1 minute read

1.2.6 Ausblick – wie wird die neue Förderperiode 2023 bis 2027 ausschauen

1.2.6

Ausblick – wie wird die neue Förderperiode 2023 bis 2027 ausschauen

In Südtirol haben die bisherigen ländlichen Entwicklungsprogramme einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft beigetragen: Die Gelder wurden sinnvoll eingesetzt und der ländliche Raum dadurch entsprechend aufgewertet. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern hat es in Italien nicht nur ein staatliches Programm zur ländlichen Entwicklung gegeben, sondern auch regionale Programme. Für Südtirol war dies insofern ein Vorteil, weil das Programm damit besser an die örtlichen Gegebenheiten und an die Bedürfnisse der Berglandwirtschaft angepasst werden konnte. Mit der neuen Förderperiode wird sich das ändern. Aufgrund der neuen EUVorschriften wird es in Italien nur mehr einen nationalen Strategieplan mit einem Förderprogramm geben, wobei die regionalen Bedürfnisse in der einen oder anderen Form berücksichtigt werden müssen. Bestand der Prämienanteil der ersten Säule bisher aus Basisbetrag und Greening, wird er künftig nur mehr aus dem Basisbetrag bestehen. Anstelle des Betrages für Greening treten die EcoSchemes, die nicht automatisch, sondern aufgrund von definierten Umweltleistungen ausgezahlt werden. Außerdem ist vorgesehen, dass eine Angleichung der Direktzahlungen je Hektar von mindestens 85 Prozent bis zum Jahr 2027 auf Staatsebene stattfindet. Somit gibt es zwar weiterhin regionale Unterschiede in der Höhe der Direktzahlungen je Hektar, der Durchschnittswert zwischen den Regionen nähert sich allerdings weiter an. Am 2. Dezember 2021 hat die Europäische Union die Finanzmittel der GAP für den Zeitraum von 2023 bis 2027 genehmigt. Nach zähen Verhandlungen hatten sich die 27 Mitgliedsstaaten geeinigt. Die GAP wird mit 2023 in Kraft treten und legt bis 2027 die Verteilung der Gelder fest. Von den 60 Milliarden Euro, die für den ländlichen Raum vorgesehen sind, stehen Italien von Seiten der EU knappe sieben Milliarden Euro für die 2. Säule zu. Wie die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gestaltet, verwaltetet und umgesetzt werden, ist auch Sache der Regionen und autonomen Provinzen, unter denen die Fördermittel zunächst aufgeteilt werden. Nachdem 2014 entschieden wurde, die Gelder für die Förderperiode 2014 bis 2020 zum letzten Mal über die bisherigen Kriterien zuzuweisen, sollen für die bevorstehende, neue Förderperiode objektive Kriterien für die 2. Säule gelten. Deswegen ist es besonders wichtig die Weichen für eine nachhaltige Entwicklungsperspektive Südtirols zu stellen.

This article is from: