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KLÖNSCHNACK-SERVICE

Der Steuertipp Gewinnerzielungs absicht bei kleinen Photovoltaikanlagen

Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk betreibt, erzielt damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Damit ist die jährliche Abgabe einer Gewinnermittlung erforderlich. Doch oftmals sind die zu versteuernden Beiträge sehr gering und der Aufwand für die korrekte Besteuerung sehr groß. Hierfür hat die Finanzverwaltung eine Regel zur Vereinfachung der ertragsteuerlichen Behandlung getroffen.

Die Vereinfachungsregel gilt für - Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW und solche, die nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden. - Blockheizkraftwerke mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW.

Ist ein Teil des Gebäudes vermietet, kann ein Antrag nur gestellt werden, wenn die erzielten Einnahmen 520 € im Jahr nicht übersteigen.

Folgen der Vereinfachungsregelung

Die Anlagenbetreiber können bei der Finanzverwaltung einen (formfreien) schriftlichen Antrag stellen, dass die Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Folglich unterstellt die Finanzverwaltung ohne weitere Prüfung, dass eine steuerliche unbeachtliche „Liebhaberei“ vorliegt und der Gewerbebetrieb wird nicht mehr bei der Einkommensteuer erfasst. Die umsatzsteuerlichen Pflichten und die Steuerpflicht der Umsätze bleiben unverändert bestehen. Hier haben Sie allerdings die Möglichkeit, die „Kleinunternehmerregelung“ in Anspruch zu nehmen.

Der Antrag ist als Wahlrecht ausgestaltet. Es bleibt damit der steuerpflichtigen Person unbenommen, das Streben nach einem sogenannten Totalgewinn nachzuweisen und keinen Antrag zu stellen.

Gern prüfen wir für Sie die Vorteilhaftigkeit der Antragstellung. Sprechen Sie uns an!

Harnald Henze, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Te. 688 77 21-0

QUELLE: BMF-SCHREIBEN VOM 02.06.2021

Herzschwäche – Was tun?

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Allgemein

RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht

Arbeitsrecht

RA Tobias Burgmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, www.arbeitsrecht-blankenese.de

RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze

Hobökentwiete 2 a, 22559 Hamburg, Telefon 040 / 68 87 79 44 E-Mail: info@lotze-ra.de

Arbeitsrecht • Medizinrecht

PRP Dr. Paps Reichelt Paul Rechtsanwälte und Steuerberater,

20354 HH, Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Katja Paps, Steuerberater Peter Paul, Fachanwalt für Arbeitsrecht Tim Reichelt Tel. 040 / 44 14 00 80, www.medizinanwalt.de

Erbrecht • Familienrecht

RA und Notar Maximilian Fischer M.A.

Am Marktplatz 2a 22880 Wedel Telefon 04103 / 6574

Erbrecht • Testamentsvollstreckung

Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de

Kai-Jürgen Aßmann

Rechtsanwalt und Mediator Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg Telefon 040 / 210 913 660, www.anwalt-assmann.de

Frederike Borsdorff LL.M., www.btp-recht.de Rechtsanwältin, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) ABC-Straße 38, 20354 Hamburg – auch Hausbesuche Telefon 040 / 605 33 73 10, borsdorff@btp-recht.de

Familienrecht • Scheidungsrecht

RA Ingo Holzhäuser, Fachanwalt für Familienrecht

Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93, E-Mail: info@ familienrecht-blankenese.de, www.familienrecht-blankenese.de

RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg Tel. 040 / 866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de

Grundstück • Vermögensübertragung

Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de

Miet-/Wohnungseigentumsrecht • Immobilienrecht

Immobilienkanzlei Ramm, Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Blankeneser Landstraße 88, 22587 Hamburg Tel. 040 / 87 08 02 92, www.kanzlei-ramm.de

Mietrecht • Wohnungseigentum • Nachbarrecht

Rechtsanwaltskanzlei Jungmann & Kaut

Blankeneser Landstraße 39a, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 55 58, Fax 040 / 866 36 24 www.jungmann-rechtsanwalt.de

Verkehrsrecht

RA Tobias Burgmann

RAe Holzhäuser & Burgmann Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 64 61 71, www.blankenese-kanzlei.de

Kommentar im September Scheidung nach der Silberhochzeit

Rechtsanwältin Astrid Weinreich, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, Telefon 86 60 31-0

Die Zahl der Scheidungen nach einer Ehedauer von 26 und mehr Jahren haben sich in den letzten 20 Jahren laut Statistischem Bundesamt verdoppelt. Auslöser für die Trennung oder Scheidung ist häufig ein äußeres Ereignis. Das können der Auszug der Kinder, der Tod der eigenen Eltern oder eine berufliche Veränderung wie der Eintritt in den Ruhestand sein. Das bisherige System bricht auseinander und dabei kommt auch die Ehe auf den Prüfstand.

Die Themen bei einer Scheidung verschieben sich im Laufe der Jahre. Schwerpunkt der Auseinandersetzungen sind der Unterhalt und die Vermögensaufteilung.

Was das Familiengericht bei allen Scheidungswilligen automatisch regelt, ist allein der Versorgungsausgleich, also die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rentenansprüche.

Den Beteiligten muss klar sein, dass gerade die Aufteilung der Versorgungsanwartschaften zu finanziellen Einschränkungen im Rentenalter führen kann. Verstirbt ein Ehepartner nach der Scheidung, entfällt zum Beispiel der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente. Für den Ausgleichspflichtigen gibt es nach dem Tod des geschiedenen Ehepartners die Möglichkeit der Rückübertragung der übertragenen Anrechte aus dem Versorgungsausgleich. Allerdings nur, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung aus dem Versorgungsausgleich erworbenen Anrechte nicht länger als 36 Monate bezogen hat. Ist der Tod später eingetreten, sind die übertragenen Anrechte unwiederbringlich verloren. Scheidungswillige im betagten Alter müssen sich über diese Konsequenzen im Klaren sein und ggfs. überlegen, ob statt der Scheidung nicht eine Trennung mit einer umfassenden Trennungsvereinbarung die sinnvollere Lösung ist. Dies muss im Einzelfall entschieden werden. Der Nachteil, wenn man verheiratet bleibt, könnte die Verpflichtung zur Übernahme von Kosten für eine Pflegeheim sein, wenn das Geld und die Einnahmen des pflegebedürftigen getrennten Ehepartners nicht ausreichen.

Dass eine Scheidung im fortgeschrittenen Alter auch massive Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben kann, ist vielen scheidungswilligen Ehepartnern häufig ebenso wenig bewusst. Eine günstige Familienversicherung bei der Krankenkasse, bei der der nicht erwerbstätige Ehepartner mit dem anderen zusammen gesetzlich krankenversichert ist, endet mit der Scheidung. Besonders ungünstig ist die Konstellation, wenn ein Ehepartner Beamter ist und der andere über ihn einen Anspruch auf Beihilfe hatte. Der Beihilfeanspruch endet mit der Scheidung und der nicht mehr beihilfeberechtigte geschiedene Ehepartner muss die Kosten des vollumfänglichen privaten Versicherungsschutzes selbst tragen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist versperrt, wenn der geschiedene Ehepartner älter als 55 Jahre alt ist. Ansonsten kann der Weg über eine angestellte Tätigkeit von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung führen. Eine Scheidung nach sehr langer Ehedauer muss daher auch im Sinne eines bezahlbaren Versicherungsschutzes gründlich überlegt werden.

Der Finanztipp Entspannt beim Zahnarzt

Zum guten Aussehen gehört auch ein schönes Lächeln, gesunde Zähne sind wie die Visitenkarte des Menschen. Auch wer regelmäßig Zähne putzt, Zahnseide benutzt sowie Vorsorgetermine konsequent wahrnimmt, kann nicht ausschließen, dass es zu teuren Eingriffen des Zahnarztes kommt. Wenn eine Krone, Brücke oder ein Implantat fällig wird, kommt auf einen Schlag eine hohe Rechnung. Davor kann man sich schützen: mit dem Haspa ZahnSchutz. Diese Zahnzusatzversicherung wurde wiederholt von der Stiftung Warentest mit der Note „sehr gut“ bewertet.

Wenn ein Zahn ersetzt werden muss, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nur 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Selbst bei Standard bleiben also 40 Prozent Eigenanteil. Wenn das Bonusheft mindestens fünf Jahre lang lückenlos gepflegt ist, gibt es 70 Prozent, bei mehr als zehn Jahren 75 Prozent. So weit, so gut – in der Theorie.

In der Praxis kann das anders aussehen. Beispiel: Für die gesetzliche Krankenkasse reicht als Zahnersatz eine Brücke aus einer Metall-Legierung. Wer aus ästhetischen oder gesundheitlichen Gründen lieber hochwertigeren Zahnersatz möchte, zahlt viel drauf: Auf 4.213 Euro beläuft sich die Zahnarzt-Rechnung für ein Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone (Kostenbeispiel: Finanztest 4/2021). Die Kasse zahlt selbst beim Höchstbonus nur 576 Euro Zuschuss. Verbleiben also 3.637 Euro als Eigenanteil für den gesetzlich Versicherten.

Wer rechtzeitig den Haspa ZahnSchutz abgeschlossen hat, kann sich entspannen: Dieser übernimmt zusätzlich bis zu 3.216 Euro als Leistung und die Eigenbeteiligung schmilzt auf übersichtliche 421 Euro.

Mit dem Haspa ZahnSchutz sind Sie auf der sicheren Seite: Bei der Regelversorgung werden bis zu 100 Prozent des Eigenanteils erstattet. Bei privatzahnärztlicher Versorgung mit Verwendung von höherwertigen Materialien sowie für Inlays und Implantate werden zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 90 Prozent des Rechnungsbetrages übernommen.

Künftig kosten Sie Zahnarztrechnungen nur noch ein Lächeln. Denn den Haspa ZahnSchutz gibt es für Erwachsene schon ab 23,58 Euro pro Monat.

Bei Abschluss bis zum 30.09.2021 entfällt sogar die sonst übliche Wartezeit. Das bedeutet, Sie können zum Zahnarzt gehen, sobald der Versicherungsschutz gilt.

Weitere Infos und OnlineAbschluss unter haspa.de/zahnschutz

Gern informiere ich Sie auch über weitere Finanzthemen. Vereinbaren Sie am besten ein persönliches Beratungsgespräch. Sie erreichen mich unter Telefon 040/3579-5047 oder per E-Mail an thomas.sobania@haspa.de.

Thomas Sobania, Filialdirektor Blankenese Allgemein

Eick & Partner GbR

Dipl.-Kfm. Eckard Eick, Steuerberater, Unternehmensberatung Harderweg 1, 22549 Hamburg-Osdorf, Telefon 040 / 800 71 22 E-Mail: ee@eick.de, Internet: www.eick.de

Baur Drews Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater

Strübelhorn 7, 22559 Hamburg Telefon 040 / 284 10 07-60, Telefax 040 / 81 16 55 Email office@bd-partner.de

Hamburger Steuerberatungsgesellschaft mbH

Carola Gerhardt und Claudia Bahr, Steuerberaterinnen, Sülldorfer Kirchenweg 2a, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 60 13-0, www.steuerberater-hamburg.de

Dipl.-Finw. M.I. Tax Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge DStV. e. V., Blankeneser Bahnhofstr. 37, 22587 Hamburg, Telefon 040 / 81 51 11, Fax 040 / 81 51 71 E-Mail: info@steuer-voss.de, www.steuer-voss.de

Der Sachverständige §

Ingenieurbüro Weisser, von der IHK Kiel öffentlich bestellt und vereidigt Sachverständige für KFZ-Schäden und Bewertungen, Havarien und Kaufberatungen für Boote und Yachten, Schwimmfähigkeitszeugnisse Mühlenstraße 25, 22880 Wedel, Tel. 04103 / 91 2000, www.weisser.com

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