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Rechnungsabschluss 2020: Herausforderungen

Rechnungsabschluss 2020

Herausforderungen, Erfahrungen und ein Ausblick. von Robert Blöschl und Alexander Maimer

Robert Blöschl

Alexander Maimer

Nach den ersten Voranschlägen und der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 ging nun der dritte Akt des neuen Haushaltsrechts über die Bühne. Mit dem Rechnungsabschluss 2020 müssen österreichische Städte und Gemeinden erstmals alle Elemente der VRV 2015 umsetzen. Dies beinhaltet nicht nur Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt, sondern auch eine Vielzahl an Anlagen, welche zusätzliche Informationen liefern.

Wo die Herausforderungen liegen

Insgesamt stellt dies einen Kraftakt dar, den vor allem die Finanzabteilungen der Gemeinden vollbringen müssen. Die Herausforderungen liegen dabei vor allem in der Neuartigkeit mancher Sachverhalte, den teilweise komplexen Vorgaben der Länder sowie der Schwierigkeit, diese in den EDV-Systemen darstellen zu können. Eine weitere Hürde stellen die Interpretation und Präsentation der Unterlagen dar. MandatarInnen müssen das neue Rechenwerk beschließen und daher auch die zentralen Ergebnisse überblicken können. Damit die MandatarInnen rasch mit der neuen Materie vertraut sind, bietet das KDZ zahlreiche Weiterbildungsangebote. Hinzu kommt, dass der Rechnungsabschluss 2020 zu einer Zeit erstellt werden musste, die von der Corona-Krise geprägt war. Dies hat dazu geführt, dass es zusätzliche Unsicherheiten und Herausforderungen bei der Datenbeschaffung gegeben hat und die Ressourcen in den Verwaltungen sehr intensiv bei den Corona-Maßnahmen gebunden waren.

Vermögensrechnung

Tauscht man sich mit Gemeinden über ihre Erfahrungen aus, so wird schnell klar, dass die Darstellung des Vermögens eine Herausforderung darstellt. Für den Rechnungsabschluss müssen die in der Eröffnungsbilanz erfassten Bestände aktualisiert und folgebewertet werden.

1. DAS ANLAGEVERMÖGEN ist für den Rechnungsabschluss mittels Inventur zu aktualisieren. Hier braucht es die Unterstützung der KollegInnen in den jeweiligen

Dienststellen, die in der Regel die Vermögensveränderungen (vor allem Abgänge) melden müssen.

2. IM BEREICH DER BETEILIGUNGEN ist eine Anpassung an den aktuellen Wert des Eigenkapitals laut Jahresabschluss der

Beteiligung notwendig. Eine Hilfestellung kann hier der unter www.praxisplaner.at abrufbare Vermögensbewerter „Finanzanlagen“ bieten.

„Für eine jährlich erfolgreiche Erstellung des Rechnungsabschlusses ist es sinnvoll, dies zu systematisieren und entsprechende Prozesse aufzusetzen.“

3. DAS VORRATSVERMÖGEN muss ebenfalls einer Inventur unterzogen werden.

Hier sind jedoch nur jene Vorratspositionen zu berücksichtigen, welche die Wertgrenze von 5.000 Euro überschreiten.

4.

DIE ZUM STICHTAG OFFENEN FORDE-

RUNGEN sind von der Gemeinde hinsichtlich ihrer Einbringlichkeit zu bewerten. Hier sind jene Forderungen herauszufiltern, bei denen Risikofaktoren bekannt geworden sind (z.B. bei Insolvenzverfahren).

Rückstellungen

Neben der Darstellung des Vermögens waren es auch die Personalrückstellungen, die Gemeinden vor neue Herausforderungen stellten. Für den Rechnungsabschluss ist eine Neubewertung der Personalrückstellungen auf Basis der aktuellen Lohndaten notwendig und ein Vergleich mit dem Wert zur Eröffnungsbilanz durchzuführen. Dies kann entweder direkt über das EDVSystem oder über eigens dafür programmierte Excel-Tools (abrufbar z.B. unter www.praxisplaner.at) erfolgen.

Rücklagen

Als besondere Herausforderung hat sich die Darstellung und Verbuchung von Rücklagen und Zahlungsmittelreserven zum Stichtag 31.12. herausgestellt. Die tatsächliche Höhe der Rücklagen kann erst verlässlich nach Durchführung der Abschlussarbeiten ermittelt werden. Die Zahlungsmittelreserven müssen allerdings bereits am 31.12. im Kassenabschluss abgebildet werden. Dies führt dazu, dass die Rücklagen bereits Mitte Dezember ermittelt werden müssen, um eine Übereinstimmung mit den Zahlungsmittelreserven zu erzielen. Dies ist in Zeiten der Corona-Pandemie eine zusätzliche Herausforderung.

Gerade bei den Abschlussbuchungen hat sich gezeigt, dass noch nicht alle neu auftretenden Sachverhalte optimal in den EDVSystemen abgebildet werden können. Diese Herausforderungen werden Zug um Zug bei geballtem Auftreten von neuen Darstellungsfragen durch die EDV-Anbieter gelöst.

Anlagen

Der Umfang der Anlagen ist im Rechnungsabschluss beträchtlich. Während manche Anlagen automatisiert aus dem System kommen, müssen andere mit Zusatzinformationen befüllt werden. Dazu zählen vor allem die Personaldaten gemäß Anlage 4, die Liste der nicht bewerteten Kulturgüter (Anlage 6h), der Leasingspiegel (Anlage 6i), die Beteiligungsspiegel (Anlagen 6j und 6k), der Haftungsnachweis (Anlage 6r) sowie die Daten zu den Ruhe- und VersorgungsgenussempfängerInnen (Anlage 6s). Zusätzlich zu >

VRV 2015 SCHULUNGSANGEBOT

Das KDZ bietet zahlreiche Schulungen zur VRV 2015 an. Spezialseminare sind z.B. zu folgenden Themen verfügbar:

• Rechnungsabschluss erstellen • Voranschlag erstellen • Buchführung nach der neuen VRV • Voranschlag und Rechnungsabschluss lesen und verstehen

Diese eignen sich für Gemeindebedienstete und MandatarInnen gleichermaßen und können auch Inhouse abgehalten werden.

Information & Anmeldung:

https://www.kdz.eu/seminare Eva Wiesinger, MBA, wiesinger@kdz.or.at

Bildung 2021

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