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2.2.6 Bergwirtschaft und ländliche Infrastrukturen

… die Realisierung von Schutzverbauungen nach Schadereignissen, der Bau von Trockenmauern oder auch diverse Maßnahmen für die Öffentlichkeit.

gen oder von Steigen, Arbeiten zum Schutz des Waldes vor biotischen und abiotischen Schäden, Vorbeugemaßnahmen vor Waldbrand, Wald-Weidetrennung und Weideverbesserungsmaßnahmen, Revitalisierung von Niederwäldern und Kastanienhainen, Verbesserung und Wiederherstellung von wertvollen Lebensräumen, Sofortmaßnahmen zur Behebung von Unwetterschäden.

Die Projekte werden vom Forstdienst ausgearbeitet und größtenteils mit eigenen Forstarbeitern, unter Anmietung von Maschinen, realisiert. Auch die Bauleitung während der Ausführungsphase wird von Technikern der Abteilung Forstwirtschaft übernommen. Der Forstdienst achtet auch eine landschaftsschonende Durchführung und auf die Verwendung von ortstypischen Materialien, sodass sich neu errichtete Bauwerke bestmöglich in die Landschaft einfügen. Die Leistungen umfassen neben den Arbeiten der Forstinspektorate auch die Tätigkeit in den Forstgärten, Maßnahmen zur Einstellung von Arbeitslosen gemäß Landesgesetz Nr. 11/86, die Erhebung der Waldschäden und die Erstellung der Waldbehandlungspläne. Für die Durchführung der Arbeiten stellt der Landesforstdienst jedes Jahr eine große Anzahl von saisonalen Arbeitern ein.

Der finanzielle Gesamtumfang 2021 für die 618 Einzelprojekte der Abteilung Forstwirtschaft betrug 9.500.000 Euro, davon sind 5.900.000 Euro von der Landesverwaltung finanziert worden, die verbleibenden 3.600.000 Euro sind von Dritten finanziert worden. Die Ausgaben für die Behebung von Unwetterschäden und an Infrastrukturen im ländlichen Raum umfassten im Jahr 2021 einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.271.900 Euro. Für Sofortmaßnahmen sind 28 Projekte und für Unwetterschäden 31 Projekte gefördert und umgesetzt

worden, außerdem wurden außerdem wurden 56 Vaia-Projekte umgesetzt. Diese Projekte sahen Arbeiten für Schutzwaldsanierungen, Lawinenverbauungen und Verbauungen zum Schutze des Bodens infolge des Windwurfes vor. Diese insgesamt für diese Projekte ausgeschüttete Fördersumme belief sich auf 1.647.000 Euro.

2.2.6

Bergwirtschaft und ländliche Infrastrukturen

Seit dem Jahr 2019 können bis auf weiteres keine neuen Projekte mit Beitragsgesuchen mehr angenommen werden, es sei denn, deren Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit wird nachgewiesen. Es gilt, die aufliegenden Projekte zu verwirklichen. Im vergangenen Jahr 2021 sind insgesamt 110 Projekte gefördert worden, der vorgesehene Beitrag belief sich auf 21.176.000 Euro.

a) Ländliches Wegenetz und

Hoferschließung

In Südtirol sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, alle Bergbauernhöfe und auch der Großteil der bewirtschafteten Almen und Wälder über einen Güter- oder einen Forstweg erschlossen. Im Ländlichen Wegenetz sind alle öffentlich befahrbaren Zufahrten von ganzjährig bewohnten ländlichen Siedlungen und Höfen erfasst. In typischen Landgemeinden ist das ländliche Wegenetz sehr umfangreich, in der Gemeinde Kastelruth sind beispielsweise 209 Höfe über 155 Wege erschlossen, in der Gemeinde Sarntal umfasst das ländliche Wegenetz 342 Wege und Hofzufahrten mit einer Gesamtlänge von 198 Kilometern. Der kapillaren Erschließung kommt aus mehreren Gesichtspunkten enorme Bedeutung zu. Ohne Zufahrtswe-

Viele Teilstrecken des Ländlichen Wegenetzes führen durch schwieriges Gelände. Kunstbauten sind hier unerlässlich.

ge wären wohl auch hierzulande viele Berggebiete und Bergbauernhöfe verlassen worden, das Landschaftsbild wäre ein völlig anderes, und Südtirol wäre wohl nicht eine so begehrte Urlaubsdestination. Heute gilt die Bautätigkeit im ländlichen Wegenetz der Erhaltung und Sanierung, der Absicherung, dem Ausbau oder der Wiederherstellung einzelner Straßenabschnitte nach Schadereignissen. Neubauten von Straßen im ländlichen Raum betreffen in erster Linie Neutrassierungen bereits bestehender Zufahrten.

Private und Öffentliche Projektbetreiber garantieren Umsetzung

Überall im Land haben sich die Bergbauern kleiner Gebiete oder Fraktionen zu Interessentschaften und Agrargemeinschaften zusammengeschlossen. Diese Interessensgemeinschaften vertreten die jeweiligen Bergweiler bzw. Höfegemeinschaften und sorgen für den Bau und den Erhalt der notwenigen Infrastrukturen. Die Vorteile dieser Interessensgemeinschaften liegen auf der Hand: Unmittelbare Beteiligung an Projekten, dadurch Identifikation mit Entscheidungen und pragmatische Lösungsfindung sowie eine nicht zu unterschätzende Entlastung der Gemeindeverwaltungen. Seit dem Jahr 2015 sind mehr als 700 Projekte zu Gunsten des Ländlichen Wegenetzes umgesetzt worden. Die Projekte verteilen sich zu annähernd gleichen Anteilen auf öffentliche und private Körperschaften. Die tendenziell häufiger werdenden extremen Wettereignisse sowie das damit direkt und indirekt verbundene erhöhte Verkehrsaufkommen von Lastkraftwagen schlagen sich auch in einer höheren Beanspruchung der Forst- und Güterwege nieder.

Projekte 2015 bis 2021 (Ländliches Wegenetz LG50)

Antragsteller

Anzahl Projekte

Ausgeschütteter Beitrag

Gemeinde 327 75.759.671 € Interessentschaften/Agrargemeinschaften 312 63.503.904 € Privat 90 3.357.342 €

Summe 729 142.620.916 €

Auch viele Brücken sind in die Jahre gekommen und müssen an die erhöhten Belastungsanforderungen angepasst werden.

b) Fördermaßnahmen für die

Bergwirtschaft

Die im Jahr 2021 vorgesehenen Beiträge zur Förderung von ländlichen Infrastrukturen als Grundvoraussetzungen für aktives Wirtschaften und zur Einkommenssicherung der Bergbauern verteilen sich wie folgt:

Anzahl Projekte Beihilfe für

15 Almverbesserungsmaßnahmen 11 Forstwegebau

71 Ländliches Wegenetz – Bau, Sanierung und Asphaltierung von Hofzufahrten

13

Bau, Sanierung von Trink- und Löschwasserleitungen

110 Summe Beitrag in Euro

657.515,50 379.556,80

15.679.051,00

4.460.200,00

21.176.323,30

Die Sanierung und Sicherung der Trink- und Löschwasserversorgung im ländlichen Raum genießt höchste Priorität. Die mitunter aufwändigen Projekte werden von der öffentlichen Hand finanziert.

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