Wittighäuser Hefte 35 – Feuerwehr

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GESCHICHTE VOR GRÜNDUNG DER ÖRTLICHEN WEHREN

Feuer, im klassischen Altertum eines der vier Elemente, ist unentbehrlich und auch ge­ fährlich zugleich – solange die Menschheit besteht. Der Dichter Friedrich von Schiller hat im „Lied von der Glocke“ die Eigen­schaften des Feuers vortrefflich interpretiert, und die Obrigkeit hat zu allen Zeiten im Wege von Verordnungen und Aufsicht versucht, Feuers­ brünste zu bekämpfen.

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Feuerlöschwesen in alter Zeit Interessant ist in dieser Hinsicht die gemein­ same „Gerichts- und Dorfordnung“ für die beiden Gemeinden Unter- und Oberwittighausen aus dem Jahre 1690 (erneuert 1774), die in Artikel 33 besagt, dass ein jeder „fleißige Obsicht zu halten hat‘‘, dass kein Feuer ausbricht, und wo dies dann trotzdem geschah, der Eigen­tümer zu einer Strafe von 5 Gulden (fl.) verfällt, sobald mit den Glocken gestürmt worden ist. Die Strafe wurde auf die Hälfte angesetzt, sobald Löscheinsatz um 1600 – der Holzschnitt zeigt die damals gebräuchlichen Hilfsmittel: Leiter, Löscheimer und Feuerhaken

ohne Glockensturm dem Feuer Einhalt geboten werden konnte. Die sogenannten Vierviertelmei­ ster waren ausersehen, die sogenannte Feuer­ schau aus­zuüben und dazu die notwendigen Auflagen zu machen. Auch der Haus­eigentümer wurde bestraft, wenn in den bereitzustellenden Gefäßen (Feuertrog und Wasserbutten) kein Löschwasser bereit stand. So war dies auch unter der Herrschaft der Grafen von Rieneck (1217­-1467), der Grafen von Leuchtenberg (1467-1648) und des Fürstbistums Würzburg (Lehen von 1502) bis zur Säkularisation im Jahre 1803. Unter­wittighausen teilte immer das Schicksal mit dem Amt Grünsfeld, wel­ches als Entschädigung dem Fürstentum SalmKrautheim-Reifferscheidt mit dem Amtssitz in Gerlachsheim zufiel für verlorene linksrheinische Gebiete. Um 1806 kam dann das Amt Grünsfeld zu Baden. Aber wie ging es dann weiter? Schlauchmaterial und Reparatur Drei Dokumente sollen beweisen, dass die drei Gemeinden Unterwittig­hausen, Oberwittighausen und Vilchband hinsichtlich der Brandbe­kämpfung zusammengingen und anteilig die notwendigen Feuerwehr­geräte anschafften. Erster Beweis: Am 29. März 1833 fertigte ein Herr Ohnhaus in Unterwittighausen eine Aufstellung und Umle­ gung von 23 fl. für Schlauchmaterial zur Feuer­ wehrspritze. Zugrunde gelegt wurde für die – Gemeinde Vilchband eine Kapitalsumme von 62400 fl. = 7 fl. (Florin/Gulden)


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