Agrar- & Forstbericht 2021

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… die Realisierung von Schutzverbauungen nach Schadereignissen, der Bau von Trockenmauern oder auch diverse Maßnahmen für die Öffentlichkeit.

gen oder von Steigen, Arbeiten zum Schutz des Waldes vor biotischen und abiotischen Schäden, Vorbeugemaßnahmen vor Waldbrand, Wald-Weidetrennung und Weideverbesserungsmaßnahmen, Revitalisierung von Niederwäldern und Kastanienhainen, Verbesserung und Wiederherstellung von wertvollen Lebensräumen, Sofortmaßnahmen zur Behebung von Unwetterschäden. Die Projekte werden vom Forstdienst ausgearbeitet und größtenteils mit eigenen Forstarbeitern, unter Anmietung von Maschinen, realisiert. Auch die Bauleitung während der Ausführungsphase wird von Technikern der Abteilung Forstwirtschaft übernommen. Der Forstdienst achtet auch eine landschaftsschonende

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Bergwirtschaft und ländliche Infrastrukturen Seit dem Jahr 2019 können bis auf weiteres keine neuen Projekte mit Beitragsgesuchen mehr angenommen werden, es sei denn, deren Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit wird nachgewiesen. Es gilt, die aufliegenden Projekte zu verwirklichen. Im vergangenen Jahr 2021 sind insgesamt 110 Projekte gefördert worden, der vorgesehene Beitrag belief sich auf 21.176.000 Euro.

Durchführung und auf die Verwendung von ortstypischen Materialien, sodass sich neu errichtete Bauwerke bestmöglich in die Landschaft einfügen. Die Leistungen umfassen neben den Arbeiten der Forstinspektorate auch die Tätigkeit in den Forstgärten, Maßnahmen zur Einstellung von Arbeitslosen gemäß Landesgesetz Nr. 11/86, die Erhebung der Waldschäden und die Erstellung der Waldbehandlungspläne. Für die Durchführung der Arbeiten stellt der Landesforstdienst jedes Jahr eine große Anzahl von saisonalen Arbeitern ein. Der finanzielle Gesamtumfang 2021 für die 618 Einzelprojekte der Abteilung Forstwirtschaft betrug 9.500.000 Euro, davon sind 5.900.000

Euro von der Landesverwaltung fi­ nanziert worden, die verbleibenden 3.600.000 Euro sind von Dritten fi­ nanziert worden. Die Ausgaben für die Behebung von Unwetterschäden und an Infrastrukturen im ländlichen Raum umfassten im Jahr 2021 einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.271.900 Euro. Für Sofortmaßnahmen sind 28 Pro­ jekte und für Unwetterschäden 31 Projekte gefördert und umgesetzt worden, außerdem wurden außerdem wurden 56 Vaia-Projekte umgesetzt. Diese Projekte sahen Arbeiten für Schutzwaldsanierungen, Lawinenverbauungen und Verbauungen zum Schutze des Bodens infolge des Windwurfes vor. Diese insgesamt für diese Projekte ausgeschüttete Fördersumme belief sich auf 1.647.000 Euro.

a) Ländliches Wegenetz und Hoferschließung

In Südtirol sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, alle Bergbauernhöfe und auch der Großteil der bewirtschafteten Almen und Wälder über einen Güter- oder einen Forstweg erschlossen. Im Ländlichen Wegenetz sind alle öffentlich befahrbaren Zufahrten von ganzjährig bewohnten ländlichen Siedlungen und Höfen erfasst. In typischen Landgemeinden ist das ländliche Wegenetz sehr umfangreich, in der Gemeinde Kastelruth sind beispielsweise 209 Höfe über 155 Wege erschlossen, in der Gemeinde Sarntal umfasst das ländliche Wegenetz 342 Wege und Hofzufahrten mit einer Gesamtlänge von 198 Kilometern. Der kapillaren Erschließung kommt aus mehreren Gesichtspunkten enorme Bedeutung zu. Ohne Zufahrtswe-

Viele Teilstrecken des Ländlichen Wegenetzes führen durch schwieriges Gelände. Kunstbauten sind hier unerlässlich.

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