2 minute read
Schiedsrichter-Foul am Finanzamt
Die Schiedsrichter-Bestechung in Deutschland bringt plötzlich auch die PfeifenMänner in Österreich stark ins Rampenlicht. KLIPP verfügt seit längerer Zeit über Informationen, denen zufolge etliche prominente Pfeifen-Männer ihre Einkommen aus ihrer Tätigkeit nicht entsprechend den Vorschriften beim Finanzamt melden. Da geht es immerhin um Beträge jenseits der 10.000-Euro-Grenze. Schiedsrichter-Chef DDr. Kappl: „Wir sagen das fast bei jedem Seminar, dass sie für die Versteuerung selbst verantwortlich sind; wir geben jede Information dazu. Wenn einer das nicht macht, dann kann ich ihm nicht helfen!“ Wie jeder andere Arbeitnehmer in Österreich auch, müssen auch Schiedsrichter das Einkommen
aus einer Nebentätigkeit der Finanz melden. Nach Informationen, die KLIPP bekommen hat, sind dieser Verpflichtung einige bekannt<e Männer im schwarzen Dress nicht nachgekommen, obwohl die Bruttobeträge für die Arbeit am Spielfeld durchaus beachtlich sind. So erhält ein „Schiri“ in der TMobile-Bundesliga für ein Match 600,– Euro, in der RedZack-Liga 340,– Euro. Dazu kommen gestaffelte Spesen; diese beginnen bei 200 km Entfernung vom Wohnort mit 30,– Euro und gehen bis zu 75,– Euro. Ist der „Schiri“ am Wochentag bei einem Match von Montag bis Freitag im Einsatz, dann bekommt er den Spesensatz sogar zwei Mal. Für die Fahrt dorthin erhält er die Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels ersetzt, zusätzlich 15,– Euro für allfällige Taxi-Fahrten usw. Die Nächtigung selbst zahlt die Bundesliga, die mit bestimmten Beherbergungsbetrieben eine Vereinbarung hat. Da Schiedsrichter logischerweise auch trainieren müssen, gibt es auch für diese Aktivität eine Entschädigung; diese beträgt im Monat 200,–Euro, ein Schiedsrichter-Assistent erhält 100,– Euro (zwölf Mal pro Jahr). D a n e b e n gibt es auch noch Fahrtspesen, die wiederum bis 40 km 70,–Euro betragen (der Assistent erhält die Hälfte), und sie steigen dann mit der Entfernung – mehr als 100 km vom Wohnort entfernt – auf 130,–Euro. Das sind alles Bruttobeträge, das heißt, der Schiedsrichter kann logis c h e r w e i s e auch noch andere Aufwendungen und Ausgaben in e i n e r E i n k o m m e n s s t e u e r e r k l ä r u n g anführen, die in Ausnahmefällen sicher dazu führen kann, dass er dafür überhaupt keine Steuer zahlen muss. Alle Schiedsrichter hätten aber, so DDr. Kappl, eine Erklärung unterschrieben, mit der sie klarstellen, dass sie selbst für die Versteuerung des Einkommens aus der Pfeifen-Tätigkeit verantwortlich sind. „Wenn’s einer nicht tut, dann muss er das klarerweise selbst verantworten, ich bin nicht die Amme“, so Kappl, der sein E i n k o m m e n (für Missionen im Auftrag der FIFA und UEFA gibt’s 200,–bzw. 250,– Franken) als Buchhaltungschef des Landes logischerweise penibel meldet und abrechnet. ■
Advertisement