Finanzausgleich: Fact-Sheets 2017

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FACT SHEETS 2017 ZUM FINANZAUSGLEICH Die Elemente des Finanzausgleichs – Schwerpunkt Gemeinden 10.05.2017 Ansprechpartnerinnen und -partner zum Finanzausgleich: Dr.in Karoline Mitterer Mag. Peter Biwald Mag.a Anita Haindl

KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at


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INHALT

Inhaltsverzeichnis I

Grundbegriffe ........................................................................................................................ 4

II

Neuerungen im FAG 2017 .................................................................................................... 5

III

Der Finanzausgleich im engeren Sinn im Überblick ........................................................ 6

IV

V

1

Stufen des Finanzausgleichs im engeren Sinn ............................................................ 7

2

Schritt 1: Oberverteilung ............................................................................................... 9

3

Schritt 2: Länderweise Unterverteilung der Ländermittel ........................................... 10

4

Schritt 2: Länderweise Unterverteilung der Gemeindemittel...................................... 11

5

Schritt 3: Gemeindeweise Unterverteilung der Gemeindemittel ................................ 12

6

Schritt 3: Gemeindeweise Unterverteilung nach Gemeindegröße ............................. 13

7

Schritt 4: Transfers des Bundes ................................................................................. 14

8

Schritt 5: Transfers zwischen Ländern und Gemeinden ............................................ 15

9

Schritt 6: Eigene Abgaben .......................................................................................... 16

Sekundärer und tertiärer Finanzausgleich ...................................................................... 17 1

Transfers an die Länder reduzieren Ertragsanteile um ein Drittel ............................. 17

2

Transfers stellen den Finanzausgleich auf den Kopf ................................................. 18

3

Bundesländer belasten die Gemeinden unterschiedlich ............................................ 19

4

Transfers steigen stärker als Ertragsanteile ............................................................... 20

Reformen zum Finanzausgleich ....................................................................................... 21 1

Reformbedarfe im Finanzausgleichssystem .............................................................. 21

2

Kritikpunkte am aktuellen Finanzausgleichsgesetz.................................................... 22

3

Wichtige Reformoptionen auf einen Blick................................................................... 23

4

Grundsätzliche Zielsetzungen .................................................................................... 24

5

Aufgabenorientierter Finanzausgleich ........................................................................ 25

6

Reform der Länder-Gemeinde-Transfers ................................................................... 27

7

Reform der gemeindeeigenen Steuern ...................................................................... 28

8

Reformmodell Gemeinde-Finanzausgleich ................................................................ 29

VI

Glossar ................................................................................................................................ 31

VII

Weiterführende Studien und Publikationen .................................................................... 32

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GRUNDBEGRIFFE

I

Grundbegriffe

Finanzausgleich im weiteren bzw. im engeren Sinn Unter Finanzausgleich im weiteren Sinn wird die Zuordnung der öffentlichen Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen zu den Gebietskörperschaften verstanden. Der Finanzausgleich im engeren Sinn nimmt die Aufgabenverteilung als gegeben an und stellt über die Regelung der Einnahmenverteilung – inklusive Ausgleichsmaßnahmen – die Finanzierung der Aufgaben der Gebietskörperschaften sicher. Der primäre, sekundäre und tertiäre Finanzausgleich werden dabei dem Finanzausgleich im engeren Sinn zugeordnet. Primärer Finanzausgleich Der primäre Finanzausgleich umfasst die Verteilung der Abgabenhoheit (Welche Gebietskörperschaftsebene darf welche Abgaben einheben?) und die Verteilung der Ertragshoheit (Beteiligung am Aufkommen an gemeinschaftlichen Abgaben) auf die Gebietskörperschaften. Der primäre Finanzausgleich ist im Finanzausgleichsgesetz geregelt. Er regelt die Grundlage der gemeindeeigenen Steuern und umfasst die Festlegung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben und der Ertragsanteile auf die verschiedenen Gebietskörperschaften. Sekundärer und tertiärer Finanzausgleich Der sekundäre Finanzausgleich bezeichnet das System der Transferzahlungen zwischen den Gebietskörperschaften, welche die Abgabenteilung ergänzen – soweit diese im jeweiligen Finanzausgleichsgesetz geregelt sind. Hiermit ist auf der einen Seite im Speziellen die Landesumlage (spezielle Transferzahlung von den Gemeinden zu den Ländern) gemeint. Auf der anderen Seite erfolgt im Rahmen des sekundären Finanzausgleichs die Vergabe der GemeindeBedarfszuweisungen (Gemeindemittel, welche den Ländern zur Ausschüttung an die Gemeinden übergeben werden) sowie der diversen Finanzzuweisungen des Bundes (§ 20 ff. FAG 2008). Der tertiäre Finanzausgleich umfasst alle übrigen intragovernmentalen (d. h. Transfers zwischen öffentlichen Rechtsträgern) Transfers nach sonstigen Bundes- und Landesgesetzen. Hierunter fallen hauptsächlich die Transferleistungen von den Gemeinden an die Länder (v. a. Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage) oder Fördermittel von den Ländern an die Gemeinden (z. B. Personalkostenzuschuss im Bereich der Kindergärten). Grauer Finanzausgleich Wenn eine Gebietskörperschaftsebene Regelungen erlässt, die bei einer anderen Gebietskörperschaftsebene finanzielle Be- oder Entlastungen ohne eine entsprechende finanzielle Abgeltung erwirken, wird dies als Grauer Finanzausgleich bezeichnet. So werden Aufgaben bzw. Ausgaben an die Gemeinden und Städte ohne finanzielle Abgeltung übertragen (z. B. Notwendigkeit eines Energieausweises, Umsatzsteuerpflicht bei Gemeindekooperationen) oder das Leistungsangebot der Gemeinden per Landesgesetz erweitert (z. B. GratisKindergärten für 5-Jährige).

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NEUERUNGEN IM FAG 2017

II

Neuerungen im FAG 2017

Das neue Finanzausgleichsgesetz 2017 bringt eine Vielzahl an kleineren Änderungen, an der grundsätzlichen Ausrichtung wird sich aber nichts ändern. Für die Gemeinden ergibt sich vor allem eine einfachere Ertragsanteilsberechnung, eine stärkere Stellung der Länder in Bezug auf die Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden sowie zusätzliche Mittel für strukturschwache Gemeinden und den Integrationsbereich. Nachfolgend ein Überblick.1 Tabelle 1: Neuerungen im FAG 2017 Was ist neu im Finanzausgleich? Die wichtigsten Punkte im Überblick! Zusätzliche aufgabenorientierte Indikatoren bei der Mittelverteilung, Kinderbetreuung (ab 2018) und Pflichtschulen (ab 2019) wird nach erbrachter Leistung abgegolten. Konkrete Ausgestaltung ist noch offen. Als erster Schritt wird der Wohnbauförderungsbeitrag mit 1.1.2018 zu einer ausschließlichen Abgabenautonomie der Landesabgabe. Länder vertagt Einberufen einer Arbeitsgruppe „Abgabenautonomie“ für eine grundsätzliche Debatte Reform Gemeindeabgaben in Anstoß für die Grundsteuerreform fix: Arbeitsgruppe „Grundsteuer“ soll bis Mitte 2017 eine Reform kleinen Schritten vorbereiten. Vor allem technische Details sind noch zu klären. Technische Vereinfachung Streichen zahlreicher bisheriger Vorwegabzüge, stark vereinfachte Verteilung der Gemeindeder Verteilung der Ertragsanteile, Festschreiben bisheriger Verteilungen in Fixschlüsseln Ertragsanteile Ressourcenausgleich wird Auflassen der bundesweiten Regelungen zum Finanzkraftausgleich. Ressourcenausgleich wird damit Ländern überlassen Landessache (Ausgleich zwischen finanzschwachen und finanzkräftigen Gemeinden). Zusätzliche Bedarfszuweisungs-Mittel (Förderungen von Ländern an Gemeinden) werden aufgestockt und können Verwendungszwecke bei verwendet werden für Interkommunale Zusammenarbeit, Gemeindezusammenlegungen, Gemeindestrukturschwache Gebiete, landesinterner Finanzkraftausgleich und so wie bisher Haushaltsausgleich Bedarfszuweisungsmitteln und Investitionszuschüsse. Einführung von Spending Reviews (Wer hat welche Finanzmittel und was wird damit geleistet?) Erhöhen der Transparenz Benchmarking von Bund, Ländern und SV ab 1.1.2019 Einigung auf Städte und Gemeinden bis max. 75% der öffentlichen Abgaben, Bund und Länder bis max. 175% Haftungsobergrenzen Kostendämpfung für Einigung auf Kostendämpfungspfade. Die Gesundheitsausgaben sollen künftig um jährlich max. 3,6% Gesundheit & Pflege absteigend bis 3,2% (2017 – 2020) steigen; der Pflegefonds wird ab 2018 um jährlich 4,5% valorisiert. Bemühungen zu weiteren Bundesstaatsreform bis Ende 2018 Reformen Für die Länder und Gemeinden gibt es zusätzlich 300 Mio. Euro, wovon den Kommunen 105 Mio. Zusatzmittel für Länder und zustehen (davon 53 Mio. Euro Fonds für strukturschwache Städte und Gemeinden). Gemeinden Einmalig zusätzlich 125 Mio. Euro für Mehrbelastungen im Integrationsbereich (davon 70% Länder, 30% Gemeinden). Aufgabenorientierung im Miniformat

Quelle: KDZ: eigene Darstellung auf Basis Finanzausgleichsgesetz 2017.

Auf Gemeindeebene gelten nur mehr drei Verteilungsschlüssel (Abgestufter Bevölkerungsschlüssel, Vorausanteile und Nächtigungszahlen). Abbildung 1: Gegenüberstellung der gemeindeweisen Verteilung gemäß FAG 2008 und FAG 2017 gemeindeweise Verteilung FAG 2008

86%

FAG 2017

4% 3% 1% 6%

96% 0%

Abgestufter Bevölkerungsschlüssel

10% FinanzkraftFinanzbedarfAusgleich

20%

30%

Vorausanteil (Pro-Kopf-Werte nach BL und EW-Klasse)

40% Werbeabgabe Volkszahl

0,4%

3%

50%

60%

Getränkesteuerausgleich

70% Vorausanteil Selbstträgerschaft

80% Vorausanteil für Gemeinden über 10.000 EW

90%

1%

100%

Vorausanteil Nächtigungen bei Gemeinden bis 10.000 EW

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2017 auf Basis FAG 2008 und FAG 2017. 1

Näheres in Mitterer: Die wichtigsten Fakten zum neuen FAG 2017 für Gemeinden, Forum Public Management 2/2016.

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DER FINANZAUSGLEICH IM ENGEREN SINN IM ÜBERBLICK

III Der Finanzausgleich im engeren Sinn im Überblick Im Rahmen des Finanzausgleichs werden die Steuereinnahmen auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Der Großteil der Steuern (Gemeinschaftliche Bundesabgaben – wie z. B. Lohnsteuer, Mehrwertsteuer) wird im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung zugeordnet. Ergänzende Elemente sind das Transfersystem sowie die eigenen Abgaben (z. B. Kommunalsteuer und Gebühren). Erst die Summe dieser drei Elemente ergibt den endgültigen Abgabenertrag der drei Gebietskörperschaftsebenen. Abbildung 2: Der Finanzausgleich 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen und Darstellung 2017 auf Basis BMF: Sonderauswertungen zum FAG 2015; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

Nachfolgend werden die Transfer- und Finanzierungsströme für das Jahr 2015 dargestellt. Dies sind die letzten verfügbaren Daten. Da sich durch das FAG 2017 Änderungen ergeben, wird in den Übersichtsabbildungen 4, 5, 6 und 9 auch auf Neuerungen durch das FAG 2017 Bezug genommen (eigener Kasten „Änderungen FAG 2017“). Genauere Ausführungen können dem aktuellen Handbuch zum FAG 20172 entnommen werden.

2

Bröthaler et al.: Funktionsweisen des Finanzausgleichssystems seit 2008; in: Bauer et al. (Hrsg.): Finanzausgleich 2017: Ein Handbuch, 2017.

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DER FINANZAUSGLEICH IM ENGEREN SINN IM ÜBERBLICK

1

Stufen des Finanzausgleichs im engeren Sinn

Der Finanzausgleich basiert auf den drei Elementen Ertragsanteile, Transfers und eigene Abgaben. Gemeinsam bestimmen sie die Finanzmittelausstattung aus dem Finanzausgleich.3 Ertragsanteile aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben: Schritt 1: Oberverteilung: Vertikale Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf die drei Gebietskörperschaftsebenen (Bund, Länder, Gemeinden). Schritt 2: Länderweise Unterverteilung: Horizontale Verteilung auf die einzelnen Länder bzw. auf die Summe der Gemeinden in einem Bundesland (Bildung der Ländertöpfe). Schritt 3: Gemeindeweise Unterverteilung: Horizontale Verteilung auf die einzelnen Gemeinden eines Bundeslandes. Transfers: Schritt 4: Transfers des Bundes: Zuteilung von Finanzzuweisungen und Zuschüssen des Bundes auf Länder und Gemeinden. Schritt 5: Transfers Länder und Gemeinden: Umlagen von den Gemeinden an die Länder sowie Förderungen von den Ländern an die Gemeinden. Eigene Abgaben: Schritt 6: Eigene Abgaben: Eigene Steuern sowie Gebühren. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Finanzausgleich nur die Verteilung der Ertragsanteile zu den Gebietskörperschaften verstanden. Verhältnis zwischen den Gebietskörperschaften (Abbildung 3) Im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung (Schritt 1-3) werden die gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf die Gebietskörperschaften verteilt. Hierbei sind zahlreiche Vorwegabzüge zu beachten, wodurch sich ein ursprüngliches Verhältnis von 12,3 Prozent Gemeinden, 20,1 Prozent Länder, 63,7 Prozent Bund ergibt. Durch die vielfältigen Transfers vom Bund sowie zwischen Ländern und Gemeinden (Schritt 4+5) verändert sich das Verhältnis auf 9,3 Prozent Gemeinden, 35,8 Prozent Länder und 54 Prozent Bund. Ergänzend müssen auch eigene Abgaben berücksichtigt werden (Schritt 6), welche insbesondere bei den Gemeinden und beim Bund hinzukommen. Schlussendlich ergibt sich ein Verteilungsverhältnis von 15,1 Prozent Gemeinden, 30,6 Prozent Länder und 53,6 Prozent Bund.

3

Nähere Ausführungen in Bröthaler et al.: Funktionsweisen des Finanzausgleichssystems seit 2008; in: Bauer et al. (Hrsg.): Finanzausgleich 2017: Ein Handbuch, 2017.

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DER FINANZAUSGLEICH IM ENGEREN SINN IM ĂœBERBLICK

Abbildung 3: Die Elemente des Finanzausgleichs, 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen und Darstellung 2017 auf Basis BMF: Sonderauswertungen zum FAG 2015; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

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DER FINANZAUSGLEICH IM ENGEREN SINN IM ÜBERBLICK

2

Schritt 1: Oberverteilung

Im Rahmen der Oberverteilung werden die gemeinschaftlichen Bundesabgaben (81,16 Mrd. Euro) auf die drei Gebietskörperschaftsebenen aufgeteilt. Der aktuelle allgemeine Verteilungsschlüssel liegt bei 67,417% Bund, 20,700% Länder und 11,883% Gemeinden. Abbildung 4: Oberverteilung, 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen und Darstellung 2017 auf Basis BMF: Sonderauswertungen zum FAG 2015.

Zuvor werden Vorwegabzüge in der Höhe von 3,09 Mrd. Euro abgezogen: Familienlastenausgleichsfonds: Seit 1977. Abschöpfung eines Mehraufkommens an Lohn- und veranlagter Einkommensteuer aufgrund des Wegfalls des Kinderabsetzbetrages und der Übertragung dessen in den Familienlastenausgleichsfonds. Gesundheits- und Sozialbereich: Seit 1997. Durch den Wegfall des Vorsteuerabzugs im Gesundheits- und Sozialbereich sind Beihilfen bei diesen Einrichtungen notwendig geworden. Diese werden mit einem Vorwegabzug in der Höhe des erhöhten Umsatzsteueraufkommens finanziert. Seit 2014 besteht eine Beihilfenkürzung von vier Prozent, wodurch eine Kostenverschiebung auf Landesund Gemeindeebene besteht. Gesundheitsförderung, -aufklärung und -information: Seit 1997: Durch die beschränkte umsatzsteuerfreie Einfuhr von Tabakwaren auf 25 Stück, entstanden Mehreinnahmen im Bereich der Umsatzsteuer, welche hier abgeschöpft werden. Kraftfahrzeugsteuer: Seit 1996. Aufgrund der EU-bedingten Herabsetzung der Straßenbenützungsabgabe wurde die Kraftfahrzeugsteuer für LKW ab 12 Tonnen angehoben. Diese Mehreinnahmen werden vom Bund abgeschöpft. Ausgleichsfonds Krankenversicherung: 2005 erfolgte eine Anhebung der Tabaksteuer. Die Mehreinnahmen daraus wurden mit dem FAG 2008 für den Ausgleichsfonds für die Krankenanstaltenfinanzierung zur Verfügung gestellt. Pflegefonds: Dieser Vorwegabzug dient seit 2011 der Finanzierung des Pflegefonds.

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DER FINANZAUSGLEICH IM ENGEREN SINN IM ÜBERBLICK

3

Schritt 2: Länderweise Unterverteilung der Ländermittel

Die Unterverteilung der Ländermittel erfolgt nach folgenden Kriterien: Volkszahl: Die Abgaben mit einheitlichem Schlüssel (mit Ausnahme der Erbschaftsund Schenkungssteuer) sowie der Wohnbauförderungsbeitrag werden nach der Volkszahl (länderweiser Anteil) verteilt. Fixschlüssel: Die ursprüngliche Verteilung nach dem örtlichen Aufkommen findet sich in „eingefrorener“ Form in verschiedenen Fixschlüsseln. Wohnbauförderung: Verteilung nach der Volkszahl. Fixschlüssel Krankenanstaltenfinanzierung: 0,949% des Aufkommens an der Umsatzsteuer werden nach einem eigenen Fixschlüssel verteilt und für die Krankenanstaltenfinanzierung verwendet; Ausgleich für die Abschaffung der Selbstträgerschaft: Verteilung im Verhältnis der länderweisen Auswirkungen. Spielbankabgabe und Erbschafts- und Schenkungsteuer nach örtlichem Aufkommen. Werbeabgabe nach einem Fixschlüssel. Zusätzlich werden aufgrund der Übernahme des Landespflegegeldes durch den Bund die Ertragsanteile der Länder nach einem Fixschlüssel im Ausmaß des ursprünglichen Landespflegegeldes gekürzt. Abbildung 5: Länderweise Unterverteilung der Ländermittel, 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen und Darstellung 2017 auf Basis BMF: Sonderauswertungen zum FAG 2015.

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DER FINANZAUSGLEICH IM ENGEREN SINN IM ÜBERBLICK

4

Schritt 2: Länderweise Unterverteilung der Gemeindemittel

Nach der Oberverteilung werden für die Gemeinden neun länderweise Gemeindetöpfe gebildet. Zuvor erfolgen Vorwegabzüge für den EU-Beitrag, die Krankenanstalten (Zweckzuschuss an die Länder) und die Siedlungswasserwirtschaft. Bei der Zuteilung der Mittel ist der Abgestufte Bevölkerungsschlüssel das wichtigste Kriterium. Schließlich werden die Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel abgezogen. Abbildung 6: Länderweise Unterverteilung der Gemeindemittel, 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen und Darstellung 2017 auf Basis BMF: Sonderauswertungen zum FAG 2015. Anmerkung: Das Landespflegegeld wird vor dem Verteilungsvorgang fiktiv hinzugezählt und später bei der gemeindeweisen Unterverteilung bei jeder einzelnen Gemeinde abgezogen.

Verteilungsschritte der Unterverteilung: Abgestufter Bevölkerungsschlüssel: Nach gewichteter Einwohnerzahl (Multiplikation der Einwohnerzahl mit Vervielfacher). Vervielfacher steigen mit der Einwohnerklasse an, wodurch größere Gemeinden pro Kopf mehr erhalten als kleinere. Fixschlüssel: Historisch bedingte fixe Aufteilungsverhältnisse nach Bundesländern; Volkszahl: Aufteilung nach dem länderweisen Anteil an der Einwohnerzahl; Örtliches Aufkommen: Länderweises Aufkommen an Grunderwerbsteuer, Bodenwertabgabe und Spielbankabgabe; Werbe- und Getränkesteuer sowie Selbstträgerschaft: Ergänzende historisch bedingte Fixschlüssel zwischen den Bundesländern. Gemeinde-Bedarfszuweisungen: Abzug bei den Gemeindemitteln und Weitergabe an die Bundesländer; Zweck: Aufrechterhalten oder Wiederherstellen des Gleichgewichtes kommunaler Haushalte, Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse und Ausgleich von Härten.

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DER FINANZAUSGLEICH IM ENGEREN SINN IM ÜBERBLICK

5

Schritt 3: Gemeindeweise Unterverteilung der Gemeindemittel

Die gemeindeweise Unterverteilung erfolgt innerhalb eines Bundeslandes nach diesen Kriterien: Abgestufter Bevölkerungsschlüssel (§ 9 Abs. 11 FAG): Mit steigender Gemeindegröße steigen auch die Pro-Kopf-Beträge. Aktuelle Stufen: bis 10.000 EW – 1 41/67, 10.001-20.000 EW – 1 2/3, 20.001-50.000 EW – 2, über 50.000 EW 2 1/3. Im Zeitverlauf wurden die kleineren Gemeinden gegenüber den großen Städten besser gestellt. Ersatz für Steuerentgänge und Spielbankabgabe (§ 11 Abs. 2 Z 2 u. 3, § 9 Abs. 8 FAG): Getränkesteuerausgleich: Seit 2001. Aktuelle Verteilung nach historischem Aufkommen, pro Kopf, Nächtigungsstatistik und abgestufter Bevölkerungsschlüssel; Werbeabgabe: Seit 2000. Verteilung zu 40 Prozent pro Kopf, zu 60 Prozent nach historischem Aufkommen; Spielbankabgabe: teilweise Verteilung nach örtlichem Aufkommen. Ressourcenausgleich/Finanzbedarf-Finanzkraft-Ausgleich (§ 11 Abs. 2 Z 1 FAG): Teilweiser Ausgleich des Unterschiedsbetrages zwischen eigener Finanzkraft und der durchschnittlichen Finanzkraft im Bundesland und der EW-Klasse. Nur gut 100 Gemeinden erhalten keinen Ausgleich. Ausgleiche für strukturelle Änderungen im FAG (§ 11 Abs. 5 und 6. FAG): Die Ausgleichs-Vorausanteile gemäß § 11 Abs. 5 und 6 sollen Verluste der Städte durch die Abflachung des ABS abmildern. Die Verteilung erfolgt anhand fixer ProKopf-Beträge je nach Bundesland und EW-Klasse. Ausgleich Selbstträgerschaft (§ 11 Abs. 8 FAG): Dieser Ausgleich soll die Mehrausgaben der Städte aufgrund der Abschaffung der Selbstträgerschaft ausgleichen. Landespflegegeld (§ 11 Abs. 2 Z 8 FAG): Das Landespflegegeld stellt einen Abzug bei den Gemeinde-Ertragsanteilen dar und soll die Minderausgaben durch den Wegfall der Umlagen für das Landespflegegeld abschöpfen. Abbildung 7: Verteilung der Ertragsanteile, 2015 0,38% 3%

insgesamt 8,575 Mrd. Euro inkl. Landespflegegeld insgesamt 8,448 Mrd. Euro abzgl. Landespflegegeld

3%

7% Abgestufter Bevölkerungsschlüssel

Ersatz für Steuerentgänge und Spielbankabgabe

Finanzkraft-Finanzbedarf-Ausgleich (Ressourcenausgleich) Ausgleich für ABS-Änderungen im FAG (Vorausanteile § 11 Abs. 7a FAG) 87%

Ausgleich Selbstträgerschaft

Quelle: BMF: Sonderauswertungen zu den Finanzflüssen im Finanzausgleichsgesetz für das Finanzjahr 2015; KDZ: eigene Berechnungen 2017. Anmerkung: Ersatz für Steuerentgänge = Getränkesteuerausgleich und Werbesteuerausgleich.

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DER FINANZAUSGLEICH IM ENGEREN SINN IM ÜBERBLICK

6

Schritt 3: Gemeindeweise Unterverteilung nach Gemeindegröße

Die gemäß Finanzausgleichsgesetz verteilten Finanzmittel kommen den Städten über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verstärkt zugute. Dies ist einerseits auf den abgestuften Bevölkerungsschlüssel, andererseits auf Vorausanteile zurückzuführen. Die Vorausanteile wurden notwendig, um zumindest die Nachteile der Städte durch die Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels abzufedern. Auch Kleinstgemeinden profitieren durch zahlreiche Maßnahmen zur Finanzkraftstärkung (Finanzbedarf-Finanzkraft-Ausgleich, Finanzzuweisungen des Bundes) stärker.

Euro pro Kopf

Abbildung 8: Ertragsanteile (exkl. Gemeinde-Bedarfszuweisungen) und teilweise Finanzzuweisungen/Zuschüsse des Bundes nach EW-Klassen pro Kopf (ohne Wien), 2015 1.400

1.200

1.000

800

600

400

200

0

-200 unter 500 EW

501 bis 1.000 EW

1.001 bis 2.500 2.501 bis 5.000 5.001 bis 10.000 EW EW EW

10.001 bis 20.000 EW

20.001 bis 50.000 EW

50.000 bis 500.000 EW

ABS

Ersatz für Steuerentgänge und Spielbankabgabe

Finanzkraft-Finanzbedarf-Ausgleich (Ressourcenausgleich)

Ausgleiche für strukturelle Änderungen im FAG (§ 11 Abs. 5 bis 8)

Landespflegegeld

Finanzzuweisungen (exkl. § 21 Abs. 9 und 10)

Quelle: BMF: Sonderauswertungen zu den Finanzflüssen im Finanzausgleichsgesetz für das Finanzjahr 2015; KDZ: eigene Berechnungen 2017. Anmerkung: ABS = Abgestufter Bevölkerungsschlüssel, EW = Einwohnerinnen und Einwohner. Ersatz für Steuerentgänge = Getränkesteuerausgleich und Werbesteuerausgleich; Ausgleich für strukturelle Änderungen im FAG = Ausgleichs-Vorausanteile sowie Selbstträgerschaft. Eine Zuordnung der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel sowie der Finanzzuweisungen gemäß § 21 Abs. 9 und 10 FAG nach EW-Klassen ist aufgrund der intransparenten Datenlage nicht möglich.

Info: Die Darstellung enthält nicht alle Finanzmittelflüsse. Ein Teil der Mittel (Finanzzuweisungen für Gemeindekooperationen und -fusionen sowie weitere Finanzzuweisungen zur Stärkung der Finanzkraft) wird nach landesspezifischen Regeln ausgeschüttet, die Daten stehen jedoch der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass diese Mittel verstärkt kleineren und mittleren Gemeinden zugute kommen. So ist die bei den Gemeinden verbuchte Summe der Transfereinnahmen (inkl. Bedarfszuweisungsmitteln und Landes- sowie Bundesförderungen) bei den Gemeinden bis 500 EW pro Kopf dreimal so hoch wie bei den Städten über 50.000 EW.4 4

Siehe hierzu die Studie Mitterer et al.: Aufgabenerfordernisse und Gemeinde-Finanzausgleich, 2014, S. 46 f.

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DER FINANZAUSGLEICH IM ENGEREN SINN IM ÜBERBLICK

7

Schritt 4: Transfers des Bundes

Im Finanzausgleichsgesetz ebenfalls vereinbart sind mehrere Finanzzuweisungen und Zuschüsse des Bundes an die Länder und Gemeinden. Dies betrifft: Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen des Bundes an Länder: 1,5 Mrd. Euro für z. B. Krankenanstaltenfinanzierung, Pflegefonds, Kinderbetreuung, schulische Tagesbetreuung; Kostentragung des Bundes an Länder: 6,9 Mrd. Euro v. a. für LandeslehrerInnen und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz; Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen des Bundes an Gemeinden: 247 Mio. Euro v. a. für Finanzkraftstärkung und ÖPNV. Die Finanzzuweisungen und Zuschüsse des Bundes sind betragsmäßig gedeckelt und werden nur teilweise jährlich valorisiert. Abbildung 9: Transfers des Bundes an Länder und Gemeinden, 2015

Quelle: BMF: Die wichtigsten Transfers des Bundes an die Länder und Gemeinden 2015; KDZ: eigene Berechnungen 2017.

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DER FINANZAUSGLEICH IM ENGEREN SINN IM ÜBERBLICK

8

Schritt 5: Transfers zwischen Ländern und Gemeinden

Es bestehen sowohl Transfers von den Gemeinden an die Länder (v. a. Umlagen) als auch Transfers von den Ländern an die Gemeinden (v. a. Gemeinde-Bedarfszuweisungen, Landesförderungen). Die Transfers von den Gemeinden an die Länder übersteigen die Transfers von den Ländern an die Gemeinden um insgesamt 1,47 Mrd. Euro.5 Abbildung 10: Transfers zwischen Ländern und Gemeinden, 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen und Darstellung 2017 auf Basis BMF: Sonderauswertungen zum FAG 2015; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

5

Näheres Ausführungen siehe auch Mitterer et al.: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen, 2016.

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DER FINANZAUSGLEICH IM ENGEREN SINN IM ÜBERBLICK

9

Schritt 6: Eigene Abgaben

Neben den gemeinschaftlichen Abgaben verbleiben einzelne Steuern sowie Gebühren bei den Gebietskörperschaften. Auf Bundesebene betrifft dies vor allem die Dienstgeberbeiträge für den Familienlastenausgleichsfonds. Auf Gemeindeebene sind die Kommunalsteuer, die Grundsteuer und die Gebühren die wesentlichsten Einnahmequellen. Bei den Ländern fallen im Vergleich nur sehr geringe eigene Abgaben an. Abbildung 11: Eigene Steuern und Gebühren, 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen und Darstellung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gebarungsübersichten 2015.

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SEKUNDÄRER UND TERTIÄRER FINANZAUSGLEICH

IV Sekundärer und tertiärer Finanzausgleich 1

Transfers an die Länder reduzieren Ertragsanteile um ein Drittel

Das Transfersystem zwischen Ländern und Gemeinden zeigt folgende Transferströme: 2015 erhielten die Gemeinden (ohne Wien) aus dem primären Finanzausgleich 7.040 Mio. Euro an Ertragsanteilen. Davon gingen 894 Mio. Euro als Vorwegabzug (GemeindeBedarfszuweisungsmittel) an die Länder (1); 6,146 Mio. Euro gingen direkt an die Gemeinden (2). Die Gemeinden erhielten von den Ländern 736 Mio. Euro an laufenden Transferzahlungen, v. a. Haushaltsausgleich und Ko-Finanzierungen (z. B. Kinderbetreuung, Schulen) (3). In einem nächsten Schritt (4) gingen 3.212 Mio. Euro v. a. als Umlagen (Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlage) an die Länder (in einzelnen Bundesländern auch an Sozialhilfeverbände bzw. Landesfonds). Schließlich wurden Kapitaltransfers (einmalige Finanzzuweisungen und Zuschüsse, v. a. Investitionszuschüsse) in Höhe von 1.001 Mio. Euro an die Gemeinden überwiesen (5). Ein wesentlicher Teil der Transfers von den Ländern an die Gemeinden wird aus den Gemeinde-Bedarfszuweisungen gedeckt (894 Mio. Euro ohne Wien). Dies sind eigentliche Gemeindemittel, welche im Rahmen des Finanzausgleichs über die Länder an die Gemeinden für Haushaltsausgleich (laufende Transfers) oder für Projektfinanzierungen (Kapitaltransfers) ausgeschüttet werden. Tatsächlich fließen daher nicht 1.737 Mio. Euro (3+5) von den Ländern an die Gemeinden, sondern nur 843 Mio. Euro (3+5-1). Damit ergibt sich ein negativer laufender Transfersaldo für die Gemeinden von 2.369 Mio. Euro (4-3-5+1). Abbildung 12: Gemeindeertragsanteile und Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern – ohne Wien, 2015

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015.

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SEKUNDÄRER UND TERTIÄRER FINANZAUSGLEICH

2

Transfers stellen den Finanzausgleich auf den Kopf

Durch die einzelnen Verteilungsschritte des Finanzausgleichs kommt es zu einer klaren Verschiebung zu den kleinen Gemeinden. Während die Finanzkraft, die sich aus eigenen Steuern und Ertragsanteilen zusammensetzt, noch mit der Gemeindegröße steigt, kommt es mit der geringeren Umlagenbelastung bei kleineren (und finanzschwächeren) Gemeinden zu einer Entlastung. Durch die vielfältigen Förderströme von den Ländern an die Gemeinden (weitere Transfers z. B. Investitionszuschüsse, Haushaltsausgleich, Ko-Finanzierungen im Kinderbetreuungsbereich) kommt es zu einer starken Besserstellung der Kleinstgemeinden. Die ursprünglich vom Gesetzgeber im Finanzausgleich gewünschte Mittelverteilung (mehr Mittel bei größeren Gemeinden, da hier auch das Aufgabenniveau höher ist) wird durch die Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden zumindest teilweise aufgehoben. Dies führt dazu, dass beispielsweise Gemeinden zwischen 501 bis 1.000 EW pro Kopf ähnlich viele Mittel aus dem Finanzausgleich erhalten wie Städte zwischen 20.001 bis 50.000 EW. Auf unterschiedliche Aufgaben und Ausgabenerfordernisse wird dabei nicht Rücksicht genommen. Abbildung 13: Finanzkraft vor und nach Transfers der Gemeinden pro Kopf, 2015 2.100 0 bis 500 EW

Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf

1.800 501 bis 1.000 EW 1.500

1.001 bis 2.500 EW

1.200

2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW

900

10.001 bis 20.000 EW 600 20.001 bis 50.000 EW 300 50.001 bis 500.000 EW 0 Finanzkraft (FK)

1

FK zzgl. lfd. Transfereinnahmen

2

FK zzgl. lfd. Transfersaldo

3

FK zzgl. lfd. 4 Transfersaldo und Kapitaltransfersaldo

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2017 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2015. Anmerkung Berechung Pro-Kopf-Werte: Summe Transfersaldo der Gemeinden im Bundesland bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Bundesland.

Info: Eigene Steuern: Ausstattung mit eigenen Steuern (insbesondere Grundsteuer, Kommunalsteuer). Finanzkraft: Summe an eigenen Steuern und Ertragsanteilen. Finanzkraft abzüglich Umlagen: Reduzierung der Finanzkraft um die Landesumlage sowie die Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage. Finanzkraft abzgl. Umlagen zzgl. weitere Transfers: Bereinigung der Finanzkraft um sämtliche Transfers (daher abzüglich aller Transferausgaben sowie zuzüglich aller Transfereinnahmen zwischen Gemeinden und Ländern bzw. Bund).

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SEKUNDÄRER UND TERTIÄRER FINANZAUSGLEICH

3

Bundesländer belasten die Gemeinden unterschiedlich

Die Transferverflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet. Einerseits sind die wichtigsten Umlagen (Landes-, Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage) in den Bundesländern meist unterschiedlich geregelt (sowohl hinsichtlich der Höhe als auch in Bezug auf die Berechnungsgrundlage), andererseits bestehen zahlreiche Förderungen (laufende Transfereinnahmen, Bedarfszuweisungen und andere einmalige Kapitaltransfers). Insbesondere bei den Umlagen bestehen sehr große Bundeslandunterschiede. Im Jahr 2015 zahlten die oberösterreichischen Gemeinden 571 Euro pro Kopf, die Belastung der burgenländischen sowie der steirischen Gemeinden war mit rund 265 bzw. 316 Euro pro Kopf nur halb so hoch. Während die Krankenanstaltenumlage im Burgenland 23 Euro pro Kopf betrug, lag sie in Oberösterreich bei 205 Euro pro Kopf, in Niederösterreich sogar bei 243 Euro pro Kopf. In der Steiermark wird gänzlich auf die Einhebung einer Krankenanstaltenumlage verzichtet. In Niederösterreich gibt es keine Landesumlage, sodass die Umlagenbelastung der niederösterreichischen Gemeinden im Mittelfeld liegt. Abbildung 14: Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland und Umlagenart 2015

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SEKUNDÄRER UND TERTIÄRER FINANZAUSGLEICH

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Transfers steigen stärker als Ertragsanteile

Im vergangenen Zeitraum ist eine starke Transferdynamik zu verzeichnen. Insbesondere die Umlagen von den Gemeinden an die Bundesländer sind sehr stark angestiegen (Landesumlage, Krankenanstaltenumlage, Sozialhilfeumlage). So hat sich der negative Transfersaldo der Gemeinden (Transfereinnahmen – wie Bedarfszuweisungen und laufende Kostenzuschüsse – abzüglich Transferausgaben – v. a. Umlagen) binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Gleichzeitig stiegen die Ertragsanteile jedoch nur um 41 Prozent. Wurden 2006 nur 18 Prozent der Ertragsanteile als Nettotransfers an die Länder gezahlt, waren es 2015 bereits 24 Prozent. Damit ist fast die Hälfte des Anstiegs der Ertragsanteile der Gemeinden in den letzten zehn Jahren über höhere Transfers an die Länder geflossen. Dadurch wird der finanzielle Spielraum der Gemeinden durch die Länder deutlich eingeschränkt. Abbildung 15: Entwicklung des Transfersaldos und der Ertragsanteile 2006 bis 2015

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REFORMEN ZUM FINANZAUSGLEICH

V

Reformen zum Finanzausgleich

1

Reformbedarfe im Finanzausgleichssystem

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse jener Studien, die 2010 vom BMF beauftragt wurden, verdeutlicht, welche Reformbedarfe es im Finanzausgleichssystem aus Sicht der Expertinnen und Experten gibt: „Bereinigung der Kompetenz- und Aufgabenverteilung: Reform der praktisch unverändert gebliebenen Kompetenzverteilung aufgrund des technischen und wirtschaftlichen Wandels, aber auch aus Sicht der vielfältigen internationalen Verflechtungen und Verpflichtungen. Verstärkte Konnexität der Aufgaben-, Ausgaben und Einnahmenverantwortung: Zusammenführung der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung mit der Finanzierungsverantwortung auf jeder Ebene des Staatsaufbaus. Verstärkte Abgabenautonomie: Stärkung der Abgabenautonomie der subnationalen Gebietskörperschaften und damit einhergehend Verminderung des Steuerverbunds. Zielorientierung des Finanzausgleichs: Flexibilisierung des Finanzausgleichs im Hinblick auf operationale, zeitlich limitierte Festlegung politisch-strategischer Ziele im Finanzausgleich (z. B. Klimaschutz und nachhaltige Raumentwicklung). Reduktion der Transfers: Stärkung der Verantwortlichkeit der fiskalpolitischen EntscheidungsträgerInnen und erhöhte Transparenz durch radikale Vereinfachung und Entflechtung der Transfers. Trennung von allokativen und distributiven Zielen und Wirkungen: Herstellung von Transparenz und Wirkungssicherheit durch klare Trennung allokativer und distributiver Ziele bei der Mittelverteilung im Steuerverbund und Transfersystem. Zusammengefasster Finanzkraftausgleich: Schaffung eines einzigen klar nachvollziehbaren Transfers zum teilweisen Ausgleich von Finanzkraftunterschieden zwischen Ländern bzw. zwischen Gemeinden. Aufgabenorientierter Lastenausgleich: Lastenausgleich für Aufgaben mit räumlichen ´Spill-overs´ oder sonstige Lasten durch spezifische sozioökonomische oder geographische Rahmenbedingungen. Wettbewerb zwischen Regionen und Gemeinden: Angemessener Wettbewerb durch verstärkte dezentrale Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung und erhöhte Transparenz der Standortvor- und -nachteile. Gemeindestruktur und -kooperation: Verstärkte Nutzung von Skalen- und Verbundvorteilen durch angemessene Förderung.“ 6

6

Siehe Bröthaler et al.: Reformoptionen und Reformstrategien. 2010, S. 3 f. Für weiterführende Ausführungen: Bauer et al. (Hrsg.): Finanzausgleich 2017: Ein Handbuch, 2017.

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REFORMEN ZUM FINANZAUSGLEICH

2

Kritikpunkte am aktuellen Finanzausgleichsgesetz

Die Kritikpunkte zum FAG 2008 gelten auch für das FAG 2017.7 Wesentliche Kritikpunkte am aktuellen Finanzausgleichsgesetz (FAG) sind: Das FAG ist nicht geeignet, differenziert auf unterschiedliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen der Gemeinden zu reagieren. Ein entsprechender Lastenausgleich im Sinne eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs fehlt. Es besteht kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich. Vielmehr dominiert der Ressourcenausgleich, während kaum ein Lastenausgleich erfolgt. Vor allem im Umlagenbereich werden Lasten- und Ressourcenausgleich vermischt, wodurch eine Abgrenzung nicht mehr möglich ist. Die Verteilungswirkungen der einzelnen Elemente des FAG sind intransparent. Die einzelnen Elemente sind nicht aufeinander abgestimmt. Es ist keine Zielsetzung hinsichtlich der gewünschten Mittelausstattung erkennbar. Vielmehr ist das FAG eine Sammlung an unterschiedlichen Elementen, welche versuchen, vergangene Zustände zu prolongieren. Regionale Wirkungen von Aufgaben einzelner Gemeinden werden nicht ausreichend berücksichtigt und abgegolten. Dies trifft insbesondere auf die regionale Versorgungsfunktion von zentralen Orten zu. Die zusätzliche Mittelausstattung durch den sekundären und tertiären Finanzausgleich wird im FAG selbst nicht berücksichtigt. So findet dort ein Ressourcenausgleich (je nach Bundesland in sehr unterschiedlichem Ausmaß) statt, wodurch die Verteilungswirkungen des primären Finanzausgleichs ausgeglichen oder sogar überkompensiert werden.

7

Weiterführende Ausführungen siehe Bauer et al. (Hrsg.): Finanzausgleich 2017: Ein Handbuch, 2017; Mitterer u. Haindl: Gemeinderelevante Aspekte im Finanzausgleichsgesetz, 2014.

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REFORMEN ZUM FINANZAUSGLEICH

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Wichtige Reformoptionen auf einen Blick

Die wichtigsten Reformoptionen zum Finanzausgleich im Überblick: Klären der grundsätzlichen Zielsetzungen

Vor der Reform des Finanzausgleichs sollte Klarheit über die gewünschten Zielsetzungen bestehen. Insbesondere zu klären ist das Verhältnis von Allokations- und Distributionszielen (optimale bedarfsorientierte Verteilung der Mittel oder bestmöglicher Ausgleich zwischen den Gebietskörperschaften) sowie Effizienzzielen. Aber auch Verknüpfungen mit etwa wirtschaftsoder gesellschaftspolitischen Schwerpunktsetzungen wären zu diskutieren. Zusätzlich bedarf es einer Klärung der verfolgten Verteilungswirkungen. So ist die Frage zu beantworten, welche Dienstleistungen und Infrastrukturen in welchem Ausmaß garantiert werden sollen und welche Qualitätsstandards – auch unter räumlichen Überlegungen oder Funktionszuordnungen – zu gewährleisten sind. Aufgabenreform

Noch vor einer Reform des Finanzausgleichs wäre eine Aufgabenreform sinnvoll. Diese umfasst die Bereinigung von Mehrfachkompetenzen sowie eine Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung. Als Ausgangspunkt für einen neuen Finanzausgleich wäre eine klare Zuordnung der Aufgaben zu den einzelnen Gebietskörperschaftsebenen sowie eine Aufgabenbereinigung eine wichtige Grundvoraussetzung. Aufgabenorientierter Finanzausgleich

Eine verstärkt aufgabenorientierte Verteilung der Mittel schafft die Möglichkeit, dass unterschiedliche Lasten der Gemeinden besser ausgeglichen werden können. Nach einem KDZModell bedarf es demnach – neben der Berücksichtigung einer Basisausstattung für alle Gemeinden – auch einer verstärkten aufgabenorientierten Verteilung, um sozio-demografische sowie geografisch-topografische Rahmenbedingungen auf der einen Seite und zentralörtliche Aufgaben bzw. regionale Versorgungsfunktionen auf der anderen Seite abzudecken. Stärkung der eigenen Steuern

Eine Stärkung der eigenen Steuern würde wesentlich zu einer höheren Gemeindeautonomie beitragen. Dies bedeutet auf der einen Seite die längst ausständige Reform der Grundsteuer, wobei insbesondere das bestehende Einheitswertsystem zu reformieren wäre. Auf der anderen Seite werden Reformen der Kommunalsteuer vorgeschlagen, wie insbesondere die Streichung zahlreicher Ausnahmetatbestände. Transferentflechtung und -reduzierung

Zwischen Gemeinden und Ländern besteht ein hohes Transfervolumen, welches nur teilweise transparent ist und hohe Kosten verursacht. Auch werden die finanziellen Spielräume durch die starke Transferdynamik im Umlagenbereich eingeschränkt. Hier bedarf es daher einer Reduzierung des Transfervolumens und einer Erhöhung der Transparenz bei den verbleibenden Transfers. Eine Reduzierung des Transfervolumens könnte beispielsweise durch einen Abtausch der Umlagen gegen Ertragsanteile oder Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel erfolgen.

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REFORMEN ZUM FINANZAUSGLEICH

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Grundsätzliche Zielsetzungen

Bevor über eine konkrete Reform des Finanzausgleichs diskutiert wird, bedarf es in einem ersten Schritt einer Klarheit über die Reformrichtung. Wichtig ist hierbei das Verständnis, dass der Finanzausgleich weit über das Finanzausgleichsgesetz hinausgeht und einerseits zahlreiche andere Transfer- und Finanzierungsbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften mitumfasst, andererseits jedoch auch die Finanzierung nicht losgelöst von Einnahmen- und Aufgabenverantwortlichkeiten diskutiert werden kann und es hier auch grundlegend um die Frage der Kompetenz- und Aufgabenverteilung auf die Gebietskörperschaften geht. Grundsätzlich gilt es, verstärkt Wirkungsziele zu integrieren und somit eine systematische Verknüpfung von Aufgaben und Budgetsteuerung zu ermöglichen. Dies kann für einzelne Aufgabenbereiche gelten, wie dies bereits jetzt beispielsweise mit der Zielsteuerung im Gesundheitsbereich erfolgt. Empfohlene Ziele für den Finanzausgleich wären beispielsweise eine verstärkte Zielorientierung der Finanzausgleichsinstrumente, eine Steigerung der Effizienz, die Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung, das Herstellen von Transparenz und das Stärken der subnationalen Abgabenautonomie. Dabei werden aufeinander abgestimmte Ziele vorgeschlagen:

wirtschafts- und regionalpolitische, wie z. B. beschäftigungs- und wachstumsfördernde Wirkungsziele; aufgabenbezogene Ziele hinsichtlich Ergebnisse, Maßnahmen und Ressourcenverteilung auf die drei staatlichen Ebenen; Maßnahmen zum Ressourcen- und Lastenausgleich von strukturell unterfinanzierten Ländern und Gemeindegruppen; demokratiepolitische Wirkungsziele; formale Ziele, wie z. B. die Nachvollziehbarkeit der Finanzierungsströme, Effizienz des Systems.8 Hinsichtlich aufgabenbezogener Ziele bedarf es beispielsweise einer politischen Grundsatzdiskussion und -entscheidung zu den gewollten Versorgungsstandards bei Dienstleistungen und Infrastruktur. Notwendig wäre hierbei vor allem eine Diskussion zu Mindestversorgungsstandards im ländlichen Raum (innerhalb von Regionen) oder eine Diskussion zu Ausstattungsnotwendigkeiten in zentralen Orten. Lösungen in Bezug auf den Finanzausgleich sollten auch stärker auf räumliche Aspekte Bezug nehmen. So gilt es beispielsweise verstärkt in Regionen zu denken, da die vorhandenen Gemeindegrenzen mit den tatsächlichen Gegebenheiten nicht mithalten. Dies trifft auf der einen Seite den städtischen Bereich, wo es einer engen Kooperation oder Zusammenlegung zwischen Zentralort und den umliegenden Gemeinden bedarf. Auf der anderen Seite gilt es auch den ländlichen Raum differenziert zu betrachten und entsprechende regionale Konzepte zu berücksichtigen. Hierbei sind die mit den Finanzierungsströmen verbundenen Zielsetzungen zu klären (z. B. Stärkung regionaler Zentren statt Gießkanne im ländlichen Raum).9

8 9

Vgl. Bauer u. Biwald: Wirkungsziele im Finanzausgleich; in: Bauer et al. (Hrsg.): Finanzausgleich 2017: Ein Handbuch, 2017. Vgl. Mitterer: Finanzausgleich und raumpolitische Entwicklungen, 2013, S. 120.

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REFORMEN ZUM FINANZAUSGLEICH

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Aufgabenorientierter Finanzausgleich

Ein aufgabenorientierter Finanzausgleich berücksichtigt die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Gebietskörperschaften und die damit verbundenen Aufgabenlasten. Aufgabenorientierung im FAG 2017

Mit dem FAG 2017 wurde erstmals der Begriff der Aufgabenorientierung im Finanzausgleichsgesetz integriert. Es wird festgelegt, dass ein Teil der Gemeinde-Ertragsanteile in den Pilotbereichen Elementarbildung und Pflichtschule ab 2018 bzw. 2019 aufgabenorientiert verteilt werden soll. Sowohl die Höhe der aufgabenorientierten Ertragsanteile als auch die konkreten Parameter sind jedoch noch offen. Die Neuerungen zur Aufgabenorientierung beschränken sich auf die Gemeindeebene. Insgesamt ist der jetzige Schritt als punktuelle Maßnahme einzuschätzen. Inwieweit hiermit ein „Einstieg in den Umstieg“ erreicht wird, wie dies vom Finanzministerium beworben wird, wird die Zukunft weisen. Eine grundsätzliche Aufgabenreform oder zumindest eine Diskussion zur Gesamtkonzeption der Aufgabenorientierung wurde jedenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Grundsätzliche Fragen zu den Zielsetzungen der Aufgabenorientierung, wie beispielsweise das Ausmaß des Ausgleiches zwischen den Gemeinden oder zum Verhältnis zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich, blieben bisher offen. Mit der Fixierung der Aufgabenorientierung bei der Ertragsanteilsverteilung wurde dennoch eine lange geforderte Reformoption aufgegriffen. Nachfolgend werden exemplarisch Studien der letzten Jahre mit konkreten aufgabenorientierten Reformvorschlägen dargestellt.10 Ertragsanteilsverteilung neu: Aufgabenorientierter Gemeinde-Finanzausgleich

In einem bereits 2009 vom KDZ erarbeiteten Vorschlag zu einer stärker aufgabenorientierten Verteilung der Ertragsanteile11 werden sozio-demografische (z. B. hoher Anteil an Kindern, hohe Arbeitslosenzahlen, hoher Anteil an Personen mit Migrationshintergrund) und geografischtopografische Lasten (z. B. besonders hohe oder niedrige Siedlungsdichte, Seehöhe) sowie Lasten der zentralörtlichen Funktion (z. B. öffentlicher Verkehr, Bildungseinrichtungen, Kulturund Sporteinrichtungen, Bezirksverwaltungsaufgaben bei Statutarstädten) berücksichtigt. Das KDZ schlägt eine Neuverteilung der Ertragsanteile nach drei Schwerpunkten („Töpfe“) vor, wobei aufgabenorientierte Indikatoren wesentliche Bedeutung erhalten. Topf 1 – Basisaufgaben (40%): Dieser Topf stellt eine Basisfinanzierung und damit einen wesentlichen Teil der grundsätzlichen finanziellen Ausstattung einer Gemeinde sicher. Aus dem Topf 1 wird ein Pauschalbetrag pro Kopf auf die Gemeinden verteilt. Topf 2 – Sozio-ökonomische und geografische-topografische Faktoren (40%): Auch dieser Topf trägt zur Basisfinanzierung bei, die spezifische Höhe orientiert sich jedoch an den jeweiligen Lasten. Konkret: Jene Gemeinden erhalten mehr Mittel, welche beispielsweise eine überdurchschnittliche Kinderbetreuungsquote oder einen erhöhten Anteil an Personen mit Migrationshintergrund aufweisen.

10 11

Vgl. Mitterer: Stärkung der Aufgabenorientierung; in: Bauer et al. (Hrsg.): Finanzausgleich 2017: Ein Handbuch, 2017. Bauer u. Mitterer: Kriterien aufgabenorientierter Gemeinde-Finanzausgleich, 2009.

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REFORMEN ZUM FINANZAUSGLEICH

Topf 3 – Zentralörtliche Funktion (20%): Mittel aus diesem Topf kommen nur jenen Gemeinden zugute, welche auch zentralörtliche Funktionen erbringen. Abbildung 16: Verteilung der Ertragsanteile auf die drei Töpfe

Topf 1 - Basisaufgaben (pro Kopf) 20% 40%

Topf 2 - sozio-demografisch und geografischtopografische Aufgabenlasten (nach Indikatoren) Topf 3 - Lasten aus der zentralörtlichen Funktion (in Abhängigkeit der Funktion)

40%

Quelle: Bauer u. Mitterer: Kriterien für einen aufgabenorientierten Gemeinde-Finanzausgleich, 2009, S. 45.

Mögliche Indikatoren: Verstärkte Aufgabenorientierung

In dieser Studie12 wurden aufgabenorientierte Indikatoren für die Verteilung der Finanzmittel sowohl auf Länder- als auch auf Gemeindeebene identifiziert, welche neben der Einwohnerzahl gelten können. Dazu wurden Aufgaben in Basisaufgaben, für welche die finanziellen Mittel auf Basis der Volkszahl zugeteilt werden, und Sonderlasten, für die andere Indikatoren herangezogen werden, unterteilt. Aufgabenorientierter Finanzausgleich im Elementarbereich

Eine weitere Studie des KDZ13 beschäftigte sich mit der konkreten Umsetzung einer aufgabenorientierten Mittelverteilung in einem ausgewählten Aufgabenbereich. Im Mittelpunkt dieser Studie steht die Entwicklung eines Modells für eine aufgabenorientierte Mittelverteilung im Finanzausgleich für den Bereich der elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Hierzu wurde die aktuelle Aufgabenverteilung und Finanzierung des Kinderbetreuungsbereichs dargestellt sowie bisherige Reformoptionen zu einer aufgabenorientierten Ausgestaltung des Finanzausgleichs in Österreich diskutiert. Schließlich wurde ein Modell in mehreren Varianten entwickelt, um aufgabenorientierte Elemente in den bestehenden Finanzausgleich zu integrieren. Regionale Versorgungsfunktion auf Gemeindeebene

Gemeinsam mit der TU Wien erstellte das KDZ 201614 die Grundlagen für ein Bewertungsschema zur Bestimmung der regionalen Versorgungsfunktion von Gemeinden. Zusätzlich erfolgte eine umfassende Diskussion zur Einordnung dieses Modells in das Finanzausgleichssystem. Darauf basierend wäre ein Modell zu entwickeln, um regionale SpillOvers auf der Gemeindeebene im Rahmen des Finanzausgleichs abzudecken. 12 13 14

Bauer et al.: Verstärkte Aufgabenorientierung, 2010. Vgl. Mitterer u. Haindl: Aufgabenorientierter Finanzausgleich am Beispiel Elementarbildung, 2015. Mitterer et al.: Bestimmung der regionalen Versorgungsfunktion, 2016.

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REFORMEN ZUM FINANZAUSGLEICH

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Reform der Länder-Gemeinde-Transfers

Die komplexen Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden sind in ihrer Gesamtwirkung nicht mehr steuerbar und bedürfen daher einer klareren Ausrichtung. Nachfolgend werden die wichtigsten Reformpunkte zusammengefasst:15 Kompetenzbereinigung: In einem ersten Schritt ist eine Kompetenzbereinigung zwischen Ländern und Gemeinden notwendig, insbesondere durch Zuordnen von heute in gemischter Trägerschaft wahrgenommener Aufgaben auf eine einzige Ebene (z. B. Sozialhilfe und Krankenanstalten beim Land, Kinderbetreuung bei den Gemeinden). Reduktion des Transfervolumens – Transferabtausch: Wichtige Reformoption ist der Abtausch von Transfers. Zu nennen ist hier insbesondere der Abtausch von Umlagen gegen Gemeinde-Ertragsanteile oder Förderungen, um eine einnahmenneutrale Lösung für die Länder zu erreichen. Im Zuge von Kompetenzbereinigungen könnten jedoch auch zahlreiche weitere Förderungen von den Ländern an die Gemeinden entfallen (z. B. Wegfall der Ko-FinanzierungsRegelungen im Kinderbetreuungsbereich).

Gebündelter Ressourcenausgleich: Die aktuell sehr vielfältigen Transferströme mit ressourcenausgleichenden Wirkungen wären gemeinsam zu betrachten und teils zusammenzufassen. Der Ressourcenausgleich ist generell zugunsten eines stärkeren Lastenausgleichs abzuschwächen. Gemeinsame Verhandlung von primärem, sekundärem und tertiärem Finanzausgleich: Ein wesentliches Problem der Gemeinden ist, dass das Finanzausgleichsgesetz und die verschiedenen bundesländerinternen Finanzausgleiche nicht gemeinsam verhandelt werden. Dies ermöglicht, dass die je nach Bundesland unterschiedlichen tertiären Transferströme die ursprüngliche Mittelausstattung im primären Finanzausgleich stark verändern bzw. sogar aufheben. Eine verstärkt gemeinsame Betrachtung und Verhandlung wäre daher insbesondere für die Gemeindeebene von Bedeutung.

Transparente Gemeinde-Bedarfszuweisungen: Die derzeit je nach Bundesland sehr unterschiedlichen Verteilungsregelungen sollten transparent und bedarfsgerecht verteilt werden. Die Bedarfszuweisungsmittel-Vergaben sollten in einem Landes-Transfer-Bericht transparent dargestellt werden. Insbesondere wäre ein starkes Mitspracherecht der Gemeinden vorstellbar (z. B. Mitsprache bei Zielsetzungen und grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Mittelvergabe bzw. Mitwirkung bei der Formulierung). Transparenzsteigerung: Die Transferdaten sollten bundesländerweise in einem TransferInformationssystem veröffentlicht werden.16 Dabei sollten nicht nur die Daten und Zahlen dargestellt werden, sondern auch über das Ausmaß der Zielerreichung und der Verteilungswirkungen berichtet werden. Wichtig im Zuge der Transparenz ist auch, dass künftig die Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage länderweise transparent hinsichtlich Höhe, Entwicklung und Abrechnung dargestellt werden.

15

16

Vgl. Biwald et al: Transferreformen auf Länder- und Gemeinde-Ebene, in: Bauer et al. (Hrsg.): Finanzausgleich 2017: Ein Handbuch, 2017; Mitterer et al.: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen, 2016. Wie eine solche Veröffentlichung erfolgen kann, zeigt für die Gemeindefinanzen die vom KDZ betriebene Plattform „www.offenerhaushalt.at“. Hier findet sich auch der sogenannte „Subventions-Checker“, mit dem die Förderungen der Gemeinden differenziert sowie nachvollziehbar dargestellt werden können.

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REFORMEN ZUM FINANZAUSGLEICH

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Reform der gemeindeeigenen Steuern

Die wichtigsten eigenen Steuern sind die Kommunalsteuer und die Grundsteuer. Die Entwicklung der gesamten Gemeindeabgaben (+31 Prozent von 2006 bis 2015) verläuft moderat. Insbesondere die Grundsteuer wuchs mit 24 Prozent deutlich unterdurchschnittlich, das kommt real einem Rückgang gleich. Bei einer langfristigen Betrachtung ist die Abgabenhoheit der Gemeinden deutlich reduziert worden (z. B. Entfall Getränkesteuer, Werbeabgabe). Wichtige Reformvorschläge im Bereich der eigenen Steuern zielen in erster Linie auf eine Stärkung der Abgabenhoheit der Gemeinden ab:17 Reform der Grundsteuer; Ausbau und Stärkung der Kommunalsteuer; Stärkung der Abgabenhoheit der Gemeinden durch neue Gemeindesteuern (z. B. kommunale Zuschlagsrechte auf die Einkommensteuer, Umweltbezogene kommunale Abgaben); Ausbau und Stärkung der Gebühren für die Inanspruchnahme von Gemeindeeinrichtungen und Diensten. Derzeit intensiv diskutiert wird die Reform der Grundsteuer. Der Einheitswert (ausgenommen landwirtschaftliche Flächen) ist zuletzt in den 1980er-Jahren angehoben worden, die Steuer ist nicht mit der Inflationsrate angepasst worden. Hinzu kommen zahlreiche Befreiungstatbestände, welche die Einnahmen der Gemeinden weiter reduzieren. Alleine durch Streichen der länderspezifischen Befreiungen könnte das Grundsteueraufkommen um geschätzt 15 Prozent erhöht werden. Längst überfällig ist auch eine neue Hauptfeststellung der Einheitswerte. Da den Finanzämtern Personal fehlt, bleibt eine Feststellung seit Jahrzehnten liegen. Hinzu kommt, dass der Verfassungsgerichtshof die sachliche Rechtfertigung der Einheitswerte als Besteuerungsgrundlage mehr und mehr in Zweifel zieht, was im Falle der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Teilen der Grunderwerbsteuer zu Gesetzesaufhebungen führte. Mit dem Paktum zum FAG 2017 wurde eine Arbeitsgruppe „Grundsteuer“ eingerichtet, welche bis Mitte des Jahres 2017 auch eine Stärkung der Abgabenautonomie der Gemeinden durch eine Reform der Grundsteuer vorbereiten soll. Intensiv diskutiert wird hierbei das „Altlengbacher Modell“. Wichtige Eckpunkte hierbei:18 letztmalige, deutlich vereinfachte Hauptfeststellung von Nutzfläche, Ausführung und Erhaltungszustand; bei der Bewertung von Grund und Boden: Reduzierung auf die beiden Bodenkategorien Bauland sowie Grünland und sonstige Widmungen; bei der Bewertung von Gebäuden: Reduzierung der Gebäudekategorien auf Wohnzwecke, geförderter Wohnbau sowie Sonstiges; Entfall umfangreicher Abschläge und Befreiungen; laufende Valorisierung über einen Regionalindex (eine Mischung aus Kaufpreis- und Baupreisentwicklung in einer Region); Möglichkeit des Steuerpflichtigen, per Individualantrag einen niedrigeren Liegenschaftswert glaubhaft zu machen. 17 18

Pitlik et al.: Optionen zur Stärkung der Abgabenautonomie der österreichischen Gemeinden, 2012, S. 68 ff. Vgl. Gschwandtner u. Puchner: Bewertungs- und Grundsteuerreform nach dem „Altlengbacher Modell“; in: Klug (Hrsg.): Reform der Gemeindesteuern, 2015.

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REFORMEN ZUM FINANZAUSGLEICH

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Reformmodell Gemeinde-Finanzausgleich

Mit Fokus auf die Gemeindeebene hat das KDZ ein Reformmodell zum GemeindeFinanzausgleich erstellt, welche verschiedene Finanzausgleichselemente integriert.19 Das Modell sieht zuerst eine Basisfinanzierung – daher eine grundsätzliche finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden vor. Mit dem Lastenausgleich soll auf verschiedene besondere Aufgabenbedarfe aufgrund unterschiedlicher externer Rahmenbedingungen (z. B. sozio-demografische oder geografisch-topografische Rahmenbedingungen, zentralörtliche Funktion) reagiert werden. Der Ressourcenausgleich soll einerseits die Finanzkraft besonders finanzschwacher Gemeinden stärken, andererseits aber auch finanzkräftige Gemeinden teilweise abschöpfen. Erster Schritt ist eine gemeinsame und transparente Zielsetzung. Sinnvoll ist hier eine Balance von Effizienz-, Wachstums- und Gleichheitszielen. Auch bedarf es eines Gleichgewichts zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich. Ergänzend gilt es, weitere Zielsetzungen zu diskutieren, wie beispielsweise regionale Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen oder Potenziale zur Kooperation zwischen den Gebietskörperschaften auszuschöpfen. Anknüpfend an die generellen Zielsetzungen bedarf es zeitlich limitierter wirtschafts-, finanz-, sozial-, umwelt- und gesellschaftspolitischer Ziele, je nach politischer Priorität. Abbildung 17: Elemente eines reformierten Gemeinde-Finanzausgleichs

Quelle: Mitterer et al.: Aufgabenerfordernisse der Gemeinden und Mittelverteilung im Gemeinde-Finanzausgleich, 2014, S. 88. 19

Mitterer et al.: Aufgabenerfordernisse der Gemeinden und Mittelverteilung im Gemeinde-Finanzausgleich, 2014.

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REFORMEN ZUM FINANZAUSGLEICH

Im Rahmen von bundesweiten Regelungen – vorwiegend über das Finanzausgleichsgesetz – gilt es eine Basisfinanzierung (z. B. Pauschalbetrag pro Kopf) über die Ertragsanteile sicherzustellen. Gleichzeitig sollte ein ausreichender Lastenausgleich im Sinne eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs entwickelt werden. Ergänzend bedarf es auch einer zielsicheren Ausgestaltung des Ressourcenausgleichs. Damit soll nicht nur die Finanzkraft besonders finanzschwacher Gemeinden angehoben, sondern auch die Finanzkraft besonders finanzstarker Gemeinden – in Abhängigkeit der EinwohnerInnenklasse – teilweise abgeschöpft werden. So wird eine vertretbare horizontale Umverteilung zwischen den Gemeinden erreicht. Dieser horizontale Ausgleich zwischen den Gemeinden soll den bisherigen FinanzbedarfFinanzkraft-Ausgleich sowie den Gemeindekopfquotenausgleich des Finanzausgleichsgesetzes ersetzen. Auch eine Finanzkraftabschöpfung über die Umlagen durch das jeweilige Bundesland kann dann entfallen. Eine weitere wesentliche Veränderung gegenüber dem jetzigen Finanzausgleichssystem ist eine verstärkt gesamthafte Betrachtung des Finanzausgleichs. Das KDZ empfiehlt, den Rahmen für die grundsätzlichen Zielsetzungen und Elemente der bundesländerinternen Finanzausgleiche auch innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes festzulegen. Damit kann sichergestellt werden, dass die einzelnen Finanzausgleichspartner kooperativ agieren und die einzelnen Elemente des Finanzausgleichs nicht gegeneinander wirken. Beispiele für Regelungsbereiche sind die grundsätzliche Zielsetzung, die klare Trennung von Ressourcen- und Lastenausgleich, die gewünschte Mittelausstattung, die Ausgestaltung der Umlagensysteme und die Vergabekriterien von Gemeinde-Bedarfszuweisungen. Ergänzend dazu muss eine Reform der länderinternen Finanzausgleiche einhergehen. Hier bedarf es einerseits eines weitgehenden Streichens der Umlagen. Dies wäre durch einen Abtausch gegen Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel oder Gemeinde-Ertragsanteile möglich und würde die derzeitige stark ressourcenausgleichende Wirkung reduzieren. Andererseits bedarf es einer Reform der Fördervergabe. So kann das Fördervolumen reduziert werden und bei der Fördervergabe kann verstärkt auf transparente und temporäre Zielsetzungen geachtet werden. Eine verstärkte aufgabenorientierte Mittelvergabe ist hier sinnvoll. Auch gilt es, verstärkt Anreizwirkungen oder das Erfüllen von Effizienz- und Wachstumszielen voranzutreiben (basierend auf bundesweit einheitlichen Vorgaben). Auch eine verstärkte Kooperation zwischen den Gemeinden sowie ein verstärkt regionales Denken sind Ansatzpunkte, um auch eine regionalspezifische Steuerung zu ermöglichen. Bei der Formulierung der Richtlinien und Grundlagen der Fördervergabe ist ein starkes Mitspracherecht der Gemeinden notwendig, da es sich um ursprüngliche Gemeindemittel handelt.

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GLOSSAR

VI

Glossar

Abgestufter Bevölkerungsschlüssel: Wichtigster Verteilungsschlüssel bei der GemeindeErtragsanteilsverteilung. Dabei wird eine abgestufte Bevölkerungszahl einer Gemeinde gebildet, indem die EinwohnerInnen-Zahl mit einer Zahl – dem Vervielfacher – multipliziert wird. Im Zeitverlauf kam es zu einer Abflachung der Stufen. Aufgabenorientierter Finanzausgleich: Berücksichtigung von sozio-demografischen und geografisch-topografischen Indikatoren sowie der zentralörtlichen Funktionen bei der Finanzausstattung. Eigene Steuern: Insbesondere Grundsteuer und Kommunalsteuer. Ertragsanteile: Anteil der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (z. B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer). Finanzkraft: Es bestehen mehrere Definitionen. Meist wird darunter die Summe an eigenen Steuern und Ertragsanteilen verstanden. Im Finanzausgleichsgesetz selbst bestehen mehrere Finanzkraftdefinitionen. Gebühren: Wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Fallen für BürgerInnen v. a. in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung sowie Müllbeseitigung an und sind oft vom Verbrauch abhängig. Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel: Vorwegabzug bei den Gemeinde-Ertragsanteilen zugunsten der Länder. Die Mittel werden über Transfers wieder an die Gemeinden ausgeschüttet (v. a. Haushaltsausgleich, Invesititonszuschüsse). Getränkesteuerausgleich: Nach Entfall der Getränkesteuer als gemeindeeigene Steuer werden die Mindereinnahmen der Gemeinden hiermit abgegolten. Grundsteuer: Zweite wichtige gemeindeeigene Steuer. Ist von dem/der GrundbesitzerIn zu bezahlen und von der Grundstücksbewertung abhängig. Kapitaltransfers: Einmalige Finanzzuweisungen und Zuschüsse, v. a. Investitionszuschüsse. Kommunalsteuer: Wichtigste gemeindeeigene Steuer. Ist von dem/der ArbeitgeberIn zu bezahlen und ist abhängig von der Lohnhöhe. Lastenausgleich: Berücksichtigen unterschiedlicher Rahmenbedingungen der einzelnen Gemeinden, wie insbesondere sozio-demografische sowie geografisch-topografische Entwicklungen sowie zentralörtliche Funktionen. Laufende Transfers: Laufende Finanzzuweisungen bzw. Förderungen, v. a. Haushaltsausgleich und Ko-Finanzierungen (z. B. Kinderbetreuung, Schulen). Oberverteilung: Vertikale Verteilung der Ertragsanteile auf Bund, Länder und Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes. Regionale Versorgungsfunktion: Aufgaben, welche nicht nur der eigenen Gemeindebevölkerung, sondern der Bevölkerung einer ganzen Region zugute kommen. Ressourcenausgleich: Fokussiert auf den Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Ausstattung der Gemeinden. Möchte die Finanzkraft der Gemeinden einander annähern. Transfers: Generelle Bezeichnung für finanzielle Ströme zwischen Gebietskörperschaften. Umlagen: Gemeinden leisten einen Finanzierungsbeitrag bei eigentlichen Landesaufgaben: insbesondere Landesumlage, Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage. Unterverteilung: Horizontale Verteilung der Ertragsanteile auf die einzelnen Länder und Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes. Zentrale-Orte-Konzept: Zuordnung mehrerer Stufen an Zentralörtlichkeit zu den einzelnen Gemeinden. Zentralörtliche Funktion: Besondere Aufgabenerfordernisse von zentralen Orten.

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WEITERFÜHRENDE STUDIEN UND PUBLIKATIONEN

VII Weiterführende Studien und Publikationen Finanzausgleich allgemein Bauer, Helfried; Biwald, Peter; Mitterer, Karoline; Thöni, Erich (Hrsg.): Finanzausgleich 2017: Ein Handbuch, Wien-Graz 2017. Rechnungshof: Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel im Finanzausgleich. Rechnungshof Bund 2016/4. Berger, Johannes; Graf, Nikolaus; Schuh, Ulrich; Strohner, Ludwig: Förderung strukturschwacher Gemeinden, Studie der Eco Austria. Wien. 2015. Mitterer, Karoline; Haindl, Anita: Gemeinderelevante Aspekte im Finanzausgleichsgesetz. Kritische Betrachtung der Unterverteilung der Gemeindeertragsanteile sowie Finanzzuweisungen/Zuschüsse. KDZ-Studie. Wien. 2014. Mitterer, Karoline; Haindl, Anita; Hödl, Clemens: Aufgabenerfordernisse der Gemeinden und Mittelverteilung im Gemeinde-Finanzausgleich. KDZ-Studie. Wien. 2014. Bröthaler, Johann; Getzner, Michael; Pitlik, Hans und Schratzenstaller, Margit; Biwald, Peter; Bauer, Helfried; Schuh, Ulrich; Strohner, Ludwig: Grundlegende Reform des Finanzausgleichs: Reformoptionen und Reformstrategien. Studie von TU Wien, WIFO und KDZ. Wien. 2011. Abgabenautonomie Klug, Friedrich (Hrsg.): Reform der Gemeindesteuern, Linz, 2015. Strohner, Ludwig; Berger, Johannes; Graf, Nikolaus; Schuh, Ulrich: Abgabenhoheit auf Länderund Gemeindeebene. Studie der EcoAustria. Wien. 2015. Pitlik, Hans; Schratzenstaller, Margit; Bauer, Helfried; Biwald, Peter; Haindl, Anita: Optionen zur Stärkung der Abgabenautonomie der österreichischen Gemeinden. Wien. 2012. Aufgabenorientierung Mitterer, Karoline; Haindl, Anita; Hochholdinger, Nikola; Bröthaler, Johann; Getzner, Michael; Kramar, Hans; Strohmayer, Florian: Bestimmung der regionalen Versorgungsfunktion von Gemeinden. Studie von KDZ und TU Wien. Wien. 2016. Mitterer, Karoline; Haindl, Anita: Aufgabenorientierter Finanzausgleich am Beispiel der Elementarbildung; Modellentwürfe einer aufgabenorientierten Mittelverteilung für die vorschulische Kinderbetreuung. KDZ-Studie. Wien. 2015. Bauer, Helfried; Biwald, Peter; Bröthaler, Johann; Getzner, Michael; Hochholdinger, Nikola; Reis, Sebastian; Schuh, Ulrich; Strohner, Ludwig: Grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs: Verstärkte Aufgabenorientierung. Studie von IHS, KDZ und TU Wien. Wien. 2010. Bauer, Helfried; Mitterer, Karoline: Kriterien für einen aufgabenorientierten GemeindeFinanzausgleich. KDZ-Studie. Wien. 2009. Transfers Mitterer, Karoline; Biwald, Peter; Haindl, Anita: Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen; Status und Reformoptionen der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden. KDZ-Studie. Wien. 2016. Rechnungshof: Zahlungsströme zwischen den Gebietskörperschaften mit dem Schwerpunkt Bedarfszuweisungen in den Ländern Niederösterreich und Steiermark. Rechnungshof Niederösterreich 2016/2. Biwald, Peter; Bauer, Helfried; Bröthaler, Johann; Getzner, Michael; Mitterer, Karoline; Schratzenstaller, Margit: Grundlegende Reform des Finanzausgleichs; Projekt „Transfers und Kostentragung“. Studie von KDZ, TU Wien und WIFO. Wien. 2010.

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