8 minute read
KLÖNSCHNACK-SERVICE
Der Steuertipp Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Impfhelfer
Um ehrenamtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken, hat der Bundestag eine Reihe steuerlicher Verbesserungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale.
Zum 1. Januar 2021 steigt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 € auf 3.000 € im Jahr und die Ehrenamtspauschale von 720 € auf 840 € jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.
Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in einem Sportverein ausüben. Auch die Entschädigungen für Ausbilderinnen und Ausbilder, z. B. bei der Freiwilligen Feuerwehr oder der DLRG werden hierdurch begünstigt. Von der höheren Ehrenamtspauschale profitieren diejenigen, die nicht unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren. Dies betrifft beispielsweise Schriftführerinnen und Schriftführer von gemeinnützigen Vereinen.
Die freiwilligen Helferin-
nen und Helfer in Impfzen-
tren können nun auch von der Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren. Darauf legten sich die Finanzministerien von Bund und Ländern fest. Nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern gilt für all diejenigen, die direkt an der Impfung beteiligt sind, z. B. in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst, die Übungsleiterpauschale. Diese Regelung gilt für Einkünfte in den Jahren 2020 (bei einer Pauschale von 2.400 €) und 2021 (bei einer Pauschale von 3.000 €). Engagieren sich Helfende in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren, kann die Ehrenamtspauschale für 2020 (in Höhe von 720 €) und für 2021 (in Höhe von 840 €) in Anspruch genommen werden. Sowohl Übungsleiter- als auch Ehrenamtspauschale greifen bei Vergütungen aus nebenberuflichen Tätigkeiten. Dabei können auch solche Helferinnen und Helfer nebenberuflich tätig sein, die keinen Hauptberuf ausüben, etwa Studentinnen und Studenten.
Aber aufgepasst:
Wurde für eine Tätigkeit bereits die Ehrenamtspauschale gewährt, darf für dieselbe Tätigkeit keine Übungsleiterpauschale mehr in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch im umgekehrten Fall.
Harnald Henze, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Tel. 688 77 21-0
Quelle: ERV
Allgemein
RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht
Arbeitsrecht
RA Tobias Burgmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 59 42, www.arbeitsrecht-blankenese.de
RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze
Hobökentwiete 2 a, 22559 Hamburg, Telefon 040 / 68 87 79 44 E-Mail: info@lotze-ra.de
Arbeitsrecht • Medizinrecht
PRP Dr. Paps Reichelt Paul Rechtsanwälte und Steuerberater,
20354 HH, Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Katja Paps, Steuerberater Peter Paul, Fachanwalt für Arbeitsrecht Tim Reichelt Tel. 040 / 44 14 00 80, www.medizinanwalt.de
Erbrecht • Familienrecht
RA und Notar Maximilian Fischer M.A.
Am Marktplatz 2a 22880 Wedel Telefon 04103 / 6574
Erbrecht • Testamentsvollstreckung
Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de
Kai-Jürgen Aßmann
Rechtsanwalt und Mediator Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg Telefon 040 / 210 913 660, www.anwalt-assmann.de
Frederike Borsdorff LL.M., www.btp-recht.de Rechtsanwältin, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) ABC-Straße 38, 20354 Hamburg – auch Hausbesuche Telefon 040 / 605 33 73 10, borsdorff@btp-recht.de
Familienrecht • Scheidungsrecht
RA Ingo Holzhäuser, Fachanwalt für Familienrecht
Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93, E-Mail: info@ familienrecht-blankenese.de, www.familienrecht-blankenese.de
RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg Tel. 040 / 866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de
Grundstück • Vermögensübertragung
Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de
Miet-/Wohnungseigentumsrecht • Immobilienrecht
Immobilienkanzlei Ramm, Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sülldorfer Kirchenweg 138, 22589 Hamburg Tel. 040 / 87 08 02 92, www.kanzlei-ramm.de
Mietrecht • Wohnungseigentum • Nachbarrecht
Rechtsanwaltskanzlei Jungmann & Kaut
Blankeneser Landstraße 39a, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 55 58, Fax 040 / 866 36 24 www.jungmann-rechtsanwalt.de
Verkehrsrecht
RA Tobias Burgmann
Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 64 59 42, Fax 040 / 86 64 61 93 www.raburgmann.de
Kommentar im Mai Testamentsvollstreckung nur mit Testament und TV-Persönlichkeit
Rechtsanwalt Andreas Ackermann, zertifizierter Testamentsvollstrecker, Telefon 32 35 00
Der Erblasser, den Sie seit über 10 Jahren kennen, sitzt einmal mehr – nachdenklich und gedankenvoll – an seinem Schreibtisch und sinniert über die Aktualisierung seines Testaments. Alle drei bis fünf Jahre überprüft er dessen Aktualität, um es an die sich ändernden Lebensverhältnisse und an die aktuelle erbrechtliche und steuerliche Situation anzupassen.
Unser Erblasser weiß, dass in Deutschland, kaum zu glauben, aber wahr: • 77 % der Bevölkerung kein Testament, • 20 % ein mangelhaftes Testament und • 3 % ein erbrechtlich korrektes und zielführendes Testament haben. Und Sie?
Unser Erblasser, klug wie er ist, fragt sich, welche Vermögensstruktur er hat: • Sind im aktuellen Vermögensstatus alle Einzelpositionen bewertungsrechtlich korrekt erfasst? Wer erhält welchen Vermögensteil? • Wer soll den Vermögensteil wann bekommen? Achtung: Ausnutzen von Freibeträgen alle 10 Jahre! • Sind Pflichtteilsrechte berücksichtigt? Besteht ein Pflichtteilsverzichtsvertrag? • Privatvermögen, insbesondere Bankvermögen und Grundvermögen. • Beteiligung an einer Personen- und/oder Kapitalgesellschaft. • Mobile und immobile Vermögenswerte im Ausland; dortige Rechtsordnung. • Vorweggenommene Erbfolge als erster Übertragungsschritt zu Lebzeiten. • Organisation der eigenen finanziellen Absicherung. • Faktor Erbschaftsteuer, der ständig bedeutsamer wird wegen erhöhter Bodenwerte angesichts gestiegener Bodenrichtwerte der Gutachterstelle für Grundstückswerte.
Unser Erblasser weiß: Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung. Er muss dies durch ein privatschriftliches oder – besser – ein notarielles Testament regeln.
Und nun die Kern- und Dauerfrage, die so manchen Erblasser umtreibt:
Der Testamentsvollstrecker (TV) muss den umfangreichen Anforderungen des Amtes kompetent und kreativ gewachsen sein. Der Erfolg der Testamentsvollstreckung hängt ab von der persönlichen und fachlichen Eignung der Person des Vertrauens. Und der Integrität. Der TV muss sich bewähren gegenüber dem Nachlassgericht und gegenüber dem Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz/Erbschaftsteuerstelle. Zudem in der Erbenrunde beim Teilungsplan und bei der notariellen Erbauseinandersetzungsvereinbarung.
Zufrieden lehnt sich der Erblasser zurück in seinem Schreibtischsessel.
Für die Einsetzung des TV hier mein Formulierungsvorschlag „schwarz auf weiß“: „Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum TV ernenne ich gemäß § 2197 BGB ... . Der TV erhält für seine Tätigkeit als Regelgebühr den Vergütungsgrundbetrag von ... % (in Worten: ... Prozent) des Bruttonachlasswertes zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.“
Der Finanztipp Beim Sparen helfen und gewinnen
Aller guten Dinge sind drei“, sagt der Volksmund. Das gilt auch fürs Sparen. Denn beim Haspa Lotteriesparen kann man mit einem Schritt gleichzeitig drei Dinge erledigen: Sparen, gemeinnützige Organisationen in der Region unterstützen und die Chance auf attraktive Geldgewinne nutzen. Das geht ganz einfach.
Pro Los für fünf Euro werden vier Euro gespart, 25 Cent gehen an gemeinnützige Organisationen in Hamburg und Umgebung und 75 Cent fließen in die Lotterie, bei der jeden Monat bis zu 30.000 Euro gewonnen werden können. Wer zehn Lose mit verschiedenen Endziffern hat, gewinnt jeden Monat garantiert mindestens drei Euro. Denn das gibt es als Gewinn bei einer richtigen Endziffer. Für drei „Richtige“ winken 30 Euro. Die weiteren monatlichen Gewinnklassen sind 300, 3.000 und 30.000 Euro. Außerdem wandern alle Lose dreimal pro Jahr in eine Sonderausspielung. Die Zahl drei spielt also beim Lotteriesparen eine wichtige Rolle und taucht immer wieder auf.
Das Sparjahr ist das Kalenderjahr, aber einsteigen kann man auch zwischendurch. Im Januar des Folgejahres wird das im Laufe der Monate angesparte Guthaben aufs Sparbuch überwiesen. Dieses Geld steht dann zum Erfüllen von kleinen Wünschen zur Verfügung. Die Gewinne werden stets automatisch auf das Girokonto überwiesen. Ein Vergleich mit Gewinnlisten kann also entfallen.
Mit den Fördermitteln aus dem Haspa Lotteriesparen werden jedes Jahr mehr als 500 Empfänger aus den Bereichen Soziales, Bildung, Sport und Kultur unterstützt. So profitieren regionale Bildungseinrichtungen, Seniorenheime, Sportvereine, Hilfsorganisationen, Museen, Theater und viele mehr davon. Das Haspa Lotteriesparen wurde vor mehr als 60 Jahren ins Leben gerufen, um den Sparsinn zu fördern. Im Laufe der Zeit ist es aber auch zu einer wichtigen Institution im sozialen Leben der Metropolregion geworden – und damit gut für Hamburg und die Stadtteile. Bei der Zuteilung der Fördermittel wird darauf geachtet, dass möglichst viele Institutionen profitieren und so wichtige Anschaffungen in unterschiedlichen Bereichen ermöglicht werden.
Am Lotteriesparen kann man in jeder Haspa-Filiale oder online unter www.haspa.de/lotteriesparen teilnehmen. Die Aktivierung der Lose ist auch bequem im OnlineBanking der Hamburger Sparkasse möglich.
Gern informiere ich Sie auch über weitere Finanzthemen. Vereinbaren Sie am besten ein persönliches Beratungsgespräch. Sie erreichen mich unter Telefon 040/35795047 oder per E-Mail an thomas.sobania@haspa.de.
Thomas Sobania, Filialdirektor Blankenese
Klönschnack – eine Welt für sich...
Allgemein
Eick & Partner GbR
Dipl.-Kfm. Eckard Eick, Steuerberater, Unternehmensberatung Harderweg 1, 22549 Hamburg-Osdorf, Telefon 040 / 800 71 22 E-Mail: ee@eick.de, Internet: www.eick.de
Baur Drews Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater
Strübelhorn 7, 22559 Hamburg Telefon 040 / 284 10 07-60, Telefax 040 / 81 16 55 Email office@bd-partner.de
Hamburger Steuerberatungsgesellschaft mbH
Carola Gerhardt und Claudia Bahr, Steuerberaterinnen, Sülldorfer Kirchenweg 2a, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 60 13-0, www.steuerberater-hamburg.de
Dipl.-Finw. M.I. Tax Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge DStV. e. V., Blankeneser Bahnhofstr. 37, 22587 Hamburg, Telefon 040 / 81 51 11, Fax 040 / 81 51 71 E-Mail: info@steuer-voss.de, www.steuer-voss.de
Der Sachverständige
Behrend Finke, Kunstsachverständiger und Berater
Von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellt und vereidigt für „Europäische Kunst von 1800 bis 1960“, Kösterbergstraße 80, 22587 Hamburg, Tel. 040 / 86 08 52, www.buero-finke.de
Ingenieurbüro Weisser, Sachverständige für KFZ, Motorräder, LKW, Boote, Yachten, Oldtimer, Unfallrekonstruktionen Mühlenstraße 25, 22880 Wedel Telefon 04103 / 91 2000, www.weisser.com