Kommunaler Förder- und Transferbericht

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Kommunaler Förderund Transferbericht

Übersicht zu den von den Gemeinden vergebenen Förderungen und geleisteten Transfers ENDBERICHT Entwurf verfasst von Dr.in Karoline Mitterer Mag. Thomas Prorok DIin Marion Seisenbacher Auftraggeber Österreichischer Städtebund KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at



INHALT

Inhaltsverzeichnis Management Summary .................................................................................................................. 5 1

Kurfassung .................................................................................................................... 5

2

Weiterführende Hinweise ............................................................................................. 9

Einleitung ...................................................................................................................................... 11

I

II

III

IV

3

Ausgangslage und Zielsetzung .................................................................................. 11

4

Inhalte ......................................................................................................................... 12

5

Zum Begriff der kommunalen Transfers sowie methodische Hinweise ..................... 12

5.1

Abgrenzung von Förderungen und Transfers ............................................................ 12

5.2

Methodische Hinweise ................................................................................................ 15

Förderungen und Transfers im Überblick ....................................................................... 17 1

Struktur der Förderungen und Transfers .................................................................... 17

2

Förderungen und Transfers im Zeitverlauf ................................................................. 24

2.1

Ausgaben nach Aufgabenbereichen .......................................................................... 24

2.2

Ausgaben nach Förder- bzw. Transfernehmer .......................................................... 25

Förderungen der Gemeinden an Private.......................................................................... 28 1

Förderungen nach Aufgabenbereichen und Fördernehmern..................................... 28

2

Förderungen nach Bundesländern ............................................................................. 31

3

Förderungen nach Raumtypen ................................................................................... 34

Transfers der Gemeinden an die öffentliche Hand ......................................................... 38 1

Transferausgaben nach Aufgabenbereichen und Transfernehmer ........................... 38

2

Transferausgaben nach Bundesländern .................................................................... 40

3

Transferausgaben nach Raumtypen .......................................................................... 44

Anhang ................................................................................................................................ 49 1

Quellenverzeichnis ..................................................................................................... 49

2

Ergänzende methodische Hinweise ........................................................................... 49

3

Ergänzende Tabellen.................................................................................................. 52

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MANAGEMENT SUMMARY

Management Summary 1

Kurfassung

Drei Viertel sind Transfers an andere Gebietskörperschaften, ein Viertel sind Förderungen an Private Im Jahr 2016 brachten die Österreichischen Gemeinden (exkl. Wien) insgesamt 1,4 Mrd. Euro an Förderungen an Private auf – daher an private Haushalte, private Organisationen ohne Erwerbszweck sowie an Unternehmen. Hinzu kommen noch 3,8 Mrd. Euro Transfers an die öffentliche Hand, insbesondere an die Länder und Gemeinden sowie Gemeindeverbände. Das gesamte Förder- und Transfervolumen beläuft sich auf 5,2 Mrd. Euro. Rund drei Viertel der Förderungen und Transfers gehen damit an die öffentliche Hand, nur ein Viertel an den privaten Sektor. Abbildung 1: Förderungs- und Transferausgaben nach Förder- bzw. Transfernehmer in Mio. Euro, 2016

Förderungen an Private 1.417

Transfers an Länder 2.240

Weitere Transfers an die öffentliche Hand 1.580

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Die bedeutendsten Ausgaben sind dabei Transfers an die Länder (43 Prozent) und an die Gemeinden und Gemeindeverbände (25 Prozent). Die Transfers an die Länder umfassen insbesondere die Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlage, welche teilweise jedoch auch als Transfers an die Gemeinden und Gemeindeverbände verbucht sind. Rund die Hälfte der als Transfers an die Gemeindeebene verbuchten Transfers sind daher sachlich als Landestransfers zu qualifizieren. Die somit tatsächlich verbleibenden Transfers innerhalb der Gemeindeebene betreffen etwa Gemeindeverbände oder -kooperationen – etwa Beiträge im Rahmen von Schulerhalterverbänden oder im Kinderbetreuungsbereich. Den größten Anteil in der Kategorie der Förderungen haben Förderungen an Unternehmen mit rund 14 Prozent, welche in hohem Maße der Finanzierung von gemeindeeigenen Gesellschaften – und daher auch der Erbringung von kommunalen Leistungen – dienen. Die tatsächlich „klassischen Förderungen“ der

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MANAGEMENT SUMMARY

Gemeinden, in welchen diese ausreichend Gestaltungsspielräume haben, – wie etwa Kultur- und Sportförderungen – belaufen sich auf nur sieben Prozent aller Förderungen und Transfers. Transfers steigen stark, Förderungen stagnieren Die Gesamtausgaben der Österreichischen Gemeinden für Transfers und Förderungen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen und betrugen im Jahr 2016 etwa 5,2 Mrd. Euro. Vor allem die Ausgaben in den Bereichen Soziales (+24 Prozent) und Gesundheit (+19 Prozent) sind stark angestiegen. Der Aufgabenbereich Umwelt und Verkehr verzeichnete hingegen den stärksten Rückgang bei den Ausgaben von minus 33 Prozent. Vor allem die Ausgaben für Transfers an Länder (+20 Prozent) sowie an Gemeinden und Gemeindeverbände (+18 Prozent) haben sich in den vergangenen fünf Jahren erhöht; die Ausgaben für Transfers an den Bund haben in den Österreichischen Gemeinden eine tendenziell geringe Bedeutung. Ein Rückgang ist vor allem bei den Förderungsausgaben an Unternehmen (zu einem großen Teil Zuschüsse an gemeindeeigene Gesellschaften) zu verzeichnen (-14 Prozent). Abbildung 2: Entwicklung der Förderungen und Transferausgaben in Mio. Euro, 2012 bis 2016 5.000

in Mio. Euro

4.000

1.442

1.444

3.278

3.389

1.383

1.472

1.417

3.709

3.839

Entwicklung 2012 - 2016 Förderungen: - 2% Transfers: +17 %

3.000

2.000

3.594

Förderungen an Private

1.000 Transfers an die öffentliche Hand 0 2012

2013

2014

2015

2016

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2012 bis 2016.

„Klassische“ Förderungen gibt es v.a. für Sport, Kultur, Wirtschaft und Soziales Der Großteil der Förderungen und Transfers entfällt mit 73 Prozent auf Transferzahlungen an die öffentliche Hand (blauer Teil der folgenden Abbildung). Bedeutendste Ausgabenbereiche sind hierbei der Gesundheits- und Sozialbereich im Rahmen der Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage. Die Ausgaben für die Förderungen an Private lagen im Jahr 2016 bei 1,4 Mrd. Euro. Davon fließen 53 Prozent als Förderungen an Unternehmungen, 35 Prozent als Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck und 12 Prozent als Förderungen an private Haushalte. Die höchsten Förderungen bestehen im Bereich Bildung, Jugend & Wissenschaft, Daseinsvorsorge, Kultur & Sport und Wirtschaft.

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MANAGEMENT SUMMARY

Insgesamt zeigt sich, dass es sich bei nur einem kleineren Teil der Förderungen um Leistungen der Gemeinden handelt, über welche die Gemeinde frei verfügen kann. Dies trifft insbesondere auf die Kultur- und Sportförderung sowie die Wirtschaftsförderung, teilweise auch auf Förderungen im Sozialbereich zu, welche insgesamt ein Fördervolumen von 423 Mio. Euro aufweisen. Dies sind gerade einmal 8 Prozent der gesamten Förderungen und Transfers (grüner Teil der Abbildung). Bei den restlichen Förderungen (995 Mio. Euro – oranger Teil der Abbildung) handelt es sich vorwiegend um Zahlungsströme, welche mit einer konkreten Leistungserbringung in Zusammenhang stehen. Dies betrifft in hohem Maße die Zahlungen an gemeindeeigene Gesellschaften, aber auch konkrete Verträge mit NPOs – wie insbesondere im Kinderbetreuungsund Rettungsbereich. Abbildung 3: Transfers- und Förderausgaben nach Aufgabenbereichen in Mio. Euro, 2016

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Die Förderhöhe ist in hohem Maße von institutionellen und rechtlichen Vorgaben in den Bundesländern abhängig. Die höchsten Förderungen pro Kopf gibt es in Vorarlberg (250 Euro pro Kopf) und Tirol (236 Euro pro Kopf), die geringsten in Niederösterreich (68 Euro pro Kopf). Nach Raumtypen sind die Ausgaben der regionalen Zentren mit 161 Euro pro Kopf am höchsten, was mit deren regionaler Versorgungsfunktion erklärt werden kann.

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MANAGEMENT SUMMARY

Transfers gehen primär an die Länder Die Transferausgaben der Gemeinden spielen vor allem in den Bereichen Gesundheit (82 Prozent der Gesamtausgaben) und Soziales (61 Prozent der Gesamtausgaben) eine tragende Rolle, in welchem es Ko-Finanzierungsverpflichtungen der Gemeinden für Länderaufgaben im Rahmen von Umlagen gibt. Auch zwischen den Gemeinden bestehen zahlreiche Transferbeziehungen – etwa bei Bestehen von Gemeindeverbänden oder Gemeindekooperationen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund institutioneller Unterschiede nur ein Teil der Umlagen tatsächlich als Transfers an die Länder verbucht wird. So bestehen etwa in Oberösterreich und in der Steiermark Sozialhilfeverbände, an welche die Umlage zu entrichten ist. Auch im Gesundheitsbereich wird ein Teil der Umlagen an Fonds verbucht (etwa in NÖ), welche formal der Gemeindeebene zugeordnet werden. In beiden Fällen ist jedoch darauf zu verweisen, dass die Aufgabenverantwortung für Gesundheit und Soziales primär bei den Bundesländern liegt und es sich um eine Ko-Finanzierung der Gemeinden zu Landesaufgaben handelt, weshalb diese Transfers ebenfalls als Transfers an die Länder zu qualifizieren sind. Abbildung 4: Transferausgaben nach Aufgabenbereichen und Transfernehmern in Euro pro Kopf, 2016 200 175

Euro pro Kopf

150

Umlagen bei Gesundheit und Soziales werden teils auch als Transfers an Gemeinden verbucht. Inhaltlich sind sie den Transfers ans Land zuzuordnen.

85

67

125 100 75

112

50 25 0

92 12

12 26 5 Bildung, Jugend & Wissenschaft

Transfers an den Bund

45

14

25 Daseinsvorsorge

Finanzwirtschaft

Transfers an Länder

Gesundheit

5 4 Kultur und Sport

14 Politik, Verwaltung & Sicherheit

Transfers an Gemeinden & Gemeindeverbände

Soziales

6 4 Umwelt und Verkehr

Wirtschaft

Weitere Transfers an die öffentliche Hand

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Bei der Transferhöhe zeigen sich beträchtliche Bundeslandunterschiede. Die höchsten Pro-KopfAusgaben für Transfers bestehen in Kärnten (716 Euro pro Kopf), die niedrigsten im Burgenland (281 Euro pro Kopf). Bei der Unterscheidung nach Raumtypen zeigt sich auch bei den Transferausgaben, dass das durchschnittliche regionale Zentrum (605 Euro pro Kopf) – knapp gefolgt von urbanen Groß-, Mittel- und Kleinzentren (601 Euro pro Kopf) – die höchsten Ausgaben hat.

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MANAGEMENT SUMMARY

2

Weiterführende Hinweise

Klärungen zum Förderbegriff notwendig Die vorliegende Analyse zu den kommunalen Förderungen und Transfers hat gezeigt, dass mehrfach Abgrenzungsschwierigkeiten bei den Begrifflichkeiten bestehen, welche einerseits eine Gesamtübersicht erschweren, andererseits eine Vergleichbarkeit auf Gemeindeebene behindern. Gründe hierfür sind zum Einen institutionelle und rechtliche Unterschiede in den Bundesländern. Zum Anderen sind es aber auch unterschiedlich angewandte Standards im Rechnungswesen, welche den Vergleich erschweren. Eine ähnliche Herausforderung zeigt sich auf der Bundesebene bei den Zuschüssen an die ÖBB, welche im Bundesförderbericht nicht als Förderungen ausgewiesen werden, im Transparenzportal jedoch schon. Hier sind einheitliche Standards zu empfehlen, welche klarstellen, wie Transfers und Förderungen zu definieren sind. Auch der Umgang mit Zuschüssen an eigene Betriebe sollte einheitlich gehandhabt werden. Möglich wäre dies etwa durch bundesweit einheitliche Empfehlungen zur Verbuchung von Förderungen, welche die aktuellen Vorgaben der VRV1ergänzen. Ziel wäre dabei, dass bei jeder Verbuchung erkennbar ist, ob es sich um eine Förderung handelt oder nicht. Dies könnte dann etwa auch von der Statistik Austria übernommen und in den Gemeindefinanzdatensatz eingespeist werden. Weitere Transparenzerfordernisse Der Kommunale Förder- und Transferbericht macht die Notwendigkeit von mehr Transparenz deutlich. Diese wird durch das vom Bund forcierte Transparenzportal (Transparenzdatenbank) nicht erfüllt, da dieses Auswertungen nur in eingeschränktem Ausmaß zulässt. Darüber hinaus sind die Anforderungen und Zielsetzungen an die Transparenzdatenbank so vielschichtig2, dass die notwendige gebietskörperschaftsübergreifende Steuerung der Förderungen nicht möglich ist. Der Lösungsansatz hierfür liegt in „realer“ Transparenz aller Budgets der Gebietskörperschaften. Diese sind in ausreichender Granularität und Standardisierung im Open-Data-Format zu veröffentlichen. Dies ermöglicht, mit Methoden der Data-Science Auswertungen und Steuerungsinformationen für Förderungen im Bundesstaat zu erstellen. „Förderillusion“ auf Gemeindeebene Der größte Teil der kommunalen Förderungen an Private, Unternehmen und Vereine wird für die Gewährleistung der gesetzlich vorgegebenen kommunalen Leistungen aufgewendet (rund 1 Mrd. Euro). Das heißt, dass die Finanzierung der Abwasserentsorgung, Kinderbetreuung, Feuerwehr etc. zumeist als „Förderungen“ verbucht werden, da das bestehende Rechnungswesen keine entsprechende Unterteilung in „freiwillige Förderungen“ und „Förderungen im Rahmen von verpflichtenden Kommunalleistungen“ zulässt. Dies führt zu einer „Förderillusion“ auf Gemeindeebene. Es besteht zwar ein großes ausgewiesenes Fördervolumen, gleichzeitig aber ein geringer tatsächlicher Handlungsspielraum der Gemeinden. Die Finanzierung von gesetzlich vorgegebenen kommunalen Leistungen sollte jedoch nicht als Förderung ausgewiesen werden. Ob diese als Leistungsaufträge oder als Zuschüsse an eigene Betriebe im Sinne der Daseinsvorsorge kategorisiert werden sollten, ist zu klären. Die derzeitige 1 2

Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) sieht grundsätzlich eine bundesweit einheitliche Verbuchung bis zu einem gewissen Detaillierungsgrad vor. Die Buchung detaillierterer Verbuchungen liegen jedoch jeder Gemeinde frei. Neben klassischen Forderungen sind etwa auch Zahlungen im Rahmen der Mindestsicherung oder Sozialleistungen enthalten.

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MANAGEMENT SUMMARY

Situation ist jedoch unbefriedigend, da die Illusion sehr hoher Förderungen bei gleichzeitig geringem kommunalen Handlungsspielraum besteht. Sinkende politische Handlungsspielräume Die absoluten Ausgaben für kommunale Förderungen sind in den letzten fünf Jahren gleich geblieben, das heißt, diese sind im Vergleich zur Inflation beziehungsweise des BIP (plus 11 Prozent) gesunken. Im Gegensatz dazu sind die kommunalen Transfers um 17 Prozent gestiegen. Der finanzielle und politische Handlungsspielraum der österreichischen Städte zur Vergabe von Förderungen ist dadurch gesunken. Der Anstieg der Kosten für Soziales und Gesundheit, welche durch kommunale Transfers ko-finanziert werden, wurde zum Teil durch eine Reduktion der kommunalen Förderungen kompensiert. Hohe Bedeutung von Bundeslandspezifika Die beträchtlichen Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den kommunalen Förderungen pro Kopf (zwischen 68 und 250 Euro) sind großteils auf institutionelle und rechtliche Grundlagen zurückzuführen. Allerdings lässt ein geringeres Fördervolumen nicht automatisch den Schluss der höheren Effizienz zu. Vielmehr könnte ein hohes kommunales Fördervolumen auch Ausdruck eines höheren Grades an lokaler Selbstverwaltung (vor allem in Tirol und Vorarlberg) sein oder unterschiedlicher institutioneller Rahmenbedingungen (Ausgliederungen). Im Sinne eines starken und fairen Föderalismus ist ein Mehr an Transparenz unausweichlich, um die Effizienz und Effektivität der Förderungen zu erhöhen. Unterschiedliche Funktionen innerhalb der Regionen Interessant ist auch ein Vergleich der Förderausgaben nach Raumtypen. Hier zeigen sich bei den meisten Raumtypen mit 144 bis 161 Euro pro Kopf ähnlich hohe Pro-Kopf-Ausgaben. Dies kann als Indiz gewertet werden, dass es hier innerhalb der Regionen bereits zu einem Ausgleich kommt, welche jedoch derzeit noch nicht koordiniert abläuft. Die Förderausgaben des ländlichen Raums im Umland von Zentren weist etwa mit 103 Euro pro Kopf ein deutlich geringeres Fördervolumen pro Kopf auf, da diese verstärkt von der Infrastruktur- und Dienstleistungsbereitstellung von zentralen Orten profitieren. Als Ausgleichsmechanismus wären hier etwa regionale Förderfonds anzudenken, welche von den Gemeinden einer Region gemeinsam finanziert und verwaltet werden und eine innerhalb der Region abgestimmte Förderpolitik ermöglichen. Weiterführende Analysen sollten folgen Dennoch können Berichte wie der vorliegende einen Überblick über die Förder- und Transferlandschaft geben und als Anknüpfungspunkte für weitergehende Überlegungen dienen. Für die Zukunft sollte herausgearbeitet werden, welche Förder- und Transferbereiche genauer betrachtet werden sollen. Für diese Bereiche wären dann einheitliche und transparente Erhebungen notwendig, um insbesondere auch Entscheidungsgrundlagen für den Steuerungsprozess zu erhalten.

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EINLEITUNG

Einleitung 3

Ausgangslage und Zielsetzung

Dem österreichischen Förderwesen werden Effizienz- und Transparenzprobleme attestiert. Die Förderlandschaft ist nur schwer überschaubar, die Zielsetzungen der einzelnen Förderprogramme sind nicht ausreichend definiert und es mangelt an einer Abstimmung von Förderbereichen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.3 Um die Koordination und Steuerbarkeit des österreichischen Förderwesens zu erhöhen, wurde daher die Transparenzdatenbank ins Leben gerufen. Zweck der Transparenzdatenbank4 ist es dabei, ein weitreichendes Informations-, Kontroll- und Steuerungstool zu entwickeln. Wie der Rechnungshof 2017 feststellte, können diese Zwecke bislang nicht erreicht werden und es werden mehrere Unzulänglichkeiten genannt. Hierzu zählen Schwächen in der Erfassungslogik (Abgrenzungen von Förderungen), Inkonsistenzen, Informations- und Erfassungslücken sowie der beschränkte Datenzugriff für Förderungsabwickler, Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit.5 Die Gemeindeebene ist von der Transparenzdatenbank (noch) nicht umfasst. Doch auch für die Gemeindeebene gilt, die Förderungen sichtbar zu machen und damit dem Auftrag nach mehr Transparenz im Förderbereich nachzukommen. „In den Budgets der Gebietskörperschaften sollten Direktförderungen quantifiziert und gegliedert nach Themenbereich, Zweck und Zielsektor (Unternehmen, private Haushalt und staatsnahe Organisationen) erkenntlich sein. Derzeit werden z. B. Förderausgaben der Gemeinden im Regelfall weder gesondert gekennzeichnet noch vollständig ausgewiesen.“6 Es zeigt sich, dass Übersichten zu Transfers noch fehlen. Allerdings bestehen bereits einzelne Pilotprojekte, welche der Transparenzsteigerung von kommunalen Förderungen dienen. Zu nennen ist hier insbesondere der Subventions-Checker (www.offenerhaushalt.at), welcher derzeit von einzelnen Städten umgesetzt wird. In diesem Tool gibt es die Möglichkeit eines Überblicks über die Struktur der Förderungen nach Aufgabenbereichen sowie einer Vertiefung auf einzelne Förderungen. Aggregierte Informationen für alle Gemeinden Österreichs – etwa nach Fördernehmern oder Förderbereichen – liegen nicht flächendeckend vor. Nur bei den Transfers zwischen den Gebietskörperschaften oder dem Fördervolumen der Gemeinden bestehen Übersichten, etwa im Rahmen der Gebarungsstatistik der Statistik Austria7. Auch existieren bereits detaillierte Analysen und Übersichten zu den Transferzahlungen zwischen Ländern und Gemeinden8. Ein Faktor, der bisherige Übersichten zu Förderungen erschwert, ist die Abgrenzung des Förderungsbegriffes. Dies wird in einer aktuellen Studie von Grossmann im Auftrag des Fiskalrates9 hervorgestrichen. Derzeit bestehen unterschiedliche Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen, welche etwa in der Weiterentwicklung der Transparenzdatenbank zu lösen sind. Dies trifft insbesondere auch auf die Gemeindeebene zu, wo sowohl Förderungen an Unternehmen und Private bestehen, als auch intensive Transferbeziehungen zu den Ländern. 3

vgl. Grossmann: Förderungen in Österreich, 2018, S. 3. § 2 Transparenzdatenbankgesetz 2012 Vgl. Rechnungshof: Transparenzdatenbank, 2017, S. 15 ff. 6 Siehe Grossmann: Förderungen in Österreich, 2018, S. 26. 7 Statistik Austria: Gebarungsübersichten 2017, 2018. 8 Siehe hierzu etwa Mitterer et al.: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen, 2016. Biwald et al.: Transfers und Kostentragung, 2010. 9 Grossmann: Förderungen in Österreich, 2018. 4 5

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EINLEITUNG

Im Folgenden wurde daher das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung vom Österreichischen Städtebund beauftragt, einen kommunalen Förder- und Transferbericht zu erstellen, welcher einen Überblick zu den kommunalen Förderungen und Transfers gibt. Dabei sollen die folgenden Zielsetzungen verfolgt werden:    

4

Steigern der Transparenz bei kommunalen Förderungen und Transfers Vorschlag für Begriffsdefinitionen von Förderungen auf der kommunalen Ebene Verschaffen eines Überblicks zu Struktur und Entwicklung von kommunalen Förderungen und Transfers Detaillierte Betrachtung von kommunalen Förderungen und Transfers nach Bundesland und Raumtyp10

Inhalte

Im ersten Kapitel wird ein Überblick zu den Förderungen und Transfers der Gemeinden gegeben. Hierbei wird einerseits auf die Zusammensetzung eingegangen – insbesondere nach Transfernehmern sowie nach Aufgabenbereichen. Andererseits erfolgt eine Betrachtung der zeitlichen Entwicklung. Es wird der Frage nachgegangen, inwieweit es in den letzten fünf Jahren zu Verschiebungen nach Aufgabenbereichen oder Transfernehmern gekommen ist. Das zweite Kapitel widmet sich schwerpunktmäßig den Förderungen von Gemeinden an Private. Neben einem generellen Überblick zu den Fördernehmern und Aufgabenbereichen werden im speziellen die Unterschiede nach Bundesland und Regionstyp herausgearbeitet. Im dritten Kapitel werden analog zum zweiten Kapitel die Transfers von den Gemeinden an die öffentliche Hand näher beleuchtet. Das vierte Kapitel umfasst schließlich eine kurze Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse. Wien wird aufgrund seiner Doppelfunktion als Land und Gemeinde nicht in die Betrachtung einbezogen.

5

Zum Begriff der kommunalen Transfers sowie methodische Hinweise

5.1

Abgrenzung von Förderungen und Transfers

Grundsätzlich stehen mehrere Instrumente zur Förderung Dritter zur Verfügung:        10

„direkte Geldleistungen Kreditbürgschaften (…), zinsgünstige Darlehen und Zinszuschüsse Spezifische Steuervergünstigungen (z. B. spezielle Tarife (…), Steuerermäßigungen) Kapitalbeteiligungen Kauf von Leistungen zu überhöhtem Preis oder Abgabe von staatlichen Leistungen zu verbilligten Preisen (…) Regulierende Eingriffe mit Einfluss auf Marktpreise Sachleistungen (Schulbücher, Freifahrten etc.)“11

Die Zuteilung der Gemeinden und Städte zu den einzelnen Raumtypen erfolgte anhand der „Urban-Rural-Typologie“ der Statistik Austria aus dem Jahr 2016. Näheres siehe die methodischen Erläuterungen. Siehe Grossmann: Förderungen in Österreich, 2018, S. 7.

11

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EINLEITUNG

In der finanzstatistischen Auswertung auf der Gemeindeebene kann nur eine Beschränkung auf direkte Geldleistungen erfolgen, da eine flächendeckende Analyse von indirekten Förderungen aufgrund der fehlenden Datenverfügbarkeit nicht möglich ist. Gerade auf Gemeindeebene kann dies aber mehrere Aspekte betreffen, wie etwa     

Steuerbegünstigungen (z. B. Steuerstundung) Kostenfreie Bereitstellung von Gemeindeinfrastruktur und -dienstleistungen (z. B. Überlassung von Einrichtungen wie Turnsälen und Veranstaltungsräumen) Abgabe von Leistungen zu verbilligten Preisen (z. B. günstige Grundstücksabgabe an gemeinnützige Wohnbauvereinigung zur Bereitstellung günstigen Wohnraumes) Sachleistungen (z. B. Baby-Rucksack zur Geburt eines Kindes, Gratis-Shuttle-Dienste) Übernahme von Haftungen für ausgelagerte Gesellschaften oder sonstige private Unternehmen

In weiterer Folge erfolgt eine Konzentration auf Geldleistungen. Doch selbst bei diesen Transfers und Förderungen handelt es sich um keine homogene Masse, sondern diese können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. So unterscheiden sich verschiedene Transfer- und Förderarten beispielsweise hinsichtlich der Zweckbindung (Bindung an bestimmte Zwecke oder allgemeine Finanzzuweisung), der Mitfinanzierung (etwa bestehende Mitfinanzierungspflicht), des Zuteilungsprinzips (konkrete Verteilungsparameter), der Periodizität (einmalig oder laufend) oder der Evaluierung (Ausmaß der Kontrolle und Evaluierung).12 Auch die VRV 1997 sieht einen sehr breiten Transferbegriff vor. „Förderungsausgaben sind Ausgaben für Maßnahmen Dritter, die zur Erfüllung kultureller, sozialer, wirtschaftlicher sowie sonstiger staatspolitischer und gesellschaftspolitischer Aufgaben getroffen werden, soweit hiefür keine unmittelbare Gegenleistung erfolgt.“13 Mit der VRV 2015 soll der Förderbegriff an das Bundeshaushaltsgesetz 201314 angepasst werden: „Unter einer Förderung ist der Aufwand für zins- oder amortisationsbegünstigte Gelddarlehen, Annuitäten-, Zinsen- oder Kreditkostenzuschüsse sowie sonstige nicht rückzahlbare Geldzuwendungen zu verstehen, welche die Gebietskörperschaft einer natürlichen oder juristischen Person für eine von dieser erbrachten oder beabsichtigten Leistung, an welcher ein ehrliches, von der Gebietskörperschaft wahrzunehmendes Interesse besteht, gewährt.“15 Da die vorliegenden Analysen auf den Datensätzen gemäß der VRV basieren, wird der breiten Definition an Transfers gefolgt. In weiterer Folge erfolgt dabei eine grundsätzliche Trennung in zwei Transferarten:  

„Transfers“: Dies umfasst sämtliche Transfers an die öffentliche Hand – daher etwa an andere Gemeinden und Gemeindeverbände oder an die Bundesländer; „Förderungen“: Hierunter fallen alle Transfers an Private, wie beispielsweise an Unternehmungen oder private Haushalte.

12

Biwald et al.: Projekt Transfers und Kostentragung, 2010, S 13. VRV 1997, Anlage 4. BGBl. Nr. 787/1996 idF BGBl. II Nr. 313/2015. BHG 2013. BGBl. I Nr. 139/2009 idF BGBl. I Nr. 60/2018. 15 § 8 Abs. 5 VRV 2015. BGBl. II Nr. 313/2015 idF BGBl. II Nr. 17/2018. 13 14

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EINLEITUNG

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die konkrete Abgrenzung der Förderungen bzw. Transfers nach Transfernehmern und ordnet diese den Posten der VRV 1997 zu. Eine detaillierte Beschreibung befindet sich in Tabelle 15 im Anhang. In der weiteren Analyse wurden einzelne Transfernehmer zusammengefasst, wie in der letzten Spalte ausgewiesen. Tabelle 1: Förderungen und Transfers gemäß VRV 1997 sowie in der Analyse verwendete Begriffe Förderungen und Transfers gemäß VRV 1997 Posten Transfer- bzw. Förderungsnehmer

laufende einmalige Transfers Transfers

in der Analyse verwendete (zusammengefasste) Begriffe

Förderungen - privater Sektor Laufende Transferzahlungen / Kapitaltransverzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) Laufende Transferzahlungen / Kapitaltransferzahlungen an Finanzunternehmungen (Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften und rechtlich selbstständige Pensionskassen) Sonstige laufende Transferzahlungen / Kapitaltransferzahlungen an private Haushalte Laufende Transferzahlungen / Kapitaltransferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

755

775 Förderungen an Unternehmungen und Finanzunternehmungen

756

776

768

778

Förderungen an private Haushalte

757

777

Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

Transfers - öffentlicher Sektor Laufende Transferzahlungen / Kapitaltransferzahlungen an Bund, Bundesfonds und Bundeskammern Laufende Transferzahlungen / Kapitaltransferzahlungen an Länder, Landesfonds und Landeskammern Laufende Transferzahlungen / Kapitaltransferzahlungen an Gemeinden, Gemeindeverbände und -fonds Laufende Transferzahlungen / Kapitaltransferzahlungen an Sozialversicherungsträger Laufende Transferzahlungen / Kapitaltransferzahlungen an sonstige Träger des öffentlichen Rechtes Laufende Transferzahlungen / Kapitaltransferzahlungen an das Ausland

750

770

Transfers an den Bund

751

771

Transfers an Länder

752

772

Transfers an Gemeinden und Gemeindeverbände

753

773

754

774

780

785

Weitere Transfers an die öffentliche Hand

Quelle: KDZ: eigene Darstellung; VRV 1997 BGBl. II 787/1996 idF 118/2007.

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EINLEITUNG

5.2

Methodische Hinweise

Abgrenzung des Förder- und Transferbegriffs Einbezug von Städtevertreterinnen und -vertretern Die Städte Salzburg, Bregenz, Eisenstadt, Innsbruck, Linz, Villach und Wels veröffentlichen seit mehreren Jahren auf der Plattform www.offenerhaushalt.at im „Subventions-Checker“ die kommunalen Förderungen. Dabei werden alle Förder- und Transfer-Auszahlungen mitsamt den Förderkategorien und Fördernehmern der Städte aufgelistet. Die herangezogene Förderdefinition basiert auf den Vorgaben der VRV 199716. Die Förderdaten müssen manuell aus den Buchhaltungssystemen der Städte ausgelesen werden. Im September 2016 haben sich interessierte Städte auf Standards geeinigt, um Förderungen automatisch aus den Gemeindehaushaltsdaten auszulesen. Auf Initiative des KDZ und des Österreichischen Städtebundes wurden hierzu im Rahmen eines Workshops am 22.9.2016 in Salzburg jene Posten und Ansätze sowie Kategorien definiert, welche die Grundlage für diesen „Kommunalen Förder- und Transferbericht“ darstellen. Abgrenzung der Transfers und Förderungen Basierend auf den Vorarbeiten wurde schließlich eine sehr breite Definition des Transferbegriffs gewählt. Die näheren Zuordnungen der Transfers bzw. Förderungen gemäß VRV 1997 befinden sich oben bzw. im Anhang. Finanzstatistische Auswertungen Datenquelle Grundlegende Quelle für die finanzstatistischen Analysen ist der Gemeindefinanzdatensatz der Statistik Austria (Jahre 2012 bis 2016). In den Auswertungen erfolgt keine Differenzierung zwischen ordentlichem und außerordentlichem Haushalt. Gesonderte Darstellung von Transfers und Förderungen Um eine übersichtlichere Darstellung der Ergebnisse zu ermöglichen, wurden die Ausgaben der Gemeinden für Transfers und Förderungen im 1. Kapitel zusammengefasst nach Aufgabenbereichen und Transfer- bzw. Förderungsnehmer ausgewertet. Die Kapitel 2 und 3 sehen eine jeweils getrennte Auswertung vor. Auswertung nach Aufgabenbereichen Eine Übersicht der Aufgabenbereiche inkl. Zuordnung zu den Gruppen bzw. Ansätzen der VRV 1997 befindet sich in Tabelle 14 im Anhang. Berechnung der Pro-Kopf-Werte Die Berechnung der Pro-Kopf-Werte basiert auf den Mittelwerten der einzelnen Gemeinden und repräsentiert damit eine durchschnittliche Gemeinde innerhalb der dargestellten Gliederung. Dafür wird zuerst der Pro-Kopf-Wert für jede einzelne Gemeinde errechnet und dann der Mittelwert der Pro-Kopf-Werte der Gemeinden im jeweiligen Bundesland oder im entsprechenden Raumtyp gebildet.

16

Siehe Seite 7

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EINLEITUNG

Diese Berechnungsmethode ermöglicht die Darstellung der Werte für eine durchschnittliche Gemeinde. Ausreißer verlieren mit dieser Methode an Gewicht. Bei einer geringen Anzahl an Werten (da etwa nur wenige Gemeinden in diesen Bereichen Förderungen oder Transfers geben) kann es zu einer Unterrepräsentation gegenüber einer summenweisen Betrachtung kommen (bei der Summenmethode würden die gesamten Ausgaben etwa in einem Bundesland den gesamten Einwohnerinnen und Einwohnern pro Bundesland gegenübergestellt werden). Gemeindeklassifzierungen Die Zuteilung der Gemeinden und Städte zu den einzelnen Raumtypen17 erfolgte anhand der „Urban-Rural-Typologie“ der Statistik Austria aus dem Jahr 2016. Die Zuordnung der einzelnen Gemeinden zu den Raumtypen erfolgte durch die Statistik Austria aufgrund von unterschiedlichen Erreichbarkeiten, des Bevölkerungspotentials und dem Vorhandensein von bestimmten Infrastrukturen18. Die insgesamt elf Raumtypen wurden für die Auswertungen in dieser Studie zu folgenden vier Kategorien zusammengefasst:    

Ländlicher Raum Ländlicher Raum in Umkreis von Zentren Regionale Zentren Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

Wien wird aufgrund seiner Doppelfunktion als Land und Gemeinde nicht in die Betrachtung einbezogen. Methodische Einschränkungen hinsichtlich Vergleichbarkeit Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse nach Bundesland und Raumtyp wird durch mehrere Faktoren eingeschränkt: 

 17 18 19

Unterschiedliche Verbuchungspraktiken der Gemeinden: Die bestehende VRV 199719 sieht zwar Vorgaben zur Zuordnung nach Ausgabenarten oder Aufgabenbereichen vor, allerdings bestehen auch Auslegungsmöglichkeiten. Teils bestehen auch landesspezifische Konkretisierungen, welche in den Ländern durchaus unterschiedlich ausfallen. Abgrenzungsschwierigkeiten des Transferberichts: In der VRV 1997 ist grundsätzlich eine Differenzierung von Transfers nach Fördernehmern vorgesehen. Allerdings werden hier sämtliche Transfers – daher etwa auch Geldflüsse an Beteiligungen der Gemeinden – umfasst. Unterschiedliche institutionelle Gegebenheiten: Kommunale Leistungen können sowohl durch die Gemeinde als auch im Rahmen von ausgelagerten Einheiten erbracht werden – dies können etwa gemeindeeigene Gesellschaften oder aber auch Gemeindeverbände sein. Von den Gemeinden wird dies in unterschiedlichem Ausmaß in Anspruch genommen. So bestehen sowohl bundeslandspezifisch unterschiedliche Ausprägungen als auch unterschiedliche institutionelle Gegebenheiten. Bei einem hohen Anteil an ausgelagerten Einheiten steigen dann auch die Transfers an Unternehmen oder an Gemeindeverbände. Beschränkung auf den Gemeindehaushalt: Förderungen, welche durch gemeindeeigene Gesellschaften oder Gemeindeverbände vergeben werden, können nicht erfasst werden.

Karte mit der Zuordnung siehe Anhang. Vgl. Statistik Austria: Urban-Rural-Typologie 2016. S. 2ff. Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997

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FÖRDERUNGEN UND TRANSFERS IM ÜBERBLICK

I

Förderungen und Transfers im Überblick

Im Folgenden wird ein Überblick zu den Förderungen der Gemeinden an Private sowie zu den Transfers der Gemeinden an die öffentliche Hand gegeben. Hierbei interessieren einerseits die Struktur, daher die Zusammensetzung der Fördernehmer, sowie die Mittelverwendung nach Aufgabenbereichen. Andererseits wird auf die Entwicklung der letzten fünf Jahre eingegangen.

1

Struktur der Förderungen und Transfers

5,2 Mrd. Euro Förderungen und Transfers Im Jahr 2016 brachten die Österreichischen Gemeinden (exkl. Wien) insgesamt 1,4 Mrd. Euro an Förderungen an Private auf – daher an private Haushalte, private Organisationen ohne Erwerbszweck sowie an Unternehmen. Hinzu kommen noch 3,8 Mrd. Euro Transfers an die öffentliche Hand, insbesondere an die Länder und Gemeinden sowie Gemeindeverbände. Das gesamte Förder- und Transfervolumen beläuft sich auf 5,2 Mrd. Euro. Die Transfers an die öffentliche Hand sind dabei um das 2,7fache höher als die Förderungen an private Haushalte. Drei Viertel sind Transfers an andere Gebietskörperschaften (3,8 Mrd. Euro), ein Viertel Förderungen an Private (1,4 Mrd. Euro) Die bedeutendsten Ausgaben sind dabei Transfers an die Länder (43 Prozent) und Transfers an die Gemeinden und Gemeindeverbände (25 Prozent). Die Transfers an die Länder umfassen insbesondere die Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlage. Auch zwischen den Gemeinden bestehen zahlreiche Transferbeziehungen – etwa Beiträge im Rahmen von Schulerhalterverbänden oder bei anderen Gemeindekooperationen. Den größten Anteil in der Kategorie der Förderungen haben Förderungen an Unternehmen mit rund 14 Prozent, welche in hohem Maße der Finanzierung von gemeindeeigenen Gesellschaften – und daher auch der Erbringung von kommunalen Leistungen – dienen. Abbildung 5: Transferausgaben und Förderungen nach Förder- bzw. Transfernehmern in Mio. Euro, 2016 27% Förderungen

177 493 Transfers an Länder v.a. Umlagen

Transfers an Gemeinden & Gemeindeverbände z.B. Schulerhalterbeträge, Gemeindekooperationen, aber auch Umlagen

748 2.240

Weitere Transfers an die öffentliche Hand v.a. Umlagen Förderungen an Unternehmungen v.a. gemeindeeigene Gesellschaften

256

Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck z.B. Rettungsbeitrag Förderungen an private Haushalte z.B. Wohnbeihilfe 1.323

73% Transfers

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016. Anmerkung: ohne Wien.

17 31.01.19


FÖRDERUNGEN UND TRANSFERS IM ÜBERBLICK

Umlagen sind wichtigster Ausgabenbereich Nach Aufgabenbereichen wurden die größten Anteile für die Bereiche Soziales (31 Prozent) und Gesundheit (23 Prozent) aufgewendet. Der Aufgabenbereich Soziales umfasst vorwiegend die Ko-Finanzierungsverpflichtungen der Gemeinden in den Bereichen Pflegedienstleistungen, Jugendwohlfahrt, Behindertenhilfe und bedarfsorientierte Mindestsicherung (Sozialhilfeumlagen). Im Gesundheitsbereich bestehen vor allem die Krankenanstaltenumlage zur Ko-Finanzierung von Krankenanstalten sowie die Beiträge für Rettungs- und Warndienste. Transfers bei der Daseinsvorsorge gehen vorwiegend an gemeindeeigene Gesellschaften zur Erbringung öffentlicher Leistungen (z. B. Schwimmbäder). Transfers im Bereich Finanzwirtschaft umfassen zu 85 Prozent die Landesumlage – daher ebenfalls eine Ko-Finanzierungsleistung der Gemeinden zu Landesaufgaben. Im Bereich Bildung, Jugend und Wissenschaft bestehen Transfers beispielsweise an private Kinderbetreuungs- oder Freizeiteinrichtungen oder auch an Jugendvereine. Der Bereich Kultur und Sport kommt primär privaten Vereinen zugute – wie etwa Sport- oder Kulturvereinen. Im Bereich Politik, Verwaltung & Sicherheit betreffen rund 40 Prozent der Transfers Pensionen und knapp 20 Prozent die Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren. Weiters finden sich hier etwa auch Transfers an gewählte Gemeindeorgane (z. B. Sitzungsgelder20). Unter den Bereich Wirtschaft fällt die Wirtschaftsförderung. Im Bereich Verkehr bestehen in manchen Bundesländern Ko-Finanzierungsverpflichtungen der Gemeinden zum ÖPNRV, zum Teil finden sich hier auch Kostenzuschüsse bei Straßenbauprojekten. Abbildung 6: Förderungen und Transferausgaben nach Aufgabenbereichen in Mio. Euro, 2016 133 145

Bildung, Jugend & Wissenschaft (Schulerhalterbeiträge, private Kindergärten, Horte)

450

Daseinsvorsorge (Gemeindegesellschaften, z.B. Schwimmbad)

530

Finanzwirtschaft (Landesumlage) Gesundheit (Krankenanstaltenumlage, Rettungsbeitrag)

1.640 490

Kultur & Sport (Sport- und Kulturvereine) Politik, Verwaltung & Sicherheit (Pensionsfonds, Feuerwehr) Soziales (Sozialhilfeumlage)

319

1.205 326

Umwelt & Verkehr (Ko-Finanzierung ÖPNRV, Zuschüsse Straßenbauprojekte) Wirtschaft (Wirtschaftsförderung)

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016. 21 Anmerkung: ohne Wien .

20 21

Das sind Beiträge an politische Parteien. Dies betrifft auch alle weiteren Abbildungen und Auswertungen.

18 31.01.19


FÖRDERUNGEN UND TRANSFERS IM ÜBERBLICK

Transfers und Förderungen verteilen sich dabei in unterschiedlichem Ausmaß auf die Aufgabenbereiche. Die drei Bereiche Finanzwirtschaft, Gesundheit und Soziales sind im überwiegenden Maße durch Transfers (Umlagen) bestimmt. Überwiegend Förderungen finden sich nur in den Bereichen Bildung, Jugend & Wissenschaft, in der Daseinsvorsorge, bei Kultur & Sport sowie im Bereich Wirtschaft. Im Sozialbereich ist darauf hinzuweisen, dass etwa die Hälfte der Förderungen an Private auf die Statutarstädte in der Steiermark und in Oberösterreich entfällt, welche dort Bezirksverwaltungsagenden wahrnehmen. Diese zahlen daher Sozialleistungen mit gesetzlichen Ansprüchen aus. Abbildung 7: Förderungen und Transferausgaben nach Aufgabenbereich und Förder- bzw. Transfernehmer zusammengefasst in Mio. Euro, 2016 1.600

201

1.400

in Mio. Euro

1.200

57

1.000

555

417

800 600 59

400

884

297

269

730 86

424

200

252

224

132

147

64 51

133

Umwelt & Verkehr

Wirtschaft

86

0 Bildung, Jugend & Wissenschaft

Daseinsvorsorge

Finanzwirtschaft

Transfers an Länder

Gesundheit Kultur & Sport

Politik, Verwaltung & Sicherheit

Weitere Transfers an die öffentliche Hand

Soziales

Förderungen an Private

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Schwierige Begriffsabgrenzung Bei der Betrachtung der Förderungen zeigt sich die Problematik der Begriffsabgrenzung. So befinden sich im Bereich der Daseinsvorsorge in hohem Ausmaß Zahlungen an gemeindeeigene Gesellschaften. Es handelt sich daher nur um eine ausgelagerte Leistung. Würde diese Leistung innerhalb des Gemeindehaushaltes erbracht werden, gäbe es auch diese Zahlungen nicht. Eine direkte Gegenleistung findet sich bei Förderungen im Kinderbetreuungsbereich. Hier werden Zuschüsse an z. B. private Kindergärten oder Horte vergeben, welche in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft sind (z. B. Öffnungszeiten). Würden die Kinderbetreuungsleistungen nicht durch private Einrichtungen erbracht werden, müssten die Gemeinden diese selbst erbringen, um ein entsprechendes Kinderbetreuungsangebot zu gewährleisten. Nennenswert sind etwa auch die Ausgaben für Feuerwehren in der Höhe von 57 Mio. Euro im Bereich Politik, Verwaltung & Sicherheit. Hier ist jedoch darauf zu verweisen, dass eine

19 31.01.19


FÖRDERUNGEN UND TRANSFERS IM ÜBERBLICK

gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden besteht, den örtlichen Brandschutz und Gefahrenschutz zu gewährleisten. Nur sieben Prozent der Transfers und Förderungen sind „klassische Förderungen“ Aufgrund der unterschiedlichen Handlungsspielräume im Förderbereich werden diese in der folgenden Abbildung 8 nochmals differenziert. Mit 995 Mio. Euro bestehen Förderungen im Rahmen von verpflichtenden kommunalen Leistungen vor allem in den Bereichen Daseinsvorsorge, Soziales, Schule und Jugend sowie Kinderbetreuung. Tatsächliche Handlungsspielräume zeigen sich nur in wenigen „klassischen“ Förderbereichen. Dies betrifft vor allem die Bereiche Kultur, Sport, Wirtschaft und Soziales, welche sich insgesamt auf 423 Mio. Euro belaufen. Bei den Sozialausgaben handelt es sich etwa um Mietbeihilfen oder finanzielle Unterstützungen für in Not geratene Familien. Im Kultur- und Sportbereich werden in hohem Maße Vereine gefördert, unter den Wirtschaftsbereich fällt die Wirtschaftsförderung an Unternehmen. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass aufgrund der aktuell fehlenden Abgrenzung von Förderungen im engeren Sinn die hier erfolgte Abgrenzung lediglich eine Annäherung sein kann. So existieren etwa auch weitere kommunale Förderungen mit Handlungsspielräumen in weiteren Aufgabenbereichen, wie etwa Förderungen der Althaussanierung oder die Förderung von ÖVSemestertickets für Studentinnen und Studenten. Abbildung 8: Transfers- und Förderausgaben nach Aufgabenbereichen in Mio. Euro, 2016

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

20 31.01.19


FÖRDERUNGEN UND TRANSFERS IM ÜBERBLICK

Gleichzeitig ist nicht davon auszugehen, dass sämtliche unter „Förderungen mit tatsächlichem Handlungsspielraum“ ausgewiesenen Förderungen auch freie Handlungsspielräume ermöglichen, da etwa auch Ko-Finanzierungsleistungen der Gemeinden – etwa im Sport- oder Kulturbereich – bestehen. Beim Großteil der Transfers bestehen keine Handlungsspielräume der Gemeinden. Dies betrifft in erster Linie die Umlagen (diese finden sich großteils bei den Transfers an die Länder, teils auch bei weiteren Transfers an die öffentliche Hand in den Bereichen Finanzwirtschaft, Gesundheit und Soziales). Wenig Spielräume zeigen sich auch im Bereich Politik, Verwaltung & Sicherheit, wo insbesondere Zahlungen an Pensionsfonds vorgegeben sind. Im Bereich Umwelt & Verkehr finden sich in hohem Maße Ko-Finanzierungsmaßnahmen (etwa zum öffentlichen Verkehr oder zu Straßenbau- oder Schutzwasserbauprojekten von Bund und Ländern) und in nur geringem Ausmaß tatsächliche Zusatzbestellungen im öffentlichen Verkehrsbereich. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Förderungen und Transfers nach Aufgabenbereichen und Transfernehmern.

21 31.01.19


Förderausgaben gesamt

Transfers an den Bund

Transfers an Länder

Transfers an Gemeinden & Gemeindeverbände

Weitere Transfers an die öffentliche Hand

Transferausgaben gesamt

Förder- und Transferausgaben gesamt

Anteil Förder- und Transferausgaben an allen Gesamtausgaben der Gemeinden

8.046.663 141.864.764 118.655.319

268.566.747

636.646

49.224.395

113.980.488

17.641.454

181.482.983

450.049.730

2,2%

2.371.532

11.781.620

6.912.492

21.065.644

279.550

163.953

45.724

1.671.328

2.160.555

23.226.199

0,1%

Kinderbetreuung

1.517.623

94.008.543

23.806.112

119.332.278

23.300

15.267.944

2.863.729

1.884.104

20.039.077

139.371.355

0,7%

36.074.601

87.936.714

128.168.824

333.796

33.792.499

111.071.035

14.086.022

159.283.351

287.452.175

1,4%

10.985.416 283.970.254

296.627.933

246.820

8.734.613

138.438.329

85.537.033

232.956.794

529.584.727

2,6%

5.792.405

431.543.104

490.045.190

2,4%

34.699.478 1.147.406.556

1.204.645.410

5,9% 1,6%

Schule und Jugend

4.157.509

Daseinsvorsorge

1.672.263

Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

Bildung, Jugend und Wissenschaft Erwachsenenbildung und Wissenschaft

Förderungen an private Haushalte

Förderungen an Unternehmungen

Transfers an die öffentliche Hand

Finanzwirtschaft

532.737

3.140.852

54.828.497

58.502.086

210.389

423.528.254

2.012.056

Gesundheit

669.759

54.889.064

1.680.031

57.238.854

3.218

730.061.152

382.642.708

5.021.269 145.861.708 101.604.715

252.487.692

58.400

38.403.730

21.658.996

13.645.066

73.766.192

326.253.884

4.670.589

79.855.440

72.713.674

157.239.703

58.400

35.566.266

21.086.077

13.403.041

70.113.784

227.353.487

1,1%

Sport

350.681

66.006.267

28.891.040

95.247.988

0

2.837.464

572.919

242.026

3.652.409

98.900.397

0,5%

27.973.308

32.789.874

24.793.543

85.556.725

119.080

86.145.992

88.981.472

57.788.916

233.035.461

318.592.185

1,6%

922.580

7.294.397

7.693.804

15.910.780

76.071

1.139.520

1.824.387

43.149.588

46.189.567

62.100.347

0,3%

27.050.728

25.495.477

17.099.740

69.645.944

43.009

85.006.472

87.157.085

14.639.328

186.845.894

256.491.838

1,3%

117.769.471

54.860.622

28.758.639

201.388.732

2.915.525

883.595.150

547.450.847

4.558.600 1.438.520.122

1.639.908.854

8,1%

64.367.134 14.895.618

0,7%

Politik, Verwaltung und Sicherheit Sicherheit Verwaltung und Politik

Soziales Umwelt und Verkehr

6.102.297

9.203.644

49.061.193

17.972.693

23.310.650

12.696.848

68.875.810

133.242.944

Umwelt

4.129.841

3.410.510

7.871.880

15.412.231

14.476.390

4.773.149

7.954.895

3.353.831

30.558.265

45.970.496

0,2%

Verkehr

1.972.456

5.793.134

41.189.313

48.954.903

419.229

13.199.544

15.355.755

9.343.017

38.317.545

87.272.448

0,4%

Wirtschaft Gesamtausgaben nach Förder- bzw. Transfernehmer Anteil Gesamtausgaben nach Förderbzw. Transfernehmer an allen Gesamtausgaben der Gemeinden

8.845.014

39.716.426

84.159.816

132.721.257

131.576

2.258.869

4.825.987

4.680.750

11.897.182

144.618.438

0,7%

176.632.781 493.312.370 747.512.007 1.417.457.158 19.217.272 2.239.924.848 1.323.301.533 237.040.551 3.819.484.203

5.236.941.361

25,8%

0,9%

2,4%

3,7%

7,0%

0,1%

11,0%

6,5%

1,2%

18,8%

25,8%

FÖRDERUNGEN UND TRANSFERS IM ÜBERBLICK

Kultur und Sport Kultur

Tabelle 2: Ausgaben der Gemeinden für Förderungen und Transfers in Euro sowie deren Anteil an den Gesamtausgaben in Prozent, 2016

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018; auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

22 31.01.19

Förderungen an Private


FÖRDERUNGEN UND TRANSFERS IM ÜBERBLICK

98 Prozent der Gemeinden vergeben Kultur- und Sportförderungen, 96 Prozent Sozialleistungen an Private, 90 Prozent Wirtschaftsförderungen Interessant ist weiters, inwieweit bestimmte Transfers und Förderungen auf sämtliche Gemeinden zutreffen, oder ob es je nach Aufgabenbereich bzw. Transfernehmer Unterschiede gibt. Im Aufgabenbereich Gesundheit bestehen bei 95 Prozent der Gemeinden Transfers an die Länder sowie in 52 Prozent der Gemeinden Transfers an die öffentliche Hand (betrifft andere Organisationsformen wie etwa Gesundheitsfonds, ist aber dem Land zuzuordnen). Nur in der Steiermark werden keine Krankenanstaltenumlage eingehoben. Zusätzlich sind in 95 Prozent der Gemeinden auch Förderungen an Private verbucht – dies betrifft in erster Linie den Rettungsbeitrag. Im Bereich Soziales bringen 96 Prozent der Gemeinden Förderungen an private Haushalte auf, dies sind etwa Einmalzahlungen für in Not geratene Gemeindebürgerinnen und -bürger oder Mietzinszuzahlungen. Darüber hinaus entrichten 67 Prozent der Gemeinden Umlagen direkt an die Länder bzw. 57 Prozent der Gemeinden Umlagen an die öffentliche Hand (betrifft wiederum andere Organisationsformen wie etwa Sozialhilfeumlage, ist aber dem Land zuzuordnen). In Summe leisten sämtliche österreichischen Gemeinden Sozialhilfeumlagen. Durchgängig häufig sind Förderungen an Private. So geben 98 Prozent aller Gemeinden Förderungen im Kultur- und Sportbereich, 90 Prozent aller Gemeinden Wirtschaftsförderungen, 92 Prozent der Gemeinden verbuchen Transfers im Bereich Sicherheit, Verwaltung und Politik (etwa Freiwillige Feuerwehr oder Sitzungsgelder) und 90 Prozent im Bereich Bildung, Jugend und Wissenschaft (etwa Schulerhalterbeiträge oder Gemeindekooperationen im Kinderbetreuungsbereich). Tabelle 3: Anteil der Gemeinden die Förder- bzw. Transfernehmern sind nach Aufgabenbereich in Prozent und Förder- bzw. Transferausgaben nach Aufgabenbereich in Mio. Euro, 2016 Anteil Förderngebergemeinden an Private

Anteil Transferngebergemeinden Transfers an Länder

weitere Transfers an die öffentliche Hand

Förderausgaben

Transferausgaben

Bildung, Jugend und Wissenschaft

90%

56%

57%

268,6

181,5

Erwachsenenbildung und Wissenschaft Kinderbetreuung Schule und Jugend

62% 38% 71%

2% 16% 53%

2% 10% 52%

21,1 119,3 128,2

2,2 20,0 159,3

Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kultur und Sport

47% 21% 95% 98%

11% 77% 95% 20%

69% 19% 52% 40%

296,6 58,5 57,2 252,5

233,0 431,5 1147,4 140,2

Kultur Sport

95% 89%

18% 16%

37% 3%

157,2 95,2

70,1 3,7

Sicherheit, Verwaltung und Politik

92%

56%

98%

85,6

233,0

Sicherheit Verwaltung und Politik

56% 82%

8% 50%

72% 86%

15,9 69,6

46,2 186,8

Soziales Umwelt und Verkehr

96% 64%

67% 38%

57% 65%

201,4 64,4

1438,5 68,9

Umwelt Verkehr

57% 29%

11% 32%

49% 35%

15,4 49,0

30,6 38,3

Wirtschaft

90%

5%

30%

132,7

11,9

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

23 31.01.19


FÖRDERUNGEN UND TRANSFERS IM ÜBERBLICK

2

Förderungen und Transfers im Zeitverlauf

2.1

Ausgaben nach Aufgabenbereichen

Anstieg der Förderungen und Transfers um 11,4 Prozent binnen fünf Jahren Die Ausgaben der Gemeinden für Förderungen und Transfers erhöhten seit 2012 kontinuierlich um 11,4 Prozent (Abbildung 9). Im Jahr 2012 betrugen diese 4,7 Mrd. Euro und stiegen bis 2016 auf 5,2 Mrd. Euro. Rückgängige Förderungen in den „klassischen Förderbereichen“ Den stärksten Anstieg (Abbildung 10) verzeichnen die Bereiche Soziales (24 Prozent) und Gesundheit (19 Prozent). Ein Rückgang ist bei den Ausgaben für Förderungen und Transfers in den Aufgabenbereichen Umwelt und Verkehr (-33 Prozent), Wirtschaft (-10 Prozent) und Kultur und Sport (-4 Prozent) zu beobachten. Im Bereich Umwelt und Verkehr ist darauf hinzuweisen, dass hier häufig Ko-Finanzierungsleistungen für Infrastrukturen im Straßen- oder Schutzwasserbau bestehen, welche keinen konstanten Verlauf aufweisen. Abbildung 9: Entwicklung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen in Mio. Euro, 2012-2016

5.000 161 199

162 200

4.000

in Mio. Euro

1.325

3.000

2.000

1.366

155 150

1.473

1.569

145 133

1.640 Wirtschaft Umwelt & Verkehr

320

305

334

341

331

323

1.010

145 187

328

319

325

326

1.140

1.205

Soziales Politik, Verwaltung & Sicherheit Kultur & Sport Gesundheit

1.054

1.115

Finanzwirtschaft Daseinsvorsorge Bildung, Jugend & Wissenschaft

1.000

0

441

455

467

470

502

515

511

556

530

404

422

427

443

450

2012

2013

2014

2015

2016

490

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2012 bis 2016.

Starker Anstieg bei Soziales und Gesundheit Die Verteilung der Ausgaben auf die unterschiedlichen Aufgabenbereiche hat sich über die Jahre verändert. Insbesondere ist ein überproportionaler Anstieg in den Bereichen Gesundheit und

24 31.01.19


FÖRDERUNGEN UND TRANSFERS IM ÜBERBLICK

Soziales zu erkennen. So stieg der Anteil des Sozialbereiches binnen fünf Jahren um drei Prozentpunkte, der Anteil des Gesundheitsbereiches um zwei Prozentpunkte. Abbildung 10: Entwicklung der Ausgaben nach Aufgabenbereich, 2012-2016 130 Soziales

120

Gesundheit

110

Bildung, Jugend & Wissenschaft Finanzwirtschaft

Index = 2012

Daseinsvorsorge Politik, Verwaltung & Sicherheit Kultur & Sport

100

90

Wirtschaft

80

70 Umwelt & Verkehr

60 2012

2013

2014

2015

2016

Quelle: KDZ: eigene Berechnung auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2012 bis 2016.

2.2

Ausgaben nach Förder- bzw. Transfernehmer

Transfers steigen stark, Förderungen stagnieren Förderungen und Transfers entwickelten sich von 2012 bis 2016 unterschiedlich (Abbildung 11). Die Förderungen gingen dabei insgesamt um 1,7 Prozent zurück, während die Transfers um 17,2 Prozent deutlich zunahmen. Die stärksten Zuwächse (Abbildung 12) zeigen sich bei den Förderungen an private Haushalte (30 Prozent), was in hohem Maße den Sozialbereich betrifft. Weiters haben die Transfers an Länder (20 Prozent) und die Transfers an Gemeinden und Gemeindeverbände (18 Prozent) zugenommen (vorwiegend Umlagen). Ein Rückgang der Ausgaben kann bei den Förderungen an Unternehmen (-14 Prozent) beobachtet werden. Dies sind etwa Transfers an gemeindeeigene Gesellschaften – etwa im Verkehrsbereich – oder Wirtschaftsförderungen. Die rückgängigen Transfers an die öffentliche Hand (-8 Prozent) haben eine insgesamt geringe Bedeutung (z. B. im Bereich Daseinsvorsorge oder bei Feuerwehren).

25 31.01.19


FÖRDERUNGEN UND TRANSFERS IM ÜBERBLICK

Abbildung 11: Entwicklung der Ausgaben nach Förder- bzw. Transfernehmer in Mio. Euro, 2012-2016 5.000 136 441

151 447

4.000

in Mio. Euro

865 3.000

275 1.119

847 282

1.157

161 466

177

486

493

813

756

282

281

1.240

174

748 256

Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck Förderungen an Unternehmungen

1.295

1.323 Weitere Transfers an die öffentliche Hand

2.000

1.000

Förderungen an private Haushalte

Transfers an Gemeinden & Gemeindeverbände

1.866

1.927

2.051

2.113

2.240

2012

2013

2014

2015

2016

Transfers an Länder

0

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2012 bis 2016.

Abbildung 12: Entwicklung der Ausgaben nach Förder- bzw. Transfernehmer, 2012-2016 Förderungen an private Haushalte

130

Transfers an Länder

Index = 2012

120

Transfers an Gemeinden & Gemeindeverbände Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

110

100 Weitere Transfers an die öffentliche Hand

90

Förderungen an Unternehmungen 80 2012

2013

2014

2015

2016

Quelle: KDZ: eigene Berechnung auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2012 bis 2016.

Bei einer Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass die Transfersteigerungen an die öffentliche Hand mit +17,2 Prozent im Zeitraum 2012-2016 auch über der Dynamik des BIP mit +10,9 Prozent lagen. Damit stellen diese eine besondere Herausforderung für die Gemeindefinanzen dar.

26 31.01.19


FÖRDERUNGEN UND TRANSFERS IM ÜBERBLICK

Abbildung 13: Entwicklung von BIP, Förderungen und Transferausgaben, 2012-2016 120

Index = 2012

115 110 105 100 95 90 2012 BIP

BIP Transfers an die öffentliche Hand Förderungen an Private

2013

2014

2015

Transfers an die öffentliche Hand

2016

Förderungen an Private

2012

2013

2014

2015

2016

318.653 3.278 1.442

323.910 3.389 1.444

333.063 3.594 1.383

344.493 3.709 1.472

353.297 3.839 1.417

Entwicklung 2012 - 2016 10,9% 17,1% -1,7%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2012 bis 2016.

27 31.01.19


FÖRDERUNGEN DER GEMEINDEN AN PRIVATE

II

Förderungen der Gemeinden an Private

In diesem Kapitel werden Förderungen – daher jener Transfers der Gemeinden, welche an private Fördernehmer gehen – näher betrachtet. Dies sind private Haushalte (daher Einzelpersonen), private Organisationen ohne Erwerbszweck (wie etwa gemeinnützige Sportoder Kulturvereine) und Unternehmen (hierunter fallen auch gemeindeeigene Gesellschaften).

1

Förderungen nach Aufgabenbereichen und Fördernehmern

15 Prozent der Gesamtausgaben der Gemeinden bzw. 1,4 Mrd. Euro sind Förderungen Insgesamt lagen die Ausgaben für die Förderungen an Private im Jahr 2016 bei 1,4 Mrd. Euro. Dies entspricht 15 Prozent der Gesamtausgaben der Gemeinden. Davon fließen 53 Prozent als Förderungen an Unternehmungen, 35 Prozent als Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck und 12 Prozent als Förderungen an private Haushalte. Förderungen v. a. für Daseinsvorsorge, Bildung, Kultur, Sport und Wirtschaft 297 Mio. Euro bzw. 21 Prozent betreffen den Daseinsvorsorgebereich. Hierbei handelt es sich im überwiegenden Ausmaß um Förderungen an ausgelagerte Gesellschaften, etwa um Zuschüsse zum Betrieb von Hallenbädern. 269 Mio. Euro bzw. 19 Prozent entfallen auf den Bildungsbereich, dies sind etwa Förderungen an private Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch Zuschüsse an gemeindeeigene Gesellschaften – etwa im Schulbereich. 252 Mio. Euro bzw. 18 Prozent der Förderungen betreffen Kultur- und Sportförderungen. 201 Mio. Euro bzw. 14 Prozent sind Förderungen im Sozialbereich. Etwas weniger als die Hälfte davon sind Zahlungen der Statutarstädte in der Steiermark und in Oberösterreich, welche – im Gegensatz zu den anderen Gemeinden – in ihrer Funktion als Bezirksverwaltungsbehörde auch Sozialleistungen ausbezahlen. Gleichzeitig bestehen fast in allen Gemeinden Förderungen an sozial benachteiligte Personen. Ergänzt wird dies um Zahlungen an z. B. Beratungseinrichtungen oder Pflegeheime. Bei 133 Mio. Euro bzw. neun Prozent der Förderungen handelt es sich um Wirtschaftsförderungen, daher in der Regel um eine Förderung der lokalen Wirtschaft. 86 Mio. Euro bzw. sechs Prozent der Förderungen betreffen die Bereiche Politik, Verwaltung & Sicherheit, welche etwa Sitzungsgelder der politischen Vertretungen umfassen. 64 Mio. Euro bzw. fünf Prozent entfallen auf die Bereiche Umwelt und Verkehr. Auch hier finden sich Zahlungen an gemeindeeigene Gesellschaften. 59 Mio. Euro bzw. vier Prozent der Förderungen fallen auf den Finanzwirtschaftsbereich. Hier finden sich etwa Zahlungen an gemeindeeigene Gesellschaften, welche keinem einzelnen Aufgabenbereich zugeordnet werden können. 57 Mio. Euro bzw. vier Prozent bestehen im Gesundheitsbereich – etwa der Rettungsbeitrag. Insgesamt zeigt sich, dass es sich bei nur einem kleineren Teil der Förderungen um Leistungen der Gemeinden handelt, über welche die Gemeinde frei verfügen kann. Dies trifft insbesondere auf die Kultur- und Sportförderung sowie die Wirtschaftsförderung, teilweise auch auf Förderungen im Sozialbereich zu, welche insgesamt ein Fördervolumen von 585 Mio. Euro aufweisen. Dies sind gerade einmal 41 Prozent der gesamten Förderungen (ohne Transfers).

28 31.01.19


FÖRDERUNGEN DER GEMEINDEN AN PRIVATE

Bei den restlichen Förderungen handelt es sich vorwiegend um Zahlungsströme, welche mit einer konkreten Leistungserbringung in Zusammenhang stehen. Dies betrifft in hohem Maße die Zahlungen an gemeindeeigene Gesellschaften, aber auch konkrete Verträge mit NPOs – wie insbesondere im Kinderbetreuungs- und Rettungsbereich. Tabelle 4: Förderausgaben nach Aufgabenbereichen und Fördernehmern in Euro, 2016 Förderungen an private Haushalte

Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

Bildung, Jugend und Wissenschaft

8.046.663

141.864.764

118.655.319

268.566.747

Erwachsenenbildung und Wissenschaft Kinderbetreuung Schule und Jugend

2.371.532 1.517.623 4.157.509

11.781.620 94.008.543 36.074.601

6.912.492 23.806.112 87.936.714

21.065.644 119.332.278 128.168.824

Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kultur und Sport

1.672.263 532.737 669.759 5.021.269

10.985.416 3.140.852 54.889.064 145.861.708

283.970.254 54.828.497 1.680.031 101.604.715

296.627.933 58.502.086 57.238.854 252.487.692

Kultur Sport

4.670.589 350.681

79.855.440 66.006.267

72.713.674 28.891.040

157.239.703 95.247.988

27.973.308

32.789.874

24.793.543

85.556.725

922.580 27.050.728

7.294.397 25.495.477

7.693.804 17.099.740

15.910.780 69.645.944

117.769.471 6.102.297

54.860.622 9.203.644

28.758.639 49.061.193

201.388.732 64.367.134

4.129.841 1.972.456

3.410.510 5.793.134

7.871.880 41.189.313

15.412.231 48.954.903

8.845.014 176.632.781

39.716.426 493.312.370

84.159.816 747.512.007

132.721.257 1.417.457.158

Politik, Verwaltung und Sicherheit Sicherheit Verwaltung und Politik

Soziales Umwelt und Verkehr Umwelt Verkehr

Wirtschaft Gesamt

Förderungen an Unternehmungen

Förderungen gesamt

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Bei den Pro-Kopf-Ausgaben (Abbildung 14)22 zeigt sich, dass die gewährten Förderungen im Aufgabenbereich Bildung, Jugend & Wissenschaft mit rund 27 Euro pro Kopf am höchsten sind. Es folgen die Daseinsvorsorge und Wirtschaftsförderung mit 24 Euro pro Kopf sowie Kultur & Sport mit 20 Euro pro Kopf. Die höchsten Anteile an Förderungen an Unternehmen finden sich in der Daseinsvorsorge, da mehrere kommunale Leistungen in gemeindeeigenen Gesellschaften erbracht werden. In den Bereichen Bildung, Jugend & Wissenschaft, Gesundheit und Kultur & Sport haben Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck einen hohen Stellenwert. Dies sind v. a. private Kinderbetreuungseinrichtungen, Rettungsorganisationen sowie Kultur- und Sportvereine. Förderungen an private Haushalte bestehen überwiegend im Sozialbereich (z. B. Wohnbeihilfe). Die Hälfte der Förderungen geht an Unternehmen Rund die Hälfte der Förderungen der Gemeinden ergeht an Unternehmen (Abbildung 15)23. Der Großteil davon entfällt auf den Bereich der Daseinsvorsorge, womit in erster Linie gemeindeeigene Gesellschaften und deren Leistungserbringung finanziert werden. Rund ein Drittel der Förderausgaben gehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck (NPOs), v. a. im Kultur- und Sportbereich. Förderungen im Bereich Bildung und Jugend betreffen in hohem Maße Förderung privater Kinder- und Freizeitbetreuungseinrichtungen. Demgegenüber sind die Förderungen für private Haushalte, mit dem Schwerpunkt Soziales, vergleichsweise gering.

22 23

Detailtabelle befindet sich im Anhang. Detailtabelle befindet sich im Anhang.

29 31.01.19


FÖRDERUNGEN DER GEMEINDEN AN PRIVATE

Abbildung 14: Förderausgaben nach Aufgabenbereichen und Fördernehmern in Euro pro Kopf, 2016 30

25 12

Euro pro Kopf

20

3

13

15 22 10

2

16

14

4

5

1

0

Bildung, Jugend & Wissenschaft

Daseinsvorsorge

1 Finanzwirtschaft

Förderungen an private Haushalte

9 4

8

5 2

4

Gesundheit

1 Kultur und Sport

3

5

Politik, Verwaltung & Sicherheit

Soziales

Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

2 1 Umwelt und Verkehr

2 Wirtschaft

Förderungen an Unternehmungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Abbildung 15: Förderausgaben nach Fördernehmern und Aufgabenbereichen in Mio. Euro, 2016

in Mio. Euro

800 700

84

600

49 29 25

500

102 40 9 55

400

100 0

146

9

Umwelt und Verkehr Soziales Politik, Verwaltung und Sicherheit

33

300 200

55

Wirtschaft

Kultur und Sport Gesundheit 284

Finanzwirtschaft Daseinsvorsorge

55 11

Bildung, Jugend und Wissenschaft

118 142

119

Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

Förderungen an Unternehmungen

28 Förderungen an private Haushalte

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

30 31.01.19


FÖRDERUNGEN DER GEMEINDEN AN PRIVATE

2

Förderungen nach Bundesländern

Förderungen nach Aufgabenbereichen Deutlich unterschiedliche Förderschwerpunkte je Bundesland Eine Betrachtung nach Bundesländern (Abbildung 16) zeigt unterschiedliche aufgabenbezogene Schwerpunktsetzungen der Gemeinden. Bei den Pro-Kopf-Werten nach Bundesländern zeigen sich die höchsten Werte in Tirol und Vorarlberg. In Tirol zeigen sich etwa generell hohe Pro-KopfAusgaben im Bereich der Abwasserbeseitigung, zusätzlich bestehen in einer zentralen Stadt höhere Ausgaben für Straßenverkehrsbetriebe und im Veranstaltungshallenbereich. In den Vorarlberger Gemeinden fließen höhere Förderungen im Wirtschaftsbereich in Einrichtungen und Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs. Deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt es etwa im Bereich der Bildung, Jugend & Wissenschaft, wo die Förderhöhen zwischen sechs Euro pro Kopf in Niederösterreich und 75 Euro pro Kopf in Oberösterreich schwanken. Dies könnte mit unterschiedlichen Anteilen an privaten Kinderbetreuungs- oder Bildungseinrichtungen in den einzelnen Bundesländern erklärt werden. In Niederösterreich erfolgt in der Regel keine Stützung privater Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Gemeinden. Große Unterschiede zeigen sich auch im Bereich der Daseinsvorsorge, da kommunale Leistungen in unterschiedlichem Ausmaß in gemeindeeigene Gesellschaften ausgelagert sind. In Tirol finden sich beispielsweise höhere Förderungen für Straßenverkehrsbetriebe und Privatbahnen24, aber auch für die Abwasserbeseitigung. Selbst in den Bereichen Kultur und Sport – daher Bereichen, in denen geringere institutionelle Unterschiede zu erwarten sind – schwanken die Pro-Kopf-Ausgaben zwischen 10 und 45 Euro pro Kopf. Institutionelle und rechtliche Unterschiede Institutionelle und rechtliche Unterschiede in den Bundesländern beeinflussen auch, in welchem Ausmaß die Gemeinden Förderungen vergeben oder Leistungen im Aufgabenbereich selbst erbringen (Tabelle 5). Während die Ausgaben für Förderungen im Sport in der durchschnittlichen Burgenländischen Gemeinde bei 72 Prozent liegen, machen diese in Salzburg nur 27 Prozent aus. In den steirischen Gemeinden betreffen 80 Prozent der Ausgaben im Gesundheitsbereich Förderungen, da hier – im Gegensatz zu den anderen Bundesländern – keine Krankenanstaltenumlage eingehoben wird.

24

Diese dürften in den anderen Bundesländern nicht als Förderungen verbucht werden.

31 31.01.19


FÖRDERUNGEN DER GEMEINDEN AN PRIVATE

Abbildung 16: Förderausgaben nach Aufgabenbereichen und Bundesländern in Euro pro Kopf, 2016 250 26 15

200

122

21

Wirtschaft

Euro pro Kopf

Umwelt und Verkehr 7 8 9 15 10 7

51

100 22 50

0

Soziales

33

150

20

16

11 12

23

12 8 10 10

12

21

12

Bgld

Ktn

30

27

12

6 16 7

22 7

75

16

18

27

Sbg

Stmk

Gesundheit Finanzwirtschaft

11 103

Daseinsvorsorge Bildung, Jugend und Wissenschaft

45

10

7 16

Kultur und Sport

18 22

24

28

Politik, Verwaltung und Sicherheit

10 10

14

10 7 14

Tir

Vbg

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Tabelle 5: Anteil der Förderausgaben an den Gesamtausgaben nach Aufgabenbereichen und Bundesländern in Prozent, 2016 Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

Tir

Österreich

Vbg

(exkl. Wien)

Bildung, Jugend und Wissenschaft

4%

7%

2%

16%

4%

8%

3%

3%

6%

Erwachsenenbildung und Wissenschaft Kinderbetreuung Schule und Jugend

31% 5% 3%

31% 16% 5%

70% 1% 2%

65% 25% 10%

29% 4% 4%

25% 15% 5%

50% 3% 2%

39% 4% 3%

53% 10% 4%

Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kultur und Sport

1% 7% 25% 41%

3% 1% 0% 25%

1% 1% 3% 14%

1% 3% 4% 28%

2% 1% 7% 34%

2% 2% 80% 22%

12% 2% 4% 25%

1% 1% 4% 42%

3% 2% 16% 25%

Kultur Sport

28% 72%

24% 34%

12% 37%

23% 41%

42% 27%

18% 41%

24% 33%

47% 40%

22% 40%

Politik, Verwaltung und Sicherheit

2%

1%

3%

2%

1%

2%

1%

2%

2%

Sicherheit Verwaltung und Politik

8% 0%

5% 1%

4% 2%

4% 1%

1% 1%

3% 2%

0% 1%

1% 3%

4% 2%

Soziales Umwelt und Verkehr

3% 1%

2% 2%

5% 1%

2% 4%

4% 3%

6% 3%

9% 5%

5% 4%

4% 3%

Umwelt

Verkehr Wirtschaft Gesamt

3%

6%

3%

60%

13%

23%

15%

3%

20%

0% 31% 15%

2% 44% 12%

1% 29% 12%

1% 39% 19%

2% 53% 13%

2% 59% 20%

5% 44% 14%

4% 54% 14%

2% 41% 15%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Förderungen nach Fördernehmern Im Burgenland und Vorarlberg werden mehr Förderungen an NPOs als an Unternehmen vergeben Die differenzierte Darstellung der Förderausgaben nach Bundesländern und Fördernehmern zeigt, dass etwa ein Viertel der österreichischen Förderungen in Oberösterreich gewährt werden; jeweils etwa ein Fünftel der bundesweiten Förderungen ergehen in der Steiermark und in Tirol. 44 Prozent der Förderungen an privaten Haushalten fallen in der Steiermark an – dies sind vor

32 31.01.19


FÖRDERUNGEN DER GEMEINDEN AN PRIVATE

allem die Sozialleistungen der Stadt Graz in ihrer Funktion als Bezirksverwaltungsbehörde. Es zeigt sich, dass nur im Burgenland und in Vorarlberg mehr Förderungen an NPOs als an Unternehmen vergeben werden. Tabelle 6: Förderausgaben nach Fördernehmern und Bundesländern in Tsd. Euro sowie Verteilung auf die Bundesländer in Prozent, 2016 Förderungen an private Haushalte Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gesamt

1.264 6.043 16.274 44.941 14.215 77.415 14.902 1.577 176.633

Gesamtausgaben für Förderungen Verteilung der Gesamtausgaben auf die Bundesländer Förderungen an Förderungen an private OrganiFörderungen an Förderungen Förderungen an private OrganiFörderungen an Förderungen sationen ohne Unternehmungen gesamt private Haushalte sationen ohne Unternehmungen gesamt Erwerbszweck Erwerbszweck 19.129 14.461 34.854 1% 4% 2% 2% 32.008 41.946 79.997 3% 6% 6% 6% 52.563 71.561 140.398 9% 11% 10% 10% 118.889 174.014 337.844 25% 24% 23% 24% 59.465 73.748 147.428 8% 12% 10% 10% 106.645 108.419 292.479 44% 22% 15% 21% 59.818 224.297 299.018 8% 12% 30% 21% 44.795 39.067 85.439 1% 9% 5% 6% 493.312 747.512 1.417.457 100% 100% 100% 100%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Meist geht rund die Hälfte der Förderungen an Unternehmen Die Verteilung der Ausgaben nach Fördernehmern und Bundesländern zeigt zumeist ein ähnliches Bild. So liegt der Anteil an Förderungen an Unternehmen zwischen 37 Prozent in der Steiermark und 75 Prozent in Tirol. Der vergleichsweise niedrige Wert in der Steiermark ergibt sich aufgrund von Auszahlungen von Sozialleistungen der Stadt Graz in ihrer Funktion als Bezirksverwaltungsbehörde. Der hohe Wert in Tirol ist auf Zahlungen an Verkehrsunternehmen zurückzuführen, welche in den anderen Bundesländern anders verbucht werden dürften. Abbildung 17: Verteilung der Förderausgaben nach Fördernehmer und Bundesländern in Prozent, 2016 100% 90% 80%

37%

41% 52%

70%

51%

52%

46%

50% 75%

60%

Förderungen an Unternehmungen

50% 40% 30%

Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

36%

Förderungen an private Haushalte 55%

40%

37%

35%

40%

52%

20% 26%

10% 4%

8%

12%

13%

10%

Bgld

Ktn

Sbg

0%

Stmk

20% 5%

2%

Tir

Vbg

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Eine nähere Betrachtung zeigt, dass die hohen Pro-Kopf-Werte in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg in hohem Maße auf überdurchschnittliche Förderungen an Unternehmen

33 31.01.19


FÖRDERUNGEN DER GEMEINDEN AN PRIVATE

zurückzuführen sind. Wie oben beschrieben betreffen diese Verkehrsunternehmen und die Abwasserbeseitigung, wo hier auf gesonderte institutionelle Regelungen hinzuweisen und daher eine Vergleichbarkeit mit den anderen Bundesländern nicht möglich ist. Abbildung 18: Förderausgaben nach Fördernehmern und Bundesländern in Euro pro Kopf, 2016 250

Euro pro Kopf

200

106

100

71

61

69

Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

50

Förderungen an private Haushalte

28

138 29

50

0

Förderungen an Unternehmungen

159

150

62

61

6

9

Bgld

Ktn

71

64

65

68

11

7

7

17

14

6

Sbg

Stmk

Tir

Vbg

29

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Förderungen nach Raumtypen25

3

Förderungen nach Aufgabenbereichen Ländliche Gemeinden im Umland von Zentren weisen die niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben auf Bei einer Betrachtung nach Raumtyp zeigt sich, dass die durchschnittliche Gemeinde im ländlichen Raum im Umland von Zentren mit etwa 103 Euro pro Kopf die niedrigsten Förderungen aufweist. Dies ist ein Indiz dafür, dass Umlandgemeinden tendenziell von Infrastrukturen und Dienstleistungen der Zentren profitieren und daher weniger Förderungen vergeben. Die Pro-Kopf-Förderungen der durchschnittlichen Gemeinden der übrigen Raumtypen schwanken zwischen 144 Euro pro Kopf im ländlichen Raum und 161 Euro pro Kopf in den regionalen Zentren. Betrachtet man die einzelnen Aufgabenbereiche, zeigen sich durchaus unterschiedliche Belastungen. Förderungen im Bereich Bildung, Jugend & Wissenschaft sind in Zentren höher als in ländlichen Gebieten. Dies korreliert mit unterschiedlichen Kinderbetreuungsangeboten, welche in Zentren hinsichtlich der Betreuungsquote und den Öffnungszeiten stärker ausgebaut sind als im ländlichen Raum. 25

Nähere Ausführungen zu den Raumtypen sind den methodischen Hinweisen im Einleitungskapitel zu entnehmen.

34 31.01.19


FÖRDERUNGEN DER GEMEINDEN AN PRIVATE

Die Ausgaben der Daseinsvorsorge weisen einerseits im ländlichen Raum, andererseits in urbanen Zentren die höchsten Pro-Kopf-Werte auf. Im ländlichen Raum ist dies auf die hohe Zahl an Kleinstgemeinden zurückzuführen, welche Infrastrukturleistungen auf vergleichsweise wenig Köpfe aufteilen müssen, auch finden sich hier überproportional häufig Tourismusgemeinden, welche die Infrastruktur auch für Touristinnen und Touristen zur Verfügung stellen. In den urbanen Zentren hingegen zeigt sich deren zentralörtliche Funktion. So finden sich im Bereich der Daseinsvorsorge verstärkt Einrichtungen, welche einen Nutzen für den gesamten Ballungsraum haben, wie etwa Hallenbäder, Parkanlagen, innerstädtische öffentliche Verkehrsangebote oder Veranstaltungshallen. Förderungen im Bereich Kultur und Sport sind in regionalen und urbanen Zentren höher als in ländlichen Regionen. Auch hier ist davon auszugehen, dass sich viele Vereine verstärkt in Zentren ansiedeln, wovon die Umlandgemeinden mitprofitieren. Ein differenziertes Bild zeigt sich bei der Wirtschaftsförderung. Hier haben Gemeinden des ländlichen Raums die höchsten Ausgaben, sowohl prozentual an allen Ausgaben, als auch pro Kopf. Dies ist primär auf die vergleichsweise hohen Förderungen des Fremdenverkehrs zurückzuführen. Der zweithöchste Wert besteht bei den regionalen Zentren, welche wirtschaftspolitische Maßnahmen und verstärkt Einrichtungen und Maßnahmen zur Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie fördern. Abbildung 19: Förderausgaben nach Aufgabenbereichen und Raumtypen in Euro pro Kopf, 2016

150

28 6 13 5

Euro pro Kopf

32

100

8 10 7 20

50

9 6 25

10 5 10 9

11 4

16

22

8 4 17

27

23

Ländlicher Raum

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

25

12 9 18 8 28 8 6 34

48

Wirtschaft Umwelt und Verkehr Soziales Politik, Verwaltung und Sicherheit Kultur und Sport Gesundheit Finanzwirtschaft Daseinsvorsorge

31

Bildung, Jugend und Wissenschaft

0 Regionale Zentren

Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Anteil der Förderausgaben an den Gesamtausgaben ist in allen Raumtypen ähnlich In Summe liegt der Anteil der Förderungen an den Gesamtausgaben in den betrachteten Aufgabenbereichen bei 15 Prozent. Dies gilt für alle Raumtypen in gleichem Maße. Bei einer Betrachtung der Anteile der Förderbereiche an den Gesamtausgaben zeigen sich in einzelnen

35 31.01.19


FÖRDERUNGEN DER GEMEINDEN AN PRIVATE

Aufgabenbereichen durchaus Unterschiede. So ist der Anteil der Förderungen für Erwachsenenbildung in den Gemeinden des ländlichen Raumes weitaus höher, als in den regionalen und urbanen Zentren. Auch in den Bereichen Sport und Umwelt sind die Anteile höher. Tabelle 7: Anteil der Förderausgaben an den Gesamtausgaben nach Aufgabenbereichen und Raumtypen in Prozent, 2016 Ländlicher Raum

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

Regionale Zentren

Urbane Groß-, Mittelund Kleinzentren

Österreich (ohne Wien)

Bildung, Jugend und Wissenschaft

6%

6%

8%

7%

6%

Erwachsenenbildung und Wissenschaft Kinderbetreuung Schule und Jugend

54% 10% 4%

61% 10% 4%

29% 11% 7%

39% 10% 5%

53% 10% 4%

Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kultur und Sport

3% 2% 17% 25%

3% 2% 13% 26%

2% 2% 21% 23%

4% 2% 14% 22%

3% 2% 16% 25%

Kultur Sport

22% 40%

24% 42%

20% 38%

20% 34%

22% 40%

Politik, Verwaltung und Sicherheit

2%

2%

1%

2%

2%

Sicherheit Verwaltung und Politik

4% 1%

3% 2%

3% 1%

3% 2%

4% 2%

Soziales Umwelt und Verkehr

4% 3%

4% 2%

5% 2%

5% 4%

4% 3%

Umwelt Verkehr

22% 2%

20% 1%

18% 1%

14% 4%

20% 2%

Wirtschaft Gesamt

40% 15%

38% 15%

44% 14%

51% 15%

41% 15%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Förderungen nach Fördernehmern 59 Prozent aller Förderungen stammen aus urbanen Zentren Die differenzierte Darstellung nach Raumtypen und Fördernehmern zeigt mehrere Besonderheiten. Einerseits wird deutlich, dass der Anteil der Förderungen an Unternehmen im ländlichen Raum im Umland von Zentren vergleichsweise gering ist. Dies kann als Hinweis gewertet werden, dass die Umlandgemeinden verstärkt auf Dienstleistungsangebote der Zentren zurückgreifen können und diese daher nicht selbst organisieren müssen. Auch könnte es ein Hinweis auf unterschiedliche Grade an Auslagerungen an gemeindeeigene Gesellschaften sein. Gleichzeitig ist der Anteil an Förderungen an NPOs in den Umlandgemeinden am höchsten, in den urbanen Zentren jedoch am geringsten. Bei den Umlandgemeinden ist dies darauf zurückzuführen, dass die Förderungen an Unternehmen vergleichsweise gering ausfallen. Bei den urbanen Zentren hingegen bestehen – aufgrund institutioneller Vorgaben – höhere Förderungen an Private (v. a. Sozialleistungen bei Statutarstädten). Tabelle 8: Förderausgaben nach Fördernehmern und Raumtypen in Tsd. Euro sowie Verteilung auf die Raumtypen in Prozent, 2016 Förderungen an private Haushalte

Gesamtausgaben für Förderungen Förderungen an private OrganiFörderungen an sationen ohne Unternehmungen Erwerbszweck

Förderungen gesamt

Verteilung der Gesamtausgaben auf die Raumtypen Förderungen an Förderungen an private OrganiFörderungen an Förderungen private Haushalte sationen ohne Unternehmungen gesamt Erwerbszweck

Ländlicher Raum

25.341

150.372

187.683

363.396

14%

30%

25%

26%

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

11.126

68.265

63.502

142.892

6%

14%

8%

10%

4.686

33.830

39.831

78.348

3%

7%

5%

6%

135.481

240.845

456.496

832.822

77%

49%

61%

59%

176.633

493.312

747.512

1.417.457

100%

100%

100%

100%

Regionale Zentren Urbane Groß-, Mittelund Kleinzentren Gesamt

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

36 31.01.19


FÖRDERUNGEN DER GEMEINDEN AN PRIVATE

Bei allen Raumtypen fließt etwa die Hälfte aller Förderungen an Unternehmungen – im ländlichen Raum im Umland von Zentren 44 Prozent und in den urbanen Zentren 55 Prozent. Abbildung 20: Verteilung der Förderausgaben nach Fördernehmern und Raumtypen in Prozent, 2016 100% 90% 80% 70%

52%

44%

51%

55%

60%

Förderungen an Unternehmungen

50% 40% 30%

41%

48%

43%

29%

Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck Förderungen an private Haushalte

20% 10% 0%

7%

8%

6%

Ländlicher Raum

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

Regionale Zentren

16% Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Regionale Zentren vergeben die meisten Förderungen Die Förderhöhen liegen in den meisten Raumtypen in einem ähnlichen Bereich. Ausnahmen hiervon sind die Gemeinden im ländlichen Raum im Umland von Zentren, welche deutlich unterdurchschnittliche Pro-Kopf-Ausgaben an Unternehmungen, aber auch an private Organisationen ohne Erwerbszweck aufweisen. Abbildung 21: Förderausgaben nach Fördernehmern und Raumtypen in Euro pro Kopf, 2016 150

Euro pro Kopf

84 100

72

78 Förderungen an Unternehmungen

43 Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck 50

0

61

51

67

63

11

9

10

13

Ländlicher Raum

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

Regionale Zentren

Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

Förderungen an private Haushalte

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

37 31.01.19


TRANSFERS DER GEMEINDEN AN DIE ÖFFENTLICHE HAND

III Transfers der Gemeinden an die öffentliche Hand Wie bereits im Kapitel Förderungen an Private wird im Schwerpunktkapitel zu den Transfers der Gemeinden an die öffentliche Hand zuerst eine Übersicht über die Transfers gegeben. Danach erfolgt eine vertiefende Betrachtung nach Bundesländern und Raumtypen. Bei den Transfers an die öffentliche Hand wird unterschieden in Transfers an den Bund, an die Länder, an Gemeinden sowie Gemeindeverbände sowie weitere Transfers an die öffentliche Hand (etwa Fonds, Träger des öffentlichen Rechts).

1

Transferausgaben nach Aufgabenbereichen und Transfernehmer

Großteil der 3,8 Mrd. Euro an Transfers geht an die Länder Insgesamt belaufen sich die Transferausgaben der Gemeinden im Jahr 2016 auf 3,8 Mrd. Euro (Tabelle 9). Der Großteil davon entfällt mit 2,2 Mrd. Euro auf Transfers an die Länder – dies betrifft primär die Landes-, Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage. Weitere 1,3 Mrd. Euro betreffen Transfers an andere Gemeinden oder an Gemeindeverbände. Ein Teil dieser Ausgaben betrifft ebenfalls die Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlagen, welche jedoch aufgrund institutioneller Besonderheiten als Transfers an Gemeinden26 – und nicht als Transfers an die Länder – verbucht werden. Während es sich in den Bereichen Gesundheit und Soziales daher überwiegend nicht um interkommunale Transfers handelt, bestehen in den Bereichen Daseinsvorsorge sowie Schule und Jugend tatsächliche finanzielle Beziehungen auf der Gemeindeebene. Zu nennen sind weiters Transfers im Verwaltungsbereich, welche im überwiegenden Ausmaß Pensionszahlungen umfassen. Mit 237 Mio. Euro bestehen Transfers an die weitere öffentliche Hand. Hier finden sich etwa Transfers an Träger des öffentlichen Rechts, wie etwa Feuerwehren oder Organisationen im Bereich der Abwasserbeseitigung. Mit 19 Mio. Euro bewegen sich die Transfers an den Bund in einem niedrigen Bereich. Dies sind im überwiegenden Maße Ko-Finanzierungszahlungen im Bereich des Schutzwasserbaues. Umlagen an die Länder sind die wichtigste Transferart Die höchsten Transferausgaben pro Kopf (Abbildung 22)27 fallen in den Bereichen Gesundheit und Soziales an – daher bei den großen Umlagen28. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund institutioneller Unterschiede nur ein Teil der Ausgaben tatsächlich als Transfers an die Länder verbucht wird. So bestehen etwa in Oberösterreich und in der Steiermark Sozialhilfeverbände, an welche die Umlage zu entrichten ist. Auch im Gesundheitsbereich wird ein Teil der Umlagen an Fonds verbucht (etwa in NÖ), welche formal der Gemeindeebene zugeordnet werden. In beiden Fällen ist jedoch darauf zu verweisen, dass die Aufgabenverantwortung für Gesundheit und Soziales primär bei den Bundesländern liegt und es 26 27 28

In Oberösterreich und der Steiermark bestehen Sozialhilfeverbände, die formal als Gemeindeverbände geführt werden. Detailtabelle befindet sich im Anhang. Zu den Umlagen finden sich je nach Bundesland sehr unterschiedliche Verbuchungspraktiken. Im Bereich Gesundheit sind die Umlagen verbucht bei Gebarungen für Krankenanstalten anderer Rechtsträger, beispielsweise Sprengelbeiträge zu Leistungen für Krankenanstalten (63 Prozent), als Betriebsabgangsdeckungen (17 Prozent) sowie als Transfers an die Krankenanstaltenfonds (16 Prozent). Im Bereich Soziales werden die Umlagen teils als Transferausgaben im Rahmen von Sozialhilfeverbandsumlagen und an Sozial- und Gesundheitssprengel verbucht (mehr als die Hälfte). Weitere 26 Prozent werden für Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe verbucht und 11 Prozent für Maßnahmen der Behindertenhilfe.

38 31.01.19


TRANSFERS DER GEMEINDEN AN DIE ÖFFENTLICHE HAND

sich um eine Ko-Finanzierung der Gemeinden zu Landesaufgaben handelt, weshalb diese Transfers ebenfalls als Transfers an die Länder zu qualifizieren sind. Tabelle 9: Transferausgaben nach Aufgabenbereichen und Transfernehmern in Euro, 2016 Transfers an den Bund

Transfers an Länder

Transfers an Weitere Transfers an Gemeinden & die öffentliche Hand Gemeindeverbände

Transferausgaben gesamt

Bildung, Jugend und Wissenschaft

636.646

49.224.395

113.980.488

17.641.454

181.482.983

Erwachsenenbildung und Wissenschaft Kinderbetreuung Schule und Jugend

279.550 23.300 333.796

163.953 15.267.944 33.792.499

45.724 2.863.729 111.071.035

1.671.328 1.884.104 14.086.022

2.160.555 20.039.077 159.283.351

Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kultur und Sport

246.820 210.389 3.218 58.400

8.734.613 423.528.254 730.061.152 38.403.730

138.438.329 2.012.056 382.642.708 21.658.996

85.537.033 5.792.405 34.699.478 13.645.066

232.956.794 431.543.104 1.147.406.556 73.766.192

58.400 0

35.566.266 2.837.464

21.086.077 572.919

13.403.041 242.026

70.113.784 3.652.409

119.080

86.145.992

88.981.472

57.788.916

233.035.461

76.071 43.009

1.139.520 85.006.472

1.824.387 87.157.085

43.149.588 14.639.328

46.189.567 186.845.894

2.915.525 14.895.618

883.595.150 17.972.693

547.450.847 23.310.650

4.558.600 12.696.848

1.438.520.122 68.875.810

14.476.390 419.229

4.773.149 13.199.544

7.954.895 15.355.755

3.353.831 9.343.017

30.558.265 38.317.545

131.576 19.217.272

2.258.869 2.239.924.848

4.825.987 1.323.301.533

4.680.750 237.040.551

11.897.182 3.819.484.203

Kultur Sport

Politik, Verwaltung und Sicherheit Sicherheit Verwaltung und Politik

Soziales Umwelt und Verkehr Umwelt Verkehr

Wirtschaft Gesamt

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Abbildung 22: Transferausgaben nach Aufgabenbereichen und Transfernehmern in Euro pro Kopf, 2016 200 175

Euro pro Kopf

150

Umlagen bei Gesundheit und Soziales werden teils auch als Transfers an Gemeinden verbucht. Inhaltlich sind sie den Transfers ans Land zuzuordnen.

85

67

125 100 75

112

50 25 0

92 12

12 26 5 Bildung, Jugend & Wissenschaft

Transfers an den Bund

45

14

25 Daseinsvorsorge

Finanzwirtschaft

Transfers an Länder

Gesundheit

5 4 Kultur und Sport

14 Politik, Verwaltung & Sicherheit

Transfers an Gemeinden & Gemeindeverbände

Soziales

6 4 Umwelt und Verkehr

Wirtschaft

Weitere Transfers an die öffentliche Hand

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Interkommunale Kooperationen sind zweitwichtigster Bereich

39 31.01.19


TRANSFERS DER GEMEINDEN AN DIE ÖFFENTLICHE HAND

Blendet man Gesundheit und Soziales aus, zeigen sich in den anderen Aufgabenbereichen nur mehr vergleichsweise geringe Transfers an die Länder. Zu nennen ist hier der Bereich der Finanzwirtschaft, welcher primär die Landesumlage umfasst.29 Transfers zwischen Gemeinden bzw. an Gemeindeverbände zeigen sich – ohne Berücksichtigung der den Ländern zuordenbaren Transfers für Soziales und Gesundheit – verstärkt in den Aufgabenbereichen Bildung, Jugend & Wissenschaft sowie Daseinsvorsorge. Dies betrifft etwa Schulgemeindeverbände, interkommunale Angebote im Kinderbetreuungsbereich oder gemeinsame Infrastrukturangebote (primär Abwasserbeseitigung). Nennenswerte Transfers bestehen auch im Bereich Politik, Verwaltung und Sicherheit. Dies betrifft insbesondere Pensionszahlungen oder die Freiwilligen Feuerwehren. Abbildung 23: Transferausgaben nach Transfernehmern und Aufgabenbereichen in Euro pro Kopf, 2016 2.500

2.000 884

Umlagen bei Gesundheit und Soziales werden teils auch als Transfers an Gemeinden verbucht. Inhaltlich sind sie den Transfers ans Land zuzuordnen.

Wirtschaft Umwelt und Verkehr

1.500

Soziales 86

Politik, Verwaltung und Sicherheit Kultur und Sport

547

1.000

Gesundheit

730

Finanzwirtschaft

89 500

Bildung, Jugend und Wissenschaft

383 424

0

Daseinsvorsorge

49 Transfers an Länder

138 114

58 86

Transfers an Gemeinden & Gemeindeverbände

Weitere Transfers an die öffentliche Hand

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

2

Transferausgaben nach Bundesländern

Transferausgaben nach Aufgabenbereichen Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beeinflussen die Transferhöhe Die Pro-Kopf-Transferausgaben der Gemeinden unterscheiden sich nach Bundesland beträchtlich. Die geringsten Ausgaben finden sich mit 281 Euro pro Kopf im Burgenland, die höchsten mit 716 Euro pro Kopf in Kärnten. Dabei wirken sich unterschiedliche landesgesetzliche und institutionelle Regelungen aus. So variieren die Transferausgaben für Soziales 29

Detailtabelle befindet sich im Anhang.

40 31.01.19


TRANSFERS DER GEMEINDEN AN DIE ÖFFENTLICHE HAND

(Sozialhilfeumlagen) zwischen 145 Euro pro Kopf in Niederösterreich und 277 Euro pro Kopf in Vorarlberg. Im Gesundheitsbereich (Krankenanstaltenumlage) gibt es in der Steiermark keine Krankenanstaltenumlage, in Niederösterreich liegt diese bei 231 Euro pro Kopf. In Niederösterreich wiederum wird keine Landesumlage eingehoben, welche in den anderen Bundesländern im Bereich Finanzwirtschaft verbucht wird. Doch auch in den anderen Aufgabenbereichen zeigen sich deutliche Unterschiede. So gibt es etwa verstärkt Schulverbände in Kärnten, Niederösterreich und Tirol, was sich in überdurchschnittlich hohen Transferausgaben für Bildung, Jugend & Wissenschaft in diesen Bundesländern zeigt. Auch Gemeindeverbände im Bereich der Daseinsvorsorge – etwa zur Abwasserbeseitigung, zur Wasserversorgung und zur Müllbeseitigung – bestehen nicht in sämtlichen Bundesländern im gleichen Ausmaß. Abbildung 24: Transferausgaben nach Aufgabenbereichen und Bundesländern in Euro pro Kopf, 2016 11 23

700

23

33

600 239

Euro pro Kopf

181

245

500 67

400

132

300

19 11

277

10 20

145 73

Wirtschaft Soziales

42 33

195

Politik, Verwaltung und Sicherheit 26

217 206

200

179

60

231

205 100

91 100

28 61

93

Bgld

Ktn

0

47

56

43

52

83 25 Sbg

42 17 Stmk

Kultur und Sport Gesundheit Finanzwirtschaft

225 55 10 59

Umwelt und Verkehr

Daseinsvorsorge Bildung, Jugend und Wissenschaft

71 80

79

Tir

Vbg

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Unterschiedliche Verflechtungsgrade nach Bundesland Interessant ist ein Blick auf die Bedeutung der Transferzahlungen für den jeweiligen Aufgabenbereich. In Tabelle 10 wird der Anteil der Transferausgaben an den Gesamtausgaben im Aufgabenbereich dargestellt. Insgesamt zeigen sich deutliche Unterschiede bei der Transferbelastung der Gemeinden nach Bundesländern. So liegt der Anteil der Transfers an den Gesamtausgaben in den betrachteten Aufgabenbereichen in Vorarlberg nur bei 16 Prozent, in Kärnten hingegen bei 30 Prozent. Während also die Kärntner Gemeinden 30 Prozent sämtlicher Ausgaben im Rahmen von Transfers tätigen, trifft dies in Vorarlberg nur 16 Prozent der Ausgaben. Es bestehen daher je nach Bundesland sehr unterschiedliche Verflechtungsgrade. In sämtlichen Bundesländern stellen die Umlagen in den Bereichen Soziales und Gesundheit den Großteil der Ausgaben in diesen Aufgabenbereichen. Einzige Ausnahme hierbei ist die

41 31.01.19


TRANSFERS DER GEMEINDEN AN DIE ÖFFENTLICHE HAND

Steiermark im Gesundheitsbereich, da hier keine Krankenanstaltenumlage von den Gemeinden eingehoben wird. Tabelle 10: Anteil der Transferausgaben an den Gesamtausgaben nach Aufgabenbereichen und nach Bundesländern in Prozent, 2016 Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

Tir

Österreich

Vbg

(exkl. Wien)

Bildung, Jugend und Wissenschaft

0%

34%

16%

1%

5%

4%

22%

0%

10%

Erwachsenenbildung und Wissenschaft Kinderbetreuung Schule und Jugend

1% 0% 0%

0% 22% 46%

0% 2% 28%

1% 0% 1%

1% 1% 8%

1% 4% 5%

2% 4% 39%

3% 0% 0%

1% 3% 17%

0% 69% 67% 0%

12% 56% 98% 2%

7% 3% 95% 20%

9% 34% 95% 2%

1% 51% 85% 3%

7% 38% 10% 11%

1% 30% 93% 33%

0% 28% 90% 1%

6% 30% 80% 12%

Kultur Sport

0% 0%

3% 1%

25% 1%

2% 1%

4% 0%

17% 0%

41% 26%

1% 2%

15% 4%

Politik, Verwaltung und Sicherheit

1%

17%

5%

17%

2%

16%

11%

5%

10%

Sicherheit Verwaltung und Politik

1% 1%

1% 19%

20% 4%

17% 19%

4% 2%

57% 9%

5% 13%

2% 6%

18% 10%

Soziales Umwelt und Verkehr

92% 3%

95% 12%

91% 3%

94% 10%

72% 6%

88% 3%

84% 9%

83% 1%

89% 6%

Umwelt Verkehr

15% 0%

36% 8%

38% 0%

11% 9%

17% 5%

13% 1%

42% 3%

2% 2%

24% 3%

Wirtschaft Gesamt

6% 19%

10% 30%

2% 23%

15% 22%

18% 19%

4% 19%

5% 28%

3% 16%

7% 22%

Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kultur und Sport

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Transferausgaben nach Transfernehmern Niederösterreich und Oberösterreich tragen je rund ein Viertel der Transferausgaben Bei einer Betrachtung der Transferausgaben nach Transfernehmern (Tabelle 11) zeigt sich mit 2,2 Mrd. Euro die hohe Bedeutung der Transfers an die Länder. Die oberösterreichischen Gemeinden haben einen Anteil von 26 Prozent am gesamten Transfervolumen in Österreich, die niederösterreichischen Gemeinden von 23 Prozent. Bei einer Betrachtung der Transfers an die Gemeinden und Gemeindeverbände muss beachtet werden, dass es sich hier teilweise auch um Umlagen, welche der Länderebene zuzuordnen sind, handelt. Durch diese unterschiedliche Verbuchungspraxis ergibt sich, dass die Bundesländer Niederösterreich und Steiermark deutlich überdurchschnittliche Anteile an den Transfers an Gemeinden und Gemeindeverbände aufweisen. Zusätzlich ist bei den Transfers an die Gemeinden und Gemeindeverbände auch auf ein unterschiedliches Maß an Gemeindeverbänden hinzuweisen, etwa Schulgemeinde- oder Abwasserverbände. Jeweils etwa ein Drittel der gesamten Transfers an den Bund ergehen in Salzburg und Tirol. Dies sind in erster Linie Ko-Finanzierungsverpflichtungen im Schutzwasserbau und bei Flussbauten. Unterschiedliche Verbuchungspraktiken und institutionelle Regelungen erschweren Vergleichbarkeit Bei der Verteilung der Transferausgaben auf die Transfernehmer (Abbildung 25) zeigt sich ein nach Bundesländern differenziertes Bild. Die hohen Anteile an Transfers an Gemeinden und Gemeindeverbände in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark sind wiederum auf die Verbuchungspraxis der Umlagen in diesen Ländern zurückzuführen. Ein Großteil dieser Transfers ist daher als Transfer an die Länder zu qualifizieren. Die burgenländischen Gemeinden richten 98 Prozent ihrer Transferausgaben, die Vorarlberger Gemeinden 91 Prozent der Transfers an die Länder.

42 31.01.19


TRANSFERS DER GEMEINDEN AN DIE ÖFFENTLICHE HAND

Tabelle 11: Transferausgaben nach Transfernehmern und Bundesländern in Tsd. Euro sowie Verteilung auf die Bundesländer in Prozent, 2016 Transfers an den Bund Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gesamt

69 2.218 1.239 2.528 5.803 530 6.742 89 19.217

Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gesamt

0% 12% 6% 13% 30% 3% 35% 0% 100%

Transfers an Länder

Transfers an Gemeinden & Geemindeverbände

Weitere Transfers an die öffentliche Hand

Transferausgaben gesamt

87.573 905 1.135 284.162 65.566 45.339 332.247 515.053 36.074 558.925 353.922 66.061 228.871 12.046 35.280 149.017 262.550 38.835 366.821 99.962 4.443 232.308 13.297 9.872 2.239.925 1.323.302 237.041 Verteilung der Gesamtausgaben auf die Bundesländer 4% 0% 0% 13% 5% 19% 15% 39% 15% 25% 27% 28% 10% 1% 15% 7% 20% 16% 16% 8% 2% 10% 1% 4% 100% 100% 100%

89.682 397.285 884.614 981.437 282.000 450.933 477.968 255.566 3.819.484 2% 10% 23% 26% 7% 12% 13% 7% 100%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016. Anmerkung: Umlagen bei Gesundheit und Soziales werden teils auch als Transfers an Gemeinden verbucht. Inhaltlich sind sie den Transfers ans Land zuzuordnen.

Abbildung 25: Verteilung der Transferausgaben nach Transfernehmern und Bundesländern in Prozent, 2016 100% 11%

90%

4%

7%

13%

4% 5%

9% 21%

4% 17%

80%

36% 70%

58%

50%

Weitere Transfers an die öffentliche Hand

58%

60%

Transfers an Gemeinden & Gemeindeverbände

98%

91%

81%

40%

77%

72%

30%

Transfers an den Bund

57%

20%

Transfers an Länder

38%

33%

10% 2%

0% Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

Tir

Vbg

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016. Umlagen bei Gesundheit und Soziales werden teils auch als Transfers an Gemeinden verbucht. Inhaltlich sind sie den Transfers ans Land zuzuordnen.

Bei der Betrachtung der Pro-Kopf-Ausgaben nach Transfernehmern muss wiederum berücksichtigt werden, dass es sich bei einem Teil der Transfers an Gemeinden um Gesundheits-

43 31.01.19


TRANSFERS DER GEMEINDEN AN DIE ÖFFENTLICHE HAND

oder Sozialhilfeumlagen handelt und diese daher als Transfers an Länder zu qualifizieren sind. Orientiert man sich ausschließlich an der bestehenden Verbuchung variieren die Transfers an die Länder (primär Umlagen) zwischen 154 Euro pro Kopf in Niederösterreich und 569 Euro pro Kopf in Vorarlberg. Bei den Transfers an die Gemeinden (etwa zur Hälfte Umlagen) liegt die Spannbreite zwischen 4 Euro im Burgenland und 337 Euro pro Kopf in Niederösterreich. Den höchsten Anteil an weiteren Transfers an die öffentliche Hand haben die Gemeinden des Bundeslandes Salzburg. Diese fließen etwa in den Bereich Gesundheit und Kultur. Abbildung 26: Transferausgaben nach Transfernehmern und Bundesländern in Euro pro Kopf, 2016 700 105

11

54

11 38

600 192

153 500

12

Euro pro Kopf

294

Umlagen bei Gesundheit und Soziales werden teils auch als Transfers an Gemeinden verbucht. Inhaltlich sind sie den Transfers ans Land zuzuordnen.

50

400

40

39

337

300

569 263

452

200

311

272 100 5 Bgld

Ktn

Transfers an Gemeinden & Gemeindeverbände

431

358

Transfers an Länder Transfers an den Bund

154

0

Weitere Transfers an die öffentliche Hand

106 4

6

Sbg

Stmk

21 Tir

Vbg

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Transferausgaben nach Raumtypen30

3

Transferausgaben nach Aufgabenbereich Kaum Unterschiede in der Transferbelastung nach Raumtypen Die Höhe der Pro-Kopf-Werte der Transferausgaben variiert nach Raumtypen (Abbildung 27) – im Vergleich mit jenen nach Bundesland – am wenigsten stark. Die höchsten Pro-Kopf-Werte haben die regionalen bzw. urbanen Zentren mit 601 bzw. 605 Euro pro Kopf. Den niedrigsten Wert weisen die Gemeinden im ländlichen Raum im Umland von Zentren mit 512 Euro pro Kopf auf. In beinahe sämtlichen Aufgabenbereichen befinden sich die niedrigsten Pro-Kopf-Transfers bei den Gemeinden im ländlichen Raum im Umland von Zentren. Bei Umlagen (Soziales, Gesundheit und Finanzwirtschaft) hängt dies mit der geringeren Finanzkraft in diesen Gemeinden zusammen. Auch kaum Unterschiede beim Anteil der Transferausgaben an den Gesamtausgaben 30

Nähere Ausführungen zu den Raumtypen sind den methodischen Hinweisen im Einleitungskapitel zu entnehmen.

44 31.01.19


TRANSFERS DER GEMEINDEN AN DIE ÖFFENTLICHE HAND

Bei den Anteilen der Transferausgaben an den Gesamtausgaben (Tabelle 12) zeigen sich nach Raumtyp keine stärkeren Abweichungen. Die Verteilung der Anteile über die vier Raumtypen ist allgemein eher einheitlich, lediglich einzelne Ausreißer sind zu finden (z. B. der Anteil der Transfers an den Gesamtausgaben der regionalen Zentren im Bereich Kultur). Abbildung 27: Transferausgaben nach Aufgabenbereichen und Raumtypen in Euro pro Kopf, 2016 600 16

Euro pro Kopf

500

15

198

400

200

228

42 7

35 10

152

188

Wirtschaft Soziales Politik, Verwaltung und Sicherheit Kultur und Sport

166

Gesundheit Finanzwirtschaft

71

48 36 34

32 38 34

Ländlicher Raum

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

0

231

Umwelt und Verkehr

34 9

153

100

11

182

43 10

300

10

68

62

33 26

27 Regionale Zentren

Daseinsvorsorge Bildung, Jugend und Wissenschaft

Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Tabelle 12: Anteil der Transferausgaben an den Gesamtausgaben nach Aufgabenbereichen und nach Raumtypen in Prozent, 2016 Ländlicher Raum

Ländlicher Raum im Urbane Groß-, MittelRegionale Zentren Umland von Zentren und Kleinzentren

Österreich (ohne Wien)

Bildung, Jugend und Wissenschaft

11%

11%

8%

8%

10%

Erwachsenenbildung und Wissenschaft Kinderbetreuung Schule und Jugend

1% 4% 17%

1% 3% 19%

2% 2% 12%

1% 2% 14%

1% 3% 17%

Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kultur und Sport

5% 33% 79% 13%

6% 24% 84% 11%

8% 35% 70% 4%

5% 29% 80% 9%

6% 30% 80% 12%

Kultur Sport

17% 5%

15% 4%

7% 1%

12% 4%

15% 4%

Politik, Verwaltung und Sicherheit

10%

9%

11%

10%

10%

Sicherheit Verwaltung und Politik

19% 10%

17% 8%

20% 11%

15% 10%

18% 10%

Soziales Umwelt und Verkehr

90% 6%

91% 7%

85% 4%

82% 4%

89% 6%

Umwelt Verkehr

24% 4%

28% 4%

20% 2%

18% 3%

24% 3%

Wirtschaft Gesamt

8% 23%

7% 22%

7% 20%

5% 20%

7% 22%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Transfers nach Transfernehmern

45 31.01.19


TRANSFERS DER GEMEINDEN AN DIE ÖFFENTLICHE HAND

42 Prozent aller Transferausgaben entfallen auf urbane Zentren, 34 Prozent auf den ländlichen Raum Insgesamt 42 Prozent aller Transferausgaben entfallen auf die urbanen Zentren. Mit 51 Prozent besonders hoch sind dabei die Transfers an die Länder, welche mit der höheren Finanzkraft dieser Gemeinden korrelieren. 34 Prozent der Transferausgaben betreffen den ländlichen Raum. Dabei zeigen sich überdurchschnittliche Anteile bei den Transfers an den Bund – etwa für KoFinanzierungsverpflichtungen im Schutzwasserbau – sowie bei den Transfers an andere Gemeinden und Gemeindeverbände. Hier zeigt sich, dass im ländlichen Raum bereits zahlreiche Gemeindekooperationen bestehen. Tabelle 13: Transferausgaben nach Transfernehmern und Raumtypen in Tsd. Euro, 2016 Transfers an den Bund

Transfers an Gemeinden & Gemeindeverbände

Transfers an Länder

Weitere Transfers an die öffentliche Hand

Transferausgaben gesamt

Ländlicher Raum

9.204

650.600

542.661

85.825

1.288.291

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

2.475

309.334

301.725

36.293

649.827

Regionale Zentren

1.102

147.448

119.539

20.940

289.029

6.436

1.132.543

359.377

93.982

1.592.338

2.239.925 1.323.302 237.041 Verteilung der Gesamtausgaben auf die Raumtypen

3.819.484

Urbane Groß-, Mittelund Kleinzentren Gesamt

19.217

Ländlicher Raum

48%

29%

41%

36%

34%

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

13%

14%

23%

15%

17%

6%

7%

9%

9%

8%

33%

51%

27%

40%

42%

100%

100%

100%

100%

100%

Regionale Zentren Urbane Groß-, Mittelund Kleinzentren Gesamt

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Geringere Bedeutung von Gemeindeverbänden in urbanen Zentren Die differenzierte Darstellung nach Raumtypen und Transfernehmern zeigt ein sehr ähnliches Bild bei der Zusammensetzung nach Transfernehmern. Einzig die urbanen Zentren unterscheiden sich hier deutlich mit unterdurchschnittlichen Anteilen an Transfers an Gemeinden und Gemeindeverbänden. Transfers an die Länder spielen in den Gemeinden aller Raumtypen eine wesentliche Rolle; in den urbanen Groß-, Mittel- und Kleinzentren – mit rund 71 Prozent aller Transferausgaben – die größte. Dies kann damit erklärt werden, dass sich hier verhältnismäßig viele finanzkräftige Gemeinden – mit entsprechend höheren Pro-Kopf-Umlagen – befinden.

46 31.01.19


TRANSFERS DER GEMEINDEN AN DIE ÖFFENTLICHE HAND

Abbildung 28: Verteilung der Transferausgaben nach Transfernehmern und Raumtypen in Prozent, 2016 100%

7%

6%

7%

6%

90% 23%

80% 70%

42%

46%

41%

60%

Weitere Transfers an die öffentliche Hand

50%

Transfers an Gemeinden & Verbände

40% 30%

71% 51%

48%

51%

Ländlicher Raum

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

Regionale Zentren

20%

Transfers an Länder Transfers an den Bund

10% 0% Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Nach Raumtyp variieren die Transfers an die Länder zwischen 245 Euro pro Kopf in den ländlichen Umland-Gemeinden und 355 Euro pro Kopf in den urbanen Zentren. Die Transfers an Gemeinden und Gemeindeverbände bewegen sich zwischen 213 Euro pro Kopf in den urbanen Zentren und 250 Euro pro Kopf in den regionalen Zentren. Die Gründe für diese Unterschiede liegen zu einem großen Teil an der Orientierung der Umlagenhöhe an der Finanzkraft, welche bei den ländlichen Umland-Gemeinden unterdurchschnittlich ist. Im ländlichen Raum befinden sich hingegen auch einige finanzkräftige Tourismusgemeinden, welche den Durchschnitt anheben. Die weiteren Transferausgaben an die öffentliche Hand variieren zwischen 46 Euro pro Kopf in den regionalen Zentren und 26 Euro pro Kopf in der durchschnittlichen Gemeinde des ländlichen Raums im Umland von Zentren. Beispielsweise gehen diese Mittel in die Abwasserbeseitigung (urbane Zentren 19 Prozent, ländlicher Raum 28 Prozent, regionale Zentren 30 Prozent, ländlicher Raum im Umland von Zentren 33 Prozent).

47 31.01.19


TRANSFERS DER GEMEINDEN AN DIE ÖFFENTLICHE HAND

Abbildung 29: Transferausgaben nach Transfernehmern und Raumtypen in Euro pro Kopf, 2016 600 500

46 34

28

26

Euro pro Kopf

213 400

250 228

Weitere Transfers an die öffentliche Hand

237

Transfers an Gemeinden & Gemeindeverbände

300

Transfers an Länder 200 274 100 0

245

307

355

5

4

2

4

Ländlicher Raum

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

Regionale Zentren

Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

Transfers an den Bund

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

48 31.01.19


ANHANG

IV Anhang 1

Quellenverzeichnis

Statistik Austria: Gebarungsübersichten 2017. Wien 2018. Grossmann, Bernhard: Förderungen in Österreich: Definitionen, Volumina und Vorschläge zur Effizienzsteigerung. Studie im Auftrag des Fiskalrates. Wien 2018. Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016. Wien 2017. Transparenzdatenbankgesetz 2012: BGBl. I Nr. 99/2012 idF BGBl. I Nr. 37/2018 Rechnungshof: Transparenzdatenbank – Kosten und Nutzen, Ziele und Zielerreichung. Reihe Bund 45/2017. Wien 2017. Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997: BGBl. Nr. 787/1996 idF BGBl. II Nr. 313/2015 Mitterer, Karoline; Biwald, Peter; Haindl, Anita: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen; Status und Reformoptionen der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden. KDZ-Studie. Wien. 2016. Biwald, Peter; Bauer, Helfried; Bröthaler, Johann; Getzner, Michael; Mitterer, Karoline; Schratzenstaller, Margit: Grundlegende Reform des Finanzausgleichs. Projekt „Transfers und Kostentragung“. Endbericht. KDZ-TU-Wien-WIFO, 2010.

2

Ergänzende methodische Hinweise

Die differenzierte Darstellung nach Aufgabenbereichen wurde auf Basis der VRV-Gliederung den Gruppen, Abschnitten bzw. Unterabschnitten gemäß Tabelle 14 zugeordnet. Tabelle 14: Zuordnung der Aufgabenbereiche gemäß Bericht Aufgabenbereiche zusammengefasst Bildung, Jugend und Wissenschaft Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kultur und Sport Sicherheit, Verwaltung und Politik Soziales Umwelt und Verkehr Wirtschaft

gemäß VRV Aufgabenbereiche

Gruppen und Abschnitte

Bildung und Wissenschaft Kinderbetreuung Schule und Jugend Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kultur Sport Sicherheit Verwaltung und Politik Soziales Umwelt Verkehr Wirtschaft

AB 27 und 28 AB 24 AB 20 bis 23 und AB 25 Gruppe 8 Gruppe 9 Gruppe 5 ohne AB 52 Gruppe 3 AB 26 Gruppe 1 Gruppe 0 Gruppe 4 AB 52 und AB 63 Gruppe 6 ohne AB 63 Gruppe 7

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018. Anmerkung: AB = Unterabschnitt laut VRV

49 31.01.19


einmalige Transferzahlungen

755 Lfd. Transfers an Unternehmen Als Unternehmeungen sind anzusehen: ** private und öffentliche Kapitalgesellschaften, einschließlich Versicherungsunternehmungen; ** Personengesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit; ** Genossenschaften; ** land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Bauernhöfe); **brutto-veranschlagte Unternehmungen und Betriebe der Gemeinde mit marktbestimmter Tätigkeit; ** Gemeindeverbände und sonstige institutionelle Einheiten mit marktbestimmter Tätigkeit. Die selbe Post gilt auch für laufende Zuschüsse an Komanditerwerbsgesellschaften, Offene Erwerbsgesellschaften usw. Für netto-veranschlagte Unternehmungen der Gemeinden ist die PG 759 vorgesehen. 756 Lfd. Transfers an Finanzunternehmungen

775 Kapitaltransfers an Unternehmen z.B. gilt diese Post auch für einmalige Zuschüsse an eine KEG, OEG usw.

Förderungen an private Haushalte

768 Sonstige lfd. Transfers an private Haushalte 778 Kapitaltransfers an private Haushalte Solche Zuwendungen können z.B. sein: Anerkennungsgaben, Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge, Aushilfen z.B. Förderungen durch die Gemeinde an Private für (jedoch nicht an eigene Bedienstete), Sozialhilfemaßnahmen, Ehrenpensionen, Geldzuwendungen z.B. Solaranlagen. anlässlich verschiedener Aktionen, Preisausschreiben, Spenden, Stipendien, Studienbeihilfen, Subventionen an physische Personen, Taschengeld, Taxi-Gutscheine, Umschulungsbeihilfen, Unterstützungen, Wohnbeihilfen, Würdigungspreise, Grünlandförderung für Grundbesitz (an Landwirte und Landwirtinnen), Pflege der Grünland- bzw. Freilandflächen, Flächenprämien der Gemeinden zwecks Kulturen- und Landschaftspflege (Mähen, Ausholzen u.a. Maßnahmen).

776 Kapitaltransfers an Finanzunternehmen

ANHANG

Förderungen an private 757 Lfd. Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck 777 Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Organisationen ohne Erwerbszweck Für private Institutionen ohne Erwerbszweck ist kennzeichnend, dass ihre Mittel in erster Linie aus Erwerbszweck freiwilligen Geld- oder Sachbeiträgen, Mitgliedsbeiträgen, Subventionen, Spenden usw. stammen. zu den privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter zählen beispielsweise: ** gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften; Interessengemeinschaften (Jagd-, Fischerei- und Wegegenossenschaften, Fremdenverkehrs- und Tourismusverbände u.ä.); ** politische Parteien; ** wissenschaftliche Gesellschaften, kulturelle Vereinigungen, Sport-, Freizeit- und ähnliche Vereine, Fachverbände. Nicht dazu gehören als Marktproduzenten auftretende Genossenschaften, auch wenn ihnen der Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt ist. Mitgliedsbeiträge an solche Organisationen sind auf PG 726 (im Inland) bzw. PG 780 (im Ausland) zu verrechnen. Transfers an den Bund 750 Lfd. Transfers an Bund, Bundesfonds und Bundeskammern 770 Kapitaltransfers an Bund, Bundesfonds und Bundeskammern Transfers an Länder 751 Lfd. Transfers an Länder, Länderfonds und Landeskammern 771 Kapitaltransfers an Länder, Länderfonds und z.B. Zahlungen an Landespensionsfonds zur Abgangsdeckung Landeskammern Transfers an Gemeinden & 752 Lfd. Transfers an Gemeinden, Gemeindeverbände und -fonds 772 Kapitaltransfers an Gemeinden, Verbände ausgenommen Gemeindeverbände mit marktbestimmter Tätigkeit Gemeindeverbände und -fonds Transfers an andere 753 Lfd. Transfers an Sozialversicherungsträger 773 Kapitaltransfers an Sozialversicherungsträger Gebietskörperschaften 754 Transfers an sonstige Träger des öffentlichen Rechtes 774 Kapitaltransfers an sonstige Träger des Zu verrechnen sind hier beispielsweise Zahlungen an das Arbeitsmarktservice als Ersatz für die Kosten der öffentlichen Rechtes Sondernotstandshilfe. Transfers an das Ausland 780 Lfd. Transfers an das Ausland 785 Kapitaltransfers an das Ausland

Tabelle 15: Zuordnung der Transferbereiche

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2017.

50 31.01.19

laufende Transferzahlungen Förderungen an Unternehmen


ANHANG

Abbildung 30: Zuordnung der Gemeinden zu den Raumtypen nach der Urban-RuralTypologie der Statistik Austria, 2016

51 31.01.19


ANHANG

3

Ergänzende Tabellen

Tabelle 16: Förderungen nach Aufgabenbereichen und Fördernehmern in Österreich (ohne Wien) in Euro, 2016 Förderungen an private Haushalte Bildung, Jugend und Wissenschaft Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kultur und Sport Politik, Verwaltung und Sicherheit Soziales Umwelt und Verkehr Wirtschaft Gesamt

8.046.663 1.672.263 532.737 669.759 5.021.269 27.973.308 117.769.471 6.102.297 8.845.014 176.632.781

Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck 141.864.764 10.985.416 3.140.852 54.889.064 145.861.708 32.789.874 54.860.622 9.203.644 39.716.426 493.312.370

Förderungen an Unternehmungen

Förderausgaben gesamt

118.655.319 283.970.254 54.828.497 1.680.031 101.604.715 24.793.543 28.758.639 49.061.193 84.159.816 747.512.007

268.566.747 296.627.933 58.502.086 57.238.854 252.487.692 85.556.725 201.388.732 64.367.134 132.721.256 1.417.457.158

Tabelle 17: Förderungen nach Aufgabenbereichen und Fördernehmern in Österreich (ohne Wien) in Euro pro Kopf, 2016 Förderungen an private Haushalte Bildung, Jugend und Wissenschaft Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kultur und Sport Politik, Verwaltung und Sicherheit Soziales Umwelt und Verkehr Wirtschaft Gesamt

1 0 0 0 1 0 5 1 2 10

Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck 14 2 1 8 16 3 4 2 9 59

Förderungen an Unternehmungen

Förderausgaben gesamt 12 22 5 0 3 4 2 4 13 66

27 24 5 8 20 8 11 7 24 135

Tabelle 18: Förderausgaben nach Aufgabenbereichen und Bundesländern in Tsd. Euro, 2016 Bgld Bildung und Wissenschaft Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kinderbetreuung Kultur Schule und Jugend Sicherheit Soziales Sport Umwelt Verkehr Verwaltung und Politik Wirtschaft Gesamt

63 3.418 3.817 3.264 1.992 3.733 2.478 1.305 1.718 3.010 123 405 535 8.995 34.854

Ktn 2.964 11.290 1.117 377 5.415 12.313 7.254 1.279 3.106 5.920 557 4.497 4.719 19.191 79.997

NÖ 3.514 31.288 8.597 12.343 2.870 12.674 7.321 4.272 12.288 8.570 922 5.778 11.198 18.763 140.398

Sbg

Stmk

5.482 45.777 19.437 14.356 48.044 23.064 60.332 6.132 40.143 21.147 6.331 13.588 22.358 11.653 337.844

3.860 35.682 11.001 3.231 8.556 24.836 7.082 609 20.335 5.185 2.083 2.957 12.398 9.613 147.428

2.329 22.529 4.213 12.760 38.211 41.609 16.379 1.507 81.536 23.402 3.962 3.941 13.018 27.082 292.479

Tir 1.786 136.351 9.851 5.529 10.179 26.943 22.383 583 32.208 22.131 972 13.742 2.911 13.448 299.018

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

52 31.01.19

Vbg 1.068 10.294 469 5.379 4.065 12.069 4.940 224 10.055 5.884 461 4.046 2.509 23.976 85.439

Österreich (exkl. Wien)

21.066 296.628 58.502 57.239 119.332 157.240 128.169 15.911 201.389 95.248 15.412 48.955 69.646 132.721 1.417.457


ANHANG

Tabelle 19: Förderausgaben nach Aufgabenbereichen und Raumtypen in Tsd. Euro, 2016 Ländlicher Raum Bildung und Wissenschaft Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kinderbetreuung Kultur Schule und Jugend Sicherheit Soziales Sport Umwelt Verkehr Verwaltung und Politik Wirtschaft Gesamt

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

1.453 65.917 15.664 20.194 28.365 26.986 48.545 5.937 26.997 22.817 7.590 12.738 10.777 69.415 363.396

Regionale Zentren

1.227 20.239 6.757 10.227 21.411 10.502 18.360 3.661 13.589 9.833 2.801 3.111 8.975 12.199 142.892

793 11.160 1.396 4.773 7.176 6.682 14.038 796 6.438 7.305 1.414 1.503 1.775 13.098 78.348

Urbane Groß-, Mittelund Kleinzentren 17.593 199.313 34.685 22.046 62.380 113.070 47.226 5.517 154.364 55.293 3.607 31.603 48.119 38.008 832.822

Österreich (ohne Wien) 21.066 296.628 58.502 57.239 119.332 157.240 128.169 15.911 201.389 95.248 15.412 48.955 69.646 132.721 1.417.457

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Tabelle 20: Transfers nach Aufgabenbereichen und Transfernehmern in Österreich (ohne Wien) in Euro, 2016 Transfers an den Bund Bildung, Jugend und Wissenschaft Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kultur und Sport Politik, Verwaltung und Sicherheit Soziales Umwelt und Verkehr Wirtschaft Gesamt

Transfers an Länder

636.646 246.820 210.389 3.218 58.400 119.080 2.915.525 14.895.618 131.576 19.217.272

49.224.395 8.734.613 423.528.254 730.061.152 38.403.730 86.145.992 883.595.150 17.972.693 2.258.869 2.239.924.848

Transfers an Weitere Transfers Transferausgaben Gemeinden & an die öffentliche gesamt Gemeindeverbände Hand 113.980.488 17.641.454 181.482.983 138.438.329 85.537.033 232.956.794 2.012.056 5.792.405 431.543.104 382.642.708 34.699.478 1.147.406.556 21.658.996 13.645.066 73.766.192 88.981.472 57.788.916 233.035.461 547.450.847 4.558.600 1.438.520.122 23.310.650 12.696.848 68.875.810 4.825.987 4.680.750 11.897.182 1.323.301.533 237.040.551 3.819.484.203

Tabelle 21: Transfers nach Aufgabenbereichen und Transfernehmern in Österreich (ohne Wien) in Euro pro Kopf, 2016 Transfers an den Bund Bildung, Jugend und Wissenschaft Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kultur und Sport Politik, Verwaltung und Sicherheit Soziales Umwelt und Verkehr Wirtschaft Gesamt

Transfers an Länder 0 0 0 0 0 0 0 4 0 5

5 1 45 92 4 14 112 3 1 276

Transfers an Weitere Transfers Transferausgaben Gemeinden & an die öffentliche gesamt Gemeindeverbände Hand 26 2 33 25 12 37 1 1 47 67 2 161 5 1 10 14 12 40 85 1 198 6 2 15 1 1 3 229 32 542

53 31.01.19


ANHANG

Tabelle 22: Transferausgaben nach Aufgabenbereichen und Bundesländern in Tsd. Euro, 2016 Bgld Bildung und Wissenschaft Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kinderbetreuung Kultur Schule und Jugend Sicherheit Soziales Sport Umwelt Verkehr Verwaltung und Politik Wirtschaft Gesamt

113 415 22.317 8.091 147 0 1 282 56.257 0 741 23 611 683 89.682

Ktn

Sbg

Stmk

Tir

20 40.710 45.848 79.336 9.049 272 37.482 201 144.652 49 3.983 5.550 27.015 3.118 397.285

3 70.678 2.061 418.834 1.042 12.361 59.396 10.828 278.132 208 6.933 938 22.321 878 884.614

919 67.324 118.383 321.709 1.305 15.280 9.694 8.539 343.686 242 3.718 18.859 69.764 2.014 981.437

271 3.371 51.255 67.957 923 11.903 9.153 640 123.294 12 3.830 4.818 2.213 2.359 282.000

787 43.935 92.385 1.177 6.311 11.410 8.875 24.099 223.537 257 2.752 2.708 31.297 1.402 450.933

31 4.703 64.438 153.584 1.261 18.830 34.350 1.451 155.538 2.649 8.170 4.208 27.656 1.099 477.968

Vbg 16 1.821 34.855 96.717 0 59 332 150 113.424 236 430 1.214 5.969 343 255.566

Österreich (exkl Wien)

2.161 232.957 431.543 1.147.407 20.039 70.114 159.283 46.190 1.438.520 3.652 30.558 38.318 186.846 11.897 3.819.484

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

Tabelle 23: Transferausgaben nach Aufgabenbereichen und Raumtypen in Tsd. Euro, 2016 Ländlicher Raum Bildung und Wissenschaft Daseinsvorsorge Finanzwirtschaft Gesundheit Kinderbetreuung Kultur Schule und Jugend Sicherheit Soziales Sport Umwelt Verkehr Verwaltung und Politik Wirtschaft Gesamt

87 93.046 123.104 348.802 8.309 21.253 66.070 22.426 485.287 1.579 15.201 17.364 78.997 6.765 1.288.291

Ländlicher Raum im Umland von Zentren 40 54.324 45.295 206.974 3.997 8.703 31.755 9.676 238.649 394 6.517 8.260 32.492 2.751 649.827

Regionale Zentren 147 27.104 34.169 73.790 1.344 3.929 12.100 4.160 109.593 133 2.483 2.632 16.649 796 289.029

Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren 1.887 58.482 228.976 517.840 6.390 36.229 49.358 9.929 604.992 1.545 6.356 10.062 58.707 1.585 1.592.338

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2018 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2016.

54 31.01.19

Österreich (exkl. Wien) 2.161 232.957 431.543 1.147.407 20.039 70.114 159.283 46.190 1.438.520 3.652 30.558 38.318 186.846 11.897 3.819.484



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