Die schöne Landschaft

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Themenheft von Hochparterre, März 2019

Die schöne Landschaft

Eine Geschichte der Bauzone, eine Fahrt durch das Reusstal, den Jura und an den Sempachersee – und der Schluss daraus: eine neue Landschaftsinitiative.

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Eine GeflĂźgelmasthalle bei BesenbĂźren.

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Inhalt

Editorial

4 Eine kleine Geschichte der Bauzone

Und jetzt die Landschaft

Wie alle möglichen Ansprüche ohne Idee für das grosse Ganze ein Loch ums andere in das Raumplanungsgesetz gestanzt haben.

8 Ein Tal verliert sein Gesicht Tierfabriken, Glashaus-Gärtnereien, Gewerbehallen, Silotürme: Das Aargauer Reusstal ist das Tal des Bauens ausserhalb der Bauzone.

12 Der Leitfaden ist das Brevier Im Kanton Jura steckt ein Guide die Bandbreite ab, innerhalb derer in der Landschaft gebaut werden kann.

14 Wenn, dann gut Ein umgebautes Stöckli über dem Sempachersee als Beispiel für gelungenes Bauen ausserhalb der Bauzone.

Seit 1980 hat die Schweiz ein Raumplanungsgesetz. Seine wichtigste Bestimmung: Es gibt eine Bauzone. Ausserhalb wird nicht gebaut – im Prinzip. Doch dort wird viel gebaut, und die Landschaft verschwindet unter Strassen und anderen Infrastrukturen, unter sich blähenden Bauernhöfen, unter Bauten für den Tourismus. Ausserhalb der Bauzone wird gleich viel gebaut wie innerhalb. In Zahlen: Allein zwischen 1985 und 2009 ist die Siedlungsfläche ausserhalb der Bauzone um 186 Quadratkilometer gewachsen. Das entspricht der Fläche der Städte Genf, Zürich, Basel und Bern zusammen. Die nächste Revision des Raumplanungsgesetzes widmet der Bundesrat dem Bauen ausserhalb der Bauzone. Er zögert aber, dieses zu beenden. Die Vernehmlassung lässt vermuten, dass das Parlament das nicht ändern wird – im Gegenteil. Darum ist es nötig, richtig und sinnvoll, dass Pro Natura, die Stiftung für Landschaftsschutz, Birdlife Schweiz und der Schweizer Heimatschutz gemeinsam eine Landschaftsinitiative lancieren. Sie will die Verbauung von Natur und Kulturland stoppen. Dieses Heft widmet sich der Bau- und der Nichtbauzone. Ein Essay schildert ihr Schicksal, geprägt von 43 Ausnahmen, die seit 1980 das Bauen ausserhalb der Bauzone fördern. Ein Ortstermin im Reusstal des Kantons Aargau beschreibt, was das für die Landschaft heisst. Ein Besuch im Jura zeigt auf, wie der Kanton das Bauen ausserhalb der Bauzone steuert, und ein Augenschein auf einem Bauernhof über dem Sempachersee sagt: Wenn schon Bauen ausserhalb der Bauzone, dann mit gestalterischem Anspruch. Die Initiative ‹ Gegen die Verbauung unserer Landschaft › verlangt deutlich: Gebaut wird in der Bauzone. Und die Landschaftsinitative sagt, wenn ausnahmsweise aus­ serhalb, dann mit landschaftlichem Verstand. Die Bilder für dieses Heft hat Vanessa Püntener fotografiert. Die Videokünstlerin und Fotografin aus Winterthur ist bekannt für ihre berührenden Bilder über das Leben auf der Alp. Für uns fuhr sie mit der Kamera durchs Mittelland.  Köbi Gantenbein

Umschlagfoto vorne: Neuer Hof bei Sulz. Er liegt in einer Landschaft von nationaler Bedeutung ( BLN-Gebiet ). Umschlagfoto hinten: Reusstalleitung der Swissgrid bei Rottenschwil.

Impressum Verlag Hochparterre AG  Adressen  Ausstellungsstrasse 25, CH-8005 Zürich, Telefon +41 44 444 28 88, www.hochparterre.ch, verlag@hochparterre.ch, redaktion@hochparterre.ch Verleger und Chefredaktor  Köbi Gantenbein  Verlagsleiterin  Susanne von Arx  Idee und Redaktion  Köbi Gantenbein  Fotografie  Vanessa Püntener, www.vanessapuentener.ch  Art Direction und Layout  Antje Reineck  Produktion  Daniel Bernet, Linda Malzacher  Korrektorat  Marion Elmer, Dominik Süess  Lithografie  Team media, Gurtnellen  Druck  Stämpfli AG, Bern Herausgeber  Hochparterre in Zusammenarbeit mit Pro Natura und der Stiftung für Landschaftsschutz Bestellen  shop.hochparterre.ch, Fr. 15.—, € 12.—

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Eine kleine Geschichte der Bauzone Der Typhus und die Lawine haben die Bauzone gegründet. Doch ihr Gesetz wurde im Lauf der Jahre immer löchriger. Die Landschaft aber braucht die Bau- und die Nichtbauzone. Text: Köbi Gantenbein Pläne: CNES, Spot Image, Swisstopo, NPOC

Das Übel kam aus dem Ausland. Ein italienischer Arbeiter trägt im Februar 1963 in seinem Körper den Typhus nach Zermatt, wo er in einer Baracke über dem Dorf wohnt. Mit dem Toilettenwasser reist die Bazille über den Dorfbach in die Wasserfassung der Hotels. Und mit den Gästen weiter nach Bern, Zürich, Paris, Berlin, London. Alarm. Europaweit. Zermatt wird zu einem Geisterdorf. Ein Anti­ biotikum besiegt den Bazillus. Er aber wird vom Krank­ heits- zum Kulturträger. Denn ein Kanton um den andern beginnt, das Dreckwasser zu sammeln und zu reinigen und damit das Trinkwasser zu schützen. Der Zermatter Bazillus, begleitet von einer Reihe von Skandalen über Giftwasser aus Fabriken und Dreckwasser aus Siedlungen, setzt durch, dass jedes Haus an eine Kanalisation anzu­ schliessen sei. So will es das eidgenössische Gewässer­ schutzgesetz, das 1971 das erste national wirksame Werk­ zeug für Raumplanung wird. Es sagt, wo unter welchen Bedingungen gebaut werden kann und wo nicht. Kampf um geordnetes Bauen Der Fremdenverkehr hat nicht nur Zermatt verändert, auch Davos. Der Lawinenwinter 1968 zerstört 65 Gebäu­ de und kostet 13 Menschen das Leben. Die alte Weisheit, wo und wie in den Bergen gebaut werden soll, hat nicht immer gute Karten. Nebst dem Bazillus wird auch die La­ wine zur Raumplanerin: kein Bauen in den Gefahrenzonen. Und den beiden Treibern hilft die Sehnsucht. Die Schweiz ist zwischen 1945 und 1965 von 4,5 auf 6,5 Millionen Ein­ wohnerinnen und Einwohner gewachsen. Etliche fürchten, sie verlören ihre Heimat wegen der nötigen Wohnungen, Stras­sen und Fabriken. Sie lieben ihr Auto und ihr Einfami­ lienhaus, klagen aber, Beton werde die Schönschweiz ver­ nichten. Kanalisation, Naturgefahr und Ästhetik schaffen schliesslich eine Übereinkunft: Überall bauen geht nicht mehr. Es muss ein Bau- und ein Nichtbaugebiet geben. Seit 1969 steht es in der Verfassung: « D er Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kan­ tonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes. » Schon seit zwanzig Jahren hatten die Professo­ ren an der ETH über Planung nachgedacht. Sie zeichne­ ten Schweizbilder und hatten – vor allem in städtischen Gebieten – Erfolge. Sie arbeiteten am Verfassungsartikel mit, aber im Zweifelsfall galten sie als Sozialisten. Wenn

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schon, dann will eine gut organisierte Seilschaft das Pla­ nen und Bauen unter sich ausmachen. Von den Landwir­ ten zu den Landbesitzern, Architekten und Baumeistern über die Bahn- und Strassenbauer bis zu den Elektrizi­ tätsherren mit ihren Stauseen, Zentralen und Hochspan­ nungsleitungen. Diese Koalition der Wohlstandschweiz prägt die Form des Landes und seiner Landschaften. Das zeigt ihr Widerstand gegen ein verbindliches Ge­ setz. 1972, drei Jahre nach dem Verfassungsartikel, ist noch nichts da. Da setzt der Bundesrat einen dringlichen Bundesbeschluss durch, den ersten Erlass zur Raumord­ nung. Er befiehlt den Kantonen, « ohne Verzug » die Ge­ biete zu bezeichnen, wo gebaut werden darf, und jene, wo solches verboten ist. Die Politiker kneten das Raumpla­ nungsgesetz so lange durch, bis niemand mehr von ‹  zen­ traler Lenkung ›, ‹ Enteignung › oder ‹  Mehrwertabschöp­ fung › spricht. Der Grundsatz, Bauzone von Nichtbauzone zu unterscheiden, trägt aber das Gesetz, das schliesslich ab 1980 gilt. Es schafft nicht nur etwas Atem für die Land­ schaft, es begründet auch zwei Bodenmärkte. In der Nicht­ bauzone kostet der Quadratmeter Land nun fünf Franken und in der Bauzone 300 Franken. Ein Unterschied, der ei­ nige Bauern zu Millionären macht. Gesetze und Regelungen – im Prinzip Bis 1972 ist unkoordiniertes Bauen vor allem im länd­ lichen Raum Sitte und Brauch. Zehntausende Bauten ste­ hen ausserhalb der Bauzone: Bauernhäuser mit Remisen, Ställen, Scheunen, Bauten für das Funktionieren des Lan­ des von Strassen über Stauseen bis zu Schiessplätzen und schliesslich Anlagen des Tourismus von Seilbahnen über Hängebrücken bis zu Golfplätzen. Und da die Wirtschaft hinter diesen Bauten rege ist, wird der Bestand dauernd um- und ausgebaut – mit altrechtlichem Vorrecht. Mit den Adjektiven ‹ zonenkonform ›, ‹ nicht zonenkonform › und ‹ standortgebunden › versucht das Gesetz, das Bauen aus­ serhalb der Bauzone zu steuern. Die Seilschaft der Geschäftlischweiz setzt da ihre An­ sprüche an: « Im Prinzip schon, aber für uns eine Ausnah­ me. » Es gibt kein Gesetz in der Schweiz, das so gelöchert wird. Kaum eine Session der Bundesversammlung vergeht ohne Vorstoss für eine weitere Ausnahme des Bauens aus­ serhalb der Bauzone. Jede so durchgesetzte kantonale Idee wird landesweit gültig. Oft werden diese Verhandlungen zur Arena der Parlamentarier aus den Berg- und den Land­ kantonen. Ihre bürgerlichen Kollegen aus den Städten un­ terstützen sie dabei. Sie können dafür darauf zählen, dass die Landleute sozialdemokratische Zumutungen zu →

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2013 1853 sind es 15 Häuser – 2013 ein zersiedeltes Dorf aufgehend in der Stadt am Alpenrhein: Landquart ist ein typisches Beispiel für erfolgreiches, aber die Landschaft verzehrendes Wachstum, das Form und Gestalt braucht.

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→ bodigen helfen. 43 Ausnahmen haben die Parlamenta­ rier seit 1980 eingefügt, von der « vollständigen Zweckän­ derung von Wohnbauten » über die « nicht landwirtschaft­ lichen Nebenbetriebe » bis zur « Hobby-Tierhaltung ». Sind 1980 drei Vorstösse erfolgreich, sind es 2011 zehn.

märkte Hunderttausende Hühnchen rüsten, erhalten sie aber Regeln, wo und wie diese geplant werden sollen. Vier­ tens. Es soll eine Pflicht geben, dass ein nicht mehr ge­ brauchtes Gebäude abgebrochen werden muss. Wer die Vorlage liest, zweifelt daran, dass sie den Landschaftsverlust bremst. Keine Ausnahme wird abge­ Dienerin zweier Herren schafft, die Zonen für die Tierfabriken werden grosse Flä­ Natürlich ist das Land ausserhalb von Siedlungen der chen verlangen, die Kompensation wird ein Gesetzmons­ Produktionsraum der Bauern, die, gewollt oder gezwun­ ter werden. Und wer die Vernehmlassungen liest, stellt gen, ihre Bauten den Entwicklungen anpassen – Biogas sich vor, was der Vorlage auf dem Weg durch das Parla­ fabrizieren, Hühnchen mästen oder Gäste ins Stroh legen. ment blüht. Nicht nur die virtuose Politik der Bauern, auch Aber es ist eindrücklich, wie diese kleine, politisch starke die Freizeitwirtschaft will Land. Wallis und Graubünden re­ Berufs- und Menschengruppe die Landschaft verändert klamieren gar mit Standesinitiativen, dass die Tausenden und die « Landwirtschaftszone », wie sie die Nichtbauzone nicht mehr gebrauchten Maiensässe zu komfortablen Feri­ nennt, als ihr Königreich ausbaut. Und sie tut das vir­tu­ enhäusern werden sollen. Zum Ausnahmenstrauss kommt os: Am Sonntag predigen ihre Politiker von der schönen die Aversion vieler bürgerlicher Politiker gegen die Raum­ Landschaft und zeigen dazu Bilder aus dem Film ‹ Uli der planung. Geht es also weiter wie gewohnt ? Nein – flotter. Knecht ›, am Montag stellen sie grossformatige Ställe auf, verbreitern die Strassen für die immer schwereren Trakto­ Politische Vorstösse Dem Wunsch nach einem schlanken Gesetz und der ren und machen mit ihrem Stöckli ein gutes Geschäft mit einem landseligen Städter. Und weil es grad im Gleichen baren Vernunft im Umgang mit der bedrohten Ressource geht, halten sie für dessen Schwester noch ein abgelege­ Landschaft ist – wäre – einfach zu entsprechen: Gebaut, nes Heimetli feil, das schon lange brach liegt. Seit einer verdichtet, gesiedelt und gewirtschaftet wird in der Bau­ Ausnahme 2014 kann es an Nichtbauern verkauft, abgeris­ zone. In der Nichtbauzone wird nicht gebaut. Auch hier sen und nobel neu aufgebaut werden. Es ist In­teres­sens­ ‹ im Prinzip ›, denn selbstverständlich müssen die Bauern politik, die ohne Koordination, ohne Idee für das grosse ihre Höfe nutzen – aber sie sollen das nicht ausser Rand Ganze ein Loch ums andere ins Gesetz stanzt. und Band tun. Das ist denn auch die Essenz einer Initiati­ Und dennoch ist diese Politik wirkungslos gegen das ve, mit der die Umweltschutzverbände diese Revision der Bauernsterben: Von den 68 784 Betrieben zur Jahrhundert­ Raumplanung begleiten. Sie wollen, dass dieser Grund­ wende sind 2017 noch 51 620 Höfe übrig. Jedes Jahr fallen satz als Artikel 75c in die Bundesverfassung geschrieben gut 1500 Bauerngüter mit Häusern, Ställen, Scheunen und wird. Ihre Initiative ‹ Gegen die Verbauung unserer Land­ Remisen brach – stille Ruinen oder Objekte der Begierde. schaft › hat gute Karten. Die eine sticht in der nun laufen­ Die kräftige Bauerei in der Landschaft hat also viel mit den Revision. Schon die ‹ Landschaftsinitiative › vor ein dem Wandel der Landwirtschaft zu tun. Mit dem steigen­ paar Jahren hat den letzten Anlauf zur Raumplanungsrevi­ den Druck derer, die von der Bauzone in die Nichtbauzone sion von 2013 geprägt: die Vernunft der Verdichtung. Die wollen – günstig, grün und einsam am Waldrand. Und sie zweite Karte wird stechen – wenn das Parlament aus der hat zu tun mit einer Eigenart: Die Raumplanung hat zwei schlechten Vorlage des Bundesrats keine bessere macht. Herren. Im Grundsatz regiert der Kanton. Doch was aus­ Dann wird abgestimmt. Eine wachsende Gruppe von Leu­ ser­halb der Bauzone geht, sagt der Bund. Das führt dazu, ten in der Stadt und auf dem Land will einen respektvolle­ dass eine – im Prinzip – vernünftige Ausnahme für einen ren Umgang mit Landschaft. Sie gewinnt Abstimmungen Hotel­aus­bau im Puschlav für alle unvernünftigen Ausbau­ in Gemeinden, Kantonen und im Bund. Sie wird dagegen ten von Campocologno bis Céligny gleichfalls möglich ist. sein, dass die Landschaft weiter zugebaut wird.  Das Ausnahmeregime führt auch dazu, dass das Gesetz, die Verordnung, die Entscheide im Planungsrecht aus­ser­ halb der Bauzone zum Schrecken jeder Planerin, jedes Bauherrn und jeder Beamtin in Kantonen und Gemeinden Zahlensalat werden – einzig die Advokaten reiben sich die Hände. Die­ 37 Prozent der Siedlungsfläche in der se Unübersichtlichkeit, die mit jeder Ausnahme wächst, Schweiz liegen ausserhalb der Bauzone. Das sind 116 000 Hektar, was der Fläche ist denn auch ein Grund, warum die Kantone Druck ma­ der Kantone Uri und Schwyz entspricht. chen, solche Planung zu vereinfachen. Eine neue Regel ist 63 000 Hektar sind unter Stras­sen, aber vorab dringend, weil heute schon ein Drittel aller Ge­ 36 000 unter Bauernhöfen, 10 000 unter bäude ausserhalb der Bauzone steht – hier wird von Haus­ Deponien und 7000 unter Grünanlagen. Alle vier Kategorien wachsen. ausbauten bis zu Strassen mittlerweile gleich viel gebaut 590 000 Gebäude stehen ausserhalb der wie in der Bauzone. Tendenz steigend.

Zweifel an der Wirksamkeit Mit einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes will der Bundesrat etwas tun. Vier Anliegen aus seinem Vor­ schlag: Erstens. Bestimmte bisher der Bund Ausnahmen, die für das ganze Land galten, so soll es künftig kantonale Regimes geben. Zweitens. Neu gibt es einen Kompensati­ onsmeccano: Wer sein Haus am Waldrand ausbauen will, muss anderswo einen gleich grossen Bau ausserhalb der Bauzone abbrechen. Drittens. Die Privilegien der Land­ wirte werden gestärkt – sie können ihr Wohnhaus gegen das Geld der Städter, die ins Grüne wollen, und ihren Hof gegen das der Golfplatzbauer besser schützen. Für ihre Tierfabriken in den ‹ Spezialzonen ›, wo sie für die Super­

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Bauzone. In den Voralpen, im Tessin und in den Alpentälern stehen die Bauernhöfe seit eh und je ausserhalb der Bauzone. Dort dürfen sie auch bleiben. 190 000 Bauten ausserhalb der Bauzone sind Wohnhäuser: Bauernhäuser, die verlassen wurden oder in denen mehr und mehr Leute wohnen, die nicht bauern. Zwischen 1985 und 2009 ist die Siedlungsfläche ausserhalb der Bauzone um 18 600 Hektar gewachsen. Das entspricht der Fläche der Städte Bern, Basel, Genf und Zürich zusammen. Verkehrsflächen haben um 15 Prozent, Wohnflächen um 32 Prozent zugenommen. 43 Vorstösse im Parlament haben seit 1980 mit Ausnahmen das Bauen ausserhalb der Bauzone gefördert.

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Eine Gewerbezone als Insel in der Landschaft von Niederwil.

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Der Kiesabbau Steiacher bei Stetten liegt in einem BLN-Gebiet, einer Landschaft von nationaler Bedeutung.

Ein Tal verliert sein Gesicht Tierfabriken, Glashaus-Gärtnereien, Gewerbehallen – das Reusstal wird ausserhalb der Bauzone überbaut. Ein Augenschein von Mellingen bis Besenbüren. Text: Raimund Rodewald

Das Reusstal im Kanton Aargau ist eine der « vielfältigsten zusammenhängenden und naturnahen Flusslandschaften des Mittellandes ». So steht es im Objektblatt Nr. 1305 des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung ( BLN ). Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz sagt, dass eine solche Landschaftsperle ungeschmälert zu erhalten oder bei standortgebundenen Eingriffen grösstmöglich zu schonen sei. Doch das Reusstal ist ein Brennpunkt des Bauens ausserhalb der Bauzone. Dort wird viel gebaut. Nicht nur Siedlungen. Zahlreiche Interessen drängen auf die Terrassen des Flussraums: Naturschutz, Gewässer- und Grundwasserschutz, Erholung, Kiesabbau, Tierfabriken, Gemüsebau, Weihnachtsbaumkulturen, Stromleitungen, Gewerbe, Ver­ kehrs­infra­struk­tu­ren und natürlich Wohnen. Warten auf bessere Zeiten An einem regnerischen und nebligen Dezembermorgen 2018 mache ich mich mit der Fotografin per Mobility von Baden auf in Richtung Reusstal. Unser Reisetagebuch beginnt so: Nach der schmucken Ortschaft Mellingen treffen wir auf die erste grössere offene Ebene mit Blick zur Reuss. Beim Weiler Eichhof tauchen aus dem Nebel zuerst eine breite As­phalt­stras­s e und schliesslich weiter unten eine grosse Abraumhalde mit Lagerplätzen und Betriebsgebäude einer Kiesgrube auf. Lastwagen fahren zur Stahlkonstruktion einer Füllanlage, die sie nach kurzem Halt wieder verlassen. Es regnet in Strömen. Vor dieser trostlosen Szenerie mühen sich in Plastikmäntel vermummte

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Erntearbeiter auf den Rüeblifeldern ab. Sie arbeiten für einen regionalen Gemüseproduzenten. Nur wenige hundert Meter weiter unterhalb der Hauptstrasse dann der Gemüsebauernbetrieb mit einem zweigeschossigen Wohnhaus aus den Siebzigerjahren: vier Reihen mit grossen Treibhäusern, abgeerntete Rüeblifelder. In der Nachbarschaft der schmucke Riegelbau des Bauernhofs Eichhof, eingehüllt von langen Plas­t ik­tun­neln. Die Richtplankarte des Kantons Aargau weist das Gebiet als Niemandsland zwischen dem BLN und einer geschützten Landschaft von kantonaler Bedeutung aus. Nach dem stark zersiedelten Dorf Stetten zweigen wir in Richtung Reussschlaufe ab. In unmittelbarer Flussnähe zum Auenschutzpark befindet sich ein Campingplatz, im Sommer sicher voller Naturliebhaber. Jetzt aber verlassene Caravans, längs der Strasse platziert, ein vergessenes Motorrad im Regen, das Metallgerüst eines Festzelts, alles auf bessere Zeiten wartend. Rüeblifelder, so weit das Auge reicht. Auf dem Weg nach Sulz steht am Waldrand ein schon von Weitem sichtbares, weiss leuchtendes, frisch verputztes, offenbar soeben errichtetes Wohnhaus und daneben neue Stallungen, ein grosser Erdhaufen und Geländeplanierungen. Gewächshäuser wie Tobleronezinken Wir verlassen diesen unwirtlichen Teil der national geschützten Reusslandschaft und fahren via Künten nach Eggenwil – ein einladendes und kompaktes Strassendorf direkt am steil abfallenden Terrassenrand oberhalb der Reuss. Naturnahe Hausgärten, eine schön gelegene Kirche mit Aussichtsterrasse und hübsche Bauernhäuser mit Obstbäumen an der Hangkante lassen auf Achtsamkeit und Sorgfalt schliessen. Entlang der Strasse eine

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Der Campingplatz von Sulz liegt ebenfalls in einer Landschaft von nationaler Bedeutung.

Werbetafel für 08 / 15 -Terrassenhäuser « mit schöner Aussicht ». Dorfauswärts dann allerdings der Blick auf Grossgewächshäuser, aneinandergereiht wie weisse Schokoriegel. Pappel- und Baumreihen verraten die Geschichte dieses seit 1963 bestehenden Gewächshausbetriebs, der in Eggenwil heftige Diskussionen auslöste. So wollte man in den Neunzigerjahren mehrere Gewächshauszonen auf den Schwemmterrassen des Reussufers ausscheiden. Das konnte man 2004 mit einem Kulturlandplan unterbinden. Darum verblieb nur eine verlorene, 2,6 Hektar grosse Treibhausinsel auf den ‹ Cheibenächern › unterhalb des Dorfs. Anders als in Birmenstorf, wo aktuell 13 Hektar mit neuen Gewächshäusern im nördlichsten Zipfel des BLN-Objekts Reusstallandschaft erstellt werden sollen. Schützenswert sei da eh nichts mehr, hiess es. Umzonung und Zersiedelung Nach Zufikon schlängelt sich die Strasse hinauf nach Oberwil, 200 Meter oberhalb der geschützten Reusstallandschaft. Viele Neubauten zeugen von der attraktiven Aussichtslage, man ist nach Westen orientiert, im Rücken liegt das Limmattal. Kurz nach dem Dorf folgen wir unbestimmt einem Traktor, wohl auf dem Weg nach Hause, es ist Mittagszeit. Linker Hand ein frei stehendes Wohnhaus, nicht mehr bäuerlich bewohnt. Dahinter biegt der Traktor ab. Wir befinden uns in der ‹ Augeweid ›, wo ein gewaltiger, vor Kurzem aufgestockter Milchviehbetrieb mit einem zeitgemässen Wohnhaus und drei riesigen Stallungen mit Futtersilos steht. Wie ein Riegel liegt der Hof auf der Hangschulter. Auf der Landkarte sind in unmittelbarer Umgebung weitere Grossbetriebe verzeichnet. Vom Fleischland in der Höhe geht es nun wieder hinab ins Rüebliland der Schwemmebene. Bei Unterlunkhofen überqueren wir die Reuss und kommen nach Rottenschwil: Wir sind zurück im BLN-Gebiet. Schöne Altläufe – ‹ Stilli Rüss › – und Feuchtgebiete in Flussnähe. Birkenalleen entlang der Strasse, Hecken, Feldgehölze. Doch unterhalb der Strasse nach Aristau eine lang gezogene Halle mit drei Silotürmen. Hier wird Futter gelagert, hergekarrt aus dem Ausland und in Form von Geflügel nach rund vierzig Tagen wieder abtransportiert. Von einem Bauernhof weit und breit nichts zu sehen. Wir fahren weiter in Richtung Besenbüren. Erneut eine Pouletmasthalle, eine asphaltierte Zu­fahrts­ strasse für den rationellen Abtransport der Schlachttiere mit Vierzigtonnern, in der Nähe eine Stromleitung, die den Fluss in Richtung Ottenbach quert. Das Wetter hellt auf. « Das Gebiet war einmal Landschaftsschutzzone », sagt Andreas Bosshard von der Vision Landwirtschaft, man habe das Land um 2011 aber eigens für diese Mästerei umgezont. Auch hier ein Tierstall

ohne Bauernhof, die Landschaft zersiedelnd, als gäbe es keine Raumplanung. Wir fahren durch gestaltlose Dörfer. Fischbach-Göslikon, Niederwil, Nesselnbach. Zwischen den Dörfern intensive Landnutzung, Aussiedlungsställe mit Hochsilos zerschneiden die Äcker immer wieder. Vor Nesselnbach eine Gewerbezone ohne Anbindung an eine Siedlung, allerlei deponiertes Material, ein Schuppen, ein Hangar. Über allem thront ein Kran, knapp ausserhalb des Perimeters des nationalen Landschaftsschutzes. Nach Mellingen tauchen wir abermals in den Ballungsraum des Limmattals ein. Vergebliche Liebesmüh Seit 1977 ist die Reusstallandschaft bundesrechtlich geschützt. Wir fragen uns nach diesem Tag: Wie konnte diese Bauentwicklung seither geschehen ? Hans Jürg Bättig, Sektionsleiter der Abteilung für Baubewilligungen im Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, sagt dazu: « Viele Entwicklungen sind historisch gewachsen. Der Siedlungsdruck gerade im unteren Reuss­ tal ist durch die Nähe zum Ballungsraum Limmattal / Zürich erheblich. » Die Platzierung neuer landwirtschaftlicher Bauten stelle eine grosse Herausforderung dar, da für bessere, den Standorten angemessene Lösungen die Verfügbarkeit des Bodens nicht gegeben sei. « Die Mindestabstandsregelungen verunmöglichen aufgrund der Emissionsgrenzwerte des Umweltschutzgesetzes oft gute Lösungen. » Und schliesslich müsse die Einpassung in die Landschaft häufig hinter die messbaren Interessen zurückstehen. Das Reusstal sei zudem viel zu heterogen, und die hohe Bautätigkeit habe die regionale Bautypologie stark verwässert. « Auch der BLN-Status ändert nichts daran. Immerhin kennt der Kanton Aargau seit 2010 eine Entfernungsauflage für Ökonomiebauten ausserhalb der Bauzone. » Was die zonenwidrigen Wohnbauten betreffe, so bemühe man sich zwar um Qualität bei den Ersatzneubauten, doch die Ergebnisse seien häufig nicht zufriedenstellend. « Die seit 2012 bestehende Möglichkeit des Ersatzneubaus ist hinsichtlich der Identitätswahrung problematisch. Generell führt die Zunahme der zonenwidrigen Nutzungen in der Landwirtschaftszone gestützt auf die Ausnahmebestimmungen des Raumplanungsgesetzes ( RPG ) zu unerwünschten Auswirkungen, die häufig unterschätzt werden. » Thomas Gremminger leitet den Fachbereich Landschaft und Vernetzung des Kantons Aargau. Er bestätigt die oft mangelhafte Berücksichtigung der BLN-Schutz­ ziele. Das ändere sich nun langsam, da die Gemeinden den bundesrechtlichen Schutz des Reusstals in der Nutzungsplanung besser berücksichtigen müssen. Immerhin →

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Auch die Gewächshäuser von Eggenwil liegen in einer BLN-Landschaft.

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Eine Geflügelmasthalle bei Rottenschwil.

→ habe man dank des neuen RPG auch die Siedlungsgebiete begrenzen können. Die Einforderung der baulichen Qualität sei aber in der Tat ein schwieriges Unterfangen, weil eine kantonale Natur- und Heimatschutzkommission fehle und die entsprechende eidgenössische Kommission nur bei grösseren Bauvorhaben zum Zuge käme, so Gremminger. Die kleinen Gemeinden seien neben ihrer zunehmenden Aufgabenlast mit Qualitätsfragen oft schlicht überfordert, und der kantonale Ortsbildschutz könne sie aufgrund von Sparmassnahmen nicht im nötigen und erwünschten Umfang beraten. Ein kaum zu bewältigender Spagat Bei der Fahrt durch das Reusstal fällt auf: Neben der hohen Zahl von Gebäuden im Nichtbaugebiet und dem erheblichen Überbauen von freier Landschaft fällt die Trivialisierung der Baukultur ins Gewicht. Landwirtschaftliche Bauten werden selten ohne gravierende Veränderungen zu nicht landwirtschaftlichen Wohngebäuden. Die neuen Bewohner bringen neue Gestaltungsansprüche an Fassaden, Fenster, Balkone, Garagen, Gärten, Einzäunungen und Erschliessungen mit. Noch einschneidender wird der Eingriff bei einer baulichen Aufstockung oder einem Abriss alter Bauernhäuser mit Wiederaufbau unter dem Leitmotiv der « zeitgemässen » Wohnbedürfnisse », wie es aufgrund einer St. Galler Standesinitiative seit 2012 im Artikel 24c des RPG verankert ist. Dieser Artikel ermöglicht bauliche Änderungen, Abbruch und Wiederaufbau. Der Spagat zwischen den zeitgemässen Wohnbedürfnissen und dem Gebot der Wahrung der Identität der Baute ist in der Praxis kaum zu bewältigen. Die Ersatzneubauten sind gestalterisch selten gut. Und der Bedeutungswechsel verwischt die Lesbarkeit und die regionale Unverwechselbarkeit unserer Landschaften. 2017 gingen allein für den Kanton Aargau 192 Baueingaben im Zusammenhang mit Artikel 24c RPG ein. Die Typologie der Nichtwohnbauten ausserhalb der Bauzone ist weitgehend unerfasst. Welche Gebäude wie genutzt werden, ist ebenso unklar wie die Frage, welche Gebäude leer stehen und abgerissen werden könnten. Die offizielle Gebäudestatistik schaut also gerade dort weg, wo es um das verfassungsmässige Gebot der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet geht.

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Das Reusstal ist überall Das Bild der Schweiz, das das Raumplanungsgesetz ( RPG ) von 1979 entworfen hat, ging von einer ‹ G otthelf-Schweiz › aus: kompakte Dörfer mit einer kleinen Gewerbezone am Siedlungsrand, unverbautes und wenig von Strassen zerschnittenes Acker- und Wiesenland, schmucke Höfe mit Wohnhaus, Stall und Speicher, dahinter ein Waldstück und darin verborgen eine Kiesgrube und Deponie. Schon zur Zeit des Gesetzeserlasses war das ein Mythos. Heute steht jedes fünfte Gebäude der Schweiz – vom Bienenhäuschen und der Garage über das Wohnhaus und den Gewerbebau bis zum Grossviehstall und der Tierfabrik – dort, wo es keine oder nur die nötigsten Bauten haben dürfte. 590 000 Gebäude auf 36 000 Hektaren, was etwa 50 000 Fussballfeldern entspricht. Dabei sagt das RPG, dass Bau- und Nichtbaugebiete strikt zu trennen seien und die Landwirtschaftszone der Agrarproduktion und dem Schutz des Kulturlandes zu dienen habe. Die Hälfte des gesamtschweizerischen Bestands der Gebäude ausserhalb der Bauzone steht in den Alpenregionen. Etliche stammen aus der Zeit vor dem RPG. Doch aufgrund der dort bis heute üblichen kleinparzelligen Höfe, die im Talboden, auf dem Maiensäss und auf der Alp bewirtschaftet werden, sind die Flächenansprüche dieser Gebäude um einiges geringer als im Mittelland, wo zwar weniger, aber deutlich grössere Gebäude in der Nichtbauzone stehen. 2017 hat Rebecca Körnig-Pich in ihrer Dissertation als Raumplanerin an der ETH Zürich errechnet, dass mit Abstand die meisten Gebäude im Kanton Bern stehen, dann in absteigender Reihenfolge in Zürich, Luzern, St. Gallen, Freiburg und Aargau. Gemäss der aargauischen Erhebung des Bodenverbrauchs verschwanden zwischen 2014 und 2017 aus­ser­halb der Bauzone jährlich etwa 8,3 Hektaren Land für landwirtschaftliche Bauten. Für Infrastrukturanlagen gibt es keine genauen Zahlen. Wir sehen: Das Reusstal ist überall. Selten aber gibt es eine grössere Kluft zwischen Gesetzeswort und Wirklichkeit. Das kann nicht so bleiben. Das ausufernde Bauen aus­ser­halb der Bauzone muss aufhören.

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Der Leitfaden ist das Brevier Die Landwirtschaft will bauen. Mit einem Leitfaden versucht der Kanton Jura, das Bauen ausserhalb der Bauzone zu lenken und Klarheit zu schaffen. Text: Marco Guetg Zeichnungen: Sylvain Dubail

Rue des moulins 2, Delémont. Alain Beuret, Präsident der Commission cantonale des paysages et sites ( CPS ), und Sylvain Dubail, deren Sekretär, empfangen den Besucher am Sitz des Baudepartements des Kantons Jura. Zur Einstimmung projiziert Dubail Fotos auf eine Leinwand – jurassische Landstriche, ISOS-geschützte Ortsbilder, Siedlungen inmitten von Acker- und Weideland. Dazwischen zeigt er Fotomontagen von Projekten mitten im Kulturland oder in einer geschützten Landschaft. Sie illustrieren, was geplant war und mit welchen Vorschlägen die Natur- und Landschaftsschutzkommission darauf reagiert hat. Rote Dächer Oft, so erfährt der Besucher in der ‹ s alle de confé­ rence ›, fand sich eine Lösung im Gespräch. Strikt blieb die CPS bei den Dächern, die mit roten Ziegeln gedeckt werden mussten, damit die traditionelle Dächerlandschaft des Juras einheitlich rot bleibe. Dieses ästhetisch motivierte Materialdiktat geriet allerdings aus Kostengründen immer stärker unter Druck, und die CPS erlaubte die billigeren Eternitplatten. Einzige Bedingung: Sie mussten rot sein. Das noch günstigere und von Bauherrschaften oft geforderte Blech indes blieb weiterhin verpönt – bis 2011. Seither ist auf Juras Dächern auch matt rotes Blech erlaubt. Das ist das Resultat einer Entwicklung, die Jahre zuvor begonnen und zwei Ursachen hat: den Strukturwandel in der Landwirtschaft und den Kostendruck. « Bauen aus­ ser­halb der Bauzone hat sich in den letzten Jahren quantitativ und qualitativ stark verändert », sagt Alain Beuret. Befasste sich die CPS vor zehn Jahren mit fünf bis acht Fällen pro Jahr, sind es heute rund vierzig. Sylvain Dubails Bilderreigen macht die qualitative Veränderung der neuen Landwirtschaftsbauten sichtbar. Früher wurden im Jura in erster Linie Kuh- und Heuställe und gelegentlich ein Wohnhaus in die Landschaft gesetzt, heute sind es vorwiegend Geflügelfarmen, meist schlüsselfertig gelieferte Industriebauten von bis zu hundert Metern Länge, in denen 15 000 bis 18 000 Hühner untergebracht sind.

der Wunsch, « die Anliegen und Vorstellungen der Kommission schriftlich festzuhalten ». Die Architektin Brigitte Cattin verfasste den ‹ Guide pour la construction de bâtiments à vocation agricole hors zones à bâtir ›, einen Leitfaden, der die CPS-Doktrin in 13 Kapiteln bündelt. Der Guide ist das Brevier der Kommission. Er liefert den theoretischen Überbau, indem er die raumplanerischen und ästhetischen Prämissen der CPS skizziert. Der didaktisch geschickt aufgebaute und leicht verständliche Leitfaden präzisiert die Leitplanken, die die CPS für Bauten ausserhalb der Bauzone gesetzt hat. Texte mit Fotos oder Skizzen umreissen jeweils eine Situation, an den Rand gesetzte Merksätze dienen als Gedankenstützen. Dort, wo Worte für Unklarheit sorgen könnten, schaffen schematische Darstellungen mit einem knappen « oui » oder « non » Klarheit. Dieses kompakte Wissen soll Architekten und Bauherrinnen während des Planungsprozesses als Richtschnur dienen. Fünf Grundsätze Der Leitfaden ist kein Gesetz, sondern eine Auslegeordnung. Er kann das Bauen ausserhalb der Bauzone nicht verhindern, sondern will gute Lösungen ermöglichen. Der Guide steckt die Bandbreite ab, innerhalb deren individuell gebaut werden kann. Fünf Grundsätze, die Alain Beuret in einem Aufsatz in der Zeitschrift ‹ Inforaum › formuliert hat, dienen als Entscheidungshilfe: « 1. Gebäude gruppieren und nicht voneinander absetzen. 2. Topografie berücksichtigen und Erdverschiebungen vermeiden. 3. Einfache Formen, schlichte Materialien und nüchterne Farben verwenden. 4. Umgebungsgestaltung mit einheimischer Vegetation. 5. Aussenraum minimal gestalten. »

Klarheit und Widerstand Seit nunmehr acht Jahren liegt der Leitfaden in jeder jurassischen Gemeinde auf. Seine wichtigste Wirkung: Vieles klärt sich, bevor die CPS es erklären muss. « Wir müssen mit der Bauherrschaft nicht mehr über jedes Detail diskutieren, und das Verfahren hat sich dadurch vereinfacht », sagt Alain Beuret. Auch über die Dächer müsse nicht immer und immer wieder diskutiert werden. Die inhaltliche Stossrichtung des Guides habe das Bewusstsein für das Bauen ausserhalb der Bauzone spürbar gefördert. Aber es gibt Widerstände – « vor allem beim Prinzip der Ein Leitfaden in 13 Kapiteln Konzentration », sagt CPS-Sekretär Dubail. Viele Bauern Die Beurteilung dieser stereotypen Landwirtschafts- hätten nach wie vor Mühe zu verstehen, weshalb sie nicht bauten führte zu stereotypen Antworten. Ob Situierung dort bauen dürfen, wo sie es aus betriebswirtschaftlichen im Gelände, Materialwahl oder Ausrichtung des Objekts: Gründen für richtig halten. Bei dieser Diskussion darf die « Unsere Antworten wiederholten sich », sagt der CPS-Prä- CPS wieder strikt sein. Das Bundesgericht hat das Prinzip sident. So wuchs nach dem ‹ Blechdach-Entscheid › 2011 der Konzentration abgesegnet.

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Leitfäden von Appenzell bis Zug Appenzell Ausserrhoden 2001 startete Appenzell Ausserrhoden mit der Broschüre ‹ Baugestaltung ausserhalb der Bauzone ›, explizit verstanden als ‹ Hinweise zur Pflege der aus­ser­rho­di­schen Baukultur ›. 2007 erschien die spezifisch auf das landwirtschaftliche Bauen fokussierte Broschüre ‹ Landwirtschaftliches Bauen in Appenzell Aus­ser­rhoden ›. Graubünden ‹ Landwirtschaftliches Bauen in Graubünden › heisst die Broschüre, die das Kantonale Amt für Raumentwicklung im Auftrag der Bündner Regierung erstellt und 2007 veröffentlicht hat. Schwyz Ausgehend von einer Beschreibung der traditionellen Bauweise und Baukultur werden im Kanton Schwyz Empfehlungen abgeleitet, wie dieses Erbe gewahrt und den heutigen Anforderungen entsprechend weiterentwickelt werden kann. In dieser Planungshilfe von 2017 finden sich zudem weiterführende Informationen und Links zum Baubewilligungsverfahren, zum Bauen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten, zum Denkmalschutz und zu den massgebenden Rechtsgrundlagen. Uri Die 2012 erschienene Broschüre ‹ Bauen in der Landschaft › ist mit den detaillierten Angaben zu den rechtlichen Bestimmungen mehr als ein Kompendium für gutes Bauen ausserhalb der Bauzone. Im Anhang finden die Nutzer Vorlagen und Tabellen, zum Beispiel zur Berechnung der Bruttogeschossflächen oder eine vorformulierte ‹ Persönliche Erklärung für die fristgerechte Ausführung eines Gebäudeabbruchs ›. Waadt Mit ‹ Construire des bâtiments agricoles: qualité architecturale et intégration paysagère › hat der Kanton Waadt als einer der ersten versucht, das Bauen ausserhalb der Bauzone mit einem umfassenden Leitfaden zu optimieren. Zug ‹ Gestaltung von Bauten und Anlagen aus­ser­halb der Bauzone › heisst der Leitfaden, den der Kanton Zug 2016 herausgegeben hat. Er behandelt gestalterische Aspekte ebenso wie die gesetzlichen Anforderungen und erläutert die raumplanerischen Rahmenbedingungen.

‹ Ja › und ‹ Nein › – so einfach ist die anschauliche und kräftige Didaktik des Kantons Jura für das Bauen ausserhalb der Bauzone.

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Stöckli Buholz, 2018 Beromünster LU Bauherrschaft:  Anna Müller, Christa Müller, Liselotte Müller, Beatrice Müller di Maio Architektur:  Richard Kretz, Luzern Ingenieure:  Brigger & Käch, Luzern Holzbau:  Schaerholzbau, Altbüron Wohnfläche insgesamt:  122 m2 Baukosten ( BKP 1 – 9 ):  Fr. 850 000.—

Das Ensemble Buholz – nun erneuert mit dem Stöckli ( links ).

Wenn, dann gut Das ‹ Four Sisters House › über dem Sempachersee zeigt: Das Bauen ausserhalb der Bauzone kann gelingen – wenn die Bauten mit landschaftlichem Verstand gebaut werden. Text: Köbi Gantenbein Fotos: Anna Müller

Sanfte Hügel, Wälder, Streusiedlung mit Bauernhöfen. Aus dem Stadtband, das von Luzern her über Sursee nach Sempach und Zofingen zieht, kriechen Häuser den Hang hinauf. Denn hier oben gibt es freie Sicht über den Sempachersee auf die Berge und ins Weltall. Erst recht, wenn das Abendrot angezündet wird. Zwanzig Minuten geht es zu Fuss vom Postautohalt zum Hof Buholz: Scheune, Remisen, Spycher und ein Stöckli – das Gotthelf-Programm. Nur Uli der Knecht ist nicht zu Hause. Das Bauernhaus ist vermietet, das Land ist verpachtet, in der Scheune und in den Remisen wird allerhand gelagert und der Obstgarten ist eine Idylle. « Hier hole ich im Sommer meine Äpfel », sagt Anna Müller, die in Zürich als Grafikerin arbeitet. Ihre drei Schwestern und ihr Bruder arbeiten in Schul-, Kultur- und Therapieberufen. Der Hof, auf dem sie aufgewachsen sind, hat keinen Bauern mehr. Schlechte Substanz, neues Holz Am Rand der Häusergruppe stand das Stöckli, gemauert im Zweiten Weltkrieg. Die vier Schwestern, ‹ the four sisters ›, wollten hier Raum für die Familie einer Schwester einrichten sowie Platz für die drei anderen Schwestern schaffen, die ab und zu auf Besuch sind, und zu diesem Zweck das alte Stöckli sanieren. Die Substanz war miserabel. Also ein Ersatzbau ? Wenn schon, denn schon: Die Four Sisters entschieden sich anstelle des gemauerten Hauses für einen Holzbau, der sich in Landschaft und Hof­ ensemble einfügt und für das komfortable Leben eignet. Doch die Flur ihrer Erinnerung ist Landwirtschaftszone. Das Raumplanungsgesetz begreift sie nicht als Zone, auf der kein Stein auf den anderen gestellt werden kann: Es ist die Bauzone der Bauern. Und diese haben ihre Zone im Lauf der letzten vierzig Jahre denn auch weidlich ausgebaut, Bauernhöfe in eine Tierfabrik verwandelt, zu einer Fischzucht oder einem Gestüt ausgeweitet oder die Bauern- radikal zu Landgütern mit Swimmingpool, Parkplätzen und herrschaftlicher Zufahrt umgebaut. Entstanden ist ein kompliziertes Geflecht von Ausnahmen, geregelt in einem landesweit gültigen Gesetz, dessen Bestimmungen von den kantonalen Planern umgesetzt werden müssen. Und weil deren Entscheide nicht selten vor die Gerichte

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gezogen werden, ist seit 1972 aus dem Geflecht ein Dickicht geworden, in dem die Four Sisters und ihr Architekt Richard Kretz aus Luzern sich zu bewähren hatten. Das Resultat: Auf einem Betonsockel steht ein aus Holzelementen konstruiertes Haus auf dem ungefähren Fussabdruck des alten. Zur Sonne hin schliessen grosse Fenster die Stuben, vor ihnen eine Laube auf jedem Stock ; nach Norden hin ist die Fassade geschlossen. Ein gestalterischer Gewinn gegenüber der Terrasse des alten Stöcklis. Eine betonierte Wand sorgt für Stabilität und stützt das Dach. Auf ihrer einen Seite wohnt nun die Familie im Erdgeschoss in einem offenen Raum, im Obergeschoss befinden sich die beiden Schlafzimmer. Auf der anderen Seite der Betonwand sind im Erd- und im Obergeschoss zwei Kammern aufeinandergeschichtet und durch Kastentreppen verbunden. Die gesamte Wohnfläche beträgt nur 122 Quadratmeter. Von einem nicht fürs Wohnen bestimmten Gartenzimmer mit Cheminée geht es direkt in den Baumgarten. Das Haus ist gegenüber dem Vorgänger leicht verschoben, sodass der Bauerngarten mehr Platz hat. Das neue Stöckli fügt sich ins Ensemble Buholz ein und ist fliessend mit der Landschaft verbunden. Das alte Haus hatte den First in der Falllinie des Hangs. Für den Ersatzbau wollten die Four Sisters die Sonne als Lebensglück und direkte Energiequelle nutzen und stellten den First quer. Dem stimmte der Kanton zu. Einen Windfang zum und ein kleines Vordach über dem Hauseingang erlaubten die Beamten hingegen nicht. Ein neuer Teil des alten Ganzen Die Four Sisters bauten ein gut geratenes Haus als neuen Eckpunkt des Buholz. Der Ersatzbau bereichert die Landschaft, das Ensemble und das Leben der Menschen, die immer oder zeitweise hier wohnen. Die Initiative ‹ G egen die Verbauung unserer Landschaft › will klipp und klar das Bauen ausserhalb der Bauzone bremsen. Flächen sollen nicht mehr verbaut und bestehende Bauten nicht wesentlich vergrössert werden können. Ausnahmen sollen dann möglich sein, wenn ein erneuertes Gebäude einen Ort und seine Umgebung « wesentlich verbessert » – also wenn die Planung und die Ausführung eines Hauses kultiviert und nicht in die Landschaft gewürgt werden. Das Stöckli im Buholz ist ein Beispiel dafür, dass das gelingen kann. Ein paar Jahre noch, dann wird die Patina das ‹ Four Sisters House › braungrausilbern gefärbt haben.

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Der Baumgarten-, Licht- und Landschaftsblick aus dem neuen Stöckli im Buholz, eingefügt wie das alte in den prächtigen Baumgarten. Rechts die betonierte Wand, die das Holzhaus zusammenhält.

Das alte Stöckli: gemauert, gebastelt, mit Laube und Terrasse.

Das neue Stöckli: aus Holz, um neunzig Grad gedreht, ebenfalls mit Laube. Links die Familien-, rechts die Schwesternwohnung.

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Die schöne Landschaft Seit 1980 hat die Schweiz ein Raumplanungsgesetz. Seine wichtigste Bestimmung: Es gibt eine Bauzone. Ausserhalb wird nicht gebaut – im Prinzip. Trotzdem wird ausserhalb so viel gebaut wie in der Bauzone. Dieses Heft fragt: Warum ? Und es sagt: Das geht nicht ! Darum braucht es eine neue Landschaftsinitiative.

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Hochparterre X / 18 —  Titel Artikel


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