Öffentliche Finanzen steuern

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RECHNUNGSABSCHLUSS 2020

Rechnungsabschluss 2020 Herausforderungen, Erfahrungen und ein Ausblick.

ach den ersten Voranschlägen und der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 ging nun der dritte Akt des neuen Haushaltsrechts über die Bühne. Mit dem Rechnungsabschluss 2020 müssen österreichische Städte und Gemeinden erstmals alle Elemente der VRV 2015 umsetzen. Dies beinhaltet nicht nur Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt, sondern auch eine Vielzahl an Anlagen, welche zusätzliche Informationen liefern.

N

Robert Blöschl

Wo die Herausforderungen liegen

Alexander Maimer

Insgesamt stellt dies einen Kraftakt dar, den vor allem die Finanzabteilungen der Gemeinden vollbringen müssen. Die Herausforderungen liegen dabei vor allem in der Neuartigkeit mancher Sachverhalte, den teilweise komplexen Vorgaben der Länder sowie der Schwierigkeit, diese in den EDV-Systemen darstellen zu können. Eine weitere Hürde stellen die Interpretation und Präsentation der Unterlagen dar. MandatarInnen müssen das neue Rechenwerk beschließen und daher auch die zentralen Ergebnisse überblicken können. Damit die MandatarInnen rasch mit der neuen Materie vertraut sind, bietet das KDZ zahlreiche Weiterbildungsangebote.

„Für eine jährlich erfolgreiche Erstellung des Rechnungsabschlusses ist es sinnvoll, dies zu systematisieren und entsprechende Prozesse aufzusetzen.“ 26

KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2021

von Robert Blöschl und Alexander Maimer

Hinzu kommt, dass der Rechnungsabschluss 2020 zu einer Zeit erstellt werden musste, die von der Corona-Krise geprägt war. Dies hat dazu geführt, dass es zusätzliche Unsicherheiten und Herausforderungen bei der Datenbeschaffung gegeben hat und die Ressourcen in den Verwaltungen sehr intensiv bei den Corona-Maßnahmen gebunden waren.

Vermögensrechnung Tauscht man sich mit Gemeinden über ihre Erfahrungen aus, so wird schnell klar, dass die Darstellung des Vermögens eine Herausforderung darstellt. Für den Rechnungsabschluss müssen die in der Eröffnungsbilanz erfassten Bestände aktualisiert und folgebewertet werden.

1.

DAS ANLAGEVERMÖGEN ist für den

2.

IM BEREICH DER BETEILIGUNGEN ist

Rechnungsabschluss mittels Inventur zu aktualisieren. Hier braucht es die Unterstützung der KollegInnen in den jeweiligen Dienststellen, die in der Regel die Vermögensveränderungen (vor allem Abgänge) melden müssen.

eine Anpassung an den aktuellen Wert des Eigenkapitals laut Jahresabschluss der Beteiligung notwendig. Eine Hilfestellung kann hier der unter www.praxisplaner.at abrufbare Vermögensbewerter „Finanzanlagen“ bieten.

3.

DAS VORRATSVERMÖGEN muss ebenfalls einer Inventur unterzogen werden. Hier sind jedoch nur jene Vorratspositionen zu berücksichtigen, welche die Wertgrenze von 5.000 Euro überschreiten.


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