verlorene linksrheinische Gebiete. Um 1806 kam dann das Amt Grünsfeld zu Baden. Aber wie ging es dann weiter?

Schlauchmaterial und Reparatur

Drei Dokumente sollen beweisen, dass die drei Gemeinden Unterwittighausen, Oberwittighausen und Vilchband hinsichtlich der Brandbekämpfung zusammengingen und anteilig die notwendigen Feuerwehrgeräte anschafften.

Erster Beweis: Am 29. März 1833 fertigte ein Herr Ohnhaus in Unterwittighausen eine Aufstellung und Umlegung von 23 fl. für Schlauchmaterial zur Feuerwehrspritze. Zugrunde gelegt wurde für die – Gemeinde Vilchband eine Kapitalsumme von 62400 fl. = 7 fl. (Florin/Gulden)

– Gemeinde Oberwittighausen eine Kapital summe von 28350 fl. = 4 fl. – Gemeinde Unterwittighausen eine Kapital summe von 98750 fl. = 12 fl. – zusammen 23 fl.

Zweiter Beweis: Am 13. Dezember 1836 (?) haben die drei Gemeinden Unterwittighausen (vertreten durch Bürgermeister, Gemeinderechner und zwei Gemeinderäte), Oberwittighausen (vertreten durch Bürgermeister und Gemeinderechner) und Vilchband (vertreten durch Bürgermeister, Gemeinderechner und Altbürgermeister) mit dem Mechaniker Christof Bittdorf aus Würzburg ein Vertragswerk entworfen, das folgenden Inhalt hatte: Der Akkordant Bittdorf verpflichtet sich, – die allen drei Gemeinden gehörige Feuerwehrspritze so zu reparieren, dass sie den Erfordernissen entspricht, einen Trieb (Druckhöhe) bis 130‘ Höhe erreicht, wobei sie in einer Minute 6 bis 7 Eimer Wasser in gleicher Spannung auswirft. – alle für nötig befundenen Einrichtungen neu zu machen, nicht nur im Innern, sondern auch im äußeren Werk mit Ausnahme des unteren Wagenwerks und unter Zuzug von mehreren tüchtigen Sachverständigen auch ausprobieren zu lassen. – alle Einrichtungen vom besten neuen und reinen Metall und die Windkugel vom besten geschlagenen Kupfer anfertigen zu lassen zum Gesamtpreis von 225 fl., zahlbar die Hälfte nach der Probeabnahme und den Rest nach einem halben Jahr unter Einräumung einer Garantie von 10 Jahren. Die Gemeinden haben den Transport nach Würzburg zu übernehmen, und binnen vier Wochen muß die Reparatur durchgeführt sein. Es muß aber bezweifelt werden, daß dieser Vertrag zustande kam, weil die Unterschriften gänzlich fehlten.

Dritter Beweis: Entsprechend eines Beschlusses des Vogtgerichts vom 26. August 1846 sind alle drei Gemeinden (Unterwittighausen, Oberwittighausen und Vilchband) übereingekommen, die gemeinschaftliche Feuerspritze zu versteigern mit folgenden Bedingnissen: – Die Spritze bleibt vorerst in Unterwittighausen, wenn Vilchband sie ersteigern sollte, bis eine neue von einer Gemeinde angeschafft ist. – Der Erlös wird erst dann von der betreffenden Gemeinde herausbezahlt, wenn eine neue Spritze angeschafft ist, und zwar im Verhältnis der Anschaffung im Jahre 1830.

Sodann erfolgte die Versteigerung. Letztes Gebot und den Zuschlag erhielt Bürgermeister Schmitt für die Gemeinden Unterwittighausen und Oberwittighausen für 425 fl.

Als Bürger war man zum „Feuergehorsam“ verpflichtet – in jedem Haushalt mussten Eimer bereitgehalten werden – Exemplar eines Ledereimers des 19. Jahrhunderts aus dem Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg

Spritzenkauf mit Darlehen

Wegen der Weigerung der Standesherren, zur Spritzenanschaffung etwas beizusteuern, hat das Großherzogliche Bezirksamt Gerlachsheim einige Fragen an die Gemeinde Unterwittighausen gerichtet. Die Antwort hierauf war, – dass die Feuerspritze im Jahre 1830 erworben wurde,

6 Leider gibt es aus der Anfangszeit der Feuerwehren wenige bis keine Fotografien aus der Gemeinde Wittighausen – das hier abgebildete Foto dürfte eines der ältesten aus Unterwittighausen sein und aus dem Jahr 1927 stammen (siehe Gruppenaufnahme Seite 13)

– dass dieselbe nicht aus Gemeindemitteln bezahlt, sondern als Darlehen am 6. Februar 1830 in Höhe von 400 fl. bei Georg Knorr aufgenommen und am 20. Februar 1831 wieder zurückbezahlt wurde, unter Umlegung auf die drei Gemeinden nach dem Brandkapital, und – dass man schließlich nicht sagen kann, ob die Standesherrschaften, die Fürstlich Salmische, die Fürstlich Löwensteinische und das Chorstift Alexander in Aschaffenburg etwas beigetragen haben, da sich die Gemeinderechnungen beim dortigen Amtsrevisionariat befinden.

Mit Vertrag vom 25. November 1861 erhielt die Gemeinde Unterwittighausen von der Firma Carl Metz in Heidelberg eine mittlere Landspritze um 1200 fl., deren Vertrag vom Bezirksamt Gerlachsheim genehmigt wurde, wobei Oberlehrer Rudolf in Oberwittighausen eine Vermittlerrolle einnahm. Metz bat die Gemeinde Unterwittighausen um Überlassung einer kolorierten Skizze des Ortswappens oder eines genauen Siegelabdruckes mit Angabe der Farben, um der Spritze ein angenehmes Äußeres zu geben, eventuell werde man die Ortsbezeichnung ,,Unterwittighausen“ in schönen Goldlettern darauf anbringen lassen.

Im Jahre 1884 erwog die Gemeinde Unterwittighausen den Bau einer Wasserleitung und berichtete dem Bezirksamt, dass wegen der großen Dürre die Effelter Quelle sehr zurückgegangen sei und dass die Eisenbahnverwaltung eine größere Brunnenfassung plane.

Autor: Hans Kögler, Ratschreiber der Gemeinde Unterwittighausen in der Mitte des 20. Jahrhunderts

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