Optische Tren-
Arbeitsgruppe 6
nung einzelner
Gesteinskörnungen, Ungebundene Bauweisen
Nutzungsbereiche mit Pflastersteinen
Leitung: Dr. rer. nat. Erhard Westiner, Technische Universität München, MPA Bau, Abteilung Baustoffe Am 11. Mai und 26. Oktober 2021 fanden die Sitzungen des Lenkungsausschusses der Arbeitsgruppe 6 als Videokonferenz statt. Im AA Gesteinskörnungen wird die Thematik „Einsatz von nach thermischer Verwertung vom Teer/Pech befreiten Gesteinskörnungen bzw. aufbereitetem Altschotter (Gleisschotter) in Asphalt“ weiterverfolgt. Insbesondere ist die Notwendigkeit einer CE-Kennzeichnungspflicht zu überprüfen. Elf Teile der „Technischen Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau“ (TP Gestein-StB) werden vorbereitet und dabei wurde die Vorbemerkung um die Prüfmittelüberwachung ergänzt. Die TL Gestein-StB, Ausgabe 2004/ Fassung 2018, wurden als englische Übersetzung (Technical Delivery Terms for Aggregates in Road Construction) veröffentlicht. Ein wichtiges Thema im AA Umweltverträglichkeit, Industrielle Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe ist die FGSV | Jahresbericht 2021 | 22
Mantelverordnung (MantelV). Sie wurde am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als gewichtiger Teil der MantelV tritt am 01.08.2023 in Kraft. Eignungsnachweise gemäß EBV (entspricht der Typprüfung und Betriebsbeurteilung nach den „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau – Teil: Güteüberwachung“ (TL G SoB-StB)) müssen spätestens bis zum 01.12.2023 vorliegen. Bis dahin gelten die diesbezüglichen Ländervorgaben weiter. Die Festlegungen der EBV sind im FGSV-Regelwerk zeitgerecht umzusetzen. Es wurde vorgeschlagen, dass die im KoA Bau angesiedelte ad-hoc-Gruppe Ersatzbaustoffverordnung (EBV) unter Einbeziehung von Mitarbeitenden aus den betroffenen Arbeitsgruppen 5 bis 8 die koordinierenden Arbeiten übernimmt. Im AA Schichten ohne Bindemittel wird die Diskussion